(Vordruck_V02)
Eigenerklärung zur Eignung
Zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO
Fugensanierung und Scheibenwechsel bei Straßenbahnen
Vorgangsnummer: 2026-00252
Name des Bewerbers:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) sind die unten genannten Erklärungen abzugeben. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form einer Eigenerklärung. Darüber hinausgehend einzureichende Nachweise werden gesondert aufgeführt.
Für den Fall der Eignungsleihe bzw. der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft hat der Bewerber bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben für alle Beteiligten gemeinsam abzugeben. Dabei ist stets kenntlich zu machen, welche Eignungsanforderung von welchem Unternehmen erfüllt wird (ggf. auch in zusätzlich einzureichenden Nachweisen). Tabellen sind nach Bedarf zu duplizieren (copy-and-paste) und das betreffende Unternehmen ist in der hierfür vorgesehenen Rubrik "Bewerber / Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmen" eindeutig zu benennen.
Die Angaben müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in der Lage ist.
Grundlegende Eignungskriterien
Die Eigenerklärung zur Eignung erfolgt durch:
| [ ] | Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft | |||
| [ ] | Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) / anderes Unternehmen (Eignungsleihe) | |||
| Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes | [ ] | Ich bin / Wir sind eingetragen im Handelsregister | ||
| Unter der Nummer: | ||||
| beim Amtsgericht: | ||||
| [ ] | Ich bin / Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. |
Eigenerklärung über die Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen und über die Gesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
| Geschäftsjahr | Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (netto) | Gesamtumsatz (netto) |
| EUR | EUR | |
| EUR | EUR | |
| EUR | EUR |
Mindestanforderung: durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 300.000 € netto pro Jahr (Ziffer 4.2.6 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen). Vergleichbare Leistungen sind klebetechnische Verglasungs- und Abdichtungsleistungen an Fahrzeugen, zum Beispiel Scheibenwechsel sowie Fugen- und Dichtarbeiten an Schienen- oder Straßenfahrzeugen. Unternehmen, die weniger als drei Geschäftsjahre bestehen, geben die Umsätze der bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Maßgeblich ist dann deren Durchschnitt. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen (z. B. Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers).
Der Bewerber erklärt, die folgenden Eignungskriterien zu erfüllen.
| [ ] Der Bewerber erklärt, dass er / sie vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen insbesondere in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren abgegeben hat / haben oder abgeben wird / werden. |
| [ ] Der Bewerber erklärt, dass er / sie im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit oder Integrität als Bewerber in Frage stellen. |
| [ ] Der Bewerber erklärt, dass er / sie sich bewusst darüber ist / sind, dass eine wissentlich falsche Angabe meinen / unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. |
| [ ] Der Bewerber erklärt, dass er / sie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit besitzt, um den gegenständlichen Auftrag ordnungsgemäß umzusetzen. |
Erklärung zur Gewährung des Mindestlohnes
| Ich / wir erkläre(n), [ ] dass ich und mein(e) Nachunternehmer die jeweils gültigen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) beachten und während der Vertragsdauer beachten werden. Bei Notwendigkeit des Einsatzes weiterer Nachunternehmer sowie sonstig beauftragter Dritter, auch Zeitarbeitsunternehmen wird der Bewerber dafür sorgen, dass diese sich ebenfalls zur Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen des MiLoG vertraglich verpflichten und die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin für deren Einsatz einholen. Der Bewerber erklärt, dass er und seine Nachunternehmer zu Gunsten der Auftraggeberin für jede Inanspruchnahme nach § 13 MiLoG alle damit zusammenhängenden Kosten als Garantie übernehmen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist der Bewerber und seine Nachunternehmer verpflichtet, hierüber jederzeit aktuelle Nachweise, insbesondere im Hinblick auf die Zahlung der Mindestlöhne und Arbeitszeitnachweise der Auftraggeberin zu übergeben. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung bis zur Vorlage entsprechender Nachweise auf Verlangen einzubehalten. |
Erklärung zu Ausschlussgründen
[ ] Bei uns führt keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahren zu einem Ausschlussgrund nach § 123 GWB. Darüber hinaus führt auch kein Ereignis innerhalb der letzten 3 Jahre zu einem Ausschlussgrund nach § 124 GWB.
Ferner sind wir in den letzten 5 Jahren vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden, insbesondere nicht aufgrund eines Verstoßes gegen folgende Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat:
- 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
- 5 Abs. 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung,
- 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
- 81 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- 21 Abs. 1 und 2 des Mindestlohngesetzes,
- §§ 10, 10a, 11 oder 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.
[ ] Wir können die Erklärung, dass die Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB bei uns nicht vorliegen, nicht uneingeschränkt abgeben.
[ ] Ferner erkläre ich / erklären wir hiermit, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen zu sein.
In diesem Fall geben Sie bitte an, warum Sie trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes im Sinne von §§ 123, 124 GWB aus Ihrer Sicht nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren auszuschließen sind, vgl. auch § 125 GWB:
Erklärung des Bewerbers zur Betriebshaftpflichtversicherung
| Ich / Wir erklären, [ ] dass eine Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung über eine angemessene Deckungssumme je Schadenereignis und Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen ist. [ ] dass ich mich / wir uns verpflichten, eine projektbezogene Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung für den Fall der Auftragserteilung mit einer angemessenen Deckungssumme je Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr abzuschließen. |
Qualitätsmanagement im Unternehmen*
| [ ] Der Bewerber verfügt über ein etabliertes und von unabhängiger Stelle nach DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem oder weist ein gleichwertiges zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach. |
Qualifikation des Personals (EAB-Nachweis)*
| [ ] Der Bewerber erklärt, dass ihm für die Leistungserbringung mindestens zwei Mitarbeitende mit einer Ausbildung zum Klebepraktiker (EAB) oder höher zur Verfügung stehen und dass er diese während der gesamten Vertragslaufzeit vorhält. Die Qualifikationsnachweise für diese Mitarbeitenden sind beigefügt (Ziffer 4.2.6 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen). |
Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitenden (mindestens zwei):
| Name | Qualifikation (EAB oder höher) | Nachweis (z. B. Zertifikat-Nr.) |
| Die Richtigkeit aller Angaben der Eigenerklärung wird bestätigt. | |
| , | |
| Ort, Datum | Name/n des/ der Erklärenden** |
* Eine Kopie des gültigen Zertifikats zum Qualitätsmanagement sowie die Qualifikationsnachweise für mindestens zwei Mitarbeitende (EAB) sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die übrigen Angaben gilt: Sofern Ihr Angebot für den Zuschlag in Betracht kommt, kann der Auftraggeber Sie auffordern, geeignete Nachweise zur Bestätigung der von Ihnen gemachten Angaben vorzulegen.
** Im elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (Angabe des Namens des Erklärenden) die händische Unterschrift. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen.