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Kauf eines roboterassistierten Chirurgiesystems mit zehnjährigem Wartungsvertrag

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 00:00 (Europe/Berlin)

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Lieferantenerklärung

Einleitung

Wir, die Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH, die HBK-Poliklinik gemeinnützige GmbH, die HBK- Service gemeinnützige GmbH und die HBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH, setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass die von uns verwendeten Produkte und Dienstleistungen so hergestellt werden, dass die Menschenrechte und die Umwelt geachtet werden und die grundlegende Würde der Arbeitnehmer geschützt wird. Daher arbeiten wir ausschließlich mit Lieferanten zusammen, die sich den gleichen Grundsätzen verpflichtet haben.

Wir schätzen die Beziehungen zu unseren Lieferanten und sind daher fair, offen und transparent im Umgang mit ihnen. Im Gegenzug erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie unser Engagement für ethische, sichere und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken teilen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich bei der Zusammenarbeit mit dem HBK-Unternehmensverbund an den in dieser Lieferantenerklärung dargelegten Grundsätzen orientieren. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie die gleichen Grundsätze in ihren eigenen Lieferketten umsetzen und fördern.

Wir erwarten, dass alle Produkte, die an uns geliefert werden, in Übereinstimmung mit dieser Lieferantenerklärung hergestellt oder produziert werden. Wir erwarten zudem von allen Lieferanten von Waren und Dienstleistungen an uns, dass sie diese Lieferantenerklärung einhalten, selbst wenn er über die Anforderungen des geltenden Rechts hinausgeht.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, diesen Lieferantenkodex jederzeit anzupassen, sollte dies auf Grundlage der von uns regelmäßig durchgeführten Risikoanalyse notwendig sein.

Unsere Erwartungen

Bei der Anwendung dieses Lieferantenkodes erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie den folgenden Grundsätzen folgen:

  • Kinderarbeit: Wir verurteilen alle Formen von Kinderarbeit. Daher erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie keine Kinder unter dem Alter beschäftigen, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die Schulpflicht endet. In jedem Fall darf das Beschäftigungsalter 15 Jahre nicht unterschreiten. Darüber hinaus verurteilen wir, Kinder unter 18 Jahren zu folgenden Handlungen heranzuziehen:

  • alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnlichen Praktiken, wie den Verkauf von Kindern und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten;

  • das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Pornographie oder zu pornographischen Darbietungen;

  • das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere zur Gewinnung von und zum Handel mit Drogen sowie

  • Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist.

  • Zwangsarbeit: Wir verurteilen sämtliche Formen der Zwangsarbeit; dies umfasst jede Arbeitsleistung oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, etwa in Folge von Schuldknechtschaft oder Menschenhandel.

  • Sklaverei: Wir verurteilen alle Formen der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und Erniedrigungen.

  • Arbeitsschutz und -sicherheit: Wir verurteilen die Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes, wenn hierdurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen, insbesondere dadurch, dass

  • offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel,

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  • das Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen, um Einwirkungen durch chemische, physikalische oder biologische Stoffe zu vermeiden,

  • das Fehlen von Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung, insbesondere durch eine ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen oder

  • die ungenügende Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten.

  • Koalitionsfreiheit: Wir lehnen jegliche Missachtung der Koalitionsfreiheit ab. Alle unsere Lieferanten sind verpflichtet, das Recht ihrer Beschäftigten auf Zusammenschluss oder Beitritt zu Gewerkschaften zu achten, die Gründung, den Beitritt und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht als Grund ungerechtfertigter Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen zu nutzen. Darüber hinaus achten alle unsere Lieferanten das Recht von Gewerkschaften, sich frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigungsortes betätigen zu dürfen.

  • Diskriminierung: Alle Menschen genießen Gleichbehandlung. Wir lehnen jegliche Form der Ungleichbehandlung, etwas aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist; eine Ungleichbehandlung umfasst insbesondere die Zahlung ungleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit.

  • Zahlung angemessener Löhne: Wir lehnen jegliche Vorenthaltung eines angemessenen Arbeitslohnes ab. Die Angemessenheit eines Lohnes bemisst sich dabei nach dem jeweils am Beschäftigungsort nach anwendbarem Recht festgelegten Mindestlohn.

  • Umweltschäden: Wir erwarten von unseren Lieferanten, jeglicher Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs entgegenzuwirken, die

  • die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt,

  • einer Person den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser verwehrt,

  • einer Person den Zugang zu Sanitäranlagen erschwert oder zerstört oder

  • die Gesundheit einer Person schädigt.

  • Achtung von Landrechten: Wir verurteilen jede Art der widerrechtlichen Zwangsräumung und unterstützen das Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichern.

  • Beauftragung von Sicherheitskräften: Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte beauftragen und einsetzen, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle seitens des Unternehmens bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte

  • das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung missachtet wird,

  • Leib oder Leben verletzt werden oder

  • die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden.

  • Umweltbezogene Übereinkommen: Wir erwarten von Ihnen, unseren Lieferanten, sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit an die Vorschriften des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber, des PoP-Übereinkommens zur Behandlung persistenter organischer Schadstoffe sowie des Baseler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung zu halten.

Einrichtung eines Management- und Kontrollsystems

Wir vom HBK-Unternehmensverbund erwarten, dass unsere Zulieferer ein Managementsystem einführen, um kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen und die Einhaltung der geltenden Gesetze und dieses Lieferantenkodex zu gewährleisten.

Insbesondere erwarten wir, dass unsere Zulieferer über benannte Vertreter verfügen, die für die Einführung von Managementsystemen und -programmen verantwortlich sind und die Einhaltung der geltenden Gesetze und dieses Lieferantenkodex überwachen. Die Unternehmensleitung muss die Qualität und Effizienz der

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Managementsysteme und -programme mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüfen und bewerten.

Wir erwarten ferner von unseren Lieferanten, dass sie ein Verfahren zur Identifizierung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie bei ihren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern einführen, die mit ihren Betriebs- und Arbeitspraktiken verbunden sind. Darüber hinaus muss das Management geeignete Prozesse entwickeln, um die identifizierten Risiken zu kontrollieren und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Schließlich erwarten wir von unseren Zulieferern, dass sie angemessene Schulungsprogramme für ihre Beschäftigten durchführen, um die Standards in unserem Lieferantenkodex umzusetzen und die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Soweit nötig und möglich, unterstützen wir unsere Zulieferer bei der Durchführung notwendiger Schulungen.

Speak Up!

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, unser anonymes Beschwerdeverfahren zur Meldung von Verstößen gegen menschenrechts- und umweltbezogene Belange sowohl unter ihren eigenen Beschäftigen als auch gegenüber ihren Lieferanten in angemessener Art und Weise bekannt zu machen und alle potenziell betroffenen Personen zu ermuntern, Verstöße gegen diesen Lieferanten zu melden.

Zwickau, 12.06.2023

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