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04_AGB_ThPolizei.pdf

Kauf von 25 ballistischen Westen mit Option auf weitere Westen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 10:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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2/1 etieS – BGA 51/50 LD/BZ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 5.5 Soweit ausnahmsweise keine Ausführungsfrist vereinbart wurde, ist der Zeitpunkt der Lieferung/Leistung in der

  1. Allgemeines Auftragsbestätigung bekanntzugeben.

1.1 Für Verträge mit dem Freistaat Thüringen, endvertreten 6. Erfüllungsort durch den Auftraggeber, gelten die nachstehenden Bedingungen, falls nicht ausdrücklich etwas Anderes Erfüllungsort ist grundsätzlich der Ort, an dem der vereinbart wird. Leistungserfolg einzutreten hat. Ausnahmen bezüglich 1.2 Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungs- des Erfüllungsortes werden im Auftrag gesondert bedingungen des Auftragnehmers werden nicht festgelegt. Bestandteil des Vertrages. 7. Verpackung, Transport, Transportkosten 1.3 Erklärungen anderer Behörden oder Stellen, insbe- sondere solcher, für die die in Auftrag gegebenen 7.1 Der Auftragnehmer hat zum sicheren Transport Leistungen/Waren letztlich bestimmt sind, haben auf das geeignete Packmittel unter Berücksichtigung der Vertragsverhältnis keinerlei Einfluss. Anforderungen nach Art und Gewicht der Ware sowie 2. Vertragsschluss, Vertragsänderung des eingesetzten Beförderungsmittels zu verwenden. 7.2 Die Kosten für Verpackung und Transport trägt Vertragliche Vereinbarungen sind grundsätzlich wirksam, grundsätzlich der Auftragnehmer. Dies gilt auch für wenn sie, soweit nichts anderes vorgegeben, schriftlich Nebenkosten, wie z.B. Mieten für Behältnisse, Ver- (§ 126 BGB) getroffen werden. sicherungen, Standgelder, Gefahrenzuschläge, Zölle. 7.3 Soweit der Transport auf Kosten und Gefahr des 3. Vertragsbestandteile Auftraggebers i.S.v. § 447 BGB durchgeführt wird, hat der Auftragnehmer die Kosten bis zum Eingang beim 3.1 Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden Empfänger kostenfrei zu verauslagen und dem durch den Vertrag bestimmt. Auftraggeber für jeden Auftrag gesondert mit der Waren- 3.2 Vertragsbestandteile werden: bzw. Leistungsrechnung in Rechnung zu stellen und zu a) die Leistungsbeschreibung belegen. b) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des 7.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Verpackungen i.S.d. Auftraggebers –AGB- Verpackungsordnung in der jeweils gültigen Fassung bei c) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Anlieferung kostenfrei vom Empfänger der Leistung Beschaffung von DV- bzw. andere spezielle Leistungen - zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder BVB- stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen d) die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Abfallentsorgung zuzuführen, es sei denn, der jeweilige Beschaffung von IT-Leistungen – EVB-IT- Empfänger der Leistung verlangt die Übergabe von e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen gelieferten Waren in der Verpackung. f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung 7.5 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung 8. Verzug g) die ergänzenden Vertragsbedingungen nach dem Thüringer Vergabegesetz Die von dem Auftraggeber vorgegebenen Liefertermine h) das Angebot sind verbindlich (relatives Fixgeschäft). Ist eine Überschreitung des Liefertermins zu erwarten, so hat der Der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Auftragnehmer dies unter Angabe der Gründe und der zu Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn erwartenden Dauer dem Auftraggeber unverzüglich der Auftragnehmer für sein Angebot selbstgefertigte schriftlich anzuzeigen. Etwaige Verzugsfolgen werden Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat. durch diese Anzeige nicht berührt.

  1. Verschwiegenheit 9. Vertragsstrafe

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Bei nicht fristgerechter, unvollständiger oder falscher Auftrages Dritten nur mitzuteilen, wenn und soweit es für Lieferung/Leistung wird eine Vertragsstrafe (in vollen die Erfüllung des Vertrages notwendig ist. EUR - Beträgen) entsprechend § 339 ff. BGB fällig. Sie Sämtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der beträgt für jede begonnene Woche des Verzugs, Ausführung der Leistung sind nur nach vorheriger beginnend mit dem ersten Werktag der dem in der schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auftragserteilung vereinbarten Erfüllungstermin fol- genden Kalenderwoche, 0,5 v. H. des Wertes der 5. Ausführung der Leistung, Ausführungsunterlagen, ausstehenden Leistung, höchstens 5 v. H. der Ausführungsfrist Abrechnungssumme. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragsstrafe mit der Schlusszahlung geltend zu 5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße machen. Ausführung der Leistung gem. § 4 Nr. 2 VOL/B vergewissern. 10. Gefahrübergang 5.2 Lieferungen und Leistungen werden durch Beauftragte des Auftraggebers am vereinbarten Erfüllungsort Die Gefahr geht erst über, wenn eine Lieferung oder unverzüglich abgenommen. Das hierzu benötigte Leistung dem Auftraggeber am Erfüllungsort übergeben Hilfspersonal, die Hilfsmittel und Messgeräte etc. sind wurde. durch den Auftragnehmer auf Anforderung kostenlos zu stellen. 11. Gewährleistung 5.3 Teillieferungen und –leistungen sind nur dann zugelas- sen, wenn sie ausdrücklich vereinbart worden sind. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. 5.4 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen und Gegenstände Für IT-Beschaffungen gelten die EVB-IT-Bestimmungen. zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber 12. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen ausdrücklich als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Zur Leistung des Auftragnehmers gehören auch die 12.1 Die angebotenen Preise sind feste Preise. erforderlichen technischen Unterlagen wie Betriebs-, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen.

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2/2 etieS – BGA 51/50 LD/BZ 12.2 Der Auftragnehmer hat die Rechnung postalisch in c) der Auftragnehmer seine Pflicht zur Verschwiegenheit einfacher Ausfertigung oder elektronisch einzureichen. oder eine ihm besonders auferlegte Verpflichtung zur 12.3 Zahlungen erfolgen nach ordnungsgemäßer Vertrags- Geheimhaltung von Tatsachen, die ihm im erfüllung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedin- Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bekannt gungen, binnen 30 Tage nach Eingang einer prüfbaren geworden sind, verletzt. Rechnung. Bei Abschluss eines Leasingvertrages erfolgt d) wenn ein vor der Serie zu fertigendes Muster auch nach die Rechnungslegung, soweit nichts anderes vereinbart Fristsetzung nicht vom Auftragnehmer vorgestellt wird ist, monatlich über die Dauer des Leistungszeitraumes. e) wenn ein vor der Serie gefertigtes Muster von der 12.4 Die Zahlungen werden bargeldlos in EUR geleistet. Ist vertraglich vereinbarten Beschaffenheit so stark der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft, ist mit abweicht, dass auch weitere Muster keine vertrags- Rechnungslegung das für den Zahlungsverkehr mit dem gemäße Leistung erwarten lassen. Auftraggeber gültige Bankkonto zu bestimmen; f) der Auftragnehmer eine im Vergabeverfahren geforderte widrigenfalls wird der Auftraggeber durch die an den Erklärung schuldhaft unrichtig abgibt. Vertreter der Bietergemeinschaft geleistete Zahlung auch gegenüber der Gesellschaft bzw. den anderen 14.2 Vor der Ausübung der Rechte des Auftraggebers wird Gemeinschaftsmitgliedern befreit. dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme 12.5 Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch den gegeben. Auftragnehmer auf der Rechnung angeboten worden 14.3 Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere das sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung Recht zur Kündigung nach §§ 314, 626 BGB bleiben und ordnungsgemäßer Vertragserfüllung durch den unberührt. Auftragnehmer. Macht der Auftraggeber berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die 15. Besondere Bedingungen für die Anfertigung von Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt. Dienstkleidungsstücken der Polizei 12.6 Die Zahlungsfrist kann bei Gewährung von Skonti angemessen verkürzt werden. 15.1 Wenn die erforderlichen Materialien auftraggeberseitig 12.7 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem bereitgestellt werden, so werden diese nach Konto des Auftraggebers der Tag der Absendung des Durchschnittsverbrauchssätzen geliefert. Nach Auftrags an das Geldinstitut. Erledigung eines solchen Auftrages ist eine 12.8 Auf eine aus einer Überzahlung resultierende Stoffabrechnung/ Abrechnung beigestellter Materialien Rückforderung des Auftraggebers kann sich der vorzulegen. Nicht verbrauchte Materialien sind Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung unaufgefordert zurückzugeben. Ausnahmen werden im (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Überzahlungen sind Vertrag geregelt. innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des 15.2 Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für alle Rückforderungsschreibens auszugleichen. Ergeben sich Schäden durch Brand, Diebstahl usw., den Wertverlust für den Auftraggeber keine Aufrechnungsmöglichkeiten, durch unsachgemäße Behandlung, schlechte Lagerung ist die Rückforderung unabhängig vom Vorliegen der sowie für verschnittene oder aus sonstigen im Voraussetzungen des § 286 BGB mit 5 % über den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegenden Basiszinssatz des § 247 BGB verzinst. Gründen nicht abnehmbare Stücke. 15.3 Der Auftragnehmer liefert die fertigen Stücke nach den 13. Abtretung und Verpfändung festgesetzten Lieferfristen frei Haus des Erfüllungsortes Die Abtretung und rechtsgeschäftliche Verpfändung zur Prüfung und Abnahme. Erforderliche Nacharbeiten an der dem Auftragnehmer aus dem Vertrag gegenüber Kleidungsstücken, die den Bedingungen nicht dem Auftraggeber zustehenden Forderungen ist nur entsprechen, hat der Auftragnehmer innerhalb einer mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers angemessenen Frist auszuführen. statthaft. 15.4 Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, sich an Ort und Stelle über die in der Fertigung befindliche 14. Beendigung des Vertragsverhältnisses aus Dienstkleidung zu informieren. wichtigem Grund 15.5 Der Auftragnehmer hat zum Zwecke der Güteprüfung auf Verlangen des Auftraggebers unentgeltlich 14.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen Vorproduktionsmuster zur Verfügung zu stellen. oder von ihm zurückzutreten, insbesondere wenn 15.6 Wird im Rahmen der Güteprüfung eine mangelhafte a) der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Lieferung von 50 % des geprüften Auftragsgegenstandes Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder festgestellt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Abnahme der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen zu verweigern und die Neulieferung des gesamten nahestehenden Personen mit Rücksicht auf ihre Auftragsgegenstandes zu verlangen. Zugehörigkeit zu der Verwaltung oder dem Unter- nehmen des Auftraggebers Vorteile nach den §§ 331 ff. 16. Anwendbares Recht StGB anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen 16.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Deutschland. Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss 16.2 Der Schriftverkehr muss in deutscher Sprache erfolgen. oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. Nicht als Vorteil gelten die der Geschäftswerbung dienenden 17. Gerichtsstand Gegenstände oder Leistungen, wie sie im redlichen Geschäftsverkehr nach einheitlichen Gesichtspunkten Gerichtsstand ist Erfurt. (z.B. aus Anlass des Neujahrstages) von dem Auftrag- 18. Salvatorische Klausel nehmer seinen Geschäftskunden gewährt werden, insbesondere Reklamegegenstände von geringem Wert, Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die die als solche durch eine dauerhaft und deutlich sichtbare Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bezeichnung des Auftragnehmers gekennzeichnet sind. Vertragsbestimmung ist durch eine Regelung zu b) sich der Auftragnehmer an Verstößen gegen das Gesetz ersetzen, die in zulässiger Weise dem von den gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteiligt. Vertragsschließenden beabsichtigten wirtschaftlichen Dies umfasst insbesondere die Vereinbarungen mit Zweck am nächsten kommt. Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Stand Mai 2015 Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinn- beteiligung oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung der Empfehlung von Preisen.

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