Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

G.016133008_LBP_RLP_KTB.pdf

Kabeltiefbau, Signalgründungen und Kabelzug auf der Strecke Limburg–Altenkirchen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 16:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen

Strecke 3730, Bf. Berzhahn bis Bf. Westerburg

DB InfraGO AG

Neubau Kabelkanäle und Signale

G.016133008

DB Engineering & Consulting GmbH

Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1)

Hahnstraße 52

60528 Frankfurt am Main

04.09.2026

DB Engineering & Consulting

[Seite 2]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Prüf- und Freigabezeichnung für die aktuell gültige Version

ErstelltFach / Qualitätsgeprüft
Ort, DatumFrankfurt am Main, 31.08.2026Frankfurt am Main, 31.08.2026
NameL. GriebelJ. Schroth
Organisation / FunktionDB E&C GmbH FD.TV-MI-P-MI-U1 Umweltplanungsingenieur/inDB E&C GmbH FD.TV-MI-P-MI-U1 Umweltplanungsingenieur/in

Versionen

VersionDatumAutorÄnderungen
1.031.08.2026L. GriebelErstfassung
2.0

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 2 von 49

[Seite 3]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Einleitung ........................................................................................................................... 10

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................... 10

1.2 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................ 11

1.2.1 Signalgründungen ................................................................................................................... 11

1.2.2 Kabeltiefbau ............................................................................................................................ 11

1.2.3 Bauzeitlich genutzte Flächen ................................................................................................ 12

1.2.4 Bauphasen .............................................................................................................................. 14

1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes .............................................................................. 14

1.4 Gesetzliche Grundlagen ........................................................................................................ 15

1.4.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan .................................................................................. 15

1.4.2 Artenschutzfachbeitrag ......................................................................................................... 17

1.4.3 FFH-Vorprüfung ..................................................................................................................... 17

1.5 Datengrundlagen ................................................................................................................... 18

1.6 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche ...................................... 19

1.6.1 Schutzgebietsausweisung ..................................................................................................... 19

1.6.2 Raumplanung, Fachplanung, Landschaftsplanung ............................................................ 22

2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands ............................................... 23

2.1 Biotope ................................................................................................................................... 23

2.2 Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 2 LKompVO ................................................... 28

2.2.1 Schutzgut Tiere ..................................................................................................................... 28

2.2.2 Schutzgut Pflanzen ............................................................................................................... 29

2.2.3 Schutzgut Boden................................................................................................................... 30

2.2.4 Schutzgut Wasser .................................................................................................................. 30

2.2.5 Schutzgut Klima, Luft ............................................................................................................ 31

2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild .................................................................................................... 31

3 Konfliktanalyse .................................................................................................................. 33

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 3 von 49

[Seite 4]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen

durch das Vorhaben .............................................................................................................. 33

3.2 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von

Schutzgütern und Funktionen nach Anlage 2 LKompVO durch das Vorhaben .............. 34

3.2.1 Baubedingte Auswirkungen ................................................................................................. 38

3.2.2 Anlagebedingte Auswirkungen ............................................................................................ 39

3.2.3 Betriebsbedingte Auswirkungen ......................................................................................... 40

3.3 Darstellung der Eingriffe im Bestands- und Konfliktplan .................................................. 40

3.4 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben ..................... 40

3.5 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach

Anlage 2 LKompVO durch das Vorhaben ........................................................................... 43

3.6 Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte

Biotope .................................................................................................................................. 44

3.7 Ermittlung des funktionsspezifischen Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte

Schutzgüter nach Anlage 2 zu § 7 Abs. 3 LKompVO ......................................................... 45

4 Kompensationsmaßnahmen ........................................................................................... 46

4.1 Biotopwertbezogene Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Biotope ............ 46

4.2 Funktionsspezifische Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Schutzgüter

nach Anlage 2 zu § 7 Abs. 3 LKompVO .............................................................................. 47

5 Zusammenfassung ........................................................................................................... 48

6 Literaturverzeichnis ........................................................................................................ 49

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 4 von 49

[Seite 5]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Abbildungen Seite

Abbildung 1: Einordnung des Untersuchungsgebietes (rot) in den regionalen Kontext (Maßstab 1:20.000) (BKG 2025). ........................................................................................................ 10

Abbildung 2: Lage der BE-Flächen in Westerburg (Maßstab 1:1.000) (BKG 2025). ........................ 13

Abbildung 3: Lage der BE-Fläche am Bahnhof Steinefrenz (Maßstab 1:1.000) (BKG 2025). .......... 14

Abbildung 4: Lage des Untersuchungsgebietes zum FFH-Gebiet "Westerwälder Kuppenland" (Maßstab: 10.000). .............................................................................................................................. 20

Abbildung 5: Lage des Untersuchungsgebietes zum Landschaftsschutzgebiet "Secker Weiher- Wiesensee" (Maßstab: 1:25.000). ....................................................................................................... 21

Abbildung 6: Lage des Untersuchungsgebietes zum Landschaftsschutzgebiet "Secker Weiher- Wiesensee" (Maßstab: 1:10.000). ....................................................................................................... 22

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 5 von 49

[Seite 6]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Tabellen Seite

Tabelle 1: Projektspezifische Untersuchungsräume der einzelnen Schutzgüter. ............................. 15

Tabelle 2: Wertstufen der integrierten Biotopbewertung. ................................................................ 16

Tabelle 3: Bewertungsmatrix der Eingriffsintensität. ........................................................................ 17

Tabelle 4: Verwendete Datengrundlagen ........................................................................................... 18

Tabelle 5: Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet. ........................................................................... 19

Tabelle 6: Darstellung Biotope und Nutzungstypen – Naturraum D39 Westerwald (fettgedruckt: unmittelbar betroffene Biotope). ................................................................................ 23

Tabelle 7: Darstellung Eingriffsschwere (erwartete Beeinträchtigungen) anhand der Biotope und der Intensität der vorhabenbezogenen Wirkungen. ................................................................... 33

Tabelle 8: Intensität der vorhabenbezogenen Wirkung auf die Schutzgüter ................................... 34

Tabelle 9: Schutz- und Minimierungsmaßnahmen. ............................................................................ 41

Tabelle 10: Schutz- und Minimierungsmaßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern durch das Vorhaben. .............................................................................................. 43

Tabelle 11: Wiederherstellungsmaßnahmen ...................................................................................... 46

Tabelle 12: Gegenüberstellung der Konflikte und landschaftspflegerischen Maßnahmen .............. 46

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 6 von 49

[Seite 7]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Abkürzungsverzeichnis
ABSAusbaustrecke
AFBArtenschutz-Fachbeitrag
AGAuftraggeber
ALKISAmtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem
ANAuftragnehmer
BBundesstraße
BABBundesautobahn
BauNVOBaunutzungsverordnung
BArtSchVBundesartenschutzverordnung
BBodSchGBundes-Bodenschutzgesetz
BbgNatSchAGBrandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgi- sches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG)
BE-FlächeBaustelleneinrichtungsfläche
BfNBundesamt für Naturschutz
blbahn-links
BImSchGBundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchVBundesimmissionsschutzverordnung
BKompVBundeskompensationsverordnung
BMUBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BNatSchGBundesnaturschutzgesetz
B-PlanBebauungsplan
brbahn-rechts
BÜBahnübergang
BVerwGBundesverwaltungsgericht
BWBauwerk
BWaldGBundeswaldgesetz
CADComputer aided design

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 7 von 49

[Seite 8]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Abkürzungsverzeichnis
CEFcontinuous ecological functionality-measures
DBDeutsche Bahn
EBErläuterungsbericht
EBAEisenbahn-Bundesamt
EGArtSchVOEG- Artenschutzverordnung
ErhZVErhaltungszielverordnung
ETCSEuropean Train Control System (Europäisches Zugsicherungs- und –steuerungssystem)
EÜEisenbahnüberführung
FCSfavourable conservation status
FFH-RLFauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FFH-VorPVerträglichkeitsvorprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FFH-VPVerträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FNPFlächennutzungsplan
GGrundsatz
GISGeo-Informations-System
GOKGeländeoberkante
GWLGrundwasserleiter
haHektar
km²Quadratkilometer
LLandesstraße
LAWABund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
LBPLandschaftspflegerischer Begleitplan
LfULandesamt für Umwelt
LRTLebensraumtyp
LSGLandschaftsschutzgebiet
LSWLärmschutzwand

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 8 von 49

[Seite 9]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Abkürzungsverzeichnis
mMeter
mm/aMillimeter pro Jahr
m²Quadratmeter
MaPManagementplan der Natura-2000 Schutzgebiete
NSGNaturschutzgebiet
NPNaturpark
RilRichtlinie
RLRote Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
RPRegionalplan
RPGRegionale Planungsgemeinschaft
SPASpecial Protected Area, Schutzgebiet nach V-RL
TÖBTräger öffentlicher Belange
UBUmweltbericht
UBÜUmweltfachliche Bauüberwachung
URUntersuchungsraum
UVPUmweltverträglichkeitsprüfung
UVPGGesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVP-BerichtBericht zur Umweltverträglichkeit
VMAXHöchstgeschwindigkeit
VSchRL/V-RLVogelschutzrichtlinie der EU
VSTVerkehrsstation
VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
WHGWasserhaushaltsgesetz
WPWertpunkte nach BKompV
WRRLWasserrahmenrichtlinie der EU

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 9 von 49

[Seite 10]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Im Rahmen des Sofortprogramms Limburg- Altenkirchen plant die DB InfraGO AG die veraltete Leit- und Sicherungstechnik auf der Strecke 3730 zwischen km 22,800 und km 30,000 unter Beibehaltung der betrieblichen Rahmenbedingungen durch moderne digitale Stellwerkstechnik zu ersetzen sowie das European Train Control System (ETCS) zu verbauen. Darüber hinaus ist die Erneuerung mehrerer Bahnübergänge vorgesehen.

Für den vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) wird ausschließlich der 1. Bauabschnitt zwischen Limburg und Westerburg betrachtet. Die Erneuerung der Bahnübergänge ist nicht Gegenstand dieses LBPs und wird in einem gesonderten Projekt und Fachbeitrag durch das Institut für Umweltplanung Dr. Kübler GmbH bearbeitet.

Gegenstand des vorliegenden LBP’s sind daher ausschließlich die Kabelkanäle, -querungen, Schalthäuser und Signalstandorte, welche im 1. Bauabschnitt innerhalb von Rheinland-Pfalz zwischen der Landesgrenze und dem Bahnhof Westerburg liegen.

Abbildung 1: Einordnung des Untersuchungsgebietes (rot) in den regionalen Kontext (Maßstab 1:20.000) (BKG 2025).

Im Rahmen der Planung sind die artenschutzrechtlichen Anforderungen abzuarbeiten, die sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL)) sowie aus der nationalen Gesetzgebung ergeben. Diese werden in einer separaten artenschutzrechtlichen Prüfung behandelt.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 10 von 49

[Seite 11]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Es ergeben sich bau- und anlagebedingte Eingriffe in Natur und Landschaft. Diese unterliegen gemäß § 14 BNatSchG der Eingriffsregelung, welche im Rahmen dieser Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) abgearbeitet wird. Die Bewertung von Eingriffen und die in der Folge durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen erfolgen auf Grundlage der Landeskompensati- onsverordnung (LKompVO) von Rheinland-Pfalz.

1.2 Beschreibung des Vorhabens

Nachfolgend werden die Baumaßnahmen aufgeführt, durch die Eingriffe in Natur und Land- schaft resultieren. Beeinträchtigungen erfolgen durch die Baufeldfreimachung, die Errichtung der Kabelkanäle und -querungen und die Signalgründungen. Daraus resultieren bau- und anlage- bedingte Beeinträchtigungen von Vegetationsbeständen, die auch eine Biotopfunktion erfüllen.

Notwendige Eingriffe, die durch das Vorhaben entstehen, können grundsätzlich Beeinträchti- gungen von nach BNatSchG streng geschützten Tier- und Pflanzenarten bewirken, welche spezi- fische Artenschutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Folge haben (Kapitel 3.4, 3.5 und 4).

Die sich aus den Baumaßnahmen ergebenden Konflikte sind im Bestands- und Konfliktplan im Maßstab 1:500 dargestellt.

1.2.1 Signalgründungen

Zur betrieblichen Steuerung wird bei km 23,408 das Signal 14Vf auf der bahnlinken Seite mit einem Abstand von 3,15 m zur Gleisachse errichtet. Das Fundament ist mit einer Fläche von 0,6 x 0,5 m geplant. Die Gründung wird als Rammrohrgründung ausgeführt.

Des Weiteren werden an den Bahnübergängen (BÜ) entlang der Strecke neue Überwachungssig- nale errichtet. Dabei sind folgende Signale vorgesehen:

▪ ÜS1.023,8 bei km 23,200 am BÜ Berzhahn (bahnrechts)

▪ ÜS2.023,8 bei km 24,910 am BÜ Berzhahn (bahnlinks)

▪ ÜS1.025,6 bei km 24,790 am BÜ Bornstraße (bahnrechts)

▪ ÜSW1.025,6 bei km 25,410 am BÜ Bornstraße (bahnrechts)

▪ ÜS2.025,6 bei km 26,240 am BÜ Bornstraße (bahnlinks)

1.2.2 Kabeltiefbau

Die Kabeltiefbauarbeiten finden grundsätzlich gleisgebunden statt, wodurch es sich um eine mo- bile Baustelle handelt. Es finden Nachtarbeiten statt. Entsprechende Zeitangaben wurden für die einzelnen Arbeiten angesetzt:

▪ Kabelkanal 10 m/h

▪ Signalgründungen 4 h

▪ Kabelquerungen einschl. der Kabelschächte 12 h

Die Kabelkanäle werden mit einem Abstand von ≥ 3,25 m zur nächstgelegenen Gleisachse ver- legt. Im Gleiszwischenbereich mit durchgehendem Schotterkörper beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Gleisachse ≥ 2,20 m. In Bögen mit Überhöhung vergrößert sich der Abstand an

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 11 von 49

[Seite 12]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

der Bogenaußenseite um den entsprechenden Sicherheitszuschlag. Somit befinden sich die Ka- belkanäle durchwegs in der Rückschnittszone gemäß Ril 882. Die Kabeltröge werden im Rand- weg mit abgeböschtem Schotterbett eingebaut, die Deckel der Tröge schließen mit der GOK ab.

Die folgenden Kabelkanäle werden gebaut:

▪ ca. 2,7 km Kabelkanal zwischen Bahn-km 22,800 und 25,500

▪ ca. 1,6 km Kabelkanal zwischen Bahn-km 25,600 und 27,175

▪ ca. 395 m Kabelkanal zwischen Bahn-km 27,225 und 27,620

Die Kabelquerungen werden im Rahmen einer offenen Bauweise gleisgebunden ausgeführt. Für die Herstellung der Kabelquerungen muss ein Graben im Gleisbereich hergestellt werden, wobei einzelne Schwellen vorübergehend verschoben oder ausgebaut werden. Das Rohr wird mit leich- tem Gefälle eingebaut, damit Wasser ablaufen kann, und die Rohrenden werden während und nach der Bauzeit dicht verschlossen; zusätzlich wird ein Ziehdraht eingelegt, damit später Kabel durch das Rohr gezogen werden können. Nach dem Verfüllen wird das Erd- und Schottermate- rial schichtweise eingebracht und verdichtet, um die Stabilität des Gleises sicherzustellen; die erreichte Verdichtung muss messtechnisch nachgewiesen werden. Abschließend werden Gleis- lage und Schotterbett kontrolliert und bei Bedarf nachverdichtet. Zudem sind vorhandene Kabel und Leitungen während der Arbeiten zu sichern, damit ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird.

An den Kabelquerungen werden Kabelschächte und Anschlüsse eingebaut, um Kabel sicher zu führen, zugänglich zu machen und ihre spätere Wartung sowie Erweiterung zu erleichtern.

Bei den folgenden Kilometrierungen werden Kabelquerungen gebaut:

▪ km 22,920

▪ km 23,480

▪ km 23,675

▪ km 23,868

▪ km 23,903

▪ km 24,738

▪ km 27,620

▪ km 28,338

1.2.3 Bauzeitlich genutzte Flächen

Baubedingt kommt es durch die notwendigen BE-Flächen, die Baufelder inkl. Baugruben und den Baustellenbetrieb zu baubedingten Wirkfaktoren. Die BE-Flächen werden über das beste- hende Straßennetz erschlossen, weshalb keine zusätzlichen Zuwegungen herzustellen sind. Der Neubau der Kabelkanäle und -schächte findet gleisgebunden statt, weshalb nur eine sehr ge- ringe Flächeninanspruchnahme als Baufeld für Ausschachtungen und Böschungsarbeiten für Gleisquerungen und Kabelschächte vorgesehen sind.

Die folgenden Flächen werden zur Umsetzung der Baumaßnahme als BE-Flächen genutzt:

▪ BE-Fläche Westerburg 1, Flurstück 31/9, Flur 34, Gemarkung Westerburg (ca. 696 m²)

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 12 von 49

[Seite 13]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

▪ BE-Fläche Westerburg 2, Flurstück 2/2, Flur 31, Gemarkung Westerburg Flurstück 24/1, Flur 31, Gemarkung Westerburg (ca. 278 m2)

▪ BE-Fläche Westerburg 3, Flurstück 24/1, Flur 31, Gemarkung Westerburg (ca. 320 (m2)

▪ BE-Fläche Steinefrenz, Flurstück 4156/97, Flur 43, Gemarkung Steinefrenz (ca. 3.575 m2)

Die Lagen der BE-Flächen in Westerburg ist der Abbildung 2 zu entnehmen, die BE-Fläche in Steinefrenz kann Abbildung 3 entnommen werden.

Abbildung 2: Lage der BE-Flächen in Westerburg (Maßstab 1:1.000) (BKG 2025).

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 13 von 49

[Seite 14]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Abbildung 3: Lage der BE-Fläche am Bahnhof Steinefrenz (Maßstab 1:1.000) (BKG 2025).

1.2.4 Bauphasen

Die hier beschrieben Bauarbeiten finden im Rahmen des Sofortprogramms Limburg – Altenkir- chen statt, beschränken sich jedoch nur auf die Bereiche des 1. Bauabschnittes zwischen Lim- burg und Westerburg und hier auf den Abschnitt innerhalb der Landegrenze von Rheinland- Pfalz.

Die Maßnahme beginnt mit Vegetationsrückschnitten im Januar und Februar 2027. Im März 2027 finden die Kampfmittelsondierungen statt und anschließend werden die Baustellen bis Ende März 2027 eingerichtet.

Baustart ist der 01.04.2027 mit geplanter Inbetriebnahme am 21.10.2027.

1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes

Im Rahmen von Vorababstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde wurde das Untersu- chungsgebiet (UG) für die Detail-Biotopkartierung auf 25 m rechts und links der Bahn festgelegt. Die Betrachtung der Schutzgüter und Schutzgebiete findet in einem Wirkraum von 100 m um das Vorhaben statt. Für die faunistische Erfassung wurden die Tiergruppen Reptilien, Amphibien und Brutvögel als planungsrelevante Arten festgelegt (Tabelle 1).

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 14 von 49

[Seite 15]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Tabelle 1: Projektspezifische Untersuchungsräume der einzelnen Schutzgüter.

SchutzgutRadiusBemerkung
ReptilienGeeignete Habitate trassennahSichtbegehung
AmphibienGeeignete Habitate trassennahSichtbegehung und Verhören
Brutvögel*Im Bereich von Gehölzrückschnitten oder Eingriffen in GehölzstrukturenSichtbegehung und Verhören
Horststandorte*Geeignete Habitate trassennahAn- und Ausflugkontrolle auf- grund bereits ausgebildeten Blattwerks
Biotope/Pflanzen25 mInklusive BE-Flächen
Boden50 mInklusive BE-Flächen
Wasser50 mInklusive BE-Flächen
Klima/Luft500 mInklusive BE-Flächen
Landschaftsbild500 mInklusive BE-Flächen

*Vorgehensweise wurde zuvor mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

1.4 Gesetzliche Grundlagen

1.4.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan

Gesetzliche Grundlage des LBP ist das am 01.03.2010 in Kraft getretene novellierte Bundesna- turschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) von Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 06.10.2015.

Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG (Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege) sind Eingriffe in Natur und Landschaft definiert als „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflä- chen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grund- wasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Land- schaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.

Entsprechend § 15 Abs. 1 (Eingriffe in Natur und Landschaft, Verursacherpflichten) des BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Al- ternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort, ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchti- gungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 15 von 49

[Seite 16]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Laut § 15 (5) des BNatSchG darf der Eingriff nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwä- gung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.

Methodisch orientiert sich der Landschaftspflegerische Begleitplan am Leitfaden des Eisenbahn- Bundesamtes, insbesondere an Teil III „Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“, Stand: Juli 2026.

Die Bewertung von Eingriffen und die in der Folge durchzuführenden Kompensationsmaßnah- men erfolgt auf Grundlage der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) von Rheinland- Pfalz.

Gemäß des Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz erfolgt das Bewertungsverfahren in enger Anlehnung an den Entwurf der Bundes-Kompensationsver- ordnung. Das standardisierte Bewertungsverfahren wird entsprechend der BKompV für erhebli- che Beeinträchtigungen (eB) sowohl für Eingriffs- als auch für Kompensationsflächen grundsätz- lich als integrierte Biotopbewertung durchgeführt.

Parallel zu dieser integrierten Biotopbewertung erfolgt immer auch eine Erfassung und Bewer- tung der aus dem BNatSchG abgeleiteten Schutzgüter. Dabei wird für alle Schutzgüter geprüft, ob eine schutzgutbezogene erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) für das je- weilige Schutzgut vorliegt. In diesen Fällen kann ein zusätzlicher Kompensationsbedarf erforder- lich werden, der verbal-argumentativ zu begründen ist.

Die integrierte Biotopbewertung erfolgt in einer 6-stufigen Werteskala von „sehr gering“ bis „hervorragend“ (Tabelle 2).

Tabelle 2: Wertstufen der integrierten Biotopbewertung.

WertstufeBiotopwert BW (Gesamtwert)
1 Sehr gering0 bis 4
2 Gering5 bis 8
3 Mittel9 bis 12
4 Hoch13 bis 16
5 Sehr hoch17 bis 20
6 Hervorragend21 bis 24

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 16 von 49

[Seite 17]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Die Bestimmung eines „erheblichen Eingriffs“ (eB) oder eines „erheblichen Eingriffs besonderer Schwere“ (eBS) auf die jeweiligen Schutzgüter erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix in Tabelle 3:

Tabelle 3: Bewertungsmatrix der Eingriffsintensität.

IIIIII
geringmittelhoch
1 Sehr gering----eB
2 Gering--eBeB
3 MitteleBeBeBS
4 HocheBeBSeBS
5 Sehr hocheBSeBSeBS
6 HervorragendeBSeBSeBS

-- : keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten, d.h. kein Ein- griff

eB : erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten, d.h. Kompensation durch Integrierte Biotopbewertung

eBS : erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten, d.h. ggf. weitere, schutzgutbezogene Kompensation erforderlich

1.4.2 Artenschutzfachbeitrag

Im Artenschutzfachbeitrag zum LBP wird nach den Vorgaben des Umweltleitfadens des Eisen- bahn-Bundesamtes geprüft, ob aus artenschutzrechtlicher Sicht planungsrelevante Arten (FFH- Anhang IV-Arten, europäische Vogelarten, nach BArtSchV Spalte 3 streng geschützte Arten) spe- zifische Verbotstatbestände zutreffen können (§ 44 BNatSchG) und entsprechende Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssen (Kapitel 3.5 und 4). Daran schließt sich ggf. die Ausnahmeprüfung als Voraussetzung für die Befreiung gemäß den Vorgaben des § 45 BNatSchG an.

Gemäß den Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu planungsrelevanten Arten im Vorhabensbereich wurden für die Tiere Mauereidechse, Schlingnatter, Buchfink, Haussper- ling, Mittelspecht und Wacholderdrossel Artenblätter im Rahmen der speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung erstellt.

1.4.3 FFH-Vorprüfung

An das Vorhaben grenzt das FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ (DE-5413-301) an. Da aufgrund der räumlichen Nähe erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 17 von 49

[Seite 18]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

auszuschließen sind, ist im Hinblick auf die festgesetzten Erhaltungsziele eine FFH-Vorprüfung nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt worden. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben nicht geeignet ist, die Erhaltungsziele erheblich zu beeinträchtigen und eine FFH-Verträglich- keitsprüfung somit nicht erforderlich ist.

1.5 Datengrundlagen

Tabelle 4: Verwendete Datengrundlagen

Raumordnung / -planung
Flächennut-HinweisDatenquelleDatenquelle
zungspläne
(FNP)
Verbandsge- meinde Wes- terburgDer Flächennutzungsplan legt fest, wie Flächen innerhalb eines Ge- meindegebiets langfristig genutzt werden sollen.https://www.vg-westerburg.de/buergerser- vice/leistungen/RLP:entry:71788:ANLR- VLR/flaechennutzungsplan/#/RECHTS- GRUNDLAGE
BebauungsplanHinweisDatenquelle
Verbandsge- meinde Wes- terburgBebauungspläne legen die Nutzung und Bebauung von Grundstücken fest. Sie basieren auf den Flächen- nutzungsplänen.1994-industriegebiet-sainscheid-plan.pdf
RegionalplanDatenquelle
Planungsge- meinschaft Mit- telrhein-Wes- terwaldRegionalpläne legen die räumliche Entwicklung von Regionen fest. Sie beschreiben die Siedlungs-, Infra- struktur-, Wirtschaftsentwicklung und den Schutz von Natur- und Freiräumen. Sie beinhalten vor allem Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für be- stimmte Nutzungsformen.https://www.mittelrhein-westerwald.de/in- dex.php/veroeffentlichungen/raumord- nungsplan
Schutzgüter
SchutzgutDatengrundlageBewertung durch
BiotopeDetailbiotopkartierungen- Erfassung von Biotopen in der Vege- tationsperiode Mai bis Juli 2026
BodenKartenviewer des Landesamtes für Geologie und Bergbau des Landes Rheinland-Pfalz: Bodenflächenda- ten im Maßstab 1:50.000 (BFD50)- Bodengroßlandschaften - Bodenflächendaten im Maßstab 1:50.000 (BFD50) - Bodenflächendaten im Maßstab 1:200.000 (BFD50/200)

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 18 von 49

[Seite 19]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Tiere, Pflanzen und biologische VielfaltARTeFAKT und Artdatenportal des Landesamtes für Umwelt (LfU) Rheinland-Pfalz: TK25 Blattschnitte 5413 und 5414- Artenabfrage Fauna - Artenabfrage Flora
Faunistische Kartierungen für Rep- tilien, Amphibien und Brutvögel- Erfassung von Fundpunkten
WasserGeoexplorer des Landesamtes für Umwelt (LfU) Rheinland-Pfalz- Gewässerstrukturgüte - Zustand nach WRRL - Hochwasserrisikogebiete - Trinkwasserschutzgebiete - Heilquellenschutzgebiete
WasserBLIcK-Viewer der BfG- Grundwasserkörper - Zustand nach WRRL
Kartenviewer des Landesamtes für Geologie und Bergbau des Landes Rheinland-Pfalz- Grundwasserflurabstand
Klima und LuftKlimakarten des Landesamtes für Umwelt (LfU) Rheinland-Pfalz- Klimatope - Kaltluftströme
Kartenviewer des Landesamtes für Geologie und Bergbau des Landes Rheinland-Pfalz: Bodenflächenda- ten im Maßstab 1:50.000 (BFD50)- BFD50-Daten zum Rückschluss auf Kohlenstoffvorräte
LandschaftsbildLandschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung (LANIS)- Landschaftsschutzgebiete - Geschützte Landschaftsbestandteile - Landschaften
BfN Viewer: Landschaften in Deutschland- Landschaftsbewertungen

1.6 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche

1.6.1 Schutzgebietsausweisung

Für die Bewertung der standortbezogenen Angaben wurden im Plangebiet Ortsbegehungen und Kartierungen durchgeführt. Die Schutzgebietsausweisungen wurden anhand des Landschaftsin- formationssystems (LANIS) des Landes Rheinland-Pfalz überprüft und den betroffenen Flächen zugeordnet.

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises werden alle Schutzgebiete in einem Radius von 100 m um das Vorhaben betrachtet.

Tabelle 5: Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 19 von 49

[Seite 20]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Art des Schutzgebie-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenBetroffen-
tesSchutzgebietesheit
FFH-GebietWesterwälder Kuppenland DE-5413-3010 mJa
Landschaftsschutz- gebietSecker Weiher-Wiesensee LSG-7143-0170 mJa
Gesetzlich geschütz- tes BiotopQuellbach O Willmenrod GB-5413-0121-20060 mNein

Das Vorhaben liegt innerhalb des FFH-Gebietes „Westerwälder Kuppenland“ (DE-5413-301), weshalb eine Natura 2000 Vorprüfung vorgelegt wurde. Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Entwicklungsziele konnten durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Eine vertiefende FFH- Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG ist demnach nicht erforderlich.

Abbildung 4: Lage des Untersuchungsgebietes zum FFH-Gebiet "Westerwälder Kuppenland" (Maßstab: 10.000).

Des Weiteren befindet sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Secker Weiher-Wiesen- see“ (LSG-7143-017). Gemäß § 3 LSG-VO ist der Schutzzweck die Erhaltung der Eigenart und Schönheit der Mittelgebirgslandschaft mit naturnahen Bachläufen, bewaldeten Kuppen und offe- nen Talräumen, durch Feldhecken, Huteweidestrukturen und Streuobstbestände gegliedertem Offenland sowie künstlichen Wasserflächen mit besonderer Bedeutung für die ruhige Erholung in der Natur.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 20 von 49

[Seite 21]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Laut § 6 Abs. 1 Nr. 4 sind Arbeiten, die für einen ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des Bahn- betriebs erforderlich sind, von den Verboten gemäß § 4 -LSG-VO ausgenommen, sofern sie nicht dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutzzweck des LSGs wird in Kapitel 3.2 behandelt.

Abbildung 5: Lage des Untersuchungsgebietes zum Landschaftsschutzgebiet "Secker Weiher-Wiesensee" (Maßstab: 1:25.000).

Auch befindet sich innerhalb des UGs das gesetzlich geschützte Biotop „Quellbach O Willmen- rod“ (GB-5413-0121-2006). Dabei handelt es sich um ein Fließgewässer, welches die Strecke bei km 24,600 kreuzt. Im Rahmen des Vorhabens werden in diesem Bereich lediglich Arbeiten an den Kabelkanälen durchgeführt. Eingriffe in das Fließgewässer erfolgen nicht. Eine Zerstö- rung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung des gesetzlich geschützten Biotops im Sinne des § 30 Abs. 2 BNatSchG ist daher ausgeschlossen.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 21 von 49

[Seite 22]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Abbildung 6: Lage des Untersuchungsgebietes zum Landschaftsschutzgebiet "Secker Weiher-Wiesensee" (Maßstab: 1:10.000).

1.6.2 Raumplanung, Fachplanung, Landschaftsplanung

Naturräumlich liegt das Untersuchungsgebiet im Naturraum D39 „Westerwald“ im Bundesland Rheinland-Pfalz.

Das UG befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Regionalplans Mittelrhein-Wester- wald. Im UG liegt das Vorranggebiet zum Regionalen Biotopverbund sowie die Vorbehaltsge- biete zur Erholung und Tourismus, zum Grundwasserschutz, zur Landwirtschaft und zum Res- sourcenschutz.

Für den Vorhabenbereich liegen der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Westerburg sowie ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Bebauungsplan „Industriegebiet Sainscheid“) vor. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächennutzungen sowie die Festsetzungen des Bebau- ungsplans entsprechen bereits den bestehenden bzw. künftig vorgesehenen Nutzungen im Vor- habenbereich. Durch das Vorhaben ergeben sich hinsichtlich der vorgesehenen Flächennutzun- gen keine wesentlichen Änderungen.

Eine weitergehende Betrachtung der Bauleitplanung wird daher nicht vorgenommen, da sich aus den Darstellungen und Festsetzungen keine zusätzlichen, für die vorliegende umweltfachliche Bewertung relevanten Erkenntnisse ergeben.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 22 von 49

[Seite 23]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands

2.1 Biotope

Jeder beliebige Raumausschnitt besitzt grundsätzlich eine Biotopfunktion, die entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten von unterschiedlicher Qualität und damit für unterschiedliche Tier- und Pflanzengesellschaften von Bedeutung ist.

Die Biotopfunktionen der betroffenen Vorhabensbereiche wurden mittels einer Detail-Biotop- kartierung aufgenommen, welche nach den Vorgaben der Kartieranleitung des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz durchgeführt wurden (LfU Rheinland-Pfalz 2020). Die Detail-Biotopkar- tierung erfolgte während der Vegetationsperiode 2026 im Zeitraum von Mai bis Juli.

Tabelle 6 zeigt die im Untersuchungsgebiet (UG) kartierten Biotop- und Nutzungstypen mit den angepassten Werteinstufungen (inkl. Zu- und Abschläge gemäß der integrierten Biotopbewer- tung nach LKompVO):

Tabelle 6: Darstellung Biotope und Nutzungstypen – Naturraum D39 Westerwald (fettgedruckt: unmittelbar be- troffene Biotope).

CodeBiotoptypBiotopwertWertstufe
(siehe Tabelle 2)
AA2Buchenmischwald mit einheimischen Laub- baumarten – Anteil nicht standortheimischer Baumarten unter 20 %11Mittel (3)
AGSonstige Laub(misch)wälder einheimischer Laubbaumarten - Anteil nicht standortheimi- scher Baumarten unter 20%11Mittel (3)
AJFichtenwald – Anteil standortheimischer Baumarten unter 5%6Gering (2)
ATSchlagflur10Mittel (3)
BA1Feldgehölz aus einheimischen Baumarten – mittlere Ausprägung14Hoch (4)
BB0Gebüsch, Strauchgruppe – auf stickstoffrei- chen, ruderalen Standorten12Mittel (3)
BB0Gebüsch, Strauchgruppe, aus Brom- beere/Kratzbeere/Himbeere10Mittel (3)
BD2Strauchhecke – aus überwiegend autochtho- nen Arten – junge Ausprägung (ohne Über- hälter)11Mittel (3)
BD2Strauchhecke – aus überwiegend autochtho- nen Arten – mit Überhältern mittlerer Aus- prägung15Hoch (4)

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 23 von 49

[Seite 24]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

CodeBiotoptypBiotopwertWertstufe
(siehe Tabelle 2)
BD3Gehölzstreifen – aus überwiegend autoch- thonen Arten – mit Überhältern mittlerer Ausprägung15Hoch (4)
BD4Böschungshecke – aus überwiegend autoch- thonen Arten – mit Überhältern mittlerer Ausprägung15Hoch (4)
BD5Schnitthecke8Gering (2)
BF2Baumgruppe- aus überwiegend autochtho- nen Arten – alte Ausprägung18Sehr hoch (5)
BF2Baumgruppe- aus überwiegend autochtho- nen Arten – mittlere Ausprägung15Hoch (4)
BF3Einzelbaum – aus überwiegend autochtho- nen Arten – alte Ausprägung18Sehr hoch (5)
BF3Einzelbaum – aus überwiegend autochtho- nen Arten – mittlere Ausprägung15Hoch (4)
BF3Einzelbaum – aus überwiegend autochtho- nen Arten – junge Ausprägung11Mittel (3)
BF3Einzelbaum – aus überwiegend nicht autoch- thonen Arten – mittlere Ausprägung11Mittel (3)
EA1Fettwiese, Flachlandausbildung (Glatthafer- wiese) – mäßig artenreich15Hoch (4)
EA3Fettwiese, Neueinsaat – frisches Ansaatgrün- land7Gering (2)
EA3Fettwiese, Neueinsaat – intensiv genutztes Grünland8Gering (2)
EB2Frische bis mäßig trockene Mähweide – mä- ßig artenreich13Hoch (4)
EC1Nass- und Feuchtwiese – feuchtes intensiv genutztes Grünland oder Ansaatgrünland10Mittel (3)
ED1Magerwiese – mäßig artenreich17Sehr hoch (5)
EE1Brachgefallene Fettwiese - artenarm11Mittel (3)
EE2Brachgefallene Fettweide - artenarm11Mittel (3)

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 24 von 49

[Seite 25]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

CodeBiotoptypBiotopwertWertstufe
(siehe Tabelle 2)
FM5Mittelgebirgsbach – anthropogen stark be- einträchtigt – typische Ausbildung8Gering (2)
HC3Straßenrand – mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand7Gering (2)
HC4Verkehrsrasenfläche - mit artenarmer Kraut- schicht oder mit Gehölzbestand junger Aus- prägung bzw. mit intensiv gepflegtem Ge- hölzbestand7Gering (2)
HD2Personenbahnhof, Haltebahnhof0Sehr gering (1)
HD3Bahnlinie1Sehr gering (1)
HD9Brachfläche der Gleisanlage, Bahngelände – ohne wesentliche Anteile struktur-/artenrei- cher Ausprägung7Gering (2)
HH1Straßenböschung (Einschnitt) – mit artenrei- cher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mittlerer bis alter Ausprägung bzw. mit ex- tensiv gepflegtem Gehölzbestand11Mittel (3)
HH1Straßenböschung (Einschnitt) – mit artenar- mer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepfleg- tem Gehölzbestand7Gering (2)
HH3Bahnböschung (Einschnitt) - mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mittle- rer bis alter Ausprägung bzw. mit extensiv gepflegtem Gehölzbestand11Mittel (3)
HH3Bahnböschung (Einschnitt) - mit artenar- mer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv ge- pflegtem Gehölzbestand7Gering (2)
HH4Bahnböschung (Damm) - mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mittle- rer bis alter Ausprägung bzw. mit extensiv gepflegtem Gehölzbestand11Mittel (3)
HH4Bahnböschung (Damm) - mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand jun- ger Ausprägung bzw. mit intensiv gepfleg- tem Gehölzbestand7Gering (2)

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 25 von 49

[Seite 26]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

CodeBiotoptypBiotopwertWertstufe
(siehe Tabelle 2)
HJ1Ziergarten - strukturreich11Mittel (3)
HJ1Ziergarten - strukturarm7Gering (2)
HJ2Nutzgarten - strukturarm7Gering (2)
HJ3Bauerngarten – strukturreich11Mittel (3)
HJ4Gartenbrache11Mittel (3)
HK2Streuobstwiese – mit mittlerem bis altem Baumbestand19Sehr hoch (5)
HM3Strukturarme Grünanlage, Baumbestand na- hezu fehlend8Gering (2)
HM4Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen5Gering (2)
HM5Pflanzbeet6Gering (2)
HN1Gebäude (z.B. Wohngebäude, Schuppen, Stallungen, Gewächshäuser)0Sehr gering (1)
HN3Ruine – ohne kulturhistorische Bedeutung0Sehr gering (1)
HN4Verfugte Mauer, Betonmauer0Sehr gering (1)
HT1Hofplatz mit hohem Versiegelungsgrad0Sehr gering (1)
HT2Hofplatz mit geringen Versiegelungsgrad – geschotterter Belag oder wassergebundene Decke (z.B. Ascheplatz)3Sehr gering (1)
HT3Lagerplatz, unversiegelt – Natursteinpflas- ter, unverfugt5Gering (2)
HT3Lagerplatz, unversiegelt – geschotterter Belag oder wassergebundene Decke (z.B. Ascheplatz)3Sehr gering (1)
HT3Lagerplatz, unversiegelt – teilbefestigt (z.B. Rasengitter)2Sehr gering (1)
HT4Lagerplatz, versiegelt0Sehr gering (1)
HT5Lagerplatz – geschotterter Belag oder was- sergebundene Decke (z.B. Ascheplatz)3Sehr gering (1)
HV1Großparkplatz mit hohem Versiegelungsgrad0Sehr gering (1)

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 26 von 49

[Seite 27]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

CodeBiotoptypBiotopwertWertstufe
(siehe Tabelle 2)
HV3Parkplatz0Sehr gering (1)
HV4Öffentlicher Platz0Sehr gering (1)
HWSiedlungs- Industrie- und Verkehrsbrache – ohne wesentliche Anteile struktur-/artenrei- cher Ausprägung7Gering (2)
KBTrockener Saum bzw. linienförmige Hoch- staudenflur – naturnah oder mit wertgeben- den Merkmalen z.B. struktur- oder arten- reich16Hoch (4)
KBTrockener Saum bzw. linienförmige Hoch- staudenflur – naturfern und sonstige hyper- trophe Standorte8Gering (2)
KCRandstreifen, Saum – naturfern und sons- tige hypertrophe Standorte8Gering (2)
LB1Feuchte Hochstaudenflur, flächenhaft, sons- tige Ausprägung8Gering (2)
LB2Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft – sonstige Ausprägung8Gering (2)
VA1Bundes-, Landes-, Kreisstraße0Sehr gering (1)
VA2Gemeindestraße0Sehr gering (1)
VB1Feldweg, befestigt – Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke3Sehr gering (1)
VB2Feldweg, unbefestigt – Sand- Erd- und Gras- wege9Mittel (3)
VB3Land-, forstwirtschaftlicher Weg – unbefes- tigt (sand-, Erd- und Graswege)9Mittel (3)
VB3Land-, forstwirtschaftlicher Weg – Geschot- terter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke3Sehr gering (1)
VB3Land-, forstwirtschaftlicher Weg – teilbefes- tigter Weg (z.B. Rasengitter, Spurplatten)2Sehr gering (1)
VB3Land-, forstwirtschaftlicher Weg – versiegel- ter oder sonstiger gepflasterter Weg0Sehr gering (1)

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 27 von 49

[Seite 28]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

CodeBiotoptypBiotopwertWertstufe
(siehe Tabelle 2)
VB4Waldweg – Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke3Sehr gering (1)
VB4Waldweg – versiegelter oder sonstiger ge- pflasterter Weg0Sehr gering (1)
VB5Rad- und Fußweg - unbefestigt (sand-, Erd- und Graswege)9Mittel (3)
VB5Rad- und Fußweg - Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke3Sehr gering (1)
VB5Rad- und Fußweg - versiegelter oder sonsti- ger gepflasterter Weg0Sehr gering (1)

Die im Plangebiet erfassten Biotoptypen sind im Bestands- und Konfliktplan im Maßstab 1:500 dargestellt.

Im Untersuchungsgebiet dominieren die Biotope der Bahnanlagen (HD3, HH3 und HH4). Die bahnbegleitende Saum- und Gehölzvegetation wurde als Bahnböschung (HH3 oder HH4) erfasst. Dabei wurden die Bereiche innerhalb der Rückschnittszone als artenarmer Bestand ohne Ge- hölzaufwuchs gewertet, während die Bereiche mit Gehölzbestand gemäß ihrer Altersstruktur eingeordnet wurden. Im weiteren Verlauf durchzieht das Untersuchungsgebiet sowohl urbane Gebiete als auch Grünland und Waldgebiete, in denen die typischen Biotoptypen anzutreffen sind. Die BE-Flächen werden allesamt auf bereits befestigten Flächen (HT3, HT4) errichtet.

Die angetroffenen Biotoptypen haben überwiegend eine sehr geringe bis geringe Bedeutung. Die Grünland- und Gehölzbiotope entlang der Strecke weisen höhere Wertigkeiten auf.

2.2 Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 2 LKompVO

2.2.1 Schutzgut Tiere

Der Bestand von streng geschützten Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäi- schen Vogelarten wird im Fachbeitrag Artenschutz beschrieben und bewertet. Die nachgewiese- nen Vorkommen sind in den Bestands- und Konfliktplänen des LBP dargestellt.

Gemäß den Ergebnissen der Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der im AFB durchgeführten Vorprüfung wurden folgende Arten bzw. Artengruppen als prüfrelevant festgelegt:

▪ Europäische Vogelarten

▪ Reptilien

▪ Amphibien

Die Gehölzvegetation im Untersuchungsraum weist Brut- und Niststätten von europäischen Vo- gelarten auf. Diese wurden im Mai und Juni 2026 an drei Tagen (19.05.26, 01.06.26, 11.06.26) kartiert. Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden hauptsächlich ubiquitäre Vogelarten mit

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 28 von 49

[Seite 29]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

landes- und deutschlandweit günstigem Erhaltungszustand nachgewiesen. Vereinzelte nachge- wiesene Vogelarten weisen eine ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand auf. Im Rahmen der faunistischen Kartierungen konnten 30 Vogelarten nachgewiesen werden, davon sind 21 Ar- ten als Brutvogel bzw. Revier besetzende Arten anzusprechen. Insgesamt sieben Arten sind hier- bei als Arten mit einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand („gelb“) in Rheinland-Pfalz einzuordnen, wobei vier davon als Brutvogel anzusehen sind (Buchfink, Haussperling, Mit- telspecht und Wachholderdrossel). Drei wurden als überfliegend bzw. Nahrungsgast beobachtet (Grünfink, Hausrotschwanz, Stockente). Von den im Gebiet aufgefundenen Arten sind fünf Arten auf der rheinland-pfälzischen Roten Liste eingestuft, wobei drei Arten als Brutvögel eingestuft wurden. Als Brutvögel mit dem RL-Status 3 (gefährdet) wurden Haussperling und Stieglitz nachgewiesen. Die Wacholderdrossel wurde mit dem RL-Status 2 (stark gefährdet) erfasst.

Die streng geschützten Reptilienarten Mauereidechse (Podarcis muralis) und Schlingnatter (Coronella austriaca) kommen auf Basis von Datenbankrecherche (ARTeFAKT) im Planungsraum vor. Da insbesondere Gleisrandbereiche aufgrund der günstigen mikroklimatischen Bedingungen häufig von Reptilien besiedelt sind, können an dieser Stelle artenschutzrechtliche Verbotstatbe- stände durch das Vorhaben ausgelöst werden. Während der faunistischen Kartierungen im Jahr 2026 konnten vier Individuen der Mauereidechse und vier Individuen der Schlingnatter festge- stellt werden. Außerdem wurden 13 Individuen der besonders geschützten Blindschleiche kar- tiert.

Um den Bestand von Amphibien zu erfassen, wurden im Untersuchungsraum ein altes, mit Was- ser gefülltes Baggerloch bei km 23 (Entfernung zum Eingriffsbereich ca. 132 m) sowie zwei Tei- che bei km 24,8 (Entfernung zum Eingriffsbereich ca. 30 m) im Rahmen der faunistischen Kartie- rungen untersucht. Hier konnten keine Amphibiennachweise erzielt werden.

Im Rahmen der Projektabstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden wurden Fledermäuse nicht als planungsrelevante Artengruppe eingestuft und daher nicht gesondert kartiert. Da sich innerhalb des Wirkraums des Vorhabens jedoch potenzielle Leitstrukturen, Jagdhabitate sowie habitatrelevante Gehölz- und Vegetationsstrukturen befinden, kann eine Betroffenheit von Fle- dermäusen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Insgesamt wird die Bedeutung des Schutzgutes „Tiere“ im Untersuchungsgebiet aufgrund des mittleren Vorkommens von streng und besonders geschützten Reptilien als mittel (3) eingestuft.

2.2.2 Schutzgut Pflanzen

Basierend auf der Datenbankrecherche (ARTeFAKT) sind in dem TK25-Viertel keine Nachweise von geschützten Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-RL hinterlegt. Die Standortbedingungen innerhalb der vorgesehenen Eingriffsbereiche bzw. dem Wirkraum des Vorhabens sind für Pflan- zenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie nicht geeignet.

Eine Bestandserfassung des Vegetationsbestandes wurde durchgeführt. Dabei konnten im Un- tersuchungsgebiet keine Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden. Der Großteil der Pflanzenarten, die im Untersuchungsgebiet erfasst werden konnten, haben für die Sicherung der biologischen Vielfalt eine geringe Bedeutung (2).

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 29 von 49

[Seite 30]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Insgesamt wird die Bedeutung des Schutzgutes Pflanzen im Untersuchungsgebiet als gering (2) eingestuft, da es sich überwiegend um Standorte von Pflanzenarten handelt, die für die Bio- diversitätssicherung eine geringe Bedeutung haben.

2.2.3 Schutzgut Boden

Für das Schutzgut Boden werden die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Vielfalt der Boden- typen, Bodenformen und Geotopen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes bewertet.

Im UG überwiegen Böden aus solifluidalen Sedimenten. Hier haben sich Braunerden aus bimsar- mem, löss- und grusführendem Schluff entwickelt. Die nutzbare Feldkapazität, das Ertragspoten- zial und das Nitratrückhaltevermögen weisen geringe bis mittlere Werte auf. Bei km 25,560 liegt ein Gley-Vega aus Auenschluff vor. Hier sind die nutzbare Feldkapazität, das Ertragspotenzial und das Nitratrückhaltevermögen als hoch bis sehr hoch einzustufen. Da sich das Untersuchungsgebiet zum großen Tiel jedoch auf die Bahntrasse bezieht, sind die Böden in diesem Bereich als umgelagert und verdichtet und dementsprechend als anthropogen vorbelastet anzusehen. Diese Böden können ihre natürlichen Bodenfunktionen nur noch in Tei- len erfüllen. Dementsprechend wird den Böden im UG mit Blick auf ihre natürlichen Bodenfunktionen eine geringe (2) Bedeutung zugeschrieben.

Nach BBodSchG besitzen Böden ebenfalls eine Archivfunktion der Kultur- und Naturgeschichte. Laut der BFD50/200-Daten sind 25% der Böden innerhalb des Untersuchungsgebietes als kul- tur- und naturhistorisch bedeutsame Böden einzustufen (km 22,800 bis km 24,300 bzw. km 28,100 bis km 28,400). Da die Böden aber bereits durch den Gleisbau anthropogen stark vorbelastet sind, wird die Bedeutung in Bezug auf diese Funktion als gering (2) eingestuft.

Sollten während der Bauarbeiten Hinweise auf archäologische Funde auftreten, sind die zustän- digen Behörden zu informieren. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass sich eine Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde bzw. Befunde besteht (§ 16-21 DSchG RLP).

Insgesamt wird den Böden im Untersuchungsgebiet eine geringe (2) Bedeutung zugemessen.

2.2.4 Schutzgut Wasser

Für die Bewertung der Bedeutung des Schutzgutes Wasser sind die Funktionen für den Natur- haushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächengewässer und des Grundwas- sers ergeben, sowie die Hochwasserschutzfunktion maßgeblich.

Bei km 25,560 wird das Untersuchungsbiet vom Elbbach gekreuzt. Dabei handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung mit mäßigem ökologischem und schlechtem chemischem Zustand, seine Strukturgüte wird im UG als deutlich verändert eingestuft. Im Bereich der Landesgrenze zu Hes- sen befindet sich ca. 110 m entfernt vom UG ein Weiher. In Bezug auf die Qualität und Quantität der Oberflächengewässer weist das Schutzgut Wasser im UG eine geringe Bedeutung auf.

Das UG liegt im Bereich des Grundwasserkörpers „Elbbach 1, Quelle“, der sich mengenmäßig und chemisch in einem guten Zustand befindet. Die Grundwasserlandschaft in diesem Gebiet be- steht aus tertiären Vulkaniten. Der Grundwasserflurabstand liegt überwiegend zwischen > 20-50 m (LfU Rheinland-Pfalz 2026). Kleinräumig nimmt er aber auch Werte zwischen 0 und 5 m an. In

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 30 von 49

[Seite 31]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Bezug auf die Qualität und Quantität des Grundwassers weist das Schutzgut Wasser im UG eine hohe Bedeutung auf.

Im UG sind keine nach § 83 Abs. 1 und 2 LWG Rheinland-Pfalz festgesetzten Überschwem- mungsgebiete sowie keine nach § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesicherten Überschwemmungsge- biete vorhanden. Auch sind keine Flächen als Hochwasserrisikogebiete außerhalb von Über- schwemmungsgebieten oder als sonstige überschwemmungsgefährdete Bereiche ausgewiesen. Damit besitzt das Untersuchungsgebiet für die Hochwasserschutzfunktion nur eine geringe Be- deutung.

Amtlich festgelegte Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie Mineralwassereinzugsgebiete liegen nicht vor.

2.2.5 Schutzgut Klima, Luft

Großräumig gesehen befindet sich das Plangebiet im subatlantisch gemäßigten Mittelgebirgs- klima. Typisch für dieses Klima sind milde Winter und überwiegend kühle Sommer. Die Jahres- mitteltemperatur im Untersuchungsgebiet liegt bei ca. 8,5 °C und die Niederschlagsmenge be- trägt 854 mm/a.

Für die Bewertung des Klimas im UG wurden die vorherrschenden Klimatope ausgewertet. Mit einem Anteil von 53% dominiert das Freilandklima, welches durch einen Anteil von 16% Wald- klima ergänzt wird. Diese naturnahen Klimatope übernehmen eine wichtige Funktion als Kaltluf- tentstehungs- und Ausgleichsgebiete. Demgegenüber stehen 31% anthropogen geprägte Flä- chen, die potenziell zur Erwärmung beitragen. Dem Schutzgut Klima, Luft ist in Bezug auf seine klimatische und lufthygienische Austauschfunktion eine mittlere (3) Bedeutung zuzuschreiben.

Die Bewertung der Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgassenken / -speicher erfolgt nach den Kohlenstoffvorräten in C -Vorräte in t/ha bis max. 200 cm Bodentiefe. Dafür können die org BFD50-Daten herangezogen werden. Gemäß dieser liegen im UG hauptsächlich Pseudogleye vor, welche eine hohe Klimaschutzfunktion aufweisen (> 100-150 t/ha). Kleinräumig entspricht der Boden einem Gley-Vega, dem eine sehr hohe Bedeutung zuzumessen ist (> 150-200 t/ha). Da im direkten Eingriffsbereich jedoch eine hohe anthropogene Überprägung durch den Gleis- körper vorliegt, ist davon auszugehen, dass hier die Klimaschutzfunktion stark eingeschränkt ist und die Kohlenstoffvorräte denen einer teilversiegelten Fläche gleichzusetzen sind (> 0-50 t/ha). Dementsprechend weist das Schutzgut Klima, Luft in Bezug auf seine Klimaschutzfunktion im UG eine geringe Bedeutung auf.

Insgesamt wird die Bedeutung des Schutzgutes Klima, Luft als mittel (3) eingestuft.

2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild

Die Bedeutung des Landschaftsbildes äußert sich in dem ästhetischen Eigenwert einer Land- schaft (Vielfalt, Eigenart, Schönheit), der Erlebbarkeit (Sichtbeziehungen, Betretbarkeit), der Wiederherstellbarkeit sowie in der Freiheit von Gerüchen und der Lärmfreiheit (Ruhe). Für die Bewertung werden Funktion der Landschaftsvielfalt und die Erholungsfunktion herangezogen.

Das UG liegt innerhalb des Landschaftsraumes „Oberwesterwälder Kuppenland“. Dabei handelt es sich um eine offenlandbetonte Mosaiklandschaft. Es zeichnet sich durch ein hügeliges und zerriedeltes Hochland mit ausgedehnten Basalt- und Tuffdecken mit dichtem Gewässernetz aus. Der Landschaftsraum wird dem Landschaftstyp „Grünlandreiche Waldlandschaft“ zugeordnet.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 31 von 49

[Seite 32]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Das BfN stuft sie als schutzwürdige Landschaft mit Defiziten ein. Damit wird der Funktion der Landschaftsvielfalt im UG eine mittlere (3) Bedeutung zugemessen.

Die Bedeutung der Erholungsfunktion bzw. des Erlebens der Landschaft wird auf Basis der vor- liegenden strukturreichen Kulturlandschaft zunächst als hoch eingestuft. Zudem befinden sich Teile des UGs im Geltungsbereich des LSG „Secker Weiher-Wiesensee“ und damit in einer Land- schaft von hoher Bedeutung aufgrund ihres Gesamtcharakters. Da sich das UG aber hauptsäch- lich auf den unmittelbaren Gleisbereich bezieht und damit eine starke anthropogene Vorbelas- tung herrscht, wird die Bedeutung der Erholungsfunktion als mittel (3) eingestuft.

Daraus resultiert für das Schutzgut Landschaftsbild insgesamt eine mittlere (3) Bedeutung.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 32 von 49

[Seite 33]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

3 Konfliktanalyse

Aus der Planung können die im Folgenden beschriebenen Wirkungen auf die Umwelt resultieren. Grundsätzlich wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden. Da- bei sind baubedingte Wirkungen solche, die Veränderungen des Naturhaushaltes und der örtli- chen Wirkungszusammenhänge durch die Bautätigkeit selbst und während der Bauphase zur Folge haben. Unter anlagebedingten Wirkungen sind diejenigen Wirkungen auf den Naturhaus- halt und seine lokalen Wirkungszusammenhänge zu verstehen, die durch die Anlage des Bau- werks bewirkt werden. Die betriebsbedingten Wirkungen schließlich werden durch den Betrieb und den Unterhalt der Anlage verursacht.

3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben

Durch das Vorhaben entstehen unmittelbare Beeinträchtigungen von Biotopen. Die Eingriffs- schwere ist Tabelle 7 zu entnehmen. Es besteht eine geringe Intensität der vorhabenbezogenen Wirkung auf Biotope, die nach Beendigung der Baumaßnahme in gleichem Umfang wiederherge- stellt werden können. Eine hohe Intensität der vorhabenbezogenen Wirkung auf Biotope ergibt sich durch die anlagebedingte Veränderung des Biotoptyps.

Tabelle 7: Darstellung Eingriffsschwere (erwartete Beeinträchtigungen) anhand der Biotope und der Intensität der vorhabenbezogenen Wirkungen.

CodeBiotoptypt r e w p o t o iBe f u t s t r e W- r o v t ä t is n e t n I.g o z e b - n e b a hg n u k r iW- e B e t e t r a w r Eg n u g it h c ä r t n ie
HD2Personenbahnhof, Haltebahnhof0Sehr gering (1)Gering (I)-
HD3Bahnlinie1Sehr gering (1)Gering (I)-
HH3Bahnböschung (Einschnitt) – mit ar- tenarmer Krautschicht oder mit Ge- hölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbe- stand7Gering (2)Gering (I)-
HH4Bahnböschung (Damm) – mit arten- armer Krautschicht oder mit Gehölz- bestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand7Gering (2)Gering (I)-
HT3Lagerplatz, unversiegelt – geschot- terter Belag oder wassergebundene Decke (z.B. Aschenplatz)3Sehr gering (1)Gering (I)-
HT3Lagerplatz, unversiegelt – teilbefes- tigt (z.B. Rasengitter)2Sehr gering (1)Gering (I)-

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 33 von 49

[Seite 34]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

CodeBiotoptypt r e w p o t o iBe f u t s t r e W- r o v t ä t is n e t n I.g o z e b - n e b a hg n u k r iW- e B e t e t r a w r Eg n u g it h c ä r t n ie
HT4Lagerplatz, versiegelt0Sehr gering (1)Gering (I)-
KCRandstreifen, Saumstreifen – natur- fern und sonstige sowie hypertrophe Standorte8Gering (2)Gering (I)-
LB2Trockene Hochstaudenflur, flächen- haft - sonstige8Gering (2)Gering (I)-

3.2 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach Anlage 2 LKompVO durch das Vorha- ben

Tabelle 8: Intensität der vorhabenbezogenen Wirkung auf die Schutzgüter

Schutzgut*Bedeutung im Pla- nungsraumBegründungIntensität der vor- habenbezogenen WirkungenBegründungBeeinträch-
tigung nach
Anlage 2
LKompVO
TiereMittel (3)Vorkommen von streng und be- sonders ge- schützten Arten.Gering (I)Geringe lineare Inanspruch- nahme von Le- bensräumen streng geschütz- ter Reptilienar- ten mit ausrei- chend vorhan- denen Aus- weichhabitaten-
PflanzenGering (2)Kein Nachweis von Pflanzen des Anhang IV der FFH-Richtlinie.Gering (I)Lediglich klein- flächige Vegeta- tionsrück- schnitte, die nach wenigen Vegetationspe- rioden wieder- hergestellt wer- den können.-
BodenGering (2)Starke anthropo- gene Vorbelas- tungGering (I)Geringer linea- rer Verlust von Bodenfunktio- nen im-

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 34 von 49

[Seite 35]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Schutzgut*Bedeutung im Pla- nungsraumBegründungIntensität der vor- habenbezogenen WirkungenBegründungBeeinträch-
tigung nach
Anlage 2
LKompVO
anthropogen vorbelasteten Raum
WasserVerbal argumentativ
Klima, LuftMittel (3)Mittlere Bedeu- tung der klimati- sche Austausch- funktion und ge- ringe Bedeutung der Klimaschutz- funktionGering (I)Keine Auswir- kungen auf das Meso- und Mikroklima.eB
Land- schaftsbildMittel (3)Mittlere Bedeu- tung der Land- schaftsvielfalt und mittlere Be- deutung der Er- holungsfunktionGering (I)Keine dauer- hafte Beein- trächtigung des Landschaftsbil- des und der Er- holungsfunktioneB

Beeinträchtigungen nach Anlage 2 LKompVO sind wie folgt kategorisiert:

-: keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten / eB: erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten / eBS: erhebliche Be- einträchtigung besonderer Schwere zu erwarten

  • Das Schutzgut Wasser ist verbal argumentativ zu begründen.

Fauna

Aufgrund der bestehenden Bahntrasse ist eine Zerschneidung der Biotope und der faunistischen Funktionsräume sowie eine Barrierewirkung bereits vorhanden. Infolge der grundsätzlichen Überwindbarkeit solcher Bauwerke ist eine Zunahme von anlagebedingten Zerschneidungswir- kungen durch das Vorhaben nicht gegeben. Bauzeitlich führt der Neubau der Kabeltröge zu Zerschneidungen faunistischer Funktionsräume, sowie zu Barriere- und Fallenwirkungen für die streng geschützten Reptilienarten (Mauereidechsen, Schlingnattern). Nach Bauabschluss entste- hen durch die Kabelkanäle sogar zusätzliche Versteckmöglichkeiten.

Das Vorhaben bewirkt stellenweise einen Lebensraumverlust für die betrachteten Artengruppen durch Versiegelung. Allerdings sind für alle Artengruppen ausreichend Ausweichhabitate in un- mittelbarer Umgebung vorhanden, sodass die vorhabenbezogene Wirkung auf das Schutzgut Tiere als gering (I) eingestuft wird.

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1. Nr. 1-3 BNatSchG sind daher unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen.

Erhebliche Beeinträchtigungen können daher ausgeschlossen werden.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 35 von 49

[Seite 36]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Pflanzen

Es konnten keine Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden. Baube- dingt kann es im Rahmen der Baufeldfreimachung zu vereinzelten Vegetationsrückschnitten kommen, Rodungen sind jedoch nicht vorgesehen. Bauzeitliche Eingriffe in typische Ruderalbe- stände, Hecken und Gebüsche werden als nicht erheblich eingestuft, da diese wiederhergestellt und nach wenigen Vegetationsperioden wieder ihren ursprünglichen Zustand erreichen werden.

Die vorhabenbezogene Wirkung auf das Schutzgut „Pflanzen“ wird dementsprechend als gering (I) eingestuft.

Erhebliche Beeinträchtigungen können daher ausgeschlossen werden.

Boden

Die Einrichtung der BE-Flächen erfolgt überwiegend auf bereits befestigten Flächen. Die Kabel- tiefbauarbeiten werden gleisgebunden durchgeführt, die Andienung der Baustelle erfolgt aus- schließlich über das öffentliche Straßennetz, weshalb es zu keiner zusätzlichen Flächeninan- spruchnahme für Zuwegungen/Baustraßen kommt. Eine bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von zuvor unversiegelten Flächen findet daher nicht statt. Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten kommt es zu temporären Flächeninanspruchnahmen, Bodenbewegungen und Verdichtungen in den Böschungsbereichen, welche anthropogen vorbelastet sind. Nach Abschluss der Baumaß- nahmen werden die Böschung wiederhergestellt.

Durch die Errichtung der Kabeltröge kommt es zu einer dauerhaften Bodenversiegelung von ca. 2.329 m2, die aber ausschließlich auf anthropogen vorbelasteten Böden nahe dem Gleiskörper erfolgt. Es ist somit davon auszugehen, dass die Böden hier ihre natürlichen Bodenfunktionen je nach Schweregrad der Vorbelastung nur noch eingeschränkt erfüllen können. Darüber hinaus handelt es sich beim Kabelkanal um ein weitgehend lineares Bauwerk über eine größere Distanz, wodurch die räumliche Wirkintensität im Vergleich zu flächenhaften Eingriffen reduziert ist.

Zwar führt die Vollversiegelung lokal zu einem vollständigen Verlust der Bodenfunktionen, je- doch wird die vorhabenbezogene Wirkung aufgrund der Vorbelastung und der Bauwerksform als gering (I) eingestuft.

Erhebliche Beeinträchtigungen können daher ausgeschlossen werden.

Wasser

Im Rahmen des Vorhabens kommt es zu keinen Eingriffen in Oberflächengewässer. Auch kommt es zu keinem Stoffeintrag und zu keiner Wasserentnahme. Zudem findet das Vorhaben vollstän- dig außerhalb von gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten statt.

Allgemein besteht bei Bauvorhaben mit Maschineneinsatz die Gefahr der Beeinträchtigung von Gewässern durch unbeabsichtigt auslaufende Treib- und Schmierstoffe. Auf der gesamten Bau- stelle ist ein ordnungsgemäßer Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sicherzustellen.

Das Risiko eines Schadstoffeintrags in den Boden bzw. das Grundwasser wird durch den Einsatz aller Bautechniken nach dem neuesten Stand der Technik sowie durch die Berücksichtigung der

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 36 von 49

[Seite 37]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

einschlägigen Vorschriften zur Unfallvermeidung so weit wie möglich minimiert. So sind bei- spielsweise Kraftstoffe, Hydraulik und Mineralöle nur auf befestigten und gegenüber dem Unter- grund abgedichteten Flächen in dafür zugelassenen Behältnissen zu lagern. Ölbindemittel sind auf der Baustelle in ausreichender Menge vorzuhalten.

Eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden, da auch hier keine Eingriffe bzw. Stoffeinträge oder Entnahmen stattfinden. Die Flächenversiege- lung durch die Kabeltröge findet linear und parallel zum Gleiskörper im vorbelasteten Bereich statt und ist in Bezug auf die Grundwasserneubildungsrate unerheblich.

Damit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern und dem Grundwasser und damit des Schutzgutes Wasser zu erwarten.

Klima, Luft

Im Rahmen des Vorhabens kommt es zu einer kleinflächigen dauerhaften Flächeninanspruch- nahme durch die Errichtung der Kabeltröge, die jedoch keine Veränderung des Meso- und Mikroklimas mit sich zieht. Klimaschutzfunktionen hinsichtlich der Speicherung von atmosphäri- schem Kohlendioxid werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Während der Bauzeit ist mit erhöh- ten Staubemissionen zu rechnen, wodurch lokal und zeitlich befristete Beeinträchtigungen der Luftqualität entstehen könnten. Diese sind in der Gesamtbetrachtung aber als unerheblich zu werten.

Aufgrund dessen wird die vorhabenbezogene Wirkung auf das Schutzgut Klima/Luft als gering (I) eingestuft.

Gemäß der Bewertungsmatrix der LKompVO (Tabelle 3) ergeben sich für das Schutzgut Klima/Luft zunächst erhebliche Beeinträchtigungen. Im vorliegenden Fall gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass während der Bauphase lediglich geringfügige und zeitlich begrenzte Staub- und Luftschad- stoffemissionen auftreten. Darüber hinaus werden keine klimawirksamen Strukturen oder lufthy- gienisch bedeutsame Bereiche wie beispielsweise Kaltluftentstehungsgebiete, Kaltluftleitbahnen oder Frischluftschneisen in Anspruch genommen oder beeinträchtigt. Da somit lediglich geringfü- gige und vorübergehende Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft zu erwarten sind, werden die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft aus gutachterlicher Sicht als unerheblich ein- gestuft.

Landschaftsbild

Das Vorhaben befindet sich teilweise innerhalb des LSG „Secker Weiher-Wiesensee“. Es gilt die Rechtsverordnung über das LSG vom 13.07.2005.

Schutzzweck ist nach § 3 LSG-VO die Erhaltung der Eigenart und Schönheit der Mittelgebirgs- landschaft mit naturnahen Bachläufen, bewaldeten Kuppen und offenen Talräumen, durch Feld- hecken, Huteweidestrukturen und Streuobstbestände gegliedertem Offenland sowie künstlichen Wasserflächen mit besonderer Bedeutung für die ruhige Erholung in der Natur.

Die Verordnung des LSG sieht zwar ein Verbot für das Errichten oder Erweitern baulicher Anla- gen aller Art (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 RVO), das Einbringen von Bodenbestandteilen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 RVO), das Errichten oder Verlegen von Leitungen aller Art über oder unter der Erdoberfläche (§

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 37 von 49

[Seite 38]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

4 Abs. 1 Nr. 6 RVO), das Entfernen, Abbrennen oder Beschädigen von wildwachsenden Pflanzen aller Art (§ 4 Abs. 1 Nr. 21 RVO), das Nachstellen, mutwillige Beunruhigen, Verletzen, Töten oder sonstige Stören von wildlebenden Tieren aller Art oder ihrer Entwicklungsformen und Nes- ter (§ 4 Abs. 1 Nr. 22 RVO) sowie das Durchführen von Handlungen, die die Ruhe der Natur oder den Naturgenuss durch Lärm oder auf andere Art und Weise beeinträchtigen (§ 4 Abs. 1 Nr. 24 RVO) vor, allerdings werden in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Arbeiten, die für eine ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs erforderlich sind, von den Verboten gemäß § 4 LSG-VO ausgenommen, sofern sie nicht dem Schutzzweck zuwiderlaufen.

Baubedingt entstehen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungseignung durch den Baustellenbetrieb. Die bauzeitlich genutzten Flächen werden nach Beenden der Bau- maßname wieder zurückgebaut bzw. wieder in ihren Ausgangszustand (Bahnanlage) versetzt, sodass es hier zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erho- lungseignung kommt.

Der Neubau der Kabeltröge ist auf der vorhandenen Trasse geplant. Entsprechend ist das Land- schaftsbild hier bereits vorbelastet. Die Kabeltröge sind im Boden eingebettet und führen zu kei- ner ästhetischen Verschlechterung des Landschaftsbildes. Die Signale bewirken durch die Errich- tung auf der bestehenden Bahntrasse keine relevante Veränderung des Landschaftsbildes. Die Bewahrung der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und die nachhaltige Sicherung des Erholungswertes bleibt demnach auch nach der Errichtung der Kabelkanäle und Signale in ihrem Zusammenhang bestehen.

Insgesamt kommt es demnach zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung des Schutzzweckes durch das Bauvorhaben. Aus diesem Grund sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 die in Zusammenhang mit dem Vorhaben durchzuführenden Arbeiten innerhalb des LSGs ohne zusätzliche Genehmi- gung zulässig.

Durch das Bauvorhaben entstehen keine dauerhaften Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, weshalb die vorhabenbezogene Wirkung auf das Schutzgut als gering (I) eingestuft wird.

Gemäß der Bewertungsmatrix der LKompVO (Tabelle 3) ergeben sich für das Schutzgut Land- schaftsbild zunächst erhebliche Beeinträchtigungen. Unter Berücksichtigung der zuvor be- schriebenen projektspezifischen Gegebenheiten sind im Rahmen des Vorhabens jedoch keine nachhaltigen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der landschaftsbezogenen Erho- lungsfunktion zu erwarten. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild werden daher aus gutachterlicher Sicht als unerheblich bewertet.

3.2.1 Baubedingte Auswirkungen

Fauna

Während der Bauphase treten temporäre Störungen durch Baustellenbetrieb, Flächeninan- spruchnahmen sowie Lärm-, Erschütterungs-, Staub-, Licht- und Abgasemissionen auf. Hier- durch können zeitweilige Beeinträchtigungen der Habitatfunktion sowie Vergrämungswirkungen insbesondere für europäische Vogelarten, Reptilien und Fledermäuse während der Nachtarbeit entstehen. Im Zuge des Kabeltiefbaus besteht ferner ein bauzeitliches Risiko der Verletzung oder Tötung von Individuen sowie des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG für Vögel sowie die Reptilienarten Mauereidechse und Schlingnatter. Die baubedingten Beeinträchtigungen sind jedoch lokal und zeitlich begrenzt.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 38 von 49

[Seite 39]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen sowie einer fachgerechten Bauausführung nach dem Stand der Technik können erhebliche artenschutzrechtliche Auswir- kungen ausgeschlossen werden.

Pflanzen

Bauzeitliche Eingriffe in typische Ruderalbestände, Hecken und Gebüsche werden als nicht er- heblich eingestuft, da diese wiederhergestellt und nach wenigen Vegetationsperioden wieder ih- ren ursprünglichen Zustand erreichen werden.

Im Bereich der BE-Fläche 1 in Westerburg befindet sich randlich ein Bestand von Japanischen Staudenknöterich. Hier sind Vermeidungsmaßnahmen erforderlich, um die Gefahr einer Ausbrei- tung durch die Bautätigkeit einzudämmen.

Boden

Im Zuge der Errichtung der Kabeltröge sind stellenweise Eingriffe in die Böschungen erforder- lich. Diese erfolgen in Form von Bodenabtrag und -auftrag und führen zu temporären Beein- trächtigungen der Bodenfunktionen.

Da es sich um kleinräumige, lineare Böschungsabschnitte in bereits anthropogen vorbelasteten Bereichen handelt, sind die natürlichen Bodenfunktionen bereits eingeschränkt. Die baubeding- ten Eingriffe erfolgen lediglich temporär und auf begrenzter Fläche; nach Abschluss der Arbeiten wird der Boden in seinen ursprünglichen Zustand zurückgeführt, sodass die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden insgesamt als nicht erheblich einzustufen sind.

3.2.2 Anlagebedingte Auswirkungen

Die Kabelkanäle, -querungen und die Signale werden innerhalb der Rückschnittzone gemäß Ril 882 entlang der Strecke 3730 errichtet. Dieser Bereich wird im Rahmen der regelmäßigen Un- terhaltung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dauerhaft von Gehölzsaufwuchs frei- gehalten. Die Böden und Biotope innerhalb des Eingriffsbereichs sind aufgrund der bestehenden Bahninfrastruktur sowie der regelmäßigen Unterhaltung anthropogen erheblich vorbelastet und in ihrer natürlichen Ausprägung bereits deutlich eingeschränkt.

Durch die Errichtung der Kabelkanäle sowie die Gründung der Signale kommt es zwar zu einer zusätzlichen dauerhaften Flächenversiegelung, aufgrund der bereits bestehenden anthropoge- nen Vorbelastung und der Lage innerhalb des betrieblich geprägten Trassenbereichs werden die natürlichen Bodenfunktionen jedoch nur in geringem Umfang zusätzlich beeinflusst.

Darüber hinaus kommt es zu Verlusten von Teillebensräumen der innerhalb des Untersuchungs- gebietes beheimateten Arten durch die Flächenversiegelung. Da sich die Eingriffe ausschließlich auf bereits anthropogen vorbelastete und teilweise versiegelte Biotope innerhalb des regelmäßig unterhaltenen Bahnbereichs beschränken, ist keine erhebliche Beeinträchtigung der ökologi- schen Funktion der betroffenen Lebensräume zu erwarten.

Insgesamt sind die anlagebedingten Auswirkungen als unerheblich zu bewerten.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 39 von 49

[Seite 40]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

3.2.3 Betriebsbedingte Auswirkungen

Mit der Baumaßnahme sind keine unmittelbaren Änderungen im Betriebsprogramm der Strecke 3730 verbunden. Es ergeben sich durch das Vorhaben keine Kapazitätserhöhungen bzw. Ände- rungen gegenüber dem derzeitigen betrieblichen Zustand. Folglich ergeben sich keine betriebs- bedingten Auswirkungen.

3.3 Darstellung der Eingriffe im Bestands- und Konfliktplan

Durch das Bauvorhaben sind folgende Konflikte zu erwarten:

B1 Baubedingter Konflikt Avifauna: Vorübergehende baubedingte Störung durch BE- Flächen und Arbeitsräume. Temporäre Beeinträchtigung der Habitatfunktion für Vö- gel.

B2 Baubedingter Konflikt Avifauna/Fledermäuse: Temporäre Einschränkung der Habi- tatfunktionen für nachtaktive Arten durch Lichtemissionen während nächtlicher Bauarbeiten.

B3 Baubedingter Konflikt Reptilien: Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten inklusive baubedingtem Verletzungs- und Tötungsrisiko für streng und be- sonders geschützte Reptilienarten (Mauereidechse, Schlingnatter) durch Kabeltief- bau.

B4 Baubedingter Konflikt Biotope: Vorübergehender Biotop- und Flächenverlust durch das Baufeld entlang der neuen Kabelkanäle, Signale und Kabelquerungen.

B5 Baubedingter Konflikt Biotope: Gefahr der Ausbreitung des Japanischen Staudenknö- terichs.

B6 Baubedingter Konflikt Biotope: Baubedingter Bodenabtrag im Wurzelbereich von Bäumen.

Bo7 Baubedingter Konflikt Boden: Temporäre Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Bodenabtrag, -auftrag und -umlagerung im Baufeld.

3.4 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben

Vermeidungsmaßnahmen sind:

▪ Vorkehrungen zum Schutz von Gehölzen im Baustellenbereich,

▪ Sachgerechte Auswahl der Flächen für ausschließlich temporäre Flächeninanspruchnahmen innerhalb der Vorhabenfläche,

▪ Begrenzung der Arbeitsbereiche beim Bau auf das unbedingt erforderliche Maß zum größt- möglichen Schutz des Bodens vor Verdichtungen und Verschmutzungen und zum Schutz des Vegetationsbestandes,

▪ Sachgerechter Umgang mit Bodenaushub bei Aus- und Wiedereinbau sowie der Zwischenla- gerung.

Folgende Vorschriften / Gesetze sind im Rahmen der Ausführung zu beachten:

▪ DIN 18920 „Schutz von Bäumen und Sträuchern“ / R SBB (Richtlinie zum Schutz von Bäu- men und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen),

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 40 von 49

[Seite 41]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

▪ DIN 18915 „Bodenabtrag und –lagerung“,

▪ DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“,

▪ Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der aktuell gültigen Fassung zu beachten,

▪ Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG)

Tabelle 9: Schutz- und Minimierungsmaßnahmen.

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
001_VUmweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ): Die UBÜ begleitet die Bauausführung während der gesamten Bauphase und stellt die Einhaltung aller natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben sowie der festgelegten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sicher. Aufgrund der mobilen Baustellen- situation entlang der Trasse erfolgt die Betreuung abschnittsweise in enger Abstim- mung mit der Bauleitung. Zu den wesentlichen Aufgaben der UBÜ gehören die Kontrolle und Dokumentation der Schutzmaßnahmen für Biotope, Vegetationsbestände, Böden und geschützte Arten. Sie überwacht die Einhaltung der festgelegten Baufeldgrenzen sowie die ordnungsgemäße Abgrenzung von Arbeits- und Lagerflächen und stellt sicher, dass Flächeninanspruch- nahmen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Da aufgrund der teilweise beengten topografischen Verhältnisse entlang der Bahnstre- cke die Errichtung durchgehender Vegetationsschutzzäune nicht möglich ist, kommt der UBÜ eine besondere Bedeutung bei der Kontrolle der Baustellenabläufe zu. Hierzu erfolgen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen der Arbeitsbereiche, Materiallagerungen, Fahrwege und Bauabläufe, um unnötige Beeinträchtigungen angrenzender Vegeta- tions- und Biotopflächen zu vermeiden. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte überwacht die UBÜ die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, kontrolliert potenzielle Habi- tatstrukturen und begleitet sensible Bauabschnitte fachlich. Bei unvorhergesehenen Funden geschützter Arten veranlasst sie umgehend die erforderlichen Schutz-, Siche- rungs- und Abstimmungsmaßnahmen. Anfallende Rückschnitts- und Rodungsarbeiten sind durch die UBÜ zu begleiten. Vor Beginn der Gehölzentnahmen kontrolliert die UBÜ die betroffenen Gehölzbestände auf das Vorhandensein artenschutzrechtlich relevanter Habitatstrukturen, insbesondere Baumhöhlen, Spaltenquartiere und sonstige potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestät- ten. Werden Habitatbäume zur Entnahme vorgesehen, erfolgt vor der Fällung eine Be- satzkontrolle der vorhandenen Höhlen und Quartierstrukturen. Nach Bestätigung der Nichtbelegung erfolgt der Verschluss der Höhlen mittels Einwegverschluss (One-Way- Pass), der ein Verlassen der Höhle durch gegebenenfalls verbliebene Individuen ermög- licht, ein erneutes Einwandern oder Einfliegen jedoch ausschließt. Die UBÜ überwacht und begleitet verstärkt die Umsetzung der festgelegten Maßnah- men zum Reptilienschutz. Aufgrund der mobilen, gleisgebundenen Bauweise kontrol- liert die UBÜ fortlaufend die offenen Kabelkanäle und sonstigen potenziellen

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 41 von 49

[Seite 42]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
Fallenstrukturen auf das mögliche Festsetzen von Reptilien und anderen Kleintieren. Sofern Individuen festgestellt werden, veranlasst die UBÜ geeignete Maßnahmen zu deren gefahrloser Bergung bzw. gewährleistet geeignete Ausstiegsmöglichkeiten, um eine Verletzung oder Tötung von Tieren zu vermeiden. Die UBÜ dokumentiert ihre Tätigkeiten fortlaufend und fungiert als Schnittstelle zwi- schen Vorhabenträger, Bauleitung, Fachgutachtern und Behörden. Ziel ist die um- weltverträgliche Durchführung des Vorhabens unter Einhaltung aller naturschutz-, bodenschutz- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
002_VVegetationsschutzmaßnahmen (DIN 18920 / R SBB): Vermeidung von baubedingten Eingriffen (ggf. Bauzaun und/oder Einzelbaumschutz) sowie Schutz standortgerechter Bäume und Gehölze am Rand der BE-Flächen. Außerdem ist ein Biotopschutzzaun zur Abgrenzung des Bestandes des Japanischen Staudenknöterichs an der BE-Fläche 1 in Westerburg vorzusehen, um ein Befahren dieser Fläche zu vermeiden und dadurch eine versehentliche Ausbreitung zu verhin- dern (siehe Maßnahme 004_V). Baumschutzmaßnahmen werden während der gesamten Bauzeit gemäß DIN 18920 Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen aufrechterhalten.
003_VBautabuzone: Als Tabuzonen werden Bereiche mit hohem naturschutzfachlichem Wert, z.B. Gehölz- bestände angrenzend an BE-Flächen, das Baufeld und Eingriffsbereiche an der Dammböschung ausgewiesen. Aufgrund der örtlichen topografischen Verhältnisse kann eine Abgrenzung mittels Ve- getationsschutzzaun nicht durchgängig erfolgen. Die dargestellte Bautabuzone dient der Abgrenzung des Baufeldes gegenüber angren- zenden naturschutzfachlich sensiblen Flächen und Vegetationsbeständen, deren Be- einträchtigung auszuschließen ist. Außerhalb des festgelegten Baufeldes sind sämtli- che baubedingten Eingriffe und Nutzungen, insbesondere Befahren, Lagern, Abstel- len, Betanken sowie Wartungs- und sonstige Bautätigkeiten, unzulässig.
004_VVermeidung der Ausbreitung des Japanischen Staudenknöterichs: Der Bestand des Japanischen Staudenknöterichs ist während der Bauausführung durch einen geeigneten Bauzaun vor unbeabsichtigter Inanspruchnahme zu schützen. Ein Befahren, Betreten sowie die Lagerung von Material innerhalb des abgegrenzten Bereichs sind unzulässig. Sofern der Schutzbereich eingehalten wird, sind Eingriffe in den Bestand sowie eine baubedingte Verschleppung von Pflanzenteilen oder belaste- tem Boden nicht zu erwarten. Sollte widererwartend ein Eingriff in den Bestand erfor- derlich werden, ist sicherzustellen, dass keine Pflanzenteile oder mit Rhizomen belas- tetes Bodenmaterial in andere Bereiche verbracht werden. Die Lage der Maßnahme ist dem Maßnahmenplan zu entnehmen.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 42 von 49

[Seite 43]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

3.5 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach Anlage 2 LKompVO durch das Vorhaben

Tabelle 10: Schutz- und Minimierungsmaßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern durch das Vorhaben.

BezeichnungSchutzgutMaßnahmenbeschreibung
005_VATiereBauzeitenregelung Rodung und Rückschnitt von Gehölzen: Durchführung der Rückschnitt- und Rodungsarbeiten nur im Zeit- raum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar gemäß § 39 BNatSchG.
006_VATiereBaufeldbeleuchtung: Da die Baufeldbeleuchtung potentielle Störwirkungen auf nachtak- tive Tiere ausübt bzw. zu Anlockwirkungen für Insekten und damit wiederum auch für Fledermäuse führen kann, muss die Baustellen- beleuchtung bedarfsorientiert geschaltet, auf das zwingend not- wendige Maß beschränkt und nach Baustellenbetrieb und Arbeits- zeit abgeschaltet werden. Eine Beleuchtung nach Einsatz der Däm- merung und während der Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) ist nur dann und für die Stellen gestattet, wo Arbeiten nachts auf der Baustelle durchgeführt werden. Die Leuchten sind mit einer Richtcharakte- ristik ausgestattet, voll abgeschirmt und werden so montiert, dass möglichst wenig Streulicht entsteht und eine Abstrahlung über die Nutzfläche hinaus vermieden wird und das Licht ausschließlich auf die Nutzfläche fällt. Eine großräumige Ausstrahlung der Umge- bung ist unbedingt zu vermeiden. Es soll möglichst LED-Beleuch- tung mit warmweißer Lichtfarbe (1700 bis max. 3000 K) und mit keinen bzw. möglichst geringen UV- und Blaulichtanteilen verwen- det werden. Lichtmengen so wählen, dass sie einschlägige Norm- werte (Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 und DIN- EN13201) nicht überschreiten.
007_VATiereVergrämung Reptilien: Die für die Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen sowie das Baufeld sind vor Beginn der Aktivitätsperiode Ende März und er- neut Mitte April vollständig bodennah zu mähen und von Ver- steckplätzen und Unterschlüpfen wie Totholz und Baumstub-ben vollständig zu befreien. Dabei wird vor Beseitigen der Versteck- plätze kontrolliert, ob Reptilien ihre Winterverstecke verlassen ha- ben. Sollten sich keine Reptilien in den Versteckplätzen befinden, sind diese zu entfernen. Die Versteckplätze, die Ende März von Reptilien noch als Winterversteck genutzt werden, werden ent- fernt, sobald die Tiere aktiv sind und das Winterversteck verlassen haben. Die Maßnahme ist bereits Ende März und Mitte April umzusetzen, damit die Vergrämungswirkung bereits vor und während des Stel- lens von Schutzzäunen erzielt wird.
008_VATiereReptilienschutzzaun:

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 43 von 49

[Seite 44]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

BezeichnungSchutzgutMaßnahmenbeschreibung
Die BE-Flächen sind durch einen reptiliensicheren Zaun mit einer durchgehenden Mindesthöhe von 50 cm zu begrenzen, um eine Rückwanderung der Tiere in ihre im Eingriffsbereich befindlichen Lebensräume zu verhindern. Die Funktionsfähigkeit des Reptilien- schutzzauns ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der Schutzzaun zu entfer- nen. Wo sinnvoll kann der Schutzzaun als kombinierter Reptilien- und Vegetationsschutzzaun hergestellt werden. Aufgrund der langen Bauzeit ist der Schutzzaun in stabiler Bau- weise zu errichten und zur Außenseite des Baufeldes mit für Ei- dechsen nicht überwindbarer Folie zu bespannen. Die stabile Bau- weise gewährleistet im Vergleich zu reinen Folienzäunen eine dau- erhafte Standfestigkeit bei allen Witterungslagen. Durch Erdwälle oder die Aufschichtung von Schnittgut der Vegeta- tionsarbeiten, sind etwa alle 20 m auf der Innenseite (Baufeld- seite) des Schutzzauns Überwindungshilfen anzubringen, um eine einseitige Überwindbarkeit herzustellen. Hierdurch wird gewähr- leistet, dass Kleintiere und Mauereidechsen auch ohne Hilfe das Baufeld verlassen können. Der Schutzzaun ist zwei bis vier Wochen nach Durchführung der Vergrämungsmahd (007_VA) herzustellen.

3.6 Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für beein- trächtigte Biotope

Erhebliche Beeinträchtigungen bzw. erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere von Bi- otopen sind ausgeglichen oder ersetzt, wenn im betroffenen Naturraum gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 LKompVO und innerhalb einer angemessenen Frist im Kompensationszeitraum eine funk- tionsgleiche oder -ähnliche Aufwertung des Naturhaushalts bzw. eine landschaftsgerechte Wie- derherstellung oder Neugestaltung des Landschaftsbildes erfolgt.

In Anlehnung an den § 2 Nr. 3 a) der Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft (NatLandEingrV RP 2006), die besagt: „Nicht als Eingriff im Sinne des § 9 Abs. 1 LNatSchG gelten in der Regel das Verlegen von unterir- dischen Ver- und Entsorgungsleitungen in Straßen, Wegen und landwirtschaftlich genutzten Flä- chen, mit Ausnahme von nicht intensiv genutztem Dauergrünland und Flurholzflächen,(…)“, ist die Verlegung der antragsgegenständlichen Kabeltröge (Versorgungsleitungen) nicht als Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG zu bewerten.

Nach Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde stellen Arbeiten im Rah- men des Vorhabens innerhalb der Rückschnittszone gemäß Ril 882 keine Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG da.

Unter Berücksichtigung der in Kapitel 3.1 ermittelten Beeinträchtigungen sowie der in Kapitel 3.4 und 3.5 festgelegten Minimierungs- Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen von Biotopen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Biotope

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 44 von 49

[Seite 45]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

sind überwiegend bauzeitlich und nach Abschluss der Baumaßnahmen reversibel. Eine Bio- topwertbilanzierung ist daher nicht erforderlich.

Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Böschungsbereiche werden nach Abschluss der Bau- maßnahme fachgerecht wiederhergestellt, mit Oberboden angedeckt und angesät. Dadurch kön- nen sich die betroffenen Biotope innerhalb weniger Vegetationsperioden regenerieren.

Die BE-Flächen werden ausschließlich auf bereits befestigten bzw. versiegelten Flächen einge- richtet, sodass hierdurch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen von Biotopen entstehen.

Da keine erheblichen Beeinträchtigungen von Biotopen zu erwarten sind, besteht kein bio- topwertbezogener Kompensationsbedarf.

3.7 Ermittlung des funktionsspezifischen Kompensationsbedarfs für beein- trächtigte Schutzgüter nach Anlage 2 zu § 7 Abs. 3 LKompVO

Gemäß den Ausführungen in Kapitel 3.2 sind durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträch- tigungen besonderer Schwere für die einzelnen Schutzgüter zu erwarten. Ein funktionsspezifi- scher Kompensationsbedarf besteht daher nicht.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 45 von 49

[Seite 46]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

4 Kompensationsmaßnahmen

4.1 Biotopwertbezogene Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Biotope

Die bauzeitlich beanspruchten Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme entspre- chend ihrem Ausgangszustand durch geeignete Maßnahmen wieder entsprechend ihres Aus- gangszustands hergestellt. Für die anlagebedingt in Anspruch genommenen Flächen werden ebenfalls Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz nach Naturschutzrecht formuliert. Folgende Wiederherstellungsmaßnahmen sind umzusetzen:

Tabelle 11: Wiederherstellungsmaßnahmen

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
009_AWiederherstellung der Arbeitsbereiche auf Baufeldern sowie Ansaat von Grä- ben und Böschungen (Ansaat Regiosaatgut): Rückbau der Arbeitsbereiche und ggf. Bodenauflockerung. Durchführen einer Initi- alansaat durch eine geeignete Gras-/Wildkräutermischung für trockene, magere Standorte mit autochthonem Saatgut. Die anschließende Entwicklung einer standorttypischen Vegetation erfolgt im Rah- men einer 1-jährigen Fertigstellungspflege. Das Aufkommen invasiver Neophyten ist zu kontrollieren und bei Bedarf zu unterbinden.
010_AWiederherstellung vegetationsarmer Flächen (Baufelder inkl. BE-Flächen): Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die temporär in Anspruch genomme- nen, bereits vegetationsarmen und teilversiegelten Baufeld- und Baustellenein- richtungsflächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Hierzu werden baubedingte Verdichtungen und Verunreinigungen beseitigt sowie gegebenenfalls eingebrachte Fremdmaterialien entfernt. Die Flächen werden entsprechend dem ursprünglichen Zustand wiederhergestellt, sodass ihre bisherige Funktion und Aus- prägung erhalten bleiben. Die anschließende Entwicklung einer standorttypischen, lückigen Vegetation er- folgt im Rahmen einer 1-jährigen Fertigstellungspflege. Das Aufkommen invasiver Neophyten ist zu kontrollieren und bei Bedarf zu unterbinden.

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu- gestaltet ist. In sonstiger Weise ist eine Beeinträchtigung kompensiert, wenn und sobald die be- einträchtigten Funktionen des Naturhaushalts möglichst in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum in gleichwertiger Weise ersetzt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet ist (siehe hierzu § 15 Abs. 2 BNatSchG).

Tabelle 12: Gegenüberstellung der Konflikte und landschaftspflegerischen Maßnahmen

KonflikteMaßnahmen
B1001_V, 005_VA, 009_A

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 46 von 49

[Seite 47]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

B2001_V, 006_VA
B3001_V, 007_VA, 008_VA, 009_A
B4001_V, 002_V, 003_V, 009_A, 010_A
B5001_V, 004_V
B6001_V, 003_V, 009_A
Bo7001_V, 003_V, 004_V, 009_A, 010_A

4.2 Funktionsspezifische Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Schutzgüter nach Anlage 2 zu § 7 Abs. 3 LKompVO

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu- gestaltet ist. In sonstiger Weise ist eine Beeinträchtigung kompensiert, wenn und sobald die be- einträchtigten Funktionen des Naturhaus-halts möglichst in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum in gleichwertiger eise ersetzt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu- gestaltet ist (siehe hierzu § 15 Abs. 2 BNatSchG).

Da die ökologische Funktionalität von Lebensräumen, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der eu- ropäischen Brutvogelarten, Fledermäusen und Reptilien erhalten bleibt, sind keine CEF-Maß- nahmen erforderlich. Da die Erhaltungszustände der lokalen Populationen der europäischen Vo- gelarten, Fledermäuse und Reptilien nicht beeinträchtigt werden, sind keine FCS-Maßnahmen erforderlich. Das betrachtete Vorhaben zieht keine erheblichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere für die einzelnen Schutzgüter mit sich. Funktionsspezifische Kompensationsmaßnah- men für beeinträchtigte Schutzgüter nach Anlage 2 zu § 7 Abs. 3 LKompVO sind demnach nicht erforderlich.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 47 von 49

[Seite 48]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

5 Zusammenfassung

Die DB InfraGO plant die veraltete Leit- und Sicherungstechnik auf der Strecke Limburg – Alten- kirchen (3730) zwischen km 22,800 und km 30,000 unter Beibehaltung der betrieblichen Rah- menbedingungen durch moderne digitale Stellwerkstechnik zu ersetzen und zusätzlich European Train Control System (ETCS) zu verbauen.

Im Zuge des Bauvorhabens ergeben sich baubedingt durch das Baufeld und die BE-Flächen und anlagebedingt durch die Errichtung der Kabelkanäle und Signale Änderungen der Grundflächen und somit Eingriffe in Natur und Landschaft. Diese unterliegen gemäß § 14 BNatSchG der Ein- griffsregelung, welche im Rahmen dieser Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) abgear- beitet wird.

Die Biotoptypen im Plangebiet werden näher beschrieben und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Flächen bewertet. Die Bestands- und Konfliktsituation ist im Bestands- und Konfliktplan und die Landschaftspflegerischen Maßnahmen im Maßnahmenplan jeweils im Maßstab 1:500 dargestellt.

Durch die o.g. baubedingten Beanspruchungen finden unvermeidbare vorübergehende Eingriffe in Vegetationsflächen statt. Die baubedingten Eingriffe lassen sich vollständig durch Minimie- rungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen vor Ort so weit reduzieren, dass keine erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen. Die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten von be- sonders und streng geschützten Arten werden durch die geplanten Vermeidungsmaßnahmen vollständig vermieden. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG können für die betroffenen Artgruppen ausgeschlossen werden. Es verbleibt kein wei- terer Ausgleichsbedarf.

Im Ergebnis ergeben sich durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der landschaftspfle- gerischen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen keine nachhaltigen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft.

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 48 von 49

[Seite 49]

Sofortmaßnahme Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Signale

6 Literaturverzeichnis Climate-Data.org (o. J.): Climate: Westerburg, Rhineland-Palatinate, Germany. Verfügbar unter: Climate-Data.org – Westerburg, abgerufen am 24.06.2026.

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG 2025): WMS Digitale Orthophotos (DOP), Bo- denauflösung 20 cm, bereitgestellt über das Geodatenzentrum (GDZ)

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB 2026): Geoportal des LGB Rhein- land-Pfalz. Geologische Karten, Bodenkarten und Standortinformationen. Online verfügbar un- ter: Geoportal LGB Rheinland-Pfalz

Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU 2020): Kartieranleitung der gesetzlich geschützten Biotoptypen in Rheinland-Pfalz. Mainz. Verfügbar unter: https://www.portalu.rlp.de/trefferan- zeige?docuuid=31EE9539-EBCD-4F06-A8C5-AA8C0E514E39.

Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU 2026): GeoExplorer Wasser Rheinland-Pfalz. On- line-Kartenanwendung des Wasserportals Rheinland-Pfalz. Verfügbar unter: GeoExplorer Wasser Rheinland-Pfalz

Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU 2026a): Landschaftsinformationssystem Rheinland- Pfalz (LANIS). Schutzgebiete, Biotopkataster, gesetzlich geschützte Biotope, Kompensationsflä- chen und Natura-2000-Gebiete. Online verfügbar unter: LANIS Rheinland-Pfalz

Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU 2026b): ArtenFinder Rheinland-Pfalz. Artnachweise und Verbreitungsdaten planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten. Online verfügbar unter: Ar- tenFinder Rheinland-Pfalz

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz (MULEWF 2018): Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz. Vorgehensweise zur Anwendung der Landeskompensationsverordnung (LKompVO). Mainz.

Verbandsgemeinde Westerburg: Flächennutzungsplan – Rechtsgrundlage. Verfügbar unter: https://www.vg-wester-burg.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:71788:ANLR-VLR/flae- chennutzungsplan/#/RECHTSGRUNDLAGE (abgerufen am 24.06.2026).

Verbandsgemeinde Westerburg (1994): Industriegebiet Sainscheid, Bebauungsplan. Dokument: „1994-industriegebiet-sainscheid-plan.pdf“

Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (o. J.): Regionaler Raumordnungsplan Mittel- rhein-Westerwald. Online verfügbar unter: Veröffentlichungen zum Raumordnungsplan, abgeru- fen am 24.06.2026

G.016133008 DB E&C Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1) | 04.09.2026 Seite 49 von 49

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung