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Kauf von 25 ballistischen Westen mit Option auf weitere Westen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 10:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Verfahrenshinweise

Vergabeverfahren

Kauf von ballistischen Westen für das TLKA

Az.: 5602-244-2912/1723

I. Vergabeart

Offenes Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 VgV

II. Vergabestelle /Auftraggeber

Auftraggeber ist der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, dieses vertreten durch die Landespolizeidirektion Thüringen.

Thüringer Polizei Landespolizeidirektion Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt

Telefon: 0361 57 431-7402 Telefax: 0361 57 431-7499 E-Mail: sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de

III. Vergabeunterlagen

Der Bieter hat die Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen zu überprüfen und fehlende Blätter beim Auftraggeber anzufordern bzw. doppelte Blätter auszusondern und in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.

Änderungen und Ergänzungen des Bieters an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.

Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden.

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Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen unverzüglich in eigener Zuständigkeit zu vernichten.

Mit dieser Ausschreibung erhalten Sie folgende Vergabeunterlagen:

  1. Anschreiben
  2. Verfahrenshinweise
  3. Grundsatzdokument zur Leistungsbeschreibung sowie Technische Leistungsbeschreibung inkl. der Anlagen und Preisblatt
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  5. Eigenerklärung Anerkennung AGB
  6. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
  7. EE-Artikel 5k-Russland
  8. Belehrung nach 14 ThürVgG
  9. Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
  10. Checkliste gemäß den einzureichenden Unterlagen / Nachweisen

IV. Form der Angebote:

Das von Ihnen einzureichende Angebot hat folgende Unterlagen zu beinhalten:

  1. Die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Leistungsbeschreibung/Preisblätter (lfd. Nr. 3)
  2. die vollständig ausgefüllten und in Textform nach § 126b BGB gezeichneten Erklärungen (lfd. Nr. 5 bis 7 und 9)
  3. Unterlagen/Dokumente/Nachweise/Zertifizierungen/Eigenerklärungen gemäß Anlagen 1 und 3 der Leistungsbeschreibung
  4. 2 x Musterwesten gemäß der Leistungsbeschreibung

Die Lieferung der Angebotsmuster erfolgt an:

Landespolizeidirektion Erfurt Sachgebiet 24 – Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt

Das Angebot ist in deutscher Sprache – die Verwendung notwendiger englischer Fachbegriffe ist zulässig – abzufassen. Die Eintragungen im Angebot müssen dokumentenecht und zweifelsfrei sein.

Das einzureichende Angebot muss verbindlich und zuschlagsfähig sein.

Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Vertrag) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabe- verfahren.

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Angaben, Nachweise, Erklärungen oder sonstige Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung.

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Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Angeboten enthalten sind, behält sich die Vergabestelle in ihrem Ermessen vor, die betreffenden Bieter zur Aufklärung über ihr Angebot aufzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Aufklärung besteht nicht.

Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

Die Angebotsunterlagen werden Eigentum des Auftraggebers und werden nur zur Angebotsauswertung bzw. zur Zuschlagsentscheidung verwendet.

Die Angebote sind bis zum 12.10.2026, 12:00 Uhr, in elektronischer Form auf der e- Vergabeplattform des Bundes unter „www.evergabe-online.de“ mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln.

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes unter „www.evergabe-online.de“ durchgeführt. Angebote können nur elektronisch auf der oben genannten e-Vergabeplattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web abgegeben werden. Zur Abgabe eines formgültigen Angebots genügt die Textform nach § 126b BGB.

Für eine elektronische Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform des Bundes erforderlich. Für die Registrierung beim AnA-Web werden keine Dokumente, Zertifikate oder eine bestimmte Software, sondern lediglich eine gültige E-Mail- Adresse zur Bestätigung Ihrer Registrierung benötigt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der Internetseite der e-Vergabe-Plattform des Bundes.

Auch wenn für die Anforderung von Vergabeunterlagen eine Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform des Bundes nicht erforderlich ist, rät die Vergabestelle gleichwohl zu einer Registrierung. Nur bei einer Registrierung werden Nutzer der e-Vergabe-Plattform des Bundes über Änderungen im Vergabeverfahren durch die e-Vergabe-Plattform des Bundes informiert.

V. Fristen

  1. Bieterfragen bis: 02.10.2026, 12:00 Uhr
  2. Ablauf der Angebotsfrist: 14.10.2026, 12:00 Uhr
  3. Ablauf der Zuschlags-/Angebotsbindefrist: 30.11.2026

VI. Lose

Es wird eine Gesamtleistung vergeben.

VII. Wertungskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auswertung der jeweiligen Angebote untergliedert sich in einen technischen und einen preislichen Teil. Dabei hat der technische Teil einen Anteil von 70% und der preisliche Teil einen Anteil von 30% im Gesamtverfahren. Details zur Bewertung sind dem Grundsatzdokument der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Die maximale Punktzahl im Vergabeverfahren von 3.950 Punkten berechnet sich aus

  • 645 Punkten für die Bewertungskriterien der Technischen Leistungsbeschreibung
  • 2.120 Punkten für die Anwendererprobung sowie
  • 1.185 Punkten für den preislichen Teil

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VIII. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

IX. Lieferanschrift

Landeskriminalamt Thüringen Dezernat 14 Kranichfelder Straße 1 99097 Erfurt

X. Liefertermin/-zeitraum

Die Gesamtliefermenge von 50 Stück ballistischen Überziehschutzwesten gliedert sich in die folgenden Teilliefermengen auf:

  • 25 Stück mit Beauftragung bis 31.12.2026 und Lieferung bis 30.11.2027
  • 25 Stück als Option mit Beauftragung bis 31.01.2027 und Lieferung bis 30.11.2027

Eine Lieferung vor Ende der Lieferfrist ist möglich und gewünscht

XI. Preisstellung

Lieferung frei Verwendungsstelle

XII. Bieterfragen

Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bieter über die e-Vergabe-Plattform des Bundes unverzüglich zu übermitteln. Die Antworten werden an alle Verfahrensteilnehmer über die e- Vergabe-Plattform des Bundes versandt. Nicht rechtzeitig gestellte Fragen, können nicht mehr beantwortet werden.

XIII. Rügeobliegenheit/Nachprüfung

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der

Vergabekammer des Freistaates Thüringen Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar

gestellt werden.

Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag muss spätestens 15 Tage nach

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Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.

XIV. Verschwiegenheitspflicht

Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Die Nichtbeachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmens, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.

XV. Sonstiges

Für die Erstellung der Angebote und Übersendung der Muster ist eine Vergütung ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung der AGB der Landespolizeidirektion Thüringen Voraussetzung für die Erteilung eines Zuschlags ist. Das Angebot darf an keiner Stelle (auch nicht auf der Rückseite von Briefbögen, Prospekten u. Ä.) Vertragsbedingungen des Bieters oder seiner Zulieferer (z. B. allgemeine Geschäftsbedingungen) enthalten. Es darf auch keine Verweise auf Gültigkeit derartiger Bedingungen des Bieters oder seiner Zulieferer enthalten.

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Für die Übersendung der Muster des Angebotes bitte Karton mit diesem Vordruck versehen!

MUSTER FÜR EIN ANGEBOT

Bitte nicht öffnen!

Ausschreibung:

Kauf von ballistischen Westen für das TLKA Az.: 5602-244-2912/1723

Angebotsfrist: 14.10.2026, 12:00 Uhr

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