Keramikfassadenarbeiten für die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.06.2026, 07:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- CPV-Codes
- Fassadenarbeiten (45443000)
- Bekanntmachung
- vergabe-westfalen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 344218-2026
- Verfahrensnummer
- 575a60ac-eab1-45d0-ba93-49af38a60604
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Münster vergibt Arbeiten für eine Keramikfassade im Rahmen der Erweiterung des Gymnasiums Paulinum zur Umstellung auf das neunjährige Gymnasium (G9). Der Umfang beträgt etwa 1.300 m² Unterkonstruktion und Keramikfassade. Die Arbeiten werden in Münster (Nordrhein-Westfalen) ausgeführt und sind innerhalb von 270 Tagen abzuschließen; die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Keramikfassadenarbeiten zur Erweiterungsmaßnahme
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fassadenarbeiten - Keramikfassade - Erweiterung Gymnasium Paulinum zur Umstellung auf G9
Ca. 1300 m2 Unterkonstruktion und Keramikfassade
Frist: 10.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
keine
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
keine
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 499809-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.