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260804_Update Räumkonzept Pempelforter Str 26 genehmigt.pdf

Kampfmittelsondierung für die Schule an der Pempelforter Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 11:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.duesseldorf.de

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Düsseldorf, Pempelforter Straße

Neubau einer Dreifeldsporthalle am Humboldt -

Gymnasium

Update: Ergänzung zum bestehenden

Räumkonzept

Anzeige der Nichtherstellbarkeit der Fläche zur Flächenüberprüfung Antrag zur Durchführung von Sicherheits detektion en Antrag auf Genehmigung der baubegleitenden Kampfmittelräumung

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Projekt Neubau einer Dreifeldsporthalle am Humboldt- Gymnasium Az.-Ordnungsbehörde Düsseldorf 37/53-567/22 Az.-Luftbildauswertung KBD Düsseldorf 22.5-3-5111000-506/22

Bericht Ergänzung zum bestehenden Räumkonzept vom 29.05.2026 mit Rückmeldung vom 07.07.2026

Auftraggeber Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Schule und Bildung Konrad-Adenauer-Platz 1 40201 Düsseldorf

Auftragnehmer GDS – Geophysical Data Services GmbH Albert-Einstein-Straße 1 46414 Rhede

Telefon +49 (0) 2872 995 85 20 Kontakt info@geo-ds.de

Bearbeiter Jennifer Schwenne

Rhede, 04.08.2026

Jennifer Schwenne Projektbearbeiterin

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Inhalt

1 Kurze Projektbeschreibung ......................................................................................... 1 2 Zusätzliche Baumaßnahmen ...................................................................................... 1 2.1 Baugruben für Rohrvortrieb ..................................................................................... 1

2.2 Bodenaustausch für Feuerwehrzufahrt .................................................................... 1

3 Zusätzliche Maßnahmen zur Kampfmittelräumung ....................................................... 2 3.1 Baugruben für Rohrvortrieb ..................................................................................... 2

3.1.1 Spezialtiefbau ............................................................................................. 2

3.1.2 Tiefbau........................................................................................................ 3

3.2 Bodenaustausch für Feuerwehrzufahrt .................................................................... 4

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Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Darstellung der zusätzlichen Baumaßnahmen auf der Projektfläche im Maßstab 1:200. .............................................................................................................................. 2

Anhangsverzeichnis [1] Kartenwerk dieses Konzepts in DIN A4 [2] Bestätigung des bestehenden Räumkonzepts durch die Feuerwehr Düsseldorf, Mail vom 07.07.2026

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Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Update zum bestehenden Räumkonzept

1 Kurze Projektbeschreibung

Auf der Projektfläche ist der Bau einer Dreifeldsporthalle geplant. Der Neubau umfasst zwei Teilbereiche, die im 2. Obergeschoss miteinander verbunden sind. Die Gründung des Gebäudes erfolgt gemäß Bodengutachten über Bohrpfähle. Die Baugrube wird durch verschiedene Spezialtiefbaumaßnahmen abgesichert. Zudem werden im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen Gräben für Installation neuer Regenwasser-, Mischwasser- und Schmutzwasserkanäle sowie Leerrohre hergestellt. Zudem werden zwei Rigolen angelegt und mehrere Schächte für die Wasserkanäle installiert. Außerdem ist im Rahmen der Abbrucharbeiten die Herstellung einer neuen Feuerwehrzufahrt erforderlich.

2 Zusätzliche Baumaßnahmen

2.1 Baugruben für Rohrvortrieb

Wie bereits im genehmigten Räumkonzept dargestellt, sollen im Bereich der derzeitigen Feuerwehrdurchfahrt für die Herstellung des Misch- und Regenwasserkanals zwei DN 150 Steinzeugrohre in geschlossener Bauweise vorgetrieben werden. Zudem wird ein Stollenvortrieb in Richtung Pempelforter Straße erfolgen. Der Stollen wird durch einen gepfändeten Holzverzug abgesichert. Für diese Maßnahme sind im Vorfeld ebenfalls horizontale Detektionsbohrungen erforderlich. Für die Durchführung der Horizontalbohrungen sowie dem im Anschluss folgenden Vortrieb ist zudem die Herstellung einer Start- und Zielgrube nötig. Für diese Gruben sind erdeingreifende Maßnahmen bis in eine Tiefe von ca. 5 m u. GOK auf einer Fläche 2,5 x 2,45 m bzw. 1,5 x 2,45 m erforderlich. Der Verbau dieser Gruben steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzepts noch nicht fest. Der Verbau muss aber im Vorfeld durch vertikale Detektionsbohrungen abgebohrt werden. Die Lage der Baugruben ist in Abbildung 1 dargestellt.

2.2 Bodenaustausch für Feuerwehrzufahrt

Im Zuge der Abbrucharbeiten ist eine Verlegung der Feuerwehrzufahrt erforderlich. Neben dem Bereich der Zufahrt zur Pempelforter Straße hin ist auch im Bereich zum Schulhof ein Bodenaustausch erforderlich. Auch hier muss bis in eine Tiefe von 1 m u. GOK der Boden entfernt und mit Schotter verfüllt werden. Die Bereiche, in denen ein Bodenaustausch erforderlich ist, sind ebenfalls in Abbildung 1 dargestellt.

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Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Update zum bestehenden Räumkonzept

Abbildung 1: Darstellung der zusätzlichen Baumaßnahmen auf der Projektfläche im Maßstab 1:200.

3 Zusätzliche Maßnahmen zur Kampfmittelräumung

3.1 Baugruben für Rohrvortrieb

3.1.1 Spezialtiefbau Die benötigen Horizontalbohrungen für die zwei DN 150 Rohre wurden bereits im ursprünglichen Räumkonzept genehmigt. Zusätzlich sind weitere Horizontalbohrungen für den Stollenvortrieb in Richtung der Pempelforter Straße erforderlich. Bei diesen Horizontalsondierungen ist die Verwendung eines 3-Achs-Magnetometers nötig. Zudem müssen die beiden Baugruben durch Verbau abgesichert werden. Dieser muss im Vorfeld durch vertikale Sicherheitsdetektionen überprüft werden. Da die Aufschüttungen im Bereich der Gruben unter anderem anthropogene Bestandteile wie Bauschutt und Schlacke beinhalten, ist eine Messwertaufnahme zur Kampfmitteldetektion mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zielführend auswertbar, da die anthropogenen Bestandteile zu massiven Störeinflüssen in der Magnetik-Sondierung führen. Ein vorheriger Abtrag der Aufschüttung ist aufgrund der Mächtigkeit nicht ohne vorherige Absicherung möglich. Da eine vorherige Flächendetektion vor den notwendigen Sicherheitsdetektionen aufgrund der Aufschüttung nicht zielführend durchgeführt werden kann und es sich aus

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Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Update zum bestehenden Räumkonzept

fachplanerischer Sicht gemäß dem Leitfaden Kampfmittel um linien- und punktförmige, bzw. kleinflächige Maßnahmen handelt, wird darum gebeten im Rahmen der Bohrlochdetektion auf eine vorausgehende Flächendetektion zu verzichten. Die Bohrlochdetektion muss der Ordnungsbehörde in Form dieses Räumkonzepts angezeigt werden, darf aber durch eine durch den AG beauftragte Räumfirma nach §7 SprengG durchgeführt und freigegeben werden. Zunächst wird eine Bohrlochdetektion mittels eines Dreiachs-Magnetometers empfohlen. Die eingebrachten Detektionsbohrungen sind mit mindestens 63 mm PVC Rohren für die Detektion auszukleiden. Die eingebrachten PVC-Rohre sind bis zur finalen Freigabe der Sicherheitsdetektion durch die Kampfmittelfachfirma in der Bohrung zu belassen um ggf. den Einsatz des Bohrlochgeoradars als zweites geophysikalisches Messverfahren einfach und zeitnah zu ermöglichen. Aufgrund der geplanten Tiefe der Baugruben (ca. 5 m u. GOK) muss nicht das komplette Gefahrenband untersucht werden. Zur vollständigen Überprüfung des Grubenverbaus sind daher die Detektionsbohrungen bis in eine Tiefe von 6 m u. GOK abzuteufen. Werden im Zuge der Kampfmitteldetektionen Störkörper identifiziert, die auf ein mögliches Kampfmittel hindeuten, ist final eine Überprüfung der Anomalie durch eine Aufgrabung notwendig. Diese Aufgrabung darf nach Abstimmung und Genehmigung durch die zuständige Ordnungsbehörde und den KBD durch die ausführende Fachfirma erfolgen. Sollte bei der Aufgrabung jedoch ein Kampfmittel aufgefunden und identifiziert werden, ist unverzüglich die zuständige Ordnungsbehörde und der KBD zu informieren.

3.1.2 Tiefbau Nach Herstellung des Verbaus müssen die beiden Gruben bis in eine Tiefe von 5 m u. GOK ausgehoben werden. Aufgrund des umgebenden Verbaus ist die Fläche nicht zielführend auswertbar, da der Verbau zu massiven Störeinflüssen in der Magnetik-Sondierung führt. Aufgrund der diversen Störkörper in der Aufschüttung sowie der im Vorfeld eingebrachten Verbauträger wird für diese Baumaßnahme eine Nicht-Herstellbarkeit der Fläche für eine Flächenüberprüfung angezeigt. Stattdessen wird für den Aushub der Baugrube im Zuge des erweiterten Arbeitsschutzes eine baubegleitende Kampfmittelräumung nach Unterpunkt 3.1 des Leitfadens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022 beantragt.

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Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Update zum bestehenden Räumkonzept

3.2 Bodenaustausch für Feuerwehrzufahrt

Zusätzlich zur bereits genehmigten Fläche im Einfahrtsbereich der Feuerwehrzufahrt ist ein weiterer Bodenaustausch im östlichen Bereich der Fläche erforderlich. In diesem Bereich muss bis 1 m u. GOK der Boden entfernt und mit Schotter wieder verfüllt werden. Alle Arbeiten finden im Bereich der Aufschüttung statt. Wie bereits im ursprünglichen Räumkonzept dargelegt, ist eine Oberflächensondierung auf der Aufschüttung nicht zielführend auswertbar. Aus diesem Grund wird auch für die Herstellung der zweiten Fläche für die Feuerwehrzufahrt eine Nicht Herstellbarkeit der Fläche für eine Flächenüberprüfung angezeigt. Stattdessen wird für den notwendigen Bodenaustausch im Zuge des erweiterten Arbeitsschutzes eine baubegleitende Kampfmittelräumung nach Unterpunkt 3.1 des Leitfadens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022 beantragt.

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