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Los_2_Leistungsbeschreibung E-LKW-Dreiseitenkipper mit Ladekran.pdf

Kauf von zwei Elektro-Lkw und sechs Elektro-Transportern mit Pritschenaufbau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 19:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Leistungsbeschreibung

Auftraggeber:

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf von Berlin

Abteilung Wirtschaftsförderung, Straßen, Grünflächen, Umwelt- und

Naturschutz (SGA)

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  1. BESCHAFFUNGSGEGENSTAND

Das Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf von Berlin beabsichtigt für den Transport von Bauschutt, Unrat, Erden, Baustoffe und Strauchschnitt sowie zum Laub einsammeln den Kauf eines LKW-Dreiseitenkippers mit Ladekran (reines Elektrofahrzeug) für das Grünflächenamt. Die Ersatzbeschaffung des LKW- Dreiseitenkipper mit Ladekran soll durch ein Elektrofahrzeug erfolgen gemäß § 11 Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln).

Folgende technische Leistungsparameter müssen mindestens erfüllt sein. Für den LKW- Dreiseitenkipper mit Ladekran werden die erforderlichen Ausstattungsmerkmale vorgegeben.

  1. ANFORDERUNGEN/AUSSCHLUSSKRITERIEN:

2.1. Beschaffenheit des LKW-Dreiseitenkipper mit Ladekran bei Auslieferung:

  • Neufahrzeug oder Tageszulassungen bis max. 500 km

  • LKW-Zulassung und Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO / StVO vorweisen, sowie Mängelfrei und den aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen.

  • Die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen.

  • Sämtliche zum Einbau gelangenden Teile, die nach der StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind, müssen mit dem amtlichen Prüfzeichen versehen werden.

  • Die Teile (innen und außen) müssen so beschaffen sein und eingebaut werden, dass die durch den An- und Einbau zusätzlich entstehende Verletzungsgefahr bei Unfällen auf ein Mindestmaß beschränkt wird.

  • Das Fahrzeug muss vollständig nach den jeweils am Tage der Lieferung geltenden Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU) hergestellt und ausgerüstet sein. Sollte es für bestimmte Bereiche keine entsprechenden Richtlinien und Verordnungen der EU geben, so sind zumindest die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen, VDI-Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die StVZO, verbindlich.

  • Fahrzeugtechnische Ausstattungen, die eintragungspflichtig sind, müssen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein. Die ausgefüllte Zulassungsbescheinigung Teil II mit Gutachten ist für die Zulassung auszuhändigen. Die vollständige Zulassung erfolgt durch die Auftragsgeberin.

2.2. Fahrzeugspezifikationen:

Fahrzeugführung mit Führerschein Klasse C. Zulässiges Gesamtgewicht des LKW-Dreiseitenkipper mit Ladekran max. 16.500 kg.

LKW-Dreiseitenkipper mit Ladekran – Elektrofahrzeug, Neufahrzeug / Tageszulassung
Anzahl1 Fahrzeug
ZustandNeufahrzeug / Tageszulassung (max. 500 km)
FahrzeugklasseKlasse N3
AntriebsartVollelektrisch

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GetriebeartAutomatik
Leistungmindestens 200 KW
Batteriemindestens Hochvoltbatterie 170 kWh
Reichweitemindestens 150 km
Ladeeinheit- Fahrzeugintegrierter Ladeanschluss für DC-Laden mit einer Schnellladefähigkeit von min. 300 KW Ladeleistung - Fahrzeugintegrierter Ladeanschluss für DC-Laden, an ergonomischer und für den Kommunalbetrieb gut zugänglicher Stelle platziert.
LackierungRAL 6005 – Moosgrün
AbmessungenÜberhang vorne zwischen 1.200 mm und 1.400 mm / Radabstand zwischen 4.000 mm und 4.300 mm / Überhang hinten zwischen 1.750 mm und 1.950 mm
Nutzlastmindestens 4.000 kg
SchließungZentralverriegelung mit Funk-Fernbedienung, mindestens 1 Ersatzschlüssel Funk
Sitze- 2 Sitzplätze vorn - Beifahrersitzplatz: Einzelsitzplatz - Fahrersitz mehrfach verstellbar – Schwingfunktion / heizbar
SitzbezügeStrapazierfähige Stoffpolster
Fahrerhausfür Nahverkehr / Kommunalfahrzeuge ohne Schlafkabine
Sicherheit- LED-Scheinwerfer - Aktiver Brems-Assistent - Abbiege- und Kollisionswarnsystem - Reifendrucküberwachung - Rückfahrkamera inkl. Rückfahrwarner akustisch - Kamera-Monitor-System (KMS) / Digitaler Außenspiegel - Seitlicher Unterfahrschutz - Seitliche LED-Markierungsleuchten - LED-Rundumkennleuchte / Lichtbalken - Kfz Verbandskasten - Warndreieck - Warnblinklampe mit Dauerlichtfunktion - Unterlegkeil mit Halterung - Scheibenbremse vorne und hinten - Sicherheitskennzeichnung mit retroreflektierenden rot/weiß Folien
Sonstiges- Freisprecheinrichtung - Rekuperation über Fahrpedal, sowie über Dauerbremse stufbar - LED Zusatzscheinwerfer auf dem Dach, seitlich und Heck (erhöhte Ausleuchtung im Arbeitsbereich) - Hubdach, mechanisch - Tachograph Simulation Unit (TSU) anstelle Fahrtenschreiber

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- Anhängerkupplung Kugelkopf und Fangmaulkupplung, RO 400 - Fahrzeugeinsatzanalysesystem oder vergleichbar
Klimaanlagemindestens Halbautomatisch geregelt
ReifenGanzjahresbereifung alternativ Winterreifen und Nachschneidbar
Ladekran- Lastmoment von mindestens 7 Tonnenmetern (mt) - 3-Punkt-Schwinge - Kranfuß mit Ölbad - Schwenkwerk Arbeitsbereich 406° - Schmiersystem wartungsarm ausgeführt (manuelle Schmierung zulässig) - Stützbeinausleger maximal 5.000 mm Abstützweite -Stützbeinteller rundum pendelnd gelagert - Hydraulisches Schubarmsystem - Lasthalteventil / Hochdruckfilter zum Schutz der Hydraulik - Notsteuerhebel mit Schutzbügel - Hochstand am Kranfuß für Fernsteuerung Beifahrerseite! - Kranfahrerschutz während der Arbeiten auf dem Hochstand - Funkfernsteuerung mit Hüft- Schultergurt - Rundum Transportsicherung akustisch und optisch im Fahrerhaus - LED-Arbeitsscheinwerfer am Knickarm - Lackierung RAL 9005 - Biologisch abbaubares Hydrauliköl - Beschilderung – Metrisch - Bedienungsanleitung deutsch - Lastverteilungsplatten für Hubstützen min. 400 x 400 x 50 mm - Schnellwechselsystem KM 505 - Greiferpaket HPX 604 (Farbe Orange) mit 4,5 to Drehservo (Zapfen) + Aufhängung & 2 x Anschweisshaken

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Fahrzeugaufbau- 3-Seitenkipper Hydraulisch - Anhängerhydraulikanschluss 1x Druck, 1x Rücklauf zum Kippen - Innenlänge zwischen 4.000 mm und 4.200 mm - Innenbreite zwischen 2.250 mm und 2.450 mm - Bordwandhöhe 500mm hoch, Stärke mindestens 2,5 mm, Stahl - Bordwände abklappbar mit Federentlastung - Boden mindestens 4 mm Stahl - Stirnwand mindestens 3 mm, feststehend, 800 mm hoch, Stahl - Rückwand mindestens 2,5 Stahl, pendelnd und abklappbar - 1 Paar je 4000 daN an der Stirnwand, 2 Paar je 8000 daN in den Ecken, dazwischen je nach Länge - ca. 4 Paare Zurrösen je 2000 daN im Boden versenkt (Anordnung nach DIN EN12640) - Aufstiegsleiter klappbar, mit Stehpodest, unter dem Kipperboden - Netzhaken umlaufend - Halter für Besen- und Schaufel - Lackierung RAL 6005 Moosgrün
Zubehör- 2 x Werkzeugkasten aus Edelstahl - Alu-Aufsätze zur Seitenwanderhöhung 400 mm hoch in Kipperfarbe, links und rechts, steckbar

Die Umweltvorgaben gemäß Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) mit Stand vom 01.12.2021 (Anlage „Lebenszykluskosten_kfz_VwVBU“ der Vergabeunterlagen) sind zu beachten und einzuhalten! Bitte reichen Sie hierzu ausgefüllt die Anlage „Lebenszykluskosten_kfz_VwVBU“ ein.

2.3. Haftungsausschluss / Gewährleistung:

Der Bieter übernimmt die uneingeschränkte Produkthaftung für den gesamten Lieferumfang gemäß den gültigen Vorschriften. Als Gewährleistungsfrist ist die gesetzliche Frist von 24 Monate zu gewähren, innerhalb dessen Sachmängel geltend gemacht werden können. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Lieferung. Sollte der Bieter eine Garantiefrist anbieten, so gilt diese als vereinbart. Die Gewährleistungs- oder Garantiefrist beginnt mit Abnahme der Lieferung. Werden Bauteile am Aufbau aufgrund von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Fristen bzw. Garantiefrist ersetzt oder nachgebessert, beginnt erneut die Gewährleistungsfrist von 12 Monate für die ersetzten bzw. ausgetauchten Bauteile.

2.4. Mobilitätsgarantie:

Bei herstellerbedingten Mängeln muss die Auftragnehmerin entgeltfrei anbieten:

  • Verbringung des schadhaften Fahrzeugs in die Werkstatt, Reparatur und Rücklieferung zum Standort.

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2.5. Kundenservice:

  • Innerhalb der Gewährleistungsfrist wird das Fahrzeug bzw. der Aufbau in Fachwerkstätten des Herstellers gewartet und Instandgehalten und in entsprechenden Unterlagen dokumentiert.

  • Die regulären Wartungen, Service und Inspektionen innerhalb der Gewährleistungsfrist (Herstellergarantie) sind im Kaufpreis enthalten. Sollte eine kostenfreie Durchführung im Einzelfall nicht möglich sein, werden diese Wartungen dem Käufer wahlweise im Rahmen eines monatlichen oder jährlichen Servicevertrags je Fahrzeug kostenpflichtig angeboten.

  • Gefordert ist eine Kundendienstwerkstatt in Berlin / Brandenburg oder ein mobiler Service der ermöglicht, dass ein Instandsetzungsbeginn innerhalb von 24h gewährleistet ist.

  • Gefordert ist eine Kundendienstwerkstatt in 20 km Umkreis vom Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin oder ein mobiler Service der ermöglicht, dass ein Instandsetzungsbeginn innerhalb von 24h gewährleistet ist.

  • Sämtliche Fahrzeugprüfungen müssen aktuell vorhanden sein.

  1. ZU ERBRINGENDE UNTERLAGEN/NACHWEISE:

3.1. Mit dem Angebot vorzulegen:

Datenblätter mit allen Angaben zur Überprüfung der geforderten Fahrzeugspezifikationen. Aussagekräftige Bilder, Außen- und Innenansicht, des Laderaumes, Fahrzeugmaße. (Bitte kalkulieren Sie Ihr ANGEBOT ausschließlich im „Preisblatt“)

3.2. Bei Auslieferung:

Handbücher und Dokumentationen in deutscher Sprache mit mindestens einer Betriebsanleitung, Wartungsanweisungen und Verzeichnisse über Niederlassungswerkstätten in Berlin / Brandenburg. Anwesenheit von qualifiziertem Fachpersonal des Bieters, Kostenlose Einweisung (Bordcomputer, Bedienung des Aufbaus etc.) durch qualifiziertes Fachpersonal, Beantwortung von Fragen und Fahrzeugabnahme. Gemeinsames Protokoll über den Fahrzeugzustand.

  1. PREISE, RECHNUNGSLEGUNG, VERSICHERUNG
  • Mit dem angebotenen Preis (vgl. Gesamtangebotspreis im Preisblatt) sind alle für die sachgerechte Ausführung der Leistung erforderlichen Aufwendungen einschließlich der Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil II inkl. aller Gebühren, Schilder etc. und sonstige Nebenkosten z.B. für Überführung, Auslieferung, ein halb gefüllter Akku ggf. Einweisung, Abnahme des Fahrzeugs abgegolten.

  • Es wird eine Preisobergrenze von 343.000,00 Euro (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote deren Angebotspreis über der Preisgrenze liegen, werden gem. § 57 (1) Nr. 4 UVgO zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

  • Eine Versicherung des Fahrzeuges erfolgt durch die Auftraggeberin.

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  1. LIEFERZEITPUNKT / ORT

Die Auslieferung des Fahrzeugs soll frühestmöglich nach Zuschlagserteilung in Abstimmung mit der Auftraggeberin spätestens bis zum 01.12.2027 erfolgen.

Lieferort: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Wirtschaftsförderung, Straßen, Grünflächen, Umwelt- und Naturschutz (SGA) FB Grün Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin

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