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Kaufmännische Bedingungen PR1284270
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
Gegenstand des Vertrags sind die in der Anfrage bzw. in der Bestellung angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen. Für die Leistungen und ggfs. für alle Einzelaufträge unter diesem Vertrag gelten für deren Auf- tragsdurchführung folgende Vertragsbestandteile in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge: a. Bestimmungen dieses Vertrages ggfs. mit Anhängen, b. Vergabeunterlagen zu dem Verfahren inkl. der im Vergabeverfahren auf Bieterfragen erteilten Auskünfte und Mitteilungen, c. Angebot des Auftragnehmers
Lieferbedingungen
Incoterm DPU Incoterms 2020, Fraunhofer Institut FOKUS, Kaiserin-Augusta-Allee 31, einschl. Verpa- ckung, Versicherung sowie Installation, Inbetriebnahme und Einweisung.
Zoll zu Incoterm Die Einfuhrabfertigung in die EU erfolgt durch Fraunhofer als Zollbeteiligten in der Zollanmel- dung. Der Lieferant ist verpflichtet, die Zollanmeldung einschließlich der dazugehörigen waren- begleitenden Papiere wie Rechnungen, etc. unverzüglich nach der Zollabfertigung an den Auf- traggeber sofort in Kopie zu übersenden. Bei einer Einfuhr unter Präferenzbegünstigung sind die Präferenznachweise (Ursprungserklärung auf Rechnung, Warenverkehrsbescheinigung gemäß EUR.1/EUR.MED oder A.TR bzw. Ursprungszeugnis Form A) im Original an Fraunhofer zu über- geben.
Rücknahmeverpflichtung Leistungsort für die Rücknahmeverpflichtung von Verpackungen im Sinne des Par. 7 der Verpa- ckungs-VO ist der Sitz des Fraunhofer-Instituts/Einrichtung. Die Kosten für die Rücknahme und / oder Rücktransport von Verpackungen an seinen Geschäftssitz trägt der Auftragnehmer.
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Zahlung
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung immer die aktuelle Bankverbindung (IBAN im einheitlichen Euro-Zahlungsraum (SEPA)) aufweist. Umsatzsteuer Identifikations-Nr. (UIN) = DE 129 515 865 Die von Ihnen ausgestellte Rechnung muss unsere o.g. UIN, Ihre UIN sowie die für eine Mehr- wertsteuerrechnung erforderlichen Einzelangaben enthalten. Auf den Lieferscheinen und Rechnungen ist die Bestellnummer des Auftraggebers zu vermerken.
Angaben zur Bankverbindung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die Zahlungsabwicklung zu verwendende Bankver- bindung auf Verlangen der Fraunhofer-Gesellschaft schriftlich, oder per verschlüsselter/signierter E-Mail als PDF-Dokument - ggf. von der Bank händisch oder digital unterschrieben - zu bestäti- gen.
Zahlungsbedingungen 30 Tage netto nach Wareneingang.
Zusendung der Rechnung bis zum 15.12.2026 Die Rechnung ist bis spätestens zum 15.12.2026 an eine der folgenden E-Mail-Adressen zu ver- senden werden: rechnungseingang@zv.fraunhofer.de oder einkauf@fokus.fraunhofer.de Ist die Rechnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingetroffen, behält sich die Fraunhofer-Gesell- schaft vor vom Vertrag zurück zu treten. Die Rechnungen können als elektronische Rechnungen (X-Rechnung oder ZUGFeRD-Format) ver- sendet werden.
Pflichtangabe zur Exportkontrolle
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass die angebotenen Produkte, Software, Technologien und technischen Unterlagen hinsichtlich möglicher exportkontrollrechtlicher Beschränkungen ge- prüft wurden.
Der Bieter hat insbesondere anzugeben:
ob die angebotenen Güter als Dual-Use-Güter eingestuft sind, ob nationale oder internationale Exportkontrollklassifizierungen vorliegen, ob Ausfuhr-, Reexport- oder Weitergabebeschränkungen bestehen, ob für die Lieferung oder spätere Nutzung eine Endverbleibserklärung erforderlich ist, ob sonstige exportkontrollrechtliche Genehmigungs- oder Meldepflichten zu beachten sind.
Sofern eine Exportkontrollrelevanz besteht, sind dem Angebot die entsprechenden Nachweise oder Herstellerangaben beizufügen. Insbesondere sind folgende Angaben zu machen:
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Nationale und europäische Klassifizierungen
Angabe der einschlägigen nationalen Ausfuhrliste einschließlich Listenposition (z. B. AL- Nr. 0011). Alternativ bzw. ergänzend Angabe der Position gemäß Anhang I der Dual-Use-Verord- nung (EU) 2021/821 (z. B. 2B001)
Sofern US-amerikanisches Exportkontrollrecht auf das angebotene Gut anwendbar ist, Angabe der: ECCN (Export Control Classification Number) gemäß EAR, oder Klassifizierung als EAR99, oder USML-Kategorie gemäß ITAR.
Erforderliche Unterlagen Herstellererklärung zur Exportkontrollklassifizierung, Angaben zu bestehenden Genehmigungspflichten, Hinweise auf Endverbleibs-, Verwendungs- oder Weitergabebeschränkungen
Fehlen die geforderten Angaben zur Exportkontrolle, behält sich der Auftraggeber vor, entspre- chende Informationen oder Nachweise nachzufordern.
Korruptionsprävention
FhG und der Auftragnehmer erklären ihren uneingeschränkten Willen jeglicher Form von Kor- ruption oder Wettbewerbsbeschränkungen entgegenzuwirken. Mit Annahme des Auftrages stimmt der Auftragnehmer den Vereinbarungen aus der Anlage zu.
FORCE MAJEURE
„Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unabwendbarer Zufall als schadenverursachendes Ereignis einwirkt und das Ereignis auch durch die äußerste, in vernünftiger Weise noch zu erwartende Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können.“
ACHTUNG: Als Force Majeure werden nur Ereignisse die nicht schon bekannt sind, wie COVID 19, Ukraine-Krieg, Energiekrise, akzeptiert
Intrastat
Sind bei Lieferungen von Waren an den Auftraggeber Meldungen für die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU (Intrastat) zu machen, so hat der Auftragnehmer alle hierfür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und unaufgefordert zu übergeben. Diese sind unter anderem:
Warentarifnummer: _______________________________ (8stellig)
(Ca.-)Nettogewicht: _______________________________ (kg)
Ursprungsland: _______________________________
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Versandland: _______________________________
Mode of transport: _______________________________
Unfallverhütungsvorschriften
Die Maschine/Anlage muss der/den einschlägigen EU-Richtlinie/n entsprechen und mit der CE- Kennzeichnung versehen sein. Eine richtlinienkonforme Konformitätserklärung ist bei Lieferung vorzulegen. Der Auftragsnehmer sichert zu, dass die Maschine/Anlage den in der Konformitätserklärung auf- gezählten Normen entspricht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen ist die im Auftragsschreiben angegebene Adresse. Erfüllungsort für Zahlungen ist München. Gerichtsstand ist München.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu ih- rer Rechtswirksamkeit der Texttform. (Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so be- rührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen nicht. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, alle Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die den unwirksamen Bestimmungen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommen. Gleiches gilt im Falle ausfüllungsbedürftiger Lücken im Vertrag.
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