Referenzliste
Referenz 1
| Bezeichnung | |||
| Art der ausgeführten Leistung (Kurzbeschreibung) | |||
| Auftraggeber mit Ansprechpartner | Auftragssumme € netto | ||
| Abschluss des Auftrags (ab 2021) | Ausführungszeitraum/ Vertragslaufzeit |
Referenz 2
| Bezeichnung | |||
| Art der ausgeführten Leistung (Kurzbeschreibung) | |||
| Auftraggeber mit Ansprechpartner | Auftragssumme € netto | ||
| Abschluss des Auftrags (ab 2021) | Ausführungszeitraum/ Vertragslaufzeit |
Referenz 3
| Bezeichnung | |||
| Art der ausgeführten Leistung (Kurzbeschreibung) | |||
| Auftraggeber mit Ansprechpartner | Auftragssumme € netto | ||
| Abschluss des Auftrags (ab 2021) | Ausführungszeitraum/ Vertragslaufzeit |
Angabe Name des Erklärenden:
Hinweise
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Die Referenzen müssen aus den letzten 3 abgeschlossenen Jahren stammen (ab 2021).
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Grundsätzlich werden nur beendete Vertragsverhältnisse anerkannt. Bei Daueraufträgen (z.B. Rahmenvereinbarungen, auf Dauer angelegte Beraterverträge etc.) genügt es, wenn der Auftrag mindestens für ein abgeschlossenes Vertragsjahr besteht.
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Bei Auftragsvergaben über Rahmenvereinbarungen geben Sie bitte als Auftragssumme das jährliche Auftragsvolumen an. Bei Referenzen über laufende Rahmenvereinbarungen ist es ausreichend, wenn mindestens ein abgeschlossenes Vertragsjahr besteht.
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Für die Vergleichbarkeit einer ausgeschriebenen Leistung muss es sich nach der Rechtsprechung nicht um identische Leistungen handeln. Es genügt, wenn die Referenzleistung dem ausgeschriebenen Auftrag so sehr ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Sofern es sich um eine Leistung aus dem technischen und organisatorischen Bereich handelt, hat die Referenz einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie der zu vergebende Auftrag aufzuweisen.
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Referenzschreiben Ihrer Auftraggeber sind nicht erforderlich.