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Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE mit Anl.pdf

Kampfmittelräumung und technische Erkundung auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 4 zur LB Räumstelle TrÜbPl Altengrabow KMR 2027-28 – G-Nordwest + F-West – Phase C Stand: August 2026 Technische Erkundung–Phase B

Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Altengrabow

LK-Nr.: 724 033 7001

Kampfmittelräumung TrÜbPl Altengrabow Räummaßnahme 2027-28

Räumflächen Üb-Raum G-Nordwest, F-West – Phase C

Technische Erkundung SB 17+18, SB 1 Zentral

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Auftraggeber: Amt für Immobilen- und Baumanagement Magdeburg Tessenowstr. 1 39114 Magdeburg

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 4 zur LB Räumstelle TrÜbPl Altengrabow KMR 2027-28 – G-Nordwest + F-West – Phase C Stand: August 2026 Technische Erkundung–Phase B

A ERLÄUTERUNGSTEXT

INHALTSVERZEICHNIS SEITE

1 EINLEITUNG .............................................................................................................. 1

2 ALLGEMEINE DATEN / STANDORTBESCHREIBUNG ............................................ 1

3 AUFBAU- UND INHALT DES SIGE-PLANS .............................................................. 2

4 GEFÄHRDUNGEN UND SCHUTZMASSNAHMEN .................................................... 2 4.1 GEWERKSPEZIFISCHE GEFÄHRDUNGEN, SCHUTZMAßNAHMEN UND EINRICHTUNGEN ...................................................................................................... 2 4.1.1 Baustellenvorbereitung / -einrichtung .......................................................................... 3 4.1.2 Vermessung ................................................................................................................ 4 4.1.3 Baufeldfreimachung (Freischnitt)................................................................................. 4 4.1.4 Baufeldfreimachung (Abbrucharbeiten) ....................................................................... 4 4.1.5 Kampfmittelräumung ................................................................................................... 4 4.1.6 Ergänzung für kontaminierte Bereiche / Kampfstoffverdacht ....................................... 4 4.1.7 Ergänzung für kontaminierte Bereiche / sonstige Materialien ...................................... 4 4.2 KOORDINATION BEI GEGENSEITIGER GEFÄHRDUNG ......................................... 4 4.2.1 Baustellenverkehr ....................................................................................................... 5 4.2.2 Gruben / Gräben / Bodenöffnungen ............................................................................ 5 4.2.3 Staubemissionen ........................................................................................................ 6 4.3 ALLGEMEINE REGELUNGEN ................................................................................... 6 4.3.1 Gefährdungsbeurteilung / Betriebsanweisungen / Unterweisungen ............................. 6 4.3.2 Personal / Anwesenheit .............................................................................................. 6 4.3.3 Meldewesen / Kommunikation .................................................................................... 6 4.3.4 Zusammenarbeit von Unternehmern und Koordinatoren ............................................. 7 4.3.5 Erste Hilfe ................................................................................................................... 7 4.3.6 Rettungskette .............................................................................................................. 7 4.3.7 Flucht- und Rettungswege .......................................................................................... 7 4.3.8 Brandschutz ................................................................................................................ 7 4.3.9 Arbeitsmedizinische Vorsorge ..................................................................................... 7 4.3.10 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ....................................................................... 7 4.3.11 Maschinen und Geräte ................................................................................................ 8 4.3.12 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ......................................................................... 8

5 SCHLUSSBEMERKUNGEN ....................................................................................... 8

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite I West_TE.docx

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B ANLAGEN

ANLAGENVERZEICHNIS

  1. TABELLE GEFÄHRDUNGEN / SCHUTZMAßNAHMEN

  2. SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite II West_TE.docx

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 4 zur LB Räumstelle TrÜbPl Altengrabow KMR 2027-28 – G-Nordwest + F-West – Phase C Stand: August 2026 Technische Erkundung–Phase B

1 EINLEITUNG

Die Umsetzung der Arbeiten zur KMR-Maßnahme 2027/2028 auf dem Gelände des TrÜbPl Alten- grabow fällt in die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Amt für Immobilien- und Baumanagement (AIB) Magdeburg. Da die anstehenden Tätigkeiten in weiten Teilen mit klassischen Tiefbauarbeiten gleichzusetzen sind, werden die Arbeiten im Wesentlichen gemäß der “Verordnung über Sicherheit und Gesund- heitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung vom 10.06.1998) durchgeführt. Der Sicher- heits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) dient dazu:

  • die Gefährdungen für alle am Bau/auf der Räumstelle zu minimieren,

  • die Gefährdung, die von der Räumstelle auf unbeteiligte Dritte ausgeht, zu minimieren,

  • Störungen im Bauablauf zu vermeiden und

  • die Qualität der geleisteten Arbeit zu erhöhen.

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines SiGe-Plans für die Kampfmittelräumung auf dem TrÜbPl Altengrabow ergibt sich aus der Tatsache, dass neben dem AN KMR auch Arbeiten seitens der Bundeswehr (TrÜbPlKdtr) und der Länderräumdienste erfolgen. Da auch Bundeswehr und Räumdienst als Arbeitgeber im Sinne der Baustellenverordnung anzusehen sind, werden bei den Arbeiten mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig. Zudem sind besonders gefährliche Arbeiten im Sinne § 2 Abs. 3 BaustellV Anhang II (hier Ziffer 2) auszuführen.

Der SiGe-Plan zeigt im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Sicherheitsplan für die Kampf- mittelräumung gemäß Anhang 4 der DGUV I 201-027 (A+S-Plan; Anlage 5 zur Leistungsbe- schreibung) die relevanten Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf und stellt Anforderungen dar, die sich aus:

  • den gewerkspezifischen Tätigkeiten und

  • der örtlichen und zeitlichen Zusammenarbeit mehrerer Gewerke

ergeben. Zur Abwehr dieser Gefährdungen stellt der SiGe-Plan technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie deren zeitliche und örtliche Verfügbarkeit dar.

Die im SiGe-Plan aufgeführten Anforderungen bzw. Vorgaben gelten zusätzlich zu den allgemei- nen und besonderen Bestimmungen der einschlägigen gesetzlichen und technischen Regel- werke. Sie entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Eigenverantwortlichkeit hinsichtlich der Einleitung bzw. Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen, die sich u.a. aus dem Arbeits- schutzgesetz und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ergeben.

2 ALLGEMEINE DATEN / STANDORTBESCHREIBUNG

Zur Beschreibung der administrativen und allgemeinen Belange des Projektes bzw. des Stand- ortes TrÜbPl Altengrabow wird auf die Leistungsbeschreibung und den A+S-Plan in den Verdin- gungsunterlagen verwiesen. Die folgenden Ausführungen beschränken sich – sofern sie nicht im A+S-Plan beschrieben sind – auf die sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Sachverhalte zur Ableitung der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung.

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite 1 West_TE.docx

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 4 zur LB Räumstelle TrÜbPl Altengrabow KMR 2027-28 – G-Nordwest + F-West – Phase C Stand: August 2026 Technische Erkundung–Phase B

3 AUFBAU- UND INHALT DES SIGE-PLANS

Gemäß der Baustellenverordnung muss der SiGe-Plan „die für die betreffende Baustelle anzu- wendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang 2 enthalten, sowie erforderlichenfalls bei Erstel- lung des Plans betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände berücksichtigen ...“. Da im Rahmen der Kampfmittelräumung die Beschäftigten entsprechend der Gefahrstoffverord- nung explosionsgefährlichen Stoffen ausgesetzt sind und die Ausübung dieser Tätigkeiten als besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV. gelten, ist die Ausführung entspre- chender besonderer Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen des SiGe-Plans notwendig (s. Kapitel 4).

Die baustellenbezogen anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen werden verbunden mit Angaben zur Gefährdung in der zeichnerischen Darstellung in Anlage 2 gewerkspezifisch mit Hinweisen zur praktischen Umsetzung dargestellt. Weiterhin sind die wichtigsten Aspekte der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination im folgenden Kapitel 4 textlich beschrieben.

4 GEFÄHRDUNGEN UND SCHUTZMASSNAHMEN

Die Beurteilung der spezifischen Gefährdungen sowie die Auswahl der Einrichtungen bzw. Schutzmaßnahmen erfolgte auf der Grundlage der Planungs- und Verdingungsunterlagen. Im Verlauf der projektspezifischen Umsetzung der Maßnahme werden die Inhalte des SiGe-Plans durch den Koordinator nach Bedarf konkretisiert bzw. fortgeschrieben, um einen dem Baufort- schritt angepassten Sicherheitsstandard gewährleisten zu können.

In der Ausführung der Kampfmittelräumung ergeben sich nachfolgende Tätigkeiten, die als besonders gefährliche Arbeiten gem. Anhang II der BaustellV eingestuft werden müssen.

Es handelt sich hierbei um Arbeiten, bei denen die Beschäftigten

  • explosionsgefährlichen, krebserzeugenden (Kat. 1 o. 2) Stoffen ausgesetzt sind (z.B. Bergung von Fundmunition und Bombenblindgängern, Sprengarbeiten nicht transport- fähiger Munition, Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Altablagerungen, Vergrabun- gen), Arbeiten mit Asbest (Altablagerungen, Vergrabungen),

  • Sprengstoff einsetzen (z.B. Sprengung nicht transportfähiger Fundmunition vor Ort).

4.1 GEWERKSPEZIFISCHE GEFÄHRDUNGEN, SCHUTZMAßNAHMEN UND EINRICHTUNGEN

Die gewerkspezifischen Gefährdungen mit entsprechend ausgewählten Schutzmaßnahmen sowie arbeitsschutzrelevante Einrichtungen, die während der Kampfmittelräumung auf dem TrÜbPl Altengrabow von Bedeutung sind, sind im Wesentlichen im A+S-Plan detailliert beschrie- ben und finden daher an dieser Stelle bis auf einen Hinweis zum A+S-Plan keine weitere Erläu- terung.

In der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Auflistung sind sämtliche zum gegenwärtigen Zeit- punkt bekannte Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Einrichtungen erfasst. Diesen werden jeweils eine Auswahl an Sicherheitsbestimmungen zugeordnet. Sie bildet die Grundlage für die zeichnerische Darstellung des SiGe-Plans (Anlage 2; wird vor Beginn der Räummaßnahme erstellt).

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite 2 West_TE.docx

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 4 zur LB Räumstelle TrÜbPl Altengrabow KMR 2027-28 – G-Nordwest + F-West – Phase C Stand: August 2026 Technische Erkundung–Phase B

4.1.1 Baustellenvorbereitung / -einrichtung

Erd- und Freileitungen Nach Auskunft der TrÜbPlKdtr befinden sich innerhalb der Räumfläche im Nahbereich der Platz- randstraße Fernmelde- sowie Starkstromleitungen. Eine Karte mit der Lage von Leitungen wird vor Räumbeginn übergeben. Unabhängig davon hat sich der AN vor Baubeginn über die Art und Lage von Kabeln, Leitungen und sonstigen baulichen Anlagen bei der Kommandantur des TrÜbPl bzw. dem BwDLZ eigen- verantwortlich zu informieren und ggf. erforderliche Genehmigungen einzuholen. Zusätzlich sind die o.g. Leitungen gegebenenfalls vor Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit der Kommandantur des TrÜbPl zu orten und zu kennzeichnen.

Verkehr im Umfeld und auf dem Räumgebiet Auf dem Areal des TrÜbPl Altengrabow gelten grundsätzlich folgende Verkehrsregeln: · Auf dem TrÜbPl gilt die STVO, · Maximale Fahrgeschw.: 50 km/h unter Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, · Befahren des TrÜbPl nur mit Fahrzeugen, die unmittelbar mit den Arbeiten in Zusammen- hang stehen (keine Privat-PKW), · Parken der Privat-PKW im Bereich der „alten“ Wache (wird durch die Kommandantur des TrÜbPl festgelegt). Während der Durchführung der Kampfmittelräumung werden die in Bearbeitung stehenden Räumflächen für den Übungsbetrieb der Bundeswehr gesperrt. Die im Randbereich des TrÜbPl verlaufende Platzrandstraße bis zur jeweiligen Räumstellenein- richtung (RE) wird als Rettungsweg ausgewiesen. Siehe hierzu auch Anlage 1.1 in der LB. Alle Hauptfahrwege wie Platzrandstraße, etc. sind grundsätzlich mit „handelsüblichen“ PKW befahrbar. Die von hier abzweigenden Wege sind nur mit an die Geländegegebenheiten ange- passten Fahrzeugen, i.d.R. Allradfahrzeuge, zu befahren.

Baustellensicherung Der TrÜbPl ist aufgrund seiner räumlichen Ausdehnung nur durch eine Beschilderung vom umgebenden Gelände abgegrenzt. Um die jeweiligen Räumgebiete zu kennzeichnen, hat der AN die bestehenden Zufahrten in die jeweiligen Räumflächen mit Warnschildern zu versehen. Alle mit Schranken versehenden Zufahr- ten sind nach Durchfahrt wieder zu verschließen. Aktive Räumbereiche sind entsprechend dem Räumfortschritt mit Warn- und Verbotsschildern gegen unbefugten Zutritt Dritter zu kennzeichnen.

Die im Folgenden im Rahmen der Baustellenvorbereitung/-einrichtung aufgeführten Unterkapitel sind detailliert im A+S-Plan beschrieben und finden daher an dieser Stellen keine weitere Erläu- terung.

Ø Versorgung Ø Entsorgung Ø Sozialeinrichtungen Ø Beleuchtung Ø Bereitstellungslager Ø Lagerung Abfall / kontaminierte Materialien Ø Betrieb von Diesel-Tankanlagen

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite 3 West_TE.docx

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4.1.2 Vermessung

Ø (s. A+S-Plan)

4.1.3 Baufeldfreimachung (Freischnitt)

Ø (s. A+S-Plan)

4.1.4 Baufeldfreimachung (Abbrucharbeiten)

Ø (s. A+S-Plan)

4.1.5 Kampfmittelräumung

Bezüglich des Transportes von Kampfmitteln zum Bereitstellungslager (räumstelleninterner Transport) gilt:

Ø Kampfmittel gehören nach den Transportbestimmungen zur Gefahrenklasse 1 „Explosi- onsgefährliche Stoffe“. In Anlehnung an § 1 des Gesetzes über die Beförderung gefähr- licher Güter (GGBefG) finden die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter innerhalb eines abgeschlossenen militärischen Geländes oder einer Räumstelle grund- sätzlich keine Anwendung. Die nachfolgend angeführten Sicherheitsmaßnahmen resultie- ren aus der Gefährdungsbeurteilung des Transportprozesses nach §§ 5 u. 6 des Arbeits- schutzgesetzes.

Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind detailliert im A+S-Plan beschrieben und finden daher an dieser Stelle keine weitere Erläuterung.

Ø Aufbewahrung von Kampfmitteln

Ø Bagger / Baugeräte / Separieranlage

Ø Baugruben / Gräben / Aushubfelder

Ø Übergabe von Kampfmitteln

Ø Vernichtung von Kampfmitteln (Sprengarbeiten)

4.1.6 Ergänzung für kontaminierte Bereiche / Kampfstoffverdacht

Ø (s. A+S-Plan)

4.1.7 Ergänzung für kontaminierte Bereiche / sonstige Materialien

Ø (s. A+S-Plan)

4.2 KOORDINATION BEI GEGENSEITIGER GEFÄHRDUNG

Die Koordination des Einsatzes von nicht der Kampfmittelräumung zuzuordnenden Subunterneh- merfirmen obliegt dem verantwortlichen Räumstellenleiter der jeweiligen Räumfirma. Dieser hat für die ordnungsgemäße Einweisung der Mitarbeiter der eingesetzten Subunternehmerfirmen vor dem jeweiligen Arbeitsbeginn auf der Baustelle ebenso wie für die Einhaltung der Arbeitsschutz- bestimmungen und das sicherheitsgerechte Verhalten selbständig zu sorgen.

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite 4 West_TE.docx

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 4 zur LB Räumstelle TrÜbPl Altengrabow KMR 2027-28 – G-Nordwest + F-West – Phase C Stand: August 2026 Technische Erkundung–Phase B

Die Beurteilung der gegenseitigen Gefährdungen durch mehrere zeitparallel tätige Räumfirmen mit den jeweiligen Gewerken (z.B. Baufeldfreimachung, Kampfmittelräumung, Transporte etc.) sowie die Nutzung des TrÜbPl durch die Bundeswehr und übende Truppenteile erfolgte auf der Grundlage der Planungs- und Verdingungsunterlagen. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand können folgende gegenseitige Gefährdungen auftreten (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird im Rahmen der projektspezifischen Bauplanung/Durchführung durch den Koordinator fortgeschrieben).

4.2.1 Baustellenverkehr

Gegenseitige Gefährdungen sind grundsätzlich vorhanden, wenn:

· sich Fuß- und/oder Fahrwege kreuzen, · Fahrwege gleichzeitig als Fußwege benutzt werden, · Rückwärtsfahrten durchgeführt werden müssen, · sich Arbeitsflächen auf oder an Fahrwegen befinden.

Aufgrund der räumlichen Ausdehnung des Räumgebietes und der Verkehrswege ist eine getrennte Ausweisung und Kennzeichnung der Verkehrswege nicht möglich bzw. sinnvoll.

Befinden sich jedoch Räumbereiche an der Grenze zu (Abstand < 50 m) bzw. auf Verkehrs- wegen, die von mehreren AN und/oder der Bundeswehr genutzt werden, müssen diese temporär gesperrt bzw. gesichert werden. Um eine Durchfahrmöglichkeit zu gewähren, sind die Arbeiten in Absprache kurzfristig zu unterbrechen.

Baumaschinen (entsprechender Größe) sind als Mindestanforderung für Rückwärtsfahrten mit akustischen Warnsignalen ausgestattet. Ist die Sicht des Maschinenführers auf seinen Fahr- und Arbeitsbereich durch einsatzbedingte Einflüsse eingeschränkt, muss der Maschinenführer einge- wiesen werden.

Eine weitere Gefährdung geht von Kampfmitteltransporten innerhalb der Räumstelle aus. Aus Gründen der Sicherheit „nach außen“ (Erkennbarkeit) ist das Transportfahrzeug mit entsprechen- der Warntafel sowie einer Rundum-Warnleuchte auszurüsten, die beim Transport von Kampfmit- teln auf den für Dritte zugänglichen Hauptfahrwegen (Platzrandstraße, Zuwegung in die Kaserne, etc.) eingeschaltet wird.

Im Bereich der Platzrandstraße muss der allgemeine TrÜbPl-Verkehr (Bundeswehr, sonstige übende Truppenteile, BwDLZ) verstärkt beachtet werden.

4.2.2 Gruben / Gräben / Bodenöffnungen

Sofern Tätigkeiten in Gruben oder Gräben erforderlich sind, müssen ggf. betroffene Verkehrs- wege umgeleitet werden, um die Gefahrenbereiche zu umgehen. Diese Bereiche sind mit Warn- band und Beschilderung abzugrenzen. Warnband und Beschilderung dürfen erst entfernt werden, wenn die in Gruben und Gräben durchgeführten Tätigkeiten abgeschlossen sind und keine Gefahrenlage mehr besteht. Gleiches gilt auch für Bodenöffnungen auf Verkehrswegen, die so zu sichern sind, dass keine Absturzgefährdung besteht. Abdeckungen müssen dabei den zu erwartenden Belastungen standhalten und sind so auszuführen, dass sie nicht zu verschieben sind und keine Stolperstellen bilden.

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite 5 West_TE.docx

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4.2.3 Staubemissionen

Möglichen Beeinträchtigungen durch Staubemissionen, hervorgerufen durch Räumstellenverkehr bei trockener Witterung, sind durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Reduzierung der Fahrge- schwindigkeit oder räumliche und zeitliche Trennung der Gewerke zu begegnen.

4.3 ALLGEMEINE REGELUNGEN

Die allgemeinen Regelungen in Bezug auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz, die während der Kampfmittelräumung auf dem TrÜbPl Altengrabow von Bedeutung sind, sind für die im A+S- Plan detailliert beschrieben und finden daher an dieser Stelle bis auf einen Hinweis zum A+S- Plan keine weitere Erläuterung.

4.3.1 Gefährdungsbeurteilung / Betriebsanweisungen / Unterweisungen

Zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hat der AN auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes für die Arbeitsplätze in seinem Bereich räum- stellenspezifische Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Hierzu wird u.a. auf die Verdin- gungsunterlagen und den A+S-Plan verwiesen. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilungen sind vom AN zusätzlich räumstellenspezifische Betriebsanweisungen zu erstellen. Die Gefährdungs- beurteilungen und die Betriebsanweisungen sind vor Aufnahme der Arbeiten dem AG vorzulegen.

Vor Beginn der Tätigkeiten auf der Baustelle sind alle Beschäftigten und Unternehmer ohne Beschäftigte (inkl. Subunternehmer) in die Betriebsanweisungen, die Regelungen des SiGe- Plans sowie in die Inhalte der DGUV R 113-003 (ehem. BGR 114) einzuweisen. Die Einweisung ist von den Teilnehmern schriftlich zu bestätigen.

Die Unterweisungen sind regelmäßig (vor Beginn der Arbeiten, monatlich, bei Personalwechsel, nach Bedarf) zu wiederholen.

Darüber hinaus sind auf den Räumstellen Belehrungsordner vorzuhalten, in denen mindestens die Munitionsdatenblätter der Kampfmittel vorhanden sind, die in der Leistungsbeschreibung zur Räumstelle genannt und aktuell auf der Räumstelle geborgen wurden.

4.3.2 Personal / Anwesenheit

Alle Mitarbeiter der AN werden namentlich erfasst. Es muss eine Liste mit den aktuell auf dem Standort tätigen Personen unter Benennung des Räumstellenleiters und dessen Vertreter geführt werden und bei der TrÜbPlKdtr vorliegen. Verantwortlich für das Führen sowie für die Aktualität und Gültigkeit der Liste ist der AN. Ein Personalwechsel ist sofort und vor Arbeitsbeginn anzu- zeigen und zu vermerken.

Das auf dem TrÜbPl tätige Personal hat die Anwesenheit mit Unterschrift zu quittieren. Mit der Unterschrift auf dieser Liste ist eine Haftungsverzichtserklärung gegenüber der Bundeswehr ver- bunden.

4.3.3 Meldewesen / Kommunikation

Alle vom Normalbetrieb abweichenden Vorkommnisse sind umgehend der FBL und der Leit- und Kontrollstelle (LuK) des TrÜbPl zu melden (Dienstzeiten i.d.R.: 07:00-16:15 Uhr). Außerhalb der o.g. Zeiten ist die TrÜbPl-Feuerwehr zu benachrichtigen, die ständig in Einsatzbereitschaft ist

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite 6 West_TE.docx

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(Schichtbetrieb). Bei Wildunfällen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Abt. Bundes- forstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, zu informieren.

Der AN muss dafür Sorge tragen, dass zwischen der Räumstellenleitung (bzw. dem Vertreter), dem Bereich der Baustelleneinrichtung, dem Bereitstellungslager sowie allen Truppführern ständig die Möglichkeit der Verständigung gegeben ist. Hierfür sind geeignete Hilfsmittel wie Mobiltelefone (Netz: vorzugsweise D2) oder Funksprechgeräte in ausreichender Anzahl bereit- zustellen.

Weiterhin muss eine permanente Verständigungsmöglichkeit zwischen der Räumstellenleitung (bzw. dem Vertreter), der Leitung des TrÜbPl und der FBL mittels Mobiltelefon (Netz: vorzugs- weise D2) gewährleistet werden.

Alle projektrelevanten Telefonnummern sind im Alarmplan verzeichnet.

4.3.4 Zusammenarbeit von Unternehmern und Koordinatoren

Die Arbeiten zur Kampfmittelräumung auf dem TrÜbPl Altengrabow erfolgen im Auftrag der Bun- desrepublik Deutschland, vertreten durch das AIB Magdeburg.

Die SiGe-Koordination für alle im Auftrag des AIB Magdeburg stattfindenden Arbeiten obliegt einzig dem SiGeKo des AIB Magdeburg.

Es ist davon auszugehen, dass während der Kampfmittelräumung des TrÜbPl Altengrabow mehrere Unternehmer zeitgleich auf der Baustelle tätig sind. Diese haben zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ihre Arbeiten untereinander abzustimmen.

4.3.5 Erste Hilfe

Ø (s. A+S-Plan)

4.3.6 Rettungskette

Ø (s. A+S-Plan)

4.3.7 Flucht- und Rettungswege

Ø (s. A+S-Plan)

4.3.8 Brandschutz

Ø (s. A+S-Plan)

4.3.9 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Ø (s. A+S-Plan)

4.3.10 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Ø (s. A+S-Plan)

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite 7 West_TE.docx

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 4 zur LB Räumstelle TrÜbPl Altengrabow KMR 2027-28 – G-Nordwest + F-West – Phase C Stand: August 2026 Technische Erkundung–Phase B

4.3.11 Maschinen und Geräte

Ø (s. A+S-Plan)

4.3.12 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Ø (s. A+S-Plan)

5 SCHLUSSBEMERKUNGEN

Die in diesem SiGe-Plan beschriebenen Schutzmaßnahmen tragen dem – resultierend aus den bis dato auf dem TrÜbPl ausgeführten Arbeiten zur Kampfmittelräumung – ermittelten Gefähr- dungspotential und den bestehenden Rechtsvorschriften Rechnung. Der SiGe-Plan wird in Ver- bindung mit dem A+S-Plan bei Bedarf fortgeschrieben, aktualisiert und an die baustellenspezifi- schen Gegebenheiten angepasst.

Die in diesem SiGe-Plan beschriebenen Schutzmaßnahmen entbinden die jeweils auf dem Gelände tätigen Unternehmer nicht von ihrer Verpflichtung, ggf. weitergehende Schutzmaß- nahmen für ihre Beschäftigten sowie für das Umfeld zu ergreifen. Sie haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die vorgesehenen Schutzmaßnahmen von den Beschäftigten befolgt und eingehalten werden.

S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\Anlage 4_SIGE-Plan-KMR 2027-28_G-NW_F- Seite 8 West_TE.docx

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 1 zum SiGe-Plan Räumstelle TrÜbPl Altengrabow Kampfmittelräumung 2027-28 Stand: August 2026

Tabelle: Gefährdungen/Einrichtungen und Lösungen/Schutzmaßnahmen

GewerkGefährdungen bzw.LösungenBestimmungen / HinweiseBauSteine
VorgangsnamenEinrichtungenMaßnahmenBauBG
BaustellenorganisationUnkenntnis / mangelhafte Regelungena) Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung b) Unterweisung vor Arbeitsaufnahme c) Benennung eines Koordinators d) Sicherheitsregelungen für Fremdfirmen· TRGS 400 · Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) · Baustellenverordnung (BaustellV)A 001 A 002 A 003 G 806
Baustellenvorbereitung / - einrichtungErd- und Fremdleitungena) Leitungen orten und kennzeichnen b) Leitungen ggf. sichern· DGUV V3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ · VDE-Bestimmungen · Vorschriften der Energieversorgungs- unternehmen (EVU)C 472
Verkehr im Umfeld und auf der Räumstellea) Verkehrsregeln auf TrÜbPl b) Absperrungen c) Verkehrs- und Rettungswegeplan· Straßenverkehrsordnung (StVO) · DGUV V38 „Bauarbeiten“A 026 A 008
Baustellensicherunga) Warn- und Verbotsschilder b) Absperrposten c) Sicherheitsabstände· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · DGUV V9 „Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung am Arbeitsplatz“
Versorgunga) Elektrische Anlagen / Generator (Strom) b) Wassertank (Trink-/Brauchwasser) c) Dieseltankanlage d) Telefon (Mobil, Netz: D 2) e) Fax (Mobil, Netz: D 2)· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · DGUV V3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ · VDE-Bestimmungen · Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) · Wasserhaushaltsgesetz (WHG)B 171, B 172 B 173 A 068, B 171

Seite 1 S:\654-26 AIBM AGR 2027\654_Ausschreibung\LB\Anlagen zur LB\Anlage 4 SiGe-Plan KMR 2027-28_G-NW_F-West_TE\SIGE-Plan AGR Anlage 1 - Tabelle 2027-28.doc

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 1 zum SiGe-Plan Räumstelle TrÜbPl Altengrabow Kampfmittelräumung 2027-28 Stand: August 2026

Tabelle: Gefährdungen/Einrichtungen und Lösungen/Schutzmaßnahmen

GewerkGefährdungen bzw.LösungenBestimmungen / HinweiseBauSteine
VorgangsnamenEinrichtungenMaßnahmenBauBG
Baustellenvorbereitung / - einrichtungEntsorgunga) Abwassertank b) Container für Siedlungsabfälle c) Abfallwirtschaft· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“
Sozialeinrichtungena) Tagesunterkünfte b) Sanitäranlagen· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · Arbeitstättenverordnung · ArbeitsstättenrichtlinieA 025
Beleuchtunga) Tageslicht· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“A 024
Bereitstellungslagera) Einzäunung b) Sicherheits- und Warnschilder c) Munitionsbunker d) Splitterschutzeinrichtung e) Brandschutzstreifen, Schutzabstand f) ABC-Handfeuerlöscher· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · Sprengstoffgesetz (SprengG) · DGUV V9 „Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung am Arbeitsplatz“ · ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“A 021
Lagerung Abfall / kontaminierte Materialiena) Bereitstellungsfläche b) Container c) Schwarzbereich d) Beschilderung· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierte Bereiche“ · DGUV V 9 „Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung am Arbeitsplatz“ · DGUV R 101-004 Kontaminierte BereicheA 041 C 316

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 1 zum SiGe-Plan Räumstelle TrÜbPl Altengrabow Kampfmittelräumung 2027-28 Stand: August 2026

Tabelle: Gefährdungen/Einrichtungen und Lösungen/Schutzmaßnahmen

GewerkGefährdungen bzw.LösungenBestimmungen / HinweiseBauSteine
VorgangsnamenEinrichtungenMaßnahmenBauBG
VermessungVermessunga) Begleitung durch verantwortliche Person· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“
BaufeldfreimachungFreischnitt / Baumfällarbeitena) Begleitung durch verantwortliche Person b) Mindestabstand zum Boden: > 10 cm c) Einsatz von „handgeführten“ Arbeitsmitteln d) Keine Eingriffe in den Untergrund e) Zusätzliche PSA· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · VSG 4.3 Forsten · VSG 1.1 Allg. VorschriftenB 259
AbbrucharbeitenUnterirdische Bauwerke Bodenöffnungen Nicht begehbare Bauteilea) Absperren von Gefahrenbereichen b) Baulichen Zustand prüfen, Abbruchmethode festlegen, Abbruchanweisung erstellen c) Sicherung des Fahrerplatzes in den Abbruchgeräten analog der KMR· DGUV I 201-013 Abbrucharbeiten · DGUV V 38 Bauarbeiten · DIN 4124 Baugruben und GräbenC 301 C 302

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Anlage 1 zum SiGe-Plan Räumstelle TrÜbPl Altengrabow Kampfmittelräumung 2027-28 Stand: August 2026

Tabelle: Gefährdungen/Einrichtungen und Lösungen/Schutzmaßnahmen

GewerkGefährdungen bzw.LösungenBestimmungen / HinweiseBauSteine
VorgangsnamenEinrichtungenMaßnahmenBauBG
Auffinden, Bergen, Identifizieren von Kampfmittelna) Alleinarbeitsverbot b) Begleitung durch verantwortliche Person (max. 4 Räumpaare je TF) c) Sicherheitsabstand: > 50 m (zwischen Räumpaaren) d) Keine mechanischen Einwirkungen auf KM e) Keine Lageveränderung vor Identifizierung f) Meldepflicht nicht handhabungs- und transportfähiger Kampfmittel g) Fundstellen sichern, absperren (nicht handhabungs- und transportfähige Kampfmittel)· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · Sprengstoffgesetz (SprengG) · DGUV R 113-003 „Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoffen “ · DGUV R 113-016 „Sprengarbeiten“ · BGR GUV R 113-016 „Tätigkeiten mit Explosivstoffen“ · DGUV I 201-027 Handlungsanleitung zur Gefährdungs-beurteilung und Festlegung von Schutzmaß-nahmen bei der KampfmittelräumungC 322
Aufbewahrung von Kampfmittelna) Durchsicht, Sortierung, Erfassung, Verpackung der Kampfmittel b) Lagerung im Tageslager in gesicherten, verschliessbaren Munitionsbunkern· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · Sprengstoffgesetz (SprengG) · DGUV R 113-003 „Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoffen “ · DGUV R 113-016 „Sprengarbeiten“ · BGR GUV R 242 „Tätigkeiten mit Explosivstoffen“
Bagger / Baugeräte / Separationsanlagea) Beachtung Schwenk- und Arbeitsbereich b) Standsicherheit c) Panzerverglasung, Stahlauskleidung d) allseitiger Splitterschutz für Bagger· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · DGUV I 201-027 Handlungsanleitung zur Gefährdungs-beurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der KampfmittelräumungB 181 B 182 A 069

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Tabelle: Gefährdungen/Einrichtungen und Lösungen/Schutzmaßnahmen

GewerkGefährdungen bzw.LösungenBestimmungen / HinweiseBauSteine
VorgangsnamenEinrichtungenMaßnahmenBauBG
KampfmittelräumungBaugruben / Gräben / Aushubfeldera) Böschungswinkel:£ 45° b) Sicherheitsabstand:³ 1-2 m c) Absturzsicherung, Absperrung, Beschilderung d) Verbau· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · DGUV V 38 „Bauarbeiten“ · DIN 4124 „Baugruben und Gräben“C 469 C 470
Transport (intern) von Kampfmittelna) Geeignete Transportmittel b) Beschilderung c) „Rund-um“-Leuchten d) Handfeuerlöscher e) Fachgerechte Verpackung f) Zusätzliche PSA· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · Sprengstoffgesetz (SprengG · Arbeitsschutzgesetz · GGVSE
Übergabe von Kampfmittelna) Fachgerechte Verpackung b) Übergabeprotokoll· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · Sprengstoffgesetz (SprengG) · GGVSE
SprengarbeitenSprengung nicht handhabungsfähiger Kampfmittela) Sicherheitsbestimmungen / Abstände, Verbau, etc. werden durch K(M)BD festgelegt

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Tabelle: Gefährdungen/Einrichtungen und Lösungen/Schutzmaßnahmen

GewerkGefährdungen bzw.LösungenBestimmungen / HinweiseBauSteine
VorgangsnamenEinrichtungenMaßnahmenBauBG
Ergänzung für kontaminierte BereicheKontaminationen Asbest Chemische Kampfstoffea) Meldung b) Absperrung, Beschilderung c) Einrichtung Schwarzbereich d) Separation, Zwischenlagerung e) Zusätzliche PSA· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ · Gefahrstoffverordnung · TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierte Bereiche“ · DGUV R 113-003 Anhang 5, Ziffer 16 · TRGS 519 (Asbest)C 312 C 316
AllgemeinesStaubemissionena) Reduzierung Fahrgeschwindigkeit b) Zeitliche / räumliche Trennung der Gewerke· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“D 502
Allgemeine Gefahrenabwehra) Erstellung von räumstellenspezifischen Gefährdungsbeurteilungen b) Erstellung von räumstellenspezifischen Betriebsanweisungen c) Unterweisung der Beschäftigten gemäß SiGe-Plan, BGR 114, Betriebsanweisungen d) Vorhalten von Belehrungsordnern mit Munitionsdatenblättern e) Arbeitsmedizinische Vorsorge· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · Arbeitschutzgesetz · Betriebssicherheitsverordnung · Sprengstoffgesetz (SprengG) · DGUV R 113-003A 002 D 513

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Tabelle: Gefährdungen/Einrichtungen und Lösungen/Schutzmaßnahmen

GewerkGefährdungen bzw.LösungenBestimmungen / HinweiseBauSteine
VorgangsnamenEinrichtungenMaßnahmenBauBG
AllgemeinesErste-Hilfea) Ersthelfer b) Meldeeinrichtung (Mobiltelefon, Funk) c) Aushang d) Verbandskasten e) Augenspülflaschen f) Krankentrage g) Verbandbuch· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“A 004 A 005
Flucht- und Rettungswegea) Beschilderung b) Flucht- und Rettungswegeplan· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“A 006
Brandschutza) ABC-Handfeuerlöscher b) Brandschutzordnung· DGUV R 100-001 „Grundsätze der Prävention“ · ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ · Feuerwehr TrÜbPlA 021
Lärmarbeitena) Gehörschutz tragen (ab 85db)· DGUV-Regel 112-194 „Benutzung von Gehör- schutz“ · DGUV Information 212-024 „Gehörschutz“A 030 E 609

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