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Vergabeverfahren
Ballistische Überziehschutzwesten
SEK
Polizei Thüringen
Grundsätze
zur Leistungsbeschreibung
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Vergabeverfahren Ballistische Überziehschutzwesten SEK Polizei Thüringen
Mit dem zu Grunde liegenden Vergabeverfahren beabsichtigt die Thüringer Polizei die Beschaffung von insgesamt 50 ballistischen Schutzwesten mit Weich- und Hartballistik.
Die Gesamtliefermenge von 50 Stück ballistischen Überziehschutzwesten gliedert sich in die folgenden Teilliefermengen auf:
25 Stück mit Beauftragung bis 31.12.2026 und Lieferung bis 30.11.2027 25 Stück als Option mit Beauftragung bis 31.01.2027 und Lieferung bis 30.11.2027 Eine Lieferung vor Ende der Lieferfrist ist möglich und gewünscht
Im Rahmen des zu Grunde liegenden Vergabeverfahrens ist die Erfüllung der Ausschlusskriterien der technischen Leistungsbeschreibung für eine Bezuschlagung unabdingbar. Ebenso werden Bewertungskriterien in der technischen Leistungsbeschreibung bepunktet und Anwendererprobungen mit den zu liefernden Angebotsmustern der ballistischen Überziehschutzwesten durchgeführt.
Für die Anwendererprobung stellt der Bieter zwei ballistische Überziehschutzwesten in unterschiedlichen Größen (1x M, 1x L) samt Zubehör zur Verfügung.
Die Lieferung der Angebotsmuster erfolgt an:
Landespolizeidirektion Erfurt
Sachgebiet 24 – Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
In den Anlagen 1 (technische Leistungsbeschreibung) und 2 (Anwendererprobung) finden sich Ausschluss- und Bewertungskriterien wieder.
Ausschlusskriterien (AK) – beschreiben Mindestanforderungen, die mit einem roten Kreuz (x) gekennzeichnet sind. Diese müssen zwingend eingehalten bzw. erfüllt werden. Das Nichterfüllen bereits eines dieser Kriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bewertungskriterien (BK) – sind die zusätzlich mit einem schwarzen Kreuz (x) gekennzeichneten Anforderungen. Bewertungskriterien sind mit Bewertungspunkten unterlegt. Je nach Erfüllungsgrad des jeweiligen BK werden die sich ergebenden Bewertungspunkte in der Folge mit den festgelegten Gewichtungspunkten (1, 3, 5 oder 10) multipliziert, sodass im Ergebnis die Leistungspunkte für das jeweilige BK errechnet werden.
(Kurzformel: Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte = Leistungspunkte)
Die Auswertung der jeweiligen Angebote untergliedert sich in einen technischen und einen preislichen Teil. Dabei hat der technische Teil einen Anteil von 70% und der preisliche Teil einen Anteil von 30% im Gesamtverfahren.
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Vergabeverfahren Ballistische Überziehschutzwesten SEK Polizei Thüringen
Nur mit dem Bestehen der Ausschlusskriterien des technischen Teils werden die Bieter für die Auswertung der Bewertungskriterien und des preislichen Teils der Ausschreibung zugelassen.
Der technische Teil umfasst einerseits die technischen Kriterien entsprechend der technischen Leistungsbeschreibung sowie der durchzuführenden Anwendererprobung. Hierbei fließen die technischen Bewertungskriterien mit 16 % und die Anwendererprobung mit 54% in das Gesamturteil ein.
Die einzelnen Wertungen für Technik- und Preisteil stellen sich dabei wie folgt dar:
technischer Teil – dieser ist zweistufig aufgebaut, wobei die erste Stufe die technischen Kriterien der Angebotsmuster umfasst und die zweite Stufe die Anwendererprobung abdeckt
o Stufe 1:
Erfüllung der AK der technischen Leistungsbeschreibung – Die Nichterfüllung eines AK führt zum Ausschluss des betroffenen Bieters. Die Erfüllung der AK stellt eine Mindesterfüllung dar. Hier kann bei Angebot darüber hinaus gehender technischer Lösungen insb. für ballistische Schutzeigenschaften, anatomische Ausformungen und Gewährleistung eine bessere Bewertung erfolgen. Das Erreichen der Stufe 2 ist abhängig vom erfolgreichen Bestehen der Stufe 1.
o Stufe 2:
Bewertungskriterien und Anwendererprobung – Die Angebotsmuster des Bieters, der die Stufe 2 erreicht hat, werden hinsichtlich der Bewertungskriterien bepunktet. Anschließend werden sie im Rahmen einer Anwendererprobung mit mehreren Teilnehmern insbesondere auf Schutzfläche, Gewichtsverteilung, Ergonomie, Funktionalität und Bewegungsfreiheit bewertet.
Die im technischen Teil erreichten Punkte gehen mit einer maximalen Punktzahl von 2.765 Punkten in die Gesamtwertung ein. Dies entspricht einem Gewichtungsanteil von 70 % der maximalen Gesamtpunktzahl von 3.950 Punkten.
Maximal können im Vergabeverfahren 2.765 Technikpunkte erreicht werden. Dabei entfallen maximal 645 Punkte (16%) auf die Bewertungskriterien der technischen Leistungsbeschreibung der Angebotsmuster sowie maximal 2.120 Punkte (54%) auf die Anwendererprobung.
(Formel: 645 [technische Leistungsbeschreibung] + 2.120 [Anwendererprobung] = 2.765 [maximale Technikpunktzahl])
preislicher Teil – Hier werden die Angebotspreise (Netto-Gesamtangebotspreis) der Bieter, die den technischen Teil erfolgreich durchlaufen haben, entsprechend der Angebotshöhe zueinander ins Verhältnis gesetzt und die jeweiligen Preispunkte formelbasiert errechnet. Dabei erhält der günstigste Bieter die höchste Punktzahl und der teuerste Bieter die niedrigste Punktzahl. Die Preise sind als einheitliche Stückpreise unabhängig von der jeweiligen Größe anzugeben.
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Vergabeverfahren Ballistische Überziehschutzwesten SEK Polizei Thüringen
Der Anbieter mit dem günstigsten Angebot erhält die volle Punktzahl. Die Preise der übrigen Anbieter werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt. Die jeweilige Preispunktzahl wird anhand dieses Verhältnisses nach der unten aufgeführten Berechnungsformel der Preispunkte ermittelt:
Die Höchstpunktzahl für den preislichen Teil berechnet sich aus dem Gewichtungsanteil von 30 % der maximalen Gesamtpunktzahl von 3.950 Punkten. Daraus ergibt sich eine maximale Preispunktzahl von 1.185 Punkten.
Berechnungsformel der Preispunkte:
o Höchstpunktzahl (1.185 Preispunkte = 100%) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebot
o Preis des niedrigsten Angebots / Preis des Vergleichsangebots x 1.185 Preispunkte
Die maximale Punktzahl im Vergabeverfahren von 3.950 Punkten berechnet sich aus
o 645 Punkten für die Bewertungskriterien der Technischen Leistungsbeschreibung
o 2.120 Punkten für die Anwendererprobung sowie
o 1.185 Punkten für den preislichen Teil
Die Summe aus Technik- und Preispunktzahl ergibt die Gesamtpunktzahl für das Vergabeverfahren. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag zur Lieferung der ausgeschriebenen ballistischen Überziehschutzwesten SEK.
(Kurzformel: Technikpunktzahl (70%) + Preispunktzahl (30%) = Gesamtpunktzahl)
Sofern rechnerisch erforderlich, werden sämtliche Punkte/Punktzahlen mathematisch auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma gerundet. Sollte sich bei zwei Bietern die gleiche Gesamtpunktzahl errechnen, wird der Bieter mit der höheren Technikpunktzahl bezuschlagt.
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, die ballistische Schutzweste mit einer höheren Schutzleistung (Zusammenspiel aus Schutzfläche und Schutzklasse), einer höheren Modularität und einer hohen Trageakzeptanz der Anwender besser zu bewerten, um letztlich im Gesamtergebnis das beste Preis-Leistungs-Verhältnis herausfinden und das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagen zu können.
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