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Klebetechnische Fugensanierung und Scheibenwechsel an Straßenbahnen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 09:25 (Europe/Berlin)

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Fugensanierung und Scheibenwechsel bei Straßenbahnen Vorgangsnummer 2026-00252

(Anlage_01)

Leistungsbeschreibung

Zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO Fugensanierung und Scheibenwechsel bei Straßenbahnen Vorgangsnummer: 2026-00252

Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Stand: 30.10.2026

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Fugensanierung und Scheibenwechsel bei Straßenbahnen Vorgangsnummer 2026-00252

Inhalt

§ 1 Einleitung .................................................................................................................... 3

§ 2 Gegenstand der Leistung ............................................................................................ 3

§ 3 Umfang und Mengengerüst ......................................................................................... 4

§ 4 Leistungsort ................................................................................................................ 5

§ 5 Rahmenbedingungen .................................................................................................. 6 5.1 Klebesystem .................................................................................................... 6 5.2 Materialbereitstellung ....................................................................................... 6 5.3 Schulungspflichten .......................................................................................... 6 5.4 Dokumentation ................................................................................................ 6

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Fugensanierung und Scheibenwechsel bei Straßenbahnen Vorgangsnummer 2026-00252

Einleitung

Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (im Folgenden: AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über klebetechnische Instandsetzungsleistungen (Fugensanierung und Scheibenwechsel) an den Straßenbahnfahrzeugen ihrer Flotte. Ziel der Vergabe ist es, für die Dauer von vier Jahren einen zuverlässigen und wirtschaftlichen Vertragspartner für die turnusmäßige sowie unfallbedingte Instandsetzung von Fahrzeugscheiben und Fugen zu gewinnen und damit die dauerhafte Einsatzbereitschaft der Straßenbahnflotte sicherzustellen.

Die vorliegende Leistungsbeschreibung regelt den Gegenstand, den Umfang sowie die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistungen und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Angaben zum Vergabeverfahren, zu den Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie zu Fristen und Ansprechpartnern sind den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen zu entnehmen.

Gegenstand der Leistung

Der Auftragnehmer (AN) erbringt klebetechnische Instandsetzungsarbeiten an den Straßenbahnen des AG der Typen NGT D12 DD, NGT D8 DD, NGT 6 DD ER, NGT 6 DD ZR und NGT 8 DD sowie im Rahmen der Option Unfallinstandsetzung zusätzlich am Typ NGT DX DD. Der Leistungsumfang umfasst im Einzelnen:

• Austausch von Fahrzeugscheiben • Fugensanierung an Fahrzeugscheiben

Art, Lage und Maße der Fahrzeugscheiben sowie die zu erneuernden Sichtfugen je Fahrzeugtyp ergeben sich aus den Fahrzeugskizzen (Anlage_01a), die Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sind. Für den NGT DX DD liegt keine Fahrzeugskizze vor. Seine Scheiben werden nur im Rahmen der Option Unfallinstandsetzung getauscht und der entsprechenden Scheibenart des Preisblatts zugeordnet (z. B. Türscheiben Position 2.7, Front- und Heckscheibe Position 2.6).

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Anzahl der ausgetauschten Fahrzeugscheiben sowie nach der Länge der instandgesetzten Fugen. Maßgeblich sind die Scheibenmaße und Sichtfugenlängen der Fahrzeugskizzen (Anlage_01a). Ein Nachmessen findet nicht statt. Abgerechnet werden die im Leistungsnachweis (Ziffer 5.4) bestätigten Mengen.

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Umfang und Mengengerüst

Der Rahmenvertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren.

Grundleistung sind die Fugensanierung und der Scheibenwechsel an den Fahrzeugen, die im Rahmen der Hauptinstandsetzung (Hauptuntersuchung) planmäßig instandgesetzt werden. Für die Jahre 2027 bis 2030 ist von folgenden Fahrzeugzahlen je Typ auszugehen (Mengengerüst):

NGTNGT D8NGT 6NGT 6NGT 8SummeSichtfugen
D12 DDDDDD ERDD ZRDDFahrzeuge(lfm)
Jahr 202795024206.008
Jahr 2028016320215.115
Jahr 2029071130215.245
Jahr 203008540174.231
Summe936191147920.599
Sichtfugen je Fahrzeug (lfm)331,42239,47252,78262,74325,52

Mindest- und Höchstmenge: Der AG verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit mindestens 50 Fahrzeuge zur Fugensanierung im Rahmen der Hauptinstandsetzung abzurufen (Mindestmenge). Höchstens werden 79 Fahrzeuge abgerufen (Höchstmenge). Die Verteilung auf die einzelnen Jahre ist ein Planwert. Ruft der AG bis zum Vertragsende weniger als die Mindestmenge ab, erhält der AN für jedes nicht abgerufene Fahrzeug einen pauschalen Ausgleich nach Ziffer 3.2 des Rahmenvertrags.

Scheibenwechsel: Der Scheibenwechsel an diesen Fahrzeugen erfolgt nach Bedarf. Anzahl und Art der je Fahrzeug zu tauschenden Scheiben stehen erst bei der Instandsetzung fest. Es können einzelne, mehrere oder keine Scheiben betroffen sein.

Jahresplanung: Der AG teilt dem AN bis zum 31.10. eines jeden Jahres die im Folgejahr zur Hauptinstandsetzung vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl je Typ) mit. Für das Jahr 2027 erfolgt die Mitteilung mit der Zuschlagserteilung. Die konkreten Ausführungstermine stimmen die Parteien im Rahmen der Einzelabrufe ab.

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Option Unfallinstandsetzung: Zusätzlich kann der AG nach Bedarf Unfallinstandsetzungen (Austausch einzelner Scheiben einschließlich Verklebung) an allen genannten Fahrzeugtypen einschließlich NGT DX DD abrufen. Erfahrungsgemäß fallen rund 12 Scheiben in 8 Einsätzen pro Jahr an (Schätzmenge, unverbindlich). Die Option ist über die Vertragslaufzeit auf höchstens 100 Scheiben und 60 Einsätze begrenzt. Die Vergütung erfolgt zu den Einheitspreisen des Preisblatts. Ein Anspruch des AN auf Abruf besteht nicht. Unfallinstandsetzungen werden nicht auf die Mindestmenge angerechnet.

Bei Unfallinstandsetzungen von Fahrzeugscheiben verpflichtet sich der AN, spätestens fünf Werktage nach Meldung durch den AG mit den Arbeiten zu beginnen, um die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge sicherzustellen.

Leistungsort

Die Leistungen werden auf dem Betriebsgelände des AG erbracht:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG Betriebshof Gorbitz Schlehenstraße 25 01169 Dresden

oder

Dresdner Verkehrsbetriebe AG Betriebshof Trachenberge Trachenberger Str. 40 01129 Dresden

Die Fahrzeuge werden dem AN nach der Lackierung bereitgestellt.

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Rahmenbedingungen

5.1 Klebesystem

Ab Freigabe durch den AG ist die einheitliche Verwendung des Sika-Klebesystems (SikaFlex 268, Sika 268 PowerCure, Sika Primer 207) für alle Fahrzeuge des AG verpflichtend. Bei der Verwendung des Klebesystems sind alle Arbeitsanweisungen des AG zu beachten, einzuhalten und zu dokumentieren.

5.2 Materialbereitstellung

Der AG stellt den Klebstoff, alle für das Klebesystem zusätzlich erforderlichen Stoffe, die Klebepistolen für den PowerCure-268-Klebstoff sowie die zu verbauenden Scheiben bereit. Der AN prüft das beigestellte Material vor der Verarbeitung auf erkennbare Mängel und meldet diese dem AG vor der Verarbeitung in Textform. Einzelheiten zur Haftung regelt der Rahmenvertrag (Ziffer 4.5 und 4.6).

5.3 Schulungspflichten

Da der AG nach DIN EN 17460 klebt, müssen Mitarbeitende des AN zusätzlich eine interne Schulung (ca. 6 Stunden) des AG absolvieren, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen und umzusetzen. Es darf ausschließlich Personal mit einer Ausbildung zum Klebepraktiker (EAB) oder höher eingesetzt werden. Der AN hält während der gesamten Vertragslaufzeit mindestens zwei solche Mitarbeitende vor, die die Schulung absolviert haben. Die Schulung wird vom AG durchgeführt und dem AN nicht berechnet. Sie findet vor Leistungsbeginn statt. Die Termine stimmt der AG mit dem AN ab. Die Anzahl der Teilnehmenden richtet sich nach dem vom AN vorgesehenen Personal. Zeitaufwand und Anreise der Teilnehmenden trägt der AN. Sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

5.4 Dokumentation

Der AN verpflichtet sich, für jede Instandsetzungsmaßnahme ein vom AG bereitgestelltes Klebeprotokoll auszufüllen und dem AG nach Abschluss der Arbeiten auszuhändigen. Zudem ist für jede Instandsetzungsmaßnahme eine Arbeitsprobe zu erstellen und dem AG zu übergeben.

Zusätzlich dokumentiert der AN je Fahrzeug die tatsächlich ausgeführten Leistungen (sanierte Sichtfugen, ausgetauschte Scheiben je Scheibenart und Einsätze) in einem Leistungsnachweis. Der AG nimmt die Leistungen ab und zeichnet den Leistungsnachweis gegen. Die darin bestätigten Mengen sind verbindlicher Nachweis über den Umfang der ausgeführten und abgenommenen Arbeiten und Grundlage der Abrechnung.

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