Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

260529_Räumkonzept Pempelforter Str 26 genehmigt.pdf

Kampfmittelsondierung für die Schule an der Pempelforter Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 11:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.duesseldorf.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Düsseldorf, Pempelforter Straße

Neubau einer Dreifeldsporthalle am Humboldt -

Gymnasium

Räumkonzept

Anzeige der Nichtherstellbarkeit der Fläche zur Flächenüberprüfung Antrag zur Durchführung von Sicherheits detektion en Antrag auf Genehmigung der baubegleitenden Kampfmittelräumung

[Seite 2]

Projekt Neubau einer Dreifeldsporthalle am Humboldt- Gymnasium Az.-Ordnungsbehörde Düsseldorf 37/53-567/22 Az.-Luftbildauswertung KBD Düsseldorf 22.5-3-5111000-506/22

Bericht Räumkonzept Anzeige der Nichtherstellbarkeit der Fläche zur Flächenüberprüfung Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Auftraggeber Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Schule und Bildung Konrad-Adenauer-Platz 1 40201 Düsseldorf

Auftragnehmer GDS – Geophysical Data Services GmbH Albert-Einstein-Straße 1 46414 Rhede

Telefon +49 (0) 2872 995 85 20 Kontakt info@geo-ds.de

Bearbeiter Jennifer Schwenne, Carsten Rosenberg-Dörner

Rhede, 29.05.2026

Jennifer Schwenne Carsten Rosenberg-Dörner Projektbearbeiterin Projektbearbeiter

[Seite 3]

Inhalt

1 Veranlassung ............................................................................................................. 1 2 Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens ............................................................... 2 3 Standortfaktoren ........................................................................................................ 3 3.1 Lage der Projektfläche ............................................................................................ 3

3.2 Vegetation ............................................................................................................. 4

3.3 Geologie ................................................................................................................ 4

3.3.1 Schichtenfolge ............................................................................................ 5

3.3.2 Entstehung und Zusammensetzung der Aufschüttung .................................... 5

3.4 Hydrologie ............................................................................................................. 6

3.5 Kontaminierte Bereiche bzw. dokumentierte Altlasten .............................................. 6

3.6 Leitungssituation ................................................................................................... 7

4 Belastungssituation ................................................................................................... 7 4.1 Historie ................................................................................................................. 7

4.2 Zusammenfassung der Kampfmittelvorerkundung ................................................... 9

5 Rechtliche Rahmenbedingungen der Kampfmittelbeseitigung ....................................... 9 5.1 Auf Bundesebene ................................................................................................. 10

5.2 In Nordrhein-Westfalen ........................................................................................ 10

6 Detektions- und Räumverfahren ............................................................................... 11 6.1 Darstellung von Detektionsverfahren .................................................................... 12

6.1.1 Magnetik ................................................................................................... 12

6.1.2 Elektromagnetik ........................................................................................ 13

6.1.3 Georadar .................................................................................................. 14

6.2 Räumverfahren .................................................................................................... 14

7 Gefahrenhorizont ..................................................................................................... 15 8 Kampfmittelrelevante Baumaßnahmen ..................................................................... 15 8.1 Spezialtiefbau ...................................................................................................... 16

8.1.1 Bohrpfahlwand .......................................................................................... 16

[Seite 4]

8.1.2 Trägerbohlwand ........................................................................................ 16

8.1.3 Gründungsbohrpfähle ................................................................................ 16

8.2 Erdaushub ........................................................................................................... 17

8.3 Infrastrukturmaßnahmen ..................................................................................... 17

8.4 Feuerwehreinfahrt ............................................................................................... 18

9 Maßnahmen zur Kampfmittelräumung ...................................................................... 18 9.1 Spezialtiefbau ...................................................................................................... 18

9.2 Tiefbau ................................................................................................................ 20

9.3 Infrastruktur ........................................................................................................ 22

9.4 Feuerwehrzufahrt ................................................................................................. 23

10 Abschlussbemerkung ............................................................................................... 24 11 Fachkunde .............................................................................................................. 24

Abkürzungsverzeichnis BFR KMR = Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. AG = Auftraggeber VO = Verordnung GOK = Geländeoberkante KBD = Kampfmittelbeseitigungsdienst RKS= Rammkernsondierung KMR = Kampfmittelräumung LBA = Luftbildauswertung NHN = Normalhöhennull NRW = Nordrhein-Westfalen GW = Grundwasser GWMS = Grundwassermessstelle RW = Regenwasser SW = Schmutzwasser MW = Mischwasser

[Seite 5]

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des geplanten Neubaus, dargestellt auf einem aktuellen Luftbild der Projektfläche. .................................................................................................................. 2 Abbildung 2: Lage der Projektfläche dargestellt auf einen DTK-Ausschnitt im Maßstab 1:10.000. ....................................................................................................................................... 4 Abbildung 3: Positionen der ausgewerteten Rammkernsondierungen und Baugrunderkundungsbohrungen inklusive der Aufschüttungsmächtigkeiten in [m]. Maßstab 1:500. .............................................................................................................................. 5 Abbildung 4: Luftbild aus dem Frühjahr 1945. Deutlich zu erkennen sind die abgedeckten und zerstörten Gebäude im Bereich der Projektfläche und der Umgebung. Maßstab 1:1500......... 8 Abbildung 5: Historisches Luftbild der Stadt Düsseldorf von 1969. Die bis zum heutigen Zeitpunkt bestehende Turnhalle sowie die umliegenden Schulgebäude wurden errichtet. Maßstab 1:1000. .............................................................................................................. 8 Abbildung 6: Ergebnisdarstellung der Luftbildauswertung auf einer DOP-Karte im Maßstab 1:1750. ............................................................................................................................ 9 Abbildung 7: Darstellung aller erdeingreifender Maßnahmen im Maßstab 1:400. ................. 16 Abbildung 8: Position der geplanten Gründungsbohrpfähle im Bereich des Neubaus im Maßstab 1:400. .............................................................................................................. 17 Abbildung 9: Position der empfohlenen Detektionsbohrungen im Maßstab 1:400. .............. 19 Abbildung 10: Darstellung der Projektfläche mit einem fünf Meter Radius um jeden Gründungsbohrpfahl. Dieser Puffer stellt den Bereich dar, der aufgrund des Bohrpfahls nicht zielführend sondierbar ist. Maßstab 1:400. ....................................................................... 21

Anhangsverzeichnis [1] Kartenwerk dieses Konzepts in DIN A4 [2] Schematischer Baugrubenschnitt von Osten nach Westen [3] Bohrprofile aus dem Baugrundgutachten – 2 und 3. Geotechnischer Bericht, Geotechnik- Institut- Dr. Höfer GmbH & Co. KG [4] Ergebnisschreiben und Karte der Luftbildauswertung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf, Az. 22.5-3-5111000-506/22, 18.10.2022 [5] HG-S-TFB-4-LA-XX-001-0-Kanallageplan – Ingenieurbüro Kay Stewering, Stand Oktober 2025

[Seite 6]

Quellenverzeichnis [A] Sprengstoffgesetz (SprengG), Stand Juli 2021. [B] Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR), Stand September 2018. [C] Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - KampfmittelVO NRW). [D] Leitfaden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und Baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022. [E] Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung – Baugrubenverbau, ICG Ingenieure GmbH, 28.02.2025. [F] Ergebnisschreiben zu Luftbildauswertung der Feuerwehr Düsseldorf, AZ.: 37/53-567/22; 09.09.2022. [G] Karte der Luftbildauswertung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf, 22.5-3-5111000-506/22, 18.10.2022. [H] Bauvorhaben Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung, Humboldt- Gymnasium, Dreifachsporthalle, Pempelforter Straße in Düsseldorf, 1. Geotechnischer Bericht, Geotechnik-Institut-Dr. Höfer GmbH & Co. KG, 10.08.2023. [I] Bauvorhaben Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung, Humboldt- Gymnasium, Dreifachsporthalle, Pempelforter Straße in Düsseldorf, 2. Geotechnischer Bericht – Hauptuntersuchung – , Geotechnik-Institut-Dr. Höfer GmbH & Co. KG, 23.11.2023. [J] Bauvorhaben Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung, Humboldt- Gymnasium, Dreifachsporthalle, Pempelforter Straße in Düsseldorf, 3. Geotechnischer Bericht – Ergänzung zur Hauptuntersuchung – , Geotechnik-Institut-Dr. Höfer GmbH & Co. KG, 12.04.2024. [K] Bauvorhaben Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung, Humboldt- Gymnasium, Dreifachsporthalle, Pempelforter Straße in Düsseldorf, 4. Geotechnischer Bericht – Nutzungsrecherche – , Geotechnik-Institut-Dr. Höfer GmbH & Co. KG, 19.06.2024. [L] Humboldt-Gymnasium, Dreifachsporthalle, Pempelforter Straße in Düsseldorf, Bericht zu chemischen Analysen, Geotechnik-Institut-Dr. Höfer GmbH & Co. KG, 05.03.2023. [M] Objektplan und Positionsplan, Grundriss Baugrubensicherung, Böschung und FW-Zufahrt zug. Schnitte 1-1 bi 4-4, Kempen Krause Hartmann Ingenieurgesellschaft mbH, 31.01.2025.

[Seite 7]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

1 Veranlassung

Der Bauherr ist als >Zustandsstörer< verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks. Er ist deshalb verpflichtet, vor Baubeginn fachgerechte Untersuchungen bezüglich der Kampfmittelbelastung auf der Projektfläche, im speziellen des Baubereichs, zu veranlassen und die ordnungsgemäße Kampfmittelfreigabe zu erwirken. Fundmunition, die >nicht ununterbrochen verwahrt, überwacht oder verwaltet< wurde, fällt unter das Sprengstoffgesetz [A]. Laut diesem darf die Kampfmittelbeseitigung nur von Fachfirmen mit einer Erlaubnis nach §7 SprengG durchgeführt werden. Ebenfalls muss für jede Räumstelle eine verantwortliche Person nach §19 SprengG mit einem Befähigungsschein nach §20 SprengG bestellt sein. Bei der Durchführung von Kampfmittelsondier- und Räumtätigkeiten sind die Vorgaben des Landes NRW bzw. der Bezirksregierung Düsseldorf, sowie die BFR KMR zu beachten.

Die Firma GDS - Geophysical Data Services GmbH hat am 30.03.2026 den Auftrag zur Erstellung eines Räumkonzepts in Hinblick auf die im Rahmen der Erbauung der geplanten Dreifeldsporthalle nötigen Kampfmittelräummaßnahmen erhalten. Rechtliche Grundlage für das vorliegende Konzept ist Unterpunkt 3.1 des Leitfadens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und Baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung aus der Fassung vom 16.03.2022 mit Stand vom 01.06.2023. In Unterpunkt 3.1 heißt es dort: >Vor der Durchführung baubegleitender Maßnahmen ist ein Räumkonzept durch den Bauherrn zu erstellen.[…]< Das vorliegende Konzept beruht auf den Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR), dem aktuell gültigen Stand der Technik und den für das Bundesland NRW geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zur Kampfmittelräumung.

Rhede, den 29.05.2026

1

[Seite 8]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

2 Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens

Der geplante Neubau umfasst zwei Teilbereiche, die im 2. Obergeschoss miteinander verbunden sind. Neben der eigentlichen Sporthalle, die zwei Obergeschosse und kein Kellergeschoss aufweist, ist ein straßenseitiger Riegel geplant, welcher mit insgesamt drei Obergeschossen sowie einem Kellergeschoss geplant ist. Straßenseitig wird die Baugrube mit einer frei auskragenden Trägerbohlwand gesichert, rückseitig über Böschungen. An den Grundstücksgrenzen zu den Gebäuden Pempelforter Straße 24 und 34 ist eine verformungsarme tangierende Bohrpfahlwand erforderlich. Für die Feuerwehrdurchfahrt an der Pempelforter Straße 34 sind zusätzliche Bohrpfähle zum Abfangen einer Stahlbetonplatte vorgesehen. Die Gründung des Gebäudes erfolgt gemäß Bodengutachten über Bohrpfähle. Die vorgenannte tangierende Bohrpfahlwand übernimmt neben der Baugrubensicherung in diesem Bereich ebenfalls die Gründung. Die Lage des gesamten Neubaus ist in Abbildung 1 dargestellt.

Abbildung 1: Lage des geplanten Neubaus, dargestellt auf einem aktuellen Luftbild der Projektfläche.

Zudem sind umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen auf der Projektfläche geplant. Dazu gehört die Installation neuer Regenwasser-, Mischwasser- und Schmutzwasserkanäle sowie dazugehöriger Schächte, zwei Rigolen und das Einbringen von Leerrohren. 2

[Seite 9]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Außerdem ist für die Abbrucharbeiten die Herstellung einer neuen Feuerwehrzufahrt erforderlich. Für die geplante Baumaßnahme sind Eingriffe in das sogenannte Gefährdungsband 1945 notwendig, das auf 8 m unterhalb der GOK bei Kriegsende 1945 festgelegt ist. Die Erdeingriffe sind daher mit kampfmitteltechnisch relevanten Baugrundeingriffen im Sinne der für NRW festgelegten, vermuteten Eindringtiefe von Abwurfmunition verbunden. Diese ist in der Technischen Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen festgelegt (Stand 09.06.2005).

3 Standortfaktoren

3.1 Lage der Projektfläche

Die Projektfläche liegt unmittelbar nördlich des Stadtzentrums Düsseldorf im Stadtbezirk

  1. Die Projektfläche wird im Süden von der Bebauung des Humboldt-Gymnasiums, im Westen von der Pempelforter Straße und im Norden von Wohnbebauung eingefasst. Im Osten grenzen die Gebäude des Walter-Eucken-Beurfskollegs an. Das gesamte bebaute Areal wird von der Pempelforter Straße, der Adlerstraße sowie der Straße Am Wehrhahn einrahmt. Die Geländehöhe auf der Projektfläche kann durchschnittlich mit +38,40 m NHN angegeben werden, wobei im nordöstlichen Bereich der Projektfläche das Gelände bis auf +36,5 m NHN abfällt. Zurzeit befindet sich auf dem Gelände die Bestandssporthalle sowie ein Mehrzweckplatz. Diese werden im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut. Abbildung 2 zeigt die Lage der Projektfläche.

3

[Seite 10]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Abbildung 2: Lage der Projektfläche dargestellt auf einen DTK-Ausschnitt im Maßstab 1:10.000.

3.2 Vegetation

Auf der Projektfläche befinden sich derzeit verschiedene Einzelbäume und Sträucher. Einige der Einzelbäume müssen für die Baumaßnahme entfernt werden.

3.3 Geologie

Zur Bodenerkundung wurden durch die Geotechnik-Institut-Dr. Höfer GmbH & Co. KG zwischen August 2023 und April 2024 insgesamt 20 Rammkernsondierungen (RKS) bis max. 13,5 m und zwei Baugrunderkundungsbohrungen (B) bis 20 m durchgeführt [H], [I], [J]. Die genauen Positionen der Bohrungen sind in der folgenden Abbildung 3 dargestellt. Geologisch betrachtet befindet sich die Projektfläche im Einflussbereich von bis zu 30 m mächtigen eiszeitlichen Kiesen und Sanden, die durch den Rhein abgelagert wurden.

4

[Seite 11]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Abbildung 3: Positionen der ausgewerteten Rammkernsondierungen und Baugrunderkundungsbohrungen inklusive der Aufschüttungsmächtigkeiten in [m]. Maßstab 1:500.

3.3.1 Schichtenfolge Nach den Ergebnissen der Baugrundaufschlüsse kann der Schichtenaufbau wie folgt zusammengefasst werden: In Teilen ist die Oberfläche mit einem 6-8 cm starken Pflaster versiegelt. Unterhalb des Pflasters bzw. in Bereichen ohne Versiegelung direkt ab der Geländeoberkante folgen Auffüllungen bis in eine Tiefe von maximal 7,5 m. Die Auffüllungen sind heterogen zusammengesetzt und deren Hauptgemengteil variiert zwischen Kies, Sand und Schluff bzw. eine Mischung derer. Die erkundeten Fremdbestandteile aus Schlacke, Kohle, Kies, Asche und Bauschutt weisen ebenfalls unterschiedliche Mengenanteile auf. Unterhalb der Auffüllungen folgen bis zur jeweiligen Endteufe die Ablagerungen des Rheins, die bis in eine Tiefe von maximal 7,9 m als feinkornarme, kiesige Sande anzusprechen sind. Mit zunehmender Tiefe steigt der Kieskornanteil, sodass die Bodenschichten ab Tiefen > 5 m bereits als feinkornarme, sandige Kiese anzusprechen sind.

3.3.2 Entstehung und Zusammensetzung der Aufschüttung Die Auffüllungen lassen sich in drei Schichten unterteilen. Die Auffüllung unterhalb der teilweise vorhandenen Oberflächenversieglung besteht aus grobkörnigem Kiesgemisch

5

[Seite 12]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

mit anthropogenen Fremdbeimengungen wie Bauschutt, Schlacke, Asche und Kohle. Darunter folgt eine eher sandige und bindige umgelagerte Auffüllung, die ebenfalls Bauschutt, Schlacke und Kohle enthält. In RKS 1 konnte zudem noch eine reine Schlacke- Schicht durchteuft werden. Bei den ermittelten Aufschüttungen ist davon auszugehen, dass die oberflächliche Nachkriegsaufschüttung in eine Vorkriegsaufschüttung übergeht. Die Projektfläche war bereits 1927 in Richtung Pempelforter Straße bebaut. Die Gebäude wurden 1945 zerstört und bis 1958 abgerissen. Zwischen 1958 und 1969 wurde das heutige Bestandsgebäude errichtet. Seitdem fanden nur noch oberflächennahe Veränderungen auf der Fläche statt, wie z. B. die Herstellung der Sportfläche südlich des Bestandsgebäudes. Bei dem zurzeit vorhandenen Bestandsgebäude sowie den oberflächlichen Versiegelungen handelt es sich um nachkrieglich entstandene Bebauungen. Die Entstehung der Auffüllungen unterhalb dieser Bebauung ist vermutlich vorkrieglich.

3.4 Hydrologie

Das Grundwasser strömt innerhalb der anstehenden Terrassensedimente in westliche Richtung zum Rhein. Dieser liegt in etwa 1.300 m Entfernung. Im Rahmen der Bodengrunduntersuchungen wurde lediglich in der RKS 9 ein Grundwasserzutritt bei 10,5 m festgestellt. Generell korrespondieren die Grundwasserständige stark mit dem Wasserstand des Rheins. Die Projektfläche liegt nicht in einer Wasserschutzzone. Je nach Grundwasserstand und möglicher Tiefenlage von festgestellten kampfmittelverdächtigen Anomalien besteht das Risiko, dass zur Überprüfung der Anomalien durch Aufgrabungen ebenfalls eine Grundwasserabsenkung erforderlich ist. Hierdurch bedingt kann es zu einem Kostenanstieg und einer verlängerten Bauzeit kommen.

3.5 Kontaminierte Bereiche bzw. dokumentierte Altlasten

Im Zuge der erfolgten Baugrunduntersuchung wurden verschiedene Bodenschichten mit Fokus auf die Auffüllungsböden organoleptisch-visuell sowie chemisch untersucht. Es ergaben sich keine Hinweise auf eine Belastung des Materials, die Anlass für erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen wären. Sollte im Zuge der erdeingreifenden Maßnahmen organoleptisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen werden, so sind die Arbeiten an dieser Stelle zu unterbrechen, der Bereich zu sichern und unverzüglich der Auftraggeber bzw. dessen Stellvertreter zu informieren.

6

[Seite 13]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

3.6 Leitungssituation

Die zum jetzigen Zeitpunkt auf der Fläche befindlichen Leitungen werden im Zuge der Rückbaumaßnahmen der noch vorhandenen Bestandsbebauung entfernt. Die neuen geplanten Leitungen werden teilweise an bestehende Leitungen außerhalb der Projektfläche im Bereich der Pempelforter Straße und der Schulgebäude angeschlossen.

4 Belastungssituation

4.1 Historie

Aufgrund seines Status als wichtiger Verkehrsknotenpunkt war Düsseldorf ein besonders gefährdetes Ziel im Zweiten Weltkrieg. Außerdem befand sich in Düsseldorf der Sitz der

Vereinigten Stahlwerke<, zudem war hier ein zentraler Standort der Rüstungsindustrie. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung wurde Düsseldorf bereits am 15.05.1940 das erste Mal Ziel von Bombenangriffen der Alliierten. Insgesamt kam es zu 243 schweren und mittleren Luftangriffen auf das Stadtgebiet. Dabei wurde ein Großteil der Gebäude beschädigt oder zerstört. Am 17.04.1945 wurde die Stadt von den Alliierten eingenommen und die Kriegshandlungen beendet. Aus historischen Luftbildern der Stadt Düsseldorf ist zu erkennen, dass die Projektfläche im Jahr 1927 bereits bebaut war. Ein Luftbild der Alliierten aus dem Frühjahr 1945 zeigt die abgedeckten und teilweise zerstörten Gebäude. Dieses Luftbild ist in Abbildung 4 zu sehen. Ein Luftbild von 1952 zeigt ebenfalls die weiterhin abgedeckten Gebäude. Bis 1958 wurden die Gebäude komplett abgerissen und bis 1969 die heute auf der Fläche vorhandene Turnhalle erbaut (Abbildung 5). Im Anschluss fanden nur noch oberflächennahe Veränderungen wie die Herstellung eines Sportplatzes südlich der Turnhalle statt.

7

[Seite 14]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Abbildung 4: Luftbild aus dem Frühjahr 1945. Deutlich zu erkennen sind die abgedeckten und zerstörten Gebäude im Bereich der Projektfläche und der Umgebung. Maßstab 1:1500.

Abbildung 5: Historisches Luftbild der Stadt Düsseldorf von 1969. Die bis zum heutigen Zeitpunkt bestehende Turnhalle sowie die umliegenden Schulgebäude wurden errichtet. Maßstab 1:1000. 8

[Seite 15]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

4.2 Zusammenfassung der Kampfmittelvorerkundung

Die Luftbildauswertung der relevanten Fläche wurde bei der Ordnungsbehörde der Stadt Düsseldorf beantragt und durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 22.5-3-5111000-506/22 durchgeführt [F]. Für die Projektfläche gibt es laut Ergebnisschreiben der Ordnungsbehörde vom 18.10.2022 konkrete Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung durch vermehrte Bombenabwürfe. Eine konkrete Angriffschronik mit weiterführenden Informationen über Bombentypen, Bombenvolumen oder Art der Bezünderungen, die im Bereich der Projektfläche zum Einsatz kamen, liegen nicht vor. Abbildung 6 zeigt das Ergebnis der LBA für die gesamte Projektfläche.

Abbildung 6: Ergebnisdarstellung der Luftbildauswertung auf einer DOP-Karte im Maßstab 1:1750.

5 Rechtliche Rahmenbedingungen der Kampfmittelbeseitigung

Die Planung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen für Bauprojekte bewegt sich in dem Spannungsfeld zwischen geplanten Baumaßnahmen, rechtlichen Vorgaben, technisch möglichen Vorgehensweisen in Abhängigkeit von örtlichen Gegebenheiten, zeitlicher Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Als Basis dieses Konzepts werden im

9

[Seite 16]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Folgenden die Rahmenbedingungen in NRW dargelegt, um das Bauprojekt in diesem Spannungsfeld einzuordnen.

5.1 Auf Bundesebene

Fundmunition, welche >nicht ununterbrochen verwahrte, überwachte, [und] verwaltete< Munition ist, fällt unter das Sprengstoffgesetz (SprengG). Laut diesem darf die Kampfmittelbeseitigung nur von Fachfirmen mit einer Erlaubnis nach § 7 SprengG durchgeführt werden. Ebenfalls muss für jede Räumstelle ein Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG bestellt sein. Der Stand der Technik für die Methoden der Kampfmittelräumung ist in den Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) beschrieben. Diese sind für Maßnahmen der Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften entwickelt worden. Für Liegenschaften außerhalb des Eigentums des Bundes ist die Anwendung nicht verpflichtend, aber bietet ausführliche methodische Ansätze für die fachgerechte Planung der Kampfmittelbeseitigung. Die beschriebenen Vorgehensweisen finden deswegen auch auf Liegenschaften außerhalb des Eigentums des Bundes Anwendung. Für Räumfirmen stellt die DGUV-Information 201-027 -

Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung von Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung< bundesweit die anerkannten Regeln der Technik dar und ist Mindestanforderung für den Arbeitsschutz.

5.2 In Nordrhein-Westfalen

NRW hat eine Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO NRW) und unterhält einen KBD. Kampfmittelbeseitigung als Aufgabe der Gefahrenabwehr obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden. Diese werden vom staatlichen KBD der Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf unterstützt. Bauprojekte fallen, je nach Landesteil, in den Zuständigkeitsbereich einer dieser beiden Behörden. Die KampfmittelVO wurde im Juni 2022 zuletzt geändert und wird begleitet durch den Leitfaden zur KampfmittelVO (im Folgenden >Leitfaden Kampfmittel<), welcher die Verordnung erläutert. Beide Dokumente zusammen geben vor, dass Kampfmittelräumarbeiten in NRW grundsätzlich nur Stellen gestattet sind, die von dem KBD damit beauftragt wurden. Seit Änderung der KampfmittelVO gibt es davon zwei Ausnahmen, die in Bereichen ohne konkreten Kampfmittelverdacht von gewerblichen Räumfirmen mit den in Abschnitt 3.1 beschriebenen Berechtigungen ausgeführt werden dürfen (§ 3 KampfmittelVO):

  1. Bohrlochdetektionen für Spezialtiefbaumaßnahmen samt Öffnung von resultierenden Verdachtsmomenten;

10

[Seite 17]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

  1. Baubegleitende Kampfmittelräumung nach erfolgreicher Einholung einer entsprechenden Fachexpertise bei dem KBD über die zuständige Ordnungsbehörde. Die Räumung und Beseitigung aufgefundener Kampfmittel obliegt dabei weiterhin nur dem KBD über die örtliche Ordnungsbehörde. Es ist eine Flächenüberprüfung vor einer Bohrlochdetektion auszuführen. Wenn von dieser Reihenfolge in berechtigten Einzelfällen abgewichen werden soll, muss die Expertise des KBDs auf Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde eingeholt werden (Abschnitt 2.1 Leitfaden Kampfmittel). Die baubegleitende Kampfmittelräumung ist nur anzuwenden, wenn die anerkannten Detektionsverfahren bei einer Flächenüberprüfung durch den KBD nicht ergebnisorientiert eingesetzt werden kann. In diesem Fall ist ein Räumkonzept durch den AG zu erstellen und über die örtliche Ordnungsbehörde bei dem KBD einzureichen (Abschnitt 3.1 Leitfaden Kampfmittel). Nachkriegsauffüllungen zählen in NRW nicht zu dem 8 m mächtigen Gefährdungsband (Abschnitt 2.2 Leitfaden Kampfmittel) und werden als kampfmittelfrei angenommen (Abschnitt 2.6.1 Leitfaden Kampfmittel), solange darin keine Kampfmittel gefunden wurden. Schreiben zur Luftbildauswertung von den örtlichen Ordnungsbehörden fordern grundlegend das Abschieben von gesicherten Nachkriegsaufschüttungen ohne vorherige oder begleitende Kampfmittelräummaßnahmen. Räummaßnahmen, die unter die Rubrik zur systematischen Flächen-/ Volumenräumung fallen, sind ausschließlich nach Abstimmung zwischen zuständigen Ordnungsbehörden und dem zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst zulässig. Dies gilt besonders auf Flächen, bei denen es im Zuge der baubegleitenden Kampfmittelräumung zu vermehrten Kampfmittelfunden kommt.

6 Detektions - und Räumverfahren

In der Kampfmittelräumung wird zwischen Detektions- und Räumverfahren unterschieden. Hierbei beschreibt Detektionsverfahren die geophysikalischen Untersuchungen einer Fläche auf mögliche relevante Objekte. Unter Räumverfahren sind die unterschiedlichen Methoden für das Aufsuchen und Räumen der Objekte zu verstehen. Oftmals sind damit die Detektionsverfahren den Räumverfahren zeitlich vorgelagert, es gibt jedoch auch Räumverfahren, bei denen die geophysikalische Untersuchung Teil des Räumverfahrens ist.

11

[Seite 18]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

6.1 Darstellung von Detektionsverfahren

In der Kampfmittelräumung werden aktuell die drei etablierten geophysikalischen Verfahren der Magnetik, Elektromagnetik und des Georadars zur Detektion möglicher Kampfmittel im Untergrund eingesetzt. Sie entsprechen gemäß den baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung dem Stand der Technik und sind in Tabelle 1 kurz zusammengefasst. Tabelle 1: Vergleich der verschiedenen geophysikalischen Messverfahren. *kann Objekte der folgenden Materialien als Anomalie feststellen; **gilt nicht für alle Nichtmetalle, es können jedoch auch Nichtmetalle Anomalien hervorrufen

M e s s u n gM e s s m o d u sd e t e k t ie r t *E in s c h r ä n k u n g e n
O b e r flä c h eB o h r lo c hd ig it a lm a n u e llE is e na lle M e t a lleN ic h t m e t a lle * *
kitengaMIn m a n c h e n B ö d e n (z .B . B a s a lt) o d e r d u r c h a n th r o p o g e n e S tö r k ö r p e r te ilw e is e n ic h t e in s e tz b a r . In U m g e b u n g v o n g r o ß e n fe r r o m a g n e tis c h e n O b je k te n n u r e in g e s c h r ä n k t e in s e tz b a r .
kitengamortkelEOmGs b e r flä c h e n n a h e e ta llis c h e e g e n s tä n d e s tö r e n ta r k .
radaroeGBsUzeWBR e i b in d ig e n u n d e h r h e te r o g e n e n n te r g r ü n d e n n ic h t ie lfü h r e n d in s e tz b a r . a s s e r h a ltig e r o d e n s c h r ä n k t d ie e ic h w e ite s ta r k e in .

6.1.1 Magnetik Bei diesem Detektionsverfahren handelt es sich um ein passives Verfahren, welches Verzerrungen des natürlichen Erdmagnetfelds mittels Magnetometer misst und so relevante lokale Anomalien wahrnimmt. Diese Anomalien kommen durch ferromagnetische Objekte, z.B. Bomben oder andere Störobjekte im Untergrund, zu Stande. Das Verfahren wird sowohl bei der Bohrloch-, als auch bei Oberflächensondierung eingesetzt. Im Rahmen der Oberflächensondierung werden hierbei Messungen sowohl mittels Handsonden für die manuelle Überprüfung als auch mit Sonden für die digitale Messdatenaufzeichnung durchgeführt. Durch die Verwendung mehrerer Magnetometer 12

[Seite 19]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

in Messarrays kann bei digitalen Oberflächenmessungen eine größere Tagesleistung erreicht werden. Im Rahmen der modernen Kampfmittelerkundung liegt die Messgenauigkeit der Verortung dieses Verfahrens im niedrigen cm-Bereich. Im Falle eines Verdachtsmomentes nach erfolgter Datenauswertung ist so eine weitergehende Erkundung punktgenau möglich. In der Regel werden Differenz-Magnetometer eingesetzt, um lokale Anomalien des Magnetfelds genauer messen können. Es können entweder Einachs-Magnetometer oder Dreiachs-Magnetometer eingesetzt werden. Erstere werden standardmäßig für Oberflächen- und Bohrlochsondierung verwendet. Dreiachs-Magnetometer kommen bei Bohrloch-Sondierungen in schwierigeren Untergründen, horizontalen Bohrloch- Sondierungen und nahe an Spundwänden oder anderen bekannten Störkörpern zum Einsatz, da sie einen größeren Dynamikbereich aufweisen und geomagnetische Lokalfeldanomalien in allen drei Richtungskomponenten messen können. Magnetik kann auf Grund bestimmter Untergrundbeschaffenheiten nur eingeschränkt oder teilweise gar nicht anwendbar sein. Bestimmte geologische Eigenschaften (z.B. Basaltgestein oder Geschiebe) oder anthropogene Einflüsse (z.B. Recyclingabfälle, Eisenarmierungen, Fahrzeuge) können die Messdaten in einem Ausmaß stören, dass keine Auswertung mehr möglich ist. Allerdings ist die Geomagnetik- Oberflächensondierung auch ein schnelles und kostengünstiges Verfahren mit großer Detektionstiefe, das auf Grund der verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten auf unterschiedlich ausgebildeten Flächen eingesetzt werden kann.

6.1.2 Elektromagnetik Bei diesem aktiven Verfahren werden durch Induktion Wirbelströme in metallischen Objekten erzeugt, welche kurzzeitig ein eigenes, messbares Magnetfeld erzeugen. Meist wird das Time-Domain Verfahren angewendet, welches dieses temporäre Magnetfeld in bestimmten sehr kurzen Zeitabständen misst. Dementsprechend werden durch Elektromagnetik leitfähige Objekte detektiert, unabhängig davon, ob diese auch ferromagnetisch sind. Das Elektromagnetik-Verfahren wird bislang fast ausschließlich zur Oberflächensondierung verwendet, da Bohrloch-Elektromagnetik bislang Stand der Forschung und Entwicklung ist. Deswegen beziehen sich die weiteren Ausführungen auf die Oberflächen-Elektromagnetik. Viele Störkörper für die Magnetik, wie z. B. Recyclingschichten, basaltische Untergründe oder Ziegelschrott, sind nicht leitfähig und somit keine Störkörper für die Elektromagnetik. Ebenfalls ist Elektromagnetik weniger anfällig für seitlich befindliche Störobjekte als die Magnetik. Oberflächensondierung mit Elektromagnetik kann also bei 13

[Seite 20]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

schwierigen Bodenverhältnissen teilweise noch auswertbare Daten liefern, während Magnetik in diesem Fall nicht zielführend wäre. Jedoch ist die Detektionsreichweite der Elektromagnetik geringer als die der Magnetik.

6.1.3 Georadar Beim Georadar wird eine elektromagnetische Welle in den Untergrund ausgesendet, welche an Objekten oder Schichtgrenzen reflektiert wird. Diese Reflektion wird mit einer Empfangsantenne registriert und aufgezeichnet. Im Gegensatz zur Magnetik detektiert das Georadar Objekte ausschließlich anhand ihres Kontrasts zur Umgebung, unabhängig von ihren magnetischen Eigenschaften oder Leitfähigkeit. Bei vielen Störkörpern in Untergrund kann der Vergleich von Magnetik- oder Elektromagnetik gegen Georadar-Daten somit bei der Datenauswertung und der Identifikation von Kampfmitteln helfen. Das Verfahren wird sowohl bei Oberflächen-, als auch bei Bohrlochdetektionen eingesetzt. Die Reichweite der Signale ist von der Geologie des Untergrunds und der gewählten Frequenz der ausgesandten Radarwelle abhängig, aber erfahrungsgemäß meist geringer als die der Magnetik. Das Verfahren ist vor allem bei bindigen und sehr heterogenen Böden nicht zielführend einsetzbar, da ersteres zur Dämpfung und des Signals und somit niedriger Messtiefe führt, während letzteres in einer sehr hohen Anzahl von detektierten Kampfmittelähnlichen Gegenständen im Boden führt.

6.2 Räumverfahren

Es gibt verschiedene Räumverfahren, je nach Art, Menge und Tiefe der zu erwartenden Kampfmittel auf der untersuchten Fläche. Diese sind: Visuelle Kampfmittelräumung, Räumung von Bombenblindgängern (punktuell bodeneingreifend), vollflächige punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung, Kampfmittelräumung durch Abtrag von Boden und sonstigen Stoffen (Volumenräumung), und Baubegleitende Kampfmittelräumung. Die Baubegleitende Kampfmittelräumung hat eine besondere Relevanz, da sie mit den Bauarbeiten zusammengelegt ist. Besonders in NRW wird sie auch häufig durch die Ordnungsbehörde angeordnet. Es handelt sich technisch gesehen nicht um ein eigenständiges Räumverfahren. Die Baubegleitende Kampfmittelräumung sollte nur dann eingesetzt werden, wenn andere höherwertigere, technische Detektionsverfahren nicht oder nicht zielführend eingesetzt werden können. In diesem Baubegleitenden Räumverfahren obliegt die Weisungsbefugnis einem Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG. Dieser nutzt aktive und/oder passive

14

[Seite 21]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Sonden zur Kampfmitteldetektion und kontrolliert schichtenweise Böschungen und freigelegte Sohlen vollflächig und systematisch auf mögliche Kampfmittel, welche dann punktuell geräumt werden. Anschließend gibt die fachkundige Person die Fläche frei. Dieser Vorgang wird bis zum Erreichen der Aushubsohle wiederholt. Detektierte Verdachtsmomente werden direkt geöffnet, und je nach Art und Größe des potenziellen Kampfmittelfunds kann dies die spontane Evakuation oder Stilllegung von Betrieben im Umkreis mit sich ziehen. Die Baubegleitende Kampfmittelfräumung in Bereichen ohne konkrete Hinweise auf Kampfmittel darf in NRW durch einen §20 Befähigungsscheininhaber einer privaten Räumfirma mit den entsprechenden Berechtigungen durchgeführt werden, wenn anerkannte Detektionsverfahren nicht zielführend eingesetzt werden konnten.

7 Gefahrenhorizont

Gemäß Leitfaden des KBD NRW ist das Gefährdungsband zu definieren als >den nach Kriegsende bislang unberührt gebliebenen und nicht gesteinsfesten Untergrund bis in eine Tiefe von acht Metern, bezogen auf die damalige Geländeoberkante (1945)< [D]. Entsprechend der Standorthistorie und der Baugrunderkundung ist davon auszugehen, dass die vermutete GOK 1945 und damit der Beginn des Gefährdungsbands im Bereich der Projektfläche auf Höhe der aktuellen GOK unter der Oberflächenversiegelung beginnt. Da die Pempelforter Straße bereits 1927 südwestlich der Projektfläche verlief und keine Hinweise auf eine Veränderung der GOK vorliegen, ist davon auszugehen, dass die GOK 1945 auf Höhe der heutigen GOK liegt. Aufgrund der Baumaßnahmen seit der 60er Jahren kann nicht genau bestimmt werden, in welcher Tiefe eine Nachkriegsaufschüttung in eine Vorkriegsaufschüttung übergeht, daher ist die gesamte Aufschüttung mit Ausnahme der Oberflächenversiegelung im Hinblick auf mögliche Kampfmittel untersuchungsrelevant. Dementsprechend befindet sich die untere Grenze des Gefährdungsbands 1945 8 m unter der aktuellen GOK. Das entspricht im Bereich der Pemplforter Straße einer Geländehöhe von ca. +30,40 m NHN.

8 Kampfmittelrelevante Baumaßnahmen

Der westliche Bereich der geplanten Baugrube muss im Vorfeld durch Spezialtiefbaumaßnahmen abgesichert werden. Zudem müssen die Bohrpfähle für die Gründung vor Herstellung der Baugrube in den Boden eingebracht werden. Für die Herstellung der nötigen Infrastruktur und der Feuerwehrzufahrt sind ebenfalls erdeingreifende Maßnahmen erforderlich. Alle geplanten Konstruktionen zur Sicherung 15

[Seite 22]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

der Baugrube sind mit Erdeingriffen in das Gefahrenband 1945 verbunden, ebenso die Gründung des Neubaus und die Infrastrukturmaßnahmen. Alle Verbauarten, die Position der Gründungsbohrpfähle sowie die Lage der neuen Kanäle und der Feuerwehrzufahrt sind in Abbildung 7 dargestellt.

Abbildung 7: Darstellung aller erdeingreifender Maßnahmen im Maßstab 1:400.

8.1 Spezialtiefbau

8.1.1 Bohrpfahlwand Im Bereich der Bestandsgebäude der Pempelforter Straße 24 und 34 wird eine tangierende Bohrpfahlwand errichtet. Die Bohrpfähle haben einen Durchmesser von 0,64 m und sind zwischen 8,5 und 15,5 m lang.

8.1.2 Trägerbohlwand In Richtung der Pempelforter Straße wird die Baugrube durch eine Trägerbohlwand abgesichert. Die Träger sind ca. 6,7 m lang haben einen Abstand von 2,5 m.

8.1.3 Gründungsbohrpfähle Bereits vor Aushub der Baugrube müssen im gesamten Bereich der Projektfläche Gründungsbohrpfähle mit einem Durchmesser von 0,64 m und einer Länge zwischen 8,5 und 15,5 m eingebracht werden. Die genauen Positionen der Gründungsbohrpfähle sind

16

[Seite 23]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

in Abbildung 8 dargestellt. Die zur Absicherung der Baugrube genutzten tangierenden Bohrpfahlwände werden im Anschluss ebenfalls Teil der Gründung.

Abbildung 8: Position der geplanten Gründungsbohrpfähle im Bereich des Neubaus im Maßstab 1:400.

8.2 Erdaushub

Nach Herstellung der Verbaumaßnahmen und dem Einbringen der Gründungsbohrpfähle wird die Baugrube im Bereich des unterkellerten Bauteils bis auf eine Höhe von bis zu +33,00 m NHN ausgehoben, rund 5,4 m unter die aktuelle GOK. Im Bereich des zweiten nicht unterkellerten Bauteils wird die Baugrube nur ca. 1,5 m u. GOK ausgehoben. Die Absicherung der Baugrube in Richtung Nordosten erfolgt durch eine Böschung. Auch die Maßnahmen zur Herstellung der Baugrube sind als Erdeingriffe in das Gefährdungsband 1945 zu betrachten.

8.3 Infrastrukturmaßnahmen

Im Zuge der Infrastrukturbaumaßnahmen werden Gräben für Installation neuer Regenwasser-, Mischwasser- und Schmutzwasserkanäle sowie Leerrohre hergestellt. Zudem werden zwei Rigolen angelegt und mehrere Schächte für die Wasserkanäle installiert. Für diese Maßnahmen sind erdeingreifende Maßnahmen bis maximal 34,00 m NHN geplant. Der Kanalbaulageplan mit allen Tiefenangaben liegt diesem Konzept als Anlage bei. 17

[Seite 24]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

8.4 Feuerwehreinfahrt

Im Rahmen der Abbrucharbeiten ist die Herstellung einer neuen Feuerwehrzufahrt erforderlich. Aufgrund der Untergrundbegebenheiten ist für die Herstellung der Einfahrt ein Bodenaustauch erforderlich. Auf einer Fläche von 5x5 m muss bis in eine Tiefe von 1 m u. GOK der Boden entfernt und mit Schotter verfüllt werden.

9 Maßnahmen zur Kampfmittelräumung

9.1 Spezialtiefbau

Alle Maßnahmen der Baugrubensicherung sowie das Einbringen der Gründungsbohrpfähle sind mit Eingriffen in das Gefahrenband 1945 verbunden, sodass eine Überprüfung auf Kampfmittel vor den geplanten Eingriffen notwendig ist. Die Arbeiten dürfen nur nach einer potenziellen Freigabe durch die zuständige Ordnungsbehörde ausgeführt werden. Da die Aufschüttungen unter anderem anthropogene Bestandteile wie Bauschutt und Schlacke beinhalten, ist eine Messwertaufnahme zur Kampfmitteldetektion mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zielführend auswertbar, da die anthropogenen Bestandteile zu massiven Störeinflüssen in der Magnetik-Sondierung führen. Ein vorheriger Abtrag der Aufschüttung ist aufgrund der Mächtigkeit nicht ohne vorherige Absicherung möglich. Da eine vorherige Flächendetektion vor den notwendigen Sicherheitsdetektionen aufgrund der Aufschüttung nicht zielführend durchgeführt werden kann und es sich aus fachplanerischer Sicht gemäß dem Leitfaden Kampfmittel um linien- und punktförmige, bzw. kleinflächige Maßnahmen handelt, wird darum gebeten im Rahmen der Bohrlochdetektion auf eine vorausgehende Flächendetektion zu verzichten. Die geplanten Pfahlpositionen der Trägerbohlwände, der tangierenden Bohrpfahlwände und der Gründungsbohrpfähle sind vor der Durchführung der Spezialtiefbaumaßnahmen durch vertikale Detektionsbohrungen auf das Vorhandensein von Kampfmitteln zu überprüfen. Die genaue Position der durchzuführenden Bohrlochdetektionen ist in Abbildung 8 dargestellt. Für die Gründungsbohrpfähle wird aus fachplanerischer Sicht aufgrund der Mächtigkeit und Zusammensetzung der Auffüllungen und den damit verbundenen Störeinflüssen mindestens drei Detektionsbohrungen pro Pfahl empfohlen, um eine zielführende Auswertung zu ermöglichen.

18

[Seite 25]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Abbildung 9: Position der empfohlenen Detektionsbohrungen im Maßstab 1:400.

Zunächst wird eine Bohrlochdetektion mittels eines Dreiachs-Magnetometers empfohlen. Die eingebrachten Detektionsbohrungen sind mit mindestens 63 mm PVC Rohren für die Detektion auszukleiden. Die eingebrachten PVC-Rohre sind bis zur finalen Freigabe der Sicherheitsdetektion durch die Kampfmittelfachfirma in der Bohrung zu belassen um ggf. den Einsatz des Bohrlochgeoradars als zweites geophysikalisches Messverfahren einfach und zeitnah zu ermöglichen. Besonders im Bereich der stark gestörten Auffüllungen muss damit gerechnet werden, dass die geomagnetischen Messverfahren auch bei drei Detektionsbohrungen durch die Störkörper nicht auswertbar sind. Daher ist das Bohrlochgeoradar als zweites Verfahren mit auszuschreiben und durch die Kampfmittelfachfirma bei Bedarf vorzuhalten. Aufgrund der Länge der Bohrpfähle (8,5 bis 15,5 m) muss das komplette Gefahrenband untersucht werden. Zur vollständigen Überprüfung mit den geophysikalischen Messmethoden sind daher die Detektionsbohrungen bis in eine Tiefe von 9 m u. GOK abzuteufen. Die Bohrlochdetektion muss der Ordnungsbehörde in Form dieses Räumkonzepts angezeigt werden, darf aber durch eine durch den AG beauftragte Räumfirma nach §7 SprengG durchgeführt und freigegeben werden. Werden im Zuge der

19

[Seite 26]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Kampfmitteldetektionen Störkörper identifiziert, die auf ein mögliches Kampfmittel hindeuten, ist final eine Überprüfung der Anomalie durch eine Aufgrabung notwendig. Diese Aufgrabung darf nach Abstimmung und Genehmigung durch die zuständige Ordnungsbehörde und den KBD durch die ausführende Fachfirma erfolgen. Sollte bei der Aufgrabung jedoch ein Kampfmittel aufgefunden und identifiziert werden, ist unverzüglich die zuständige Ordnungsbehörde und der KBD zu informieren.

9.2 Tiefbau

Nach Herstellung der Baugrubensicherung und der Gründung erfolgt der eigentliche Aushub der Baugrube. Im Bereich des nicht unterkellerten Bauteils finden voraussichtlich alle Arbeiten im Bereich der Aufschüttung statt. Allerdings besteht die Aufschüttung unter anderen aus anthropogenen Bestandteilen wie Bauschutt und Schlacke. Dadurch ist eine Messwertaufnahme zur Kampfmitteldetektion mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zielführend auswertbar. Für die Herstellung der Baugrube des unterkellerten Bauteils kommt es wahrscheinlich zu Erdeingriffen in den gewachsenen Boden. Allerdings befinden sich aufgrund der Verbauträger und Gründungsbohrpfähle eine große Menge an Störkörpern im Bereich der gesamten zu untersuchenden Fläche. In Abbildung 10 ist ein 5 m Puffer um jeden Bohrpfahl dargestellt, der diesen Bereich mit großer Wahrscheinlichkeit aufgrund der Störung durch den Bohrpfahl nicht auswertbar macht. Wie in der Abbildung 10 zu sehen, wird durch das vorherige Einbringen der Gründungsbohrpfähle die gesamte Fläche nicht zielführend auswertbar, da die Störkörper in Form der Bohrpfähle zu massiven Störeinflüssen in der Magnetik-Sondierung führen.

20

[Seite 27]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

Abbildung 10: Darstellung der Projektfläche mit einem fünf Meter Radius um jeden Gründungsbohrpfahl. Dieser Puffer stellt den Bereich dar, der aufgrund des Bohrpfahls nicht zielführend sondierbar ist. Maßstab 1:400.

Aufgrund der diversen Störkörper in der Aufschüttung sowie der im Vorfeld eingebrachten Gründungsbohrpfähle und Verbauträger wird für diese Baumaßnahme eine Nicht-Herstellbarkeit der Fläche für eine Flächenüberprüfung angezeigt. Stattdessen wird für den Aushub der Baugrube im Zuge des erweiterten Arbeitsschutzes eine baubegleitende Kampfmittelräumung nach Unterpunkt 3.1 des Leitfadens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022 beantragt. Alle Arbeiten sind möglichst erschütterungsarm durchzuführen, zudem hat im Rahmen der baubegleitenden Kampfmittelräumung ein lagenweiser Aushub zu erfolgen. Dies reduziert die Aushubgeschwindigkeit. Sollte bei den Aushubarbeiten ein Kampfmittel gefunden werden, sind alle Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde zu informieren.

21

[Seite 28]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

9.3 Infrastruktur

Neben der Errichtung des Neubaus sind weitere Baumaßnahmen zur Herstellung der Infrastruktur geplant. Die Herstellung der Regenwasser-, Mischwasser- und Schmutzwasserkanäle sowie der Leerrohre findet überwiegend in der Aufschüttung statt. Aufgrund der stark variierenden Mächtigkeit der Aufschüttung sind allerdings auch Eingriffe in den gewachsenen Boden erforderlich. Für die Herstellung der beiden Rigolen sowie der Kanalschächte wird bis zu 4,4 m u. GOK in den Boden eingegriffen. Alle genauen Eingriffstiefen der Kanäle, Schächte und Rigolen können dem Kanallageplan im Anhang entnommen werden. Wie bereits in Kapitel 9.2 beschrieben, ist eine Oberflächensondierung auf der Aufschüttung wahrscheinlich nicht zielführend auswertbar. Zudem befinden sich die geplanten Leitungen entweder im Bereich des Neubaus, wodurch eine Störung durch die Gründungspfähle erfolgt, oder im Bereich der angrenzenden Bestandsbebauung. Aus diesen Gründen ist auch eine Sondierung auf dem möglichweise freigelegten gewachsenen Boden wahrscheinlich nicht zielführend auswertbar. Zudem werden die die in offener Bauweise herzustellenden Kanäle und Leerrohre durch Verbauboxen abgesichert. Aus diesen Gründen wird auch für die Infrastrukturmaßnahmen eine Nicht- Herstellbarkeit der Fläche für eine Flächenüberprüfung angezeigt. Stattdessen wird für die Herstellung der Kanäle, Schächte und Rigolen im Zuge des erweiterten Arbeitsschutzes eine baubegleitende Kampfmittelräumung nach Unterpunkt 3.1 des Leitfadens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022 beantragt. Im Bereich der derzeitigen Feuerwehrdurchfahrt soll die Herstellung des Misch- und Regenwasserkanals mittels Vortrieb in geschlossener Bauweise erfolgen. Für diese Maßnahme ist im Vorfeld eine horizontale Detektionsbohrung erforderlich. In diesem Falls wird ebenfalls aus den genannten Gründen darum gebeten, im Rahmen der Sicherheitsdetektion auf eine vorausgehende Flächenüberprüfung zu verzichten. Um eine Auswertung der horizontalen Sicherheitsdetektion zu ermöglichen, ist es aus fachplanerischer Sicht sinnvoll, diese Detektion vor Einbringen der Bohrpfähle in diesem Bereich durchzuführen, da die Bohrpfähle weitere Störkörper darstellen. Bei Horizontalsondierungen wird zudem die Verwendung eines 3-Achs-Magnetometers empfohlen. Die Sicherheitsdetektion muss der Ordnungsbehörde in Form dieses Räumkonzepts angezeigt werden, darf aber durch eine durch den AG beauftragte Räumfirma nach §7 22

[Seite 29]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

SprengG durchgeführt und freigegeben werden. Werden im Zuge der Kampfmitteldetektionen Störkörper identifiziert, die auf ein mögliches Kampfmittel hindeuten, ist final eine Überprüfung der Anomalie durch eine Aufgrabung notwendig.

9.4 Feuerwehrzufahrt

Im Zuge der Abbrucharbeiten ist eine Verlegung der Feuerwehrzufahrt erforderlich. Aus diesem Grund ist im Bereich der Zufahrt von der Pempelforter Straße auf die Projektfläche ein Bodenaustauch notwendig. Auf einer Fläche von 5x5 m muss bis in eine Tiefe von 1 m u. GOK der Boden entfernt und mit Schotter verfüllt werden. Alle Arbeiten finden im Bereich der Aufschüttung statt. Wie bereits in Kapitel 9.2 beschrieben, ist eine Oberflächensondierung auf der Aufschüttung wahrscheinlich nicht zielführend auswertbar. Aus diesem Grund wird auch für die Herstellung der Feuerwehrzufahrt eine Nicht- Herstellbarkeit der Fläche für eine Flächenüberprüfung angezeigt. Stattdessen wird für den notwendigen Bodenaustausch im Zuge des erweiterten Arbeitsschutzes eine baubegleitende Kampfmittelräumung nach Unterpunkt 3.1 des Leitfadens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022 beantragt.

23

[Seite 30]

Projekt: Neubau einer Dreifeldsporthalle AG: Landeshauptstadt Düsseldorf Bericht: Antrag auf Bohrlochdetektion und baubegleitende Kampfmittelräumung

10 Abschlussbemerkung

Die vorliegende Stellungnahme beruht auf den z.Zt. vorhandenen Informationen zum Projekt Neubau einer Dreifeldsporthalle. Der Bericht wird dem Auftraggeber übergeben und durch diesen den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt. Bei Auffinden oder Antreffen von Kampfmitteln oder neuen Quellen, die eine Kampfmittelbelastung erwarten lassen könnten, ist die Gefährdungsanalyse auf Grundlage der neuen Informationsbasis zu aktualisieren.

11 Fachkunde

Die Firma GDS – Geophysical Data Services GmbH verfügt über die Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes mit der Nummer 06/22 in der aktuell gültigen Ausfertigung 01/10. Die Erlaubnis ist durch die Bezirksregierung Münster am 15.12.2022 erteilt worden.

24

[Seite 41]

O W

40,0 m

GOK: 36,5 – 38,4 m NHN

45° 1,5 m u. GOK

5,4 m u. GOK Gewachsener Boden: 35,9 - 30,9 m NHN

45° 6,7 m u. GOK

Zieltiefe: 33 m NHN

Pempelforter Straße, DUS

[Seite 42]

pob.a2-2-26132\thcireB .2\ethcireB\ellahtropshcafierD ,muisanmyG tdlobmuH mA-frodlesssüD-26132\32:S

3202

4991 HbmG TADI yB © thgirypoC DPM/DPH 6 bis 0,05 m Gehwegplatte aufgenommen

N10 NHN+38,22m NHN+38,22m 0,10 10 20 30 ( 38,17 ) 0,05 ( 38,15 ) 0,07 1,00 ( 37,22 ) 1,00 ( 36,22 ) 2,00 2,00 ( 35,62 ) 2,60 3,00 ( 34,72 ) 3,50 4,00

( 33,22 ) 5,00 5,00

6,00 ( 31,92 ) 6,30

7,00 7,30

( 30,22 ) 8,00 8,00

( 29,22 ) 9,00 99,,0000 11/10cm 29,22 MPD

9,00 HPD DPM/DPH 3

N10 NHN+38,16m NHN+38,16m 0,10 10 20 30 40 ( 38,06 ) 0,10

( 37,16 ) 1,00 1,00 ( 36,66 ) 1,50 2,00 ( 35,16 ) 3,00 3,00

( 34,36 ) 3,80 4,00

( 33,16 ) 5,00 5,00

( 32,36 ) 5,80 6,00

7,00 7,00 ( 30,86 ) 7,30

( 30,16 ) 8,00 88,,0000 11/10cm

( 29,16 ) 9,00 29,16 MPD

8,00 HPD DPM 11 DPM/DPH 10 DPM/DPH 12 bis 0,06 m Pflaster aufgenommen

N10 N10 NHN+38,16m NHN+38,16m NHN+38,16m 10 20 30 NHN+38,16m 10 20 30 40 50 ( 38,01 ) 0,15 ( 38,10 ) 0,06 ( 38,08 ) 0,08 ( 37,16 ) 1,00 1,00 ( 38,03 ) 0,13 1,00 N10 NHN+36,66m ( 37,66 ) 0,50 NHN+36,66m 0,00 10 20 30 40 50 ( 36,26 ) 1,90 2,00 2,00 ( 36,06 ) 0,60 ( 35,66 ) 2,50 1,00 ( 35,16 ) 3,00 3,00 3,00 ( 35,26 ) 1,40 1,60 2,00 ( 34,46 ) 3,70 ( 34,16 ) 4,00 4,00 4,00 ( 34,16 ) 2,50 ( 33,96 ) 4,20 3,00

( 33,16 ) 5,00 5,00 5,00 ( 33,16 ) 3,50 4,00 ( 32,16 ) 6,00 6,00 ( 32,16 ) 6,00 6,00 ( 32,16 ) 4,50

5,00

7,00 ( 31,16 ) 7,00 7,00 ( 31,16 ) 5,50

( 30,66 ) 7,50 6,00 ( 30,16 ) 8,00 88,,0000 ( 30,26 ) 7,90 8,00 24/10cm ( 29,96 ) 6,70 30,16 77,,0000 44/10cm ( 29,16 ) 9,00 9,00 ( 29,16 ) 7,50 29,16 ( 2 8 2 , 8 1 , 6 16 ) 10,00 10,00 5 5 6 6 5 5 7 5

11,00 5 5 7 7 60

12,00

13,00

14,00

15,00

16,00

17,00 57 59 100 100/10cm 17,50 MPD

2,90 HPD

6,30 MPD

7,00 HPD DPM/DPH 1 bis 0,08 m Gehwegplatte aufgenommen

N10 NHN+36,40m NHN+36,40m 0,10 10 20 30 40 ( 36,32 ) 0,08 ( 36,27 ) 0,13 1,00 ( 36,15 ) 0,25 ( 35,90 ) 0,50 ( 35,20 ) 1,20 2,00

( 33,40 ) 3,00 3,00

( 32,90 ) 3,50 4,00 ( 31,90 ) 4,50

5,00

5,50

6,00

7,00

( 28,40 ) 8,00 88,,0000 12/10cm 28,40 MPD

8,00 HPD

ZEICHENERKLÄRUNG (s. DIN 4023)

UNTERSUCHUNGSSTELLEN DPM Rammsondierung mittelSchwere Sonde ISO 22476-2 RKS Rammkernsondierung

BODENARTEN NHN+m RKS 6 RKS 3 RKS 11 RKS 10 RKS 12 RKS 1 RKS 1 NHN+m Auffüllung A (1. Bericht) Kies kiesig G g 39,00 39,00 Mudde organisch F o Sand sandig S s Schluff schluffig U u 38,00 38,00 A (Gehwegplatte), grau A (S, u', h), loc, unrein, Wurzelreste, dunkelbraun A (S, u, g', h), loc, G=Kies gerundet, Wurzelreste, A (Pflaster), grau UK Bodenplatte EG Ton tonig T t dunkelbraun Torf humos H h 37,00 A (Splitt), grau A (S, u', g'), loc, G=gerundet, unrein, braun A (Splitt), dunkelgrau 37,00 A (S, u, g), loc, G=Kies gerundet, braun KORNGRÖßENBEREICH NEBENANTEILE A (S, u', g), loc- mdch, G=gerundet, Kohlereste, Bohrgutverlust A (G, s, u'), k+, G=Mineralstoffgem., grau-braun NHN+36,40m f fein ' schwach (< 15 %) 36,00 Bauschutt, braun-dunkelbraun A (S, u, g), loc, G=Kies gerundet, braun A (S, u, g, h), loc, G=Kies gerundet, Wurzelreste, dunkelbraun A (Gehwegplatte), grau ( 36,32 ) 0,08 A (Pflaster), grau 36,00 m mittel ¯ stark (ca. 30-40 %) A (S, u', g), k+, loc- mdch, G=Bauschutt, gerundet, A (G, s, u'), loc, G=Bauschutt, Schlacke, gerundet, dunkelbraun-grau g grob '' sehr schwach; = sehr stark ( 36,27 ) 0,13 35,00 A du ( n G ke , l s b , r u a ' u ), n k -b + r , a m un d g c r h a - u dch, G=Bauschutt, gerundet, braun-dunkelbraun A br a ( u G n , - s d , u u n ') k , e k lb + r , a l u o n c - , d G un = k B e a l u gr s a c u hutt, Schlacke, Asche, A (S, u', g'), k+, loc- dch, G=Bauschutt, gerundet, unrein, braun A (S, u', g), k+, loc, G=Bauschutt, braun A (Splitt), grau ( ( 3 3 6 5 , , 1 9 5 0 ) ) 0 0 , , 2 5 5 0 A (Splitt), grau 35,00 KALKGEHALT k+ kalkhaltig Bohrgutverlust Bohrgutverlust A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Schlacke, Kies A (S, u', g), k+, loc- mdch, G=Bauschutt, gerundet, dunkelbraun-grau A (G, s, u), k+, mdch- dch, G=Bauschutt, Kies gerundet, A (G, s', u'), k+, dch, G=Mineralstoffgem., grau-braun ( 35,20 ) 1,20 A (G, s', u'), k+, mdch, G=Mineralstoffgemisch, grau-braun KONSISTENZ stf steif fst fest 34,00 A (G, s, u'), k+, G=B U aus K ch u B tt, o g d er e u n nd p et l , a K t o t h e l e K res G te, gerundet, dunkelbraun-dunkelgrau A (U, t', s, g, o), k+, stf- fst, G=Bauschutt, gerundet, graubraun- dunkelbraun A (G, s'), k+, mdch- dch, G=Schlacke, dunkelbraun-grau ( 33,90 ) 2,50 A (G, s', u'), k+, loc- mdch, G=Schlacke, dunkelgrau- 34,00 loc locker mdch mitteldicht dunkelbraun-braungrau A (S, u', g), k+, loc, G=Bauschutt, gerundet, A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Schlacke, Kies dunkelbraun A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Kies gerundet, braun-grau- A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, gerundet, Schlacke, braun- dunkelbraun dch dicht 33,00 A (S, u, g), k+, loc, G=Bauschutt, gerundet, braun- dunkelbraun-braun gerundet, dunkelbraun-dunkelgrau A (G, s', u'), k+, loc- mdch, S- und U-Linsen G=Bauschutt, Schlacke, rot dunkelbraun A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Schlacke, Kies gerundet, 33,00 RAMMSONDIERUNG NACH EN ISO 22476-2 BOHRLOCHRAMMSONDIERUNG NACH DIN 4094-2 dunkelbraun Bohrgutverlust A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Schlacke, Kies gerundet, braun-grau A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Schlacke, Asche, vereinz. A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, gerundet, z.T. ( 32,60 ) 3,80 braun-dunkelbraun-dunkelgrau Schlagzahlen für 10 cm Eindringtiefe Spitzendurchmesser l 3 e . i 5 c 7 h t cm m 4. i 3 tt 7 e l c s m chw e r s 4 c .3 h 7 w e cm r Spitzenquerschnitt 10.00 cm² 15.00 cm² 15.00 cm² 32,00 gerundet, dunkelbraun-dunkelgrau Kies gerundet, dunkelbraun-dunkelgrau Bohrgutverlust, braun-dunkelbraun A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Kies gerundet, braun- 32,00 Gestängedurchmesser 2.20 cm 3.20 cm 3.20 cm A (G, s, u), k+, mdch, G=Bauschutt, gerundet, Rammbärgewicht 10.00 kg 30.00 kg 50.00 kg dunkelbraun-dunkelgrau Fallhöhe 50.00 cm 50.00 cm 50.00 cm braun-dunkelbraun A (G, s, u'), k+, loc- mdch, G=Bauschutt, gerundet, A (G, s, u'), k+, loc- mdch, G=Bauschutt, Schlacke, A (G, s', u'), k+, loc, S- und U-Linsen G=Bauschutt, Schlacke, gerundet, A (G, s, u'), k+, loc- mdch, G=Bauschutt, dunkelbraun A (G, s'), k+, loc, G=Schlacke, Asche, dunkelgrau-schwarz ( 31,40 ) 5,00 31,00 Schlacke, hellbraun-braun Kies gerundet, dunkelbraun-dunkelgrau braun-grau 31,40 A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Kies gerundet, Schlacke, 31,00 G, s, loc- dch, G=gerundet, hellbraun-braun mS, gs, fs', mdch, hellbraun-braun Asche, braun-dunkelbraun-dunkelgrau G, s, u', mdch- dch, G=gerundet, hellbraun-braun S, u', g, mdch, G=gerundet, hellbraun-grau A (G, s, u'), k+, loc- dch, G=Bauschutt, Schlacke, Asche, G, s, mdch- dch, G=Kies gerundet, braun-grau 30,00 dunkelbraun G, s, u', mdch- dch, hellbraun-braun G, s, u', mdch, braun-grau 30,00 G, s, u', dch, G=gerundet, hellbraun-braun G, s, u', G=gerundet, hellbraun-braun G, s, u', mdch- dch, G=gerundet, braun-grau G, s, dch, G=Kies gerundet, braun-grau 29,00 29,00

G, s, u', dch, G=gerundet, braun-grau 28,00 kein Weiterkommen 28,00

27,00 kein Weiterkommen 27,00

26,00 26,00

25,00 25,00

24,00 24,00

Geotechnik - Institut - Dr. Höfer

23,00 23,00 Hagener Straße 243 Tel 02 31 - 39 9 610 - 0 info@gid-hoefer.de 44229 Dortmund Fax 02 31 -39 9 610 29 www.gid-hoefer.de 22,00 22,00

Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung

Bearb.-Nr. 21,00 21,00

Humboldt-Gymnasium, Dreifachsporthalle

23162 20,00 20,00

Pempelforter Straße in Düsseldorf

Hauptuntersuchung Anlage-Nr.

Schichtprofile, Rammdiagramme 2/2a

Bearbeiter Zeichner(in) Datum Längenmaßstab Höhenmaßstab

Hö Wi/Te 22.11.2023 --- 1:100

© GID 2023 )m( efeiT )m( efeiT 0.35-0.80 13 Schl./30cm offene Spitze 5/6/7 1.55-2.00 15 Schl./30cm geschlossene Spitze 6/7/8

[Seite 43]

DPM/DPH 7 bis 0,08 Pflaster aufgenommen N10 NHN+38,48m NHN+38,48m 0, 100,2 0 10 20 30 40 50 ( 38,28 ) 0,20 ( 37,98 ) 0,50 1,00 ( 37,48 ) 1,00

( 36,88 ) 1,60 2,00

3,00 MPD

3,30 HPD DPM/DPH 9 DPM/DPH 4 bis 0,08m Pflaster aufgenommen bis 0,08 Pflaster aufgenommen N10 NHN+38,85m N10 NHN+38,72m 0,10 NHN+38,7 1 2 0 m 20 30 40 50 NHN+38,85m 0,10 10 20 30 40 50 ( 38,77 ) 0,08 ( 38,64 ) 0,08 ( 38,72 ) 0,13 ( 38,54 ) 0,18 1,00 1,00 ( 38,55 ) 0,30 ( 37,72 ) 1,00 ( 38,25 ) 0,60 ( 37,22 ) 1,50 ( 36,85 ) 2,00 2,00 2,00 ( 36,35 ) 2,50 ( 36,22 ) 2,50 ( 36,02 ) 2,70 ( 35,85 ) 3,00 3,00 3,00

( 35,22 ) 3,50 MPD

ZEICHENERKLÄRUNG (s. DIN 4023)

UNTERSUCHUNGSSTELLEN PROBENENTNAHME UND GRUNDWASSER Proben-Güteklasse nach DIN 4021 Tab.1 DPM Rammsondierung mittelSchwere Sonde ISO 22476-2 Grundwasser angebohrt RKS Rammkernsondierung RKS 7 RKS 9 RKS 4 NHN+m NHN+m BODENARTEN 3 x umgesetzt Auffüllung A Auffüllung? A? 39,00 39,00 Kies kiesig G g A (Pflaster), grau Sand sandig S s A (Pflaster), grau 38,00 A (S, u', h), unrein, Wurzelreste, dunkelbraun 38,00 Schluff schluffig U u A (S, u'), loc, hellbraun UK Bodenplatte EG A (G, s, u'), k+, G=z.T. gerundet, Mineralstoffgem., braun-grau Torf humos H h A (S, u', g'), dch, G=vereinz. gerundet, Wurzelreste, braun-dunkelbraun A (G, s'), k+, mdch, G=Mineralstoffgem., grau-braun 37,00 A (G, s, u'), k+, loc- mdch, G=Bauschutt, gerundet, braungrau-rot 37,00 NEBENANTEILE A (G, s, u'), k+, mdch- dch, G=Bauschutt, gerundet, dunkelbraun-rot A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Mineralstoffgem., gerundet, braun-grau ' schwach (< 15 %) Bohrgutverlust ¯ stark (ca. 30-40 %) Bohrgutverlust 36,00 A (S, u', g'), k+, loc, G=vereinz. Bauschutt, gerundet, braun 36,00 '' sehr schwach; = sehr stark A (G, s, u'), k+, loc- mdch A (G, s, u'), k+, mdch- dch, G=Bauschutt, gerundet, dunkelbraun-rot Bohrgutverlust A (S, u', g'), k+, loc, G=Bauschutt, Kohlereste, dunkelbraun-braun KALKGEHALT k+ kalkhaltig

pob.b2-2-26132\thcireB .2\ethcireB\ellahtropshcafierD ,muisanmyG tdlobmuH mA-frodlesssüD-26132\32:S

3202

4991 HbmG TADI yB © thgiry KALKGEHALT k+ kalkhaltig KONSISTENZ loc locker mdch mitteldicht dch dicht

RAMMSONDIERUNG NACH EN ISO 22476-2 BOHRLOCHRAMMSONDIERUNG NACH DIN 4094-2

Schlagzahlen für 10 cm Eindringtiefe leicht mittelschw e r schwer Spitzendurchmesser 3.57 cm 4.37 cm 4.37 cm Spitzenquerschnitt 10.00 cm² 15.00 cm² 15.00 cm² Gestängedurchmesser 2.20 cm 3.20 cm 3.20 cm Rammbärgewicht 10.00 kg 30.00 kg 50.00 kg Fallhöhe 50.00 cm 50.00 cm 50.00 cm

Geotechnik - Institut - Dr. Höfer

Hagener Straße 243 Tel 02 31 - 39 9 610 - 0 info@gid-hoefer.de 44229 Dortmund Fax 02 31 -39 9 610 29 www.gid-hoefer.de )m( efeiT )m( efeiT 0.35-0.80 13 Schl./30cm offene Spitze 5/6/7 1.55-2.00 15 Schl./30cm geschlossene Spitze 6/7/8

3,30 ( 34,98 ) 3,50 35,00 ( 34,48 ) 4,00 4,00 S, u', g', loc, G=gerundet, hellbraun-braun UK Bodenplatte KG 34,00 ( 33,72 ) 5,00 S, g, loc, G-Linsen G=gerundet, hellbraun-braun 5,00 MPD ( 32,98 ) 5,50 33,00 6,00 ( 32,42 ) 6,30 32,00 G, s, u', loc- mdch, G=gerundet, hellbraun-braun ( 31,92 ) 6,80 ( 31,48 ) 7,00 7,00 7,00 31,00 G, s, u', dch, G=gerundet, hellbraun-braun ( 30,48 ) 8,00 8,00 HPD 30,00 G, s, u', dch, G=gerundet, hellbraun-braun ( 29,72 ) 9,00 ( 29,48 ) 9,00 99,,0000 9,00 21/10cm 29,48 29,00 10,50 GW ( 28,22 ) 10,50A (S, u', g'), k+, loc, G=Bauschutt, Kohlereste, dunkelbraun-braun MPD A? (S, u'), loc, unrein, umgelagert?, braun S, u', loc, braun-hellbraun S, u', loc- mdch, braun-hellbraun S, u', g', loc- mdch, G=gerundet, hellbraun-braun G, s, u', mdch- dch, G=gerundet, hellbraun-grau G, s, u', dch, G=gerundet, hellbraun-grau4,00 5,00 6,00 7,00 8,10 8,00 9,00 10,00D 35,00 4,00 A (S, u', g), k+, mdch, G=Bauschutt, gerundet, braun-rot ( 34,45 ) 4,40 A (G, s, u'), k+, mdch, G=Bauschutt, gerundet, braun-rot 34,00 5,00 S, u', g', loc, G=gerundet, hellbraun-braun 33,00 6,00 ( 32,45 ) 6,40 6,70 32,00 7,00 HPD G, s, u', mdch- dch, G=gerundet, hellbraun-braun 31,00 ( 30,85 ) 8,00 88,,0000 8,00 7/10cm 30,85 30,00 29,00
28,00 kein Weiterkommen 17.07.2023 27,00G, s, u', k+, dch, G=gerundet, braun-grau11,0028,00 27,00
( 26,72 ) 12,00 26,00 ( 25,72 ) 13,00G, s, u', k+, dch, G=gerundet, braun-grau12,00 13,0026,00
( 25,22 ) 13,50 Bohrgutverlust, ausgespült HP 25,00 25,2225,00
D 24,00 erschwertes Bohren, erschwertes Ziehen14,0024,00
23,00 22,0015,00 16,00 17,0023,00 22,00
21,00 20,0018,00 19,0054 21,00 20,00
19,20 100 100/10cm 19,20 19,00 19,00
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung Humboldt-Gymnasium, Dreifachsporthalle Pempelforter Straße in DüsseldorfBearb.-Nr. 23162
Hauptuntersuchung Schichtprofile, RammdiagrammeAnlage-Nr. 2/2b
BearbeiterZeichner(in)DatumLängenmaßstabHöhenmaßstab
HöWi/Te22.11.2023---1:100

ypoC © GID 2023

[Seite 44]

pob.c2-2-26132\thcireB .2\ethcireB\ellahtropshcafierD ,muisanmyG tdlobmuH mA-frodlesssüD-26132\32:S

  • 3202

4991 HbmG TADI yB © thgirypoC DPM/DPH 8

N10 NHN+38,35m NHN+38,35m 0,00 10 20 30 40 ( 37,75 ) 0,60 1,00 ( 36,85 ) 1,50 2,00 ( 35,95 ) 2,40

3,00

( 34,85 ) 3,50

4,00

( 33,85 ) 4,50 5,00 ( 32,75 ) 5,60 6,00

( 31,35 ) 7,00 7,00 7,30

( 30,35 ) 8,00 8,00

( 29,35 ) 9,00 99,,0000 10/10cm 29,35 MPD

9,00 HPD DPM/DPH 18

N10 NHN+38,36m NHN+38,36m 0,00 10 20 30 40 ( 38,01 ) 0,35

( 37,36 ) 1,00 1,00 ( 36,76 ) 1,60 1,60 2,00 ( 35,76 ) 2,60 ( 35,36 ) 3,00 33,,0000 2/10cm 35,36 MPD

3,00 HPD RKS 8 RKS 18 RKS 5 DPM 5 WP 5 RKS 17 DPM 17 RKS 2 DPM 2 RKS 16 DPM 16 NHN+m NHN+m bis 0,15 m vorgeschachtet bis 0,15 m vorgeschachtet bis 0,08 Pflaster aufgenommen bis 0,15 m vorgeschachtet bis 0,15 m vorgeschachtet

39,00 38,80 39,00 N10 0,45 m Seba-Kappe 38,00 A W u (S rz , e u l ' r , e g s ', t e h , ' ) d , u l n o k c- e l m br d a c u h n , G=gerundet, Bauschutt, A (Mu (S, u', g', h)), loc, G=Bauschutt, Wurzelr., dunkelbraun ( 3 N 7,9 H 5 N ) 0 + ,4 3 0 8,35m A (S, u', h), loc- mdch, unrein, Wurzelreste, braun-dunkelbraun NHN+38,3 1 5 0 m 20 30 40 - - 0 0 , , 0 5 0 0 m m Tonabdichtung ( 3 N 8,0 H 0 N ) 0 + ,0 3 8 8,08m A (Pflaster), grau NHN+38,0 1 8 0 m 20 30 N10 ( 3 N 8,0 H 7 N ) 0 + ,0 3 8 8,15m A (Pflaster), grau NHN+38,1 1 5 0 m 20 30 40 50 N10 ( 3 N 7,9 H 6 N ) 0 + ,0 3 8 8,04m A (Pflaster), grau NHN+38,0 1 4 0 m 20 30 40 N10 38,00 A (G, s'), k+, loc, G=Bauschutt, rot-grau-braun ( 37,35 ) 1,00 A (G, s, u'), k+, mdch- dch, G=Bauschutt, vereinz. Schlacke, 1,00 ( 37,97 ) 0,11 ( 38,04 ) 0,11 75 ( 37,93 ) 0,11 37,00 A (G, s, u'), k+, loc, G=gerundet, Bauchutt, braun- dunkelbraun-rot ( 37,82 ) 0,26 A (Splitt), grau 1,00 ( 37,80 ) 0,35 A (Splitt), grau-braun 1,00 ( 37,74 ) 0,30 A (Splitt), grau 1,00 37,00 36,00 d A u ( n G ke , l s b , r u a ' u ), n k+, loc, G=Bauschutt, gerundet, vereinz. A A ( ( G S, , u s , ) , g k ), + k , + lo , c m - d m c d h c , h G , = G B = a B u a s u ch sc u h tt u , t b t, r a ro u t n - - g g r r a a u u - - b r r o a t un ( 35,95 ) 2,40 A (S, u', g), k+, loc, G=Bauschutt, vereinz. Schlacke, dunkelbraun-rot 2,00 Stahlaufsatzrohr NW 1,25 '' ( 36,58 ) 1,50 A A ( ( G G , , s s ) , , u k ') + , , k m +, d l c o h c , - G m = d M ch i , n G er = al B st a o u f s f c g h e u m tt i , s c K h i , e g s r g a e u rundet, braun 2,00 ( ( ( 3 3 3 7 7 6 , , , 6 1 1 5 5 5 ) ) ) 0 1 2 , , , 5 0 0 0 0 0 A A ( (G S, , u s ' ' , ) , g k ), + k , + m , d m ch d , c h G , = G M =g in e e ru ra n l d st e o t f , f b g r e a m un ., grau-braun 2,00 ( ( 3 3 6 5 , , 5 8 4 4 ) ) 1 2 , , 5 2 0 0 A A ( (G S, , u s ' ) , , g k ) + , k , + m , d l c o h c , - G m = d M ch i , n G er = a B ls a to u f s f c g h e u m tt i , s K ch ie , s g r g a e u rundet, braun-dunkelbraun 2,00 36,00 Schlacke ( 35,55 ) 2,80 A? (S, u'), loc, U-Linsen, unrein, umgelagert?, braun ( 35,58 ) 2,50 ( 35,65 ) 2,50 S, u', loc, braun-hellbraun 3,00 35,00 ( 35,05 ) 3,30 A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Kies gerundet, braun-grau-rot 3,00 A (S, u', g), k+, mdch- dch, G=Bauschutt, gerundet, dunkelbraun-braun 3,00 ( 35,04 ) 3,00 A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Kies gerundet, braun-dunkelbraun-rot 33,,0000 35,00 S, u', g', loc, G=gerundet, hellbraun-braun S, u', loc, hellbraun-braun ( 34,58 ) 3,50 A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Kies gerundet, braun-grau-rot ( 34,75 ) 3,40 A (S, u', g), k+, loc, G=Bauschutt, gerundet, vereinz. Kohlereste, dunkelbraun- 35,04 S, u', g', loc, G=Kies gerundet, braun 5/10cm 34,00 S, g, loc, G=geruUndKet , Bheolldbreaunnp-blraautnte KG S, u', g', loc, G=gerundet, hellbraun-braun 4,00 Bohrung Ø 60,00 mm 4,00 braun 4,00 34,00 ( 33,88 ) 4,20 A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, Kies gerundet, braun-grau-rot ( 33,85 ) 4,30 ( 33,55 ) 4,80 Bohrgutverlust 5,00 33,00 S, u', g, loc- mdch, G=gerundet, hellbraun-braun ( 33,35 ) 5,00 G, s, u', loc- mdch, G=gerundet, hellbraun-braun -5,55 m ( 3 3 3 , 3 0 , 8 08 ) 5,00 G, s, mdch, G=Kies gerundet, braun-grau 55,,0000 21/10cm ( 32,85 ) 5,30 A (S, u', g'), k+, loc, G=Bauschutt, gerundet, dunkelbraun-braun 5,00 33,00 G, s, u', mdch, G=gerundet, hellbraun-braun ( 32,35 ) 6,00 6,00 S, u', g', k+, loc, G=gerundet, hellbraun-braun ( 32,15 ) 6,00 66,,0000 32,00 G, s, mdch- dch, G=gerundet, braun-hellbraun G, s, u', mdch, G=gerundet, hellbraun-braun Stahlfilterrohr mit Filterstrumpf NW 1,25 '' S, g, mdch, G=gerundet, hellbraun-braun 28/10cm 32,00 ( 31,35 ) 7,00 7,00 ( 31,15 ) 7,00 31,00 G, s, u', mdch- dch, G=gerundet, hellbraun-braun 31,00 G, s, u', dch, G=gerundet, braun-hellbraun G, s, u', mdch, G=gerundet, hellbraun-braun -7,55 m ( 30,35 ) 8,00 8,00 -8,00 m G, s, u', G=gerundet, hellbraun-braun ( 30,15 ) 8,00 30,00 30,35 30,00 G, s, u', mdch- dch, G=gerundet, braun-hellbraun 30,15 G, s, u', G=gerundet, hellbraun-braun 99,,0000 29,00 13/10cm k.GW 22.06.2023 29,00 k.GW 23.06.2023 k.GW 26.06.2023

DPM/DPH 13 bis 0,15 m vorgeschachtet

N10 NHN+36,49m NHN+36,49m 0,10 10 20 30 40 ( 36,41 ) 0,08 0,30 ( 36,38 ) 0,11 1,00 ( 35,99 ) 0,50 ( 35,39 ) 1,10

2,00 ( 34,09 ) 2,40

3,00

( 32,99 ) 3,50

4,00

( 31,49 ) 5,00 55,,0000 17/10cm 31,49 MPD

1,40 HPD

2,50 MPD

5,00 HPD DPM/DPH 14 bis 0,15 m vorgeschachtet

N10 NHN+36,49m NHN+36,49m 0,10 10 20 30 ( 36,41 ) 0,08 ( 36,38 ) 0,11 1,00 ( 35,94 ) 0,55 ( 35,49 ) 1,00 ( 34,39 ) 2,10 2,00

( 33,49 ) 3,00 3,00

( 32,49 ) 4,00 4,00

4,60 32 ( 31,49 ) 5,00 55,,0000 14/10cm 31,49 MPD

5,00 HPD

ZEICHENERKLÄRUNG (s. DIN 4023)

UNTERSUCHUNGSSTELLEN PROBENENTNAHME UND GRUNDWASSER Proben-Güteklasse nach DIN 4021 Tab.1 DPM Rammsondierung mittelSchwere Sonde ISO 22476-2 k.GW kein Grundwasser RKS Rammkernsondierung

BODENARTEN Auffüllung A Auffüllung? A? Kies kiesig G g Mutterboden Mu Sand sandig S s Schluff schluffig U u Torf humos H h

NEBENANTEILE ' schwach (< 15 %) ¯ stark (ca. 30-40 %) '' sehr schwach; = sehr stark

KALKGEHALT k+ kalkhaltig KONSISTENZ loc locker mdch mitteldicht dch dicht

RAMMSONDIERUNG NACH EN ISO 22476-2 BOHRLOCHRAMMSONDIERUNG NACH DIN 4094-2 Schlagzahlen für 10 cm Eindringtiefe leicht mittelschw e r schwer Spitzendurchmesser 3.57 cm 4.37 cm 4.37 cm Spitzenquerschnitt 10.00 cm² 15.00 cm² 15.00 cm² Gestängedurchmesser 2.20 cm 3.20 cm 3.20 cm Rammbärgewicht 10.00 kg 30.00 kg 50.00 kg Fallhöhe 50.00 cm 50.00 cm 50.00 cm

NHN+m RKS 13 RKS 14 RKS 15 DPM 15 NHN+m bis 0,15 m vorgeschachtet bis 0,15 m vorgeschachtet bis 0,15 m vorgeschachtet bis 0,15 m vorgeschachtet 39,00 39,00 N10 NHN+38,15m NHN+38,15m 10 20 30

38,00 38,00 Geotechnik - Institut - Dr. Höfer

( 38,07 ) 0,08 A (Pflaster), grau ( 38,03 ) 0,12 37,00 ( 37,80 ) 0,35 A (Splitt), grau 1,00 37,00 Hagener Straße 243 Tel 02 31 - 39 9 610 - 0 info@gid-hoefer.de ( 37,15 ) 1,00 A (G, s, u'), k+, loc- mdch, G=Mineralstoffgemisch, Kies gerundet, grau-braun 44229 Dortmund Fax 02 31 -39 9 610 29 www.gid-hoefer.de 36,00 A (Pflaster), grau A (Pflaster), grau ( 36,25 ) 1,90 2,00 36,00 A (G, s, u'), k+, loc- mdch, G=Bauschutt, braun-dunkelbraun Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung A (Splitt), grau A (Splitt), grau Bearb.-Nr. ( 35,15 ) 3,00 A (S, u, g'), k+, loc, G=Bauschutt, braun-dunkelbraun 33,,0000 35,00 A (G, s), k+, mdch- dch, G=Mineralstoffgemisch, A (G, s, u'), k+, mdch, G=Mineralstoffgemisch, Schlacke, 35,15 12/10cm 35,00 Humboldt-Gymnasium, Dreifachsporthalle S, u', g, loc- mdch, braun-hellbraun Schlacke, Kies z.T. gerundet, grau-braun-dunkelgrau Bauschutt, grau-braun-dunkelbraun 23162 34,00 34,00 A (S, u', g), mdch, G=Kies gerundet, umgelagert, braun A (S, u, g'), loc, G=Kies gerundet, umgelagert, braun Pempelforter Straße in Düsseldorf

S, u', g', loc- mdch, G=Kies gerundet, braun S, u', g', loc, G=Kies gerundet, braun-hellbraun 33,00 33,00

Hauptuntersuchung Anlage-Nr.

G, s, u', mdch- dch, G=Kies gerundet, braun-grau G, s, mdch, G=Kies gerundet, braun-grau 32,00 G, s, mdch- dch, G=Kies gerundet, braun-grau G, s, mdch, G=Kies gerundet, braun-grau 32,00 Schichtprofile, Rammdiagramme 2/2c G, s, mdch- dch, G=Kies gerundet, braun-grau 31,00 31,00 Bearbeiter Zeichner(in) Datum Längenmaßstab Höhenmaßstab

Hö Wi/Te 22.11.2023 --- 1:100

© GID 2023 )m( efeiT )m( efeiT 0.35-0.80 13 Schl./30cm offene Spitze 5/6/7 1.55-2.00 15 Schl./30cm geschlossene Spitze 6/7/8

[Seite 45]

ZEICHENERKLÄRUNG (s. DIN 4023)

UNTERSUCHUNGSSTELLEN RKS Rammkernsondierung RKS 7a BODENARTEN m m Auffüllung A Kies G Sand sandig S s 0,00 +0,00 0,00 Schluff schluffig U u

Schluff schluffig U u

NEBENANTEILE ' schwach (< 15 %) ¯ stark (ca. 30-40 %) '' sehr schwach; = sehr stark

KALKGEHALT k+ kalkhaltig KONSISTENZ mdch mitteldicht dch dicht

( -0,08 ) 0,08 ( -0,11 ) 0,11 ( -0,45 ) 0,45 -1,00A (Pflaster), grau A (G, s, u'), k+, G=z.T. gerundet, braun-grau A (G, s), k+, G=Mineralstoffgem., grau-hellgrau -1,00
A (G, s, u'), k+, G=Bauschutt, Schlacke, gerundet, dunkelbraun-dunkelgrau ( -1,40 ) 1,40 ( -1,50 ) 1,50 A (Beton), zerbohrt, grau -1,50 -2,00 kein Weiterkommen -2,00

pob.d2-2-261 -2,00 kein Weiterkommen -2,00

RKS 7b m m

0,00 +0,00 0,00

132\thcireB .2\ethcireB\ellahtropsh

( -0,08 ) 0,08 ( -0,11 ) 0,11 ( -0,45 ) 0,45 -1,00A (Pflaster), grau A (G, s, u'), k+, G=z.T. gerundet, braun-grau A (G, s), k+, G=Mineralstoffgem., grau-hellgrau -1,00
A (G, s, u'), k+, G=Bauschutt, Schlacke, gerundet, dunkelbraun-dunkelgrau ( -1,40 ) 1,40 ( -1,50 ) 1,50 A (Beton), zerbohrt, grau -1,50 -2,00 kein Weiterkommen -2,00

hcafierD ,muisanmyG td -2,00 kein Weiterkommen -2,00

RKS 7c

dlobmuH mA-frodlesssüD-26132\32:S

3202

4991 HbmG TADI yB © thgiry m RKS 7c m

0,00 +0,00 0,00

( -0,08 ) 0,08 ( -0,11 ) 0,11 ( -0,45 ) 0,45 -1,00A (Pflaster), grau A (G, s, u'), k+, G=z.T. gerundet, braun-grau A (G, s), k+, dch, G=Mineralstoffgem., grau-hellgrau -1,00
A (G, s, u'), k+, mdch- dch, G=Bauschutt, Schlacke, gerundet, dunkelbraun- ( -1,40 ) 1,40 dunkelgrau ( -1,50 ) 1,50 A (Beton), zerbohrt, grau -1,50 -2,00 kein Weiterkommen -2,00
Geotechnik - Institut - Dr. Höfer Hagener Straße 243 Tel 02 31 - 39 9 610 - 0 info@gid-hoefer.de 44229 Dortmund Fax 02 31 -39 9 610 29 www.gid-hoefer.de
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung Humboldt-Gymnasium, Dreifachsporthalle Pempelforter Straße in DüsseldorfBearb.-Nr. 23162
Hauptuntersuchung Umgesetzte SchichtprofileAnlage-Nr. 2/2d
BearbeiterZeichner(in)DatumLängenmaßstabHöhenmaßstab
HöWi29.06.2023---1:50

ypoC © GID 2023

[Seite 46]

ZEICHENERKLÄRUNG (s. DIN 4023)

B1 DPM/DPH B1 B2 DPM/DPH B2 NHN+m NHN+m UNTERSUCHUNGSSTELLEN DPM Rammsondierung mittelSchwere Sonde ISO 22476-2

39,00 N10 39,00 BODENARTEN NHN+38,60m

pob.negnurhoB-a2-3-26132\thcireB .3\ethcireB\ellahtropshcafierD ,muisanmyG tdlobmuH mA-frodlesssüD-26132\32:S

3202

4991 HbmG TADI yB © thgiry Auffüllung A Kies kiesig G g Sand sandig S s Schluff schluffig U u

NEBENANTEILE ' schwach (< 15 %) ¯ stark (ca. 30-40 %) '' sehr schwach; = sehr stark

KONSISTENZ loc locker mdch mitteldicht dch dicht

RAMMSONDIERUNG NACH EN ISO 22476-2 BOHRLOCHRAMMSONDIERUNG NACH DIN 4094-2

Schlagzahlen für 10 cm Eindringtiefe leicht mittelschw e r schwer Spitzendurchmesser 3.57 cm 4.37 cm 4.37 cm Spitzenquerschnitt 10.00 cm² 15.00 cm² 15.00 cm² Gestängedurchmesser 2.20 cm 3.20 cm 3.20 cm Rammbärgewicht 10.00 kg 30.00 kg 50.00 kg Fallhöhe 50.00 cm 50.00 cm 50.00 cm

Geotechnik - Institut - Dr. Höfer

Hagener Straße 243 Tel 02 31 - 39 9 610 - 0 info@gid-hoefer.de 44229 Dortmund Fax 02 31 -39 9 610 29 www.gid-hoefer.de )m( efeiT )m( efeiT 0.35-0.80 13 Schl./30cm offene Spitze 5/6/7 1.55-2.00 15 Schl./30cm geschlossene Spitze 6/7/8

NHN+38,60m N10 NHN+38,60m 0,00 10 20 30 40 50 NHN+38,18m NHN+38,18m 0,00 10 20 30 40 50 A (G, s, u'), loc, G=Mineralstoffgem, grau-braun 38,00 ( 38,00 ) 0,60 38,00 1,00
( 37,18 ) 1,00 37,00 ( 36,28 ) 1,90 36,00A (S, u, g'), loc- mdch, G=Bauschutt, braun- dunkelbraun A (S, u', g), loc, G=Bauschutt, braun A (S, u, g), loc, G=Bauschutt, braun1,00 2,00( 37,10 ) 1,50 ( 36,10 ) 2,50A (G, s, u'), loc, G=Bauschutt, braun-dunkelbraun A (G, s', u), loc, G=Bauschutt, braun-dunkelbraun A (S, u', g), loc, G=Bauschutt, braun-dunkelbraun2,00 3,0037,00 36,00
( 35,18 ) 3,00 35,00 ( 34,28 ) 3,90MPD A (G, s, u'), loc, G=Bauschutt, dunkelbraun- braungrau3,00 4,00( 35,10 ) 3,50 ( 34,60 ) 4,00A (G, s, u'), loc, G=Bauschutt, braun-dunkelbraun MPD4,0035,00
34,00 ( 33,18 ) 5,00 33,00 ( 32,58 ) 5,60 32,00 ( 32,08 ) 6,10 ( 31,28 ) 6,90 31,00 ( 30,28 ) 7,90 30,00 ( 29,28 ) 8,90 29,00 ( 28,28 ) 9,90 28,00A (S, u', g), loc, G=Bauschutt, braun A (G, s, u), loc, G=Bauschutt, braun-dunkelbraun A (G, s, u'), loc, G=Bauschutt, braun-dunkelbraun A (G, s, u), loc, G=Bauschutt, braun-dunkelbraun G, s, u', mdch- dch, hellbraun-braun G, s, u', dch, hellbraun G, s, u', dch, hellbraun G, s, u', mdch- dch, hellbraun5,00 6,00 7,00 7,20 8,00 9,00 10,00( 31,60 ) 7,00 ( 30,60 ) 8,00 ( 29,60 ) 9,00 ( 28,60 ) 10,00 ( 27,60 ) 11,00S, u', g, loc, hellbraun-grau G, s, u', loc, hellbraun G, s, u', mdch- dch, hellbraun G, s, u', mdch- dch, hellbraun G, s, u', dch, hellbraun5,00 6,00 7,00 8,00 8,30 9,00 10,00 11,0034,00 33,00 32,00 31,00 30,00 29,00 1 1 6 0 2 2 2 1 1 1 7 0 3 1 9 5 28,00
( 27,28 ) 10,90 27,00 ( 26,28 ) 11,90 26,00 ( 25,28 ) 12,90 25,00 ( 24,28 ) 13,90 24,00 ( 23,18 ) 15,00 23,00 ( 22,18 ) 16,00 22,00 ( 21,18 ) 17,00 21,00G, s, u', mdch- dch, hellbraun G, s, u', dch, hellbraun HPD G, s, u', dch, hellbraun G, s, u', mdch- dch, hellbraun G, s, u', mdch- dch, hellbraun G, s, u', dch, hellbraun11,00 12,00 13,00 14,00 15,00 16,00 17,00( 26,60 ) 12,00 ( 25,60 ) 13,00 ( 24,60 ) 14,00 ( 23,60 ) 15,00 ( 22,60 ) 16,00 ( 21,60 ) 17,001 9 1 6 0 92 G, s, u', dch, hellbraun 27,00 12,00 HPD G, s, u', dch, hellbraun 26,00 13,00 51 59 G, s, u', dch, hellbraun 25,00 14,00 G, s, u', dch, hellbraun 24,00 15,00 G, s, u', dch, hellbraun 23,00 16,00 16,60 51 100 G, s', u, hellbraun 22,00 100/10cm 16,60 G, s', u, hellbraun 21,00
( 20,18 ) 18,00G, s, u', dch, hellbraun18,10 18,0052 ( 20,60 ) 18,00 54 58 61
20,00 ( 19,18 ) 19,00 19,00150 150/10cm G, s, u', hellbraun 18,10 ( 19,60 ) 19,00G, s', u, hellbraun 20,00 G, s', u, hellbraun 19,00
G, s, u', hellbraun ( 18,60 ) 20,00 ( 18,18 ) 20,00 18,60 18,00 18,00
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung Humboldt-Gymnasium, Dreifachsporthalle Pempelforter Straße in DüsseldorfBearb.-Nr. 23162
Ergänzung zur Hauptuntersuchung Schichtprofile, RammdiagrammeAnlage-Nr. 3/2a
BearbeiterZeichner(in)DatumLängenmaßstabHöhenmaßstab
HöWi10.04.2024---1:100

ypoC © GID 2024

[Seite 47]

ZEICHENERKLÄRUNG (s. DIN 4023)

UNTERSUCHUNGSSTELLEN PROBENENTNAHME UND GRUNDWASSER Proben-Güteklasse nach DIN 4021 Tab.1 A1 DPM/DPH A1 NHN+m NHN+m DPM Rammsondierung mittelSchwere Sonde ISO 22476-2 feucht - naß

BODENARTEN 39,00 39,00 Auffüllung A

pob.eßartS-b Auffüllung A Kies kiesig G g Sand sandig S s Schluff schluffig U u Ton tonig T t Torf humos H h

NEBENANTEILE ' schwach (< 15 %) ¯ stark (ca. 30-40 %) '' sehr schwach; = sehr stark

KALKGEHALT k+ kalkhaltig KONSISTENZ wch weich loc locker mdch mitteldicht dch dicht

RAMMSONDIERUNG NACH EN ISO 22476-2 BOHRLOCHRAMMSONDIERUNG NACH DIN 4094-2

Schlagzahlen für 10 cm Eindringtiefe leicht mittelschw e r schwer Spitzendurchmesser 3.57 cm 4.37 cm 4.37 cm Spitzenquerschnitt 10.00 cm² 15.00 cm² 15.00 cm² Gestängedurchmesser 2.20 cm 3.20 cm 3.20 cm Rammbärgewicht 10.00 kg 30.00 kg 50.00 kg Fallhöhe 50.00 cm 50.00 cm 50.00 cm )m( efeiT )m( efeiT 0.35-0.80 13 Schl./30cm offene Spitze 5/6/7 1.55-2.00 15 Schl./30cm geschlossene Spitze 6/7/8

N10 NHN+38,27m NHN+38,27m 0,00 10 20 30 40 50 38,00 38,00 ( 37,97 ) 0,30 A (U, t', s, g', h), wch, G=gerundet, Wurzelreste, ( 37,67 ) 0,60 dunkelbraun
37,00 ( 36,77 ) 1,50 36,00 ( 35,97 ) 2,30A (S, u', g), k+, loc, G=gerundet, Schlacke, braun- grau1,00 2,0037,00 36,00
35,00 ( 34,77 ) 3,50A (G, s, u'), k+, loc- mdch, G=Bauschutt, vereinz. MPD Schlacke, braungrau-dunkelbraun A (G, s, u'), k+, loc, G=Bauschutt, braungrau- dunkelbraun3,0035,00
34,00 ( 33,77 ) 4,50 33,00 ( 32,77 ) 5,50G, s, u', mdch, G=gerundet, braun G, s, u', mdch, G=gerundet, braun G, s, u', mdch- dch, G=gerundet, braun H4,00 5,00 5,30 6,0034,00 33,00
PD 32,00 32,00 G, s, u', dch, G=gerundet, braun ( 31,27 ) 7,00 7,00 77,,0000 15/10cm 31,00 31,00

b2-3-26132\thcireB .3\ethcireB\ellah 31,00 31,27 31,00

A2 DPM/DPH A2 NN+m NN+m

39,00 39,00

htropshcafierD ,muisanmyG tdlobmuH mA-frodlesssüD-26132\32:S

3202

4991 HbmG TADI yB © thgiry

N10 NN+38,34m NN+38,34m 0,00 10 20 30 40 50 38,00 ( 38,09 ) 0,25 A (U, t', s, h), wch, G=Wurzelreste, dunkelbraun 38,00 ( 37,74 ) 0,60
37,00 ( 37,04 ) 1,30 ( 36,34 ) 2,00 36,00A (G, s, u'), k+, loc, G=gerundet, Bauschutt, braun- grau A (G, s, u'), k+, loc- mdch, G=Bauschutt, gerundet, braungrau-dunkelbraun1,00 2,0037,00 36,00
( 35,34 ) 3,00MPD A (S, u, g'), loc, G=gerundet, braun-dunkelbraun3,00
35,00 34,00 ( 33,84 ) 4,50G, s, u', loc, G=gerundet, braun G, s, u', mdch, G=gerundet, braun4,0035,00 34,00
33,00G, s, u', mdch- dch, G=gerundet, braun5,00 5,5033,00
( 32,34 ) 6,00 32,00HPD G, s, u', dch, G=gerundet, braun6,0032,00
( 31,34 ) 7,00 7,00 77,,0000 31,00 31,34 15/10cm 31,00
Geotechnik - Institut - Dr. Höfer Hagener Straße 243 Tel 02 31 - 39 9 610 - 0 info@gid-hoefer.de 44229 Dortmund Fax 02 31 -39 9 610 29 www.gid-hoefer.de
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Schule und Bildung Humboldt-Gymnasium, Dreifachsporthalle Pempelforter Straße in DüsseldorfBearb.-Nr. 23162
Ergänzung zur Hauptuntersuchung Schichtprofile, RammdiagrammeAnlage-Nr. 3/2b
BearbeiterZeichner(in)DatumLängenmaßstabHöhenmaßstab
HöWi09.04.2024---1:100

ypoC © GID 2024

[Seite 48]

Landeshauptstadt

Landeshauptstadt Düsseldorf Düsseldorf

Der Oberbürgermeister

Feuerwehr und Rettungsdienst

Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

Feuerwehrpläne, Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Amt 37/53, 40200 Düsseldorf Störfallbetriebe und Landeshauptstadt Düsseldorf Bevölkerungsschutz Amt für Schule und Bildung Hüttenstraße 68 Amt 40/2/23.5 40215 Düsseldorf Konrad-Adenauer-Platz 1 40210 Düsseldorf Kontakt Herr Schröer Zimmer per elektronischer Post 314 Telefon 0211.89-20887 E-Mail Kampfmittel.feuerwehr @duesseldorf.de Überprüfung von (Bau-) Grundstücken auf das Vorhandensein von Datum Kampfmitteln 18.10.2022 Grundstück: Düsseldorf, Pempelforter Straße 26 Aktenzeichen Bauvorhaben: Abbruch Einfachsporthalle Neubau 37/53-567/22 Dreifachsporthalle Ihr Zeichen/Datum Email vom 09.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das von Ihnen beantragte Bauvorhaben wurde eine Luftbildauswertung durch den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) unter dem Zeichen 22.5-3-5111000-506/22 durchgeführt.

Luftbildaufnahmen des Zweiten Weltkrieges 1945 und andere historische Unterlagen liefern nachfolgendes Ergebnis (Zutreffendes ist angekreuzt):

Keine Hinweise auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte Telefonzentrale 0211.89-91 Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe im ausgewiesenen Bereich Internet der beigefügten Karte www.duesseldorf.de

Bus Konkrete Hinweise auf Militäreinrichtungen (Laufgräben, 732 Helmholtzstraße Schützenlöcher, Stellungen, &) im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte Bahn 704, 705, 707 Helmholtzstraße Konkrete Hinweise auf Bombenblindgänger im ausgewiesenen Be- 701 Luisenstraße reich der beigefügten Karte S-Bahn S8, S28, S11 D-Friedrichstadt

Bankkonto Stadtsparkasse Düsseldorf IBAN DE61 3005 0110 0010 0004 95 BIC DUSSDEDDXXX

Gläubiger-ID Seite 1/4 DE15DUS00000011727

[Seite 49]

Landeshauptstadt Düsseldorf

Feuerwehr und Rettungsdienst

Durchzuführende Maßnahmen durch den KBD vor Baubeginn: Damit Sie die Kampfmittelfreiheit im Rahmen Ihres Baugenehmigungsverfahrens nachweisen können, ist folgende Maßnahme notwendig, die Sie gesondert beantragen müssen:

Überprüfung der zu bebauenden Fläche bzw. der Fläche mit Erdeingriffen (Flächenüberprüfung1)

Überprüfung des Bereiches der Militäreinrichtungen, sofern dort Erdarbeiten stattfinden (Überprüfung eines konkreten Verdachts: Militäreinrichtungen1)

Überprüfung der Bombenblindgänger-Verdachtsstelle. Bei einem Ortstermin werden die Maßnahmen und das weitere Vorgehen abgestimmt (Überprüfung eines konkreten Verdachts: Bombenblindgänger-Verdachtspunkt1)

Um eine Untersuchung durchführen zu können, muss dieses durch Sie bei mir, vorzugweise per elektronischer Post, beantragt werden. Beachten Sie dafür das folgende Antragsverfahren.

Notwendige Antragsunterlagen seitens der antragstellenden Person (siehe beigefügte Formulare):

  1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Kampfmitteluntersuchung,

  2. Betretungserlaubnis nach beiliegendem Muster,

  3. Erklärung über die Leitungsfreiheit,

  4. Karte mit eindeutiger Kennzeichnung der zu überprüfenden Fläche,

  5. Nach Abschluss aller vorbereitenden Maßnahmen (siehe unten) senden Sie bitte eine kleine Bilderdokumentation zu (2-3 Bilder), aus der der KBD erkennen kann, welche Fläche untersucht werden soll. Auf mindestens einem Bild sollte die unmittelbare Umgebung erkennbar sein.

1 Im beigefügten Antragsvordruck ist das entsprechende Feld unter dieser Bezeichnung anzukreuzen.

Seite 2/4

[Seite 50]

Landeshauptstadt Düsseldorf

Feuerwehr und Rettungsdienst

Vorbereitende/durchzuführende Maßnahmen2

Flächenüberprüfungen und Überprüfungen von Militäreinrichtungen:

÷ Entfernung der Aufschüttungen Aufschüttungen sind alle Veränderungen im Profil des Geländes, die nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 auf eine Fläche aufgebracht werden bzw. aufgebracht worden sind. Die Feststellung, ob nachträglich aufgebrachte Aufschüttungen auf Ihrem Grundstück vorhanden sind, kann in der Regel dem Bodengutachten entnommen werden ÷ Abbruch von Bestandsbebauung im Bereich der Untersuchungsfläche, sofern der Abbruch im Zuge der Baumaßnahme vorgesehen ist ÷ Herstellung der Begehbarkeit (z.B. Freischneiden von Bewuchs) ÷ Entfernung ferromagnetischer Störfelder/Infrastruktur im Bereich der Detektionsfläche einschließlich eines Überlappungsbereiches von mind. 5 m (z.B. Zäune, Fahrzeuge, Baustelleneinrichtungen) ÷ Entfernung von Oberflächenversiegelungen ÷ Ermittlung und Kennzeichnung des Verlaufes sämtlicher Leitungen, ggfs. durch Anlegen von Suchgräben/Vorschachtungen (siehe beiliegende Erklärung über Leitungsfreiheit)

Überprüfung einer Bombenblindgänger-Verdachtsstelle:

÷ Einmessung und Kennzeichnung des Verdachtspunktes durch einen amtlichen Vermesser ÷ Vereinbarung eines Ortstermins mit dem KBD und der Feuerwehr Düsseldorf zur weiteren Abstimmung der Überprüfung durch den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung

Grundsätzliche Maßnahme: Sicherheitsdetektionen bei besonderen Erdeingriffen

Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. ist eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Beachten Sie hierfür den >Leitfaden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und Baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022< auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.

2 Um die Überprüfungsmaßnahmen des KBD zu ermöglichen, sind diese vorbereitenden Maßnahmen vom Bauherr*in bzw. antragstellende Person vorab zu veranlassen bzw. durchzuführen.

Seite 3/4

[Seite 51]

Landeshauptstadt Düsseldorf

Feuerwehr und Rettungsdienst

Hinweise

÷ Die Notwendigkeit der Kampfmitteluntersuchung ergibt sich daraus, dass ein Baugrundstück für eine Bebauung gem. § 13 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) erst geeignet ist, wenn die von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren beseitigt wurden. ÷ Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 1 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) liegt vor, wenn ein Baugrundeingriff in einem kampfmittelbelasteten Gelände zum Kontakt mit einem nicht zur Wirkung gelangten Kampfmittel führt und dieses dann auslösen kann (Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbesei- tigungsdienst vom 8.5.2006, Ziff. 3). Wenn keine Arbeiten innerhalb des Gefahrenbandes (ab Geländeoberkante 1945 bis zu einer Tiefe von 8,0m) stattfinden, kann durch die Arbeiten kein Kontakt zu einem im Boden befindlichen Kampfmittel entstehen und dieses auslösen. In diesem Fall liegt folglich keine Gefahr vor. Dies ist durch die antragstellende Person nachzuweisen, um eine Prüfung durch die örtliche Ordnungsbehörde zu ermöglichen. ÷ Es ist in der Regel nicht erforderlich, Infrastruktur wie Nachbarbebauung oder Verkehrswege, die im Rahmen der o.g. Baumaßnahme nicht entfernt werden, für eine Kampfmittelunter-suchung zu beseitigen. ÷ Der Antrag ist erst dann bei mir einzureichen, wenn ein konkreter Termin feststeht, zu dem die vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind. ÷ Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die Erdarbeiten sofort einzustellen und umgehend die Feuerwehr unter der Rufnummer 112 zu benachrichtigen. ÷ Wenn Sie das Ergebnis der Luftbildauswertung und den >Leitfaden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und Baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022< auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf. nicht beachten, gefährden Sie unter Umständen das Leben und die Gesundheit Anderer. Ein Verstoß gegen die Kampfmittelverordnung NRW kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Schröer

Eine Durchschrift erhält das Bauaufsichtsamt (Amt 63).

Seite 4/4

[Seite 52]

345717 345817

8977765

8967765

5

Bezirksregierung DüsseldorfLegende ausgewertete Fläche(n) Laufgraben Blindgängerverdacht Panzergraben Í D geräumte Blindgänger Schützenloch geräumte Fläche Stellung Detektion nicht möglich militär. Anlage Überprüfung der zu überbauenden Flächen ist nicht erforderlich Überprüfung der zu überbauenden Flächen wird empfohlen
Aktenzeichen : 22.5-3-5111000-506/22
Datum : 18.10.2022
Diese Karte darf nur mit der zugehörigen textlichen Stellungnahme verwendet werden. N icht relevante Objekte außerhalb des beantragten Bereichs sind ausgeblendet.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung