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LB_Lose 1+2_G-Nordwest_F-West.pdf

Kampfmittelräumung und technische Erkundung auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:30 (Europe/Berlin)

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Amt für Immobilien- und Baumanagement

Angebotsaufforderung

Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

Kampfmittelräumung Truppenübungsplatz Altengrabow Räummaßnahme 2027/2028 Räumflächen G-Nordwest und F-West

Auftraggeber:

Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg Tessenowstraße 1 39114 Magdeburg

gültig für Räumflächen

LOS 1

(cid:120)

(cid:120) c (cid:120) 3 1 · , c · 2 · .

Teilfläche 1 -KMR Phase C,Räumfläche G
EST, ca. 48,25ha
Teilfläche 2 -KMR Phase C,Räumfläche F-
a. 26,93
mit KMR Phase B, Technische Erkundung SB17+18,
,30 ha . LOS 2
Teilfläche 1 -KMR Phase C,Räumfläche G-Nordwest OST
a. 48,35
Teilfläche 2 -KMR Phase C,Räumfläche F-West OST, ca.
6,81 ha
mit KMR Phase B, Technische Erkundung SB1Zentral, ca

2,04 ha

1 Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB)

1

( § )

t

.1 Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes
ie Erlaubnis des Unternehmers §7Sprengstoffgeset
SprengG) und die Bestellung der Verantwortlichen Persone
19 SprengG bei der zuständigen Behörde gemäß §21 (4
prengG sowie deren Befähigung gemäß § 2
prengstoffgesetz muss über die gesamte Ausführungsze

gewährleistet sein.

1

u h ( r

[ (cid:120) u

.2 Personaleinsatz und Geräteeinsatz
er Auftragnehmer(AN)verpflichtet sich,dass für die sach
nd fachgerechte Ausführung erforderliche Personal und di
ierfür notwendigen Gerätschaften und Maschinen einzusetze
u den allgemeinen Anforderungen s.auch Anhang A-9.1.5 de
aufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung BFR KM
]. Hierbei gilt
Der AN ist verpflichtet,seine Bediensteten so auszurüste
nd die Arbeitsstellen so einzurichten und auszustatten,wie es

dem

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OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
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jeweiligen Stand der Erfordernisse unter Berücksichtigung des letzten gesicherten Standes der technischen Entwicklung

r

, is

r

entspricht.
(cid:120)(cid:3)Der AN verpflichtet sich, nur Geräte/Maschinen un
Arbeitsmittel einzusetzen, die den besonderen Erfordernissen
der Aufgabenstellung und den einschlägigen Gesetzen und
Vorschriften entsprechen. Es sind regelmäßige Prüfungen der
Geräte/
Personen durchzuführen (BetrSichV §§ 7, 10, 11).
Entsprechende Nachweise über die Durchführung der letzten
Prüfung sind auf der Räumstelle (RS)vorzuhalten. Bei Einsatz
von Baumaschinen mit Eingriff in den kampfmittelverdächtigen
Untergrund und Separieranlagen zur Separation
kampfmittelverdächtiger Böden (Siebanlage in Verbindung mit
Metallabscheidern,z.B. Magnet- oder Wirbelstromabscheider
zur Bergung von Fundmunition) sind die Anforderungen nach
DGUV-I 201-027 umzusetzen. Die Feststellung des Einsatzes
von Geräten/Maschinen, die nicht den besonderen
Erfordernissen der Aufgabenstellung(insbesondere
Personenschutz) und den einschlägigen Gesetzen und
Vorschriften entsprechen, berechtigt den Auftraggeber (AG) z
Einstellung der Arbeiten, bi
(cid:120)(cid:3)Für den Betrieb der Maschinen (Bagger, Radlader etc
geschultes Personal mit Führungserlaubnis
Unterweisung(gem. Betriebssicherheitsverordnung,Anhang 2
Abschn. 3.1 sowie DGUV-Vorschrift 1§ 4(1), (2)) und Nachwe
der Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen(gem.
DGUV-Regel 100-500, Kap. 2.12) oder Nachweis Qualifikation
als ZUMBau zertifizierter Maschinenführer sowie Nachweis de

schriftlichen Beauftragung zum Erdbaumaschinenführer im

r

e

ls

Unternehmen(gem. TRBS2111, Teil4)) einzusetze
(cid:120)(cid:3)
Erfahrung in praktischen Tätigkeiten der KMR von mindestens
zwei Jahren verfügen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig f
im Unternehmen beschäftigtes Räumpersonal bis zu einem prozentualen Anteil am eingesetzten Personal von 20 %.
prozentualen Anteil am eingesetzten Personal von 2
Räumpersonal mit einer praktischen Berufserfahrung <2 Jahr
darf nur in Zusammenarbeit mit erfahrenem Person
eingesetzt werden.
(cid:120)(cid:3)Personal, das mit eventuell erforderlich werdenden
Baumfällarbeiten betraut wi
Qualifikationen/Erlaubnisse verfügen(z.B. Kettensägeschein).
(cid:120)(cid:3)Alle Leistungen, bei denen ein Umgang mi
Kampfmitteln/
dürfen nur unter Aufsicht entsprechend fachkundigen Persona
(„Fachkundiger Munition“ gem. BFR KMR [1
Befähigungsscheininhaber§ 20 SprengG m

Fachkundenachweis durch einen staatlichen oder staatlich

n n

anerkannten Grundlehrgang für den Umgang mit Fundmunitio
zur Kampfmittelbeseitigung) erfolgen.
Für den Einsatz der „Fachkundigen Munition“ (im Weiter
auch „Fachkundige“) gelten die nachfolgend angeführt
Mindestanforderungen (die

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Arbeiten zur Baufeldfreimachung).Die Anforderungen sind
entsprechend in der Planung und Kalkulation zu
berücksichtige
1. Räumstellenleiter (RL) und Vertreter im Amt: Fachkundige
mit ausreichenden Kenntnissen und Erfahrungen bzgl.
Kampfmitteln des I.WK,des ehem. Deutschen Reiches (DR)
der Westgruppe der Truppen der ehem. Warschauer-P
Staaten (WGT)und der NATO,mit mindestens 5-jährig
Berufserfahrung als Fachkundiger in der KMR und ein
mindestens 2-jährigen praktischen Tätigkeit als
Räumstellenleiter(Bestätigung des AN). Fachkundige
Funktion des RL sind in Anbetracht des zu erwartenden
Umfanges der Arbeiten im Regelfall nicht berechtigt, neben
ihren Leitungsaufgaben andere Funktionen (z.B. al

Aufsichtsführender eines Räumtrupps oder zur Kampfmittelerfassung) wahrzunehmen.

Die mit der Leitung der unselbstständigen Zweigstelle
(Räumstelle)beauftragte Verantwortliche Person gemäß
§ 19 Abs.1 Nr. 2 (der RL)ist der zuständigen Behörde mit
der Anzeige nach§ 14 SprengG anzugeben. ImFalle von
Urlaubs-/Krankheitszeiten ist gleichwertiger Ersatz als
Vertretung des RL zu stellen.
1. Fachkundige zur Beaufsichtigung des Räumpersonals
(Fachtechnische Aufsichtsperson gemäß §19 Abs.1 N
SprengG;FtA)in den Räumabschnitten/-parzellen und
Leitung der Arbeiten zur Identifizierung, Sortierung und
Erfassung der Kampfmittel (inkl.der umfangreichen
Dokumentationspflichten): Fachkundige mit ausreiche
Kenntnissen und Erfahrungen bzgl. Kampfmitteln (wieunter 1
genannt)und mind.2-jähriger Berufserfahrung.
2. Mindestens einer dero.a. Fachkundigen muss über
Qualifikation als Koordinator gemäß DGUV-R-101-004/ TRGS
524„Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminier
Bereichen“ verfügen. DieGestellung eines Koordinators vor Ort
muss über die gesamte Räumzeit gewährleistet sein.
3. Im Fall des Verdachts auf Vorliegen von Kampfmitteln mit
Kampfstoffverdacht sind die Arbeiten durch einen
Fachkundigen zu leiten,der zudem I)
Chemie-Feuerwerker der Bundeswehr verfügt, und/oder II) eine
Qualifikation zur Leitung von Räummaßnahmen auf
kampfstoffverdächtigen Flächen durch einen staatlich
anerkannten Sonderlehrgang(z.B. „Umgang mit chemischen
Kampfstoffen“der GFKB mbH oder „Sonderlehrgang z
chemischer und Kampfstoffmunition“der Sprengschul
Dresden)erworben hat und III)über praktische Erfahrungen
aus bereits erbrachten vergleichbaren Tätigkeiten verf
("Chemiefeuerwerker").
4. Das Verhältnis „FtA/Räumpersonal“ darf in der Erbringung
der Leistungen„Baufeldfreimachung“, „Visuelle KMR“,
„Vollflächige, punktuell bodeneingreifende KMR“ und „Punktuell
bodeneingreifende KMR in Tiefen > 0,4 mu. GOK“ maximal bei
1/8liegen. Eine höhere Räumpersonalanzahl je FtA ist nicht

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zulässig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,dass de
jeweilige Fachkundige in Funktion„FtA“ ausschließlich
Aufsichtspflichten wahrnimmt und insoweit nicht mit der
Räumung beschäftigt werden darf, dass er als Teil eines
Räumpaares(in Funktion Sondenführer&Helfer)
fungiert.
1.Das Verhältnis „FtA/Räumpersonal“darf in de
„Volumenräumung/Separation“ eine Obergrenze von1/6nicht
überschreiten.Maßgabe ist, dass bei Einsatz von Großgeräten
(Bagger)zur KMR mittels Volumenräumung
FtA nicht mehr als2 Einsatzgeräte mit Räumpersona
(Geräteführer,Räumarbeiter) zeitgleich beaufsichtigt. Bei
Einsatz einer Separationsanlage(Siebanlage in Verbindung mit
Metallabscheidern,z.B. Magnet-oder Wirbelstromabscheider
zur Bergung von Fundmunition)gemäß den Anforderungen der
DGUV Information201-02
Leitung und Überwachung der Separationsarbeiten (
und zugehöriges Beschickungsgerät(i.d.R.Bagger))
einzusetzen. D

ausreichende Erfahrungen in der Ausführung und Überwachung von Arbeiten mit Separationsanlagen verfügen.

Bezüglich der Überwachung der einzelnen Räumtrupps gelten
grundlegend die Vorgaben des SprengG und de
Unfallverhütungsvorschriften. Ausnahmslos gilt dabei,dass
Räumtrupps nur dann ausreichend beaufsichtigt sind, wenn de
Aufsichtsführende nur für so viele Arbeitsstellen verantwortlich
ist,wie er aufgrund der örtlichen Verhältnisse ständig sicher
beaufsichtigen kann.D.h., dass bei z.B.eingeschränkten
Sichtverhältnissen in Waldflächen das Verhältnis
„FtA/Räumpersonal“ggü.dem max.zulässigen Verhältnis(hier
1/8)zu reduzieren ist.
Der AG behält sich das Recht vor,bei nicht ausreichend
wahrgenommenen Aufsichtspflichten die Arbeiten in diesen
Bereichen einstellen zu lassen,bis seitens des AN
Fachkundige entsprechend den Anforderungen eingesetzt sind
Ein Anspruch auf Erstattung der Stillstandszeiten ode

Anpassung der Einheitspreise hierfür besteht nicht.

Hinsichtlich des Einsatzes von Räumpersonal wird wie folg
festgestellt:
·Ein Räumpaar besteht ausnahmslos aus2 Räumarbeitern mi
den Funktionen„Sondenführer“+ „Helfer“ oder auch
„Geräteführer“+„Sondenführer“. Die jeweils durch di

Räumarbeiter innerhalb des Räumpaares wahrgenommene Funktion hat der AN entsprechend den Erfahrungen und Qualifikationen der einzelnen Räumarbeiter verantwortlich zu

und

regeln
1.
2.Die Ausführung der Arbeiten der Kampfmittelräumung
innerhalb der hierfür geeigneten(Leistungsbereich KMR)

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 6 von 59

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in EURin EUR

n

g ß er

3.zugelassenen (SprengG) Unternehmen hat durc
„Qualifiziertes Fachpersonal“ statt zu finde
handelt es sich hierbei um Personen,die in einem
Unternehmen(Kampfmittelräumfirma) mit der entsprechende
Erlaubnis nach § 7SprengG angestellt und zum Einsatz als
fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelräumun
als verantwortliche Personen nach §19 (1) 3 SprengG gemä
§21 (4) SprengG im Unternehmen bestellt sind und die darü
hinaus dies gilt für das gesamte Räumpersonal (auch
Räumarbeiter etc.)
(Ausbildung und Erfahrung) verfügen sowie persönlich
zuverlässig(Definition gemäß §8a Abs. 1und 2 S

sind.

4.
5.Bezüglich der Dokumentation und Nachweisführung und d
damit verbundenen Pflichten gelten für den Personaleinsatz
folgende Mindestanforderungen
·Die Dokumentation erfolgt vorwiegend mittels des Systems
SEDAT, Version 1.5 ff(Fell&Kernbach). Der AN hat hierfür
ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen. Der AN hat
gewährleisten,dass jederzeit während der reguläre
Arbeitszeiten mindestens ein Mitarbeiter mit entsprechender
Qualifikation zur Wahrnehmung der Dokumentationsaufgabe
auf der RS tätig ist
1.
2.Zur Gewährleistung eines jederzeitigen
Informationsaustausches auf der Baustelle sowie g
erforderlicher sofortiger Kontaktaufnahme zu Dritten darf aus
Sicherheitsgründen auf der RS nur Personal eingesetzt
werden, welches der deutschen Sprache mächtig is
3.Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Personal
aus Ländern eingesetzt werden darf,die nicht auf der jeweils
gültigen sog. Staatenliste“des BMI geführt werden.Die
Staatenliste im Sinne von§ 13Abs. 1Nr.
folgendem Link einsehbar:
4.https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffent
lichungen/themen/sicherheit/staatenliste-para-13-a
sicherheitserklaerung.html
5.
6.Weiterhin ist zu gewährleisten,
Person vor Ort(FtA,Räumstellenleiter) während der gesamt
Ausführungszeit jederzeit erreichbar ist (Mobiltelefon) und di
interne Kommunikation auf der RS sowie Kommunikation „na
außen“(für Notfallmeldungen und dgl.) sichergestellt sind.
7.Der für die Leitung der RS vorgesehene Fachkundige ist v
Beginn der Arbeiten namentlich zu benennen.Ein Wechsel in
der Räumstellenleitung bedarf der vorherigen Zustimmung d
AG. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, au
begründetem Anlass die Ablösung von Personal zu verlange
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, i
qualifizierten Ersatz zu sorgen,ohne dass eine
Bauzeitverlängerung verlangt werden kann. Ferner kann die
Aufstockung des Personals bei Leistungsdefiziten bzw.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 7 von 59

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Terminverzug verlangt werde
8.
9. 1.3 Pflichten des Auftragnehmer
10.Der AN verpflichtet sich,die einschlägigen Gesetze und
Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-
Vorschriften/-Regeln/-Informationen, landesrechtlichen
Vorschriften und sonstige relevante Bestimmungen un
Festlegungen in der jeweils neuesten Fassung seinen
Planungen und Ausführungen zugrunde zu legen und
beachten.Für die Ausführung der Vertragsarbeiten ge
insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnung
11.- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
(Sprengstoffgesetz -Spreng
12.- Verordnungen zum SprengG (Sp
13.- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum SprengG
(SprengVwV)
14.-Waffengesetz (
15.- 5.Ausführungsgesetz zu Artikel26 Abs. 2
Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
16.- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen
durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz
BlmSchG)
17.- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und
Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
(Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz - Krw-/A
18.
(Chemikaliengesetz- Chem
19.- Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie
Arbeitsschutz und weitere Arbeitsschutz-Richtlinien
20.- Gesetz über Betriebsärzte,Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherhe
(Arbeitssicherheitsgesetz - ASIG)
21.- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
(Gefahrstoffverordnung GefStoffV)
22.- Verordnung über Verwertungs- u
Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung- Nach
23.- Verordnung über die innerstaatliche und

grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der

Straße,mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB)
24.- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV
25.- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV
26.Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
27.- Bauarbeiten, DGUV-V
28.- Sprengarbeiten, DGUV-R 113-0
29.- Tätigkeiten mit Explosivstoffen BGR/GUV-R 242
30.- Arbeitsmedizinische Vorsorge, DGUV-V 6
31.- Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott,DGUV-
32.- Sicherheit bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, DGU
213-025
33.- Sicherheitsing.und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit, DGUV-V 8
34.- Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung am

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 8 von 59

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in EURin EUR

beim

Arbeitsplatz,DGUV-V9
35. -Grundsätze der Prävention, DGUV-R100-001
36. -

Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder beim

Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit
Explosivstoff(Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregeln),
DGUV-R113-003
37. -Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und
Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der
Kampfmittelräumung,DGUV-I 201-
38. -Regeln für Arbeiten in kontaminierten Bereichen,DGUV-R
101-005
39. -Einsatz von Schutzkleidung, DGUV-R112-98
40. -Einsatz von Schutzhandschuhen, DGUV-R 11
41. -Anleitung zur Ersten Hilfe, DGUV-I
42. -Arbeitsmedizinische Vorsorge, DGUV-V 7
43.Landesrechtliche Vorschriften,sonstige Bestimmungen:
44. -Kampfmittelverordnungen der Länder Brandenburg un
Sachsen-Anhalt
45. -
Sachsen-Anhalt
46. -Wasserhaushaltsgesetz der Länder Brandenburg und
Sachsen-Anhalt
47. -Allgemeine Schutz- und Sicherheitsbestimmungen für den
Umgang mit Munition-ZDv34/210der Bundesweh
48. -Entsorgung von Munition - ZDv 34/280der Bundeswe
49. -DIN4124-Baugruben und Gräben
50. -TRGS519Asbest Abbruch-,Sanierungs- od.
Instandhaltungsarbeiten
51. -TRGS524Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in
kontaminierten Bereichen
52. -TRGS400Gefährdungsbeurteilung
53. -Arbeitshilfen zur wirtschaftlichen Erkundung,Planung und
Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bunde
(BFR KMR).
54.
55.Der AN verpflichtet sich
Teilleistungen in der vom AG bestimmten Reihenfolge
auszuführen und seine Bediensteten auf Verlangen des AG
schwerpunktmäßig einzusetzen.
56.Bei besonderen Vorkommnissen ist der AG unverzüglich zu
unterrichten und gemäß dessen Weisungen weiter zu
verfahren
57.
58.1.4Objekt-/Bauüberwachung(VOB/B §4 Nr.1)
59.Hinsichtlich der Objekt-
Sicherheitskoordinierung gem. Baustellenverordnung dürfe
Anordnungen nur vom AG bzw. der vom AG beauftragten
Örtlichen Bauüberwachung/Fachbauleitung KMR (ÖBÜ/FB
und dem Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator
(SiGeKo)getroffen werden.ÖBÜ/FBL und SiGeKo obliegt d
fachtechnische Aufsicht und Kontro
60.
61.1.5Lagerplatz zur Räumstelleneinrichtung (VOB/B §

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 9 von 59

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in EURin EUR
Nr.
62.Dem AN werden Flächen innerhalb des
Truppenübungsplatzareals zur Verfügung gestellt.Bei de
Einrichtung,Nutzung und Räumung/Wiederherstellung hat der
Auftragnehmer einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur
und Umwelt walten zu lasse
63.
64.1.6Wasser und Energie (VOB/B§4 Nr.4
65.
Räumgebiets nicht.Sie sind vom AN bereitzustell
66.
67.1.7Schutz vor Beschädigung und Diebstahl (VOB/B § 4
Nr.
68.
AG sowie des AN,seiner Bediensteten oder von
Nachunternehmern, wie z.B. Maschinen, Gerätschaften,
Kraftfahrzeuge,Baustelleneinrichtungen, obliegt dem AN. Der
AN kann,soweit erforderlich, die Bewachung seiner Räumstell
einem Bewachungsunternehmen übertragen.Der dafür
notwendige Vertrag einschließlich etwaiger Änderungen bedarf
der Zustimmung des AG. Die Kosten hierfür trägt der AN.
69.
70.1.8Nachunternehmer(VOB/B §4 Nr.8)
71.Die Übertragung von Leistungen,
des SprengG unterliegen, an Nachunternehmer (als natürliche
oder juristische Person mit selbständiger gewerblicher Tätigkei
in der Kampfmittelräumung)
72.
73.Bei Einsatz von Arbeitnehmern in der Kampfmittelräumung
im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder de
Beschäftigung von einzelnen selbständigen
Befähigungsscheininhabern§ 20SprengG(Einzelunternehmer
oder Freiberufler) sind die gesetzlichen Regelungen und
Anforderungen zu beachten
74.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber einen
im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen
Personaleinsatz oder eine vorgesehene Beschäftigung von
einzelnen selbständigen Befähigungsscheininhabern § 2

SprengG anzuzeigen und auf Anforderung des AG die

erforderlichen Nachweise vorzulegen
75.
76.Der Einsatz von Nachunternehmern für Tätigkeiten, die
nicht unmittelbar dem SprengG unterliegen, ist nur für folgende
Leistungen zulässig bzw. un
Randbedingungen zugelass
·Leistungen zur Einrichtung, Betrieb,Rückbau de
Räumstelleneinrichtung: An-/Abtransport aller
Einrichtungsgegenstände, Baumaschinen,Gerätschaften
Versorgungsgüter etc.auf die Räumstelle.
·Leistungen der Vermessung: Die Arbeiten dürfen nur unter
Aufsicht einer FtA des AN erfolgen, sofern sie auf
Kampfmittelverdachtsflächen ausgeführt werden.
·Leistungen der Baufeldfreimachung: Ausführung durch

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 10 von 59

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in EURin EUR
·qualifizierte Fachunternehmen mit Erfahrungen der
Leistungserbringung auf Räumstellen; die Arbeiten dürfen nur
unter Aufsicht einer FtA des AN erfolgen.
1.
2.1.9 Bergungsfremde Gegenstände (VOB/B § 4Nr. 9
3.Über die in §4Nr. 9VOB/B getroffenen Regelungen hinaus
bleibt das Recht des Entdeckers für alle gefundenen
bergungsfremden Gegenstände beim Flächeneigentüme
4.
5.1.10Arbeitszeit
6.
beachten.Die Arbeitszeit beginnt und endet auf de
Räumstelle
7.
der FBL abzustimmen.Hierbei sind die jahreszeitlich bedingten
Einschränkungen zu berücksichtigen.Ein Anspruch auf
Vergütung witterungsbedingter Ausfallzeiten besteht nich
8.Der AN verpflichtet sich,
über zu geringe Räumleistung,den Personal-und

Geräteeinsatz entsprechend der sicherheitsrelevanten

Möglichkeiten zu erhöhen.
9.
10.1.11Verschwiegenhei
11.Der AN ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.Alle im

Rahmen der Auftragserfüllung gewonnenen Kenntnisse und Informationen unterliegen absoluter Vertraulichkeit. Entsprechend ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AG weder die Weitergabe an Dritte noch die Weiterverwendung von im Rahmen des Projektes erlangten

en Arbeitnehmer

Informationen gestatte
12.
13.1.12Versicherung
14.Der AN ist verpflichtet,auf seine Kosten
·

eine zusätzliche Unfallversicherung für den Todesfall und für

den Fall der Vollinvalidität abzuschließen.Die
Versicherungssummen müssen für den Todesfall mindestens j
75.000€ und für den Fall der Vollinvalidität mindestens je
150.000€ (Invaliditätsgrundsumme) betragen;
·sich vor Beginn der Leistungen gegen Haftpflichtschäden zu
versichern.Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung
des Auftragnehmers für Personen-,Sach-und
Vermögensschäden sind den Verdingungsunterlagen zu
entnehmen

i r

Entsprechende Versicherungsnachweise sind dem AG b
Abgabe des Angebotes vorzulegen.Die Bezahlung fällige

Versicherungsprämien ist auf Verlangen nachzuweisen.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 11 von 59

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2 Leistungsbeschreibung

2.1Allgemeine Angaben zum TrÜbPl Altengrabow
Der TrÜbPl Altengrabow wird seit1891militärisch genutzt.Bis
1945 unterlag der Standort einer Nutzung durch die kaiserliche
Armee sowie nachfolgend der Deutschen Wehrmacht.Von
1945 bis1994 wurde der Standort durch die WGT genutzt.Seit
1994 erfolgt die Nutzung durch die Bundeswehr.
Das gesamte Gelände ist als Sperrgebiet in seinen Grenzen mit
Warntafeln versehen.
Auf der Grundlage bereits geräumter Flächenanteile ist davon
auszugehen, dass neben Kampfmitteln der Deutschen
Wehrmacht und untergeordnet der kaiserlichen Armee auch
alle Kampfmittelarten der Land-und Luftstreitkräfte der WGT
sowie NATO-Kampfmittel anzutreffen sind.Ferner ist auch mit
unbekannten Erprobungs-und Beutekampfmitteln zu rechnen.
Zudem ist mit Ablagerungen vielfältiger Art (Müll, Schrott,
altlastenverdächtige Stoffe,z.B.Asbest)zu rechnen.
Für die Planung und Kalkulation einer Räumung sind im
Räumgebiet im Weiteren die Strukturen der ehemaligen
Nutzung,die in weiten Teilen des Räumgebiets zu einer
ausgeprägten Veränderung der Oberflächenstrukturen geführt
haben, von Relevanz.
Beispielhaft seien hier die Anlage von Hügeln, Wällen,
halbgedeckten(Panzer)Stellungen und Stellungsgräben/-
mulden/-löchern aufgeführt.Zudem sind hier die oftmals
vorliegende z.T. großflächigen Verschrottungen/Vermüllungen
(u.a. Separationsflächen) sowie die Bodenverdichtung auf den
(unbefestigten)Wegen und ehemaligen oder aktuellen
Panzertrassen zu berücksichtigen.
Einzelne Teilflächen sind durch diverse Gebäude,
Fundamentreste ehemaliger Gebäude oder fest mit dem
Untergrund verbundene Bauwerken sonstiger Art oder deren
Resten gekennzeichnet.Diese Teilflächen sind i.d.R. nicht
Bestandteil der Räumung,Abbruchmaßnahmen sind erst nach
Anordnung durch den AG Bestandteil der Räummaßnahme.Bei
der Sondierung im Nahbereich sind die oftmals gegebenen
Störeinflüsse von baulichen Anlagen zu berücksichtig
Die vorliegende Vegetation auf den Flächen bedingt durch das
zugehörige Wurzelwerk entsprechende natürliche
„Erschwernisse“in der Herstellung von Bodenaufschlüssen.
Mit Unterbau und/oder Schottertragschichten befestigte Wege
(i.d.R. Platzrandstraße und Hauptfahrwege)fallen nicht als
Räumerschwernisse an,da diese nicht Bestandteil der
Beräumung sind
Die vorgenannten wie auch weitere,sowohl durch natürliche
Prozesse als auch durch die langjährige und vielfältige Nutzung
der Flächen bedingte Sachverhalte und Gegebenheiten,die
vom„Idealfall“ einer „ebenen,vegetationsfreien Sandfläche mit
KM und KMT+S in jederzeit lokalisierbarer und leicht zu
bergender Lage“ abweichen,wie z.B.„Lagetiefen>0,4m“,
„untrennbare Anomaliendichte in der Fläche“,„Trichter- und

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in EURin EUR

s r r .

u d

Hohlformverfüllungen“ etc.sind nicht als Erschwern
anzusehen,da sie im regulären Prozess ein
Kampfmittelräumung nach Stand der Technik mit den hi
gemäß der BFR KMR anzuwendenden Räumverfahren (
hierzu im Einzelnen Kap. 2.4)ihre Berücksichtigung finden.
Sie sind entsprechend in den Planungen und Kalkulationen z
berücksichtigen soweit sie nicht gesondert ausgewiesen sin
bzw. ausgewiesene Besondere Leistungen darstellen.

T g

s n r

e . d r .

2.1
In der Maßnahme 2027/2028 sind in den ÜbRäumen G
Nordwest WEST und G-Nordwest OST sowieF-West WES
und F-West OST wie nachfolgend angeführt zur Bearbeitun
ausgewiesen(s.Kap. 2.1.6).
Alle4Räumflächen befinden sich im Süden de
Truppenübungsplatzes (TrÜbPl) Altengrabow und umfassen
Summe eine Gesamtfläche von ca. 155,68 ha (s. Karte in d
Anlage1.1)
Zur Beschreibung der einzelnen Räumflächen wird auf d
jeweiligen Sektoren des Gesamtkonzeptes [1] zurückgegriffe
Den ausgewiesenen Räumflächen lassen sich die nachfolgen
benannten Sektoren zuordnen. Zur Lage und Ausbildung d
Räumflächen siehe Karten den Räumflächen in der Anlage 1.
(cid:120)(cid:3)G-Nordwest WEST, Flächeca. 48,25 ha
1.Sektoren: I18, I19, I20, J18, J19, J20
·G-Nordwest OST, Flächeca. 48,35 ha
1.Sektoren: J18, J19, J20, K18,K19, K
·F-West WESTFlächeca. 26,93 ha
1.Sektoren:M22, M23, M24, N22, N23,N24
·F-West OSTFlächeca. 26,81 ha
1.Sektoren:N22, N2
2.
3.Die beiden Räumflächen G-Nordwest WEST und G-
Nordwest OST befinden sich im Land Sachsen-Anhalt
Landkreis Jerichower Land, und sind dem Revier Eichenquast
des Revierforstbetriebs Altengrabow zugehörig.
4.Die beiden Räumflächen F-West WEST und F-
befinden sich ebenfalls im Land Sachsen-Anhalt,
Jerichower Land, s
Revierforstbetriebs Altengrabow zugehörig
5.
6.
Erkundungen gemäß der Phase B der BFR KMR[1]
auszuführen.Hierbei handelt es sich um die Erkundungsfläche
„SB17+18“im Nordwesten des TrÜbPl und um di
Erkundungsfläche„SB 1 Zentral“ im nördlichen Zentralbereich
des TrÜbPl Altengrabow. DieLage der jeweiligen Testfelder ist
im Einzelnen noch nicht abschließend festgelegt.Eine
Anpassung an die Vor-Ort Gegebenheiten(z.B. in
des Wegenetzes,Offenlandflächen, etc.) is
möglich.Zur Anlage der Testfelder in den beiden

Erkundungsflächen sind etwa folgende Sektoren vorgesehen: 7.

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8.SB 17+18:G6, G7, H5-H7, I5-I7, J5-J8, K6-K8, L8
9.SB 1Zentral: N5-N8, O5-
10.
11.Die Erkundungsflächen „SB 17+18“befinden sich im Land
Sachsen-Anhalt,Landkreis JerichowerLand, u
Revier Gloinetal zugehörig. Die Erkundungsflächen „S
Zentral“befinden sich anteilsmäßig im Land Sachsen-Anhalt,
Landkreis Jerichower Land und Land Brandenburg, Landkreis
Potsdam-Mittelmark. Sie sind den beiden Forstreviere

Gloinetal und Zipsdorf des Revierforstbetriebs Altengrabow

II

l

il

e

d

er

l-

n

zugehöri
12.
13.Die Koordinaten der Flächen und Testfelder
(Koordinatensystem ETRS89UTM-33,EPS-Code: 25
werden mit Auftragsvergabe übergeben
14.
15.2.1.2Geographie,Geomorphologie, Geologie,
Hydrologie
16.Hinweis:Ergänzende Erläuterung zu der in der jeweiligen
Einzelposition enthaltenen Bodengruppe siehe Hinweis unter
im Kap.2.4.2.
17.Alle4 Räumflächen sind großräumig betrachtet von einer
relativ ausgeglichen Morphologie geprä
18.
glaziale Sedimente der Saale-Kaltzeit, die aus einer
Wechsellagerung von glazifluviatilen Schmelzwassersanden
(kiesige Mittelsande) und Grundmoränenablagerunge
(Geschiebemergel) aufgebaut sind. Der Zentralteil des TrÜbP
Altengrabow zeigt einen inhomogeneren und kleinräumigeren
Aufbau mit Sandlinsen,Schluffen und Geschieben. Der Südte
wird durch Sandablagerungen geprägt,die nur lokal v
Geschiebemergeln durchsetzt sin
19.Auf den Sanden haben sich trockene, saure,nährstoffarm
Böden (Braunerden, Podsole) entwickelt. In den Waldflächen
finden sich,abhängig vom jeweiligen Bestand,ausgeprägtere
humose Auflagen bzw.entsprechende Oberbodenschichten.
20.Neben den moorigen Ablagerungen des Gloine-Tals finde
sich im Gelände einzelne sumpfige Senken, die auf die lokale
Ablagerung von dm-mächtigen Löß-Schichten zurückgeführt
werden können
21.Die im Gelände überwiegend auftretenden Sandböden sin
gute Grundwasserleiter, zwischengeschaltete schluffige Lage
wirken Wasser stauend. Der Grundwasserspiegel liegt bis auf
den Bereich des Gloinetals durchschnittlich 10m bis15 m un
der Geländeoberfläche, so dass keine Beeinträchtigung der
Räumarbeiten durch anstehendes Grundwasser zu erwarten
ist.
22.Im gesamten Räumgebiet ist mit ferromagnetischen Gerö
und Findlingsfeldern zu rechnen.
hierdurch beeinträchtigt werden.
23.Aufgrund der militärischen Nutzung durch Rad- un
Kettenfahrzeuge ist es vor allem auf den Wegen und einzelne
Freiflächen zu Verdichtungen im Oberboden gekomm
24.

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  1. 2.1.3 Boden- und Grundwasserschutz

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in EURin EUR

.

h

26. Der südliche Teil des TrÜbPl liegt weiträumig in der
Trinkwasserschutzzone III der Wassergewinnung südlich von
Schweinitz(Landkreis Jerichower Land).Ansonsten berühren
keine Trinkwasserschutzzonen die Liegenschaft Altengrabow.
27. Es ist sicherzustellen,dass beim Einsatz von Geräten und
Maschinen keine Betriebs- oder Betriebshilfsstoffe in die
Umwelt gelangen.Beim Betrieb im Gelände ist für Maßnahme
zum Auffangen von evtl. austretenden Stoffen Sorge zu tragen
28.
29. 2.1.4 Landschafts- und Naturschutz
30. Das Gebiet des TrÜbPl Altengrabow repräsentiert eine reic
strukturierte Landschaft,die gekennzeichnet ist durch
ausgedehnte Offenlandflächen mit Heidekraut(Calluna
vulga

und Mischwaldbeständen sowie mit Überresten historischer

n

Nutzungsformen der Hütewälder und verschiedene
Sukzessionsstadien der Offenlandschaft.Die

Offenlandbereiche werden aus einem Mosaik von verjüngten

Heidekrautbeständen (na
Freischnitt im Rahmen von KMR-Arbeiten bedingt), krautiger,
teils stark verholzter Heide-/Ginster-Vegetation, Arten der
Trockenrasen und durch Gehölzaufwuchs bestimm
großen Heideflächen ist oftmals eine mehr oder weniger stark
Vergrasung zu beobachten. In den Randbereichen, aber auch
auf den Heideflächen, liegen teils ausgeprägte
Sukzessionsflächen mit Birke und Kiefer vor. I
dominieren kieferngeprägte Hochwaldbeständ
31. Als überwiegende vegetationsfreie Flächen stellen sich die
aktuell genutzten Trassen und Wege dar.Ältere, heute
ungenutzte Wegesysteme sind oftmals durch Sekundär
Sukzession geprägt. Insgesamt stellt sich der Bewuchs in den
einzelnen Räumflächen jeweils sehr vielfältig,sowohl im

Großen als auch im Kleinen untergliedert dar.

)

32.
33. Zum Schutz der Vegetation und der Biotope darf der Platz
im Grundsatz nur auf den vorhandenen Wegen betreten oder
befahren werden.Zur Bearbeitung der Räumflächen sind dies
vom Betretungsverbot freigestellt.Bei den Arbeiten hat der AN
besondere Sorgfalt und Rücksicht zu übe
34.
35. Weite Bereiche des TrÜbPl Altengrabow sind a
·FFH-Gebiet- Fauna-Flora-Habitat DE
„Altengrabower Heide“ un
·SPA-Flächen DE3839-401 „Vogelschutzgebiet Altengrabowe
Heide“ (Land S.-A
·SPA-Flächen DE3839-421 „Altengrabower Heide“ (Land BRB
1.
2.
3.Durch den AG ist ein externes Büro mit der „
Bauüberwachung“ beauftragt.Durch das Büro sind die
Räumflächen im Vorfeld beurteilt worden.
2027/2028sind demzufolge wie folgt zu charakterisiere
4.

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5.Die RäumflächenG-Nordwest WEST undG-Nordwest OST
befinden sich innerhalb des FFH-Gebietes(DE3839-301)un
sind zugleich Bestandteil der SPA-Flächen DE3839-401
„Vogelschutzgebiet Altengrabower Heide“im Land Sachsen-
Anhalt.
6.
7.Die beiden Räumflächen F-West WESTundF-West OST
befinden sich außerhalb des FFH-Gebietes (DE3839-301) und
außerhalb der SPA-Flächen DE3839-401„Vogelschutzgebie
Altengrabower Heide“im Sachsen-Anhalt.
liegen sie jedoch vollständig im Wasserschutzgebiet.
8.
9. Für die o.g.Flächen wurde seitens der Ökologischen
Bauüberwachung auf Grundlage der vom BwDLZ und BImA/BF
durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen
(saP 1)eine Kurzbewertung erstellt,aus der sich folgende
Handlungserfordernisse und naturschutzfachliche Hinweise für
die Kampfmittelräumung ergeben:
10.
11.Flächen im Üb-Raum G-Nordwest
·Die Flächen sind als Streifgebiet des Wolfes und der
Wildkatze bekannt.Sie gelten nach Erkenntnissen des BFB
jedoch nicht als Rückzugsgebiet oder Fortpflanzungsstätte.
Damit ergeben sich keine Einschränkungen für die
Kampfmittelräumun
·Eine Umlagerung von Totholz sollte in schonender,möglichst
zerstörungsfreier Art erfolgen.Das Totholz ist im Bestand zu
belassen.
·Freischnittarbeiten sind generell so auszuführen,dass der
Baumbestand(unabhängig von der Art des Baumes)nicht
beschädigt wird.Insbesondere in Laubwaldbeständen ist auf
eine Schonung der Naturverjüngungen zu achten.Dies auch
vor dem Hintergrund eines maschinellen Einsatzes
·Das großflächige Ausästen des vorhandenen Bestandes is
auf das unabdingbare Maß zu beschränke
·Standorte,die zur Anlage von Lese-/
vorgesehen sind, sind im Vorfeld mit dem Bundesforstbetrieb
Nördliches Sachsen-Anhalt abzustimmen.
1.
2.Flächen im Üb-Raum F-West:
·Die Flächen sind als Streifgebiet des Wolfes und der
Wildkatze bekannt.Sie gelten nach Erkenntnissen des BFB
jedoch nicht als Rückzugsgebiet oder Fortpflanzungsstätte.
Damit ergeben sich keine Einschränkungen für die
Kampfmittelräumun
·Eine Umlagerung von Totholz sollte in schonender,möglichst
zerstörungsfreier Art erfolgen.Das Totholz ist im Bestand zu
belassen und nur lokal umzulager
·Freischnittarbeiten sind generell so auszuführen,dass der
Baumbestand(unabhängig von der Art des Baumes)nicht
beschädigt wird.Insbesondere in Laubwaldbeständen ist auf
eine Schonung der Naturverjüngungen zu achten.Dies auch
vor dem Hintergrund eines maschinellen Einsatzes

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in EURin EUR

n

·Das großflächige Ausästen des vorhandenen Bestandes ist
auf das unabdingbare Maß zu beschränken.
·Standorte, die zur Anlage von Lese-/
vorgesehen sind, sind im Vorfeld mit dem Bundesforstbetrieb
Nördliches Sachsen-Anhalt abzustimmen
1.
2.TE-Flächen SB 17+18
·Östlich der SB18 reicht die Erkundungsfläche in die heide-
und waldbestandenen Areale des FFH-Gebietes und des SP
hinein.
·Freischnittarbeiten in den Offenlandflächen sind auf die
unmittelbaren Testfelder zu beschränken.
·Nach Möglichkeit sollten die Freischnitt-und Räumarbeiten
den Testfeldern des Offenlandbereiches außerhalb der
Brutzeiten von Bodenbrütern (April bis Mitte Juli)
werde
·
Eiablageplätzen der Zauneidechse im Zeitraum15.05.
15.08.vorzunehmen.
·Die Flächen werden vmtl. ebenso vom Wolf als Streifgebiet
genutzt. Nach Erkenntnissen des BFB sind keine Nutzungen

als Rückzugsgebiet oder Fortpflanzungsstätte festzustellen.

t

. .

f

n

Damit ergeben sich keine Einschränkungen für die
Kampfmittelräumung
·Freischnittarbeiten in Waldbereichen sind generell so
auszuführen,dass der Baumbestand (unabhängig von der Ar
des Baumes)nicht beschädigt wird.
·Eine Umlagerung von Totholz sollte in schonender, möglich
zerstörungsfreier Art erfolgen.Das Totholz ist im Bestand zu
belassen und nur lokal umzulagern.
·Standorte, die zur Anlage von Lese-/
vorgesehen sind, sind im Vorfeld mit BwDLZ Burg
(Geländebetreuung)und dem Bundesforstbetrieb Nördliches
Sachsen-Anhalt abzustimmen
1.
2.SB
·Die als Schießbahn(SB1 Zentral)genutzte Offenlandfläche
liegt vollständig im FFH-Gebiet (LSA)sowie in SPA-Gebieten
(LSA BBG)
·
ausgebreitet.Die Baufeldfreimachung und Arbeiten zur KMR
führen zu keiner nachhaltigen Veränderung des Lebensraum
·Die Erkundungsfläche weist geeignete Habitatstrukturen au
Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten
erforderliche Freischnittarbeiten nicht im Zeitraum 01.04.bis
15.07.und damit außenhalb der Hauptbrutzeit erfolgen.
1.
2.Beeinträchtigungen der Natur und Umwelt sind generell au
ein für die Aufgabenstellung unumgänglich notwendiges Maß
zu beschränken,die Arbeiten sind umweltschonend
auszuführen.
3.Alle Arbeiten zur Baufreimachung/Freischnitt sind
grundsätzlich über ÖBÜ/FBL mit den zuständigen Revierleite
abzustimmen

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in EURin EUR

,

r

r

4.
5. Im Rahmen der Ökologischen Bauüberwachung werden alle
Räumstellen i.d.R. mindestens einmal monatlich begangen un
auf Einhaltung der naturschutzfachlichen Vorgaben überprüft.
6.
7. 2.1.5Infrastruktur /Zufahrten
8. D
Drewitz und Altengrabow im Nordwesten,Dretzen im
Nordosten, Wutzow, Hohenlobbese und Reppinichen im Osten
Schweinitz im Süden und Lübars im Westen.
9. D
besteht über die Ortschaft Drewitz(L52)und die Zufahrt an de
„alten“ Wache des TrÜbPl.
10.Die Räumflächen sind über die mit ungebundene
Mineralschichten bzw.Recyclingmaterial befestigten
Hauptfahrstraßen (westliche Platzrandstraße) erreic
Ausgehend von dieser Fahrstraße führen einzelne
Zuwegungen in die Räumflächen,die durch Schrank
verschlossen sind. Die Wege innerhalb der Räumflächen sind
weitgehend unbefestigt und nur mit geländegängige
Fahrzeugen (Allrad) befahrbar.
11.Ausgehend von der„neuen“Wache werden die
Räumflächen G-Nordwest WEST,G-Nordwest OST, F-Wes
WEST und F-West OST über die westliche und süd
Platzrandstraße erreich
12.Die Zugänglichkeit der Räumflächen im ÜbRaum
Nordwest WEST (Los 1) und G-Nordwest OST (Los2) erfolgt
über die Schranke 50 und51
Möckeraner Weg.
Die Zugänglichkeit der Räumflächen im ÜbRaum F-
WEST (Los 1) erfolgt über die Schranken46, 47 und48, die d
Räumflächen im ÜbRaumF-West OST (Los 2) auf Grund der

eingeschränkten Zugänglichkeit ebenfalls über die Schranke

n

47.Die jeweiligen Fahrstrecken liegen bei ca. 14 km
Nordwest) bzw.ca. 15km (F-West).Siehe hierzu die Karte in
derAnlage 1.1.
13.
14.Bei starken,
Wegstrecken abseits der Platzrandstraße nur noch
eingeschränkt nutzbar.Das Gelände sollte nur mit
allradgetriebenen Fahrzeugen befahren werden. Hauptzufahrt
bzw. Hauptverbindungswege insbesondere die ausgewiesene
Rettungswege sind freizuhalten
15.Im Umfeld der Räumflächen,hier i.W
Platzrandstraße
Truppenbewegungen der Bundeswehr und Baustellenverkehr
kommen
16.Das Wegenetz innerhalb der Räumflächen (mit Ausnahme
der Platzrandstraße) steht nur dem dort tätigen AN z
Verfügung. Eine
Flächen innerhalb von Räumflächen,
bearbeitet werden, sind dem AN nicht gestattet. Aus
hiervon können im Einzelfall durch die FBL festgelegt werden.

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17.Diese Regelung ist im Gefahrenfall nach Entscheid der
Verantwortlichen Person aufzuheben
18.Bundeswehr, der AG und seine Vertreter sowie di
Bundesforst sind von o.g.Beschränkungen ausgenommen.
19.
20.2.1.6 Räum- und Erkundungsflächen
21. In 2027/2028 sind im Rahmen der Kampfmittelräumung au
dem TrÜbPl u.A. (neben weiteren Maßnahmen) Maßnahmen
der KMR Phase C im Bereich des Üb-Raums G-Nordwest und
F-West sowie Technische Erkundungen(Phase B) imBereich
SB17+18 undSB 1Zentral vorgesehen.Die einzelne
Maßnahmen sind für die Vergabe 2Losenzugeordnet (siehe
Karte Anlage 1
22.
23.
· Räumfläche Phase C, Üb-Raum G-Nordwest WEST, ca.
48,2
· Räumfläche Phase C, Üb-Raum F-West WEST, ca.26,93ha
· Technische Erkundung Phase B, SB 17+18,ca. 3,30
· SUMME Räum- u.Erkundungsfläche im Los 1: ca. 78,48
ha
1. L
· Räumfläche Phase C, Üb-Raum G-Nordwest OST,ca. 48,35
ha
· Räumfläche Phase C, Üb-Raum F-West OST, ca. 2
· Technische Erkundung Phase B, SB 1Zentral, ca. 2,04 ha
· SUMME Räum- u.Erkundungsfläche im Los 2: ca. 77,20
ha 1.
2. Die Gesamtfläche des TrÜbPl ist durch ein Raster450 m x
450m (Flächengröße 20,25 ha)in Sektoren untergliedert.Die
Sektoren wurden im Rahmen der Vorerkundung 2003[2] mittels
Testfeldern vonje 600 m²Fläche erkundet und bewertet. Des
Weiteren fließen in die Auswertung auch die Ergebnis
folgender Technischen Erkundungen und KMR-Maßnahmen ein
(s. A+S-Plan, Anlage 5 zur LB):
3.
· TE2019/20 F-
· TE2020 H-Nord /G-Nordwest
· KMR 2025/26H-Nord O
· KMR 2016/2017 H-Süd OST (Los 4
· KMR 2020 G-West WE
1.
· KMR 2018 G-
· KMR 2022 F-West SÜDWEST
· KMR 2023 F-Westrand
· KMR 2024/25F-West S
1.
2. Die zur KMR2027/2028 ausgewiesenen Räum- un
Erkundungsflächen sind nachfolgend im Einzelnen
beschrieben. Zur Einsicht in den Flächenbestand und einzelne
Besonderheiten wird auf die Fotodokumentationen in

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Anlage 2.4 verwiesen. 3.

4 5 he d

4

. 2.1.6.1 Los 1 Räumfläche G-Nordwest WEST
. Die Räumfläche G-Nordwest WEST mit der anteiligen Fläc
er SektorenI18, I19,I20,J18, J19undJ20, liegt im
üdwesten des Standortes und umfasst eine Fläche von ca.
8,25 ha.
  1. Im Süden wird die Räumfläche durch den Verlauf des

g

v F g

b

öckeraner Weges begrenzt.Dieser ist nicht Bestandteil der
äumfläche.Auch der Sprengplatz7, der im Jahr2010
eräumt wur
äumergebnisse liegen hierzu nicht vor
erläuft die Grenze entlang im Jahr2026 geräumter
lächenante
eräumten Brandschutzstreifen.Die Ostgrenze wird durch di
äumflächeG-Nordwest OST(Los2) gebildet. Das Gelände
efindet sich auf einem Höhenniveau von ca.103bis105 m

ü.NN. 7. 8. Der Zugang zur Räumfläche erfolgt im Süden über die

er

u

F t s

d e e d i n

chranke 51über den Eichenquaster Weg bis zum Möckera
eg. Von hier aus durchquert der Nord-
nbefestigte„Wilderer Weg“ die Räumfläche.
ereich durchquert ein Ost-West verlaufender unbefestigter
orstweg die Räumfläche.Die Befahrbarkeit dieses Weges i
treckenweise, besonders bei langanhaltende
iederschlägen, nur eingeschränkt möglich.E
eges sind beidseitig viele große Kfz-Stellungen vorhanden,
ie tw. Stromanschlüsse bzw.Stromverteiler aufweisen. Dies
lektrischen Anlagen besitzen keinen Bestandsschutz und si
m Rahmen der KMR abzubrechen. Einzelne dieser Stellung
eisen Vermüllungen auf

1

Z a s e

e

e ( t a

1 r

0. Im Südbereich der Räumfläche nördlich vom Möckeraner
eg befinden sich ebenfalls Kfz-Stellungen, die teilweise mit
iegeln gemauerte Unterstände für Stromanschlüsse
ufweisen. Auch diese besitzen keinen Bestandsschutz und
nd im Rahmen der KMR abzubrechen
inzelne Stellungen Schrottablagerungen (z.B
tacheldrahtrollen)und sonstigen Müll (Plastik, Glasflaschen
tc.) auf. Im
estlich Eichenquaster Weg befand sich seinerzeit ein
hemaliges Forsthaus. Hier sind Überreste der Fundamente
Ziegel, Findlinge, etc.) sowie Ablagerungen von Stacheldrah
n der Geländeoberfläche anzutreffen (s. Fotodokumentation
nlage 2.4).
1. An der Nordgrenze der Räumfläche,westlich des Wildere
eg befindet sich ein ca.1m³ großer Findling

1 v li r d

3. Der Zentralbereich G-Nordwest WEST weist bis auf das
orhandene Wegenetz über große Flächenanteile einen z.T.
chten Alt-Eichenbestand ohne nennenswertes Unterholz od
ukzessionsbewuchs auf. Im Norden dominiert ein Birken- u
ieferwald. In lichten Geländeabschnitten hat sich hier Heide

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sowie Traubenkirsche ausgebreitet.

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in EURin EUR

en

ie

ße

e

14.
15.In exponierten Lagen,Wegkreuzungen oder Waldschnei
sind einzelne Hochstände auf der Fläche verteilt.
16.
17.Informationen über die Lage möglicher Strom-und
Datenkabel,die Bestandsschutz haben, liegen innerhalb der
Räumfläche nicht vor.
18.
19.2.1.6.2Los1 Räumfläche F-West WEST
20.Die Räumfläche F-West WEST mit der anteiligen Fläche
der Sektoren M22, M23, M24, N22, N23 und N24,
Süden des Standortes und umfasst eine Fläche von ca.
26,93 ha.
21.Im Norden und Süden wird die Räumfläche durch bereits
geräumter Flächenanteile begrenzt. Im Westen wird der
Grenzverlauf durch die Platzrandstraße und im Osten durch
Räumfläche F-West OST(Los 2) gebildet. Das Gelände
befindet sich auf einem Höhenniveau von ca. 100m ü.
22.
23.Der Zugang zur Räumfläche erfolgt von der Platzrandstr
über die Schranken46 (Fauler Grund), 47und48.Alle drei
Wege durchqueren die Räumfläche in Ost-West-Richtung. S

sind teilweise befestigt und dementsprechend nur visuell

ist

d

l l

räumbar. Die durch eine Befestigung betroffenen
Wegabschnitte sind zu vermessen und in SEDAT zu
dokumentieren.Der unbefestigte Weg über die Schranke 49
nicht befahrbar.
Räumfläche dar.
24.
25.Alle von deno.g. b
Forst-/Waldwege sind Bestandteil der Räumflächen,sie sind
unbefestigt und weisen je nach Witterung nur eine
eingeschränkte Befahrbarkeit auf.
26.
27.Sehr vereinzelt wurden entlang der Hauptwege Kfz-
Stellungen auf der Fläche festgestellt.Diese können
Bestandteile von Zivilschrott oder sonstigem Müll enthalten.
28.
29.
Sukzessionsbewuchs durch Birke,Kiefer,Fichte oder
Traubenkirsche unterschiedlichen Alters bestanden.Auffalle
ist eine ca.5,5 ha große Fläche, auf der sich nach einem
Holzeinschlag vor einigen Jahren die Traubenkirsche massiv
ausgebreitet hat
30.
Umfang mit Totholz zu rechnen.
31.
Hochstände auf der Fläche verteilt
32.
33.Entlang der Platzrandstraßen sind Strom-und Datenkab
verlegt.Weitere Informationen über die Lage möglicher Kabe
innerhalb der Räumfläche liegen nicht vor
34.
35.2.1.6.3Los1 Flächen zur Technischen Erkundung im

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 23 von 59

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Angebotsaufforderung

Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR 2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeME EinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

ich

tet

a.

e t.

der hs

n ie

36. Bereich SB 17+
37. Die im Rahmen der TE zu erkundenden Flächen im Bere
der SB 17+18befinden sich im Nordwesten des Standortes
südöstlich der Platzrandstraße. Die Erkundungsfläche weist
eine Größe von ca.165 ha auf und liegt in den Sektoren G6,
G7, H5-H7, I5-I7, J5-J8, K6-K8 und L8.
38. Die hier durchzuführende Technische Erkundung beinha
die Bearbeitung von55 Testfeldern mit je 600m².In Summe
ergibt sich eine Bearbeitungsfläche von33.000m²(entspr. c
2,0 %der Erkundungsfläche), resp.ca.6,7 Testfelder/Sektor
(20,2
39.
40. Der zentrale Bereich der Erkundungsfläche wird durch di
beiden Schießbahnen 17 imWesten und 18im Osten geprä
Sie sind primär als militärisch genutzte Offenlandflächen mit
Gras und einzelnen Gehölzgruppen bestanden. Das Umfeld
Schießbahnen ist durch Kiefernwald und Sukzessionsbewuc
aus Birke, Fichte und Traubenkirsche geprägt.
41.
42. ImWesten der Erkundungsfläche befinden sich die beid
Handgranatenwurfstände 15und 16(Üb). Sie werden über d
Schranke 77 erreich
43.
44. Die Gesamtfläche wird durch eine Vielzahl von
unbefestigten Wegen durchzogen.

Schießbahnbasis sind auf der Fläche einzelne Gebäude,

Wallanlagen,
militärische Einrichtungen vorhanden.
45. Ein Betreten dieser Anlagen/Einrichtungen ist im Rahme

der Technischen Erkundung untersagt.

,

ist

he

ird

er

ü.

46.
47. D
Gegebenheiten (Dichte des Baumbestandes,Zugänglichkeit
Wegenetz, Lage von Gebäuden oder militärischen Anlagen,
etc.)vorbehalten. Eine Verlegung der projektierten Testfelde
daher in Absprache mit der F
48.
49. 2.1.6.4 Los 2 Räumfläche G-Nordwest OST
50. Die RäumflächeG-Nordwest OST mit der anteiligen Fläc
der Sektoren J18, J19, J20,K18,K19 und K20, liegt im
Südwesten des Standortes und umfasst eine Fläche von ca.
48,35
51. Im
geräumten Brandschutzstreifen begrenzt. Die Westgrenze w
durch die Räumfläche Los 1(G-Nordwest WEST)gebildet. I
Süden wird die Räumfläche durch den Verlauf des Möckera
Wegs begrenzt. Dieser ist nicht Bestandteil der Räumfläche.
Die Ostgrenze bildet die Sektorenlinie K/L. Das Gelände
befindet sich auf einem Höhenniveau von ca.103bis 105 m
NN. 52.
53. D
Platzrandstraße (Schranke 5

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

r

f

54. Fahrweg und den Eichenquaster Weg bis zur Kreuzung
Möckeraner Weg.Der Eichenquaster Weg durchquert von hie
aus die Räumfläche von Süden nach Norden bis zum nördlich
gelegenen Brandschutzstreifen. Der Eichenquaster Weg ist a
diesem Streckenabschnitt nicht befestigt.

Eichenquaster Weg durchquert ein weiterer unbefestigter

,

n

is

m

).

ls

n

n

Forstwege die Räumfläche in Ost/West-Richtung.
55.
56. Eine Zugänglichkeit vom nördlich verlaufenden
Brandschutzstreifen besteht bis auf den Eichenquaster Weg
nicht. Die Befahrbarkeit unbefestigter Wege ist streckenweise
besonders bei langanhaltenden Niederschlägen, nur
eingeschränkt möglich.
57. Entlang des Eichenquaster Wegs sind beidseitig viele z.T
große Geländevertiefungen vorhanden,die seinerzeit als Kfz-
Stellungen angelegt wurden. Einzelne dieser Stellungen weis
Ablagerungen von Holzresten,Zivilschrott,Mauerwerksreste
und sonstigen Müll auf.Parallel zum Eichenquaster Weg
erstreckt sich auf dessen Ostseite ein ca.500m langes und b
zu ca. 4 m tiefes Grabensystem
58. An der Nordgrenze zum Brandschutzstreifen befindet sich
eine Saugstelle/Brunnen mit unterirdischem Sammelbehälter
(Zisterne)sowie ein Pumpenhaus(s.
Anlage 2.4).
oberflächlich räumbar.Er ist zu vermessen und in SEDAT zu
dokumentieren. Eine Stromversorgung liegt für diesen Bereic
nichtvor. Im Süden der Räumfläche westlich des Möckeraner
Weges im Übergangsbereich zum Los1(G-Nordwest WEST)
befand sich das ehemalige Forsthaus Eichenquast. In diesem
Bereich ist mit Fundamentresten (Ziegel,Beton, F
Feldsteine)zu rechnen
59.
60. Auf der Westseite des Eichenquaster Wegs befindet sich
Nahbereich zum Brandschutzstreifen ein gemauerter
erdeingedeckter Unterstand (s.Fotodokumentation Anlage 2.
Die Ausmaße sind nicht bekannt.Dieser ist im Rahmen der
KMR nach Entscheid der FBL freizulegen,abzubrechen und a
Bauschutt zu entsorgen
61.
62. Des Weiteren befindet sich im Nahbereich der Nordgrenz
ein ca. 100m²großes Gehege,das mit Maschendraht
eingefriedet ist.Der Zaun wird durch die Forst vor Räumbegin
zurückgebaut (s.Fotodokumentation Anlage2.4).
63.
64. Die Gesamtfläche weist bis auf das vorhandene Wegenet
im Süden und Zentralbereich einen z.T.alten teilweise lichten
Eichenbestand auf.Im Norden dominieren Kiefern- und
Birkenwälder unterschiedlichen Alters.Sukzessionsbewuchs
aus Traubenkirsche hat sich vielerorts ausgebreitet. Im Norde
existiert zudem auf einzelnen kleineren Freifläche
Heidebewuchs.
rech

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
66.Auf Wegkreuzungen oder Waldschneisen sind einzelne
Hochstände auf der Fläche verteilt.
67.
68.Informationen über die Lage möglicher Strom- und
Datenkabel innerhalb der Räumfläche,die Bestandsschutz
aufweisen, liegen nicht vor
69.
70.2.1.6.5 Los 2Räumfläche F-West OST
71.Die Räumfläche F-West OST mit der anteiligen Fläche der
Sektoren N22, N23 und N24,liegt im Süden des Standortes
und umfasst eine Fläche von ca.26,81ha.
72.Im Norden, Osten und Süden verläuft die Grenze der
Räumfläche entlang bereits geräumter Flächenanteile.Im
Westen bildet Räumfläche F-West WEST (Los 1)den
Grenzverlauf. Das Gelände befindet sich auf einem
Höhenniveau von ca.100mü.NN.
73.
74.Da es keine direkte Zuwegung zur Räumfläche F-West OS
gibt, muss der Zugang zur Räumfläche über die Schranken47
durch die Räumfläche F-West WEST (Los1)erfolgen.Dieser
Weg durchquert die Räumfläche in Ost/West-Richtung und ist
teilweise befestigt.Für die betreffenden Wegabschnitte ist eine
visuelle Räumung vorgesehen.Diese Abschnitte sind zu
erfassen und in SEDAT zu dokumentieren.Den südlichen und
nördlichen Bereich der Räumfläche sind nur über unbefestigte
Forstwege erreichbar.Die Befahrbarkeit dieser Wege ist
abhängig von der Witterung nur eingeschränkt möglich
75.
76.
unterschiedlichen Alters bestanden. Der Norden wird primär
durch Eichen- und Buchenmischwald und der Süden durch
Kiefernwald dominiert.Sukzessionsbewuchs durch Birke,
Fichte oder Traubenkirsche ist auf der gesamten Räumfläche i
unterschiedlicher Dichte vorhanden. Auch mit Totholz muss au
der gesamten Räumfläche in unterschiedlicher Intensität
gerechnet werden
77.
78.Auffälligkeiten wie Stellungen jeglicher Art oder sonstige
anthropogene Bodenbewegungen wurden auf der Fläche nicht

festgestellt.

79.
80.
Hochstände auf der Fläche anzutreffen.
81.
82.Informationen über die Lage möglicher Strom- und
Datenkabel innerhalb der Räumfläche liegen nicht vor.
83.
84.2.1.6.6 Los 2
Bereich SB1 Zentral
85.Die im Rahmen der TE zu erkundenden Flächen im Bereic
SB1 Zentral befinden sich im nördlichen Zentralbereich des
TrÜbPl südlich vom Wippenweg.
eine Größe von ca. 103,3ha auf und liegt in den Sektoren N5-

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

t

t

N8,O5-O8
86.Die hier durchzuführende Technische Erkundung beinhalte
die Bearbeitung von 34Testfeldern mit je600m². In Summe
ergibt sich eine Bearbeitungsfläche von 20.400m²(entspr. ca.
2,0%der Erkundungsfläche), resp.ca. 6,7Testfelder/ Sektor
(20,25ha).
87.
88.Der Bereich der Erkundungsfläche SB1Zentral wird durch
eine große Offenlandfläche, diemit Gras und einzelnen
Bäumen und Baumgruppen bestanden ist,geprägt. Nur i
Südwesten der Erkundungsfläche ist eine zusammenhängend
Waldfläche(Kiefer) vorhanden.Die Gesamtfläche wird durch
eine Vielzahl von unbefestigten Wegen durchzogen. Der Weiß
Zahlenweg durchquert die gesamte Räumfläche in Nord/
Richtung. N
sind auf der Fläche mehrere Gebäude,Stellungen,
Wallanlagen,Hartziele und sonstige militärische Einrichtungen
vorhanden.
89.Ein Betreten dieser Anlagen/Einrichtungen ist im Rahmen
der Technischen Erkundung untersagt.
90.
91.Die genaue Positionierung der Testfelder ist den Voro
Gegebenheiten (Dichte des Baumbestandes,
Wegenetz,Lage von Gebäuden oder militärischen Anlag
etc.) vorbehalten.Eine Verlegung der projektierten Testfelder is
daher in Absprache mit der FB
92.
93.2.2Belastung der Räumflächen
94.Allgemeine Hinweis
95.Die Daten zur Störpunktbelastung und Störkörperbelastun
wie auch zur Belastung mit Kampfmitteln etc.im Einzelne
entstammen zum einen der Testfelderkundung zum
Gesamtkonzept2003; zu beachten ist,dass diese
Vorerkundung nur auf ca. 0,3 %der jeweiligen Gesamtfläche (
TF je Sektor)durchgeführt wurde.Zum anderen fließen
Ergebnisse der unter Kap. 2.1.6 genannten Technischen
Erkundungen aus den Jahren2019 und 2020sowie die
Ergebnisse der KMR-Maßnahme aus den Jahren 2016,2018,
2020,2022, 2023,2024/25 und2025/26 in die Bewertung ein.
96.
97.Zur Einschätzung der Belastung in den Räumflächen

werden nachfolgend die im Einzelnen in den Testflächen der

Sektoren der Räumflächen erlangten Kenndaten al
Orientierung benannt.
98.Siehe im Weiteren zu Art, Lage und Menge der vermuteten
bzw. festgestellten Kampfmittel auch die Angaben im A+S-Plan
zur Gefährdungsabschätzung (Anlage5).
99.
100. 2.2.1Los1G-No
101. Die Räumfläche G-Nordwest WEST wird durch Daten aus
insgesamt6 Testfeldern2003 und17Testfeldern der TE2020
beschrieben.Die Störpunktbelastung erreicht durchschnittlich
Werte von ca.748Stück/2.500m².

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 27 von 59

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMenge MEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

5;

102.zwischen ca. 300Stück/2.500m²und ca.
Stück/2.500m
Kampfmitteln maßgeblich durch Kampfmittelteile und Schrott
als auch durch Zivilschrott verursacht. In mehreren Sektoren
wurde die Störpunktdichte zusätzlich durch ferromagnetische
Steine beeinflusst.
103.Die Kenndaten aus den Testfeldern der Technischen
Erkundungen sind entsprechend wie nachfolgend dargestellt.
104.Belastung im Bereich G-Nordwest WEST
·Störpunkte[Stück]/m²: von0,12bis0,452; im rechn.
0,30;
·KM[Stück]/2.500 m²: von 0bis217;im rechn.Mittel 5
·KMT und -schrott zzgl. Zivilschrott [kg]/2500m²: von9 bis 50
im rechn. Mit
1.
2.Anmerkung: Die Ergebnisse in der westlich angrenzenden
RäumflächeH-Nord OST (2025/2026) ergaben z.T. deutlich
höhere Störpunktdichten als in den Technischen Erkundungen
2003und 2020. Diesem Sachstand wird in der Menge
Massenermittlung Rechnung getrage
3.
4.2.2.2Los1 RäumflächeF-West WEST
5.Die Räumfläche F-West WEST wird durch Daten au
insgesamt 2Testfeldern 2003und 6 Testfeldern der TE
beschrieben.Die Störpunktbelastung erreichte durchschnittlic
Werte von ca. 224 Stück/2.500m². Die Bandbreite liegt
zwischen ca.163 Stück/2.500m²undca. 404Stück/2.500m².
Die Störpunktbelastung wurde neben Kampfmitten maßgeblic
durch Kampfmittelteile und Schrott verursacht.

Sektoren wurde die Störpunktdichte zusätzlich durch

;

. h

ferromagnetische Steine verursacht.
6.Die Kenndaten aus den Testfeldern der Technischen
Erkundungen sind entsprechend wie nachfolgend dargestellt.
7.Belastung im Bereich F-West WES
·Störpunkte[Stück]/m²: von0,065 bis0,162; im rechn.Mittel
0,090
·KM[Stück]/2.500 m²: von 0bis42; im rechn.Mittel 14
·KMT und -schrott zzgl. Zivilschrott [kg]/2500m²: von0 bis 11
im rechn. Mit
1.
2.2.2.3Los2 G-Nordwest OST
3.Die Räumfläche G-
insgesamt 6Testfeldern 2003und 17Testfeldern der TE 2020
beschrieben.Die Störpunktbelastung erreicht durchschnittlich
Werte von ca. 962 Stück/2.500m². Die Bandbreite liegt
zwischen ca.479 Stück/2.500m²undca. 2.763 Stück/2.500m²
Die Störpunktbelastung wurde neben Kampfmitteln maßgeblic
durch Kampfmittelteile und Schrott als auch durch Zivilschrott
verursacht. I
zusätzlich durch ferromagnetische Steine beeinflusst.
4.Die Kenndaten aus den Testfeldern der Technischen
Erkundungen sind entsprechend wie nachfolgend dargestellt.
5.Belastung im Bereich G-Nordwest OST:

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 28 von 59

[Seite 27]

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LV:LBLB_KMR AGR 2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

l

st

n

ng

. ca.

tt

lt.

l

131;

·Störpunkte [Stück]/m²: von0,192 bis 1,105;im rechn. Mitt
0,385
·KM[Stück]/2.500m²: von0 bis 121; imrechn.
·KMT und -schrottzzgl. Zivilschrott [kg]/2500 m²:von 28 bi
503; im rechn. Mitt
1.Anmerkung: Analog zur RäumflächeG-Nordwest WEST
auch hier damit zu rechnen,dass besonders im Nordbereic
deutlich höhere Störpunktdichten auftreten können, als in d
Technischen Erkundungen2003 und 2020 ermittelt wurden.
Diesem Sachstand wird in der Mengen-und Massenermittlu
Rechnung getrage
2.
3.2.2.4Los 2 Räumfläche F-West OS
4.Die Räumfläche
Testfeldern 2003 und 5 Testfeldern derTE 2019beschriebe
Die Störpunktbelastung erreichte durchschnittlich Werte vo
261 Stück/2.500m²
Stück/2.500m² undca. 642Stück/2.500m². Die
Störpunktbelastung wurde neben Kampfmitteln maßgeblich
durch Kampfmittelteile und Schrott als auch durch Zivilschr
verursacht. In mehreren Sektoren wurde die Störpunktdicht
zusätzlich durch ferromagnetische Steine verursacht. 5. Die Kenndaten aus den Testfeldern der Technischen
5.
Erkundungen sind entsprechend wie nachfolgend dargestel
6.Belastung im Bereich F-West OST:
·Störpunkte [Stück]/m²: von0,023 bis 0,257;im rechn. Mitt
0,105
·KM[Stück]/2.500m²: von0 bis 21; imrechn.
·KMT und -schrottzzgl. Zivilschrott [kg]/2500 m²:von 0 bis
im rechn. Mittel 26.
1.
2.2.3
3.
4.2.3.1Informationen und Erlaubnis
5.Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich nach

Auftragserteilung alle notwendigen Informationen und Erlaubnisse für die Einrichtung und den Betrieb einer

ere

iten.

en

mte (s.

l

Kampfmittelräumstelle zu beschaffen. Dies betrifft insbeson
die Anzeige gemäß§ 14 SprengG sowie die medizinische
Notfallversorgung und die Ver-und Entsorgungsgegebenhe
6.
7.2.3.2Räumstelleneinrichtung(RE)
8.Es ist ein Lagerplatz mit einer sach-und fachgerechten,
standort- und räumstellenspezifischen Bedingungen
entsprechenden Einrichtung herzustellen und über die gesa
Räumzeit vorzuhalten und zu betreiben. Dies beinhaltet u.a
hierzu auch A+S-P
·Räumstellenbüro des AN mit allen erforderlichen
Einrichtungen gem. dem Stand der Technik zur qualifizierte
Leitung der Räumstelle und zur Nachweisführung und
Dokumentation, u.a. EDV, mit Farbdrucker, (Mobil)Telefon,
Kopiergerät.
·Aufenthaltsbereich/Tagesunterkünfte für das Räumperson

(incl. sanitäre Einrichtungen), Art und Umfang gemäß der

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 29 von 59

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
·Arbeitsstättenverordnung dem jeweiligen Personalbesta
angepasst
·gesicherter Lagerbereich für Gerätschaften,Werkzeuge,
Betriebsmittel
·Bereitstellungslager Kampfmittel/Sammelplatz (Näheres
hierzu siehe Kap. 2.3.3
·Erste Hilfe-Einrichtungen
·Strom-und Wasserversorgun
·Entsorgungseinrichtungen (Abwasser, Abfa
·
1.
2.Oberbodenarbeiten,
Beseitigen von Aufwuchs im Bereich der
Räumstelleneinrichtung(RE)sind Bestandteil der Leistun
3.Für die RE stehen Flächen im Nahbereich der Räumflä
zur Verfügung.Die Festlegung erfolgt in Abstimmung mit d
Bundeswehr und dem AG.
4.Anschlüsse und Leitungen für Strom, Wasser und Abwasser
sind im Bereich des Räumgebietes nicht vorhanden. Eine
Baustromversorgung ist separat vom Auftragnehmer
herzustellen(Generator).Benötigtes Trink- bzw. Brauchwasser
muss vom AN extern angeliefert werden (Wassertank). Es
existiert weiterhin kein Telefonanschluss, sodass auf mob
Einrichtungen zurückgegriffen werden muss (Mobiltelefon
Funkgerät).Die Empfangsstärke für das D1-Netz ist nur s
unzureichend. I.d.R.gewährleistet das D2-Netz die
erforderlichen Verbindungsqualitäten.
5.Nach Beendigung der Räummaßnahme ist der Lagerpl
von allen Einrichtungen zu räumen, rückzubauen und in d
alten Zustand zu versetzen.Die Abwasser- u
Abfallentsorgung erfolgt nach den örtlichen Gegebenheiten und
Bestimmungen,sie ist in Vorhaltung und Betrieb bzw. den
Rückbau der RE einzurechnen.
6.Zur RE bzw.
jedweder An-/Abtransport von allen im Laufe der Räumzei
(auch nur temporär)benötigten Baumaschinen, Geräten,
Versorgungsgütern etc.sowie die Sicherung,Kennzeichn
und Absperrung(Gefahrenbereiche) der RSbzw.ihrer
Einrichtungen.Die in Bearbeitung stehenden Räumparzel

sind entsprechend den Anforderungen gegen den Zutritt

Unbefugter abzusperren und mit Warn- bzw.
Zutrittsverbotsbeschilderung zu versehen.
7.Regelmäßige Teilnahmen des Projektverantwortlichen d
AN an Baubesprechungen am Ort der RE des AN sowie ggf. im
Geb.1der BW(Leitung des TrÜbPl) sind Bestandteil der
Leistung und werden nicht gesondert vergüte
8.Die Kosten für das Vorhalten der Geräte,
Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten,
Energie-,Wasser-,Abwasser- u
dergleichen über die gesamte Bauzeit sind in die Vorhaltu
und den Betrieb der Räumstelleneinrichtung einzurechnen
9.
10. Für die Arbeiten der KMR Phase C im Lo

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 30 von 59

[Seite 29]

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OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMenge ME EinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

T

n

us

T

Räumflächen G-Nordwest WEST und F-West WEST sowie i
Los2 auf den Räumflächen G-Nordwest OST und F-West OS
ist jeweils eine stationäre Räumstelleneinrichtung je Los über
den in Anlage 6
vorzusehen.Ein Umsetzen der BE während der
Ausführungszeit ist nicht vorgesehen
11.
12.Es ist davon auszugehen, dass es bei den Arbeiten auf d
Räumflächen G-Nordwest WEST und G-Nordwest OST auf
Grund von Übungsbetrieb auf benachbarten Schießbahnen a
Sicherheitsgründen zu Einschränkungen im Arbeitsablauf im
Nordbereich der jeweiligen Räumfläche kommen wird
diesem Fall werden die Arbeiten aus dem jeweiligen
Nordbereich in den Südbereich
verlegt. Insoweit ist der jeweilige Südabschnitt der
Räumflächen regulär erst in zweiter Priorität zu bearbeiten, u
diese Ausweichflächen„offen“ z
13.
14.Sofern die Arbeiten in den RäumflächenG-Nordwest WE
und/oder G-Nordwest OST aus Sicherheitsgründen

unterbrochen werden müssen und kein Ausweichen in den

T

n

jeweiligen Südbereich der Räumfläche (mehr) möglich ist, ist
eine Verlegung der Arbeiten in die Räumflächen F-West WES
(Los1) und/oder F-West OST (Los 2) vorgesehen. Für diese
Fall ist auf den Räumflächen F-West für jedes Los ein
Bereitstellungslager Kampfmittel (s.Kap. 2.3.3)mit Beginn G
Nordwest einzurichten und auch bereits über den gesamten
Ausführungszeitraum G-Nordwest vorzuhal
15.
16.Die Ausführungen von Maßnahmen der Phase B der TE i
Los1 (SB 17+18)und im Los 2(SB1 Zentral) erfolge
während der Instandsetzungszeiten(22.03.-02.04.2027 und
12.07.-20.08.2027).Während der Sommer-Inst.-Zeit
(12.07.-20.08.2027)
weitgehend zu unterbrechen. Die Arbeiten auf den TE-Fläche
haben während dieser Zeit Priorität.Hierfür ist für jedes Los
eine mobile Räumstelleneinrichtung(inkl. BL) mit dem hierfür
erforderlichen (Mindest)Umfang(Bauwageno.Ä.
Einrichtung,etc.) über den in der Anlage 6genannten

Ausführungszeitraum vorzuhalten und zu betreiben.

17.
18.Fahrstrecken des täglichen Betriebs sind soweit sie nicht
für Transportleistungen gesondert ausgewiesen sind
einzukalkulieren
19.
20.2.3.3 Bereitstellungslager Kampfmittel / Sammelplatz
(BL)
21.Als Bestandteil der Räumstelleneinrichtung ist ein
gesondertes„Lager Bereitstellung Kampfmittel“ (BL)
einzurichten, vorzuhalten und zu betreiben.

Aufnahme jeglicher Bergungsarbeiten einzurichten.

ereitstellungslager

22.
23.Das BL umfasst das eigentliche

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 31 von 59

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

s

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s

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Kampfmittel(abgabepflichtige KM/KMTS; Fundklasse D, E
undF,ggf. H) sowie denSammelplatzfür alle sonstigen au
den Räumflächen im Zuge der KMR geborgenen
Störkörper/Objekte/Stoffe(nicht abgabepflichtiger Schrott d
FundklassenA, B und C,Bauschutt/Beton, Abfallstoffe etc.)
jeweils nebst aller hierzu erforderlichen Einrichtungen; sieh
hierzu u.a. A+S-Plan Kap.6.1.3in Anlage5 und BFR KMR,
Anhang A-9.
24.Hinweis:Der Standort des BL auf dem TrÜbPl erfordert
keine gesonderte Bewachung in arbeitsfreien Zeiten. Das
Bereitstellungslager Kampfmittel ist gesondert einzuzäunen
25.Sämtliche bei den Räumarbeiten freigelegten Kampfmitt
und Kampfmittelteile werden nach ihrer Identifikation und Feststellung ihrer Transportfähigkeit (durch den jeweils zuständigen Aufsichtsführenden), ihrer Bergung und der
Feststellung ihrer Transportfähigkeit(
zuständigen Aufsichtsführenden),
Erfassung im Parzellenplan durch qualifizierte Mitarbeiter d
AN zum Bereitstellungslager transportiert.Alle weiteren
Fund-/Bergungsobjekte sind nach Maßgabe zu verladen un
zum BL zu transportieren.
26.
27.Die Arbeiten am Bereitstellungslager/S
beschränken sich i.w.auf die Sortierung und Erfassung nac
KM/abgabepflichtigen KMT und Schrott, u
Kampfmittelarten und Herkunft bzw.

Verpackung zum Abtransport und Übergabe an den

t

n

n

r

die r gen

ttel

KBD/KMBD sowie auf die Identifizierung und Sortierung nic
abgabepflichtigen Schrotts, die Sortierung aller weiteren
Bergungsobjekte/-stoffe und deren Bereitstellung zur weiter
Verwendung(Entsorgung
28.Eine Behandlung der sichergestellten KM(z.B.Abklopfe
von Rost, etc.) findet weder an der Aushubstelle noch am
Bereitstellungslager statt.Eine Behandlung der KM, die übe
das notwendige Maß zur Identifizierung hinausgeht, ist strik
verboten
29.
30.
Bereitstellung Kampfmittel in einem Tageslager (B
zugelassene Mun.-Bunker o.gleichwertig)gelagert bzw. für
Abholung durch den KBD/KMBD bereitgestellt. Der AN ist z
vollständigen gesicherten Aufbewahrung und zum vollständ
Nachweis der Kampfmittelfunde verpflichtet.In der
Erfassung/Nachweisführung ist durch den AN bzw.
verantwortliche Person darauf zu achten,dass die Kampfmi
den jeweiligen Parzellen zugeordnet werden(können). Die

Dauer der Bereitstellung ergibt sich aus der jeweiligen

u

e olt.

Verfügbarkeit des KBD/ K
31.
32.Die KM und abgabepflichtigen KMT sind transportfertig
verpacken, zu kennzeichnen und Übergabeprotokolle zu
erstellen. Nach ordnungsgemäßer Aufbewahrung werden di
Kampfmittel durch den KBD /KMBD nach Absprache abgeh
Die Abstimmung mit dem KBD/KMBD obliegt der
Räumstellenleitung des AN.Das vom AN erstellte

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeME EinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

el

r in

t

t),

all

Übergabeprotokoll wird von einem Vertreter des KBD/ KMBD
nach Kontrolle der Kampfmittel und der Protokolle
gegengezeichnet.
Anzahl,Art,Herkunft,sowie Einzel-
enthalten
33.Weitere Angaben zum Bereitstellungslager siehe Arbeits-
und Sicherheitsplan in Anlage5
34.Die Aufwendungen für Einrichtung und den Rückbau aller
Einrichtungen des Bereitstellungslagers/ Sammelplatzes sind
Bestandteil der Leistung „Lagerplatz Bereitstellung Kampfmitt
einrichten räumen“und dort einzukalkulieren.
35.Die Aufwendungen für die Vorhaltung und den Betrieb üb
die Räumzeit(inkl.der Aufwendungen für das Personal) sind
den jeweiligen Positionen"Lagerplatz Bereitstellun
Kampfmittel vorhalten betreiben" des LV zu kalkulieren, sowe
sie nicht Bestandteil anderweitiger Leistungen sind
36.
37.Hierzu Hinweis:Die Leistungen der Förderung(Transpo
der Sortierung und Getrennthaltung und Einlagerung bzw. Verpackung in zugelassene Behälter sind Bestandteil der
Leistungen „Bergen“ („Störkörper aufnehmen…“)und dort zu
kalkulieren (Ausnahme: Leistungen der TE Phase
38.
39.Sprengungen nicht transportfähiger KM werden durch de
KBD/KMBD durchgeführt.Durch den AN sind hier im Bedarfs
auf Anforderung des KBD/KMBD (nur in Abstimmung mit der
FBL) Unterstützungsleistungen zu erbringen(z.B.Anlage von
Sprenggruben,Absperrungen).Die Abrechnung erfolgt nach

Aufwand zu den vertraglich vereinbarten Stundensätzen.

r ft

n

40.
41.Aus den Räumflächen geborgene(r)nicht abgabepflichtig
Schrott (Schrott ziviler Herkunft und militärtechnischer Herku
FundklassenA+B), Abfälle,Bauschuttreste u.Ä., wie auch
Bauschutt- und Beton aus Abbruchmaßnahmen sind durch d
AN einer geeigneten Entsorgung zuzuführen.
42.Die Leistungen beinhalten ggf.
Vorbehandlungen,
Materials zur Entsorgungsanlage,alle Gebühren u
Aufwendungen für Nachweise,Genehmigungen und Analyse

sowie die Wiegung auf einer amtlich geeichten Waage.

il g

43.Die Abrechnung erfolgt nach Wiegenoten
44.Hinweis:Die Leistungen des sammeln/laden, fördern und
sortieren sowie ab-/einlagern am Sammelplatz sind Bestandt
der jeweiligen Bergungspositionen bzw.in der Abbruchleistun
enthalten
45.Ggf.anfallende Asbestabfälle werden bauseits
übernommen
46.
47.Der AN stellt hierbei sicher,dass sich im
(Kampfmittel

kampfmittelspezifischen gefährlichen Stoffe befinden und bestätigt dem mit der Verwertung und Beseitigung des (Kampfmittel-)Schrotts beauftragten Dritten schriftlich, dass der

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

d

48.(Kampfmittel-)Schrott frei von Hohlkörpern, Explosivstoffen
und anderen gefährlichen Stoffen ist.Die Wiegescheine sowie
Kopien der Übergabeprotokolle sind der FBL zur Erfassung un
Kontrolle/Abgleich zu übergeben.
49.

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffgesetz für alle geborgenen Materialien, die durch ihn oder durch Dritte von der Räumstelle abtransportiert werden.

50.
51.Für die Arbeiten der KMR Phase C im Los1 auf den
Räumflächen G-Nordwest WEST und F-West WEST sowie im
Los2 auf den Räumfläche G-Nordwest OST und F-West OST
ist jeweils ein Lager Bereitstellung Kampfmittel/Sammelplatz
(BL) je Räumfläche über den gesamten Ausführungszeitraum
einzurichten, vorzuhalten und über den in Anlage 6zugrunde
gelegten jeweiligen Ausführungszeitraum zu betreiben.
52.
53.Die Ausführungen von Maßnahmen der Phase B der TE im
Los1 (SB 17+18)und im Los2 (SB1Zentral) erfolgen
während der Instandsetzungszeiten(22.03.-02.04.2027
12.07.-20.08.2027).
der KMR(nur Sommer-Inst. 12.07.-20.08.2027) ein
Bereitstellungslager über die in der Anlage 6genannten
Ausführungszeiträume Sommer einzurichten,vorzuhalten und
zu betreiben
54.
55.Fahrstrecken des täglichen Betriebs sind soweit sie nicht

für Transportleistungen gesondert ausgewiesen sind

“

einzukalkulieren
56.
57.2.3.4Arbeitssicherheits-und Gesundheitsschut
58.Siehe hierzu den„Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
in der Anlage 4 und den„Arbeits-und Sicherheitsplan“ i
Anlage
59.Auf dem TrÜbPl Altengrabow ist durch den AG ein SiGeKo
eingesetzt,der die Aufgaben nach Baustellenverordnung und
Kontrollen und Unterstützungsleistungen zum
Arbeits-/Sicherheits-/Gesundheitsschutz wahrnimmt. Di
allgemeingültigen Bestimmungen des bestehenden SiGePlans
(lfd.Räummaßnahmen)und desA+S

der Leistungsbeschreibung und entsprechend bereits in der

d

Planung und Kalkulation zu berücksichtigen.Aktualisierungen
des SiGePlans und/oder desA+S-Plans sowie weitere
Einweisungen und Prüfungen während der Ausführung bleiben
vorbehalten
60.
61.2.4Kampfmittelräumung
62.Vorbemerkung:Es wird ausdrücklich darauf verwiesen,
dass eine Freigabe zur Aufnahme der Arbeiten zur
Kampfmittelräumung erst nach Abnahme der Räumstellen-
Einrichtung durch den SiGeKo erfolgen wird.Die Abnahme wir
erteilt, wenn alle Erlaubnisse,Anzeigen,Nachweise
Materialien und Einrichtungen zum Betrieb, z
Arbeitssicherheit,zum

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LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMenge ME EinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
Sicherheits-und Gesundheitsschutz,zum Personal,zum Gerät
sowie zur Räumstelleneinrichtung mängelfrei vorliegen. Eine
vorhergehende Teilfreigabe für die Arbeiten der Vermarkung,
Vermessung und Baufeldfreimachung kann auf Antrag des A

nach Vorliegen der hierfür erforderlichen Voraussetzungen

erteilt werde
63.
64.2.4.1 Ziele und Grundlagen
65.Zur Zielerreichung wird im gesamten Räumgebiet (soweit
dem nicht besondere Umstände entgegenstehen) ein
„Kampfmittelräumung ohne Einschränkungen“ (BFR KMR [1]
A-4.1 Kap.2) durchgeführt, d.h.
nach Stand der Technik hergestellt.
66.Zu den Qualitätsanforderungen siehe Kap.2.4.3„Abnahme
der Leistung
67.Die punktuellen Eingriffe umfassen dabei sowohl manuell
Aufgrabungen als auch ggf. maschinelle Eingriffe (nä
hierzu s. nachfolgend).
68.
69.Als „GOK“ (Geländeoberkante)
Räumflächen jeweils vorliegende Geländeoberfläche inkl.der

aus der Nutzung als TrÜbPl resultierenden anthropogenen

Strukturen,wie Gruben(z.B.halbgedeckte Kfz-/Panz
Stellungen),Mulden,Gräben,Aufwallungen, Wallanlagen un
Ähnliches definiert (siehe hierzu auch Kap.2.1)
70.
71.2.4.2 Vorgehen
72.Zur Bearbeitung stehen die jeweiligen Gesamtflächen der
Räumflächen (Ausnahmen s.u.)an. Teilflächen der
Räumflächen, die durch Gebäude,Fundamentreste ehemaliger
Gebäude oder fest mit dem Untergrund verbundenen
Bauwerken sonstiger Art oder deren Resten belegt sind werden
nach Entscheid des AG/der FBL beräumt oder in SEDAT als
„nicht räumbare Flächenanteile“aufgenommen
73.Die Bearbeitung der jeweiligen Räumflächen hat
kontinuierlich mit zusammenhängendem Flächenfortschritt zu
erfolgen. Die Bauablaufplanung ist der FBL vor Aufnahme de

Arbeiten zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen.

74.
75.
nachstehende Arbeiten(BFR KMR, Kap. 4.1.3)
·Herstellen der Räumfähigkeit der Fläche,
·Sondieren und Orten der Kampfmittel,
·Freilegen,
·Identifizier
·Bergen,
·Transportieren in ein Bereitstellungslager
·Überlassung an den Kampfmittelbeseitigungsdienst zur
Vernichtung
1.
2.Auf den Räumflächen sind folgende Räumverfahren (gem.
BFR KMR)zur Ausführung vorgesehen:
·Vollflächige, punktuell bodeneingreifende
Kampfmittelräumung

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LV:LB LB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
· (manuell, tiefenbeschränkt)
· Punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung
(manuell/maschinell, tiefer liegende Störpunkte),
· Kampfmittelräumung durch den Abtrag von Boden und
sonstigen Stoffen (Volumenräumung/Separation;
manuell/masch
· Visuelle Kampfmittelräumu
1.Im Bedarfsfall sind darüber hinaus
· Abbruch-/Rückbauarbeiten,
· A
Gefahrstoff-/Kampfstoff-Verd
1.auszuführen
2.Daneben sind „Vorbereitende und Begleitende Arbeiten“,wie
die Einrichtung, Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten,
Arbeiten zur Baufeldfreimachung und die Nachweisführung und
Dokumentation auszuführen.
3.Die KMR o.a. Umfanges ist auf der Räumfläch
durchzuführen,mit folgenden Ausnahmen:
· Teilflächen, die durch Gebä
Gebäude oder fest mit dem Untergrund verbundenen
Bauwerken sonstiger Art (z.B. Bunker) oder deren Resten
belegt sind, so
·mit Unterbauund/oder Schottertragschichten befestigte Wege
(i.d.R.Platzrandstraße und Hauptfahrwege)
· a
Schießbahnbetrieb/zur Bereitstellung(befestigt/unbefestigt
1.werden nicht in Räummaßnahmen einbezogen
2.
3.Im Einzelne
Für die Ausführung auf den Räumflächen imLos1 G-
Nordwest WEST und F-West WESTsowie im Los2G
Nordwest OST und F-West
Anwendung folgender Verfahren auszugehe
· Vollflächige, punktuell bodeneingreifende KMR (bis 0,4m)mit
punktuell bodeneingreifender KMR(>0,4m), untergeordnet
Volumenräumung/Separation
1.
2.Hinweis: „Visuelle Kampfmittelräumung“kann in allen
Räumflächen erforderlich werden, betrifft i.d.R. Wegabschnitte
oder sonstige kleine Teilfläch
3.
4.Auf den Testflächen (TF) der Technischen Erkundung(Phase
B)ist eine Flächensondierung mit nachfolgender gezielter
Räumung der identifizierten Anomalien nach Stand der Technik
vorgesehen. Es ist jeweils eine vollständige Bearbeitung de
sondierten Fläche vorgesehen. Nach Entscheid FBL kann
jedoch eine Bearbeitung, beiausreichend vorliegendem
Erkenntnisgewinn, auch nur auf Teilflächen eines Testfelde

erfolgen.

5.
6.Zur Lage der Flächen für die TE siehe die Übersichtskarte in
der Anlage 1.1. sowie Detailkarten in den Anlagen1.2.5un
1.2.6.Für die Ausführung im Gelände werden die Testfelde

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR 2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMenge MEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

als der

en ng

unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durc
Festlegung vor Ort positioniert.
7. Alle Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit der FBL
Beauftragte des AG.Entscheidungen über Art und Umfan
jeweils zu betreibenden Räumung/
ausschließlich die FBL
8.
9.Der AN hat seine Planungen und die Ausführung so zu
gestalten,dass die Arbeiten effektiv innerhalb der zur
Verfügung stehenden Fristen erbracht werden und dabei
besonderen Standortbedingungen sowie der aktiven Nutz

als TrÜbPl und der zeitgleichen Tätigkeit mehrerer

m

bei en. iten

Unternehmer,Rechnung getragen
10.Es ist in den Planungen und in der Kalkulation davon
auszugehen,dass mehrere Unternehmer zeitgleich auf de
Standort tätig sein werden.Insofern ist ein grundsätzlich
bestehender Abstimmungsbedarf für die Ausführung von
Arbeiten an den Grenzen,für Passagen bei Räumung im
Bereich der Hauptfahrstraßen/-wege, für Transporte sowi
gesonderten Vorkommnissen/Erfordernissen vorauszuset
Diese Abstimmungen erfolgen mit der FBL.Ggf.sind Arbe

nach Anweisung der FBL zu planen und auszuführen.

lächen sind nach allgemein

11.
12.Alle Räumparzellen/-f

anerkannten Regeln der Technik bis zur Erreichung des

n ei ng

n. .

e B

es s

tt.

geforderten Räumzieles (
größer/gleich12,7 mm bzw. Kampfmittelteile größer/gleic
4x2x2cm;gem. BFR KMR AnhangA-9.4.2)bis in Tiefen v
i.d.R.max. 2,5mu.GOK zu räumen. Im Bedarfsfall, z.B.
mit KM verfüllten Trichtern/Hohlformen, erfolgt eine Räum
auch über Tiefen von 2,5m hinaus
13.Alle über die Leistungen der „Vollflächig
bodeneingreifenden KMR (0,4)“ hi
Räummaßnahmen sind der FBL vor Ausführung anzuzeig
Die FBL entscheidet über Art und Umfang der Beräumung
14.
15.In allen Räumparzellen der o.g. Räumflächen sind die
geborgenen Funde parzellenscharf mit dem
Erfassungsprogramm SEDAT (s. dort) zu erfassen und zu
dokumentieren (Kampfmittel in Stück, KMT+
16.
17.Für die Erfassung geborgener Funde aus der TE Pha
gelten besondere Anforderungen (s. Pkt. VI
18.
19.
Übergabe an den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Lan
Sachsen-Anhalt erfolgt gemäß der Kampfmittelfundliste d
Landes Sachsen-Anhalt (Anlage 3.1) pro Stück,
Kampfmittelteile (Kampfmittelteile,Hülsen,
Munition,bis Kaliber12,7mm u.d.g.) erfolgt nach kg Schr

Vollgeschosse werden im Protokoll nach Stück erfasst. 20. 21. Die Erfassung der geborgenen Kampfmittel für die

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OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
22.Übergabe an den Kampfmittelbeseitigungsdienst des
Landes Brandenburg erfolgt gemäß der Zuordnungsliste (zu
Übergabe bzw.Übernahme /zum Vernichtungsbeleg)
KMBD des Landes Brandenburg(s. Anlage3.2).
23.
24.Abgabepflichtige Kampfmittel nach Art und Kaliber in Stück
sin
·Granaten aller Kaliber
·Minen
·Raketen
·Bomben
·Nahkampfmittel,wie Handgranaten, Panzerfäuste,
Panzerschreck, Gewehrgranaten etc.,und Panzergranaten
(PG
1. Abgabepflichtige Kampfmittel und Kampfmittelteile nach
Gewicht in kg sind
·Teile von Granaten und Granatsplitter
·Granaten,die fest mit Erde verstopft sind
·Teile von PG
·Zünder aller Art sowie alle zünd-und sprengkräftigen Syste
·Waffen und Waffenteile aller Art
·Raketenteile aller Art
·
·alle Kampfmittelteile mit Anhaftungen
·WGT-Panzergranaten als Vollgescho
·leere WGT HL-Panzergranaten
·jeglicher Kampfmittelschrott und Infanteriemunition
1. N
·allgemeiner und Zivilschrott
1.
2. Hinweis:unabhängig vono.a.Zuordnungskriterien für die
Übergabe an/Übernahme durch die jeweiligen Staatlichen
Stellen der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg gelten
einheitlich als Einzelgewichte der Kampfmittel für die
Zuordnung zu den Bergungspositionen„Störkörper aufnehm
…Einzelgewicht bis xy kg“ (und damit für die Abrechnung) d

Angaben auf dem Übergabeprotokoll des Landes Sachsen-

t.

in

n

Anhalt.Dieses ist in Anlage 3.1 beigefü
3. Alle Patronen und Geschosse bis kleiner12,7mm werden
nicht nach Stück, sondern nach „kg“ erfasst und abgerechne
4.
5. I.Vorbereitende,begleitende Arbeiten
6.
7. I
8. Die Eckpunkte der Räumflächenbegrenzung wurden vora
durch den AG eingemessen und datenmäßig
(Koordinatensystem ETRS89UTM-33)erfasst.
werden mit Auftragserteilung digitale Kartengrundlagen(dxf-
files) und die Koordinatenlisten als Excel-Datei übergeben. I
den Karten derAnlage1.2.1bis1.2.6sind die Räumflächen
ihren Grenzen aus der Kartenlage(z.T.noch ohne exakte
Einmessung der Flächengrenzen) dargestellt.Die Koordinat
der Eckpunkte der Räumflächen/Testfelder und der

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LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
9. Grenzverläufe werden mit Auftragsvergabe übergeben.
10.
11.
12.Übertragung aller Eckpunktkoordinaten ins Gelände und
Markierung an allen Eckpunkten mit Holzpflock und
Kennzeichnung der Parzellen-Nummer. Übertragung der
jeweiligen Räumflächengrenze ins Gelände und Markierung
des Grenzverlaufes entsprechend den Erfordernissen mit
Holzpflock. Die Markierung unterschiedlicher Grenzpunkte (z.B.
Räumflächengrenze,Parzelleneckpunkt) ist so zu wählen, dass
eine Erkennung und Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist
13.Einmessen der Räumflächen in Räumparzellen mit
Abmessungen von 50m x 50m = 2.500 m².Kennzeichnung der
jeweiligen südwestlichen Eckpunkte („unten links“) mit Pflock
und Parzellenbezeichnung (i.d.R. fünfstellige
Buchstaben-/Zahlenkombinati
14.
Koordinaten(Koordinatensystem UTM-Koordinaten/ ETRS89
Zone 33N,EPSG-Code: 25833) graphisch darzustellen.
Erstellung von elektronischen Plänen im dxf-Format inkl.
Detaillisten zur Übergabe an den AG.
15.
16.Für die Bearbeitung der Testfelder gilt:
17.Die Flächen der Testfelder sind für die Ausführung im
Gelände auszupflocken. Die F
Gelände erfolgt mit Aufnahme der Arbeiten in Zusammenarbeit
mit der FBL.Spätestens mit Abschluss der KMR in den
jeweiligen Testfeldern sind die Grenzen der tatsächlich
geräumten Flächen (wie auchggf. nicht geräumter
Flächenanteile) a
dokumentieren (UTM-Koordinaten/ ETRS89Zone 33 N,
EPSG-Code: 25833).
18.
19.
bis zum Abschluss der Arbeiten (Abrücken von der Räumstelle)
zu gewährleisten
20.Die Leistung beinhaltet ebenfalls die fortlaufende
Einmessung von nicht räumbaren Flächenanteilen (FUBB in
SEDAT)
21.Die Vermessungs-/Vermarkungsleistungen werden
pauschal je Räumfläche bzw.je Testfeld vergütet.
22.
23.Die Erstellung von Bestandsunterlagen wird als
Leistungsposition je Räumfläche gesondert vergütet
24.Hinweis:
mit nur eingeschränktem Empfang für DGPS-Systeme zu
rechnen.Hilfsweise ist auf terrestrische Systeme zur

Einmessung auszuweichen.

25.
26.I.2 Baufeldfreimachung/Herstellung der
Sondierfähigkei
27.Die Baufeldfreimachung umfasst alle Leistungen(soweit
nicht gesondert ausgewiesen), die erforderlich sind,um die

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OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeME EinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
28. Räumfähigkeit der Räumflächen resp. der Räumparzelle
herzustellen. Sie

Räumfortschritt durch geeignete Maßnahmen herzustellen.

d

er

s

Einschränkungen auf großen,zusammenhängenden
Offenlandflächen durch die Brutzeit vom 01.04. bis 15.07. sin
bei der vorliegenden Bauablaufplanung zu berücksichtigen,
ebenso ggf.gegebene Einschränkungen in Randbereichen d
Kernverbreitungsgebiete des Wolfes.
29. Die Leistung beinhaltet das Mähen/den Rückschnitt von
Trockenrasen-,Gras-, Wiesenflächen und Heidebewuchs, da
Freischneiden (Abholze
(z.B.Ginster), kleineren Bäumen (
0,1 m, gemessen in 1 mHöhe)
größeren Gehölzen bismin. 2m ü. Gelände(

hiervon stellen die seitens der Bundesforst ausgewiesenen

)

h

ch

e rn,

en

nd

er

er

nd

Schonungen dar). Das anfallende Schnittholz wird
grundsätzlich vor Ort geschreddert. Schreddermaterial kann
durch den AN verwertet werden oder vor Ort verbleiben.
Maßgeblich ist hierbei,dass keine Ablagerungen geschaffen
werden, die die nachfolgenden Arbeiten (Sondierung/Bergun
behin
30. Wurzelstöcke (inkl.Wurzelanläufe), die aus Gründen der
Kampfmittelräumung gerodet werden müssen, verbleiben na
KM-Freigabe im Bestan
31. Die Leistung beinhaltet zudem eine vorlaufende visuelle
und/oder sondenunterstützte Überprüfung auf Kampfmittel a
der Geländeoberfläche und deren Bergung soweit dies zur
gefahrlosen Ausführung der Freischnittarbeiten etc. erforderli
ist. Ggf. geborgene KM-Funde sind gesondert zu
dokumentieren und gehen nicht in die parzellenweise
Abrechnung ein.
32. Die Abrechnung erfolgt je m² geleisteter Fläch
33. Vor/während der Arbeiten erfolgt das Aufsammeln von an
der Oberfläche vorliegenden ungeordneten Ablagerungen, w
Schrott, Sperrmüll, Müll,Altreifen,Kfz-Batterien, Feuerlösche
Bauschutt, etc.,soweit deren Beseitigung für die Ausführung
der Räumarbeiten erforderlichist.Die Leistung
„Baufeldfreimachung“ beinhaltet damit das Absammeln und d
Transport dieser Stoffe innerhalb der Räumstelle zu zentrale
Lagerplätzen sowie die Sortierung, Separierung, Erfassung u
Dokumentation,sofern Leistungen nicht gesonder
ausgewiesen sind. Die Beseitigung von Rückständen baulich
Anlagen (Mauerreste, Beton) bis ("kleiner/gleich")0,1
Rauminhalt ist Bestandteil der Leistung
34. Gesondert vergütet,
Baufreimachung, werden Leistungen zum Entfernen von an
Geländeoberfläche bzw. in der Geländeoberfläche
vorliegendem großem Metallschrott (mit einem Einzelgewich
50kg;z.B. Fahrzeugteile) und Leistungen zur Entfernung von
Altreifen aus den Räumflächen. Evtl. erforderliche
Abbruchleistungen erfolgen (auf gesonderten Entscheid) im
Rahmen der Kampfmittelräumarbeiten
35.
36. Der Rückbau baulicher Anlagen (Fundamente, Bunker- u

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in EURin EUR

n

f t

d

er

37.Anlagenreste,Flächenbefestigungen,Schienen/Schwelle
im Verbund)wie auch die Beseitigung von Rückständen
baulicher Anlagen(Mauerreste,Beton)>0,1m³Rauminhalt
sind nicht Bestandteil der Leistung.
38.Eine Ausnahme hiervon stellen (Reste von)Aufbauten a
Zielhügeln dar:Zielhügel sind Bestandteil der Räumfläche m
vorgegebenem Räumziel (s.o.).Auf diesen ggf.noch
vorliegende Zielaufbauten (Betonfundament, Eisenaufbauten
u.ä
abzubrechen.
weitere Abbruchleistungen fällt der AG.
39.Die Leistungen werden gesondert vergütet (s. nachfolge
„Ab
40.
41.Bestehende ehemalige Umzäunungen(Metallzaun) oder
auch neuzeitliche Zaunanlagen(Metallzaun,z.B. zum Schut
von Schonungen)in den Räumflächen sind im Vorfeld nicht i
Einzelnen festgestellt. Sofern Zaunanlagen zur Ausführung d
Arbeiten der KMR zurückzubauen sind,erfolgt dies
ausschließlich auf gesonderten Entscheid der FBL.

Erforderliche Leistungen des AN werden auf Nachweis im

Stundenlohn abgerechn
42.Fest mit dem Erdboden verbundene Teile der Zaunanlag
wiez.B.
Mauerwerk)
43.
44.Eine Baumfällung und Rodung des Wurzelstockes
(Stammdurchmesser größer 0,1m in 1m Höhe)erfolgt nur,
sofern die Beseitigung eines Baumes zur Herstellung der
Kampfmittelfreiheit unabdingbar ist.Zur Dokumentation und

Abrechnung wird im Vorfeld ein gemeinsames Aufmass mit

dem AN erstellt. In der Baumfällung sind Astwerk und
Abfallholz,Schlagabraum zu häckseln und nach Wahl des A
zu verwerten oder seitlich zu lagern(ohne Beeinträchtigung
nachfolgender Arbeiten),Stammholz ist in Stücke von

Länge aufzuarbeiten und außerhalb der Räumflächen in

it

er

ng

s

messbaren Stapeln zu lagern.Die Leistung der Rodung des
Wurzelstocks beinhaltet die Herstellung der Kampfmittelfreih
im Wurzelstock bzw. anhaftenden Erdreich,
Fördern der anfallenden Stoffe.
Wurzelstöcke verbleiben auf der Fläche
45.
46.Sofern in Räumflächen bereits gerodete Baumstubben o
aufgehaldetes Schnittholz vorliegen, sind diese im Zuge der
Räumung der entsprechenden Parzellen nur auf gesonderte
Anweisung der FBL umzulagern. Die Abrechnung der Leistu
erfolgt auf Nachweis im Stundenloh
47.
48.Aus den Räumflächen im Zuge der Baufeldfreimachung
geborgener Schrott ist durch den AN einer geeigneten
Entsorgung zuzuführen.
Kontrolle vorzulegen. Durch den AN ist zu gewährleisten, da
keine Vermischung des Schrotts aus der Baufeldfreimachun

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OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMenge MEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
mit dem Schrott der Bergungspositionen aus d
Räumverfahren erfolgt.
49
50
Räumflächen der Lose1 und2 erforderlic
51
52. II. K
53. Die Leistungen der Kampfmittelräumung Phase C werden

getrennt nach den Teilleistungen

.

r

g

· Sondieren
· Berge
1.gemäß STLB-Bau, LB 019Kampfmittelräumarbeite
definiert und ausgeschrieben.
2.
3.Hinweis:
KMR erfolgt hier, a
vorgegebenen Texten, keine Untergliederung in
Homogenbereiche oder Angaben von Bodengruppen nach DI
18196 (z.B.Bodengruppe SW weit gestuftes Sand-Kie
Gemisch).
(GK) 1zugeordnet,
grundlegend die Vegetations-und Boden-resp
Untergrundverhältnisse am Standort,wie in den Kapite
beschrieben,zu Grunde zu legen
4.
5.Bezüglich der Teilleistung„ Bergen “
6.Die Abrechnung der Bergung von Störkörpern erfolgt nach
Stück (Kampfmittel) bzw. Gewichtseinheit„kg, t“ („Schrott“ ink
sonstiger Bergungsobjekte/-stoffe).
Die Leistung „Störkörper aufnehmen…“ beinhaltet Leistungen
der Sammlung vor Ort,des Transportes (fördern), der
Sortierung und der Verpackung in geeignete Behälter
(Fundklasse D,E und F) bzw.der getrennten Sammlung und
Vorhaltung(FundklasseA,B und C, sonstige Stoffe) imLager
Bereitstellung bzw.dem Sammelplat
7.
8.Die geborgenen Kampfmittel sind je Verfahren gesondert z
dokumentieren und abzurechnen
9.Hierbei gilt:
„Kaliber13-15mm“(s. „Munitionsfundbericht/
Übergabebescheinigung an den KBD“) pro Stück KM erfasst.
Die Erfassung und Abrechnung der Bergung vo
Infanteriemunition (Patronen und Geschosse bis kleiner Kalib
12,7 mm) erfolgt wie die der Kampfmittelteile (Splitter,Hülsen
u.dgl.)nach kg.
10
11.Geborgener Schrott und sonstige Bergungsobjekte/-stoffe
sind je Verfahren gesondert zu dokumentieren.Die Abrechnu
erfolgt einheitlich über alle Räumverfahren art-

gewichtsbezogen.

ng angetroffene und zur Herstellung der geborgene ferromagnetisch wirksame

12
13
„Störkörperfreiheit“

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in EURin EUR

B

l

e

lb

dtr

et.

²

).

ie n“

r

14.geogene Steine („Gerölle“) sind in Absprache mit dem BF
an geeigneten Stellen aufzuhalden. Die Leistung wird
gesondert vergütet,die Abrechnung erfolgt in"m³-A
Haufwerk Steine".
15.
16.Nicht handhabungs- und nicht transportfähige Kampfmitt
(Fundklasse G)werden generell in ihrer Lage nicht verändert
und sind vor Ort zu sichern/zu kennzeichnen.Eine gesondert
Bewachung von im Gelände in Fundlage verbliebenen und
markierten nicht handhabungsfähigen Kampfmittel ist innerha
der Grenzen des TrÜbPl im Regelfall nicht erforderlich. Eine
Entscheidung über die Beseitigung und deren Ausführung
obliegt dem zuständigen KBD /KMBD resp. der TrÜbPlKdtr.
Ggf. im Bedarfsfall auf Anforderung des KBD/KMBD/TrÜbPlK
(nur in Abstimmung mit der FBL
Unterstützungsarbeiten (z.
Absperrungen)
vereinbarten Stundensätzen (Personal und Gerät) abgerechn
17.
18.II.1Vollflächige,punktuell bodeneingreifend
Kampfmittelräumung (vpbKMR)
19.
vollflächig mit passiven Sondensystemen bis zur Erreichung
des geforderten Räumzieles (mit Tiefenangabe) ingeeignete
Suchstufe,ggf.mehrfach,sondiert.
20.
hinsichtlich Objektart zu beurteilen.
21.Alle handhabungsfähigen Kampfmittel werden mit
geeignetem Gerät geborge
sortiert,in geeigneten Dokumenten(„Munitionsbuch“)erfasst
und im Bereitstellungslager bis zur Abholung durch den KBD
gelagert.Alle abgabepflichtigen Fundstücke werden auf dem
Kampfmittelübergabeprotokoll erfasst und gegen Beleg dem
KBD übergeben.Entsprechende Leistungen sind Bestandteil
der Teilleistung „bergen“ (s.o.). Störpunkt wiederverfüllen.
22.Die Abrechnung der Sondierung erfolgt dabei über den m
geleistete Fläche mit Tiefenvorgabe (hier einheitlich bis max.
0,4m)und nach einvernehmlich ermittelten Störpunktdichten
(in"Belastungsklassen", z.B. "über0,1bis0,2Störpunkte/m²
23.
24.Bestandteil der Leistung ist weiterhin die Ausweisung von
weiteren aus der Sondierung resultierenden Leistungen, wie
ggf.erforderliche Markierung von Objekten in„größeren Tiefe
(s.o.),die ggf.erforderliche Ausweisung von Flächenarealen,
auf denen aufgrund einer zu hohen Störkörperdichte eine
Lokalisierung von Störkörpern und damit eine Beräumung in
herkömmlicher Weise nicht möglich scheint sowie die ggf.
erforderliche Ausweisung von Sprengtrichtern und verfüllten
Hohlformen u.Ä.Des Weiteren sind als Leistungsbestandteil
ggf.vorliegende nicht räumbare Flächenanteile (z.B
Fundamentplatten) auszuweisen, z
erfassen und zu dokumentieren.
25.Die Bergung bis0,4 mu. GOK angegrabener, jedoch tief

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in EURin EUR

er

t“ zw.

ung

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n

26.reichender Störkörper ist Bestandteil d
Bergungspositionen der v
27.
28.Hinweis:
Randbedingung "Flächeohne Bewuchs" zur Ausführung
Arbeiten ist wie folgt defin
29.Sondierfläche nach Herstellung der Sondierfähigkeit
(gesondert vergütete Leistung des AN; s.
vegetationsfrei! D.h., im R
Ausführung der Leistung„Herstellung der Sondierfähigke
Bodenbewuchs aufweisen (Gräser, niedriges Heidekraut
Wiesen oder Heidekrautreste nach Maht,auf den Stock
gesetzte Büsche/Sträucher, Wurzelwerk etc.) bzw., z.B. i
Waldflächen
30.
31.II.2Punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräum
(pbKMR; >0,4m u. GOK
32.Für die Bergung in der Fläche lokalisierbarer Anomali
(Störpunkte)in „größerenTiefen“, d.h. Störpunkte, an den
Zuge der Leistung „II.1“ bis in die vorgegebene Tiefe (hier
„40cm u.GOK“) Störkörper aufgrund tieferer Lage nicht
identifiziert resp. geborgen werden konnten, sind punktuell “ vorgesehen.
tiefengestaffelte Leistungspositionen zur „
bodeneingreifenden Kampfmittelräumung
33.Diese Leistung erfolgt zusätzlich zu der Leistung „II.1“
ausgehend von der Geländeoberfläche (GOK) bzw. h Erfordernis.
hergestellten Sohlfläche (siehe „II.3“) nac
Entsprechende Leistungen sind der FBL vor Ausführung
anzuzeigen und werden nach Kontrolle der Gegebenheite

durch die FBL durch diese zur Ausführung freigegeben

nden d

Tiefe.

e

n

den

chte“), tion

(Entscheid FBL).
34.Die Leistung „Sondier
Lageverifizierung des (inder Leistung“ II.1
Sohlsondierung in Leistung „II.3“ identifizierten) tiefer lieg
Stör punktes(nicht einzelner Störkörper),die Erfassung u
Abrechnung erfolgt je Stück „Punktuell bodeneingreifende
Kampfmittelräumung“ unter Anrechnung der maximal zur
Freilegung und Identifizierung nach Erfordernis erreichten
Störpunkt wiederverfüllen
35.Detektierte Objekte im Wurzelbereich von Bäumen, di
nicht herkömmlich zu bergen sind, sind zu markieren und
sofern nicht eine Bergung nach Baumfällung erfolgt in de
Kartenwerken zu verzeic
36.
37.II.3.Kampfmittelräumung durch den Abtrag von B
und sonstigen Stoffen (Volumenräumung/Separation;
VolR/Sep)
38.Bearbeitung von Sprengtrichtern und/
Hohlformen und/oder Bearbeitung von
Flächenanteilen/Wegabschnitten, auf denen auf Grund zu
hoher Störkörperdichte (wirtschaftlich) eine punktuelle
Sondierung nicht möglichist (= “untrennbare Anomaliend
durch Bodenaufnahme (lagenweiser Aushub) und Separa

von

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39.Kampfmitteln und Schrott auf geeignete Weise
(„Volumenräumung/Separation“ durch Umsetzen mit Detek
und Bergung/Einsatz einer Separationsanlage / …). Eine
abschließende Sohlensondierung unter Sohle (Sohle =
Aushubbasis=in diesem Fall „GOK“)und ggf. -bergung auf der
Aushubbasis ist Bestandteil dieser Position. Der Wiederein
der Bodenmaterialien nach Abnahme der Flächen ist
gesonderte Leistung (s.u.).Ggf. auf der Sohle tiefer liegen
Störpunkte werden gemäß„II.2“ behandelt.
40.Die Arbeiten erfolgen alternativ zu„II.1“, d.h. die durch
Volumenräumung/Separation bearbeiteten Flächen(anteile
„m²“ entfallen zur Abrechnung in „II.1“. Entsprechend
betroffenen Flächen sind soweit sie nicht im Vorfeld bereit
ausgewiesen sind (z.B. eine Räumfläche „Separationsfläch
im Rahmen der Leistung „II.1“ zu ermitteln.Sie sind der FBL vor
Ausführung anzuzeigen und werden nach Kontrolle der
Gegebenheiten durch die FBL durch diese zur Ausführung
freigegeben(Entscheid FB
41.
Kampfmittelverdachts immer lagenweise, mit begleitender
(Lagen)und abschließender (Sohle) Sondierung. Die Leist
wird gegliedert in den Abtrag und die Bergung der im Abtra
identifizierten Kampfmittel/des Schrotts u. dgl. Die Abrechn
des Abtrages mit allen begleitenden Leistungen erfolgt nac
Aufmass in m³-Kubatur, un
Abtragstiefen.
42.
43.Hinweis:
44.Leistungen zur Volumenräumung/
umliegender GOK vorliegenden Massen (Zielhügel, Wälle
Zielfahrten u.ä.)werden einheitlich über die Position "Abtra
1,25m"abgerechnet.
45.Für im Zuge der Bearbeitung mittels Bodenabtrag etc.
bearbeitende Massen „über Gelände“(Zielhügel, Wälle) wird im
Vorfeld der Arbeiten gemeinsam mit der FBL ein Aufmass ü
das Bodenvolumen erstellt.Dies gilt ggf. nach Abzug des
ermittelten Betonvolumensu. Ä. (Aufbauten
verbleibender Massen übe
Nachweis der separierten Massen über GO
46.
47.Nach Erreichen der jeweiligen Abtragssohle erfolgt ein
orientierende Sohlensondierung in Hinblick darauf, ob eine
(manuell)sondierbare Oberfläche (punktuelle Anomalien i
Untergrund identifizierbar)erreicht ist oder weiterhin eine
untrennbare Anomaliendichte vorliegt.Bei Vorliegen einer
untrennbaren Anomaliendichte auf der Abtragssohle erfolg
eine Vorsondierung und nachfolgend ein Abtrag der 2. Lag
48.Bei Vorliegen einer sondierbare Oberfläche erfolgt eine
abschließende Sohlensondierung und ggf.-bergung bis 0,
unter Sohle (Sohle = Aushubbasis = in diesem Fall „GOK“)
der Aushubbasis. Ggf. aufder Sohle vorliegende Störpunk
0,4m Tiefe werden separat erfasst und abgerechnet. Eine

im Zuge einer Bodenaufnahme erforderliche Rodung von

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in EURin EUR

n n

i

le

49.Baumstubben bis 15cm Durchmesser Schnittfläche (Inkl.
ggf.erforderlicher Separation bodenfremder Materialien aus
dem Wurzelwerk) ist Bestandteil dieser Position. Rodungen v
Baumstubben größer 15cm Durchmesser Schnittfläche werde
gesondert vergütet. Gerodete Baumstubben werden n
wieder eingebaut,sondern verbleiben gesammelt im Gelände
außerhalb des Räumabschnitts bzw.im Räumabschni
50.
zusammenhängenden Flächen mit “
Anomaliendichte“ ist zu beachten, dass die sehr hohe
Belastung in der Regel durch hohe Belastungen in den obere
Bodenhorizonten verursacht ist (s. Kap. 3.1.3 "Tiefenlage mit
Mengenverteilung"im A+S-Plan), und sich die erforderliche
Bearbeitungstiefe entsprechend im Regelfall auf 20 40 cm u.
GOK beschränken wird.
51.
52.Bei der Volumenräumung werden Leistungen des
Wiedereinbaus der entnommenen Bodenmaterialien von den
vorgenannten Leistungen getrennt konzipiert,da hier
Anforderungen und Randbedingungen unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten,der Verfahren in der VolR/Sep.,
ggf.bestehender Förderwege und der Anforderungen an den
Wiedereinbau (Qualität)etc. gesondert zu betrachtensind. Be
den KMR-Arbeiten auf dem TrÜbPl wird in den Räumflächen
i.d.R. Material verdichtet in Lagen, je
Anforderungen(Verdichtungsgrad/-nachweis)erfolgen
53.
54.III. Visuelle Kampfmittelräumung (vKMR
55.Im Bereich von baulichen Anlagen bzw.Resten die
(> 0,1 m³Rauminhalt) istsoweit wie möglich (ggf. Suchstufen
angepasst)an die Objekte heranzusondieren.Auf Grund von
Störeinflüssen der Objekte nicht zu beräumende Flächenante

sind auszuweisen und in den Kartenwerken zu verzeichnen.

56.Die nicht sondierbaren Flächenanteile sind an der
Oberfläche visuell auf Kampfmittel zu überprüfen („Vollflächig
Begehung der für die visuelle KMR ausgewiesenen
Räumfläche und optische Überprüfung auf Kampfmittel, die a
der Oberfläche liegen oder aus ihr herausragen“ und v
diesen zu beräumen (s. [1], AnhangA-9.4.4„Visuelle
Kampfmittelräumung“). Die Leistungserbringung erfolg
alternativ zum eigentlichen auf den Flächen angewand
Verfahren „II.1“.Die Abrechnung der Sondierung erfolgt über
denm² geleistete Fläche
57.
58.IV. Abbruchleistung
59.Ggf.vorliegende Betonaufbauten/Fundament- und
Anlagenreste ohne Bestandsschutzsind, sofern sie di
sachgerechte Kampfmittelräumung behindern(Entscheid übe
Abbruch fällt der AG/dieFBL in Abstimmung mit dem AN), im
Rahmen der Räummaßnahme zurückzubauen. Hierzu sind di
Anlagen zum Abbruch fachgerecht freizulegen und gemeinsa
mit der FBL ein Aufmass zu erstellen. Das jeweilige
Abbruchvolumen wird im Parzellenplan vermerkt. Die
Abrechnung erfolgt nach Aufmass jem³ (feste Masse)

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off ffe

e,

g

ung

AN

n

60.
61. Abbruchmaterialien sind zu laden,
Sammelplatz zur Entsorgung bereit zu stellen und durch de
AN einer geeigneten Entsorgung zuzuführen. Der AN stellt
hierbei sicher,dass sich im Abbruchmaterial kein Explosivst
und keine anderen kampfmittelspezifischen gefährlichen St
befinden und bestätigt dem Entsorger schriftlich,
Abbruchmaterial frei von Hohlkörpern,
anderen gefährlichen Stoffen ist
62.
63. Darüber hinaus kann es erforderlich werden,vorhanden
außer Betrieb befindliche Kabel oder Leitungen,die im Zuge
der Sondierungen identifiziert wurden und die die Herstellun
der KM-Freiheit behindern,zurückzubauen/
Hierzu sind die entsprechenden Trassen, s
Rückbau/Abbruch erforderlich, im Verfahren der
Volumenräumung/Separation (s. II.3) z
Kabel/Leitungen aufzunehmen zu sammeln und zum
Sammelplatz zu verbringen. DieAbrechnung der Herstellun
der Aufgrabungen der Trassen erfolgt nach m³
(Länge*Breite*Tiefe) VolR/Sep.,die Bergung etc. der
Kabel/Leitungen nach lfdm Kabel/Kabelbündel oder Rohrleit
(gemeinsames Aufmass mit FBL
64.
65. Aus den Räumflächen geborgene Kabel/Leitungen sind
durch den AN einer geeigneten Entsorgung zuzuführen. De
hat zu gewährleisten,dass keine Vermischung mit dem aus
Räumverfahren geborgenen Schrott erfolgt.
66.
67. V.Bearbeitung von Flächen mit Kampfstoff-Verdach
68. Zurzeit liegen keine Hinweise auf ein mögliches Vorliege
von entsprechenden Kampfmittelarten(Kampfstoffe,
Kampfstoff-Kampfmittel) vor. DaArt und Umfang im

Verdachtsfall einzuleitender Maßnahmen sehr stark vom

n. r

ine

er

konkreten Verdachtsmoment (Art des Kampfstoffverdachts)
abhängen, können im Vorfeld hierzu keine Festlegungen
getroffen werden bzw.Leistungspositionen aufgestellt werd
69. Bei Verdacht auf Vorliegen von Chemischen Kampf- ode
Reizstoffen oder Rückständen dieser Stoffe werden alle o.a
Arbeiten auf den betroffenen Verdachtsflächen eingestellt. E
Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgt nur nach
einzelfallbezogener Erkundung und Bewertung sowie erfolg
Abstimmung mit allen zu Beteiligenden(
Bundeswehr,KBD/ KMBD etc.)mit den im Einzelfall

anzuwendenden Verfahren und einzusetzenden Mitteln.

nd

Näheres zum Vorgehen im Verdachtsfall regeln SiGe-Plan u
A+S-Plan.
Eventuelle Stillstandszeiten von Gerät und/

werden auf Nachweis zu den vertraglichen Stundensätzen

abgerechnet.
70.
71. Allgemeine Hinweise zu den Räumverfahren
72. Die vorgenannten Arbeitsverfahren/Arbeitsschritte sind i

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den einzelnen Räumflächen entsprechend den örtlichen

it n

n

Gegebenheiten unter Wahrung der fachtechnische
Erfordernisse und der arbeits-und
gesundheitsschutzrelevanten Anforderungen in Abstimmung
dem AG bzw. seinem Vertreter (ÖBÜ/FBL) anzuwenden. In d
Leistungsverzeichnissen sind je Räumfläche und Leistung
abgeschätzte Massen angesetzt. Die Abrechnung erfolgt auf
Nachweis der tatsächlich in den einzelnen Leistungspositione
erbrachten Mengen/Massen.
73.Ein Störpunkt kann aus bis zu 5

Überlagerte Störkörper sind mit dem jeweiligen Störpunkt

n

e,

erfasst und werdenals 1
74.
75.VI. Technische Erkundung (TE
76.Auf den TF sind zur KMR grundsätzlich folgende Verfahre
nach jeweiligem Bedarf einzusetzen
·Vollflächig punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumun
auf den Testfeldernbis 0,40 mu. GO
·Punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung in Tiefen
>0,40 m u.GOK
·Kampfmittelräumung durch Abtrag von Boden und sonstigen
Stoffen(VolR/Sep).
1.Die systematische Flächensondierung der Testfelder von je
ca.600m²erfolgt unter Anwendung der Verfahren„Vollflächig

punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung auf den

r

d

r

lle

,

Räumflächen bis 0,4 m u.Geländeoberkante(GO
2.Nach Bedarf ist ausgehend von der Geländeoberfläche od
der Abtragssohle „Punktuell bodeneingreifende
Kampfmittelräumung in Tiefen>0,40m u.GOK“ auszuführen.
3.
sonstigen Stoffen „Volumenräumung/Separation“ a
Testfeld erfolgt durch lagenweisen Aushub in10 cm Lagen un
Separation von Kampfmitteln und Schrott auf geeignete Weis
nach Wahl des AN.
4.Der Wiedereinbau der Bodenmaterialien nach Abnahme de
Flächen ist Bestandteil dieser Position.
5.Es ist davon auszugehen, dass sich hohe Belastungen auf
die oberen Bodenhorizonte beschränken.
6.
7.Die Abrechnung
Arbeitstag (8 Std.) und erfolgt nach Tagesleistung
(m²/Tag*Sondenleistung bzw.Baggertrupp).Dies beinhaltet a
erforderlichen Leistungen der Sondierung und Bergung (Sondieren und Orten, Freilegen, Identifizieren, Bergen).
(Sondieren und Orten, Freilegen, Identifizieren, Be
8. Leistungen der Förderung (Transport vom Testfeld zum BL
der Sortierung und Getrennthaltung und Einlagerung bzw. Verpackung in zugelassene Behälter sowie Leistungen der
Entsorgung(Zivilschrott,Bauschuttetc.) sind Bestandteil des

Betriebs des Bereitstellungslagers für die TE und dort zu

kalkulieren.
9.
10.2.4.
11.Der AN ist verantwortlich für die Einleitung und Einhaltung

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ik. .

der nik d. äß

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els u en

der erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen.Er
gewährleistet damit eine sach- und fachgerechte Ausführun
der Räummaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Techn
12.Die sog. „Freimeldung“ der Räumflächen/-parzellen bzw
Testfelder erfolgt durch den AN mit Anmeldung zur
Qualitätskontrolle. Mit dieser Freimeldung übernimmt der A
die Gewähr, dass die entsprechenden Massen/Flächen auf
Grundlage der angewandten Verfahren nach Stand der Tec
und bestem Wissen und Gewissen frei von Kampfmitteln sin
13.Die durch den AN freigemeldeten Parzellen werden gem
Anhang A-9.4.2 der BFR KMR
14.
· „Die geräumte Fläche/Baugrube/Haufwerk/Gewässersohle
wird als frei von Gefahren durch Kampfmittel abgenommen,
wenn keine Fundmunitionssplitter mit Sprengstoffanhaftung
und Kantenlängen größer/gleich4 cm x 2cm x2
Kaliber größer/gleich 12,7mm oder sprengkräftige
Komponenten von Kampfmitteln wie z.B.
Sprengkapseln, Zündladungen etc. f
1.
2.
Qualitätskontrolle (QK)abgenommen.
3.Die hieraus resultierenden Anforderungen an die Beseitig
(Bergung) vonStörkörpern, die keine KM darstellen, sind zu
berücksichtige
4.Die Überprüfung erfolgt durch die FBL. Der AN hat die zu
Überprüfung und Protokollierung notwendigen Angaben zu
machen.Hierzu ist die Abnahme rechtzeitig bei der FBL mit
eines „Antrags zur Qualitätskontrolle“ (AQK;s.Kap.2.4.4) z
beantragen. Dem Antrag ist eine Auflistung der Antragsfläch
(aus SEDAT) beizufügen.
5.Die Aufwendungen für die dokumentarische Vor-

Nachbereitung der Abnahmen sind entsprechend in den

.

es

ng

Positionen "Do
Nachweisführung gem.LB" zu berücksichtigen
6.Die Abnahme wird protokolliert
7.Abweichend
Anhangs A-9.4.2 gilt für die Abnahme der Flächen:
8.1.Für die Abnahmen zur Qualitätskontrolle (QK)sind i.d.
Flächengrößen von mindestens 3ha fertig gestellte
Räumfläche zusammengefasst anzumelden
9.2.Prüffelder in den Räumparzellen(Fläche:2.50
werden durch die FBL i.d.R. auf ca.5%der Fläche
kontrollsondiert. Die Größe und die Lage des jeweiligen Fel
sind im Parzellenplan zu vermerken.
10.3.Flächen und Massen aus der Teilleistung
„Volumenräumung/Separation“ werden im Zuge der Arbeite
durch die FBL durch visuelle und sondengestützte Überprüf
der Abtrags-/Separationsmassen sowie durch

Kontrollsondierungen auf den Abtragssohlen überprüft. Alternativ können die Flächen nach Wiedereinbau der

Abtragsmassen im Zuge der Kontrollsondierung gem. Nr. 2
überprüft werd

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11.4. Die Abnahme visuell beräumter Flächen erfolgt durch
optische Überprüfung durch die FBL während oder nach der
Ausführung.
12.Bei fehlgeschlagener Qualitätskontrolle ist/sind die
Räumparzelle(n), in der
erfüllt wurde(n), erneut gem. den Anforderungen flächenhaft zu
bearbeiten. Die
13.
14.Als Teilnehmer der QK ist seitens des AN eine fachkundige
verantwortliche Person zu stellen.Die Teilnahme des
Fachkundigen bei der QK wird nicht gesondert vergütet
15.Die abschließende Qualitätskontrolle durch die FBL und
ggf.die Bundeswehr entbindet den AN nicht von seiner
Verpflichtung zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit nach dem
Stand der Technik und nach bestem Wissen und Gewissen.
16.
17.2.4.4Dokumentation und Nachweisführung
18.Vorbemerk
19.Eine Freigabe zur Aufnahme der Arbeiten zur
Kampfmittelräumung wird erst erteilt (s. auch Kap.2.4),wen
der AN die ihm zur Anwendung übergebene Software SEDA
auf den Anforderungen entsprechender Hardware vor Ort
betriebsbereit installiert hat und Mitarbeiter mit der Qualifikation
für die Bedienung der Software eingesetzt hat.
20.
21.
zeitnah durch die FBL mittels des Systems SEDAT(Version
1.5ff, Fell & Kernbach) geprüft.Der AN hat der FBL sämtlich
Unterlagen, Daten und Informationen,die zur Wahrnehmung
der Prüfungs- und Kontrollfunktion erforderlich sind,
arbeitstäglich zur Verfügung zu stellen
22.Für die Anwendung von SEDAT durch den AN sind folgende
Systemvoraussetzungen zu gewährleisten:
·Pentium 4 / 1000 Mhz oder kompatibler Prozessor
·1280x800 VGA Anzeige
·512 MB RAM
·USB-Steckplatz (Dongle)
·Windows XP oder höher
·Microsoft Excel 97 oder höhermax.32bit
·lfd. aktualisiertes Virenschutzprogramm
1.
2. Zur Dokumentation und Nachweisführung hat der AN
folgende Einträge bzw.Angaben zu leisten:
3.
4. Räumfortschrittsplanung
5. Vor Beginn der Räumarbeiten soll durch die Räumfirmen ihre
Räumplanung in SEDAT eingegeben werden.Erwartet wird die
Räumleistung in m² je Woche
6.
7. Bautagesbericht (BT)
8. Für jeden Arbeitstag muss ein Bautagesbericht in SEDAT
angelegt werden. Die Bautagesberichte sind arbeitstäglich
auszudrucken,abzuzeichnen und spätestens am Folgetag der

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n

.

FBL zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen.Das
Original der BT erhält die FBL,eine Kopie der AN. Der
Tagesräumfortschritt wird dem BT automatisiert(ausder
tagesgenauen Parzellenerfassung; s.u.) hinzugefügt. Die
arbeitstäglich erbrachten Leistungen (LV-Positionen)werden
dem BT automatisiert(aus der AzR; s.u.) hinzugefüg
9.Parzellenerfassung:
10.
(s.o.) sind parzellen- und tagesgenau in SEDAT zu erfassen.
Kampfmittel-und Schrottfunde sind zu jedem
Räumfortschrittseintrag zu erfassen.
11.Anlage zur Rechnung/ LV-Positionserfassung (AzR)
12.Für jeden Arbeitstag (AT) muss eine AzR in SEDAT
angelegt und geführt werden.Hierbei sind folgende Daten zu
erfassen:
· Erbrachte Leistung in den verschiedenen Leistungspositione
· Summenwerte aus Kampfmittelabgabe und
Schrottcontainerbelegen
1.Antrag zur Qualitätskontrolle(AQK):
2.Fertig geräumte Parzellen werden durch die FBL kontrollier
Hierzu sind die Parzellen durch die Räumfirma gemäß den
Anforderungen an die Abnahme bereit zu stellen sowie mittels
AQK (aus SEDAT)an die FBL zu melden.Abgenommene
Parzellen(„bestandene QK“) stehen zur Abrechnung zur
Verfügung
3.Datenexport:
4.Es ist i.d.R.1x wöchentlich ein Datenexport durchzuführen
Alle bis dahin erfassten Daten sind danach schreibgeschützt.
Eine Datenkorrektur kann nur nach Freischaltung in
Anwesenheit der FBL erfolgen.
5.
6.Berichtswesen:
7.Es sind täglich/im Wochen-/Monatsrhythmus nach
Erfordernis bzw.nach Abschluss von Teilleistungen folgende
Reports aus SEDAT zu erstelle
8. 1. Räumforschrittsberichte mit Parzellendokumentation und
Antrag zur Qualitätskontrolle
9. 2. Munitionsberichte mit Kampfmittelfundbericht (Parzelle)
und Munitionsabgabebele
10.3. LV-
Parzellen-Abrechnungsdokum
11.4. Sonstige Dokumentation mit Bautagesbericht,
Wochenmeldung.
12.
13.

Räumstelle folgende handschriftliche Dokumente zu führen:

n

e

· Für alle in Räumflächen/Parzellen erforderlichen Leistungen
die über die Leistung „Vollflächige punktuell bodeneingreifend
KMR“ hinausgehen bzw.diese ersetzen, sind Aufmassblätter
zur Anmeldung dieser parzellenbezogenen Teilleistungen zu
erstellen und der FBL zur Prüfung und Freigabe der Leistunge
vorzulege
· Unabhängig vom Erfordernis eines Aufmassblattes ist für jed
Parzelle mit Aufnahme der Kampfmittelräumung ein

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 51 von 59

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Angebotsaufforderung

Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
·Parzellenplan anzulegen (s.Anlage3.3), in dem arbeitstäglich
vor Ort alle Leistungen erfasst werden und diesbezüglich
relevante Flächenanteile in ihrer Lage und Ausdehnun
verzeichnet werden.

nach Abschluss der Arbeiten in dieser Parzelle auf jeden Fall

vor Anmeldung zur QK zu übergeben
·Zur Dokumentation und Nachweisführung ist weiterhin ein
Räumplan mit Lage der Räumflächen(Räumabschnitte und
-parzellen) als fortlaufender Bestandsplan zu erstellen und
tagesaktuell zu führe
1. Die mittels EDV (SEDAT)erstellte Nachweisführung und
Dokumentation ist auf Datenträger(USB-Speicher)der FBL zu
übergeben.Hierbei ist die Virenfreiheit der übergebenen Daten
durch den AN zu gewährleisten.
2.
3. D
Nachweisführung über die Ausführungszeit sind in den Betrieb
der Räumstelleneinrichtung einzukalkulieren.Bestandteil
hierbei sind auch Aufwendungen des AN für wahrzunehmende,
betriebsinterne sowie ggf. auch durch Dritte geleistete,
Schulungen/Fortbildungen in SEDAT.
4. Die Dokumentation beinhaltet darüber hinaus die gemeinsam
mit dem AG/FBL erstellten Aufmaße und Abnahmeprotokoll
Ferner sind die gängigen Nachweise für den Verbleib der
geborgenen KM-Fundstücke (Übergabeprotokoll KBD,Anlage
3.1und Anlage 3.2) sowie Wiegescheine über die Entsorgung
der sonstigen geborgenen Materialien zu erbringen
5.
6. Die Dokumentation und Nachweisführung der Leistungen de
Technischen Erkundung in den Flächen SB17/18(Los1)und
SB1 Zentral(Los 2)erfolgtn icht über die Software SEDAT.
7. Ü
Räumtagebuch/Bautagesberichtzu führen und dem AG
vorzulegen.Dieses muss Angaben über den Arbeitsablauf und
die für die Abrechnung relevanten Merkmale enthalten
·Anzahl,Einsatzzeiten und Funktion der eingesetzten
Arbeitskräfte
·Anzahl und Einsatzzeiten der eingesetzten Maschinen und
Geräte
·Angaben zu den Witterungsbedingunge
·Arbeitsleistung
·bearbeitete Fläche(mit Fundaufkommen)
notweniger Zeitaufwand
·Zeitaufwand für Objektbergung(mit Fundaufkommen
·Zeitaufwand für VolR/Sep.(mit Fundaufkommen)
·
·Besondere Vorkommnisse
·Ergebnisse der Qualitätskontrollen
1. Unabhängig vom Erfordernis eines Aufmassblattes ist für
jedes Testfeld/jede Arbeitsfläche mit Aufnahme der
Kampfmittelräumung einParzellenplananzulegen(s.
3.5), in dem arbeitstäglich vor Ort alle Leistungen erfasst
werden und diesbezüglich relevante Flächenanteile in ihrer
Lag

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 52 von 59

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Angebotsaufforderung

Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR 2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeME EinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

r

r t

s

n

und Ausdehnung verzeichnet werden. Der Parzellenplan ist de
FBL umgehend nach Abschluss der Arbeiten in diesem Testfel
und auf jeden Fall vor Anmeldung zur QK zu übergeben.
2.Für jedes Testfeld ist mit Aufnahme der Kampfmittelräumun
ein„Erfassungsblatt für Kampfmittelfunde“(Beispiel in der
Anlage 3.6, angepasst nach A-9.4.10) anzulegen und während
der Arbeiten fortlaufend zu führen. Das Erfassungsblatt wird z
Ausführung auf Datenträger im Excel-Format übergeben. Es is
vom AN auf Basis der Geländeerfassungen/
mittels EDV zu führen.Die Zuordnung der "Anzahl nach
Fundklassen B-K" (s. dort)erfolgt automatisch. Besonderheite
wie Volumenräumung oder nicht geräumte Flächenanteile sind
in dem zugehörigen Parzellenplan zu vermerken. D
Schwerpunkt liegt auf der Erfassung der gefundene
Kampfmittel in Anzahl,Art(inkl.Angabe zur Bezünderung) und
räumlicher Verteilung sowie,soweit möglich, zum Zustand. De
Weiteren sind alle sonstigen Störkörper, wie Schrot
ferromagnetische Steine u. Ä.in Anz
Verteilung zu erfassen
3.
Störpunkte (Anomalien im Testfeld) fortlaufend zu nummeriere
(„1-x“) und die diesem Störpunkt zugehörigen geborgenen
Störkörper nach Fundklasse einzuordnen und zu verzeichnen
(Fundklassen B bis K gem. BFR KMR). Sind mehre
Störkörper gleicher Art in einer Angrabung/a
(ein Störpunkt/eine Anomalie)vorliegend, w

entsprechende Anzahl der Anomalie zugeordnet.

i

,

.

4.Unterschiedliche Fundklassen sind zwingend zu trennen. B
Kampfmitteln sind vorhandene Zünder zu vermerken, zudem
ist,soweit feststellbar,die Herkunft (DR, sonstige (Alliierte, Bw
WGT etc.)) anzugeben
Gewichtdes/der Störkörper zu mach
Tiefenklassen von 10 cm Schritten (Angabe"10" für0-10 cm u
GOK, "20" für10-20cm u.GOK, usw.) anzugeben.Die Angab
„Fläche“erfolgt für in der Fläche nicht trennbare Funde
(„Nester“, dichte Lagerung) in m².
5.
Räumplan mit Lage der Testfelder/Räumflächen als

fortlaufender Bestandsplan zu erstellen und tagesaktuell zu

s

führen.
6.
geborgenen Fundstücke (s.o.)zu erbringen.
7.
8.
Daten sind EDV-mäßig zu erfassen,zu speichern und dem AG
wöchentlich per Email oder auf Speichermedium (z.B. USB-
Stick) sowie als gedrucktes und unterschriebenes Original zu
übergeben. Vor jedem Datenaustausch ist sicherzustellen, das
sich auf dem Medium keine Viren befinden.Jedes Medium ist
daher unmittelbar vor Übergabe auf Viren zu untersuchen. Bei
Nichteinhaltung des Virenschutzes kann der Verursacher zum
Schadenersatz herangezogen werde
9.Die personellen Aufwendungen für die Dokumentation und

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 53 von 59

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Angebotsaufforderung

Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMenge MEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
10.Nachweisführung über die Ausführungszeit sind in
Positionen "
Nachweisführung TE" zu kalkulieren.
11.
12.
13.Der Abschlussbericht beinhaltet die zusammenfassende
Dokumentation (textlich,graphisch)der durchgeführten
Arbeiten und beinhaltet den Abschluss des gesamten
Nachweisverfahrens(Dokumente,Berichte,Erfassungsblätter,
Karten, etc.).Die Erstellung hat gem.den Vorgaben de
Anhangs A-9.4.10 der BFR KMR [1]zu erfolgen. SEDA
Dokumente sind entsprechend in die Anlagen zum Ber
einzubinden
14.Der Abschlussbericht ist dem AG über die FBL als Vorab-
Exemplar (einfach)sowie in der Endversion in3-facher
Ausfertigung sowie zudem digital zu übergeben. Die Erstellung
der Endversion der Bestands- und Vermessungspläne
Nachweisführung) ist Bestandteil des Abschlussbericht
15.
16.Um den Kampfmittelbeseitigungsdiensten der Länder die
Übernahme abgesuchter Kampfmittelräumflächen in d
geographische Informationssysteme zu ermöglichen, is
Räumkarte in einem der folgenden Formate zu überge
· ESRI-Shape,
· CAD-Datei (h
Flächenräumstellen auf einem jeweils eigenen Layer z
führ
· Digitale Koordinatenliste mit zugehöriger Karte, in der
Lage der einzelnen Flächeneckpunkte zu erkennen ist.
1. Als Bezugssystem ist das Koordinatensystem ETRS
UTM-33 zu verwenden
2.
3. Für das Los 1
Abschlussberichte zu fertigen
4. Abschlussbericht Kampfmittelräumung Phase C, Räumfläche
G-Nordwest WEST
5.
· Abschlussbericht Kampfmittelräumung Phase C, Räumfläche
F-West WEST
· Abschlussbericht Technische Erkundung Phase B, SB17/18
1.
2. Für die Lose 2
Abschlussberichte zu fertigen
· Abschlussbericht Kampfmittelräumung Phase C, Räumfläche
G-Nordwest OST
· Abschlussbericht Kampfmittelräumung Phase C, Räumfläche
F-West OS
· Abschlussbericht Technische Erkundung Phase B, S
Zen
Berichte,die den vorgenannten Anforderungen nicht
entsprechen,werden unbearbeitet zurückgesandt und sind
binnen 5 Werktagen erneut einzureichen.

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 54 von 59

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Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
2.4.6Zeitliche Vorgaben/Einschränkunge
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt während des Betriebs des
TrÜbPl Altengrabow.Der Auftragnehmer hat seinen Personal-
und Geräteeinsatz so zu planen(auch kurzfristig), dass eine
zügige und konstante Bearbeitung innerhalb der gesetzten
Fristen mit einem werktäglichen(Montag-Freitag)Einsatz
gewährleistet werden kann.Er setzt hierzu jederzeit
ausreichend Personal und Gerät ein.Auf mögliche
witterungsbedingte Einschränkungen wird hingewiesen.Ein
Anspruch auf Vergütung witterungsbedingter Ausfallzeiten
besteht nicht.
Der in der Anlage6 beigefügte vorläufige Bauzeitenplan ist
bzgl.der Ausführung und Abfolge der Bearbeitung der
einzelnen Räumflächen und soweit die Besonderen
Vertragsbedingungen in Blatt214 keine anderweitigen
Termine benennen (dann gelten diese!)bzgl.des Start-
und Endtermins zur Kalkulation anzusetze
Die verbindlichen zur Ausführung vorgesehenen
Ausführungszeiträume werden in den Verdingungsunterlagen
(Blatt214)angegeben
Arbeiten der KMR in den Teilflächen G-Nordwest WEST(Los 1)
sowie G-Nordwest OST (Los2) können Einschränkungen
unterliegen,die aus dem Schießbetrieb umliegender
Schießbahnen resultieren
Bei gegebenen Einschränkungen in aktiven Räumbereichen
sind Arbeiten in nicht betroffene Teilflächen zu verlegen.
Bei Sperrung der gesamten Teilflächen in G-Nordwest sind die
Arbeiten für den angeordneten Zeitraum in die Räumflächen F-
West WEST (Los 1) und/oder F-West OST (Los2)zu verlegen.
Bei Sperrung beider Teilflächen im Los1 und/oder Los 2sind
die Arbeiten für den angeordneten Zeitraum zu unterbrechen.
Die Vergütung der Räumstelleneinrichtung erfolgt über diesen
Zeitraum über die Vorhaltepauschale.
Anmerkung:Werden kurzfristige Sperrungen der aktiv
bearbeiteten Räumflächen G-Nordwest WEST,F-West WEST
und/oderG-Nordwest OST,F-West OST erforderlich,die beim
AN nicht mit einem Vorlauf von min.2 AT angemeldet wurden
und kein Ausweichen in die Flächen der Technischen
Erkundung möglich ist,werden für den Personaleinsatz
Stillstandszeiten zu den vertraglich vereinbarten
Stillstandspositionen vergütet. Für angeordnete Sperrungen,
die einen Vorlauf von≥ 2Werktagen aufweisen, werden keine
personenbezogenen Stillstandszeiten vergüte
Die Ausführung der jeweiligen Technischen Erkundungen
SB 17/18(Los1) und SB1 Zentral(Los 2)erfolgen während
der Inst.-Zeiten (22.03.bis 02.04.2027und12.07.bis
20.08.2027).Der Zeitraum22.03.bis 02.04.2027 steht für
vorbereitende Maßnahmen (Vermessung/Vermarkung,
Baufeldfreimachung)zur Verfügung.Im Zeitraum12.07.bis
20.08.2027 erfolgt die

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 55 von 59

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Angebotsaufforderung

Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
Technische Erkundung.Während dieser Zeit werden die
Arbeiten auf den Räumflächen G-Nordwest WEST bzw.G-
Nordwest OST unterbrochen (s.Bauzeitenplan Anlage6).
Ob und inwieweit Unterbrechungen der KMR im Bereich der
o.g.Flächen erfolgen, ist vom „tagesaktuellen“Üb-und
Schießbetrieb der Bw auf dem TrÜbPl abhängig.Das
Erfordernis kann bei„0“bis„x“ liegen.
Bei unvorhergesehener witterungsbedingter Unterbrechung
bedingt durch starken,anhaltenden Bodenfrost oder massive
geschlossene Schneedecke, die eine Fortführung der Arbeiten
zur vollflächig,punktuell bodeneingreifenden KMR nicht weiter
ermöglichen sowie keine Fortführung anderweitiger Arbeiten
erlauben wird die Vorhaltung der Einrichtungen über eine
Stillstandspauschale pro Woche vergütet.Vorgenannte
Unterbrechung erfolgt ausschließlich auf Anordnung des AG,
ggf.nach Prüfung eines Antrages des AN.
Die für Los 1und Los2 im Zeitplan Anlage6ausgewiesene
Unterbrechung der Arbeiten während der Weihnachtspause in
der52.KW2027und01.KW2028 ist einzukalkulieren und
stellt keine angeordnete Unterbrechung dar.In Absprache mit
dem AG/FBL sind die Arbeiten zur KMR während der 01. KW
2028möglich
In den im Zeitplan Anlage6 nicht näher ausgewiesenen
Zeiträumen „Einschränkungen durch Truppenteile“kann es zu
räumlichen Beschränkungen in der Ausführung kommen.Grund
sind einzuhaltende Sicherheitsabstände zum Übungsbetrieb
verschiedener Truppenteile. Sofern erforderlich,sind Arbeiten in
Bereiche zu verlegen, indenen keine Sicherheitsabstände
einzuhalten sind.Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt
nicht

Die Arbeitszeiten auf der Räumstelle sind mit dem AG abzustimmen.

Die Dokumentation/der Abschlussbericht ist der FBL als Vorab-
Exemplar spätestens10Arbeitstage nach Endabnahme der
Geländearbeiten zu übergeben.
3Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis
Die Mengenansätze sind begründet und näher verifiziert durch
die Ergebnisse der Testflächenräumung und,soweit vorliegend,
der Räumung benachbarter Flächen sowie durch die
Erkenntnisse zu den örtlichen Gegebenheiten.Die
Mengenansätze berücksichtigen dabei auch die anteiligen
Flächenanteile unterschiedlicher(zu erwartender)
Belastungsdichten in einzelnen Sektoren/Räumflächenanteilen
in der Gesamtfläche (Räumfläche bzw. Los).Insofern können
die Mengenansätze nicht auf den rechnerischen Mittelwerten
der in Testfeldern ermittelten Belastungsdaten fußen noch mit

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 56 von 59

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Angebotsaufforderung

Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR 2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMengeMEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR
diesen gleichgesetzt werd
Unter Berücksichtigung der Standorthistorie und der
grundsätzlich bestehenden Unwägbarkeiten sowie der sich aus
dem Erfordernis zur Abwehr unmittelbarer Gefahren
ergebenden Notwendigkeiten ist mit Abweichungen von den
bzw.Verschiebungen in den im Leistungsverzeichnis in den
Positionen in Ansatz gebrachten Mengen zu rechnen,da diese
zum derzeitigen Zeitpunkt nur abgeschätzt werden können.
Die zu erwartenden Leistungen sind daher im LV als
Normalposition mit abgeschätzten,nach bisherigen
Erkenntnissen absehbaren Mengen versehen.Die Abschätzung
ist dem Sachverhalt geschuldet, dass in der KMR ein vorheriger
Einblick in den(tieferen)Untergrund nur begrenzt möglich ist,
detektierte Anomalien in Anbetracht des ausgewiesenen
Räumbedarfs (Gefahrenabwehr auf Flächen der Kategorie 4
gem.BFR KMR)bzw. des Erkundungsbedarfs
(Gefahrenerforschung)zwingend zu identifizieren sind. Insofern
sind diese Störpunkte nach Erfordernis (bei Antreffen)zu
öffnen,alle verursachenden Störkörper zu identifizieren und
nach Maßgabe(gemäß dem Räumziel) zu bergen.
Minderungen der zu beräumenden Fläche innerhalb der
einzelnen Räumflächen können sich jederzeit durch nicht
räumbare Flächen oder zurückgestellte/aus der Räumung
genommene Flächenanteile ergeben.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis des tatsächlich in den
einzelnen Leistungsbildern (Positionen) erbrachten
Leistungsumfanges zu den vertraglich vereinbarten
Einheitspreisen.
In den Leistungspositionen der„Vollflächig punktuell
bodeneingreifende Kampfmittelräumung“ erfolgt die Zuordnung
in die Belastungskategorien (z.B. 0,05 -0,1Stp/m²)nach
Anzahl der Störpunkte auf der jeweils innerhalb einer Parzelle
mit diesem Verfahren bearbeiteten Fläche(max.2.500m²
Flächengröße).
Abgerechnet wird auf die in die Horizontale projizierte Fläche
der geräumten Flächenanteile.Faktoren für die
Leistungserbringung im Bereich von morphologisch engräumig
geprägten Geländeabschnitten,natürlichen oder künstlichen
Mulden,Senken, Hügeln,Wällen etc. sind einzukalkulieren.
Minderungen der zu räumenden Fläche innerhalb der einzelnen
Testfelder(TE,Phase B)können sich jederzeit durch nicht
räumbare Flächen oder zurückgestellte/aus der Räumung
genommene Flächenanteile ergeben. Die Festlegung des
tatsächlich erforderlichen Erkundungsbedarfes innerhalb eines
Testfeldes obliegt dem Vertreter des A
Die Abrechnung der Leistung für die Technische Erkundung
erfolgt nach Tagesleistung(m²/Tag*Sondenpaar bzw.
Baggertrupp).
Der Einsatz von„Fachkundigen Munition“ist gemäß den
Anforderungen (s.Kap. 1.2) zu gewährleisten und in der

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 57 von 59

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Amt für Immobilien- und Baumanagement

Angebotsaufforderung

Projekt:KMR07-14Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow
LV:LBLB_KMR AGR2027-2028_Lose1+2_G-Nordwest_F-West
OrdnungszahlLeistungsbeschreibungMenge MEEinheitspreisGesamtbetrag
in EURin EUR

Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.

ahrt )

Anlagenverzeichnis
Anlage1 Karten
Anlage1.1
Anlage1.2.1Karte Räumfläche G-Nordwest WEST(Los 1
Anlage1.2.2Karte Räumfläche G-Nordwest OST (L
Anlage1.2.3Karte Räumfläche F-West WEST (Los
Anlage1.2.4Karte Räumfläche F-West OST(Los 2)
Anlage1.2.5Karte TE-Fläche SB17/18(Los
Anlage1.2.6Karte TE-Fläche SB1 Zentral (
Anlage2 Daten zum Räumgebie
Anlage2.1Koordinaten der Räumflächen (werden bei
Auftragserteilung übergeben)
Anlage2.2Einstufung der KM-Belastung nach Vorerkundung
(Karte aus [2
Anlage2.3Funde Kampfmittel aus Vorerkundung (aus [2]
Anlage2.4Fotodokumentation Ü
Anlage3 Vorlagen
Anlage3.1Kampfmittelübergabeprotokoll Land Sachsen-
Anhalt
Anlage3.2Zuordnungsliste /Übergabe Kampfmittel Land
Brandenburg
Anlage3.3Parzellenplan KMR Phase C
Anlage3.4entfällt
Anlage 3.5
Anlage 3.6Erfassungsblatt TE Sachsen- Anh
Anlage 3.7
Anlage4 Sicherheits-
Anlage5 Arbeits-und Sicherheitsplan(gem.Anhang 4 DGUV-I
201-027
Anlage6 Bauzeitenplan2027/28
Quellenverweis:
[1]Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR):
Arbeitshilfen zur wirtschaftlichen Erkundung, Planung und
Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes.-
BImA,BMVg(Stand06-2024). unter:www .b fr- kmr .d
[2]Gesamtkonzept zur Kampfmittelräumung auf dem TrÜbPl
Altengrabow Stand 17.10.2003.
[3]FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 3839-301
Altengrabower Heide.
[4]FFH-Vorprüfung für das SPA-Gebiet DE 3839-421
Altengrabower Heide.
[5]Ergänzungsschreiben zur FFH-Vorprüfung für das FFH
Gebiet DE 3839-301

Druckdatum: 07.09.2026 Seite: 58 von 59

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