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Beiblatt (aus Einheitliche Formularblätter VHB EFB Teil 5)
EFB 214 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Gütesicherung der Ausführung nach RAL-GZ 961
Sicherstellung der Qualifikation
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit Angebotsabgabe nachgewiesene fachliche Qualifikation des Unternehmens entsprechend RAL-GZ 961 (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während der Ausführung der Werkleistung sicherzustellen und zu erfüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der Werkleistung projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend RAL-GZ 961 Abschnitt 4.2 durchzuführen.
Übergabe Nachweis zur Gütesicherung (in Kopie an AG)
Der Nachweis auf Abschluss einer externen Gütesicherung des Unternehmens für die Dauer der beauftragten Werkleistung (in Form eines Gütesicherungsvertrages über die Durchführung der Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen Überprüfung des Unternehmens durch eine, der vom AG anerkannten, Prüfstellen) bzw. alternativ der Nachweis über die Gültigkeit der bestehenden RAL-Gütesicherung (in Form der Beurkundung) ist nach Auftragserteilung dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen und zu übergeben.
Übergabe des / der Verfahrenshandbuchs / Verfahrenshandbücher an den AG
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das/die Grundmuster seiner Dokumentation zur Eigenüberwachung (mit Angabe der SOLL-IST-Werte zu den eingesetzten Materialien und Verfahren) zu dem/den unter Abschnitt 8.3 Erg.-Teilnahmebedingungen angegebenen S- System(en) zum Projektstartgespräch dem AG zu übergeben und für die Dauer des Bauverfahrens zu überlassen.
Eigenüberwachung und Überprüfung des Unternehmens
Die Eigenüberwachungsunterlagen entsprechend Leitfaden für die Eigenüberwachung nach RAL-GZ 961 sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen und zu übergeben.
Baustellenmeldungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Zuschlagserteilung zeitgleich mit der jeweiligen Meldung der Baustellen den Auftraggeber über die Abgabe der Meldung der Baustelle zu unterrichten (Kopie an den Auftraggeber).
Baustellenbesuche nach Güte- und Prüfbestimmungen
Satzungsgemäß durchgeführte und den konkreten Auftrag betreffende Prüfberichte entsprechend RAL-GZ 961 sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen und zu übergeben.
"Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen“
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