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Kernbohrungen, Wand- und Deckendurchbrüche sowie Brandschutzarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 22:08 (Europe/Berlin)

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 1 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz

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7 LV08 Bohr-, Durchbruch- und Brandschottungen - VE 09_2026

Allgemeine Baubeschreibung Vorbemerkungen

A. Allgemeine Technische Vorbemerkung A. 1. Ausgangssituation Das Gebäudemanagement der Stadt Paderborn (GMP) plant die umfassende Sanierung der Stadtverwaltung, Gebäudeteile A, B und C in Paderborn, Am Ab- dinghof 11. Die zu sanierende Bestandsbebauung umfasst für die Bauteile A - C ca. 24.250 m3 umbauten Raum.

Die Leistungen der vorliegenden Ausschreibung umfassen die Kernbohrungs- Durchbruchs- und Brandschottungsarbeiten an den gekennzeichneten Stellen (siehe Anlage) inkl. aller erforderlichen Vermörtelungsarbeiten.

Aufgrund der Innenstadtlage sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen und Rahmenbedingungen sowie Auflagen zu beachten, die sich auf Arbeitszeiten und die Staub- und Lärmentwicklung beziehen.

A. 1.1 verbindliche Bauzeiten Die Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistungen beginnt gemäß der ver- traglich vereinbarten Zeiten.

A. 1.2 Hinweis zur Vergabe Während der Bauausführung ist eine intensiver Abstimmung aller Beteiligten er- forderlich. Erhöhte Aufwendungen, Zeitverzug u. ä. aufgrund der notwendigen Koordination der ausführunden Firmen/Nachunternehmen sind entsprechend einzukalkulieren.

Der Auftragnehmer ist zur kooperativen Abstimmung mit anderen am Bau betei- ligten Unternehmen verpflichtet. Zusätzliche Aufwendungen, die nachweislich aus einer vom Auftraggeber zu vertretenen unzureichenden Koordination oder aus wesentlichen, bei Angebotsabgabe nicht erkennbaren Planungsfehlern re- sultieren, bleiben von dieser Regelung unberührt und sind nach den gesetzli- chen und vertraglichen Bestimmungen (VOB/B) zu vergüten.

Während dieser Maßnahme finden weitere Maßnahmen auf dem Grundstück statt. Der Platzbedarf (Nutzung der Zufahrt, BE-Fläche, Arbeitsraum, und Ar- beitsebenen) ist mit der Bauleitung abzusprechen. Allgemein gilt für die Sanie- rung der Gebäudeteile A - C folgender Hinweis zur Baustellenlogisitik:

Es wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten im Rahmen einer Ob- jektbesichtigung vor Angebotsabgagbe zu begutachten. Terminvereinbarungen bei GMP, Vera Hinz, Tel. 05251 / 8816536.

A. 2. Beschreibung des Baufelds und der Bausubstanz Die drei Gebäudeteile liegen im Ortsteil Paderborn Kernstadt im Zentrum von Paderborn. Im Westen sind die Gebäude über die Marienstraße zu erreichen, die auf Höhe des Geländes nach Norden abknickt und die Straße Am Abdinghof übergeht. Auf der westlichen Straßenseite der Straße Am Abdinghof befinden sich

AVA und Kostenplanung in Zeiten von BIM

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mehrere Gebäude, die gewerblich (Ladenlokale) und als Wohngebäude genutzt werden. Südlich des Baufeldes befindet sich der verkehrsberuhigte und z.T. ga- stronomisch genutzte Marienplatz, der für Linienbusse und Anlieferverkehr frei- gegeben ist. Auf dem Gelände wurden bereits Bestandsgebäude zurückgebaut, dies umfasst folgende Gebäude: ehemaliges Gebäude C, Gebäude Ca, Einwohnermeldeamt und Marienplatz 4 mit umliegender Terrasse.

Zusätzlich zu den hier ausgeschriebenen Arbeiten finden parallele Arbeiten an- derer Gewerke auf dem Grundstück statt (u.a. Archäologie, Baugrubenum- schließung, beginnender Rohbau (Neubau)).

Das Pader-Quellgebiet grenzt westlich an die Straße Am Abdinghof an und liegt nur wenige Meter nordwestlich des Baugeländes. Die betreffenden Gebäude A, B (ehem. B1) und C (ehem. B2) wurden um 1954 geplant und anschließend erbaut. Die verwendeten Materialien unterscheiden sich z.T. stark voneinander.

A. 2.1 Bauteil A Das Bauteil A erstreckt sich über vier Geschosse (U1 (Remter), EG, 1OG, DG) und ist mit einem Satteldach ausgestattet. Das Gebäude ist mit der westlichen Gebäudeseite mit dem Bauteil B (ehem. B1) verbunden. Der Gebäudeteil weist zwei Haupttreppenhäuser auf, eines Richtung Nord-Osten und eines in Richtung Nord-Westen. Ein Aufzug ist nicht vorhanden.

A. 2.2 Bauteil B (ehem. B1) Im U1 (Unterhalb des Plateau der Freitreppe) ist ein Verbindungsgang zwischen den Bauteilen A und C erbaut, welcher als Wartungsgang und zur Leitungsfüh- rung dient. Darüber liegt das für dieses Bauteil, EG, welches mit dem Paderin- formationszentrum einen Durchgang für Fußgänger von der Freitreppe des Ab- dinghofes auf den Franz-Stock-Platz freigibt. Direkte Durchgänge zu den Bau- teilen A und C gibt es in diesem Geschoss nicht. Die Etagen 1.OG 2.OG sind wiederum über die gesamte Fläche ausgebaut. Das Satteldach ist oberseitig gedämmt und unausgebauter Dachraum. Das Gebäude ist an der südlichen Gebäudeseite mit dem Bauteil C und an der nördlichen Gebäudeseite mit dem Bauteil A verbunden. Der Gebäudeteil teilt sich die Treppenhäuser an umliegenden Gebäudeteile A und C. Ein Aufzug ist nicht vorhanden.

A. 2.3 Bauteil C(ehem. B2) Das Bauteil C erstreckt sich über 6 Etagen (Tiefkeller (U2), U1 - 3.OG, DG) und weist als Dachkonstruktion ein Satteldach auf. Das Gebäude ist mittig mit dem Bauteil B verbunden und weist ein Haupttreppenhaus mittig im Gebäude und ein östlich gelegenes, kleineres Treppenhaus auf. Ein Aufzug ist derzeit nicht vor- handen, allerdings im Rahmen der Sanierung geplant. Die nord-östliche Gebäu- deseite mündet an das Nachbargrundstück und Nachbargebäude in Richtung Rathausplatz.

A. 3 Auszuführende Arbeiten

3.1 Beschreibung der Baustelleneinrichtung und Logistik In der Anlage ist ein Baustelleneinrichtungsplan zu Beginn der Baumaßnahme

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beigefügt. Von der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungsfläche (BE- Fläche) kann aufgrund mehrerer Begleitmaßnahmen auf dem Grundstück nicht abgewichen werden. Der Franz-Stock-Platz kann nur sehr eingeschränkt befahren werden. Diese Fläche steht ausschließlich als eingeschränkte Lagerfläche zur Verfügung. Das Parken auf der BE Fläche ist nicht gestattet.

Die Kosten für die Arbeiten sowie die Instandsetzung möglicher Schäden, die durch die Nutzung der Räumlichkeiten und der zur Verfügung gestellten Flächen anfallen, sind vom AN mit einzukalkulieren. Der Zugang zum Arbeitsbereich ist beengt. Es besteht keine direkte Zufahrt für Fahrzeuge oder Baumaschinen zum Ausführungsort. Material, Werkzeuge und Maschinen müssen händisch, bzw. mit Hilfsmitteln wie Sack- und/oder Schubkarren über befestigte Wege und ggf. durch das Gebäude transportiert werden. Es ist mit verlängerten Transport- wegen und ausschließlich manuellem Materialtransport zu rechnen. Anlieferung und Zwischenlagerung auf der Baustelle müssen in Absprache mit der Baulei- tung erfolgen. Dem Auftragnehmer sind die beengten Platzverhältnisse und die Notwendigkeit des händischen Transportes bzw. Transportes mit Kleinlöschgeräten/Sackkarren bekannt; die hieraus resultierenden Aufwendun- gen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies gilt vorbehaltlich wesentli- cher, vom Auftraggeber zu vertretender Änderungen der Logistikwege.

Die Trennung der BE-Fläche erfolgt mittels eines vorhandenen Bauzauns. Hier- bei ist darauf zu achten, dass der Zugang zu dem Stadtmuseum ununterbro- chen gewährleistet wird und eine Sperrung des Durchgangs Gutenbergstraße/Rathausplatz mittels des Bauzauns stattfindet. Die Einrichtung der Baustelle (Stellflächen für Baugeräte, Personen-, Material-, Sanitär- container, Bereitstellungsflächen, Zu- und Abfahrten etc.) stehen nur stark ein- geschränkt zur Verfügung.

Alle Maßnahmen zur Inanspruchnahme und zur Sicherung öffentlicher Ver- kehrsflächen auch außerhalb der Arbeitszeit sowie zur Sicherung/Demontage/Umverlegung von Straßen- beleuchtung und Beschilderungen sind, einschließlich der erforderlichen Abstim- mungen mit den zuständigen Behörden sowie der Mieten und Gebühren für öf- fentliche Flächen, verantwortliche Sache des Auftragnehmers und Bestandteil des Angebotes. Die Kosten sind einzukalkulieren. Dem AN werden im Nahbereich der Baustelle keine weiteren Flächen zur Verfü- gung gestellt. Sämtliche Baustellenlogistik (An- und Abtransport von Container und Mulden) hat auf der umzäunten Baustellenfläche zu erfolgen. Es muss bedacht werden, dass die Straßen Am Abdinghof und Marienstraße öffentliche Straßen sind, auf denen öffentliche und private Verkehrsmittel fahren.

Die Baustelleneinrichtung hat den einschlägigen Bestimmungen der Arbeitsstät- tenverordnung zu entsprechen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass bei der Durchführung der Arbeiten der ruhende und flie- ßende Verkehr einschließlich Fußgänger nicht gefährdet oder über das unver- meidbare Maß hinaus behindert wird. Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Schmutz, Abgase oder Erschütterungen sind soweit möglich zu minimieren. Alle Arbeiten, auch Transporte, werden grundsätzlich nur werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr ausgeführt. Für davon abweichende Arbeits-/Transportzeiten sind

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vorab durch den AN auf seine Kosten entsprechende Genehmigungen einzuho- len. Die Betriebszeit lärmintensiver Abbruchmaschinen (z. B. Stemmarbeiten) darf pro Tag maximal 8 Stunden betragen. Das Anlegen von temporären Baustraßen/Zuwegungen erfolgt soweit erforder- lich eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durch AN, dabei sind die Vor- schriften der Stadt Paderborn einzuhalten und entsprechende Genehmigungs- anträge rechtzeitig zu stellen. Die Kosten sind in die Kosten für die Baustellen- einrichtung einzukalkulieren. Als Baustellen und Transportfahrzeuge dürfen gemäß den städtischen Vorga- ben ausschließlich Sattelzüge oder mehrachsige LKW eingesetzt werden. Die Nutzung von Traktoren o.ä. ist im Rahmen der gesamten Baumaßnahme nicht gestattet. Zudem sind Rangiervorgänge von größeren Baustellenfahrzeugen, Sattelzügen und LKW durch zwei Einweiser (vor und hinter dem Gefährt) abzu- sichern.

Sämtliche Schutzmaßnahmen für eigene auf dem Baufeld befindlichen Geräte, Einrichtungen des AN, sind durch diesen eigenständig zu schützen. Der AG übernimmt keine Haftung.

Übernachtungen auf dem Grundstück und der BE-Fläche sind untersagt.

Alle Kosten für die Antragsstellungen, Prüfgebühren, Versorgung, Entsorgung, Mieten und Vorhaltung trägt der Auftragnehmer, sie sind in die Angebotspreise mit einzurechnen. Die verlängerten Laufwege (Kalkulationshinweis: Besondere Leistungen) in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Die erforderlichen Anträge und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden zur Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen sowie die Tragung der be- hördlichen Gebühren für den im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Be- darf sind Sache des Auftragnehmers und in die Preise einzurechnen.

Im Rahmen der Baustelleneinrichtung sind für den Aufbau und die Anordnung von Lagern und Arbeitsstätten das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Ver- ordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) einzuhalten. Ebenso sind die Un- fallverhütungsvorschriften und relevanten DIN-Normen zu berücksichtigen (UVV „Bauarbeiten", DIN 4420 „Arbeits- und Schutzgerüste" etc.).

A. 4.1 Schutzmaßnahmen und sonstige Maßnahmen A. 4.1.1 Immissionsschutz Für die Ausführung der Arbeiten sind in Bezug auf Arbeitszeiten, Lärm- und Er- schütterungsbelästigungen sowie Staubemissionen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, vor allem die AVV Baulärm, TA Lärm, DIN 4150, TA Luft, 39. BImSchV (Auflistung ohne Vollständigkeit) einzuhalten. Weiterhin gelten in dieser Hinsicht die Vorschriften und Regelungen der Stadt Paderborn bzw. der übergeordneten Behörden/Institutionen/Ämter.

Bezüglich der auf der Baustelle eingesetzten Baumaschinen und Geräte sollte bei der Auswahl beachtet werden, dass diese bezüglich der ausgehenden Ge- räuschemissionen den Vorgaben der EG-Richtlinie 2000/14EG in Verbindung mit der 32. BimSchV entsprechen (Stand der Technik). Bei der Ausführung der Arbeiten dürfen nur anerkannte, lärm-, staub- und er- schütterungsarme Arbeitsweisen angewendet werden. Staubbelästigungen sind soweit möglich zu vermeiden. Erfahrungsgemäß kann die Staubbelastung weder abschließend bewertet noch messtechnisch sinnvoll erfasst werden. Insofern sind zur Minimierung der Staubbelastung die folgenden

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Maßnahmen soweit erforderlich und möglich einzuplanen:

· Staubbindung mittels Feuchthalten des Materials (Berieselung, intensive Be- feuchtung des Materials vor und während des Rückbaus und beim Verla- den) · Bauschutttransport und Umschlageverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkeiten und geschlossenen oder abgedeckten Auffangbehältern (auch bei Fahrzeugen) · Kein Abwerfen von Abbruchgut aus Entkernungs- und Innenausbaumaß- nahmen aus großer Höhe (max. 2,0 m) oder in die Außenbereiche · Verschmutzungen, die durch die Arbeiten entstehen, sind am Tag des Ent- stehens auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswegen durch geeignete Maßnahmen durch den AN zu beseitigen. Durch die Innenstadtla- ge und das hohe Fußgängeraufkommen wird seitens des AG hierauf beson- deren Wert gelegt.

In Bezug auf Baulärm ist die AVV-Vorschrift Baulärm zu berücksichtigen. In der Vorschrift werden abhängig von der Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte für Immissionspunkte außerhalb von Gebäuden festgelegt. Das Baufeld und die nörd-lich angrenzenden Bürostandorte der Stadt Paderborn sind als MK-Gebiet (ge-mischte Bauflächen) ausgewiesen. Die z.T. gewerblich genutzte Wohnbe- bauung am Marienplatz ist als WA bzw. WR (allgemeines bzw. reines Wohnge- biet) ausge-wiesen. Dementsprechend können nach AVV Baulärm die folgen- den Werte für die Nachbargrundstücke angesetzt werden: MK-Gebiet WA-Gebiet WR-Gebiet

Tagsüber 60 dB(A) 55 dB(A) 50 dB(A)

Nachts 45 dB(A) 40 dB(A) 35 dB(A)

Überschreitet der Lärmpegel die o.g. Werte um mehr als 5 dB(A), sind entspre- chende Maßnahmen zur Minderung umzusetzen. · Baubetriebliche Maßnahmen (Einhaltung von Betriebszeiten, Ruhepausen etc.) · Abbrucharbeiten nur tagsüber zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr · Stemmarbeiten und besonders geräuschintensive Arbeiten sollten möglichst in den Tageszeiten 08.00 Uhr 13.00 Uhr sowie 15.00 Uhr 18.00 durchge- führt werden · Zeitliche Zusammenlegung lärmintensiver Tätigkeiten · Es sind keine schweren Bauteile aus großer Höhe abzuwerfen · Abschalten der Maschinen in Pausen bzw. bei Leerlauf · Abschirmen bzw. Einhausen von lauten Maschinen (z. B. Kompressoren) · Fenster möglichst lange geschlossen halten · Abdeckung von Containern zur Verringerung der Staubaustragung · Installation von Bauschuttbremsen im Auslaufbereich von ggf. zum Einsatz kommenden Schuttrutschen

A. 4.1.2 Medienleitungen Bauseits wird ein Übergabepunkt für Baustrom und Bauwasser (Frisch- und Abwasser)zur Verfügung gestellt. Der Übergabepunkt des Wassers liegt Am

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Abdinghof (Brücke über Strasse vorhanden). Baustromverteiler auf dem Franz- Stock-Platz rückseitig PiZ (Natursteinwand). Die Verteilung ist verantwortliche Sache des AN und muss in das Angebot einkalkuliert werden. Die erforderlichen Beleuchtungseinrichtungen inner- und außerhalb des Baufel- des sind verantwortliche Sache des AN und in das Angebot einzukalkulieren.

Alle Kosten für die Antragsstellungen, Prüfgebühren, Versorgung und Entsor- gung trägt der AN, sie sind in den Angebotspreis miteinzurechnen.

A. 4.1.4 Sonstige Anforderungen/Auflagen Werbemaßnahmen des AN auf und im Umfeld des Baugrundstückes ist nur mit Zustimmung des AG zulässig.

B. Allgemeine Randbedingungen B. 1. Pflichten des AN B. 1.1 Vollständigkeit der Unterlagen Der AN bestätigt mit der Abgabe eines Angebotes, alle vom AG bis zum Ab- schluss dieses Vertrages bereits vorgelegten Pläne, Zeichnungen und sonstigen Ausführungsunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Übereinstim- mung mit den örtlichen Verhältnissen überprüft und dabei keine Mängel oder Unvollständigkeiten festgestellt zu haben. Soweit durch den AG während der Ausführung entsprechende Pläne, Zeichnun- gen oder sonstige Ausführungsunterlagen übergeben werden, nimmt der AN unverzüglich eine entsprechende Prüfung vor und weist den AG schriftlich unter Angabe von Gründen auf etwaige Bedenken hin. Der AN ist verpflichtet, an der ggf. erforderlichen Berichtigung der Planunterla- gen mitzuwirken und insbesondere dem AG sowie den beauftragten Planern al- le erforderlichen Auskünfte zu erteilen, um Zeitverzögerungen und Mehrkosten zu verhindern. Der Auftragnehmer ist zur kooperativen Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Unternehmen verpflichtet. Zusätzliche Aufwendungen, die nachweislich aus einer vom Auftraggeber zu vertretenen unzureichenden Koor- dination oder aus wesentlichen, bei Angebotsabgabe nicht erkennbaren Pla- nungsfehlern resultieren, bleiben von dieser Regelung unberührt und sind nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (VOB/B) zu vergüten.

Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter dem Angebot, dass er sich über die Aufgabenstellung, die Baustelle, ihre Lage, die Zugänglichkeit zur Materiallagerung, die Versorgung mit Wasser und Strom sowie über alle Ver- hältnisse unterrichtet hat, die die Preisbildung beeinflussen.

B. 1.2 Einhaltung der behördlichen Genehmigungen Der AN ist dafür verantwortlich, dass seine Leistungen alle behördlichen Geneh- migungen einschließlich Bedingungen und Auflagen berücksichtigen, auch so- weit solche Genehmigungen erst nach Vertragsabschluss bzw. während der Bauzeit erteilt werden. Ansprüche auf Mehrvergütung stehen dem AN nur zu, soweit solche nachträglichen Genehmigungen einschließlich Auflagen oder Be- dingungen für den AN trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht im Vornhinein erkenn- bar waren. Die Mithilfe und Unterstützung bei der Einholung von Genehmigungen, Erlaub- nissen etc. seitens des AG wird erwartet.

B. 1.3 Anzeige- und Hinweispflichten Der AN hat die Anzeige- und Hinweispflichten nach den öffentlich-rechtlichen

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Bestimmungen (z. B. Landesbauordnung), die der beauftragten Leistungen des AG obliegen, wahrzunehmen, ebenso die Vorlage der nach den öffentlich-recht- lichen Vorschriften vorzulegenden Nachweise.

B. 2 Fachbauleiter nach Landesbauordnung Die Überwachung der Ausführung insbesondere auch die Tätigkeit als verant- wortlicher Fachbauleiter bzw. Bauleiter im Sinne § 56 LBO obliegt dem AN. Der AN hat für die Dauer der Bauzeit eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Fachbauleiter der Maßnahme gemäß Landesbauordnung (BauO NRW) zu be- nennen bzw. sein gleichqualifizierter Vertreter muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anweisungen bevollmächtigt sein. Vor Beginn der Maßnahme ist der Fachauleiter den Auf- sichtsbehörden sowie dem Auftraggeber zu benennen. Der Fachbauleiter des AN muss für vom AG anberaumte Besprechungstermine zur Verfügung stehen. Die Teilnahme an den üblichen, baubegleitenden Baube- sprechungen und Abnahmen ist durch den bauleitenden Vertreter des Auftrag- nehmers sicherzustellen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Unstimmigkei- ten sind rechtzeitig vor der Ausführung mit der Bauleitung zu bereinigen.

Abweichungen von den in Planungsunterlagen und im Leistungsverzeichnis vor- genommenen Ausführungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Auf- traggebers zulässig. Für die Dauer der Bauzeit sind täglich Baustellenberichte zu führen, die wö- chentlich der Bauleitung vorzulegen sind. Die Baustellenberichte müssen enthal- ten: Datum, Wetter, Arbeitszeit von/bis, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte unter- teilt nach Facharbeitern, Hilfsarbeitern, Nachunternehmer und der eingesetzten (Groß)-Geräte. Ferner sind die täglich ausgeführten Arbeiten in kurzen Stich- wörtern anzugeben und die angelieferten/abgefahrenen Materialien (Art und Menge) sowie ggf. besondere Vorkommnisse aufzuführen. Der Baustellenbe- richt muss werktäglich von einem Bauführer unterschrieben und an die Bauo- berleitung des AG übergeben werden, soweit möglich in digitaler Form.

B. 3 Koordination und Kooperation Der AN ist verpflichtet, dem AG sowie den von ihr Beauftragten und Bevoll- mächtigten (z. B. Architekt, Tragwerksplaner, Fachingenieure) jederzeit unein- geschränkt Zutritt zur Baustelle zu gewähren und dazu die erforderliche Sicher- heit der Baustelle zu gewährleisten. Der AN ist zu kooperativer Zusammenarbeit mit dem AG sowie den beauftrag- ten Projektbeteiligten (z.B. Architekten, Tragwerksplaner, Fachingenieure) ver- pflichtet. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der technischen Abstimmung seiner Leistungen und der Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen. Dem AN obliegt insbesondere an allen Schnittstellen zu seinen Leistungen die rechtzeiti- ge Koordination und Kooperation.

B. 4 Termine und Fristen B. 4.1 Terminplanungund Leistungsverzug Nach Angebotsvergabe und mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten ist ein detaillierter Bauzeitenplan durch den AN vorzulegen. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit dem AG und die verbindliche Festle- gung. Der Bieter ist gehalten, aus eigener Anschauung für die Durchführung der hier

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beschriebenen Leistungen einen realistischen Zeitplan aufzustellen; hierbei soll- te er vergleichbare Projekte als Beleg anführen und den Zeitbedarf auf Nachfra- ge plausibel begründen können. Kommt der Auftragnehmer mit den vertragli- chen Fristen aus von ihm zu vertretenden Gründen in Verzug, ist er auf Verlan- gen des Auftraggebers verpflichtet, unverzüglich geeignete Beschleunigungs- maßnahmen (z. B. zusätzlichen Personal- oder Geräteeinsatz) auf eigene Kos- ten zu ergreifen. Beruht die Verzögerung nachweislich auf Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleiben die gesetzlichen Regelungen zur Bauzeit- verlängerung und Mehrvergütung (§ 6 VOB/B) unberührt. Über mögliche Verän- derungen des Bauzeitenplans hat der Auftragnehmer umgehend den Auftragge- ber schriftlich zu informieren.

B. 4.2 Vertragstermine Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, ist der Ausfüh- rungsbeginn in der gemäß der vertraglichen vereinbarten Zeiten zu entnehmen. Der AG behält sich das Recht vor, im Zuge der Beauftragung neue Zwischen- fristen und Fertigstellungstermine datumsmäßig festzulegen

B. 5 SiGeKo Der AG stellt einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator mit den folgenden Aufgaben:

· Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz · Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläu- tern der festgelegten Maßnahmen · Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Ar- beitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BausteIIV) · Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnah-men sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BausteIIV) · Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzpla- nes und der Unterlage (analog § 3 Abs. 3 Nr. 3 BausteIIV) · Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssi- cherheit und Gesundheitsschutz (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 4 BausteIIV) · Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Ar- beitsverfahren durch die Arbeitnehmer, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 5 BausteIIV) · Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicher- heits-besprechungen · Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitsein- richtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise · Dokumentation

Der vom Auftraggeber eingesetzte SiGeKo koordiniert die Maßnahmen nach der Baustellenverordnung und spricht bei Gefahrensituationen unverzüglich Hinwei- se und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit aus. Die disziplinarische und fachli- che Weisungsbefugnis gegenüber den Arbeitnehmern verbleibt beim Auftrag- nehmer bzw. dessen bauleitendem Personal. Die Vorankündigung gem. § 2 der BaustellV bei der zuständigen Behörde erfolgt vom SiGeKo des AG.

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Im Rahmen der durchzuführenden Arbeiten ist der Arbeits- und Sicherheitsplan des vom AG gestellten SiGeKo zu beachten.

B. 6 Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen Der Auftragnehmer hat einen für den Arbeitsschutz zuständigen, fachkompeten- ten Bauleiter gemäß LBauO-NRW zu stellen, der ständig auf der Baustelle an- wesend ist und alle Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen überwacht. Vor Beginn der Maßnahme ist der Bauleiter den Aufsichtsbehörden sowie dem Auf- traggeber zu benennen. Der Aufgabenbereich des Bauleiters umfasst die Ein- weisung des Personals und die Überwachung der Einhaltung der vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln sowie das Fernhalten von Un- befugten von der Arbeitsstelle. Die Arbeitsbereiche sind zu kennzeichnen und ggf. mit geeigneten Warnhinwei- sen zu versehen. Vor Beginn der Maßnahmen wird vom Auftragnehmer eine schriftliche Betriebs- bzw. Arbeitsanweisung erstellt, die das Verhalten der auf der Baustelle Beschäf- tigten eindeutig regelt. Alle Beschäftigten sind in den Arbeitsschutz einzuweisen. Die Unterweisung ist vom Personal schriftlich zu bestätigen. Beim Feststellen von Besonderheiten, z. B. auffälligem Geruch, unüblichen Ver- färbungen, Auffinden von Fässern o. ä., sind sofort die BOL in Vertretung des AG, der zuständige Koordinator (SiGeKo) und der Fachgutachter zu verständi- gen. Schäden, die durch Fahrlässigkeit, Versäumnisse oder eine nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch den AN entstehen, gehen ausschließlich zu sei- nen Lasten. Dies gilt auch für die Erzeugung zusätzlicher Schadstoffbelastun- gen auf dem Gelände.

C. Ausführungsbedingungen C. 1 Allgemeines Die Abfälle gehen mit der Verladung in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen nach dem elektronischen Abfallnach- weisverfahren (eANV) obliegt dem AN. Sämtliche Stoffströme von der Baustelle zu zugelassenen Abfallverwertungs- bzw. beseitigungsanlagen sind durch Entsorgungs- und Verwertungsnachweise, Wiegenoten, Übernahme- bzw. Begleitscheine je Abfuhr zu belegen. Der AN stellt auf seine Kosten den Fachgutachter, der für die Erfüllung der ab- falltechnischen Belange (u.a. eANV) verantwortlich ist. Beim Antreffen bislang unbekannter Schadstoffe ist die Bauleitung des AG bzw. dessen Fachgutachter zu informieren. Der AN ist verantwortlich dafür, dass die allgemeinen örtlichen und baubehördli- chen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere auch die Unfallverhütungs- vorschriften, eingehalten werden.

C. 2 Einzureichende Unterlagen mit Angebotsabgabe Die mit der Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen sind der Vergabeplatt- form zu entnehmen.

C. 3 Einzureichende Unterlagen nach Auftragserteilung Diese Unterlagen sind unaufgefordert spätestens 1 Woche nach Auftragsertei- lung vorzulegen: · Anmeldung der Arbeiten bei der Bezirksregierung, der Berufsgenossen- schaft und, falls erforderlich beim Bauaufsichtsamt mit

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Nennung des/der Aufsichtsführenden mit Qualifikationsnachweis sowie Ar- beitsanweisung für die Durchführung der Arbeiten. · Liste der zum Einsatz kommenden Personen · Benennung des Bauleiters nach BauO NRW · Bauzeiten- und Zahlungsplan · Entsorgungskonzept der Abfälle

Spätestens 2 Wochen nach Vertragsschluss ist vom AN dem AG eine Urkalku- lation in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag zu übergeben.

C. 4 Dokumentation Bautagesberichte sind wöchentlich einzureichen. Folgende Unterlagen sind spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen:

· Komplettes Bautagebuch (aufgeführte Arbeiten, Personal- und Geräteein- satz, Fotodokumentation etc.) · Abnahme-, Freigabeprotokolle etc. · Abfallwirtschaft (Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, Entsorgungsanla- gen etc. inkl. tabellarischer Zusammenstellung) · Probenahmen, Analytik, Laborergebnisse · Zeitlicher Ablauf und Besonderheiten während der Maßnahme

Eine gesonderte Vergütung für die genannten Unterlagen bzw. die Schlussdoku- mentation erfolgt nicht. Die geforderten Dokumente und Nachweise (u. a. Bau- tagebücher, Entsorgungsnachweise) sind fristgerecht einzureichen. Werden die für die Prüffähigkeit der Schlussrechnung zwingend erforderlichen Unterlagen trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht übergeben, ist der Auftrag- geber berechtigt, die Prüfung der Schlussrechnung bis zur vollständigen Vorlage auszusetzen. Kosten für Mehraufwände des AG durch wiederholte Prüfungen werden dem AN von der Rechnung abgezogen. Die Schlussdokumentation ist in 1-facher Ausfertigung analog und digital zu übermitteln. Planunterlagen sind zusätzlich im pdf- und dwg-Format vorzulegen.

D. Rechtliche Grundlagen Grundlage des Angebotes und der Auftragsabwicklung sind die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Regelwerke; die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der AN haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrif- ten, der einschlägigen DIN-Normen, Arbeitsrichtlinien und Werksvorschriften so- wie Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Richtlinien in ihrer jeweils gülti- gen Fassung. (§ 3, Abs. 1 der BauO NRW 2018) Die Arbeiten sind unter Beachtung u. a. folgender Vorschriften durchzuführen: · Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) · Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung) · Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz-GSG) · Verordnung über Arbeitsstätten · Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung · Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun- reinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) · Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018, Fassung 2024) · Baustellenverordnung (BaustellV) · Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Richtlinien

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

E. zusätzliche technische Vorbemerkung

E. 1 Angaben zum LV E. 1.1 Positionen Mit den in den Positionen des Leistungsverzeichnisses enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil , Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungs- vorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der aner- kannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der einschlägi- gen, technischen Baubestimmungen als beschrieben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung inkl. aller Nebenkosten, dem Liefern der notwendigen Mate- rialien bis zum Einbauort, den Verbrauchsstoffen, dem Einbau, anschließendem Säubern, usw. als fixe und fertige Leistung abgegolten, falls in den folgenden Leistungspositionen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Die Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Gewerken (falls vorhanden) ist im Leistungsumfang und damit den angebotenen Preisen enthalten.

E. 1.2. Änderungen des LVs Die Einheitspreise gelten als Festpreise bis zur Fertigstellung aller Arbeiten, d. h. Lohn- und Materialpreiserhöhungen können nicht geltend gemacht werden.

E. 1.3. Nachträge / Mehrleistungen Zusätzliche Leistungen bedürfen eines Nachtrags bzw. einer Auftragsänderung. Zur Erteilung einer Nachbeauftragung ist ein prüfbares Angebot in schriftlicher Form einzureichen, dessen Preisniveau dem Hauptangebot entsprechen muss. Zusätzliche Leistungen, die über den vertraglichen Umbau- und Leistungsum- fang hinausgehen, bedürfen vor Ausführung einer schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber (Anordnung gemäß § 2 Abs. 5 / Abs. 6 VOB/B). Ein ent- sprechender Nachtragsanspruch ist unter Angabe der Kalkulationsgrundlagen grundsätzlich vor Ausführung anzumelden.

E. 1.4. Anlagen Zur besseren Erläuterung der Arbeiten werden zugehörige Planzeichnungen beigefügt. Die Ausführungsplanung liegt bis zum Baubeginn vor.

E. 2 Baustoffe Es dürfen grundsätzlich nur von anerkannten Prüfanstalten eignungsgeprüfte Baustoffe, deren Herstellung einer unabhängigen Produktionskontrolle (Verwendbarkeitsnachweis / Grundprüfung) unterliegen bzw. Baustoffe nach DIN- Normen eingesetzt werden. Die verwendeten Materialen für den Rohbau müssen alle untereinander verträglich und im System geprüft sein. Die Ausfüh- rungsanweisungen der Materialhersteller sind Bestandteil des Angebotes. Der Nachweis hierüber muss vom AN nach Auftragserteilung durch Prüfzeugnisse des Herstellers nachgewiesen werden. Die Verträglichkeit der vom Bieter gewählten Baustoffe untereinander bzw. mit den am Objekt vorhandenen Baustoffen bzw. Baustoffkomponenten ist vor Be- ginn der Arbeiten durch eine entsprechende Eignungsprüfung nachzuweisen und durch Vorlage von Eignungsprüfzeugnissen zu belegen, sofern in der Leis- tungsbeschreibung keine anderweitigen Regelungen vereinbart werden.

E. 3 Bauschutt und Entsorgung Der AN hat Bauabfälle ordnungsgemäß entsprechend den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu entsorgen und dem AG die gesetzlich vorgeschriebenen

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Nachweise mit der Abrechnung vorzulegen. Die An- und Abfuhr von Containern und deren Vorhaltung ist - sofern nichts Gegenteiliges im Positionstext erwähnt ist - in die EP 's der entsprechenden Positionen mit einzurechnen. Sämtliche an- fallenden Reinigungsmittel, Rückstände u. ä. sind werktäglich ordnungsgemäß zu entsorgen. Die örtlichen Vorschriften sind zu beachten.

E. 4 Personalanforderungen E. 4.1. Bauleiter / Polier / Qualifizierte Fürungskraft Der AN stellt für den Zeitraum der Ausführung seiner Leistungen mit Annahme des Auftrages einen über die gesamte Bauzeit verantwortlichen, deutschspra- chigen Bauleiter sowie einen Stellvertreter. In gleicherweise muss während der gesamten Bauzeit ein deutschsprachiger Polier bzw. Vorarbeiter anwesend sein. Bei Baubeginn ist der Name des Bauleiters, des Poliers, deren Stellvertreter und der verantwortlichen qualifizierten Führungskraft der örtlichen Bauleitung/ Fach- bauleitung des AG mitzuteilen.

E. 4.2. Baustellenfachpersonal Es hat mindestens ein deutschsprachiger Facharbeiter auf der Baustelle anwe- send zu sein.

E. 4.3. Nachunternehmer Setzt der AN Fremdfirmen oder Nachunternehmer ein, so sind diese ständig durch den AN zu beaufsichtigen. Nachunternehmer werden nur nach vorheriger Absprache mit der Fachbauleitung und dem AG gestattet. Die Nachunterneh- mer sind mit der Abgabe des Angebotes zu benennen. Es werden vom Nachun- ternehmer die gleichen Qualifikationen wie vom AN gefordert. Der AG behält es sich vor ungeeignet erscheinende Unternehmer abzulehnen.

ATV

  1. ATV DIN 18313 „Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten“
  2. Geltungsbereich: Gilt für das Herstellen von Stützwänden, Dichtwänden, Barretten und anderen Bauwerksteilen in flüssigkeitsgestützten Erdschlitzen. Dazu zählen das Aushe- ben unter stützender Flüssigkeit, das Bewehren und Betonieren sowie der Ein- bau von Bauelementen in die Schlitze. Gilt auch für das Herstellen und Beseitigen von Leitwänden und die dazu erfor- derlichen Erdarbeiten. 1.2 Ausnahmen (gilt nicht für): * suspensionsgestützte Bohrungen (siehe ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten“) * das Herstellen von Schmalwänden, bei denen mit Hilfe von eingerammten, eingepressten oder eingerüttelten Bauelementen Bo- den verdrängt wird (siehe ATV DIN 18304 „Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten“). 1.3 Ergänzungen: Es gilt ergänzend die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelun- gen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18313 vor.
  3. Stoffe, Bauteile (Auszug DIN-Normen für den Baugrund): * DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen) * DIN 4023 (Geotechnische Erkundung Zeichnerische Darstellung) * DIN 4030 (Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase) * DIN 4094-4 (Felduntersuchungen Flügelscherversuche) * DIN 18125-2 & DIN 18126 (Bestimmung der Dichte des Bodens
  4. ATV DIN 18330 „Mauerarbeiten“ 2.5 Mörtel:

DIN V 18580 (Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften)

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DIN V 20000-412 (Regeln für die Verwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2) DIN EN 998-2 (Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau Mauermör- tel)

2.6 Stahl: * DIN 488-1 (Betonstahl Stahlsorten, Eigenschaften, Kennzeichnung)

  • DIN 488-2 (Betonstahl Betonstabstahl)
  1. Ausführung (Allgemeines): * Ergänzend zu ATV DIN 18299, Abschnitt 3. Beinhaltet Vorgaben zu Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B (z. B. ungeeignete Beschaffenheit der Untergründe/Auftragflächen). (Hinweis: Die in der Norm genannten Wärmedämmstoffe für Gebäude entspre- chen den gängigen DIN EN 13164 bis DIN EN 13171 XPS, PU, PF, CG, WW, EPB, ICB, WF).

  2. ATV DIN 18331 „Betonarbeiten“ 1.2 Ausnahmen (gilt nicht für):

Stahlbauarbeiten (siehe ATV DIN 18335) Betonerhaltungsarbeiten (siehe ATV DIN 18349) 1.3 Ergänzungen: Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Re- gelungen der ATV DIN 18331 vor. 2. Stoffe, Bauteile (Auszug): * Beton: DIN 1045-2, DIN EN 206-1, DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2 inklusive nationaler Anhänge und Brandfall-Regeln). * Betonstahl: DIN 488-1 (Stahlsorten), DIN 488-2 (Betonstabstahl), DIN 488-4 (Betonstahlmatten). * Platten & Zwischenbauteile: DIN 4166 (Poren-beton- Bauplatten), DIN 4213, DIN 4223, DIN EN 1520, DIN 4159 (Ziegel für Ziegelde- cken), DIN EN 1051-1 (Glassteine/Betongläser), DIN EN 15037-2/-3 (Betonfertigteile / Balkendecken). · 3. Ausführung: * Es gelten insbesondere DIN 1045-2, DIN 1045-3 (Bauausführung), DIN 1045-4 (Fertigteile) sowie DIN 1054 (Baugrund Si- cherheitsnachweise). 4. ATV DIN 18314 „Spritzbetonarbeiten“ 2. Stoffe, Bauteile (Auszug): DIN 1045-2 (Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Teil 2) DIN 18551 (Spritzbeton Nationale Anwendungsregeln zur Reihe DIN EN 14487 und Bemessungsregeln) DIN EN 206-1 (Beton) DIN EN 934 (Zusatzmittel für Beton, Mörtel und Einpressmörtel) DIN EN 14487 (Spritzbeton, alle Teile) 3. Ausführung: 3.1.1 Für die Ausführung gelten insbesondere DIN 18551, DIN EN 14487, DIN 1045-3 (Bauausführung) und DIN EN 13670 (Ausführung von Tragwerken aus Beton). 3.1.2 Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wie er den Spritzbeton/-mörtel zur Erreichung der geforderten Eigenschaften zusammensetzt, mischt, verarbei- tet und nachbehandelt. 3.1.3 Vereinbarte Auftragdicken sind Mindestmaße über dem vorhandenen Un- tergrundprofil. 3.1.4 Bei vorgegebener Solllage der Oberfläche dürfen Abweichungen max. 5 cm betragen.

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 14 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7 LV08 Bohr-, Durchbruch- und Brandschottungen - VE 09_2026

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

ZTV

  1. Gegenstand der Leistung und Ausführungsgrundlagen Die Leistungen umfassen die fachgerechte Herstellung von Kernbohrungen, Wand- und Deckendurchbrüchen sowie die erforderlichen Vermörtelungs- und Brandschottungsarbeiten für die Gewerke HLS und ELT in den Bestandsgebäu- den A, B und C der Stadtverwaltung Paderborn (Am Abdinghof 11). Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlä- gigen Vorschriften auszuführen, insbesondere: · DIN 18385 (ATV VOB/C) Bohrarbeiten und Sägearbeiten an Beton- und Mauerwerksbauteilen · DIN 4102 / DIN EN 13501-2 sowie die geltenden Leitungsanlagen-Richtli- nien (MLAR / LAR NRW) · Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) bzw. Europäi- schen Technischen Bewertungen (ETA) der verwendeten Brandschutz- und Schottungssysteme.
  2. Statische Prüfung und Freigabe von Durchbrüchen · 2.1 Vor Beginn der Bohr- und Abbrucharbeiten hat sich der Auftragnehmer zu vergewissern, dass für den jeweiligen Durchbruch oder die Kernbohrung eine schriftliche statische Freigabe (bzw. Freigabe durch die Bauleitung/Tragwerksplanung) vorliegt. · 2.2 Das eigenmächtige Durchtrennen von Bewehrungsstäben, tragenden Bauteilen oder statisch relevanten Querschnitten ohne vorherige Freigabe ist untersagt. Sollte im Rahmen der Arbeiten verdeckte, in den Plänen nicht verzeichnete Bewehrung oder statisch relevante Bauteile angetroffen wer- den, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung zu informieren.
  3. Leitungssuche und Bestandschutz · 3.1 Vor dem Ansetzen von Bohr- und Stemmarbeiten hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich eine verlässliche Leitungsortung (Strom, Wasser, Daten etc.) durchzuführen, um Beschädigungen an bestehenden Versorgungslei- tungen auszuschließen. · 3.2 Durch mangelhafte Vorkehrungen verursachte Schäden an der Bausub- stanz oder an fremden Gewerken gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
  4. Ausführung von Brandschottungen · 4.1 Brandschottungen (Kabel- und Rohrabschottungen) sind ausschließlich durch geschultes Fachpersonal unter strikter Einhaltung der jeweiligen Her- steller-Zulassungen (abZ/ETA) und der MLAR auszuführen. · 4.2 Jedes erstellte Brandschott ist durch den Auftragnehmer dauerhaft, sichtbar und vorschriftsmäßig zu kennzeichnen (Angabe von Zulassungs- nummer, Feuerwiderstandsklasse, Errichter und Errichtungsjahr). Die Doku- mentation (Schottbuch/Übereinstimmungs declaración) ist Bestandteil der Schlussdokumentation.
  5. Umweltschutz, Wasserhaltung und Bauschutt (Bohrschlamm) · 5.1 Beim Nassbohren oder Schneiden anfallender Bohrschlamm sowie ver- unreinigtes Kühlwasser dürfen keinesfalls in das Erdreich, in Abflüsse oder in das Pader-Quellgebiet gelangen. Der Bohrschlamm ist direkt an der Bohr- stelle abzusaugen (Wassersauggeräte) und ordnungsgemäß zu entsorgen. · 5.2 Die Kosten für die Entsorgung sämtlicher im Rahmen der Bohr- und

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 15 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7 LV08 Bohr-, Durchbruch- und Brandschottungen - VE 09_2026

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Schottungsarbeiten anfallenden Abfälle (Bauschutt, Verpackungsmateriali- en, Reste von Brandschutzmaterial) sind in die Einheitspreise einzukalkulie- ren. Eine Zwischenlagerung auf der Baustelle hat ausschließlich in den zu- gewiesenen Bereichen und in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. 6. Transport und Baustellenlogistik (Innentransport) · 6.1 Dem Auftragnehmer sind die beengten Platzverhältnisse und die Not- wendigkeit des händischen Transportes bzw. des Transportes mit Klein- löschgeräten (Sack- und Schubkarren) über längere innerstädtische und ge- bäudeinterne Wege bekannt. Die hieraus resultierenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert. · 6.2 Zusätzliche Erschwernisse durch verlängerte Transportwege können nur dann geltend gemacht werden, wenn vom Auftraggeber zugewiesene Transportwege nachträglich und unvorhersehbar gesperrt werden. 7. Nachträge und Behinderungsanzeigen · 7.1 Zusätzliche Leistungen, die über den vertraglichen Leistungsumfang hin- ausgehen, bedürfen vor Ausführung einer schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber (Anordnung gemäß § 2 Abs. 5 / Abs. 6 VOB/B). · 7.2 Erkennbare Behinderungen (z. B. durch nachfolgende oder vorgezogene Gewerke, fehlende Freigaben) sind dem Auftraggeber unverzüglich schrift- lich anzuzeigen (§ 6 Abs. 1 VOB/B). Pauschale Nachtragsforderungen nach Abschluss der Arbeiten ohne vorherige Behinderungsanzeige sind ausge- schlossen.

7.1 Kernbohrungen

7.1.1 BT A

7.1.1.1 Decken

. HLS

7.1.1.1.1 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 300 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '300' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 2 St .................... ....................

Übertrag: ....................

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 16 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.1.1 Decken

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 7 .1.1.1.2 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 200 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '200' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 8 St .................... ....................

7.1.1.1.3 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 150 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '150' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 6 St .................... ....................

7.1.1.1.4 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 130 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '130' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks,

Übertrag: ....................

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 17 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.1.1 Decken

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 2 St .................... ....................

7.1.1.1.5 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 100 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '100' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 12 St .................... ....................

7.1.1.1.6 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 80 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '80' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 19 St .................... ....................

7.1.1.1.7 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 60 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '60' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl.

Übertrag: ....................

[Seite 18]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 18 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.1.1 Decken

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 1 St .................... ....................

. ELT

7.1.1.1.8 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 150 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '150' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 9 St .................... ....................

7.1.1.1 Decken ....................

7.1.1.2 Wand

. HLS

7.1.1.2.1 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 200 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '200' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 19 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.1.2 Wand

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 26 St .................... ....................

7.1.1.2.2 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 100 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '100' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 8 St .................... ....................

7.1.1.2.3 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 80 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '80' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 6 St .................... ....................

Übertrag: ....................

[Seite 20]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 20 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.1.2 Wand

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... . ELT

7.1.1.2.5 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 50 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '50' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 1 St .................... ....................

7.1.1.2.6 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 75 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '75' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 32 St .................... ....................

7.1.1.2.7 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 100 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '100' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums

Übertrag: ....................

[Seite 21]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 21 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.1.2 Wand

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 11 St .................... ....................

7.1.1.2.8 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 150 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '150' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 24 St .................... ....................

7.1.1.2 Wand ....................

7.1.1 BT A ....................

7.1.2 BT B

7.1.2.1 Decken

. HLS

7.1.2.1.1 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 300 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '300' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet,

[Seite 22]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 22 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.2.1 Decken

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 2 St .................... ....................

7.1.2.1.2 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 200 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '200' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 18 St .................... ....................

7.1.2.1.3 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 150 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '150' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 10 St .................... ....................

Übertrag: ....................

[Seite 23]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 23 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.2.1 Decken

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 7 .1.2.1.4 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 130 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '130' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 8 St .................... ....................

7.1.2.1.5 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 80 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '80' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 12 St .................... ....................

7.1.2.1.6 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 60 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '60' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks,

Übertrag: ....................

[Seite 24]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 24 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.2.1 Decken

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 7 St .................... ....................

. ELT

7.1.2.1.7 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 75 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '75' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 4 St .................... ....................

7.1.2.1.8 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 100 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '100' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 11 St .................... ....................

7.1.2.1 Decken ....................

[Seite 25]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 25 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.2 BT B

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

7.1.2.2 Wand

. HLS

7.1.2.2.1 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 80 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '80' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 4 St .................... ....................

7.1.2.2.2 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 60 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '60' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 4 St .................... ....................

. ELT

7.1.2.2.3 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 50 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern

Übertrag: ....................

[Seite 26]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 26 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.2.2 Wand

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '50' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 17 St .................... ....................

7.1.2.2 Wand ....................

7.1.2 BT B ....................

7.1.3 BT C

7.1.3.1 Decken

. HLS

7.1.3.1.1 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 250 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '250' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 4 St .................... ....................

7.1.3.1.2 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 200 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern

Übertrag: ....................

[Seite 27]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 27 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.3.1 Decken

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '200' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 9 St .................... ....................

7.1.3.1.3 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 150 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '150' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 4 St .................... ....................

7.1.3.1.4 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 100 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '100' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101

Übertrag: ....................

[Seite 28]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 28 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.3.1 Decken

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 8 St .................... ....................

7.1.3.1.5 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 80 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '80' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 16 St .................... ....................

7.1.3.1.6 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 60 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '60' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 5 St .................... ....................

. ELT

7.1.3.1.7 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 100 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Übertrag: ....................

[Seite 29]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 29 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.3.1 Decken

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Durchmesser Kernbohrung '100' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 9 St .................... ....................

7.1.3.1.8 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 150 mm T 15-17,5cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '150' mm , Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 18 St .................... ....................

7.1.3.1 Decken ....................

7.1.3.2 Wand

. ELT

7.1.3.2.1 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 50 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '50' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen,

[Seite 30]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 30 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.3.2 Wand

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 92 St .................... ....................

7.1.3.2.2 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 75 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '75' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 96 St .................... ....................

7.1.3.2.3 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 100 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '100' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 9 St .................... ....................

7.1.3.2.4 STLB-Bau 04/2026 084 TA

Übertrag: ....................

[Seite 31]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 31 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.3.2 Wand

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Kernbohrung Stahlbeton Durchm 150 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '150' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 21 St .................... ....................

7.1.3.2.5 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 160 mm T 25-30cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Bohrkern ist gegen Absturz zu sichern, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '160' mm , Bohrtiefe über 25 bis 30 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 11 St .................... ....................

. HLS

7.1.3.2.6 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 350 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '350' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24

Übertrag: ....................

[Seite 32]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 32 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.3.2 Wand

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 4 St .................... ....................

7.1.3.2.7 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 150 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '150' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 3 St .................... ....................

7.1.3.2.8 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 100 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '100' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 4 St .................... ....................

7.1.3.2.9 STLB-Bau 04/2026 084 TA

Übertrag: ....................

[Seite 33]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 33 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.1.3.2 Wand

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Kernbohrung Stahlbeton Durchm 80 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '80' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 33 St .................... ....................

7.1.3.2.10 STLB-Bau 04/2026 084 TA Kernbohrung Stahlbeton Durchm 60 mm T 20-25cm nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Stahlbeton, Normalbeton,

Durchmesser Kernbohrung '60' mm , Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 4 St .................... ....................

7.1.3.2 Wand ....................

7.1.3 BT C ....................

7.1 Kernbohrungen ....................

7.2 Durchbrüche

7.2.1 BT A

[Seite 34]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 34 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.2.1 BT A

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

7 .2.1.1 Deckendurchbrüche

. HLS

7.2.1.1.1 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Stahlbeton 300-400cm2 T 15-20cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 300 bis 400 cm2, Tiefe über 15 bis 20 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 4 St .................... ....................

7.2.1.1.2 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Stahlbeton 200-250cm2 T 15-20cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 200 bis 250 cm2, Tiefe über 15 bis 20 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 14 St .................... ....................

. ELT

7.2.1.1.3 Durchbruch herstellen Beton 300-400cm2 T 25-30cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 v.Hand Stoffe zerkleinern laden transp. LKW AN entsorgen AV- V170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, in unbewehrten Beton, Nor- malbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 300 bis 400 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm, Überschnitte sind nicht zulässig, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet,

Übertrag: ....................

[Seite 35]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 35 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.2.1.1 Deckendurchbrüche

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung inner- halb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür er- forderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung er- schütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 45 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

Einbauort: Bauteil A U1, 40/10 1 St .................... ....................

7.2.1.1 Deckendurchbrüche ....................

7.2.1.2 Wanddurchbrüche

. HLS

7.2.1.2.1 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Mauerwerk Mauerziegel 200-250cm2 T 20-25cm nicht schadstoffbelastet 15kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170102 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 200 bis 250 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 13 St .................... ....................

. ELT

7.2.1.2.2 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Beton 150-200cm2 T 25-30cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 v.Hand Stoffe zerkleinern laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, in unbewehrten Beton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 150 bis 200 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm, Überschnitte sind nicht zulässig, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums

Übertrag: ....................

[Seite 36]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 36 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.2.1.2 Wanddurchbrüche

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 45 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 1 St .................... ....................

7.2.1.2 Wanddurchbrüche ....................

7.2.1 BT A ....................

7.2.2 BT B

7.2.2.1 Deckendurchbrüche

. HLS

7.2.2.1.1 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Stahlbeton 3000-5000cm2 T 15-20cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 3000 bis 5000 cm2, Tiefe über 15 bis 20 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 1 St .................... ....................

7.2.2.1.2 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Stahlbeton 100-150cm2 T 15-20cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 100 bis 150 cm2, Tiefe über 15 bis 20 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums

Übertrag: ....................

[Seite 37]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 37 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.2.2.1 Deckendurchbrüche

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 5 St .................... ....................

7.2.2.1 Deckendurchbrüche ....................

7.2.2.2 Wanddurchbrüche

. HLS

7.2.2.2.1 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Stahlbeton 300-400cm2 T 20-25cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 300 bis 400 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 3 St .................... ....................

7.2.2.2 Wanddurchbrüche ....................

7.2.2 BT B ....................

7.2.3 BT C

7.2.3.1 Deckendurchbrüche

. HLS

7.2.3.1.1 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Stahlbeton 3000-5000cm2 T 15-20cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN

[Seite 38]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 38 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.2.3.1 Deckendurchbrüche

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 3000 bis 5000 cm2, Tiefe über 15 bis 20 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 1 St .................... ....................

7.2.3.1 Deckendurchbrüche ....................

7.2.3.2 Wanddurchbrüche

. ELT

7.2.3.2.1 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Beton 150-200cm2 T 25-30cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 v.Hand Stoffe zerkleinern laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, in unbewehrten Beton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 150 bis 200 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm, Überschnitte sind nicht zulässig, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 45 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 16 St .................... ....................

7.2.3.2.2 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Beton 250-300cm2 T 25-30cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 v.Hand Stoffe zerkleinern laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, in unbewehrten Beton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 250 bis 300 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm, Überschnitte sind nicht zulässig, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums

Übertrag: ....................

[Seite 39]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 39 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.2.3.2 Wanddurchbrüche

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 45 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 8 St .................... ....................

7.2.3.2.3 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Beton 300-400cm2 T 25-30cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 v.Hand Stoffe zerkleinern laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, in unbewehrten Beton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 300 bis 400 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm, Überschnitte sind nicht zulässig, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 45 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 3 St .................... ....................

7.2.3.2.4 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Beton 400-500cm2 T 25-30cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 v.Hand Stoffe zerkleinern laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, Untergrundfläche senkrecht, in unbewehrten Beton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 400 bis 500 cm2, Tiefe über 25 bis 30 cm, Überschnitte sind nicht zulässig, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 45 cm, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton,

Übertrag: ....................

[Seite 40]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 40 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.2.3.2 Wanddurchbrüche

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 1 St .................... ....................

. HLS

7.2.3.2.5 STLB-Bau 04/2026 084 Durchbruch herstellen Stahlbeton 1000-1500cm2 T 20-25cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Durchbruch herstellen, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, in Stahlbeton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über 1000 bis 1500 cm2, Tiefe über 20 bis 25 cm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 24 St .................... ....................

7.2.3.2 Wanddurchbrüche ....................

7.2.3 BT C ....................

7.2 Durchbrüche ....................

7.3 Vermörtelungen

7.3.1 Kernbohrungen

7.3.1.1 Kernbohrungen

7.3.1.1.1 Vermörtelung von Kernbohrungen, Stahlbeton Durchm 300 mm T 15-17,5cm, inkl. Vorarbeiten und Material Schließen von Kernbohrungen und Wanddruchbrüchen nach Einbau der durch- führenden Medien bzw. endgültiges Verschließen nicht mehr benötigter Öffnun- gen, mit werkgerechtem Mörtel in Abstimmung mit dem Bestandsbauteil.

  • Öffnungen von losen Teilen, Bohrstaub und Schmutz befreien, Bohrlochwan- dung anfeuchten bzw. entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Mörtels vorbereiten,
  • Untergrund vorbereiten, Mörtel in den Öffnungen vollflächig und hohlraumfrei, schichtweise bei größeren Durchbrüchen einbringen
  • Materialwahl in Abstimmung mit dem Bestandsbauteil (Tragwerk, Wandmateri- al, Bauteildicke).
  • bei feuerwiderstandsfähigem Bauteilen: Wiederherstellung der Feuerwider- standsfähigkeit des Bauteils. Der verwendete Mörtel ist so zu wählen, dass die Feuerwiderstandsklasse des durchdrungenen Bauteils

[Seite 41]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 41 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.3.1.1 Kernbohrungen

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

erhalten bleibt.

  • Oberflächen für anschließende Putzarbeiten vorbereiten
  • Entsorgung des anfallenden Materials
  • Dokumentation je ausgeführter Vermörtelung: Lage, Bauteil, Material, Datum der Ausführung

4 St .................... ....................

7.3.1.1.2 Vermörtelung von Kernbohrungen, Stahlbeton Durchm 350 mm T 15-17,5cm, inkl. Vorarbeiten und Material Wie Vorposition, jedoch 350 mm 4 St .................... ....................

7.3.1.1.3 Vermörtelung von Kernbohrungen, Stahlbeton Durchm 200 mm T 15-17,5cm in- kl. Vorarbeiten und Material Wie Vorposition, jedoch DN 200 mm 62 St .................... ....................

7.3.1.1.4 Vermörtelung von Kernbohrungen, Stahlbeton Durchm 160 mm T 25-30cm, inkl. Vorarbeiten und Material Wie Vorposition, jedoch DN 160 11 St .................... ....................

7.3.1.1.5 Vermörtelung von Kernborhungen, Stahlbeton Durchm 150 mm T 15-17,5cm in- kl. Vorarbeiten und Material Wie Vorposition, jedoch DN 150 86 St .................... ....................

7.3.1.1.6 Vermörtelung von Kernborhungen Stahlbeton Durchm 130 mm T 15-17,5cm in- kl. Vorarbeiten und Material Wie Vorposition, jedoch DN 130 10 St .................... ....................

7.3.1.1.7 Vermörtelung von Kernborhungen Stahlbeton Durchm 100 mm T 15-17,5cminkl. Vorarbeiten und Material Wie Vorposition, jedoch DN 100 62 St .................... ....................

7.3.1.1.8 Vermörtelung von Kernborhungen Stahlbeton Durchm 80 mm T 15-17,5cm inkl. Vorarbeiten und Material Wie Vorposition, jedoch DN 80 90 St .................... ....................

7.3.1.1.9 Vermörtelung von Kernborhungen Stahlbeton Durchm 75 mm T 15-17,5cm inkl. Vorarbeiten und Material Wie Vorposition, jedoch DN 75 133 St .................... ....................

7.3.1.1.10 Vermörtelung von Kernborhungen Stahlbeton Durchm 60 mm T 15-17,5cm inkl. Vorarbeiten und Material Wie Vorposition, jedoch DN 60 21 St .................... ....................

7.3.1.1.11 Vermörtelung von Kernborhungen Stahlbeton Durchm 50 mm T 15-17,5cm inkl. Vorarbeiten und Material

Übertrag: ....................

[Seite 42]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 42 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.3.1.1 Kernbohrungen

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Wie Vorposition, jedoch DN 50 110 St .................... ....................

7.3.1.1 Kernbohrungen ....................

7.3.1 Kernbohrungen ....................

7.3.2 Durchbrüche

7.3.2.1 Durchbrüche

7.3.2.1.1 Vermörtelung von Durchbrüchen, Stahlbeton 3000-5000cm2 T 15-20cm inkl. Vorbereitung und Material Schließen von Kernbohrungen und Wanddruchbrüchen nach Einbau der durch- führenden Medien bzw. endgültiges Verschließen nicht mehr benötigter Öffnun- gen, mit werkgerechtem Mörtel in Abstimmung mit dem Bestandsbauteil.

  • Öffnungen von losen Teilen, Bohrstaub und Schmutz befreien, Bohrlochwan- dung anfeuchten bzw. entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Mörtels vorbereiten,
  • Untergrund vorbereiten, Mörtel in den Öffnungen vollflächig und hohlraumfrei, schichtweise bei größeren Durchbrüchen einbringen
  • Materialwahl in Abstimmung mit dem Bestandsbauteil (Tragwerk, Wandmateri- al, Bauteildicke).
  • bei feuerwiderstandsfähigem Bauteilen: Wiederherstellung der Feuerwider- standsfähigkeit des Bauteils. Der verwendete Mörtel ist so zu wählen, dass die Feuerwiderstandsklasse des durchdrungenen Bauteils erhalten bleibt.
  • Oberflächen für anschließende Putzarbeiten vorbereiten
  • Entsorgung des anfallenden Materials
  • Dokumentation je ausgeführter Vermörtelung: Lage, Bauteil, Material, Datum der Ausführung 2 St .................... ....................

7.3.2.1.2 Vermörtelung von Durchbrüchen, Stahlbeton 1000-1500cm2 T 15-20cm inkl. Vorbereitung und Material wie Vorposition, jedoch 1000-1500cm2 24 St .................... ....................

7.3.2.1.3 Vermörtelung von Durchbüchen, Stahlbeton 300-400cm2 T 15-20cm inkl. Vorar- beiten und Material wie Vorposition, jedoch 300-400cm2 11 St .................... ....................

7.3.2.1.4 Vermörtelung von Durchbrüchen, Stahlbeton 200-250cm2 T 15-20cm inkl. Vor- bereitung und Material wie Vorposition, jedoch 200-250cm2 27 St .................... ....................

7.3.2.1.5 Vermörtelung von Durchbrüchen, Stahlbeton 100-150cm2 T 15-20cm inkl. Vor- bereitung und Material wie Vorposition, jedoch 100-150cm2 5 St .................... ....................

Übertrag: ....................

[Seite 43]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 43 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.3.2.1 Durchbrüche

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 7 .3.2.1.6 Vermörtelung von Durchbrüchen, Stahlbeton 250-300 cm2 T 15-20cm inkl. Vor- bereitung und Material wie Vorposition, jedoch 250-300 cm2 8 St .................... ....................

7.3.2.1.7 Vermörtelung von Durchbrüchen, Stahlbeton 400-500 cm2 T 15-20cm inkl. Vor- bereitung und Material wie Vorposition, jedoch 400-500 cm2 1 St .................... ....................

7.3.2.1 Durchbrüche ....................

7.3.2 Durchbrüche ....................

7.3 Vermörtelungen ....................

7.4 Brandschottungen

7.4.1 Gewerk Heizung

7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung

Alle F30- bzw. F90-Rohrdurchführungen im Gewerk Heizungstechnik Alle F30- bzw. F90-Rohrdurchführungen im Gewerk Heizungstechnik sind in Wänden und Decken brandschutztechnisch fachgerecht zu schotten.

Die Rohrleitungen im Gewerk Heizung werden als Stahl- / bzw. Kupferrohr verlegt.

Das Durchfahren von F90 Wänden ist gem. der Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Das Durchfahren von F90 Wänden ist gem. der Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) auszuführen. Sie umfasst die gesamte Durchführung aller Leistungen gem. der Anforderung der Zulassungsbescheinigung der R90 Schottung.

7.4.1.1.1 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen, für Rohrleitung ca. DN 125, F-90 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen für Rohrleitung ca. DN 125, F-90

in Massivbauteilen und leichten Trennwänden. Feuerwiderstandsfähige Rohrabschottungen mit nichtbrennbarer hochverdichte- ter Schale mit einem Schmelzpunkt von > 1000 °C und notwendiger weiterfüh- render Dämmung mit der Dämmschale.

Eine weiterführende Dämmung mit der Dämmschale ist beidseitig der Durchfüh- rung anzubringen. Alle Rohrschalen sind mit verzinktem Bindedraht, 6 Windun- gen pro lfd. Meter, auf dem Rohr zu befestigen.

[Seite 44]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 44 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Die Ausführung muss gemäß Allgemeinem Bauaufsichtlichen Prüfzeugnis erfol- gen. Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheini- gen.

Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17 Rohdichte: > 150 kg/m³ Wärmeleitfähigkeit:0,040 W/(mK)

Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,50 m.

Verlegung in Gebäuden Verlegung in Zentralen Verlegung im Schacht

Rohrwerkstoff: Kupferrohr und Stahlrohr

komplett liefern und betriebsfertig montieren

Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 125, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 125, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

Deckenhöhe bis max. 3,50 m

angebotenes Fabrikat: '....................................................'

angebotener Typ: '....................................................'

liefern und betriebsfertig montieren

12 m .................... ....................

7.4.1.1.2 Wie Position 7.4.1.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 50, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm für Rohrleitung ca. DN 50, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 50, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

Übertrag: ....................

[Seite 45]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 45 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

liefern und betriebsfertig montieren

20 m .................... ....................

7.4.1.1.3 Wie Position 7.4.1.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 40, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 40, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 40, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

liefern und betriebsfertig montieren

16 m .................... ....................

7.4.1.1.4 Wie Position 7.4.1.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 32, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 32, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 32, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

liefern und betriebsfertig montieren

20 m .................... ....................

7.4.1.1.5 Wie Position 7.4.1.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 25, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 25, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 25, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

liefern und betriebsfertig montieren

10 m .................... ....................

7.4.1.1.6 Wie Position 7.4.1.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 20, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 20, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 20, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

Übertrag: ....................

[Seite 46]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 46 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

liefern und betriebsfertig montieren

30 m .................... ....................

7.4.1.1.7 Wie Position 7.4.1.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 15, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 15, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 15, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

liefern und betriebsfertig montieren

90 m .................... ....................

7.4.1.1.8 Rohrabschottung R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Rohrleitungen bis d=160mm und brennbare Rohrleitungen bis d=32mm, rauchdicht, wasserunempfindlich, in schallgerechter und faserfreier Ausführung nach LAR/MLAR.

Einsatzbereich Wand-/Deckenaussparung bestehend aus F90 Platte. Rohrabschottung muss Geprüft/Zugelassen sein.

Die Platte ist in Streifen von 10 cm bis 30 cm Breite zuzuschneiden und im De- ckendurchbruch um die Rohrleitung zu wickeln und zu verkleben.

Der Ringspalt der Kernbohrungen ist mit zugelassenem Brandschutzkitt zu ver- schließen.

R 90 Abschottung von Wand- und Deckendurchführungen von Rohrleitungen aus Kupferrohr bzw. Stahlrohr der Dimensionen DN 12 bis DN 50.

Deckenhöhe bis max. 3,50 m

angebotenes Fabrikat: '....................................................'

angebotener Typ: '....................................................'

liefern und betriebsfertig montieren

6 m² .................... ....................

7.4.1.1.9 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN 12 - ca. DN 25 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand-

Übertrag: ....................

[Seite 47]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 47 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... und Deckenber. ca. DN 12 - ca. DN 25

Abdichtung der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenbereich nach den Richtlinien der Heizungs- und Sanitärtechnik mit Dichtmasse. Brandschutzkitt fachgerecht durch Fachfirma liefern und ausführen. Verhindert im Brandfall den Durchgang von Feuer, Rauch und Brandgasen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung liefern und montieren.

Abdichtung für Rohrgrößen: ca. DN12 - ca. DN25

liefern und betriebsfertig montieren

angebotenes Fabrikat: '....................................................'

angebotener Typ: '....................................................'

liefern und betriebsfertig montieren

40 St .................... ....................

7.4.1.1.10 Wie Position 7.4.1.1.9, jedoch Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN 32 - ca. DN 50 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. jedoch

ca. DN 32 - ca. DN 50

liefern und betriebsfertig montieren

30 St .................... ....................

7.4.1.1.11 Wie Position 7.4.1.1.9, jedoch Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN 125 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. jedoch

ca. DN 125

liefern und betriebsfertig montieren

12 St .................... ....................

7.4.1.1.12 Verschließen von Durchbrüchen bis ca. 0,02 m² Verschließen von Durchbrüchen bis ca. 0,02 m²

Verschließen von Durchbrüchen, mit Brandschutzmörtel, in massiver Wand

Übertrag: ....................

[Seite 48]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 48 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... oder Decke oder in Trockenbauwänden als brandschutztechnischer Verschluss von Spalten und Durchbrüchen; Wandstärke bis ca. 30 cm. Material der Baustoffklasse A1 nach EN 998-2 Dicht gegen Feuer und Rauchgase, temperaturabbauend, spritz- und löschwasserfest. Alterungsbeständig, mechanisch Stabil, kein Schwinden oder Aufquellen Fachgerechter Einbau und Verwendung gemäß Montageanleitung. Auf eine rauchgasdichte Ausführung ist zu achten. Der Brandschutzmörtel wird mittels einer Mörtelpumpe über flexible Druckschläuche in die vorhandenen Restfugen kraftschlüssig eingebracht. Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten.

Durchbrüche mit isolierten Rohrleitungen belegt für Sanitär, Heizung und Kälte, Belegung bis max ca. 60 %.

Bei Deckendurchbrüchen sind Schalungshilfen zugelassen, jedoch nach Beendigung zu entfernen. Dieses ist mit einzukalkulieren. Baugröße: Verschließen von Wanddurchbruch bis ca. 0,02 m2

Deckenhöhe bis max. 3,50 m

einschließlich liefern und montieren.

20 St .................... ....................

7.4.1.1.13 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchen, jedoch bis ca. 0,05 m² Verschließen von Durchbrüchewie in jedoch

Baugröße: Verschließen von Wanddurchbruch bis ca. 0,05 m²

einschließlich liefern und montieren

25 St .................... ....................

7.4.1.1.14 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchen, jedoch bis ca. 0,08 m² Verschließen von Durchbrüche , jedoch

Baugröße: Verschließen von Wanddurchbruch bis ca. 0,08 m²

einschließlich liefern und montieren

15 St .................... ....................

7.4.1.1.15 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchen, jedoch bis ca. 0,1 m² Verschließen von Durchbrüchen , jedoch

Baugröße: Verschließen von Wanddurchbruch bis ca. 0,1 m²

einschließlich liefern und montieren

Übertrag: ....................

[Seite 49]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 49 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

8 St .................... ....................

7.4.1.1.16 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchen, jedoch bis ca. 0,2 m² Verschließen von Durchbrüchen jedoch

Baugröße: Verschließen von Wanddurchbruch bis ca. 0,2 m²

einschließlich liefern und montieren.

10 St .................... ....................

7.4.1.1.17 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchen, jedoch bis ca. 0,3 m² Verschließen von Durchbrüchen , jedoch

Baugröße: Verschließen von Wanddurchbruch bis ca. 0,3 m²

einschließlich liefern und montieren.

18 St .................... ....................

7.4.1.1.18 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchen, jedoch bis ca. 0,02 m², Deckendurchbruch Verschließen von Durchbrüchen , jedoch

Verschließen von Deckendurchbruch bis ca. 0,02 m²

Deckenstärke >/=150 mm

einschließlich liefern und montieren.

6 St .................... ....................

7.4.1.1.19 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchen, jedoch bis ca. 0,05 m² Deckendurchbruch , jedoch

Verschließen von Deckendurchbruch bis ca. 0,05 m²

Deckenstärke >/=150 mm

einschließlich liefern und montieren.

12 St .................... ....................

7.4.1.1.20 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchen, jedoch bis ca. 0,08 m² Deckendurchbruch , jedoch

Verschließen von Deckendurchbruch bis ca. 0,08 m²

Deckenstärke >/=150 mm

Übertrag: ....................

[Seite 50]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 50 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

einschließlich liefern und montieren.

3 St .................... ....................

7.4.1.1.21 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchenwie, jedoch bis ca. 0,1 m² Deckendurchbruch , jedoch

Verschließen von Deckendurchbruch bis ca. 0,1 m²

Deckenstärke >/=150 mm

einschließlich liefern und montieren.

12 St .................... ....................

7.4.1.1.22 Wie Position 7.4.1.1.12, jedoch Verschließen von Durchbrüchen, jedoch bis ca. 0,2 m² Deckendurchbruch , jedoch

Verschließen von Deckendurchbruch bis ca. 0,2 m²

Deckenstärke >/=150 mm

einschließlich liefern und montieren.

8 St .................... ....................

7.4.1.1.23 Kennzeichnungsschild Kennzeichnungsschild

liefern und betriebsfertig montieren

98 St .................... ....................

7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung ....................

7.4.1 Gewerk Heizung ....................

7.4.2 Gewerk Raumlufttechnik

7.4.2.1 Brandschutz und Zubehör Raumlufttechnik

Alle F30- bzw. F90-Leitungsdurchführungen im Gewerk Raumlufttechnik Alle F30- bzw. F90-Leitungsdurchführungen im Gewerk Raumlufttechnik sind in Wänden und Decken brandschutztechnisch fachgerecht auszumörteln.

Die Brandschutzklappen werden durch das Gewerk Raulufttechnik bauseits montiert.

Das Verpressen / Ausmörteln des Restdurchbruches der Brandschutzklappen muss vollflächig in Decken- bzw. Wandstärke erfolgen.

[Seite 51]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 51 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.2.1 Brandschutz und Zubehör Raumlufttechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

7.4.2.1.1 Verpressen von Brandschutzklappen DN 100, Fugenbreite ca. 10cm Verpressen von Brandschutzklappen DN 100, Fugenbreite ca. 10cm

Abschottung von umlaufenden Restfugen an Lüftungsrohre und runde Brandschutzklappen mit Brandschutzmörtel der Mörtelgruppe III nach DIN 1053. Der Brandschutzmörtel wird mittels einer Mörtelpumpe über flexible Druckschläuche in die vorhandenen Restfugen kraftschlüssig und vollflächig eingebracht. Feuerwiderstandsdauer: 90 Minuten. Bei Deckendurchbrüchen sind Schalungshilfen zugelassen, jedoch nach Beendigung zu entfernen. Dieses ist mit einzukalkulieren.

Position gültig für Wand- und Deckendurchbrüche bis ca. 30cm Wand-/Deckenstärke

Restfugenbreite: umlaufend bis ca. 10cm

Kernbohrdurchmesser: bis ca. 200mm

Lüftungsrohrdurchführung / BSK: ca. DN 100

Deckenhöhe bis max. 3,50 m

2 St .................... ....................

7.4.2.1.2 Wie Position 7.4.2.1.1, jedoch Verpressen von Brandschutzklappen DN 125, Fugenbreite ca. 10cm Verpressen von Brandschutzklappen DN 125, Fugenbreite ca. 10cm, jedoch

Kernbohrdurchmesser: bis ca. 225mm

Lüftungsrohrdurchführung / BSK: ca. DN 125

2 St .................... ....................

7.4.2.1.3 Wie Position 7.4.2.1.1, jedoch Verpressen von Brandschutzklappen DN 160, Fugenbreite ca. 10cm Verpressen von Brandschutzklappen DN 160, Fugenbreite ca. 10cm, jedoch

Kernbohrdurchmesser: bis ca. 260mm

Lüftungsrohrdurchführung / BSK: ca. DN 160

4 St .................... ....................

7.4.2.1.4 Wie Position 7.4.2.1.1, jedoch Verpressen von Brandschutzklappen DN 200, Fugenbreite ca. 10cm

Übertrag: ....................

[Seite 52]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 52 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.2.1 Brandschutz und Zubehör Raumlufttechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Verpressen von Brandschutzklappen DN 200, Fugenbreite ca. 10cm, jedoch

Kernbohrdurchmesser: bis ca. 300mm

Lüftungsrohrdurchführung / BSK: ca. DN 200

2 St .................... ....................

7.4.2.1.5 Wie Position 7.4.2.1.1, jedoch Verpressen von Brandschutzklappen DN 250, Fugenbreite ca. 10cm Verpressen von Brandschutzklappen DN 250, Fugenbreite ca. 10cm, jedoch

Kernbohrdurchmesser: bis ca. 450 mm

Lüftungsrohrdurchführung / BSK: ca. DN 250

2 St .................... ....................

7.4.2.1.6 Wie Position 7.4.2.1.1, jedoch Verpressen von Brandschutzklappen 200 x 200 mm, Fugenbreite ca. 10cm Verpressen von Brandschutzklappen rechteckig Fugenbreite ca. 10cmn, jedoch BSK rechteckig

Abmessungen: 200 x 200 mm

2 St .................... ....................

7.4.2.1.7 Wie Position 7.4.2.1.1, jedoch Verpressen von Brandschutzklappen 400 x 200 mm, Fugenbreite ca. 10cm Verpressen von Brandschutzklappen rechteckig Fugenbreite ca. 10cm, jedoch BSK rechteckig

Abmessungen: 400 x 200 mm

4 St .................... ....................

7.4.2.1.8 Stückzuschlag je Brandschutzklappe für die Einrichtung des Montageortes Stückzuschlag je Brandschutzklappe für die Einrichtung des Montageortes

Stückzuschlag je Brandschutzklappe für die Einrichtung des Montageortes mit Mörtelpumpe, Leitern und Gerüste und Abdecken des angrenzenden Mon- tageortes mit Folie, etc

18 St .................... ....................

7.4.2.1.9 Kennzeichnungsschild für Brandschutzklappen anbringen Kennzeichnungsschild für Brandschutzklappen anbringen

Übertrag: ....................

[Seite 53]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 53 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.2.1 Brandschutz und Zubehör Raumlufttechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... liefern und betriebsfertig montieren

18 St .................... ....................

7.4.2.1 Brandschutz und Zubehör Raumlufttechnik ....................

7.4.2 Gewerk Raumlufttechnik ....................

7.4.3 Gewerk Sanitärtechnik

7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik

Alle F30- bzw. F90-Rohrdurchführungen im Gewerk Sanitärtechnik Alle F30- bzw. F90-Rohrdurchführungen im Gewerk Sanitärtechnik sind in Wänden und Decken brandschutztechnisch fachgerecht zu schotten.

Die Rohrleitungen im Gewerk Sanitär werden als Edelstahlrohrleitung verlegt.

angebotenes Fabrikat: '....................................................'

angebotener Typ: '....................................................'

liefern und betriebsfertig montieren

Das Durchfahren von F90 Wänden ist gem. der Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Das Durchfahren von F90 Wänden ist gem. der Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) auszuführen. Sie umfasst die gesamte Durchführung aller Leistungen gem. der Anforderung der Zulassungsbescheinigung der R90 Schottung.

Brandschutz für Abwasserleitungen

Brandschutzabschottung von brennbaren Rohrleitungen aus Kunststoff, DN 90/100, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Baustoffklasse DIN 4102-1 B2 (normalentflammbar), für Wasser/Abwasser, Feuerwiderstandsklasse R 90 DIN 4102-11, in Gebäu- den, Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Decke aus Stahlbeton oder Massivwand, Dicke bis 400 mm, Durchführung durch Deckendurchbrüche.

Brandschutz für Trinkwasserleitungen:

Brandschutzabschottung, von brennbaren Trinkwasserrohrleitungen aus Edelstahlrohr, mit allgemeinem bauaufsichtlichen

[Seite 54]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 54 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Prüfzeugnis, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-11 R90, geprüft nach der Abstandsregelung der MLAR3/2000 auf den Abstand 0, in Gebäuden, Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Wand oder Decke aus Mauerwerk oder Beton, Dicke in mm bis 500, runder, Baustoffklasse A DIN 4102-1, Der Durchbruch ist gem. bauaufsichtlichen Prüfzeugnis zu verschließen.

7.4.3.1.1 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen für Rohrleitung ca. DN 12, F-90 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen in Massivbau- teilen und leichten Trennwänden. Feuerwiderstandsfähige Rohrabschottungen mit nichtbrennbarer Ummantelung mit einem Schmelzpunkt von > 1000 °C und notwendiger weiterführender Däm- mung mit der Dämmschale.

Eine weiterführende Dämmung mit der Dämmschale ist beidseitig der Durchfüh- rung anzubringen. Alle Rohrschalen sind mit verzinktem Bindedraht, 6 Windun- gen pro lfd. Meter, auf dem Rohr zu befestigen.

Die Ausführung muss gemäß Allgemeinem Bauaufsichtlichen Prüfzeugnis er- folgen. Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu be- scheinigen.

Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102-17 Rohdichte: > 150 kg/m³ Wärmeleitfähigkeit:0,040 W/(mK)

Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

Verlegung in Gebäuden Verlegung in Zentralen Verlegung im Schacht

Rohrwerkstoff: Kupferrohr und Stahlrohr

für Rohrleitung ca. DN 12, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 12, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

angebotenes Fabrikat: '....................................................'

angebotener Typ: '....................................................'

[Seite 55]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 55 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

liefern und betriebsfertig montieren

6 m .................... ....................

7.4.3.1.2 Wie Position 7.4.3.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 40, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 40, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 40, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

liefern und betriebsfertig montieren

4 m .................... ....................

7.4.3.1.3 Wie Position 7.4.3.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 32, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 32, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 32, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

liefern und betriebsfertig montieren

8 m .................... ....................

7.4.3.1.4 Wie Position 7.4.3.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 25, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 25, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 25, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

liefern und betriebsfertig montieren

5 m .................... ....................

7.4.3.1.5 Wie Position 7.4.3.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 20, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 20, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 20, liefern und montieren.

Übertrag: ....................

[Seite 56]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 56 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

liefern und betriebsfertig montieren

6 m .................... ....................

7.4.3.1.6 Wie Position 7.4.3.1.1, jedoch Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 15, F-90 Rohrdurchführung Decken > 150mm, für Rohrleitung ca. DN 15, F-90

Rohrdurchführung durch Decken ( > 150mm) für Rohrleitung ca. DN 15, liefern und montieren.

Anforderung: F-90 feuerhemmend.

liefern und betriebsfertig montieren

12 m .................... ....................

7.4.3.1.7 Rohrabschottung R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Rohrleitungen bis d=160mm und brennbare Rohrleitungen bis d=32mm, rauchdicht, wasserunempfindlich, in schallgerechter und faserfreier Ausführung nach LAR/MLAR.

Einsatzbereich Wand-/Deckenaussparung bestehend aus F90 Platte. Rohrabschottung muss Geprüft/Zugelassen sein.

Die Platte ist in Streifen von 10 cm bis 30 cm Breite zuzuschneiden und im De- ckendurchbruch um die Rohrleitung zu wickeln und zu verkleben.

Der Ringspalt der Kernbohrungen ist mit zugelassenem Brandschutzkitt zu verschließen.

R 90 Abschottung von Wand- und Deckendurchführungen von Rohrleitungen aus Kupferrohr bzw. Stahlrohr der Dimensionen DN 12 bis DN 50.

Deckenhöhe bis max. 3,50 m

angebotenes Fabrikat: '....................................................'

angebotener Typ: '....................................................'

Übertrag: ....................

[Seite 57]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 57 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... liefern und betriebsfertig montieren

8 m² .................... ....................

7.4.3.1.8 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN 12 - ca. DN 25 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN 12 - ca. DN 25

Abdichtung der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenbereich nach den Richtlinien der Heizungs- und Sanitärtechnik mit Dichtmasse. Brandschutzkitt fachgerecht durch Fachfirma liefern und ausführen. Verhindert im Brandfall den Durchgang von Feuer, Rauch und Brandgasen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung liefern und montieren.

Abdichtung für Rohrgrößen: ca. DN12 - ca. DN 25

liefern und betriebsfertig montieren

29 St .................... ....................

7.4.3.1.9 Wie Position 7.4.3.1.8, jedoch Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN 32 - ca. DN 40 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber., jedoch

ca. DN 32 - ca. DN 40

liefern und betriebsfertig montieren

12 St .................... ....................

7.4.3.1.10 Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr bis ca. DN 125 Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr bis ca. DN 125

Durchmesser Kernbohrung: ca.220 mm Decken >/= 150mm

Dämmstärke: ca. 30,0 mm

Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000°C nach DIN 4102-17 Rohdichte: > 150kg/m³ Wärmeleitfähigkeit: 0,040W/(mK)

bestehend aus:

  • Steinwolle F90 Rohrschale
  • Montage gemäß Prüfzeugnis
  • Montage gemäß Prüfzeugnis
  • Deckenverschluss

Übertrag: ....................

[Seite 58]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 58 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

Deckenstärke: bis 30 cm

Rohrmaterial: SML-Rohr

angebotenes Fabrikat: '....................................................'

angebotener Typ: '....................................................'

Rohrabschottung kompl. einschl. Verschnittzuschlag, einschl. mit allem nötigen Zusatzmaterial liefern und fachgerecht anbringen

2 lfdm .................... ....................

7.4.3.1.11 Wie Position 7.4.3.1.10, jedoch Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr, bis ca. DN 100 Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr bis ca. DN 100

Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr bis ca. DN 100

Durchmesser Kernbohrung: ca.180 mm Decken >/= 150mm

Dämmstärke: ca. 35 mm

liefern und betriebsfertig montieren

22 lfdm .................... ....................

7.4.3.1.12 Wie Position 7.4.3.1.10, jedoch Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr, bis ca. DN 80 Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr bis ca. DN 80

Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr bis ca. DN 80

Durchmesser Kernbohrung: ca.150 mm Decken >/= 150mm

Dämmstärke: ca. 34 mm

Übertrag: ....................

[Seite 59]

Gebäudemanagement Paderborn

03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 59 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

liefern und betriebsfertig montieren

18 lfdm .................... ....................

7.4.3.1.13 Wie Position 7.4.3.1.10, jedoch Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr, bis ca. DN 50 Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr bis ca. DN 50

Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr bis ca. DN 50

Durchmesser Kernbohrung: ca.130 mm Decken >/= 150mm

Dämmstärke: ca. 36 mm

liefern und betriebsfertig montieren

14 lfdm .................... ....................

7.4.3.1.14 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN 100 - ca. DN 125 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN DN 100 - ca. DN 125

Abdichtung der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenbereich nach den Richtlinien der Heizungs- und Sanitärtechnik mit Dichtmasse. Brandschutzkitt fachgerecht durch Fachfirma liefern und ausführen. Verhindert im Brandfall den Durchgang von Feuer, Rauch und Brandgasen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung liefern und montieren.

Abdichtung für Rohrgrößen: ca. DN DN 100 - ca. DN 125

liefern und betriebsfertig montieren

24 St .................... ....................

7.4.3.1.15 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN 50 - ca. DN 80 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber.

Abdichtung der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenbereich nach den Richtlinien der Heizungs- und Sanitärtechnik mit Dichtmasse. Brandschutzkitt fachgerecht durch Fachfirma liefern und ausführen. Verhindert im Brandfall den Durchgang von Feuer, Rauch und Brandgasen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung liefern und montieren.

Übertrag: ....................

[Seite 60]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 60 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

ca. DN 50 - ca. DN 80

liefern und betriebsfertig montieren

32 St .................... ....................

7.4.3.1.16 Brandschutzmanschette ca. DN 100 Brandschutzmanschette ca. DN 100

Rohrabschottung , für brennbare Rohrleitungen bis d=315mm. Anordnung der Manschette: Wanddurchführung: eine Manschette auf jeder Wandseite Deckendurchführung: eine Manschette auf der Deckenunterseite

Bei Schallschutzanforderungen darf zur Körperschallentkopplung ein Dämmschlauch = 4mm dick mit durch das Bauteil und die Manschette geführt werden. Auch für schräge Rohrdurchführungen zugelassen. Die Manschette darf den Rohraußendurchmesser um bis zu 3 Dimensionen überschreiten. Montage gemäß Zulassung

angebotenes Fabrikat: '....................................................'

angebotener Typ: '....................................................'

liefern und betriebsfertig montieren

5 St .................... ....................

7.4.3.1.17 Wie Position 7.4.3.1.16, jedoch Brandschutzmanschette , jedoch ca. DN 70 Brandschutzmanschette, , jedoch ca. DN 70

liefern und betriebsfertig montieren

12 St .................... ....................

7.4.3.1.18 Wie Position 7.4.3.1.16, jedoch Brandschutzmanschette, jedoch ca. DN 50 Brandschutzmanschette , jedoch ca. DN 50

liefern und betriebsfertig montieren

8 St .................... ....................

7.4.3.1.19 Kennzeichnungsschild für vorgenannte Sanitärdurchdringungen

Übertrag: ....................

[Seite 61]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 61 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Kennzeichnungsschild für vorgenannte Sanitärdurchdringungen

Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

einschl. Befestigungsmaterial

liefern und montieren

73 St .................... ....................

7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik ....................

7.4.3 Gewerk Sanitärtechnik ....................

7.4.4 Sonderarbeiten / Dokumentation

7.4.4.1 Sonderarbeiten / Dokumentation

Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten

Für evtl. erforderliche Sonderleistungen sind die nachfolgenden Verrechnungssätze anzurechnen.

Die Arbeiten dürfen nur auf Anweisung bzw. nur nach Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden.

Die Nachweiszettel müssen spätestens zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche dem Auftraggeber oder der Fachbauleitung zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Die Verrechnungssätze beinhalten sämtliche Nebenkosten wie Gemeinkostenanteile, Sozialkassenbeiträge, Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösung, Wegegeld usw.).

Überstunden auch in Form von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden, falls erforderlich nach den geltenden Tarifverträgen gesondert vergütet.

7.4.4.1.1 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten

Facharbeiter baulicher Brandschutz

40 St .................... ....................

7.4.4.1.2 Stundenlohn Helfer Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten

Übertrag: ....................

[Seite 62]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 62 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.4.1 Sonderarbeiten / Dokumentation

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Helfer baulicher Brandschutz

40 St .................... ....................

7.4.4.1.3 Revisonsunterlagen Gewerk Brandschutz Revisonsunterlagen Gewerk Brandschutz

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und in der beigefügten Reihenfolge zusammenzustellen. Alle Unterlagen sind di- gital und als DIN A4 gefaltet in Ordnern mit Rückenbeschriftung zu übergeben. Die Ausfertigungsnummer ist auf den Ordnerrücken anzugeben. Die äußere Form ist zwingend vor Ausführung mit dem Bauherrn abzustimmen (bezüglich Archivierungsnummern, Einordnung der Gewerke in das Gesamtbauvorhaben usw.). Die Unterlagen sind dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung auszu- händigen. Alle digital zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zwingend in Da- teiordnern mit der unten aufgeführten Struktur abzulegen. Die Dateinamen sind so zu wählen, dass der Dateiinhalt ersichtlich wird. Unklarheiten und Detaillie- rungen sollten in Abstimmung mit dem AG erfolgen.

  1. Deckblatt mit Adresse der Errichterfirma, Namen des Projektleiters/Ansprechpartners, Namen des Obermonteurs und Fachbaulei- ters, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse, Notrufnummer für Havariefälle
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Gebäudegrundrisse inkl. mit durchnummerierten Schottungen
  4. Auflistung aller Brandschottungen (Tabelle)
  5. Verzeichnis als Liste oder Tabelle mit Angabe aller Daten zu den verbauten Schottungen (einschl. genauer Typbezeichnungen)
  6. Prüfzeugnisse, Zulassungen und Übereinstimmungserklärungen über Brandschutzbestandteile (Dämmungen, Kanäle, Brandschutzklappen, Brandschutzelemente, Schottungen etc.)
  7. Fachbauleitererklärung / Fachunternehmererklärung
  8. Protokoll über die Einweisung des Hauspersonals inkl. Unterschrift der un- terwiesenen Person(en)
  9. Abnahmeprotokoll über die durchgeführte technische Abnahme nach VOB und Auflistung der Gewährleistungsfristen
  10. Abnahmeprotokoll des anerkannten Prüfsachverständigen, etc. (soweit er- forderlich)
  11. Revisionsunterlagen komplett auf Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick). Zeichnungen im dwg Format, restliche Stücke im pdf Format. Nicht elektro- nisch vorliegende Dokumente (z.B. Protokolle) sind einzuscannen und abzu- legen. Alle Texte müssen elektronisch recherchierbar sein.
  12. Bedienungsanleitungen und Wartungsanweisungen für alle Einbauteile (ggf. unterteilt in verschiedene Anlagenbereiche); Beistellung ausschließlich digi- tal

Die Revisionsunterlagen sind spätestens 1 Woche vor der technischen Abnah- me der Fachbauleitung zu übergeben. Ohne vorliegende Revisionsunterlagen wird die Abnahme verweigert.

Übertrag: ....................

[Seite 63]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 63 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz 7.4.4.1 Sonderarbeiten / Dokumentation

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

psch ....................

7.4.4.1 Sonderarbeiten / Dokumentation ....................

7.4.4 Sonderarbeiten / Dokumentation ....................

7.4 Brandschottungen ....................

7 LV08 Bohr-, Durchbruch- und Brandschottungen - VE 09_2026 ....................

[Seite 64]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 64 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz

Zusammenstellung

7.1.1.1 Decken .................... 7.1.1.2 Wand .................... 7.1.1 BT A .................... 7.1.2.1 Decken .................... 7.1.2.2 Wand .................... 7.1.2 BT B .................... 7.1.3.1 Decken .................... 7.1.3.2 Wand .................... 7.1.3 BT C .................... 7.1 Kernbohrungen .................... 7.2.1.1 Deckendurchbrüche .................... 7.2.1.2 Wanddurchbrüche .................... 7.2.1 BT A .................... 7.2.2.1 Deckendurchbrüche .................... 7.2.2.2 Wanddurchbrüche .................... 7.2.2 BT B .................... 7.2.3.1 Deckendurchbrüche .................... 7.2.3.2 Wanddurchbrüche .................... 7.2.3 BT C .................... 7.2 Durchbrüche .................... 7.3.1.1 Kernbohrungen .................... 7.3.1 Kernbohrungen .................... 7.3.2.1 Durchbrüche .................... 7.3.2 Durchbrüche .................... 7.3 Vermörtelungen .................... 7.4.1.1 Brandschutz und Zubehör Gewerk Heizung .................... 7.4.1 Gewerk Heizung .................... 7.4.2.1 Brandschutz und Zubehör Raumlufttechnik .................... 7.4.2 Gewerk Raumlufttechnik .................... 7.4.3.1 Brandschutz und Zubehör Sanitärtechnik .................... 7.4.3 Gewerk Sanitärtechnik .................... 7.4.4.1 Sonderarbeiten / Dokumentation .................... 7.4.4 Sonderarbeiten / Dokumentation .................... 7.4 Brandschottungen ....................

[Seite 65]

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 65 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz

7 LV08 Bohr-, Durchbruch- und Brandschottungen - VE .................... 09_2026

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

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03.11.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 66 von 66 Stadthaus Sanierung Kernbohrungen und Brandschutz

Bieterangabenverzeichnis

7.4.1.1.1 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen, für Rohrlei- tung ca. DN 125, F-90 angebotenes Fabrikat: ................................................................................................. angebotener Typ: .................................................................................................

7.4.1.1.8 Rohrabschottung R90 angebotenes Fabrikat: ................................................................................................. angebotener Typ: .................................................................................................

7.4.1.1.9 Abd. der Ringspalten von Rohrdurchführungen im Wand- und Deckenber. ca. DN 12 - ca. DN 25 angebotenes Fabrikat: ................................................................................................. angebotener Typ: ................................................................................................. Alle F30- bzw. F90-Rohrdurchführungen im Gewerk Sanitärtechnik angebotenes Fabrikat: ................................................................................................. angebotener Typ: .................................................................................................

7.4.3.1.1 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen für Rohrlei- tung ca. DN 12, F-90 angebotenes Fabrikat: ................................................................................................. angebotener Typ: .................................................................................................

7.4.3.1.7 Rohrabschottung R90 angebotenes Fabrikat: ................................................................................................. angebotener Typ: .................................................................................................

7.4.3.1.10 Brandschutzdurchführung für nichtbrennbares SML-Rohr bis ca. DN 125 angebotenes Fabrikat: ................................................................................................. angebotener Typ: .................................................................................................

7.4.3.1.16 Brandschutzmanschette ca. DN 100 angebotenes Fabrikat: ................................................................................................. angebotener Typ: .................................................................................................

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung