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Kassen-, Sicherheits- und Ordnungsdienstleistungen für die Internationale Gartenausstellung 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 14:14 (Europe/Berlin)

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IGA 2027 | A.1 Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen

EU-weites offenes Verfahren Kassen-, Sicherheits- und Ordnungsdienstleistungen für die IGA 2027

Auftraggeberin: IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH Huyssenallee 82–88, 45128 Essen

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Inhalt

1 Inhalt

Inhalt ............................................................................................................................................... 2

2 Allgemeine Verfahrensbedingungen .......................................................................................... 5

2.1 Auftraggeberin .................................................................................................................. 5

2.2 Gegenstand des Vergabeverfahrens .................................................................................. 5

2.3 Verfahrensart und Rechtsgrundlagen. ............................................................................... 5

2.4 Lose und Leistungsabgrenzung. ........................................................................................ 5

2.5 Vergabeunterlagen ........................................................................................................... 6

2.6 Fristen ............................................................................................................................. 6

2.7 Kommunikation und Bieterfragen ...................................................................................... 6

2.8 Zusatzinformationen und Friständerungen ........................................................................ 6

2.9 Elektronische Angebotsabgabe ......................................................................................... 6

2.10 Änderung und Rücknahme ................................................................................................ 7

2.11 Sprache ........................................................................................................................... 7

2.12 Besichtigung, Aufwand und Angebotsbindung ................................................................... 7

3 Eignungsprüfung ....................................................................................................................... 7

3.1 Allgemeine Regelungen .................................................................................................... 7

3.1.1 Trennung von Eignung, Leistung und Wertung. ............................................................... 7

3.1.2 Eigenerklärungen .......................................................................................................... 7

3.1.3 Erforderlicher Inhalt und gleichwertige Nachweise......................................................... 8

3.1.4 Unternehmensangaben ................................................................................................ 8

3.2 Ausschlussgründe und Selbstreinigung ............................................................................. 8

3.2.1 Sanktionen und Registerabfragen .................................................................................. 8

3.3 Verifizierung ..................................................................................................................... 8

3.4 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit .................................................................................... 9

3.5 Personalbestand .............................................................................................................. 9

3.6 Referenzen ....................................................................................................................... 9

3.7 Gemeinsame Anforderungen an eingesetztes Personal ...................................................... 9

3.8 Eignungsanforderungen Los 1: Kassendienst ................................................................... 10

3.8.1 Anwendungsbereich ................................................................................................... 10

3.8.2 Unternehmensreferenzen ........................................................................................... 10

3.8.3 Personelle Ausstattung ............................................................................................... 10

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3.8.4 Geld- und Werttransport ............................................................................................. 11

3.8.5 Versicherungsschutz .................................................................................................. 11

3.9 Eignungsanforderungen Lose 2 bis 4: Sicherheits- und Ordnungsdienste .......................... 11

3.9.1 Anforderungen je Standortlos ...................................................................................... 11

3.9.2 Berufliche Erlaubnis ................................................................................................... 11

3.9.3 Unternehmensreferenzen ........................................................................................... 12

3.9.4 Referenzverwendung bei mehreren Losen. .................................................................. 12

3.9.5 Standortkoordination und Stellvertretung .................................................................... 12

3.9.6 Kapazitäts- und Ausstattungsnachweis ....................................................................... 13

3.9.7 Versicherungsschutz .................................................................................................. 13

3.9.8 Versicherung bei mehreren Bewachungslosen ............................................................ 13

4 Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Unteraufträge ......................................................... 13

4.1 Zulässigkeit von Bietergemeinschaften. .......................................................................... 13

4.2 Nachweise innerhalb der Bietergemeinschaft .................................................................. 13

4.3 Eignungsleihe und Verpflichtungserklärung ..................................................................... 14

4.4 Ausführungsbezug und Haftung bei Eignungsleihe ........................................................... 14

4.5 Unteraufträge ohne Eignungsleihe .................................................................................. 14

4.6 Prüfung, Zustimmung und Austausch .............................................................................. 14

4.7 Verantwortung und Arbeitnehmerüberlassung ................................................................ 15

4.8 Mehrfachbeteiligungen und unabhängige Angebote ......................................................... 15

5 Inhalt und Kalkulation des Angebots ........................................................................................ 15

5.1 Vollständigkeit und Loszuordnung .................................................................................. 15

5.2 Hauptangebot, Nebenangebote und Vorbehalte .............................................................. 15

5.3 Preisangaben und Einheitspreise .................................................................................... 15

5.4 Mengen- und Preisbasis .................................................................................................. 16

5.4.1 Besetzungsstunden und Personalaufwand .................................................................. 16

5.4.2 Kalkulation Los 1 ........................................................................................................ 16

5.4.3 Kalkulation Lose 2 bis 4 ............................................................................................... 16

5.4.4 Mengenänderungen, Ausfälle und Preisnachlässe ....................................................... 16

5.4.5 Preisbindung und Entgeltänderungen .......................................................................... 17

5.4.6 Ausstattung, Sponsoring und Vertragsgrundlagen ........................................................ 17

6 Zuschlagskriterien .................................................................................................................. 17

6.1 Gewichtung .................................................................................................................... 17

7 Mindestlohn, Tariftreue und Entgeltkontrolle ........................................................................... 18

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7.1 Verpflichtung zur rechtmäßigen Vergütung ...................................................................... 18

7.2 Mindestlohn für den Leistungszeitraum ........................................................................... 18

7.3 Tätigkeitsbezogene Tarifeinordnung ................................................................................ 18

7.4 Entgeltangaben mit dem Angebot.................................................................................... 18

7.5 Auskömmlichkeit der Lohn- und Preiskalkulation ............................................................ 19

7.6 Kontrolle während der Ausführung .................................................................................. 20

8 Angebotsprüfung, Zuschlagslimitierung und Zuschlag .............................................................. 20

8.1 Prüfungsablauf ............................................................................................................... 20

8.2 Nachforderung und Aufklärung ....................................................................................... 20

8.3 Fehlende Eignung und unzulässige Angebote .................................................................. 20

8.4 Vertragsschluss ............................................................................................................. 21

8.4.1 Information und Stillhaltefrist ...................................................................................... 21

8.4.2 Vertragsschluss und Aufhebung .................................................................................. 21

9 Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechtsschutz ....................................................................... 21

9.1 Angebotsgeheimnisse und Datenschutz .......................................................................... 21

9.2 Rügen und Nachprüfungsverfahren ................................................................................. 21

9.3 Zuständige Nachprüfungsstelle. ..................................................................................... 21

9.4 Akteneinsicht und Geheimnisschutz ............................................................................... 22

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2 Allgemeine Verfahrensbedingungen

2.1 Auftraggeberin

Auftraggeberin ist die

IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH

Huyssenallee 82–88

45128 Essen.

2.2 Gegenstand des Vergabeverfahrens

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Kassen-, Sicherheits- und Ordnungsdienstleistungen für die Internationale Gartenausstellung 2027 an den eintrittspflichtigen Zukunftsgärten Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen. Die Durchführung der IGA ist für den Zeitraum vom 23. April bis zum 17. Oktober 2027 mit 178 Veranstaltungstagen vorgesehen. Hinzu kommen die in der veröffentlichten Leistungs- beschreibung ausdrücklich bestimmten Vorbereitungs- und Nachbereitungsleistungen.

2.3 Verfahrensart und Rechtsgrundlagen.

Die Vergabe erfolgt EU-weit im offenen Verfahren nach GWB und VgV. Jedes interessierte Unterneh- men kann ein Angebot abgeben; ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb findet nicht statt. Über die Angebote wird nicht verhandelt. Zulässige Aufklärungen und Nachforderungen bleiben nach Maßgabe von Ziffer 9 möglich. Die Auftraggeberin erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot für das jeweilige Los unter Beachtung der Zuschlagsreihenfolge und Zuschlagslimitierung.

2.4 Lose und Leistungsabgrenzung.

Die Leistungen sind in die nachfolgend bezeichneten vier Lose aufgeteilt. Die Leistungsbeschreibung mit ihren veröffentlichten Anlagen bestimmt die einzelnen Aufgaben und Schnittstellen. Der Begriff „Bewachungslose“ bezeichnet in diesen Bedingungen gemeinsam die Lose 2, 3 und 4.

LosLeistungsbereichLeistungsort / LV-Teil
1Kassendienst einschließlich Kassenkoordination, Bargeldmanagement und Organisation des Geld- und WerttransportsDortmund, Duisburg und Gelsenkirchen / Teil B
2Sicherheits- und Ordnungsdienst einschließlich Einlassdienst und Stand- ortkoordinationDortmund / Teil C
3Sicherheits- und Ordnungsdienst einschließlich Einlassdienst und Stand- ortkoordinationDuisburg / Teil D
4Sicherheits- und Ordnungsdienst einschließlich Einlassdienst und Stand- ortkoordinationGelsenkirchen / Teil E

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2.5 Vergabeunterlagen

Grundlage des Angebots sind diese Bewerbungsbedingungen, die veröffentlichte Leistungsbeschrei- bung, die losbezogenen Preisblätter, der Vertragsentwurf einschließlich seiner Anlagen sowie veröf- fentlichte Berichtigungen und Antworten auf Bieterfragen. Verbindlich sind ausschließlich die von der Auftraggeberin für dieses Verfahren bereitgestellten Fassungen. Interne Bearbeitungshinweise, Kom- mentare und nicht veröffentlichte Planungsunterlagen stellen keine zusätzlichen Anforderungen an Bieter dar. Leistungsänderungen werden ausdrücklich bekanntgegeben; eine allgemeine Antwort auf eine Bieterfrage verändert keine davon unberührte Regelung.

2.6 Fristen

Für das Verfahren gelten die in der Bekanntmachung und der Vergabeplattform ausgewiesenen Fris- ten. Änderungen werden allen Unternehmen über die Plattform mitgeteilt. Die Verfahrensdaten sind nachfolgend aufgeführt.

AngabeFestlegung
Angebotsfrist17.11.2026 12:00 Uhr
Bindefrist18.12.2026
Termin für rechtzeitig gestellte Bieter- fragen09.11.2026

2.7 Kommunikation und Bieterfragen

Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Nachrichtenfunktion der Verga- beplattform. Bieter haben erkennbare Widersprüche, fehlende kalkulationsrelevante Angaben und Unklarheiten unverzüglich dort anzusprechen. Fragen sind mit Dokument, Fundstelle und betroffe- nem Los zu bezeichnen. Allgemein relevante Antworten werden in anonymisierter Form allen Unter- nehmen zugänglich gemacht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind bei der Frage kenntlich zu machen; die Auftraggeberin prüft eine Veröffentlichung ohne vertrauliche Angaben. Mündliche Aus- künfte außerhalb der Plattform sind nicht verbindlich.

2.8 Zusatzinformationen und Friständerungen

Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Informationen werden unter Beachtung von § 20 VgV erteilt. Werden wesentliche Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt oder die Vergabeunterla- gen wesentlich geändert, verlängert die Auftraggeberin die Angebotsfrist im erforderlichen Umfang. Ein organisatorischer Fragetermin verkürzt keine gesetzlichen Rügefristen und entbindet die Auftrag- geberin nicht von ihren Informationspflichten. Die Unternehmen müssen veröffentlichte Änderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigen.

2.9 Elektronische Angebotsabgabe

Das Angebot ist ausschließlich über die hierfür vorgesehene Angebotsfunktion der Vergabeplattform elektronisch in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Die Person des Erklärenden und das vertrete- ne Unternehmen müssen erkennbar sein. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird nicht verlangt.

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Die Nachrichtenfunktion der Plattform, E-Mail, Telefax und Post ersetzen die Angebotsabgabe nicht. Maßgeblich ist der vollständige Eingang im Angebotssystem vor Fristablauf. Der Bieter hat ausrei- chende Zeit für Registrierung, Upload und abschließende Übermittlung einzuplanen und die Ein- gangsbestätigung zu sichern.

2.10 Änderung und Rücknahme

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot über die Plattform zurückgezogen oder durch eine eindeutig bezeichnete neue Fassung ersetzt werden. Nach Fristablauf sind Änderungen des Angebots außerhalb gesetzlich zulässiger Aufklärungen und Nachforderungen ausgeschlossen.

2.11 Sprache

Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch. Fremdsprachige Nachweise sind mit einer deutschen Übersetzung der entscheidungserheblichen Teile vorzulegen. Eine beglaubigte Übersetzung wird nur bei begründetem Bedarf verlangt.

2.12 Besichtigung, Aufwand und Angebotsbindung

Eine verpflichtende Ortsbesichtigung wird nicht gefordert. Soweit die Auftraggeberin Besichtigungen anbietet, werden Termine und gleiche Zugangsmöglichkeiten über die Plattform bekanntgegeben; dabei erteilte kalkulationsrelevante Informationen werden allen Unternehmen bereitgestellt. Kosten für Angebotserstellung und Teilnahme werden nicht erstattet. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der Bieter hält sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist aufrecht. Eine Verlänge- rung der Bindefrist bedarf seiner Zustimmung.

3 Eignungsprüfung

3.1 Allgemeine Regelungen

3.1.1 Trennung von Eignung, Leistung und Wertung.

Die Eignung wird für jedes angebotene Los anhand der nachstehenden Mindestanforderungen ge- prüft. Ihre Erfüllung wird mit „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ festgestellt und führt nicht zu Zuschlagspunk- ten. Anforderungen an die vertragsgemäße Ausführung gelten während der Leistungserbringung. Zu- sätzliche Unternehmensreferenzen, höhere Unternehmensumsätze oder nicht geforderte Zertifikate erhalten keine Punkte. Eine Mindestanforderung für Los 1 gilt nicht allein deshalb auch für die Bewa- chungslose und umgekehrt.

3.1.2 Eigenerklärungen

Mit dem Angebot sind grundsätzlich Eigenerklärungen und die in Ziffer 11 bezeichneten Angebotsun- terlagen einzureichen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis im gesetzlichen Umfang anerkannt. Ihre Angaben müssen die hier geforderten losbezogenen Mindestan- forderungen abdecken; fehlende losbezogene Angaben sind zu ergänzen. Die Auftraggeberin fordert bestätigende Fremdnachweise grundsätzlich von den Unternehmen an, deren Angebote für den Zu- schlag in Betracht kommen. Ein früheres Verlangen bleibt in den gesetzlich zulässigen Fällen möglich. Die konkrete Nachweisfrist wird kalendermäßig bestimmt.

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3.1.3 Erforderlicher Inhalt und gleichwertige Nachweise

Soweit ein Formblatt bereitgestellt wird, ist dieses zu verwenden. Für Angaben, für die kein Formblatt bereitgestellt ist, genügt eine gesonderte, eindeutig bezeichnete Eigenerklärung mit den hier geforder- ten Inhalten. Eine gültige Präqualifikation, ein amtliches Verzeichnis oder eine Zertifizierung wird nur insoweit als Nachweis berücksichtigt, wie daraus die konkrete Anforderung aktuell und überprüfbar hervorgeht. Registrierungsnummer und erforderliche Zugangsinformationen sind anzugeben. Gleich- wertige Bescheinigungen und rechtlich anerkannte Nachweise aus anderen EU-/EWR-Staaten werden berücksichtigt. Die Zulässigkeit der Berufsausübung in Deutschland muss für erlaubnispflichtige Leis- tungen gewährleistet sein.

3.1.4 Unternehmensangaben

Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäfts- anschrift, gesetzliche Vertretung, Ansprechpartner und Kontaktdaten sowie die Eintragung in das ein- schlägige Berufs- oder Handelsregister, soweit eine Eintragungspflicht besteht. Anzugeben sind Re- gistergericht bzw. Registerstelle und Registernummer. Besteht keine Eintragungspflicht, ist dies zu erläutern. Auf Anforderung sind ein aktueller Registerauszug oder entsprechende Nachweise des Nie- derlassungsstaates vorzulegen. Eine bloße Gewerbeanmeldung ersetzt eine für den konkreten Leis- tungsbereich erforderliche Erlaubnis nicht.

3.2 Ausschlussgründe und Selbstreinigung

Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, gibt eine Erklärung zu den Ausschlussgrün- den nach §§ 123 und 124 GWB ab. Sie umfasst insbesondere strafrechtlich relevante Sachverhalte, Steuern und Sozialabgaben, Insolvenz, schwere berufliche Verfehlungen, Wettbewerbsverstöße, Inte- ressenkonflikte und wesentliche Mängel früherer Aufträge. Relevante Sachverhalte dürfen unter Dar- stellung ihrer Umstände und etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB offengelegt wer- den. Die Entscheidung über einen Ausschluss erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vo- raussetzungen, Verhältnismäßigkeit und Ausschlusszeiträume; eine Offenlegung führt nicht ohne Prüfung zum Ausschluss.

3.2.1 Sanktionen und Registerabfragen

Mit dem Angebot ist zu erklären, dass der Zuschlag und die Vertragsausführung keinem einschlägigen unionsrechtlichen Vergabe- oder Bereitstellungsverbot entgegenstehen. Die Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 umfasst auch die dort erfassten Eigentums-, Kontroll- und Vertre- tungsverhältnisse sowie betroffene Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher, auf die mehr als 10 Prozent des Auftragswerts entfallen. Gesetzlich erforderliche Registerabfragen, insbe- sondere beim Wettbewerbsregister, führt die Auftraggeberin selbst durch. Die Unternehmen haben die hierfür erforderlichen Identifikationsangaben bereitzustellen und relevante Änderungen unverzüg- lich mitzuteilen.

3.3 Verifizierung

Die Auftraggeberin darf Referenzgeber kontaktieren und vorgelegte Angaben im erforderlichen Umfang verifizieren. Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu Steuern und Sozialabgaben, Versicherungsbestä- tigungen und Erlaubnisse sind auf Anforderung vorzulegen. Die Nachweise müssen den maßgeblichen

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aktuellen Sachverhalt belegen; für Registerauszüge soll das Ausstellungsdatum grundsätzlich nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Bei Abweichungen ist die unveränderte Gültigkeit zu erläutern. Der Wegfall einer erklärten Eignung, einer erforderlichen Erlaubnis oder wesentlicher zugesagter Ka- pazitäten ist unverzüglich anzuzeigen.

3.4 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Mindestanforderung an die finanzielle Absicherung ist der losbezogene Versicherungsschutz. Für jun- ge Unternehmen und bei berechtigten Nachweishindernissen gelten die gesetzlichen Möglichkeiten anderer geeigneter Belege nach § 45 Abs. 5 VgV.

3.5 Personalbestand

Anzugeben sind die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre, soweit verfügbar, sowie der aktuelle Bestand, gegliedert nach den für das Angebot relevanten Funktionen. Die Angaben sind Hintergrundinformationen; eine starre Mindestzahl bereits fest angestellter Beschäftigter wird nicht gefordert. Entscheidend ist die nachgewiesene Verfügbarkeit der für das jeweilige Los und gegebenenfalls die gleichzeitige Ausführung mehrerer Bewachungslose benötigten Kräfte, Leitungen und Reserven. Eigene Beschäftigte, verbindlich verfügbare externe Kapa- zitäten und noch zu gewinnende Kräfte sind getrennt auszuweisen. Unverbindliche Zugriffserwartun- gen genügen für einen erforderlichen Verfügbarkeitsnachweis nicht.

3.6 Referenzen

Der Referenzzeitraum umfasst die letzten fünf Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist; auch ältere als drei Jahre zurückliegende Leistungen werden zur Öffnung des Wettbewerbs berücksichtigt. Bei laufenden Aufträgen werden ausschließlich die bis zum Ablauf der Angebotsfrist tatsächlich erbrachten Leistun- gen angerechnet. Jede Referenz muss Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktmöglichkeit, Leistungszeitraum, eigenen Leistungsanteil, Leistungsinhalt, Umfang sowie die für die Mindest- anforderung maßgeblichen Zahlen enthalten. Private und öffentliche Auftraggeber werden gleich behandelt. Leistungen als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Unterauftragnehmer zählen nur im Umfang des nachgewiesenen eigenen Beitrags. Unternehmensreferenzen können nicht allein durch den Wechsel einzelner Beschäftigter zu einem anderen Unternehmen übertragen werden.

3.7 Gemeinsame Anforderungen an eingesetztes Personal

Für alle Funktionen gelten die im LV verlangten Deutschkenntnisse von mindestens B1 in Wort, bei Kassen-, Dokumentations-, Sicherheits-, Koordinations- und Berichtspflichten auch in Schrift. Weite- re Englischkenntnisse sind erwünscht, stellen jedoch keine zusätzliche Eignungsmindestanforderung dar. Mit dem Angebot ist die Einhaltung zu bestätigen; vor Einsatz ist die tatsächliche Eignung durch den Auftragnehmer zu prüfen und nachvollziehbar festzuhalten. Eine pauschale Pflicht zur Vorlage eines bestimmten Sprachzertifikats besteht nicht. Die erforderliche Einweisung, Unterweisung, Orts- kenntnis, Serviceorientierung und Erreichbarkeit sind entsprechend dem LV sicherzustellen.

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3.8 Eignungsanforderungen Los 1: Kassendienst

3.8.1 Anwendungsbereich

Die Anforderungen dieses Abschnitts betreffen die Organisation eines standortübergreifenden Kas- senbetriebs einschließlich Ticketverkauf, Bar- und Kartenzahlung, Tagesabrechnung, Wechselgeld- versorgung, sicherer Bargeldübergabe und Steuerung des Geld- und Werttransports. Eine Bewa- chungserlaubnis oder eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wird nicht pauschal für sämtli- che Kassenkräfte gefordert. Soweit einzelne übernommene Tätigkeiten eine Erlaubnis oder beson- dere Qualifikation voraussetzen, muss das jeweils ausführende Unternehmen bzw. Personal diese besitzen.

3.8.2 Unternehmensreferenzen

Vorzulegen sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen über eigenverantwortlich organisierte Kassen- oder Ticketverkaufsleistungen mit regelmäßigem Publikumsverkehr. Jede Referenz muss den Einsatz und die Koordination von Kassenpersonal, elektronische Verkaufs-/Kassensysteme, Bar- und bargeldlose Zahlungsvorgänge sowie Tagesabschluss oder vergleichbare periodische Abrechnung umfassen. Mindestens eine Referenz muss mindestens fünf gleichzeitig betriebene Kassenarbeits- plätze an mindestens 20 Betriebstagen nachweisen; die Betriebstage müssen nicht unmittelbar auf- einanderfolgen. Mindestens eine der Referenzen muss die zeitgleiche Organisation von mindestens zwei räumlich getrennten Kassenbereichen mit jeweils eigener operativer Zuordnung nachweisen. Diese Zusatzmerkmale dürfen durch dieselbe Referenz erfüllt werden.

Vergleichbar sind insbesondere Kassenbetriebe von Ausstellungen, Messen, Freizeit-, Kultur-, Sport- oder Besucheranlagen und Veranstaltungen mit wechselndem Besucheraufkommen. Eine frühere IGA-, BUGA- oder Gartenschauleistung wird nicht vorausgesetzt. Die Referenzen müssen einen elekt- ronisch dokumentierten und nachvollziehbar abrechenbaren Kassenbetrieb erkennen lassen. Zusätz- lich sind je Referenz die maximale gleichzeitige Kassenbesetzung, Zahl der Betriebstage, Zahl der Kassenbereiche, Zahlungsarten sowie Verantwortlichkeiten für Kassenkontrolle und Bargeldübergabe anzugeben.

3.8.3 Personelle Ausstattung

3.8.3.1 Leitung und Stellvertretung Mit dem Angebot sind die für Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen vorgesehenen Kassenkoordina- tionen und ihre Stellvertretungen zu benennen. Sofern das Personal noch beschafft werden muss, ist diese Angabe freiwillig. Die Person muss in jedem Fall die Funktionen nach Teil B der Leistungsbe- schreibung eigenständig wahrnehmen können. Eine übergeordnete Vertragsansprechperson kann mit einer örtlichen Funktion verbunden werden, wenn die Aufgaben zeitlich und räumlich vollständig er- füllbar bleiben.

3.8.3.2 Personelle Kapazität Mindestanforderung ist die gesicherte Fähigkeit, die veröffentlichten Besetzungsanforderungen an allen drei Standorten gleichzeitig einschließlich Pausenablösung, Krankheit, Schulung und kurzfristi- ger Änderungen zu erfüllen. Mit dem Angebot ist eine Kapazitätsübersicht je Standort und Funktion vorzulegen. Sie weist Spitzenbesetzung, erforderlichen Personalpool, verfügbare Reserve, Leitungs- und Vertretungsabdeckung sowie andere zeitgleiche Verpflichtungen aus. Die Personaleinsatzrech- nung muss Arbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten und arbeitsfreie Tage berücksichtigen. Die im LV ausge-

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wiesenen langen Besetzungszeiten einer Koordinationsfunktion sind keine Erlaubnis für entsprechend lange Individualschichten.

3.8.4 Geld- und Werttransport

Mit dem Angebot sind die beabsichtigte Organisation des Geld- und Werttransports und die Ab- grenzung zwischen eigener Leistung und Unterauftrag kurz darzustellen. Bei Untervergabe sind Leistungsanteil und, soweit bereits bekannt und zumutbar, der vorgesehene Dienstleister zu benen- nen. Vor Zuschlag ist dessen verbindliche Verfügbarkeit für mindestens eine Abholung je Kalenderwo- che und Standort sowie erforderliche Zusatzabholungen nachzuweisen. Das ausführende Unterneh- men muss über die für seine Tätigkeit erforderliche Erlaubnis nach § 34a GewO und die vorgeschrie- bene Registrierung verfügen. Die erforderlichen beruflichen Berechtigungen können nicht durch einen allgemeinen Verweis auf einen Eignungsverleiher ersetzt werden. Maßgeblich ist das Unternehmen, das die erlaubnispflichtige Tätigkeit tatsächlich ausführt.

3.8.5 Versicherungsschutz

Mindestanforderung ist eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für reine Vermögensschäden je Scha- densereignis. Der Schutz muss die angebotenen Kassen-, Abrechnungs- und Koordinationsleistungen erfassen. Zusätzlich ist für die anvertrauten Bargeldbestände ein auf die Verwahrung und die versi- cherten Verlustrisiken abgestimmter Versicherungsschutz von mindestens 250.000 Euro je Standort und für Geldtransporte von mindestens 250.000 Euro je Transport nachzuweisen. Der Transport- nachweis darf über den eingesetzten Geld- und Wertdienstleister geführt werden. Die Jahreshöchst- leistung muss jeweils mindestens dem Zweifachen der geforderten Ereignisdeckung entsprechen.

Mit dem Angebot genügt die Erklärung über bestehenden Versicherungsschutz oder die verbindliche Bereitschaft, ihn im Zuschlagsfall ab Leistungsbeginn herzustellen. Vor Zuschlag ist eine Bestätigung eines Versicherers über bestehenden oder im Zuschlagsfall verbindlich zugesagten Schutz vorzule- gen. Versicherte Tätigkeiten, Versicherungssummen, Jahresmaximierung, Selbstbehalte und wesent- liche Ausschlüsse müssen erkennbar sein. Die Erklärung muss die tatsächliche Leistungsaufteilung einschließlich Unteraufträgen abbilden. Bargeldhöchstbestände und Übergabeintervalle sind so zu organisieren, dass die im veröffentlichten Vertrag festgelegten und versicherten Höchstbestände ein- gehalten werden. Versicherungsgrenzen begrenzen die vertragliche Haftung nicht.

3.9 Eignungsanforderungen Lose 2 bis 4: Sicherheits- und Ordnungsdienste

3.9.1 Anforderungen je Standortlos

Die nachstehenden Mindestanforderungen gelten jeweils für Los 2 Dortmund, Los 3 Duisburg und Los 4 Gelsenkirchen. Sie müssen für jedes angebotene Los erfüllt sein. Aufgrund der derzeit inhaltlich übereinstimmenden Aufgabenprofile werden dieselben fachlichen Mindeststandards angesetzt. Der Nachweis der örtlichen Leitung, der Personalverfügbarkeit, der Kommunikationsausstattung und des Einsatzmodells ist dennoch für jedes Los gesondert zu führen. Abweichende örtliche Vorgaben der veröffentlichten Sicherheitskonzepte und Pläne sind in der jeweiligen Planung zu berücksichtigen.

3.9.2 Berufliche Erlaubnis

Für das Bewachungsleistungen ausführende Unternehmen sind die Erlaubnis nach § 34a GewO, aus- stellende Behörde und Erlaubnisdatum sowie die Unternehmensidentifikation im Bewacherregister

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anzugeben. Auf Anforderung sind die Erlaubnis und ein geeigneter Registrierungsnachweis vorzule- gen. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern müssen diejenigen Unternehmen über die Berechtigungen verfügen, die erlaubnispflichtige Aufgaben übernehmen. Unternehmen aus anderen Staaten müssen ihre Berechtigung zur rechtmäßigen Ausführung in Deutschland belegen; gleichwerti- ge bzw. anerkannte Berechtigungen werden im gesetzlichen Umfang berücksichtigt. Eine noch unge- klärte Erlaubnisfähigkeit genügt nicht.

3.9.3 Unternehmensreferenzen

Vorzulegen sind mindestens zwei Referenzen über eigenverantwortlich organisierte Sicherheits- und Ordnungsdienstleistungen bei Veranstaltungen oder publikumsintensiven Besucheranlagen. Jede Referenz muss Einlass-/Zutrittskontrolle, Besucherlenkung, Sicherheits- oder Ordnungsaufgaben und eine eigene Einsatzleitung umfassen. Mindestens eine Referenz muss den gleichzeitigen Einsatz von mindestens zehn Sicherheits-/Ordnungskräften an mindestens fünf Veranstaltungstagen nachweisen. Die Tage müssen nicht unmittelbar aufeinanderfolgen. Die Referenzen müssen die Koordination mit dem Veranstalter sowie geregelte Kommunikations- und Eskalationswege erkennen lassen.

Zusätzlich ist mindestens eine Referenz mit durchgehender Objektbewachung im Schichtbetrieb über mindestens 30 aufeinanderfolgende Kalendertage mit 24-stündiger täglicher Besetzung nachzuwei- sen. Sie kann Bestandteil einer Veranstaltungsreferenz oder eine zusätzliche Referenz sein. Nachzu- weisen sind Schichtübergabe, Kontrollgänge, Ereignisdokumentation und Vertretungsorganisation. Reine Empfangs-, Informations- oder Ticketverkaufsleistungen ohne Sicherheitsverantwortung erfül- len diese Anforderung nicht. Eine bestimmte örtliche Lage oder die Bewachung einer bestimmten Ob- jektart wird nicht vorausgesetzt.

3.9.4 Referenzverwendung bei mehreren Losen.

Eine geeignete Referenz darf zum Nachweis für mehrere Bewachungslose verwendet werden; die Re- ferenzanzahl wird nicht mit der Zahl angebotener Lose vervielfacht. Je Referenz sind Einsatzort, Art der Veranstaltung oder Anlage, Veranstaltungstage bzw. Bewachungszeitraum, maximale gleichzeitige Kräftezahl, eingesetzte Funktionen, eigene Leitungsverantwortung und eigener Leistungsanteil anzu- geben. Die fachliche Referenzeignung ersetzt nicht den Nachweis der für mehrere gleichzeitig auszu- führende Lose erforderlichen Kapazität.

3.9.5 Standortkoordination und Stellvertretung

Für jedes angebotene Bewachungslos sind eine Standortkoordination und eine Stellvertretung na- mentlich mit Kurzprofil und Verfügbarkeitsangabe zu benennen. Sofern das Personal noch beschafft werden muss, ist diese Angabe freiwillig. Beide müssen eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder einen gesetzlich anerkannten entsprechenden Befähigungsnachweis besitzen. Für jede Person ist vor Zuschlagserteilung auf Anforderung mindestens ein persönlicher Einsatz in leitender Funktion bei einer Veranstaltung oder Besucheranlage mit Zutrittskontrolle, Personalsteuerung und Sicher- heitsverantwortung nachzuweisen. Diese Personen müssen insbesondere Personaldisposition, Schicht-/Ereignisprotokolle, Zusammenarbeit mit Veranstaltungsleitung und Behörden sowie Räu- mungs- und Notfallkoordination beherrschen. Gleichzeitige örtliche Leitungsaufgaben an verschiede- nen Standorten dürfen nicht derselben Person zugeordnet werden.

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3.9.6 Kapazitäts- und Ausstattungsnachweis

Je Los sind eine personelle Kapazitätsübersicht für Regelbetrieb, Spitzenbedarf und Ausfälle sowie ein Nachweis der verfügbaren Führungs- und Vertretungskapazität vorzulegen. Abzudecken sind insbe- sondere Einlass, Lotsen-/Besucherlenkung, die 24/7-Bewachung am Bauhof, Parkstreifen, Veranstal- tungsschutz und Standortkoordination gemäß veröffentlichtem LV. Für mehrere angebotene Bewa- chungslose ist zusätzlich eine Gesamtübersicht mit zeitgleichen Verpflichtungen und der tatsächli- chen Zuordnung gemeinsamer Reserven vorzulegen. Ferner ist die Verfügbarkeit der erforderlichen Kommunikationsinfrastruktur einschließlich der je Los für die Auftraggeberin vorgesehenen 20 Funk- geräte und zwei Kanäle zu erklären. Erforderliche Genehmigungen müssen rechtzeitig vor Einsatz vor- liegen.

3.9.7 Versicherungsschutz

Mindestanforderung je Bewachungslos ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, 250.000 Euro für reine Vermögensschä- den, 250.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 100.000 Euro für Schlüssel- /Codeverluste einschließlich erforderlicher Austauschmaßnahmen je Schadensereignis. Der Schutz muss Einlass, Besucherlenkung, Veranstaltungs- und Objektbewachung sowie die übernommene Koordination erfassen. Die Jahreshöchstleistung muss jeweils mindestens dem Zweifachen der Ereig- nisdeckung entsprechen. Die gesetzlichen Mindestanforderungen der BewachV bleiben unberührt. Die in Ziffer 3.8 geregelten Nachweiszeitpunkte gelten entsprechend.

3.9.8 Versicherung bei mehreren Bewachungslosen

Ein einheitlicher Versicherungsvertrag für mehrere Lose ist zulässig. Die geforderten Deckungen müs- sen für jedes erfasste Leistungsrisiko bestehen; eine bloße Aufteilung einer unzureichenden Versiche- rungssumme auf mehrere Lose genügt nicht. Die Versicherungssummen werden nicht allein wegen der Anzahl der Lose rechnerisch vervielfacht. Der Versicherer muss jedoch bestätigen, dass sämtliche gleichzeitig beauftragten Standorte und Tätigkeiten vom vereinbarten Schutz erfasst sind. Bei einer Bietergemeinschaft ist auch deren Haftung angemessen abzubilden.

4 Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Unteraufträge

4.1 Zulässigkeit von Bietergemeinschaften.

Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden Einzelbietern gleichgestellt. Mit dem Angebot sind sämtliche Mitglieder, die beabsichtigte Leistungsaufteilung, ein zur Vertretung im Vergabeverfahren und zum Vertragsschluss bevollmächtigtes Mitglied sowie die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall anzugeben. Eine bestimmte Rechtsform bei Angebotsabgabe wird nicht ver- langt. Die Auftraggeberin kann zur Prüfung kartellrechtlicher Fragen die sachlichen Gründe der Zu- sammenarbeit anfordern. Allein die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft begründet keinen Aus- schluss.

4.2 Nachweise innerhalb der Bietergemeinschaft

Unternehmensbezogene Angaben und Erklärungen zu Ausschlussgründen sind von jedem Mitglied vorzulegen. Die fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann gemeinschaftlich nachgewie- sen werden, soweit die betreffenden Kapazitäten der Gemeinschaft tatsächlich zur Verfügung stehen.

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Tätigkeitsbezogene Erlaubnisse und Qualifikationen muss jeweils das ausführende Mitglied besitzen. Bei Referenzen ist der tatsächlich geleistete Anteil des Mitglieds maßgeblich. Eine pauschale Forde- rung, wonach jedes Mitglied sämtliche Referenz-, Personal- und Versicherungsanforderungen allein erfüllen muss, besteht nicht.

4.3 Eignungsleihe und Verpflichtungserklärung

Ein Bieter kann für die wirtschaftliche/finanzielle sowie technische/berufliche Leistungsfähigkeit Ka- pazitäten anderer Unternehmen nach § 47 VgV in Anspruch nehmen. Mit dem Angebot sind das Un- ternehmen, das geliehene Eignungsmerkmal und die bereitgestellten Mittel bzw. Leistungen konkret zu bezeichnen. Eine Verpflichtungserklärung muss Art, Umfang, Dauer und Verfügbarkeit der Kapazi- täten für das angebotene Los bzw. die zulässige Loskombination belegen. Eine unverbindliche Ab- sichtserklärung oder allein die Konzernzugehörigkeit genügt nicht. Die Auftraggeberin prüft die Eig- nung des Eignungsverleihers für den übernommenen Beitrag und das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen.

4.4 Ausführungsbezug und Haftung bei Eignungsleihe

Bei der Inanspruchnahme fremder beruflicher Erfahrung oder Ausbildungs-/Befähigungsnachweise muss das betreffende Unternehmen die Leistungen ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Erlaubnisse zur Berufsausübung können nicht isoliert „geliehen“ werden. Bei wirtschaftli- cher/finanzieller Eignungsleihe verlangt die Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung von Bieter und Eignungsverleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der in Anspruch genomme- nen Kapazität. Hierzu ist eine ausdrückliche Erklärung vorzulegen. Ein generelles Selbstausführungs- gebot oder ein generelles Verbot der Eignungsleihe wird nicht festgelegt.

4.5 Unteraufträge ohne Eignungsleihe

Beabsichtigte Unteraufträge sind mit Leistungsanteil und betroffenem Los anzugeben. Vorgesehene Unterauftragnehmer sind bereits mit dem Angebot zu benennen, soweit dies bekannt und zumutbar ist. Soweit ihre Kapazitäten zugleich für die Eignung benötigt werden, gelten zusätzlich Ziffern 5.3 und 5.4. Von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern werden vor Zuschlag die erforderlichen Benennungen und Verfügbarkeitsnachweise verlangt; für den Geld- und Werttransport gilt ausdrück- lich Ziffer 3.6. Ein Unterauftragnehmer muss die Anforderungen erfüllen, die seinen tatsächlichen Leistungsanteil betreffen. Nicht einschlägige Anforderungen anderer Lose oder Leistungsbereiche werden ihm nicht auferlegt.

4.6 Prüfung, Zustimmung und Austausch

Die Auftraggeberin prüft Unterauftragnehmer im gesetzlich vorgesehenen Umfang nach § 36 VgV und kann erforderliche Erklärungen und Nachweise verlangen. Ein gesetzlich gebotener Ersatz eines un- geeigneten oder zwingend auszuschließenden Eignungsverleihers bzw. Unterauftragnehmers richtet sich nach §§ 36 und 47 VgV; die Auftraggeberin bestimmt hierfür eine angemessene Frist. Während der Ausführung bedürfen Einsatz und Wechsel von Unterauftragnehmern der in der Leistungsbe- schreibung vorgesehenen vorherigen Zustimmung. Ein Wechsel darf die Eignung, die angebotene Qualität und die ordnungsgemäße Ausführung nicht vermindern und keine unzulässige Änderung des Auftrags bewirken.

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4.7 Verantwortung und Arbeitnehmerüberlassung

Der Auftragnehmer bleibt für sämtliche übernommenen Leistungen verantwortlich. Eine Zustimmung zur Untervergabe entlastet ihn nicht. Verpflichtungen zu Mindestlohn, Tariftreue, Datenschutz, Si- cherheit und Nachweisführung sind in den einschlägigen Unterverträgen weiterzugeben. Eine allge- meine gesamtschuldnerische Haftung jedes Unterauftragnehmers für den gesamten Hauptauftrag wird nicht verlangt. Soweit tatsächlich Arbeitnehmerüberlassung stattfindet, sind deren gesetzliche Voraussetzungen, Erlaubnisse und bewachungsrechtliche Anmeldungen einzuhalten; die Bezeich- nung als Unterauftrag ersetzt diese nicht. Die arbeitsrechtliche Führung und Organisation der eigenen Leistung verbleiben beim Auftragnehmer.

4.8 Mehrfachbeteiligungen und unabhängige Angebote

Die Beteiligung verbundener Unternehmen oder eines Unternehmens in unterschiedlichen Angebots- konstellationen führt nicht allein deshalb zum Ausschluss. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für ab- gestimmte Angebote, eine Verletzung des Geheimwettbewerbs oder unzulässige Wettbewerbsbe- schränkungen, klärt die Auftraggeberin diese auf und entscheidet nach den gesetzlichen Vorausset- zungen. Auf Anforderung sind Unabhängigkeit der Angebotserstellung, Leistungsaufteilung und Schutz vertraulicher Angebotsdaten darzulegen. Die besondere Zurechnung bei der Zuschlagslimitie- rung richtet sich nach Ziffer 9.8.

5 Inhalt und Kalkulation des Angebots

5.1 Vollständigkeit und Loszuordnung

Das Angebot muss für jedes angebotene Los das vollständig ausgefüllte Preisblatt sowie die geforder- ten Eignungs- und Qualitätsunterlagen enthalten. Für mehrere Lose gemeinsam geltende Erklärungen können einmal eingereicht werden, wenn ihr Geltungsbereich eindeutig angegeben ist. Losbezogene Preise, Kapazitäten, Leitungspersonen und Qualitätszusagen müssen getrennt erkennbar sein. Allge- meine Unternehmensbroschüren ersetzen die geforderten konkreten Angaben nicht.

5.2 Hauptangebot, Nebenangebote und Vorbehalte

Je Bieter bzw. Bietergemeinschaft ist je Los ein Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Änderungen der Vergabeunterlagen, abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen, eigene Haftungsbegrenzungen oder von der Beauftragung weiterer Lose abhängige Vorbehalte sind unzulässig. Erläuterungen sind als gesonderte Anlage zulässig, soweit sie den verbindlichen Angebot- sinhalt lediglich erklären.

5.3 Preisangaben und Einheitspreise

Die Preise sind in Euro netto anzugeben; Umsatzsteuer und gegebenenfalls steuerliche Besonderhei- ten sind gesondert auszuweisen. Stundensätze, Pauschalen und sonstige Einheiten sind den hierfür vorgesehenen Positionen zuzuordnen. Preise sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben, sofern das Preisblatt keine andere Eingabegenauigkeit bestimmt. Jede geforderte Position ist auszu- füllen. Ein Betrag von 0,00 Euro setzt voraus, dass die Leistung zu diesem Preis verbindlich angeboten wird. Ein Gesamtbewertungspreis von 0,00 Euro wird nach § 60 VgV aufgeklärt und nicht allein wegen

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seiner Höhe ausgeschlossen. Negative Preise sind nicht zugelassen. Die Formeln und Mengenvorga- ben des Preisblatts dürfen nicht verändert werden.

5.4 Mengen- und Preisbasis

Bewertungsgrundlage sind ausschließlich die im veröffentlichten Preisblatt verbindlich vorgegebenen Wertungsmengen, Betriebsfälle und Abrufszenarien. Die prognostizierten Besucherzahlen und Stun- denansätze sind keine zusätzliche Abnahmegarantie. Mindestabnahme, Höchstmengen, Abruffristen, Reduzierungsrechte und deren Vergütungsfolgen richten sich nach den ausdrücklich veröffentlichten Vertragsregelungen. Der Bieter darf nicht eigenmächtig Positionen zur Bildung seines Bewertungs- preises weglassen. Soweit die Unterlagen keine hinreichend bestimmte Kalkulationsbasis enthalten, ist dies vor Angebotsabgabe als Bieterfrage anzusprechen.

5.4.1 Besetzungsstunden und Personalaufwand

Eine vergütete Besetzungsstunde bezeichnet die Bereitstellung der geforderten Funktion am festge- legten Einsatzort. Sie ist von den Arbeitsstunden der dafür eingesetzten Beschäftigten zu unterschei- den. Der Bieter muss Schichtwechsel, Pausenablösung, Ersatzpersonal, Urlaub, Krankheit und ar- beitszeitrechtliche Grenzen in seinen Personalaufwand einrechnen. Rüst-, Übergabe-, Dokumentati- ons-, Schulungs- und Abrechnungsaufwand ist einzukalkulieren, soweit das Preisblatt hierfür keine eigene Vergütung vorsieht. Auch nicht gesondert abrechenbare, aber arbeitsrechtlich zu vergütende Arbeitszeit ist bei Lohnansatz und Verrechnungssatz vollständig zu berücksichtigen.

5.4.2 Kalkulation Los 1

Die Kalkulation umfasst insbesondere Kassenkräfte und Kassenkoordination an drei Standorten, lau- fende Personalsteuerung, Wechselgeldbeschaffung und -vorhaltung, Abrechnungs- und Differenzbe- arbeitung, Einweisung neuer Kräfte, Kommunikationsmittel und die vom Auftragnehmer zu stellenden Organisationsmittel. Fahrräder, Tresore und Geld-/Werttransportleistungen sind in den gesonderten Preispositionen anzubieten, soweit diese entsprechend Teil B des LV vorgesehen sind. Die Kosten der mindestens wöchentlichen standortbezogenen Abholung und etwaiger im Preisblatt vorgegebener Zusatzabholungen sind nachvollziehbar abzubilden. Fehlbeträge dürfen nicht als Erlös des Auftrag- nehmers oder pauschaler Abzug von Beschäftigtenlöhnen kalkuliert werden.

5.4.3 Kalkulation Lose 2 bis 4

Je Bewachungslos sind die unterschiedlichen Funktionen, Qualifikationen und Einsatzzeiten ein- schließlich Nacht-, Sonn- und Feiertagsdiensten nach dem Preisblatt zu kalkulieren. Die 24/7- Besetzung am Bauhof, die während der Betriebszeiten erforderliche Standortkoordination, Einlass, Streifen, Besucherlenkung und Veranstaltungsschutz sind in der Einsatzrechnung abzudecken. Erfor- derliche Funkinfrastruktur, Reservegeräte, die der Auftraggeberin bereitzustellenden Funkgeräte und Kanäle, E-Fahrrad, persönliche Schutzausrüstung und Dienstkleidung sind entsprechend der veröf- fentlichten Vergütungszuordnung einzurechnen. Die bloße Division einer Jahresstundenzahl durch eine angenommene Arbeitnehmerjahresleistung ersetzt keine Schicht- und Verfügbarkeitsplanung.

5.4.4 Mengenänderungen, Ausfälle und Preisnachlässe

Mehrbedarf, Reduzierungen und Abberufungen werden ausschließlich nach den veröffentlichten Ab- ruf- und Vergütungsregeln behandelt. Eigene Ausfallgebühren, Mindestschichtlängen oder Storno- pauschalen dürfen nur angegeben werden, wenn das Preisblatt hierfür ausdrücklich eine Position mit

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einheitlicher Wertungsregel vorsieht. Anderenfalls stellen solche Vorbehalte eine Abweichung von den Vergabeunterlagen dar. Gewertet werden nur unbedingte, dem jeweiligen Los eindeutig zugeord- nete Preisnachlässe. Losübergreifende Rabatte, Paketnachlässe und zusätzliche zahlungsfristabhän- gige Skonti sind nicht zugelassen.

5.4.5 Preisbindung und Entgeltänderungen

Verbindlich feststehende Änderungen gesetzlicher oder sonst zwingender Entgelte bis und während der Leistungserbringung sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Für nach Angebotsabgabe eintre- tende, bei Angebotsabgabe noch nicht verbindlich feststehende Änderungen gilt ausschließlich die im Vertragsentwurf enthaltene Preisänderungsregelung. Eine gesetzliche oder tarifliche Lohnerhöhung führt für sich genommen nicht zu einer von den Vertragsbedingungen abweichenden Preisanpassung. Eigene Preisgleitklauseln des Bieters sind unzulässig. Die Pflicht zur Zahlung des jeweils geschuldeten Arbeitsentgelts besteht unabhängig von der Vergütung durch die Auftraggeberin.

5.4.6 Ausstattung, Sponsoring und Vertragsgrundlagen

Die Gestellung von Ausstattung durch die Auftraggeberin ist nur in dem Umfang anzusetzen, in dem dies in den veröffentlichten Unterlagen zugesagt ist. Die IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH ist grundsätzlich bereit, freiwillige Sponsoringleistungen des Auftragnehmers anzunehmen.

Art und Umfang einer möglichen Gegenleistung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH für Sponsoringleis- tungen werden erst nach Zuschlagserteilung im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer gesondert erörtert und vereinbart.

Eine Reduzierung des Angebotspreises wird bei der Wertung des Angebots berücksichtigt.

Zusatzleistungen werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Im Falle der Zu- schlagserteilung werden diese Zusatzleistungen als vertragliche Leistungen in den Vertrag aufge- nommen und mit Vertragsschluss Vertragsbestandteil.

Dienstkleidung muss entsprechend dem LV frei von Werbung und Sponsorenlogos sein. Die Nutzung von Namen, Logos und Kennzeichen der IGA 2027 bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggebe- rin. Die für den Zuschlag bewerteten personellen, organisatorischen und qualitativen Zusagen werden im Zuschlagsfall verbindlicher Bestandteil der geschuldeten Leistung.

6 Zuschlagskriterien

6.1 Gewichtung

Der Zuschlag wird je Los anhand von maximal 100 Punkten ermittelt. Die folgende Gewichtung gilt für alle vier Lose. Die Unterschiede der Leistungen werden in den nachfolgenden losbezogenen Bewer- tungsinhalten berücksichtigt. Die bloße Erfüllung der Eignung und der gesetzlichen Mindestanforde- rungen wird nicht gesondert bepunktet.

KriteriumPunkte
Preis100

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7 Mindestlohn, Tariftreue und Entgeltkontrolle

7.1 Verpflichtung zur rechtmäßigen Vergütung

Mit dem Angebot verpflichtet sich der Bieter, bei der Ausführung die geltenden arbeits- und sozial- rechtlichen Pflichten nach § 128 Abs. 1 GWB sowie die einschlägigen Vorgaben des TVgG NRW, Mi- LoG, AEntG und AÜG einzuhalten. Zu zahlen ist mindestens das für die konkrete Tätigkeit und Be- schäftigung jeweils zwingend geschuldete Entgelt einschließlich geschuldeter Zuschläge und sonsti- ger zwingender Entgeltbestandteile. Soweit mehrere verpflichtende Regelungen eingreifen, ist die für die Beschäftigten günstigere maßgeblich. Die Verpflichtung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und ist an die eingesetzten Nachunternehmen weiterzugeben.

7.2 Mindestlohn für den Leistungszeitraum

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt nach § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung ab dem

  1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde; für etwaige Leistungen im Jahr 2026 beträgt er 13,90 Euro. Der jeweils gesetzlich eröffnete Geltungsbereich bleibt maßgeblich. Höhere zwingende tarifli- che, gesetzliche oder anderweitig arbeitsvertraglich geschuldete Vergütungen sind zusätzlich zu be- achten. Diese Beträge sind Arbeitnehmerbruttolöhne und keine auskömmlichen Stundenverrech- nungssätze für die Auftraggeberin. Bei der Auskömmlichkeitsprüfung sind außerdem die kalkulato- risch erforderlichen Arbeitgeber- und Leistungskosten zu berücksichtigen.

7.3 Tätigkeitsbezogene Tarifeinordnung

Die Entgeltzuordnung ist nach dem tatsächlichen Einsatz und dem persönlichen, fachlichen, räumli- chen und zeitlichen Geltungsbereich der verbindlichen Regelungen vorzunehmen. Für Kassendienst, Kassenkoordination, Geld- und Werttransport, Einlass-/Ordnungsdienst, Objektbewachung, Kontroll- gänge und Sicherheitskoordination können unterschiedliche Regelungen und Entgeltgruppen ein- schlägig sein. Die Entgeltgruppe eines Parkplatzkassierers ist nicht allein wegen der Bezeichnung „Kasse“ auf Ticketverkauf übertragbar. Eine Tarifzeile für einfache Veranstaltungsdienste darf nicht pauschal auf höher eingruppierte Leitungs-, Kontroll- oder Bewachungsaufgaben angewandt werden. Gesetzlich notwendige Qualifikation und tarifliche Eingruppierung sind getrennt zu prüfen.

7.4 Entgeltangaben mit dem Angebot

Mit dem Angebot ist je Los eine Entgeltübersicht mit folgenden Angaben vorzulegen: eingesetzte Funk- tion und Tätigkeit, zugrunde gelegte Entgeltregelung mit Fassung/Gültigkeit und Bindungsgrund, gege- benenfalls Entgeltgruppe, kalkulierter Grundstundenlohn sowie Art und Höhe der berücksichtigten Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Funktionszuschläge. Besteht nach Auffassung des Bieters keine ein- schlägige zwingende Tarifbindung, ist dies tätigkeitsbezogen zu erläutern und die verbleibende Ent- geltgrundlage anzugeben. Für noch nicht abschließend benannte Unterauftragnehmer genügt zu- nächst die Verpflichtung zur entsprechenden Entgelt- und Nachweisweitergabe; vor deren verbindli- cher Einbindung sind die erforderlichen Angaben zu vervollständigen.

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7.5 Auskömmlichkeit der Lohn- und Preiskalkulation

Bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit oder der Einhaltung zwingender Entgelte kann die Auftraggeberin eine nachvollziehbare Kalkulationsaufgliederung verlangen. Eine Prüfung nach § 60 VgV erfolgt jeden- falls, wenn der Angebotspreis bzw. der maßgebliche Stundenverrechnungssatz den nächsthöheren vergleichbaren Preis um mindestens 20 % unterschreitet.

Diese Schwellen sind ausschließlich Aufgreifschwellen für die Preisaufklärung; sie stellen weder Min- destpreise noch automatische Ausschlussgründe dar. Die Pflicht zur Aufklärung besteht auch unab- hängig vom Erreichen dieser Schwellen, wenn der Preis oder die Kosten im Verhältnis zur angebote- nen Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Dies gilt auch bei einer auf Sponsoring beruhenden Preisgestaltung.

Sponsoring ist zulässig. Berücksichtigt werden können sowohl Sponsoringmittel Dritter als auch eigene Sponsoringbeiträge des Bieters, insbesondere ein bewusster Gewinnverzicht oder die Über- nahme eines Teils der Leistungskosten aus eigenen Mitteln. Sponsoringleistung gehen nicht in die Wertung des Preises ein.

Die Aufklärung des Bieters muss Arbeitnehmerbrutto, Zuschläge, Arbeitgeberanteile, vergütete Aus- fallzeiten, nicht gesondert abrechenbare Arbeitszeit, Reserve- und Leitungsaufwand sowie sonstige Kosten und kalkulatorische Ergebnisanteile erkennen lassen. Sponsoringbeiträge und eine gegebe- nenfalls verbleibende Kostenunterdeckung sind hiervon getrennt auszuweisen. Der Bieter hat Art, Höhe, Herkunft, zeitliche Verfügbarkeit und etwaige Bedingungen der zur Finanzierung eingesetzten Sponsoringmittel nachvollziehbar darzustellen und auf Verlangen durch geeignete Unterlagen zu be- legen. Soweit die Finanzierung von Drittmitteln abhängt, ist deren hinreichend gesicherte Verfügbar- keit für den erforderlichen Zeitraum nachzuweisen. Bei einer Finanzierung aus eigenen Mitteln ist dar- zulegen, dass der Bieter die kalkulierte Unterdeckung wirtschaftlich tragen kann. Ein pauschaler Hin- weis auf Sponsoring, Werbewirkungen oder Imagegewinn genügt nicht.

Das Risiko des Ausfalls kalkulierter Sponsoringmittel trägt der Auftragnehmer; daraus entstehen keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung oder eine Verringerung des geschuldeten Leistungsumfangs. Etwaige Werberechte oder sonstige Gegenleistungen der Auftraggeberin dürfen nur in dem in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Umfang zugrunde gelegt werden.

Ein geringer oder fehlender Gewinnansatz ist für sich genommen nicht unzulässig. Die Unterschrei- tung verbindlich geschuldeter Entgelte, unzulässige Arbeitszeitannahmen oder nicht verfügbare Per- sonalressourcen können jedoch weder durch Sponsoring noch durch eine pauschale Erklärung „Min- destlohn wird eingehalten“ gerechtfertigt werden. Die Aufklärung dient der Prüfung des eingereichten Angebots und eröffnet keine Nachverhandlung der Preise oder sonstigen Angebotsbedingungen.

Kann die Auftraggeberin die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nach der Aufklärung nicht zufriedenstellend erklären, soll sie den Zuschlag auf dieses Angebot nach § 60 Abs. 3 Satz 1 VgV ablehnen. Steht fest, dass das Angebot ungewöhnlich niedrig ist, weil Verpflich- tungen nach § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden, ist das Angebot nach § 60 Abs. 3 Satz 2 VgV abzulehnen. Sonstige Ausschlusstatbestände bleiben unberührt.

Für Pflichtverletzungen während der Ausführung gelten die im Vertrag geregelten Kontrollen, Abhilfe- und Nachzahlungspflichten sowie Kündigungsrechte. Voraussetzungen, Höhe und Begrenzung einer Vertragsstrafe ergeben sich aus den vereinbarten Vertragsbedingungen. Eine über das zwingende Maß hinausgehende Lohnhöhe wird in diesem Verfahren nicht als eigenständiges Zuschlagskriterium be- wertet; die Entgeltkontrolle sichert die rechtmäßige und verlässlich finanzierte Leistungserbringung.

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7.6 Kontrolle während der Ausführung

Der Auftragnehmer muss die Verbindung zwischen freigegebenem Einsatzplan, tatsächlich geleisteter Arbeitszeit, Abrechnung und Entgeltzahlung prüfbar herstellen können. Hierzu sind funktional zuge- ordnete Personal-/Einsatzlisten, Arbeitszeitaufzeichnungen, einschlägige Entgeltgrundlagen, Lohnab- rechnungen und geeignete Zahlungsbelege im erforderlichen Umfang vorzuhalten. Gesetzliche Auf- zeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, insbesondere § 17 MiLoG soweit anwendbar, bleiben un- berührt. Die Auftraggeberin erhält nach den Vertragsbedingungen ein Recht zu regelmäßigen Stich- proben und anlassbezogenen Kontrollen; der Auftragnehmer muss die erforderlichen Nachweise in- nerhalb einer angemessenen, kalendermäßig bestimmten Frist bereitstellen.

8 Angebotsprüfung, Zuschlagslimitierung und Zuschlag

8.1 Prüfungsablauf

Die Auftraggeberin prüft die Angebote auf frist- und formgerechten Eingang, Vollständigkeit, rechneri- sche Richtigkeit, Erfüllung der Leistungsmindestanforderungen und Eignung für das jeweilige Los. Die gesetzlich zulässige Reihenfolge von vorläufiger Angebotswertung und Eignungsprüfung bleibt vorbe- halten. Vor Zuschlag müssen sämtliche erforderlichen Feststellungen abgeschlossen sein. Die Ergeb- nisse, Aufklärungen, Wertungen und Entscheidungen werden dokumentiert. Die Öffnung der Angebo- te erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist durch mindestens zwei Vertreter der Auftraggeberin; Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.

8.2 Nachforderung und Aufklärung

Eine Nachforderung wird nicht generell ausgeschlossen. Die Auftraggeberin entscheidet nach § 56 VgV unter Beachtung von Transparenz und Gleichbehandlung, ob fehlende Unterlagen angefordert oder unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert wer- den dürfen. Hierfür setzt sie eine angemessene, nach dem Kalender bestimmte Frist. Die Nachforde- rung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskrite- rien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen; die gesetzliche Ausnahme für unwesentliche Preisangaben bleibt unberührt. Ein nachträgliches neues oder verbessertes Einsatzmodell sowie eine nachträgliche Verbesserung wertungsrelevanter Zusagen sind nicht zulässig.

8.3 Fehlende Eignung und unzulässige Angebote

Angebote werden nach Maßgabe von §§ 123 bis 126 GWB und §§ 42, 57 VgV ausgeschlossen oder bei fehlender Eignung nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere bei nicht geheilten wesentlichen Form- /Unterlagenmängeln, unzulässigen Änderungen der Vergabeunterlagen, nicht zugelassenen Neben- angeboten und nicht erfüllten Mindestanforderungen. Eine Eignungslücke, die nur einen Leistungsbe- reich betrifft, führt nicht automatisch zum Ausschluss eines anderen Losangebots, für das die Eig- nung vollständig vorliegt. Gesetzlich eröffnete Aufklärung, Nachforderung, Ersatz von Drittunterneh- men und Selbstreinigung sind vor der abschließenden Entscheidung zu berücksichtigen.

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8.4 Vertragsschluss

8.4.1 Information und Stillhaltefrist

Vor Zuschlag werden die nicht berücksichtigten Bieter gemäß § 134 GWB über den vorgesehenen Zu- schlagsempfänger, die Gründe der Nichtberücksichtigung und den frühesten Zeitpunkt des Vertrags- schlusses informiert. Bei elektronischer Übermittlung beträgt die gesetzliche Wartefrist grundsätzlich zehn Kalendertage; sie beginnt am Tag nach Absendung der Information. Die Mitteilung weist, soweit einschlägig, auf die Anwendung der Zuschlagslimitierung oder fehlende zusätzliche Kapazität hin. Informationsansprüche nach § 62 VgV bleiben unberührt. Der Zuschlag erfolgt elektronisch nach Ab- lauf der einschlägigen Wartefrist und innerhalb der Bindefrist.

8.4.2 Vertragsschluss und Aufhebung

Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag auf Grundlage des bezuschlagten Angebots und der einbezoge- nen Vergabeunterlagen zustande. Die Auftraggeberin kann das Verfahren oder einzelne Lose nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen aufheben; Gründe und Umfang werden dokumentiert und den betroffenen Bietern mitgeteilt. Ein Anspruch auf Erstattung der üblichen Angebotskosten wird nicht begründet. Ein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Schadensersatz- oder Rechtsschutzansprüche wird nicht vereinbart.

9 Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechtsschutz

9.1 Angebotsgeheimnisse und Datenschutz

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Angebot konkret nach Dokument und betroffenen An- gaben zu kennzeichnen und bei Bedarf zu begründen. Eine pauschale Kennzeichnung des gesamten Angebots ersetzt dies nicht. Personenbezogene Angaben dürfen nur im erforderlichen Umfang einge- reicht werden. Der Bieter stellt sicher, dass betroffene Personen über die Weitergabe ihrer Daten für das Vergabeverfahren informiert sind. Die Verarbeitung richtet sich nach den bereitgestellten Daten- schutzinformationen und den gesetzlichen Grundlagen; eine pauschale Einwilligung aller Beschäftig- ten wird durch die Angebotsabgabe nicht fingiert. Eine etwa erforderliche Vereinbarung zur Auf- tragsverarbeitung wird nach dem tatsächlichen Leistungs- und Datenfluss ausgestaltet.

9.2 Rügen und Nachprüfungsverfahren

Auf die Voraussetzungen des Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff. GWB und insbesondere § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Erkannte Vergabeverstöße sind grundsätzlich innerhalb von zehn Ka- lendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Aus der Bekanntmachung oder erst aus den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße müssen spätestens bis zum Ablauf der jeweiligen gesetzli- chen Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden. Nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist grundsätzlich die Frist von 15 Kalendertagen für einen Nachprüfungsantrag zu beachten. Weitere gesetzliche Zulässigkeitsvoraussetzungen und Ausnahmen bleiben unberührt. Die Rügefristen werden nicht durch den organisatorischen Termin für Bieterfragen ersetzt.

9.3 Zuständige Nachprüfungsstelle.

Zuständig ist die in der Auftragsbekanntmachung bezeichnete Vergabekammer Westfalen. Ein Nach- prüfungsantrag ist an diese Stelle zu richten. Die Einreichung einer Bieterfrage oder einer Rüge bei der

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Auftraggeberin ersetzt keinen Nachprüfungsantrag. Für die elektronische Übermittlung einer Rüge wird die Vergabeplattform empfohlen; gesetzlich wirksame andere Übermittlungswege werden hier- durch nicht ausgeschlossen.

9.4 Akteneinsicht und Geheimnisschutz

Im Nachprüfungsverfahren entscheidet die Vergabekammer über die Akteneinsicht nach § 165 GWB unter Beachtung des Schutzes vertraulicher Angaben. Die Auftraggeberin muss der Vergabekammer die angeforderten Vergabeakten zur Verfügung stellen. Ein vollständiger Ausschluss des Einsichts- rechts anderer Verfahrensbeteiligter kann nicht zugesagt werden. Die konkret kenntlich gemachten Geheimhaltungsinteressen werden im gesetzlich vorgesehenen Umfang berücksichtigt.

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