| Vergabenummer | 2026-00037 | |
| Maßnahme | ||
| Kauf eines 3-Achsen-LKW mit Kran | ||
| Leistung | ||
| Kauf eines 3-Achsen-LKW mit Kran |
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Überwachung der Anlieferung
| Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. |
Anlieferungs- oder Annahmestelle
| Ort | 55743 Idar-Oberstein | |
| Gebäude | Hommelstraße 8 | |
| Raum | ||
Ausführungsfristen
| Anlieferung | schnellstmöglich, nach Absprache | |
| Ende der Ausführung | schnellstmöglich, nach Absprache | |
| folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: | ||
Vertragsstrafen (§ 11)
(frei)
Rechnungen (§ 15)
(frei)
Sicherheitsleistung (§ 18)
(frei)
Zahlungsbedingungen (§ 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
(frei)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Alle Rechnungen sind über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) einzureichen. Die Leitweg-ID der Stadt Idar-Oberstein lautet: 071340045045-001-32.
Nach Maßgabe des „Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben“ (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG -) vom 01.12.2010 wird folgendes vereinbart:
Der Auftragnehmer führt für sich und für alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach § 6 Abs. 1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet.
Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 3 – 6 des Landestariftreuegesetzes oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die erkennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10 % der Auftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Idar-Oberstein vereinbart.
- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen-