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Qualitätssicherungspass_Flüssigboden GEB.pdf

Kanalsanierung am Otto-Wels-Weg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 15:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Qualitätssicherungspass Einbauschulung Flüssigboden

In Anlehnung an die entsprechende Werksnorm des Systemanbieters

Stand: 09.07.2021

Bauvorhaben: Projekt Nr.: Baufirma: Hersteller: Material: Ort: Baustelle Datum: xx.xx.xxxx, xx:xx Uhr Unterschrift Teilnehmer*:

NameBauleitung Baufirma
NameSchachtmeister Baufirma
NameProjektleitung Ingenieurbüro
NameProjektleitung - GEB

*Wechselt das Personal, ist die Einbauschulung erneut durchzuführen!

Für die Verwendung von Flüssigboden als Rohrbettung und Verfüllung wurden nachfolgende Punkte besprochen. Die Einbauschulung verpflichtet zur Einhaltung.

Festlegungen:

NachweiseFestlegung
Statischer Nachweis/ AuftriebssicherungStatik 1Statik 2Statik 3Statik 4
HaltungsnameHaltungsnameHaltungsnameHaltungsnameHaltungsnameHaltungsnameHaltungsnameHaltungsname
Dimension DA [mm]: Abstand Auflager-/Haltungsbank [m]: Länge Auflager-/Haltungsbank [m]: Höhe Auflagerbank [m]: Mindesthöhe Haltebank über Rohr [m]:Dimension DA [mm]:160225280355xxxxxxxxxxxx
Abstand Auflager-/Haltungsbank [m]:
Länge Auflager-/Haltungsbank [m]:
Höhe Auflagerbank [m]:
Mindesthöhe Haltebank über Rohr [m]:
Lagenweiser Einbau: 1. Lage bis Kämpfer 2. Lage bis 30cm über Rohrscheitel 3. Lage bis Planum
Weitere** In Abhängigkeit der Rohrdimension unter „weitere
Festlegungen“ anzugeben
Zusätzliche Auflast erforderlich:
Wiedereinbau des vorhandenen BodensWiedereinbau des vorhandenen Bodensnein
ja
unbelastet (Z0/Z1.1)
belastet (Z1.2/Z2)
➢ Lageplan Entsorgungswege beachten
➢ Formblatt Stoffstromverfolgung führen
Eigenüberwachung / FremdüberwachungEintragung der Entnahmeorte/Prüffeld im Lageplan
Prüfwerte / Sollwerte:Siehe Tab. 4
Prüfintervalle:Eintragung in Tab. 5
Rezeptur, Konsistenz plastisch kpAngabe Rezepturnummern Systemanbieter
Rezeptur, Konsistenz flüssig kfAngabe Rezepturnummern Systemanbieter
Grundwasser
Untergrundverbesserung

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Änderungen der Festlegungen z.B der Rezeptur sind umgehend schriftlich allen Beteiligten mitzuteilen und dürfen erst mit Zustimmung des IB und der GEB angewendet werden und sind im Aktenvermerk festzuhalten.

Weitere Festlegungen: (durch Baugrundgutachter und Statiker im Vorfeld festzulegen und ggfs. zu ergänzen) xxx

Anforderungen:

  1. Sämtliche Rohröffnungen sind bereits während der Ausschachtungsarbeiten, vor Einbau des Verbaus abzuklären und zu verschließen. Bei Grenzbebauung ist die Isolierung der freigelegten Grundmauern zu kontrollieren und evtl. in Abstimmung mit dem Eigentümer nachzubessern. Das Gefälle des eingebauten Flüssigbodens ist in diesem Bereich vom Haus weg zu führen.

  2. Loses Erdreich ist aus dem Rohrgraben bzw. aus den Verfüllbereichen zu entfernen.

  3. Die Standsicherheit des Mauerwerkes, von Kellerlichtschächten, zugemauerten Kellerfenstern und dergleichen ist vor der Verfüllung zu prüfen.

  4. Die Auflager- und Haltungsbänke sind mit Füb kp (Konsistenzklasse F2) haltungsweise herzustellen. Die Rohrbettung und Rohrgrabenverfüllung erfolgt aus Füb kf (Konsistenzklasse F5).

  5. Die Sicherung gegen Rohrauftrieb erfolgt durch mechanische oder materialseitige Auftriebssperren (Haltungsbank). Die Maßnahmen zur Auftriebssicherung sind der Rohrstatik zu entnehmen.

  6. Die maximalen Abstände und die Mindesthöhen der Auflager- und Haltungsbänke ergeben sich aus „Tabelle 4 Rohrauflager / Auftriebssicherung“ bzw. der Rohrstatik.

  7. Die Haltungsbänke (Auftriebssicherungen) sind über den Auflagerbänken anzuordnen.

  8. Die Gesamtlänge der Auflagerbänke (in Längsachse Rohrgraben gesehen) ist höchstens auf 20% der Rohrlänge anzuordnen. Gleiches gilt für die Haltungsbänke. Bei Abweichungen gegenüber der Rohrstatik hat diese Vorrang.

  9. Die Auflager- und Haltungsbänke sind kraftschlüssig gegen die Grabenwand einzubauen und zu verdichten. Besonderes Augenmerk ist auf die Zwickelverdichtung zu richten.

  10. Erfolgt der Einbau der Auflager- und Haltungsbänke gegen den Verbau so ist dazwischen eine Gleitfuge (z.B. Styroporplatte) von mind. 5 cm anzuordnen, damit beim Ziehen des Verbaus keine Beschädigung der Auflager- und Haltungsbänke eintreten können. Der Verbau ist in diesem Bereich vorzunässen.

  11. Die Auflagerbänke können bei einer evtl. erforderlichen Untergrundverbesserung um die nötige Dicke der Planumstabilisierung erhöht werden. Der Erfolg der Planumstabilisierung ist auf dem plastischen Material vor Rohrverlegung nachzuweisen. Der Nachweis kann direkt nach dem Verdichten der Auflagerbank erfolgen. Unter Schächten kann in diesem Fall eine Sauberkeitsschicht aus Magerbeton angeordnet werden.

  12. Das Material für die Rohrgrabenverfüllung ist langsam in den Rohrgraben einzubringen (Hilfsmittel Füb kf: Einfüllschlauch bzw. Einfüllrohr oder Betonpumpe einsetzen). Maximale freie Fallhöhe ohne Hilfsmittel beträgt 1,50 m. Der Einbau in die Rohrleitungszone erfolgt wechselseitig vom Rohr beidseitig in gleicher Höhe. Es ist darauf zu achten, dass der Füb nicht direkt auf das Rohr gegeben wird, sondern gegen die Verbau- bzw. Grabenwand eingebracht wird.

  13. In Abhängigkeit der Baumaßnahme sind Einfüllabschnitte festzulegen und durch Riegel abzutrennen. Die Riegel können mit Füb kp oder z.B. durch Stahlplatten oder Verbauteile hergestellt werden.

  14. Die Vorgaben aus der Rohrstatik, im speziellen die Ausbildung der Auflager- und Haltungsbänke, der lagenweise Einbau oder das Aufbringen einer zusätzlichen Auflast, sind einzuhalten.

  15. Das Grundmaterial für Füb kp und kf innerhalb einer Haltung muss in horizontaler Richtung bei Einbau in der Leitungszone gleich sein. Beim Wiedereinbau des belasteten Aushubbodens sind die Verfüllbereiche dem „Längsschnitt Entsorgungswege“ zu entnehmen.

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  1. Füb kf darf nach Aushärtung und beim Übergang zu einer plastischen Konsistenz in keinem Fall als Füb kp weiter verarbeitet werden.

  2. Außerhalb des Mischvorganges auf der Mischanlage darf keine Zugabe von Wasser oder sonstigen Zusatzmitteln erfolgen.

  3. Die offene Zeit (von Wasserzugabe bis kompletter Einbau) darf nicht mehr als 90 min betragen.

  4. Das Ausbreitmaß ist vor Einbau des Flüssigbodens in den Rohrgraben zu kontrollieren und in Tabelle 1 „Nachweis der Einbaumengen“ einzutragen. Bei Nichteinhaltung der Sollwerte ist das Material nicht einzubauen.

  5. Die Überprüfung der Verfüllung erfolgt entsprechend Prüfplan (Tabelle 2).

  6. Die Überprüfung der Stabilität erfolgt entsprechend der Betontechnologie mittels Absetzmaßbestimmung. (Durchführung siehe Beiblatt zur Stabilitätsbestimmung)

  7. Nach jedem Einbau von Füb kf ist spätestens bis 0,5h nach der Entleerung jedes Transportfahrzeuges der Verbau schrittweise zu ziehen.

  8. Die Reinigung des Transportfahrzeuges und Ablassen des Reinigungswassers darf nicht auf dem noch nicht abgebundenen Material erfolgen.

  9. Der Rohrgraben ist während der Aushärtung des Füb weiterhin zu sichern.

  10. Für den Flüssigbodeneinbau ist die Außentemperatur zu überwachen. Bei Temperaturen unterhalb von 4 °C ist ein Einbau von Flüssigboden nur nach Rücksprache mit der örtlichen Bauüberwachung durchzuführen. Entscheidend für den Einbau bei Frost ist die erwartete Temperaturentwicklung für die folgende Nacht (Wetterbericht). Als Sicherungsmaßnahme kann eine Abdeckung vorgesehen werden. Alternativ ist ein Ausbau der oberen 40 cm möglich.

  11. Verdichtungsenergie darf erst 72 Stunden nach der Flüssigbodeneinfüllung eingebracht werden. Zur provisorischen Straßenauffüllung vor Erreichen der Überbaubarkeit sowie bei Arbeiten im und neben dem Rohrgraben darf keine dynamische Verdichtung erfolgen.

  12. Die Baufirma hat im Rahmen der Qualitätssicherung neben dem Schachtmeister und dem Bauleiter noch einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter für Überwachung während des Einbaus von Flüssigboden zu benennen. Alle drei Personen müssen an der Einbauschulung Flüssigboden für den Qualitätssicherungspass teilnehmen.

  13. Die Rohrverlegung ist von der Baufirma durch Fotos zu dokumentieren und dem AG zu übergeben.

  14. Der Einbau der Auflager- und Haltungsbänke sowie die Rohrverlegung werden von der örtlichen Bauüberwachung stichprobenartig abgenommen.

  15. Der Einbaunachweis in Tabelle 1 „Nachweis der Einbaumengen“ ist anhand der Original- Lieferscheine täglich vom Schachtmeister zu führen. Die Original-Lieferscheine sind beizufügen und zu kontrollieren (z.B. Eigenfeuchte, Rezeptur, offene Zeit).

  16. Baubegleitende Kontrollprüfungen sind durch die örtliche Bauüberwachung zu koordinieren. Die Probennahme hat in deren Beisein zu erfolgen und ist im Probenbegleitschein (Tabelle 3) zu dokumentieren.

  17. Bei der wöchentlichen Baubesprechung ist der geführte Einbaunachweis (Tabelle 1) der Bauüberwachung vorzulegen (inkl. stichprobenartiger Überprüfung der Lieferscheine).

  18. Bei der Abrechnung sind diese Unterlagen (Nachweis der Einbaumengen mit allen Lieferscheinen) geordnet dem bauüberwachenden Büro vollständig im Original zur Abschlussprüfung vorzulegen.

  19. Der geprüfte Einbaunachweis QS-Flüssigboden mit allen Lieferscheinen wird vom bauüberwachenden Büro bei Übergabe der geprüften Schlussrechnung der GEB mit den Rezepturen, Prüfberichten Flüssigboden, den vereinbarten Sollwerten vollständig als Dokumentation übergeben.

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  1. Alle Prüfergebnisse (Lastplattendruckversuch, dynamische Fallplatte, einaxiale Druckfestigkeit, Absetzmaß, usw.) der Eigenüberwachung sind den Göttinger Entsorgungsbetrieben unmittelbar zu übergeben.

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Tabelle 1 Nachweis der Einbaumengen

Tabelle 2 Prüfplan

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Tabelle 3 Probenbegleitschein

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Tabelle 4 Prüfwerte

(entsprechend dem Ergebnis der Eignungsprüfung des Grundmaterials, entsprechend der Rezeptur )

Konsistenzplastisch (kp)flüssig (kf)
Kf-Wert<= 10 -7 m/s
Scherfestigkeit<= 50 kN/m² bzw. C‘ <= 30 kN/m²
Ev2 – Wert>= 45 MN/m²
1-axiale Druckfestigkeit am 28.0,15 – 0,30 N/mm²
Einbautag(^= Zylinder = weggesteuert)
Festigkeitsentwicklung von 7d-56dfz <= 0,15 N/mm²
Ausbreitmaß entsprechendF2F5
Konsistenzklasse35-41 cm56-62 cm
Absetzmaß<= 1,0 %

Bei Abweichungen von vorgegebenen Prüfwerten ist umgehend die Bauüberwachung zu informieren, um gemeinsam mit dem Geologen die weitere Vorgehensweise abzustimmen!

Tabelle 5 Prüfintervalle

EigenüberwachungFremdüberwachung
VerantwortlichAuftragnehmer (AN)Auftraggeber (AG)
Prüflabor 1)Prüflabor 1)Geologe: eintragen Prüflabor: eintragenGeologe: eintragen Prüflabor: eintragen
1- axiale1 x / Baumaßnahme 2)1 x / Baumaßnahme 2)
Druckfestigkeit
AusbreitmaßAusbreitmaß1 mal / Tag (bzw. 1. und 8. Mischer)-----------------
Absetzmaß1 x / Baumaßnahme bei Zylinderentnahme-----------------
Ev21 x / Baumaßnahme2)1 x / Baumaßnahme 2)
Steifemodul------------------ggf.
Kf-Wert------------------ggf.
ScherfestigkeitScherfestigkeit------------------1 x / Baumaßnahme (über Zylinder und Modifizierte Viskowaage)
  1. Die Eigen- und Fremdüberwachung erfolgt durch autorisierte Prüflabore. Dabei sind grundsätzlich unterschiedliche Institute zu wählen.
  2. Die Eigen- und Fremdüberwachung erfolgt grundsätzlich je Rezeptur 2x / Baustelle (1x AN, 1x AG). Bei Baustellen längerer Dauer ist eine zusätzliche Überprüfung durch den AG durchzuführen. Die Probennahme/der Prüfwert pro Prüfintervall ist am gleichen Ort durchzuführen. Die Anzahl der erforderlichen Zylinder ist dem Probenbegleitschein zu entnehmen.

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Tabelle 6 Rohrauflager/Auftriebssicherung

RohrmaterialRohrdurch- messermax. AbstandMindesthöhe AuflagerbankMindesthöhe
Auflager-/Haltungsbank
Haltungsbänkeüber Rohr 1)
mmauBzH
s. Rohrstatik (Auszug zur Einbauschulung beilegen!)s. Rohrstatik (Auszug zur Einbauschulung beilegen!)
  1. anstelle der Haltungsbank kann als Auftriebssperre die Rohrleitung gegen den Verbau abgestützt werden, wenn der Verbau für diesen Lastfall ausgelegt ist. Dies ist entsprechend der Verbaustatik nachzuweisen. Bei standfestem Boden beginnt die UK-Verbau bis 50 cm über der Aushubsohle. Breite der Auflager- und Haltungsbänke: B=Grabenbreite Länge der Auflager- und Haltungsbänke: L>= DA des verlegten Rohres

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