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Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
| Vergabenummer | ||
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| Name und Anschrift des Bieters | Datum | Zuständige(r) Bearbeiter/in des Bieters |
| E-Mail Adresse | ||
| Telefon | Umsatz steuer-ID des Bieters | |
| Amtsgericht und Handelsregister des Bieters |
Erklärungen zu persönlichen Verhältnissen & Insolvenz
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Ich versichere, dass keiner der von §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter des Unternehmens während der letzten drei Jahre der Unternehmenszugehörigkeit wegen illegaler Beschäftigung (z.B. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit), § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, nach § 266a Abs. 1, 2 und 4 des Strafgesetzbuches oder nach vergleichbaren ausländischen Vorschriften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
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Ich versichere insbesondere, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, gem. der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurde bzw. gegen das Unternehmen selbst keine entsprechende Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist.
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Ich erkläre, dass von mir bzw. dem Unternehmen, für das ich handle, sämtlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wurde und wird (§ 31 Abs. 1 UVgO / § 123 Abs. 4 S. 1 Nr.1 GWB).
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Es liegen keine Ausschlussgründe im Sinne des § 124 Abs. 1 GWB vor, insbesondere sind mir keinerlei schwere Verfehlungen (bspw. im Hinblick auf Bestechung, Vorteilsgewährung, Unterschlagung, Untreue, Betrug oder Urkundenfälschung) bekannt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellen (§ 31 Abs. 1 UVgO / § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Weder wurde ein wirksames (§ 70 StGB), noch ein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 StPO) ausgesprochen noch liegt eine wirksame Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (§ 35 GewO) vor.
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Über das Vermögen des Unternehmens ist kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden (§ 31 Abs. 1 UVgO, § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB). Sofern ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich diesen der Vergabestelle unaufgefordert vorlegen.
weiterführende Hinweise:
- Die Erklärungen gemäß Ziffern 1-5 werden im Geltungsbereich der UVgO (nationale Verfahren) zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden (§ 31 Abs. 2 Satz 3 UVgO).
- Die Vergabestelle fordert nach § 19 Abs. 4 MiLoG ab einem Auftragswert von mehr als 30.000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung an (siehe Ziffer 1).
- Alternativ zu den unter den Ziff. 2 bis 5 aufgeführten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL- Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
- Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass die Vergabestelle im Laufe der Angebotswertung ggfs. Nachweise für die Eigenerklärung mit kurzer Fristsetzung abfordert. Dies würde sich bei der Nutzung dieser Eigenerklärung erübrigen. ZB/DL-01/2020