Wichtige Hinweise
1. Form der Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten (§§ 38, 7 UVgO, §§ 10-12 VgV)
Angebote und Teilnahmeanträge sind zwingend elektronisch in Textform einzureichen und über den für die verschlüsselte Abgabe vorgesehenen Bereich des Vergabemarktplatzes abzugeben. Schriftlich eingereichte Angebote und Teilnahmeanträge müssen als nicht formgerecht ausgeschlossen werden (§ 42 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 UVgO).
Bitte beachten Sie, dass auch ein per E-Mail, per Telefax oder ein über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes eingereichter Teilnahmeantrag bzw. ein auf diesem Wege eingereichtes Angebot als unzulässig auszuschließen wäre, da in diesem Fall die Datenintegrität und Vertraulichkeit Ihres Antrags bzw. Ihres Angebots nicht gewährleistet ist (§§ 42 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 39 UVgO).
Nutzen Sie für die Abgabe Ihres Angebots die Möglichkeit über den Vergabemarktplatz Niedersachsen. Für die Abgabe elektronischer Angebote stehen im Modul Angebote/Teilnahmeanträge des Projektraums jeder Ausschreibung die Schaltflächen "Installationsdatei herunterladen" sowie "Projektdatei herunterladen" zur Verfügung. Anhand dieser Schaltflächen können Sie das Bietertool kostenlos herunterladen und installieren.
Für den Fall, dass es zu technischen Schwierigkeiten beim Hochladen des Angebots kommt, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein. Der Upload dauert – abhängig von Faktoren wie Internetgeschwindigkeit und Auslastung des Servers, in der Regel nicht länger als 10 Minuten. Bei einer wesentlichen Überschreitung dieser Zeitspanne kontaktieren Sie bitte den Support des Vergabemarktplatzes.
Support und Informationen erhalten Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
| Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, die Unterlagen zu Ihrem Angebot im pdf-Format hochzuladen und vor Absenden Ihres Teilnahmeantrags bzw. Angebots die technische Lesbarkeit der hochgeladenen Dateien zu überprüfen. Auszufüllende Vergabeunterlagen, die als Excel oder als GAEB bereitgestellt wurden, reichen Sie bitte jedoch im selbigen Dateiformat ein. |
2. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch.
Bieterfragen richten Sie bitte ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de).
Soweit Sie nach Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. eines Angebots dazu aufgefordert werden Unterlagen nachzureichen, sind diese ebenfalls auf elektronischem Wege einzureichen. Schriftlich ein- bzw. nachgereichte Unterlagen gelten als nicht abgegeben.
Bitte beachten Sie, dass eine mündliche Kommunikation jeweils nur dann zulässig ist, wenn sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge oder die Angebote betrifft. Da dies in der Regel nicht der Fall ist und die Kommunikation in vielen Fällen dokumentiert werden müsste, kontaktieren Sie uns bitte elektronisch über den Vergabemarktplatz oder per E-Mail an vergabestelle@isernhagen.de.
Rügen können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden.
3. Kommunikationsmittel, Registrierung auf der Vergabeplattform
Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen erhalten Bewerber und Bieter Zugriff auf ein individuelles Postfach der Vergabeplattform, welches seitens der Vergabestelle für die Zustellung von rechtserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt wird. Dazu zählt insbesondere auch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Anschluss an einen Teilnahmewettbewerb, die Nachforderung von Unterlagen und Informationen nach § 134 GWB bzw. § 16 NTVergG. Bitte überprüfen Sie dieses Postfach regelmäßig auf den Eingang neuer Nachrichten.
Nur mit Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" erhalten Sie Benachrichtigungen per E-Mail über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. zu Bieterfragen, Aktualisierung von Vergabeunterlagen).
4. Frist für Bieterfragen
Fragen zur Leistungsbeschreibung oder anderen Belangen des Vergabeverfahrens reichen Sie bitte spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Später eingehende Fragen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Ihre Fragen werden unverzüglich bearbeitet. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 Werktagen unsere Antwort. Bitte haben Sie etwas Geduld, sollte die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
5. Nachforderung von fehlenden Unterlagen
Fehlende und unvollständige Unterlagen können in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens von der Vergabestelle in vielen Fällen nachgefordert werden (§ 41 UVgO). Sie sind innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist nachzureichen. Haben Sie also eine Unterlage versehentlich nicht beigefügt und darf diese nachgefordert werden, können Sie so den drohenden Ausschluss Ihres Angebots oder Teilnahmeantrags abwenden.
Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von fehlenden leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, ausgeschlossen ist (§ 41 Abs. 3 UVgO). Das heißt: Sollten neben dem Preis weitere Kriterien für die Wertung der Angebote berücksichtigt werden, sind die dafür erforderlichen Unterlagen unbedingt mit dem Angebot abzugeben, (bspw. hierfür erforderliche Konzepte). Ebenso ist eine nachträgliche inhaltliche Korrektur Ihrer Angaben stets ausgeschlossen.
Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit, Ihr Angebot nachträglich zu vervollständigen, empfehlen wir Ihnen, vor Abgabe des Angebots oder Ihres Teilnahmeantrags die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und Angaben zu überprüfen.
6. Führen des Nachweises der Eignung, Anforderung von Nachweisen
a) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und des Nicht-vorliegens von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ VOL). Hierzu geben Sie bitte die Präqualifizierungsnummer (PQ-Nummer) im Teilnahmeantrag bzw. im Angebot an.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Alternativ wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der darin genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen. Für präqualifizierte Nachunternehmen genügt die Angabe der PQ-Nummer. Sind die Nachunternehmen nicht präqualifiziert, sind die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmen abzugeben. Auf gesondertes Verlagen sind weitere Bescheinigungen der Nachunternehmen einzureichen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
b) Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl, werden wir von Ihnen zum Beleg Ihrer Angaben die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise anfordern. In der Regel werden wir Ihnen hierfür eine Frist von 6 Kalendertagen setzen.
Halten Sie die Nachweise möglichst bereit, da eine nicht fristgemäße Abgabe der Nachweise zum Ausschluss Ihres Angebots führen würde.
c) Sollten Sie sich in den vergangenen 6 Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt haben und Unterlagen zum Nachweis Ihrer Eignung eingereicht haben, deren inhaltliche Richtigkeit und Gültigkeit fortbesteht, können Sie anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen verweisen. In diesem Fall sind diese Unterlagen genau zu bezeichnen sowie Vergabenummer und die Verfahrensbezeichnung anzugeben.
7. Abwehrklausel
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB des Auftragnehmers, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen, Regelungen widersprechen, die nach den Vergabeunterlagen Vertragsgrundlage werden, werden diese nicht Vertragsbestandteil. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
8. Ersetzung des Auftragnehmers bei Kündigung, Insolvenz oder aus anderen Gründen
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausfällt, behalten wir uns vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen.
Bedingung für den Antrag ist die fortbestehende Eignung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags.
Im Falle der Zusage kommt der Vertrag zu den Bedingungen zustande, die dem Angebot des Bieters zugrunde lagen, dem der Vertrag angetragen wird. Vertragsänderungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Vertragsänderungen, die sich zwingend aus dem Wechsel des Auftragnehmers ergeben, dürfen einvernehmlich vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Fertigstellungstermine.
9. Informations- und Wartepflicht gem. § 16 NTVergG
Vor Erteilung des Zuschlags werden die Unternehmen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über die Dauer der Wartefrist bis zur Zuschlagserteilung in Textform zu informiert. Der Zuschlag darf bei Versendung auf elektronischem Weg oder durch Telefax frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle Isernhagen