[Seite 1]
| Regelplan B I/15 Sperrung einer Straße | |
|---|---|
| [ ] Einrichtung einer Umleitung [ ] Anpassung der vorhande- nen Verkehrszeichen gemäß Eintragung Querabsperrungen im Bereich der Arbeitsstelle durch Absperrschrankengitter mit mindestens 5 einseitigen roten Warnleuchten Längsabsperrung zum Gehweg durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2 1) andere Breiten siehe Teil B, Abschnitt 2.4.2 2) [ ] Teilsperrung erforderlich; [ ] Z 357 [ ] Z 357-50 [ ] Z 357-51 [ ] Z 357-52 entsprechend der tatsäch lichen Durchlässigkeit angeordnet Aufstellung unmittelbar hinter dem Knotenpunkt 3) [ ] Absperrschrankengitter mit mindestens fünf ein- seitigen roten Warnleuch- ten sowie doppelseitige Leitbaken mit doppelseiti- gen gelben Warnleuchten zwecks Herstellung eines Notgehweges angeordnet; die entsprechenden Warn- leuchten unmittelbar am Baufeld entfallen erforderliche Dimensionie- rung und Lage [ ] gemäß beigefügtem Lageplan [ ] gemäß Anzeichnung vor Ort geprüft und angeordnet 4) [ ] wegen LZA angeordnet | |
| 05.21 |
72