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Stadtwerke Löbau GmbH · Postfach 1415 · 02704 Löbau
Georgewitzer Straße 54 02708 Löbau Telefon: 0 35 85 / 86 67-700 Telefax: 0 35 85 / 86 67-50 Internet: www.sw-l.de E-Mail: info@sw-l.de
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter Telefon, E-Mail Datum ENT T. Enkelmann +49 3585 8667-717 25.09.2026
Jahresleistungsvertrag für die Dienstleistungen Los 1: Kanalreinigung, TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung Los 2: Transport von Fäkalien, Nassschlämmen und Abwasser
Vertragsbedingungen
1 VERTRAGSART
1.1 Liefer- und Dienstleistungsvertrag als Rahmenvertrag mit Einzelabrufen
2 VERTRAGSLAUFZEIT
2.1 Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Sie beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028.
2.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2029 zu verlängern. Die Ausübung der Option erfolgt spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform.
3 VERZUG
3.1 Die Vertragsparteien werden sich unverzüglich gegenseitig über Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen, die die Leistungserbringung beeinträchtigen können, informieren.
3.2 Nicht erbrachte Leistungen hat der AN unverzüglich in vollem Umfang nachzuholen. Sämtliche Kosten der Verzögerung hat der AN zu tragen, soweit sie nicht durch den AG zu vertreten sind.
Technisches Sicherheitsmanagement im Fachbereich Abwasser
Büroanschrift: Geschäftsführer: Aufsichtsratsvorsitzender: Bankverbindung: Steuernummer: Amtsgericht: Georgewitzer Str. 54 Dipl.-Kffr. Jana Otto Albrecht Gubsch Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien 208/118/02191 Dresden 02708 Löbau Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Ingo Jürs IBAN: DE88 8505 0100 3000 0000 70 HRB 4066 BIC: WELADED1GRL Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente ausschließlich nur für bilateral vereinbarte oder ausdrücklich für diese Bestimmung gekennzeichnete Adressen möglich.
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4 RECHNUNGEN (§ 15)
4.1 Der Auftragnehmer hat auftragsbezogen das Los 1 und monatlich das Los 2 prüfbar gegenüber dem AG abzurechnen. Die Rechnungsstellung hat elektronisch entsprechend den aktuellen Vorgaben des AG zu erfolgen (s. Pkt. 4 der Leistungsbeschreibung). Die Rechnungsadressen lauten:
Stadtwerke Löbau GmbH Abwasserzweckverband Löbau Nord Georgewitzer Straße 54 Georgewitzer Straße 54
02708 Löbau 02708 Löbau
Die Rechnungsstellung hat als PDF an
rechnung@sw-l.de rechnung@azv-ln.de
oder als E-rechnung (ZUGFeRD) an
erechnung@sw-l.de erechnung@azv-ln.de
zu erfolgen.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zum elektronischen Rechnungsversand:
pro E-Mail nur eine Rechnung zusenden. Andere Dateiformate können nicht verarbeitet werden. Sollte eine Rechnung Anlagen enthalten, müssen diese ebenfalls in derselben E-Mail wie die Rechnung enthalten sein.
Es handelt sich bei den genannten Postfächern um reine Rechnungspostfächer.
Alle anderen Dokumente wie z. B. Mahnungen, Mitteilungen über Stammdatenänderungen, Freistellungsbescheinigungen, Vertragsbestätigungen, Lieferscheine o. ä. sind an das Postfach info@sw-l.de bzw. info@azv-ln.de zu schicken.
4.2 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
4.3 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
4.4 Die Vergütung der Leistung des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich auf Basis der auf den Lieferscheinen dokumentierten Mengen sowie den Angebotspreisen aus dem vergabegegenständlichen Angebotsschreiben einschließlich zugehörigem Preisblatt.
4.5 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang der prüfbaren Rechnung einschließlich aller vertraglich geforderten Nachweise, Lieferscheine und Wiegescheine.
4.6 Die Zahlungen erfolgen mittels Überweisungsverfahren.
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5 SICHERHEITSLEISTUNG (§ 18)
5.1 Es werden keine Sicherheiten für die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag gefordert.
6 HAFTUNG, FREISTELLUNG, VERSICHERUNG
6.1 Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den vertraglichen Vereinbarungen.
6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die unmittelbar auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, soweit diese von ihm nicht zu vertreten sind.
6.3 Für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung von Anzeige-, Informations- oder Mitwirkungspflichten beruhen, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften
6.4 Dem Auftragnehmer obliegt im Schadensfall der Nachweis der rechtzeitigen, zutreffenden und vollständigen Unterrichtung des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Vorhaltung eines Ausfallverbunds – insbesondere auch für den Streikfall - ist hiervon unberührt.
6.5 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung oder einer Verletzung anderweitiger Pflichten durch den Auftragnehmer resultieren.
6.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Abdeckung der Risiken aus der Vertragserfüllung für die gesamte Vertragslaufzeit folgende Versicherungen vorzuhalten:
-
eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro je Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden;
-
eine Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro je Schadensereignis.
6.7 Der Auftragnehmer weist das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes jährlich bis zum 31.01. eines jeden Jahres gegenüber dem Auftraggeber nach.
6.8 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Anzeige in Textform verpflichtet, wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.
6.9 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
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