260922 LB KMS - Leitstellenverbund ILS RM+IRLS Ostw.pdf

Kommunikations- und IT-Technik für zwei integrierte Leitstellen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 19:52 (Europe/Berlin)

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Erneuerung der Leitstellentechnik

der Leitstellen ILS Rems-Murr und IRLS Ostwürttemberg mit

Herstellung eines Leitstellenverbundes beider Leitstellen

Leistungsbeschreibung

Version V2

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COPYRIGHT / SPERRVERMERK

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Vorbemerkungen ..............................................................................................................9

1.1 Information zum Auftraggeber ...................................................................................9

1.2 Ausgangssituation .....................................................................................................9

1.3 Ziel der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme .........................................................10

1.4 Anforderungen ........................................................................................................11

1.5 Rollen und Begriffsdefinition ....................................................................................11

1.6 Informationsaustausch .............................................................................................13

2 Allgemeine Anforderungen an die Leistungen ..................................................................14

2.1 Funktionale Verantwortlichkeit, Optimierung ............................................................14

2.2 Ende-zu-Ende-Funktionalität ....................................................................................14

2.3 Systementwurf .........................................................................................................14

2.4 Allgemeine normative Anforderungen.......................................................................15

2.4.1. CE-Kennzeichnung ............................................................................................15

2.4.2. Austausch von Bauteilen ...................................................................................15

2.4.3. Normen ............................................................................................................15

2.5 Allgemeine technische Anforderungen ......................................................................16

2.5.1. Prüfungen an Bauteilen und Leistungen ............................................................16

2.5.2. Systemkomponenten ........................................................................................16

2.5.3. Systemverkabelung ...........................................................................................17

2.5.4. Kabel- und Komponentenbeschriftung ...............................................................17

2.5.5. Energieversorgung ...........................................................................................17

2.5.6. Potentialausgleich ............................................................................................17

2.5.7. Betriebssysteme ...............................................................................................18

2.5.8. Laufzeitbedinge Lizenzen .................................................................................18

2.5.9. Erweiterungszeitraum .......................................................................................18

2.5.10. Ersatzteilvorhaltung ..........................................................................................19

2.5.11. Verfügbarkeit ...................................................................................................19

2.6 Allgemeine organisatorische Anforderungen .............................................................20

2.6.1. Systemumfang ..................................................................................................20

2.6.2. Zusammensetzung Angebotspreise ...................................................................20

2.6.3. Arbeitskräfte ....................................................................................................20

2.6.4. Arbeitsstelleneinrichtung ..................................................................................20

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2.6.5. Zutritt zu den Standorten .................................................................................21

2.6.6. Lieferung, Montage, Abtransport und Entsorgung..............................................21

2.6.7. Lagerflächen .....................................................................................................21

2.6.8. Vereinfachte Ausdrücke ....................................................................................21

2.6.9. Beschriftung Allgemein .....................................................................................21

2.6.10. Technische Vertragsbedingungen ......................................................................21

2.6.11. Komponentenwartung und -service ...................................................................21

2.6.12. Abnahmebedingungen, Aufmaß und Abrechnung ..............................................22

2.6.13. Sicherheitsanforderungen der Standorte ............................................................22

2.6.14. Ausführung an den Standorten .........................................................................22

2.6.15. Lieferung, Montage, Abtransport und Entsorgung..............................................22

2.6.16. Transportmöglichkeiten ....................................................................................22

2.6.17. Brandschutz, Entsorgung Verpackungsmaterial .................................................22

2.6.18. Gebäude und technische Gebäudeausstattung ...................................................23

2.6.19. Nachweise ........................................................................................................23

2.6.20. Allgemeine Systeminbetriebnahme ....................................................................23

2.6.21. Allgemeine Migration ........................................................................................24

2.6.22. Anwenderunterstützung ....................................................................................24

2.6.23. Termine und Fristen ..........................................................................................24

3 Beschaffungsgegenstand ................................................................................................26

3.1 Technikzentralen......................................................................................................27

3.1.1. Zielsetzung ......................................................................................................27

3.1.2. Technisches Konzept ........................................................................................27

3.2 Kommunikationssystem............................................................................................30

3.2.1. Zielsetzung ......................................................................................................30

3.2.2. Technisches Konzept ........................................................................................31

3.2.3. Drahtanschaltung Telefonie Kommunikationssystem (produktiv) .........................32

3.2.4. Anbindung TETRA-Digitalfunk ...........................................................................35

3.2.5. Relevante Normen ............................................................................................39

3.2.6. Analogfunk .......................................................................................................39

3.2.7. Schnittstellen KMS zur Leitstellentechnik ...........................................................41

3.2.8. Not-Betriebsebenen und Rückfallebenen ...........................................................43

3.2.9. Typische Anwendungsszenarien ........................................................................43

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3.2.10. Relevante Normen ............................................................................................44

3.2.11. Arbeitsplatzaufbau und Ausstattung Leitstellenbetriebsraum .............................44

3.2.12. Monitoring .......................................................................................................46

3.2.13. Datensicherung ................................................................................................46

3.2.14. Allgemeine Anforderungen ...............................................................................47

3.3 Not-Ebene ...............................................................................................................48

3.3.1. Zielsetzung ......................................................................................................48

3.3.2. Technisches Konzept ........................................................................................48

3.4 Digitale Alarmierung ................................................................................................51

3.4.1. Zielsetzung ......................................................................................................51

3.4.2. Technisches Konzept ........................................................................................51

3.5 System zur Sprach- und Datendokumentation ..........................................................51

3.5.1. Zielsetzung ......................................................................................................51

3.5.2. Technisches Konzept ........................................................................................52

3.5.2.1.1. Anforderungen Dokumentationsfunktion ....................................................52

3.5.2.1.2. Aufzeichnung ............................................................................................53

3.5.2.1.3. Integration / Zugriff ...................................................................................53

3.5.2.1.4. Statistik .....................................................................................................54

3.5.2.1.5. Schnittstellen.............................................................................................55

3.5.2.1.6. Funktion ...................................................................................................55

3.5.2.1.7. Sicherheit und Kontrolle ............................................................................56

3.5.2.1.8. Wiedergabe ...............................................................................................56

3.5.2.1.9. Bedienung.................................................................................................56

3.5.2.1.10. Systemarchitektur ......................................................................................56

3.5.2.1.11. Aufzeichnungsschnittstellen .......................................................................57

3.5.2.1.12. Aufzeichnungskapazität je Leitstelle ...........................................................57

3.5.2.1.13. Dimensionierung .......................................................................................57

3.5.2.1.14. Mehrkanalaufzeichnungsanlage ..................................................................58

3.5.2.1.15. Anlagensoftware........................................................................................58

3.5.2.1.16. Software zur Administration der Anlage .....................................................59

3.5.2.1.17. Software zur Recherche Langzeitarchiv .......................................................59

3.6 Elektrotechnik und Technische Gebäudeausrüstung ..................................................59

3.6.1. Elektrische Installationen und Absicherung ........................................................59

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3.6.2. USV-Versorgung ...............................................................................................60

3.7 Möblierung ..............................................................................................................61

4 Dienstleistungen .............................................................................................................62

4.1 Projektmanagement .................................................................................................62

4.2 Phase 1 - Feinspezifikation und Konzepterstellung ...................................................63

4.2.1. Erstellung Sicherheitskonzept ...........................................................................65

4.2.2. Erstellung Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept ..............................................65

4.2.3. Erstellung Betriebskonzept ...............................................................................66

4.2.4. Erstellung Schulungskonzept ............................................................................67

4.3 Phase 2 - Bereitstellung des Systems (FAT) ..............................................................67

4.4 Phase 3 - Aufbau & Ausstattung Leitstellenstandort Waiblingen ................................68

4.5 Phase 4 - Aufbau & Ausstattung der bestehenden Leitstelle Aalen ............................68 4.6 Phase 5 - Herstellung Netzwerkinfrastruktur auf Basis des Netzbetreibers für Verbundfunktionalität .........................................................................................................68

4.7 Phase 6 - Technische Systemintegration & Tests .......................................................69

4.8 Phase 7 - Beginn der Inbetriebnahme für den Standort Waiblingen (Probebetrieb) ....69

4.9 Phase 8 – Abschluss Probebetriebsphase für den Standort Waiblingen .....................69

4.10 Phase 9 - Beginn der Inbetriebnahme für den Standort Aalen (Probebetrieb) .............70

4.11 Phase 10 - Aufbau & Ausstattung der neuen Leitstelle Aalen ....................................70

4.12 Phase 11 - Beginn der Inbetriebnahme für den Standort neu Leitstelle Aalen (Probebetrieb) ....................................................................................................................70

4.13 Phase 12 – Abschluss Probebetriebsphase für den Standort neue Leitstelle Aalen.....70

4.14 Schulungen .............................................................................................................71

4.15 Systemdokumentation..............................................................................................71

4.15.1. Anforderungen an die Systemdokumentation ....................................................71

4.15.2. System- und Installationsbeschreibung ..............................................................72

4.15.3. Release-Dokumentation ....................................................................................73

4.15.4. Systemhandbuch ..............................................................................................73

4.15.5. Betriebshandbuch .............................................................................................73

4.15.6. Servicehandbuch ..............................................................................................74

4.15.7. Benutzerhandbuch............................................................................................74

4.16 Abnahmeprüfungen .................................................................................................74

4.16.1. Freigaben .........................................................................................................75

4.16.2. Teilabnahme .....................................................................................................75

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4.16.3. Gesamtabnahme ...............................................................................................75

4.17 Service und Wartung nach EVB-IT Servicevertrag ......................................................75

4.17.1. Betriebliche Struktur des AG .............................................................................75

4.17.2. Ticketsystem.....................................................................................................76

4.17.3. Fernwartungszugang ........................................................................................76

4.17.4. Hotline .............................................................................................................76

4.17.5. Servicekonzept .................................................................................................77

4.18 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme ...............77

4.18.1. Weiterentwicklung, Anpassung und Updatepflicht ..............................................77

4.18.2. Release- und Updateverpflichtung .....................................................................77

4.18.3. Vergütung und Preisregelung ...........................................................................78

5 Zusammenarbeit im Projekt ............................................................................................79

5.1 Projektleiter .............................................................................................................79

5.2 Projekthandbuch .....................................................................................................79

5.3 Projektbesprechungen .............................................................................................79

5.4 Statusberichte .........................................................................................................79

5.5 Arbeitszeiten ...........................................................................................................79

5.6 Information ..............................................................................................................80

5.7 Technische Unterstützung durch den AG ..................................................................80

5.8 Leistungsorte ..........................................................................................................80

5.9 Leistungsfeststellung ...............................................................................................80

6 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................82

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Systemarchitektur Leitstellenverbund (Endausbau) .............................................11 Abbildung 2: WAN – Netzübersicht - Endausbau.....................................................................28 Abbildung 3: WAN – Netzübersicht – Übergangslösung ..........................................................28 Abbildung 4: WAN – Netzübersicht – Übergangslösung während der Migration .......................29 Abbildung 5: Systemkonzept Leitstellenverbund .....................................................................31 Abbildung 6: Kommunikationsplan Draht Leitstelle Waiblingen ...............................................33 Abbildung 7: Kommunikationsplan Draht IRLS Ostwürttemberg Standort neue Leitstelle Aalen 34 Abbildung 8: Kommunikationsplan Digitalfunk Draht ..............................................................35 Abbildung 9: Kommunikationsplan Digitalfunk FRT – ILS Rems-Murr .......................................36 Abbildung 10: Kommunikationsplan Digitalfunk FRT – IRLS Ostwürttemberg ...........................36 Abbildung 11: Liefergegenstand und Übergabepunkte des DF-GW .........................................38 Abbildung 12: Kommunikationsplan Analogfunk – ILS Rems-Murr ...........................................40 Abbildung 13: Kommunikationsplan Analogfunk – IRLS Ostwürttemberg .................................40 Abbildung 14: Kommunikationsplan Not-KMS – ILS Rems-Murr ...............................................49 Abbildung 15: Kommunikationsplan Not-KMS – IRLS Ostwürttemberg .....................................50

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Bezeichnung der Standorte ....................................................................................13 Tabelle 2: Notrufführende Leitstelle im Regelbetrieb ...............................................................29 Tabelle 3: Abkürzungsverzeichnis ...........................................................................................83

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1 VORBEMERKUNGEN

1.1 Information zum Auftraggeber Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens sind die integrierte Leitstelle Rems-Murr und die inte- grierte Regionalleitstelle Ostwürttemberg, vertreten durch die Vergabestelle der integrierten Re- gionalleitstelle Ostwürttemberg (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Ausgangssituation Die integrierte Leitstelle Rems-Murr (ILS) und die integrierte Regionalleitstelle Ostwürttemberg (IRLS) planen den Betrieb ihrer Integrierten Leitstellen in einem Leitstellenverbund und damit verbunden die Erneuerung ihrer Leitstellentechnik. Dazu haben beide Leitstellen einen Leitstel- lenneubau geplant, welche sich derzeit in der Realisierung befinden. Die Leitstellentechnik wird daher derart erneuert, dass für die Leitstellenneubauten neue Leitstellentechnik angeschafft wird. Einige wenige Teile der bestehenden Leitstellentechnik werden weiter genutzt und sind daher umzuziehen und in das neu zu liefernde Systemkonzept zu integrieren. Aktuell arbeiten die Leitstellen als Einzelleitstellen, d.h. nicht im Verbund. Sie sind derzeit mit Leitstellentechnik ausgestattet, die in weiten Teilen der Erneuerung bedarf. Geplant ist, den Leitstellenverbund um weitere Leitstellen zu erweitern. Bestandteil dieser vorliegenden Leistungsbeschreibung ist ausschließlich die Erneuerung der Leitstellentechnik an den beiden genannten Standorten. Die beiden Neubauten folgen ihren eigenen Projektplänen. So ist derzeit geplant, die Leitstel- lentechnik am Standort der Leitstelle Waiblingen ab März 2027 einzubauen und in Betrieb zu nehmen. Die Fertigstellung der Leitstelle Aalen wird später erwartet. Daher ist geplant, ein Teil der Leitstellentechnik für den Standort Aalen für eine Übergangszeit in der derzeit bestehenden Leitstelle im Rettungszentrum in Aalen (benachbartes Grundstück) einzubauen und nach Fertig- stellung dann in den dortigen Leitstellenneubau umzuziehen. Auch diese Einrichtungs-, Test- und Umzugsleistungen sind Bestandteil der anzubietenden Leistungen. Durch diese Migrations- phase entsteht für die Übergangszeit ein Leitstellenverbund mit drei Standorten. Aufgrund der hohen Komplexität der Leitstellentechnik erfolgt eine Aufteilung in mehrere Sys- teme bzw. Gewerke, die zusammen ein Gesamtsystem ergeben und in getrennten Beschaffungs- verfahren vergeben werden. Diese Systeme/Gewerke umfassen in der Gesamtheit:

• Einsatzleitsystem

• IT-Infrastruktur für Einsatzleitsystem und Info-PCs

• Kommunikationssystem

• Digitalfunkstecker/-Gateway

• Digitale Alarmierung

• Alarmempfangssysteme

• Medientechnik

• Elektrotechnik und Technische Gebäudeausrüstung

• Standortvernetzung

• Möblierung

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• Der Leistungsumfang dieser Vergabe umfasst das Kommunikationssystem sowie die Digital- funkanbindung über Digitalfunkstecker bzw. Gateway und die Schnittstellen zu den anderen Systemen der Leitstelle. Soweit nicht ausdrücklich anders benannt, bezeichnet der Begriff „System/Gewerk“ den jeweili- gen Liefergegenstand, der durch Schnittstellen zu den angrenzenden Systemen bzw. Gewerken hinsichtlich seiner Ein- und Ausgangsschnittstellen abgegrenzt ist. Die einzelnen Gewerke ste- hen nicht isoliert nebeneinander, sondern bilden jeweils als Bestandteil in ihrer Gesamtheit das vollständige Leitstellensystem/Gesamtsystem. Die erforderlichen Integrationsleistungen sind ausdrücklich Bestandteil der hier gestellten Aufgabe.

1.3 Ziel der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme Die Leitstellen sind untereinander mit kompatibler Einsatzleittechnik auszustatten. Das Vorhaben „Erneuerung der Leitstellentechnik“ zielt darauf ab, die bestehenden Leitstellen in einen Leitstellenverbund zu migrieren. Die Leitstellen bilden das zentrale Steuerungs-, Überwachungs- und Koordinationszentrum für die Einsatz- und Alarmierungsaufgaben im Leitstellenverbund. Sie stellen damit ein zentrales Element der kritischen Infrastruktur dar und sind durch extrem hohe technische Verfügbarkeit gekennzeichnet. Diese Verfügbarkeit bedingt Redundanzen und Rückfallebenen, welche die zu liefernden Systeme technisch hoch komplex machen. Die zu erwartende Komplexität ist so zu gestalten, dass trotzdem ein einfacher Systembetrieb möglich wird. Im Mittelpunkt steht die Entgegennahme von Notrufen und Hilfeersuchen sowie die Disposition der Einheiten des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes. Diese Aufga- ben verfolgen das Ziel, Menschenleben zu retten, Brände zu bekämpfen und den Katastrophen- schutz wirksam zu unterstützen. Daher erfordern diese hoheitlichen Aufgaben der Leitstellen eine Erfüllung mit sehr hoher Verfügbarkeit sowie größtmöglicher technischer Sicherheit der eingesetzten Systeme und Schnittstellen. Wesentliche Inhalte und Aufgaben des Vorhabens sind die Entwicklung und Lieferung, der Auf- bau sowie die Inbetriebnahme der zentralen Leitstellentechnik des Leitstellenverbunds in zwei durch den AG bereitgestellten Technikstandorten. Die Beschaffung umfasst im Weiteren die zugehörigen Dienstleistungen wie Projektmanage- ment, Entwicklung, Installation und Inbetriebnahme der Software-, Datenbank-, Schnittstellen- und Client-Anwendungen, die Migration in den operativen Wirkbetrieb sowie Serviceleistungen zum technischen Betrieb der Leitstellentechnik. Die neue Leitstellentechnik soll eine moderne und zukunftssichere Lösung für die Notrufabfrage, und die Kommunikation zwischen den Leitstellen und den Einsatzkräften bieten. Die folgende Abbildung zeigt die Systemarchitektur des Leitstellenverbunds.

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Abbildung 1: Systemarchitektur Leitstellenverbund (Endausbau)

Das Zusammenwirken und die notwendigen Schnittstellen der Systeme untereinander inklusive der Integration und Migration der Systeme werden durch das Projekt Erneuerung der Leitstel- lentechnik geplant, koordiniert und überwacht. Das Ergebnis muss ein konsistentes, interoperables und betriebsbereites Gesamtsystem bilden. Alle Anforderungen, die in diesem Dokument beschrieben werden, sind zwingend zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Leitstellen im Bereich des Rettungswesens, Feuerschutzes und des Katastrophenschutzes erforderlich und somit verpflichtend. Für das Vorhaben erfolgt seitens des Auftraggebers grundsätzlich die Bereitstellung des WAN sowie der erforderlichen Systemtechnikflächen in den Leitstellen. Die bestehende strukturierte Verkabelung sowie die vorhandenen USV-Systeme und die Notstromversorgung (NEA) an den Leitstellenstandorten sind zu verwenden. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN) umfasst die betriebsfertige Bereitstellung der für die jeweiligen Gewerke erforderlichen Software- und Hardwarekomponenten sowie die Sicher- stellung der vollständigen Funktionsfähigkeit der Schnittstellen zu den anderen Gewerken.

1.4 Anforderungen Neben den beschreibenden Elementen werden Anforderungen in separaten Dokumenten, unter- teilt in Systeme/Gewerke, in Tabellenform aufgelistet. Für jedes Gewerk (Systeme, Komponenten etc.) werden die Anforderungen (technisch, funktio- nal, nicht-funktional etc.) erfasst. Die Anforderungen sind mit dem Kürzel des Gewerks gekenn- zeichnet und fortlaufend nummeriert.

Alle in den Anforderungstabellen enthaltenen Anforderungen sind verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

1.5 Rollen und Begriffsdefinition Für eine einheitliche und nachvollziehbare Kommunikation innerhalb dieses Dokuments sowie

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im weiteren Projektverlauf werden die folgenden Begrifflichkeiten festgelegt:

• Auftraggeber (AG): o Als „Auftraggeber“ wird im Folgenden die juristische oder natürliche Person bezeich- net, die die Leistungen ausschreibt, beauftragt und finanziert. o Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens sind die integrierte Leitstelle Rems-Murr und die integrierte Regionalleitstelle Ostwürttemberg, vertreten durch die Vergabestelle der integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg.

• Auftragnehmer (AN): o Als „Auftragnehmer“ wird das Unternehmen bezeichnet, dem nach Abschluss des Vergabeverfahrens der Zuschlag erteilt wird und welches die vereinbarten Leistungen entsprechend der vertraglichen Grundlage, Leistungsbeschreibungen und gesetzlichen Vorgaben zu erbringen hat. o Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Montageplanung, Lieferung, Integration und Inbetriebnahme seines Leistungsanteils einschließlich der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller relevanten Schnittstellen.

• Bieter: o Als „Bieter“ wird jedes Unternehmen oder jede Bietergemeinschaft bezeichnet, das/die im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Angebot einreicht. Ein Bieter kann im Verlauf des Vergabeprozesses zum Auftragnehmer werden, sofern er den Zuschlag erhält. Bis zur Zuschlagserteilung verbleibt ein Unternehmen im Status „Bieter“.

• Fachplaner: o Der Begriff „Fachplaner“ bezeichnet alle an der Planung beteiligten Ingenieur- und Pla- nungsbüros, die für spezifische Fachbereiche zuständig sind. Dazu zählen u. a. die Pla- ner für Elektro- und Informationstechnik, HLSK (Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima), Tragwerksplanung oder Leitstellentechnik. Fachplaner verantworten die jeweiligen Fachbeiträge gemäß den Leistungsbildern der HOAI.

• Projektsteuerung: o Eine zentrale Projektsteuerung für beide Leitstellen übergreifend ist derzeit nicht ge- plant. o Für den Neubau der ILS Rems-Murr obliegt die Projektsteuerung der Fa. PSB Wasner GmbH, Tettenweiser Str. 1b, 94060 Pocking. o Für den Neubau der IRLS Ostwürttemberg wird die Projektsteuerung durch den Bau- herrn der IRLS selbst übernommen. Bauherr ist der DRK Kreisverband Aalen e.V., Inte- grierte Regionalleitstelle Ostwürttemberg, Bischof-Fischer-Str. 119-121, 73430 Aalen. o Da das Vorhaben der Erneuerung der Leitstellentechnik mit Einrichtung des Leitstellen- verbundes an den jeweiligen Standorten dem jeweiligen Neubauvorhaben unterliegt, sind die jeweiligen Projektsteuerer in den Projektablauf mit einzubeziehen. o In den weiteren Ausführungen wird diese Funktion allgemein als „Projektsteuerer“ oder „Projektsteuerung“ bezeichnet.

• Betreiber: o Die ILS Rems-Murr wird durch den Kreisverband Rems-Murr e.V. des Deutschen Rotes Kreuzes zusammen mit dem Landkreis Rems-Murr betrieben. Der DRK Kreisverband Rems-Murr e.V. ist somit Betreiber des Leitstellenstandortes in Waiblingen. o Die IRLS Ostwürttemberg wird durch den Kreisverband Aalen e.V. des Deutschen Rotes Kreuzes zusammen mit den Landkreisen Ostalbkreis und Heidenheim betrieben. Der

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DRK Kreisverband Aalen e.V. ist somit Betreiber des Leitstellenstandortes in Aalen.

• Nutzer o Als „Nutzer“ gelten im Kontext dieses Projekts die später im Gebäude tätigen Organi- sationseinheiten bzw. Einrichtungen der Betreiber. Dazu zählen alle Beschäftigten (Dis- ponenten und Funktionsträger) der jeweiligen Leitstellen.

Die verschiedenen Standorte werden nachfolgender Nomenklatur benannt:

BezeichnungAdresse
Leitstelle WaiblingenBeinsteinerstraße 153, 71334 Waiblingen
Bestehende Leitstelle AalenBischof-Fischer-Str. 119-121, 73430 Aalen
Neue Leitstelle AalenSchützenweg 2/1, 73430 Aalen

Tabelle 1: Bezeichnung der Standorte

Diese Begriffsdefinitionen gelten einheitlich für alle weiteren Kapitel dieses Dokuments und sol- len zur Klarheit und Eindeutigkeit der Rollenverteilung beitragen. Weitere Begriffsdefinitionen bzw. Abkürzungen sind dem Glossar zu entnehmen.

1.6 Informationsaustausch Der Auftraggeber und die Fachplanung müssen jederzeit über den Fortschritt der Arbeiten in- formiert sein. Vor jedem Eingriff in bestehende Systeme, die im aktiven Leitstellen-Betrieb genutzt werden, sind entsprechende Unterlagen mit einer Darstellung der möglichen betrieblichen Beeinflussung, der Risikofaktoren und der Sicherungsmaßnahmen mit einem Vorlauf von mindestens fünf Ar- beitstagen vorzulegen. Auch bei einer nicht durch den Auftragnehmer verursachten Unterbrechung informiert sich der Auftragnehmer über den jeweiligen Projektstand und die Möglichkeit der Fortführung seiner Ar- beiten.

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2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE LEISTUNGEN

2.1 Funktionale Verantwortlichkeit, Optimierung Die vorliegende Leistungsbeschreibung und ihre Anlagen dienen der Darstellung der funktiona- len Anforderungen (Funktionsmerkmale, Verfügbarkeit, Wartbarkeit, Management etc.) an die zu beschaffende Systemtechnik. Ziel des Auftraggebers ist es, ein vollumfängliches performantes Funktionieren in der praktischen Nutzung sicher zu stellen. Der Auftragnehmer prüft diese Leistungsbeschreibung und ihre Anlagen und bestätigt durch Abgabe eines Angebotes, dass die in der Leistungsbeschreibung abgefragten Leistungen und Anforderungen und insbesondere die nachgefragte Software und Hardware für ein voll funkti- onsfähiges, performantes und in der Praxis nutzbares Gesamtsystem ausreichen.

2.2 Ende-zu-Ende-Funktionalität Mit der Lieferung der Systemtechnik übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die volle Ende-zu-Ende-Funktionalität für den in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Funkti- onsumfang des gelieferten Systems und den genannten Schnittstellen sofern/solange der Auf- tragnehmer nicht nachweist, dass die Ursache für eine Fehlfunktionalität im Verantwortungsbe- reich des Auftraggebers bzw. seiner Beistellungen liegt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind alle Zulieferungen und Beistellungen des Auftrag- gebers durch den Auftragnehmer für die Nutzung im System zu prüfen und der Auftraggeber ggf. gemäß EVB-IT System-AGB zu informieren. Das beinhaltet insbesondere eine Prüfung von Infrastruktur, Server- und Netzwerktechnik, Verkabelung an den Standorten sowie der beige- stellten Komponenten und Übertragungsstrecken für den Einsatz im System.

2.3 Systementwurf Vor dem Hintergrund einer langfristigen Wirtschaftlichkeit bei Nutzung, dem Betrieb und von erforderlichen Weiterentwicklungen des Systems, ergeben sich die folgenden übergeordneten Anforderungen an den Systementwurf:

• Modulare Struktur und Umsetzung des Systems sowie seiner SW-Komponenten, die insbe- sondere die Realtime-Anforderungen seiner Nutzung erfüllen

• Zukunftsfestigkeit und Erweiterbarkeit des Systems mit Blick auf weitere zukünftige Nutzer, Dienste und veränderte Umgebung

• Sicherung einer offenen Wettbewerbssituation für die angeschlossenen Systeme durch do- kumentierte offene Schnittstellen

• Offenlegung interner Schnittstellen zur Fehlereingrenzung und Überwachung durch das Be- triebspersonal des Auftraggebers

• Wirtschaftlichkeit der Lösung hinsichtlich Beschaffung und Betrieb Diese Anforderungen sind Maßstab für die gesamte Umsetzung des Vorhabens einschließlich der Betriebsphase. Sie sind Gegenstand dieses Dokuments und in der Feinspezifikation durch den Auftragnehmer bezüglich der genauen Umsetzung zu konkretisieren.

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2.4 Allgemeine normative Anforderungen

2.4.1. CE-Kennzeichnung Es dürfen nur solche Materialien und Komponenten verwendet werden, die mit dem CE-Gütezei- chen versehen sind. Materialien und Komponenten, die das Gütezeichen nicht führen, dürfen nur verwendet werden, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt.

2.4.2. Austausch von Bauteilen Bauteile oder Fabrikate, die im Angebot durch den Bieter benannt und somit zur Prüfung vorge- legt wurden, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers durch Gleichwertige ersetzt werden

2.4.3. Normen Folgende, jeweils in der neuesten Fassung (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Normen, tech- nische Spezifikationen und Vorschriften, Standards und Richtlinien sind einzuhalten:

• DIN EN 62305 Blitzschutz Normen

• DIN EN 62561-2 Blitzschutzsystembauteile - Teil 2: Anforderungen an Leiter und Erder

• Bestimmungen der Bundesnetzagentur (BNetzA - früher RegTP)

• Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie erlassene Rechtsverordnungen inkl. TR Notruf

• Notrufverordnung (NotrufV)

• Bestimmungen, Leitsätze, Regeln, Merkblätter, Richtlinien und Druckschriften des Verbands Deutscher Elektrotechniker (VDE)

• Vorschriften und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Elektroversorgungs- unternehmens (EVU)

• Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften

• Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer und der Technischen Überwachungsvereine

• Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Bauaufsichtsbehörden sowie alle sonstigen anerkannten Regeln der Technik

• DIN 18382 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Nieder- und Mittelspannungsanlagen (oder vergleichbare europäische Norm)

• DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb (oder vergleichbare europäische Norm)

• Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)

• BOS-Funkrichtlinie

• Arbeitsanweisung für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)

• BDBOS Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV) zur Zertifizierung von Endgeräten am BOS-Digitalfunk

• Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)

• Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) sowie erlassene Rechtsverordnungen

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• Feuerwehrgesetz (FwG) des Landes Baden-Württemberg

• Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz LKatSG) des Landes Baden-Württemberg

• Gesetz über den Rettungsdienst des Landes Baden-Württemberg (Rettungsdienstgesetz - RDG)

• Rettungsdienstplanverordnung Baden-Württemberg (RDPlanVO)

• Anforderungen an Integrierte Leitstellen für den Betrieb im Digitalfunk BOS des Landes Ba- den-Württemberg

• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

• Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG

• Bildschirmarbeitsplatzverordnung

• Sämtliche diese Ausschreibung direkt betreffenden oder tangierenden Europäischen Nor- men, gemeinsame technische Spezifikationen, Europäische Spezifikationen und Technischen Vorschriften

• Beschluss des Europäischen Rates vom 22.12.1986 über die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation (87/95/EWG)

• Richtlinie 2000/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzungsrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)

• Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisver- ordnung - BSI-KritisV)

• Sicherheitsanforderungen gemäß IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der In- formationstechnik (BSI)

• Zulassungsrelevante Anlagenteile Gleichwertige europäische Normen gelten entsprechend zu den nationalen Reglungen. Im Zwei- fel ist deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.

2.5 Allgemeine technische Anforderungen

2.5.1. Prüfungen an Bauteilen und Leistungen Für die zum Einbau vorgesehenen Bauteile und die damit herzustellenden Leistungen sind die vorgeschriebenen Prüfungen gemäß den Vorschriften für das Gütezeichen durchzuführen. Die Ergebnisse der Eignungsprüfungen sind dem Auftraggeber vor Beginn der jeweiligen Arbeiten vorzulegen. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, sind die Eigenüberwachungs- und Güteprüfungen von einer hierfür zertifizierten Einrichtung durchführen zu lassen. Der Auftrag- nehmer trägt die Kosten für die Eigenüberwachungs- und Güteprüfungen. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

2.5.2. Systemkomponenten Generell müssen die vom Systemhersteller eingesetzten Komponenten auf den Dauerbetrieb 24 Stunden / 7 Tage die Woche ausgelegt sein. Dies gilt im Besonderen auch für Netzteile und ist im Falle von Zweifeln nachzuweisen. Alle eingesetzten Komponenten sind so energiesparend wie möglich auszulegen (Green-IT).

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Bei der Wahl der einzusetzenden Komponenten ist die Arbeitsstättenverordnung zu beachten und einzuhalten (Geräuschemissionen am Bedienplatz). Ausnahmen müssen begründet und sei- tens Auftraggeber freigegeben werden.

2.5.3. Systemverkabelung Die Systemverkabelung ist, sofern nicht bauseits gestellt, halogenfrei mit flammwidriger Verka- belung auszuführen. Hierbei sind besonders die Normen IEC-60754, IEC-60332 und IEC- 61034-1 einzuhalten. Signalkabel und Stromversorgungskabel sind sowohl im Schaltschrank als auch auf den Kabeltrassen und im Bedienarbeitsplatz räumlich getrennt voneinander zu verle- gen, um gegenseitige Beeinflussung zu vermeiden. Notwendige Sicherheits- und Abschirmungs- abstände sind in jedem Fall einzuhalten. Die gesamte Verteilertechnik für den Bereich Kommunikationstechnik ist in LSA-Plus-Technik auszuführen, soweit es sich um fest rangierte Verbindungen handelt. Alle weiteren Anschlüsse sind über Patchfelder aufzulegen und über verschiedenfarbige Patch- kabel mit RJ45 Steckverbindungen, nach Gewerken getrennt zu rangieren. Für Patchkabel wer- den die einzusetzenden Farben nach Beauftragung und Darstellung der notwendigen Kabelmen- gen fest vom AG/Objektüberwacher vorgegeben. Für die Kabelführung im Systemschrank sind geeignete Kabelabfangbügel bzw. –Kabeldurchfüh- rungen und Kabelkanäle vorzusehen. Es dürfen keine Einwegkabelbinder in der Kabelrangierung des Systemschranks genutzt werden. Stattdessen sind die Kabel durch geeignete Kanäle und Abfangbügel in Bündeln zu führen. Ist eine Kabelfixierung notwendig, sind Kabelbinder in Klett- verschlussausführung zu nutzen. Alle Lieferpositionen sind so zu kalkulieren, dass sämtliche notwendigen Systemkabel und In- stallationsmaterialien in den Leistungspositionen enthalten sind Die Systemverkabelung mit allen aktiven und passiven Komponenten (z.B. Kabelpritschen, etc.), Leitungstreibern, Router für LAN und Rechner gehören zum Leistungsumfang, auch wenn diese in den einzelnen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nicht explizit aufgeführt sind. Die Kabel- und Steckerfarben für Netzwerk-Patchkabel sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und entsprechend dem abgestimmten Konzept auszuführen.

2.5.4. Kabel- und Komponentenbeschriftung Alle vom Auftragnehmer gelieferten und installieren Systemkomponenten sowie zu integrierende bestehende Komponenten und Kabel sind gut leserlich zu beschriften. Die Beschriftung erfolgt direkt an der Komponente bzw. bei Kabeln auf fest verbundenen Kabelschilder an beiden En- den. Der Beschriftungssyntax wird vom AG bzw. Fachplaner vorgegeben.

2.5.5. Energieversorgung Alle Komponenten, die mit doppelten Netzteilen am Markt verfügbar sind, müssen damit ausge- stattet sein. Die Anschlüsse für die doppelten Netzteile sind getrennt herauszuführen und über getrennte Stromkreise abzusichern, d.h. je ein Netzteil ist mit USV1 und das zweite mit USV2 zu verbinden. Sofern die Komponenten im Betrieb nur eines der Netzteile belasten, ist deren Auf- teilung so zu konfigurieren, dass eine gleichmäßige Belastung beider Stränge im Regelbetrieb sichergestellt ist. Stromversorgungs- und Fernmeldeleitungen sind mit Überspannungsfeinschutz auszustatten.

2.5.6. Potentialausgleich Sämtliche vom Auftragnehmer zu liefernden Komponenten sind gemäß VDE-100 an den vor- handenen Potentialausgleichen anzuschließen.

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Die Systemschränke haben neben einem Fixpunkt, einen zusätzliche Erdungsleiter am 19-Zoll- Rahmen. Sofern fest installierte CAT-Verkabelung vom Auftragnehmer zu installieren ist, ist die Schirmung der CAT-Verkabelung im Systemschrank am Patchfeld aufzulegen und mit dem Po- tentialausgleich des Systemschranks zu verbinden. Um Brummschleifen zu vermeiden, ist die Schirmung der CAT-Verkabelung am Bedienarbeitsplatz zu isolieren und nicht mit dem Potenti- alausgleich zu verbinden.

2.5.7. Betriebssysteme Für die im Rahmen der Beschaffung eingesetzten Betriebssysteme muss der Support des Be- triebssystemherstellers bis zum nächsten Hardwaretausch (mind. 5 Jahre ab Systemabnahme) gewährleistet sein. Betriebssysteme, deren Herstellersupport bereits abgelaufen ist oder inner- halb des genannten Zeitraumes abläuft, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftrag- gebers eingesetzt werden und sind rechtzeitig vor Ablauf des Herstellersupportes ohne zusätzli- che Kosten auf unterstützte Versionen umzustellen. Bei Betriebssystemen mit einem verfügba- ren Long Term (Service) Branch und/oder niedrigeren Preisen für öffentliche Kunden/Behör- den/Leistungserbringer (Government) sind die entsprechenden Varianten anzubieten. Sämtliche Komponenten oder Apps, die mit dem Betriebssystem mitgeliefert und mitinstalliert werden, sind zu deinstallieren bzw. deaktivieren, wenn diese für die Funktion des Systems nicht benötigt werden. Alle eingesetzten Betriebssysteme sind in einer gesonderten Aufstellung vollständig aufzufüh- ren. Bei Betriebssystemen mit einem verfügbaren Long Term (Service) Branch sind die entspre- chenden Varianten anzubieten.

2.5.8. Laufzeitbedinge Lizenzen Die fortschreitende Zwangseinführung von laufzeitbedingten Preismodellen für informations- technische Hard- und Software, stellt für den Prozess der Kostenträgerschaft und Förderung eine nicht umsetzbare Komplexität dar. Die angebotenen Elemente der Informations- und Kommunikationstechnik Infrastruktur sind durch den Bieter im Rahmen der Angebotslegung für eine Betriebszeit von mindestens fünf Jah- ren nach Gesamtabnahme anzusetzen. Zur Analyse der Kosten und mögliche Gegenüberstellungen im Rahmen der Abrechnung mit den Kostenträgern und der Förderstelle sind diese Lizenzkosten bereits bei der Angebotslegung in einer beizufügenden Anlage vollständig anzugeben. Für jede unterschiedliche Lizenz, die explizit als Produkt Gegenstand der Lieferung des Auftrag- nehmers ist (z.B. Virtualisierung, Firewall), ist mindestens die folgende Auflistung darzustellen, sofern sie nicht eindeutig in den Einzelpositionen beschrieben sind:

• Geräte/Komponenten/Software

• Anzahl Lizenz

• Lizenzbezeichnung

• Lizenzlaufzeit

• Kostenmethodik für Lizenzen (einmalige/laufende Kosten)

• Beginn Laufzeit (Bestellung, Lieferung oder Inbetriebnahme)

• Lizenzanbieter (falls nicht Hersteller)

2.5.9. Erweiterungszeitraum Die Erweiterungsmöglichkeiten müssen mindestens über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Abnahme garantiert werden.

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2.5.10. Ersatzteilvorhaltung Die Ersatzteilvorhaltung muss für mindestens 10 Jahre nach Abnahme sichergestellt sein.

2.5.11. Verfügbarkeit Betrachtet wird die Verfügbarkeit des uneingeschränkten Zugriffs auf die Dienste und Funktio- nalität des Gesamtsystems. Das System gilt als verfügbar, wenn ein uneingeschränkter Betrieb möglich ist. Zu den Ausfallzeiten zählt die Summe sämtlicher Zeiten, in denen das System nicht zur Nutzung zur Verfügung steht. Dies ist unabhängig davon:

• ob die Ursache des Ausfalls in ungeplanter Downtime liegt

• ob Software- oder Hardwareprobleme zugrunde liegen

• ob die Ursache des Ausfalls im eigenen System liegt oder auf das Zusammenwirken mit Nachbarsystemen zurückzuführen ist Der Bezugszeitraum für die Berechnung der Verfügbarkeit ist ein Jahr.

2.5.11.1. Verfügbarkeiten und Redundanzen

Die redundant ausgelegte Systemarchitektur des Leitstellenverbunds sieht vor, dass bereits ein Leitstellenstandort sehr hoch verfügbar auszulegen ist und damit eine Verfügbarkeit von 99,99 % p.a. bietet. Dieser Wert bezieht sich auf die Verfügbarkeit des Systems am Standort insge- samt. Das primäre System gilt als nicht verfügbar, wenn die aufgeführten Leistungsmerkmale nicht mehr vom System erfüllt werden. Durch den AN ist für das von ihm angebotene System darzustellen

• durch welche Systeme, Maßnahmen und Prozesse die von ihm angebotenen primären und sekundären Systeme die geforderten Verfügbarkeiten erreichen,

• durch welche Systeme, Maßnahmen und Prozesse die von ihm angebotenen primären und sekundären Managementsysteme die geforderten Verfügbarkeiten erreichen,

• durch welche Prozesse die geforderte Replizierung der Datenbestände zwischen den Re- chenzentren erreicht werden,

• wie das Verhalten der Arbeitsplätze beim Wechsel des Technikzentrums der Instanz des Kommunikationssystems ist, d.h. welche Teilprozesse laufen hier ab und wie sind sie auto- matisiert, gibt es ggf. manuelle Prozessen für Teilsysteme und ist ggf. mit welcher mit Um- schaltzeit zu rechnen.

2.5.11.2. Wartung und Updates

Von besonderer Relevanz ist der geplante und damit unvermeidbare Fall einer Systemwartung, eines Hardwaretauschs oder eines Software-Updates bzw. Software-Upgrades. Das System ist so auszulegen, dass diese Arbeiten ohne wesentliche Einschränkungen für die Nutzer erfolgen kön- nen. Dies bedeutet, dass immer mindestens ein Leitstellenstandort vollständig, mit allen Funkti- onen des Verbundes, in Betrieb bleiben muss. Sollten in dem angegebenen Rahmen Beeinträchtigungen nicht vermeidbar sein, so sind diese rechtzeitig mit der Angabe der Dauer und Art sowie dem Grad der Beeinträchtigung anzuzei- gen. Dabei ist auch auf Updates von Komponenten der Netztechnik zu berücksichtigen.

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2.5.11.3. Robustheit der eingesetzten Technik

Störungen in Zubringernetzen oder einzelnen Systemen der Leitstellentechnik dürfen keine Stö- rungen oder Stabilitätsverluste der nicht betroffenen Systeme nach sich ziehen. Die eingesetzte Technik ist gegenüber Fehleingaben und Fehlbedienungen tolerant. Darüber hinaus wird zwingend verhindert, dass ein Fehler in einem System, Modul oder Schnittstelle die Funktionsweise des Redundanz- bzw. des Standby-Systems beeinträchtigt. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Untersuchung, Klärung und Behebung von Störungen und Fehlern, insbesondere auch dann, wenn die Ursache nicht eindeutig einem System zugeordnet werden kann. Dies gilt speziell auch bei Störungen und Fehlern an den Schnittstellen zu Fremdsystemen.

2.6 Allgemeine organisatorische Anforderungen

2.6.1. Systemumfang Die vorliegende Ausschreibung beschreibt technische Anforderungen an die zu liefernde Sys- teme und Komponenten bzw. das Gesamtsystem. Die anzubietenden Produkte und Dienstleis- tungen stellen ein komplett funktionsfähiges System dar.

2.6.2. Zusammensetzung Angebotspreise Sämtliche Kosten für die Projektierung, Projektdienstleistungen, Abnahmeunterstützung sowie für Sachmängelhaftung müssen in den Angebotspreisen enthalten sein.

2.6.3. Arbeitskräfte Für das Vorhaben sind autorisierte und qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Insbesondere wird für die Installation und Konfiguration der Firewalls und für die Einrichtung von Virtualisierung Personal gefordert, welches in den jeweiligen Systemen nachweislich geschult ist. Durch den Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass für den gesamten Ablauf der Leistungser- bringung für die angebotenen Systemkomponenten geschulte bzw. erfahrener Mitarbeiter als verantwortliche Systemingenieure eingesetzt werden. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers hat die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen.

2.6.4. Arbeitsstelleneinrichtung Sind im Leistungsverzeichnis keine eigenen Positionen für Arbeitsstelleneinrichtung und -räu- mung vorgesehen, gehören diese als Nebenleistung zu den vertraglichen Leistungen. Die Ver- kehrssicherheit auf dem Gelände und innerhalb von Gebäuden muss während der Durchführung der Leistungen aufrechterhalten werden. Die dazu notwendigen Maßnahmen sind herzustellen, zu unterhalten und wieder abzubauen. Abladen und Lagern der gelieferten Materialien und Komponenten an den bereitgestellten Stel- len bzw. Räumlichkeiten, gehören als Nebenleistung zu den vertraglichen Leistungen. Der Auftragnehmer hat sich über Art und Lage der Entsorgungs- und Versorgungsleitungen ver- antwortlich zu informieren und für entstehende Schäden und daraus resultierende Schadenser- satzansprüche infolge schuldhafter Unkenntnis der Verhältnisse zu haften. Die Haftung des Auf- traggebers bzw. der zuständigen Stellen für die Richtigkeit ihrer Angaben bleibt hiervon unbe- rührt. Die zur Abnahme erforderlichen Leistungen, das Stellen von Hilfskräften und Geräten für Kontrollmessungen des Auftraggebers sind Bestandteil der vertraglichen Leistungen.

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2.6.5. Zutritt zu den Standorten Der Zutritt zu den Standorten wird nach Anmeldung des Auftragnehmers durch den Auftragge- ber beim jeweiligen Eigentümer angemeldet und durch diesen autorisiert.

2.6.6. Lieferung, Montage, Abtransport und Entsorgung Die vollständige Lieferung der im Rahmen dieser Ausschreibung beschafften Technik muss spä- testens innerhalb der sich aus dem Projektterminplan ergebenden Zeiträume erfolgen. Die Lie- ferungen bzw. Teillieferungen sind dem AG, bzw. der Objektüberwachung rechtzeitig - spätes- tens drei Arbeitstage vor Lieferung - anzukündigen und mit diesem terminlich abzustimmen. Die Lieferungen haben frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Sämtliche Kosten und Nebenkosten, wie Kosten des Versands, Transportversicherung etc. sind in die LV-Positionen einzukalkulieren. Für die Verpackung sind umweltfreundliche Materialien zu verwenden (z. B. Kartonagen). Folien und entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden. Sämtliche Verpackungen sind vom AN kostenfrei zu entsorgen.

2.6.7. Lagerflächen Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, wenn möglich für die Lagerung von Teilen einen abschließbaren Raum zur Verfügung. Diese Lagerflächen zur Zwischenlagerung von Material bis zu dessen Verwendung sind sehr eingeschränkt vorhanden und nur nach Absprache bzw. Freigabe mit den Projektverantwortli- chen des Auftraggebers nutzbar. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass angelieferte Ware durch Vertreter des AN angenommen und in den Lieferraum verbracht wird. Mit der Lieferung in Räumlichkeiten der Leitstellen erfolgt kein Gefahrenübergang. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Arbeitsplätze mit Zugriff auf die gelieferten Einrich- tungen bereit.

2.6.8. Vereinfachte Ausdrücke Zur Vereinfachung wird oftmals auf Ausdrücke wie Liefern, Verlegen, Auflegen und Rangieren, Herstellen, Montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, betriebsfertiger Anschluss und Überprüfen, Schutzvorkehrungen, Dokumentation, etc. verzichtet. Diese Punkte sind vom Bieter grundsätzlich zu berücksichtigen und müssen in den Angebotspreisen enthalten sein. Sollten nur Einzelleistungen, wie z. B. nur Lieferung oder nur Montage verlangt werden, so ist dieses vermerkt. Ohne besonderen Hinweis versteht sich die Ausführung der Position somit als die fachgerechte, den gültigen Vorschriften entsprechende und gebrauchsfertige Erbringung der ge- forderten Leistung, inklusive deren Dokumentation.

2.6.9. Beschriftung Allgemein Sämtliche Komponenten, Leitungen, Anschlüsse, Netzteile, etc. sind gemäß den Vorgaben zur Kabel- und Komponentenbeschriftung dauerhaft zu beschriften. Die Beschriftungen sind gegen herabfallen zu sichern.

2.6.10. Technische Vertragsbedingungen Alle einschlägigen technischen Vertragsbedingungen, Vorschriften und Richtlinien, Prüfvorschrif- ten und Merkblätter in der zum Ablauf der Angebotsfrist gültigen Fassung gelten als Vertrags- bestandteil vereinbart, sofern im Leistungsverzeichnis nicht abweichend vereinbart.

2.6.11. Komponentenwartung und -service Sämtliche Komponenten sind wartungsarm auszulegen und servicefreundlich zu verbauen, d.h. die Komponenten sind so konzipiert, dass sie leicht zugänglich und austauschbar sind, um die

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Servicezeit zu minimieren. Die Angabe von MTBF und MTTR der jeweiligen Gewerke bzw. Sys- teme einschließlich Komponenten ist zu berücksichtigen.

2.6.12. Abnahmebedingungen, Aufmaß und Abrechnung Die erbrachten Leistungen sind zur Abnahme so zu präsentieren, dass eine einwandfreie Ein- sichtnahme und Überprüfung möglich sind. Nachweise der erbrachten Leistungen sind vom Auf- tragnehmer zu erstellende Abrechnungspläne und Aufmaß-Blätter. Diese sind dem Auftraggeber bei allen Teil- bzw. Abschlagsrechnungen und mit der Schlussrechnung zu übergeben. Weiterge- hende Abrechnungs- oder Bestandsunterlagen können im Leistungsverzeichnis verlangt werden. Nur die durch das Aufmaß bzw. die Abrechnungspläne sich ergebenden Festmaße und Mengen werden in Ansatz gebracht, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes vorgegeben ist.

2.6.13. Sicherheitsanforderungen der Standorte Die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen auf Anforderung nach dem Sicherheitsüberprü- fungsgesetzt (SÜG) überprüft werden können.

2.6.14. Ausführung an den Standorten Da die Sicherheit in den Leitstellen während der gesamten Umsetzung der Maßnahme gewähr- leistet bleiben muss, sind vorhandene Bewegungs- und Fahrwege strikt freizuhalten. Park- und Lieferflächen sind nur in mindestens dreitägiger Vorankündigung garantiert verfügbar. Das Per- sonal des Auftraggebers kann unabhängig davon kurzfristig vorschreiben, dass die Fahrzeuge oder gelagerte Materialien zu entfernen sind. Die Ausführungen müssen teilweise während des regulären Leitstellenbetriebes durchgeführt werden. Daher ist damit zu rechnen, dass die Tätigkeiten des Auftragnehmers auf Anweisung des Personals des Auftraggebers oder des überwachenden Ingenieurbüros unterbrochen wer- den müssen. Weiterhin sind alle Tätigkeiten, die zu Störungen des Leitstellenbetriebes führen können, mit dem Personal des Auftraggebers und dem überwachenden Ingenieurbüro im Vor- feld der Tätigkeiten frühzeitig anzumelden und abzustimmen.

2.6.15. Lieferung, Montage, Abtransport und Entsorgung Die vollständige Lieferung der im Rahmen dieser Ausschreibung beschafften Technik muss spä- testens innerhalb der sich aus dem Projektterminplan (Feinkonzept) ergebenden Zeiträume er- folgen. Die Lieferungen bzw. Teillieferungen sind dem AG, bzw. der Objektüberwachung recht- zeitig - spätestens drei Arbeitstage vor Lieferung - anzukündigen und mit diesem terminlich ab- zustimmen. Die Lieferungen haben frei zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Sämtliche Kosten und Nebenkos- ten, wie Kosten des Versands, Transportversicherung etc. sind in die LV-Positionen einzukalku- lieren. Verpackungen sind vom Auftragnehmer fachgerecht und kostenfrei zu entsorgen.

2.6.16. Transportmöglichkeiten Zum Transport von Elementen in die Betriebs- (Arbeitsplätze) und Serverräume an den Standor- ten sind keine Einschränkungen bekannt. Standortabhängig kann keine barrierefreie Einbrin- gung zugesichert werden. Sofern für Transport und Einbringung Aufzüge genutzt werden dürfen, sind diese fachgerecht zu schützen. Für Schäden haftet der Verursacher. Alle Transportaufwände müssen im Angebotspreis enthalten sein.

2.6.17. Brandschutz, Entsorgung Verpackungsmaterial Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Verpackungs- und Baumaterialen, im Besonderen brennbare oder leichtentzündliche Stoffe, täglich unmittelbar nach den jeweiligen Arbeitsschritten auf seine

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Kosten fachgerecht zu entsorgen oder zumindest aus dem Gebäude zu entfernen. Das Zwi- schenlagern von Baustoffen und Verpackungsmaterialien in den Lager- und Montageräumen wird ausdrücklich untersagt.

2.6.18. Gebäude und technische Gebäudeausstattung Die Leitstellen und deren technische Ausstattung sind in die bestehenden Gebäude bzw. deren Räume zu integrieren und die entsprechenden Subsysteme mit in das Gesamtkonzept einzubin- den. Der mit dieser Vergabe zu bestimmende Auftragnehmer wird auch verantwortlich für die gesamtheitliche Integration, der im Rahmen des Leistungsverzeichnisses beschrieben Schnitt- stellen.

2.6.19. Nachweise Die zur Ausführung kommenden Lösungen sind auf eigens dazu vorzulegenden Beiblättern dar- zustellen und deren technische und funktionale Merkmale so zu präsentieren, dass in der Ange- botsauswertung die Erfüllung der gestellten Anforderungen klar erkennbar und so der Erfül- lungsgrad zur Ausschreibung nachweisbar ist.

2.6.20. Allgemeine Systeminbetriebnahme Die System-Inbetriebnahme beinhaltet die Inbetriebnahme aller Systemkomponenten und Instal- lationen inkl. Prüfung der internen Funktionen und internen Schnittstellen mit Durchführung der erforderlichen Tests auf Basis der mit dem AG abgestimmten Testspezifikation. Erst nach erfolg- reichem Abschluss der Tests wird die Freigabe seitens des Auftraggebers für den Beginn des Echtbetriebes erteilt. Testprotokolle sind vorzulegen. Die ersten acht Wochen des Echtbetriebes sind als Probebetriebsphase zu verstehen. Eine Abnahme kann erst nach erfolgreicher Probebe- triebsphase erfolgen. Während der Probebetriebsphase auftretende, betriebsbehindernde Fehler verlängern die Probebetriebsphase. Der Verlängerungszeitraum ist abhängig von der Art auftretenden Fehler. Am Ende des Probe- betriebes erfolgen eine gemeinsame Aufstellung der noch offenen Punkte und eine Fristsetzung der Behebung der Punkte. Nach Behebung der Mängel innerhalb der gesetzten Fristen erfolgt die Abnahme. Eine vollständige Vergütung der Leistungen ist erst nach der Behebung aller ter- minierten, offene Punkte möglich. Die Inbetriebnahme-Phase zum Übergang in den Echtbetrieb beinhaltet die Inbetriebnahme aller Schnittstellen zu externen Einrichtungen, Systemen und Installationen inkl. Tests. Hierzu ist eine Migrationsplanung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Systempartnern durchzuführen. Die funktionalen Tests der Schnittstellen sind zusammen mit der Firma auszuführen, die für die jeweilige Schnittstelle verantwortlich ist (z.B. BMA-Konzessionär, Telekommunikationsnetzbetrei- ber, VPN-Betreiber, Lieferant ELS-Software) und ist mit gegenseitiger Unterzeichnung der erfolg- ten Testprotokolle zu dokumentieren. Die terminliche Abstimmung mit den entsprechenden Firmen zur Durchführung der Tests obliegt dem Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Fachplanung. Nach Anzeige der Systembetriebsbereitschaft führt der Auftraggeber eine Leistungsfeststellung durch. Die Prüfung der Dokumentation ist Bestandteil der Leistungsfeststellung. Die Freigabe zum Beginn des Echtbetriebes als Probebetrieb obliegt dem Auftraggeber. Beginnend mit dem Startzeitpunkt des Probebetriebs bis zur Gesamtabnahme stellt der Bieter den System-Service über 24h/Tag und sieben Tage/Woche sicher. Dies beinhaltet im Besonde- ren Hotline-Dienstleistungen inkl. Fernservice wie auch Service-Einsätze vor Ort. Die Kosten da- für sind in den Angebotspreisen enthalten. Nach der Abnahme beginnt die gesetzliche Gewähr- leistungsphase. Mit der Abnahme kann ein Service-Vertrag abgeschlossen werden.

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2.6.21. Allgemeine Migration Da die bestehenden Leitstellen des Verbundes während der gesamten Zeit des Umbaus im Be- trieb sein müssen, ist vom Bieter sicherstellen, dass der Regelbetrieb der Leitstellen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Nach der Lieferung der Systemkomponenten erfolgt die Installation und Inbetriebnahme. Dies erfolgt unabhängig von der bestehenden und im Betrieb befindlichen Technik. Dort, wo Systeme gemeinsam genutzt werden müssen, muss dies in enger Abstimmung mit dem Leitstellenbetrei- ber und der Bauüberwachung erfolgen. Im Besonderen ist dabei sicherzustellen, dass der regu- läre Leitstellenbetrieb nicht beeinflusst wird. Die Minderung der Systemperformance stellt eine Beeinflussung dar. Zu einem gemeinsam festzulegenden Termin werden dann die Kommunikationsanschaltungen vom derzeit verwendeten System hin zum neuen System geschwenkt und ab diesem Termin er- folgt der Probebetrieb im Echtbetrieb wie zuvor beschrieben.

2.6.22. Anwenderunterstützung Für im Laufe des Projektes bedarfsabhängig benötigte Anwenderunterstützung durch qualifi- ziertes Personal des Auftragnehmers soll nach terminlicher Absprache mit der Projektleitung des Auftraggebers kurzfristig bspw. zur Unterstützung in folgenden Bereichen abgerufen werden können:

• Test- und Probebetrieb,

• Migration,

• Unterstützung im laufenden Betrieb (speziell in der Anlaufphase nach Inbetriebnahme) Zwischen Fertigmeldung zum Probebetrieb und Abnahme hat die Serviceunterstützung so zu erfolgen, dass sie dem Inhalt dem abzuschließenden Service- und Wartungsvertrag entspricht.

2.6.23. Termine und Fristen Nach der Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Bieter erwartet der Auftraggeber die Durch- führung eines Projekt-Kick-Off-Meetings innerhalb von 15 Arbeitstagen bei dem das gemein- same Aufgabenverständnis und die Kommunikationswege festgelegt werden. Zu einem gemeinsam festzulegenden Termin werden die Kommunikationsanschaltungen etc. von den derzeit verwendeten Systemen hin zu den neuen Systemen geschwenkt und ab diesem Termin erfolgt der Probebetrieb in der Produktivumgebung im Echtbetrieb. Dies erfolgt sequen- tiell für jede Leitstelle und ist im Rahmen der Erstellung der Feinspezifikation mit dem AG abzu- stimmen. Folgende Projektmeilensteine sind einzuhalten:

• 2 Monate nach Zuschlagerteilung: Fertigstellung des Pflichtenheftes als Feinspezifikation

• Beginn der Montage am Standort der Leitstelle Waiblingen: 1. Mrz. 2027

• Abschluss der Installation am Standort der Leitstelle Waiblingen, Fertigmeldung zum Probe- betrieb: spätestens am 30.06.2027 Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes die Einhaltung dieser Terminkette. Die genauen Termine für den Umzug der Leitstelle Waiblingen werden im Rahmen der Termin- planung des Auftragnehmers im Rahmen der Pflichtenhefterstellung verbindlich festgelegt und gelten dann ab diesem Zeitpunkt als vertraglich vereinbart. Die genauen Termine für die IRLS Ostwürttemberg an den Standorten in Aalen werden im Rah- men der Terminplanung des Auftragnehmers im Rahmen der Pflichtenhefterstellung verbindlich festgelegt und gelten dann ab diesem Zeitpunkt als vertraglich vereinbart.

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Eine deutliche Überschreitung der oben genannten Terminkette zwischen Beauftragung und Fer- tigmeldung zum Probebetrieb und Regelbetrieb, die zu Lasten des Auftragnehmers geht, be- rechtigt den Auftraggeber zu einer Kündigung des Auftrages über die Lieferung des gesamten Systems. Der Auftragnehmer hat im Falle einer solchen Vertragskündigung keinen Anspruch auf Vergütung erbrachter Leistungen und bleibt Eigentümer seines Systems. Bei einer Vertragsrückabwicklung können getätigte Zahlungen seitens AG zurückgefordert wer- den, u.a. für rückabgewickelte Hardwarekomponenten.

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3 BESCHAFFUNGSGEGENSTAND

Dieser Abschnitt gibt eine Übersicht zum Beschaffungsgegenstand der vorliegenden Ausschrei- bung. Die Beschaffung umfasst hierbei die nachfolgenden Leistungsgegenstände. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die in diesem Dokument genannten Sys- teme als Gesamtwerkleistung zu projektieren, einzurichten und bereitzustellen. Das Gesamtsys- tem muss den geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben, den spezifischen Anforderun- gen und den allgemeinen Anforderungen, die sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, ent- sprechen. Weiterhin sind die in den Anforderungstabellen der Gewerke/Systeme enthaltenen An- forderungen verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bei der Ausführung des Auftrages sind die Vorgaben des Auftraggebers einzuhalten. Die Ab- nahmebereitschaft ist fristgerecht herzustellen und anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Eigentum an körperlichen Liefergegen- ständen und Nutzungsrechte an zu liefernden schutzfähigen Werken, insbesondere Software, zu verschaffen. Der Umfang der zu übertragenden Nutzungsrechte ergibt sich aus den EVB-IT Sys- tem-AGB des EVB-IT Systemvertrages. Der Leistungsumfang des AN umfasst:

• Lieferung der Systemtechnik

• Installation der Systemtechnik

• Erstkonfiguration der Systemtechnik

• Herbeiführung der Betriebsbereitschaft

Anmerkungen: o Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft beinhaltet die Funktionsfähigkeit aller Schnittstellen, inkl. Nachweis des erfolgreichen Tests mit dem Gegenpart der Schnitt- stelle. o Für die durch den Auftragnehmer zu leistende Herbeiführung der Betriebsbereitschaft wird im Folgenden auch synonym der Begriff „Inbetriebnahme“ verwendet.

• Konzept für Test und Abnahme der Systemtechnik

• Durchführung der Migrationsschritte im Projekt Der Auftragnehmer erbringt neben dem Aufbau der Systeme explizit auch die Leistung eines Systemintegrators. Seine Aufgabe ist die Integration des eigenen Systems und der für dieses Projekt beigestellten, über Schnittstellen verbundenen Systeme und weiterer Einrichtungen des Auftraggebers. Die Leitung und Steuerung des Gesamtvorhabens werden verantwortlich durch den Auftragnehmer erbracht. Der Auftragnehmer ist damit auch für die Organisation und Koor- dination der Schnittstellentest seiner Schnittstellen verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Ab- sprachen mit den Verantwortlichen der über Schnittstellen verbundenen Systeme und Einrich- tungen. Die damit verbundenen Aufwände sind für alle Einzelpositionen durch den Auftragnehmer in sei- nem Angebot zu berücksichtigen und sind Teil der anzubietenden Leistung. Des Weiteren umfasst die Ausschreibung die Serviceleistungen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, um diese in die Angebotsbewertung mit einzubeziehen. Es ist beabsichtigt diese Serviceleistungen nach erfolgreicher Systemabnahme zu beauftragen. Aufgrund des Vorbehaltes der erfolgreichen Systemabnahme können diese Serviceleistungen bei der Zuschlagserteilung noch nicht final vertraglich beauftragt werden.

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3.1 Technikzentralen Die Leitstellentechnik wird im Endausbau in zwei Technikzentralen an den Standorten der bei- den Leitstellen eingerichtet. Beide Leitstellenstandorte verfügen über zwei getrennte Technik- räume, auf welche die zu liefernde Technik derart zu verteilen ist, dass die redundanten System- teile je Technikraum einmal verbaut und auch einzeln betriebsfähig sind. So entsteht jeweils ein in sich redundanter Technikstandort je Leitstellenstandort mit zwei Technikzentralen. In der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der IRLS Ostwürttemberg ist geplant, eine der Tech- nikzentralen der IRLS in der bestehenden Leitstelle Aalen aufzubauen. Zu Test- und Schulungs- zwecken sind in der IRLS bereits mehrere Arbeitsplätze aufzubauen und in Betrieb zu setzen. Diese dienen dann der ILS Rems-Murr als vorrübergehende Partnerleitstelle. Nach der baulichen Fertigstellung der IRLS wird dort dann die zweite der Technikzentralen der IRLS eingebaut und in Betrieb genommen. Zusätzlich werden dann die verbleibenden Arbeitsplätze dort aufgebaut. Nach erfolgreichem Test erfolgt dann die Migration aus der bestehenden Leitstelle Aalen in die neue Leitstelle Aalen und im Anschluss dann der Umzug der ersten Technikzentralen der IRLS in den Neubau.

3.1.1. Zielsetzung Mit der Realisierung von zwei zentralen Technikstandorten ist es dem gesamten, vernetzen Leit- stellenverbund, bestehend aus derzeit zwei Leitstellen, möglich, auf eine gemeinsame und geo- redundante Technik zuzugreifen und eine gemeinsame IT-Plattform für das Einsatzleitsystem und das Kommunikationsmanagementsystem zu nutzen. Die Lokalisierung der weiteren Systeme und Schnittstellen erfolgt in den nachfolgenden Unterkapiteln beziehungsweise in den jeweili- gen Kapiteln der entsprechenden Systeme/Fachgewerke. Die vollumfängliche zentrale Leitstellentechnik ist vom AN in den beiden Technikstandorten zu installieren. Die Qualität und Bandbreite der WAN-Vernetzung zwischen den Standorten ist ein essenzielles Kriterium für die Funktion der IT-Architektur der neuen Technik. Der Auftraggeber stellt die grundlegende WAN-Vernetzung bereit.

3.1.2. Technisches Konzept Die Technikzentralen sind im Endausbau weitgehend identisch auszustatten, um eine hohe Re- dundanz und Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Da sich die Technikzentralen zugleich am Standort einer Leitstelle befinden, sind die dort vorhandenen lokalen Schnittstellen und Res- sourcen in das Gesamtsystem zu integrieren und entsprechend anzubinden. Abweichungen da- von werden in den jeweiligen Kapiteln beschrieben.

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Abbildung 2: WAN – Netzübersicht - Endausbau

Die gesamte Systemtechnik ist an den beiden Standorten redundant aufzubauen und die Dispo- sitionsplätze (Clients) der Leitstellen, an den bestehenden Standorten, sind als Clients an diese Systemtechnik anzubinden. Zur Realisierung dieser hochverfügbaren, redundanten und schnellen WAN-Verbindung wird eine Netzstruktur in Platinbauweise zur Verfügung gestellt. Der Standort der Leitstelle Waiblingen wird direkt gemäß dem dargestellten technischen Kon- zept umgesetzt. Da der Neubau der IRLS dann noch nicht betriebsbereit sein wird, erfolgt die Einrichtung von zunächst nur einer Technikzentrale in den Räumen der bestehenden Leitstelle. Auch die bestehende Leitstelle und die neue Leitstelle sind redundant über Glasfaser miteinan- der vernetzt.

Abbildung 3: WAN – Netzübersicht – Übergangslösung

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Nach Fertigstellung des Neubaus der neuen Leitstelle wird die zweite Technikzentrale Aalen in dem Neubau installiert und zur Migration in das WAN integriert. Während der Migration funktioniert die Technik an drei Standorten.

Abbildung 4: WAN – Netzübersicht – Übergangslösung während der Migration

Das Kommunikationsmanagementsystem und weitere erforderliche Systeme (nicht Teil dieser Vergabe) sind auf hochverfügbaren Plattformen in den Technikzentralen zu installieren, um eine durchgängig stabile, ausfallsichere und leistungsfähige Systemumgebung sicherzustellen. Die Anbindung der Leitstellen untereinander erfolgt über die WAN-Infrastruktur und ist dabei im Endausbau knoten- und kantendisjunkt ausgelegt (PLATIN-Bauweise). Dadurch wird eine maxi- male Ausfallsicherheit gewährleistet, da sowohl Netzwerkknoten als auch Übertragungswege re- dundant und voneinander unabhängig geführt werden. Das technische Konzept sieht weiterhin vor, dass die zwei Leitstellen-Standorte mit den Zufüh- rungen für alle Kommunikationswege in entsprechend sichererer und redundanter Anbindung versorgt werden. Zur Darstellung der Kommunikationswege wurden entsprechende Kommunika- tionspläne entwickelt, welche sich in den jeweiligen Fachbeschreibungen der zugehörigen Sys- teme/Gewerke wiederfinden. Wie bereits dargestellt, wird durch die Anbindung des Notrufs 112 an beide Standorte eine re- dundante Erreichbarkeit gewährleistet.

Notruf-CodierungZuständige Leitstelle
Rems-Murr-KreisILS Waiblingen
OstalbkreisIRLS Ostwürttemberg
Landkreis HeidenheimIRLS Ostwürttemberg

Tabelle 2: Notrufführende Leitstelle im Regelbetrieb

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Eine standortredundante Anbindung ist damit lediglich erforderlich, wenn der Notruf am führen- den Leitstellenstandort über den primären Anschluss nicht verfügbar ist und gleichzeitig keine Verbindung zum zweiten Leitstellenstandort – und somit zum redundanten Notrufanschluss – hergestellt werden kann. Der Notrufanschluss des nicht führenden Standortes dient als Routingziel für die automatische Notrufumleitung (sogen. Ersatznotrufziel). Der führende Standort ist für jede Notrufcodierung festzulegen und ist nicht für jede Notruf-Codierung gleich. D.h. die Notrufe des jeweiligen Zu- ständigkeitsbereiches werden im Regelbetrieb auch am zuständigen Leitstellenstandort geführt. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, die Notrufe 112 immer noch manuell auf eine Aus- weichnummer zu routen.

3.2 Kommunikationssystem Zusätzlich zur Beschreibung des Kommunikationsmanagementsystems in diesem Kapitel, enthält die beigefügten Tabelle "KMS-Anforderungen" als Anlage die Anforderungen an das Kommuni- kationsmanagementsystem. Sie enthalten sowohl allgemeine Anforderungen, die für alle Einsatz- bereiche gelten, als auch spezifische Anforderungen, die sich auf besondere Funktionen oder Einsatzszenarien des Kommunikationsmanagementsystems beziehen. Die in den Anforderungstabellen „KMS-Anforderungen“ enthaltenen Anforderungen sind ver- bindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Die Tabellen „KMS-Anforderungen“ sind diesem Dokument als Anlage beigefügt.

3.2.1. Zielsetzung Das Kommunikationsmanagementsystem (KMS) stellt als wesentlicher Bestandteil der Leitstel- lentechnik die Grundfunktionalitäten wie Notrufannahme, Telefon- und Funkvermittlung sicher. Es ist hierzu als hochverfügbares, volldigitales Vermittlungssystem für Telefon- und Funkvermitt- lung auszulegen. Alle relevanten Anlagenteile der Kommunikationstechnik müssen an das zu lie- fernde System angeschaltet werden und über das Touchscreen-System des KMS bedienbar sein. Das Kommunikationssystem wird an den beiden Leitstellenstandorten vollständig aufgebaut. Beide Standorte sind autark (d.h. ohne die Partnerleitstelle) für den gesamten Versorgungsbe- reich voll betriebsfähig. Das Kommunikationssystem selbst wird in den einzelnen Leitstellen standortbezogen als Client- System betrieben. Dies bedeutet, dass eine Leitstelle auch mit der Server-Architektur der Part- nerleitstelle über die gesicherte WAN-Infrastruktur voll betriebsfähig ist. Die zentralen Serverkomponenten des Kommunikationssystems befinden sich in den definierten Serveräumen (Serverraum 1 und 2), die über das WAN redundant erreichbar sind. Die Architek- tur muss eine standortübergreifende Kommunikation, Datenkonsistenz und Redundanz gewähr- leisten. Das Einsatzleitsystem stellt am Disponenten-Arbeitsplatz das führende System dar, d.h. alle we- sentlichen Funktionalitäten des Kommunikationssystems müssen dem Einsatzleitsystem Cobra (Fa. ISE) zur Verfügung gestellt werden. Aus Sicht des Kommunikationsmanagementsystems stehen die Notrufbearbeitung und die Sprachdienste im BOS-Funk im Mittelpunkt der Systemfunktionalität. Ergänzend dazu unter- stützt das KMS auch originäre Datendienste wie SDS, Statusmeldungen und GPS-Daten. Über die ELS-KMS-Schnittstelle erfolgt eine enge Verknüpfung mit dem Einsatzleitsystem (ELS), sodass beispielsweise eingehende Notrufe vom Kommunikationssystem erfasst, an das Einsatz- leitsystem übermittelt und dort visualisiert werden. Die weitere Bearbeitung – wie Annehmen, Verarbeiten und Trennen - kann anschließend wahlweise über die Einsatzleitsystem-Bedienober- fläche oder im Kommunikationssystem selbst erfolgen.

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3.2.2. Technisches Konzept

3.2.2.1. Systemkonzept

Das Kommunikationsmanagementsystem übernimmt die gesamte Notruf-, Funk-, allgemeine Te- lefonie- sowie Sprachkommunikation im Leitstellenverbund. Die Systemübersicht zeigt schematisch den Aufbau des Kommunikationsmanagementsystems im Zusammenspiel mit den übrigen Systemen für beide Leitstellen. Eine detaillierte Beschreibung der weiteren Gewerke erfolgt in den jeweils zugehörigen Kapiteln.

Abbildung 5: Systemkonzept Leitstellenverbund

Das Kommunikationssystem besteht aus einem Produktivsystem mit sehr hoher Verfügbarkeit (VK 3 mit 99,99% Verfügbarkeit gemäß BSI) und einem Notsystem mit normaler Verfügbarkeit (VK 1 mit 99% Verfügbarkeit gemäß BSI) je Standort. Das Produktivsystem wird redundant an beiden Standorten betrieben werden. Die beiden Instal- lationen arbeiten in einer Systemarchitektur mit sehr hoher Verfügbarkeit, sodass ein Ausfall ei- nes Standortes den Betrieb nicht beeinträchtigt. Je Standort ist ein Notsystem aufzubauen, welches über eigene Telefonressourcen verfügt und die Rückfallfunkgeräte des Produktivsystems mit nutzt. Das jeweilige Notsystem ist vollkommen autark aufzubauen. Das Notsystem eines Standortes ist komplett autark betriebsfähig. Das Not- system soll keine Hardware- oder Softwarekomponenten verwenden, die auch im Produktivsys- tem zu Einsatz kommen. Die TK-Komponente des Notsystems wird gleichzeitig als Gebäude-TK- Anlage verwendet. Die Clients an den beiden Standorten (in Abbildung 5 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht

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dargestellt) sind so mit dem Gesamtnetzwerk verbunden, dass diese sowohl mit der Systemtech- nik des einen wie auch mit der Systemtechnik des anderen Standortes voll funktionsfähig sind. Das Produktivsystem soll einen separierten Schulungsbetrieb ermöglichen. Dazu verfügt das Kommunikationssystem über eine integrierte Schulungstelefonie, das eine bidirektionale Kom- munikation zwischen Ausbildern und Teilnehmern ermöglicht. Die Schulungsumgebung muss unabhängig vom Echtbetrieb betrieben werden können und über automatische Updates verfü- gen, um Systemstand, Funktionen und Einsatzszenarien kontinuierlich aktuell zu halten. Es ist eine Simulationssoftware zur realistischen Nachbildung von Anrufen und Digitalfunkkom- munikation vorzusehen, um praxisnahe Trainingsszenarien abbilden zu können. Die beiden Standorte des Leitstellenverbundes sind über eine redundante WAN-Glasfaserstrecke verbunden. Das hochverfügbare Produktivsystem ist so über die beiden Technikstandorte verteilt, dass der (Komplett-)Ausfall eines Standorts keine Auswirkungen auf den laufenden Leitstellenbetrieb hat. D.h. es ist keine Neu-Anmeldung an den KMS-Clients notwendig, es erfolgt keine Unterbrechung laufender Rufe (sondern maximal eine Unterbrechung des Audiostroms für einige Sekunden). Die KMS-Clientanwendung ist webbasiert und greift per Browserzugriff (bspw. Edge, Chrome, Firefox) auf die URL des KMS-Serversystems zu. Die Rückfallebene (sogen. Luftschnittstelle) für den Digitalfunk in Form von TETRA-FRT ist in beiden Standorten aufzubauen und in das neue System zu integrieren. Die vorhandenen digitalen Alarmierungssysteme werden vernetzt und sind von beiden Standor- ten aus über die WAN-Vernetzung erreichbar. Notrufanbindung, Telefonie sowie die drahtgebundene Anbindung an den Digitalfunk werden an den jeweiligen Leitstellenstandorten separat aufgebaut und über die Vernetzung der Kommuni- kationssysteme an jedem Standort gleichermaßen zur Verfügung gestellt. In den Leitstellen sind jeweils unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV A+B) sowie Netzer- satzanlagen (NEA) vorhanden, die die neue Technik bei Ausfall der öffentlichen Stromversor- gung versorgen. Darüber hinaus ist das Kommunikationssystem so zu gestalten, dass es flexibel und skalierbar auf steigende Anforderungen und steigende Nutzerzahlen reagieren kann, und den Betrieb auch in Großschadenslagen und bei zukünftig steigenden Einsatzzahlen zuverlässig unterstützt. Dies schließt eine mögliche Erweiterung um weitere Standorte mit ein.

3.2.2.2. Anforderungen

Die Anforderungen, die an das Kommunikationssystem gestellt werden, werden in den beige- fügten Anforderungstabellen dargestellt.

3.2.3. Drahtanschaltung Telefonie Kommunikationssystem (produktiv) Die nachfolgende Abbildung zeigt schematisch die drahtgebundene Anbindung des Kommuni- kationsmanagementsystems am Standort Waiblingen. Diese Abbildung findet sich vollständig und hochauflösend in der Anlage. Der Anschluss ist in beiden Leitstellenstandorten für den 112-Notruf in Platin-Ausführung vor- gesehen. Zusätzlich sind Kommunikationsressourcen für Telefon, Mobilfunk und SAT-Telefonie vorgese- hen. Für die Kommunikation im Regelbetrieb sind die leitungsgebundenen Telefonanschlüsse vorge- sehen. Um bereits netzseitig zu vermeiden, dass Anrufhäufungen so viele Kanäle blockieren,

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dass die Leitstellen nicht mehr ausgehend telefonieren können, ist ein eigener SIP-Trunk nur für gehende Gespräche in jeder Leitstelle vorgesehen. Dabei können auch Disponenten der fernen Leitstelle die TK-Ressourcen der lokalen Leitstelle nutzen, sofern dies in der jeweiligen Rolle freigegeben wurde. Darüber hinaus erfolgt die Anbindung von LTE-/5G-Gateways (Mobilfunkanschlüsse unterschied- licher Provider) an beiden Standorten. Diese redundanten Übertragungswege dienen sowohl der Ausfallsicherheit als auch der flexiblen Erreichbarkeit alternativer Kommunikationsmittel im Stö- rungs- oder Notfallbetrieb. Diese Mobilfunkanschlüsse werden primär für die Erreichbarkeit der Leitstelle bei Ausfall der sonstigen Kommunikationsanschlüsse verwendet. Im Bedarfsfall ist der Versand von SMS mög- lich. Auch besteht die Möglichkeit über Mobilfunkverträge mit Datenvolumen über die Mobil- funkanschlüsse Internetzugang zu nutzen. Über den Internet-Zugang via Starlink können auch SIP-Ressourcen, welche bei anderen Provi- dern gebucht wurden, genutzt werden, sofern diese das zulassen.

Abbildung 6: Kommunikationsplan Draht Leitstelle Waiblingen

Alle Internet-Zugangsmöglichkeiten werden über das mit dieser Vergabe zu realisierende Zu- gangsnetz allen anderen Gewerken der Leitstellentechnik zur Verfügung gestellt (z.B: Einsatz- leitsystem, Digitale Alarmierung, Info-Netz, etc.). An diesen Access-Netz werden in beiden Leitstellen Satelliten-Telefone für unterschiedliche Nut- zung aufgebaut und in das KMS eingebunden. Die Sicherheitsarchitektur des Kommunikationsmanagementsystems (KMS) sieht den Einsatz

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hochverfügbarer Firewall-Cluster vor, die in einer PAP-Struktur (Paketfilter - Application Layer Gateway - Paketfilter) aufgebaut sind. Diese mehrstufige Zonentrennung gewährleistet eine kontrollierte und abgesicherte Kommuni- kation zwischen den externen Netzen, den Übergangszonen (z. B. für öffentlich erreichbare Dienste) und dem internen, geschützten Netzbereich. Ergänzend dazu kommen leistungsfähige Session Border Controller (SBC) zum Einsatz, die den VoIP-Datenverkehr absichern und für eine zuverlässige Trennung sowie Steuerung der Kommunikationsverbindungen sorgen. Übergreifend über die beiden Standorte wird das Kommunikationssystem auf einer Active-Ac- tive-Architektur über das WAN betrieben. Diese Konfiguration stellt eine kontinuierliche sehr hohe Verfügbarkeit sicher und umfasst eine vollständig integrierte Dokumentationsanlage, die eine unterbrechungsfreie Erfassung und Archivierung von allen Kommunikationsvorgängen ge- währleistet. Zur Klarstellung: Beschaffungsbestandteil dieser Vergabe ist das Kommunikationsmanagement- system, welches mit den anderen Gewerken der Leitstellentechnik hochvernetzt ist und als Ein- heit funktioniert. Diese anderen Gewerke (z.B. Einsatzleitsystem, Digitale Alarmierung, etc.) sind nicht Bestandteil dieser Beschaffung. Die nachfolgende Abbildung zeigt schematisch die Draht-Anbindung des Kommunikationsmana- gementsystems der IRLS Ostwürttemberg.

Abbildung 7: Kommunikationsplan Draht IRLS Ostwürttemberg Standort neue Leitstelle Aalen

Grundsätzlich werden die beiden Technikstandorte so identisch wie möglich aufgebaut, um eine hohe Ausfallsicherheit und Systemkonsistenz zu gewährleisten.

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3.2.4. Anbindung TETRA-Digitalfunk Die nachfolgende Abbildung zeigt schematisch die drahtgebundene Funkanschaltung des Kom- munikationsmanagementsystems über beide Standorte an das TETRA BOS-Digitalfunknetz.

Abbildung 8: Kommunikationsplan Digitalfunk Draht

Die Redundanz der Anbindung erfolgt über beide Standorte. Die von den Digitalfunk-Gateways empfangenen Datenströme werden an die nachgelagerten Systeme weitergeleitet, die für die Verarbeitung und Verteilung der Daten innerhalb des Netz- werks verantwortlich sind. Im Rahmen der standortübergreifenden Vernetzung erfolgt eine ge- zielte Verteilung dieser Signale zwischen den beteiligten Leitstellen, um eine nahtlose Kommuni- kation sicherzustellen. Dabei werden beide Standorte mit den erforderlichen Komponenten des drahtgebundenen Digitalfunks ausgestattet, um eine zentrale Steuerung und Verteilung der Di- gitalfunkkommunikation zu gewährleisten. Die Leitstellenstandorte im Verbund nutzen diese re- dundante Infrastruktur über die Vernetzung gegenseitig. Grundsätzlich sind die Leitstellen aus Sicherheitsgründen über mehrere Anbindungen an den TETRA-Digitalfunk angebunden. Hierbei wird grundsätzlich zwischen den folgenden drei Varian- ten unterschieden:

• Normalbetrieb: TETRA-Drahtanbindung. Die Bedienung erfolgt am KMS.

• Rückfallbetrieb: Anbindung des KMS über die jeweiligen TETRA-Funkgeräte (FRT) in den Leitstellen vor Ort als Rückfallebene bei Ausfall der Drahtanbindung. Die Bedienung erfolgt am KMS ohne Einschränkungen (seitens KMS).

• Notfallbetrieb: Funkbetrieb über unabhängige Funkbedieneinrichtungen des lokalen Not- Kommunikationssystems.

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3.2.4.1. Normalbetrieb (TETRA-Drahtanbindung)

Der Zugriff auf das TETRA Funksystem erfolgt im Normalbetrieb über die TETRA-Drahtanbin- dung per KMS über das WAN. Bei Nichtverfügbarkeit einer Komponente (KMS oder TETRA- Drahtanbindung) an einem der Standorte erfolgt der Zugriff unterbrechungsfrei über das jeweils andere verfügbare redundante DF-Gateway und über das WAN. Somit ist die TETRA-Drahtanbin- dung redundant ausgelegt.

3.2.4.2. Rückfallbetrieb (TETRA FRT)

Die nachfolgenden Abbildungen zeigen schematisch die Funkanschaltung der Rückfallbetriebs- ebene (Luftschnittstelle mittels FRT) an das KMS lokal oder über das WAN.

Abbildung 9: Kommunikationsplan Digitalfunk FRT – ILS Rems-Murr

Abbildung 10: Kommunikationsplan Digitalfunk FRT – IRLS Ostwürttemberg

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Die festinstallierten Digitalfunkgeräte sind in den Leitstellen des Verbundes betriebsfertig einzu- richten. Am Standort Leitstelle Waiblingen ist die zugehörigen Antennentechnik bereits instal- liert. Am Standort der IRLS Ostwürttemberg ist die Antennentechnik ebenfalls Liefer- und Leis- tungsbestandteil dieser Vergabe. Da im Rückfallbetrieb die Anzahl der nutzbaren Rufgruppen auf die insgesamt verfügbaren FRT begrenzt ist, muss bei einem kompletten Ausfall der Drahtanbindung TETRA-Digitalfunk und der WAN-Vernetzung zu einer Leitstelle eine Anpassung/Zusammenschaltung der Rufgruppen erfol- gen, um den Ausfall der FRT einer Leitstelle zu kompensieren.

3.2.4.3. Notfallbetrieb

Der Notfallbetrieb erfolgt über die Digitalfunk-FRT (in jeweils beiden Leitstellen) über das unab- hängige neu zu liefernde Not-KMS an den Einsatzleitplätzen.

3.2.4.4. Digitalfunkstecker/-Gateway

Die Tabellen des Anforderungskataloges Kommunikationssystem enthalten die digitalfunk-spezi- fischen Anforderungen, welche zu berücksichtigen sind. Die Tabellen sind diesem Dokument als Anlage beigefügt. 3.2.4.4.1. Zielsetzung

Eine elementare Kommunikationsart in den Leitstellen wird durch den BOS-Digitalfunk bereitge- stellt. Als Schnittstelle dient der Leitstelle daher seitens des BOS-Digitalfunks eine sogenannte Drahtschnittstelle. Da diese Schnittstelle vom Lieferanten des BOS-Digitalfunknetzes proprietär ist, d.h. nicht ohne weiteres frei verfügbar, müssen die Hersteller der dort angeschlossenen Systeme (vor allem das Kommunikationsmanagementsystem) ihre Systeme an die Schnittstelle anpassen. Um diesen Entwicklungsaufwand zu minimieren und zu vereinheitlichen, wurde durch den Ver- band Professioneller Mobilfunk (PM e.V.) der de-facto-Standard Digitalfunkstecker spezifiziert. Die Spezifikation des Digitalfunksteckers ist diskriminierungsfrei verfügbar und hat mittlerweile in Deutschland eine hohe Verbreitung gefunden. Umgesetzt wird der Digitalfunkstecker durch ein Digitalfunk-Gateway. Dies soll auch im Leitstel- lenverbund bereitgestellt werden und für die Anbindung verfügbar sein. Unabhängig davon können die Bieter auch die Nutzung eigener, proprietärer Schnittstellenpro- tokolle anbieten und einsetzen. Auch gelten im Zweifel die Schnittstellenspezifikationen des Di- gitalfunksteckers als Mindestanforderungen. Auch bei der Nutzung eigener, proprietärer Protokolle muss das System zusätzlich die Anbin- dung mittels DF-Stecker bieten. Dies ist bei der Systemabnahme auch zu demonstrieren. 3.2.4.4.2. Technisches Konzept

Die Schnittstellen seitens des BOS-Digitalfunks werden an den Standorten der Digitalfunkver- mittlungen bereitgestellt. Über sogenannte TETRA-Connectivity Server (TCS) werden die eigentli- chen Digitalfunk-Clients für die Leitstellen bereitgestellt. Als Komponenten zwischen dem Digitalfunknetz und dem Leitstellenverbund werden daher zwei Digitalfunk-Gateways – eines je Standort – verwendet. Von den Digitalfunk-Gateways erfolgt dann die Übergabe an die nachfolgenden Systeme (z.B. Einsatzleitsystem, Abfrage-Vermittlungssystem, Dokumentationsanlage, etc.). Dies ist in Abbildung 11: Liefergegenstand und Übergabepunkte des DF-GW dargestellt.

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Abbildung 11: Liefergegenstand und Übergabepunkte des DF-GW

Die Signalführung ab dem Übergabepunkt Aggregationsstandort ist in Abbildung 8 dargestellt. Die DF-Gateways bedienen in Richtung zum BOS-DF die Leitstellenschnittstellen LS1 (IP-Sprach- Schnittstelle an der Vermittlung) und LS2 (IP-Datenschnittstelle zum TCS) sowie die Schnittstelle NEM-API für das nutzereigene Management. Der Ausbau der DF-Gateways wird durch die Anzahl der Eingangskanäle, die Anzahl der natürli- chen Nutzer und die Anzahl der gleichzeitig zu verarbeitenden Gruppen oder Einzelgespräche bestimmt. Für ein Bündel aus TCS-Audio-Clients und LS1-Kanälen wird hier der Begriff Leitstellenteilneh- mer (LT) verwendet. Je nach Anzahl der Mithörkanäle, die dem LT zugeordnet sind, können drei Typen konfiguriert werden:

• LT1+3: 1 x TCS-Audio-Client, 1 x Duplex Betriebskanal, 3 Mithörkanäle

• LT1+7: 1 x TCS-Audio-Client, 1 x Duplex Betriebskanal, 7 Mithörkanäle

• LT1+15: 1 x TCS-Audio-Client, 1 x Duplex Betriebskanal, 15 Mithörkanäle Für reine Datenanwendungen werden TCS-Daten-Clients zur Verfügung gestellt. Zusätzlich dazu werden noch Monitoring-Clients verwendet. Jedem LT ist im BOS-DF eine eindeutige Identität (ITSI) zugeordnet. Der aktuell bestehende Leitstellenverbund verfügt derzeit in Summe über

• Für ILS Waiblingen: o 4x LT1+7 o 2x LT1+15 o 7 Datenclients o 2 Monitoringclients

• Für IRLS Ostwürttemberg: o 4x LT1+7 o 2x LT1+15 o 7 Datenclients o 2 Monitoringclients

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Um die Redundanz der Anbindung über zwei Standorte voll auszunutzen, muss es möglich sein, alle TCS-Clients über jedes Digitalfunk-Gateway zu nutzen. D.h. im Vertretungsfall, bei dem die Partnerleitstelle den Standort wechselt und der Leitstellenbetrieb nur an einem Standort für beide Leitstellen erfolgt, müssen alles TCS-Ressourcen über das Digitalfunk-Gateway dieses Standortes voll genutzt werden können. Im Regelbetrieb werden die TCS-Ressourcen über das Digitalfunk-Gateway am jeweiligen Standort genutzt. Von den Digitalfunk-Gateways werden die Signale gemäß Abbildung 11 an die nachfolgenden Systeme übergeben und innerhalb deren Vernetzung zwischen den Standorten verteilt. 3.2.4.4.3. Anforderungen

Die Tabellen des Anforderungskataloges Kommunikationssystem enthalten die digitalfunk-spezi- fischen Anforderungen, welche zu berücksichtigen sind. Die Tabellen sind diesem Dokument als Anlage beigefügt. 3.2.4.4.4. Typische Anwendungsszenarien

Die Anbindung an den Digitalfunk wird über Digitalfunk-Gateways realisiert. Der Anwender (z.B. Disponent im Leitstellenraum) kommt mit dieser Komponente nicht direkt in Berührung. Es bestehen somit keine Anwendungsszenarien. Bei Ausfall eines Digitalfunk-Gateways bzw. der Datenverbindung bleibt die Funktionalität des drahtgebundenen Digitalfunks bestehen. Fällt ein DF-Gateway aus, so kann mit der verbleiben- den Kapazität über das andere DF-Gateway weiterkommuniziert werden. Das KMS ist somit über zwei Wege mit dem BOS-Digitalfunk verbunden. Ausfälle und Störungen der Digitalfunkanbin- dung eines Standortes sind anzuzeigen und über das Netzwerkmanagement zu eskalieren. Fallen beide Digitalfunk-Gateways oder Leitungen aus, erzeugt dies eine Fehlermeldung am Ein- satzleitplatz. In diesem Fall greift der Disponent auf die Funkgeräterückfallebene bzw. den Rückfallbetrieb (siehe Kapitel 3.2.4.2) zurück.

3.2.5. Relevante Normen Folgende Normen und Gesetze müssen durch das Digitalfunk-Gateway berücksichtigt sein:

• BDBOS-Gesetz (BDBOSG)

• BDBOS Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV) zur Zertifizierung von Endgeräten am BOS-Digitalfunk

• Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KRITIS- Verordnung - BSI-KritisV)

• Sicherheitsanforderungen gemäß IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der In- formationstechnik (BSI)

3.2.6. Analogfunk Bestehende Analogfunkverbindungen sollen weiter genutzt werden. Die einzurichtenden analogen Funkkreise sind an das Kommunikationssystem so anzubinden, dass diese an jedem Standort in Abhängig der gewählten Berechtigung der jeweiligen Benutzer- rolle voll nutzbar sind. Die festinstallierten Analogfunkgeräte sind in den Leitstellen des Verbundes betriebsfertig ein- zubinden.

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Abbildung 12: Kommunikationsplan Analogfunk – ILS Rems-Murr

Abbildung 13: Kommunikationsplan Analogfunk – IRLS Ostwürttemberg

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Die bestehenden Analogfunkverbindungen sind in beiden Leitstellen noch in Nutzung. Daher müssen für den Interimsbetrieb Zwischenlösung aufgebaut und hergestellt werden. Dazu stellen die Leitstellen bei Bedarf entsprechende Funkgeräte bei.

3.2.6.1. Standortspezifika

Am Standort Leitstelle Waiblingen ist die zugehörigen Antennentechnik bereits installiert und zu verwenden. Die bestehende analogen Funksysteme sind umzuziehen und für die Zeit des Betriebsübergan- ges sind Interimslösung zu schaffen. Umzuziehen sind:

  • Gleichwellenanbindung für die bestehende RD-Gleichwelle, inkl. deren Rückfall-Funkge- rät
  • Funkgerät Leitkanal, inkl. Leitkanalsteuerung
  • Analogfunkgerät für wahlfrei auswählbare Kanäle Der Umzug der Leitkanalsteuerung beinhaltet, die Leitkanalsteuerung auch im Leitstellenver- bund verfügbar zu machen. Dazu ist geplant, die vorhandenen analogen Tasten für die Bedie- nung der FMS-Folgetelegramm-Aussendung mit I/O-Kontakten zu beschalten, so dass zusätzlich zum Tastendruck, die Szenarien auch durch einen Tastendruck am Touch-Screen ausgelöst wer- den können. Auch die LED-Anzeigen sind in gleicher Weise aufzunehmen und anzuzeigen. Am Standort der IRLS Ostwürttemberg ist neben der Antennentechnik auch die Funktechnik vor- handen und am bestehenden Standort weiter zu betreiben. Die Antennen sind auf den Schlauch- turm montiert, die zugehörigen Funkgeräte sind im Technikraum der bestehenden Leitstelle an- zubinden. Dazu ist, wie bereits zuvor beschrieben, der Technikraum der bestehenden Leitstelle über zwei getrennt-geführte Glasfaserverbindungen mit der neuen Leitstelle verbunden. D.h. die Funkanschaltebaugruppen für Analogfunk sind im Technikraum der bestehenden Leitstelle auf- zubauen und verbleiben auch dort. Am Standort Aalen ist es nicht vorgesehen, die analoge Funktechnik in die neue Leitstelle umzu- ziehen.

3.2.7. Schnittstellen KMS zur Leitstellentechnik Die hier beschriebenen Inhalte stellen das Ziel dar, welches durch die zu ertüchtigenden und hier ausgeschriebenen Systeme erreicht werden soll.

3.2.7.1. Schnittstelle zum Einsatzleitsystem ("ELS-KMS-Schnittstelle")

Am Disponentenarbeitsplatz stellt das ELS das führende System dar. Das Einsatzleitsystem (ELS) definiert und steuert alle wesentlichen Prozessabläufe. Die zugehörigen Funktionen werden zentral über die ELS-Bedienoberfläche ausgelöst. Im Zusammenwirken von KMS und ELS bedeutet das,

• dass alle relevanten Steuerfunktionen der Sprachdienste wahlweise sowohl im ELS auch im KMS ausgelöst werden können (bspw. Notruf-/Ruf-Annahme, Trennen von Rufen, Gruppen- wechsel im Digitalfunk, Drücken von PTT, ...),

• dass alle relevanten Ereignisse, Zustandsänderungen und rufbegleitenden Informationen (bspw. Klingeln eines Notrufs, eingehender TETRA-Gruppenruf, Metadaten zum Ruf wie Nummer, Leitung, ISSI/GSSI) vom KMS ans ELS übermittelt werden, so dass das ELS diese geeignet auswerten und darstellen kann. Die beiden Teilsysteme ELS und KMS werden im Rahmen der Systemintegration durch die Liefe- ranten der beiden Systeme so integriert,

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• dass alle relevanten Steuerfunktionen der Sprachdienste wahlweise sowohl im ELS auch im KMS ausgelöst werden können,

• dass alle relevanten Ereignisse, Zustandsänderungen und rufbegleitenden Informationen vom KMS ans ELS übermittelt werden, so dass das ELS diese geeignet darstellen kann,

• dass die Pflege des Telefonbuchs ausschließlich im ELS vorgenommen wird (nach durchge- führten Änderungen des Telefonbuchs wird dieses ans KMS übertragen und synchronisiert),

• dass eine Nutzeranmeldung nur am ELS erfolgen muss (mit der Anmeldung am ELS erfolgt auch gleichzeitig die "Single-Sign-On"-Anmeldung am KMS).

• dass die ELS-KMS-Schnittstelle betriebsbereit mit allen geforderten Funktionen zur Verfü- gung steht. Die ELS-KMS-Schnittstelle soll als moderne, IP-basierte, bidirektionale Schnittstelle realisiert werden, bspw. auf Basis von XML, SOAP oder HTTPS. Alle Informationen, die über die Schnitt- stelle übertragen werden, werden sowohl im ELS als auch im KMS mit Zeitstempel intern proto- kolliert, so dass der Schnittstellenverkehr nachvollziehbar und auswertbar ist und im Fehlerfall zur Fehleranalyse dienen kann. Weiter muss die Schnittstelle Testmöglichkeiten anbieten, d.h. einen Testgenerator, der Skript-gesteuert Testdaten über die Schnittstelle übertragen kann, Anmerkung: Die Datendienste des BOS-Digitalfunks (bspw. SDS, Status, Empfang GPS-Koordina- ten via LIP-Messages) wickelt das ELS eigenständig über die Schnittstelle "Digitalfunkstecker" mit den DF-Gateways ab. D.h. diese Datendienste werden nicht über die ELS-KMS-Schnittstelle übertragen. Die detaillierten Anforderungen an die ELS-KMS-Schnittstelle sind in tabellarischer Form dem beigefügten Anforderungskatalog zu entnehmen.

3.2.7.2. Schnittstelle zum Digitalfunk ("KMS-DF Schnittstelle")

Im Normalbetrieb erfolgt die Anbindung des KMS an den digitalen TETRA-Funk über ein Gate- way, welches auf der Seite der Funk-Draht-Vermittlung eine Schnittstelle nach dem De-facto- Standard des Digitalfunksteckers aufweist. Das KMS verfügt damit über eine direkte Schnittstelle zum DF-Gateway. Daher ist auch für das KMS die Schnittstellendefinition „Digitalfunkstecker“ (DF-Stecker oder DFS) einzusetzen. Grundlage ist die aktuelle Version V1.1.1 Sofern bis zum Zeitpunkt der Systemausschreibung Weiterentwicklungen bekannt werden, sind diese zu berücksichtigen. Alle Dokumente zur aktuellen Version finden sich unter https://www.pmev.de/technik/verfahren/digitalfunkstecker sowie auf den Internetseiten der BDBOS. Es werden zwei DF-Gateways eingesetzt, die beide Bestandteil dieser Beschaffung sind. Sie wer- den an den beiden Leitstellenstandorten jeweils in dem Technikraum installiert, in dem auch die DF-Anbindung des Landes Baden-Württemberg installiert ist. Die Kapazität sämtlicher Clients bzw. Kanäle, die seitens des BOS-Digitalfunknetzes dem DF-Ga- teway und in Folge dem KMS zur Verfügung gestellt werden, ist zu unterstützen. Die genaue Anzahl der Clients bzw. Kanäle ist im Kapitel 3.2.4.4.2 beschrieben.

3.2.7.3. Schnittstelle zur DOKU ("KMS-DOKU Schnittstelle")

Das KMS verfügt über eine interne IP-basierte Schnittstelle zum bidirektionalen Austausch von Informationen mittels definierter Nachrichtenformate zum integralen System zur Sprach- und Da- tendokumentation (DOKU). Darüber werden relevante Metadaten, wie etwa Rufinformationen und Zeitstempel, vom KMS an

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die DOKU übermittelt. TETRA-SDS-Nachrichten, die an Einzelteilnehmer über das KMS gesendet oder empfangen werden, sowie TETRA-Einzelrufe, werden ebenfalls zur vollständigen und nach- vollziehbaren Dokumentation an das DOKU-System weitergeleitet. Die DOKU stellt eine Web-URL ihres Standard-Audioplayers bereit, die vom KMS aufgerufen und eingebettet in der KMS-GUI angezeigt werden kann (z. B. per „embed“-Tag). Der Datenaustausch mit der DOKU wird revisionssicher und benutzerbezogen protokolliert. Das KMS muss Sperrvermerke für Aufzeichnungen ermöglichen, die den Zugriff auf berechtigte Be- nutzergruppen beschränken, alle Zugriffe protokollieren, vor automatischer Löschung schützen, visuell kennzeichnen und in Such-, Filter- sowie Exportfunktionen berücksichtigen.

3.2.8. Not-Betriebsebenen und Rückfallebenen Als Hardware-Parallelbedienung und Not-Ebene sind systembezogene Hardwarebedienteile oder System-Telefonapparate, welche in ihrer Funktionsfähigkeit vollständig unabhängig vom Kom- munikationssystem sind, pro Einsatzleitplatz auszuführen. Dabei ist ein System zu wählen, wel- ches weder Hardware- noch Softwarekomponenten nutzt, welche auch im Kommunikationssys- tem der Regelbetriebsebene verwendet werden (anderes Produkt). Weitere Details zum Not- Kommunikationssystem sind in Kapitel 3.3 zu finden.

3.2.8.1. Arbeitsplatzausstattung

Bei Ausfall eines KMS-Arbeitsplatzes wird ein aktuell ungenutzter Platz genutzt. Fällt ein Arbeitsplatz während der Phase der Leitstellenvertretung aus, wo alle Arbeitsplätze nö- tig sind, so kann am ausgefallenen Platz die Bedienstation des Not-Betriebskommunikationssys- tems für abgehende Telefonaufgaben und zur Teilnahme am Funkverkehr genutzt werden und so zumindest Teilaufgaben aufrechterhalten werden.

3.2.8.2. Telefonie

Im Regelbetrieb erfolgt die Aufschaltung der aktiven VoIP-Anbindung der Notrufanschlüsse, der 19222, sowie sämtlicher Verwaltungs-Telefonanschlüsse, sowie die Mobilfunkanbindungen auf die Infrastruktur des KMS in beiden Leitstellenstandorten. Die Infrastrukturanbindung ist, wie auch die zugrundeliegende IT-Technik, redundant geplant, so dass im Bedarfsfall ein ausgefalle- ner Anschluss durch Umleitung beim Telekommunikationsnetzbetreiber auf einen vordefinierten Reserveanschluss am jeweils anderen Leitstellenstandort zugeführt wird. Durch die Verwendung des Reserveanschlusses ist die Verwendung, Darstellung, Signalisierung, etc. im Kommunikati- onssystem funktionsgleich. Für den Not-Betrieb wird an jedem Standort ein lokales Kommunikationssystem vorgehalten, welches über eigene Kommunikationsanschlüsse verfügt. Sofern die Nutzung dieses lokalen Kommunikationssystems notwendig wird, werden die Notrufe und einige Amtsanschlüsse nach einem zuvor definierten Plan manuell auf das Notsystem umgeleitet. Dadurch werden diese Te- lekommunikationsressourcen nicht mehr dem Leitstellenverbund zugeführt und sind nur noch lokal nutzbar.

3.2.8.3. Digitalfunk

Der Rückfall- und Notfallbetrieb des Digitalfunks sind in den Kapiteln 3.2.4.2 bzw. 3.2.4.3 be- schrieben.

3.2.9. Typische Anwendungsszenarien Folgende typische Anwendungsszenarien und -fälle des Kommunikationsmanagementsystems im Leitstellenverbund werden bereitgestellt und müssen durch die mit der vorliegenden Aus- schreibung beschafften Technik sichergestellt werden:

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• standortübergreifende Rufverteilung (Überlauffunktionalität): Automatische Weiterleitung von Anrufen und Notrufen an verfügbare Disponenten im Leitstellenverbund bei Auslastung oder Störung.

• Mandantenfähigkeit/Regionalisierung: Ermöglicht die Nutzung durch verschiedene regional zuständige Leitstellen des Verbundes mit der Option der klaren Trennung von Zuständig- keiten.

• Präsenz- und Verfügbarkeitsanzeige: Anzeige des aktuellen Status aller Disponentenar- beitsplätze zur optimalen Rufverteilung.

• Redundanz- und Ausfallsicherheit: automatischer Failover auf die jeweils redundanten Kom- ponenten.

• Echtzeit-Kommunikationsmanagement: Steuerung, Priorisierung und Protokollierung aller Sprach- und Datenverbindungen in Echtzeit.

• Multikanal-Unterstützung: Unterstützung verschiedener Kommunikationskanäle wie Fest- netz, Mobilfunk, Digitalfunk, IP-Notruf, E-Mail, etc.

• Kontextsensitive Anzeige: Automatische Anzeige relevanter Informationen (z. B. GPS-Posi- tion, Einsatz-ID) je nach Art des eingehenden Kontakts.

• Aufzeichnungs- und Dokumentationsschnittstellen: Integration mit Sprach- und Datendoku- mentationssystemen zur revisionssicheren Aufzeichnung.

• zentrale Konfiguration und Verwaltung: Einheitliche Administration aller Systemeinstellun- gen, Rufgruppen und Rollen über eine zentrale Oberfläche. Darüber hinaus sind die Anforderungen der Tabellen des Anforderungskataloges Kommunikati- onssystem sowie weitere gängige KMS-Anwendungsfälle zu berücksichtigen und zu realisieren.

3.2.10. Relevante Normen Die Tabelle Anforderungskatalog Kommunikationssystem, Teil: Normen, enthält die normenbe- zogenen Anforderungen, die speziell das Kommunikationsmanagementsystem betreffen. Weiter- hin sind die in diesem Dokument aufgelisteten Vorgaben einzuhalten. Darüber hinaus sind die allgemein gültigen Normen, technische Standards und allgemeine organisatorische Anforderun- gen zu berücksichtigen.

3.2.11. Arbeitsplatzaufbau und Ausstattung Leitstellenbetriebsraum Der Arbeitsplatzaufbau für alle Leitstellen des Verbundes ist einheitlich und gilt für die Systeme ELS, KMS und INFO-PC. Der Arbeitsplatzaufbau gilt auch für das mit anderer Vergabe beschriebene Einsatzleitsystem (ELS) und weitere Systeme, wird hier jedoch aus Sicht des Kommunikationsmanagementsystems (KMS) beschrieben. Dabei werden alle Steuerungsfunktionen des KMS sowie primär die KMS-pe- ripheren Komponenten erläutert. Zusätzlich werden allgemeine Kommunikationskomponenten beschrieben, die keinem einzelnen Arbeitsplatz zugeordnet sind, sondern allgemein im Leitstel- lenbetriebsraum zur Verfügung stehen. Es wird im Aufbau zwischen den verschiedenen Arbeitsplatztypen ELP-, AAP-, Admin- und Ver- tretungsarbeitsplatz unterschieden.

3.2.11.1. Arbeitsplatzaufbau ELP

Der Arbeitsplatz ELP ist mit Arbeitsplatztechnik aller Systeme voll ausgestattet. Das System unterstützt die Anbindung von mindestens einer Belegtanzeige pro ELP-Arbeits- platz, welche im Einsatzleittisch integriert ist und über dessen Schnittstelle anzusteuern ist.

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Diese signalisiert den aktuellen Betriebszustand des Arbeitsplatzes, wie z. B. „im Gespräch“, „Reanimation“, „Pause“ oder „Hilfeersuchen“. Die anzuzeigenden Betriebszustände und die zu- gehörigen, angezeigten Farben werden im Rahmen der Feinspezifikation festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Menge der anzuzeigenden Betriebszustände acht nicht übersteigt. Audiozubehör wie Lautsprecher, Headset oder Handapparat sowie Steuer- und Anzeigegeräte (z. B. PTT-Fußtaster) werden über eine Audio-Management-Einheit mit Netzwerk- bzw. IP-An- schluss am Arbeitsplatz vorgesehen. Audiozubehör wie Headset oder Handapparat sowie Steuer- und Anzeigegeräte (z. B. PTT-Fußtaster) sind Lieferbestandteil. Passiver Lautsprecher werden mit dem Einsatzleittisch geliefert und sind zu integrieren. Für jeden dieser Lautsprecher ist also ein Leistungsverstärker erforderlich. Die Lautsprecherspezifikationen werden in der Rea- lisierungsphase durch den Tischhersteller bereitgestellt. Es ist davon auszugehen, dass die pas- siven Lautsprecher dem Lautsprechertyp FRT 8 des Herstellers visaton vergleichbar sind. Die Bedienung des KMS erfolgt primär über einen neigbaren Touchmonitor im Breitbildformat. Die elektrische Neigungsverstellung ist mit VESA-Aufnahme ausgeführt und wird durch den Ti- schersteller geliefert. Der Typ des Monitors ist dem Tischhersteller mitzuteilen, so dass dieser den Monitor entsprechend integrieren kann. Als hardwarebasierte Parallelbedienung und Not-Ebene sind systembezogene Hardware-Bedien- einheiten vorgesehen, deren Funktionsfähigkeit unabhängig von der Touchscreen-Bedienober- fläche zu gewährleisten ist.

3.2.11.2. Arbeitsplatzaufbau AAP

Der Arbeitsplatz AAP ist mit Arbeitsplatztechnik der Systeme ELS, KMS und INFO ausgestattet. Als Bedienelement für das Kommunikationssystem ist dabei ein Touchscreen-Telefon mit einem Touch-Bildschirm von mindestens 14“ auszuführen. Der Arbeitsplatz Kommunikationssystem des Ausnahme-Abfrage-Platzes erhält eine Headset-Basisstation mit Headset als Besprechungs- einrichtung.

3.2.11.3. Arbeitsplatzaufbau ADMIN

Ein Administratorarbeitsplatz ist mit der Arbeitsplatzausstattung Einsatzleitplatz auszustatten. Als Ersatz für die Tischlautsprecher sind aktive Stereolautsprecher Leistungsbestandteil. Ein Administratorarbeitsplatz ist mit der Arbeitsplatzausstattung AAP auszustatten. Als Ersatz für die Tischlautsprecher sind aktive Stereolautsprecher Leistungsbestandteil. Ein Administratorarbeitsplatz ist mit der Arbeitsplatzausstattung der Not-Betriebsebene auszu- statten.

3.2.11.4. Arbeitsplatzaufbau Vertretungsarbeitsplatz

Der Arbeitsplatzaufbau erfolgt analog zum Arbeitsplatzaufbau ELP.

3.2.11.5. Leitstellenbetriebsraum Allgemein

In allen Leitstellenbetriebsräumen ist die Installation eines Multifunktionsgeräts mit Faxfunktion vorgesehen. Zudem soll von den Arbeitsplätzen mit Kommunikationsmanagementsystem (KMS) die Bedie- nung und Kommunikation mit den Türsprechstellen der Gebäude ermöglicht werden. Dazu sind die entsprechende Türsprechstellen als SIP-Nebenstellen einzurichten. Ebenso ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Integration weiterer Steuerungsfunktionen der Haustechnik über eine netzwerkbasierte Ein-/Ausgabeschnittstelle vorgesehen, beispiels-

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weise zur Ansteuerung von Schranken, Türen oder ähnlichen Einrichtungen. Die Anschaltung er- folgt über KNX-Schnittstelle.

3.2.12. Monitoring Für jeden Leitstellenstandort muss ein geeignetes Überwachungssystem errichtet werden, wel- ches die aktuellen Standards (wie SNMPv3, Syslog, I/O o.ä.) beherrscht. Es muss mindestens die folgenden Punkte erfüllen:

• Geeignete Alarme (Summenalarme, Einzelalarme) signalisieren

• frei konfigurierbar

• Sendung an und Benachrichtigung eines übergeordneten Systems

• Aufkommende Alarme und Warnungen müssen unverzüglich über geeignete Signalisie- rungswege gemeldet werden können (Dashboard, E-Mail, SNMP, SMS, Bandansage etc). Zu überwachen sind:

• Sämtliche Hardware (Heartbeat, Hardwarefehler, Temperatur, Verschleiß etc.), inkl. der im Gebäude verbauten USV-Anlagen (Schnittstellen werden bereitgestellt)

• Virtualisierungsplattformen (Status, freie Speicherkapazität, Arbeitsspeicherauslastung, CPU- Auslastung etc.)

• Alle Betriebssysteme (freie Festplattenkapazität innerhalb eines Servers, Dienstestatus, Be- triebssystemfehler etc.)

• Applikationen (Dienstestatus, Healthchecks, weitere Auslastung etc.)

• Status von WAN-Verbindungen und Schnittstellen

• Jegliche weiteren betriebsrelevanten Parameter

• Ein intuitives, bedienbares, leistungsfähiges Standardprodukt wird bevorzugt. Im Kommunikationssystem sind über KNX-Datenpunkte auch die Zustände der Gebäudesicher- heit zu überwachen. Dies beinhaltet die Zustandsanzeige der Fensterüberwachung, der Türüber- wachung, Betriebszustände und Warnmeldungen der Netzersatzanlage, etc. Diese Überwa- chungsfunktionen sind standortspezifisch. Einzelne Warn- und Statusmeldungen müssen auch direkt über I/O-Kontakte aufgenommen werden. Für die Kalkulation ist von insgesamt 400 KNX- Datenpunkten und 60 I/O-Kontakte auszugehen. Die Verteilung auf beide Standorte ist nicht gleichverteilt, sondern unterschiedlich.

3.2.13. Datensicherung Die Datensicherung soll jeweils lokal innerhalb eines Standortes und Standort-übergreifend rea- lisiert werden. Dazu werden für beide Standorte entsprechende Ressourcen durch das Unterneh- men bereitgestellt, welches die IT-Infrastruktur liefert und in Betrieb setzt. Zur Dimensionierung des Datensicherungsspeichers ist der Platzbedarf anzugeben. Dieser Netz- werkspeicher ist über entsprechende Infrastruktur im Management-Netz-Segment zu erreichen. Zu sichern sind: (1) Sicherung vollständiger virtueller Maschinen (2) Sicherung einzelner Dateien innerhalb der jeweiligen Betriebssysteme (z.B. Agent basiert) (3) Sicherung einzelner Datenbanken, sofern es eine der Fachapplikationen erforderlich macht (4) Unterstützung von inkrementellen und vollständigen Sicherungen

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3.2.13.1. Datensicherungsplan

Der Datensicherungsplan beschreibt, wie und wann Backups durchgeführt werden, um die Da- ten und Anwendungen zu sichern. Der Datensicherungsplan wird auf die spezifischen Anforde- rungen zugeschnitten und muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Folgende As- pekte sollen durch den AN im Datensicherungsplan berücksichtigt werden:

• Datensicherungshäufigkeit

• Datensicherungstyp

• Datensicherungszeitpunkt

• Datensicherungsspeicherort

• Aufbewahrungsdauer der Datensicherungen

• Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

3.2.13.2. Datenwiederherstellung

Für den Fall eines Ausfalls und/oder Datenverlustes ist durch den AN in einem Datenwiederher- stellungsplan, die Realisierung der Wiederherstellung der Funktion bzw. der fehlerhaften Kom- ponente zu beschreiben. Dabei sind auch Desaster-Recovery-Fälle einzubeziehen. Ein Wiederherstellungskonzept ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Datensicherungs- /Backup-Konzepts. Es beschreibt, wie im Falle eines Datenverlusts oder einer Systemstörung die Daten und Anwendungen wiederhergestellt werden können. Dabei sollen folgende Aspekte be- rücksichtigt werden:

• Wiederherstellungsverfahren

• Test der Wiederherstellung

• Notfallplan

3.2.14. Allgemeine Anforderungen Redundanz: Die IT-Infrastruktur des Leitstellenverbundes soll redundant ausgelegt sein, um im Falle eines Ausfalls die sehr hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten. Skalierbarkeit: Die IT-Infrastruktur des Leitstellenverbundes soll skalierbar sein, um den zukünf- tigen Anforderungen an die Kommunikation, die Datenübertragung und an die sehr hohe Ver- fügbarkeit des Gesamtsystems gerecht zu werden. Wartung und Support: Die IT-Infrastruktur des Leitstellenverbundes soll regelmäßig gewartet und unterstützt werden, um die sehr hohe Verfügbarkeit des Gesamtsystems und die Sicherheit zu gewährleisten. Allgemein:

• Kopfstelle: Eine Kopfstelle mit geeigneten DMZ inkl. Komponenten wie P-A-P-Strukturen, Intrusion-Detection- und -Prevention-System (IDPS) ist erforderlich, um die Netzwerk-Kom- munikation mit Drittnetzen herzustellen, zu überwachen und Angriffe zu erkennen und zu verhindern.

• Server-Infrastruktur: Eine Server-Infrastruktur mit virtuellen Maschinen (VMs) oder Contai- ner-Technologie ist erforderlich, um die verschiedenen Anwendungen und Systeme des Leitstellenverbundes bereitzustellen.

• Speicher-Infrastruktur: Eine Speicher-Infrastruktur mit SAN- (Storage Area Network) oder

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NAS-Systemen (Network Attached Storage) ist erforderlich, um die Daten des Leitstellenver- bundes zu speichern und zu verwalten.

• Backup- und Recovery-System: Ein Backup- und Recovery-System ist erforderlich, um die Daten des Leitstellenverbundes zu sichern und im Falle eines Ausfalls oder bei Datenver- lust/-crash wiederherzustellen.

• Authentifizierungs- und Autorisierungs-System: Ein Authentifizierungs- und Autorisierungs- System ist erforderlich, um den Zugang zu den Systemen und Anwendungen des Leitstel- lenverbundes zu sichern und zu kontrollieren.

• WAN-Verbindung: Eine Wide-Area-Network-Verbindung (WAN) zwischen den Leitstellen und dem zentralen Leitstellenverbund ist erforderlich, um die Kommunikation und die Daten- übertragung zwischen den Standorten zu ermöglichen. Dies erfolgt über dedizierte WAN- Leitungen und geeigneter Verschlüsselung (z.B. VPN, MPLS).

• LAN-Verbindung: Eine Local-Area-Network-Verbindung (LAN) innerhalb jeder Leitstelle ist erforderlich, um die Kommunikation und die Datenübertragung zwischen den verschiede- nen Systemen und Anwendungen zu ermöglichen. Dies erfolgt über eine Switch-Infrastruk- tur mit Gigabit-Ethernet-Verbindungen und virtuellen LAN-Verbindungen.

• SD-WAN: Eine Software-Defined-Wide-Area-Network-Verbindung (SD-WAN) kann eingesetzt werden, um die WAN-Verbindung zwischen den Leitstellen und dem zentralen Leitstellen- verbund zu optimieren und zu sichern. Dies kann über eine SD-WAN-Appliance erfolgen.

• Jedes Drittnetz wird durch eine P-A-P-Struktur (Paketfilter, Applikation-Layer Gateway (ALG), Paketfilter) voneinander getrennt und nur die notwendige Kommunikation zwischen den Netzen ausgebaut.

3.3 Not-Ebene In jeder Leitstelle ist ein lokales Not-Kommunikationssystem einzurichten. Dieses Not-Kommunikationssystem verwendet eine komplett andere Software und komplett an- dere Hardware wie das vernetzte Kommunikationssystem für den Regelbetrieb. Idealerweise wird für dieses Not-Kommunikationssystem ein komplett anderes System eines anderen Herstel- lers eingesetzt. Die Not-Ebene muss die Vorgaben der aktuellen gültigen TR-Notruf erfüllen. Dies schließt alle notrufrelevanten Funktionen, wie z.B. RTT, eCall und NGeCall, mit ein.

3.3.1. Zielsetzung Ziel ist die Bereitstellung eines Kommunikationssystems, welches im Falle eines Komplettaus- falls des vernetzten Kommunikationssystems die Telefon- und Funkkommunikation sicherstellt.

3.3.2. Technisches Konzept Das Not-Kommunikationssystem ist nicht mit anderen Systemen der Leitstelle verbunden. Es stellt ein komplett autarkes System dar, welches auch über eigene Telekommunikationsressour- cen verfügt. Das Not-Kommunikationssystem ist so auszulegen, dass eine Erweiterung um mindestens 20% möglich ist. Für das Not-Kommunikationssystem wird USV-Versorgung bereitgestellt. Alle Komponenten, für die das technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, sind über den zentralen Netz- werkswitch mit Energie zu versorgen (POE). Für Komponenten mit eigenem Netzteil ist sicherzu- stellen, dass diese über die gleiche USV versorgt wird, wie die zentralen Komponenten.

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Der Einbau des NOT-Kommunikationssystem erfolgt in einem Technikraum. Eine Aufteilung auf mehrere Technikräume ergibt sich nur dort, wo Telekommunikationsressourcen aus diesen Tech- nikräumen angebunden werden müssen.

Abbildung 14: Kommunikationsplan Not-KMS – ILS Rems-Murr

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Abbildung 15: Kommunikationsplan Not-KMS – IRLS Ostwürttemberg

3.3.2.1. Telefonie

Das Not-Kommunikationssystem ist mit einer TK-Komponente ausgestattet, welche mindestens einen SIP-Trunk mit mindestens 20 Sprachressourcen zur gleichzeitigen Nutzung als Telefonie- Anbindung verfügt. Zusätzlich dazu sind mindestens zwei Mobilfunk-Gespräche möglich und eine Schnittstelle zur Anbindung des SAT-Telefons des LRA ist einzurichten und an das SAT-Te- lefon anzubinden (nur am Standort Aalen). Die externen Kommunikationsanschaltungen (IP-Telefonie, Mobilfunk-Telefonie) sind gemäß BSI mit PAP-Sicherheitsgateway abzusichern (Firewall-SBC-Firewall). An der TK-Komponente sind zwölf digitale Komfort-Telefonapparate einzurichten und in Betrieb zu setzen. Vier dieser Telefonapparate sind mit drahtlosem Headset ausgestattet (hier: gleiches Produkt wie Regel-KMS verwenden). Am Not-Kommunikationssystem sind DECT-Funkstellen vorgesehen zur Inhouse-Versorgung. Es sind mindestens 20 DECT-Endgeräte gleichzeitig nutzbar. Die DECT-Endgeräte sind Lieferbe- standteil.

3.3.2.2. Funk

Das Not-Kommunikationssystem verfügt über vier Kommunikationsschnittstellen für analoge Funksysteme. Diese werden an der Zweitbesprechung der analogen Funkgeräte angeschlossen, so dass ein paralleler Betrieb mit dem Regelbetriebs-Kommunikationssystem möglich ist. D.h. am Standort Aalen sind die Funk-Anschaltebaugruppen Analogfunk über die beigestellten Glas- faserstrecken abzusetzen. Das Not-Kommunikationssystem verfügt über zwölf Kommunikationsschnittstellen für digitale Funksysteme. Diese werden an der zweiten PEI-Schnittstelle des PEI-Multiplexeres der digitalen

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Funkgeräte angeschlossen, so dass ein paralleler Betrieb mit dem Regelbetriebs-Kommunikati- onssystem möglich ist.

3.3.2.3. Bedienstellen

Für das Not-Kommunikationssystem kommen neben den zuvor genannten Telefon-Endgeräten Bedienstellen mit Touchscreen und PTT-Taste zum Einsatz. Diese Bedienstellen verfügen über Headset, Freisprech-Mikrofon, Lautsprecher und Fußtaster. Diese Bedienstellen werden an jeden Einsatzleitplatz der Leitstelle und der Partnerleitstelle vorgehalten. Zusätzlich sind zwei Bedien- stellen bei der Leitstellenleitung (bzw. Systemadministration) vorgesehen. Im Stabsbereich sind am Standort Aalen fünf Bedienstellen vorgesehen, am Standort Waiblingen vier. Die Bedienstellen sollen in ein Fach mit Innenmaß B448mmxH270mmxT150mm passen.

3.4 Digitale Alarmierung

3.4.1. Zielsetzung Ziel ist die Bereitstellung einer Alarmierungsfunktion in Verbindung mit der digitalen Alarmie- rungsanlage des Herstellers Swissphone. Die Gebietskörperschaften betreiben getrennte Alar- mierungsnetze, um die Einsatzkräfte zu alarmieren. Diese Netze sind am jeweiligen Leitstellen- standort angebunden. Über diese Anbindung steht der Zugriff auf die lokalen Alarmserver DAG III zur Verfügung.

3.4.2. Technisches Konzept Ein explizites technisches Konzept ist hier auf Grund der oben erwähnten Schnittstellenanbin- dung nicht zu erstellen. Das Schnittstellenprotokoll zur Anbindung einer Swissphone Infrastruk- tur (DAG III / DAU) ist beim Hersteller erhältlich, wenn nicht schon bekannt. Es ist aber zu beachten, dass zwei unterschiedliche Netze mit zwei Schnittstellen angebunden werden müssen. Für die Bereitstellung der Möglichkeit der Notalarmierung im Kommunikationssystem kann eine seitens des DA-Herstellers bereitzustellende WEB-Oberfläche in das Kommunikationssystem ein- gebunden und zur Nutzung dargestellt werden. Dies ist mit dem Hersteller der Systeme, Fa. Swissphone abzustimmen. Alternativ kann eine eigene Oberfläche/Anwendung ins Kommunikationssystem eingebunden sein, welche Zugriff auf die vorhandenen DAG III ermöglichen und darüber Alarm auslösen. Auch eine solche Lösung ist mit dem Hersteller der Systeme, Fa. Swissphone abzustimmen.

3.5 System zur Sprach- und Datendokumentation Zusätzlich zur Beschreibung des Systems zur Sprach- und Datendokumentation (DOKU) in die- sem Kapitel, enthalten die anhängenden Anforderungstabellen spezifische Anforderungen, die sich im Besonderen auf die Schnittstelle zwischen Kommunikationssystem und DOKU beziehen.

3.5.1. Zielsetzung Das Ziel des Systems zur Sprach- und Datendokumentation (DOKU) ist es, einen sicheren Be- trieb für die vernetzte Leitstellen des Verbundes zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden zwei Instanzen der Dokumentationsanlage an den beiden Standorten verortet. Dies soll einen sicheren Betrieb gewährleisten, erleichtert Wartung und Fehlerbehebung und soll sicherstellen, dass alle Beteiligten jederzeit über den aktuellen Systemzustand informiert sind. Weiterhin wer-

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den dadurch die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Dokumentation in der verteilten Umge- bung sichergestellt. Dazu ist die Integration mit den über Schnittstellen verbundenen Systemen (z.B. ELS) notwendig.

3.5.2. Technisches Konzept Eine neue, im Kommunikationssystem voll integrierte Dokumentationsanlage als virtualisiertes System ist anzubieten. Dazu soll je eine Instanz je Leitstellenstandort eingerichtet und in Betrieb gesetzt werden. Die jeweiligen Instanzen zeichnen alle dafür vorgesehenen lokal vorhandenen Schnittstellen auf und gleichen sich regelmäßig (mind. zweimal täglich) untereinander ab. Dies bedeutet aber auch, dass die Gespräche zunächst nur am lokalen Standort aufgezeichnet werden und durch Abgleich oder Replikation an den anderen Standort übertragen werden. Der Betrieb beider Leitstellen an nur einem Standort wird zunächst nur dort aufgezeichnet und nach der Wiederherstellung entsprechend abgeglichen. Alternativ kann auch jede Instanz alle für die Aufzeichnung vorgesehenen Schnittstellen im Leit- stellenverbund aufzeichnen. Dann ist der Abgleich nur erforderlich, um einen Ausfall einer In- stanz oder einen Verbindungsausfall zu kompensieren. Die dabei zu erfüllenden Anforderungen gelten für alle Instanzen gleichermaßen und ergeben sich wie folgt: Die Langzeitdokumentation für die Aufzeichnung der Notrufleitungen, der 19222-Leitungen, der eCall-Kommunikationsleitungen und Funkkommunikation wird als integrierter Bestandteil des Abfrage- und Vermittlungssystem des Kommunikationsmanagementsystem aufgebaut. Die Arbeitsplätze werden in einer Kurzzeitaufzeichnung mit zusätzlicher Langzeitsicherung der Auf- zeichnungen ausgeführt. Die RTT-Aufzeichnung erfolgt in Klartext. Weitere Leitungen und Geräte mit Spracheingabe werden je nach Anforderungen und Daten- schutzverordnung zwangsaufgezeichnet oder zuschaltbar ausgeführt. Die Arbeitsplätze erhalten den jeweiligen Zugriff nach Nutzerrechten auf ihre persönliche Kurzzeitdokumentation und defi- nierte Teile der Langzeitdokumentation. Das System, bzw. die eingesetzte Software, muss eine Verfügbarkeit von 99,9 % in der Einzel- konfiguration aufweisen. Daher wird ein voll redundanter Aufbau der Sprachaufzeichnungssoft- ware in mehreren Softwareinstanzen (Dienste, Anwendungen, etc.) auf mehreren virtualisierten Maschinen gefordert. Ein Abgleich der Datenbank und ggfls. von Ablageordnern zwischen den unterschiedlichen Softwareinstanzen muss eingerichtet sein, damit diese immer die gleichen Aufzeichnungen haben. Das betrifft alle Metadaten und Audiodateien in den Datenbanken. Als weiteres Suchkriterium zum Auffinden von Gesprächsdaten, muss das Sprachaufzeichnungs- system die Einsatznummer aus dem Einsatzleitsystem mit aufzeichnen. Der Einsatznummer sind alle relevanten Aufzeichnungsdaten pro Einsatz zuzuordnen. Diese Schnittstelle zum Einsatzleit- system COBRA des Herstellers ISE ist herzustellen. Die ELP-Arbeitsplätze und Telefone AAP werden aufgrund der genutzten Kommunikationsan- schaltungen und Funktionen zwangs- oder on-demand aufgezeichnet, beides muss möglich sein. Bei Nutzung einer zwangsaufgezeichneten Kommunikationsanschaltung ist eine Abschal- tung der eigenen gerätebezogenen Aufzeichnung wirkungslos. Die on-Demand-Aufzeichnung ist somit auf die öffentliche und interne Erreichbarkeit zwischen den Arbeitsplätzen nutzbar. Die Arbeitsplätze erhalten den jeweiligen Zugriff nach Nutzerrechten auf ihre persönliche Kurzzeit- dokumentation und definierte Teile der Langzeitdokumentation.

3.5.2.1.1. Anforderungen Dokumentationsfunktion Es wird ein voll redundanter Aufbau der Sprachaufzeichnungssoftware in mehreren Soft- wareinstanzen gefordert. Dieser Aufbau verlangt eine offene Systemarchitektur, die in die Ge- samtinfrastruktur des Kommunikationssystems integriert werden muss, um gleichzeitige und

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synchronisierte Wiedergabe aller relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Soft- ware muss über eine volldigitale Mithörmöglichkeit bei noch laufendem Gespräch verfügen und ermöglicht damit die kontinuierliche Verifikation der aufgezeichneten Sprachinformationen. Die Software muss die rechtlichen/betrieblichen Anforderungen an Sprach- und Datenaufzeichnung erfüllen und die damit verbundene Datenintegrität. Die Software muss eine synchronisierte Auf- zeichnung von Audioquellen und zugehörigen Informationen (z.B.: Rufnummer, Kanal etc.) wie auch Referenzen von/zu anderen Systemen wie Einsatzleitsysteme bereitstellen. Die zum Ge- spräch aufgezeichneten Informationen müssen verwendet werden können, um die Suche nach Aufzeichnungen zu vereinfachen, Auswertungen zu machen und Berichte zu erstellen. Eine Exportfunktion der Aufzeichnungsdaten über eine oder mehrere Aufzeichnungskanäle so- wohl für Einzelgespräche als auch für frei definierbare Zeiträume in Standardtabellenformaten und Standardaudioformaten ist sicherzustellen. Eine automatische duplizierte Aufzeichnung auf unterschiedliche Speichermedien muss möglich sein. Die gesamte Konfigurationsanpassung muss flexibel gestaltet sein, um den genannten Anforderungen der Leitstelle voll zu entspre- chen. Eine automatische Löschung der aufgezeichneten Daten nach einer definierbaren Frist muss möglich sein.

3.5.2.1.2. Aufzeichnung Die Aufzeichnung muss die gesamte Sprachinformation enthalten, sowie alle ergänzenden sprachbezogenen Daten wie Rufnummern, Kanäle, Rufgruppen, Startzeit und Gesprächsdauer. Diese zusätzlichen Daten müssen in einer eigenen Statistikdatenbank gespeichert werden und bilden die Basis für eine komfortable Suche und Wiedergabe von Rufen, sowie für statistische Auswertungen. Die Aufnahme muss in ausreichend hoher Qualität erfolgen und über verschie- dene Varianten gesteuert werden. Varianten der Steuerung sind:

• VOX-Erkennung mit 5 sek. Buffer für alle Leitungen einschließlich pro Leitung regelbarer Aufnahmestart und Aufnahmepegel, sowie minimale Dauer der Unter- schreitung des Aufnahmepegels, bevor die Aufnahme stoppt.

• Externe Steuerung über TCP/IP Überprüfung der Aufzeichnungsschnittstellen: Zu lange durchgehende Aufzeichnungen bzw. Aufzeichnungspausen müssen ent- sprechende Warnungen auslösen, wobei die Dauer konfigurierbar sein muss.

• Speicherung von zusätzlichen Informationen zur Aufnahme: Aufnahme / Melde- / Auslösezeitpunkt Funkkanalnummer / Funkkanalname rufende/gerufene Nummer Einsatznummer vom ELS-System

• Frei definierbare Datentypen und zugehörige Daten

• Speichern der Sprachdaten als WAV-Files oder optional verschlüsselt

• TETRA Codec Support

• Alle sonstigen META-Daten, sofern sie mitgeliefert werden

• Eine Prüfsumme zu jeder Aufzeichnung muss deren Originalität garantieren.

• Einstellbare Zeit für vorlaufenden Aufnahmestart

3.5.2.1.3. Integration / Zugriff Die Arbeitsplatzrechner, bzw. die Bedienoberfläche aller Arbeitsplätze mit PC-Client müssen ei- nen direkten Zugriff über TCP/IP bieten. Die Berechtigung zur Wiedergabe wird über das Rol- len- und Nutzerkonzept geregelt. Der Zugriff auf die Wiedergabe ist unter Angabe der Userda- ten zu protokollieren. Anforderungen an die Wiedergabefunktion und grafische Gestaltung der Bedienoberfläche:

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• Menügesteuerte Suche und Sortierung von Aufzeichnungen nach folgenden Krite- rien: o Datum - Uhrzeit - Kanalnummer o Kanalname o Name des Arbeitsplatzes o Nummer des Anrufers o Nummer des Angerufenen o Datentyp o Benutzername (Rolle) o Einsatznummer aus dem ELS

• Tabellenansicht mit den vorgenannten Datenfeldern

• Grafische Darstellung auf einer Zeitleiste

• Wiedergabe von Archiv- oder System-Aufzeichnungen

• Überprüfung der Echtheit der Aufnahme (Prüfsumme)

• Wiedergabe / Pause / Stopp

• manuelle Auswahl des Wiedergabezeitpunkts in der Wiedergabezeitleiste mit dem Mauszeiger

• Notizfunktion

• Löschschutz (Speicherung in Datenbank entgegen der Löschregelung -> Hinweis an Admin)

• Kanal und Filterkonfiguration

• Export von Aufzeichnungen

• Export von aufzeichnungsbezogenen Daten

• Wählbares Audio-Format zwischen Originalformat mit Prüfsumme oder gängigem Audioformat, z.B. WAV-Dateien.

3.5.2.1.4. Statistik Die Gesprächsdaten sind in einer Datenbank zu speichern. Die Gesprächsdaten müssen frei definierbar statistisch ausgewertet werden können, und zwar mindestens nach folgenden Parametern:

• Startzeit

• Gesprächsdauer

• Kanal

• DTMF-Töne

• Kanalname

• Kanalgruppe

• Teilnehmerkennung (User- und Providernummer)

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• Wartezeit

• Anrufrichtung

• Initiator der Trennung des Gespräches (Rufender oder Gerufener)

• Einsatzstempel aus dem ELS, Suche nach eindeutiger Einsatznummer (keine Mehr- fach-IDs) Dazu ist eine Exportfunktion der Gesprächsdaten für einen oder mehrere Aufzeichnungskanäle sowohl für Einzelgespräche als auch für frei definierbare Zeiträume in Standardtabellenformaten sicherzustellen. Damit müssen Auswertungen für Auslastung, Wartezeiten, sowie für das Quali- tätsmanagement einfach realisiert werden können.

3.5.2.1.5. Schnittstellen Das System muss alle Standardschnittstellen aufzeichnen können, wie z.B.:

• TCP/IP (inkl. Analogfunk und Digitalfunk BOS)

• UDP/IP

• Herstellerspezifische Schnittstelle

• Aufzeichnung aller eingesetzten audiotechnischen Komponenten

3.5.2.1.6. Funktion Die zu beschaffende Dokumentationsanlage muss alle externen Anschlüsse der Leitstelle, wie zuvor aufgeführt, aufzeichnen können und zusätzlich dazu die Aufzeichnung der Gespräche im Digitalfunk übernehmen. Die Anlage muss für diese Anwendung zugelassen und zertifiziert sein. Die Bedienung erfolgt über Remote Bedienung. Der digitale Funk wird als VoIP-Datenstrom entschlüsselt über die Voice Gateway Schnittstelle des Notrufabfrage-/Funk-/Vermittlungssystems inklusive Zusatzdaten der Sprachdokumentation übergeben. Die Aufzeichnung der Telefonie der Arbeitsplätze erfolgt mittels VoIP Ergänzung. Die Dokumentationsanlage erfüllt dabei folgende grundlegenden funktionalen Anforderungen:

• Mehrkanalaufzeichnungsanlage

• Einstellbare Archivierungszeiträume und Szenario-spezifische Wiedergabefunkti- onen für den Einsatz im Bereich der BOS

• Vielfältige Möglichkeiten zur statistischen Auswertung und Kommentierung, z.B. für die Qualitätsüberwachung bei Leitstellen

• Anbindung an zentrale Datenbanksysteme zur Übermittlung von Gesprächsdaten oder Transaktionsnummern

• Interoperabilität mit den Systemen führender Netzwerkausrüster (über CTI/CSTA)

• Aufzeichnung: o Die Anlage ist auf bis zu 256 Aufzeichnungskanäle aufrüstbar o Empfangene Kommunikationsdaten werden auf der internen Festplatte im RAID- Verbund (L1) gespeichert o Eine Netzwerkarchivierung, die über die Rekorder gesteuert wird, ist auf einem Netzwerkspeicher (z.B. NAS) möglich

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o Für fallbezogene Archivierungen werden DVD-RAM Laufwerke verwendet o Einzelne oder mehrere ausgewählte Gespräche müssen als WAV- oder MP3-For- mat auf ein externes Medium oder einen Netzwerkspeicher exportiert werden können. o Darüber hinaus ist auch eine weitere LAN-Archivierung möglich.

3.5.2.1.7. Sicherheit und Kontrolle Ein hierarchisches Benutzer- und Passwortsystem garantiert die Datensicherheit und ermöglicht die Steuerung der Zugriffsrechte, die bis auf der Ebene der einzelnen Kanäle vergeben werden können. Die Benutzerrechte sind in funktionale Einheiten gegliedert und werden den Systemnutzern je nach Aufgabe und Berechtigung zugewiesen. Auch das Vier-Augen-Prinzip wird unterstützt. Da- bei verlangt der Zugriff auf ausgewählte Benutzerkonten die Eingabe von zwei getrennt verge- benen Passwörtern. Alle Systemmeldungen und Nutzeraktivitäten werden in Log-Dateien gespeichert, die dem Sys- temadministrator zugänglich sind. Fehlermeldungen und Warnungen können alternativ jedoch auch in separaten Mitteilungen angezeigt und entweder via SNMP verschickt, durch den Admi- nistrator abgefragt und über potenzialfreie Relaiskontakte signalisiert werden. Die Relaiskon- takte sind auf die Kontaktsteuerung des Notrufabfrage-/Funk-/Vermittlungssystems aufzuschal- ten. Für die Gesprächsrecherche stehen unterschiedliche Filtermasken mit mehr als 20 Suchkriterien zur Verfügung. Alle Kriterien lassen sich beliebig kombinieren und als Filterprofil für wiederkeh- rende Suchvorgänge abspeichern.

3.5.2.1.8. Wiedergabe Für die Wiedergabe der Gespräche stehen verschiedene Funktionen zur Verfügung. Hierzu ge- hören:

• Loop - Dauerwiedergabe bestimmter Gesprächsabschnitte

• Flexi-Speech - halbe bzw. doppelte Wiedergabegeschwindigkeit

• Zoom

• Kommentierung

• DSE - Überspringen von Gesprächspausen

• Multiplay - synchrone Szenario-Wiedergabe von bis zu 8 Aufzeichnungskanälen (einschließlich der grafischen Darstellung des zeitlichen Zusammenhangs)

3.5.2.1.9. Bedienung Es wird eine intuitive, nutzerfreundliche und leicht erlernbare Bedienungsoberfläche gefordert. Alle Arbeitsschritte werden durch Online-Hilfen und Quickinfo-Felder in optimaler Form unter- stützt. Darüber hinaus weisen die Bedienoberflächen des Systems und der unterschiedlichen Software- Clients für den LAN-Zugriff ein einheitliches Layout auf, wodurch die Bedienungsfreundlichkeit optimiert, und Schulungsaufwand minimiert werden.

3.5.2.1.10. Systemarchitektur Dokumentationsanlage ist als virtualisiertes System auf virtuellen Maschinen der zentralen IT- Infrastruktur zu integrieren.

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Als Eingangsschnittstellen kommen sowohl analoge als auch digitale Komponenten zum Einsatz, die die Verarbeitung aller gängigen Arten von Signalen einschließlich VoIP ermöglichen. Das System gewährleistet darüber hinaus auch die Erfassung bzw. Verarbeitung der folgenden Infor- mationen:

• Caller-ID und CLIP

• DTMF und FSK

• SIP- und H.323-Protokolle Das System verfügt über eine SQL-basierende Datenbank und kann vollständig via LAN bzw. WAN konfiguriert, administriert und bedient werden.

3.5.2.1.11. Aufzeichnungsschnittstellen Kanalkapazität: 8 bis 256 Kanäle (je nach Schnittstellentyp)

• VoIP: o Unterschiedliche Protokolle: SIP, H.323 o passend für das zu liefernde Notrufabfrage-/Funk-/Vermittlungssystem

• Frequenzbereich: o 300 - 3.400 Hz (nach CCITT/ITU)

• Kompression: o PCM-Bitrate von 64 kbit/s (Standard), o ADPCM von 2:1 und 4:1 Standard, bis 12:1 je nach Schnittstellentyp, o Digital Silence Encoding (DSE), aktivierbar für Aufnahme und Wiedergabe

3.5.2.1.12. Aufzeichnungskapazität je Leitstelle

• mind. interne Speicherkapazität (auf RAID L1 2x Festplatte >= 500 GB, hot swap- pable): o 15.000 Kanalstunden bei einer Kompression von 1:1 (64 kbit/s) o 190.000 Kanalstunden bei einer Kompression von 1:12 (5,3 kbit/s)

• 4.000.000 Aufzeichnungen (interne SQL-basierende Datenbank)

• Daueraufzeichnung

• unabhängige Wiedergabe ohne Unterbrechung der Aufzeichnung

• Online-Monitoring (Mithören)

• Die Langzeitspeicherung der Aufzeichnung für die gesetzlich geforderten 10 Jahre ist sicherzustellen.

3.5.2.1.13. Dimensionierung Die Dimensionierung ergibt sich aus der Dimensionierung des Kommunikationssystems. Analoge Funkkreise, analoge TK-Endgeräte werden digital aufgezeichnet, d.h. die Aufzeichnung findet nach der Analog-/Digitalwandlung statt.

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3.5.2.1.14. Mehrkanalaufzeichnungsanlage Es ist eine virtualisierte Mehrkanalaufzeichnungsanlage für bis zu 130 Kanäle, digitalfunkfähig, vorgesehen mit Digital Recorder für 150 digitale Aufzeichnungskanäle zum Anschluss an:

• VoIP Funk

• VoIP Telefonie

• Analogfunk und Telefonie

• VoIP Digitalfunk

• Erweiterungsfähig bis zu 256 Kanäle, abhängig vom Schnittstellentyp

• Speicherkapazität, wie in Abschnitt 3.5.2.1.12 beschrieben

• Interne Datenbank, wie in Abschnitt 3.5.2.1.12

• Speicherung der Aufzeichnungen gemäß gesetzlichen Vorgaben des Landes Ba- den-Württemberg auf einem externen Archiv (NAS)

• an analogen Schnittstellen: o Caller-ID und DTMF Erkennung o Aufnahmestart durch VOX, Dauerbetrieb

• Aufnahmesteuerung durch Rufnummernfilter o Aufnahmestart durch D-Kanal Überwachung (DCS) - Interne RTC als Zeitreferenz

• Uhrzeit extern synchronisierbar über LAN mit NTP Protokoll, mit zu liefernder Uhr- zeitanlage zu synchronisieren

• Wiedergabe ohne Unterbrechung der laufenden Aufzeichnung Online - Monitoring

3.5.2.1.15. Anlagensoftware

• Anlagensoftware, inkl. aller notwendigen Schnittstellentreiber

• Software mit Recording Management Server passend zu Notrufabfrage-/Funk- /Vermittlungssystem

• Lizenz für die Aufzeichnung von allen angebotenen Arbeitsplätzen inklusive Ruf- nummern- und Rufrichtungsübernahme

• Lizenz für alle angebotenen Arbeitsplätze zur Nutzung des Leistungsmerkmals Anrufer-Adressen-Übernahme (RAU)

• Erfassen der rufbegleitenden Daten, Konvertierung in das recorder-eigene Format und Bereitstellung der Daten für den Rekorder

• Start und Stopp für Aufzeichnungskanäle

• Grafische Bedienoberfläche, einfache Bedienung mit Maus und Tastatur, ausführ- liche Hilfemenüs

• Passwortgeschützter Systemzugriff mit unterschiedlichen Hierarchieebenen, 4-Au- gen-Prinzip möglich

• Statistikfunktion für Gesprächsaufkommen Kanalauslastung

• Gesprächswiedergabe im LAN für bis zu 30 Clients

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• E-Mail-Versand für Rekorder, Administrator und Workstation

3.5.2.1.16. Software zur Administration der Anlage

• Administrator Software - Lizenz für 1 Arbeitsplatz PC je Standort

• Software zur Überwachung / Konfiguration via Netzwerkanbindung / TCP/IP Pro- tokoll

• Grafische Bedienoberfläche, einfache Bedienung mit Maus und Tastatur, ausführ- liche Hilfemenüs;

• Passwortgeschützter Systemzugriff mit unterschiedlichen Hierarchieebenen, 4-Au- gen-Prinzip möglich

• Fehlermeldungen via SNMP und E-Mail

• E-Mail-Versand für Rekorder, Administrator und Workstation

3.5.2.1.17. Software zur Recherche Langzeitarchiv

• Workstation Software - Lizenz für 1 Arbeitsplatz je Standort zur Abfrage des o Speichers eines oder mehrerer Aufzeichnungsanlagen via Netzwerkanbindung mit TCP/IP Protokoll o des NAS-Archiv via Netzwerkanbindung mit TCP/IP Protokoll o der AudioCenter Server Datenbank via Netzwerkanbindung mit TCP/IP Protokoll o von DVD-RAM Archiv Medien über ein kompatibles DVD-RAM Laufwerk (nur am Standort der Leitstelle Waiblingen)

• Komfortable Wiedergabe Funktionen wie FlexiSpeech und Zeitsprung Mehrkanal (Scenario) Wiedergabe

• Export Funktion (WAVE, MP3 Format) für einzelne Gespräche

• Abspeicherung im Netzwerk oder auf Wechseldatenträger (DVD-RAM) zur Erstel- lung von Beweismedien

• Suchkriterien: über 20 verschiedene, wie z. B. Datum, Uhrzeit, Gesprächsdauer, Kanalnummer, Kanalname, Kommentar

• Drohanruf, geschützte Gespräche, markierte Gespräche, Gesprächsrichtung, Ruf- nummer und Kombinationen daraus Das Gesamtsystem ist betriebsfertig installiert, konfiguriert herzustellen, inkl. der erforderlichen Dokumentation.

3.6 Elektrotechnik und Technische Gebäudeausrüstung

3.6.1. Elektrische Installationen und Absicherung Die elektrischen Anlagen werden hergestellt und sind zu verwenden. Zum Schutz der USV-Anlagen ist die elektrische Anschaltung so auszulegen, dass Leitungs- schutzschalter mit maximal 10A, Charakteristik B, zur Versorgung der Anlage ausreichend sind.

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3.6.2. USV-Versorgung

3.6.2.1. USV-Versorgung Leitstelle

An jedem Leitstellenstandort bestehen zwei USV-Anlagen, die den Leitstellenbetrieb absichern. Am Standort der neuen Leitstelle Aalen ist zusätzlich dazu eine dritte USV-Anlage vorgesehen, über welche Verbraucher abgesichert werden, die für den Leitstellenbetrieb technisch nicht rele- vant sind. Die USV-Anlagen werden betriebsfertig bereitgestellt und müssen für die zu liefernde Technik so genutzt werden, dass diese USV-Anlagen jeweils eines der beiden redundanten Netzteile al- ler Komponenten mit redundanten Netzteilen versorgen. Die zu bestückenden Serverschränke und die Arbeitsplätze werden durch die USV-Anlagen ver- sorgt. Das Versorgungsnetz ist hergestellt. Zur Umsetzung der Selektivität ist jeder Arbeitsplatz einzeln abgesichert. Die Systemtechnik wird über Sicherungsautomaten mit entsprechender Begrenzung an die installierte Technik ab- gesichert, es werden zur Aufrechterhaltung des Betriebes keine Fehlerstromabschaltungen zwi- schengeschaltet, sondern Differenzstrommessungen eingesetzt. Die Versorgung erfolgt konsequent risko-verteilt. D.h. für alle Komponenten mit redundanten Netzteilen sind diese getrennt herauszuführen und getrennt zu verschalten. Ein Ausfall eines USV-Versorgungsstranges stellt sich für einen Server, einen Switch, eine Firewall, etc. wie der Ausfall eines Netzteiles dar. Die gesamte Leitstellentechnik ist so aufzubauen, dass der Leitstellenbetrieb eines Standortes mit einer USV vollständig möglich ist. Dabei ist auch auf eine gleichmäßige Auslastung der Pha- sen-Verteilung zu achten. Die Leitstellenarbeitsplätze sind über automatische Transfer-Schalter versorgt, die dafür sorgen, dass bei Ausfall eines USV-Stranges die Versorgung über den noch funktionierenden Strang quasi-unter- brechungsfrei versorgt werden. Quasi-unterbrechungsfrei bedeutet, dass die Umschaltzeit in der Regel unter 10ms liegt. Da aufgrund von EU-Vorgaben Netzteile Spannungsschwankungen und -ausfälle kleiner 50ms überbrücken müssen, erfolgt diese Umschaltung für den Nutzer unterbrechungsfrei.

3.6.2.2. Versorgung von Kleingeräten und Funkgeräten

Redundanzmodule garantieren eine zuverlässige Systemverfügbarkeit, auch beim Ausfall eines Netzgeräts oder dessen Versorgungseinrichtungen (USV). Die Redundanzmodule sorgen für die Entkopplung der Netzteile. In einem redundanten System werden zwei oder mehrere Netzgeräte parallelgeschaltet und durch ein oder mehrere Redundanzmodule entkoppelt. Das Modul verhin- dert, dass ein ausgangsseitiger Kurzschluss in einem Netzgerät die Busspannung kurzschließt. Eine redundante 12V-Versorgung als Hutschienennetzteile für Funkgeräte und sonstige Kleinge- räte ist umzusetzen. Deren Leistung ist so zu bemessen, dass alle Netzteile zusammen, die an einer USV hängen, die zu versorgende Technik vollständig versorgen können. Die Module sind HotSwap-fähig auszuführen, d.h. das Austauschen einer Stromversorgung oder eines Redun- danzmoduls in einem laufenden System führt nicht zur Versorgungsunterbrechung. Die Module sind so auszuführen, dass im Falle einer Störung eine Sammelmeldung an die Kontaktsteuerung des Kommunikationssystems gegeben wird. Die Kleinspannungsversorgung inkl. der Redundanzmodule ist mit möglichst geringen Verlusten auszuführen. Rückspeisefestigkeit verbraucherseitig und Kurzschlussfestigkeit sind sicherzustel- len. Die Parallelfunktion ermöglicht die Stromaufteilung zwischen den Netzgeräten. Für die Versorgung der Funkgeräte ist eines solche Kleinspannungsversorgung mindestens für 12V-Versorung aufzubauen. Stecker- und Klein-Netzteile werden nicht akzeptiert.

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Geräte, die nicht mit 12V versorgt werden können, sind über eigene Netzteile mit entsprechen- den Redundanzmodulen zu versorgen. Die zuvor für die 12V-Versorgung ausgeführten Anforde- rungen sind auch für diese Kleinspannungen entsprechend umzusetzen.

3.7 Möblierung Im Rahmen der Ausstattung der neuen Leitstellen ist die Beschaffung der Möblierung für die neue Technik, seitens des Auftraggebers im Rahmen einer separaten Vergabe durchzuführen. Die neue Technik ist in die bereitgestellten Systemschränke und Leitstellenmöbel zu integrieren.

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4 DIENSTLEISTUNGEN

4.1 Projektmanagement Vom Lieferanten sind umfangreiche Projektmanagementleistungen gefordert. Dazu gehören nachfolgend definierte Einzelleistungen, die über die gesamte Projektlaufzeit, d.h. von Auftrags- vergabe bis zur Abnahme, zu erbringen sind. Der Auftragnehmer verantwortet das Projektmanagement und die Zusammenarbeit im Projekt bis zur Gesamtabnahme. Diese beinhaltet:

• Planung und Steuerung der eigenen Leistungen

• Koordination der eigenen Leistungen mit den Beistellungsleistungen des AG

• Integration des eigenen Systems mit den beigestellten Einrichtungen des AG sowie Unter- stützung der Integration mit den über Schnittstellen verbundenen Systemen

• Erstellung und Fortschreibung (mind. alle 4 Wochen) eines Projektmanagementplans inkl. Projektterminplan

• Projektstatusbesprechungen: o Während der Projektlaufzeit sollen regelmäßige Projektstatusbesprechungen (mind. alle 4 Wochen) gemäß Vorgabe des AG vor Ort oder online stattfinden. Diese dienen allen Beteiligten zur Überwachung und Steuerung des Projektstatus. Die Besprechungen sind von der Projektleitung des Auftragnehmers verantwortlich zu organisieren, zu pla- nen, durchzuführen und zu protokollieren. Während der kritischen Projektphasen wie Projektstart, Datenversorgung, Installation, Konfiguration, Test- und Inbetriebnahme, Migration und Überführung in den Wirkbetrieb sollen diese Besprechungen bedarfsge- recht, bspw. wöchentlich, stattfinden.

• Technische Besprechungen: o Die zur Klärung einzelner technischer und/oder organisatorischer Fachfragen notwen- digen Besprechungen werden nach Bedarf zwischen der Projektleitung des Auftragge- bers und des Auftragnehmers festgelegt.

• Technischer Support: o Zur kurzfristigen Klärung einzelner technischer und/oder organisatorischer Fachfragen muss eine technische Hotline zur Verfügung stehen, die zeitnah Antwort gibt.

• Protokolle: o Zu allen Besprechungen sind durch den Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen ent- sprechende Protokolle zu erstellen und zu verteilen.

• Statusberichte: o In Vorbereitung zu den Projektstatusbesprechungen sind mind. 2 Tage vorher entspre- chende Projektstatusberichte mit folgenden wesentlichen Inhalten zu erstellen und zu verteilen: ▪ Projektstand inkl. aktuellem Ablauf- und Terminplan ▪ Erreichte Ergebnisse der jeweiligen Berichtsperiode ▪ Nächste geplante Schritte ▪ Aktuelle Risikobewertung

• Zum Projektstart wird ein gemeinsames Kick-Off-Meeting durchgeführt. Zu diesem Meeting

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hat der Auftragnehmer folgende Projekteigenschaften vorzubereiten und vorzustellen: o Projektorganisation beim Auftragnehmer und Schnittstelle zum Auftraggeber o Projektplanung inkl. detaillierter Ablauf- und Terminplanung o Ablauf der Datenversorgung mit dem Ziel eines frühzeitigen Beginns o Ablauf des Test- und Schulungsbetriebs sowie der Migration in den Echtbetrieb im lau- fenden Leitstellenbetrieb o Erwartete Mitwirkungen und Beistellungen des Auftraggebers In der gemeinsamen Diskussion werden dann offene Fragen behandelt und Klärungs- und Ent- scheidungsprozesse angestoßen. Die nachfolgenden Aktionen werden gemeinsam vereinbart, dazu gehört u.a. die Erstellung der Feinspezifikation. Der Auftragnehmer erstellt ein detailliertes Protokoll des Kick-Off-Meetings.

• Erstellung eines Projektmanagementplans inkl. Projektterminplan

• Einrichtung eines Fehler- und Änderungsmanagements

• Projektbegleitendes Projektstatus- und Berichtswesen

• Regelmäßige Einbindung und Kommunikation an den AG

• Betriebsdokumentation

• Erstellung und Lieferung der Systemdokumentation

• Fortschreiben der Systemdokumentation über alle Projektphasen Das Projekt ist in Projektphasen unterteilt, die Leistungen des AN in diesen Phasen sind nach- folgend beschrieben. Hinweis: Der AG unterstützt ausdrücklich eine parallelisierte Vorgehensweise. Der AN ist aufge- fordert, mit dem Angebot einen Vorschlag zur optimierten, ggf. parallelen, Durchführung dieser Projektphasen zu unterbreiten.

4.2 Phase 1 - Feinspezifikation und Konzepterstellung Ziel: Mit Projektstart erstellt der AN eine Feinspezifikation, die die Realisierung der vertraglich fest- gelegten Lieferleistung beschreibt. Anforderungen: Die Feinspezifikation soll dabei detailliert beschreiben, wie der AN die Anforderungen der Aus- schreibung und die im weiteren Projektverlauf definierten Festlegungen umsetzen wird. Die Feinspezifikation soll dabei nicht die Inhalte der Leistungsbeschreibung wiederholen, sondern die für die Realisierung des Gesamtsystems spezifischen Details beschreiben. Die Feinspezifika- tion stellt die Grundlage für die Lieferleistung und die einzelnen Abnahmen dar. Die Feinspezifi- kation darf die vertraglich vereinbarte Leistung nicht abändern. Für Funktionen, die in der Fein- spezifikation nicht behandelt werden, gelten die Anforderungen aus der Ausschreibung. Die Feinspezifikation soll detailliert beschreiben, wie der AN die Anforderungen der Ausschrei- bung und die im Kick-Off-Meeting definierten Festlegungen umsetzen wird. Alle in der Feinspe- zifikation beschriebenen Verfahren, Abläufe, Prozesse, Konzepte, Pläne, Rollen, Berechtigungen und Bildschirmoberflächen sind während der Erstellung der Feinspezifikation fortlaufend mit dem AG abzustimmen. Nach Abschluss der Erstellung legt der AN die Feinspezifikation dem AG zur Freigabe vor. Die Feinspezifikation wird durch den AG auf Plausibilität und offensichtliche Fehler bzw. Inkompati-

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bilitäten geprüft, ggf. in einem iterativen Vorgehen auf Verlangen des AG durch den AN nachge- arbeitet, korrigiert und nochmals vorgelegt, und abschließend durch den AG freigegeben. Die weiteren Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der freigegeben Feinspezifikation. Die Feinspezifikation muss mindestens enthalten:

• Systemarchitektur(en), wie für den Leitstellenverbund geplant

• Systemarchitektur des hochverfügbaren und redundanten Primär- und Sekundärsystems

• Systemarchitektur der Managementsysteme

• Anforderungen an die Beistellungen des AG

• IP-Pläne

• SW-Installationsverfahren

• Backup- und Datensicherungskonzept, inkl. Beschreibung der Abläufe und Prozesse zur Da- ten-Replizierung vom primären zum sekundären System

• Verfahrensbeschreibung zur Umschaltung vom primären auf das sekundäre System bei Aus- fall eines Standortes und wieder zurück

• Verfahren zu SW-Updates und SW-Upgrades

• Berechtigungskonzept und Benutzerverwaltung, inkl. Festlegung der benötigten Rollen und zugehörigen Rechte

• Festlegungen, Funktionsumfang, technische Realisierungsdetails und Umsetzung zu inter- nen und externen Schnittstellen

• Festlegung, Funktionsumfang und technische Realisierungsdetails zu einzelnen SW-Modu- len und Funktionen

• Bedienoberflächen der Leitstellenarbeitsplätze für die jeweiligen Rollen

• Projektspezifische Screenshots der Benutzeroberfläche

• Ablauf- und Terminplanung aller Einzelphasen und Aktivitäten, wie z.B. o Installation und Konfiguration, o Test- und Probebetrieb, o Schulungen, o Migration in den Echtbetrieb. Falls sich im Laufe der Projektabwicklung funktionale Änderungen an der Feinspezifikation erge- ben, werden diese nach Abstimmung mit dem AG durch den AN nachgearbeitet und durchlaufen einen verkürzten Freigabeprozess. Die Feinspezifikation definiert folglich zu jedem Zeitpunkt, speziell auch am Projektende, den jeweils gültigen Projektumsetzungsstand, und stellt auch die spezifische Projektdokumentation dar. Hinweis: Die Feinspezifikation wird über die gesamte Projektlaufzeit das zentrale Dokument zur Definition der Realisierungsdetails aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Funktionen sein. Nach Abschluss des Projektes wird sie Bestandteil der System-/Anlagendokumentation. Neben der Feinspezifikation sind durch den AN folgende Konzepte zu erstellen:

• Sicherheitskonzept

• Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept

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• Betriebskonzept

• Schulungskonzept Zu den Inhalten dieser Konzepte siehe die nachfolgenden Unterabschnitte. In Abstimmung mit dem AG können die Feinspezifikation sowie die Konzepterstellung in ein- zelne sogenannte Pakete unterteilt werden. Dies soll der Optimierung der Abläufe dienen und verhindern, dass langlaufende Spezifikationen oder Konzepte den weiteren Ablauf blockieren. So soll das Paket 1 für den weiteren Ablauf notwendige Anteile der Feinspezifikation sowie der Konzepte enthalten, das Paket 2 langlaufende Anteile.

4.2.1. Erstellung Sicherheitskonzept Für das Verfahren wurde aufgrund der Verfügbarkeitsanforderungen der Notrufanbindung und - Bearbeitung der Schutzbedarf „Hoch“ festgestellt. Der AN erstellt in diesem Kontext für das zuliefernde Gesamtsystem ein BSI-Sicherheitskonzept in enger Zusammenarbeit mit dem AG. Hierin sind enthalten:

• Strukturanalyse der Architektur der Systemtechnik sowie eine Gruppierung in Systemkom- ponenten mit ähnlicher Funktion

• Bewertung aller identifizierten Gruppen von (Teil-)Systemen, Schnittstellen und Kommunika- tionsbeziehungen hinsichtlich ihrer Kritikalität in Bezug auf die Informationssicherheits- grundwerte bei vorgegebenem Schutzbedarf „Hoch“

• Ableitung der Anwendbarkeit beziehungsweise Notwendigkeit bestimmter Schutzmaßnah- men gemäß IT-Grundschutz und Abbildung auf die entsprechenden IT-Grundschutzbau- steine

• Modellierung infrage kommender IT-Grundschutzbausteine aus den Gruppen: o ISMS – Informations-Sicherheits-Management-System o ORP – Organisation und Personal o CON – Konzeption und Vorgehensweise o OPS – Betrieb o DER – Detektion und Reaktion o APP – Anwendungen o SYS – IT-Systeme o NET – Netze und Kommunikation o INF – Infrastruktur

• Aufstellung der Anforderungen an die Beistellungen des AG. Das Sicherheitskonzept wird im Paket 1 der Feinspezifikation erstellt. Das Sicherheitskonzept ist dem AG vorzulegen und durch diesen förmlich abzunehmen.

4.2.2. Erstellung Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept Der AN erstellt in Abstimmung mit dem AG ein Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept, das min- destens enthält:

• Prüfspezifikation auf Basis der Leistungsbeschreibung und Feinspezifikation

• Vollständiger Testplan mit Testschritten und Ablaufplan für die jeweiligen Projektphasen

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• Vorbedingungen und notwendige Beistellungen des AG für die Testschritte

• Testbeschreibung und Bewertungsschema für Performance- und Auslastungs-Messungen

• Testbeschreibung und Bewertungsschema für (erzwungene) Fehler- und Redundanz-Szena- rien

• Zeitplan für Gesamt- und Regressions-Tests

• Abnahme- und Freigabekriterien für Teilabnahmen, Gesamtabnahme und Freigaben

• Abnahme- und Freigabedokumentation Das Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept kann im Paket-2 der Feinspezifikation erstellt wer- den. Das Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept ist dem AG vorzulegen. Der AG prüft das Konzept und behält sich vor, speziell den Testplan mit den Testschritten, die Abnahme- und Freigabekri- terien sowie die Abnahme- und Freigabedokumentation mit seinen Anforderungen zu ergänzen. Der AG definiert weiter die Freigabe- bzw. Abnahmekriterien für die jeweiligen Projektphasen. Der AN konsolidiert anschließend die Rückmeldungen des AG zum fertigen Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept und legt dieses dem AG vor. Das Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept ist abschließend durch den AG freizugeben. Das Ab- nahmekonzept bleibt für den Auftraggeber auch nach Freigabe unverbindlich. Der Auftraggeber darf und beabsichtigt, falls erforderlich, eigene Testschritte / Testfälle jederzeit vor den Abnah- men zu definieren. Diese sind als Ergänzungen in das im Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept aufzunehmen und werden durch den Auftraggeber rechtzeitig kommuniziert. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, vor Erklärung jeder Abnahme weitere eigene Testfälle zu definieren und durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. Im Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept ist hierfür ein angemessener Zeitraum vorzusehen. Solche eigenen Test- fälle werden nicht vorab an den Auftragnehmer kommuniziert.

4.2.3. Erstellung Betriebskonzept Um einen reibungslosen und sicheren Betrieb des ELS sicherzustellen, wird durch den AN in en- ger Zusammenarbeit mit dem AG ein Betriebskonzept erstellt, das mindestens nachfolgende Be- schreibungen und zugehörige Prozess-, System- und Architekturschaubilder enthält:

• Allgemeine Beschreibung zu Einsatzzweck, grundlegender Funktionsweise und Betriebsan- forderungen

• Organisation bei AG und AN inkl. betroffene Abteilungen, interne und externe Ansprech- partner, Kommunikationswege

• Vertragliche Grundlagen wie Service-Level-Agreements und Lizenzvereinbarungen

• Beschreibung der Systemarchitektur, inkl. Netzplan und Schnittstellen, Kommunikations- matrix, IP-/Netzwerk-Einstellungen, Standortverteilung

• Systemübersicht inkl. Inventarisierung von HW und SW zu Servern, Clients, Betriebssyste- men, Arbeitsplatzausstattungen

• Installationsanleitungen für Server, Datenbanken, Clients, Betriebssysteme

• Dokumentation der Konfiguration von applikationsbezogenen Spezifika (bspw. Serverrol- len/Features, DNS- und Verzeichnisdiensteinbindungen)

• Berechtigungsverwaltung

• Wartung und Support inkl.

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o Remote Administration o System-Monitoring o Troubleshooting, Fehlermeldungen und erforderliche Abhilfe-Maßnahmen o Update- und Patchmanagement o Backup- und (Desaster-)Recovery o Archivierung, Systemwiederherstellung

• Verantwortung für die Durchführung von Maßnahmen, zeitliche Planung und Protokollie- rung der Maßnahmen Das Betriebskonzept stellt dabei eine wesentliche Grundlage für das Betriebshandbuch dar, das im Rahmen der Systemdokumentation zu erstellen ist. Das Betriebskonzept ist dem AG vorzulegen und durch diesen förmlich abzunehmen.

4.2.4. Erstellung Schulungskonzept Um einen effizienten und sicheren Betrieb des Systems sicherzustellen, sind neben dem operati- ven Personal der Leitstellen die Administratoren des AG zu schulen und fortzubilden. Das Schulungskonzept wird durch den AN in enger Zusammenarbeit mit dem AG erstellt. Hier- bei erfolgt eine kontinuierliche Abstimmung mit den Nutzergruppen des AG. Aufgrund der erwarteten Anzahl an einzelnen Schulungsmaßnahmen (verschiedene Nutzergrup- pen, verschiedene Projektphasen über die gesamte Vertragslaufzeit) ist sowohl aus logistischer als auch personeller Sicht eine detaillierte Planung durchzuführen. Auf die Erfordernisse des lau- fenden Betriebes ist Rücksicht zu nehmen Nachstehende Anforderungen sind im Schulungskonzept zu berücksichtigen:

• Die Schulungsmaßnahmen sind in den Standorten des Leitstellenverbunds durchzuführen

• Die Schulungen sind zeitlich so zu staffeln, dass eine möglichst hohe Effizienz in Bezug auf die Tätigkeit erreicht wird (z.B. Schulung Applikationsbetreuung und -betrieb frühzeitig).

• Administratoren sind inhaltlich entsprechend ihrer Funktion direkt durch den AN zu schulen (aufbauendes Schulungskonzept).

• Für jede Schulungsmaßnahme sind durch den AN Schulungsunterlagen für jeden Teilneh- mer zu erstellen und auszuhändigen. Die Schulungsunterlagen sind in bearbeitbarer Form ohne Vorbehalte bezüglich der Rechte an den Dokumenten an den AG zu übergeben, damit dieser sie verändern und fortschreiben kann.

• Nach der Inbetriebnahme ist ggf. eine Nachschulung einzuplanen, damit erkannte Defizite ausgeglichen werden können. Die Nachschulungen werden (sofern erforderlich) über die Bedarfsposition „Zusätzlicher Schulungstag“ abgebildet und damit gesondert vergütet. Das Schulungskonzept ist dem AG vorzulegen und durch diesen förmlich abzunehmen.

4.3 Phase 2 - Bereitstellung des Systems (FAT) Ziel: In der Phase 2 erfolgt die Bereitstellung des Systems durch den AN. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Rahmen der Bereitstellung zu bestätigen, dass ein qualitätsgesichertes System zur Übergabe bereitsteht, welches die funktionalen und nicht funktionalen Anforderun- gen enthält, die im Test-, Freigabe- und Abnahmekonzept festgelegt worden sind und er dies geprüft hat. Zur Bereitstellung gehören:

• Bestellung und Materialisierung aller Lieferkomponenten (SW und HW)

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• Installation aller Anwendungen und Dienste/Vorkonfiguration beim AN

• Durchführung aller zur Bereitstellung des Systems erforderlichen Tätigkeiten inkl. evtl. an- fallender Entwicklungsarbeiten.

• Factory-Acceptance-Test (FAT) beim AN

• Lieferung des Systems an den AG Voraussetzungen / Anforderungen:

• Einhaltung des Test-, Freigabe- und Abnahmekonzepts

• Bereitstellung aller notwendigen Systemkomponenten durch den AN

• Sicherstellung, dass Schnittstellen zu Fremdsystemen vollständig funktionsfähig und getes- tet sind

• Bereitstellung sicherer Remote-Zugänge gemäß Sicherheitskonzept

• Dokumentierter FAT-Prozess gemäß Feinspezifikation (falls definiert) Die Phase 2 endet mit der Freigabe des bereitgestellten Systems durch den AG.

4.4 Phase 3 - Aufbau & Ausstattung Leitstellenstandort Waiblingen Ziel:

• Installation von KMS- und ELS-Serverinstanzen etc.

• Bereitstellung Arbeitsplätze für Schulungen für Administratoren und Datenversorger (Klärung seitens AN mit AG erforderlich)

• Schulungen für alle Leitstellenmitarbeiter (Klärung seitens AN mit AG erforderlich) Die Arbeitsplätze für Schulungen können temporär eingerichtet werden und benötigen keine vollwertige Ausstattung eines regulären Einsatzleitplatzes.

4.5 Phase 4 - Aufbau & Ausstattung der bestehenden Leitstelle Aalen Ziel:

• Provisorischer Aufbau eines Teils der Leitstellentechnik gemäß Definition in der Feinspezifi- kation

• Beide Standorte sollen redundant ausgelegt werden, mit identischer Architektur (active-ac- tive)

• Installation von KMS-Serverinstanzen etc. Mit dem Aufbau und der Ausstattung in Aalen kann parallel zur Phase 3 begonnen werden.

4.6 Phase 5 - Herstellung Netzwerkinfrastruktur auf Basis des Netzbetreibers für Verbundfunktionalität Ziel:

• Herstellung einer hochverfügbaren Netzwerkinfrastruktur zwischen den beiden Leitstellen als Grundlage der Verbundfunktionalitäten auf Basis des Netzbetreibers (Layer 2-Netzwerk).

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4.7 Phase 6 - Technische Systemintegration & Tests Ziel:

• Vernetzung der Standorte Leitstelle Waiblingen und bestehende Leitstelle Aalen unterei- nander

• Durchführung der erforderlichen Systemintegration und Tests, d.h. Installation, Konfigura- tion, Integration und interne Tests aller Systeme (KMS, Subsysteme, Schnittstellen) bezogen auf die Standorte sind abgeschlossen.

• Technischer Abschluss der Implementierung an beiden Standorten bzw. zwischen beiden Standorten

• Voraussetzungen für die sequenzielle Umschaltung der Leitstellen des Verbundes müssen geschaffen werden Mit Abschluss der Phase 5 erfolgt der Übergang in Phase 6 nahtlos. Gewerke, die nicht zwin- gend auf den Ergebnissen von Phase 6 aufbauen, könnten bereits vorab in den jeweiligen Leit- stellen begonnen werden – sofern die jeweiligen Rahmenbedingungen dies zulassen.

4.8 Phase 7 - Beginn der Inbetriebnahme für den Standort Waiblingen (Probe- betrieb) Ziel:

• Abschluss der Tests im Leitstellenverbund, speziell der Verbundfunktionalitäten für den Standort Waiblingen

• Systeme gelten als funktionsfähig, stabil und abnahmebereit. Die Leitstellen dürfen die Sys- teme nun regulär nutzen

• Technisch-funktionale Leistungsfeststellung des Gesamtsystems

• Übergabe von Betriebshandbüchern, Servicekonzept, Notfallmaßnahmen

• Übergang in den Regelbetrieb für die Leitstelle Waiblingen als Probebetriebsphase

• Beginn Probebetrieb

4.9 Phase 8 – Abschluss Probebetriebsphase für den Standort Waiblingen Ziel:

• Störungsfreier Systembetrieb

• Die im Probebetrieb aufgetretenen Fehler sind behoben oder so klassifiziert, dass ein Sys- tembetrieb möglich ist.

• Übergabe von Listen der noch bestehenden Probleme, deren gemeinsamer Klassifizierung und der verbindlichen Angabe eines Behebungstermines

• Abnahme des Gesamtsystems für diesen Standort

• Übergang in den Echtbetrieb für die Leitstelle Waiblingen

• Beginn Echtbetrieb

• Beginn Service- und Wartungsvertrag für den Standort Waiblingen.

Leistungsbeschreibung KMS Vertraulichkeitsstufe: Kundenvertraulich Seite 69 von 83

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4.10 Phase 9 - Beginn der Inbetriebnahme für den Standort Aalen (Probebe- trieb) Ziel:

• Abschluss der Tests im Leitstellenverbund, speziell der Verbundfunktionalitäten für den Standort bestehende Leitstelle Aalen

• Systeme gelten als funktionsfähig, stabil und abnahmebereit. Die Leitstellen dürfen die Sys- teme nun regulär nutzen

• Technisch-funktionale Leistungsfeststellung des Gesamtsystems

• Übergabe von Betriebshandbüchern, Servicekonzept, Notfallmaßnahmen

• Übergang in den Regelbetrieb als Redundanz für die Leitstelle Waiblingen als Probebe- triebsphase

• Schulungs- und Testbetrieb für die Leitstelle Ostwürttemberg

4.11 Phase 10 - Aufbau & Ausstattung der neuen Leitstelle Aalen Ziel:

• Aufbau des zweiten Teils der Leitstellentechnik gemäß Definition in der Feinspezifikation

• Installation von KMS-Serverinstanzen etc.

• Vernetzung mit den beiden bereits in Betrieb befindlichen Standorten Mit dem Aufbau und der Ausstattung in der neuen Leitstelle Aalen kann begonnen werden, so- bald das Gebäude als staubfrei erklärt wurde und die erforderlichen Kühlanlagen in Betrieb sind. Nach derzeitiger Planung ist dies im Mrz. 2028 der Fall.

4.12 Phase 11 - Beginn der Inbetriebnahme für den Standort neu Leitstelle Aalen (Probebetrieb) Ziel:

• Abschluss der Tests im Leitstellenverbund, speziell der Verbundfunktionalitäten für den Standort Aalen

• Systeme gelten als funktionsfähig, stabil und abnahmebereit. Die Leitstellen dürfen die Sys- teme nun regulär nutzen

• Technisch-funktionale Leistungsfeststellung des Gesamtsystems

• Übergabe von Betriebshandbüchern, Servicekonzept, Notfallmaßnahmen

• Übergang in den Regelbetrieb für die Leitstelle Aalen als Probebetriebsphase

• Beginn Probebetrieb

• Umzug der bisher in der bestehenden Leitstelle Aalen betriebenen Komponenten in die neue Leitstelle Aalen, für die dies vorgesehen ist

4.13 Phase 12 – Abschluss Probebetriebsphase für den Standort neue Leitstelle Aalen Ziel:

• Störungsfreier Systembetrieb

Leistungsbeschreibung KMS Vertraulichkeitsstufe: Kundenvertraulich Seite 70 von 83

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• Die im Probebetrieb aufgetretenen Fehler sind behoben oder so klassifiziert, dass ein Sys- tembetrieb möglich ist.

• Übergabe von Listen der noch bestehenden Probleme, deren gemeinsamer Klassifizierung und der verbindlichen Angabe eines Behebungstermines

• Abnahme des Gesamtsystems für diesen Standort (=Abnahme des Gesamtsystems)

• Übergang in den Echtbetrieb für die Leitstelle Aalen

• Beginn Echtbetrieb

• Beginn Service- und Wartungsvertrag für den Standort Aalen.

4.14 Schulungen Es werden spezifische Schulungen zum Kommunikationssystem benötigt. Die Anforderungen sind im Schulungskonzept in der Feinspezifikation zu definieren. Die grundsätzlichen Anforde- rungen sind im Anforderungskatalog Kommunikationssystem im Bereich Allgemeine Anforderun- gen definiert. Die Präsenz-Schulungen sind zusätzlich auch als Online-Schulungen anzubieten, die jederzeit wiederholt werden können.

4.15 Systemdokumentation Der AN ist verpflichtet, dem AG eine vollständige Systemdokumentation des Gesamtsystems in elektronischer Form auf Datenträger zu übergeben. Dazu gehören insbesondere die Anwen- dungsdokumentation (Nutzerhinweise, Anleitungen und Hilfestellungen, Softwaresätze in Form kommentierter Listings etc.) sowie Nutzungshandbücher für Hard- und Software und Verfahrens- beschreibungen. Die Systemdokumentation hat die Anforderungen aus Abschnitt 4.15.1 zu er- füllen. Der AN verschafft dem AG das Eigentum an der Dokumentation sowie die Nutzungs- rechte. Die Systemdokumentation ist durch den AN bis zum Abschluss der jeweiligen Projektphase, in der dies beschreiben ist, an den AG zu übergeben. Die Systemdokumentation wird durch den AG abgenommen. Diese Abnahme stellt eine Voraussetzung für den Abschluss der Projektphase dar, und ist damit auch Voraussetzung für die Anmeldung zum Probebetrieb. Der Probebetrieb kann nicht ohne vollständige Systemdokumentation begonnen werden.

4.15.1. Anforderungen an die Systemdokumentation Der AG erwartet bei den zu erstellenden Dokumentationen einen hohen Detailgrad. Dazu sind die komplette Systembeschreibung mit Standortdokumentationen, Datenblättern (ggf. mit Funktionsübersichten, Blockschaltbilder etc.) und Dokumentationen zu sämtlichen Konfigura- tionen in einem marktgängigen Format (.docx, .pdf) zu erstellen und in einer veränderbaren elektronischen Ausführung an den AG auszuhändigen. Darüber hinaus ist die Grundkonfiguration der jeweiligen Leitstelle, mit der die angebotene Lö- sung ausgeliefert wird, in elektronischer Form rechtzeitig vom AN bereitzustellen und dem AG zu übergeben. Der AG oder von ihm beauftragte Dritte soll so in die Lage versetzt werden, bei Systemabstürzen oder sonstigen Ausfällen den uneingeschränkten Betrieb des Systems jederzeit und ohne Hilfe des AN wiederherzustellen. Darüber hinaus sind die gesamten Softwarestände zu dokumentierten und in der jeweiligen Ver- sion zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet alle Applikationen und Betriebssysteme, die für den Betrieb notwendig sind als Setup, und alle notwendigen Konfigurationsdateien im jeweils aktuellen Stand inkl. einer Auflistung aller im System betriebenen Lizenzen. Zusätzlich ist eine Konfigurationsanleitung Teil der Dokumentation, aus welcher in Klartext die im System einstell- baren Parameter mit Default-Wertangaben und möglichen Konfigurationsbereichen beschrieben

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sind. Die Software-Konfiguration ist als "As-Built"-Version Teil der Dokumentation. Diese Dokumentation ist durch den Auftragnehmer unverzüglich nach Änderungen (z. B. bei Wartung/Pflege oder Störungsbeseitigung) zu aktualisieren und dem AG unaufgefordert zu übergeben. Die Dokumentation ist im Allgemeinen in deutscher Sprache zu erstellen. Ausnahmen sind mit dem AG abzustimmen und bedürfen seiner Zustimmung Weiterhin erstellt der AN die nachfolgenden Dokumente.

4.15.2. System- und Installationsbeschreibung Lieferung einer vollständigen System- und Installationsbeschreibung inkl. der technischen Archi- tektur, der gesamten technischen Konfiguration, sowie der zugehörigen Nachweise und der er- forderlichen Installationsroutinen. Die Beschreibung umfasst mindestens:

• geordnete Übersichtspläne

• Stromlaufpläne

• Kabel und Leitungswege

• Verteilerpläne

• Anschlussbelegungen

• Schnittstellenbelegungen

• Netzübersichten mit IP-Adressen

• Software mit allen relevanten Medien

• Konfigurationsdateien aller Komponenten mit Beschreibung

• Inbetriebsetzungsprotokolle

• Installationspläne

• Funktionsbeschreibungen

• Ergebnisbericht zum Probebetrieb

• Protokolle der Abnahmeprüfungen

• Nachweis der Servicequalität

• Herstellererklärungen/Nachweise zur Einhaltung von relevanten Normen und Sicherheits- standards

• Passwörter- und Login-Übersicht

• Inbetriebnahme- und Bedienungsvorschriften

• Mess-, Prüf-, Abgleichvorschriften

• (Verweis auf) Release-Dokumentation

• (Verweise auf) System-, Betriebs-, Service-, und Benutzerhandbücher Die System- und Installationsbeschreibung sowie deren Aktualisierungen unterliegen der Ab- nahme.

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4.15.3. Release-Dokumentation Für jede installierte bzw. zu installierende Version der Systeme ist eine Release-Dokumentation bzw. Release-Note zu liefern. Diese umfasst mindestens:

• Beschreibung und Identifikation der Release, wie bspw. Versions- und/oder Release-Num- mer, Upgrade-, Update-, Patch-, Hotfix- oder Service-Release,

• Release-Historie, d.h. Auflistung und Beschreibung der Änderungen zur Vorversion, speziell auch Beschreibung neuer, geänderter oder entfallener Funktionalitäten,

• Kompatibilitätsbeschreibung, d.h. Abhängigkeiten und speziell Inkompatibilitäten zu weite- ren SW- und/oder HW-Komponenten und/oder -Releases,

• Installationsanweisungen zur Installation der Release. Die Release-Dokumentation sowie dessen Aktualisierungen unterliegen der Abnahme.

4.15.4. Systemhandbuch Im Systemhandbuch wird das System auf Netzwerk- und Architekturebene, sowie das Zusam- menwirken der einzelnen Systemkomponenten und deren Funktionsweise erläutert. Das Handbuch beinhaltet mindestens:

• geordnete Übersichtspläne

• Installationspläne

• Funktionsbeschreibungen

• Inbetriebsetzungsprotokolle

• Netzübersichten mit IP-Adressen

• Software mit allen relevanten Medien

• Konfigurationsdateien aller Komponenten mit Beschreibung

• Inbetriebnahme- und Bedienungsvorschriften

• Passwörter- und Login-Übersicht

• (Verweise auf) Betriebs- und Servicehandbücher Das Systemhandbuch soll dabei relevante Anteile der System- und Installationsbeschreibung so- wie des Betriebskonzeptes beinhalten. Das Systemhandbuch sowie dessen Aktualisierungen unterliegen der Abnahme.

4.15.5. Betriebshandbuch Im Betriebshandbuch werden Prozeduren und Regelungen bezogen auf die Systemkonfigura- tion, Systemsicherheit, Systemmanagement, Administration etc. hinterlegt. Das Handbuch beinhaltet mindestens:

• geordnete Übersichtspläne

• Konfigurationsdateien aller Komponenten mit Beschreibung

• Inbetriebnahme- und Bedienungsvorschriften

• Funktionsbeschreibungen

• Passwörter- und Login-Übersicht

Leistungsbeschreibung KMS Vertraulichkeitsstufe: Kundenvertraulich Seite 73 von 83

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• Beschreibung der Zugriffs- und Rechtestrukturen sowie der Benutzerverwaltung

• Eingriffs- und Steuermöglichkeiten

• Protokollierungsmöglichkeiten

• Erläuterungen und Prozessbeschreibungen zur Behandlung von Fehlern und Störungen

• Erläuterungen und Prozessbeschreibungen zum Release-Management

• (Verweis auf) Release-Dokumentation

• (Verweis auf) Servicehandbuch Das Betriebshandbuch soll dabei relevante Anteile der System- und Installationsbeschreibung sowie des Betriebskonzeptes beinhalten. Das Betriebshandbuch sowie dessen Aktualisierungen unterliegen der Abnahme.

4.15.6. Servicehandbuch Im Servicehandbuch werden Prozeduren und Regelungen bezogen auf das Monitoring, Ände- rungs-, Störungs- und Problemmanagement etc. hinterlegt. Das Handbuch beinhaltet mindestens:

• geordnete Übersichtspläne

• Wartungsabläufe

• Mess-, Prüf-, Abgleichvorschriften

• Notfallprozeduren

• Passwörter- und Login-Übersicht

• (Verweis auf) Systemhandbuch Das Servicehandbuch soll dabei relevante Anteile der System- und Installationsbeschreibung so- wie des Betriebskonzeptes beinhalten. Das Servicehandbuch sowie dessen Aktualisierungen unterliegen der Abnahme.

4.15.7. Benutzerhandbuch Die Benutzerhandbuch enthält Beschreibungen der Funktionalitäten und Leistungsmerkmale des Systems, Konfigurationsanleitungen für die Nutzung des Gesamtsystems, Darstellungen und Er- läuterungen zur Bedienung der Benutzeroberflächen. Das Handbuch beinhaltet mindestens:

• geordnete Übersichtspläne

• Funktionsbeschreibungen

• Bedienungsanleitungen Dabei können ggf. separate Benutzerhandbücher abgestimmt auf verschiedene Rollenprofile er- stellt werden. Eine entsprechende Unterteilung wird mit dem AG während der Feinspezifikation abgestimmt. Das Benutzerhandbuch sowie dessen Aktualisierungen unterliegen der Abnahme.

4.16 Abnahmeprüfungen Im Zuge des Verfahrens werden verschiedene Abnahmen und Freigaben durchgeführt, die die

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Grundlage für den weiteren Projektfortschritt darstellen. Durch den AN wird im Rahmen der Erstellung des Test- und Abnahmekonzeptes der Vorschlag einer Prüfspezifikation auf Basis der Leistungsbeschreibung/Feinspezifikation erstellt. Die Prüfspezifikation kann auf bereits erfolgte Teilabnahmen referenzieren. Der AN hat alle für die Abnahme erforderlichen Prüfaufbauten und Simulationen zu schaffen. Bei Nutzung von beim AG vorhandenen Einrichtungen ist dies im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Voraussetzung für jede Freigabe oder Abnahme ist die für den jeweils zu betrachtenden Frei- gabe-/Abnahmegegenstand vorliegende Dokumentation.

4.16.1. Freigaben Freigaben sind keine Abnahmen.

4.16.2. Teilabnahme Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn der Abnahmegegenstand einen in sich geschlos- senen und vollumfänglich gelieferten Lieferbestandteil darstellt. Durch Integration in ein Ge- samtsystem ist eine Teilabnahme frühestens nach der Phase 6 möglich.

4.16.3. Gesamtabnahme Nach Lieferung aller Lieferleistungen und erfolgreichem Abschluss aller Phasen erfolgt die Ge- samtabnahme.

4.17 Service und Wartung nach EVB-IT Servicevertrag Den Vergabeunterlagen liegt ein nach EVB-IT Servicevertrag bei, dieser enthält die Themen Ser- vice und Wartung abbildet. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird dieser konkretisiert und abschließend spezifiziert. Dies betrifft auszugsweise:

• Störungsbeseitigung (Verfahren, Pflichten, Eskalationsmechanismen)

• Überlassung von verfügbaren Programmständen (Updates, Upgrades, Patches)

• Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline/Supportzugang

• Regelungen zur Verfügbarkeitsklassen nach BSI und Betriebsbereitschaft

• Verfahren der Fehlerklassifizierung (z. B. Priorität/Auswirkung)

• Abnahme- und Übergaberegelungen (u. a. Teilabnahmen, Gesamtabnahme)

• Regelungen zur Systempflege (präventive Wartung, Remote-Diagnose, Monitoring falls ver- einbart)

• Regelungen zu Datenschutz, Informationssicherheit und Zugriffsschutz

• Regelungen zur Vertragslaufzeit, Verlängerungsoptionen und Kündigungsrechten

• Gewährleistungsrechte und Haftungsregelungen gemäß EVB-IT Systemvertrag

• Handling von Drittprodukten und Unterauftragnehmern

• Regelungen zur Verfügbarkeit von Supportressourcen (z. B. 2nd/3rd Level, Hersteller-Sup- port)

4.17.1. Betriebliche Struktur des AG Zur Bereitstellung und Sicherstellung des Betriebs der Leitstellentechnik hält der Auftraggeber

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(AG) eigenes qualifiziertes Fachpersonal vor. Dieses Personal umfasst unter anderem Adminis- tratoren für das Kommunikationsmanagementsystem (KMS), IT-Fachkräfte für Netzwerk-, Server- und Sicherheitsinfrastruktur sowie betriebliches Leitstellenpersonal für die operative Systemnut- zung. Der AG stellt sicher, dass die notwendigen organisatorischen, technischen und personellen Vo- raussetzungen vorliegen, um die Übergabe, den Betrieb, die Wartung sowie die Zusammenar- beit mit dem Auftragnehmer (AN) in den einzelnen Betriebsphasen des Systems zu gewährleis- ten.

4.17.2. Ticketsystem Der Auftragnehmer hat ein zentrales, webbasiertes Ticketsystem bereitzustellen und zu betrei- ben, das für sämtliche Störungen, Serviceanfragen, Änderungsbedarfe und Kommunikationsvor- gänge im Rahmen der Systemlieferung, Wartung und des Supports zu verwenden ist. Das Ticketsystem muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

• Erfassung, Klassifizierung und Priorisierung von Störungen, Serviceanfragen und Ände- rungsmeldungen gemäß vereinbartem Service- und Störungsmanagement.

• Abbildung der vereinbarten Servicelevel (z. B. Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Eskalationsstufen).

• Statusverfolgung jedes Vorgangs (z. B. „neu“, „in Bearbeitung“, „Warten auf Rückmeldung“, „gelöst“, „geschlossen“).

• Transparente Nachverfolgbarkeit aller Bearbeitungsschritte samt Zeitstempeln.

• Protokollierung der Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber innerhalb des Tickets.

• Zugriffsmöglichkeiten für berechtigte Vertreter des Auftraggebers (lesen und schreiben).

• Exportfunktion (CSV/XLSX/PDF) für Berichte, Auswertungen und Nachweise.

• Funktion zur SLA-Überwachung und automatischen Eskalation, wenn definierte Fristen überschritten werden.

• Hosting erfolgt DSGVO-konform (On-Premise oder Cloud gemäß Spezifikation des Auftrag- gebers). Das Ticketsystem ist spätestens zur Abnahme der Feinspezifikation vollständig einzurichten und während der gesamten Vertragslaufzeit zu betreiben.

4.17.3. Fernwartungszugang Die Wartung kann grundsätzlich als Fernwartung durchgeführt werden. Dafür ist vom AN eine vorgegebene Vereinbarung zu unterzeichnen, die den AN zur Einhaltung der Sicherheitsmaß- nahmen verpflichtet. Es ist ausschließlich der vom AG bereitgestellte Fernwartungszugang (üblicherweise ein tempo- rär nutzbarer VPN-Zugang zu dedizierten Management-Servern) zu nutzen. Aufgrund der Sensibilität des Systems sind Wartungseingriffe auf Verlangen des AG vor Ort durchzuführen.

4.17.4. Hotline Der Auftragnehmer nimmt telefonische Anwenderfragen mit dem Ziel auf, diese telefonisch ggf. mit Hilfe von Teleservice noch während des Telefonats und wenn dies nicht möglich ist,

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durch Teleservice unverzüglich danach zu lösen, ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen oder werden Anwenderfragen nicht telefonisch gemeldet (Ticketsystem oder E-Mail), ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Anwenderfragen anderweitig zu klären und dem Anwender die gewünschten Antworten telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln. Der Auftragnehmer wird für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Anwenderfragen gelöst werden können. Die Hotline ist deutschsprachig zu besetzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hotline personell und technisch so auszustatten, dass innerhalb der vereinbarten Leistungszeiten ihre ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat dabei das zu erwartende Aufkommen an Anwenderfragen zu berücksichtigen und die Möglichkeit paralleler telefonischer Anwenderfragen sicher zu stellen. Das eingesetzte Personal verfügt über ein Sprachniveau von mindestens C1 gemäß Gemeinsa- men Europäischen Referenzrahmen (GER). Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Telekommunikationskosten selbst. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt die Hotline über Mehrwertdienste oder Auslandsrufnummern anzubieten.

4.17.5. Servicekonzept Der AN hat mit dem Angebot ein Service-Konzept einzureichen, aus dem hervorgeht, welche Leistungen der AN wie leistet, wie die Kommunikation zwischen AN und AG erfolgt und wie ein transparentes Störungsmanagement gesichert werden kann. Das Servicekonzept soll dabei die im EVB-IT Systemvertrag definierten einzelnen Serviceleistun- gen des AN zum technischen Betrieb beschreiben. Dabei sind die definierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten zu berücksichtigen.

4.18 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme

4.18.1. Weiterentwicklung, Anpassung und Updatepflicht Das Gesamtsystem ist während der gesamten Vertragslaufzeit sowie während der vereinbarten Pflege- und Betriebsphase fortlaufend an die jeweils geltenden rechtlichen, normativen, techni- schen und organisatorischen Anforderungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

• Änderungen gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen,

• Vorgaben aus dem BSI-Grundschutz, der NIS2-Richtlinie sowie sonstigen informationssi- cherheitsrechtlichen Anforderungen,

• Vorgaben und Regelwerke der BDBOS, einschließlich TR-Notruf 2.1 sowie weiterer BOS- spezifischer Richtlinien,

• Änderungen der Digitalfunkanschaltung Diese Anpassungen sind nicht als Mängelbeseitigung, sondern als vertraglich geschuldete Wei- terentwicklungs- und Anpassungsleistungen zu erbringen.

4.18.2. Release- und Updateverpflichtung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber regelmäßig funktionsfähige, getestete und dokumentierte System-Releases bereitzustellen.

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Hierbei sind mindestens folgende Inhalte sicherzustellen:

• sicherheitsrelevante Updates und Patches,

• funktionale Weiterentwicklungen zur Einhaltung der vorgenannten Regelwerke,

• Anpassungen an geänderte Schnittstellen und Fachverfahren,

• migrationsfähige Updates für produktive, Test- und Schulungssysteme. Die Bereitstellung der Releases erfolgt mindestens jährlich oder unverzüglich bei sicherheits- oder rechtsrelevanten Änderungen. Die Weiterentwicklung und Fehlerbeseitigung des Systems erfolgen im Rahmen eines definierten Releasemanagements. Der Auftragnehmer hält neben der Applikation auch die eingesetzten Be- triebssysteme einschließlich betriebssystemnaher Softwarekomponenten auf dem aktuellen Stand. Hierzu zählen auch erforderliche Upgrades und Versionswechsel. Die Kompatibilität ist vor Durchführung durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Vor jedem Update oder Upgrade sind dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Umset- zung Release-Notes einschließlich Durchführungsplanung und Risikobewertung vorzulegen. Über die Durchführung außerhalb der regulären Releasezyklen entscheidet der Auftraggeber. Alle administrativen Eingriffe sind vorab ticketbasiert über das Ticketsystem anzumelden. Sämtli- che Updates, Upgrades und Hotfixes unterliegen der Abnahme durch den Auftraggeber.

4.18.3. Vergütung und Preisregelung Die Vergütung der Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen ist Bestandteil der vertrag- lich vereinbarten Pflege- bzw. Wartungsentgelte.

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5 ZUSAMMENARBEIT IM PROJEKT

5.1 Projektleiter Vom AG und vom AN ist jeweils ein Projektleiter und sein Vertreter zu benennen. Der Projektlei- ter des AG verantwortet die Koordination der Beistellungen des AG im gesamten Projektablauf. Der Projektleiter des AN verfügt über die folgenden Eigenschaften:

• Mindestens 10 Jahre fachliche Berufserfahrung im Bereich BOS-Leitstellen

• Erfahrung als Projektleiter in einem Projekt vergleichbarer Größenordnung und technischer Komplexität

• Fließende und fachspezifische Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

5.2 Projekthandbuch Durch den AN ist ein Projekthandbuch zu erstellen, das die grundsätzlichen Regeln innerhalb des Projektes festlegt. Dazu zählen u.a.

• Aufbau Projektorganisation

• Projektbeteiligte

• Verantwortlichkeiten

• Projektsitzungen

• Statusberichte

• Dokumentenmanagement

• Dokumentenablage

• Kommunikationswege

• Eskalationsstufen

5.3 Projektbesprechungen Der AN, vertreten durch den Projektleiter oder seinen Vertreter, hat an regelmäßigen Projektbe- sprechungen beim AG teilzunehmen. Eine gesonderte Vergütung des dadurch entstehenden Aufwandes findet nicht statt. Vom AN ist eine Niederschrift der jeweiligen Besprechung zu ferti- gen, abzustimmen und an die Besprechungsteilnehmer zu versenden. Sollte auf Wunsch des AN eine Projektbesprechung nicht am Leistungsort stattfinden, über- nimmt der AN die erforderlichen Reise- und Übernachtungskosten.

5.4 Statusberichte Durch den AN sind monatliche Statusberichte zu fertigen und dem AG zuzuleiten. Die Statusbe- richte sollen mindestens den jeweiligen Projektstand, eine Risikobetrachtung und besondere und erwartete Ereignisse im Berichtszeitraum enthalten. Weiterhin ist eine zusammenfassende Bewertung des Projektstandes abzugeben. In Abhängigkeit vom Projektstand kann die Zyklus- länge variiert werden.

5.5 Arbeitszeiten Arbeiten zur Projektrealisierung vor Ort haben innerhalb der Regelarbeitszeit (7:00 – 16:00 Uhr) stattzufinden. Notwendige Abweichungen hiervon sind Ausnahmen und vom AN anzumel- den und zu begründen.

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5.6 Information Der AG muss jederzeit über den Fortschritt der Arbeiten informiert sein. Vor jedem Eingriff in das in Betrieb befindliche System sind entsprechende Unterlagen mit einer Darstellung der möglichen betrieblichen Beeinflussung, der Risikofaktoren und der Sicherungs- maßnahmen vorzulegen. Auch bei einer nicht durch den AN verursachten Unterbrechung informiert sich der AN über den jeweiligen Projektstand und die Möglichkeit der Fortführung seiner Arbeiten.

5.7 Technische Unterstützung durch den AG Der AG unterstützt die Aufgabenerledigung des AN durch die Bereitstellung fachkundigen Per- sonals für Fragen, Abstimmungen oder Beistellungen. Schnittstellendefinitionen mit angeschlos- sen Fremdsystemen oder Systemmanagement werden durch den AG koordiniert und ggf. mode- riert.

5.8 Leistungsorte Für die Installation des Gesamtsystems sind die nachfolgenden Standorte vorgesehen:

• Leitstelle Waiblingen

• bestehende Leitstelle Aalen, inkl. dem Gelände des Rettungszentrums

• neue Leitstelle Aalen

5.9 Leistungsfeststellung Die Leistungsfeststellung, auch Site Acceptance Test (SAT), dient dem Nachweis, dass das gelie- ferte und installierte Gesamtsystem am vorgesehenen Einsatzort unter realen Betriebsbedingun- gen vertragsgemäß funktioniert und betriebsbereit ist. Die Ziele des SAT sind insbesondere:

• Nachweis der vollständigen und ordnungsgemäßen Installation aller Systemkomponenten am Einsatzort,

• Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems im Zusammenspiel mit der vorhan- denen Infrastruktur,

• Nachweis der ordnungsgemäßen Integration aller angebundenen Fremd- und Bestandssys- teme,

• Prüfung der Systemfunktion unter realen Betriebsbedingungen einschließlich Netzwerk-, Re- dundanz- und Umschaltszenarien,

• Verifikation der Betriebs- und Bedienabläufe gemäß Leistungsbeschreibung,

• Nachweis der Betriebsstabilität und Einsatzfähigkeit des Systems,

• Identifikation und Dokumentation ggf. noch vorhandener Mängel vor Inbetriebnahme. Die Nachweise sind durch Vorstellung der betreffenden Systeme und der Durchführung der da- für in der Feinspezifikation erstellten Testszenarien und deren Dokumentation zu führen. Auf- traggeber und Fachplanung sind berechtigt die Durchführung der Testszenarien zu überwachen und im Zweifel die Wiederholung einzelner Testfälle zu verlangen. Die Leistungsfeststellung ist für jeden Leitstellenstandort separat durchzuführen, um den ord- nungsgemäßen Betrieb unter den jeweiligen örtlichen infrastrukturellen und betrieblichen Rah- menbedingungen nachzuweisen. Hierbei sind insbesondere die standortspezifischen Netzwerk-

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anbindungen, Arbeitsplätze, Peripheriesysteme sowie die Anbindung an die Leitstelleninfra- struktur zu prüfen. Zusätzlich ist der standortübergreifende Betrieb zu verifizieren. Hierzu gehören insbesondere:

• die Prüfung der Kommunikation zwischen den Leitstellen,

• der Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion der Redundanz- und Ausfallszenarien,

• die Überprüfung der Umschaltung zwischen den Rechenzentren,

• sowie der Nachweis der durchgängigen Einsatzbearbeitung über alle Standorte hinweg. Ergänzend ist der SAT für die beiden Standorte separat durchzuführen. Ziel ist der Nachweis, dass die zentrale Systeminfrastruktur in der vorgesehenen Betriebsarchitektur ordnungsgemäß installiert, konfiguriert und unter realen Betriebsbedingungen funktionsfähig ist. Hierbei sind insbesondere nachzuweisen:

• die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration der Server-, Storage- und Netzwerk- komponenten,

• die Funktionsfähigkeit der Virtualisierungs- und Systemplattform,

• die ordnungsgemäße Datenhaltung und Synchronisation zwischen den Rechenzentren,

• die Funktion der Redundanzmechanismen einschließlich Failover- und Failback-Szenarien,

• das Verhalten des Systems bei Ausfall einzelner Komponenten oder eines Standortes,

• die Wiederaufnahme des Betriebs nach Störungen,

• sowie die Bereitstellung der Systemdienste für alle angeschlossenen Leitstellen. Der SAT bildet die Grundlage für die anschließende Inbetriebnahme sowie die vertraglich verein- barte Abnahme des Systems.

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6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AbkürzungErklärung
AAPAusnahmearbeitsplatz, Ausnahme-Abfrage-Platz
AMLAdvanced Mobile Location
APArbeitsplatz, Accesspoint (Netzwerkgerät)
BDBOSBundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
BMABrandmeldeanlage
BOSBehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Besondere Ordnung für Sicherheit
BSIBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
CCTVClosed-Circuit Television (Überwachungskameras)
DAGDigitaler Alarmgeber
DA-LANDigitale Alarmierung-Local Area Network
DAUDigitaler Alarmumsetzer
DCFZeitzeichensender Deutschland (DCF77), Deutsches Forschungsnetz
DCDomaincontroller
DFDigitalfunk
DFSDigitalfunkstecker, Draht-/Funkabfragesystem, Defense Frequency Service
DFS-LANDraht-/Funkabfragesystem-Local Area Network
ELAElektroakustische Anlage
ELPEinsatzleitplatz
ELREinsatzleitrechner
ELSEinsatzleitsystem
ELWEinsatzleitwagen
FRTFixed Radio Terminal, Funk-Ruf-Taste
GSMGlobal System for Mobile Communications
HD-MIHigh Definition Multimedia Interface
HEHöheneinheit
HOAIHonorarordnung für Architekten und Ingenieure
HWHardware
ILSIntegrierte Leitstelle
IPInternet Protocol
ISSIIndividual Short Subscriber Identity
ITInformationstechnik, Informationstechnologie
KBAKraftfahrt-Bundesamt
KMSKommunikationsmanagementsystem
KNDKassenärztlicher Notdienst
KRITSKritische Infrastruktur
KVMKeyboard-Video-Mouse (System zur Steuerung von Computern)
LANLocal Area Network (lokales Netzwerk)
LKLandkreis
LPhLeistungsphase
LWLLichtwellenleiter
NEANetzersatzanlage
NEMNutzereigenes Management
NTPNetwork Time Protocol
OPTAOperativ-taktische Adresse, Out-of-Pocket Adjustment
PCPersonal Computer
POCSAGPost Office Code Standardization Advisory Group (Übertragungsstandard für digitale Alarmierung)
PTTPush to talk
QMQualitätsmanagement
QSQualitätssicherung
RF-TK-LANRF-Telekommunikation-Local Area Network
RICRadio Identification Code (Funkrufnummer)

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AbkürzungErklärung
RTPReal Time Protocol
SBCSession Border Controller
SIPSession Initiation Protocol
SOAPSimple Object Access Protocol
SoCSeparation of concerns
SSOSingle Sign-On
SVSicherheitsstromversorgung
TCSTETRA Connectivity Server
TETRATerrestrial Trunked Radio (Funkstandard für professionelle Mobilfunkanwendungen)
TGATechnische Gebäudeausrüstung
THTechnische Hilfeleistung
TKTelekommunikation
TRTechnische Richtlinie
TVTelevision (Fernsehen)
USVUnterbrechungsfreie Stromversorgung
USBUniversal Serial Bus
VMVirtuelle Maschine
VoIPVoice over Internet Protocol (Internet-Telefonie)
WANWide Area Network (weites Netzwerk)
WDMWavelength Division Multiplexing (Muliplex-Technik zur Übertragung von Daten über Glasfasern)
XMLExtensible Markup Language

Tabelle 3: Abkürzungsverzeichnis

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