Karosserie- und Lackarbeiten an Fahrzeugen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Berliner Wasserbetriebe
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- CPV-Codes
- Instandsetzung von Fahrzeugen (50117300)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 392889-2026
- Verfahrensnummer
- b2ae0c24-1a0b-41fc-8223-6f190e9d1348
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Wasserbetriebe beschaffen eine Rahmenvereinbarung für Karosserie- und Lackarbeiten an Fahrzeugen. Die Leistungen sind in zwei regionale Bereiche aufgeteilt: Berlin Nord und Berlin Süd. Der Leistungsort ist Berlin; Angebote müssen bis zum 9. Juli 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Karosserie- und Lackarbeiten an Fahrzeugen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Berlin Nord
Karosserie- und Lackarbeiten an Fahrzeugen
Frist: 09.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Berlin Süd
Karosserie- und Lackarbeiten an Fahrzeugen
Frist: 09.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- techn. Qualität
- 40 %
- Preis
- 50 %
- Rabatte
- 10 %
- techn. Qualität
- 40 %
- Preis
- 50 %
- Rabatte
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 525034-2026
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