01 Angebotsaufforderung Kauf oder Miete E_Learning_Inhalte 2026.pdf

Kauf oder Miete vorgefertigter E-Learning-Inhalte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 14:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Öffentliche Ausschreibung des

Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V.

Kauf oder Miete von bereits fertig erstellten E-Learning-

Inhalten

ELViS-ID: E 64329426

Kennziffer: 340 / 2026 / 9523092

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Öffentliche Ausschreibung national

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle Bewerber und Bewerberinnen (Bieterinnen, Auftragnehmerinnen usw.) im folgenden Bewerber, Bieter, Dienstleister und Auftragnehmer genannt, die die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllen, können sich an diesem Verfahren beteiligen.

Eine Übersicht über die für das Verfahren zur Verfügung gestellten Dokumente finden Sie nachfolgend:

Vergabeunterlagen: 01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 02 Leistungsbeschreibung (LB) 03 Allgemeine Vertragsbedingungen (Muster-Vertrag)

Für den Bewerber: 04 Eignungsgrundlagen

  • Anlage Eigenerklärung BMWK (Russlandzugehörigkeit)
  • Anlage Bietergemeinschaft
  • Anlage Unterauftragnehmer 05 Preisblatt 06 Hinweisblatt Datenschutzgrundverordnung mit Erläuterung (DSGVO) 07 Informationsblatt zur elektronischen Rechnungsstellung (xRechnungen)

Für das Verfahren: 08 Bewertungsmatrix

Mit freundlichen Grüßen Ihr DLR-Einkauf

Seite 2 von 11 Titel: E-Learning-Inhalte Datum: 28.09.2026 / Vergabestelle: EKF-DLN

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Öffentliche Ausschreibung national

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Maßnahme: Kauf oder Miete von bereits fertig erstellten E-Learning-Inhalten

Kennziffer: 340/2026/9523092 (EKG/Jahr/GV)

I. Das DLR im Überblick ............................................................................................................. 4 II. Art und Umfang der Leistung .......................................................................................... 4 III. Angebotsgrundlagen ...................................................................................................... 5 IV. Hinweise und Bedingungen zur Durchführung des Verfahrens .......................................... 5

  1. Hinweise zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren, § 7 UVgO ............. 5
  2. Anforderungen an das Angebot und die Eignung ...................................................... 6
  3. Bedingungen an das Angebot und die Eignung ......................................................... 7
  4. Unklarheiten, Bieterfragen sowie Ortbesichtigungen ................................................. 9 V. Prüfung und Wertung der Angebote und Eignungsunterlagen........................................ 10
  5. Formale Prüfung..................................................................................................... 10
  6. Materielle Prüfung .................................................................................................. 10
  7. Wertung der Angebote .......................................................................................... 11

Frist für Bieterfragen: Montag, 26.10.2026, 10:00 Uhr

Einreichungsfrist (Angebotsfrist): Dienstag, 03. November 2026, 9:30 Uhr (eingehend, Ausschlussfrist)

Zuschlagsfrist/Bindefrist des Angebotes: 28.02.2027

Neben den Festlegungen in diesen Bewerbungsbedingungen gelten die Festlegungen der Auftragsbekanntmachung; sie sind ebenfalls Grundlage der hier dargestellten Bedingungen.

Seite 3 von 11 Titel: E-Learning-Inhalte Datum: 28.09.2026 / Vergabestelle: EKF-DLN

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I. Das DLR und die Personalentwicklung im Überblick

Das DLR ist das deutsche Forschungs- und Technologiezentrum für Luft- und Raumfahrt. In seinen Kerngebieten entwickelt das DLR Technologien für Luft- und Raumfahrt, Energie und Verkehr, sowie Sicherheits- und Verteidigungsforschung. Ein breites Spektrum an Ergebnissen und Innovationen bringen Nutzen für Industrie und Wirtschaft, Behörden und Verwaltung sowie für öffentliche Stakeholder. Durch einen intensiven Wissensaustausch und gezielten Technologietransfer stellt sich das DLR seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.

Seine institutionelle Förderung erhält das DLR von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK und Bundesministerium der Verteidigung; BMVg. Die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR ist im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Zwei DLR Projektträger arbeiten als Managementeinrichtungen für Forschungs- und Industrieförderung.

Global wandeln sich Klima, Mobilität und Technologie. Das DLR nutzt das Know-how seiner 11.000 Mitarbeitenden in 54 Instituten und Einrichtungen, um Lösungen für die daraus resultierenden Herausforderungen zu entwickeln. Wir entwickeln Technologien für eine nachhaltige Zukunft und tragen durch den Technologietransfer dazu bei, den Wissens- und Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Das DLR ist an 30 Standorten vertreten: Köln (Sitz des Vorstands), Augsburg, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Cochstedt, Cottbus, Dresden, Geesthacht, Göttingen, Hamburg, Hannover, Jena, Jülich, Lampoldshausen, Neustrelitz, Oberpfaffenhofen, Oldenburg, Rheinbach, Sankt Augustin, Stade, Stuttgart, Trauen, Ulm, Weilheim und Zittau. Das DLR unterhält überdies Büros in Brüssel, Paris, Tokio und Washington D.C.

Die strategisch ausgerichtete Personal- und Organisationsentwicklung (im folgenden POE genannt) des DLR betreut Mitarbeitende in 55 Instituten und Einrichtungen und unterstützt bedarfs- und dienstleistungsorientiert die Auftragserfüllung des DLR über eine zeitgemäße, systematische Personal- und Organisationsentwicklung mit einem breiten Spektrum an Instrumenten, Programmen und Produkten. Dabei fördern wir die Leistungs- und Entwicklungspotenziale aller Mitarbeitenden und fokussieren u. a. auf spezifische Zielgruppen (wie z. B. Führungskräfte, administrative, technische oder wissenschaftliche Mitarbeitende, Projektleitende, Doktoranden, Teams- und Organisationseinheiten).

II. Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Beauftragung sind E-Learning-Inhalte zu diversen Themen für alle Mitarbeitenden an allen Standorten des DLR. Im Zuge der Digitalisierungsstrategie des Bundes werden die Schulungen der Mitarbeitenden des DLR in immer größeren Teilen mit Online-Inhalten gestaltet oder ergänzt. Die E-Learning- Inhalte werden der gesamten Mitarbeitenden-Belegschaft des DLR über das Learning Management System (LMS) SAP „Success Factors Learning“ zugänglich gemacht werden. Die Inhalte sollen von den Mitarbeitenden der POE für die Installation auf dem LMS aus einem Katalog ausgewählt werden können.

Seite 4 von 11 Titel: E-Learning-Inhalte Datum: 28.09.2026 / Vergabestelle: EKF-DLN

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Die Leistungen beziehen sich auf die Bereitstellung von Inhalten zu vorgegebenen Themen und Lernzielen für die Mitarbeitenden des DLR e.V. Des Weiteren benötigt die POE Unterstützung bei allen technischen sowie inhaltlichen Fragen zu diesen Inhalten.

Es ist vorgesehen, die E-Learning-Inhalte entweder zu kaufen oder zu mieten. Bei der Mietüberlassung legt der Auftraggeber (vor Zuschlag) eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dieser Gesamtauftragsvergabe zugrunde.

Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen (siehe Dokument 02 Leistungsbeschreibung E-Learning-Inhalte).

III. Angebotsgrundlagen

Das Angebot ist auf Grundlage der Vergabeunterlagen zu erstellen, die gemäß § 21 UVgO aus folgenden Teilen bestehen:

• Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, • Eignungsbedingungen (04 Eignungsgrundlagen nebst Anlagen) sowie • Vertragsunterlagen (02 Leistungsbeschreibung und 03 Vertragsbedingungen).

Der Bieter kann jeweils nur ein Angebot abgeben!

IV. Hinweise und Bedingungen zur Durchführung des Verfahrens

  1. Hinweise zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren, § 7 UVgO

a) Verwendete elektronische Mittel Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die weitgehend browserunabhängige Anwendung der e- Vergabe-Lösung subreport ELViS abgewickelt. Die Datenübermittlung erfolgt über eine verschlüssel-te Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers. Der Nachrichtenaus-tausch wird ausschließlich über das interne Nachrichtensystem der Plattform abgewickelt, das außer-dem eine Benachrichtigungsfunktion mit E-Mail beinhaltet. Die jeweilige Dokumentengröße kann maximal 120 MB betragen.

Teilnahmeanträge, Angebote oder Interessensbestätigungen können grundsätzlich in beliebigen Da- teiformaten (PDF, Word, Excel, RTF, Text, JPG, ZIP etc.) erstellt und übermittelt werden. Die Übermitt-lung der Dokumente erfolgt über den Internet-Browser und die Verschlüsselung erfolgt nach gültigen Verschlüsselungsstandard (3072Bit) direkt über den Browser. Die verwendete Komponente zur Ver- schlüsselung von Dokumenten ist das BSI-zertifizierte SecSignatur-Plugin der Firma SecCommerce.

Für die Registrierung auf der Plattform subreport ELViS wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.

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Eine elektronische Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Das Angebot ist in Textform (§ 126b BGB) abzugeben. Das bedeutet, dass der Name der zeichnungsberechtigten Person in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen ausreicht. Das Ausfüllen von codierten Formularen stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar.

b) Technische Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel Der Bewerber / Bieter benötigt: • einen Internetanschluss, • einen internetfähigen Computer mit einer empfohlenen Bildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixel, • das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows XP SP3), MacOS X oder Linux, • einen aktuellen Internetbrowser (Firefox, Chrome, Microsoft Edge, Opera oder Safari) sowie • eine aktuell gültige E-Mail-Adresse.

c) Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren Die Verbindung zu subreport ELViS erfolgt ausschließlich über das gesicherte HTTPS-Protokoll und ist mit 256-Bit verschlüsselt. Die Verbindung verwendet TLS 1.2. Für die Nachrichtenauthentifizierung wird SHA2 verwendet. Alle Angebotsdokumente, Teilnahmeanträge oder Interessensbestätigungen werden mit PKCS#7 verschlüsselt.

  1. Anforderungen an das Angebot und die Eignung

a) Form und Frist, in der die Angebote samt Eignungsunterlagen einzureichen sind Elektronisch eingereichte Angebote müssen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig hochgeladen sein. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Angebote, die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, werden gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UVgO aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

b) Vollständigkeit der Angebote und Eignungsunterlagen Mit dem Angebot sind sämtliche Unterlagen nebst den erforderlichen Eignungsunterlagen einzureichen. Die vorliegenden, codierten Formulare sind auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Aus den durch den Bieter eingereichten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass bzw. wie die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen erfüllt werden.

Sie können die Nachweise zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Anforderungen der „Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ über die für das Beschaffungsamt des BMI frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK) erbringen. Bitte fügen Sie in diesem Fall dem Angebot das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle einschließlich Ihres Zertifikatscodes bei. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Nachweise in der Präqualifikationsdatenbank die in diesem Vergabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen (z.B. Mindestschadensbeträge der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Angaben zu den Referenzaufträgen, Anbieterdarstellung). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben dem Angebot beizufügen.

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c) Preisangaben Das Angebot muss alle erforderlichen Preisangaben in Euro (netto) enthalten. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, werden gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 5 UVgO aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

d) Angebotsfrist Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist abzugeben. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Angebote werden gemäß den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen, sofern der Bieter nicht darlegen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das Risiko der fristgerechten Zustellung liegt beim Bieter.

e) Bindefrist des Angebotes Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an das Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.

f) Änderungen an den Eintragungen des Bieters und Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungen und Ergänzungen an den vorgegebenen Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren Vergabeverfahren. Beigefügte Vertragsbedingungen des Bieters werden kein Vertragsbestandteil. Soweit der Bieter Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich hält, sind diese auf gesonderten Anlagen beizufügen.

Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform in Textform, schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. Dies ist auch für nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.

Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein, vgl. § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 3 UVgO.

  1. Bedingungen an das Angebot und die Eignung

a) Nachweis der Eignung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Die Bieter haben mit ihrem Angebot ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in dem durch den Auftraggeber geforderten Umfang zu belegen, § 35 UVgO. Hierfür stellt der Auftraggeber die Bewerbungsgrundlagen (Dokument 04 nebst Anlagen) zur Verfügung. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

b) Bietergemeinschaften Wenn der Bieter sich nicht allein, sondern als Bietergemeinschaft beteiligen will, ist folgendes zu beachten:

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Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.

c) Eignungsleihe, § 34 UVgO Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaft- liche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bieter im Zuschlagsfall die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unternehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen diese Unternehmen vorliegen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ zur Verfügung.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Nimmt der Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so müssen die anderen Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 35 UVgO). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

d) Unteraufträge, § 26 UVgO Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung im Wege der Unterauftragsvergabe von Dritten durchführen zu lassen, hat er mit dem Angebot anzugeben, ob und wenn ja, welche Leistungen als Unterauftrag vergeben werden sollen. Im Fall der beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind zudem – soweit zumutbar – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (§ 26 UVgO). Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ zur Verfügung.

Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass die vorgesehenen Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen die Unterauftragnehmer

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bestehen. Der Bieter hat der Vergabestelle dabei ebenfalls auf deren gesondertes Verlangen den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

Für ein Unternehmen, welches eine Leistung erbringt, hat der Bieter die für die Leistung erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung nachzuweisen. In diesem Fall hat der Bieter die Eignung des Unterauftragnehmers auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlag nachzuweisen.

Der spätere Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mit. Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer ist dem Auftraggeber unmittelbar schriftlich mitzuteilen.

e) Arbeitssprache Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in deutscher Sprache möglich sein muss. Der Bieter hat zu erklären, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen hat und er dies durch den Einsatz entsprechenden Personals sicherstellt. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.

f) Kostenerstattung Für die Erstellung des Angebots sowie für die gesamte Beteiligung am Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Anfallende Kosten werden nicht erstattet.

g) Vergabe nach Losen Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Das Angebot muss das ganze Leistungsspektrum abdecken.

h) Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote werden gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 6 UVgO aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

i) Selbstausführungsgebot, § 26 Abs. 6 UVgO Die Leistung ist vollständig durch den Bieter oder im Fall einer Bietergemeinschaft durch ein Bieter- gemeinschaftsmitglied auszuführen.

  1. Unklarheiten, Bieterfragen sowie Ortbesichtigungen

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a) Unklarheiten, Bieterfragen Sofern der Bieter Fragen zur Ausschreibung inklusive der gesamten Vergabeunterlagen hat, sind diese Fragen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID unter dem Menüpunkt „Nachrichten“ bis zum Ende der Frist für Bieterfragen zu stellen.

Sollten vertragliche Fragen entstehen, so sind diese ausschließlich während der Angebotsfrist über die Bieterfragenfunktion zu klären. Eine Änderung der Vergabe- und Vertragsbedingungen durch das Angebot und auch nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren! Beigefügte AGB des Bieters führen nicht zum Ausschluss, finden aber keine Anwendung. Verhandlungen vor oder nach Zuschlagserteilung sind im Rahmen einer Öffentlichen Aus- schreibung nicht statthaft.

Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz nicht beantwortet. Ergänzende oder berichtigende Angaben oder Hinweise werden in deutscher Sprache auf der Vergabeplatt- form www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID zur Kenntnis gebracht. Es steht in der Verant- wortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebots einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren.

Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.

b) Ortsbesichtigungen Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen.

V. Prüfung und Wertung der Angebote und Eignungsunterlagen

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des GWB und der UVgO. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt:

  1. Formale Prüfung

Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit geprüft. Dabei wird insbesondere • die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Angebots, • das Vorliegen aller erforderlichen Unterschriften, • das Vorliegen aller geforderten Eignungsunterlagen sowie • die Einhaltung der durch den Auftraggeber festgelegten formalen Anforderungen. geprüft.

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  1. Materielle Prüfung (Eignung)

a) Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Der Auftraggeber wird anschließend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß § 125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bieters treffen. • Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Dokument 04 Eignungsgrundlagen)

b) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis wird durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als zwölf Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.

Wenn es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft handelt, ist der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht erforderlich.

c) Sonstige Nachweise

• Vorstellung des Unternehmens (Portfolio) • Eigenerklärung BMWK (Russlandzugehörigkeit) • ggfls. Erklärung Bietergemeinschaft • ggfls. Erklärung zur Leistungsausführung (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer)

Der Auftraggeber behält sich vor, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte zu betreiben gem. § 41 UVgO.

  1. Wertung der Angebote

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots werden die zur Wertung zugelassenen Angebote anhand der Zuschlagskriterien auf Grundlage der beiliegenden Bewertungsmatrix (08 Bewertungsmatrix) gewertet.

Bei Nichtvorlage der Eignungskriterien erfolgt zwingend der Ausschluss aus der weiteren Angebotsprüfung.

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