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G.016133008_LBP_HE_KTB.pdf

Kabeltiefbau, Signalgründungen und Kabelzug auf der Strecke Limburg–Altenkirchen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 16:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Landschaftspflegerischer Begleitplan

Sofortprogramm Limburg-Altenkirchen

Strecke 3730, Bf. Staffel bis Bf. Wilsenroth

DB InfraGO AG

Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

G.016133008

DB Engineering & Consulting GmbH

Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1)

Hahnstraße 52

60528 Frankfurt am Main

04.09.2026

DB Engineering & Consulting

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Sofortprogramm Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

Prüf- und Freigabezeichnung für die aktuell gültige Version

ErstelltFach / Qualitätsgeprüft
Ort, DatumWürzburg, 21.08.2026Frankfurt a. Main, 31.08.2026
NameLuka C. RepanisJonas Schroth
Organisation / FunktionDB E&C GmbH FD.TV-MI-P-MI-U1 Umweltplanungsingenieur/inDB E&C GmbH FD.TV-MI-P-MI-U1 Umweltplanungsingenieur/in

Versionen

VersionDatumAutorÄnderungen
1.021.08.2026Luka C. RepanisErstfassung
2.0Datum ergänzen.Vor-/Nachname.

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Sofortprogramm Limburg-Altenkirchen Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Zusammenfassung ............................................................................................................ 10

2 Einleitung und Aufgabenstellung ................................................................................... 11

2.1 Einleitung ................................................................................................................................. 11

2.2 Zusätzliche Genehmigungsanträge ...................................................................................... 12

3 Daten und Methodik ......................................................................................................... 13

4 Gesetzliche Vorgaben ....................................................................................................... 16

4.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)........................................................................ 16

4.2 Artenschutzfachbeitrag (AFB) .............................................................................................. 17

5 Umweltrelevante Beschreibung der baulichen Maßnahmen ...................................... 18

5.1 Baubedingte Wirkfaktoren .................................................................................................... 18

5.2 Anlagenbedingte Wirkfaktoren ............................................................................................. 19

5.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................................................................ 23

5.4 Bauphasen .............................................................................................................................. 23

6 Bestandserfassung und -bewertung des Plangebietes ............................................... 24

6.1 Schutzgebietsausweisungen, geschützte Biotope .............................................................. 25

6.2 Aktuelle Vegetation – Lebensräume .................................................................................... 27

6.3 Fauna ..................................................................................................................................... 30

6.4 Wasser ..................................................................................................................................... 32

6.5 Boden...................................................................................................................................... 33

6.6 Luft und Klima ....................................................................................................................... 34

6.7 Landschaftsbild ...................................................................................................................... 35

7 Konfliktanalyse ................................................................................................................. 36

7.1 Beschreibung und Darstellung der Konflikte ..................................................................... 36

7.1.1 Baubedingte Wirkungen ....................................................................................................... 36

7.1.2 Anlagebedingte Auswirkungen ............................................................................................ 39

7.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen ......................................................................................... 42

7.2 Bilanzierung der erheblichen Eingriffe/Konflikte, Ermittlung des Ausgleichsbedarfs .... 42

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8 Landschaftspflegerische Maßnahmen .......................................................................... 46

8.1 Minimierungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ................................................... 46

8.2 Wiederherstellungsmaßnahmen im Plangebiet ................................................................. 48

8.3 Artenschutzmaßnahmen...................................................................................................... 49

8.4 Kompensationsmaßnahmen ................................................................................................. 51

8.5 Gegenüberstellung der Konflikte und Maßnahmen ........................................................... 51

9 Fazit ..................................................................................................................................... 53

10 Literaturverzeichnis ........................................................................................................ 54

11 Anhang ............................................................................................................................... 56

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Abbildungen Seite

Abbildung 1: Lage des Plangebiets (Quelle: BKG, TopPlusOpen-WMS) ............................................ 11

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Tabellen Seite

Tabelle 1: Verwendete Datengrundlagen ........................................................................................... 13

Tabelle 2: Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet ............................................................................ 25

Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet kartierte Biotope und Nutzungstypen nach hessischer KV 2018, fettgedruckte Biotoptypen sind vom Vorhaben betroffen. ..................................................... 27

Tabelle 4: Bodenhauptgruppen im UG (BFD50) ................................................................................ 33

Tabelle 5: Baubedingte Auswirkungen auf Biotope ........................................................................... 36

Tabelle 6: Baubedingte Auswirkungen auf Avifauna, Reptilien und Fledermäuse ........................... 37

Tabelle 7: Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser .................................................... 38

Tabelle 8: Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ..................................................... 38

Tabelle 9: Anlagebedingte Auswirkungen auf Biotope ...................................................................... 39

Tabelle 10: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer KV (Bauzeitliche Eingriffe – BE- Flächen und Baufelder). ....................................................................................................................... 43

Tabelle 11: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer KV (Dauerhafte Eingriffe – KTB, Signalstandorte, Schalthäuser). .................................................................................................. 44

Tabelle 12: Schutz- und Minimierungsmaßnahmen ........................................................................... 46

Tabelle 13: Wiederherstellungsmaßnahmen ...................................................................................... 48

Tabelle 14: Artenschutzmaßnahmen .................................................................................................. 49

Tabelle 15: Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................. 51

Tabelle 16: Gegenüberstellung der Konflikte und landschaftspflegerischen Maßnahmen .............. 52

Tabelle 17: Alle gesetzlich geschützten Biotope und Kompensationsflächen im UG ....................... 56

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Abkürzungsverzeichnis
AFBArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
AGAuftraggeber
ASRArbeitsstätten-Richtlinie
B-PlanBebauungsplan
BArtSchVBundesartenschutzverordnung (Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenar-
ten
BArtSchVOBundesartenschutzverordnung
BauGBBaugesetzbuch
BBodSchGBundesbodenschutzgesetz
BE-FlächeBaustelleneinrichtungs-Fläche
BE-FlächenBaueinrichtungsflächen
BFBahnhof
BfGBundesanstalt für Gewässerkunde
BfNBundesamt für Naturschutz
BNatSchGBundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
CEFcontinuous ecological functionality (dauerhafte ökologische Funktion
dBDezibel
DINDeutsche Industrienorm
EBAEisenbahn-Bundesamt
ESTWElektronisches Stellwerk
FFHFauna-Flora-Habitat
FFH-GebietFauna-Flora-Habitat-Gebiet
FNPFlächennutzungsplan

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GLGeschützter Landschaftsbestandteil / Geschütze Landschaftsbestandteile
GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung
GruSchuGrund- und Trinkwasserschutz Hessen
GWKGrundwasserkörper
HDSchGHessischen Denkmalschutzgesetzes
HeNatGHessisches Naturschutzgesetz
HLNUGHessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
HMUKLVHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
HQ100100-jährliches Hochwasser
HWGHochwassergesetz
kmKilometer
KVKombinierter Verkehr
LBPLandschaftspflegerischer Begleitplan
LSGLandschaftsschutzgebiet
NaturegNaturschutzregister Hessen
NDNaturdenkmal
nFKNutzbare Feldekapazität
NSGNaturschutzgebiet
OWKOberflächenwasserkörper
RilRichtlinie
SOSchienenoberkante
SPNVSchienenpersonennahverkehr
TBTiefbrunnen

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UBÜUmweltfachliche Bauüberwachung
UGUntersuchungsgebiet
UVUltraviolett
WHGWasserhaushaltsgesetz
WRRLEuropäische Wasserrahmenrichtlinie
WSGWasserschutzgebiet

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1 Zusammenfassung

Die DB InfraGO plant die veraltete Leit- und Sicherungstechnik auf der Strecke Limburg – Alten- kirchen (3730) unter Beibehaltung der betrieblichen Rahmenbedingungen durch moderne digi- tale Stellwerkstechnik zu ersetzen und zusätzlich das European Train Control System (ETCS) zu verbauen. Zudem sollen mehrere Bahnübergänge erneuert werden.

Im Rahmen des Sofortprogramms Limburg – Altenkirchen werden nur die Bereiche des 1. Bau- abschnitt zwischen Limburg und Westerburg betrachtet. Die Bauarbeiten der Sofortmaßnahme sind zwischen April und Oktober 2027 geplant. Die Bahnübergänge werden in einem gesonder- ten Projekt durch das Institut für Umweltplanung Dr. Kübler GmbH betrachtet und bewertet.

Im Rahmen dieses LBP’s werden die Kabelkanäle, -querungen, Schalthäuser und Signal- standorte betrachtet und bewertet, welche im 1. Bauabschnitt innerhalb Hessens zwischen dem Bahnhof Staffel und Wilsenroth liegen.

Aufgrund der genannten Bauarbeiten kommt es zu dauerhaften und temporären Eingriffen in den Schotterkörper der Strecke 3730 und in bahnbegleitende Ruderalfluren und Gehölzstruktu- ren.

Die vorhandenen Biotoptypen im Plangebiet werden näher beschrieben und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Flächen bewertet. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung, zum Schutz und zur Minderung von Eingriffen beschrieben und Wiederherstellungs-, Aufwertungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie artenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen erarbeitet.

Die Bestands- und Konfliktsituation ist im Bestands- und Konfliktplan und die Landschaftspfle- gerischen sowie artenschutzrechtlichen Maßnahmen im Maßnahmenplan jeweils im Maßstab 1:500 dargestellt.

Nach Berücksichtigung der landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs- Minderungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen verbleibt für das Vorhaben ein Kompensati- onsdefizit für die Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft.

Der ermittelte Kompensationsbedarf wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde über den Erwerb von Ökopunkten eines anerkannten Ökokontos kompensiert.

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2 Einleitung und Aufgabenstellung

2.1 Einleitung

Auf der Strecke 3730 (Limburg-Altenkirchen) zwischen dem Bahnhof Staffel und Westerburg werden im Rahmen einer Sofortmaßnahme neue Kabelkanäle, -querungen, Schalthäuser, Signal- standorte und Baueinrichtungsflächen (BE-Flächen) geplant.

Innerhalb Hessens befindet sich das Vorhaben im Landkreis Limburg-Weilburg. Die in Hessen betroffenen Streckenabschnitte befinden sich zwischen Bahn-km 5,0 bis Bahn-km 22,8 zwischen den Bahnhöfen Staffel und Wilsenroth auf der Strecke 3730.

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der kontinentalen naturräumlichen Haupteinheit D39 „Westerwald“ und D40 „Lahntal und Limburger Becken“. Es verläuft entlang der Naturräume „Limburger Lahntal“, „Nördliches Limburger Becken“, „Südoberwesterwälder Hügelland“ und dem „Oberwesterwälder Kuppenland“. Östlich der Strecke verläuft der Elbbach weitestgehend parallel zur Strecke bis zur Landesgrenze Hessen und Rheinland-Pfalz.

Abbildung 1: Lage des Plangebiets (Quelle: BKG, TopPlusOpen-WMS)

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2.2 Zusätzliche Genehmigungsanträge

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs-, Schutz- und Wiederherstellungsmaß- nahmen sind keine zusätzlichen natur- oder artenschutzrechtlichen Genehmigungen, Befreiun- gen oder Ausnahmen erforderlich.

Mögliche Konflikte mit Bodendenkmälern werden im Rahmen der Bauausführung durch die Um- weltfachliche Bauüberwachung in Abstimmung mit der zuständigen hessischen Denkmalschutz- behörde abgestimmt.

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3 Daten und Methodik

Im Rahmen des LBPs werden die Eingriffe in Natur und Landschaft erfasst, bewertet und bilan- ziert. Gesetzliche Grundlage bildet die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß Bundesna- turschutzgesetz (BNatSchG) und Hessischem Naturschutzgesetz (HENatG), welche in Kapitel 4 näher beschrieben werden.

Um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten, wird zunächst eine Bestandsaufnahme der biotischen und abiotischen Schutzgüter durchgeführt und durch eine Detail-Biotopkartie- rung ergänzt (HMUKLV, 2018). Die Detail-Biotopkartierung wurde in der Vegetationsperiode 2026 zwischen Mai und Juli durchgeführt. Die kartierten Biotope als auch die Schutzgüter wer- den hinsichtlich ihrer Bedeutung im Untersuchungsgebiet bewertet und die zu erwartenden Aus- wirkungen des Vorhabens in ihrer Erheblichkeit beurteilt.

Im Rahmen von Vorababstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde wurde das Untersu- chungsgebiet (UG) für die Kartierung der Detail-Biotopkartierung auf 25 Meter Rechts und Links der Bahn festgelegt. Die Betrachtung der Schutzgüter und Schutzgebiete findet in einem Wirk- raum von 100 Metern um das Vorhaben statt. Für die faunistischen Erfassungen wurden die Tiergruppen Reptilien, Amphibien und Brutvögel als planungsrelevante Arten festgelegt.

Im Zuge der Abarbeitung der Eingriffsregelung werden entsprechende Vermeidungs-, Wieder- herstellungs- und Kompensationsmaßnahmen konzipiert, um die Eingriffe in Natur und Land- schaft zu minimieren und ggf. zu kompensieren.

Zur Beurteilung und Bewertung der Schutzgüter werden die allgemein zugänglichen Daten aus Fachinformationssystemen und der Raumordnung herangezogen. Folgende Datengrundlagen wurden herangezogen:

Tabelle 1: Verwendete Datengrundlagen

Raumordnung / -planung
Flächennut-HinweisDatenquelleDatenquelle
zungspläne
(FNP)
Limburg a. d. LahnDer Flächennutzungsplan legt fest, wie Flächen innerhalb eines Gemein- degebiets langfristig genutzt werden sollen.https://www.limburg.de/me- dia/custom/3252_146_1.PDF?1569508612
Elzhttps://www.elz.de/in- dex.php?m1=1&m2=1&show=1&navi_type=3& h1=11&h2=234&h3=0
Hadamarhttps://www.hadamar.de/fileadmin/hada- mar/images/presse/downloads/FNP_Hada- mar_gesamt_31.03.2022_neu.pdf
DornburgOnline nicht verfügbar

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BebauungsplanHinweisDatenquelle
Limburg a. d. LahnBebauungspläne legen die Nutzung und Bebauung von Grundstücken fest. Sie basieren auf den Flächen- nutzungsplänen.https://www.limburg.de/Bauen-Wirt- schaft/Bauleitplanung/Bebau- ungspl%C3%A4ne.php?object=tx,3251.5&Mo- dID=7&FID=3252.350.1&Na- vID=3252.121&La=1
Elzhttps://www.elz.de/in- dex.php?m1=1&m2=1&show=1&navi_type=3& h1=11&h2=234&h3=0
Hadamarhttps://www.hadamar.de/bauen/bebauungs- plaene
Dornburghttps://www.gemeinde-dornburg.de/bauen- wirtschaft-klimaschutz/bebauungsplaene/
RegionalplanDatenquelle
Limburg a. d. LahnRegionalpläne legen die räumliche Entwicklung von Regionen fest. Sie beschreiben die Siedlungs-, Infra- struktur-, Wirtschaftsentwicklung und den Schutz von Natur- und Frei- räumen. Sie beinhalten vor allem Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für be- stimmte Nutzungsformen.https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-gies- sen.hessen.de/files/2022-05/limburg.pdf
Dornburghttps://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-gies- sen.hessen.de/files/2022-05/dornburg.pdf
Schutzgüter
SchutzgutDatengrundlageBewertung durch
BodenBodenViewer Hessen des HLNUG Bodenflächendaten 1:50.000 für Hessen (BFD50)Eingriffe in Fläche und Boden: Veränderung der organischen Substanz, Bodenerosion, Bo- denverdichtung, Bodenversiegelung.
Tiere, Pflan- zen und biolo- gische VielfaltNaturegViewer Artennachweise und die Rote Listen Arten des HLNUG Faunistische Kartierungen für Repti- lien, Amphibien und BrutvögelAuswirkungen auf Flora und Fauna: Reptilien, Amphibien, Brutvögel und Pflanzen sind ent- lang des UG zu erfassen. Der Wirkraum des Vorhabens für das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt begrenzt sich auf die un- mittelbar beanspruchten sowie die Flächen für den Baubetrieb.
WasserWRRL-Viewer und Wasserviewer des HLNUG Wasserkörpersteckbriefe aus dem 3. Zyklus der WRRL (2022-2027) des BfGAuswirkungen auf Grund- und Oberflächen- wasserkörper: Betroffene Wasserkörper sind zu erfassen und hydromorphologische Verän- derungen, Veränderungen von Quantität oder Qualität der Wasserkörper zu erfassen.

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Klima und LuftRegionalplan der Stadt Limburg und der Gemeinde Dornburg Hitzeviewer und Starkregenviewer Hessen des HLNUGVeränderungen des Klimas, z. B. durch Treib- hausgasemissionen, Veränderung des Kleinkli- mas am Standort. Prüfung der Betroffenheit von Luftleitbahnen sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten und klimarelevante Gehölzstrukturen.
Landschafts- bildLandschaftsplan BfN Viewer: Landschaften in Deutschland Vor-Ort-BegehungAuswirkungen auf das Landschaftsbild / Kul- turlandschaften

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4 Gesetzliche Vorgaben

4.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Rechtliche Grundlage des LBP ist das am 01.03.2010 in Kraft getretene novellierte Bundesna- turschutzgesetz (BNatSchG zuletzt geändert am 29.03.2026), insbesondere mit seinen Paragra- fen 1 (Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege), 7 (Begriffsbestimmungen) sowie 14 und 15 (Eingriffe in Natur und Landschaft, Verursacherpflichten).

Des Weiteren findet die Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen (HMUKLV, 2018) und das Hessische Naturschutzgesetz (HENatG zuletzt geändert am 16.12.2025) Berücksichtigung.

Gemäß § 14 (1) des BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft, Veränderungen der Ge- stalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Entsprechend § 15 (1) des BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeid- bare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind ver- meidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort, ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.

Abweichend von § 15 (2) des BNatSchG gilt nach § 13 (2) des HENatG eine Beeinträchtigung auch dann als im Naturraum ersetzt, wenn die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts im Geltungsbereich desselben Flächennutzungsplanes, im Landkreis oder in angrenzenden Land- kreisen oder kreisfreien Städten in Hessen hergestellt werden.

Laut § 15 (5) des BNatSchG darf der Eingriff nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwä- gung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.

Methodisch orientiert sich der LBP an der „Verordnung über die Durchführung von Kompensati- onsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Er- satzzahlungen“ (HMUKLV, 2018) und an den von der Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA, 2026) herausgegebenen Umweltleitfaden zur Eingriffsregelung sowie § 16 des HENatG. Die Beschreibung und Bewertung der Biotopflächen erfolgt ebenfalls gemäß der Verordnung über die Durchführungen von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen (HMUKLV, 2018).

Es wird überprüft, ob folgende Schutzgebietsausweisungen das Plangebiet berühren:

▪ FFH- und Vogelschutzgebiete gemäß § 32 BNatSchG,

▪ Naturschutzgebiete (NSG),

▪ Landschaftsschutzgebiete (LSG),

▪ Geschützte Landschaftsbestandteile (GL) und Naturdenkmale (ND),

▪ Biotope gemäß § 30 BNatSchG und § 31 HENatG,

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▪ Biotope nach hessischem Biotopkataster,

▪ Biotope und Flächen mit dem Vorkommen von Rote-Liste-Arten,

▪ Naherholungsgebiete,

▪ Wasserschutzzonen,

▪ Überschwemmungsgebiete,

▪ Immissionsschutzgebiete (z.B. Wald).

4.2 Artenschutzfachbeitrag (AFB)

Die aus den Eingriffen resultierenden Auswirkungen auf Reptilien, Brutvögel und Fledermäusen werden im Artenschutzfachbeitrag behandelt. Dieser beantwortet grundsätzlich die Frage, wel- che Arten planungsrelevant sind und stellt gegebenenfalls Schutz- und vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen (CEF- bzw. FCS-Maßnahmen) dar, die geeignet sind den Eingriff so zu gestalten, dass die Schädigungs- und Störungsverbote nicht eintreten.

Im Artenschutzfachbeitrag wird geprüft, ob für die planungsrelevanten Arten die spezifischen Verbotstatbestände zutreffen können. Zur Vermeidung der Auslösung von Verbotstatbeständen und zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit werden Minimierungs-, Vermeidungs- und Artenschutzmaßnahmen dargelegt. Das gesamte Maßnahmenpaket wird in den Landschaftspfle- gerischen Begleitplan übernommen.

Gemäß den Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde zu planungsrelevanten Arten im Vorhabensbereich wurden für die Tiere Mauereidechse, Schlingnatter, Goldammer, Hecken- braunelle, Kernbeißer, Rotmilan, Stieglitz und die Türkentaube Artenblätter im Rahmen der spe- ziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erstellt.

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5 Umweltrelevante Beschreibung der baulichen Maßnahmen

Im Folgenden werden die Baumaßnahmen aufgeführt, durch die Eingriffe in Natur und Land- schaft resultieren. Beeinträchtigungen erfolgen durch neue Kabelkanäle, -querungen, Signale, Schalthäuser und BE-Flächen. Daraus resultieren bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen von Biotopen, Boden und Tieren.

Die Bauarbeiten finden grundsätzlich gleisgebunden statt, wodurch es sich um eine mobile Bau- stelle handelt. Es finden Nachtarbeiten statt. Entsprechende Zeitangaben wurden für die einzel- nen Arbeiten angesetzt:

▪ Kabelkanal 10 m/h

▪ Signalgründungen 4 h pro Signal

▪ Pro Kabelquerungen einschl. der Kabelschächte 12 h

Notwendige Eingriffe, die durch die Kabelkanäle, Schalthäuser und Signale entstehen, können grundsätzlich Beeinträchtigungen von nach BNatSchG streng geschützten Tierarten bewirken, welche spezifische Artenschutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Folge haben (siehe Kapitel 8).

Die sich aus den Baumaßnahmen ergebenden Konflikte sind im Bestands- und Konfliktplan dar- gestellt.

5.1 Baubedingte Wirkfaktoren

Baubedingt kommt es durch die notwendigen BE-Flächen, die Baufelder inkl. Baugruben und den Baustellenbetrieb zu baubedingten Wirkfaktoren. Die BE-Flächen werden über das beste- hende Straßennetz erschlossen, weshalb keine zusätzlichen Zuwegungen herzustellen sind. Der Neubau der Kabelkanäle und -schächte findet gleisgebunden statt, weshalb nur eine geringe Flä- cheninanspruchnahme als Baufeld für Ausschachtungen und Böschungsarbeiten für Gleisquerun- gen und Kabelschächte vorgesehen sind. Zu berücksichtigen sind jedoch noch die Baufelder zur Herstellung der Schalthäuser.

Die folgenden Flächen werden im Rahmen des Vorhabens baubedingt genutzt:

▪ Gesamte baubedingte Flächeninanspruchnahme von ca. 4.934 m²

▪ BE-Fläche Niederzeuzheim, Flurnummer 88/1, Gemarkung 2918, Fläche von ca. 1.347 m²

▪ BE-Fläche Frickenhofen, Flurnummer 6/1, Gemarkung 2873, Fläche von ca. 322 m²

▪ BE-Fläche Wilsenroth, Flurnummer 116/1, Gemarkung 2951, Fläche von ca. 1.664 m²

▪ Restliche baubedingte Flächeninanspruchnahme für Baufelder von ca. 3.333 m²

Baubedingt sind insbesondere temporäre Flächeninanspruchnahmen durch Baustelleneinrich- tungsflächen, Baufelder, Baugruben und den Baustellenbetrieb zu erwarten. Hierdurch kommt es zu Vegetationsverlusten, Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Umlagerungen sowie zur zeitweiligen Inanspruchnahme von Lebensräumen. Zudem sind Störungen durch Baulärm, Er- schütterungen, Licht-, Staubemissionen und die Anwesenheit von Baustellenpersonal und Bau- maschinen möglich. Da die Erschließung der Baustelleneinrichtungsflächen über das bestehende Straßennetz erfolgt und die Kabelverlegung überwiegend gleisgebunden durchgeführt wird, sind

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die bauzeitlichen Wirkungen räumlich und zeitlich begrenzt. Wesentliche baubedingte Auswir- kungen konzentrieren sich auf die Baustelleneinrichtungsflächen sowie die Baufelder zur Her- stellung der Kabelanlagen und Schalthäuser.

5.2 Anlagenbedingte Wirkfaktoren

Anlagebedingt kommt es durch den Neubau der Kabelkanäle, -querungen, Signale und Schalt- häuser zu anlagebedingten Wirkfaktoren.

▪ Dauerhafte Flächeninanspruchnahme, Bodenverdichtung und Versiegelung und Teilver- siegelung

▪ Ableitung oder Versickerung von Niederschlagswasser

▪ Verlust bzw. Veränderung von Biotop- und Vegetationsstrukturen

▪ Veränderung der Bodenfunktionen

▪ Technische Überprägung und Veränderung des Landschaftsbildes

Die nachfolgenden Bahnkilometerangaben und Abmessungen dienen lediglich zur Orientierung. Die exakten Flächenangaben der anlagebedingten Wirkfaktoren sind im Kapitel 7.2 tabellarisch aufgelistet.

Kabelkanäle

Entlang der Strecke 3730 werden ca. 17 km neue Kabelkanäle gebaut. Für den Bau der Kabelka- näle wird pauschal eine Breite von 0,5 m angenommen. Für die neuen Kabelkanal-Abschnitte werden Betonkabeltröge mit innenliegenden Deckeln vorgesehen. Die Kabeltröge werden im Randweg mit abgeböschtem Schotterbett im Abstand zur benachbarten Gleisachse von mindes- tens 3,25 m errichtet und befinden sich somit innerhalb der Rückschnittszone gemäß RIL 882.

Die folgenden Kabelkanäle werden gebaut:

▪ ca. 88 m Kabelkanal bei Elz (bei Bahn-km 7,3)

▪ ca. 4 km Kabelkanal von Niederhadamar bis Niederzeuzheim (Bahn-km 9,21 bis 13,12)

▪ ca. 31 m Kabelkanal bei Bahn-km 13,3

▪ ca. 80 m Kabelkanal in Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 13,3 und 13,4

▪ ca. 63 m Kabelkanal in Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 13,82 und 13,61

▪ ca. 30 m Kabelkanal in Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 13,61 und 13,7

▪ ca. 484 m Kabelkanal in Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 13,73 und 14,2

▪ ca. 360 m Kabelkanal zwischen Bahn-km 14,5 und 14,9

▪ ca. 2,2 km Kabelkanal zwischen Bahn-km 15,1 und 17,3

▪ ca. 3,6 km Kabelkanal zwischen Bahn-km 17,9 und 21,6

▪ ca. 570 m Kabelkanal zwischen Bahn-km 22,2 und 22,8

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Kabelquerungen

Die Kabelquerungen werden im Rahmen einer offenen Bauweise gleisgebunden durchgeführt. Für die Herstellung der Kabelquerungen muss ein Graben im Gleisbereich hergestellt werden, wobei einzelne Schwellen (die querliegenden Tragbalken der Schienen) vorübergehend verscho- ben oder ausgebaut werden. Das Rohr wird mit leichtem Gefälle eingebaut, damit Wasser ablau- fen kann, und die Rohrenden werden während und nach der Bauzeit dicht verschlossen; zusätz- lich wird ein Ziehdraht eingelegt, damit später Kabel durch das Rohr gezogen werden können. Nach dem Verfüllen wird das Erd- und Schottermaterial schichtweise eingebracht und verdich- tet, um die Stabilität des Gleises sicherzustellen; die erreichte Verdichtung muss messtechnisch nachgewiesen werden. Abschließend werden Gleislage und Schotterbett kontrolliert und bei Be- darf nachverdichtet, zudem sind vorhandene Kabel und Leitungen während der Arbeiten zu si- chern, damit ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird.

An den Kabelquerungen werden Kabelschächte und Anschlüsse eingebaut, um Kabel sicher zu führen, zugänglich zu machen und ihre spätere Wartung sowie Erweiterung zu erleichtern.

Die folgenden Kabelquerungen werden gebaut:

▪ 10 Kabelquerungen zwischen Niederhadamar und Niederzeuzheim (Bahn-km 10,0 bis 13,12)

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 13,2

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 13,3

▪ Zwei Kabelquerung bei Bahn-km 13,5

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 14,2

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 14,5

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 14,8

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 14,9

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 16,7

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 18,3

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 18,5

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 20,9

▪ Fünf Kabelquerungen im Bahnhof Wilsenroth

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 22,15

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 22,9

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 23,7

▪ Zwei Kabelquerungen bei Bahn-km 23,9

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 24,7

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 27,9

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 28,3

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Signalstandorte

Für die neuen Signalstandorte werden je nach Ausführung Stahlrohrfundamente oder Betonfun- damente zur Verankerung der Signalmasten hergestellt. Die Betonfundamente besitzen eine ma- ximale Größe von 0,6 × 0,5 m und werden entsprechend der betrieblichen Anforderungen an festgelegten Standorten und Einbautiefen errichtet. Zusätzlich werden befestigte Standflächen mittels Betoneinfassungsrahmen hergestellt, die durch ein Geotextil vom angrenzenden Schot- terkörper getrennt werden. Bei Absturzhöhen von ≥ 0,60 m werden ergänzend Geländer zur Ab- sturzsicherung installiert.

Die folgenden Signalstandorte sind vorgesehen:

▪ Überwachungssignal ÜS1.009,2 bei Bahn-km 8,708

▪ Überwachungssignal ÜSW1.009,2 bei Bahn-km 9,224

▪ Signal 12Va bei Bahn-km 9,503

▪ Überwachungssignale ÜS2.009,2 bei Bahn-km 9,734

▪ Signal 12A bei Bahn-km 10,203

▪ Signal 12N1 bei Bahn-km 10,872

▪ Signal 12N2 bei Bahn-km 10,872

▪ Signal 12P2 bei Bahn-km 10,706

▪ Signal 12P1 bei Bahn-km 10,706

▪ Überwachungssignal ÜS1.011,6 bei Bahn-km 11,273

▪ Signal 12F bei Bahn-km 11,408

▪ Signal 13Va bei Bahn-km 12,000

▪ Signal 12Vf bei Bahn-km 12,130

▪ Überwachungssignal ÜS2.011,6 bei Bahn-km 12,485

▪ Signal 13A bei Bahn-km 12,700

▪ Signal 13P2 bei Bahn-km 13,115

▪ Signal 13P1 bei Bahn-km 13,115

▪ Signal 13Vwp2 bei Bahn-km 13,245

▪ Signal 13FA2 bei Bahn-km 13,397

▪ Signal 13FA1 bei Bahn-km 13,397

▪ Signal 13N1 bei Bahn-km 13,518

▪ Signal 13N2 bei Bahn-km 13,518

▪ Signal 13L301X bei Bahn-km 13,610

▪ Signal 13L502X bei Bahn-km 13,610

▪ Signal 13Vwn2 bei Bahn-km 13,368

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▪ Signal 13F bei Bahn-km 14,063

▪ Signal 13Vf bei Bahn-km 14,763

▪ Überwachungssignal ÜS1.017,8 bei Bahn-km 17,164

▪ Überwachungssignal ÜS2.017,8 bei Bahn-km 18,135

▪ Überwachungssignal ÜS1.020,7 bei Bahn-km 20,100

▪ Signal 14Va bei Bahn-km 20,412

▪ Signal 14A bei Bahn-km 21,147

▪ Signal 14LW2X bei Bahn-km 21,510

▪ Signal 14L301Y bei Bahn-km 21,579

▪ Signal 14LW2Y bei Bahn-km 21,581

▪ Signal 14ZsY bei Bahn-km 21,581

▪ Signal 14ZsX bei Bahn-km 21,582

▪ Signal 14P1 bei Bahn-km 21,626

▪ Signal 14P2 bei Bahn-km 21,652

▪ Signal 14P3 bei Bahn-km 21,700

▪ Signal 14N2 bei Bahn-km 21,774

▪ Signal 14N1 bei Bahn-km 21,774

▪ Signal 14LW20X bei Bahn-km 22,049

▪ Signal 14N3 bei Bahn-km 22,051

▪ Signal 14LW23X bei Bahn-km 22,141

▪ Signal 14LW23Y bei Bahn-km 22,215

▪ Signal 14F bei Bahn-km 22,708

▪ Signal 14Vf bei Bahn-km 23,408 + Vorsignalbake an Bahn-km 23,508

Schalthäuser

An den Standorten Hadamar, Niederzeuzheim und Wilsenroth werden jeweils Betonschalthäuser mit den Abmessungen 3,55 m × 2,50 m auf unterirdischen Kabelkellern (Tiefe ca. 1,0 m) errich- tet. Hierfür sind Baugruben von ca. 5,50 m × 4,50 m herzustellen.

Nach Einbau der Kabelkeller werden die Baugruben mit verdichtungsfähigem Material verfüllt und die Geländeoberflächen an den Bestand angeglichen. Die Niederschlagsentwässerung er- folgt dezentral durch Versickerung über die angrenzenden Vegetations- bzw. Bodenflächen. Um die Gebäude wird ein Kiesstreifen angelegt.

Zur Erschließung der Schalthäuser werden befestigte Zuwegungen aus Betonsteinpflaster sowie Stell- und Aufstellflächen aus Rasengittersteinen hergestellt. Hierdurch entstehen zusätzliche, überwiegend teilversiegelte bzw. versiegelte Flächen.

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Am Standort Hadamar sind zur Geländeanpassung und Böschungssicherung zusätzlich Winkel- stützwände erforderlich.

▪ Betonschalthaus Hadamar (Bahn-km 10,504)

▪ Betonschalthaus Niederzeuzheim (Bahn-km 13,469)

▪ Betonschalthaus Wilsenroth (Bahn-km 22,215)

5.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren

Durch das Vorhaben entstehen keine betriebsbedingten Wirkfaktoren, da es zu keiner Takterhö- hung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder einem Streckenausbau kommt.

5.4 Bauphasen

Die hier beschrieben Bauarbeiten finden im Rahmen des Sofortprogramms Limburg – Altenkir- chen statt, beschränken sich jedoch nur auf die Bereiche des 1. Bauabschnitt zwischen Limburg und Westerburg.

Die Maßnahme beginnt mit Vegetationsrückschnitten im Januar und Februar 2027. Im März 2027 finden die Kampfmittelsondierungen statt und anschließend werden die Baustellen bis Ende März 2027 eingerichtet.

Baustart ist der 01.04.2027 mit geplanter Inbetriebnahme am 21.10.2027.

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6 Bestandserfassung und -bewertung des Plangebietes

Im Rahmen der Bestandserfassung und -bewertung wurden auch die Inhalte der Raumordnung geprüft. Hierbei sind vor allem die Flächennutzungs-, Bebauungs- und Raumordnungspläne rele- vant.

Die Flächen im Wirkraum des Vorhabens liegen in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden Dornburg, Hadamar, Elz und Limburg innerhalb ausgewiesener Bahnanlagen. Ein Konflikt mit einer anders ausgewiesenen Nutzung in den Flächennutzungsplänen findet daher nicht statt.

In den Bebauungsplänen und letzten Änderungen der Gemeinde Hadamar, Elz und Limburg sind keine Konflikte mit dem Vorhaben erkennbar. Im Bebauungsplan der Gemeinde Dornburg befin- den sich zwei Änderungen, welche zu prüfen sind:

▪ Im Ortsteil Wilsenroth ist ein vorhabenbezogener B-Plan „Am Bahnhof“ mit FN-Planän- derung aus dem Jahr 2003 ausgewiesen.

▪ Im Ortsteil Frickenhofen ist eine Änderung der überbaubaren Flächen „Am Bahnhof“ aus dem Jahr 1998 hinterlegt.

▪ Im Ortsteil Frickenhofen befindet sich die Änderung 11 „Im Roth / unterm Roth“ (28.09.2000) direkt an der BE-Fläche an Bahn-km 18,5.

Alle baulichen Maßnahmen werden innerhalb bestehender Bahnbetriebsflächen bzw. im unmit- telbaren Gleis- und Gleisrandbereich auf Grundstücken der Deutschen Bahn durchgeführt. Eine Betroffenheit von Flächen im Geltungsbereich kommunaler Bebauungspläne ist daher nicht ge- geben. Konflikte mit den Festsetzungen der Bebauungspläne der Gemeinde Dornburg können ausgeschlossen werden.

Im Wirkraum des Vorhabens sind im Regionalplan für Mittelhessen (Regierungspräsidium Gie- ßen, 2025) mehrere Vorbehalts- und Vorranggebiete ausgewiesen:

▪ Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion (6.1.3-1)

In den Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen sollen die Kalt- und Frischluf- tentstehung sowie der Kalt- und Frischluftabfluss gesichert und, soweit erforderlich, wie- derhergestellt werden. Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion und den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehal- ten werden. Planungen und Maßnahmen in diesen Gebieten, die die Durchlüftung von kli- matisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen vermie- den werden. Der Ausstoß lufthygienisch bedenklicher Stoffe soll reduziert, zusätzliche Luftschadstoffemittenten sollen nicht zugelassen werden.

▪ Vorranggebiet Regionaler Grünzug (6.1.2-1)

In den Vorranggebieten Regionaler Grünzug hat die Sicherung und Entwicklung des Frei- raums und der Freiraumfunktionen Vorrang vor anderen Raumansprüchen. Die Funktio- nen des Vorranggebiets Regionaler Grünzug dürfen durch die Landschaftsnutzung nicht beeinträchtigt werden. Planungen und Maßnahmen, die zu einer Zersiedlung, zu einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, der Freiraumerholung oder des Wasserhaushalts oder zu einer ungünstigen Veränderung der klimatischen oder lufthygi- enischen Verhältnisse führen können, sind nicht statthaft. Hierzu zählen neben woh- nungsbaulicher und gewerblicher Nutzung auch Sport und Freizeiteinrichtungen mit

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einem hohen Anteil baulicher Anlagen, Verkehrsanlagen sowie andere Infrastrukturmaß- nahmen. Die Errichtung baulicher Anlagen, die einen nicht nur vorübergehenden Aufent- halt von Menschen ermöglicht, ist im Vorranggebiet Regionaler Grünzug unzulässig.

▪ Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft (6.1.1-1)

Die Vorranggebiete für Natur und Landschaft sind als wesentliche Bestandteile eines überörtlichen Biotopverbundsystems zu sichern und zu entwickeln. Die gebietsspezifi- schen Schutzziele von Naturschutz und Landschaftspflege haben Vorrang vor entgegen- stehenden Nutzungsansprüchen, Planungen und Maßnahmen. Eine biotopangepasste Nutzung, Bewirtschaftung und Pflege ist zulässig und zu fördern. Die Vorranggebiete für Natur und Landschaft sind vor Beeinträchtigungen dauerhaft zu sichern.

▪ Vorranggebiete für Landwirtschaft (6.3-1)

In den Vorranggebieten für Landwirtschaft hat die landwirtschaftliche Nutzung Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungsansprüchen. Die Agrarstruktur ist hier für eine nachhal- tige Landbewirtschaftung zu sichern und zu entwickeln.

▪ Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz (6.1.4-6)

In den Vorranggebieten für vorbeugenden Hochwasserschutz sind Überschwemmungs- bereiche der Gewässer für die Hochwasserrückhaltung und den Hochwasserabfluss zu sichern und zu entwickeln. Diese Gebiete sind von Bebauung, Versiegelung des Bodens und Aufschüttungen freizuhalten. Zulässig sind Nutzungen und Maßnahmen, die den vor- beugenden Hochwasserschutz nicht einschränken. Dazu gehört auch die Neuanlage von Auwald. Unzulässig sind Planungen und Maßnahmen, die die Funktion als Hochwasserab- fluss- oder -retentionsraum beeinträchtigen oder den Oberflächenabfluss erhöhen bzw. beschleunigen würden.

In den nachfolgenden Kapiteln werden die ausgewiesenen Schutzgebiete und Schutzgüter im Wirkraum des Vorhabens beschrieben.

6.1 Schutzgebietsausweisungen, geschützte Biotope

Die Schutzgebietsausweisungen wurden anhand des Geoportals Hessen überprüft und den be- troffenen Flächen zugeordnet. Schutzgebiete werden in der nachfolgenden Tabelle nur erwähnt, wenn Sie nicht weiter als 100 m vom Vorhaben entfernt liegen.

Da sehr viele gesetzlich geschützte Biotope und Kompensationsflächen innerhalb des 100 m Ra- dius liegen, werden in der nachfolgenden Tabelle nur die gesetzlich geschützten Biotope und Kompensationsflächen gelistet, die in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben liegen. Alle anderen gesetzlich geschützten Biotope finden sich im Anhang (siehe Kapitel 11).

Tabelle 2: Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet

Art des Schutz-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenBetroffenheit
gebietesSchutzgebietes
FFH-GebietAbbaugebiete Dornburg- Thalheim (5414-304)Westlich der Strecke 3730 bei Thal- heim, Frickenhofen und Wilsenroth. Zwischen Frickenhofen und Wilsenroth direkt angrenzend an die StreckeNein, keine Flächeninan- spruchnahme

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Art des Schutz-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenBetroffenheit
gebietesSchutzgebietes
FFH-GebietBärenloch bei Thalheim (5514-303)ca. 100 m Östlich der Strecke 3730 bei ThalheimNein
FFH-GebietElbbachaue östlich von Elz (5514-304)ca. 100 m Östlich der Strecke 3730 bei ElzNein
LSGAuenverbund Lahn-Dill (2531018)Südlich angrenzend an die Strecke 3730 bei StaffelNein
NSGKalksteinbruch bei Hada- mar (1533016)Östlich angrenzend an die Strecke 3730 bei HadamarNein
Naturdenkmal1 Roßkastanie (3533020)ca. 30 m östlich der Strecke 3730 in- nerhalb der Ortschaft HadamarNein
Bodendenk- malNiederzeuzheim 993, LFDH128508-11-1Im Bereich der Kabelquerung bei Bahn-km 14,9Ja
Bodendenk- malNiederzeuzheim 13, LFDH128382-11-1Entlang der Strecke 3730 zwischen Bahn-km 13,9 und 14,0Ja
Trinkwasser- schutzgebietWSG TB I, II, III, Elz (533- 031)Zone III und II liegen im Bereich der Strecke 3730 zwischen Bahn-km 8,0 und 9,0. In diesem Bereich finden je- doch keine KTB-Arbeiten statt.Nein
Trinkwasser- schutzgebietWSG TB III Obertiefen- bach, Beselich (533-002)Zone III liegt min. 30 m östlich Strecke 3730 zwischen Bahn-km 10,0 und 11,0Nein
Trinkwasser- schutzgebietWSG TB II Niederzeuzheim (533-040)Zone I, II und III liegen min. 50 m öst- lich der Strecke 3730 bei Bahn-km 13,0Nein
Überschwem- mungsgebietÜG, HQ100 - ElbbachIn Hadamar bei Bahn-km 11,0 liegen Bereiche der KTB-Arbeiten in der Nähe des HQ100 des ElbbachsNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz am Elbbach südöstl. von Niederzeuz- heim (5514B1472)bei Bahn-km 12,3 direkt angrenzend an das VorhabenNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz mit Elbbach nordöstl. Niederhadamar (5514B1390)ca. 10 m östlich der Strecke 3730 bei NiederhadamarNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Frischgrünland östlich Wilsenroth (5414B1201)ca. 10 m östlich der Strecke 3730 bei WilsenrothNein

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Art des Schutz-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenBetroffenheit
gebietesSchutzgebietes
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Vorwald an der Grube "Gernbacher Wiese" nörd- lich Frickhofen (5414B0388)westlich angrenzend an die Strecke 3730 bei Bahn-km 20,0Nein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Heckenrain an der Bahn südl. von Niederzeuzheim (5514B1470)ca. 10 m westlich der Strecke 3730 bei NiederzeuzheimNein
Ökokontoflä- cheFließgewässer Renaturie- rung (5380)Unterhalb der Strecke 3730 bei ElzNein
Kompensati- onsflächenArtenschutzmaßnahme, Waldrand Neuanlage (31785)Direkt angrenzend an die Strecke 3730 bei Bahn-km 19,0Nein
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage, Ge- büsch, Hecke Neuanlage, Sukzession am Gewässer, Sonstiges (31740)Östlich angrenzend an die Strecke 3730 nördlich von FrickhofenNein
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage (8099)Westlich der Strecke 3730 bei Bahn- km 10,0 in NiederhadamarNein

6.2 Aktuelle Vegetation – Lebensräume

Für die Bewertung der standortbezogenen Angaben wurden im Plangebiet Ortsbegehungen und Kartierungen (Mai – Juli 2026) durchgeführt.

Jeder beliebige Raumausschnitt besitzt grundsätzlich eine Biotopfunktion, die jedoch entspre- chend den jeweiligen Gegebenheiten von unterschiedlicher Qualität und damit für unterschiedli- che Tier- und Pflanzengesellschaften von Bedeutung ist.

Die nachfolgende Tabelle listet die im UG kartierten Biotopnutzungstypen nach hessischer KV (HMUKLV 2018) auf.

Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet kartierte Biotope und Nutzungstypen nach hessischer KV 2018, fettgedruckte Bio- toptypen sind vom Vorhaben betroffen.

BiotopcodeBeschreibungBiotopwert
(WP/m²)
01.162Schlagfluren, Sukzession im und am Wald vor Kronenschluss36
01.299 BSonstige Nadelwälder26
01.310Mischwälder aus Laubbaum- und Nadelbaumarten-*
02.120 (B)Sonstige Gebüsche trockenwarmer Standorte44

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BiotopcodeBeschreibungBiotopwert
(WP/m²)
02.200 (B)Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen Standor- ten39
02.300 (B)Sonstige Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf feuchten bis nassen Standorten44
02.310 (B)Ufer- und Sumpfgebüsche auf feuchten bis nassen Standorten44
02.320 (B)Ufergehölzsaum, standortgerecht mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior50
02.400Neuanpflanzung von Hecken/Gebüschen (heimisch, standortgerecht, nur Außenbereich), Neuanlage von Feldgehölzen27
02.500Standortfremde Hecken-/Gebüsche (standortfremde, nicht heimische oder nicht gebietseigene Gehölze sowie Neuanlage im Innenbereich)20
03.111 BStreuobstbestand mäßig intensiv bewirtschaftet38
03.130 (B)Streuobstbestand extensiv bewirtschaftet50
03.241Baumschulen17
04.110Einzelbaum einheimisch, standortgerecht, Obstbaum34
04.210Baumgruppe / Baumreihe einheimisch, standortgerecht, Obst- bäume34
04.310Allee heimisch, standortgerecht36
04.600 BFeldgehölz (Baumhecke), großflächig50
05.213Bäche mit flutender Wasservegetation, Gewässerstrukturgüteklasse 3 oder schlechter50
05.214Bäche ohne flutende Wasservegetation, Gewässerstrukturgüterklasse 3 oder schlechter47
05.215Begradigte und ausgebaute Bäche, Gewässerstrukturgüteklasse 5 oder schlechter19
05.225Flussabschnitte mit flutender Wasservegetation, Gewässerstrukturgüte- klasse 3 oder schlechter47
05.226Sonstige Flussabschnitte, Gewässerstrukturgüteklasse 3 oder schlech- ter44
05.243Arten- / strukturarme Gräben29
05.315Sonstige (Flach-)Seen oder Weiher35

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BiotopcodeBeschreibungBiotopwert
(WP/m²)
05.354Periodische/ temporäre Becken21
06.116 BIntensiv genutzte Feuchtwiesen und -weiden29
06.210 (B)Extensiv genutzte Weiden39
06.220 BIntensiv genutzte Weiden21
06.340 (B)Frischwiesen mäßiger Nutzungsintensität35
06.350Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen und Mähweiden, inkl. Neuan- lage21
06.370Naturnahe Grünlandanlage25
06.380 BWiesenbrachen und ruderale Wiesen39
09.111Waldbegleitende Innensäume39
09.123 BArtenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation25
09.124 BArten- oder blütenreiche Ruderalvegetation41
09.150 BArtenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume feuchter Standorte, linear31
09.151Artenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume frischer Standorte, linear29
09.160Straßenränder13
10.510Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt), Müll- Deponie in Betrieb oder nicht abgedeckt, unbegrünte Keller, Funda- mente etc.3
10.530Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze oder andere wasser- durchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss gezielt versickert wird6
10.540Befestigte und begrünte Flächen7
10.610 (B)Bewachsene unbefestigte Feldwege25
10.630Wege mit hydraulisch gebundener Tragdeckschicht5
10.640Wege mit Schotterbankett (Asphalt-, Beton-, Pflasterwege)4
10.650Spurwege mit Schotterbankett und Mittelstreifen (Asphalt-, Beton-, Pflasterspurwege)6
10.670 (B)Bewachsene Schotterwege17

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BiotopcodeBeschreibungBiotopwert
(WP/m²)
10.710Dachfläche nicht begrünt3
11.191Acker, intensiv genutzt16
11.193 BAckerbrachen mehr als ein Jahr nicht bewirtschaftet29
11.211Grabeland, Gärten in der Landschaft, kleinere Grundstücke, meist nicht gewerbsmäßig genutzt19
11.212Gärten/ Kleingartenanlage mit überwiegendem Nutzgartenanteil20
11.221Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich, arten- und strukturarme Hausgärten14
11.222 BArten- und strukturreiche Hausgärten25
11.223Neuanlage strukturreicher Hausgärten20
11.224Intensivrasen10
11.225Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich23
11.231Park- und Waldfriedhöfe, Waldsiedlungen, Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbestand38

*Dem Biotoptyp wurde keine Wertigkeit zugeordnet da er vom Vorhaben nicht betroffen ist.

Die im Untersuchungsgebiet (UG) kartierten Biotoptypen umfassen Wald-, Gehölz-, Gewässer- und Offenlandbiotope sowie anthropogen geprägte Nutzungstypen. Zu den Waldbiotopen zählen Pionierwälder sowie Nadel- und Mischwälder. Weiterhin sind Feldgehölze, Einzelbäume und Baumgruppen vorhanden. Die Gewässerbiotope werden durch Bäche und Gräben repräsentiert. Das Offenland wird durch Ackerflächen sowie intensiv und extensiv genutzte Grünlandtypen ge- prägt. Ergänzt wird das Biotopspektrum durch Ruderalfluren, waldbegleitende Säume und Stra- ßenrandvegetation. Darüber hinaus treten Erwerbsgartenbauflächen und weitere anthropogen geprägte Nutzungstypen auf, die die vielfältige Nutzungsstruktur des Untersuchungsgebiets wi- derspiegeln.

Trotz der überwiegend anthropogen geprägten Nutzungsstrukturen kommen im Untersuchungs- gebiet vereinzelt naturschutzfachlich hochwertige und gesetzlich geschützte Biotope vor. Die Bedeutung des Schutzgutes Biotope und Vegetation wird daher insgesamt als mittel bis hoch be- wertet.

Die im Plangebiet erfassten Biotoptypen sind im Bestands- und Konfliktplan im Maßstab 1:500 dargestellt.

6.3 Fauna

Der Bestand von streng geschützten Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäi- schen Vogelarten wird im Fachbeitrag Artenschutz beschrieben und bewertet. Besonders

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geschützte Arten werden im Rahmen der Eingriffsregelung in diesem LBP betrachtet und deren Betroffenheit bewertet. Die nachgewiesenen Vorkommen sind in den Bestands- und Konfliktplä- nen des LBP dargestellt.

Gemäß den Ergebnissen der Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der durchgeführten Vorprüfung im AFB wurden folgende Arten bzw. Artengruppen als prüfrelevant festgelegt:

▪ Europäische Vogelarten

▪ Reptilien

▪ Amphibien

In den Untersuchungsgebieten in Hessen wurden im Jahr 2026 bei den Brutvogelerfassungen insgesamt 36 europäische Vogelarten festgestellt. Davon sind 24 Arten als Brutvogel bzw. Re- vier besetzende Arten anzusprechen.

Von den im Gebiet aufgefundenen Arten sind acht Arten auf der hessischen Roten Liste einge- stuft, wobei vier Arten davon als Brutvögel eingestuft wurden. Auf der Vorwarnliste befinden sich Goldammer und Rotmilan. Als Brutvögel mit dem RL-Status 3 (gefährdet) wurde der Stieg- litz nachgewiesen. Die Türkentaube wurde mit dem RL-Status 2 (stark gefährdet) erfasst.

Insgesamt zwölf der nachgewiesenen Arten sind mit einem ungünstig-unzureichendem („gelb“) Erhaltungszustand in Hessen einzuordnen. Mit einem ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand („rot“) wurden drei Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Von den zwölf Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand sind vier Arten als Brutvögel eingestuft worden: Goldammer, Heckenbraunelle, Kernbeißer und Rotmilan. Zwei der drei Arten mit ungünstig- schlechtem Erhaltungszustand sind als Brutvögel eingestuft: Stieglitz, Türkentaube.

Auf der bundesweiten Roten Liste stehen die Rauchschwalbe (Vorwarnliste) sowie Kleinspecht und Star (jeweils gefährdet). Diese Arten wurden in den Untersuchungsgebieten jeweils nur als Nahrungsgäste oder überfliegend beobachtet.

Einen strengen gesetzlichen Schutz gem. § 7 bzw. § 44 BNatSchG genießen folgende Brutvogel- arten: Grünspecht, Mäusebussard, Turmfalke Rotmilan und Schwarzmilan. Hierbei wurden nur der Rot- und Schwarzmilan als Brutvögel eingestuft. Beide Arten wurden während der Horstkar- tierung im Gebiet der Niederzeuzheimer Fischteichanlage nachgewiesen, genutzte Horste konn- ten nicht gefunden werden. Der Großteil der dort überfliegenden Tiere wird das Gebiet als Nah- rungshabitat nutzen. Ein Brutvorkommen Arten ist dennoch nicht auszuschließen, da an die Fischteiche Baumreihen und Waldrandhabitate mit geeigneten Altbäumen zur Horstanlage an- grenzen.

Als nach BArtSchV besonders geschützte Reptilienarten wurden 12 Blindschleichen in Hessen an den Transekten nachgewiesen. Zudem wurde eine Ringelnatter ca. bei km 20,94 (Hessen) erfasst.

Als streng geschützte und Anhang IV Arten der FFH-Richtlinie wurden die Mauereidechse und die Schlingnatter nachgewiesen. Die Mauereidechse wurde mit 3 Nachweisen erfasst. Dies wird ergänzt durch 2 weitere, nicht bestimmte Eidechsenfunde, bei denen es sich ebenfalls um Mau- ereidechsen handeln könnte. Zuletzt wurden insgesamt 4 Schlingnattern im UG erfasst.

Als herausstechender Vorkommensschwerpunkt für Reptilien ist vor allem der Streckenabschnitt zwischen Frickhofen/Dornburg und Berzhahn (Bahn-km 18 bis 22) anzusehen, indem

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Blindschleichen, mehrere (Mauer-)Eidechsen, sowie Schling- und Ringelnatter kartiert werden konnten. Ein weiterer Verbreitungsschwerpunkt von Schlingnattern befindet sich außerdem nördlich von Hadamar, zwischen km 11,7 – 12,42. Weitere Reptilienfunde kommen eher verein- zelt vor.

Als häufig genutzte Lebensraumstrukturen im Untersuchungsraum gelten Bahnböschungen, Ru- deralflächen und das Gleisbett.

Um den Bestand von Amphibien zu erfassen, wurde im Untersuchungsgebiet die Teichanlage in Niederzeuzheim im Rahmen der faunistischen Kartierungen untersucht.

Ein Amphibienbesatz konnte lediglich bei der Teichanlage Niederzeuzheim (Hessen) durch die Rotbauchunke festgestellt werden. Es handelt sich um eine der HLNUG (2019) bereits bekannte Population von Rotbauchunken und Hybride von Rot- und Gelbbauchunken. Aufgrund der Größe und Ausdehnung der Teichanlage sowie der sich zeitig überlagernden, räumlich verteilten Rufak- tivität war eine belastbare Quantifizierung der rufenden Individuen jedoch nicht möglich. Die An- zahl der wahrgenommenen Rufe lässt somit keine verlässliche Ableitung der Populationsgröße zu. Eine ergänzende Erfassung durch Handfänge oder Kescherfänge wurde aufgrund der Größe der Anlage nicht durchgeführt. Der Nachweis basiert daher ausschließlich auf den akustischen Fest- stellungen sowie den während des Ausleuchtens gewonnenen Sichtbeobachtungen.

In derselben Teichanlage wurden auch unbestimmte weitere Amphibien erfasst. Um welche Ar- ten es sich handelt konnte nicht näher bestimmt werden. Möglicherweise handelt es sich hier um die dem HLNUG bekannten Hybride.

Im Rahmen der Projektabstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden wurden Fledermäuse nicht als planungsrelevante Artengruppe eingestuft und daher nicht gesondert kartiert. Da sich innerhalb des Wirkraums des Vorhabens jedoch potenzielle Leitstrukturen, Jagdhabitate sowie habitatrelevante Gehölz- und Vegetationsstrukturen befinden, kann eine Betroffenheit von Fle- dermäusen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Insgesamt wird die Bedeutung des Schutzgutes Tiere im Untersuchungsgebiet aufgrund des Vor- kommens mehrerer Brutvogelarten mit ungünstigem Erhaltungszustand, der streng geschützten Arten Rot- und Schwarzmilan, der FFH-Anhang-IV-Arten Mauereidechse und Schlingnatter so- wie der nachgewiesenen Rotbauchunken-Population als hoch eingestuft.

6.4 Wasser

Im Wirkraum des Vorhabens befinden sich 4 Wasserkörper, wobei es sich um drei Grundwasser- (GWK) und einen Oberflächenwasserkörper (OWK) handelt.

▪ GWK: Elbbach 1, Quelle (DEGB_DERP_2580_10)

▪ GWK: 2587.6_8110 (DEGB_DEHE_2580_11)

▪ GWK: 2587_8109 (DEGB_DEHE_2580_15)

▪ OWK: Elbbach (DERW_DEHE_25876-1)

Zudem befinden sich die folgenden Wasserschutzgebiete im UG:

▪ TWSG: WSG TB I, II, III, Elz (533-031)

▪ TWSG: WSG TB III Obertiefenbach, Beselich (533-002)

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▪ TWSG: WSG TB II Niederzeuzheim (533-040)

▪ ÜG: ÜG, HQ100 – Elbbach

Alle drei GWK befindet sich in einem guten mengenmäßigen und chemischen Zustand (BfG 2021). Der OWK Elbbach (DERW_DEHE_25876-1) befindet sich in einem mäßigen ökologischen und einem nicht guten chemischen Zustand. Ausschlaggebend für den mäßigen ökologischen Zu- stand sind die mäßigen biologischen Qualitätskomponenten (weitere aquatische Flora, benthi- sche wirbellose Fauna und Fischfauna) und für den nicht guten chemischen Zustand die prioritä- ren Stoffe inklusive ubiquitärer Schadstoffe und Nitrat.

Der für das Vorhaben maßgebliche Grundwasserkörper ist der GWK 2587.6_8110 (DEGB_DEHE_2580_11) da dieser den Wirkraum des Vorhabens hauptsächlich abdeckt. Die zwei anderen GWK Elbbach 1, Quelle (DEGB_DERP_2580_10) und 2587_8109 (DEGB_DEHE_2580_15) liegen nur marginal im Bereich der Ortschaften Staffel und Wilsenroth im Wirkraum des Vorha- bens.

Der OWK Elbbach (DERW_DEHE_25876-1) kreuzt bei Elz und Niederzeuzheim die Strecke 3730 und ist der maßgebliche Oberflächenwasserkörper im Wirkraum des Vorhabens.

Insgesamt wird die Bedeutung des Schutzgutes Wasser im gesamten Untersuchungsgebiet auf- grund der vorhandenen Trinkwasserschutzgebiete, der betroffenen Grundwasserkörper in gu- tem Zustand sowie des empfindlichen Oberflächenwasserkörpers Elbbach als hoch eingestuft.

6.5 Boden

Laut BÜK500 liegen im Wirkraum des Vorhabens Braunerden, Pseudogley-Parabraunerden, Pa- rabraunerden und Vegen. Die Bodeneinheiten bestehen teilweise aus Gabbro, Diorit, Amphibo- lit, Melaphyr, Basalt, Lösslehm, Basalt und Löss. Die Bodeneinheiten bestehen aus den folgen- den Bodenhauptgruppen gemäß Bodenflächendaten (BFD50) 1:50.000 Hessen.

Tabelle 4: Bodenhauptgruppen im UG (BFD50)

Bodenhaupt-Beschreibung
gruppen
6.4.3Böden aus lösslehmreichen Solifluktionsdecken mit basenarmen Gesteinsan- teilen
6.4.2Böden aus lösslehmreichen Solifluktionsdecken mit basischen Gesteinsantei- len
6.3.3Böden aus lösslehmhaltigen Solifluktionsdecken mit basenarmen Ge- steinsanteilen
6.3.2Böden aus lösslehmhaltigen Solifluktionsdecken mit basischen Gesteinsan- teilen
6.2.1Böden aus lösslehmarmen Solifluktionsdecken mit carbonathaltigen Ge- steinsanteilen

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6.2.2Böden aus lösslehmarmen Solifluktionsdecken mit basischen Gesteinsantei- len
5.3.1Böden aus mächtigem Löss
4.4Böden aus Abschwemmmassen lössbürtiger Substrate
2.4Böden aus überwiegend fluviatilen Talbodensedimenten
2.1.4Böden aus carbonatfreien schluffig-lehmigen Auensedimenten

Die nutzbare Feldkapazität (nFK) ist im Wirkraum des Vorhabens mit extrem gering, sehr gering, gering, mittel, hoch und sehr hoch bewertet. Das Ertragspotenzial mit sehr gering, gering, mittel, hoch und sehr hoch. Das Nitratrückhaltevermögen im Wirkraum des Vorhabens ist mit sehr ge- ring, gering, mittel, hoch und sehr hoch bewertet.

Im Wirkraum des Vorhabens befinden sich Bodendenkmäler. Die folgenden Bodendenkmäler sind genauer zu betrachten da dort neue Signale geplant sind.

▪ LFDH128382-11-1 (Niederzeuzheim 13)

▪ LFDH128508-11-1 (Niederzeuzheim 993)

Aufgrund der räumlichen Ausdehnung des Wirkraums (jeweils 100 m beidseits der Strecke 3730 zwischen Bahn-km 5,0 und 22,8) sowie der hieraus resultierenden hohen Heterogenität der Standortverhältnisse erfolgt keine flächendeckende Bewertung des Schutzgut Boden in Bezug auf den gesamten Wirkraum.

Daher konzentriert sich die Bewertung des Schutzgut Boden auf die für die Eingriffsbeurteilung maßgeblichen Flächeninanspruchnahmen im Bereich des Gleiskörpers.

Der Gleiskörper der Strecke 3730 ist in der Gesamtbewertung der Bodenfunktionen für die Raum- und Bauleitplanung nicht erfasst bzw. nicht bewertet. Die von dem Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen sind überwiegend durch die bestehende Bahninfrastruktur geprägt und stellen damit anthropogen veränderte sowie vorbelastete Standorte dar. Von einer weitgehend unveränderten Ausprägung natürlicher Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht auszuge- hen.

Daher wird die Bedeutung des Schutzgut Boden im Untersuchungsgebiet des Vorhabens als ge- ring bewertet.

6.6 Luft und Klima Großräumig liegt der Wirkraum des Vorhabens im Übergangsbereich zwischen atlantisch und schwach kontinental geprägten Klimaverhältnissen. Das Gebiet kann insgesamt dem subatlan- tisch geprägten, gemäßigten Mittelgebirgsklima zugeordnet werden. Charakteristisch sind ver- gleichsweise milde Winter sowie überwiegend mäßig warme bis kühle Sommer. Die Jahresmittel- temperatur beträgt etwa 8 bis 10 °C, während die mittlere jährliche Niederschlagsmenge zwi- schen 700 und 900 mm liegt (DWD 2026).

Das Vorhabensgebiet wird durch eine strukturreiche Mischung aus Wald-, Gehölz- und Offen- landflächen geprägt. Diese Landschaftsbestandteile erfüllen Funktionen als Kalt- und

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Frischluftentstehungsflächen sowie als Luftaustauschräume und leisten damit einen Beitrag zur klimatischen Regulation und zur Aufrechterhaltung lokaler lufthygienischer Verhältnisse.

Gemäß den Darstellungen der Regionalplanung befinden sich innerhalb des Wirkraums Vorbe- haltsgebiete für besondere Klimafunktionen. Diese erstrecken sich insbesondere östlich der Strecke 3730 entlang des Oberflächenwasserkörpers (OWK) Elbbach. Weitere Vorbehaltsgebiete liegen westlich der Strecke auf überwiegend forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld der Ortschaften Elz, Hadamar und Dornburg.

Zwischen Limburg und Langendernbach verlaufen die Bundesstraße 54 sowie die Bahnstrecke 3730 in Nord-Süd-Richtung. Beide Verkehrsinfrastrukturen grenzen abschnittsweise an die aus- gewiesenen Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen an bzw. queren diese. Die Auswertungen des Starkregenviewers und Hitzeviewers Hessen zeigen, dass erhöhte Werte der Landoberflächentemperatur sowie des Starkregen-Hinweis-Index insbesondere mit vorbe- lasteten und versiegelten Flächen korrelieren. Entsprechend treten klimatische Belastungen vor- nehmlich im Bereich von Siedlungs- und Verkehrsflächen auf. In der Gesamtbetrachtung weist das Untersuchungsgebiet des Vorhabens für das Schutzgut Klima/Luft eine mittlere Bedeutung auf. Ausschlaggebend hierfür sind die vorhandenen klima- wirksamen Freiraumstrukturen und Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen einerseits sowie die bestehenden Vorbelastungen durch Verkehrs- und Siedlungsflächen andererseits.

6.7 Landschaftsbild

Der Wirkraum des Vorhabens erstreckt sich durch die Naturräume „Limburger Lahntal“, „Nörd- liches Limburger Becken“, „Südoberwesterwälder Hügelland“ sowie das „Oberwesterwälder Kuppenland“ (BfN 2026). Östlich der Strecke 3730 verläuft der Elbbach auf weiten Abschnitten nahezu parallel zur Bahntrasse bis zur Landesgrenze zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz.

Das Landschaftsbild weist entlang des UG eine unterschiedliche Ausprägung auf. Im südlichen Abschnitt bei Limburg und Elz ist die Landschaft überwiegend durch Siedlungs- und Verkehrs- strukturen geprägt. Nördlich davon geht sie im Bereich Hadamar zunehmend in eine offene Ag- rarlandschaft mit weitläufigen landwirtschaftlichen Nutzflächen über. Im weiteren Verlauf von Hadamar über Frickhofen bis Wilsenroth nimmt die Strukturvielfalt der Landschaft zu. Die Land- schaft wird hier durch einen höheren Waldanteil, Hecken- und Gehölzstrukturen sowie die zu- nehmend kuppige Topografie des Westerwaldes geprägt.

Innerhalb des Wirkraums des Vorhabens befinden sich keine Landschaftsschutzgebiete. Darüber hinaus ist aufgrund der vorwiegend bestandsorientierten Maßnahmen entlang einer bestehen- den Verkehrsinfrastruktur nicht von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der landschaftsbezogenen Erholungsfunktion auszugehen.

In der Gesamtbewertung wird die Bedeutung des Schutzguts Landschaftsbild im Untersuchungs- gebiet des Vorhabens als mittel eingestuft. Ausschlaggebend hierfür ist die vorhandene Vielfalt der Landschaftsräume bei gleichzeitig bestehenden Vorbelastungen durch Siedlungs- und Ver- kehrsinfrastrukturen.

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7 Konfliktanalyse

7.1 Beschreibung und Darstellung der Konflikte

Aus der Planung können die im Folgenden beschriebenen Wirkungen auf die Umwelt resultieren. Grundsätzlich wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden. Da- bei sind baubedingte Wirkungen solche, die Veränderungen des Naturhaushaltes und der örtli- chen Wirkungszusammenhänge durch die Bautätigkeit selbst und während der Bauphase zur Folge haben. Unter anlagebedingten Wirkungen sind diejenigen Wirkungen auf den Naturhaus- halt und seine lokalen Wirkungszusammenhänge zu verstehen, die durch die Anlage des Bau- werks bewirkt werden. Die betriebsbedingten Wirkungen schließlich werden durch den Betrieb und den Unterhalt der Anlage verursacht.

7.1.1 Baubedingte Wirkungen

Im Rahmen des Vorhabens entstehen baubedingte Wirkungen durch die BE-Flächen, die Baufel- der zur Herstellung der Kabelkanäle, -querungen, -schächte, der Signale und Schalthäuser wel- che im Folgenden entsprechend den einzelnen Schutzgütern dargestellt sind.

▪ Biotope (Flora)

Tabelle 5: Baubedingte Auswirkungen auf Biotope

B1: Baubedingter Vegetations- und Biotopverlust
Im Rahmen der Bauausführung kommt es durch die BE-Flächen und das Baufeld zu temporä- ren Vegetations- und Biotopverlusten.
B2: Baubedingter Bodenabtrag im Wurzelbereich von Bäumen
Im Rahmen der Kabeltiefbauarbeiten kommt es zu baubedingten Böschungsarbeiten und ei- nem Bodenabtrag von 30 cm in gleisparallele Strukturen, welche im Traufbereich angrenzen- der Bäume liegen.
B3: Baubedingter Konflikt mit gesetzlich geschützten Biotopen (§30 BNatSchG)
Direkt angrenzend an gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) finden Kabeltiefbauar- beiten statt. Es handelt sich um die Biotope Vorwald an der Grube "Gernbacher Wiese" nörd- lich Frickhofen (5414B0388) und Feuchtgehölz am Elbbach südöstl. von Niederzeuzheim (5514B1472).

Während der Bauphase können vorübergehend Staubemissionen entstehen. Da die Baumaß- nahme weitgehend innerhalb bestehender Bahnflächen erfolgt, keine zusätzlichen Zuwegungen hergestellt werden und die Baustelleneinrichtungsflächen überwiegend auf bereits versiegelten bzw. befestigten Flächen liegen, ist das Ausmaß der Staubentwicklung insgesamt als gering ein- zustufen. Die Auswirkungen sind auf die Bauzeit beschränkt und werden daher als temporär be- wertet. Erhebliche Beeinträchtigungen der angrenzenden Vegetation durch Staubablagerungen sind aufgrund der Art und des Umfangs der Baumaßnahme nicht zu erwarten. Ein Erfordernis für

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besondere Maßnahmen zur Staubbindung, wie etwa eine Bewässerung angrenzender Flächen, wird daher nicht gesehen.

Die baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Biotope sind durch temporäre Vegetations- und Biotopverluste, punktuelle Eingriffe sowie Bautätigkeiten in unmittelbarer Nähe gesetzlich geschützter Biotope gekennzeichnet. Aufgrund der räumlichen Begrenzung und zeitlichen Be- fristung der Eingriffe, der Wiederherstellung der beanspruchten Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten sowie der Begleitung der Maßnahmen durch eine Umweltfachliche Bauüberwa- chung sind keine dauerhaften Schäden an gesetzlich geschützten Biotopstrukturen zu erwarten. Die baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Biotope werden daher insgesamt als mäßig eingestuft.

▪ Fauna

Tabelle 6: Baubedingte Auswirkungen auf Avifauna, Reptilien und Fledermäuse

B4: Baubedingter Konflikt Biotope Avifauna
Vorrübergehende baubedingte Störung durch BE-Flächen und Arbeitsräume und damit ein- hergehende temporäre Beeinträchtigung der Habitatfunktion für Vögel. Baubedingtes Verlet- zungs- und Tötungsrisiko von Vogelindividuen bei Rückschnitts- und Rodungsarbeiten.
B5: Baubedingter Konflikt Biotope Reptilien
Temporärer Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten inklusive baubedingtem Verlet- zungs- und Tötungsrisiko für streng und besonders geschützte Reptilienarten (Mauereidechse, Schlingnatter) durch Kabeltiefbauarbeiten.
B6: Baubedingter Konflikt Biotope Avifauna/Fledermäuse/Insekten
Temporäre Einschränkung der Habitatfunktionen und Anlockwirkungen für nachtaktive Arten durch Lichtemissionen während nächtlicher Bauarbeiten.

Im Rahmen des Projektes besteht die Gefahr von Verletzung und Tötung sowie eines bauzeitli- chen Verlustes von Lebensräumen mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG) von Brutvögeln, Reptilien und Fledermäusen.

Durch die Begleitung des Vorhabens durch eine Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ), die Einhaltung von Bauzeitenregelungen für Gehölzrückschnitte und Rodungen, die Beschränkung der Baustellenbeleuchtung auf das erforderliche Maß sowie den Einsatz von Reptilienschutzzäu- nen und vorbereitender Vergrämungsmahd (siehe Kapitel 8) können die baubedingten Beein- trächtigungen und artenschutzrechtlichen Risiken jedoch wirksam vermieden bzw. auf ein nicht signifikantes Maß reduziert werden.

Für darüber hinaus möglicherweise betroffene besonders geschützte Arten beschränken sich die Auswirkungen überwiegend auf vorübergehende bauzeitliche Habitatinanspruchnahmen. Durch die Wiederherstellung der temporär beanspruchten Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten werden die betroffenen Lebensraumfunktionen wiederhergestellt. Erhebliche und nachhaltig wirksame Beeinträchtigungen besonders geschützter Arten verbleiben daher nicht.

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▪ Wasser

Tabelle 7: Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

W7: Baubedingte Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate
Durch die BE-Flächen und das Baufeld kommt es zu einer temporären Flächeninanspruch- nahme innerhalb des GWK 2587.6_8110 (DEGB_DEHE_2580_11) von ca. 4.933 m².

Da die Beeinträchtigungen nur über einen begrenzten Zeitraum wirksam, keine Wasserschutzge- biete betroffen sind und die Flächeninanspruchnahme nur ca. 0,00255 % des gesamten Einzugs- gebietes des GWK entsprechen, sind die baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser als nicht erheblich einzustufen.

▪ Boden

Tabelle 8: Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

Bo8: Baubedingter, vorrübergehender Verlust natürlicher Bodenfunktionen
Teilweise liegen die BE-Fläche und das Baufeld auf zuvor unversiegelten Flächen, weshalb hier mit einem temporären vollständigen Verlust natürlicher Bodenfunktionen durch Versiegelung und Verdichtung während der Bauphase zu rechnen ist. Für die Herstellung der Kabelquerungen, -schächte und Schalthäuser kommt es zudem zu ei- ner bauzeitlichen Beeinträchtigung natürlicher Bodenfunktionen durch Bodenbewegung und - verdichtung.
Bo9: Bau- und Anlagebedingter Konflikt mit Bodendenkmälern
Im Bereich der Kabelquerung bei Bahn-km 14,9 und entlang der Kabeltiefbauarbeiten zwi- schen Bahn-km 13,9 und 14,0 befinden sich Verdachtsflächen für Bodendenkmäler gemäß § 2 Abs. 2 HDSchG. Es besteht eine potenzielle Betroffenheit dieser durch …

Die baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind durch temporäre Flächenin- aspruchnahmen, Bodenbewegungen und Verdichtungen im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten sowie potenzielle Konflikte mit Verdachtsflächen für Bodendenkmäler gekennzeichnet. Zur Vermei- dung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen wird eine umweltfachliche Bauüberwachung eingesetzt, die die Bauausführung begleitet und insbesondere die Eingriffe in den Boden in Be- reichen mit potenziellem Bodendenkmalvorkommen überwacht. Die zuständige Denkmalschutz- behörde ist frühzeitig mit einzubinden und über die Bauarbeiten in betroffenen Bereichen in Kenntnis zu setzen. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass erforderliche Schutz- und Ver- meidungsmaßnahmen eingehalten sowie bislang unbekannte Bodendenkmäler frühzeitig er- kannt und fachgerecht berücksichtigt werden.

Aufgrund der räumlichen Begrenzung, der zeitlichen Befristung der Eingriffe sowie der vorgese- henen Überwachungs- und Schutzmaßnahmen sind die baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden insgesamt als gering zu bewerten.

▪ Luft und Klima

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Da die baubedingte Flächeninanspruchnahme auf anthropogen vorbelastete Bereiche entlang der bestehenden Bahnstrecke 3730 beschränkt ist und lediglich temporär während der Bau- phase wirkt, sind lediglich vorübergehende Beeinträchtigungen zu erwarten, die für die klimati- sche Funktionsfähigkeit des Raumes nicht ins Gewicht fallen. Durch den Einsatz von Baumaschi- nen, Baufahrzeugen und Erdarbeiten entstehen zeitweise Luftschadstoffemissionen (insbeson- dere Abgase) sowie Staubemissionen. Die Auswirkungen sind auf die Bauzeit begrenzt und räumlich auf das unmittelbare Umfeld der Baustellen beschränkt. Eine erhebliche Beeinträchti- gung der klimatischen Funktionen des Naturhaushalts ist daher nicht zu erwarten. Auch die im Umfeld des Vorhabens ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen wer- den aufgrund der räumlich begrenzten und ausschließlich temporären Wirkungen des Vorhabens nicht beeinträchtigt.

Die baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima werden als nicht erheblich eingestuft.

▪ Landschaftsbild

Baubedingt kommt es durch den Baustellenbetrieb, die Baustelleneinrichtungsflächen sowie den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen zu vorübergehenden Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes und der Erholungseignung. Diese Wirkungen sind jedoch auf die Bauzeit be- schränkt. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die bauzeitlich genutzten Flächen zurück- gebaut und in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Die geplanten Kabeltröge werden innerhalb der bestehenden Bahntrasse errichtet und sind überwiegend im Boden eingebettet, sodass keine zusätzliche visuelle Belastung entsteht. Auch die neuen Signalanlagen werden in- nerhalb des bereits technisch geprägten und vorbelasteten Bahnkorridors errichtet und führen daher zu keiner wesentlichen Veränderung des Landschaftsbildes. Die Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sowie dessen Erholungsfunktion bleiben insgesamt erhalten.

Die baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild sind aufgrund ihrer zeitli- chen Begrenzung, der Lage innerhalb eines bereits technisch überprägten Bahnkorridors und der vollständigen Wiederherstellung der bauzeitlich beanspruchten Flächen insgesamt als gering und nicht erheblich zu bewerten.

7.1.2 Anlagebedingte Auswirkungen

Im Rahmen des Vorhabens entstehen anlagebedingte Auswirkungen durch die Errichtung der Kabelkanäle, -querungen, -schächte, der Signale und Schalthäuser welche im Folgenden entspre- chend den einzelnen Schutzgütern dargestellt sind.

▪ Biotope (Flora)

Tabelle 9: Anlagebedingte Auswirkungen auf Biotope

B/Bo10: Dauerhafter Vegetations-, Biotopverlust (inkl. Tiere) und Verlust natürlicher
Bodenfunktionen
Dauerhafter Vegetations- und Biotopverlust durch die Kabeltiefbauarbeiten, die Schalthäuser und die Signalstandorte.

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Die dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen umfassen überwiegend Ruderalfluren sowie ve- getationsarme bzw. bereits anthropogen überprägte Bereiche entlang der bestehenden Bahntrasse. Die Eingriffe erfolgen damit größtenteils in einem bereits vorbelasteten Raum. Mit Ausnahme der Schalthäuser beschränken sich die dauerhaften Inanspruchnahmen überwiegend auf lineare Strukturen entlang der Trasse (Kabelkanäle) sowie punktuelle Standorte (Signalanla- gen). Nur in geringem Umfang werden flächige Biotopstrukturen dauerhaft überbaut.

Gehölzbiotope werden lediglich in sehr geringem Umfang beansprucht. Betroffen sind kleinere Gehölzstrukturen im Bereich des geplanten Schalthauses in Hadamar. Aufgrund des geringen Flächenumfangs sowie der Vorbelastung des Umfeldes sind keine erheblichen Beeinträchtigun- gen hochwertiger oder großflächig zusammenhängender Biotopstrukturen zu erwarten.

▪ Fauna

Anlagebedingt entstehen zudem Verluste von Teillebensräumen der innerhalb des Untersu- chungsgebiets beheimateten Reptilienarten durch Flächenversiegelung durch die Kabeltröge und Signalstandorte. Da es sich nur um Flächenversiegelung auf anthropogen überprägten Bio- topen handelt, die bereits teilversiegelt sind, werden diese Lebensraumverluste als nicht erheb- lich eingestuft. Zusätzlich kommt es zu Flächenansprüchen in von europäischen Brutvogelarten genutzten Gehölzbeständen durch den Bau des Betonschalthauses in Hadamar. Da es sich hier- bei um kleinsträumliche Flächenversiegelungen handelt und sich in unmittelbarer Nähe geeig- nete Lebensräume für die Artengruppe befinden, ist auch hier von keinen erheblichen Verlusten von Fortpflanzungs- und Ruhestätten auszugehen.

Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kommt es im Rahmen des Vorhabens zu keinen Verstößen gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG.

Unter Berücksichtigung der überwiegend geringen Wertigkeit der betroffenen Biotoptypen, der Lage innerhalb eines bereits vorbelasteten Trassenraums, der überwiegend linearen und punk- tuellen Ausprägung der Eingriffe sowie der vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen sind die anlagebedingten Auswirkungen auf Biotope und Tiere als gering bis mäßig einzustufen.

Die Eingriffe in Bezug auf das Schutzgut Tiere können unter Berücksichtigung der Vermeidungs- maßnahmen als nicht erheblich bewertet werden, wohingegen die Eingriffe in Biotope als erheb- lich und nicht vermeidbar zu bewerten sind. Die nicht vermeidbaren Eingriffe in Biotope werden über die Kompensationsmaßnahmen 011_OEK kompensiert.

▪ Wasser

W11: Dauerhafte Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate
Durch die Kabeltiefbauarbeiten, die Schalthäuser und die Signalstandorte kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme innerhalb des GWK 2587.6_8110 (DEGB_DEHE_2580_11) von 4.492 m².

Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme entspricht ca. 0,00232 % des gesamten Einzugsgebie- tes des GWK, zudem handelt es sich bei den dauerhaften Flächeninanspruchnahmen hauptsäch- lich um vorbelastete Bereiche im Gleisbereich oder innerhalb von Ortschaften. In diesen

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Bereichen war die Grundwasserneubildung bereits vor dem Vorhaben durch bestehende Versie- gelungen und Verdichtungen eingeschränkt und hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität vorbe- lastet.

Die Neuversiegelung umfasst überwiegend lineare Strukturen in Form von Kabelkanälen sowie punktuelle Strukturen an Signalstandorten. Eine flächige dauerhafte Versiegelung erfolgt ledig- lich in sehr geringem Umfang durch die Schalthäuser. Diese weisen mit einer Grundfläche von lediglich 3,55 m × 2,5 m je Bauwerk eine sehr geringe Ausdehnung auf.

Aufgrund des äußerst geringen Anteils der dauerhaft in Anspruch genommenen Fläche am Ge- samtgebiet des Grundwasserkörpers, der überwiegend bereits bestehenden Vorbelastung der betroffenen Flächen sowie des nur sehr geringen Umfangs zusätzlicher flächiger Versiegelungen sind keine relevanten nachteiligen Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate zu erwar- ten.

Demnach sind die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser als gering einzustu- fen und nicht erheblich.

▪ Boden

Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind durch die Konflikte Bo6 „Bau- und Anlagebedingter Konflikt mit Bodendenkmälern“ und B7 „Dauerhafter Vegetations- und Bi- otopverlust“ beschrieben.

Die Inanspruchnahme von Boden und Biotopen sind funktional miteinander gekoppelt. Die dau- erhaft beanspruchten Bodenbereiche entsprechen den Flächen des Konflikts B/Bo10 „Dauerhaf- ter Vegetations-, Biotopverlust (inkl. Tiere) und Verlust natürlicher Bodenfunktionen“. Da die Bodenfunktionen auf diesen Flächen bereits durch die bestehende Bahninfrastruktur vorbelastet sind, die zusätzliche Flächeninanspruchnahme überwiegend geringwertige, anthropogen über- prägte Standorte betrifft und eine umweltfachliche Bauüberwachung zum Schutz möglicher Bo- dendenkmäler zum Einsatz kommt, sind die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als gering einzustufen.

Die anlagebedingten Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden werden über die biotopwertbe- zogenen Kompensationsmaßnahmen multifunktional ausgeglichen. Nach Umsetzung der Maß- nahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden.

▪ Luft und Klima

Durch die Kabeltiefbauarbeiten, die Signalstandorte und die Schalthäuser kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme. Die Eingriffe beschränken sich jedoch überwiegend auf lineare Strukturen entlang der bestehenden Bahntrasse sowie punktuelle Standorte. Flächige Neuversiegelungen entstehen lediglich in sehr geringem Umfang durch die Schalthäuser. Die be- troffenen Flächen befinden sich überwiegend innerhalb eines bereits durch die bestehende Bahninfrastruktur vorbelasteten Raumes und umfassen vorwiegend anthropogen überprägte Be- reiche.

Aufgrund des geringen Umfangs der dauerhaften Flächeninanspruchnahme sind weder relevante Veränderungen des Lokalklimas noch Beeinträchtigungen klimatischer Ausgleichsfunktionen oder der Luftqualität zu erwarten. Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima werden daher als gering eingestuft. Eine Kompensation ist nicht erforderlich.

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▪ Landschaftsbild

Die anlagebedingten Veränderungen des Landschaftsbildes beschränken sich auf die Errichtung von Signalstandorten, Kabelanlagen sowie einzelnen Schalthäusern entlang der bestehenden Bahnstrecke. Die Eingriffe weisen überwiegend einen linearen beziehungsweise punktuellen Charakter auf und erfolgen innerhalb eines durch die vorhandene Bahninfrastruktur bereits technisch überprägten und vorbelasteten Landschaftsraumes.

Die zusätzlichen technischen Bauwerke fügen sich in das bestehende Erscheinungsbild der Bahnanlage ein und führen aufgrund ihres geringen Umfangs sowie ihrer Lage entlang der beste- henden Trasse nicht zu einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes. Eine nachhaltige Beeinträchtigung der landschaftsbildprägenden Strukturen oder der landschaftsgebundenen Er- holungsfunktion ist nicht zu erwarten. Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild werden daher als gering eingestuft. Eine Kompensation ist nicht erforderlich.

7.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen

Da mit dem Vorhaben keine Erhöhung der Zugfrequenzen, Fahrgeschwindigkeiten oder sonstige betriebliche Änderungen verbunden sind, sind keine betriebsbedingten Auswirkungen zu erwar- ten.

7.2 Bilanzierung der erheblichen Eingriffe/Konflikte, Ermittlung des Aus- gleichsbedarfs

Im Bestands- und Konfliktplan des LBP werden die ebenfalls in die Bilanz übertragenen erhebli- chen Eingriffe/Konflikte mit nachstehenden Kürzeln dargestellt.

B1 Baubedingter Vegetations- und Biotopverlust

B2 Baubedingter Bodenabtrag im Wurzelbereich von Bäumen

B3 Baubedingter Konflikt mit gesetzlich geschützten Biotopen (§30 BNatSchG)

B4 Baubedingter Konflikt Biotope Avifauna

B5 Baubedingter Konflikt Biotope Reptilien

B6 Baubedingter Konflikt Biotope Avifauna/Fledermäuse/Insekten

W7 Baubedingte Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate

Bo8 Baubedingter, vorrübergehender Verlust natürlicher Bodenfunktionen

Bo9 Bau- und Anlagebedingter Konflikt mit Bodendenkmälern

B/Bo10 Dauerhafter Vegetations-, Biotopverlust (inkl. Tiere) und Verlust natürlicher Bo- denfunktionen

W11 Dauerhafte Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate

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Tabelle 10: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer KV (Bauzeitliche Eingriffe – BE-Flächen und Baufelder).

BiotopcodeNutzungs-Biotoptyp nach Biotopwert- liste Kompensationsverordnung (KV)Wertpunkte je m2FlächenanteilFlächenanteilBiotopwert vorherBiotopwert nachherDifferenz
(m2)(m2)
je Biotop-/Nut-je Biotop-/Nut-
zungstypzungstyp
vor Maßnahmenach MaßnahmeSp. 1 x Sp. 2Sp. 1 x Sp. 3
BiotopcodeBezeichnungSp. 1Sp. 2Sp. 3Sp. 4Sp. 5Sp. 6
06.380 BWiesenbrache und ruderale Wiesen (Trauf- bereich 04.210 Baumgruppe)732301.6790-1.679
06.380 BWiesenbrache und ruderale Wiesen3920780-78
06.350Intensiv genutzte Wirschaftswiesen und Mähweiden, inkl. Neuanlage211035210735525
09.123 BArtenarme oder nitrophytische Ruderalve- getation251.8261.82645.65045.6500
10.510Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt), Müll-Deponie in Be- trieb oder nicht abgedeckt, unbegrünte Keller, Fundamente etc.31.3151.3153.9453.9450
10.530Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, - plätze oder andere wasserdurchlässige Flä- chenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss gezielt versickert wird61.4041.4048.4248.4240
10.540Befestigte und begrünte Flächen73533532.4712.4710

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BiotopcodeNutzungs-Biotoptyp nach Biotopwert- liste Kompensationsverordnung (KV)Wertpunkte je m2FlächenanteilFlächenanteilBiotopwert vorherBiotopwert nachherDifferenz
(m2)(m2)
je Biotop-/Nut-je Biotop-/Nut-
zungstypzungstyp
10.640Wege mit Schotterbankett (Asphalt-, Be- ton-, Pflasterwege)411440
Gesamt4.9344.934-1.232

Durch die bauzeitlichen Eingriffe entsteht ein Kompensationsbedarf von 1.232 Wertpunkten. Dieser ist auf die bauzeitlichen Eingriffe in die Biotope 04.210 und 06.380 B zurückzuführen, welche nach Bauende durch die Maßnahmen 004_A in das Zielbiotop 06.350 überführt werden.

Tabelle 11: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer KV (Dauerhafte Eingriffe – KTB, Signalstandorte, Schalthäuser).

BiotopcodeNutzungs-Biotoptyp nach Biotopwert- liste Kompensationsverordnung (KV)Wertpunkte je m2FlächenanteilFlächenanteilBiotopwert vorherBiotopwert nachherDifferenz
(m2)(m2)
je Biotop-/Nut-je Biotop-/Nut-
zungstypzungstyp
vor Maßnahmenach MaßnahmeSp. 1 x Sp. 2Sp. 1 x Sp. 3
BiotopcodeBezeichnungSp. 1Sp. 2Sp. 3Sp. 4Sp. 5Sp. 6
06.380 BWiesenbrache und ruderale Wiesen (Trauf- bereich 04.210 Baumgruppe)734102.9930-2.993
09.123 BArtenarme oder nitrophytische Ruderalve- getation252.957073.9250-73.925
09.160Straßenränder135607280-728
10.510Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt), Müll-Deponie in580400-40

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BiotopcodeNutzungs-Biotoptyp nach Biotopwert- liste Kompensationsverordnung (KV)Wertpunkte je m2FlächenanteilFlächenanteilBiotopwert vorherBiotopwert nachherDifferenz
(m2)(m2)
je Biotop-/Nut-je Biotop-/Nut-
zungstypzungstyp
Betrieb oder nicht abgedeckt, unbegrünte Keller, Fundamente etc.
10.530Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, - plätze oder andere wasserdurchlässige Flä- chenbefestigung sowie versiegelte Flä- chen, deren Wasserabfluss gezielt versi- ckert wird61.42708.5620-8.562
10.640Wege mit Schotterbankett (Asphalt-, Be- ton-, Pflasterwege)460240-24
10.760 (B)Bewachsene Schotterwege1720390-39
Gesamt4.4970-86.311

Durch die dauerhaften Eingriffe entsteht ein Kompensationsbedarf von 86.311 Wertpunkten.

Durch das Projekt Sofortprogramm Limburg-Altenkirchen „Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser“ ergibt sich durch die bau- und anlagebedingten Eingriffe ein gesamter Kompensationsbedarf von 87.543 Wertpunkten.

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8 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Folgende Vorschriften / Gesetze sind im Rahmen der Ausführung zu beachten:

▪ DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Bau- maßnahmen“ bzw. R SBB für Einzelbäume (Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Vege- tationsbeständen bei Baumaßnahmen),

▪ DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten“,

▪ DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“,

▪ DIN EN 13201 „Straßenbeleuchtung“, Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“

▪ Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG),

▪ Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),

▪ Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),

▪ Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009,

▪ Hessisches Wassergesetz (HWG),

▪ Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG),

▪ Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG),

▪ die einschlägigen Vorgaben zum Arten- und Biotopschutz gemäß BNatSchG,

▪ die Vorgaben der landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung einschließlich der Um- weltfachlichen Bauüberwachung (UBÜ),

▪ die Auflagen wasserrechtlicher, naturschutzrechtlicher und denkmalrechtlicher Geneh- migungen sowie behördlicher Nebenbestimmungen.

▪ Vorgaben des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen sowie die Festlegungen der archä- ologischen bzw. umweltfachlichen Bauüberwachung (UBÜ).

8.1 Minimierungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen

Zur Minimierung, Schutz und Vermeidung der naturschutzrechtlichen Eingriffe werden im Rah- men des Bauvorhabens sind die folgenden Minimierungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten und umzusetzen.

Tabelle 12: Schutz- und Minimierungsmaßnahmen

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
001_VUmweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ): Die UBÜ begleitet die Bauausführung während der gesamten Bauphase und stellt die Einhaltung aller natur-, arten- und denkmalschutzrechtlichen Vorgaben sowie der festgelegten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sicher. Aufgrund der mobilen Baustellensituation entlang der Trasse erfolgt die Betreuung ab- schnittsweise in enger Abstimmung mit der Bauleitung.

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DB Intern / DB Internal

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
Zu den wesentlichen Aufgaben der UBÜ gehören die Kontrolle und Dokumentation der Schutzmaßnahmen für Biotope, Vegetationsbestände, Böden, Bodendenkmä- ler und geschützte Arten. Sie überwacht die Einhaltung der festgelegten Baufeld- grenzen sowie die ordnungsgemäße Abgrenzung von Arbeits- und Lagerflächen und stellt sicher, dass Flächeninanspruchnahmen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Da aufgrund der teilweise beengten topografischen Verhältnisse entlang der Bahn- strecke die Errichtung durchgehender Vegetations- und Reptilienschutzzäune nicht möglich ist, kommt der UBÜ eine besondere Bedeutung bei der Kontrolle der Baustellenabläufe zu. Hierzu erfolgen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen der Arbeits- bereiche, Materiallagerungen, Fahrwege und Bauabläufe, um unnötige Beeinträch- tigungen angrenzender Vegetations- und Biotopflächen zu vermeiden. Die UBÜ begleitet darüber hinaus Arbeiten im Bereich gesetzlich geschützter Bio- tope, überwacht Bodeneingriffe in Bereichen mit Verdacht auf Bodendenkmäler und stimmt erforderliche Maßnahmen mit den zuständigen Fachbehörden ab. Im Rahmen des Gehölzschutzes bringt sie dendrologisches Fachwissen ein und kon- trolliert die Einhaltung der Schutzmaßnahmen für Bäume, Gehölze und Wurzel- räume gemäß DIN 18920 und R SBB. Dabei ist besonders auf die Konfliktbereichen B2 „Baubedingter Bodenabtrag im Wurzelbereich von Bäumen“ zu achten (siehe Bestands- und Konfliktplan). Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte überwacht die UBÜ die Umset- zung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, kontrolliert potenzielle Habitatstrukturen und begleitet sensible Bauabschnitte fachlich. Bei unvorherge- sehenen Funden geschützter Arten oder archäologischer Befunde veranlasst sie umgehend die erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Abstimmungsmaßnahmen. Anfallende Rückschnitts- und Rodungsarbeiten sind durch die UBÜ zu begleiten. Vor Beginn der Gehölzentnahmen kontrolliert die UBÜ die betroffenen Gehölzbe- stände auf das Vorhandensein artenschutzrechtlich relevanter Habitatstrukturen, insbesondere Baumhöhlen, Spaltenquartiere und sonstige potenzielle Fortpflan- zungs- und Ruhestätten. Werden Habitatbäume zur Entnahme vorgesehen, erfolgt vor der Fällung eine Besatzkontrolle der vorhandenen Höhlen und Quartierstruk- turen. Nach Bestätigung der Nichtbelegung erfolgt der Verschluss der Höhlen mit- tels Einwegverschluss (One-Way-Pass), der ein Verlassen der Höhle durch gegebe- nenfalls verbliebene Individuen ermöglicht, ein erneutes Einwandern oder Einflie- gen jedoch ausschließt. Sollten im Rahmen der Baufeldfreimachung im Bereich der BE-Flächen und Tech- nikstandorte winterruhende Reptilien gefunden werden, sind diese außerhalb des Baufeldes (hinter den Reptilienschutzzaun) witterungsgeschützt zu verbringen. Die UBÜ überwacht und begleitet verstärkt die Umsetzung der festgelegten Maß- nahmen zum Reptilienschutz. Aufgrund der mobilen, gleisgebundenen Bauweise kontrolliert die UBÜ fortlaufend die offenen Kabelkanäle und sonstigen

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DB Intern / DB Internal

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
potenziellen Fallenstrukturen auf das mögliche Festsetzen von Reptilien und ande- ren Kleintieren. Sofern Individuen festgestellt werden, veranlasst die UBÜ geeig- nete Maßnahmen zu deren gefahrloser Bergung bzw. gewährleistet geeignete Aus- stiegsmöglichkeiten, um eine Verletzung oder Tötung von Tieren zu vermeiden. Die UBÜ dokumentiert ihre Tätigkeiten fortlaufend und fungiert als Schnittstelle zwischen Vorhabenträger, Bauleitung, Fachgutachtern und Behörden. Ziel ist die umweltverträgliche Durchführung des Vorhabens unter Einhaltung aller natur- schutz-, bodenschutz-, wasser-, denkmal- und artenschutzrechtlichen Anforderun- gen.
002_VVegetationsschutzmaßnahmen (DIN 18920 / R SBB): Vermeidung von baubedingten Eingriffen (ggf. Bauzaun und/oder Einzelbaum- schutz) sowie Schutz standortgerechter Bäume und Gehölze am Baufeldrand. Baumschutzmaßnahmen werden während der gesamten Bauzeit gemäß DIN 18920 Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen aufrechterhalten.
003_VAusweisung von Bautabuzonen: Als Tabuzonen werden Bereiche mit hohem naturschutzfachlichem Wert, z.B. Ge- hölzbestände angrenzend an BE-Flächen, das Baufeld und Eingriffsbereiche an der Dammböschung ausgewiesen. Aufgrund der örtlichen topografischen Verhältnisse kann eine Abgrenzung mittels Vegetationsschutzzaun nicht durchgängig erfolgen. Die dargestellte Bautabuzone dient der Abgrenzung des Baufeldes gegenüber an- grenzenden naturschutzfachlich sensiblen Flächen und Vegetationsbeständen, deren Beeinträchtigung auszuschließen ist. Außerhalb des festgelegten Baufeldes sind sämtliche baubedingten Eingriffe und Nutzungen, insbesondere Befahren, Lagern, Abstellen, Betanken sowie Wartungs- und sonstige Bautätigkeiten, unzu- lässig.

8.2 Wiederherstellungsmaßnahmen im Plangebiet

Die bauzeitlich beanspruchten Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme entspre- chend ihrem Ausgangszustand durch geeignete Maßnahmen wieder entsprechend ihrem Aus- gangszustand hergestellt oder aufgewertet. Folgende Wiederherstellungsmaßnahmen sind um- zusetzen:

Tabelle 13: Wiederherstellungsmaßnahmen

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
004_AWiederherstellung der Grünlandstrukturen: Ziel-Biotoptyp 06.350 „Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen und Mähweiden, inkl. Neuanlage“ Wiederherstellung/Auflockerung des Bodens, Andecken des in Mieten zwischenge- lagerten Oberbodens und anschließende Initialansaat mit geeigneter

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DB Intern / DB Internal

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
standortgerechter und regionaler Saatgutmischung. Herrichtung der Flächen ge- mäß den Erfordernissen der Eigentümer / Flächenbewirtschafter. Vegetationsentwicklung durch Sukzession, kein Auftrag von Oberboden, extensive Pflege mit 1-jähriger Fertigstellungspflege.
005_AWiederherstellung der Ruderalfluren: Ziel-Biotoptyp 09.123 „Artenarme Ruderalvegetation“ Nach Abschluss der Bautätigkeit ist der ursprüngliche Zustand der Ruderalstan- dorte mittels einer Initialansaat durch eine geeignete autochthone Saatgutmi- schung für Böschungsbereiche wiederherzustellen. Aufkommende invasive Neophyten sind im Rahmen der Initialansaat zu überwa- chen und bei Bedarf zu beseitigen. Rückbau der Arbeitsflächen / BE-Flächen und ggf. Bodenlockerung. Danach Vege- tationsentwicklung durch Sukzession mit extensiver Pflege.
006_AWiederherstellung vegetationsarmer Flächen (Baufelder inkl. BE-Flächen): Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die temporär in Anspruch genommenen, bereits vegetationsarmen und teilversiegelten Baufeld- und Baustelleneinrich- tungsflächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Hierzu werden bau- bedingte Verdichtungen und Verunreinigungen beseitigt sowie gegebenenfalls ein- gebrachte Fremdmaterialien entfernt. Die Flächen werden entsprechend dem ur- sprünglichen Zustand wiederhergestellt, sodass ihre bisherige Funktion und Aus- prägung erhalten bleiben. Die anschließende Entwicklung einer standorttypischen, lückigen Vegetation er- folgt durch natürliche Sukzession. Das Aufkommen invasiver Neophyten ist im Rahmen der 1-jährigen Fertigstellungspflege zu kontrollieren und bei Bedarf zu unterbinden.

8.3 Artenschutzmaßnahmen

Um die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu ge- währleisten, wird eine umweltfachliche Bauüberwachung vorgesehen.

Um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 3 BNatSchG) auszuschließen, werden folgende Artenschutzmaßnahmen ergriffen:

Tabelle 14: Artenschutzmaßnahmen

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
007_VABauzeitenregelung – Konfliktbereich europäische Vogelarten: Durchführung der Rückschnitt- und Rodungsarbeiten nur im Zeitraum vom 01. Ok- tober bis zum 28. Februar gemäß § 39 BNatSchG. Um winterruhende Mauereidechsen im Zuge der Holzungsmaßnahmen nicht zu verletzen oder zu töten, dürfen bei den geplanten Fällungen und dem Abtransport der gefällten Gehölze (Bäume und Sträucher inklusive Brombeere) keine Maschi- nen (Harvester/Rückemaschinen etc.) die Gehölzbestände befahren. Die Fällungen haben motormanuell und ohne großflächige Störung der Bodenoberfläche zu

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BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
erfolgen. Wurzelteller und Baumstubben verbleiben zunächst im Boden, um zu verhindern, dass Mauereidechsen in ihren Winterquartieren verletzt oder getötet werden. Das Entfernen der Wurzelstubben ist unter Aufsicht der UBÜ durchzufüh- ren.
008_VABeschränkung der Baufeldbeleuchtung durch gezielte Ausleuchtung des Baube- reichs zum Fledermaus-, Vogel- und Insektenschutz: Da die Baufeldbeleuchtung potentielle Störwirkungen auf nachtaktive Tiere ausübt bzw. zu Anlockwirkungen für Insekten und damit wiederum auch für Fledermäuse führen kann, muss die Baustellenbeleuchtung bedarfsorientiert geschaltet, auf das zwingend notwendige Maß beschränkt und nach Baustellenbetrieb und Arbeitszeit abgeschaltet werden. Eine Beleuchtung nach Einsatz der Dämmerung und wäh- rend der Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) ist nur dann und für die Stellen gestattet, wo Arbeiten nachts auf der Baustelle durchgeführt werden. Die Leuchten sind mit ei- ner Richtcharakteristik ausgestattet, voll abgeschirmt und werden so montiert, dass möglichst wenig Streulicht entsteht und eine Abstrahlung über die Nutzfläche hinaus vermieden wird und das Licht ausschließlich auf die Nutzfläche fällt. Eine großräumige Ausstrahlung der Umgebung ist unbedingt zu vermeiden. Es soll mög- lichst LED-Beleuchtung mit warmweißer Lichtfarbe (1700 bis max. 3000 K) und mit keinen bzw. möglichst geringen UV- und Blaulichtanteilen verwendet werden. Lichtmengen so wählen, dass sie einschlägige Normwerte (Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 und DIN-EN13201) nicht überschreiten.
009_VAVegrämungsmahd Reptilien Vorsichtiger Rückschnitt der in den Baufeldern vorhandenen Vegetation mit einem Freischneider und Entfernung von Strukturelementen (Totholz, Steine, Reisig usw.) vor der Aktivitätsphase der Reptilien. Hierbei sind alle als Habitat geeigne- ten Flächen zu berücksichtigen, insbesondere aber die Böschungsbereiche, die als Hauptlebensraum im Bereich der Baufelder zu betrachten sind. Das Rückschnitt- material ist vollständig von der Fläche zu entfernen. Eine Mahd ist regelmäßig zu wiederholen, um die Vegetation durchgängig kurzzuhalten. Die Mäharbeiten sind während der frühen Morgenstunden / späten Abendstunden oder bei Regen und starker Bewölkung durchzuführen, da sich dann die Tiere in ihren Verstecken befinden. Möglicher Zeitraum für Durchführung: nach Fällung aber vor der Aktivitätsphase der Reptilien, d.h. voraussichtlich im Januar/Februar und Fortführung bis zum tat- sächlichen Beginn der Bauaktivitäten. In Verbindung mit der Bauzeitenregelung (007_VA) und insbesondere dem Beräumen des Baufelds von möglichen Ver- steckstrukturen, sowie dem Ziehen von Wurzelstubben wird ein strukturell unat- traktives Umfeld für Reptilien geschaffen.
010_VAReptilienschutzzaun Die BE-Flächen sind durch einen reptiliensicheren Zaun mit einer durchgehenden Mindesthöhe von 50 cm zu begrenzen, um eine Rückwanderung der Tiere in ihre im Eingriffsbereich befindlichen Lebensräume zu verhindern. Die Funktionsfähig- keit des Reptilienschutzzauns ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der Schutzzaun zu entfernen. Wo sinnvoll kann der Schutzzaun als kombinierter Reptilien- und Vegetations- schutzzaun hergestellt werden.

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BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
Aufgrund der langen Bauzeit ist der Schutzzaun in stabiler Bauweise zu errichten und zur Außenseite des Baufeldes mit für Eidechsen nicht überwindbarer Folie zu bespannen. Die stabile Bauweise gewährleistet im Vergleich zu reinen Folienzäu- nen eine dauerhafte Standfestigkeit bei allen Witterungslagen. Durch Erdwälle oder die Aufschichtung von Schnittgut der Vegetationsarbeiten, sind etwa alle 20 m auf der Innenseite (Baufeldseite) des Schutzzauns Überwin- dungshilfen anzubringen, um eine einseitige Überwindbarkeit herzustellen. Hier- durch wird gewährleistet, dass Kleintiere und Mauereidechsen auch ohne Hilfe das Baufeld verlassen können. Der Schutzzaun ist zwei bis vier Wochen nach Durchführung der Vergrämungs- mahd (009_VA) herzustellen.

8.4 Kompensationsmaßnahmen

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu- gestaltet ist. In sonstiger Weise ist eine Beeinträchtigung kompensiert, wenn und sobald die be- einträchtigten Funktionen des Naturhaushalts möglichst in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum in gleichwertiger Weise ersetzt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet ist (siehe hierzu § 15 Abs. 2 BNatSchG).

Der Kompensationsbedarf von 87.543 Wertpunkten wird über den Erwerb von Ökopunkten über ein anerkanntes Ökokonto ausgeglichen. Das konkret zu verwendende Ökokonto steht zum derzeitigen Planungsstand noch nicht abschließend fest. Die Auswahl und Zuordnung des Öko- kontos erfolgt im weiteren Verfahren in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutz- behörde. Die entsprechenden Angaben zum Ökokonto, einschließlich der Flächen- und Maßnah- menbeschreibung sowie der Zuordnung der erforderlichen Ökopunkte, werden zeitnah nachge- reicht.

Tabelle 15: Kompensationsmaßnahmen

BezeichnungMaßnahmenbeschreibung
011_OEKÖkokontomaßnahme

8.5 Gegenüberstellung der Konflikte und Maßnahmen

Den ermittelten Konflikten werden geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen gegen- übergestellt, um die Eingriffsfolgen soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu dienen insbeson- dere die Umweltfachliche Bauüberwachung (001_V), die Einrichtung von Vegetationsschutzzäu- nen (002_V) und die Ausweisung von Bautabuzonen (003_V) zum Schutz von Biotopen, Böden und Gehölzen. Artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen von Brutvögeln, Reptilien und Fleder- mäusen werden durch Bauzeitenregelungen (007_VA), eine auf das notwendige Maß be- schränkte Baustellenbeleuchtung (008_VA), Vergrämungsmaßnahmen (009_VA) sowie Reptilien- schutzzäune (010_VA) vermieden. Verbleibende temporäre Beeinträchtigungen werden durch

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die Wiederherstellung der betroffenen Grünland-, Ruderal- und Baustellenflächen (004_A bis 006_A) kompensiert. Dadurch können die Konfliktintensitäten erheblich reduziert und teilweise vollständig vermieden werden.

Tabelle 16: Gegenüberstellung der Konflikte und landschaftspflegerischen Maßnahmen

KonflikteMaßnahmen
B1001_V, 002_V, 003_V, 004_A, 005_A, 006_A, 011_OEK
B2001_V
B3001_V
B4001_V, 007_VA, 008_VA
B5001_V, 009_VA, 010_VA
B6001_V, 007_VA, 008_VA
W7001_V, 004_A, 005_A, 006_A
Bo8001_V, 004_A, 005_A, 006_A
Bo9001_V
B/Bo10001_V, 011_OEK
W11001_V

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9 Fazit

Im Rahmen des Bauvorhabens kommt es überwiegend zu vorrübergehenden Biotop- und Le- bensraumverlusten von Tieren sowie zu Eingriffen in Böden. Hervorzuheben sind der Bodenab- trag im Wurzelbereich von Bäumen, die Nähe zu gesetzlich geschützten Biotopen sowie die ar- tenschutzrechtlichen Konflikte mit Reptilien, Fledermäusen und europäischen Vogelarten wäh- rend der Bauzeit.

Diese werden durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen auf ein Minimum beschränkt so- wie die betroffenen Flächen durch naturschutzfachliche Wiederherstellungsmaßnahmen nach Bauende wiederhergestellt.

Bei Niederzeuzheim befinden sich zwei potenzielle Bodendenkmäler im Bereich des Vorhabens. Vor Baubeginn ist die zuständige Denkmalschutzbehörde einzubeziehen und das weitere Vorge- hen hinsichtlich möglicher denkmalrechtlicher Belange abzustimmen.

Durch die Kabeltiefbauarbeiten, die Schalthäuser und die Signalstandorte werden dauerhaft Ve- getationsbestände und habitatwirksame Biotope von Reptilien und europäischen Vogelarten be- ansprucht. Aufgrund der geringen dauerhaften Auswirkungen in bereits teilversiegelten Berei- chen und ausreichend vorhandenen Ausweichhabitaten werden die Auswirkungen als nicht er- heblich bewertet. Die dauerhaften Verluste von Vegetationsbeständen, welche nicht vollständig durch trassennahe Wiederherstellungsmaßnahmen ausgeglichen werden können, werden durch den Erwerb von Ökopunkten vollumfänglich kompensiert.

Unter Einhaltung der ausgewiesenen Vermeidungsmaßnahmen können Verletzungen der Ver- botstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle Arten ausgeschlossen werden.

Insgesamt kann das Vorhaben unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen als natur- schutzfachlich verträglich bewertet werden.

Aufgestellt

Würzburg, 04.09.2026

DB Engineering & Consulting GmbH

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10 Literaturverzeichnis Bundesamt für Naturschutz (BfN 2026): Naturräumliche Gliederung Deutschlands nach Meynen und Schmithüsen (1953–1962), fortgeführt im Landschaftsinformationssystem des BfN. Bonn. Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG): Wasserkörper-Steckbriefe Deutschland 2021 (WKSB 2021). Online-Kartendienst. Verfügbar unter: Wasserkörper-Steckbriefe Deutschland 2021, abgerufen am 28. Mai 2026. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG, 2026): TopPlusOpen-WMS, Geodatenzentrum. Zuletzt abgerufen am 28. Mai 2026 Deutscher Wetterdienst (DWD): DWD Geoportal – Klimadaten und klimatologische Karten Deutschlands. Internet: DWD Geoportal (zuletzt abgerufen am 31.08.2026). Eisenbahnbundesamt (EBA, 2026). Umwelt-Leitfaden für die eisenbahnrechtliche Planfeststel- lung und Plangenehmigung, Teil III: Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Abgerufen am 28. August 2026 von Umwelt-Leitfaden für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung und Plangenehmigung Gemeinde Dornburg (2026). Bebauungspläne. Abgerufen am 29. April 2026 von https://www.gemeinde-dornburg.de/bauen-wirtschaft-klimaschutz/bebauungsplaene/ Gemeinde Elz (2026). Amtliche Bekanntmachungen. Abgerufen am 28. April 2026 von https://www.elz.de/in- dex.php?m1=1&m2=1&show=1&navi_type=3&h1=11&h2=234&h3=0 Gemeinde Elz (2026). Amtliche Bekanntmachungen. Abgerufen am 29. April 2026 von https://www.elz.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachun- gen/?m1=1&m2=1&show=1&navi_type=3&h1=11&h2=234&h3=0 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. (HMUKLV, 2018). Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlun- gen (Kompensationsverordnung - KV) vom 26. Oktober 2018. Gesetz- und Verordnungs- blatt für das Land Hessen, (23), 652–671. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie: WRRL-Viewer Hessen. Abgerufen am 27. Mai 2026 von http://wrrl.hessen.de/mapapps/resources/apps/wrrl/in- dex.html?lang=de Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie: Fachinformationssystem Grund- wasser- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu). Abgerufen am 27. Mai 2026 von http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie: BodenViewer Hessen. Abgerufen am 28. Mai 2026 von http://bodenviewer.hessen.de Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie: Hessischen Naturschutzinformati- onssystems (NATUREG-Viewer). Abgerufen am 28. Mai 2026 von https://natureg.hes- sen.de/mapapps/resources/apps/natureg/index.html?lang=de Regierungspräsidium Gießen (2025). Regionalplan Mittelhessen. Abgerufen am 28. April 2026 von https://rp-giessen.hessen.de/wirtschaft-und-planung/regionalplanung/regional- plan-mittelhessen Scheidt & Bachmann GmbH (2026). Vorbemerk/Baubeschreibung Projekt Neubau ESTW Hada- mar, Niederzeuzheim und Wilsenroth (Gültig ab 20. Februar 2026). Stadt Hadamar (2022). Flächennutzungsplan Hadamar (Gesamtplan, Ausfertigung zur Neube- kanntmachung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB). Erstellt von Planungsgruppe Prof. Dr. V. Sei- fert. https://www.hadamar.de/fileadmin/hadamar/images/presse/down- loads/FNP_Hadamar_gesamt_31.03.2022_neu.pdf Stadt Hadamar (2026). Bebauungspläne. Abgerufen am 29. April 2026 von https://www.hada- mar.de/bauen/bebauungsplaene

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11 Anhang

Tabelle 17: Alle gesetzlich geschützten Biotope und Kompensationsflächen im UG

Art des Schutz-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenBetroffenheit
gebietesSchutzgebietes
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz an der Lahn nordwestl. Kläranlage süd- östl. Staffel (5614B0358)Südlich angrenzend an die Strecke 3730 bei StaffelNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Therophytenflur an der Bahn östlich Frickhofen (5414B0363)ca. 36 m östlich der Strecke 3730 bei FrickenhofenNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz nördlich Frickhofen (5414B0373)ca. 50 m westlich der Strecke 3730 bei FrickenhofenNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz östlich Frick- hofen (5414B0352)ca. 36 m östlich der Strecke 3730 bei FrickenhofenNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Streuobst nördlich Wilsen- roth (5414B0319)ca. 70 westlich der Strecke 3730 bei WilsenrothNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Therophytenflur an der Bahn östlich Frickhofen (5414B0361)ca. 36 m östlich der Strecke 3730 bei FrickenhofenNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtwiese östlich Wilsenroth (5414B0857)ca. 48 m östlich der Strecke 3730 bei WilsenrothNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Temporäres Gewässer nördlich Frickhofen (5414B0379)ca. 99 m westlich der Strecke 3730 bei FrickenhofenNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Bach nordöstlich Thalheim (5514B1237)ca. 77 m östlich der Strecke 3730Nein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz an der Lahn südöstl. bei Staffel (5614B0359)Südlich angrenzend an die Strecke 3730 bei StaffelNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Loh-Bach südöstl. vom Gerts-Berg (5514B0521)ca. 20 m westlich der Strecke 3730 nördlich von HadamarNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Kalk-Magerrasen nord- westl. von Hadamar (5514B1439)ca. 30 m westlich der Strecke 3730 nördlich von HadamarNein

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Art des Schutz-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenBetroffenheit
gebietesSchutzgebietes
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz und Elb- Bach zw. Niederhadamar und Elz (5514B0734)östlich der Strecke 3730 zwischen Nie- derhadamar und Elz. Bei Bahn-km 9,0 direkt angrenzend an die Strecke, in diesem Bereich jedoch keine KTB-Ar- beitenNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz östl. von Elz (5514B0760)ca. 90 m östlich der Strecke 3730 bei ElzNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Bach östlich Thalheim (5514B1287)ca. 20 m östlich der Strecke 3730 bei Bahn-km 15,0Nein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Hecke östlich Wilsenroth (5414B1205)ca. 80 m östlich der Strecke 3730 bei WilsenrothNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Frischwiese westlich Lan- gendernbach (5414B1209)ca. 96 m östlich der Strecke 3730 bei WilsenrothNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Frischwiese östlich Wilsen- roth (5414B0298)ca. 34 m östlich der Strecke 3730 bei WilsenrothNein
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Eichen-Hainbuchenwald nordwestl. bei Hadamar (5514B1434)ca. 25 m westlich der Strecke 3730 bei HadamarNein
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage (7607)Östlich der Strecke 3730 bei Bahn-km 22,0Nein
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage, Ge- büsch, Hecke Neuanlage (8055)Westlich der Strecke 3730 bei Fricken- hofenNein
Kompensati- onsflächenSukzession (8232)Westlich der Strecke 3730 bei Fricken- hofenNein
Kompensati- onsflächenUfergehölz Neuanlage, Sukzession, Gebüsch, He- cke Neuanlage (8191)Westlich der Strecke 3730 bei Bahn- km 6,0 bei ElzNein
Kompensati- onsflächenEinbringung gefährdeter Baumarten (39507)Nördlich der Strecke 3730 bei Bahn- km 22,8Nein
Kompensati- onsflächenGebüsch, Hecke Neuan- lage (12079)Westlich der Strecke 3730 in Nieder- hadamarNein

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Art des Schutz-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenBetroffenheit
gebietesSchutzgebietes
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage (12078)Westlich der Strecke 3730 in Nieder- hadamarNein
Kompensati- onsflächenAckerrandstreifen / Fledraine / Säume (10091)Westlich der Strecke 3730 bei Bahn- km 15,0Nein
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage (10025)Nordöstlich der Strecke 3730 bei Bahn-km 22,8Nein
Kompensati- onsflächenEinbringung gefährdeter Baumarten (29763)Nordöstlich der Strecke 3730 bei Bahn-km 22,8Nein
Kompensati- onsflächenEinzelbaum Pflanzung (11973)Östlich der Strecke 3730 bei ElzNein
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage (10024)Nordöstlich der Strecke 3730 bei WilsenrothNein
Kompensati- onsflächenPflanzung Laubbäume (13088)Westlich der Strecke 3730 in Frickenh- ofenNein
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage, Ge- büsch, Hecke Neuanlage (7610)Östlich der Strecke 3730 bei Frickenh- ofenNein
Kompensati- onsflächenAckerrandstreifen / Feld- rain / Säume, Grünland Neueinsaat (10313)Westlich der Strecke 3730 bei Bahn- km 15,0Nein
Kompensati- onsflächenPflanzung Laubbäume (22214)Westlich der Strecke 3730 in Nieder- hadamarNein
Kompensati- onsflächenEinbringung gefährdeter Baumarten (33989)Nördlich der Strecke 3730 bei Bahn- km 22,8Nein
Kompensati- onsflächenWegerückbau, Streuobst Neuanlage, Sukzession, Ufergehölz Pflege (8188)Östlich der Strecke 3730 zwischen Bahn-km 6,0 und 7,0 bei ElzNein
Kompensati- onsflächenGrünland Einsaat (8054)Westlich der Strecke 3730 bei Bahn- km 17,0Nein
Kompensati- onsflächenGebüsch, Hecke Neuan- lage (11989)Östlich der Strecke 3730 bei Bahn-km 15,0Nein
Kompensati- onsflächenGebüsch, Hecke Neuan- lage (11972)Östlich der Strecke 3730 bei ElzNein
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage (8199)Nordöstlich der Strecke 3730 bei WilsenrothNein

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Art des Schutz-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenBetroffenheit
gebietesSchutzgebietes
Kompensati- onsflächenFließgewässer Renaturie- rung (8226)Westlich der Strecke 3730 bei Fricken- hofenNein
Kompensati- onsflächenFließgewässer Renaturie- rung (12682)Östlich der Strecke 3730 bei Nieder- zeuzheimNein
Kompensati- onsflächenFließgewässer Renaturie- rung (10395)Entspricht Ökokontofläche (5380). Unterhalb der Strecke 3730 bei ElzNein
Kompensati- onsflächenGrünland Extensivierung (8217)Westlich der Srecke 3730 bei Nieder- hadamarNein
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage (13026)Westlich der Strecke 3730 zwischen Bahn-km 12,0 und 13,0Nein
Kompensati- onsflächenFließgewässer Renaturie- rung (19919)Unterhalb der Strecke 3730 bei ElzNein
Kompensati- onsflächenGebüsch, Hecke Neuan- lage (8229)Östlich der Strecke 3730 in Nieder- hadamarNein
Kompensati- onsflächenGebüsch, Hecke Neuan- lage (11041)Nordöstlich der Strecke bei Bahn-km 22,0Nein

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