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Vergabebedingungen PR1284270
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen keine gefährlichen Stoffe enthalten, die nicht der RoHs-Richtlinie entsprechen oder laut dieser verboten sind.
Chips, die die Parameter der ECCN 3A090 erfüllen und von einem Unternehmen mit Sitz in, Hauptsitz in oder einer obersten Muttergesellschaft mit Hauptsitz in der Volksre- publik China entwickelt wurden, dürfen nicht in den angebotenen technischen Kompo- nenten verbaut sein. Dies betrifft insbesondere folgende Chips: Huawei Ascend 910B Huawei Ascend 910C Huawei Ascend 910D
Herstellerteilenummer Bitte geben Sie zu den angefragten Positionen jeweils die Hersteller-Teilenummer sowie Ihre Ar- tikelnummer an.
Pflichtangabe zur Exportkontrolle Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er die angebotenen Produkte hinsichtlich export- kontrollrechtlicher Vorgaben geprüft hat.
Der Bieter hat insbesondere anzugeben:
ob es sich um Dual-Use-Güter handelt, ob Exportkontrollklassifizierungen vorliegen, ob Ausfuhr- oder Weitergabebeschränkungen bestehen, ob für die Lieferung eine Endverbleibserklärung erforderlich ist, ob sonstige nationale oder internationale Exportkontrollvorschriften zu beachten sind.
Die entsprechenden Nachweise oder Herstellerangaben sind dem Angebot beizufügen.
Zuschlagskriterien
Der Auftrag wird nach den folgenden Zuschlagskriterien vergeben: 100% Preis
Soweit mehrere Zuschlagskriterien über eine Punktevergabe bewertet werden, wird das lineare, metrisch zu messende Zuschlagskriterium (z. B. Angebotspreis ohne MwSt) wie folgt in Punkte umgerechnet:
Das Angebot mit der niedrigsten/besten Wertungssummer (z. B. niedrigster Angebotspreis ohne MwSt oder kürzeste Lieferzeit) erhält die Punktezahl 10. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten/besten Wertungssumme. Alle Angebotspreise darüber halten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen (z. B.
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Angebotspreise ohne MwSt) erfolgt über eine mathematisch korrekte lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Eignungskriterien
Im Falle einer Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer die »Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)«, die »Eigenerklärung zum Tariftreueverspre- chen« und die »Eigenerklärung zu Russland Sanktionen« der Fraunhofer-Gesellschaft, zu unterzeichnen. Mit Ihrer Angebotsabgabe bestätigen Sie uns Ihr Einverständnis.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit zur Einhaltung der »Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG«.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, FhG von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG ergeben, es sei denn, er weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Bei Verstößen des Auftragnehmers ge- gen die NHS ist FhG berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzu- treten oder diesen zu kündigen, wenn der Verstoß nicht nach angemessener Fristsetzung besei- tigt wird. Handelt es sich um einen schwerwiegenden, andauernden oder sich wiederholenden Verstoß, ist die Fristsetzung entbehrlich. Insbesondere ist die Fristsetzung entbehrlich bei den in Ziff. 6.2 Nr. 1–3 NHS genannten Fällen.
Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Auftragnehmer verpflichtet sich stets die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzu- halten, insbesondere seine Beschäftigten rechtzeitig nach dem MiLoG zu entlohnen. Beauftragt der Auftragnehmer zum Zwecke der Durchführung des Vertrages Nachunternehmer oder Verlei- her, verpflichtet er sich, diese wiederum zur Einhaltung der Vorgaben nach dem MiLoG zu ver- pflichten. Gleiches gilt für von diesen Nachunternehmern beauftragte Nachunternehmer oder Verleiher. Die Einhaltung der Vorgaben des MiLoG hat der Auftragnehmer Fraunhofer durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Auf Verlangen von Fraunhofer hat der Auftrag- nehmer diese Unterlagen unverzüglich vorzulegen. Der Auftragnehmer stellt Fraunhofer von al- len Ansprüchen seiner Beschäftigten, der Beschäftigten der von ihm beauftragten Nachunter- nehmer und Verleiher oder der Beschäftigten der von diesem Nachunternehmer beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher, frei.
Mit Annahme des Auftrages garantiert der Auftragnehmer, dass er nicht gem. §19 Abs. 1 Mi- LoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist.
Antikorruptionsklausel FhG und der Auftragnehmer erklären ihren uneingeschränkten Willen jeglicher Form von Kor- ruption oder Wettbewerbsbeschränkungen entgegenzuwirken. Mit Annahme des Auftrages stimmt der Auftragnehmer den Vereinbarungen aus der Anlage zu.
Bindefrist Die Bindefrist der Angebote endet mit Ablauf der Zuschlagsfrist.
Angebotswährung Die Angebotswährung ist Euro.
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Vorbehalt Fraunhofer behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Ange- bote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen.
Nicht berücksichtigte Angebote Bieter und Bewerber unterliegen mit der Abgabe von Angeboten auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote, gem. §19 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. §46 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. §62 Vergabeverordnung (VgV).
Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung der angefragten Leistung Dritte zu beauftragen, so ist dies bei Angebotsabgabe anzugeben. Der AUFTRAGNEHMER darf sich Dritter zur Erfüllung der ange- fragten Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FRAUNHOFER bedienen. Der AUFTRAGNEHMER ist für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten nach Beauftragung auch bei Einbindung Dritter vollumfänglich selbst verantwortlich.
Lieferung aus Drittländern Direktlieferungen aus Drittländern sind nur nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die beauftragende Stelle möglich.
Verfahrensart Grundlage des Verfahrens ist ein Regelverfahren gem. §8 Abs. 2.
VOL Für die Durchführung des Auftrages gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B. Diese ist von Ihnen generell anerkannt worden.
Allgemeine Einkaufsbedingungen Im Übrigen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Fraunhofer-Gesellschaft.
DSGVO Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß der beste- henden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihres Angebotes hiermit einverstanden.
Wir weisen darauf hin, dass gem. unserer zuwendungsrechtlichen Vorgaben die Daten bis zu 30 Jahre gespeichert werden können.
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