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DA_U_05_10_Fremdfirmenrichtlinie_gueltig_ab__WER__xx_2026-04-01.pdf

Kanalreinigung, Kanalinspektion, Dichtheitsprüfung und Abwassertransport

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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übergreifende Regelungen 01.04.2026

STADTWERKE DA U 05 10 lÖBAU CMBH Fremdfirmenrichtlinie

Oberlausitzer mit Energie.

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich 4

  2. Koordination 4

  3. Grundstücke, Anlagen der Stadtwerke Löbau GmbH einschließlich des Abwasserzweckverbandes Löbau-Nord (AZV) 5

  4. Pflichten des Auftragnehmers 5

4.1 Berichterstattung 6

4.2 Personal 6

4.3 Arbeitszeit 6 4.4 Weitervergabe von Arbeiten 6

4.5 Besucher 7 4.6 Nichtbeachten und Zuwiderhandlungen 7

4.7 Meldepflicht bei Bodenfunden 7

  1. Arbeitsstätten 7

5.1 Unterkünfte 8 5.2 Versorgung, Entsorgung 8 5.3 Sanitäre Einrichtungen 8 5.4 Sicherung gegen Einbruch und Diebstahl 8

5.5 Schlüsseldienst 8 5.6 Ordnung, Sauberkeit und Hygiene 9 5.7 Alkohol, Medikamente, Drogen 9

  1. Arbeitssicherheit 9

6.1 Unterweisung 9

6.2 Erste Hilfe 10

6.3 Erdarbeiten 10 6.4 Kennzeichnung und Absicherung 10

6.5 Maschinen und Geräte 11

6.6 Gerüste und Leitern 11

6.7 Gefahrstoffe 12 6.8 Persönliche Schutzausrüstung 12

6.9 Erlaubnisschein-Verfahren 12

6.10 Brandschutz 13

6.11 Havariebaumaßnahmen 13

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  1. Umweltschutz 13

7.1 Abfall 13

7.2 Lärm 14

7.3 Gewässerschutz 14

  1. Datenschutzverpflichtung 14

  2. Inkrafttreten 14

Anlage 1; Empfangsbestätigung Fremdfirmenrichtlinie und Benennung der Verantwortlichen.. 15

Anlage 2; Anweisung / Einweisung / bereichs- bzw. objektbezogene Besonderheiten 16

Anlage 3: Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten 17

Anlage 4: Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen 18

Anlage 5: Erlaubnisschein für Arbeiten an elektrischen Anlagen 20

Anlage 6: Erlaubnisschein für Arbeiten an Gasanlagen 21

Anlage 7; Erlaubnisschein für Arbeiten in Höhen 23

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Änderungsverzeichnis:

Datum Version Inhalte Bearbeiter

1.0 Erstellung der DA 1.3.6 vom 07.04.2014 Arlt

Überführung DA 1.3.6 nach DA_U_05_10 Anpassung Arlt 01.06.2019 2.0 aktueller Rechtsstand (Arbeitsschutz)

Berücksichtigung ASR A5.2 - S.Einrichten und Betrieb Arlt 01.07.2019 3.0 der Baustelle

01.01.2022 4.0 Aktualisierung, Einfügen neuer Erlaubnisscheine Weigel

Ergänzung Meldepflicht von Bodenfunden Weigel 01.08.2023 4.1 gem. § 20 SächsDSchG

Ergänzung Ex-Zonen in Freigabescheinen und Über Weigel 01.11.2023 4.2 gabe Verkehrsrechtliche Anordnungen

01.04.2026 4.3 Ergänzung Gesetz unter Punkt 7.3 Weigel

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  1. Geltungsbereich

Die Organisation und Durchführung des Einsatzes von Fremdfirmen und sonstigen Beauftragten (nachfolgend Auftragnehmer) im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Löbau GmbH (nachfol gend Auftraggeber) regelt diese Fremdfirmenrichtlinie. Zum Verantwortungsbereich zählen auch Anlagen des Abwasserzweckverbandes Löbau-Nord.

Diese Fremdfirmenrichtlinie ist Bestandteil aller geschlossenen Verträge, die Einhaltung ist damit verpflichtend für jeden Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer. Die aktuelle Version ist auf www.sw-l.de unter der Rubrik Service abrufbar. Sie wird dem verantwortlichen Ansprechpart ner / Bauleiter (BL) des Auftragnehmers gegen Unterschrift ausgehändigt (Anlage 1: Empfangs bestätigung Fremdfirmenrichtlinie und Benennung der Verantwortlichen).

Alle Mitarbeiter von Fremdfirmen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Beauftragung verpflichtet, relevante EU-Richtlinien, Gesetze, Verordnungen, Sicherheitsbestimmungen, berufsgenossen schaftliche Regelungen, Technische Regeln sowie allgemeinen Technische Vertragsbestimmun gen (VOB/C)e inzuhalten. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvor schriften, weitere Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Der Ver antwortliche des Auftragnehmers vor Ort ist für die Unterweisung und Überwachung der Einhal tung durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers verantwortlich (vgl. auch § 3 ArbSchG und § 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention").

Bereichs- bzw. objektbezogene Besonderheiten, die durch diese Fremdfirmenrichtlinie nicht oder nur allgemein beschrieben sind, werden in anlagenspezifischen Vorschriften gesondert geregelt (z. B. Ex-Zonen). Dem Auftragnehmer werden die Regelungen zu diesen Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten ausgehändigt (Anlage 2: Anweisung /Einweisung /bereichs- bzw. objektbe zogene Besonderheiten).

  1. Koordination

Vor Beginn des Fremdfirmeneinsatzes wird vom Auftraggeber der zuständige Ansprechpartner benannt.

Gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1 bestellt der Auftraggeber darüber hinaus einen Fremdfirmenkoor dinator, wenn Beschäftigte der Auftraggeber und Auftragnehmer an einem Arbeitsplatz oder in einem Arbeitsbereich gemeinsam tätig werden. Er hat die Aufgabe, Gefährdungen zu verhindern und die Einhaltung der Fremdfirmenrichtlinie zu kontrollieren. Zur Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz erhält der Fremdfirmenkoordinator Weisungsbefugnis.

Der bestellte Fremdfirmenkoordinator ersetzt nicht den ggf. nach Baustellenverordnung (BaustellV) einzusetzenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).

Die Tätigkeit des vom Auftraggeber eingesetzten Ansprechpartners/Koordinators und ggf. des SiGeKo befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unterneh mern entsprechend § 8 ArbSchG und §6 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention". Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegen über seinen Beschäftigten bleiben davon ebenfalls unberührt.

Bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes behält sich der Auftraggeber das Recht vor, betroffene Bereiche bis zur Beseitigung des Missstandes auf Kosten des Auftragnehmers stillzulegen.

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Vor Beginn der Leistungsausführung wird eine Anlaufberatung zwischen Auftraggeber und Auf tragnehmer durchgeführt. Alle Ergänzungen zur Fremdfirmenrichtlinie, zum Ablauf und zur örtli chen Koordinierung sind hierbei schriftlich zu protokollieren.

In Abstimmung mit dem Auftraggeber ist abhängig von den Ausführungsfristen ein verbindlicher Terminplan (inkl. Besprechungen und Begehungen) festzulegen. Hierbei hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Beginn der Arbelten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Si cherheitsmaßnahmen anzugeben.

  1. Grundstücke, Anlagen der Stadtwerke Löbau GmbH einschließlich des Abwasserzweck verbandes Löbau-Nord (AZV)

Zum Einsatzort / zur Baustelle gehören auch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Flä chen und angrenzenden Bereiche, die durch den Fremdfirmeneinsatz beeinträchtigt werden kön

nen.

Grundstücke und technische Anlagen, die sich im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Löbau GmbH befinden, sind grundsätzlich nur auf den ausgewiesenen Zuwegungen zu befahren, zu betreten und wieder zu verlassen.

Es dürfen nur vertraglich festgelegte Arbeitsbereiche betreten werden. Technische Anlagen dür fen erst nach Zustimmung des Betriebspersonals der Stadtwerke Löbau GmbH betreten werden. Alle Arbeitsbereiche sind täglich aufzuräumen und fachgerecht zu sichern, so dass auch bei Dun kelheit keine Unfallgefahr besteht.

  1. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat alle möglichen auftretenden Gefährdungen auch unter Berücksichtigung möglicher Störfälle auftragsbezogen zu ermitteln und die notwendigen Maßnahmen des Arbeits schutzes festzulegen und zu dokumentieren.

Zu den Pflichten des Auftragnehmers gehören die Überwachung, Sicherung, Ordnung und Sau berkeit des Einsatzortes und der beanspruchten Flächen, die Sicherung des unmittelbaren Stra ßenverkehrs einschließlich der Umleitungsstrecken und der erforderlichen Baustellenbeleuch tung, Absperrung, Beschilderung sowie die fachgerechte Kennzeichnung der Baustelle für die Dauer der gesamten Bauzeit bis zur endgültigen Abnahme.

Befindet sich der Einsatzort/die Baustelle Im Bereich von Straßen und haben die Arbeiten Aus wirkungen auf den Straßenverkehr, ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Die Ver antwortung, diese rechtzeitig zu beantragen, liegt beim Auftragnehmer. Weiterhin sind die Ver kehrsrechtliche Anordnung und der Verkehrszeichenplan dem Auftraggeber vor Beginn der Ar beiten zu übergeben.

Für eine fachlich korrekte, saubere und pünktliche Ausführung der ihm übertragenen Leistungen einschließlich erforderlicher Mängelbeseitigung bei voller Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Beachtung der gegebenen Hinweise Ist der Auftragnehmer verantwortlich.

Bei allen Fremdfirmeneinsätzen sind u. a. geltende Normen, Unfallvorschriften/Merkblätter der Berufsgenossenschaften, Baustellenverordnung, Anordnungen der Gewerbeaufsicht, Allgemei nen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C), einschlägige Vorschriften, Regeln und Richtli nien, Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen sowie Herstellervorgaben der verwendeten

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Materialien/Geräte jeweils in der gültigen Fassung zu beachten. Die vereinbarte Leistung ist nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erbringen.

4.1 Berichterstattung

Durch jeden Auftragnehmer sind vor Aufnahme der Tätigkeit die Namen der verantwortlichen Aufsichtsperson, dessen Stellvertreters, der Sicherheitsbeauftragten und der Ersthelfer auf der Baustelle sowie Name und Telefonnummer der Sicherheitsfachkraft schriftlich zu benennen und der örtlichen Bauleitung zu übergeben (Anlage 1: Empfangsbestätigung Fremdfirmenrichtlinie und Benennung der Verantwortlichen).

Der Auftragnehmer hat alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle unverzüglich mündlich dem Auftrag geber und dem ggf. eingesetzten SiGeKo mitzuteilen. Eine schriftliche Meldung ist innerhalb von 24 Stunden nachzureichen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Be rufsgenossenschaften bleibt davon unberührt.

Bei unplanmäßigen und/oder besonderen Ereignissen auf der Baustelle besteht eine unmittelbare Informationspfiicht für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Diese EreignisseA/or- kommnisse sind zeitaktuell in Schrift und Bild zu protokollieren.

Bei Bauarbeiten ist die Führung eines tagaktuellen Bautagebuches, welches jederzeit vom Auf traggeber eingesehen werden kann, zwingend notwendig.

4.2 Personal

Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbelt geeignet und ausreichend geschult sein. Auf Verlangen des Auftraggebers sind Eignungsnachweise und Qualifikationen zur Einsicht vorzulegen.

Ein häufiges Wechseln der Arbeitskräfte ist zu vermeiden.

Geschäftssprache ist Deutsch. Jeglicher Schriftverkehr im Zusammenhang der Leistungsausfüh rung hat in Deutsch zu erfolgen. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein.

Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder Anweisun gen hierzu nicht Folge leisten, können von der Baustelle verwiesen werden, der Auftraggeber kann Ersatz anfordern.

4.3 Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit von 7:00 bis 16:00 Uhr. Abweichungen hiervon sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bleiben hierbei unberührt.

Brückentage sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.

4.4 Weitervergabe von Arbeiten

Leistungen dürfen nur mit dem Einverständnis des Auftraggebers auf der Grundlage dieser Fremdfirmenrichtlinie an Nachauftragnehmer weitervergeben werden. Der Auftragnehmer hat bei der Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmer seiner Abstimmungspflicht entsprechend § 8

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ArbSchG sowie § 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention nachzukommen. Die Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Beschäftigten des Nachauftragnehmer liegt ebenfalls beim Auftragnehmer.

Es sind nur solche Nachauftragnehmer zu beauftragen, deren Mitarbeiter die persönliche und fachliche Eignung besitzen sowie die Standards für die Arbeitssicherheit und Umweltschutz bzw. den jeweiligen Stand der Technik einhalten.

Jegliche außervertragliche Ausführung von Leistung bedarf der vorherigen schriftlichen Geneh migung des Auftraggebers.

4.5 Besucher

Für Besucher des Fremdfirmeneinsatzes gelten ebenfalls die Bestimmungen der Fremdfirmen richtlinie. Besichtigungen und Führungen sind beim Auftraggeber vorher zu beantragen.

4.6 Nichtbeachten und Zuwiderhandlungen

Der Auftraggeber wird bei Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen die Fremdfirmenrichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Vorschriften eingreifen. Dies kann eine sofortige Ein stellung der Arbeiten bzw. ein Arbeitsverbot zur Folge haben. Der Auftraggeber ist berechtigt, zuwiderhandelnde Personen unmittelbar vom Einsatzort zu verweisen.

Erkannte Mängel sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben.

Die unerlaubte Mitnahme von Eigentum des Auftraggebers (z. B. Geräte, Hilfsmittel, Werkzeuge, Material), auch wenn dieses für wertlos gehalten wird, wird als Diebstahl geahndet.

Für Beschädigungen und Verunreinigungen an Eigentum des Auftraggebers oder Dritter ist der Verursacher haftbar.

Die durch die vom Auftragnehmer infolge von Zuwiderhandlungen entstehenden Kosten bei einer Leistungsunterbrechung bzw. Behinderung trägt der Verursacher in vollem Umfang.

4.7 Meldepflicht bei Bodenfunden

Der Auftragnehmer hat gem.§ 20 Sächsisches Denkmalschutzgesetz( SächsDSchG)F unde (Sa chen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen) von denen anzunehmen ist, dass es sich um Kulturdenkmale handelt, unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Zusätz lich sind Bodenfunde auch dem Auftraggeber zu meiden.

  1. Arbeitsstätten

Der Auftragnehmer ist für die Einrichtung des Einsatzortes/der Baustelle gemäß Arbeitsstätten verordnung (Anhang zu § 3) in dem ihm zugewiesenen Bereich selbst verantwortlich. Für ausrei chende Arbeitsplatzbeleuchtung hat jeder Auftragnehmer zu sorgen.

Das Abstellen jeglicher privater Fahrzeuge in Zufahrten und Baustellenbereichen ist untersagt. Es gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung, abweichend davon gilt im Verantwortungsbe reich des Auftraggebers 10 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Ret- tungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind immer freizuhalten. Der unmittelbare Anlieger verkehr muss für die Dauer der Maßnahme aufrechterhalten bleiben.

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Das Aufstellen evtl. erforderlicher Container auf dem Betriebsgelände bzw. auf Grundstücken des Auftraggebers ist mit diesem abzustimmen und nur auf den zugewiesenen Flächen für die ver einbarten Zeiträume zulässig.

Nach Abschluss des Fremdfirmeneinsatzes ist der Einsatzort unverzüglich zu beräumen. Die be nutzten Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit der geschlossene Vertrag nichts Anderes vorsieht.

5.1 Unterkünfte

Die Unterbringung von Arbeitnehmern in Unterkünften liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftragnehmers. Übernachtungen auf der Baustelle sind untersagt.

5.2 Versorgung, Entsorgung

Die Bereitstellung von Trinkwasser und Strom auf dem Baustellengeiände wird mit der Stadt werke Löbau GmbH vertraglich gesondert geregelt.

Ab dem elektrischen Übergabepunkt( Eigentumsgrenze) ist die sach- und fachgerechte Unterver- teilungAA/eiterleitung einschließlich ihrer regelmäßigen Überprüfung durch Sachkundige Pflicht des jeweiligen Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Baustellenbereich in geeigneter Form gegen auftretendes Niederschlagswasser zu sichern. Eine Überflutung von Verkehrsfiächen oder ein Rückstau in den angeschlossenen Entwässerungsleitungen ist hierbei zu verhindern.

5.3 Sanitäre Einrichtungen

Mobile sanitäre Einrichtungen sind in Abhängigkeit der Beschäftigtenzahl auf Baustellen vom Auftragnehmer vorzuhalten. Der Standort ist vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber ab zustimmen. Waschwasser, Abwasser und Fäkaiien dürfen nicht ins Erdreich gelangen. Eine mög liche Geruchsbelästigung der angrenzenden Grundstücke/Anlieger ist durch geeignete Maßnah men und insbesondere durch eine sachgerechte Nutzung und regelmäßige Reinigung zu verhin

dern.

Bei kurzzeitigen Maßnahmen in Gebäuden des Auftraggebers können die vorhandenen sanitären Einrichtungen nach Absprache mit dem Auftraggeber benutzt werden.

5.4 Sicherung gegen Einbruch und Diebstahl

Der ausführende Auftragnehmer ist verpflichtet, ausreichende Schutzvorkehrungen gegen Ein bruch, Diebstahl und möglichen Verlust sowohl eigener als auch bereitgestellter Geräte, Materi alien und Hilfseinrichtungen zu treffen. Durch den Auftraggeber erfolgt keine Haftung.

5.5 Schlüsseldienst

Sind während der Ausführung bestimmte Objekte zu verschließen, so hat dies grundsätzlich nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen.

Für übergebene Schlüssel zu Anlagen/Objekten des Auftraggebers haftet bei Beschädigung bzw. Verlust der Auftragnehmer im vollen Umfang für die entstehenden Kosten.

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Im möglichen Havariefall muss dem Auftraggeber der uneingeschränkte Zutritt zu den Anlagen gewährleistet sein.

5.6 Ordnung, Sauberkeit und Hygiene

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm genutzten Bereiche im ordentlichen Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Zudem sind Verunreinigungen in Be reichen der Zufahrtstraßen unaufgefordert und sofort durch den Verursacher zu beseitigen. Er folgt dies auch nach Aufforderung durch den Auftraggeber nicht in der gesetzten Frist, so vergibt der Auftraggeber den Auftrag hierfür auf Kosten des Verursachers. Lässt sich der Verursacher nicht eindeutig ermitteln, so müssen diese Kosten durch alle jeweils anwesenden Firmen anteilig mit übernommen werden.

Für nachträglich festgestellte Schäden und Verunreinigungen, die auf den Auftragnehmer zurück zuführen sind, ist dieser voll haftbar.

5.7 Alkohol, Medikamente, Drogen

Alle eingesetzten Mitarbeiter dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden bzw. bewusstseinsveränderndenZ-beeinträchtigenden Mitteln nicht in einen Zu stand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere während der Arbeitszeit gefährden kön nen. Dies gilt auch für Medikamente

Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- und Rausch- mitteleinfluss besteht, unverzüglich vom Einsatzort zu entfernen. Der Auftraggeber behält sich vor, solchen Personen ein Zutrittsverbot zu erteilen.

  1. Arbeitssicherheit

Die Leistungserbringung ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.

Alle erforderlichen Arbeitssicherheitsausrüstungen, Feuerlöscher, Verbandskästen, Werkzeuge, Leitern usw. sind durch den Auftragnehmer mitzubringen und zu nutzen, der Zustand hat den geltenden Vorschriften zu entsprechen.

Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Ge gebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegenen Ar beitsplätze sowie Verkehrswege, Gerüste, die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle.

Stellt der Auftragnehmer Mängel fest, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber und dem ggf. eingesetzten SiGeKo zu melden, es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Nimmt ein Auftragneh mer trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur unverzüglichen Mängelbeseitigung ver pflichtet.

6.1 Unterweisung

Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Sicherheitsunterweisung sowie die Unterrich tung über den Inhalt dieser Fremdfirmenrichtlinie gegenüber seinen Mitarbeitern und ggf. einge setzten Nachauftragnehmern.

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Werden durch den Nachauftragnehmer weitere Nachauftragnehmer beauftragt, sind diese eben falls zur Einhaltung und Beachtung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften inkl. dieser Fremdfirmenrichtlinie zu verpflichten.

6.2 Erste Hilfe

Alle Auftragnehmer haben das entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl erforderliche Erste-Hilfe- Material in unmittelbarer Nähe zu ihren Arbeitsorten und die vorgeschriebene Anzahl an Ersthel fern am Einsatzort vorzuhalten. Grundsätzlich erfolgt die Erstversorgung durch die Ersthelfer des Auftragnehmers: er organisiert die Erste-Hilfe eigenverantwortlich.

Bei Notfällen ist unmittelbar die Rettungsleitstelle über Notruf (Tel.: 112) zu informieren. Es ist sicherzustellen, dass im Zufahrtsbereich ein Einweiser bereitsteht, um den Notarzt schnell zum Unfallort leiten zu können.

Die Meldepflichten sind einzuhalten.

6.3 Erdarbeiten

Grundlage für das Ausheben von Baugruben und Gräben ist das Vorhandensein von Schacht scheinen der Medienträger. Schachtscheine sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten bei den Medienträgern eigenverantwortlich einzuholen.

Unplanmäßiges Ausheben von Gruben und Gräben, das Eintreiben von Pfählen und Metallstan gen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

Ein Ausheben und Betreiben von Baugruben und Gräben hat u. a. nach den Bestimmungen der DIN 4124 zu erfolgen, vorgeschriebene Mindestarbeitsraumbreiten sind hierbei zwingend einzu halten.

Die Erkundung von Lage und Höhe von kreuzenden bzw. parallel verlaufenden Leitungen ist zwingend vorgeschrieben. Die genaue Lage, Abmessung, Gelände- und Sollhöhen von vorhan denen Kanalanlagen (Anschlussbauwerke) sind vor Baubeginn vom Auftragnehmer sorgfältig zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten mit der Ausführungsplanung ist der Auftraggeber rechtzeitig zu informieren.

Freigelegte oder berührte Leitungen und Kabel sind sorgfältig und betriebssicher zu sichern, so dass keine Gefahr für das Personal/den Anlagenbetrieb besteht. Der Auftragnehmer ist verpflich tet, bei den Ausschachtungsarbeiten mit der notwendigen Sorgfalt und Umsicht vorzugehen.

Beschädigungen (auch bei geringstem Umfanges, wie z. B. leichte Druckstellen) an Rohrleitun gen, Kabeln etc. sowie das Vorfinden von Medien unbekannter Herkunft und Funktion sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.

Sämtliche erdverlegte Anlagenteile (Erdkabel, Rohrleitungen, Kanäle, Schächte, Bauwerke etc.) müssen vor dem Verfüllen fachgerecht eingemessen und geprüft werden. Die Verfüllarbeiten dür fen erst nach Freigabe durch den Auftraggeber begonnen werden.

6.4 Kennzeichnung und Absicherung

Einsatzorte/Baustellenbereiche sind so abzusichern, dass weder die vor Ort Beschäftigten noch Dritte gefährdet werden. Bei Dunkelheit sind sie ausreichend zu beleuchten.

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Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass am Einsatzort/im Baustellenbereich und auf den zugewiesenen Betriebs- und Lagerflächen der Verkehr, Transport, die Bereitstellung oder Lage rung immer sachgerecht, bestimmungsgemäß und ohne Gefährdung von Dritten, tangierenden Anlagen und der Umwelt durchgeführt wird.

Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenbereich sind entsprechend der geltenden Vorschriften (u. a. RSA, ZTV-SA und MVAS) durch den Auftragnehmer vorzubereiten, auszuführen und zu kontrol lieren. Sollten Mängel an der Absperrung, der Beleuchtung oder der Beschilderung festgestellt werden, hat der Auftragnehmer diese unverzüglich zu beseitigen.

Das Aufstellen von Baustellenschildern und Werbetafeln bedarf der Zustimmung des Auftragge bers.

6.5 Maschinen und Geräte

Maschinen und Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß betrieben werden. Der bestimmungsge mäße Betrieb von Arbeite- bzw. Hilfsmitteln ist auf der Basis der Betriebsanleitung des Herstellers in einer Betriebsanweisung festzulegen.

Prüfpflichtige Maschinen, Geräten usw. dürfen nur mit gültiger Prüfung eingesetzt werden, die Prüfnachweise sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.

Elektrische Maschinen und Geräte aller Art müssen u. a. den für die Arbeitsstelle einschlägigen VDE-Bestimmungen, der DGUV Vorschrift 3 (und erforderlichenfalls den Explosionsschutz-Be- stimmungen) genügen. Die Nutzung von elektrischen Geräten ist nur mittels Einrichtungen mit Fehlerschutz zulässig.

Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Maschinen und Geräte nur von dazu beauftragten Personen bedient werden. Sofern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgese hen ist, muss diese vor Ort vorgehalten werden.

Betriebseinrichtungen, Gerüste, Leitern, Gabelstapler, sonstige Arbeitsmittel des Auftraggebers dürfen grundsätzlich nicht durch den AN genutzt werden. Ausnahmefälle sind mit Anlage 2( An lage 2: Anweisung /E inweisung / bereichs- bzw. objektbezogene Besonderheiten) zu dokumen tieren.

Bei Arbeitsende sind alle Maschinen und Geräte gegen unbefugtes Benutzen zu sichern.

6.6 Gerüste und Leitern

Der Auftragnehmer hat die Brauchbarkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Trag gerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu überwachen. Freigabescheine sind am Ge rüst anzubringen, Aufbau- und Verwendungsanleitungen sind am Einsatzort vorzuhalten.

Arbeits- und Schutzgerüste sind durch den Errichter vor Inbetriebnahme und nach konstruktiven Änderungen zu prüfen. Die Eignung des Gerüstes für die vorgesehenen Tätigkeiten ist durch den Verantwortlichen des Nutzers zu bestätigen.

Für Systemgerüste, Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen sind vor Ort die Aufbau- und Ver wendungsanleitungen der Hersteller, die Zulassungs- und Prüfbescheide sowie die Brauchbar keitsnachweise, bei Abweichungen von Regelausführungen auch die statischen Berechnungen, vorzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber und dem ggf. eingesetzten SiGeKo in Kopie zu übergeben.

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Leitern haben den gültigen Normen zu entsprechen, die Nutzung ist ausschließlich nach den geltenden Vorschriften zulässig.

6.7 Gefahrstoffe

Beim Umgang mit und der Lagerung von Gefahrstoffen sind die Bestimmungen der Gefahr stoffverordnung (GefStoffV) und weitere einschlägige gesetzliche Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Den Erfordernissen des Umweltschutzes In Bezug auf die Reinhaltung von Ge wässern, des Bodens und der Luft sowie dem Einsatz umweltschonender Betriebs-ZArbeitsmittel ist sorgfältig Rechnung zu tragen.

Der Einsatz von Gefahrstoffen ist dem Auftraggeber vor Venwendung anzuzeigen. Der Auftrag nehmer hat im Vorfeld des Einsatzes eine Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 6 und 7 der Gefahrstoffverordnung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen erforderlichen Sicherheitsmaß nahmen sind durch den Auftragnehmer zu veranlassen und einzuhalten.

6.8 Persönliche Schutzausrüstung

In den Anlagen sowie auf dem Baustellen- bzw. Betriebsgelände des Auftraggebers besteht ge nerell Arbeitsschutzschuhtragepflicht (S3). Entsprechend der auszuführenden Tätigkeit sowie der einschlägigen arbeitssicherheitstechnischen Vorschriften ist ggf. weitere PSA einzusetzen.

Der Auftragnehmer hat auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung seinem Personal geeig nete persönliche Schutzausrüstung in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die per sönliche Schutzausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden.

Falls eine Nutzung kollektiver Fallschutzmittel technisch nicht möglich ist, sind persönliche Fall schutzmittel (PSAgA) einzusetzen. Dabei ist insbesondere auf sichere Anschlagpunkte zu ach ten; diese sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen.

Zuwiderhandelnde Personen können nach einmaliger Verwarnung vom Einsatzort venwiesen werden.

6.9 Erlaubnisschein-Verfahren

Folgende Tätigkeiten sind nur mit entsprechendem Erlaubnisschein zulässig;

• Ausführen von feuergefährlichen Arbeiten (Anlage 2: Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten)

• Arbeiten in Behältern und engen Räumen (Anlage 4: Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen)

• Arbeiten an elektrischen Anlagen (Anlage 5: Erlaubnisschein für Arbeiten an elektrischen Anlagen)

• Arbeiten an Gasanlagen (Anlage 6: Erlaubnisschein für Arbeiten an Gasanlagen)

• Arbeiten in Flöhen (z. B. Schornstein) (Anlage 7: Erlaubnisschein für Arbeiten in Höhen)

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Auf dem jeweiligen Erlaubnisschein sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen festzulegen; der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Schutzmaßnahmen sicherzustellen und durchzuführen. Es sind in jedem Fall die Formulare des Auftraggebers zu verwenden, die Verteilung der Kopien erfolgt gemäß den Vorgaben auf dem Erlaubnisschein.

6.10 Brandschutz

Alle am Einsatzort tätigen Beschäftigten sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Sie haben sich über die Brandgefahren in ihrem Arbeitsbereich sowie über die Maßnahmen bei Gefahr genau zu informieren. Der Auf tragnehmer hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben seine Arbeitsplätze mit der entsprechenden Anzahl von Feuerlöschgeräten auszurüsten.

Wichtigste Voraussetzung des vorbeugenden Brandschutzes sind Ordnung und Sauberkelt. Brennbare Abfälle sind regelmäßig zu entsorgen.

In allen Gebäuden des Auftraggebers gilt Rauchverbot.

Alle Brandschutzeinrichtungen sind in ständigem betriebsbereiten Zustand zu halten. Sie dürfen nicht verdeckt, zugestellt, beschädigt oder anderweitig unbenutzbar gemacht werden und müs sen jederzeit zugänglich sein.

Sind weitere Brandschutzmaßnahmen im Leistungsbereich des Auftragnehmers notwendig ist dieser für dessen Realisierung verantwortlich.

Im Brandfall ist die Feuerwehr zu alarmieren, anschließend der Auftraggeber und der ggf. einge setzten SiGeKo zu informieren!

6.11 Havariebaumaßnahmen

Bei kurzfristigen Havariebaumaßnahmen bzw. bei der Abwendung von Gefahr im Verzug kommt diese Fremdfirmenrichtlinie nur bedingt zu Anwendung. Hier ist das Baustellenregime den Gege benheiten vor Ort anzupassen.

Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von den grundlegenden Pflichten wie Informationspflicht, fachgerechte Sicherung des Baustellenbereiches, Einhaltung der geltenden Gesetze und der Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

  1. Umweltschutz

7.1 Abfall

Grundsätzlich ist bei allen Tätigkeiten und Arbeiten des Auftragnehmers eine größtmögliche Ab fallvermeidung anzustreben. Abfälle sind grundsätzlich so zu lagern, dass keine Gefährdung für die Gesundheit und die Umwelt entsteht. Jeder Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sei nen anfallenden Abfall bestimmungsgemäß zu beseitigen und den korrekten Entsorgungsweg nachzuweisen.

Kommt der Auftragnehmer seiner Abfallbeseitigungspflicht nicht nach, behält sich der Auftragge ber vor, dies auf Kosten des Verursachers zu veranlassen.

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Oberlausitzer mit Energie.

7.2 Lärm

Bei allen Arbeiten und Tätigkeiten sind die gesetzlich vorgeschriebenen Geräuschpegel einzu halten. Entsprechende Schutzausrüstungen sind vom jeweiligen Auftragnehmer am Einsatzort vorzuhalten und zu benutzen.

7.3 Gewässerschutz

Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2( AwSV))z wingend einzuhalten, der Umgang ist dem Auftraggeber und dem ggf. eingesetzten SiGeKo zu melden.

Die Ableitung von Abwässern und Fäkalien in das Erdreich oder in Gewässer ist verboten.

Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und vom Auftragnehmer fachgerecht und bestimmungsgemäß zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Auftraggeber einen Bo denaustausch zu Lasten des Verursachers vor.

  1. Datenschutzverpfiichtung

Sämtliche dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen oder darüber hinaus zugänglich wer denden Informationen, Kenntnisse oder Erfahrungen sind nur für den im Rahmen der Leistungs erbringung erforderlichen Zweck zu verwenden und unbefristet geheim zu halten.

  1. Inkrafttreten

Die Überprüfung auf Aktualität und anschließend ggf. notwendige Überarbeitung dieser Dienst anweisung erfolgt durch den Bearbeiter im zweijährigen Rhythmus erstmals in 03/2028 oder so fort bei Erfordernis.

Diese Dienstanweisung tritt am 01.04.2026 in Kraft, die DA_U_05_10 vom 01.11.2023 tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

Löbau, den 01.04.2026

ana Otto Ingo Jlirs )nrty wej^l

Geschäftsführerin Geschäftsführer Bearbeiter

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Anlage 1; Empfangsbestätigung Fremdfirmenrichtlinie und Benennung der Verantwortlichen

Auftraggeber

Anschrift Stadtwerke Löbau GmbH Georgewitzer Str. 54 02708 Löbau Ansprechpartner Name Tel. Email

Bauleiter/Koordinator Name Tel. Email Auftragnehmer

Anschrift

Ansprechpartner Name Tel. Email

Bauleiter/Koordinator Name Tel.

Email

Sicherheitsfachkraft Name Tel. Ersthelfer Name Tel.

Name Tel. Für Sicherheitsfachkräfte und Ersthelfer sind die Nachweise vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Baustelle/Auftrag/Fremdfirmeneinsatz

Ort Auftrag vorgesehene Dauer von bis SiGeKo Name Tel.

Der Auftragnehmer bestätigt hiermit den Empfang der Fremdfirmenrichtlinie und erklärt sein Ein verständnis sowie, dass:

• d ie sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen veranlasst wurden und auf Wirksamkeit kontrolliert werden,

• d ie in der Gefährdungsbeurteilung definierte persönliche Schutzausrüstung getragen wird,

• d ie erforderlichen Arbeits-/Gesundheits-/Ümweltschutzschulungen durchgeführt wurden,

• d as eingesetzte Personal auf Basis der Gefährdungsbeurteilung unterwiesen wurde und über alle für die Durchführung gültigen notwendigen Befähigungen verfügt.

Die durch den Auftragnehmer beauftragten Nachauftragnehmer füllen diesen Vordruck ebenfalls

aus.

Ort Datum Unterschrift/Stempel (AN)

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Oberlausitzer mit Enei^ie.

Anlage 2: Anweisung / Einweisung / bereichs- bzw. objektbezogene Besonderheiten

Baustelle / Maßnahme

Objekt / Anlage

Datum

Verantwortlicher SW-L

Fremdfirma

Verantwortlicher Fremdfirma

Anweisung (A)/ Einweisung (E / bereichs- bzw. objektbezogene Besonderheit( B) (z. B. Ex-Zone, biologische Gehshrstoffe, Gefahrstoffexposition in der Atmosphäre etc.)

Dem Auftragnehmer ist die Fremdfirmenrichtlinie bekannt und über vorgenannte objektbezogene Besonderheiten wurde er informiert.

Ort, Datum Unterschrift Verantwortlicher SW-L Unterschrift Verantwortlicher Fremdfirma

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Anlage 3: Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten

1 Ausführung (Auftragnehmer / Firma / Abteilung)

2 Arbeitsort / Bereich Ex-Zone: G ja G nein 3 Arbeitsauftrag Arbeitsbeginn: Datum: Uhrzeit:

Arbeitsende: Datum: Uhrzeit:

Ausführender: Name: Tätigkeit: □ Schweißen □ Trennschleifen □ Schneiden □ Löten □ Auftauen □ 4 Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der □ Entfernen beweglicher brennbarer Gegenstände / Stoffe, auch Staubab Arbeiten lagerungen, im Umkreis von m und soweit erforderlich auch in an grenzenden Räumen □ Abdecken ortsfester Gegenstände / Stoffe (z.B. Holzbaiken, Kunststoff teile) mit geeigneten Mitteln □ Abdichten möglicher Brandausbreitungswege (z.B. Öffnungen, Fugen, Durchlässe zu benachbarten Bereichen) mit nicht brennbaren Stoffen □ Entfernen von Verkleidungen / Isolierungen □ benötigte Feuer □ Feuerlöscher mit □ Wasser □ CO2 □ Pulver □ Schaum löschmittel: □ gefüllter Wassereimer G Löschdecke G angeschl. Wasserschlauch G Brandposten: G während der feuergefährlichen Arbeiten Name: Brandwache: G Nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten Dauer: Name: bei Explosions G Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Gegenstände / Stoffe, auch gefahr: Staubablagerungen und Behälter mit gefährlichem Inhalt G Beseitigung von Explosionsgefahr In Rohrleitungen G Abdichten von ortsfesten Behältern / Apparaten / Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten / Gase / Stäube enthalten oder enthalten haben G Durchführung lufttechnischer Maßnahmen In Verbindung mit messtech nischer Überwachung G Aufstellen von Gaswarngeräten □ Freigabe (Für die Einhaltung der UVV und den Einsatz von geeignetem Personal ist die ausfüh 5 rende Firma selbst verantwortlich) Sicherheitsvorkehrungen festgelegt, Arbeiten freigegeben:

Betreiber Datum: Name: (SW-L): Unterschrift: Festgelegte Maßnahmen zur Kenntnis genommen: Ansprechpart Datum: Name: ner AN: Unterschrift: Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die festgelegten Sicherheitsvorkehrungen umgesetzt wurden:

Datum: Name: Ausführender: Unterschrift: Verteiler: Original an Ausführenden /1. Kopie an Betreiber/2. Kopie an Montageverantwortiichen

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Anlage 4: Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen

1 Ausführung (Auftragnehmer / Firma / Abteilung)

2 Arbeitsort / Bereich Ex-Zone: □ ja □ nein 3 Arbeitsauftrag Arbeltsbeginn: Datum: Uhrzeit:

Arbeltsende: Datum: Uhrzeit:

Ausführender: Name: Tätigkeiten: □ Montage IZ Reinigung □ Demontage C 4 Vorbereitende Maßnahmen □ Behälter entleeren □ Behälter spülen / reinigen □ Behälter abtrennen Maßnahme: □ Behälter belüften □ Freimessen Gerät: Stoffe: □ Behälter desinfizieren / sterilisieren □ Heiz- / Kühleinrichtungen außer Betrieb setzen □ Elektrische Sicherungsmaßnahmen Maßnahme: □ Rohrleitung abtrennen Maßnahme: □ Mechanische Antriebe sichern

Maßnahme: □ System gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern Maßnahme; □ Arbeitsumfeld prüfen Maßnahme: □ Vorkehrungen gegen Absturz / Versinken / Verschütten festlegen Maßnahme: Anschlagpunkt: □ Rettungskonzept vorhanden Maßnahme: □ Brandschutzmaßnahmen (Erlaubnisschein für feuergefähriiche Arbeiten) □ Sonstige Festlegungen

Maßnahme: 5 Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten (nur für Arbeiten durch SW-L) Überprüfung der Vorbereitenden Maßnahmen durch den Aufsichtsfüh □ renden

Name: Tel.: □ Einweisung und Festlegung eines Sicherungspostens Name: Tel.:

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O Sicht- / Funktionskontrolle der PSA und Betriebsmittel □ PSA gegen Absturz G Atemschutz □ Luftversorgung / Lüftung G Rettungsgerät G Chemikallenanzug / -handschuhe G ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z.B. aktuelle Prüfung) G sonstige Betriebsmittel

6 Maßnahmen während der Arbeiten G Luftqualität permanent überwachen Gerät: G Lüftungsmaßnahmen durchführen Maßnahme: G PSA gegen Gefahrstoffe benutzen G Atemschutz Bemerkung: G Schutzhandschuhe Bemerkung; G Chemikalienanzug Bemerkung: G sonstige PSA Bemerkung: G Explosionsschutzmaßnahmen Maßnahme: G Zündquellenvermeidung Maßnahme: G Sicherheitsabstände festlegen und kennzeichnen Maßnahme: G Festlegungen zur Benutzung von elektrischen Geräten Maßnahme: Freigabe: (Für die Einhaltung der UVV und den Einsatz von geeignetem Personal ist die ausfüh 7 rende Firma selbst verantwortlich) Alle Maßnahmen ausgeführt, Arbeiten Freigegeben: Betreiber Datum: Uhrzeit: (SW-L): Unterschrift: Festgelegte Maßnahmen zur Kenntnis genommen: Aufsichtsfüh Datum: Uhrzeit: render: Unterschrift: Sicherungspos Datum: Uhrzeit: ten: Unterschrift: Für Fremdfirmen: Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die festgelegten Maßnah men umgesetzt wurden.

Datum: Uhrzeit: Ausführender: Unterschrift: 8 Wiederinbetriebnahme / Beendigung der Arbeiten / Aufhebung der Freigabe Aufsichtsfüh Datum: Uhrzeit: render: Unterschrift: Sicherungspos Datum: Uhrzeit: ten: Unterschrift: Verteiler: Original an Ausführenden /1. Kopie an Betreiber / 2. Kopie an Montageverantwortlichen

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Q) 5 so ^ STADTWERKE (Q X w « m CD LOBAU GMBH 7 I ch wurde über die Grenzen der Arbeitsstelle. Ober getroffene Sicherheitsmaßnahmen und Ober besondere cn Gefahren eingewiesen. Ich habe Kenntnis von der erteilten Freigabe erhatten. Freigabe Nr. /, fSr das Arbelten an elektriscben Anlagen Unterschriften; m Wegen gemeinsamer SIchertteitsmaBnahmen Ist/sind zu beachten; Freigabe Nr.. . 9 .. Oi c 1 Gültig tör den bis den .10.. 3 C7 Angaben zur Arbeitsstelle: Anlage. .11.. < V / > )' .12.. O Anlagenteil. 3- 8 Die Arbeitsstelle ist als unter Spannung stehend zu befracftten. 3* Baugruppe. Unterschrift et Geplante Arbeiten;. 9..

10.. er (D 11.. 2. 3 CD Q. Verantwortlichkeit Antagenverantworttlcher. .12.. 3 Ift Arbeitsverantwortlicher/ 9 Dervom Anlagenverantwortichen an der Arbeltsstelle übergebene Anlagen- und SchaJtzustand wurde wieder hergestellt Q> 3 Ausführende Hrma Dem Arrtagenversitwofülchen wird die Beendigung der Arbeit gemeldet d. h. die Arbeits-Ertaubnis zurückgegeben. 3 o Aussteller 2. 3 Datum Unterschrift Unterschrift Arbeitsverantwortlicher s CD Ö" 10 FreimeldungAierfügungserlaubnls zurückgegeben 3 3- Die im Punkt 12 eingetragenen Erdungen und Kurzschtleßungen sind entfernt. <Ji FrelmeldungA/erfjjgungserlaubnls erhalten O 5" 3" CD cd' vom Name Datum Uhrzeit 3 Name Datum Uhrzelt > 3_ EIngevriesen und mit der Durchführung der SIcherheltsmaOnahmen an der ArtKitsstetle beauftragt wurden: Unterschrift Anlagenverantwortlicher Q) 11 Alle Sl^erheitsmaBnahmen an und außerhalb der Arbollsstelte wurden aufgehoben. CQ Unterschrift Unterschrift Unterschrift Die Im Punkt 12 eingetragenen Erdungen und Kurzschileßungen sind entfernt CD 3 Die MaOnahmen der fünf SIchorheltsregeln wurden durchgeführt. Eintragungen zu Erdungen und Kurzschließungen sind im Punkt 12 vorzunehmen. Unterschritt Anlagenverantwortlicher Die Erlaubnis für die geplante Arbeit wird gegeben 12 Ubersicht zu Erdungen und Kurzschließungen an Arbeltsstellen Unterschrift Anlagenverantwortllcher Die Freigabe zur Arbeit wird erteilt Elnbauort Gerüt/EuK-Nr. Uhrzeit

ein aus Datum Uhrzeit Unterschrift ArbelisverantworUl^er

6 S onstige Hinwelse, z. B. Schattzeiten. besondere Gefahren, frelgeschaltete kreuzende Freileitungen usw. D

o cn

Die Freigabe Ist für die Dauer der obigen Arbeiten an der Arbeitsstelle sichtbar aufzubewahren und nach Beendigung der Arbeiten dem Anlagenverantwortlichen zurückzugeben. Ablage nach Beendigung der Arbeiten beim Aussteller

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S L T Ö A 8A D U T W G E M R B K H E Fremdfirmenrichtlinie DA U 05 10

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Anlage 6: Erlaubnisschein für Arbeiten an Gasanlagen

1 Ausführung (Auftragnehmer 1 Firma / Abteilung)

2 Arbeitsort (Ort, ggf. Straße Hausnummer)

3 Arbeitsauftrag Arbeitsbeginn: Datum: Uhrzeit:

Arbeltsende: Datum: Uhrzeit:

Ausführender: Name: Tätigkeiten: □ Reparatur / Instandsetzung □ Neubau O WKP □ Trennung / Rückbau □ Objekt: □ OVL □ NA □ GDRA IVO-Nr.: Druckstufe: □ eND {- 63 mbar) □ MD ( mbar) □ HD (- 12,5 bar) Zustimmung /Einbezug Sachsenenergie gegeben □ Ja □ Nein Material: □ Stahl DN □ PEd □ PE-SM d Technologie: □ Wanddickenmessung □ Methanversorgung □ Überschleusung □ Stopplung □ Druckabsenkung auf □ Stutzenschweißung □ Doppl.-Blasentechnik □ unter Gas □ einseitig □ gasfrei □ zweiseitig □ Absaugung □ Flickenschweißen □ Stumpfschweißen □ Rohrausw. □ mit Ü-Schieber □ Einbindung □ Inert-Gas □ Anbohrung □ 4 Versorgung geplante Unterbrechung □ Ja □ Nein Versorgungseinschränkung □ Ja □ Nein Bemerkung (z.B. Großkunde etc.

5 Ablauf nach Freigabe: □ Setzen AS-Blase D Trennung □ Beginn Montage □ auf Anweisung: nach □ Druckmessverfahren (BS) □ Sichtverfahren (A4 - Betriebsgas) Fertigstellung: □ 6 Verantwortlichkeiten Planung / Firma: SW-L GmbH Name: Organisation: Telefon: Schalthandlung/ Firma: Name: Aufsicht Telefon: Betreiber: Montageverant Firma: Name: wortlicher: Telefon:

Firma: Name:

Telefon:

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7 Freigabe Für die Einhaltung der UVV und den Einsatz von geeignetem Personal ist die ausführende Firma selbst verantwortlich. Beginn und Freigabe der Arbeiten erfolgt nur, wenn die Verantwortlichen der Auftragnehmer vor Ort anwesend sind. Arbelten Freigegeben, alle Maßnahmen ausgeführt:

Datum: Uhrzeit: Betreiber: Unterschrift: Festgelegte Maßnahmen zur Kenntnis genommen: Montageverant Datum: Uhrzelt: wortlicher: Unterschrift:

Datum: Uhrzelt: Ausführender: Unterschrift: 8 Wiederinbetriebnahme / Beendigung der Arbeiten / Aufhebung der Freigabe

Datum: Uhrzelt: Ausführender: Unterschrift:

Datum: Uhrzelt: Betreiber: Unterschrift: Verteiler: Original an Ausführenden/1. Kopie an Betreiber/2. Kopie an Montaqeverantwortlichen

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^4 STADTWERKE IÖ6AU GMBH Fremdfirmenrichtlinie DA U 05 10

Oberlausitzer mit Energie.

Anlage 7: Erlaubnisschein für Arbeiten in Höhen

1 Ausführung (Auftragnehmer / Firma / Abteilung)

2 Arbeitsort / Bereich Ex-Zone: G ja G nein 3 Arbeitsauftrag Arbeitsbeginn: Datum: Uhrzeit:

Arbeitsende: Datum: Uhrzeit:

Ausführender: Name: Tätigkeiten: □ Montage C Wartung □ Demontage C Technologie: □ Scherenhubbühne [I Hubstelger □ Sicherheitsnetz IZ Leiter □ Gerüst C Rollgerüst □ vorh. Steigschutzeinrichtung C Auffanggurte □ Rückhaltegurte C Anschlagpunkte sind definiert □ geeignete PSA (Z

4 Vorbereitende Maßnahmen Rettungskonzept: Bei Arbeiten in Höhen muss ein Höhenrettungsplan vor Beginn der Arbeiten vorliegen! Beschreibung: Einrichtungen, die für die Dauer der Arbeiten abgeschaltet / isoliert wer □ den müssen: □ Rohrleitungen, Behälter, Ventile □ Elektrische Einrichtungen G heiße Komponenten □ □ Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Gegenstände G Sicherheitsnetz G Helmpflicht Im Gefahrenbereich 1—1 zuverlässige Absperrung / Kennzeichnung der Fläche unter dem ^ Arbeitsort G □ Arbeiten sind nicht zu beginnen / abzubrechen bei: G Wind ab Windstärke 6 G Gewitter G Frost/Schneefall G 5 Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten □ Überprüfung der Vorbereitenden Maßnahmen durch den Aufsichtsfüh renden Firma: Name:

Telefon: □ Sicht- / Funktionskontrolle der PSA und Betriebsmittel G PSA gegen Absturz G sonstige PSA G Rettungsgerät G ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z.B. aktuelle Prüfung)

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Oberlausitzer mit Energie.

□ sonstige Betriebsmittel

Freigabe Arbeiten in Höhen sind nur mit mindestens einer zweiten Person zur Absicherung zulässig! Für die 5 Einhaltung der UVV und den Einsatz von geeignetem Personal ist die ausführende Firma selbst verantwortlich. Sicherheitsvorkehrungen festgelegt, Arbeiten freigegeben:

Betreiber Datum: Name: (SW-L): Unterschrift: Festgelegte Maßnahmen zur Kenntnis genommen:

Ansprechpart Datum: Name: ner AN: Unterschrift: Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die festgelegten Sicherheitsvorkehrungen umgesetzt wurden:

Datum: Name: Ausführender: Unterschrift:

Verteiler: Original an Ausführenden /1. Kopie an Betreiber/2. Kopie an Montageverantwortlichen

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