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P2417903-Asbestbeprobung.pdf

Kanalsanierung am Otto-Wels-Weg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 15:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Gleichen bei Göttingen - Homberg/Efze – Gotha - Eichenzell

Büro für Geotechnik J. Schuster – Kleines Feld 11 – 37130 Gleichen- Klein Lengden

Göttinger Entsorgungsbetriebe Beratende Ingenieure z. H. Herrn Godehardt und Geologen Rudolf-Wissell-Straße 5 Geologie ∙ Baugrund Bodenmechanik 37079 Göttingen Umwelttechnik

Ihr Schreiben: Unser Zeichen: Bearbeiter: Datum: P2417903 P. Vollmer 20.01.2026

Baumaßnahme "Otto-Wels-Weg"

Geotechnische und abfalltechnische Baugrunderkundung und –begutachtung im Hinblick auf das Bauvorhaben, LAGA-Analytik und Analysen nach EBV, abfalltechnische Charakterisierung nach LAGA und EBV, Untersuchung von Asphaltdecken auf PAK nach EPA und den Phenolindex und Asbest, Empfehlungen zum Kanalbau, Geotechnischer und abfalltechnischer Ergebnisbericht P24179-G-1 vom 02.10.2025

Hier: Bestimmung von Asbest an einer Asphaltprobe nach BIA-Verfahren 7487

Auftrag vom 12.11.2025, Herr Breedveld (Email), Probennahme vom 16.12.2025

Übersendung der Analysenergebnisse

Sehr geehrter Herr Godehardt,

in der Asphaltprobe aus RKS 2 wurde Amphibolasbest nach VDI 3866 Blatt 5 mit 1 – 5 % nachgewiesen. Bei einem Asbestgehalt >= 0,1 Masse-% ist eine Verwertung des asbesthaltigen Straßenaufbruchs dann nicht mehr möglich. Die asbesthaltigen Straßenaufbruchmaterialien gelten als gefährlicher Abfall.

Am 12.11.2025 wurde das Büro für Geotechnik J. Schuster beauftragt an der Asphaltprobe RKS 2 zusätzlich eine Bestimmung von Asbest nach BIA-Verfahren 7487 durchzuführen. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung waren keine Rückstellproben mehr von den Probennahmen vom 17.04.2025 vorhanden, sodass eine neue Asphaltprobe bei RKS 2 entnommen werden musste. Die Probennahme wurde am 16.12.2025 durchgeführt. Es wurde neben der Ansatzstelle RKS 2 eine Asphaltprobe, AP bei RKS 2 (0,00-0,14 m), als Stemmprobe entnommen.

Das Probenmaterial wurde der SGS Institut Fresenius GmbH in Göttingen zur Bestimmung von Asbest nach BIA-Verfahren 7487 übergeben. Nach den vorliegenden Analyseergebnissen, die im Anhang beigefügt sind, wurde in der Asphaltprobe AP bei RKS 2 (0,00-0,14 m) kein Asbest nachgewiesen. Der Asphalt an der Probennahmestelle ist somit als asbestfrei einzustufen.

Büro für Geotechnik Tel: 05508 - 974415 Dipl.-Geologe Joachim Schuster Fax: 05508 - 974417 Kleines Feld 11 - 37130 Gleichen- Klein Lengden Mail: info@IB-Geotechnik.de

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Aufgrund der differierenden Analyseergebnisse ist hier zu empfehlen, im Umfeld der RKS 2 weitere Asphaltproben zu entnehmen, an denen Asbest bestimmt wird, um zu ermitteln, ob tatsächlich eine Asbestbelastung des Asphalts in diesem Bereich vorliegt. Es kann sich hierbei ggf. auch um eine punktuelle Asbestbelastung an der Probennahmestelle RKS 2 handeln.

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

BÜRO FÜR GEOTECHNIK Dipl.-Geol. J. Schuster

(Dipl.-Ing. P. Vollmer)

Anhang:

  • Prüfberichte der SGS Institut Fresenius GmbH

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SGS Institut Fresenius GmbH Philipp-Reis-Str. 2a D-37075 Göttingen Prüfbericht 7815656 Auftrags Nr. 7649624 Büro für Geotechnik Kunden Nr. 4341800 Kleines Feld 11 Herr Dr. Stephan Ahlert Telefon +49 551 / 52203-34 37130 Gleichen Stephan.Ahlert@sgs.com

Environment, Health and Safety

SGS Institut Fresenius GmbH Philipp-Reis-Str. 2a 37075 Göttingen

Göttingen, den 16.01.2026

Ihr Auftrag / Projekt: Baumaßnahme „Otto-Wels-Weg“ Ihr Bestellzeichen: P24179 Ihr Bestelldatum: 16.12.2025

Prüfzeitraum: 09.01.2026 bis 14.01.2026 Erste laufende Probenummer 251243588 Probeneingang am 18.12.2025

SGS Institut Fresenius GmbH

i. A. Dr. Stephan Ahlert i. V. Stefan Hartmann Customer Service Customer Service .tnatlusnoC ecivreS remotsuC trelhA nahpetS .rD .A .i 6202.10.61 :tlletsrE .ecivreS dleiF & remotsuC redaeL puorG nnamtraH nafetS .V .i 6202.10.61 :nebegegierF

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Baumaßnahme “Otto-Wels-Weg” Prüfbericht 7815656 Seite 2 von 4 P24179 Auftragsnr. 7649624 16.01.2026

Probenbeschreibung / Matrix: Straßenaufbruch Probenanlieferung: Proben von Ihnen übersendet Probeneingangsdatum: 18.12.2025 Prüfdatum: 09.01.2026 bis 14.01.2026

Untersuchungen an Feststoffproben auf Asbest nach dem BIA-Verfahren 7487

  1. Aufgabenstellung

Untersuchung von Materialproben bezüglich des Asbestfasergehaltes nach der BIA Methode 7487.

  1. Probenbeschreibung

Tabelle 1: Proben

ProbeSGS-IF- Proben-Nr.Laborinterne Proben-Nr.Probenart
AP bei RKS 2 0,00 - 0,14m 16.12.2025251243588A60015-1Straßenaufbruch
  1. Untersuchungsverfahren

Die Proben wurden geglüht (450°C / 6 h). Der Glührückstand (GR) wurde auf eine Kornfeinheit unter 100 µm gemörsert. Für die Untersuchung nach dem BIA-Messverfahren für Gefahrstoffe Nr. 7487 „Verfahren zur analytischen Bestimmung geringer Massengehalte von Asbestfasern in Pulvern, Pudern und Stäuben mit REM/EDX“ wurde von den auf unter 100 µm zerkleinerten Ausgangsproben eine Teilmenge von je ca. 10 mg entnommen und in je 500 ml Wasser suspendiert. Auf beidseitig mit Gold beschichteten Kernporenfiltern (Polycarbonatfilter, 25 mm Durchmesser, 0,2 µm Porenweite) wurde durch Vakuumfiltration eine Filterbelegung von je ca. 0,7 µg / mm² erzeugt. Der effektiv genutzte Filterdurchmesser war jeweils 20 mm. Nach dem Trocknen wurden die belegten Filter in einem Rasterelektronenmikroskop mit Röntgenanalysesystem (REM/EDX) ausgewertet. Das Röntgenanalysesystem besitzt einen Leichtelementdetektor. Es wurde eine Filterfläche von jeweils 0,5 mm² ausgewertet.

Es wurden faserförmige anorganische Partikel mit einer Länge > 5 µm, einem Länge-zu-Durchmesser- Verhältnis > 3:1 erfasst. Hierbei wurden alle freien lungengängigen (Asbest-) Partikel gewertet, die der WHO- Faserdefinition (u.a. Durchmesser < 3 µm) entsprechen.

Asbestagglomerationen sind in der Lage, lungengängige Fasern längs zur Faserrichtung abzuspalten. Daher wurden bei der Erfassung auch alle weiteren Asbestpartikel (Länge > 5 µm sowie Durchmesser > 3 µm) mit einbezogen, auch wenn diese nicht der WHO-Faserdefinition genügen.

Zur Asbestidentifizierung wurden die in der oben genannten Richtlinie angegebenen Kriterien verwendet. Aus Länge, Durchmesser, Formfaktor für den Partikelquerschnitt und Dichte der identifizierten Fasern kann deren Massenanteil in der Pulverprobe abgeschätzt werden.

Die Nachweisgrenze des Verfahrens wird zu 0,008 % abgeschätzt. .tnatlusnoC ecivreS remotsuC trelhA nahpetS .rD .A .i 6202.10.61 :tlletsrE .ecivreS dleiF & remotsuC redaeL puorG nnamtraH nafetS .V .i 6202.10.61 :nebegegierF

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Baumaßnahme “Otto-Wels-Weg” Prüfbericht 7815656 Seite 3 von 4 P24179 Auftragsnr. 7649624 16.01.2026

Probenbeschreibung / Matrix: Straßenaufbruch Probenanlieferung: Proben von Ihnen übersendet Probeneingangsdatum: 18.12.2025 Prüfdatum: 09.01.2026 bis 14.01.2026

  1. Ergebnisse

4.1. Untersuchung nach BIA 7487

Die Auswertung der Filterprobe(n) nach BIA 7487 ergab folgende berechnete Fasermassenkonzentrationen an WHO-Asbest bzw. Gesamtasbest (bezogen auf die ungeglühten Proben):

Tabelle 2: WHO-Fasermassenkonzentration

ProbeSGS-IF- Proben-Nr.WHO-Asbestfasernsonstige anorganische WHO-Fasern
WHO- Fasern nach- weisbar?Anzahl der auf 0,5 mm² Filterfläche nachgewiesenen WHO-Fasern (geglüht)berechnete Massen- konzentration (ungeglüht)Anzahl der auf 0,5 mm² Filterfläche nachgewiesenen WHO-Fasern (geglüht)berechnete Massen- konzentration (ungeglüht)
[ppm][m%][ppm]
AP bei RKS 2 0,00 - 0,14m 16.12.2025251243588nein0< 80< 0,00800< 80

Tabelle 3: Gesamtfasermassenkonzentration (inkl. WHO-Fasern)

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ProbeSGS-IF- Proben-Nr.Asbestfasern (Gesamt)sonstige anorganische Fasern (Gesamt)
Fasern nach- weisbar?Anzahl der auf 0,5 mm² Filterfläche nachgewiesenen Fasern (geglüht)berechnete Massen- konzentration (ungeglüht)Anzahl der auf 0,5 mm² Filterfläche nachgewiesenen Fasern (geglüht)berechnete Massen- konzentration (ungeglüht)
[ppm][m%][ppm]
AP bei RKS 2 0,00 - 0,14m 16.12.2025251243588nein0< 80< 0,00800< 80

In der untersuchten Probe konnte kein Asbest nachgewiesen werden. Das Analysenergebnis für Asbest vorliegend in Faserform liegt für die Probe (bezogen auf die Ausgangsprobe) unterhalb des relevanten Grenzwertes der Gefahrstoffverordnung von 0,1 m% (1000 ppm).

Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände und den Zeitpunkt der Durch- führung der Prüfung im Rahmen der Prüfvorgaben. S remotsuC trelhA nahpetS .rD .A .i 6202.10.61 :tlletsrE L puorG nnamtraH nafetS .V .i 6202.10.61 :nebegegierF

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Baumaßnahme “Otto-Wels-Weg” Prüfbericht 7815656 Seite 4 von 4 P24179 Auftragsnr. 7649624 16.01.2026

Probenbeschreibung / Matrix: Straßenaufbruch Probenanlieferung: Proben von Ihnen übersendet Probeneingangsdatum: 18.12.2025 Prüfdatum: 09.01.2026 bis 14.01.2026

*** Ende des Berichts *** Dieses Dokument wurde von der Gesellschaft im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen erstellt, die unter www.sgsgroup.de/agb zugänglich sind. Es wird ausdrücklich auf die darin enthaltenen Regelungen zur Haftungsbegrenzung, Freistellung und zum Gerichtsstand hingewiesen. Dieses Dokument ist ein Original. Wenn das Dokument digital übermittelt wird, ist es als Original im Sinne der UCP 600 zu behandeln. Jeder Besitzer dieses Dokuments wird darauf hingewiesen, dass die darin enthaltenen Angaben ausschließlich die im Zeitpunkt der Dienstleistung von der Gesellschaft festgestellten Tatsachen im Rahmen der Vorgaben des Kunden, sofern überhaupt vorhanden, wiedergeben. Die Gesellschaft ist allein dem Kunden gegenüber verantwortlich. Dieses Dokument entbindet die Parteien von Rechtsgeschäften nicht von ihren insoweit bestehenden Rechten und Pflichten. Jede nicht genehmigte Änderung, Fälschung oder Verzerrung des Inhalts oder des äußeren Erscheinungsbildes dieses Dokuments ist rechtswidrig. Ein Verstoß kann rechtlich geahndet werden. Hinweis: Die Probe(n), auf die sich die hier dargelegten Erkenntnisse (die "Erkenntnisse") beziehen, wurde(n) ggf. durch den Kunden oder durch im Auftrag handelnde Dritte entnommen. In diesem Falle geben die Erkenntnisse keine Garantie für den repräsentativen Charakter der Probe bezüglich irgendwelcher Waren und beziehen sich ausschließlich auf die Probe(n). Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für den Ursprung oder die Quelle, aus der die Probe(n) angeblich/tatsächlich entnommen wurde(n).

.tnatlusnoC ecivreS remotsuC trelhA nahpetS .rD .A .i 6202.10.61 :tlletsrE .ecivreS dleiF & remotsuC redaeL puorG nnamtraH nafetS .V .i 6202.10.61 :nebegegierF

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