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Hausordnung der Internationalen Gartenausstellung 2027 Ruhrgebiet gGmbH („IGA 2027“)
Stand: April 2026
Willkommen bei der Internationalen Gartenausstellung 2027 Ruhrgebiet („IGA 2027“). Wir freuen uns, dass Sie da sind. Damit sich alle Gäste wohlfühlen und die Zeit angenehm, sicher und entspannt genießen können, bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme sowie um einen sorgsamen Umgang mit Pflanzen, Anlagen und Einrichtungen.
Bitte beachten Sie diese Hausordnung und befolgen Sie in Ihrem Interesse die Anweisungen unseres Personals sowie der von uns beauftragten Dienstleister. Sie dienen der Sicherheit und dem Wohlbefinden aller Besucher*innen.
Diese Hausordnung gilt für alle Bereiche der IGA 2027 in Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen (zusammen „IGA-Gelände“). Mit dem Betreten des IGA-Geländes wird sie verbindlich anerkannt.
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Allgemeines, Geltungsbereich, Hausrecht 1.1. Diese Hausordnung regelt Zutritt, Aufenthalt und Verhalten auf dem IGA-Gelände sowie die Ausübung des Hausrechts. 1.2. Das Hausrecht wird durch Mitarbeitende der IGA 2027 sowie beauftragte Dienstleister (z. B. Sicherheitsdienst) ausgeübt. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. 1.3. Für einzelne Bereiche, Angebote oder Veranstaltungen können ergänzende Regelungen gelten (z. B. Beschilderung, Aushänge, Einzelanordnungen).
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Öffnungs- und Einlasszeiten, Räumung, Betrieb 2.1 Öffnungs- und Einlasszeiten werden vor Beginn der IGA 2027 sowie tagesaktuell bekanntgegeben. Für Kassen/Einlass und einzelne Angebote (z. B. Gastronomie, Einrichtungen, Gärtnermarkt, Service) können abweichende Zeiten gelten; maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Informationen. 2.2 Das IGA-Gelände ist bis Betriebsschluss gemäß den jeweils veröffentlichten Öffnungs- und Einlasszeiten oder nach Aufforderung über die vorgesehenen Ausgänge zu verlassen. Programm- und Sonderveranstaltungshinweise werden online und/oder vor Ort veröffentlicht. 2.3 Aus Sicherheits- oder Betriebsgründen (z. B. Witterung, behördliche Vorgaben, Störungen, drohende Überschreitung der Besucherinnen- und Besucherkapazitäten) können Bereiche vorübergehend gesperrt, geräumt oder geschlossen werden. Ein Anspruch auf Zutritt oder Nutzung bestimmter Bereiche/Angebote zu bestimmten Zeiten besteht nicht. Über Änderungen wird nach Möglichkeit informiert.
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Tickets, Tarife, Gültigkeit 3.1 Ticketarten, Tarife, Gültigkeit sowie ggf. enthaltene Zusatzleistungen (z. B. ÖPNV) und deren Bedingungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste sowie den Angaben im Ticket. Die Preisliste ist an den Tageskassen einsehbar und online abrufbar unter www.iga2027.ruhr/. 3.2 Ein Umtausch oder eine Auszahlung gekaufter Tickets ist ausgeschlossen. 3.3 Ermäßigte Tickets sind nur bei Vorlage eines gültigen Nachweises erhältlich und nutzbar. Der Nachweis ist beim Einlass unaufgefordert vorzulegen (in der Regel im Original). Wird der Nachweis nicht erbracht, kann der Zutritt verweigert oder – sofern angeboten – die Differenz zum Normalpreis nacherhoben werden. Die unberechtigte Inanspruchnahme einer Ermäßigung gilt als Missbrauch und kann Maßnahmen nach Ziffer 4.2 sowie einen pauschalierten Aufwendungsersatz nach Ziffer 6.4 auslösen. 3.4 Dauerkarten sind personalisiert und nur für die auf der Karte ausgewiesene Person gültig; eine Weitergabe ist unzulässig. Für die Ausstellung und Nutzung werden personenbezogene Daten (insb. Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie ein Foto erhoben bzw. erstellt. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Datenschutzerklärung. 3.5 Rabatte und Aktionen gelten nur nach den jeweiligen Bedingungen. Eine Kombination mit weiteren Rabatten ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vorgesehen. Eine Auszahlung von Rabattvorteilen ist ausgeschlossen. 3.6 Ersatz für verlorene oder abhandengekommene Tickets wird nicht gewährt. Für personalisierte Dauerkarten kann bei eindeutiger Zuordnung gegen Bearbeitungsgebühr eine Ersatzkarte ausgestellt werden; die ursprüngliche Dauerkarte wird gesperrt. 3.7 Soweit tariflich vorgesehen, endet die Gültigkeit mit dem Verlassen des IGA- Geländes; ein Wiedereintritt ist dann ausgeschlossen. Einzelheiten ergeben sich aus der Preisliste und der Leistung des gekauften Tickets. In begründeten Ausnahmefällen kann vor Ort ein Wiedereintritt ermöglicht werden (z. B. durch Tagesstempel oder Bändchen). 3.8 Die Teilnahme am allgemeinen Veranstaltungsprogramm ist – soweit tariflich vorgesehen – im Eintrittspreis enthalten. Ausgenommen sind zusätzliche kostenpflichtige Angebote (z. B. gesondert ticketpflichtige oder geschlossene Veranstaltungen).
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Einlasskontrolle, Sicherheitskontrollen, verbotene Gegenstände 4.1 Der Zutritt ist nur mit gültigem Ticket möglich. Die IGA 2027 prüft und entwertet Tickets beim Einlass (z. B. Barcode/QR-Scan) und kann auf dem IGA-Gelände stichprobenartig Kontrollen durchführen; Tickets sind während des Aufenthalts mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. 4.2 Manipulierte, vervielfältigte, gesperrte oder missbräuchlich verwendete Tickets berechtigen nicht zum Zutritt. Die IGA 2027 kann Betroffene ohne Entschädigung abweisen oder vom IGA-Gelände verweisen sowie Tickets entschädigungslos einziehen, sperren oder ungültig machen. Weitergehende zivil- und strafrechtliche
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Schritte bleiben vorbehalten. Regelungen zu Aufwendungsersatz/pauschaliertem Entgelt bleiben unberührt (siehe Ziffer 6.4). 4.3 Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist verboten. Verboten sind insbesondere pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerk/Knallkörper), brennbare Flüssigkeiten sowie ferngesteuerte Spielzeuge sowie Drohnen, flugfähige Geräte und vergleichbare Flugmodelle ohne ausdrückliche Genehmigung und sonstige Gegenstände, die geeignet sind, Personen zu gefährden oder den Betrieb zu stören. Mitarbeitende des Einlassdienstes der IGA 2027 sind berechtigt, mitgeführte Taschen, Gepäckstücke und sonstige Behältnisse zur Gefahrenvermeidung auf verbotene oder gefährliche Gegenstände zu kontrollieren. Besucher*innen, die eine solche Kontrolle verweigern, können vom Zutritt zum IGA‑Gelände ausgeschlossen werden. 4.4 Kinder bis einschließlich 14 Jahre erhalten kostenfreien Zugang. Für den Zutritt ist dennoch ein kostenfreies, gültiges Ticket erforderlich. Kinder bis einschließlich 14 Jahre erhalten Zutritt ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten volljährigen Person. 4.5 Hunde sind angeleint zulässig. Ein Hundeticket ist erforderlich. Assistenzhunde im Sinne der Assistenzhundeverordnung (AHundV) sind ohne Ticket zugelassen; ein geeigneter Nachweis (z.B. Assistenzhundausweis und/oder Abzeichen/Kennzeichen) ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. 4.6 Das Mitbringen und Nutzen von Fahrrädern, E-Scootern, Skateboards, Longboards und sonstigen vergleichbaren Freizeit-Fortbewegungsmitteln ist auf dem IGA- Gelände nicht gestattet. 4.7 Kinderwagen/Buggys sowie geeignete Fortbewegungsmittel für Kinder bis 6 Jahre sind gestattet, soweit Sicherheit und Betrieb nicht beeinträchtigt werden. 4.8 Rollstühle (auch E-Rollstühle) und Mobilitätshilfen sind unter Beachtung der Schrittgeschwindigkeit erlaubt; einzelne Bereiche können aus Sicherheitsgründen ungeeignet sein.
- Aufenthalt und Verhalten auf dem IGA-Gelände 5.1 Bitte verhalten Sie sich so, dass Sicherheit und Ordnung gewahrt bleiben und andere Gäste nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden. Rettungswege sowie Ein- und Ausgänge sind freizuhalten. 5.2 Anlagen und Einrichtungen dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung genutzt werden. Beschilderungen, Absperrungen und Anweisungen sind zu beachten. Offensichtlich beschädigte oder gesperrte Einrichtungen sowie Baustellen dürfen nicht betreten bzw. genutzt werden. 5.3 Fundsachen sind beim Personal oder an gekennzeichneten Servicepunkten abzugeben. Die IGA 2027 schließt jegliche Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände aus, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der IGA 2027 vorliegt. Nach einer Frist von maximal 5 Tagen wird die IGA 2027 die Fundsachen gemäß § 967 BGB an die zuständige Behörde weitergeben.
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5.4 Foto/Film/Ton: Private Aufnahmen sind erlaubt, soweit dadurch keine Sicherheitsbereiche beeinträchtigt werden und Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) gewahrt bleiben. 5.5 Die IGA 2027 kann Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Öffentlichkeitszwecken erstellen, auf denen Besucher*innen erkennbar sein können. Hinweise zu Bereichen, in denen Bild- und/oder Tonaufnahmen erfolgen, werden nach Möglichkeit durch Aushang/Beschilderung vor Ort erteilt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. 5.6 Gewerbliche Aufnahmen, Presseproduktionen, Promotion/Marketing, Leistungen gegen Entgelt, Verteilung von Druckschriften sowie sonstige vergleichbare gewerbliche/politische Aktionen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der IGA 2027. 5.7 Aufsichtspersonen sind für Kinder (0-14 Jahre) während des gesamten Aufenthalts verantwortlich und haben diese so zu beaufsichtigen, dass andere Gäste sowie Anlagen und Einrichtungen nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden. 5.8 Hunde sind stets angeleint zu führen. Ausgeschlossene Bereiche (z. B. Innenbereiche, Ausstellungsräume, Spielplätze) sind zu beachten. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. 5.9 Versammlungen, Kundgebungen und sonstige Aufzüge sind auf dem IGA‑Gelände ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. 5.10 Rauchen ist in Innenbereichen sowie in besonders gekennzeichneten Bereichen untersagt; Hinweise vor Ort sind zu beachten. Das Mitbringen und/oder der Konsum alkoholischer Getränke kann in einzelnen Bereichen untersagt oder eingeschränkt sein; maßgeblich sind Aushänge und Anweisungen vor Ort. 5.11 Aus Sicherheits- und Rücksichtnahmegründen ist insbesondere untersagt: a) Pflanzungen, Beete, Biotope, abgesperrte oder nicht freigegebene Flächen zu betreten sowie Pflanzen/Anlagen zu beschädigen oder zu entfernen, b) Abfälle außerhalb der vorgesehenen Behälter zu entsorgen oder außerhalb der Sanitäranlagen die Notdurft zu verrichten, c) Graffiti/Verunstaltungen, mutwillige Beschädigungen oder das Erklettern von Anlagen/Objekten, d) Feuer zu entzünden, zu grillen (auch mit Gaskartuschen) oder offenes Feuer zu nutzen, e) Wasseranlagen/Springbrunnen zu betreten oder darin zu baden (außer in ausdrücklich freigegebenen Bereichen). f) unzulässige Lärmerzeugung oder Beschallung, insbesondere das Abspielen lauter Musik sowie der Gebrauch von Tonverstärkern oder Tonwiedergabegeräten (z. B. Lautsprecher/Megaphone) sowie Störungen des Betriebs, g) zu campieren/zu übernachten, h) Ballspiele (z. B. Fußball/Volleyball/Basketball) außerhalb dafür vorgesehener und ausgeschilderter Flächen,
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i) Bäume, Gebäude, Kunstgegenstände, Zäune, Mauern und sonstige Anlagen zu erklettern, zweckwidrig zu nutzen, zu beschädigen, zu verunstalten oder zu entfernen, j) offensichtlich mangelhafte Einrichtungen zu benutzen und Baustellen zu betreten, k) Drohnen/flugfähige Geräte sowie ferngesteuerte Fahrzeuge ohne ausdrückliche Genehmigung.
- Haftung, Schäden, Hausrecht, Aufwendungsersatz 6.1 Die Haftung der IGA 2027 auf Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Sätzen anders geregelt ist. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der IGA 2027 oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IGA 2027 oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Haftung der IGA 2027 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Ergänzend gelten – soweit einschlägig – die AGB für Ticketkäufe. Besucher*innen haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Vorschriften. 6.2 Wer gegen diese Hausordnung verstößt oder Anweisungen nicht befolgt, kann ohne Anspruch auf Erstattung vom IGA-Gelände verwiesen werden. Die IGA 2027 kann bei Verstößen ein Hausverbot aussprechen. Besucher, denen gegenüber Hausverbot ausgesprochen wurde, haben das Gelände der IGA 2027 unverzüglich zu verlassen. 6.3 Der Zutritt zum IGA‑Gelände kann Personen aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Verhalten oder der Zustand der betreffenden Person einen Verweis rechtfertigen würde oder eine Gefährdung des Betriebs, anderer Besucherinnen und Besucher oder des Personals zu erwarten ist. 6.4 Wer ohne gültiges Ticket, unter unberechtigter Inanspruchnahme einer Ermäßigung oder mit einem unberechtigt weitergegebenen („übertragenen“) Ticket Zutritt erlangt oder zu erlangen versucht, schuldet der IGA 2027 einen pauschalierten Aufwendungsersatz für Kontroll- und Bearbeitungsaufwand in Höhe von 60,00 € je Vorfall. Ein „übertragenes Ticket“ liegt insbesondere vor, wenn eine
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personalisierte Dauerkarte entgegen Ziffer 3.4 von einer anderen als der auf dem Ticket ausgewiesenen Person genutzt wird. Gleiches gilt für die Verwendung manipulierter oder vervielfältigter Tickets. Dem/der Besucher*in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 6.5 Die IGA 2027 kann den Aufwendungsersatz vor Ort geltend machen. Weitergehende Maßnahmen erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse; ggf. wird die Polizei hinzugezogen.
- Schlussbestimmungen 7.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 7.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 7.3 Wenn der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Essen. Erfüllungsort ist in diesem Fall der Sitz der IGA 2027.