Kabelzugarbeiten an der Sand- und Fettfanganlage des Klärwerks Karlsruhe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Auftraggeber
Stadt Karlsruhe
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
22.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten für Übertragungsnetz (45231600)
  • Bau von Kläranlagen (45252100)
  • Sonstige Elektroinstallationsarbeiten (45317000)
Bekanntmachung
karlsruhe.de
Bekanntmachungsnummer
karlsruhe:vb-5346

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Karlsruhe hat Kabelzugarbeiten im Bereich der Sand- und Fettfanganlage ihres Klärwerks beauftragt. Die Arbeiten gehören zur Sanierung der mechanischen Reinigungsstufe und zum dritten Bauabschnitt mit Neubau einer Containerhalle; die Ausführung ist für 2026 vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

a) Art und Umfang der Leistung: Klärwerk Karlsruhe, Sanierung mechanische Reinigungsstufe, Bauabschnitt 3, Neubau Containerhalle, Kabelzugarbeiten im Bereich Sand- und Fettfanganlage Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe nach VOB Ausführungs-/Lieferdatum: 2026 Auftragnehmer: Leonhard Elektronik GmbH & Co. KG, Neureuter Hauptstraße 49, 76149 Karlsruhe

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.