Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Leistungsverzeichnis.PDF

Kanalreinigung und kameragestützte Inspektion des Kanalnetzes in Kahren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 19:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

auf Projektbezogene Vorbemerkungen: Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Mit der Unterschrift des Leistungsverzeichnisses, erkennt der Bieter die Vorbemerkungen als verbindlich an. Sollten Bedenken bestehen, so sind diese bei der Angebotsabgabe schriftlich vorzubringen. Später, nach der Auftragserteilung vorgebrachte Bedenken werden nicht berücksichtigt und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Alle Forderungen und Kosten, die aus den Vorbemerkungen und den Anmerkungen zu den einzelnen Titeln resultieren, sind - sofern sie im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt sind - in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. Der Bieter verpflichtet sich - im Fall der Zuschlagserteilung - keine illegal Beschäftigten einzusetzen. Diese Verpflichtung ist ggfls. auf Sub-/ Nachunternehmer zu übertragen. Für die Durchführung der Leistungen gelten sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die - für die Arbeitsverhältnisse der eingesetzten Arbeitnehmer am Einsatzort - gültigen tarifvertraglichen Bestimmungen. Auf dieser Grundlage sind auch die Verträge mit Subunternehmern nach VOB/B § 4.8 abzuschließen.

Allgemeine Vorbemerkungen: Sämtliche geforderten Angaben der Vorbemerkungen, Baustoffverzeichnisse etc. sind auszufüllen.

Das Leistungsverzeichnis ist in mehrere Lose, Gewerke, Titel oder Abschnitte unterteilt. Diese Unterteilung ist auch bei der Rechnungsstellung vorzunehmen.

Alle in den Plänen angegebenen Maße sind in der Örtlichkeit zu überprüfen. Abweichungen sind der Bauleitung des AG mitzuteilen.

Bewerber für die Reinigung, Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen. Der Bieter muss die Forderungen der Beurteilungsgruppe R, I erfüllen. Die Spülungen/Reinigungen sollem mit kombinierten Hochdruck- Spül- und Saugwagen mit kontinuierlicher Wasseraufbereitung durchgeführt werden.

Anordnung: Bei Rohrleitungen von DN 100 bis DN 300 ist beim Spülen besondere Vorsicht walten zu lassen, um evtl. Überdrücke und Schäden in der Hausinstallation auszuschließen. Für auftretende Schäden und Schadensersatzansprüche haftet der AN. Bei Kanälen bis DN 250 sind die Anlieger zu benachrichtigen, um Schutzvorkehrungen vorzunehmen. Vor dem Betreten von Kanalisationsanlagen, insbesondere Einstieg in Schächte, ist mit einem Mehrfachgaswarngerät die Atmosphäre zu überprüfen. Über gefährliche Atmosphäre ist der AG sofort zu informieren. Die Vorgaben der GUV-VC 5 und der GUV-R 126 sind einzuhalten

Abrechnung: Die Schlussrechnung ist prüfbar nach den Positionen des

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 1 von 24

[Seite 2]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Leistungsverzeichnisses aufzustellen.

Die digitale Übersendung der Rechnung muss an folgende Adresse gesendet werden: rechnung@werke.saarburg-kell.de

Sicherungsmaßnahmen: Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Sämtliche Mitarbeiter sind vor Baubeginn über die z.Zt. geltenden Vorschriften im einzelnen zu unterrichten und vor Ort einzuweisen. Zur Vermeidung einer explosionsfähigen Atmosphäre in den Kanälen sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die gültigen Arbeitsschutz- vorschriften (BGV) insbesondere Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von Abwassertechnischen Anlagen sind zu beachten. In den Schächten sind teilweise keine eingebauten Steighilfen vorhanden. Entsprechende mobile Steighilfen sind vorzuhalten.

Vorschriften, DIN-Normen, etc.: Maßgebend ist jeweils die Fassung, die spätestens 3 Monate vor dem Eröffnungstermin des Angebots im Bundesanzeiger bekanntgemacht bzw. angezeigt worden ist.

Zulassung von Nebenangeboten / Alternativvorschlägen: Änderungsvorschläge in Form von Nebenangeboten sind zugelassen. Änderungen der Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Dies gilt insbesondere für technische Alternativen zum Erreichen der Kanalschächte hinter den Häusern der einzelnen Anwesen (z. B. den Einsatz spezialisierter, extrem geländegängiger Fahrzeuge oder alternativer Zuwegungskonzepte), sofern diese die gleiche Funktionssicherheit bieten. Nebenangebote zu Pauschalpositionen oder Pauschalangebote als Nebenangebot sind ausgeschlossen.

Alle Vorbemerkungen, technischen Spezifikationen und vertraglichen Bedingungen dieses Leistungsverzeichnisses gelten sinngemäß auch für alle eingereichten Nebenangebote. Die sich daraus ergebenden Aufwände und Risiken sind vom Bieter vollumfänglich in die Kalkulation des Nebenangebots einzupreisen.

Bei der Ausarbeitung von Alternativen ist zwingend auf die Einhaltung und Sicherung der vorgegebenen Qualitätsstandards sowie der technischen Mindestanforderungen (insb. vollständige Reinigung und normgerechte TV-Inspektion trotz erschwerter Zugänglichkeit) zu achten.

0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage, insbesondere Sohltiefe und Gefälle, sowie Stoffe und Maße der Altrohre, insbesondere Profilformen und Formstücke.

Die Baustelle liegt im Stadtteil Kahren der Verbandsgemeinde Saarbrug-Kell. Die Baustelle ist über öffentliche Straßen und Wege zu erreichen. Die Haltungen liegen zum Teil auf Privatgrundstücken und sind nur über

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 2 von 24

[Seite 3]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Gartenwege erreichbar. Einige Schächte sind nur fußläufig zu erreichen.

0.1.2 Anzahl, Art, Lage, Maße und Stoffe vorhandener Schachtbauwerke. Maße der Einstiegsöffnungen, Art der Einbautten und Ausbildung der Gerinne und Berme. Die Schachtbauwerke sind in den Planunterlagen dargestellt. Die Durchmesser der Einstiegsöffnungen betragen ca. 60 cm.

0.1.3 Art, Temperatur, sowie physikalische und chemische Eigenschaften des Abwassers. In den Untersuchungsabschnitt wird kein industrielles Abwasser eingeleitet. Es handelt sich um kommunales Abwasser (Typ 2 nach DWA-M 144-3).

0.1.4 Besonderheiten aus dem Betrieb des Kanalnetzes, insbesondere undustrielle Einleiter, angeschlossene Druckrohrleitungen.

  • keine -

0.2. Angaben zur Ausführung 0.2.1 Art und Umfang der zu beseitigenden Verschmutzungen im Altrohr, Art des Reinigungsverfahrens. Reinigung mittels Hochdruckstrahlverfahren, als Spezialreinigung gemäß DWA-M 197, Abfall ist abzusaugen, Verschmutzungsgrad bis zu 50%.

0.2.2 Umfang vorbereitender Arbeiten im Altrohr, insbesondere Anzahl, Art, Lage und Maße zu beseitigender Hindernisse sowie von Reparaturstellen. Fräsarbeiten werden auf Stundenbasis vergütet.

0.2.3 Vorgaben für Kalibrierungen und optische Inspektionen. Optische Inspektionen sind nach DWA-M 149-5 auszuführen. Dem AG muss die Inspektion mindestens eine Woche im Voraus angekündigt werden.

0.2.4 Anzahl, Art, Lage und Maße der Einbindungen von Anschlussleitungen und der Anschlüsse an Schächte und andere Bauwerke. siehe Planunterlagen.

0.2.5 Art und Umfang von Dokumentationen. Die Dokumentationen sind mit Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüffähig vorzulegen und bilden die Abrechnungsgrundlage.

0.2.6 Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Abhängigkeit von der Gefährdung aus dem Betrieb des Entwässerungssystems. Für die Arbeiten sind die gängigen UVVs sowie die BG-Regel 126 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ und der TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ zu beachten.

0.2.7 Anzuwendendes technisches Regelwerk. Die Regelwerke sind in den jeweiligen Vorbemerkungen und Positionen aufgeführt.

0.2.8 Abwasserüberleitungen oder Abwasserumleitungen für die Kanäle

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 3 von 24

[Seite 4]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

und Anschlussleitungen mit den maßgebenden Durchflussmengen. Besonderheiten, z.B. Hebeanlagen, Absperrungen. Ableiten des Abwassers in geschlossenen Leitungen, gegebenenfalls über besondere Bauwerke, z. B. Rohrbrücken, Rohrüberfahrten. Um die Abwasserfreiheit der Haltungen zu erreichen muss das Wasser umgepumpt werden.

0.2.9 Evakuierungskonzept und diesbezügliche Sicherheitsanforderungen an die Abwasserüberleitung oder Abwasserumleitung. Die Arbeiten können nur bei Trockenwetter ausgeführt werden. Informationen über die zu erwartende Witterung sind eigenverantwortlich durch den AN einzuholen.

0.2.10 Art und Umfang der Information von Anliegern. Zugänglichkeit der Grundstücke. Die Arbeiten auf dem Privatgrundstücken sind mit den Eigentümern/Betreibern abzustimmen und so auszuführen, dass der Betrieb nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird. Die geplanten und vorhandenen Durchfahrten sind nur für Fahrzeugbreiten bis 2,5 m ausgelegt. Größere Fahrzeuge können nicht eingesetzt werden. Einige Schächte sind nur fußläufig zu erreichen. Sofern der AN Bedenken hinsichtlich der geplanten Ausführung oder Einbaulängen hat, so ist dies vor der Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Nachträglich angeführte Bedenken hinsichtlich der geplanten Ausführung können nicht berücksichtigt werden. Es wird den Bietern empfohlen vor Angebotsabgabe die Örtlichkeit zu besichtigen.

0.2.11 Ausführungsfristen und Bauzeit Der Beginn der Arbeiten hat unverzüglich nach der schriftlichen Auftragsvergabe (Zuschlagserteilung) bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Die Gesamtmaßnahme einschließlich aller Reinigungs-, Inspektions- und Dokumentationsarbeiten ist zwingend 3 Monate nach Auftragsvergabe festgelegt.

Der Bieter hat bei der Erstellung seines Bauzeitenplans die witterungsabhängigen Risiken sowie den erhöhten Zeitaufwand für die erschwerte Zugängikeit oder den Einsatz geländegängiger Spezialfahrzeuge vollumfänglich einzukalkulieren.

Hinweis: Anmerkungen

Die Anmerkungen zu einzelnen Titeln/Positionen sind lediglich im ersten Gewerk aufgeführt. Sie sind sinngemäß auf die weiteren Gewerke zu übertragen!

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 4 von 24

[Seite 5]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1 Allgemein

1.1 Stl-Nr.: 01010010 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung d.h. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsmäßigen Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen, bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme unterhalten und wieder beseitigen. Gebühren und der Aufwand für Strom- und Wasserverbrauch sind einzurechnen. Mehrmaliges Umbauen / Umsetzen der Baustelleneinrichtung analog dem Baufortschritt während der Bauzeit ist einzukalkulieren. Zufahrtsmöglichkeiten für die Anlieger müssen gewährleistet sein. 1,000 psch .......................... ..........................

1.2 Stl-Nr.: 01010020 Verkehrsicherung Erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen nach STVO und erkundeten örtlichen Erfordernissen einrichten, nach Bedarf umsetzen, ergänzen und nach Beendigung der Maßnahme beseitigen. Während der Baumaßnahme sind die Verkehrsbehinderungen auf das notwendige Mass zu beschränken. Die Belange des Anlieger- und Durchgangsverkehrs sowie der Fußgänger sind zu berücksichtigen. Einzurechnen sind die Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs. Verkehrssicherung entsprechend den Bauabschnitten der Maßnahme unter Berücksichtigung der jeweils aufrecht zu erhaltenden Verkehrsräume. Die Weisungen der Verkehrsbehörde zur Anpassung der Verkehrssicherung an die örtlichen Erfordernisse zur Ergänzung, Umsetzung und sonstiger Anpassung an den Baufortschritt sind zu befolgen. Die Verkehrsregelung ist beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. Die Pauschale wird nur einmal vergütet. 1,000 psch .......................... ..........................

1.3 Schachtbauwerke - Fehlende Zufahrtsmöglichkeit Erschwernisse für Arbeiten an der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Schachtbauwerke welche aufgrund ihrer Lage nicht unmittelbar angefahren werden können und daher nur fußläufig zu erreichen sind. Distanz zwischen Bauwerksstandort und nächstgelegener Zufahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge bis zu 50m. In den Einheitspreis sind sämtliche Mehraufwendungen

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 5 von 24

[Seite 6]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................ einzukalkulieren, die aus der fehlenden Zufahrtsmöglichkeit resultieren, z.B. beim händischen An- und Abtransport erforderlicher Maschinen und Geräte, bei der Anlieferung benötigter Baustoffe, beim Abtransport anfallender Abbruchmassen etc. 30,000 h .......................... ..........................

1.4 Stl-Nr.: 002.0020 Schachtdeckel suchen Schachtdeckel in der Örtlichkeit von Hand suchen. Schachtdeckel von Boden/Oberboden oder Bewuchs verdeckt, Überdeckung bis 30 cm. Suchen und von Hand freilegen und öffnen. 5,000 St .......................... ..........................

Summe 1 Allgemein ............................

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 6 von 24

[Seite 7]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

2 Wasserhaltung

Wasserhaltung umfasst die Ableitung aller Grund-, Schichten- und Dränwasser und -falls erforderlich- von oberirdischen Gewässern, Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen.

Der AN hat alle erf. Maßnahmen in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Pumpenanlagen: Kraftstoff- oder Elektropumpen, mit entsprechenden Rohrleitungen, (bis zur nächsten Einleitstelle / Vorflut) Geräte, Absperrblasen und Werkzeuge stellen, anschließen, vorhalten, betreiben, überwachen, instand setzen, abbauen und abfahren. Die Kosten für Betriebsstoffe und Anschluß, Bedienungs- und Wartungspersonal, Zuschläge für Nacht-, Sonn-, und Feiertagsbetrieb von 0 bis 24 Uhr sind in den Einheitspreis einzurechnen. Kraftstoff- oder Elektropumpen sind so aufzustellen, daß die Geräuschbelästigung für die Anlieger auf ein Minimum beschränkt wird. Die Wahl der Energieversorgung für den Pumpenbetrieb ist Sache des AN. Notstrom- und Ersatzgeräte sind entsprechend vorzuhalten und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Leitungen sind so zu verlegen, daß der öffentliche Verkehr nicht behindert wird. Überfahrten sind einzurechnen. Alle Risiken und Folgen, die sich aus einer Unterbrechung oder Störung der Wasserhaltung ergeben, trägt der AN. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vor Beginn der Wasserhaltung durch den AN einzuholen und auf Verlangen dem AG vorzulegen. Die erforderliche Mindestanzahl von Pumpen sowie die Dimensionen von Druckleitungen oder Energieträgern sind vom Bieter eigenverantwortlich festzulegen.

2.1 Wasserhaltung einr. u. vorh. bis DN 300 Die Wasserhaltung der Haupt- und Stichkanäle für die TV-Inspektion einrichten und vorhalten.

Die Pos. umfaßt den An- und Abtransport die Gestellung und Vorhaltung sämtlicher für das Absperren und Überpumpen erforderlichen Geräte (für die ges. Dauer der Arbeiten) für Nennweiten bis DN 300 mm des Hauptrohres und Nennweiten DN 100- DN 300 mm zusätzlicher Zuflüsse in die Schachtbauwerke.

Einschl. vorhalten der Pumpen, notwendige Bypass-Rohrleitungen oder Gewebeschläuche, Formstücken, Überfahrten, Verkehrssicherungen, Absperrblasen/Scheiben, sonst. notwendigen Geräten. 1,000 psch .......................... ..........................

2.2 Einbau der Wasserhaltung bis DN 300 Wasserhaltung in Haupt- und Stichkanäle für die Dauer der Arbeiten einbauen.

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 7 von 24

[Seite 8]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................

Die Pos. umfaßt die Hilfs- und Betriebsstoffen und Personalkosten für die Überwachung und Wartung der Wasserhaltung.

Absperren und Überpumpen Rohre mit Nennweiten bis DN 300 mm des Hauptrohres und Nennweiten DN 100- DN 300 mm zusätzlicher Zuflüsse in die Schachtbauwerke, Einbau über Schachtöffnung Durchmesser 62,5 cm.

Einschl. dem Einbau der Pumpen, notwendige Bypass-Rohrleitungen oder Gewebeschläuche, Formstücken, Überfahrten, Verkehrssicherungen, Absperrblasen/Scheiben, sonst. notwendigen Geräten.

Einbau an verschiedenen Einsatzorten. 1,000 psch .......................... ..........................

2.3 Unterhaltung der Wasserhaltung bis DN 300 Wasserhaltung der Pos.02.03 unterhalten und betreiben Arbeits- und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen.

inkl. Pumpe betreiben einschl. Bedienung, Überwachung, umsetzen der Pumpe, Wartung, Betriebsmittel,Energieverbrauch und Reparaturen.

1,000 psch .......................... ..........................

2.4 Wasserhaltung ausbauen bis DN 300 Ausbau der Wasserhaltung. Die Pos. umfaßt den Ausbau sämtlicher für das Absperren und Überpumpen erforderlichen Geräte (für die ges. Dauer der Arbeiten) für Nennweiten bis DN 300 mm des Hauptrohres und Nennweiten DN 100- DN 300 mm zusätzlicher Zuflüsse in den Schachtbauwerken.

Einschl. ausbauen der Pumpen, notwendige Bypass-Rohrleitungen oder Gewebeschläuche, Formstücken, Überfahrten, Verkehrssicherungen, Absperrblasen o. Scheiben, sonstigen notwendigen Geräten.

Ausbau an verschiedenen Einsatzorten. 1,000 psch .......................... ..........................

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 8 von 24

[Seite 9]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................

2.5 Überpumpen SW/MW Hausanschlüsse Die Wasserhaltung der Schmutz- bzw. Mischwasser-Hausanschlußleitungen,umfaßt die Gestellung, das Vorhaltung , Betreiben und den Ein- und Ausbau sämtlicher für das Überpumpen von Hausanschlüssen aus einem Revisionsschacht oder einer Putzöffnung in die Bypassleitung der Wasserhaltung der Haupt-und Stichkanäle oder in einen unterhalb der Inversionstrecke liegenden Schacht notwendigen Fäkalpumpe, notwendige Rohrleitungen oder Gewebeschläuche in Bypass oder Schacht (s.o.), Formstücken, Überfahrten, sonstigen notwendigen Geräten, Hilfs- und Betriebsstoffen und Personalkosten für die Überwachung und Wartung. Der Einsatz ist dann vorgesehen, wenn ein reines Absperren der Hausanschlußleitungen nicht mehr ausreicht, wobei Dachwasser- und sonstige Regenwasserzuleitungen in die Hausanschluß- bzw. Grundleitung vorab abzuklemmen sind. Der Einsatz dieser Wasserhaltung ist der örtliche Bauüberwachung innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. Die Arbeiten sind durch den AN mit den Anliegern im Vorfeld eigenverantwortlich abzustimmen.

Menge: Q=5 l/s Förderhöhe: H= max 3,0 m Die Position gilt für die gesamte Dauer der Arbeiten.

40,000 St .......................... ..........................

Summe 2 Wasserhaltung ............................

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 9 von 24

[Seite 10]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

3 Reinigung HD-Spülung

Alle Arbeiten sind Arbeitstäglich beim zuständigen Abwassermeister auf dem Klärwerk Saarburg /Ayl anzumelden.

Das Personal der VG-Werke soll informiert sein wo und welche Arbeiten aktuell ausgeführt werden.

Gütesicherung: Der AN muss in Besitz des RAL-Gütezeichen "R" der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau oder eines gleichwertigen Gütezeichen sein. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, bei der die Anforderungen des RAL-Güte- und Prüfungsbestimmungen GZ 961 zu erfüllen ist

Abrechnung: Die Abrechnungsgrundlage für Reinigungsleistungen ist die Haltungslänge (Schachtmitte bis Schachtmitte). Das Öffnen und Schließen von Schachtabdeckungen, Reinigungsstücken, Rostabdeckungen etc. wird nicht gesondert vergütet und ist in den EP einzurechnen.

Dokumentation: Für sämtliche Arbeiten hat der AN auf der Baustelle Tagesberichte zu erstellen. Insbesondere sind hier unvorhersehbare Arbeitsbehinderungen zu dokumentieren. Die Tagesberichte sind auf der Baustelle vorzuhalten und an den AG zu übergeben.

3.1 Reinigung der Kanäle DN 125-150 bis 30 % Verschmutzung Reinigung der Kanäle mit Hochdruckspül- und Saugwagen. Ablagerungen absaugen und vorentwässern, gefördertes Räumgut zur Annahmestelle (Gruppenkläranlage Ayl) des AG befördern und ablagern.

Erforderlicher Spüldruck min. 100 bis max. 120 bar, an der Düse, wobei der Druck so zu wählen ist, dass alle Ablagerungen aus dem Kanal entfernt werden ohne die Kanalrohre zu beschädigen. Evtl. vorhandene Spülpläne sind zu beachten.

Verschmutzungsgrad der Kanäle bis 30% (Verhältnis der Höhe der Ablagerungen zur lichten Höhe des Kanal- querschnittes).

Bei jeglichem öffnen der Abwasserschächte sind die eingelegten Schmutzfänger zu entleeren, der Deckelrand ist zu reinigen und der Deckel ist nach der Ausführung wieder klapperfrei einzulegen.

Bei nicht kreisförmigen Profilen entspricht die Profilbreite dem Rohrdurchmesser.

Rohre DN 125 -150

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 10 von 24

[Seite 11]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

150,000 m .......................... ..........................

3.2 Zulage über 30 % DN 125-150 Zulage zur Vorposition bei Verschmutzungsgrad >30%, für Verschmutzung 30%-50% einschließlich der Dokumentation des Verschmutzungsgrades gemäß Vorbemerkungen 100,000 m .......................... ..........................

3.3 Zulage über 50 % DN 125-150 Zulage zur Vorposition bei Verschmutzungsgrad >50%, für Verschmutzung 50%-80% einschließlich der Dokumentation des Verschmutzungsgrades gemäß Vorbemerkungen 80,000 m .......................... ..........................

3.4 Reinigung der Kanäle DN 200 bis 300 bis 30 % Verschmutzung Reinigung der Kanäle mit Hochdruckspül- und Saugwagen. Ablagerungen absaugen und vorentwässern, gefördertes Räumgut zur Annahmestelle (Gruppenkläranlage Ayl) des AG befördern und ablagern.

Erforderlicher Spüldruck min. 100 bis max. 120 bar, an der Düse, wobei der Druck so zu wählen ist, dass alle Ablagerungen aus dem Kanal entfernt werden ohne die Kanalrohre zu beschädigen. Evtl. vorhandene Spülpläne sind zu beachten.

Verschmutzungsgrad der Kanäle bis 30% (Verhältnis der Höhe der Ablagerungen zur lichten Höhe des Kanal- querschnittes).

Bei jeglichem öffnen der Abwasserschächte sind die eingelegten Schmutzfänger zu entleeren, der Deckelrand ist zu reinigen und der Deckel ist nach der Ausführung wieder klapperfrei einzulegen.

Bei nicht kreisförmigen Profilen entspricht die Profilbreite dem Rohrdurchmesser.

Rohre DN 200 bis DN 300 760,000 m .......................... ..........................

3.5 Zulage über 30 % DN 200-DN300 Zulage zur Vorposition bei Verschmutzungsgrad >30%, für Verschmutzung 30%-50% einschließlich der Dokumentation des Verschmutzungsgrades gemäß

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 11 von 24

[Seite 12]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................ Vorbemerkungen 700,000 m .......................... ..........................

3.6 Zulage über 50 % DN 200-DN300 Zulage zur Vorposition bei Verschmutzungsgrad >50%, für Verschmutzung 50%-80% einschließlich der Dokumentation des Verschmutzungsgrades gemäß Vorbemerkungen 300,000 m .......................... ..........................

3.7 Hindernisbeseitigung (fräsen) <DN 200 Gestellung und Einsatz einer Fräse in Verbindung mit den kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeugen zur Beseitigung von in den Querschnitt des Kanales ragende feste Ablagerungen, Armierungen, Inkrustationen und Wurzeleinwüchsen, die nicht mit der Hochdruckreinigung entfernt werden können sowie in den Querschnitt des Kanales einragende Stutzen bzw. nicht fachgerechte Stutzen bündig fräsen und sonstigen Vorarbeiten einschl. aller erforderlichen Lieferungen und Leistungen sowie der An- und Abfahrt sämtlicher Fahrzeuge und Geräte. Der Abfall ist zu laden, Transport und Entsorgung der Abfälle werden gesondert vergütet. Die Arbeiten sind in digitaler Form (Festplatte und/oder USB Stick) zu dokumentieren. Sie müssen Angaben über Haltung und Stationierung in eingeblendeter Form enthalten. Nachweis mit einem Protokoll und jeweils einem Farbfoto vor und nach der Hindernisbeseitigung. Die Fräsköpfe sind gemäß den Anwendungstabellen der jeweiligen Hersteller einzusetzen. Es sind nur solche zulässig, die dort für die jeweiligen durchzuführenden Arbeiten lt. Hersteller am besten geeignet sind.

Der Einsatz der Kamera sowie die erforderliche Nachreinigung ist einzurechnen.

Die Arbeiten sind digital auf Datenträger (DVD) aufzuzeichnen, die Datenträger gehen in den Besitz des AG über. Sie müssen Angaben über Haltung, Station und Echtzeitangabe in eingeblendeter Form enthalten. Nachweis mit einem Protokoll und jeweils einem Farbfoto vor und nach dieser Hindernisbeseitigung. 50,000 h .......................... ..........................

3.8 Hindernisbeseitigung (fräsen) >=DN 200 bis DN 300 Gestellung und Einsatz einer Fräse in Verbindung mit den kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeugen zur Beseitigung von in den Querschnitt des Kanales ragende feste Ablagerungen, Armierungen, Inkrustationen und

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 12 von 24

[Seite 13]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................ Wurzeleinwüchsen, die nicht mit der Hochdruckreinigung entfernt werden können sowie in den Querschnitt des Kanales einragende Stutzen bzw. nicht fachgerechte Stutzen bündig fräsen und sonstigen Vorarbeiten einschl. aller erforderlichen Lieferungen und Leistungen sowie der An- und Abfahrt sämtlicher Fahrzeuge und Geräte. Der Abfall ist zu laden, Transport und Entsorgung der Abfälle werden gesondert vergütet. Die Arbeiten sind in digitaler Form (Festplatte und/oder USB Stick) zu dokumentieren. Sie müssen Angaben über Haltung und Stationierung in eingeblendeter Form enthalten. Nachweis mit einem Protokoll und jeweils einem Farbfoto vor und nach der Hindernisbeseitigung. Die Fräsköpfe sind gemäß den Anwendungstabellen der jeweiligen Hersteller einzusetzen. Es sind nur solche zulässig, die dort für die jeweiligen durchzuführenden Arbeiten lt. Hersteller am besten geeignet sind.

Der Einsatz der Kamera sowie die erforderliche Nachreinigung ist einzurechnen.

Die Arbeiten sind digital auf Datenträger (DVD) aufzuzeichnen, die Datenträger gehen in den Besitz des AG über. Sie müssen Angaben über Haltung, Station und Echtzeitangabe in eingeblendeter Form enthalten. Nachweis mit einem Protokoll und jeweils einem Farbfoto vor und nach dieser Hindernisbeseitigung. 20,000 h .......................... ..........................

3.9 Zulage für die Reinigung von überlangen Kanalhaltungen

Zulage zur Standard-Kanalreinigungsposition für den erschwerten baubetrieblichen und logistischen Mehraufwand bei der Hochdruckspülung und Reinigung von überlangen Haltungsabschnitten des Hauptsammlers im Nennweitenbereich DN 250 bis DN 300.

Die Position erfasst sämtliche Erschwernisse, die durch Haltungslängen entstehen, welche über die übliche Standardlänge (ab ca. 150 Meter) hinausgehen.

In den Einheitspreis sind insbesondere einzukalkulieren: Der erhöhte Zeit- und Geräteaufwand für das Vorhalten, Kuppeln und Nachführen von verlängerten Hochdruck-Spülschläuchen und Saugleitungen. Der eventuell erforderliche Einsatz von Hochleistungs-Spül- und Saugfahrzeugen mit erhöhtem Wasserdruck/Spülvolumen bzw. Zwischenpumpen zur Überwindung von Druckverlusten bei großen Längen. Der Mehraufwand für das Arbeiten von nur einer

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 13 von 24

[Seite 14]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................ Schachtseite aus (Ein-Richtungs-Spülung), falls der Gegenschacht aufgrund der Geländesituation (z. B. nur fußläufig erreichbar) nicht mit Fahrzeugen angefahren werden kann. Das kontinuierliche und vollständige Räumen des anfallenden Spülgutes über die gesamte Haltungslänge bis zum definierten Entnahmeschacht.

Die Abrechnung erfolgt als Zulage zum tatsächlichen Aufmaß (per Meter) der betroffenen, überlangen Abschnitte.

Nennweite: DN 250 – DN 300 Haltungslängen: > 150 m

450,000 m .......................... ..........................

3.10 Lieferung und Betrieb eines mobilen Fräsroboters Lieferung und Betrieb einer mobilen Fräseinheit für den Einsatz in schwer zugänglichen Bereichen mit beschränkter Zufahrtsmöglichkeit oder im Bereich von Privatgärten. Die Fräseinheit muss mobil und flexibel einsetzbar sein und über Akku- bzw. Batteriebetrieb verfügen. Ein optionaler Betrieb über Netzanschluss ist zulässig; in diesem Fall ist der Auftragnehmer eigenverantwortlich für den Anschluss zuständig. 60,000 h .......................... ..........................

3.11 Reinigung der Schächte Reinigung von Schächten und der Schachtabdeckungsbereiche einschl. der Schmutz- und Schlammfänge mittels Wasserhochdruckreinigung, einschl. Abtransport des Räumgutes, defekte Schmutz- u. Schlammfänge sind der BL anzuzeigen. Die Reinigung ist so auszuführen, daß die nachfolgenden Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden können. 30,000 St .......................... ..........................

3.12 Entsorgung des Spül- und Räumgutes Spül- und Räumgut aus Kanälen und Schächten in Behältern lagern, einschließlich Aufstellen, Vorhalten und Abtransportieren der Container. Das geförderte und vorentwässerte Räum- und Spülgut muss zu einer zugelassenen Annahmestelle befördert und dort entsorgt werden. Die Entsorgungsgebühren werden vom AG gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise (Beförderungsscheine, etc.) erstattet. Die Deponiebelege

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 14 von 24

[Seite 15]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................ (Wiegescheine) sind zur Abrechnung vorzulegen. Das Spül- und Räumgut ist vom AN ständig zu kontrollieren. 10,000 t .......................... ..........................

Summe 3 Reinigung HD-Spülung ............................

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 15 von 24

[Seite 16]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

4 TV-Inspektion

Optische Inspektion des Abwasserkanales, DIN EN 13508-2, DWA-M 149-2, DWA-M 149-5, mit Satellitenkamera auf Fahrwagen, abbiegefähig, mit Drehschwenkkopf und Zoom, mit aufrechtem und seitenrichtigem Bild, Inspektion mit Abschwenken der Rohrverbindungen, Stutzen, Abzweige, Ergebnisse dokumentieren. Alle Schäden sind mittels Foto zu dokumentieren.

Wasserhaltung: Die Wasserhaltung ist in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.

Die Befahrung dient der Abnahme Es können nicht alle Schächte angefahren werden.

4.1 Stl-Nr.: 003.0030 TV-Untersuchung kleiner DN 200 Kanaluntersuchung kleiner DN 200

Für die durchzuführende Kanaluntersuchung gelten die Anforderungen gemäß Vorbermerkungen. Die Inspektion wird gem DIN EN 13508-2 und DWA M 149-5 ausgeführt.

Die An- und Abfahrtkosten für den TV-Untersuchungswagen einschl. Personal sowie das Einsetzen der Kamera in den Schacht sind in die Position einzurechen.

Die Kamera muss ab DN 150 neben der axialen Sicht eine stufenlose Veränderung der Blickrichtung zulassen, z.B. durch einen Dreh-Schwenkkopf. Zusätzlich wird stets ein seitenrichtiges, aufrechtes Bild während der Bewegung in der Rohrachse gefordert, so dass eine permanente Orientierung gewährleistet ist. Die Positionierung des Schwenkkopfes muss immer im Schnittpunkt des Kanalprofils erfolgen. Bei der Inspektionsdurchführung darf grundsätzlich nur gefahren oder geschwenkt werden. Das Beleuchtungssystem ist mindestens so auszulegen, dass eine Strecke von mind. 1 bis 2 m hinreichend ausgeleuchtet ist und die Helligkeit dem jeweiligen Objektzustand angepasst werden kann. Die Kameraoptik muss in der Lage sein einen Bereich von 0,1 m bis 1,5 m vor der Kamera scharf abzubilden (Tiefenschärfenbereich). Die max. Fahrgeschwindigkeit der Kamera muss dem Objektzustand angepasst werden. Eine Kamerageschwindigkeit von 10 cm/s ist nicht zu überschreiten. Die Kameraanlage muss mit einer elektrischen Kabelaufspulwinde mit einem 200 m langen

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 16 von 24

[Seite 17]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Kamerakabel ausgerüstet sein. Das sektorale Anfahren einzelner Schadstellen muss möglich sein. Die Überprüfung der Inspektionsanlage anhand von standardisierten Testbildern ist vom AN auf Verlangen vorzunehmen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. Die Dokumentation (Kanaluntersuchungsbericht) wird gesondert vergütet. Die Kanaluntersuchungen sind als Videodatei digital im MPEG2-Format (für jede Haltung/Leitung eine MPEG-Datei) zu übergeben. Die Übergabedateien enthalten ein nachvollziehbares Inhaltsverzeichnis (Laufprotokoll) der aufgezeichneten Haltungen/Leitungen incl. entsprechender Abspielsoftware die es ermöglicht einzelne Schadstellen in den Haltungen/Leitungen gezielt anzusteuern. Den Feststellungen sind eindeutige Videoreferenzen (Framenummern) zuzuordnen, damit auf diese Stellen gezielt zugegriffen werden kann. Diese Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Inspektionsdaten im xml-Format (aktuelles ISYBAU 2006-10) einschl. Synchronisation der Zustandsfilme mit den Erfassungsdaten, mit Ansteuerung der Zustandsdaten sind auf geeignetem Datenträger oder als Downloaddaten zu übergeben. Diese Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Das Ordnungssystem der Schacht- und Haltungsnummern wird vorgegeben. Einer Haltung sind 2 Schachtnummern zugeordnet, die in Fließrichtung nacheinander genannt werden. (Schacht oben "Zulaufschacht" nach Schacht unten "Ablaufschacht"). Die TV-Untersuchungsanlage muss den Bedingungen für Explosionsschutz Zone 1, entsprechen. Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei nicht kreisförmigen Profilen entspricht die Profilbreite dem Rohrdurchmesser Rohre kleiner DN 200. 150,000 m .......................... ..........................

4.2 Stl-Nr.: 003.0030 TV-Untersuchung DN 200 bis DN 300 Kanaluntersuchung DN 200 bis DN 300

Für die durchzuführende Kanaluntersuchung gelten die Anforderungen gemäß Vorbermerkungen. Die Inspektion wird gem DIN EN 13508-2 und DWA M 149-5 ausgeführt.

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 17 von 24

[Seite 18]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................

Die An- und Abfahrtkosten für den TV-Untersuchungswagen einschl. Personal sowie das Einsetzen der Kamera in den Schacht sind in die Position einzurechen.

Die Kamera muss ab DN 150 neben der axialen Sicht eine stufenlose Veränderung der Blickrichtung zulassen, z.B. durch einen Dreh-Schwenkkopf. Zusätzlich wird stets ein seitenrichtiges, aufrechtes Bild während der Bewegung in der Rohrachse gefordert, so dass eine permanente Orientierung gewährleistet ist. Die Positionierung des Schwenkkopfes muss immer im Schnittpunkt des Kanalprofils erfolgen. Bei der Inspektionsdurchführung darf grundsätzlich nur gefahren oder geschwenkt werden. Das Beleuchtungssystem ist mindestens so auszulegen, dass eine Strecke von mind. 1 bis 2 m hinreichend ausgeleuchtet ist und die Helligkeit dem jeweiligen Objektzustand angepasst werden kann. Die Kameraoptik muss in der Lage sein einen Bereich von 0,1 m bis 1,5 m vor der Kamera scharf abzubilden (Tiefenschärfenbereich). Die max. Fahrgeschwindigkeit der Kamera muss dem Objektzustand angepasst werden. Eine Kamerageschwindigkeit von 10 cm/s ist nicht zu überschreiten. Die Kameraanlage muss mit einer elektrischen Kabelaufspulwinde mit einem 200 m langen Kamerakabel ausgerüstet sein. Das sektorale Anfahren einzelner Schadstellen muss möglich sein. Die Überprüfung der Inspektionsanlage anhand von standardisierten Testbildern ist vom AN auf Verlangen vorzunehmen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. Die Dokumentation (Kanaluntersuchungsbericht) wird gesondert vergütet. Die Kanaluntersuchungen sind als Videodatei digital im MPEG2-Format (für jede Haltung/Leitung eine MPEG-Datei) zu übergeben. Die Übergabedateien enthalten ein nachvollziehbares Inhaltsverzeichnis (Laufprotokoll) der aufgezeichneten Haltungen/Leitungen incl. entsprechender Abspielsoftware die es ermöglicht einzelne Schadstellen in den Haltungen/Leitungen gezielt anzusteuern. Den Feststellungen sind eindeutige Videoreferenzen (Framenummern) zuzuordnen, damit auf diese Stellen gezielt zugegriffen werden kann. Diese Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Inspektionsdaten im xml-Format (aktuelles ISYBAU 2006-10) einschl. Synchronisation der Zustandsfilme mit den Erfassungsdaten, mit Ansteuerung der Zustandsdaten sind auf geeignetem Datenträger oder als Downloaddaten zu übergeben.

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 18 von 24

[Seite 19]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................ Diese Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Das Ordnungssystem der Schacht- und Haltungsnummern wird vorgegeben. Einer Haltung sind 2 Schachtnummern zugeordnet, die in Fließrichtung nacheinander genannt werden. (Schacht oben "Zulaufschacht" nach Schacht unten "Ablaufschacht"). Die TV-Untersuchungsanlage muss den Bedingungen für Explosionsschutz Zone 1, entsprechen. Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei nicht kreisförmigen Profilen entspricht die Profilbreite dem Rohrdurchmesser Rohre DN 200 bis DN 300. 760,000 m .......................... ..........................

4.3 Zulage zur Kanalfernsehuntersuchung - nicht anfahrbare Haltungen Erschwerniszulage zur Kanalfernsehuntersuchung für den Einsatz eines geeigneten TV - Fahrzeuges (geländegängig, Geländeneigung bis 25 %) mit Bedienungspersonal an nicht anfahrbaren Kanalhaltungen. Nur auf Anordnung der Bauleitung des AG. Zulage zur TV- Inspektion nicht anfahrbarer Haltungen. 450,000 m .......................... ..........................

4.4 Ortung und Vermessung von verdeckten Schächten Ortung und Markierung von verdeckten Schächten Mehraufwand der Satelittenkamera beim Mitführen einer Ortungssonde. Die Ergebnisse der Rohrortung sind an Ort und Stelle festzuhalten, auf befestigten Oberflächen mit Sprühfarbe und Nagel,auf unbefestigten Oberflächen mit markiertem Pflock.

Der Schachtpunkt ist dem AG als GPS Koordinate im UTM Koordinatensystem zu übergeben. 10,000 St .......................... ..........................

4.5 Optische Inspektion der Schächte Optische Inspektion der Schächte mittels Zustandserfassung nach DIN EN 13508-2 / DWA M 1 49-2. Anfertigen von optischen Aufzeichnungen ( Fotos von Oberfläche , Schachtgesamtansicht und jedem Einzelschaden) sowie Inspektionsprotokollen. 30,000 St .......................... ..........................

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 19 von 24

[Seite 20]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................

4.6 Inspektion Anschlußleitungen Satellitenkamera Inspektion von Anschlussleitungen mittels Satellitenkamera (ab DN 100). Für die durchzuführende Kanaluntersuchung gelten die Anforderungen der vorhergehenden Positionen.

Die Inspektion wird gem DIN EN 13508-2 durchgeführt. Die Kamera muss vom Hauptkanal DN 200 bis DN 600 auch durch 90°-Bögen bis zu 30 m in die Anschlussleitung fahren können. Zusätzlich muss eine Einmessung von Seitenzuläufen möglich sein.

Die Dokumentation wird gesondert vergütet.

Beginn der Untersuchung vom Hauptkanal aus. Das Einsetzen der Kamera sowie das Anfahren in den Hauptkanal bis zur Einsatzstelle der Satellitenkamera ist in den Einheitspreis einzurechnen.

Art der Aufzeichung wie in den vorhergehenden Positionen beschreiben. 150,000 m .......................... ..........................

4.7 Ortung und Markierung Hausanschluss Ortung und Markierung von Hausanschlüssen

Mehraufwand der Satelittenkamera beim Mitführen einer Ortungssonde in Grundleitungen und Hausanschlüssen. Die Ergebnisse der Rohrortung sind an Ort und Stelle festzuhalten, auf befestigten Oberflächen mit Sprühfarbe und Nagel,auf unbefestigten Oberflächen mit markiertem Pflock.

40,000 St .......................... ..........................

4.8 Vermessung des markierten Hausanschlusses Der Hausanschlusspunkt ist dem AG als GPS Koordinate im UTM Koordinatensystem zu übergeben. 40,000 St .......................... ..........................

4.9 Inspektionsbericht liefern (digital) Untersuchungsbericht der Inspektion je Haltung, als schriftlicher Bericht auf dem Datenträger des Inspektionsvideos (PDF)

Aufbereitet gemäß DWA-M 149-2 oder auf Verlangen nach ATV M 143-2.

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 20 von 24

[Seite 21]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................ Untersuchungsberichte mit Inspektionsgrafik zu den Grunddaten liefern.

Zusätzlich sind die Kanalsohlentiefen (alle Zu- Abläufe) von OK Schachtabdeckung bis Rohrsohle aufzumessen und in den Bericht einzutragen. 30,000 St .......................... ..........................

Summe 4 TV-Inspektion ............................

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 21 von 24

[Seite 22]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

5 Stundenlohnarbeiten

5.1 HD-Spül-Saug LKW mit Wasseraufbereitung HD-Spül-Saug LKW (gem. Vorbemerkungen 1.2) mit Wasseraufbereitung mit 170 bar Betriebsdruck bei 300 l/min, Saugvolumen von 12,0 bis 14,0 m³ für das Reinigen von Kanälen und Hebeanlagen sowie für das Beseitigen von Verstopfungen in Kanälen.

In die Leistungspositionen einzurechnen sind die Kosten für die Fahrzeuge einschließlich An- und Abfahrt, Rüstarbeiten, Zubehör, Betriebsstoffe, Entleerung und Reinigung, die erforderliche Fahrzeugbesatzung, die Verkehrs-und Arbeitsplatzsicherung, der Aufwand für das Absperren der Kanäle während der Reinigung sowie der Aufwand für die Feststellung und Abnahme der Leistungen gemäß den Vorbemerkungen. Nur auf Anweisung des Auftraggebers. Die Vergütung erfolgt nach Einsatzstunden. Unter Einsatzstunden werden nur die Arbeitszeiten verstanden, in denen die Reinigung der Kanäle erfolgt sowie die Zeiten für das Umsetzen der Fahrzeuge von Schacht zu Schacht und die dabei erforderlichen Rüstzeiten. 16,000 h .......................... ..........................

5.2 Wie Position: 5.1, jedoch HD-Spül-Saug-Kombi LKW HD-Spül-Saug-Kombi LKW Mit 170 bar Betriebsdruck bei 300 l/min Saugvolumen von 6,0 bis 8,0 m³ für das Reinigen von Kanälen und Hebeanlagen sowie für das Beseitigen von Verstopfungen in Kanälen. 16,000 h .......................... ..........................

5.3 Wie Position: 5.1, jedoch HD- Spülwagen-Kombifahrzeug HD-Spülwagen-Kombifahrzeug, ca. 300 I Spülwasser integriert mit ca. 100 bar Betriebsdruck bei 100 l/min für das Reinigen von Hausanschlusskanälen sowie für das Beseitigen von Verstopfungen und Hausanschlusskanälen. 16,000 h .......................... ..........................

5.4 Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte nur auf Anordnung des AG durchführen.

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 22 von 24

[Seite 23]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Übertrag EUR ................................ umfasst sämtliche Aufwendungen,insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.) sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Uberstunden.

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.

Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Facharbeiter im Stundenlohn 16,000 h .......................... ..........................

5.5 Stillstandkosten HD-Spül-Saugwagen Stillstand des HD-Spül- und Saugwagens incl. 2 Mann Bedienungspersonal, auf Grund von Ereignissen, die der AN nicht zu vertreten hat (Starkregen, Hindernisse, Feuerwehreinsatz, Unfall etc.) Der Stillstand ist dem AG sofort mitzuteilen. Der AG legt die weitere Vorgehensweise fest. 16,000 h .......................... ..........................

5.6 Stundeneinsatz Kamera Fahrzeug Stundeneinsatz des Kamera- Fahrzeuges einschl. aller Nebenarbeiten wie An- und Abfahrt, ohne Spülwagen. 16,000 h .......................... ..........................

Summe 5 Stundenlohnarbeiten ............................

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 23 von 24

[Seite 24]

Projekt: W-26-10 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg LV: W-26-10-01 Kanalreinigung und TV-Inspektion - Hosteberg

Z U S A M M E N S T E L L U N G

1 Allgemein .............................. EUR

2 Wasserhaltung .............................. EUR

3 Reinigung HD-Spülung .............................. EUR

4 TV-Inspektion .............................. EUR

5 Stundenlohnarbeiten .............................. EUR

Summe LV .............................. EUR

zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. EUR

Gesamtsumme Brutto .............................. EUR

Datum: ...................................... Unterschrift / Stempel: .............................................................................

Druckdatum: 24.09.2026 Seite: 24 von 24

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung