[Seite 1]
Wirt-124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
Hinweise:
Bitte unterzeichnen Sie die Erklärungen und Angaben an der vorgesehenen Stelle in Textform. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform grundsätzlich (falls gefordert: die elektronische Signatur) die händische Unterschrift.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) bei allen Aufträgen, die die EU-Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, in den Vergabebekanntmachungen die Größe des Unternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Abs.1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2 Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780.
Die in Nr.14 anzugebenden Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen.
Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer in den Vergabebekanntmachungen des Unternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Abs.1 VgV in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2 Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Die anzugebenden Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen.
Unter Nr. 15 ist vom Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben.
Da die Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise eingeführt wird, ist – soweit dem Unternehmen noch keine zugewiesen wurde - eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.
Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein separater Vordruck auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Mit den Erklärungen zu den Ausschlussgründen und den Angaben zum Unternehmen des Bieters sind dann die Erklärungen und Angaben des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft gemeint.
Wirt-124 EU (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 1 von 9
[Seite 2]
Wirt-124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Der Vordruck ist auch zu verwenden von den sonstigen Wirtschaftsteilnehmern (z.B. Unterauftragnehmern oder verbundenen Unternehmen), welche Teile des Auftrages erbringen sollen, bzw. auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV); sie geben die jeweils für sie geforderten Angaben bzw. Erklärungen ab.
An Stelle dieser Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen akzeptiert der Auftraggeber auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Bewerber und Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Bei einer Übermittlung einer EEE kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen verlangen, soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Im Übrigen sind die Unterlagen auf gesonderte Aufforderung von dem Bieter vorzulegen, der den Auftrag erhalten soll.
Der Auftraggeber kann verlangen, dass die vorzulegenden Unterlagen vom Bewerber oder Bieter zu erläutern sind.
Unternehmen, bei denen ein Ausschlussgrund zu Nr.1 sowie 3 bis 7 der Erklärungen vorliegt, werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es
für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Unternehmen, bei denen ein Ausschlussgrund zu Nr. 2 der Erklärungen vorliegt, werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn nachgewiesen wird, dass diese den Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass die Zahlung vorgenommen oder sie sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.
Wirt-124 EU (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 2 von 9
[Seite 3]
Wirt-124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs.1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe bzw. Unterauftragsvergabe), sind auch die Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§ 47 Abs.2 Satz 1 VgV).
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.
Wirt-124 EU (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 3 von 9
[Seite 4]
Wirt-124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Maßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,
§ 261 des StGB (Geldwäsche),
§ 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), § 108f des StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
Wirt-124 EU (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 4 von 9
[Seite 5]
Wirt-124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Abs. 4 GWB ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn:
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Wirt-124 EU (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 5 von 9
[Seite 6]
Wirt-124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Wirt-124 EU (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 6 von 9
[Seite 7]
Wirt-124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Abs.1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder § 266a Abs. 1 bis 4 des StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind.
Wirt-124 EU (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 7 von 9
[Seite 8]
Wirt-124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern einzufordern hat und diese Erklärungen vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind.
Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen.
Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Sollte mein/unser Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommen, werde(n) ich/wir die erforderlichen Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters nach Aufforderung der Vergabestelle mitteilen.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte u. über 50 Mio. Euro Umsatz)
Wirt-124 EU (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 8 von 9
[Seite 9]
Wirt-124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen / Angaben zum Unternehmen)
Angabe zur Identifikation des Unternehmens
Wirtschafts-Identifikationsnummer:
und / oder
D-U-N-S-Identifikationsnummer:
oder
Handelsregisternummer:
oder
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
oder
Andere Identifikationsnummer:
Keine (bei natürlichen Personen)
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.1
1 Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.
Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.
Wirt-124 EU (eVergabe), Stand Juli 2026 Seite 9 von 9
[Seite 10]
IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen und Hinweise bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
- Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen
1.1. Technische Voraussetzungen
Betriebssysteme (nur noch mit 64 BIT) / Software:
Windows 10 (ab Version 1809 und höher) oder Windows 11 (ggf. ava-sign für Windows) macOS 10.14 und höher (ggf. ava-sign für macOS) Ubuntu 20.04 und höher, openSuse 15.3 und höher und RedHat 8.4 und höher (ggf. ava-sign für Linux) alle gängigen Browser in einer aktuellen Version (Edge, Firefox, Chrome, Safari und ähnliche) Signaturkomponente: Software Zertifikate oder Signaturkarte/Kartenleser sofern für die Angebotsabgabeart notwendig (siehe Nr. 1.4, elektronisch mit fortgeschrittener bzw. mit qualifizierter Signatur)
Verwendung des Bieterclients ava-sign:
Installation der aktuellsten Version des Bieterclients ava-sign (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.2.)
keine Installation des Bieterclients ava-sign nötig (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.1.)
1.2. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf dem Bieterportal iTWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany und eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Berlin erforderlich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
[Seite 11]
IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
1.3. Änderung der Vergabeunterlagen
Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungsunter-lagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu informieren.
1.4. Form der Angebotsabgabe
In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab und wird vom Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen vorgegeben.
Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:
‒ elektronisch in Textform
‒ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
‒ elektronisch mit qualifizierter Signatur
‒ schriftlich in Papierform.
Die vom Auftraggeber vorgegebene Form der Abgabe ist maßgeblich im Vergabeverfahren. Die Beachtung der Form der Angebotsabgabe ist entscheidend für die Frage, ob ein Angebot formal zuzulassen ist.
- Hinweise zur Erstellung elektronischer Angebote ohne/mit Bieterclient ava-sign
In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die Vergabeplattform in Textform übermittelt. Der Auftraggeber gibt hierbei vor, ob die Erstellung des elektronischen Angebotes ohne oder mit dem Bieterclient ava-sign zu erfolgen hat. Die in diesem Verfahren vorgegebene Methode der Angebotserstellung ist angekreuzt.
2.1. Vergabe ohne Bieterclient ava-sign
Bei diesen Verfahren wird kein Bieterclient benötigt. Die vergaberechtskonforme Erstellung und Abgabe (in Textform) der Angebotsdateien für ein elektronisches Angebot erfolgt in diesen Vergaben immer direkt und ausschließlich über einen aktuellen Web-Browser.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
[Seite 12]
IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen laden
Nach der Anmeldung im Bieterportal iTWO tender werden die bearbeitbaren1 Vergabeunterlagen als Dateien einzeln mit Ihrem Web-Browser auf den Rechner geladen, dort zum Beispiel über Microsoft Excel ausgefüllt, gespeichert und dann wieder auf die Plattform hochgeladen.
Durch rote Platzhalter im Ordner „Ihr Angebot“ wird dabei angezeigt, welche Dokumente an welcher Stelle vom Auftraggeber erwartet werden.
Platzhalter „Angebotsdokument“
Das im Bieterportal iTWO tender heruntergeladene und ausgefüllte Angebotsdokument (z.B. eine Word-, PDF- oder Excel-Datei - zu erkennen am Symbol ) ist immer auf den Platzhalter „Angebotsdokument“ zu laden. Versucht der Bieter ein Angebotsdokument in einem falschen Dateiformat hochzuladen, erscheint eine Fehlermeldung. Stellt der Auftraggeber das Angebotsdokument als Excel-Datei (*.xlsx) zur Verfügung, dann muss der Bieter das ausgefüllte Angebotsdokument auch als Excel-Datei hochladen! Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiges Angebotsdokument und somit ein wertbares Angebot abgegeben wird.
Platzhalter „Anlagen Angebot“
Alle übrigen Angebotsunterlagen, für die kein explizit bezeichneter Platzhalter zur Verfügung steht, können - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den Platzhalter „Anlagen Angebot“ geladen werden. Bei Unklarheiten, welche Unterlagen Sie laden und mit einem Angebot einreichen müssen, beachten Sie bitte ggf. die Bekanntmachung sowie Angaben in den Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie im Dateinamen keine Sonderzeichen!
Angebot einreichen
Nach dem Hochladen der Dokumente muss für die Abgabe des Angebotes die Funktion „Angebot einreichen“ ausgeführt werden. Mit Klick auf „Angebot einreichen“ wird Ihr Angebot nach Benennung der Person des Erklärenden verschlüsselt eingereicht.
1 Bearbeitbare Unterlagen sowie der Ordner „Ihr Angebot“ stehen in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung. Bitte die STATUS-Anzeige im oberen Menüband beachten
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
[Seite 13]
IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Als Bestätigung der Angebotsabgabe erhalten Sie eine Quittung!
Weitere Hinweise finden Sie in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender unter den Stichworten „ohne ava-sign“, die geöffnet werden kann
über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen
in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ mit Klick auf „Vollständige Hilfe“
2.2. Vergabe mit Bieterclient ava-sign
Um bereitgestellte Vergabeunterlagen bearbeiten und ein Angebot erstellen zu können, benötigen Sie den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version. Der Bieterclient ava-sign ist ein kostenfreies Programm, das NACH der Anmeldung auf dem Bieterportal iTWO tender (https://meinauftrag.rib.de/settings/downloadTools) im Downloadbereich geladen werden kann.
Installieren Sie den Bieterclient ava-sign auf Ihrem Computer!
Alternativ erreichen Sie den Downloadbereich über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen, über den Bereich „Service“ oder in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ unter „aktuelle Tools“.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6
[Seite 14]
IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen für Bieterclient laden
Die bearbeitbaren2 Vergabeunterlagen müssen vom Bieterportal iTWO tender in Form einer Paket-Datei (Dateiendung avasign) auf den Rechner geladen werden.
Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit dem Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt.
Anlagen Angebot (z.B. Bescheinigungen / Nebenangebote)
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind folgende Ordner vorgesehen: „Bescheinigungen“, „Anlagen“ und sofern diese zugelassen sind „Nebenangebote“.
Angebot hochladen
Für die Angebotseinreichung (Hochladen der Angebotsdatei) können Sie den Abgabeassistenten des Bieterclients nutzen. Weitere Hinweise zur Angebotseinreichung finden Sie in der Hilfe des Bieterclients ava-sign und in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender im Kapitel „Bieterclient“.
2 Eine im Bieterclient bearbeitbare Paket-Datei steht in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
[Seite 15]
IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Damit das Hochladen Ihres Angebots über den Bieterclient funktioniert, muss das Programm ava-sign auf die Vergabeplattform über das Internet zugreifen können! Ist dies nicht der Fall, weil dies zum Beispiel über Ihre Windows-Firewall oder andere Sicherheitseinstellungen in Ihrem Unternehmen unterbunden wird, so ist das Hochladen eines Angebotes nicht möglich (Hinweise zur Fehlerbehebung sind z.B. in der Hilfe unter den Stichwörtern „Internetzugriff / Proxy / Virenscanner“ beschrieben).
- Technischer Support
Bei technischen Fragen zum Bieterportal iTWO tender wenden Sie sich bitte an die:
RIB Software GmbH Josef-Orlopp-Str. 38 10365 Berlin evergabe-hotline.berlin@rib-software.com Fax: 030 44 33 11 15 Tel.: 0900 – 11 44 33 0 (für 1,95 €/min aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunktarife können abweichen) Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr und Fr. 08:00 – 16:00 Uhr
Zusätzlich steht Ihnen auf den Bieterportal iTWO tender eine Chatfunktion zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass allein der jeweils für eine Ausschreibung zuständige Auftraggeber (Vergabestelle) inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten kann. Hierzu zählen Fragen zu den Vergabeunterlagen, hier insbesondere zum Ausfüllen der Dokumente, zu den Fristen sowie zum Vergaberecht.
Die Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle) finden Sie in der Bekanntmachung der Ausschreibung (falls vorhanden) bzw. im Formular zur Angebotsaufforderung.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
[Seite 16]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Maßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Zutreffendes ankreuzen:
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft.
Unterauftragnehmer
anderes Unternehmen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 17]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen | Jahr | Euro |
|---|---|---|
| Jahr | Euro | |
| Jahr | Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren – bzw.- dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend), vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 18]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Registereintragung
Ich bin/Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
ich/wir nicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt eingetragen bin/sind.
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 19]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 20]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.
Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.
Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 21]
V 125EU F
(Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
Datum:
Bewerber/Bieter
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Klinkerfassade
Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(wie EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns im Rahmen einer Eignungsleihe der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n), da ich/wir die diesbezügliche Eignung nicht besitze(n).
OZ / Beschreibung der Angabe zu der Name des Leistungsbereich Teilleistung vom Eignungsleihers Eignungsleiher (einschließl. Ggf. überlassenen vorh. ULV-/PQ-Nr.) Eignung (nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 22]
V 125EU F
(Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
OZ / Beschreibung der Angabe zu der Name des Leistungsbereich Teilleistung vom Eignungsleihers Eignungsleiher (einschließl. Ggf. überlassenen vorh. ULV-/PQ-Nr.) Eignung (nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 23]
V 126EU F
(Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Datum:
Bewerber/Bieter
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Klinkerfassade
Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(wie EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen, da ich/wir die diesbezügliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht besitze(n). Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Angabe zu der von diesem Kontaktdaten des Unternehmens Unternehmen überlassenen Eignung
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 24]
V 126EU F
(Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Name, gesetzlicher Vertreter, Angabe zu der von diesem Kontaktdaten des Unternehmens Unternehmen überlassenen Eignung
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 25]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Datum: 02.10.2026 Vergabestelle S enatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- V M 1 - F ehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Deutschland
Empfänger
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 VOB/A)
Vergabeart
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist: Datum 0 5.11.2 026 Uhrzeit 11:30 Bindefrist endet am 13.01.2027
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 10
[Seite 26]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Anlagen:
Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau
| GaLa-Bau | Garten- und Landschaftsbau |
|---|---|
| Tiefbau | Verkehrs- und Ingenieurbau |
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
V 212EU Teilnahmebedingungen EU
V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
V 226EU.H F Mindestanforderungen Nebenangebote (Hochbau,GaLa-Bau)
V 226.V-I F Mindestanforderungen Nebenangebote (Tiefbau)
V 227.H F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Hochbau,GaLa-Bau)
V 227.V-I F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Tiefbau)
V 242.H F Instandhaltung (Hochbau)
Stück Pläne/ Zeichnungen Nr.
Information über die personenbezogene Datenerhebung
Wirt_124_1_Einhaltung_restriktiver_Massnahmen
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen (Hochbau)
V 214.V-I F Besondere Vertragsbedingungen (Tiefbau)
V 214.G F Besondere Vertragsbedingungen (GaLa-Bau)
V 231 F Besondere Vertragsbedingungen - Mindeststundenentgelt und Tariftreue ggf. mit Anlage(n) zu 1.1.2
V 241 F Besondere Vertragsbedingungen - Bauabfallentsorgungsleistungen
V 247 F Besondere Vertragsbedingungen - ILO-Kernarbeitsnormen
V 248 F Besondere Vertragsbedingungen - Umweltschutzanforderungen
V 2481 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/Gebäuderückbau
V 2482 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/Baumaschinen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 10
[Seite 27]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
V 250 F Besondere Vertragsbedingungen - Verhinderung von Benachteiligungen
V 255 F Besondere Vertragsbedingungen - Kontrolle und Sanktionen nach dem BerlAVG
V 2250 Stoffpreisgleitklausel
V 244 F Datenverarbeitung
Leistungsbeschreibung
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.
Tariftreuepflichtiges Entgelt
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
V 213 F Angebotsschreiben ohne Lose
V 2131 F Angebotsschreiben mit Losen
V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau)
V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung (Tiefbau)
V 125EU F Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
V 126EU F Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
V 224.H F Angebot Lohngleitklausel (Hochbau,GaLa-Bau)
V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 239 F Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €)
V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Hochbau,GaLa-Bau) oder
V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Hochbau,GaLa-Bau)
Vertragsformulare Instandhaltung (Hochbau)
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (mit Preisen)
Anlage(n) zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 10
[Seite 28]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
V 223.H F Aufgliederung der Einheitspreise (Hochbau,GaLa-Bau)
V 236EU F Verpflichtungserklärung
V 2411 F Abfall – Formblatt 1
- Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung Hochbau Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Referat V B zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
- Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
- Vorzulegende Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Angabe der PQ- oder ULV-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit unternehmensbezogenen Angaben)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 10
[Seite 29]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Produktangaben in folgenden Positionen:
Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
Unterlagen zu den im Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa-Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) genannten und angekreuzten Zuschlagskriterien:
3.2. Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.3. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 10
[Seite 30]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Urkalkulation als passwortgeschützte PDF-Datei
3.4. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 10
[Seite 31]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.
3.5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
- Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich für
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessenbestätigung
nur ein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen.
- Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein.§ 13 EU Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 7 von 10
[Seite 32]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
- Nebenangebote
6.1. Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU) gilt nicht.
6.2. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6.3. Zusätzlich zu Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU) gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen gemäß V 100.V-I Nr. 3.2.2.3 Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß V 226.V-I F erfüllen. (Tiefbau)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 8 von 10
[Seite 33]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
- Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von preislich günstigeren Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierten Zuschlagskriterien, Nachlässen ohne Bedingungen, ggf. Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa- Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) Gewichtung der Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
- Angebotsabgabe
elektronisch in Textform.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
- Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 9 von 10
[Seite 34]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
- (frei) Die Frist für die rechtzeitig beantragten Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 28.10.2026, 09:00 Uhr.
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Nachweisführung zur Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann nach den Voraussetzungen gemäß § 160 GWB beantragt werden.
Ergänzung zu Punkt 3.3 Nachforderung: Nachforderung von Unterlagen erfolgen nur für Bieter die für den Zuschlag in Betracht kommen.
Weitere Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Weitere Eignungskriterien als Mindeststandard: siehe Auftragsbekanntmachung (eForms)“
Es wird bauherrenseitig eine Zentrale Bauabfallentsorgung eingerichtet, der Nachweis des Entsorgungswegs der anfallenden Abfälle gemäß Ziffer 3.4 dieses Formblatts entfällt.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 10 von 10
[Seite 35]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
EU-Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Angebot
3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen
3.3. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
[Seite 36]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
3.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7. Alle Einheitspreise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
- Nebenangebote
4.1. Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
[Seite 37]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4. Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Bietergemeinschaften
5.1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2. Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
- Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
[Seite 38]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
- Eignung
7.1. Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6
[Seite 39]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2. Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht i.S. von Nr. 7.1 präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
[Seite 40]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Ergänzungen für Berlin
(Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung)
Zu 3 und 4 Umweltschutzanforderungen
Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Die Bieter haben im Angebot anzugeben, mit welchen Nachweisen die geforderten Umweltschutzanforderungen belegt werden. Der Nachweis kann von den Bietern belegt werden durch:
den Verweis auf Gütezeichen (z.B: das Umweltzeichen Blauer Engel oder die EU Blume), wobei immer auch gleichwertige Gütezeichen zugelassen werden müssen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder
gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen.
Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
[Seite 41]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Datum:
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
HR-Nr.: Registergericht: Ust.-ID-Nr.: Tel.: E-Mail:
Empfänger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- V M 1 -
Fehrbelliner Platz 4 10707Berlin Deutschland
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Angebotsschreiben
Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom
Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau
| GaLa-Bau | Garten- und Landschaftsbau |
|---|---|
| Tiefbau | Verkehrs- und Ingenieurbau |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 42]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Anlagen (vom Bieter anzukreuzen und auszufüllen), die Vertragsbestandteil werden:
V 224 H F Angebot Lohngleitklausel (Hochbau,GaLa-Bau)
V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
V 236EU F Verpflichtungserklärung
V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €)
Nebenangebote
Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen (Hochbau)
Anlagen (vom Bieter anzukreuzen und auszufüllen), die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden:
V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau) oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte)
V 124.VI F Eigenerklärung Eignung oder (Tiefbau)
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte)
V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 43]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
-
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
-
Die Angebotssumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung beträgt einschließlich Umsatzsteuer (brutto):
Euro
2.1. Die Gesamtsumme der Instandhaltungskosten für die Vertragslaufzeit auf Grundlage des Instandhaltungsvertrags1 , beträgt einschließlich Umsatzsteuer (brutto):
Euro2
-
Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St.
-
Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind:
%
- Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen:
„Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“
Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
1 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jeweiligen Vergütungen einzutragen.
2 Nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt.
3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 44]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
- Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Größe des Wirtschaftsunternehmens:
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. € Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. € Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. € Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. € Umsatz)
- Ich/Wir erkläre(n), dass
dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233 F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
- Ich/Wir erkläre(n), dass
‒ ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n),
‒ mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 45]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
‒ ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
‒ das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/ uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
‒ falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
‒ ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
‒ ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Angebot)
Hinweis:
Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Im Fall eines elektronischen Angebotes ist hier keine separate Unterschrift erforderlich.
(Bei einem elektronischen Angebot in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 46]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Besondere Vertragsbedingungen
- Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am .
spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B).Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. Ihr 15.01.2027 Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am
innerhalb von 270 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 47]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
1.2. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn.
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
- Start technische Bearbeitung und Bemusterung 12 WT nach Zugang der Aufforderung,
-
- Übergabe Muster, W+M Planung und Einreichen ZiE 30 WT nach obensteher Frist für Ausführungsbeginn.
- Starttermin für die Leistungserbringung auf der Baustelle: 155 WT nach obensteher Frist für Ausführungsbeginn.
- Endtermin für Fertigstellung Fassadenarbeiten U1 - 03: 246 WT nach obensteher Frist für Ausführungsbeginn, danach Restleistungen
- Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1. Der Auftragnehmer hat bei schuldhafter Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 Prozent der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer) zu zahlen;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der objektiv richtigen Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt auf fünf Prozent der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Überschreitet der Auftragnehmer lediglich als Vertragsfristen vereinbarte Einzelfristen, wird der
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 48]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
Endfertigstellungstermin jedoch eingehalten, beträgt die maximale Vertragsstrafe 3% der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer).
2.3. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
- Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird verlängert auf Tage.
- Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
• die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F „Vertragserfüllungsbürgschaft“
• die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F „Mängelansprüchebürgschaft“
• vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F„Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 49]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
- Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
- Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
- frei
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 50]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Fortsetzung auf gesondertem Beiblatt '260831_HUO_314_Klinkerfassaden_WBVB' ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 51]
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Hinweis zur Barrierefreiheit: Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung, die auf die digitale Barrierefreiheit angewiesen sind, beim Verwenden dieses Formulars. Bitte wenden Sie sich dazu an ABau@senstadt.berlin.de Datum:
Bieter
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
- Angaben über den Verrechnungslohn
| Zuschlag % | €/h | ||
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschließlich Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) |
- Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 | Baustellen- gemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 52]
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
- Ermittlung der Angebotssumme
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistung verbundenes Wagnis 3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 53]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Hinweis zur Barrierefreiheit: Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung, die auf die digitale Barrierefreiheit angewiesen sind, beim Ausfüllen dieses Formulars. Bitte wenden Sie sich dazu an ABau@senstadt.berlin.de.
Datum: Bieter
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Klinkerfassade
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn: €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML: einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten: Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten: Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL: (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn: (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3
[Seite 54]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH- Preise | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | |||||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | |||||||||
| x | x | |||||||||
| 2.2 | Stoffkosten: (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | ||||||||
| 2.3 | Gerätekosten: (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | ||||||||
| 2.4 | Sonstige Kosten: (Vom Bieter zu erläutern) | x | ||||||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | ||||||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen | |||||||||
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||||||||
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |||||||
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||||||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||||||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||||||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||||||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen | ||||||||||
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||||||
| 3.1 | Baustellengemeinkosten: (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3
[Seite 55]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1 | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezog. Wagnis (mit der Ausführung der Leistung verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3
[Seite 56]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)
Anlage:
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 Mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,
1.1.3 Mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto; ausgenommen sind Auszubildende.
Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3
[Seite 57]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
Ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Nach- bzw. Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
Verstößt ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3
[Seite 58]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2 bauhauptgewerbe_01_broschuere_ab_04_2026_stand_08_2025.pdf
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3
[Seite 59]
V 233 F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Datum: Bewerber / Bieter
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 60]
V 233 F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 61]
V 236EU F
(Verpflichtungserklärung)
Datum:
Bewerber / Bieter
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung (von anderen Unternehmen, welche ihre Kapazitäten im Wege einer Eignungsleihe zur Verfügung stellen, auszufüllen)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftrags- vergabe an den o.g. Bewerber/Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten mei- nes/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfü- gung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 62]
V 236EU F
(Verpflichtungserklärung) OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
(Ort) (Datum) Unterschrift1,
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftrags- vergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausfüh- rung zu haften.
(Ort) (Datum) Unterschrift2,
1 Anmerkung: Sofern die Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Bei elektronischer Kommunikation über die Verga- beplattform ist die Verpflichtungserklärung mit eingescannter Unterschrift zu übermitteln.
2 Anmerkung: Sofern die Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Bei elektronischer Kommunikation über die Verga- beplattform ist die Verpflichtungserklärung mit eingescannter Unterschrift zu übermitteln.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 63]
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Weitere Mitglieder:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 64]
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Wir erklären1, dass
• der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsver- bindlich vertritt,
• zur Entgegennahme der Zahlung mit befreiender Wirkung berechtigt ist,
• alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 65]
V 239 F
(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Alle zu verwendenden Holzprodukte sind nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert oder erfüllen die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach
zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifi- kats, mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (siehe Links) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat einschließlich des Prüfergebnisses vor- legen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland gel- tenden Kriterien, des FSC oder PEFC, einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen.
Der Einzelnachweis ist eine von einer akkreditierten Zertifizierungsorganisa- tion (siehe Links oben), die hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Wald- bewirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumenta- tion, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stammen und die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
• Durchführung und Dokumentation der konkreten Wareneingangskontrolle des betroffenen Materials
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 66]
V 239 F
(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
• Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (lau- fende Meter, Fläche, Volumen, etc.)
• Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag
• Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Produkte(s)
Ich werde bei
• Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte
• Lieferleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte
den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 67]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Datum: Bieter
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Bauabfallentsorgung Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen und Kampfmitteln
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durch- führungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der um- weltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
In diesem Kontext ist insbesondere die Verordnung über die Bewirtschaftung von ge- werblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewer- beabfallverordnung - GewAbfV) vollumfänglich zu beachten, insbesondere die Regelun- gen zur sortenreinen und getrennten Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung von bestimmten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie das Recycling von sor- tenreinen Bau- und Abbruchabfällen bzw. deren gewerbeabfallkonformen Vorbehand- lung und Aufbereitung.
Nach diesen gesetzlichen Regelungen hat die Vorbereitung zur Wiederverwendung oberste Priorität und verpflichtet geeignete Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegen- stände einer Wiederverwendung zuzuführen. Anfallende Bauabfälle, die nicht wieder- verwendet werden können, müssen sortenrein und getrennt erfasst und vorrangig einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden.
Die vollständige Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben dient der Umsetzung der Zero-Waste Ziele des Landes Berlin.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 4
[Seite 68]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften können die Einleitung eines Ord- nungswidrigkeits-verfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
- Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) sowie zum Verbleib von wiederverwendeten Bauteilen und Einrichtungsgegen- ständen
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bau- abfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentli- che Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) ausschließlich von zertifizierten Entsor- gungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirt- schaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklä- rung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistun- gen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungs- vorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauab- fallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebever- ordnung zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderli- chen Angaben zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsgegen- stände sowie zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbe- triebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabe- stelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeit- punkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle sowie zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsge- genstände zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen sowie mit welchen wiederzuverwendenden Bauteilen und Einrichtungsgegen- ständen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz).
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele sowie der Wiederverwendungs- ziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustim- mung des Auftraggebers möglich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 4
[Seite 69]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
- Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fach- kenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsor- gungskosten, SBB-Gebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanla- gen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Im Fall einer Sammelentsorgung (nur für Kleinmengen von jährlich weniger als 20 t je Erzeugernummer und Abfallschlüssel zulässig) sind vom Auftragnehmer die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen als Gesamtkosten für Sammlung, Trans- port und Entsorgung zu kalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährli- chen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwal- tung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Brückenstraße 6, 10179 Ber- lin, Tel. (030) 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de
Weiterführend wird auf unsere Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin verwiesen, die unter https://www.ber- lin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bauabfall/ abrufbar sind. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spie- geleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ setzen die Regelungen der Abfallver- zeichnisverordnung um, welche maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfäl- len als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bau- abfall/
- Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung sowie Wiederverwendung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Wiederver- wendung sowie zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller wiederwendeten Gegenstände und Einrichtungsgegenstände sowie verwerteten und beseitigten Bauab- fälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Wiederverwendung sowie über die Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vor- zulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 4
[Seite 70]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
- Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwas- ser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unter- brechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Scha- densbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unver- züglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu infor- mieren:
https://www.berlin.de/umwelt/themen/boden-altlasten-geologie/artikel.155486.php
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbezie- hung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzu- warten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senats- verwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Tel.: 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: https://www.sbb- mbh.de/ ).
- Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/ser- vice/rechtsvorschriften/verwaltungsvorschrift_kampfmittelv.pdf
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 4
[Seite 71]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | AN |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" |
Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung sowie Wiederverwendungen
| Nr. | AVV- ASN | Abfallart | Menge | Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage |
|---|---|---|---|---|
| Nicht gefährliche Abfälle: | ||||
| 1 | 170101 | Beton | ||
| 2 | 170102 | Ziegel | ||
| 3 | 170103 | Fliesen, Ziegel und Keramik | ||
| 4 | 170107 | Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik | ||
| 5 | 170201 | Holz | ||
| 6 | 170202 | Glas | ||
| 7 | 170203 | Kunststoff | ||
| 8 | 170302 | Bitumengemische | ||
| 9 | 170504 | Boden und Steine |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
[Seite 72]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | AVV- ASN | Abfallart | Menge | Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage |
|---|---|---|---|---|
| Nicht gefährliche Abfälle: | ||||
| 10 | 170604 | Dämmmaterial | ||
| 11 | 170802 | Baustoffe auf Gipsbasis | ||
| 12 | 170904 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle | ||
| bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
[Seite 73]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | AVV- ASN | Abfallart | Menge | Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage |
|---|---|---|---|---|
| Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: | ||||
| 1 | 170106* | Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
| 2 | 170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
| 3 | 170301* | kohlenteerhaltige Bitumengemische | ||
| 4 | 170303* | Kohlenteer und teerhaltige Produkte | ||
| 5 | 170503* | Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten | ||
| 6 | 170601* | Dämmmaterial, das Asbest enthält | ||
| 7 | 170603* | anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | ||
| 8 | 170605* | asbesthaltige Baustoffe | ||
| 9 | 170801* | Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | ||
| 10 | 170902* | Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten | ||
| 11 | 170903* | sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
[Seite 74]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | AVV- ASN | Abfallart | Menge | Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage |
|---|---|---|---|---|
| Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: | ||||
| bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6
[Seite 75]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | Bauteile / Einrichtungsgegenstände | Menge | Name u. Anschrift der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung | |
|---|---|---|---|---|
| wiederverwendbare Bauteile / Einrichtungsgegenstände: | ||||
| 1 | Fenster- und Türaußenelemente | |||
| 2 | Fensterbänke z.B. Naturstein oder Kunststoff | |||
| 3 | Fassadenelemente z.B. Glas | |||
| 4 | Verblender / Riemchen / Klinker | |||
| 5 | Betonsteine / Pflaster | |||
| 6 | Holzböden / Parkett | |||
| 7 | Türen / Türblätter / Griffe / Beschläge | |||
| 8 | Sanitärkeramik / Trennwandsysteme | |||
| 9 | Haustechnik z.B. Kabelrinnen/-kanäle | |||
| 10 | Metall-Geländer / Absturzsicherung / Rampen |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
[Seite 76]
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
| Nr. | Bauteile / Einrichtungsgegenstände | Menge | Name u. Anschrift der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung | |
|---|---|---|---|---|
| wiederverwendbare Bauteile / Einrichtungsgegenstände: | ||||
| bedarfsweise Ergänzung weiterer Bauteile / Einrichtungsgegenstände: |
Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen.
Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt:
Ist dieses Formular elektronisch erstellt worden, ist es ohne Unterschrift gültig.
(Ort) (Datum) (Unterschrift des AN)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
[Seite 77]
V 2413 F
(Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Datum: Bieter
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvor- schriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungs- fachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsor-gungsleistungen be- auftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erfor- derlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungs- fachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifü- gung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 78]
V 244 F
(Datenverarbeitung)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Klinkerfassade
Ergänzung zum Angebot Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
- Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
• Angebotsanforderung
• Angebotsabgabe
• Abrechnung
- Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Über die Schnittstelle DA XML erfolgt kein Datenaustausch von Bildern, Grafiken oder Tabellen. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
- Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 79]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A) (bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nach- bzw. Unterauftragnehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in bzw. Unterauftragnehmer/in wird der oder der/m Auftragnehmenden zugerechnet.
• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 80]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigungszahl 1
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 81]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
-
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
-
verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
-
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
-
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
-
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
-
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
-
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
-
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
-
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen
-
spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen
-
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
-
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
-
bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 82]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
-
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
-
Angebot alternierender Telearbeit
-
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen
-
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
-
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung
-
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
-
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
-
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:
-
Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
-
Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet
-
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 83]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung (auf Verlangen nachzuweisen):
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.
Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.
Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 84]
V 247 F
(BVB – ILO Kernarbeitsnormen)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil A)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen an die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erfüllen und seinen in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (V 255 F).
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 85]
V 248 F
(BVB Umweltschutzanforderungen)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.
- Leistungskriterien
Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.
Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.
- Ausführungsbedingungen
Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.
Im Einzelnen werden die in den Anlagen aufgeführten Ausführungsbedingungen vereinbart.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 2 zu verpflichten.
3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 86]
V 248 F
(BVB Umweltschutzanforderungen)
3.3. Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
3.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
3.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
3.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
3.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
3.5. Verstößt ein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers gegen seine nach 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 2 so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 87]
V 2482 F
(Anlage BVB Umweltschutzanforderungen/Baumaschinen)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)
Verwendung von Baumaschinen
Sofern vom Auftragnehmer Baumaschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Verwendungsbeschränkungen nach Nr. 30.2 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, spätestens mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Baumaschine auf die Baustelle der Bauleitung die nachfolgend benannten Nachweise über die Einhaltung der Verwendungs- beschränkungen für die Baumaschinen vorzulegen.
Für Baumaschinen mit Dieselmotor, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL- UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben:
a. Zu jeder Baumaschine ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F) und
b. für jede Baumaschine ein Nachweis der der Emissionsstufe oder des Emissionsstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein,
oder
a. Zu jeder Baumaschine ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F) und
b. bei nachgerüsteten Baumaschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 88]
V 2482 F
(Anlage BVB Umweltschutzanforderungen/Baumaschinen)
Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten.
Für Baumaschinen mit Fremdzündungsmotor bis 19 kW Motorleistung ist der Bauleitung zu diesem Zweck die Kopie der Betriebsanleitung vorzulegen, die Kennzeichnung an dem Gerät vorzuzeigen oder gleichwertige Nachweise vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 89]
V 249 F
(Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor)
Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor
- Angaben zur Maschine
Name und Adresse des Halters/Eigentümers:
Beschreibung (z.B.: Mobilbagger):
Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG oder Verordnung (EU) 2016/1628
(bitte ankreuzen):
III A
III B
IV
V
Euro IV nach 98/69/EG/1999/96/EG oder besser
sonstige / keine:
Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.):
Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW:
angefügte Nachweise: Lieferschein Certification of Conformity (CoC) sonstige:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 90]
V 249 F
(Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor)
- Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden)
Hersteller: Typ / Ausführung:
Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats: Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau:
einbauende Werkstatt (Name und Adresse):
angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt):
Hinweis:
Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 91]
V 250 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen
- Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1. die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteili- gungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu be- achten,
1.2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon un- berührt.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.
2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhal- tung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sicher- gestellt ist.
2.3. Ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 92]
V 250 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)
2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertrags- bedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3. der betreffende Nach- bzw. Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nach- weis zu erbringen.
2.5. Verstößt ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besondere Vertragsbedingungen über Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 93]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
| Vergabenummer VM_26176_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Klinkerfassade |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (V 231 F)
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (V 247 F)
zur Frauenförderung (V 246 F)
zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F)
über Umweltschutzanforderungen (V 248 F)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. 1
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1. Umfang der Kontrolle
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfolgend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch den öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1 Hierfür steht im Vergabeservice Berlin ein Muster zur Verfügung:
https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer-bieter/artikel.1259454.php
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 8
[Seite 94]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.1.1. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe V 231 F, Nummer 1.1.1);
1.1.2. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe V 231 F, Nummer 1.1.2);
1.1.3. Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der vereinbarten Höhe (siehe V 231 F, Nummer 1.1.3);
1.1.4. Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbeschreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe V 247 F);
1.1.5. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe V 246 F);
1.1.6. Umweltschutzanforderungen (Leistungskriterien/Ausführungsbedingungen) (siehe V 248 F);
1.1.7. Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der in diesem Formblatt enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 8
[Seite 95]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.2. Durchführung der Kontrolle
1.2.1. Der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie die erforderlichen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereit zu haltenden Unterlagen vor Ort in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften einsehen.
1.2.2. Der Auftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat bei der Kontrolle mitzuwirken, indem er die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhält, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3. Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit dem Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher. Dazu setzt der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe angemessene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für den Auftragnehmer oder den Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereitstellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3. Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1. der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen
• Entgeltnachweisen
• Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2. eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unterlagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe
• den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3. der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmerkette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen;
• ggf. Unterauftragnehmerverträgen, Bestellscheinen oder Rechnungen;
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 8
[Seite 96]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.3.4. der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Lieferscheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktionsmengen;
1.3.5. der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht
• Arbeitsverträgen;
• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6. der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen
• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen
• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterlagen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II. 1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4. Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsgeheimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten des öffentlichen Auftraggebers bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 8
[Seite 97]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.5. Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereitstellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle erfüllt, indem er diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Diese Verpflichtung hat der Auftragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Unterauftragnehmerkette zugunsten des öffentlichen Auftraggebers und der zentralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Der Auftragnehmer trägt die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
- Sanktionen
2.1. Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer für den Fall sanktionieren kann, dass dieser schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstößt, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F), sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeit kommen die Vertragsstrafe, Kündigung oder Rücktritt, sowie Schadenersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2. Vertragsstrafe
2.2.1. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benannten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.
2.2.2. Ein Verstoß liegt jeweils vor,
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 8
[Seite 98]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
2.2.3. wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.2). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.3.1. wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.3.2. wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO- Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konformität eines bestimmten sensiblen Produktes (V 247 F) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teillieferung;
2.2.3.3. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (V 246 F) die verlangte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslaufzeit;
2.2.3.4. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (V 248 F) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden;
2.2.3.5. wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette verstoßen wurde (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der Übertragung der in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette;
2.2.3.6. wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrollen zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterlagen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolgloser angemessener Fristsetzung oder durch die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort- Kontrolle.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 8
[Seite 99]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
2.2.4. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftragnehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.5. Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie vom Auftraggeber auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.6. Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent des Nettoauftragswertes nicht überschreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe angerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.7. Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3. Kündigung; Rücktritt
2.3.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. nach der Art des zugrunde liegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4. Minderung; Schadenersatz
2.4.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. der Art des zugrunde liegenden Vertrages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz verlangen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.
2.4.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 7 von 8
[Seite 100]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
Hinweis
Verstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften gegen die in Nummer 1.1 und 2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, so hat der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin unverzüglich zu unterrichten (§ 16 Abs. 5 BerlAVG).
Darüber hinaus wird die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 8 von 8
[Seite 101]
LV: Klinkerfassaden Seite: 1 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.1 Deckblatt Leistungsverzeichnis
KKE 314 Klinkerfassaden
Baumaßnahme: Forschungsneubau Optobiologie, Humboldt-Universität zu Berlin
Auftraggeber: Land Berlin, vertreten durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin Abteilung V, Hochbau
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
Maßnahme: 14410E70002
Bauort: Philippstraße 13, 10115 Berlin 0.2 Abrechnungseinheiten/Abkürzungen Abrechnungseinheiten/ Abkürzungen
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen:
h = Stunde
d = Tag
Wo = Woche
Mt = Monat
a = Jahr
kg = Kilogramm
t = Tonne
cm = Zentimeter
cm2 = Quadratzentimeter
m = Meter
m2 = Quadratmeter
m3 = Kubikmeter
l = Liter
St = Stück
mh = Meter x Stunde
md = Meter x Tage
mWo = Meter x Wochen
mMt = Meter x Monate
ma = Meter x Jahre
m2d = Quadratmeter x Tage
m2Wo = Quadratmeter x Wochen
m2Mt = Quadratmeter x Monate
m3d = Kubikmeter x Tage
m3Wo = Kubikmeter x Wochen
m3Mt = Kubikmeter x Monate
Sth = Stück x Stunden
Std = Stück x Tage
[Seite 102]
LV: Klinkerfassaden Seite: 2 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Std = Stück x Tage
StWo = Stück x Wochen
StMt = Stück x Monate
td = Tonne x Tage
tMt = Tonne x Monate
Abkürzungen
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abkürzungen zur Anwendung kommen:
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
OÜ = Objektüberwachung
s. = siehe
Abs = Absatz
z.B. = zum Beispiel
gem. = gemäß
gm. = gemäß
mind. = mindestens
max. = maximal
min. = minimal
AT = Arbeitstage
KT = Kalendertage
WT= Werktage
UG = Untergeschoss
EG = Erdgeschoss
OG = Obergeschoss
DG = Dachgeschoss
A+S Plan = Arbeits- und Sicherheitsplan
SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
BE = Baustelleneinrichtung
KMF = Künstliche Mineralfasern
W + M- Planung = Werk- und Montage-Planung
UK = Unterkonstruktion
VM = Vorgezogene Maßnahmen
HM = Hauptmaßnahme
LDL = Logistikdienstleister
NUF = Nutzungsfläche
BGF = Bruttogrundfläche
EBV = Ersatzbaustoffverordnung
L = Länge
B = Breite
[Seite 103]
LV: Klinkerfassaden Seite: 3 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR B = Breite
H = Höhe
T = Tiefe
D = Durchmesser
- Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Projektname
Forschungsneubau Optobiologie, Humboldt-Universität zu Berlin
1.2 Beschreibung der Baumaßnahme
Auf dem Grundstück der Philippstraße 13 / Hannoversche Straße 22-26 in 10115 Berlin ist der Neubau der Optobiologie geplant. Der Abriss des Stallgebäudes des Haus 16 ist bereits im Vorfeld im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt. 110 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aufgeteilt in vier Arbeits- und vier Nachwuchsgruppen, aus Forschenden der Humboldt-Universität und der Charité sollen künftig am Standort arbeiten. Das Gebäude beinhaltet vorwiegend Labore der Kategorie S1 mit z.T. besonders schwingungsempfindlichen Messgeräten, Konferenzbereiche und Büroflächen.
Gebäudehöhe über Geländeca. 18,53 m
Bruttogeschossfläche (R)ca. 8.628 m²
Bruttorauminhalt ca. 40.091 m³
Anzahl der Vollgeschosse3 + DG (U1,00,01,02,DG)
Geschoss Gesamtflächeca. 2200 m²
Gründungstiefe ca. 5,50 m unter GOK
Der nordost-südwest gerichtete Baukörper hat eine Länge von ca. 70m und eine Breite von ca. 38m. Seine Geometrie besteht aus drei aneinandergereihten, zueinander verschobenen Rechtecken, die von einem Walmdach überspannt werden. Das Gebäude verfügt über ein Untergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss, indem die Technikzentrale verortet ist. Ebenfalls auf dem Baugrundstück wird im Südosten ein eingeschossiger Wirtschaftsbau mit einer Länge von ca. 18m und einer Breite von ca. 8m errichtet.
Die Gebäudehöhe (18,53m ab OK Gelände) ergibt sich aus den funktionalen Anforderungen innerhalb des Gebäudes, die Traufhöhe (13,50m ab OK Gelände) folgt einer Vorgabe des Denkmalschutzes und bezieht sich auf die Traufhöhe des benachbarten und unter Denkmalschutz stehenden Hauses 16.
Des Weiteren wurden durch den Denkmalschutz Vorgaben zur Dachform (Walmdach, keine Durchdringung von Haustechnik zulässig) und für die Materialwahl (muss sich in den historischen Kontext des Campus Nord einfügen) formuliert, welche für das Projekt verbindlich sind.
Im Untergeschoss befinden sich besonders schwingungsempfindliche Labore und die Hausanschlussräume der TGA- und ELT-Gewerke. Im EG befinden sich Labor- und Büroflächen sowie ein Konferenzbereich, die Obergeschosse beinhalten Labor- und Büroflächen. Im Dachgeschoss ist die RLT-sowie Kältezentrale verortet. Oberhalb des Walmdachs ist ein Flachdach mit Retentionsflächen und Dachbegrünung einschließlich PV-Anlage geplant.
Das Dachgeschoss ist als Kaltdach geplant, die thermische Trennung befindet sich oberhalb der Decke zum 2.OG. Die Zuluftversorgung der Technikzentrale erfolgt über eine ca. 50cm hohe Fuge zwischen OK Mauerwerksfassade und Traufe. Abluft und freistehende Technik sind in Dachausschnitten verortet.
Das Gebäude soll nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) mit einem Gesamtergebnis Silber zertifiziert werden. Dafür werden Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelle und funktionale Qualität, technische Qualität, Prozessqualität und die Standortqualität gestellt.
1.3 Beschreibung des Baugrundstücks
Das Baugrundstück befindet sich auf dem Campus Nord der Humboldt-Universität. Auf der Westseite verläuft die Südpanke. Südlich liegen die bebauten Nachbargrundstücke Reinhardtstraße 18A und Claire-Waldoff-Straße 7. In Richtung Nord und Nordwest befinden sich die Häuser 17 und 18 des Campus. Im Osten befindet sich das Haus 15. Zum Haus 16 hat die Baustelle im Norden eine direkte Anbindung, wobei das Haus 16 nicht mehr in Betrieb ist.nDas Baufeld, gelegen auf dem Flurstück 487 hat ein geringfügig abfallendes Gelände (34,00 -> 33,37 ü.NN).
Die für die Herstellung des Untergeschosses erforderliche Baugrube ist ca. 6,50 m tief. Darunter fällt ein ca. 1,0 m starker Bodenaustausch. Die Sicherung des Geländesprungs erfolgt durch eine überschnittene Bohrpfahlwand, welche sowohl verankert als auch ausgesteift wird.
Zur Herstel¿Zulung der wasserdichten Trogbaugrube ist eine tiefliegende Düsenstrahlsohle
[Seite 104]
LV: Klinkerfassaden Seite: 4 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Zur Herstel¿Zulung der wasserdichten Trogbaugrube ist eine tiefliegende Düsenstrahlsohle geplant, welche aufgrund der anstehenden Torfschichten verspringt und ca. zwischen 14 bis 16 m tief liegt. Die Gründung des Neubaus erfolgt über eine Pfahlgründung mit Großbohrpfählen.
1.4 Baurecht
Für das Bauvorhaben wurde am 30.04.2025 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Zustimmung 2024/2700 gemäß §77 der Berliner Bauordnung erteilt. Alle für die Kalkulation wesentlichen Vorgaben sind in die Planung und Leistungsverzeichnisse aufgenommen worden. Die Zustimmung, sowie die jeweils gewerkeweise relevanten Nachweise (wie z.B. Schallschutz, Wärmeschutz, Entwässerungsantrag, etc.) werden nach Beauftragung zur Verfügung gestellt und sind einzuhalten. Grundsätzlich ist vor ggf. abweichender Ausführung in der Werk- und Montageplanung mit dem Generalplaner und/oder dem jeweiligen Fachverantwortlichen Rücksprache zu halten bzw. eine Genehmigung einzuholen.
1.5 Zufahrtswege
Die Liegenschaft ist verkehrlich im Nordosten an die Philippstraße angeschlossen, welche in Richtung Südosten an die Claire-Waldoff-Straße schließt und im nördlichen Bereich des Campus Nord an die Hannoversche Straße. Für den Baustellenverkehr ist lediglich eine Erschließung über die nördliche Hannoversche Straße und eine über den Campus führende Baustraße möglich, da die Zuwegung über die Claire-Waldoff-Straße z.T. unter Privatbesitz steht.
Auf dem Campusgelände beschränkt sich der Baustellenverkehr auf die festgeschriebene Wegeführung entsprechend des beigefügten Baulogistikhandbuchs, s. Abschnitt 10.10 der WBVB. Bei Fortschreibung des Baulogistikhandbuchs gilt die jeweils aktuelle Fassung entsprechend. Die Zu- und Ausfahrt erfolgt über die gleiche Straße. Der gesamte Baustellenverkehr darf grundsätzlich nur auf den angelegten Verkehrswegen vorgenommen werden. Auf der Baustelle gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die Zufahrtsstraßen sind jederzeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Angerichtete Schäden und Verunreinigungen sind der Logistikkoordination anzuzeigen und vom Verursacher unverzüglich zu seinen Lasten zu beseitigen.
Um die Zufahrt zur Notaufnahme der nahegelegenen Charité nicht zu beeinträchtigen, ist eine Wartezone vor der Hannoverschen Straße 22 eingerichtet. 2. Beschreibung des Baufelds 2. Beschreibung des Baufeldes
2.1. Bestandssituation
Das Areal ist relativ eben. Die Geländehöhen liegen im Mittel zwischen +33.15 m NHN 33.50 m NHN m.In Richtung Westen fällt das Gelände zur Südpanke hin über eine Böschung bis zum Wasserniveau ab. Die Böschung liegt teilweise in der Nähe des Arbeitsbereiches. Vor Beginn der Hauptmaßnahme wurden ein vorhandenes Bestandsgebäude und sämtliche im Erdreich verlegte Leitungen zurückgebaut. Im Fußweg entlang der Panke (Nord-West-Seite des Grundstücks) verläuft eine Fernwärmetrasse, welche im Zuge der Baugrubenerrichtung temporär oberirdisch verlegt und nach Fertigstellung des Untergeschosses durch das Gebäude geführt wird. Der Schutz der Fernwärmeleitung während der Bauarbeiten ist zu gewährleisten. Nordwestlich des Grundstücks, an der Hauskante zum Haus 16 wurde vor Beginn der Baumaßnahme ein temporärer Unterflurhydrant für den Bauwasseranschluss hergestellt. Der Standort ist den angehängten Logistikplänen zu entnehmen. Dem Auftragnehmer steht für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerung lediglich die im Baustelleneinrichtungsplan eingezäunte Fläche zur Verfügung. Ebenfalls sind die Zu- und Ausfahrtswege gemäß Baustelleneinrichtungsplan zwingend einzuhalten.
2.2. Kampfmittelverdacht
Entsprechend des Schreibens der Senatsverwaltung vom 05.08.2020 liegen für das Baugrundstück Hinweise auf das Vorhandensein von Erdbunkern, Splittergraben und Bombentrichtern vor. Bei Verdacht auf Kampfmittelfunde sind unverzüglich alle Arbeiten einzustellen und es ist unmittelbar die Polizei, der Wachdienst der Baustelle und die Objektüberwachung zu informieren.
2.3. Leitungen - freizuhaltende Flächen
Der AN hat sich Fall eigenverantwortlich über die Leitungsfreiheit im Baubereich zu
versichern. Die Bauüberwachung des Auftraggebers ist umgehend zu verständigen, falls Kabel oder sonstige Leitungen bei der Durchführung der Arbeiten gefunden bzw. beschädigt werden.
Bekannte Leitungen im Außenbereich sind auch bei der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen, d.h. es sind entsprechende Maßnahmen wie z .B. Druckverteilplatten vorzusehen. Die Flächen für Hydranten, Absperrschieber, Kanaldeckel etc. sind jederzeit freizuhalten.
Hinweis:
Die umverlegte temporäre Fernwärmeleitung entlang der Panke liegt oberirdisch in unmittelbarer Nähe des Verbaus. Die Arbeiten in diesem Bereich sind mit entsprechender Sorgfalt auszuführen. Sollte es zu Verschiebungen der Umverlegung der Fernwärmearbeiten kommen, hat sich der AN mit dem AN Fernwärme zu koordinieren.
2.4. Nachbarbaustelle
Auf der gegenüberliegenden Seite der Panke wird parallel zum Bauvorhaben ebenfalls ein Neubau
[Seite 105]
LV: Klinkerfassaden Seite: 5 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Auf der gegenüberliegenden Seite der Panke wird parallel zum Bauvorhaben ebenfalls ein Neubau in der Albrechtstraße 27 errichtet. Die Zufahrt zu dem Baufeld erfolgt über die Schumannstraße bzw. Albrechtstraße. Der für die Herstellung des Bauvorhabens erforderliche Kran wird Teile des Baugrundstückes der Optobiologie lastfrei überschwenken. Die Kranhöhe beträgt ca. 40Meter. 3. Allgemeine Angaben zur Ausführung 3. Allgemeine Angaben zur Ausführung
3.1. Angaben zur Arbeitszeiten
Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Arbeitszeit zu beachten und ist hierfür selbst verantwortlich. Die tägliche Arbeitszeit an Werktagen ist entsprechend der Angaben im beiliegenden Logistikhandbuch Index E vom 31.07.2026 einzuhalten.
In Abstimmung mit der Bauleitung und mit Zustimmung des Auftraggebers können andere Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Universitätsbetriebs genehmigt werden. Samstagsarbeit ist dem Auftraggeber vorher anzuzeigen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben selbst verantwortlich. Eventuell erforderliche Genehmigungen oder Abstimmungen sind von ihm zu veranlassen. Es gelten die Regelungen in den WBVB und dem Baulogistikhandbuch.
3.2. Rücksichtnahme Nachbarschaft
Die Häuser 11, 13, 14 & 15 befinden während der Baumaßnahme im laufenden Laborbetrieb, auf besonders lautstärke- oder schwingungsintensive Arbeiten, oder Anlieferungen ist daher frühzeitig, spätestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn / Anlieferdatum hinzuweisen.
3.3. vom AG veranlasste Vorarbeiten
Der AG veranlasst als Voraussetzung für die Arbeiten des AN im Wesentlichen folgende Arbeiten
auf der Baustelle:
-
Umverlegen von Versorgungsleitungen
-
Baufeldfreimachung und Abbrucharbeiten
-
Einrichten einer allgemeinen Baustelleneinrichtung mit Wachschutz, Bauzaun, Sanitär- und
Unterkunftscontainer, Einrichten von Bauwasser und -strom gem. den Anschlüssen des BE-Plans
-
Baumfällungen und Grünschnitt
-
Errichten einer Baugrube inkl. Tiefgründungen und Krangründungspfählen
-
Herstellen des Rohbaus
3.4. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle / Schnittstellen
Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt zeitlich parallel zu Leistungen anderer AN. Die
Vorgaben des AG zur Sicherstellung eines geordneten und reibungslosen Bauablaufes im
Zusammenwirken mit den anderen Unternehmern sind zu beachten. Es sind Abstimmungen mit den
parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmern erforderlich.
Der AN hat eine Koordinationspflicht und muss bauseitige Leistungen im Terminplan berücksichtigen. Es ist mit kurzzeitigen Unterbrechungen während der Bauphase zu rechnen.
Unter anderem werden folgende Leistungen von anderen AN durchgeführt, die im direkten Zusammenhang mit den Leistungen des AN stehen:
Nachlaufende Leistungen des AN Rohbau
Baustelleneinrichtung,
Fassadenarbeiten,
Fensterarbeiten,
Dachabdichtungen,
Stahlbau,
Ausbau-GU,
(diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
Die eigenverantwortliche, im Sinne des Bauvorhabens erfolgende, Abstimmung zwischen den AN Bau
[Seite 106]
LV: Klinkerfassaden Seite: 6 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die eigenverantwortliche, im Sinne des Bauvorhabens erfolgende, Abstimmung zwischen den AN Bau ist zwingend notwendig und zu berücksichtigen.
Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den angrenzenden Straßen und Gebäuden sind vom Bieter bei den einzelnen Gewerken zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Das sind Schutz vor Verschmutzung, Beschädigung, Zäune, Abbretterungen etc.
3.5. Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsabschnitte mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen. Besondere Vorgaben des AG zu Arbeitsabschnitten und vorgesehenen Arbeitsunterbrechungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Vom AN eigenverantwortlich zu vertretende Arbeitsunterbrechungen / Arbeitsabschnitte und daraus ggf. entstehende Kosten gehen vollständig zu Lasten des AN.
3.6. Sicherheit und Gesundheitsschutz, SiGeKo
Für die Baumaßnahme wird durch den Auftraggeber ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt. Der AN verpflichtet sich, den Anweisungen des SiGeKo sowie den Regelungen der Baustellenordnung uneingeschränkt Folge zu leisten. Alle Auftragnehmer stellen sicher, dass die auf der Baustelle tätigen Bauleiter und Aufsichtsführenden sowie eingesetzte Nachunternehmer über die Baustellenordnung, die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den SiGe‑Plan informiert sind und diese Vorgaben einhalten. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die jeweiligen Randbedingungen zu prüfen und erforderliche Abstimmungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für höher gelegene Arbeitsplätze sowie für Arbeits‑, Verkehrs‑ und Fluchtwege, Gerüste, Baugruben und Gräben, die Allgemeinbeleuchtung sowie die Stromversorgung der Baustelle. Stellt der AN Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der örtlichen Bauleitung bzw. Objektüberwachung zu melden. Der AN hat auf eine zeitnahe Abstellung der Mängel hinzuwirken. Arbeitsunfälle mit Personen‑ oder Sachschaden sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Eine mündliche Mitteilung ist innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen.
Der AN benennt vor Beginn der Baumaßnahme schriftlich eine verantwortliche Person für Arbeitssicherheit. Diese ist für die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes, die Durchführung von Unterweisungen sowie die Überwachung der Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen zuständig. Diese Verpflichtung gilt auch für eingesetzte Nachunternehmer. Den Hinweisen des SiGeKo sowie des für den Ausbau der Schadstoffe zuständigen A+S‑Koordinators ist Folge zu leisten. Sich hieraus ergebende Maßnahmen zum Sicherheits‑ und Gesundheitsschutz sind durch den AN umzusetzen. Unabhängig hiervon obliegt die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und Auflagen zum Arbeits‑ und Gesundheitsschutz dem AN in alleiniger Verantwortung. Bei Zuwiderhandlungen sowie bei Verstößen gegen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind der AG und die Objektüberwachung berechtigt, die betreffenden Mitarbeiter nach wiederholter Verwarnung, bei akuten Verstößen auch unverzüglich, von der Baustelle zu verweisen. Sämtliche auf der Baustelle eingesetzten Personen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend angemeldet sein, arbeitsmedizinisch erforderliche Untersuchungen vorweisen und mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sowie betriebssicheren Arbeitsmitteln ausgerüstet sein. Der AN hat sein Personal entsprechend den jeweiligen Gefährdungen auszustatten und die bestimmungsgemäße Nutzung der PSA sicherzustellen. Die Beschäftigten haben die PSA vor Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Folgende Unterlagen sind durch den AN spätestens zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme der Bauleitung und dem Logistikkoordinator zur Verfügung zu stellen und auf aktuellem Stand zu halten (einschließlich Nachunternehmer):
Der vom SiGeKo überlassene Erhebungsbogen zur Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzorganisation, ausgefüllt und unterzeichnet, je Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn an den SiGeKo Namensliste der Aufsichtführenden mit aktueller Telefonnummer und E‑Mail‑Adresse Liste der Ersthelfer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz, auf die Baumaßnahme angepasst (siehe Abschnitt 3.6) Prüfnachweise der eingesetzten Arbeitsmittel und Maschinen Erforderliche Sachkundenachweise (z. B. Maschinenführer, Kranfahrer, Arbeiten im Straßenverkehr) Behördliche Anordnungen und Genehmigungen, sofern für die Ausführung erforderlich (z. B. Wochenendarbeit, verkehrsrechtliche Anordnung) Tägliche Namensliste der jeweils auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer des AN (täglich fortzuschreiben)
Alle auf der Baustelle eingesetzten Maschinen und Arbeitsmittel müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und den jeweils geltenden Gesetzen und Regeln entsprechen. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art sowie zum Schutz Dritter erforderlich sind. Das Ausbringen schädlicher Stoffe (z. B. Mineralöle, Säuren, Laugen, Chemikalien, bodenverfestigende Stoffe) ist unzulässig. Erschütterungseinwirkungen außerhalb des Baugrundstücks sind nach dem anerkannten Stand der Technik auf das erforderliche Minimum zu reduzieren.
Essen und Trinken auf der Baustelle ist nur in den dafür vorgesehenen Containeranlagen
[Seite 107]
LV: Klinkerfassaden Seite: 7 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Essen und Trinken auf der Baustelle ist nur in den dafür vorgesehenen Containeranlagen gestattet.
3.7. Gefährdungsbeurteilung
Vor Arbeitsaufnahme hat der AN eine Gefährdungsbeurteilung der mit den jeweiligen Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen durchzuführen, schriftlich zu dokumentieren und die hieraus erforderlichen Maßnahmen des Arbeits‑ und Gesundheitsschutzes festzulegen. Die Gefährdungsbeurteilung sowie der zugehörige Maßnahmenkatalog sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu erstellen, fortzuschreiben und auf der Baustelle zur Einsicht bereitzuhalten. Der AN hat sein Personal vor Arbeitsbeginn auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen und in die Besonderheiten der Baustelle einzuweisen. Montage‑, Abbruch‑ und sonstige Arbeitsanweisungen für potenziell gefährliche Arbeiten sind dem SiGeKo vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen und in endgültiger Fassung der Objektüberwachung des AG zu übergeben. Der AN hat auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung einen Notfallplan für Notfälle bzw. Havarien zu erstellen. Dieser hat erforderliche Gegenmaßnahmen, Informationswege, Ansprechpartner sowie Gerätestandorte zu beschreiben und ist dem AG und dem SiGeKo vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
3.8. Besondere Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
Die Sicherung von Gefahrenbereichen in den Arbeitsbereichen des AN liegt in der Verantwortung des AN. Vor einer Unterbrechung der Arbeiten hat der AN dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände bestehen bleiben. Vom AN erstellte Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind auch nach Abschluss der Leistungen des AN so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Die vom AN erstellten Unfallverhütungseinrichtungen sind laufend zu überprüfen, instandzuhalten und der Baustellensituation entsprechend anzupassen.
3.9. Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Die Baustelle muss zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit jederzeit aufgeräumt sein. Der im Bereich des AN anfallende Abfall, z.B. Verpackungen, Restmaterialien, ist durch den AN arbeitstäglich restlos aus den Arbeitsbereichen zu entfernen und gemäß den Regelungen des Logistikhandbuchs zu transportieren. Die Entsorgungswege sind entsprechend der Vorgaben des Logistikhandbuches einzuhalten. Es wird ein zentraler Abfallsammelplatz eingerichtet, der durch einen Abfallkoordinator verwaltet wird. Die sich daraus ergebenden Vorgaben und Minderkosten sind bei sämtlichen Gewerken zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass sein Personal die Arbeitsbereiche in einem sauberen, aufgeräumten Zustand verlässt. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Baustelle jederzeit in einem ordnungsgemäßen und aufgeräumten Zustand ist. Dazu sind, sofern andere am Bau Beteiligte dadurch nicht bei ihrer Leistungserbringung behindert werden, die Arbeitsplätze täglich zu reinigen. Kommt der AN auch nach zweimaliger, schriftlicher Aufforderung mit Nachfristsetzung durch den AG oder dessen Bevollmächtigten seiner Pflicht zur regelmäßigen Beräumung der Baustelle von Schutt und Restmaterialien nicht nach, behält sich der AG vor, Abfall und Restmaterialien zu Lasten des jeweiligen AN beräumen zu lassen.
Stoffe / Materialreste, die durch Wind oder Regen bewegt werden könnten, insbesondere auf Dachflächen und Gerüsten, sind sofort zu beseitigen. Die Zwischenlagerung von Material und Abfall darf weder zu Brandlasten noch zur Versperrung von Verkehrswegen oder zur Behinderung der Arbeiten anderer Unternehmer führen. Gerüste sind grundsätzlich frei von Bauschutt / Abfall zu halten.
Die Verunreinigung von Verkehrswegen, insbesondere auch von öffentlichen Straßen,ist zu vermeiden. Durch den AN verursachte Verunreinigungen von Verkehrswegen auf der Baustelle und den angrenzenden Straßen sind vom AN umgehend zu beseitigen. Die Arbeitsbereiche, Unterkünfte und sanitäre Anlagen sind in einem ordentlichen Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Staub ist zu minimieren, an der Entstehungsstelle zu erfassen und mittels Industriesauger aufzunehmen. Das trockene Kehren von Baustaub ist verboten.
3.10. Ver- und Entsorgung
Seitens des AGs wird eine zentrale Bauabfallentsorgung mit Wertstoffhof eingerichtet. Der AN wird zur Nutzung des betriebenen Entsorgungskonzeptes gemäß den Regelungen des Logistikhandbuchs vertraglich verpflichtet und hat seine Abfälle nach Abfallschlüssel zu trennen sowie selbständig sortenrein in die bauseits bereitgestellten Abfallsammelcontainer (Wertstoffhof) zu verbringen. Der AN führt in Abstimmung mit dem AG die Behälterdisposition in Zusammenarbeit mit dem mit der Abfallentsorgung beauftragten Ausbau-GU durch. Es kann zu Abstimmungsterminen kommen, an denen der AN teilnehmen muss. Eine gesonderte Vergütung erhält er dafür nicht.
Die Materialien sind zu klassifizieren und im Sinne der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere des Abfallbeseitigungsgesetzes, zu behandeln. Materialien und Abfälle jeglicher Art dürfen in keinem Fall über die Toilettenanlagen oder in den Sanitärcontainern in das Abwassersystem eingeleitet werden, sondern müssen gelagert und entsorgt werden. Das Untergraben oder Verbrennen von Abfällen, Verpackungsmaterial, Bauholz u.ä. ist verboten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bau- und Abbruchabfälle möglichst zu vermeiden. Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes müssen erfüllt werden. Die Bauabfallstoffe müssen gemäß der gültigen Gewerbeabfallverordnung in mindestens
[Seite 108]
LV: Klinkerfassaden Seite: 8 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Der Auftrag | Einheit nehmer verpflichtet sich, Bau- und Abbruchabfälle m | Einheitspreis in | Gesamtpreis in eiden. Die EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| öglich | st z EUR | u verm |
Nr.) gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und AbfallEgUeRsetzes müssen eErUfRüllt werden. Die Bauabfallstoffe müssen gemäß der gültigen Gewerbeabfallverordnung in mindestens folgenden Abfallfraktionen getrennt gesammelt werden:
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (Abfallschlüssel 17 01 06), Holz (Abfallschlüssel 17 02 01), Glas (Abfallschlüssel 17 02 02), Kunststoff (Abfallschlüssel 17 02 03), Nicht gefährliche Bitumengemische (Abfallschlüssel 17 03 02), Eisen und Stahl (aus Rohbauleistungen) entsorgen (Abfallschlüssel 17 04 05), Gemischte Metalle (Abfallschlüssel 17 04 07), Baumischabfälle (Abfallschlüssel 17 09 04), Gipsabfälle (Abfallschlüssel 17 09 04), Verpackungen (Abfallschlüssel 15 01 01 bis 15 01 03), Dämmmaterial (Abfallschlüssel 17 06 04), Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Papier aus Büros.
3.11. Staubschutz
Die gesetzlichen Anforderungen zum Staubschutz sind einzuhalten. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen; Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern, sofern das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung müssen Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt werden. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, es dürfen nur Einrichtungen eingesetzt werden, die regelmäßig gewartet und geprüft werden.
3.12. Lärmschutz
Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge zu beachten (Bundes Immissionsschutz- gesetz in der geltenden Fassung) sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschemissionen), sowie das Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm, jeweils in der geltenden Fassung. Sich daraus ergebende Vorgaben sind zu berücksichtigen. Vor Haus 15 wurde bauseits eine Lärmschutzwand errichtet.
3.13. Vorbeugender Brandschutz
Der AN ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ausführung vor Ort, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen und zu überwachen. Für jede Tätigkeit wie Schweiß-, Schneid-, Löt-, Aufbau- und Trennschleifarbeiten (feuergefährliche Arbeiten), ist ein Erlaubnisschein von dem Beauftragten des ANs auszustellen, vom Ausführenden des ANs abzeichnen zu lassen und bei der zuständigen örtlichen Bauleitung des Auftraggebers mindestens 48 Stunden vor Ausführungsbeginn abzugeben. Täglich sind nach Beendigung der Arbeiten der Objektschutz und die Bauleitung des AGs schriftlich über die durchgeführten Tätigkeiten zu informieren. Die Verantwortlichkeit für die Durchführung der Arbeiten sowie die erforderliche Art und Weise der Nachkontrollen liegt ausschließlich beim AN. Der Einsatz von Maschinen mit Verbrennungsmotoren im Gebäude ist untersagt.
3.14. Gerüste
Bauseits werden dem AN die erforderlichen Fassaden- und Fanggerüste zur Verfügung gestellt. Diese werden aufgrund der teilweise noch parallel laufenden Rohbauarbeiten zu Beginn der Montagearbeiten der Fassaden- und Fensterelemente jedoch noch nicht vollständig zur Verfügung stehen. Die Vervollständigung der Fassadengerüste erfolgt zeitnah mit der Fertigstellung des Rohbaus. Der AN hat alle sonstigen, für seine Arbeiten erforderlichen Gerüste / Hebezeuge in seine Einheitspreise einzukalkulieren, sofern in der Leistungsposition nicht abweichend beschrieben. Eine separate Vergütung erfolgt nicht. Veränderungen an den bauseitigen Gerüsten sind ausschließlich durch den Gerüstersteller zulässig. Im Bedarfsfall ist dies über die Bauüberwachung zu beantragen.
3.15. Hebezeuge, Aufzüge
KRAN
Während des Ausführungszeitraums des AN betreibt das Gewerk Rohbau zwei Turmdrehkrane. In Abstimmung mit dem AN Rohbau kann durch den AN eine Nutzung gegen Entgelt vereinbart werden.
Das Entgelt für die Mitbenutzung des vorhandenen Baukrans des AN Rohbau inkl. Bedienpersonal / Kranführer zur Bedienung des Kranes (ohne Anschläger) beträgt 51,98 / h netto
[Seite 109]
LV: Klinkerfassaden Seite: 9 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Das Entgelt | Einheit für die Mitbenutzung des vorhandenen Baukrans des | Einheitspreis in | Gesamtpreis in BedienpeErUsRonal / | ||
|---|---|---|---|---|---|
| AN Roh | bEaUuR | inkl. |
Nr.) Das Entgelt für die Mitbenutzung des vorhandenen Baukrans des AN RohbEaUuR inkl. BedienpeErUsRonal / Kranführer zur Bedienung des Kranes (ohne Anschläger) beträgt 51,98 / h netto (Abrechnungseinheit Hubstunde).
Umfang, Zeitraum und Vergütung der Kraneinsätze sind vom AN eigenverantwortlich und direkt mit dem AN Rohbau abzustimmen bzw. abzuwickeln.
MATERIALAUFZUG
Bauseits steht dem AN ein Materialaufzug mit 2,0 t Tragfähigkeit zur Verfügung. Dieser kann vom AN in Abstimmung mit den anderen auf der Baustelle tätigen AN verwendet werden. Die Einweisung erfolgt durch den AN Rohbau/Gerüstarbeiten im Rahmen von Sammelterminen.
Alle darüber hinaus gehenden, für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Hebezeuge und Aufzüge sind Sache des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse ggf. vom AN über die o.g., bauseits gestellten Bauaufzüge und Turmdrehkrane hinaus erforderliche Mobilkrane/ Hebezeuge etc. nicht an allen Seiten direkt am Gebäude aufgestellt bzw. aufgebaut werden können.
3.16. Baulogistik, Parken auf der Baustelle, Tagesunterkünfte, Bürocontainer, sanitäre Anlagen, Liefer- und Transportlogistik, Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Die allgemeine Baustelleneinrichtung (Sanitärcontainer, Baucontainer inkl. Einrichtungsgegenständen, Bauzaun, zentrale Baustromversorgung, Baubeleuchtung, Bauwasser etc.) ist nicht Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnisses. Der AG hat für diese Leistungen einen Baulogistikdienstleister beauftragt. Für die übergeordnete Baustelleneinrichtung und die Baustellenerschließung wurde ein Logistikkonzept erstellt, welches für die komplette Bauzeit bindend ist. Abweichungen sind im Vorfeld mit dem Objektüberwacher und dem Logistikkoordinator abzustimmen. Die Umschlagflächen im Bereich der BE-Fläche sind unmittelbar nach Entladen zu räumen, sodass weitere Entladungen vollzogen werden können. Mögliche Aufstellplätze sind dem BE-Plan zu entnehmen.
Materiallagerflächen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Alle Baumaterialien müssen verarbeitungsgerecht just in time geliefert werden, sollte dies nicht möglich sein, sind der Auftraggeber und die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren.
Fahrzeuge jeglicher Art dürfen nur auf ausgewiesenen bzw. im Einzelfall speziell zugewiesenen Parkplätzen im Bereich der Baustraße abgestellt werden. Ein Parken auf dem Baufeld ist nicht gestattet. Es gelten die Regelungen der WBVB und des Baulogistikhandbuchs.
Die Regelungen und Angaben im Baulogistikhandbuch inkl. aller Workflows und Formblätter gelten für den AN als verpflichtend.
3.17. Baustrom / Bauwasser / Bauwärme / Baubeleuchtung
S. WBVB. Das Baustromnetz und die Bauwasser Ver- und Entsorgung wird bis zu einem Übergabepunkt auf dem Baufeld eingerichtet und bis zum Ende des Ausbaus vorgehalten. Die Erweiterung der Baustromanlage für weitere Zwecke (bspw. mit Unterverteiler oder Verlängerungskabel bis zum Arbeitsplatz) ist von den jeweiligen AN-Bau in Abstimmung mit dem Logistikkoordinator auf eigene Kosten zu erstellen.
Die Winterbauheizung erfolgt bis zum Ende seiner Ausführungszeit durch den AN Rohbau entsprechend der hierfür im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Positionen. Elektrische Heizer sind nicht erlaubt.
Die Leistung der Arbeitsplatzbeleuchtung liegt im Verantwortungsbereich des AN und wird nicht gesondert vergütet.
Die Beleuchtung der Verkehrswege erfolgt bis zum Ende seiner Ausführungszeit durch den AN Rohbau entsprechend der hierfür im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Positionen.
Kosten für Baustrom und Bauwasser:
Die Kosten werden durch den AG getragen und sind nicht einzukalkulieren.
3.18. Eignungs- und Gütenachweise der Materialien
Es gelten die einschlägigen Normen und Richtlinien in der jeweils neuesten und gültigen Fassung. Bauprodukte dürfen nur dann verwendet und eingebaut werden, wenn für sie ein gültiger Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis vorliegt. Die Verwendbarkeit ergibt sich:
für geregelte Bauprodukte aus der Übereinstimmung mit den bekannt gemachten technischen Regeln. für nicht geregelte Bauprodukte aus der Übereinstimmung mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem allgemeinen
[Seite 110]
LV: Klinkerfassaden Seite: 10 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge für | Einheit nicht geregelte Bauprodukte aus der | Einheitspreis in | Gesamtpreis in mung mEiURt der | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Über | eEiUR | nstim |
Nr.) für nicht geregelte Bauprodukte aus der ÜbereEiURnstimmung mEiURt der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall.
Aufeinander aufbauende Materialien sind aus einem System zu verwenden. Alternativ sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der jeweiligen Hersteller vorzulegen.Spätestens zwei Wochen vor dem Einbau sind alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind, dem BNB-Koordinator und der Objektüberwachung vorzulegen. Die Vorlage solcher Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet.
Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden.
In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Objektüberwachung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben.
3.19. Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten Recycling-Stoffen
Recyclingstoffe dürfen eingesetzt werden, sofern sie güteüberwacht und zertifiziert sind und allen technischen Anforderungen entsprechen. Die Erlaubnis zum Einbau von Recyclingstoffen ist durch den AN eigenständig bei der Behörde einzuholen und dem AG unaufgefordert vor Einbau der Recyclingstoffe mit mind. 4 Wochen Vorlauf vorzulegen.
3.20. Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile
Siehe Abschnitt 7 Anforderungen BNB.
3.21. Art und Umfang weiterer vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Siehe Abschnitt 7 Anforderungen BNB.
3.22. Messarbeiten
Das Abstecken der Hauptachsen und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlage wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN darf die übergebenen Vermessungspunkte nicht verändern oder beschädigen.
Alle weiteren Messarbeiten und Kontrollmessungen, die zur Ausführung und Abrechnung der Arbeiten des AN erforderlich sind, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vom AN angelegte Messpunkte sind nach Abschluss der Arbeiten und Aufforderung durch die Objektüberwachung rückstandsfrei zu beseitigen. Vom AG angegebene Maße sind vom AN vor Ausführungs-/ Fertigungsbeginn auf Übereinstimmung mit der örtlichen Situation zu prüfen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN 18202 und 18203 die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
3.23. Bemessungen
Die Bemessung der Materialdicken, Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmitteln von nichttragenden Bauteilen - unter Beachtung der gestalterischen und konstruktiven Vorgaben des AG - ist Leistung des AN. In der Leistungsbeschreibung genannte Stärken und Dicken sind Mindestangaben. Die endgültige Bemessung und Verantwortung bleibt beim AN. Vor der Errichtung von Arbeitsgerüsten ist der Lasteintrag in die Bestandskonstruktion statisch vom AN zu bewerten. Diese Leistungen sind vom AN in die Einheitspreise miteinzukalkulieren.
3.24 Einbindung Prüfstatiker durch den AN
Der AN hat eigenständig die Abnahmen des Prüfingenieurs zu koordinieren und diesen zur Abnahme maßgeblicher Bauteile auf die Baustelle einzuladen. Dazu gehört bspw. die Abnahme der Bewehrung und der Stahlbauteile.
Weiterhin ist der AN verpflichtet, auch bei Sondervorschlägen, seine Unterlagen/Berechnungen durch den vom Bauherrn bestellten Prüfstatiker prüfen zu lassen. Eine Entscheidung über die Prüfung durch den Prüfingenieur trifft jedoch der AG. Die Gebühren für die Prüfung der Unterlagen/Berechnungen durch den Prüfstatiker trägt der AG. Dem AG sind die Unterlagen vom AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn in übersichtlicher, prüfbarer Form digital im Format .pdf zu übergeben. Bei vom AN veranlassten Änderungen der Ausführung des AG sowie in Folge von mehr- fach eingereichten fehlerhaften Berechnungen nach Prüfung der Erstunterlagen gehen die für eine wiederholte Prüfung der Unterlagen/Berechnungen anfallenden Gebühren vollständig zu Lasten des AN.
3.25. Schadstoffe
Der Boden und das Grundwasser sind vor schädlichen Stoffeinträgen und vermeidbaren mechanischen Einflüssen zu schützen. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 2023 muss eingehalten werden. Es muss sichergestellt werden, dass der Boden nicht durch chemische
[Seite 111]
LV: Klinkerfassaden Seite: 11 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Der Boden u | Einheit nd das Grundwasser sind vor schädlichen Stoffeinträ | Einheitspreis in | Gesamtpreis in aren mechanischen EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| gen un | d ve EUR | rmeidb |
Nr.) Einflüssen zu schützen. Die Bundes-Bodenschutz- und AltlastenverordnuEnUgR (BBodSchV) 202E3U Rmuss eingehalten werden. Es muss sichergestellt werden, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Gefahrstoffe (H-Sätze nach Gefahrstoffkennzeichnung der EU) nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Über den Schutz vor chemischen Verunreinigungen hinaus, ist der Boden auch vor vermeidbaren schädlichen mechanischen Einflüssen zu schützen. Für Ein-, Aus-, Zu- und Abfahrten des Baustellnverkehrs sind die beschränkten Zuwegungen zu nutzen.
Öl, Diesel und andere potenzielle Schadstoffe, die ¿Üder AN zur Erfüllung seiner Vertragsleistung auf dem Baugelände lagert, sind demnach so zu lagern, dass eine Schadstoffinfiltration in den Boden verhindert wird. Entsprechend muss auch beim Betanken von Baumaschinen und -geräten verfahren werden. Für sämtliche in den Baugrund einzubringenden Stoffe ist der Nachweis der Grundwasserverträglichkeit der Umweltbehörde rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen.
3.26. Qualitätssicherung / Betriebsanweisung
Die Vertreter der Bauüberwachung des AG haben auf der Baustelle das Recht, den Unternehmer anzuweisen und die Unterbrechung der Arbeiten zu verlangen, wenn nach Auffassung der Bauüberwachung ein Ausführungsmangel vorliegt oder zu befürchten ist oder der Unternehmer die Leistungen nicht in Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung erbringt.
Die alleinige Verantwortung des Unternehmers für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Leistung wird durch die Mitwirkung des AG bzw. seiner Bauüberwachung nicht berührt. Dies gilt auch und insbesondere für die Mitwirkung des AG und der Bauüberwachung des AG im Rahmen der durch den AN aufzustellenden Qualitätssicherungsprogramm.
Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene Bauverfahren zum Einsatz kommen. Der AG bzw. seine Bauüberwachung ist berechtigt, bei unzureichendem Nachweis ein anderes Verfahren ohne zusätzliche Kosten für den AG zu fordern.
3.27. DIN- und Euro-Normen
Ergänzend zu den gültigen, die Leistungen des AN betreffenden, DIN- und Euro-Normen, gelten auch alle für die Leistungen zutreffenden einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Alle Materialien müssen den gültigen DIN- und Euro-Normen, sowie den neusten technischen Regeln entsprechen. Daraus sich für die Ausführung und Planung ergebende Aufwendungen und Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Es gelten die einschlägigen Normen und Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung bezogen auf das Gewerk.
3.28. Baumschutzmaßnahmen
Baumschutzmaßnahmen werden durch das Gewerk Übergeordnete Baustelleneinrichtung vorgesehen und vorgehalten. Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum sind sorgfältig zu behandeln. Bei Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Beschädigungen der Baumkronen und Wurzeln sind unter allen Umständen zu vermeiden.
- Leistungen des AN
- Leistungen des AN
4.1 Leistungsumfang
Gegenstand der Leistung des AN ist die Errichtung von Vormauerschalen auf Edelstahl-Konsolen und Betonfertigteilen einschließlich der Wärmedämmung an den Außenfassaden des Bv.
Forschungsneubau Optobiologie, Humboldt-Universität zu Berlin.
4.2. Zustandsfeststellungen
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Kontrollersuchen für notwendige Zustandsfeststellung hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter vorheriger Benachrichtigung der Objektüberwachung und unverzüglicher Zusammenstellung der Unterlagen für die Kontrolldokumentation. Der Auftragnehmer hat bei der Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für Zwischenabnahmen sind die entsprechend erforderlichen Unterlagen durch den AN vorab bereit zu stellen. Abnahmen erfolgen gemäß den Regularien der VOB, unter Berücksichtigung der aktuellen Fassung der ABau.
4.6 Warensicherung, Warendisposition
Die im vorliegenden Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen- und Materialangaben dienen zur Kalkulation der in der Position beschriebenen Leistung. Die dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen mit Mengenangaben sind keine Bestellunterlagen für den AN. Bestellungen sind vom AN auf der Grundlage der Planung sowie durch den AN zu erstellenden und durch den AG freigegeben Werkplanung vorzunehmen. Für den Fall, dass die vereinbarten Termine durch entsprechende Lieferzeiten gefährdet sind, hat der AN den AG und die Bauüberwachung unverzüglich schriftlich zu informieren und sich im Einzelfall rechtzeitig um eine neue Terminvereinbarung zu bemühen.
Alle Leistungen inkl. Lieferung und Einbau sind zu kalkulieren. Ausgenommen von der Lieferung
[Seite 112]
LV: Klinkerfassaden Seite: 12 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Alle Leistungen inkl. Lieferung und Einbau sind zu kalkulieren. Ausgenommen von der Lieferung sind Leistungen, die ausdrücklich mit dem Vermerk "lagernd" oder "vorhandenes Material" bezeichnet sind.
Der Besteller von Material ist grundsätzlich für die Warensicherung selbst verantwortlich und hat
dafür Sorge zu tragen, dass die Materialien so gepackt bzw. gesichert sind, dass ein zügiges und
sicheres Entladen und Verfahren mit den verfügbaren Hilfsmitteln möglich ist. Ein Umpacken oder
Befestigen von Material auf Palette hat aus Zeit‐ und Platzgründen ausnahmslos außerhalb der
Baustelle zu erfolgen. Die Organisation der Materialtransporte obliegt der Verantwortung des Bestellers und ist während des gesamten Ladevorgangs/ Baustellentransports durch einen Verantwortlichen zu begleiten. Der AN hat für seine zu erbringenden Transportleistungen ausreichend Hilfsmittel und Personal einzuplanen und vorzuhalten. Folgekosten, die aufgrund einer Überschreitung der Entladedauer entstehen, werden ggf. an den Verursacher weitergeleitet. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für auf der Baustelle gelagerte Materialien des Auftragnehmers. 5. Planunterlagen AN 5. Planunterlagen
5.1. Bauablaufplan, W+M Planung, Planvorschauliste
Siehe WBVB.
5.2. Plan - und Nachweisleistungen des Auftragnehmers
-
Nachweise und Zeichnungen für Bauzustände, Hilfskonstruktionen, Absteifungen sowie Belastungen tragender Bauteile durch Baugeräte
-
Entwurf, Konstruktion und statische Nachweise der Verankerungen, Abfangungen, Anschlüsse und Verbindungen, auch von Baubehelfen, inkl. Werkstattzeichnungen
-
Abstimmung und Einarbeitung der zusätzlichen Forderungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe an die bauliche Ausführung (z.B. Dichtungsdetails bei Rohrdurchführungen, Anforderungen an tragende Unterkonstruktionen, Verschließen von Rohrleitungen etc.).
-
Werkstattzeichnungen für sämtliche Verblendschalenkonstruktionen, einschl. der statischen Nachweise für die vom AN zu konstruierenden Anschlüsse und Verbindungen (auch Schweißnähte)
-
Alle erforderlichen Nachweise, für Konstruktionen, die vom AN auf eigenen Wunsch abweichend von der ursprünglichen Ausführungsplanung des AG ausgeführt werden, einschl. sich dadurch an anderen Konstruktionen ergebenden Änderungen.
-
Kontaktaufnahme und Koordinierung mit sämtlichen Leitungsträgern (z.B. GASAG, Vattenfall, Wasser- betrieben etc.) und öffentlichen Verwaltungen (z.B. Tiefbauamt, LAGetSi, VLB, WSA, BVG etc.), sofern dies für die Durchführung der vertraglich geforderten Leistung notwendig ist.
-
Sämtliche vom AN geplante Änderungen sind durch den AG bzw. seine Bauüberwachung zu genehmigen, sofern dies nicht anders vertraglich geregelt ist. Bei Änderungen sind die statischen Unterlagen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu beachten. Der AN bleibt trotz der Mitwirkung des AG bzw. seiner Bauüberwachung voll für die Änderungen verantwortlich.
-
Werkplanung gem. LV.
-
Die für die Ausführung von Schweißarbeiten vorgesehenen Arbeitskräfte sowie die Schweißaufsichtspersonen müssen über Befähigungsnachweise für die auszuführenden Schweißarbeiten verfügen, Anforderung DIN EN 1090-2 EXC2 (Execution-Class 2). Die Befähigungsnachweise sind dem AG spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
-
Nach Abschluss der Arbeiten sind vom AN Revisionspläne für die von ihm errichteten Konstruktionen zu erbringen. Es gelten die Regelungen der Dokumentationsrichtlinie.
5.3. Planunterlagen
Der Ausführung dürfen nur freigegebene Ausführungspläne zugrunde gelegt werden, d.h. eine Ausführung ohne freigegebene Ausführungsplanung ist unzulässig.
Der AN erhält zur Ausführung vom AG die Ausführungsplanung sowie statische Berechnungen der Ausführungsplanung für den sog. Amtsvorschlag.
Die Planunterlagen und sonstige Unterlagen zum LV sind dem beigefügten Anlagenverzeichnis und der Planliste zu entnehmen. Bei Bedarf kann ein as-planned-Modell (entsprechend dem aktuellen Planungsstand) zur Verfügung gestellt werden. Für den digitalen Datenaustausch ist die Projektplattform des Auftraggebers Winplan 2.0 zu nutzen.
Die Werkplanung für sämtliche Gewerke ist vom AN aufzustellen. Sämtliche damit in Verbindung stehenden Aufwendungen und Gebühren, auch behördliche Gebühren, sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Der AN hat für die Prüffristen der von ihm aufgestellte Planung die Fristen gem. WBVB zu
[Seite 113]
LV: Klinkerfassaden Seite: 13 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Der AN hat für die Prüffristen der von ihm aufgestellte Planung die Fristen gem. WBVB zu berücksichtigen. Die Koordination der Prüfung des Prüfingenieurs für die vom AN aufgestellte Planung obliegt eigenverantwortlich dem AN. 6. Sonstiges 6. Sonstiges
6.1. Dokumentation
Das Vorliegen der Dokumentationsunterlagen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Abnahme
der Leistung. Die erforderlichen Dokumente zur Objektübergabe, Mängel/Restarbeiten, Revisionsunterlagen und Gewerkeabnahmen sind gemäß der im LV enthaltenen Position und unter Berücksichtigung der ABau rechtzeitig und vollständig vor bauordnungsrechtlicher Abnahme zu übergeben. Es ist der Projektserver "Winplan 2.0" als Datenaustausch und Ablageplattform zu nutzen. Der Zugang zum Server wird dem AN vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die CAD- Standards gem. Vorgaben im Poolserver sind zu beachten.
6.2. Pläne des AG
Die Nachprüfung aller vom Auftraggeber oder dessen Vertretern zur Verfügung gestellten Unterlagen (nach dem aktuellen Stand) ist mit in die Einheitspreise einzurechnen und ist mit diesen abgegolten.
6.3 Bauschild und Werbemittel
s. WBVB
6.4 Sprache
Mindestens ein deutschsprachiger weisungsbefugter Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz muss vor Ort sein.
6.5 Baubesprechnung
S. WBVB
6.6. Bautagesberichte
S. WBVB
6.7 Bemusterungen
Durch den AG geforderte Muster hat der AN dem AG rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Die Produktdatenblätter der Hersteller sind vor Einbau vorzulegen. Bei Mustern mit einem räumlichen Zusammenhang sind diese gleichzeitig vorzulegen. Für die Freigabe des AG ist ein Zeitraum von ca. 2 Wochen zu berücksichtigen.
6.8 Farbtonauswahl des AG
Wenn im LV nichts anderes genannt ist, sind alle Farbtöne vom AG aus der Produktpalette des Herstellers zu bemustern und festzulegen.
6.9. Übersicht Verdingungsunterlagen
Als Verdingungsunterlagen gelten u.a. (neben anderen, im Vertrag benannten, Unterlagen):
Siehe Anlagen auf der Vergabeplattform. 7. Anforderungen an die Nachhaltigkeit im Rahmen der BNB-Zertifizierung 7. Anforderungen an die Nachhaltigkeit im Rahmen der BNB-Zertifizierung
Der Forschungsneubau der Optobiologie für die Humboldt-Universität zu Berlin soll nach BNB mit dem Gesamtergebnis mindestens Silber (Erfüllungsgrad > 65%) zertifiziert werden. Dafür werden Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelle und funktionale Qualität, technische Qualität, Prozessqualität und die Standortqualität an das Projekt gestellt.
Teil dieser Nachhaltigkeitsanforderungen sind auch konkrete Bauproduktanforderungen in Bezug auf kritische Inhaltsstoffe, die den Unternehmer in seiner Produktwahl neben funktional technischen Aspekten ebenso beeinflussen.
Für Bauprodukte gelten erweiterte Dokumentationsanforderungen, die ebenfalls in beiliegender Anforderungsmatrix für relevante Einsatzzwecke beschrieben sind.
Ziel ist es, ein sehr schadstoffarmes Gebäude mit sehr geringer Belastung der Innenraumluft durch flüchtige organische Verbindungen, Formaldehyd und geruchsaktive Stoffe durch die eingesetzten Materialien und Bauprodukte zu errichten. Das wird durch eine abschließende Luftqualitätsmessung auch gewerkeübergreifend geprüft. Formaldehydgehalt und TVOC (Total volatile organic compounds) sind die betrachteten Messgrößen.
Alle einzusetzenden Bauprodukte müssen daher den Anforderungen der Qualitätsstufe 4 im
[Seite 114]
LV: Klinkerfassaden Seite: 14 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Alle einzusetzenden Bauprodukte müssen daher den Anforderungen der Qualitätsstufe 4 im Steckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt entsprechen.
Alle anzubietenden und verwendeten Bauprodukte und Materialien sind umfassend zu dokumentieren. Dies hat insbesondere durch aktuelle Produkt- und Sicherheitsdatenblätter und, falls verfügbar, über Environmental Produkt Declarations (EPD) zu erfolgen. Sind die entsprechend der beigefügten Anforderungsmatrix benannten Inhaltsstoffe nicht den Produkt- und Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen, sind entsprechende Herstellererklärungen einzureichen.
Vollständige und aktuelle Datenblätter für die relevanten Bauprodukte sind spätestens vier Wochen vor Einbau vom AN an den AG zu übergeben und vor Einbau durch den BNB-Koordinator freizugeben.
Holz und Holzprodukte aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, dürfen nicht verwendet werden. Diese Anforderungen beziehen sich auf alle fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile. Sie beziehen sich nicht auf Möblierung oder Ausstattung.
Fokus der Bewertung im BNB ist der gebäude- und gewerkeübergreifend erreichte Prozentanteil von zertifiziertem Holz- und Holzprodukten, den der BNB-Koordinator aus den Anteilen der unterschiedlichen Gewerke darstellt. Je Gewerk sind also die Anteile von zertifiziertem Holz durch Vorlage von aktuellen FSC oder PEFC-Zertifikate mit zugehörigem CoC-Nachweis oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. Die verbauten Mengen und Qualitäten sind durch Lieferscheine oder andere geeignete Dokumentationen nachzuweisen.
Während der Bauausführung sind Belastungen für die Bauausführenden, die Anlieger und die lokale Umwelt zu minimieren. Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind zu erfüllen. Die Bauabfälle sind in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle und Problemabfälle zu trennen. Der durch Bauprozesse verursachte Lärm ist zu minimieren, die in den Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen formulierten Anforderungen sind einzuhalten. Die Einhaltung wird kontrolliert (u.a. Prüfung des Einsatzes lärmarmer Baumaschinen, Einhaltung von Schutzzeiten) und dokumentiert. Abweichungen durch spezielle Sondermaschinen sind dem AG anzukündigen und zu begründen.
Die gesetzlichen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. sicheren Beseitigung von Stäuben sind zu erfüllen. Hierfür sind Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch möglich, verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren angewandt. Die Erfüllung ist zu dokumentieren.
Es ist sicher zu stellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist sicherzustellen, dass kein mit folgenden R-Sätzen gekennzeichneter Stoff (TRGS) in Kontakt mit der Umwelt kommt.
H 400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H 410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H 411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H 412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H 413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
H 420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.
Über den zu dokumentierenden Schutz vor chemischen Verunreinigungen hinaus, muss der Boden auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen geschützt werden, wie unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung unterschiedlicher Bodenschichten.
Verzug durch zu spät eingereichte Datenblätter liegt im Risiko des AN. Alle Konsequenzen sind durch den AN zu tragen. 1 DIN 18299 Übergeordnetes
1.1 Technische Bearbeitung und Dokumentation
[Seite 115]
LV: Klinkerfassaden Seite: 15 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.1.10 Werkstatt- und Montageplanung Erstellen der Werkstatt- und Montageplanung mit Stücklisten und Nachweisen aller zum Einsatz vorgesehenen Konstuktionen, Produkten und Komponenten der Klinkerfassaden auf Grundlage der Ausführungsplanung, der Konstruktionsbeschreibung und des Fassadenkonzepts des Architekten,
für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen einschl. aller Dämmungen, Anschlüsse, Fugen- und Mauerverbandspläne, Konsolen, Unterkonstruktionen und Verankerungen, in Abstimmung mit dem Architekten.
Bei den Konsolankern werden lediglich die erforderlichen Laststufen der Konsolrücken sowie die auftretenden Auflasten / Belastungen vorgegeben. Der Nachweis des Einbauteils, speziell der Abhängung und des Winkelblechs, sind durch den AN zu erbringen.
Die Werkstatt- und Montageplanung müssen mindestens darstellen / enthalten:
Ansichts-, Übersichts- und Detailpläne der gesamten Unterkonstruktionen für alle Regel- und Sonderbereiche der Fassade, mit kompletter Bemaßung und Angaben zu den Verankerungsbohrungen, der Verankerungen mit Angaben des Ankerfabrikats, der Konsol- und Tragwinkelausführungen inkl. Toleranzausgleich Rohbau und thermischen Trennungen, Stücklisten für alle Verankerungs- / Abfangungsbauteile, Klinker/Stb.-Verbundsturz-Fertigteilplanungen mit Befestigungen und Montagekonzept in allen Geschossen für alle Bereiche, sichtbare Markierung der Fassadenflächen mit Materialangabe und den unterschiedlichen Verbands- bzw. Mauerarten, Ansichtspläne und Details zu den Klinker-Verblendschalen mit Aufteilung nach Verbänden sowie Angaben zum Klinkermaterial und der Verfugung einschl. aller erforderlichen elastischen Fugen und Dehnfugen, Detailpunkte von Ecken, An-, und Abschlüssen, Detailpunkte für Einbauten wie Revisionsklappen, Bedientableaus und dgl. mehr sowie für Ausklinkungen für Medieneinführungen der TGA, Details für Fußpunkte der Bekleidung und Abschluss der Bekleidung, Anschlüsse an Fenster und Türen, Angaben über die Wärmedämmung (Typ, Dicke, Befestigung/ Fixierung), separate Fassadenansichten mit vollständiger Eintragung aller Dauergerüstanker für die spätere Ermöglichung einer Gerüststellung für Wartungsarbeiten am Gebäude, Produktdatenblätter, Zulassungen und Nachweise für alle eingesetzten Produkte und Einbauteile, einschl. der gemäß vorhabenbezogener Bauartgenehmigungen für das Lochmauerwerk innerhalb der Fassade erforderlichen Hersteller-, Material- und Eignungsnachweise.
Einreichung der Werkstatt- und Montageplanung digital als pdf/dwg zur Prüfung beim Architekten und Prüfstatiker des AG via Planserver des AG.
Die Prüfgebühren des Prüfstatikers trägt der AG.
Die Prüfanmerkungen des Prüfstatikers und Architekten sind in die Werkstatt- und Montageplanung vom AN einzuarbeiten bzw. fortzuschreiben.
Für die Prüfung der Unterlagen durch den AG ist eine Prüffrist von max. 18 Werktagen zu berücksichtigen.
Die korrigierten und freigegebenen Werkstatt- und Montagepläne sind dem AG digital als pdf/dwg via PTS zu übergeben,
Der AN hat auf der Baustelle einen Plansatz (1-fach) Papierpläne der finalen W+M-Planung vorzuhalten.
unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen Punkt 1. bis 5.
[Seite 116]
LV: Klinkerfassaden Seite: 16 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen Punkt 1. bis 5.
1,000 psch 1.1.20 Statische Berechnung Statische Nachweise für die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen und vom AN zu liefernden und einzubauenden Bauteile und Konstruktionen, einschließlich statischer Nachweise sämtlicher beschriebenen Verankerungen und Abfangungen sowie für Montagezustände und Baubehelfe, einschl. Erstellen der prüffähigen Statik mit den erforderlichen rechnerischen Nachweisen und Zeichnungen, auf Grundlage der statischen Vorbemessung des AG.
Statische Berechnungen einschl. der dazugehörigen Zeichnungen sind dem AG 3-fach in Papierform sowie in digitaler Form zu übergeben. Unterlagen, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des AG bauaufsichtlich zu prüfen sind, sind vom AN in der von diesem geforderten Form beim Prüfingenieur einzureichen.
Die Prüfgebühren trägt der AG. Mehraufwendungen durch Forderungen des Prüfstatikers werden nicht gesondert vergütet und sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
1,000 psch 1.1.30 Einholung ZiE/vBG Lochmauerwerk Erwirkung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) gemäß § 20 Landesbauordnung Berlin (BauOBln), für die Ausführung des im Abschnitt 2.2 beschriebenen Lochmauerwerks (Filtermauerwerk),
einschließlich Nachweis der Verwendbarkeit der nicht geregelten Bauausführung entsprechend den Auflagen und Anforderungen der zustimmenden Behörde,
einschließlich Vorbereitung, Planung, Organisation, Abstimmung, Durchführung und Dokumentation der ZiE/vBG.
Es müssen alle dafür erforderlichen Maßnahmen wie Zeichnungen, rechnerische Nachweise, Prüfungen, Gutachten, Prüfkörper, Prüfkosten, Stellungnahmen, Koordinationskosten und Behördengänge, die zur Erlangung der ZIE/vBG notwendig sind, enthalten und kalkuliert sein.
Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen der ZiE/vBG, die nach der Erteilung der ZiE/vBG zu erfüllen sind (z.B. Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellerwerkes) sind ebenfalls Bestandteil dieser Position.
Sofort nach Beauftragung ist mit der Vorbereitung der ZiE/vBG-Beantragung zu beginnen. Spätestens mit Fertigung der ersten Werkplanung ist der Antrag mit den dafür notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Sofort nach Mitteilung der Behörde, welche weiteren Prüfungen, Berechnungen oder sonstige Leistungen zur Erlangung der ZiE/vBG zu erbringen sind, sind diese einzuleiten.
Die ZiE/vBG (positiver Bescheid der Behörde) muss rechtzeitig vor Fertigungsbeginn vorliegen. Der Auftraggeber erhält sämtlichen Schriftverkehr mit der Behörde, beteiligten Prüfinstitutionen und Sachverständigen unverzüglich und unaufgefordert in Kopie und ist über jegliche Absprachen und Vereinbarungen mit sonstigen an der ZiE/vBG-Erlangung beteiligten Stellen unverzüglich zu informieren.
Es sind alle für die Erlangung der ZiE/vBG anfallenden Kosten einzukalkulieren
Das Merkblatt der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall ist zu beachten. Es ist unter:
https://www.berlin.de/sen/stadt/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/bauaufsicht/weiteres/
verfügbar.
1,000 psch 1.1.40 Prüfung Stoßfestigkeit EOTA TR001 Prüfung der Stoßfestigkeit des Lochmauerwerks in Achse G/2-3 im Erdgeschoss (Haupteingang), an Prüfkörper im Prüfstand, durch eine für das vorgegebene Prüfverfahren akkreditierte Zertifizierungsstelle,
einschließlich Herstellung des Prüfkörpers, Versand / Abholung an Prüflabor sowie Entsorgung nach Abschluss des Prüfverfahrens, einschließlich aller laborseitigen Prüfkörpervorbereitungen und Eingangsdokumentationen, einschließlich Erstellung eines als Verwendbarkeitsnachweis geeigneten, qualifizierten Prüfzeugnisses,
Ausführung Prüfung gemäß Technical Report 001 der European Organization For Technical Approvals (EOTA TR001), Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit (Serviceability, Prüfanforderungen bei 130
[Seite 117]
LV: Klinkerfassaden Seite: 17 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausführung Prüfung gemäß Technical Report 001 der European OrganizatiEoUnR For Technical EAUpRprovals (EOTA TR001), Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit (Serviceability, Prüfanforderungen bei 130 Joules / Nm) und Sicherheit (Safety in use, Prüfanforderungen bei 300 Joules / Nm),
Ausführung Prüfkörper als Ausschnitt des Lochmauerwerks des geplanten Fassadenabschnitts in Achse G/2-3, Maße B/H 1,25 m / 3,00 m, einschließlich Bewehrung und Verankerungskonstruktionen analog Werk- und Montageplanung des AN für den zu prüfenden Fassadenbereich, unter Berücksichtigung aller weiteren Vorgaben und Anforderungen der vom AN gewählten Zertifizierungsstelle,
Übergabe Prüfzeugnis digital als PDF.
1,000 psch 1.1.50 Dokumentationsunterlagen Dokumentationsunterlagen gemäß Dokumentationsrichtlinie des AG. Es müssen mindestens folgende Dokumente enthalten sein:
Planstand: Aktuelle und abschließende Planung / Berechnung / Statik der ausgeführten Arbeiten, Fotodokumentation: Fotos vom Baufortschritt und von verdeckten Bauteilen, Bautagesberichte, Dokumente über die Abnahmen durch Bauherren und Sachkundige, Qualitätsnachweise, Materialnachweise: Zertifikate, Qualitätsnachweise, Produktdatenblätter aller verwendeten Materialien inkl. Zulassungen, Material- und Pflegehinweise, Werk- und Montagepläne / Revisionspläne / Schemata / Berechnungen / Statische Nachweise, Entsorgungsnachweise / Übernahmescheine / Abfallnachweisbuch (ABau-Formblatt V 2412 F), Technische Dokumentation, Brandschutzdokumentation, Sicherheitsdatenblätter: Informationen zu den verwendeten Baumaterialien, Gefahrenpotentiale, Gewährleistungs- und Garantieerklärungen, Dokumente über die Garantien der ausführenden Firma (mindestens Errichterbescheinigung / Übereinstimmungserklärung / Fachunternehmererklärung / Inbetriebnahmeprotokolle), Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (ABau-Formblatt V 233EU F), Verträge und Versicherungen, Sicherheitsrelevante Dokumente.
Übergabe erfolgt 2-fach in Papierform sowie digital über die Projektplattform und als Dateiordner.
Der Übergabeordner ist in Papier über Trennblätter sowie digital über entsprechende Unterordner gemäß dem vom AG festgelegten Inhaltsverzeichnis zu gliedern. Die Beschriftungen der Ordner und Trennblätter sind analog zum Inhaltsverzeichnis vorzunehmen.
Die digitale Ablage muss identisch mit der Ablage in den Papierordnern sein. Die Dokumentation ist spätestens 28 Kalendertage vor VOB-Abnahme vollständig einzureichen.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 118]
LV: Klinkerfassaden Seite: 18 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.2 Muster
1.2.10 Muster Abdichtung Dehnfuge L 1,00 m Abdichtung von Bauteilfugen in Außenwänden, als Einbaumuster an vertikaler Dehnfuge in Verblendschale aus Klinkermauerwerk,
Abdichtung mit Fugendichtstoff, besandet, Fugenbreite über 15 bis 20 mm, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1,5:1, einschl. reinigen und Untergrundvorbereitung der Fugenflanken, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/ geschlossenzellig,
Höhe/Länge je Einbaumuster: 1,00 m.
einschließlich rückstandsloser Entfernung nach erfolgter Bemusterung, anfallende Stoffe sammeln und in Abfallcontainer des AG verbringen.
3,000 St 1.2.20 Erprobungsplatte FT-Fassadenbekleidung L 30cm B 30cm D 7cm Erprobungsplatte / Mustertafel für Wandbekleidung aus Betonfertigteilen, als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandplatte,
Dicke Wandplatte 70 mm, Länge 30 cm, Höhe 30 cm,
nicht geschalte Betonfläche abgezogen, geschalte Betonflächen als Sichtbeton, mit besonderen Anforderungen, Klasse SB 3-FT gemäß "Merkblatt Sichtbetonfertigteile",
einschließlich Hydrophobierung einer Plattenkante auf 10 cm Breite,
Platte aus Stahlbeton, Normalbeton C 35/45 DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC4 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, wechselnd nass und trocken), Expositionsklasse XF1 (Frostangriff, mäßige Wassersättigung ohne Taumittel), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), scharfkantig,
Musterplatten nach Abschluss der Bemusterung und Freigabe durch den AG aufnehmen und in Behälter des AG verbringen.
2,000 St 1.2.30 Mustertafel Verbl-MW KMz B 125 cm H 108 cm Mustertafel für Verblendmauerwerk, als Handmuster zur Bemusterung von Klinkerfarbmischung und Fugenausbildung,
Breite Mustertafel 125 cm (5 Steinlängen),
Höhe Mustertafel 108 cm (13 Steinlagen),
Mauerwerk aus Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, Festigkeitsklasse 28, Rohdichteklasse 2, NF (240/115/71), Mauerwerksdicke 11,5 cm, Mauermörtel M 5 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2,
Klinkerfarbe: kräftiges rot-bunt, mit Farbübergängen von hellrot bis blau/blauviolett mit gelblich grünen Anteilen, Mustertafeln mit voneinander abweichenden Farbnuancen,
Ausführung im wilden Verband, einschließlich Auskratzen der Fugen und nachträglichem Verfugen,
Aufstellung der Mustertafeln auf Baustelle, Aufstellort in Abstimmung mit Fachplaner und Objektüberwachung des AG,
Mustertafel nach Abschluss der Bemusterung und Freigabe durch den AG abbrechen, anfallende Stoffe aufnehmen und in Behälter des AG verbringen.
3,000 St 1.2.40 Referenzmuster/-tafel Verbl-MW KMz mind. 100 Steine Referenzmuster/-tafel für Verblendmauerwerk, zur Definition / Festlegung sowie Überwachung der erforderlichen Qualitätsstandards des Verblendmauerwerks sowie zur Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes,
nach erfolgter Festlegung der Qualitätsstandards dient das Referenzmuster dem Abgleich und der Freigabe aller nachfolgend vorzulegenden Vergleichsmuster sowie zur Freigabe aller folgenden Materiallieferungen und deren Prüfung auf Übereinstimmung mit dem im Rahmen der Referenzbemusterung festgelegten Parameternund optischen Eigenschaften,
Referenzmuster bestehend aus mind. 100 Stück Klinkern DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, Festigkeitsklasse 28, Rohdichteklasse 2, NF (240/115/71),
[Seite 119]
LV: Klinkerfassaden Seite: 19 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Referenzmuster bestehend aus mind. 100 Stück Klinkern DIN EN 771-1 inE UVRerbindung mit DEIUNR 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, Festigkeitsklasse 28, Rohdichteklasse 2, NF (240/115/71), Mauerwerksdicke 11,5 cm, Mauermörtel M 5 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2,
Klinkerfarbe: kräftiges rot-bunt, mit Farbübergängen von hellrot bis blau/blauviolett mit gelblich grünen Anteilen innerhalb der zuvor durch den AG anhand der Handmustertafeln festgelegten Grenzen,
Ausführung im wilden Verband, einschließlich Auskratzen der Fugen und nachträglichem Verfugen, einschließlich sämtlicher an den später zu errichtenden Klinkerfassaden auszuführenden Detaillösungen wie Dehnfugen inkl. Füllung und Stoßfugenlüfter,
Breite/Höhe der Tafel nach Wahl des AN, mindestens jedoch bestehend aus 100 Stück Einzelsteinen, Errichtung der Referenztafel vor Ort auf der Baustelle, einschließlich Herrichten der Aufstellfläche sowie Herstellung des erforderlichen Fundaments, einschließlich Sicherung gegen Wind durch Konstruktion nach Wahl des AN,
Aufstellort gemäß Zuweisung Fachplaner / Objektüberwachung des AG,
einschließlich Vorhaltung des Referenzmusters über die gesamte Vertragsdauer des AN, einschließlich Abbruch nach Abschluss der Arbeiten des AN, Zerkleinerung des Abbruchmaterials, Aufnahme der anfallenden Stoffe und Verbringung in Container des AG.
1,000 psch 1.2.50 Vergleichsmuster Verbl-MW KMz mind. 60 Steine/Muster Vergleichsmuster für Verblendmauerwerk, zur Überwachung der Übereinstimmung des angelieferten Materials mit dem Referenzmuster sowie Einhaltung der im Rahmen der Referenzbemusterung festgelegten Qualitätsstandards,
Vergleichsmuster bestehend aus mind. 60 Stück Klinkern DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, Festigkeitsklasse 28, Rohdichteklasse 2, NF (240/115/71), Mauerwerksdicke 11,5 cm, Mauermörtel M 5 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2,
Klinkerfarbe: kräftiges rot-bunt, mit Farbübergängen von hellrot bis blau/blauviolett mit gelblich grünen Anteilen innerhalb der zuvor durch den AG anhand der Handmustertafeln und dem Referenzmuster festgelegten Grenzen,
Ausführung im wilden Verband, einschließlich Auskratzen der Fugen und nachträglichem Verfugen,
Breite/Höhe des Musters nach Wahl des AN, mindestens jedoch bestehend aus 60 Stück Einzelsteinen, Errichtung der Vergleichsmuster vor Ort auf der Baustelle, neben dem Referenzmuster,
einschließlich Abbruch des Vergleichsmusters nach erfolgter Bemusterung und Freigabe der Materiallieferung, Zerkleinerung des Abbruchmaterials, Aufnahme der anfallenden Stoffe und Verbringung in Container des AG,
es ist für jede Materiallieferung / Charge jeweils ein Stück Vergleichsmuster zu errichten, Abrechnung in Stück je erfolgreich bemusterter und freigegebener Materiallieferung.
5,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 120]
LV: Klinkerfassaden Seite: 20 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.3 Stundenlohnarbeiten
1.3.10 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10,000 h 1.3.20 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10,000 h
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 121]
LV: Klinkerfassaden Seite: 21 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2 DIN 18330 Mauerarbeiten - Klinkerfassaden
Hinweise zur Leistungsbeschreibung Klinkerfassade Die nachfolgende Leistungsbeschreibung und die dazugehörige Mengenermittlung für die Klinker- Verblendschalen basiert auf einer statischen Vordimensionierung. Die endgültige Bemessung der vom Auftragnehmer angebotenen Fassadenkonstruktion einschließlich aller zugehörigen Verankerungs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat für die von ihm gewählte bzw. ausgeführte Konstruktion die vollständigen, objektspezifischen und prüffähigen statischen Nachweise einschließlich aller erforderlichen Nachweise für Verankerungen, Unterkonstruktionen, Anschlüsse, Konsolen, Halterungen, Mauerwerksabfangungen sowie aller zur Lastabtragung erforderlichen Bauteile zu erbringen.
Gestalterische Anforderungen Klinker:
Gefordert wird ein Klinker in kräftigem rot-bunten Farbton, mit Farbübergängen von hellrot bis blau/blauviolett mit gelblich grünen Anteilen, siehe beispielhaft das Foto in der Anlage 260303_HUO_AR_BM_Klinker_02.pdf. 2.1 Dämmungen
Dämmungen an Außenwänden
*** Bezugsbeschreibung 2.1.10 Wärmedämmung hinterlüft.Fassade MW 0,035W/(mK) D 200mm WAB Wärmedämmung für Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, an Außenwand, aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,034 W/(mK), Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), Dicke 200 mm, als Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Befestigungsuntergrund Stahlbeton.
1.745,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.1.10 2.1.20 Wärmedämmung hinterlüft.Fassade MW 0,035W/(mK) D 200mm WAB jedoch Ausführung Dämmung mit außenseitiger Kaschierung mit schwarzem Glasvlies,
Einbauort:
Erdgeschoss, Fassade Südost, hinter Lochmauerwerk neben den Fenstern des Typs "1c ohne Öffnungsflügel",
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
10,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.1.10 2.1.30 Wärmedämmung hinterlüft.Fassade MW 0,032W/(mK) D 180mm WAB jedoch Ausführung Dämmung mit außenseitiger Kaschierung mit schwarzem Glasvlies sowie abweichender Dicke und Wärmeleitfähigkeit,
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,032 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,031 W/(mK),
Dicke 180 mm,
Einbauort: Lichthöfe UG,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
110,000 m2 2.1.40 Wärmedämmung hinterlüft.Fassade Sturz-B 25 cm MW 0,035W/(mK) D 50mm WAB Wärmedämmung für Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, an Unterzug (untere Seite), Breite Unterzug 25 cm, aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,034 W/(mK), Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), Dicke 50 mm, als Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Befestigungsuntergrund Stahlbeton,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_00_381,
Einbauort: Erdgeschoss, Haupteingang, Deckenuntersicht Bereich Achse G/1-6.
[Seite 122]
LV: Klinkerfassaden Seite: 22 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
15,000 m 2.1.50 Wärmedämmung hinterlüft.Fassade MW 0,035W/(mK) D 80mm WAB Wärmedämmung für Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, an Außenwand, aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,034 W/(mK), Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), Dicke 80 mm, als Platten, mit außenseitiger Kaschierung mit schwarzem Glasvlies, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Befestigungsuntergrund Stahlbeton,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_480,
Einbauort:
Dachgeschoss, Kniestock hinter Lamellengitterbekleidung im Bereich der seitlichen Treppenhäuser.
25,000 m2 2.1.60 Ausschneiden Dämmpl. Leitungen Außenwärmedämmung B bis 100mm T bis 100mm Ausschneiden / Aussparen und Anpassen von Dämmplatten für auf den Untergrund verlegte Leitungen, Dämmplatte aus Mineralwolle, Dicke 200 mm, Breite der herzustellenden Ausschnitte bis 100 mm, Tiefe bis 100 mm.
Ausführung nur nach vorheriger Abstimmung des genauen Leistungsumfangs mit der Bauleitung sowie nach deren Freigabe.
20,000 m 2.1.70 Ausschneiden Dämmpl. Leitung Mineralwolle D 200mm B 200mm T 40mm Ausschneiden von Dämmstoffplatten für in der Ebene der Verblendschale geführte Fallleitungen, Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Dämmstoff aus Mineralwolle, Dicke Dämmplatte 200 mm, Breite Ausschnitt 200 mm, Tiefe Ausschnitt 40 mm, Ausschnitt linienförmig, vertikal, auf Außenseite der Dämmschicht,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_339
Einbauort: Untergeschoss, Lichthöfe, Achsen F/8 und G/6.
10,000 m Dämmungen an Deckenuntersichten
Leitbeschreibung: 2.1.80 Wärmedämmung hinterlüft.Fassade MW 0,035W/(mK) D 200mm WAB STLB-Bau 2026-04 038 4413 Wärmedämmung für vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung als Deckenuntersicht, aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,034 W/(mK), Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), Dicke 200 mm, als Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Befestigungsuntergrund Normalbeton.
16,000 m2 Unterbeschreibung 1: Einbauort Einbauort: Erdgeschoss, Haupteingang, Deckenuntersicht Bereich Achse G/1-6.
Gesamtbetrag:
[Seite 123]
LV: Klinkerfassaden Seite: 23 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.1.90 Anarbeiten Wärmedämmung Deckenuntersicht Schräge Anarbeiten der Wärmedämmung der Deckenuntersicht an gerade, jedoch nicht lot- oder fluchtrecht zur Dämmplattenkante verlaufende Außenkanten begrenzender Bauteile wie Unterzüge, Wände, Brüstungen,
Ausführungsort: Erdgeschoss, Haupteingang, Deckenuntersicht Bereich Achse G/1-6
7,000 m Brandsperren und Sonstiges
2.1.100 Brandsperre Brandwand vertikal Mineralwolle D 220mm B bis 150mm Brandbarriere/Brandsperre DIN 18516-1, als Überdeckung der Brandwand, für Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, vertikal, aus Mineralwolle, Schmelzpunkt größer 1000 Grad C, DIN 4102-17, MW DIN EN 13162, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), Dicke 220 mm, Ansichtsbreite bis 150 mm, kleben, mit besonderen Brandschutzanforderungen an die Dämmstoffhalter, Befestigungsuntergrund Stahlbeton.
105,000 m 2.1.110 Brandsperre horizontal Stahl verz D 1mm Zuschnitt-B 300-350mm Brandsperre für Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, horizontal, aus verzinktem Stahl, Dicke mind. 1 mm, Zuschnittbreite über 300 bis 350 mm, Dicke der Hinterlüftung 20 mm, einschl. systembedingter Befestigungsmittel, mind. im Abstand von 60 cm, Befestigungsuntergrund Stahlbeton.
435,000 m 2.1.120 Ausgleichs-Kimmschicht Wandfuß Dämmel. Schaumglas CG H 11,5cm D 11,5cm Ausgleichsschicht/Kimmschicht am Wandfuß, aus Dämmelementen nach bauaufsichtlicher Zulassung, zur thermischen Trennung von aufgehenden Wänden, aus Schaumglas, CG DIN EN 13167, hohe Druckbelastbarkeit - dh, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,069 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,068 W/(mK),
Höhe der Ausgleichsschicht 11,5 cm,
Mauerwerksdicke 11,5 cm,
Ausführung Fußpunktdämmung mit ober- und unterseitiger Kaschierung aus Bitumen und Vlies, Ausführung Vlies als PE/Glasvlies-Verbundmaterial, Verlegung gemäß Herstellerrichtlinie,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_00_380.
Einbauort: Lochmauerwerk vor Pfosten-Riegel-Fassade des Haupteingangs, Erdgeschoss, Achse G/ 2-3.
7,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 124]
LV: Klinkerfassaden Seite: 24 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.2 Verblendmauerwerk
Leitbeschreibung: 2.2.10 Verbl-MW Schalenabst. 220mm Außenwand KMz SFK28 RDK2 NF(240/115/71) D 11,5cm M5 H bis 13,5m STLB-Bau 2026-04 012 8115 Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Dämmung wird gesondert vergütet, mit Lüftungs-/Entwässerungsöffnungen mit Fugenlüftern aus nichtrostendem Stahl DIN EN 10088-2, Werkstoff-Nr 1.4401, Schalenabstand 220 mm, vor Außenwand, Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, Festigkeitsklasse 28, Rohdichteklasse 2, NF (240/115/71), Mauerwerksdicke 11,5 cm, Mauermörtel M 5 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2, Arbeitshöhe bis 13,5 m, Ausführung im wilden Verband, Fuge auskratzen und nachträgliches Verfugen wird gesondert vergütet.
1.645,000 m2 Unterbeschreibung 1: weitere erforderliche Eigenschaften Mittlere norm. Druckfestigkeit EN 771-1: 50 MPa, Kategorie I,
Dauerhaftigkeit EN 771-1: F2,
Aktive lösliche Salze EN 771-1: Klasse S2,
Gesamtbetrag:
[Seite 125]
LV: Klinkerfassaden Seite: 25 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leitbeschreibung: 2.2.20 Verbl-MW Schalenabst. 220mm Außenwand KMz SFK28 RDK2 NF(240/115/71) D 11,5cm M5 H bis 13,5m STLB-Bau 2026-04 012 8115 Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Dämmung wird gesondert vergütet, mit Lüftungs-/Entwässerungsöffnungen mit Fugenlüftern aus nichtrostendem Stahl DIN EN 10088-2, Werkstoff-Nr 1.4401, Schalenabstand 220 mm, vor Außenwand, Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, Festigkeitsklasse 28, Rohdichteklasse 2, NF (240/115/71), Mauerwerksdicke 11,5 cm, Mauermörtel M 5 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2, Arbeitshöhe bis 13,5 m, Ausführung im Kreuzverband, Fuge auskratzen und nachträgliches Verfugen wird gesondert vergütet.
180,000 m2 Unterbeschreibung 1: Abweichende Ausführung mit zurückgesetzten Bindern Ausführung als Zierverband mit zurückgesetzten Bindern, Versatztiefe 2 cm, in Teilflächen, Teilflächengröße über 8 bis 25 m2,
Mittlere norm. Druckfestigkeit EN 771-1: 50 MPa, Kategorie I,
Dauerhaftigkeit EN 771-1: F2,
Aktive lösliche Salze EN 771-1: Klasse S2.
Einbauorte: Ansichten Nordost und Südwest, EG bis 2.OG.
Gesamtbetrag:
[Seite 126]
LV: Klinkerfassaden Seite: 26 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leitbeschreibung: 2.2.30 Verbl-MW Schalenabst. 220mm Außenwand KMz SFK28 RDK2 NF(240/115/71) D 11,5cm M5 H bis 13,5m STLB-Bau 2026-04 012 8115 Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Dämmung wird gesondert vergütet, mit Lüftungs-/Entwässerungsöffnungen mit Fugenlüftern aus nichtrostendem Stahl DIN EN 10088-2, Werkstoff-Nr 1.4401, Schalenabstand 220 mm, vor Außenwand, Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, Festigkeitsklasse 28, Rohdichteklasse 2, NF (240/115/71), Mauerwerksdicke 11,5 cm, Mauermörtel M 5 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2, Arbeitshöhe bis 13,5 m, Ausführung im Kreuzverband, Fuge auskratzen und nachträgliches Verfugen wird gesondert vergütet.
20,000 m2 Unterbeschreibung 1: Abweichende Ausführung mit vorspringenden Bindern Ausführung als Zierverband mit vorspringenden Bindern, Versatztiefe 2 cm, in Teilflächen, Teilflächengröße über 8 bis 10 m2,
Mittlere norm. Druckfestigkeit EN 771-1: 50 MPa, Kategorie I,
Dauerhaftigkeit EN 771-1: F2,
Aktive lösliche Salze EN 771-1: Klasse S2.
Einbauorte: Ansicht Nordost, Achse 1-2, 1.OG bis 2.OG.
Gesamtbetrag:
[Seite 127]
LV: Klinkerfassaden Seite: 27 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.2.40 Verbl-MW Lochmauerwerk Schalenabstand 220mm Außenwand Sonderformat 250/115/71 D 11,5cm M10 H bis 13,5m Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung,
Ausführung als bewehrtes Lochmauerwerk (Filtermauerwerk), Mauerwerksverband flämischer Verband, Binder ausgespart, Schalenabstand 220 mm, vor Außenwand/Außenfenster, Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz,
Mauerwerksdicke 11,5 cm,
Festigkeitsklasse 28,
Rohdichteklasse 2,0,
Mittlere norm. Druckfestigkeit EN 771-1: 50 MPa, Kategorie I,
Dauerhaftigkeit EN 771-1: F2,
Aktive lösliche Salze EN 771-1: Klasse S2,
Mauermörtel M 10 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2,
Ausführung Mauerstein/Klinker im Sonderformat (250/115/71), mit je Mauerstein zwei Bohrungen für die Einfädelung der Bewehrungsstäbe, Durchmesser Bohrung 25 mm, Überbindemaß 62,5 mm, einschließlich Verfüllung des Ringspalts zwischen Bewehrungsstab und umgebenden Mauersteinen beim Aufmauern, mit Quellmörtel, erforderliche Druckfestigkeit des Quellmörtels 32MPa nach 28 Tagen,
Einbauorte:
Hauptgebäude: in Teilflächen vor Fenstern, Teilflächengröße über 2,50 bis 20,00 m2,
Arbeitshöhe bis 13,5 m, Fuge auskratzen und nachträgliches Verfugen wird gesondert vergütet, Dämmung, Bewehrung und Windposts werden gesondert vergütet.
240,000 m2 2.2.50 Verbl-MW Lochmauerwerk Schalenabstand 220mm Außenwand NF (240/115/71) D11,5cm M10 H bis 3,50m Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung,
Ausführung als unbewehrtes Lochmauerwerk (Filtermauerwerk), Mauerwerksverband flämischer Verband, Binder ausgespart, Schalenabstand 220 mm, vor Außenwand, Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, NF (240/115/71),
Mauerwerksdicke 11,5 cm,
Festigkeitsklasse 28,
Rohdichteklasse 2,0,
Mittlere norm. Druckfestigkeit EN 771-1: 50 MPa, Kategorie I,
Dauerhaftigkeit EN 771-1: F2,
Aktive lösliche Salze EN 771-1: Klasse S2,
Mauermörtel M 10 DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN 998-2,
Einbauorte:
Wirtschaftsgebäude, alle Außenwände,
Arbeitshöhe bis 3,5 m, Fuge auskratzen und nachträgliches Verfugen wird gesondert vergütet, Dämmung, Bewehrung und Windposts werden gesondert vergütet.
96,000 m2 *** Bezugsbeschreibung 2.2.60 Verbl-MW Außenecke Winkel 90° Außenecke in Verblendmauerwerk DIN EN 1996, aus Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, inkl. aller erforderlichen Formsteine oder Steinschnitte, inkl. Verzahnung der Ecksteine, Winkel 90°,
Abrechnung nach Höhe der ausgeführten Außenecke in Metern.
117,000 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.2.60
[Seite 128]
LV: Klinkerfassaden Seite: 28 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.2.70 Verbl-MW Innenecke Winkel 90° jedoch Ausführung als Innenecke,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
26,000 m 2.2.80 Verbl-MW Innenecke Winkel 90° T-Stoß Innenecke in Verblendmauerwerk DIN EN 1996, aus Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz,
Ausführung der Eckausbildung im Grundriss T-förmig, inkl. Verzahnung, Winkel 90°, inkl. aller erforderlichen Formsteine oder Steinschnitte,
Einbauort: Achsen F/5 und G/6
Ausführung gemäß Zeichnung
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_386,
Abrechnung nach Höhe der ausgeführten Innenecke in Metern.
26,000 m 2.2.90 Öffnung b. Aufmauern herst. B 2475 mm H 2620 mm D 11,5cm STLB-Bau 2026-04 012 86 Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern, als Fensteröffnung, Breite Nennmaß Wandöffnung '2475' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2620' mm, im Verblendmauerwerk, in Außenwänden, Wanddicke 11,5 cm.
66,000 St 2.2.100 Öffnung b. Aufmauern herst. B 5850 mm H 2620 mm D 11,5cm STLB-Bau 2026-04 012 86 Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern, als Fensteröffnung, Breite Nennmaß Wandöffnung '5850' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2620' mm, im Verblendmauerwerk, in Außenwänden, Wanddicke 11,5 cm.
8,000 St 2.2.110 Öffnung b. Aufmauern herst. B 5950 mm H 2620 mm D 11,5cm STLB-Bau 2026-04 012 86 Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern, als Fensteröffnung, Breite Nennmaß Wandöffnung '5950' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2620' mm, im Verblendmauerwerk, in Außenwänden, Wanddicke 11,5 cm.
8,000 St 2.2.120 Öffnung b. Aufmauern herst. B 1250 mm H 3000 mm D 11,5cm STLB-Bau 2026-04 012 86 Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern, als Türöffnung, Breite Nennmaß Wandöffnung '1250' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '3000' mm, im Verblendmauerwerk, in Außenwänden, Wanddicke 11,5 cm.
6,000 St 2.2.130 Öffnung b. Aufmauern herst. B 1300 mm H 2260 mm D 11,5cm STLB-Bau 2026-04 012 86 Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern, als Türöffnung, Breite Nennmaß Wandöffnung '1300' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2260' mm, im Verblendmauerwerk, in Außenwänden, Wanddicke 11,5 cm.
4,000 St *** Bezugsbeschreibung 2.2.140 Öffnung b. Aufmauern herst. 900-1000cm2 T 10-15cm STLB-Bau 2026-04 012 86 Herstellen von Öffnungen beim Aufmauern, Einzelgröße der Öffnungen über 900 bis 1000 cm2, Tiefe über 10 bis 15 cm, im Verblendmauerwerk, in Außenwänden, Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr 'HUO_5_AR_AN_SO_254'
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.2.140 2.2.150 Öffnung b. Aufmauern herst. 1000-1500cm2 T 10-15cm STLB-Bau 2026-04 012 86 Einzelgröße der Öffnungen über 1000 bis 1500 cm2,
[Seite 129]
LV: Klinkerfassaden Seite: 29 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
1,000 St 2.2.160 Bohrung Klinker Durchm. bis 25mm T 10-12,5cm nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe Bohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Verblendmauerwerk aus Klinker, für Durchführung von Kabeln für Komponten der Zutrittskontrolle und weiterer technischer Ein-/Anbauteile,
Bohrdurchmesser bis 25 mm,
Bohrtiefe über 10 bis 12,5 cm,
Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Untergrundbeschädigung, Ausführung im Freien,
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, in vom AG gestellten Behälter lagern.
20,000 St 2.2.170 Kernbohrung Klinker Durchm. 25-50mm T 10-12,5cm nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche senkrecht, aus Verblendmauerwerk aus Klinker,
Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm,
Bohrtiefe über 10 bis 12,5 cm,
Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Untergrundbeschädigung, Ausführung im Freien,
einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, aufgenommene Stoffe sammeln, in vom AG gestellten Behälter lagern.
5,000 St *** Bezugsbeschreibung 2.2.180 Fuge auskratzen T bis 1,5cm 12Schichten/m STLB-Bau 2026-04 012 1851 Fuge auskratzen einschl. reinigen, Auskratztiefe bis 1,5 cm, anfallende Stoffe in vom AG gestellten Behälter sammeln, im wilden Verband, 12 Schichten je Meter Mauerwerkshöhe.
1.645,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.2.180 2.2.190 Fuge auskratzen T bis 1,5cm 12Schichten/m STLB-Bau 2026-04 012 1851 im Kreuzverband,
200,000 m2 2.2.200 Dehnfuge b. Aufmauern anlegen vertikal B 20mm Vertikale Dehnfuge beim Aufmauern herstellen, im Verblendmauerwerk, außen, Wanddicke 11,5 cm, inkl. aller erforderlichen Formsteine oder Steinschnitte,
Fugenbreite 20 mm,
Abdichtung / Füllung in gesonderter Position.
120,000 m Leitbeschreibung: 2.2.210 Abdichtung Bauteilfuge Außenwand Fugendichtstoff B 15-20mm Primer Hinterfüllmaterial PE geschlossenzellig STLB-Bau 2026-04 034 181 Abdichtung von Bauteilfugen in Außenwänden, Untergrund 1. Fugenflanke Mauerwerk, Untergrund 2. Fugenflanke Mauerwerk, mit Fugendichtstoff, Fugenbreite über 15 bis 20 mm, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1,5:1, einschl. reinigen, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/geschlossenzellig, Arbeitshöhe bis 13,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, Gerüst wird beigestellt/ist vorh..
[Seite 130]
LV: Klinkerfassaden Seite: 30 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
770,000 m Unterbeschreibung 1: Einbauorte + weitere Eigenschaften Ausführung der elastischen Fugendichtmasse besandet, gemäß freigegebenem Muster, Muster in separater Posiion,
es sind die BNB-Produktanforderungen gemäß Zeile 9 der BNB-Produktmatrix zu beachten
Einbauort: sämtliche vertikalen und horizontalen Dehnfugen.
Gesamtbetrag:
[Seite 131]
LV: Klinkerfassaden Seite: 31 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leitbeschreibung: 2.2.220 Herstellen von Schlitzen beim Aufmauern B 10-15cm T 10-15cm STLB-Bau 2026-04 012 89 Herstellen von Schlitzen beim Aufmauern, Schlitzbreite über 10 bis 15 cm, Schlitztiefe über 10 bis 15 cm, im Verblendmauerwerk, in Außenwand, Arbeitshöhe bis 13,5 m, Ausführung in allen Geschossen.
140,000 m Unterbeschreibung 1: Ausführung als Fallrohrnische Ausführung als Fallrohrnische, Tiefe Schlitz wie Dicke der Verblendschale, Fallrohr und Blechverkleidung durch separates Gewerk.
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 132]
LV: Klinkerfassaden Seite: 32 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.3 Abfangungen, Verankerungen, Fugenbewehrungen
2.3.10 Dübelanker Stahl niro eindübeln Schalenabst. 220mm STLB-Bau 2026-04 012 100 Dübelanker gemäß bauaufsichtlicher Zulassung, aus nichtrostendem Stahl, Einbau in Außenwand, beim Aufmauern in vorh. Bauteil aus Beton eindübeln, Schalenabstand 220 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.
16.425,000 St *** Bezugsbeschreibung 2.3.20 Mauerwerksabfangung Windpost Stahl niro H 2,62 m Windpostkonstruktion zur Abfangung von Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, für Horizontallasten, Ausführung in Bereichen mit Lochmauerwerk vor Fentserelementen, bestehend aus:
Ankerschiene, Maße 28/15 bzw. passend zu nachstehend beschriebenen Mauerankern, vertikal, Höhe über 2550 mm bis 2650 mm, aus nichtrostendem Stahl, Befestigung mit Schwertern aus nichtrostendem Stahl an bauseitigem Verstärkungsprofil des Fensterelements, Befestigung mit Schrauben, bauseitiges Verstärkungsprofil aus Aluminium, pulverbeschichtet, Maueranker, aus nichtrostendem Stahl, beim Aufmauern in vorstehend beschriebene Ankerschiene eingelegt, je Lagerfuge 1 Anker, Gesamtanzahl Lagerfugen/Anker je Windpost über 25 bis 35 Stück,
Schalenabstand des Verblendmauerwerks 220 mm,
Horizontallast 0,5kN/m,
Fensterelement in Dämmebene montiert, Abstand Vorderkante Blendrahmen des Fenster zu innenseitiger Vorderkante des Verblendmauerwerks über 140 bis 150 mm,
Ausführung gemäß Zeichnung Zeichnungs-Nr. HUO_5_AR_DT_XO_370.
66,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.20 2.3.30 Mauerwerksabfangung Windpost Stahl niro H 3,00 m jedoch abweichende Höhe und abweichender Schalenabstand, Einbau vor Pfosten-Riegel-Fassaden, Befestigung mit Fassadenschwert an bauseitiger Profilverstärkung der Pfosten-Riegel-Fassade,
Höhe Windpost 3000 mm,
Schalenabstand des Verblendmauerwerks über 260 mm bis 270 mm,
Gesamtanzahl Lagerfugen/Anker je Windpost über 30 bis 35 Stück,
Einbau im Erdgeschoss,
vor Pfosten-Riegel-Fassade des Haupteingangs, Achse G/2-3,
Ausführung gemäß Zeichnung Zeichnungs-Nr. HUO_5_AR_DT_XO_365,
Zeichnungs-Nr. HUO_5_AR_DT_00_383.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 2.3.40 Mauerwerksabfangung Windpost Stahl niro QR bis 80/70/4 mm H 3,05 m Windpostkonstruktion zur Abfangung von Verblendmauerwerk DIN EN 1996, für Horizontallasten, Ausführung am Wirtschaftsgebäude in Bereichen mit Lochmauerwerk,
Ausführung als Quadratrohr oder C-Schiene, Einbaulage vertikal, Profilquerschnitt bis 80/70/4 mm bzw. gemäß Typenstatik, Einzellänge (Höhe) 3,05 m, Bemessungslast 0,75 kN/m,
Befestigung an Tragschale aus Mauerwerk (Achsen M/11-12) bzw. Stahlbau-Unterkonstruktion (übrige Teilflächen),
Verankerung des Lochmauerwerks mit Mauerankern aus nichtrostendem Stahl, beim Aufmauern in
[Seite 133]
LV: Klinkerfassaden Seite: 33 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Verankerung des Lochmauerwerks mit Mauerankern aus nichtrostendem Stahl, beim Aufmauern in vorstehend beschriebenen Windpost eingelegt, vertikaler Ankerabstand max. 250 mm, Gesamtanzahl Anker je Windpost über 10 bis 15 Stück,
Ausführung gem. Zeichnung,
Zeichnungs-Nr. HUO_5_AR_GR_00_121,
Einbauort:
Wirtschaftsgebäude, Erdgeschoss.
44,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.40 2.3.50 Mauerwerksabfangung Windpost Stahl niro QR bis 80/70/4 mm H 0,75 m jedoch abweichende Einzellänge (Höhe) und Anzahl von Mauerankern,
Höhe 75 cm,
Anzahl Anker je Windpost: über 2 bis 4 Stück,
Einbauort:
Wirtschaftsgebäude, Erdgeschoss, über Türelementen.
10,000 St *** Bezugsbeschreibung 2.3.60 Mauerwerksabfangung Winkelkonsolanker Stahl niro Laststufe 4kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm STLB-Bau 2026-04 012 100 Mauerwerksabfangung als Winkelkonsolanker mit bauaufsichtlich zugelassenem Tragankerkopf, aus nichtrostendem Stahl, Belastung '5' kN/m, Laststufe 4 kN, Einbau in Außenwand, beim Aufmauern in vorh. Bauteil aus Beton eindübeln, Höhe über Gelände bis 12 m, Schalenabstand 220 mm, Ausführung gemäß Zeichnung.
70,000 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.60 2.3.70 Mauerwerksabfangung Winkelkonsolanker Stahl niro Laststufe 8kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm STLB-Bau 2026-04 012 100
Belastung '8' kN/m,
Laststufe 8 kN,
19,000 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.60 2.3.80 Mauerwerksabfangung Winkelkonsolanker Stahl niro Versatz Laststufe 8kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm mit Versatz,Belastung 8 kN/m, Laststufe 8 kN, Versatzhöhe 45 cm, Einbau im Erdgeschoss am Fußpunkt der MW-Verblendschale.
106,000 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.60 2.3.90 Mauerwerksabfangung Winkelkonsolanker Stahl niro Laststufe 8kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm STLB-Bau 2026-04 012 100
Belastung '12' kN/m,
Laststufe 8 kN,
245,000 m *** Bezugsbeschreibung 2.3.100 Eckausbildung Außenecke Mauerwerksabfangung Winkelkonsolanker Stahl niro Laststufe 8kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm Eckausbildung der Mauerwerksabfangung, als Winkelkonsolanker mit bauaufsichtlich zugelassenem Tragankerkopf, aus nichtrostendem Stahl, Belastung bis 12kN/m, Laststufe 8kN,
[Seite 134]
LV: Klinkerfassaden Seite: 34 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Eckausbildung der Mauerwerksabfangung, als Winkelkonsolanker mit bauaEuUfRsichtlich zugelEaUsRsenem Tragankerkopf, aus nichtrostendem Stahl, Belastung bis 12kN/m, Laststufe 8kN,
Einbau in Außenwand, beim Aufmauern in vorh. Bauteil aus Beton eindübeln, Höhe über Gelände bis 12 m, Schalenabstand 220 mm,
Ausführung als Sonderbauteil / Formteil, als Außenecke, Winkel 90 Grad, Schenkellänge 1 bis 40 cm, Schenkellänge 2 gemäß statischem Erfordernis,
21,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.100 2.3.110 Eckausbildung Außenecke Mauerwerksabfangung Winkelkonsolanker Stahl niro Laststufe 4kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm jedoch Belastung bis 5kN/m, Laststufe 4kN, sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
7,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.100 2.3.120 Eckausbildung Innenecke Mauerwerksabfangung Winkelkonsolanker Stahl niro Laststufe 8kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm jedoch Ausführung als Innenecke, sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
6,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.100 2.3.130 Eckausbildung Innenecke Mauerwerksabfangung Winkelkonsolanker Stahl niro Laststufe 4kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm jedoch Ausführung als Innenecke, Belastung bis 5kN/m, Laststufe 4kN, sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St *** Bezugsbeschreibung 2.3.140 Mauerwerksabfangung Einzelkonsolanker Stahl niro Drucklager Laststufe 4kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm STLB-Bau 2026-04 012 100 Mauerwerksabfangung als Einzelkonsolanker für Fertigteil, aus nichtrostendem Stahl, mit justierbarem Drucklager, Belastung '5' kN/m, Laststufe 4 kN, Einbau in Außenwand, beim Aufmauern in vorh. Bauteil aus Beton eindübeln, Höhe über Gelände bis 12 m, Schalenabstand 220 mm.
240,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.140 2.3.150 Mauerwerksabfangung Einzelkonsolanker Stahl niro Drucklager Laststufe 8kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm STLB-Bau 2026-04 012 100
Belastung '8' kN/m,
Laststufe 8 kN,
340,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.140 2.3.160 Mauerwerksabfangung Einzelkonsolanker Stahl niro Drucklager Laststufe 8kN eindübeln H bis 12m Schalenabst. 220mm STLB-Bau 2026-04 012 100
Belastung '12' kN/m,
Laststufe 8 kN,
12,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.140 2.3.170 Mauerwerksabfangung Einzelkonsolanker Stahl niro Drucklager Laststufe 8kN einführen H bis 12m Schalenabst. 220mm STLB-Bau 2026-04 012 100
Belastung '8' kN/m,
Laststufe 8 kN, in einbetonierte Schiene einführen, Ausführung gemäß Zeichnung,Zeichnungs-Nr 'HUO_5_AR_DT_00_382'
[Seite 135]
LV: Klinkerfassaden Seite: 35 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
20,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.3.140 2.3.180 Mauerwerksabfangung Einzelkonsolanker Stahl niro Drucklager Laststufe 8kN einführen H bis 12m Schalenabst. 220mm STLB-Bau 2026-04 012 100
Belastung '12' kN/m,
Laststufe 8 kN, in einbetonierte Schiene einführen, Ausführung gemäß Zeichnung,Zeichnungs-Nr 'HUO_5_AR_DT_00_382'
10,000 St 2.3.190 Öffnung überdecken Winkelauflager Öffnung überdecken, in Verblendmauerwerk DIN EN 1996, mit Winkelauflager aus nichtrostendem Stahl,
größte Rohbaubreite der Öffnung 130 cm,
Gesamtdicke Vorsatzschale 11,5 cm,
Auflagerbreite des Winkels 90 mm, geeignet für Mauerwerksdicken bis 115 mm, Teilstücklänge bis 170 cm,
Einbau beim Aufmauern der Verblendschale, durch Auflegen auf Verblendschale, Dimensionierung entsprechend statischer Berechnung des AN bzw. gemäß Typenstatik,
Einbauort:
Außentüren Wirtschaftsgebäude.
4,000 St Leitbeschreibung: 2.3.200 Streckmetallgitter Außenwand D 11,5cm STLB-Bau 2026-04 012 9060 Streckmetallgitter DIN EN 845-3 als konstruktive Lagerfugenbewehrung, in Außenwand, Mauerwerksdicke 11,5 cm.
80,000 kg Unterbeschreibung 1: Weitere erforderliche Eigenschaften Lagerfugenbewehrung aus nichtrostendem Stahl, erforderliche Überlappungslänge mind. 225 mm,
Eckformteile / -ausbildungen werden gesondert vergütet.
Gesamtbetrag:
[Seite 136]
LV: Klinkerfassaden Seite: 36 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.3.210 Eckausbildung Lagerfugenbewehrung geschweißt Eckausbildung der konstruktiven Lagerfugenbewehrung, Ausführung Lagerfugenbewehrung als Streckmetallgitter DIN EN 845-3, aus nichtrostendem Stahl,
Ausbildung als Innen- und Außenecke, Eckwinkel 90 Grad, Herstellen der Eckausbildung durch Überlappen und Verschweißen der beiden Bewehrungslagen.
28,000 St 2.3.220 Eckausbildung Lagerfugenbewehrung Formteil Eckausbildung der konstruktiven Lagerfugenbewehrung, Ausführung Lagerfugenbewehrung als Streckmetallgitter DIN EN 845-3, aus nichtrostendem Stahl,
Ausbildung als Innen- und Außenecke, Eckwinkel 90 Grad, Herstellen der Eckausbildung durch systemgebundenes Formteil / systemgebundenen Flachstahlwinkel,
Ausführung an Eckausbildung mit einem Abstand < 490 mm bis zur nächsten vertikalen Bewegungsfuge oder Fallrohrnische.
136,000 St 2.3.230 Bewehrung Lochmauerwerk Gewindestab M10 Stahl niro Bewehrung aus nichtrostendemStahl, Werkstoff-Nr 1.4301, als Gewindestange DIN 976-1, Nenndurchmesser M10, Längen bis 7 m,
Ausführung als Vertikalbewehrung bei Lochmauerwerk im Flämischen Verband, einschließlich Einfädelung beim Aufmauern in vorhandene vorgelochte Klinkersteine, Lochdurchmesser 25 mm, in sich überlappenden Klinkerbereichen,
Einzellängen:
vor Fenstern der Typen 1a-1f: über 2600 mm bis 2800 mm,
vor Fenstern des Typs 3a: über 2600 mm bis 2800 mm,
vor Fenstern des Typs 3b: über 2200 mm bis 2400 mm,
vor PR-Fassade im EG: über 3200 bis 3400 mm,
vorgenannte Einzellängen können in Abhängigkeit der vom Bieter gewählten Befestigungskonstruktion abweichen, Verschluss des Ringspalts zwischen Bewehrungsstab und Klinker in Position für Lochmauerwerk enthalten,
Abrechnung in kg gemäß Stahlliste des AN für die vorstehend beschriebenen Bauteile.
550,000 kg 2.3.240 Befestigung Bewehrungsstahl, Stahl niro Befestigung der Bewehrungsstäbe des Lochmauerwerks an Tragschale aus Stahlbeton, bestehend aus zwei Winkelkonsolen je Bewehrungsstab (oben und unten), aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr 1.4301,
Abstand zwischen Vorderkante Stb-Wand und Mittelachse Bewehrungsstab über 225 bis 230 mm, Schalenabstand 220 mm,
Befestigung des Bewehrungsstabes an Konsole nach Wahl AN entsprechend WM-Planung des AN, Einbau in Außenwand, Konsolen beim Aufmauern in vorh. Bauteil aus Beton eindübeln,
Abrechnung in Stück je zu befestigendem Bewehrungsstab.
390,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 137]
LV: Klinkerfassaden Seite: 37 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.4 Verfugung Verblendmauerwerk
Hinweise zu Verfugungen Bei der Wahl der für die Ausführung der Verfugung vorgesehenen Materialien sind die BNB- Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 35 zu beachten. *** Bezugsbeschreibung 2.4.10 Verfugen Sichtmauerwerk Fugenmörtel M5 12Schichten/m STLB-Bau 2026-04 012 96 Verfugen des Sichtmauerwerks, im wilden Verband, mit Fugenmörtel M 5, 12 Schichten je Meter Mauerwerkshöhe.
1.645,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.4.10 2.4.20 Verfugen Sichtmauerwerk Fugenmörtel M5 12Schichten/m STLB-Bau 2026-04 012 96 im Kreuzverband,
180,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 138]
LV: Klinkerfassaden Seite: 38 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.5 Abdichtung / Horizontalsperren
2.5.10 Abdichtung in/unter Wand EPDM D bis 15cm + Verbreiterung einseitig 50cm W4-E MSB-nQ in Mörtelschicht verlegen Abdichtung in oder unter Wänden DIN 18533-1 und DIN 18533-2, aus einer Lage Ethylen-Propylen- Dien-Polymer (EPDM), Oberfläche rau, leicht profiliert, Wanddicke bis 15 cm, Verbreiterung 50 cm, einseitig,
Raumnutzungsklasse RN3-E (hohe Anforderung), Wassereinwirkungsklasse W4-E (Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden),
Rissklasse R4-E (sehr hoch),
Rissüberbrückungsklasse RÜ4-E (sehr hohe Rissüberbrückung bis 5 mm, Rissversatz bis 2 mm),
Anwendungstyp MSB-nQ (Mauersperrbahn, ohne Querkraftübertragung) DIN/TS 20000-202,
in Mörtelschicht verlegen, einschließlich tragschalenseitiger Befestigung an aufgehender Wand aus Stahlbeton, Befestigung mechanisch und verklebt,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_00_382.
630,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 139]
LV: Klinkerfassaden Seite: 39 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.6 Fertigteilstürze
*** Bezugsbeschreibung 2.6.10 Öffnung überdecken Betonsturz m. Riemchen-Verblendung KMz Vorsatzschale H 23,7cm D 11,5cm B 135 cm Öffnung überdecken, in Verblendmauerwerk DIN EN 1996, mit Betonsturz, Querschnitt rechteckig, als Verbundfertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 845-2, mit werkseitiger Riemchenverblendung an Vorder- und Unterseite,
größte Rohbaubreite der Öffnung 135 cm,
Höhe Sturz inkl. Riemchen 23,7 cm,
Breite Sturz inkl.Riemchen 11,5 cm,
Gesamtdicke Vorsatzschale 11,5 cm,
Beton:
Expositionsklasse XC4 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, wechselnd nass und trocken), Expositionsklasse XF1 (Frostangriff, mäßige Wassersättigung ohne Taumittel),
Riemchen:
Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, Festigkeitsklasse 28, Rohdichteklasse 2, NF (240/115/71), rückseitig verzahnt, aus gleicher Charge wie handverlegte Klinker des angrenzendem Verblendschalen-Mauerwerks,
Ausführung der Sturzenden mit Zahnschnitt, zur Verzahnung mit angrenzenden Stürzen bzw. dem Mauerwerk der Verblendschale, Ausführung Verzahnung über die gesamte Sturz- bzw. Verblendschalenbreite,
Einbau des Verbundsturzes in Verblendmauerwerk DIN EN 1996 der Außenwand, Abfangung Sturz mit Einzelkonsolankern aus nichtrostendem Stahl, Abfangung in gesonderter Position im Titel 2.3 "Abfangungen, Verankerungen, Fugenbewehrungen" enthalten,
einschließlich oberseitig einbetonierter System-Ankerschiene, aus nichtrostendem Stahl, Maße gemäß Typenstatik oder statischer Berechnung des AN, geeignet für Abfangungen bis Laststufe 8 kN, für kraftschlüssige Befestigung des Sturzes an vorstehend beschriebene Einzelkonsolanker,
einschließlich Bewehrung, Ausführung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung/Typenstatik oder statischer Berechnung des AN,
Einbauorte:
Erdgeschoss, über Außentüren sowie Fenstern des Typs 3a,
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_371
Abrechnung in Stück je vollständig überdeckter Öffnung,
Verfugung in gesonderter Position.
10,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.6.10 2.6.20 Öffnung überdecken Betonsturz m. Riemchen-Verblendung KMz Vorsatzschale H 23,7cm D 11,5cm B 130 cm jedoch abweichende Breite der zu überdeckenden Öffnung,
größte Rohbaubreite der Öffnung 130 cm,
Einbauorte:
Wirtschaftsgebäude, über 2-flügeligen Türen.
4,000 St 2.6.30 Öffnung überdecken Betonsturz m. Riemchen-Verblendung KMz Vorsatzschale H 23,7cm D 11,5cm Öffnung überdecken, in Verblendmauerwerk DIN EN 1996, mit Betonsturz, Querschnitt rechteckig, als Verbundfertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 845-2, mit werkseitiger Riemchenverblendung an Vorder- und Unterseite,
Ausführung als umlaufendes bzw. durchgehendes Sturzband über großflächiger Fassadenöffnung an der Gebäudeecke des Haupteingangsbereichs
[Seite 140]
LV: Klinkerfassaden Seite: 40 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausführung als umlaufendes bzw. durchgehendes Sturzband über großfläcEhUiRger FassadenöffEnUuRng an der Gebäudeecke des Haupteingangsbereichs
sowie
über Fenstern mit einer zu überbrückenden Öffnungsbreite i.H.v. > 3,00 m (Fenstertypen 1 und 2 sowie 3b), Teilstücklängen nach Wahl AN bzw. gemäß statischem / konstruktivem Erfordernis und statischer Berechnung des AN,
Höhe Sturz inkl. Riemchen 23,7 cm,
Breite Sturz inkl. Riemchen 11,5 cm,
Gesamtdicke Vorsatzschale 11,5 cm,
Beton:
Expositionsklasse XC4 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, wechselnd nass und trocken), Expositionsklasse XF1 (Frostangriff, mäßige Wassersättigung ohne Taumittel),
Riemchen:
Klinker DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN 20000-401 oder nach Zulassung, KMz, Festigkeitsklasse 28, Rohdichteklasse 2, NF (240/115/71), im wilden Verband, rückseitig verzahnt, aus gleicher Charge wie handverlegte Klinker des angrenzenden Verblendschalen- Mauerwerks,
Ausführung der Teilstückenden mit Zahnschnitt, zur Verzahnung mit angrenzenden Stürzen bzw. dem Mauerwerk der Verblendschale, Ausführung Verzahnung über die gesamte Sturz- bzw. Verblendschalenbreite,
Einbau des Verbundsturzes in Verblendmauerwerk DIN EN 1996 der Außenwand, Abfangung Sturz mit Einzelkonsolankern aus nichtrostendem Stahl, Abfangung in gesonderter Position im Titel 2.3 "Abfangungen, Verankerungen, Fugenbewehrungen" enthalten,
einschließlich oberseitig einbetonierter System-Ankerschiene, aus nichtrostendem Stahl, Maße gemäß Typenstatik oder statischer Berechnung des AN, geeignet für Abfangungen bis Laststufe 8 kN, für kraftschlüssige Befestigung des Sturzes an vorstehend beschriebene Einzelkonsolanker,
einschließlich Bewehrung, Ausführung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung/Typenstatik oder statischer Berechnung des AN,
Einbauort:
Erdgeschoss, Haupteingang, Achsen G/1-3 und 1/F-G sowie EG bis 2.OG über Fenstern der Typen 1, 2 und 3b,
Ausführung gemäß Zeichnung und Anlagen,
Zeichnungs-Nr. HUO_5_AR_DT_XO_371 und
Anlage "Übersichten Konsolen Rev 2"
Abrechnung nach abgewickelter Länge des Sturzes in Metern.
425,000 m 2.6.40 Eckausbildung Sturzband Betonsturz m. Riemchen-Verblendung KMz Eckausbildung in Betonsturz mit Riemchen-Verblendung, Querschnitt Sturz rechteckig, als Verbundfertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 845-2, mit werkseitiger Riemchenverblendung an Vorder- und Unterseite,
Höhe Sturz inkl. Riemchen 23,7 cm,
Breite Sturz inkl. Riemchen 11,5 cm,
Einbauort:
Erdgeschoss, Achse 1/G.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 141]
LV: Klinkerfassaden Seite: 41 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
[Seite 142]
LV: Klinkerfassaden Seite: 42 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3 DIN 18331 Betonarbeiten
3.1 Fassadenbekleidung aus Beton-Fertigteilen
*** Bezugsbeschreibung 3.1.10 Wandplatte Fertigteil WD 80 mm L 0,45 m H 4,285 m vorgehängte Fassade C35/45 XC4 XF1 Wandplatte als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandplatte,
Dicke Wandplatte 80 mm, Länge 0,45 m, Höhe 4,285 m,
als vorgehängte Fassade, nicht geschalte Betonflächen abgezogen, geschalte Betonflächen als Sichtbeton, mit besonderen Anforderungen, Klasse SB 3-FT gemäß "Merkblatt Sichtbetonfertigteile", Betonfläche hydrophobieren,
als Stahlbeton, Normalbeton C 35/45 DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC4 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, wechselnd nass und trocken), Expositionsklasse XF1 (Frostangriff, mäßige Wassersättigung ohne Taumittel), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), scharfkantig, unterer Wandabschluss waagerecht, oberer Wandabschluss waagerecht,
Verankerungen und Bewehrung werden gesondert vergütet.
6,000 St 3.1.20 Wandplatte Fertigteil WD 80 mm L 0,49 m H 4,295 m vorgehängte Fassade C35/45 XC4 XF1 jedoch abweichende Maße,
Dicke Wandplatte 80 mm, Länge 0,49 m, Höhe 4,295 m,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.10 3.1.30 Wandplatte Fertigteil WD 80 mm L 1,055 m H 4,295 m vorgehängte Fassade C35/45 XC4 XF1 jedoch abweichende Maße,
Dicke Wandplatte 80 mm, Länge 1,055 m, Höhe 4,295 m,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
8,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.10 3.1.40 Wandplatte Fertigteil WD 80 mm L 3,53 m H 0,49 m vorgehängte Fassade C35/45 XC4 XF1 jedoch abweichende Maße,
Dicke Wandplatte 80 mm, Länge 3,53 m, Höhe 0,49 m,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
8,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.10 3.1.50 Wandplatte Fertigteil WD 80 mm L 3,53 m H 1,165 m vorgehängte Fassade C35/45 XC4 XF1 jedoch abweichende Maße,
Dicke Wandplatte 80 mm, Länge 3,53 m, Höhe 1,165 m,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
[Seite 143]
LV: Klinkerfassaden Seite: 43 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
8,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.10 3.1.60 Wandplatte Fertigteil WD 80 mm L 3,91 m H 1,165 m vorgehängte Fassade C35/45 XC4 XF1 jedoch abweichende Maße,
Dicke Wandplatte 80 mm, Länge 3,91 m, Höhe 1,165 m,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St 3.1.70 Aussparung in Fertigteil T bis 10cm bis 500cm2 rund Wandplatte Aussparung in Fertigteil aus Stahlbeton, Einzelgröße der Aussparungen bis 500 cm2, Aussparungsform rund, Aussparungstiefe bis 10 cm, für scharfkantige Betonkanten, in Wandplatte als Bekleidung für Außenwand aus Ortbeton, Aussparung für Zapfstelle und Kabeldurchführungen,
Einbauort: Untergeschoss, Achse F/8-9 und G/2-3.
4,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 144]
LV: Klinkerfassaden Seite: 44 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.2 Verankerungen und Bewehrung
3.2.10 Betonstahlmatte B500A Lagermatte Q188A Wandplatte STLB-Bau 2026-04 013 123 Bewehrung aus Betonstahlmatten B500A DIN 488-1, DIN 488-4, als Lagermatte, Q 188 A, für Wandplatte als Betonfertigteil, Ausführung im Kellergeschoss.
315,000 kg 3.2.20 Verankerung Stahl niro Wandplatte 353/116,5/8 cm bis 391/116,5/8 cm Fertigteil vorgehängte Fassade Verankerung für Wandplatte als Betonfertigteil, aus nichtrostendem Stahl, Korrosionsbeständigkeitsklasse CRC III DIN EN 1993-1-4, mit bauaufsichtlicher Zulassung, je zu verankernder Fassadenplatte bestehend aus:
-
2 Stück Hängezuganker, Laststufe 5,0 kN, als vollständiges Verankerungssystem aus Fassadenplattentragteil und Montageteil,
-
4 Stück Druckschrauben M16,
-
4 Stück Luftspaltdrehanker Laststufe 2,0,
-
6 Stück Bolzenanker,
Einbau in Außenwand, in vorh. Bauteil aus Beton eindübeln, einschließlich sämtlicher gemäß Einbauanleitung des Herstellers erforderlichen Zulagebewehrungen / Bewehrungsschlaufen, Montage des Fassadenplattentragteils des Hängezugankers werkseitig in der zu verankernden Wandplatte,
Maße der zu verankernden Wandplatte B/H/D von 353/116,5/8 cm bis 391/116,5/8 cm,
Rohbauwanddicke 30 cm,
Schalenabstand 215 mm,
Abrechnung in Stück je zu verankernder Wandplatte.
10,000 St 3.2.30 Verankerung Stahl niro Wandplatte 44,5/428,5/8 cm bis 105,5/429,5/8 cm Fertigteil vorgehängte Fassade Verankerung für Wandplatte als Betonfertigteil, aus nichtrostendem Stahl, Korrosionsbeständigkeitsklasse CRC III DIN EN 1993-1-4, mit bauaufsichtlicher Zulassung, je zu verankernder Fassadenplatte bestehend aus:
-
2 Stück Hängezuganker, Laststufe 5,0 kN, als vollständiges Verankerungssystem aus Fassadenplattentragteil und Montageteil,
-
4 Stück Druckschrauben M16,
-
2 Stück Luftspaltdrehanker Laststufe 2,0,
-
4 Stück Bolzenanker,
Einbau in Außenwand, in vorh. Bauteil aus Beton eindübeln, einschließlich sämtlicher gemäß Einbauanleitung des Herstellers erforderlichen Zulagebewehrungen / Bewehrungsschlaufen, Montage des Fassadenplattentragteils des Hängezugankers werkseitig in der zu verankernden Wandplatte,
Maße der zu verankernden Wandplatte B/H/D von 44,5/428,5/8 cm bis 105,5/429,5/8 cm,
Rohbauwanddicke 30 cm,
Schalenabstand 215 mm,
Abrechnung in Stück je zu verankernder Wandplatte.
16,000 St 3.2.40 Verankerung Stahl niro Wandplatte 49/353/8 cm Fertigteil vorgehängte Fassade Verankerung für Wandplatte als Betonfertigteil, aus nichtrostendem Stahl, Korrosionsbeständigkeitsklasse CRC III DIN EN 1993-1-4, mit bauaufsichtlicher Zulassung, je zu verankernder Fassadenplatte bestehend aus 2 Stück Konsol-/Galgenanker, Laststufe 3,5 kN, Einbau in Außenwand, in vorh. Bauteil aus Beton eindübeln,
Konsolhöhe Anker 200 mm,
Maße der zu verankernden Wandplatte B/H/D 49/353/8 cm,
Rohbauwanddicke 30 cm,
Schalenabstand 215 mm,
[Seite 145]
LV: Klinkerfassaden Seite: 45 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Schalenabstand 215 mm,
Abrechnung in Stück je zu verankernder Wandplatte.
8,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 146]
LV: Klinkerfassaden Seite: 46 Datum: 02.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 DIN 18299 Übergeordnetes 1.1 Technische Bearbeitung und Dokumentation 1.2 Muster 1.3 Stundenlohnarbeiten 2 DIN 18330 Mauerarbeiten - Klinkerfassaden 2.1 Dämmungen 2.2 Verblendmauerwerk 2.3 Abfangungen, Verankerungen, Fugenbewehrungen 2.4 Verfugung Verblendmauerwerk 2.5 Abdichtung / Horizontalsperren 2.6 Fertigteilstürze 3 DIN 18331 Betonarbeiten 3.1 Fassadenbekleidung aus Beton-Fertigteilen 3.2 Verankerungen und Bewehrung
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.