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Richtlinie − Standortdokumentation und −bewertung Stand: 12.03.03
Bewertung der Umgebung der Sondenstandorte für Belange des radiologischen Notfallschutzes
Autor: M. Bleher
- Zweckbestimmung
1.1 Allgemeines
Die von den Messsonden des BfS−Messnetzes erhobenen Messdaten für die Gamma−Ortsdosisleistung (ODL) ermöglichen eine routinemäßige Dokumentation der Strahlenbelastung der Bevölkerung.
Darüber hinaus dienen sie vor allem Zwecken des radiologischen Notfallschutzes. Auffällig erhöhte Messwerte werden spontan übermittelt und gewährleisten somit eine Frühwarnfunktion des ODL−Messnetzes, so dass z.B. im Falle einer unfallbedingten Umweltkontamination die Messdaten eine rasche Lageeinschätzung ermöglichen.
Für den Fall einer unfallbedingten, großflächigen Umweltkontamination soll das Messnetz helfen, solche Gebiete zu erkennen, in denen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen sind. In diesem Fall versorgt das Messnetz die nationalen Entscheidungs− hilfesysteme (IMIS/PARK und RODOS) mit wichtigen Messdaten, die eine Lage− einschätzung der Kontaminationssituation ermöglichen. Für die Interpretation und Auswertung der Messdaten ist es daher erforderlich, wichtige Störeinflüsse aus der unmittelbaren Umgebung am Standort der ODL−Sonde (Sondenstandort) auf die Messgröße der Ortsdosisleistung zu kennen.
1.2 Ziele der Standortbewertung
Die vorliegende Richtlinie definiert die im BfS−Radioaktivitätsmessnetz gültigen Standards für die Dokumentation der Umgebung am Sondenstandort, regelt die Bewertung der Störeinflüsse auf die Messgröße und ermöglicht somit eine objektive Klassifizierung dieser Standorte. Die Richtlinie legt Anforderungen für neue Standorte fest und definiert Abbaukriterien.
Die Bewertung der Störeinflüsse beziehen sich dabei auf die ODL−Beiträge der in einer Unfallsituation abgelagerten Aktivitäten; sie ist nicht anwendbar für ODL− Beiträge kontaminierter Luftschichten.
Ziel der radiologischen Standortbewertung ist es, die durch die Störeinflüsse in der Umgebung der Sondenstandorte verursachten Abweichungen der ODL−Messwerte gegenüber den Werten, die unter gleichen Bedingungen an einem "idealen" Standort zu erwarten wären, quantitativ zu erfassen und zu bewerten. Der "ideale" Sondenstandort ist in diesem Sinne eine ebene, ausgedehnte Gras−, Weide− oder Wiesenfläche.
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Für reale Standorte werden wichtige Störeinflüsse im Umkreis von 20 m detailliert erfasst, im Umkreis von 20 bis 100 m werden z.B. Waldgebiete und Faultürme von Kläranlagen dokumentiert. Ein Sondenstandort kann als "gut geeignet" gelten, wenn unter gleichen Kontaminationsbedingungen zu erwarten ist, dass die gemessene Dosisleistung am realen Standort der Messsonde höchstens um etwa einen Faktor 2 nach oben oder 0.7 nach unten von der Dosisleistung abweicht, die an einem "idealen" Standort gemessen würde. Eine mögliche Unterschätzung wird dabei als kritischer eingeschätzt, weil dadurch das Erkennen einer Kontaminationssituation, in der Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen sind, in Frage gestellt wird.
Andere Funktionen des ODL−Messnetzes sind von der Bewertung im Sinne dieser Richtlinie nicht betroffen; insbesondere die Eignung bzgl. der Frühwarnfunktion ist auch bei größeren Störeinflüssen in der Regel nicht beeinträchtigt.
- Dokumentation
2.1. Standortskizze
In einer Standortskizze (siehe Anhang A) werden Lage und Größe aller für die Bewertung wichtigen Objekte in der Nahzone des Sondenstandorts bis zu 20 m Umkreis erfasst. Diese unmittelbare Sondenumgebung wird in drei Zonen eingeteilt:
| Abstand vom Sondenstandort | |
|---|---|
| Zone 1 | Bis 3 m |
| Zone 2 | 3 bis 7 m |
| Zone 3 | 7 bis 20 m |
Zu den wichtigen Objekten gehören
• alle nicht mit Gras bzw. Rasen bewachsene Flächen, die in der Summe mehr als etwa 10% der Zonenfläche ausmachen (d.h. 2 m2 in Zone 1, 10 m2 in Zone 2, 100 m2 in Zone 3), dazu gehören insbesondere Acker− oder Gartenflächen, versiegelte Flächen (z.B. Asphalt), mit Schotter, Kies, Sand bedeckte Flächen, Flächen mit niedrigem Bewuchs (Bodendecker) oder Rasensteine, Wasserflächen • alle bebauten Flächen • Mauern mit Höhenangabe • Büsche, Laub− oder Nadelbäume mit Höhenangabe • Geländeneigungen größer 5° sind mit Richtungsangabe zu markieren • aus Sicht der Sonde abgeschattete Flächen werden markiert
Bei der Erfassung und Dokumentation gelten folgende Regeln:
• Je näher ein Störobjekt am Sondenstandort liegt, umso sorgfältiger sind die Daten zu erheben. • Entfernungen und Ausdehnung der Baumkronen werden in der Regel gemessen, Baumhöhen und Neigungswinkel werden geschätzt. • Dabei ist eine Genauigkeit von etwa 10 % anzustreben.
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In einer zweiten Standortskizze können Lage und Ausdehnung von Waldgebieten oder größeren Baumgruppen, Klärbecken und Faultürmen in der "Fernzone" bis 100 m erfasst werden. Diese zweite Skizze muss nur dann angefertigt werden, wenn wichtige Störeinflüsse der Fernzone zu dokumentieren und bewerten sind.
In eine der beiden Skizzen wird auch eine eventuell von dem Sondenstandort abweichende Position für die In−situ−Messungen markiert, falls dieser Messpunkt außerhalb von Zone 1 liegt.
Die Skizzen werden bei der Standortneu− bzw. −nachvermessung vor Ort manuell auf entsprechenden Vordrucken erstellt. Mit Hilfe des vorgegebenen Zeichenprogramms werden standardisierte rechnerbasierte Skizzen erstellt, die über die Benutzeroberfläche abrufbar sind. Dabei sind der vorgesehene Maßstab, die vorgegebenen Ebenen für die Objekttypen zu beachten und die Namenskonvention für die Standortskizzen einzuhalten (siehe Anhang A).
2.2. Tabellarische Dokumentation
Als Basisdaten für die Standortbewertung werden die bei der Vermessung erfassten Objekte in folgende Datenbanktabellen eingetragen. Für alle Standorte sind Einträge zwingend erforderlich in
• Tabelle Standortbeschreibung (Zugang, Sondenhöhe, Geländeneigung) • Tabelle Bodenoberflächen • Tabelle Insitu−Messpunkt
Einträge in folgenden Tabellen sind erforderlich, falls es entsprechende Störobjekte gibt:
• Tabelle Verdeckte Flächen • Tabelle Vegetation 20 m • Tabelle Vegetation 20 − 100 m • Tabelle Anhäufung Abraum/Abwasser in Entfernung bis 100 m
Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
Bodenoberflächen: Die Summe der eingetragenen Flächen müssen der Zonenfläche entsprechen, Einträge bei "Sonstiges" werden nicht gewertet und sind im zugehörigen Kommentarfeld näher zu beschreiben.
Verdeckte Flächen: Anzugeben sind durch Gebäude, stärkere Mauern und durch unebenes Gelände aus Sondensicht verdeckte bzw. abgeschattete Flächen. Nicht zu berücksichtigen sind jedoch die überbauten Flächen selbst und Anteile an Wasserflächen und sonstige Flächen.
Vegetation 20 m: In Zone 3 können Bäume mit ähnlicher Entfernung zu Gruppen mit effektiver Grundfläche zusammengefasst werden, dies muss aber im Kommentarfeld beschrieben werden.
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In der Tabelle Vegetation 20 − 100 m werden Einträge für relevante Waldgebiete oder größere Baumgruppen eingetragen. Zu berücksichtigen sind dabei in der Regel nur Objekte im Umkreis von etwa 50 m um die Sonde. Für ein ausgedehntes Waldstück mit geradem Rand kann als Öffnungswinkel 120° und ein Gewichtsfaktor 1 gewählt werden. Für ein eher lichtes Wäldchen je nach Flächenanteil des Baumbewuchses kann ein kleinerer Gewichtsfaktor zwischen 0 und 1 vergeben werden. Entsprechendes gilt auch für einen Wald− oder Baumstreifen (Allee). Für einen 10m breiten Streifen ist der Gewichtsfaktor 0,3 zu verwenden, für einen 20 m breiten Streifen ein Faktor 0,5 (siehe Anhang B).
Für die Dokumentation von Kläranlagen ist die Tabelle Anhäufung Abraum/Abwasser vorgesehen; hier werden alle Klärbecken bis 20 m Abstand und Faultürme bis 100 m Abstand vom Sondenstandort erfasst. Bei Faultürmen ist die Beschaffenheit der Wand im Kommentarfeld zu beschreiben, generell ist anzugeben, ob mit dem Eintrag von Oberflächenwasser zu rechnen ist (siehe Anhang C).
Als Hilfsmittel für die tabellarische Dokumentation steht das Bewertungsprogramm der Benutzeroberfläche zur Verfügung.
2.3. Fotografische Standortdokumentation
Mit digitalen Bildern wird die Sondenumgebung dokumentiert. Alle Bilder enthalten in ihrem Namen die Kennung der ODL−Messstelle neben einem Kennbuchstaben und fortlaufenden Nummern (Namenskonvention siehe Anhang A) . Die Bilder sind regelmäßig und bei jedem Messstellenbesuch auf Aktualität zu überprüfen und bei Veränderungen neu zu fertigen und sollen folgende Inhalte aufweisen:
• Die Lage der Sonde wird mit 2 bis 4 Fotos dokumentiert. Die Sonde sollte dabei in der Bildmitte gut zu erkennen sein. Standort und Blickwinkel sind als Kommentar zum Bild festzuhalten. • Für Panoramaaufnahmen aus Sicht der Sonde werden 8 Fotos im Querformat mit Hilfe eines Adapters aufgenommen. Diese Aufnahmen werden automatisch verarbeitet und müssen daher immer im Uhrzeigersinn mit der ersten Bildmitte nach Norden erfolgen. Der Zeitpunkt der Aufnahme sollte möglichst während der Vegetationsphase bei guter Sichtweite und günstigen Lichtverhältnissen erfolgen.
Für jede Messstelle wird aus den 8 Aufnahmen mittels eines Bildbearbeitungs− programms eine Panoramadarstellung der Umgebung des Sondenstandortes angefertigt.
- Standortbewertung
Zur Standortbewertung steht das Bewertungsprogramm der Benutzeroberfläche zur Verfügung. Dieses Programm erledigt die ersten zwei Schritte der im folgenden beschriebenen Bewertung. Zur Berechnung werden die in Abschnitt 2.2 beschrie− benen Basisdaten verwendet.
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Die Bewertungsvorschriften basieren weitgehend auf den im BfS−IAR−Bericht 2/97 vorgestellten Überlegungen und Abschätzungen [1].
3.1. Punktebewertung
Zunächst werden für die Bodenoberflächen in Zone 1 bis 3 je nach Flächenanteil für Rasen, Wiese bzw. Weide bis zu 10 Punkte vergeben. (100% Anteil in einer Zone entsprechen 10 Punkte).
Für überbaute oder verdeckte Flächen werden in jeder Zone je nach Flächenanteil maximal 10 Punkte abgezogen. Einträge für Büsche und Bäume in Zone 1 bis 3 resultieren in einem Punktabzug, der von der Fläche, der Entfernung und der Höhe abhängt. Punktabzüge für Vegetation in der Fernzone werden ebenfalls je nach Entfernung, Gewichtsfaktor und Öffnungswinkel berechnet (siehe Anhang B).
Die von Kläranlagen ausgehenden Störeinflüsse werden derzeit je nach Art, Entfernung und Ausdehnung der Objekte gemäß Anhang C mit manuellen Korrek− turpunkten bewertet (siehe Anhang C). Entscheidend ist aber vor allem die Frage, ob in einem Ereignisfall mit dem Eintrag kontaminierten Oberflächenwassers (Trenn− oder Mischsystem) zu rechnen ist. Diese Störeinflüsse werden nicht in der Systematik der unten beschriebenen Faktoren berücksichtigt. Als Faustregel gilt jedoch, dass ab 30 Korrekturpunkten eine nicht mehr tolerierbare Überschätzung der Kontaminationssituation möglich ist.
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus den Punkten für die Bodenoberflächen und den oben beschriebenen Abzügen. Negative Gesamtpunkte werden abgeschnitten. Das Ergebnis dient als Anhaltspunkt für die Eignung des Standorts; liegt es zwischen 20 und 30 Punkten, handelt es sich um einen günstigen Standort. Eine Punktzahl zwischen 0 und 19 Punkten kann demgegenüber auf einen problematischen Stand− ort hinweisen, in diesem Fall sind die unten angegebenen Faktoren näher zu betrachten.
3.2. Faktoren zur Bewertung der Störeinflüsse
Der Einfluss der Umgebung des Sondenstandorts auf den Messwert kann nicht exakt angegeben werden, sondern nur abgeschätzt werden. Für jeden bewerteten Standort werden daher verschiedene Faktoren bestimmt, die den Bereich möglicher Abweichungen des Messwerts am realen Standort vom Wert, der einem idealen Standorten gemessen würde, angeben.
Eine systematische Abweichung nach unten ergibt sich durch die Abschirm− wirkung. Vereinfachend wird vollständige Abschirmung der Beiträge von durch Gebäude, Mauern und Wälle überbauten und aus Sondensicht abgeschattete Flächen angenommen. Bei Gebäuden wird ferner angenommen, dass die Beiträge durch die Kontamination der Dachflächen ebenfalls vollständig abgeschirmt werden. Andere systematische Einflüsse − Sondenhöhe, Geländeneigung, unterschiedliche Rauhigkeit der Oberflächen − werden derzeit nicht berücksichtigt.
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Eine weitere Abweichung nach unten ergibt sich durch das Abwaschen (Run off) abgelagerter Aktivität durch ablaufendes oder versickerndes Regenwasser. Insbesondere auf versiegelten Flächen kann dieser Effekt sehr effektiv sein. Hier wird mit einer Reduktion der Beiträge auf einen Faktor 0.3 bis 0.1 kalkuliert. Nicht berücksichtigt sind derzeit durch unebenes Gelände (Hänge, Mulden) hervor− gerufene Run−off−Effekte, die einen Aktivitätstransport sowohl von der Sonde weg als auch zur Sonde hin zur Folge haben können.
Beide Effekte würden im Fall einer unfallbedingten Umweltkontamination zu einer Unterschätzung der Kontamination am Sondenstandort führen.
Bei trockener Ablagerung ergibt sich durch das Ausfiltern von Luftaktivität durch Vegetation eine mögliche Abweichung nach oben. Basierend auf Modellrechnungen [1] wird der Störeinfluss proportional zum Punktabzug abgeschätzt − dabei ent− sprechen 10 Vegetationspunkte einem Faktor 1.3 bis 2, d.h. einem zusätzlichen ODL−Beitrag zwischen 30 bis 100 %.
Im Fall einer unfallbedingten Umweltkontamination muss hier mit einer Über− schätzung der Kontamination gerechnet werden.
3.3. Klassifikation der Bewertungsergebnisse
Ausgehend von den Resultaten für die abgeleiteten Korrekturfaktoren werden die Standorte bezüglich der im Ereignisfall zu erwartenden Einflüsse der Sonden− umgebung auf die Messdaten in 5 verschiedene Klassen eingeteilt. Dabei werden die zu erwartenden Abweichungen der realen Standorte vom oben definierten idealen Standort − einer ebenen, ausgedehnten Wiesenfläche bewertet.
Für die Standorte der Klasse I sind die Abweichungen vom idealen Standort radiologisch unerheblich.
An Standorten der Klasse II können die zu erwartenden Abweichungen im Rahmen der sonstigen Unsicherheiten als unbedenklich eingestuft werden.
An Standorten der Klasse III ist mit einer Abweichung nach unten und damit zu einer Unterschätzung der abgelagerten Aktivitäten zu rechnen. Diese Abweichungen werden z.B. durch bebaute, verdeckte oder versiegelte Flächen im 20 m−Umkreis der Sonde verursacht.
Eine Abweichung nach oben und somit eine Überschätzung der Kontamination ist an Standorte der Klasse IV zu erwarten. Ursache ist hier ein Baum− oder Busch− bewuchs in der Nah− oder Fernzone bzw. bzw. störende Objekte eine Kläranlage, in der mit kontaminiertem Oberflächenwasser zu rechnen ist.
Abweichungen in beide Richtungen und damit eine Unter− und Überschätzung je nach Ablagerungsbedingungen ist an Standorten der Klasse V möglich.
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Tabelle 1: Definition der Standortklassen I − V
| Klasse | Run off oder systematisch | Vegetation | Kläranlage1 |
|---|---|---|---|
| I | > 0.8 | < 1.6 | Nein |
| II | > 0.63 | < 2.5 | Nein |
| III | < 0.63 | < 2.5 | Nein |
| IV | > 0.63 | > 2.5 | Ja |
| V | < 0.63 | > 2.5 | Ja |
1 Standorte an Kläranlagen mit mehr als 30 Korrekturpunkten gehören je nach Faktoren zu Klasse IV oder V
Bei der Festlegung dieser Klasseneinteilung wurde berücksichtigt, dass Abweichun− gen nach unten gegenüber solchen nach oben deshalb als kritischer einzuschätzen sind, weil hierdurch die Nachweisbarkeit von Gebieten in Frage gestellt wird, in denen im Ereignisfall Maßnahmen einzuleiten sind. Diese Tatsache wird auch in den folgenden Abschnitten berücksichtigt.
3.4. Ausschlusskriterien für die Erkundung von Standorten
Für neue Sondenstandorte ist eine Zugehörigkeit zur Klasse I anzustreben. Neue Standorte der Klassen III − V sind nicht akzeptabel.
Für die Erkundung neuer Standorte gelten daher folgende Ausschlusskriterien:
• Klärbecken oder Faultürme bis 100 m Abstand von dem Sondenstandort • Mauern und Gebäude in Zone 1 • Büsche in Zone 1, Bäume in Zone 1 und 2 • In Zone 1 und 2: Geländeneigungen ab etwa 10°
Bei der Erkundung von Standorten sind störende Objekte z.B. in Form von Skizzen zu dokumentieren. Vor der Entscheidung für einen neuen Standort ist eine vorläufige Bewertung im Sinne dieser Richtlinie z.B. durch eine Punkteschätzung vorzunehmen und zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere überbaute, abgeschattete und versiegelte Flächen, Bewuchs in Zone 1−3 zu berücksichtigen; Waldgebiete und größere Baumgruppen in der Fernzone können bis etwa 50 m wichtig sein.
3.5. Abbaukriterien
Für Standorte der Klassen III − V wird regelmäßig geprüft, ob sich eine Verminderung der Störeinflüsse möglich ist oder ob ein Abbau oder eine Verlegung aus radiologischen Gesichtspunkten anzustreben ist. Dabei müssen zunächst die Bewertungsgrundlagen (Standortskizzen, tabellarische und fotografische Dokumentation) auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Insbesondere bei Standorten, die durch Kläranlagen beeinträchtigt werden, müssen Lage und
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Ausdehnung der Klärbecken und Faultürme dokumentiert werden. Außerdem ist zu klären, ob es sich um ein Trenn− oder Mischsystem handelt.
Erfüllt ein Standort nach diesem Qualitätssicherungsschritt mindestens eines der folgenden Abbaukriterien, wird dieser in die Liste der abbauwürdigen Standorte aufgenommen.
Abbaukriterien:
• ein Faktor überschreitet den Wert 4 • ein Faktor unterschreitet den Wert 0.5 • für Kläranlagen: mehr als 30 manuelle Korrekturpunkte
Entsprechend der Richtlinie ODL−Messnetzplanung ist dafür Sorge zu tragen, dass durch den Abbau keine Lücke im Messnetz entsteht.
- Qualitätssicherung
Vorgesehen ist für alle Standorte eine zweijährliche Überprüfung und ggf. Über− arbeitung der Dokumentation und Bewertung. Besuche der Messstellen im Rahmen der Messnetzpflege werden auch außerhalb dieser Vorgabe für eine Überprüfung der Dokumentation genutzt.
Für alle Standorte erfolgt eine Prüfung der Skizzen und der tabellarische Basisdaten auf Plausibilität ggf. unter Einbeziehung der fotografischen Dokumentation. Vor einer Aufnahme von Standorten in die Liste abzubauender Standorte sind die in Abschnitt 3.5 beschriebenen Maßnahmen durchzuführen.
Im Rahmen einer Querschnittsaufgabe leistet der MNK Oberschleißheim folgende Aufgaben:
• Hilfestellung für Fragen bezüglich Dokumentation und Bewertung • Zu Prüfzwecken werden künftig rechnergestützte Prüfverfahren zur Verfügung gestellt • Bewertungsverfahren werden regelmäßig bezüglich des Stands von Wissenschaft und Technik geprüft und fortgeschrieben
Literatur
[1] M. Zähringer, J. Sempau: Calibration Factors for Dose Rate Probes in Environmental Monitoring Networks Obtained from Monte−Carlo−Simulations. BfS−IAR−Bericht 2/97.
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Anhang A Skizzen und Namenskonventionen
Muster für Legende mit Vorgabe für die zu verwendenden Ebenen
Beispiel für Nahzone
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Beispiel für Fernzone
Namenskonvention für Skizzen und fotografische Dokumentation
• Skizze Nahzone (bis 20 m) z.fig • Skizze Fernzone (20 m − 100 m) fz.fig
• Bilder aus Sicht der Sonde p.jpg • Sondenbilder s.jpg • Halbpanorama h.jpg
Dabei steht für die neunstellige Kennung der Messstelle und für eine fortlaufende Nummer.
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Anhang B Punktabzüge für Vegetation
- Punktabzüge je 10 m2 Grundfläche für Vegetation bis 20 m Umkreis
| Entfernung in m | Busch | Baum (5 m hoch) | Baum (10 m hoch) | Baum (15 m hoch) |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 50 | 20 | 7,4 | 3,9 |
| 1 | 25 | 14 | 6,4 | 3,6 |
| 3 | 5 | 4,3 | 3,2 | 2,3 |
| 6 | 1,4 | 1,3 | 1,2 | 1,0 |
| 10 | 0,5 | 0,49 | 0,46 | 0,44 |
| 15 | 0,22 | 0,22 | 0,22 | 0,21 |
| 20 | 0,12 | 0,12 | 0,12 | 0,12 |
Die Abzüge werden als proportional zur Grundfläche der Bäume und Hecken angenommen.
H = 2m H Baumhöhe (in m) U untere Grenze der Baumkrone H =1m A Grundfläche (in m2) S Sondenhöhe R Entfernung (in m)
A P =5 R2 +H2 Punktabzug: e H =0,2H +0,8H - H H =1m mit der effektiven Höhe e U S bzw. e für Büsche
- Punktabzüge für Vegetation in Fernzone
| Entfernung in m | 90° Waldsegment | Gerader Waldrand |
|---|---|---|
| 20 | 8,9 | 12 |
| 40 | 4,4 | 5,9 |
| 60 | 2,2 | 2,9 |
| 80 | 1,1 | 1,5 |
| 100 | 0,54 | 0,72 |
Die Abzüge sind proportional zum Öffnungswinkel.
Um einen 20 m breiten Waldstreifen zu beschreiben, kann der Gewichtsfaktor halbiert werden; bei einem 10 m breiten Baumstreifen (Allee) kann der Gewichtsfaktor um den Faktor 3 reduziert werden.
P =0,2g A exp(- 0,035R) Punktabzug W
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A g W Öffnungswinkel (in °) Gewichtsfaktor R Entfernung (in m)
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Anhang C Punktabzüge für Kläranlagen
Für Kläranlagen, bei denen im Ereignisfall mit Kontamination durch Oberflächen− wasser zu rechnen ist, können folgende Punktabzüge verwendet werden.
| Entfernung in m | Klärbecken | Faulturm (Stahl) | Faulturm (Beton) |
|---|---|---|---|
| 5 | 40 | − | − |
| 10 | 10 | 600 | 40 |
| 20 | 2,5 | 150 | 10 |
| 40 | 0,63 | 38 | 2,5 |
| 60 | 0,28 | 17 | 1,1 |
| 80 | 0,16 | 9,4 | 0,63 |
| 100 | 0,1 | 6 | 0,4 |
Angenommen wurde für Klärbecken eine Oberfläche und für Faultürme eine effektive Fläche (z.B. Breite mal Höhe) des Behälters von je 100 m2. Die Punktabzüge sind proportional zur tatsächlichen effektiven Fläche; zur Berechnung ist folgende Formel zu verwenden:
A P = P Punktabzug 0 R2
P 0 Punktabzug aus obiger Tabelle für die Entfernung von 10 m A Oberfläche des Klärbeckens bzw. effektive Fläche des Faulturmbehälters (in m2) R Entfernung (in m)
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