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Information DSGVO NW - Vergaben - 070219.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 08:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung und Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen des Vergabeverfahrens

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- (nachfolgend „Neue Wege“) ist Auftraggeber und führt dieses Vergabeverfahren durch. Im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren werden auch personenbezogen Daten der Bieter verarbeitet. Im Rahmen dieser Datenschutzhinweise informiert Neue Wege nachstehend gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (nachfolgend „DSGVO“) über die Verarbeitung dieser Daten.

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- Walther-Rathenau-Straße 2 64646 Heppenheim

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- Walther-Rathenau-Straße 2 64646 Heppenheim

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

a) Zweck der Verarbeitung Durchführung des Vergabeverfahrens

b) Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO

Der Zweck der Verarbeitung ergibt sich insbesondere aus den Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) sowie den haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften. Neue Wege verweist in diesem Zusammenhang auch auf § 3 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz.

  1. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn die betroffenen Personen eingewilligt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Neue Wege ist gemäß § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer- Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten

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soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern.

Neue Wege ist unter entsprechender Anwendung des Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) ferner berechtigt, sich bei vermuteten Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestlohnpflicht nach § 4 und §§ 6ff. HVTG an die Dienststellen der Zollverwaltung zu wenden; nachrichtlich ist in solchen Fällen auch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main zu informieren. Bei Anhaltspunkten für wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder andere wettbewerbsbehindernde Handlungen sind – auch bei Angebotsaufklärungen und Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben – eigene Ermittlungen zur Sicherung von behördlichen Ermittlungsverfahren zu unterlassen und Erkenntnisse unverzüglich der Landeskartellbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mitzuteilen und die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main nachrichtlich zu informieren.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.

  1. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen unter entsprechender Anwendung der Gemeindekassenordnung des Landes Hessen. Erfolgt eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

  1. Rechte der betroffenen Personen

a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft über die von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

b) Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

c) Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (siehe auch unter Nr. 5: Dauer der Speicherung).

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.

e) Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern

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nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

  1. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde

Etwaige Beschwerden sind an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu richten:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Postfach 31 63 65021 Wiesbaden / Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Hessischen Datenschutzbeauftragten unter www.datenschutz.hessen.de erhältlich.

  1. Sonstige Hinweise

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z. B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 Buchstabe c DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt. In den Bestimmungen des HVTG ist eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen. Ferner wird auf § 37 Beamtenstatusgesetz und §§ 1, 2 Verpflichtungsgesetz verwiesen.

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