Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

01b ATV Bau DIN 18299.pdf

Kältetechnik für Renovierungs- und Umbauarbeiten im Gebäude 15.8

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 09:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Projekt: 15.8 - Erneuerung und Erweiterung der Kälteversorgung im Gebäude

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen gemäß DIN 18299

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

Die Baustelle liegt auf dem Gelände des

Forschungszentrum Jülich GmbH Wilhelm-Johnen-Straße 52425 Jülich

Die Einfahrt in das Gelände ist nur durch Anmeldung beim Sicherheitsdienst an der zentralen Pforte durch die Ausstellung von Tagesausweisen möglich. Alternativ können Fremdfirmen Dauerausweise beantragen. Auskünfte dazu erteilt das Forschungszentrum Jülich.

Die Zufahrt ist bis zum Baufeld befestigt.

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingun- gen.

keine Angaben bekannt

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.

Das Bestandsgebäude 15.8 liegt zentral auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich und ist an das interne Straßennetz angeschlossen. Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt über den West-Ring. Das Gebäude besteht aus Unter-, 3 Ober- und einem Dachgeschoss.

(vgl. gesonderte Baubeschreibung)

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.

Die im Bereich der Baustelle befindlichen Überflurhydranten sind stets für den ungehinderten Zugriff der Feuerwehr freizuhalten.

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.

Alle Flächen außerhalb der Baustelleneinrichtung sind ständig freizuhalten.

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Mon- tageöffnungen.

Transporte sind durch den AN in eigener Leistung durchzuführen. Transporteinrichtungen werden nicht zur Verfügung gestellt.

0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.

Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Für Baustrom und Bauwasser wer- den zentrale Verteilungsstellen eingerichtet.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benut- zung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.

In der Baustelleneinrichtungsfläche wird für den AN Containerstellplatzfläche nach vorheriger Abstim- mung zur Verfügung gestellt.

Dateiname: 4 ATV Bau DIN 18299 Seite 1 von 3

[Seite 2]

Projekt: 15.8 - Erneuerung und Erweiterung der Kälteversorgung im Gebäude

0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Baugrunduntersuchun- gen.

Nicht erforderlich.

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.

keine Angaben bekannt

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.

keine Angaben bekannt

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.

Die Entsorgung von Baumaterialien aller Art hat nach der Abfallordnung des FZ-Jülichs zu erfolgen. Es sind KMF- und asbesthaltige Komponenten vorhanden. Für die Entsorgung werden bauseits Con- tainer bereitgestellt. Die Entsorgung in die Container muss arbeitstäglich erfolgen, da die Lagerungs- möglichkeiten auf der Baustelle beschränkt sind (vergl. „Weitere besondere Vertragsbedingungen“, Punkt 2.7).

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Ge- wässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten o. ä.

sind nicht bekannt.

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Ver- kehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

sind nicht bekannt

0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.

Nicht erforderlich.

0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und, soweit bekannt, deren Eigentümer.

Nicht erforderlich.

0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräu- mungsmaßnahmen.

Nicht erforderlich.

0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.

Sind zurzeit nicht bekannt

0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Glei- sen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Sämtliche Straßen, Wege und Plätze außerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche sind freizuhalten. Dies gilt insbesondere für Feuerwehrzufahrten und -bewegungsflächen. Verunreinigungen dieser An- lagen sind täglich durch den Verursacher zu reinigen. Dies wird nicht gesondert vergütet.

Dateiname: 4 ATV Bau DIN 18299 Seite 2 von 3

[Seite 3]

Projekt: 15.8 - Erneuerung und Erweiterung der Kälteversorgung im Gebäude

0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten o. ä.

sind nicht bekannt.

0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.

Vorabmaßnahmen werden gegebenenfalls im Leistungsverzeichnis näher beschrieben.

0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.

Die Arbeiten erfolgen zeitgleich mit anderen Gewerken.

0.2 Angaben zur Ausführung

0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.

Die Arbeiten auf der Baustelle können von Montag bis Freitag in einem Zeitrahmen von 7:00 bis 17:00 Uhr verrichtet werden. Arbeiten außerhalb dieser normalen Dienstzeit und am Wochenende sind nach Erteilung einer Son- der-genehmigung möglich (Genehmigungs-Vordruck Nr. 41.11.014/01.17 "Zustimmung zum Betreten des Forschungszentrums außerhalb der normalen Dienstzeit"). Der ausgefüllte Vordruck muss min- destens 3 Arbeitstage vorher eingereicht werden.

Alle Arbeiten sind im Vorfeld mit dem Forschungszentrum Jülich abzustimmen. Das Betreten des Ge- ländes ist nur mit Besucherschein oder Ausweis des Forschungszentrums zulässig. Das Formular „Ausstellung von Firmenausweisen des Forschungszentrums“ kann beim AG angefordert werden und ist mit Daten der Mitarbeiter ausgefüllt mindestens 1 Woche vor Arbeitsbeginn beim AG einzureichen. Die Ausweise können dann am Tag des Arbeitsbeginns bei der Ausweisstelle des AG abgeholt wer- den (vergl. „Weitere besondere Vertragsbedingungen“, Punkt 1.3).

Sämtliche weitere Angaben zur Ausführung erfolgen im Leistungsverzeichnis.

----- ENDE der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen gemäß DIN 18299 -----

Dateiname: 4 ATV Bau DIN 18299 Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung