[Seite 1]
Leistungsbeschreibung
Auftraggeber:
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Abteilung Wirtschaftsförderung, Straßen, Grünflächen, Umwelt- und
Naturschutz (SGA)
[Seite 2]
- BESCHAFFUNGSGEGENSTAND
Das Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf von Berlin beabsichtigt für den Transport von Bauschutt, Unrat, Erden, Baustoffe und Strauchschnitt sowie zum Laub einsammeln den Kauf eines LKW-Absetzkippers (reines Elektrofahrzeug) für das Grünflächenamt. Die Ersatzbeschaffung des LKW-Absetzkippers soll durch ein Elektrofahrzeug erfolgen gemäß § 11 Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln).
Folgende technische Leistungsparameter müssen mindestens erfüllt sein. Für den LKW-Absetzkipper werden die erforderlichen Ausstattungsmerkmale vorgegeben.
- ANFORDERUNGEN/AUSSCHLUSSKRITERIEN:
2.1. Beschaffenheit des LKW-Absetzkipper bei Auslieferung:
-
Neufahrzeug oder Tageszulassungen bis max. 300 km
-
LKW-Zulassung und Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO / StVO vorweisen, sowie Mängelfrei und den aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen.
-
Die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen.
-
Sämtliche zum Einbau gelangenden Teile, die nach der StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind, müssen mit dem amtlichen Prüfzeichen versehen werden.
-
Die Teile (innen und außen) müssen so beschaffen sein und eingebaut werden, dass die durch den An- und Einbau zusätzlich entstehende Verletzungsgefahr bei Unfällen auf ein Mindestmaß beschränkt wird.
-
Das Fahrzeug muss vollständig nach den jeweils am Tage der Lieferung geltenden Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU) hergestellt und ausgerüstet sein. Sollte es für bestimmte Bereiche keine entsprechenden Richtlinien und Verordnungen der EU geben, so sind zumindest die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen, VDI-Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die StVZO, verbindlich.
-
Fahrzeugtechnische Ausstattungen, die eintragungspflichtig sind, müssen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein. Die ausgefüllte Zulassungsbescheinigung Teil II mit Gutachten ist für die Zulassung auszuhändigen. Die vollständige Zulassung erfolgt durch die Auftragsgeberin.
2.2. Fahrzeugspezifikationen:
Fahrzeugführung mit Führerschein Klasse C1. Zulässiges Gesamtgewicht des LKW-Absetzkippers max. 7.490 kg.
| LKW-Absetzkipper – Elektrofahrzeug, Neufahrzeug / Tageszulassung | |
|---|---|
| Anzahl | 1 Fahrzeug |
| Zustand | Neufahrzeug / Tageszulassung (max. 300 km) |
| Fahrzeugklasse | Klasse N2 |
| Antriebsart | Vollelektrisch |
2 von 5
[Seite 3]
| Getriebeart | Automatik |
|---|---|
| Leistung | mindestens 140 KW |
| Batterie | mindestens Hochvoltbatterie (70 kWh) nutzbar |
| Reichweite | mindestens 140 km |
| Ladeeinheit | - Fahrzeugintegrierter Ladeanschluss für AC Laden (22 KW) und DC laden (CCS fähig) mit einer Schnellladefähigkeit von min. 80 KW - Fahrzeugintegrierter Ladeanschluss (AC/DC), gut zugänglich platziert (z.B. an der Fahrzeugfront oder seitlich) |
| Ladekabel | - Ladekabel (mind. 5 m) für öffentliche Ladesäulen zum Fahrzeug |
| Lackierung | RAL 6005 - Moosgrün |
| Schließung | Zentralverriegelung mit Funk-Fernbedienung, mindestens 1 Ersatzschlüssel Funk |
| Sitze | - 3 Sitzplätze vorn - Beifahrersitzplatz: Einzelsitzplatz oder Doppelsitzbank - Fahrersitz mehrfach verstellbar – schwingfunktion / heizbar |
| Sitzbezüge | Strapazierfähige Stoffpolster |
| Sicherheit | - Airbag System Fahrer- und Beifahrerseite - Aktiver Brems-Assistent - Abbiege- und Kollisionswarnsystem - Reifendrucküberwachung - Rückfahrkamera - Aktiver Spurhalte-Assistent - Seitlicher Unterfahrschutz - Seitliche Markierungsleuchten - LED-Warnlichtbalken - Kfz Verbandskasten - Warndreieck - Sicherheitskennzeichnung mit retroreflektierenden rot/weiß Folien |
| Klimaanlage | mindestens Halbautomatisch geregelt |
| Sonstiges | - Freisprecheinrichtung - Fahrerhausrückwand mit Fenster - LED Zusatzscheinwerfer auf dem Dach und Fahrzeugheck (erhöhte Ausleuchtung im Arbeitsbereich) - LED-Scheinwerfer - Vollwertiges Reserverad / Unterlegkeile 2 Stück - Anhängerkupplung 3,5 t |
| Reifen | Ganzjahresbereifung |
| Zubehör | - zwei einzelne Absetzcontainer asymmetrisch offen 4 m³, gemäß DIN 30735, Bodenbriete 1.100 mm bis 1.300 mm - Zapfenhöhe ca. 800 mm / Zapfabstand ca. 1.100 mm - Boden mind. 4mm / Rück- und Seitenwand mind. 3mm |
3 von 5
[Seite 4]
| - Netzhaken umlaufend / Wasserablauflöcher - Einfachkipplager - RAL 6005 – Moosgrün oder ähnlich | |
|---|---|
| Fahrzeugaufbau | - Absetzkipper zur Aufnahme von Behältern mit 2 m³ bis 5 m³ Inhalt nach DIN 30735 mit Bodenbreite 1.100 mm bis 1.300 mm - Hubkraft mindestens 4.000 kg (LKW-Standfläche) - Hublast bei Unterfluraufnahme mindestens 3.500 kg - Hublast mit ausgefahrenen Teleskoarmen mindestens 2.500 kg - Abstützung, mit Schrägstellung für optimale Standsicherheit - Herausnehmbare Behälteranschläge - Seitliche Anschläge klappbar zur Vermeidung von seitlichem Spiel gemäß VDI 2700 - Kettengehänge mit Verkürzungsklauen, doppelten Sicherheitshaken zur Handhabung für Container nach DIN 30735 - Schlussbeleuchtung geschützt - Hochentleerung mit Sicherheitsschaltung - Hubzylinder mit Einzelsteuerung - Teleskopzylinder mit Einzelsteuerung - Kontrollanzeige der Hubarme, Stützfüße und Teleskoparme - Öltank mit Füllstandsanzeige - Netzkasten und Besen- und Schippenhalter - Kunststoffwerkzeugkiste - RAL 6005 - Moosgrün - Funkfernsteuerung inkl. zusätzliche Notbedienung als Handhebelsteuerung |
Die Umweltvorgaben gemäß Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) mit Stand vom 01.12.2021 (Anlage „Lebenszykluskosten_kfz_VwVBU“ der Vergabeunterlagen) sind zu beachten und einzuhalten! Bitte reichen Sie hierzu ausgefüllt die Anlage „Lebenszykluskosten_kfz_VwVBU“ ein.
2.3. Haftungsausschluss / Gewährleistung:
Der Bieter übernimmt die uneingeschränkte Produkthaftung für den gesamten Lieferumfang gemäß den gültigen Vorschriften. Als Gewährleistungsfrist ist die gesetzliche Frist von 24 Monate zu gewähren, innerhalb dessen Sachmängel geltend gemacht werden können. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Lieferung. Sollte der Bieter eine Garantiefrist anbieten, so gilt diese als vereinbart. Die Gewährleistungs- oder Garantiefrist beginnt mit Abnahme der Lieferung. Werden Bauteile am Aufbau aufgrund von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Fristen bzw. Garantiefrist ersetzt oder nachgebessert, beginnt erneut die Gewährleistungsfrist von 12 Monate für die ersetzten bzw. ausgetauchten Bauteile.
2.4. Mobilitätsgarantie:
Bei herstellerbedingten Mängeln muss die Auftragnehmerin entgeltfrei anbieten:
- Verbringung des schadhaften Fahrzeugs in die Werkstatt, Reparatur und Rücklieferung zum 4 von 5
[Seite 5]
Standort.
2.5. Kundenservice:
-
Innerhalb der Gewährleistungsfrist wird das Fahrzeug bzw. der Aufbau in Fachwerkstätten des Herstellers gewartet und Instandgehalten und in entsprechenden Unterlagen dokumentiert.
-
Die regulären Wartungen, Service und Inspektionen innerhalb der Gewährleistungsfrist (Herstellergarantie) sind im Kaufpreis enthalten. Sollte eine kostenfreie Durchführung im Einzelfall nicht möglich sein, werden diese Wartungen dem Käufer wahlweise im Rahmen eines monatlichen oder jährlichen Servicevertrags je Fahrzeug kostenpflichtig angeboten.
-
Gefordert ist eine Kundendienstwerkstatt in Berlin / Brandenburg oder ein mobiler Service der ermöglicht, dass ein Instandsetzungsbeginn innerhalb von 24h gewährleistet ist.
-
Sämtliche Fahrzeugprüfungen müssen aktuell vorhanden sein.
- ZU ERBRINGENDE UNTERLAGEN/NACHWEISE:
3.1. Mit dem Angebot vorzulegen:
Datenblätter mit allen Angaben zur Überprüfung der geforderten Fahrzeugspezifikationen. Aussagekräftige Bilder, Außen- und Innenansicht, des Laderaumes, Fahrzeugmaße. (Bitte kalkulieren Sie Ihr ANGEBOT ausschließlich im „Preisblatt“)
3.2. Bei Auslieferung:
Handbücher und Dokumentationen in deutscher Sprache mit mindestens einer Betriebsanleitung, Wartungsanweisungen und Verzeichnisse über Niederlassungswerkstätten in Berlin / Brandenburg. Anwesenheit von qualifiziertem Fachpersonal des Bieters, Kostenlose Einweisung (Bordcomputer, Bedienung des Aufbaus etc.) durch qualifiziertes Fachpersonal, Beantwortung von Fragen und Fahrzeugabnahme. Gemeinsames Protokoll über den Fahrzeugzustand.
- PREISE, RECHNUNGSLEGUNG, VERSICHERUNG
-
Mit dem angebotenen Preis (vgl. Gesamtangebotspreis im Preisblatt) sind alle für die sachgerechte Ausführung der Leistung erforderlichen Aufwendungen einschließlich der Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil II inkl. aller Gebühren, Schilder etc. und sonstige Nebenkosten z.B. für Überführung, Auslieferung, ein halb gefüllter Akku ggf. Einweisung, Abnahme des Fahrzeugs abgegolten.
-
Es wird eine Preisobergrenze von 164.000,00 Euro (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote deren Angebotspreis über der Preisgrenze liegen, werden gem. § 57 (1) Nr. 4 UVgO zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
-
Eine Versicherung des Fahrzeuges erfolgt durch die Auftraggeberin.
5 von 5
[Seite 6]
- LIEFERZEITPUNKT / ORT
Die Auslieferung des Fahrzeugs soll frühestmöglich nach Zuschlagserteilung in Abstimmung mit der Auftraggeberin bis Ende des 3. Quartals 2027 (spätestens bis zum 30.09.2027) erfolgen.
Lieferort: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Wirtschaftsförderung, Straßen, Grünflächen, Umwelt- und Naturschutz (SGA) FB Grün Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin
6 von 5