(Anlage_04)
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens und Unternehmensangaben
Zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO
Fugensanierung und Scheibenwechsel bei Straßenbahnen
Vorgangsnummer: 2026-00252
Hinweis:
Dieses Formblatt ist für jeden Nachunternehmer gesondert auszufüllen
Allgemeine Hinweise zum Nachunternehmereinsatz
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, im Falle der Auftragserteilung Leistungen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, ist für jeden vorgesehenen Nachunternehmer dieses Formblatt vollständig auszufüllen und einzureichen.
Dieses Formblatt dient der Angabe des Nachunternehmers, der Beschreibung der von ihm zu übernehmenden Leistungen sowie der Abgabe der erforderlichen Verpflichtungserklärung. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft bleibt ungeachtet des Einsatzes von Nachunternehmern gegenüber der Auftraggeberin für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Ausführung des Auftrags verantwortlich.
Angaben zu den vorgesehenen Nachunternehmerleistungen
| Der Bieter/ die Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung folgender Teile des Auftrags dem Nachunternehmer zu überlassen: | [ ] Leistungsbereich: auszuführende Leistung |
| [ ] Leistungsbereich: auszuführende Leistung | Leistungsumfang |
| [ ] Leistungsbereich: auszuführende Leistung | Leistungsumfang |
Unternehmensangaben zum Nachunternehmer
| Firma / Name Rechtsform | |
| Zur Vertretung des Mitgliedes berechtigte Person(en) | |
| Sitz des Unternehmens (Anschrift) | |
| Telefon Telefax E-Mail |
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
[ ] Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung an den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, die in diesem Formblatt bezeichneten, Leistungen als Nachunternehmer zu erbringen.
Ort, Datum Name des Nachunternehmers*
Ort, Datum Name des Bieters*
Anmerkung: Die Vergabestelle behält sich vor, nicht im Original vorgelegte Erklärungen als Original nachzufordern.
* Im elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (Angabe des Namens des Erklärenden) die händische Unterschrift. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen