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G.016133008_Kartierbericht.pdf

Kabeltiefbau, Signalgründungen und Kabelzug auf der Strecke Limburg–Altenkirchen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 16:53 (Europe/Berlin)

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DB Intern / DB Internal

Kartierergebnisbericht

Sofortprogramm Limburg-Altenkirchen

Strecke 3730, Bf. Staffel bis Bf. Westerburg

DB InfraGO AG

Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

G.016133008

DB Engineering & Consulting GmbH

Umwelt-& Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U4)

Hahnstraße 52

60528 Frankfurt am Main

04.09.2026

DB Engineering & Consulting

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Prüf- und Freigabezeichnung für die aktuell gültige Version

ErstelltFachgeprüftQualitätsgeprüft
Ort, DatumKoblenz, 14.08.2026Frankfurt a. M., 17.08.2026Frankfurt a. M., 17.08.2026
NameTessa van der Linde Katja SiegemundJonas SchrothJonas Schroth
Organisation / FunktionVB.TV-MI-P-MI-U4 / BiologinVB.TV-MI-P-MI-U1 / Projektleiter UmweltVB.TV-MI-P-MI-U1 / Projektleiter Umwelt

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Beschreibung des Untersuchungsgebiets (UG) ..............................................................8

1.1 Zusammenfassung des Projektauftrags ................................................................................ 8

1.2 Untersuchungsgebiet ............................................................................................................ 12

2 Methodik ........................................................................................................................... 24

2.1 Avifauna ................................................................................................................................. 24

2.2 Horsterfassung ....................................................................................................................... 25

2.3 Amphibien ............................................................................................................................. 26

2.4 Reptilien .................................................................................................................................. 27

2.5 Biotoptypen .......................................................................................................................... 28

3 Ergebnisse und Bewertung ............................................................................................. 30

3.1 Avifauna ................................................................................................................................. 30

3.1.1 Ergebnis ................................................................................................................................. 30

3.1.2 Bewertung .............................................................................................................................. 32

3.2 Horstkartierung ...................................................................................................................... 33

3.2.1 Ergebnis .................................................................................................................................. 33

3.2.2 Bewertung .............................................................................................................................. 33

3.3 Amphibien ............................................................................................................................. 34

3.3.1 Ergebnis ................................................................................................................................. 34

3.3.2 Bewertung .............................................................................................................................. 35

3.4 Reptilien .................................................................................................................................. 35

3.4.1 Ergebnis .................................................................................................................................. 35

3.4.2 Bewertung ............................................................................................................................. 39

3.5 Biotoptypen .......................................................................................................................... 39

3.5.1 Ergebnis ................................................................................................................................. 39

3.5.2 Bewertung ............................................................................................................................. 58

4 Fazit .................................................................................................................................... 59

5 Literatur .............................................................................................................................. 61

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6 Anlage ................................................................................................................................ 62

6.1 Karten zu kartierter Art / Artgruppe ................................................................................... 62

6.2 Fotodokumentation.............................................................................................................. 62

6.2.1 Avifauna ................................................................................................................................. 62

6.2.2 Horsterfassung ...................................................................................................................... 64

6.2.3 Reptilien ..................................................................................................................................65

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Abbildungen Seite

Abbildung 1: Übersichtskarte des untersuchten Streckenabschnitts inkl. der vom Vorhaben entfernten BE-Fläche in Steinefrenz (rot, eingekreist). Quellen: OpenStreetMap, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (für DOP). ......................................................................................... 12

Abbildung 2: Gleisanlagen mit krautiger Vegetation bei Bf. Willmenrod ........................................ 13

Abbildung 3: Gleisanlagen mit krautiger Vegetation und Mauer ..................................................... 13

Abbildung 4: Gleisanlagen inkl. überwuchertem Altgleis in Westerburg ......................................... 13

Abbildung 5: Blick auf den Bf. Westerburg. ....................................................................................... 14

Abbildung 6: Beispiel eines Gehölzsaums entlang der Strecke 3730. .............................................. 14

Abbildung 7: Beispiel eines Gehölzsaums entlang der Strecke 3730. .............................................. 14

Abbildung 8: Beispiel für Offenland- und Ackerbereiche entlang der Strecke 3730. ..................... 15

Abbildung 9: Beispiel für Offenlandbereiche entlang der Strecke 3730. ........................................ 15

Abbildung 10: Querung eines Waldstücks durch die Gleisanlage. ................................................... 16

Abbildung 11: Querung des Elbbachs. ............................................................................................... 17

Abbildung 12: Ein Teil der Teichanlage Niederzeuzheim. ................................................................ 18

Abbildung 13: Einer der nördlichen Teiche der Teichanlage Niederzeuzheim. .............................. 18

Abbildung 14: Verfugte Mauer bei Hadamar. .................................................................................... 19

Abbildung 15: Bereich des geplanten Betonschalthauses in Hadamar. ........................................... 20

Abbildung 16: Bereich des geplanten Betonschalthauses in Niederzeuzheim. ............................... 20

Abbildung 17: Bereich des geplanten Betonschalthauses in Wilsenroth. ........................................ 20

Abbildung 18: BE-Fläche in Niederzeuzheim. ................................................................................... 21

Abbildung 19: BE-Fläche in Wilsenroth. ............................................................................................ 21

Abbildung 20: BE-Fläche in Frickhofen. ............................................................................................ 21

Abbildung 21: Untersuchungsgebiet bei Hadamar ........................................................................... 63

Abbildung 22: Untersuchungsgebiet am Bahnhof Niederzeuzheim ................................................ 63

Abbildung 23: Untersuchungsgebiet bei Frickhofen ......................................................................... 63

Abbildung 24: Untersuchungsgebiet am Bahnhof Wilsenroth ......................................................... 63

Abbildung 25: Untersuchungsgebiet am Bahnhof westerburg ......................................................... 64

Abbildung 26: Untersuchungsgebiet am Bahnhof Steinefrenz ......................................................... 64

Abbildung 27: potenzielles Bruthabitat des Schwarz- und Rotmilan an den Niederzeuzheimer Fischteichen ......................................................................................................................................... 64

Abbildung 28: potenzielles Bruthabitat des Schwarz- und Rotmilan entlang der Strecke 3730 neben den Niederzeuzheimer Fischteichen, Bahn-km 14 bis 15 ...................................................... 64 DB Engineering & Consulting GmbH Umwelt-& Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U4) | 04.09.2026 Seite 5 von 65

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Abbildung 29: Blindschleiche ............................................................................................................. 65

Abbildung 30: Schlingnattern ............................................................................................................. 65

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Tabellen Seite

Tabelle 1: Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet ........................................................................... 22

Tabelle 2: Übersicht über die Termine zur Erfassung der Avifauna ................................................. 24

Tabelle 3: Überblick über die Kartiermethode für die Avifauna ...................................................... 24

Tabelle 4: Übersicht der Kartiermethode für die Horsterfassung .................................................... 26

Tabelle 5: Übersicht über die Termine zur Erfassung der Horste .................................................... 26

Tabelle 6: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung von Amphibien .......................................... 26

Tabelle 7: Übersicht der Kartiermethode für die Artengruppe der Amphibien. ............................. 26

Tabelle 8: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung von Reptilien (KV = künstliches Versteck) ............................................................................................................................................... 27

Tabelle 9: Übersicht der Kartiermethode für die Artengruppe der Reptilien. ................................. 28

Tabelle 10: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung von Biotoptypen...................................... 29

Tabelle 11: Artenliste der nachgewiesenen Vogelarten in Hessen mit Angaben zur Gefährdung und gesetzlichen Schutz. ................................................................................................. 30

Tabelle 12: Artenliste der nachgewiesenen Vogelarten in Rheinland-Pfalz mit Angaben zur Gefährdung und gesetzlichen Schutz. ................................................................................................. 32

Tabelle 13: Kartierergebnisse für die Gruppe der Amphibien. ......................................................... 34

Tabelle 14: Schutzstatus der Amphibien im Untersuchungsgebiet. ................................................. 35

Tabelle 15: Kartierergebnisse für die Gruppe der Reptilien. ............................................................ 37

Tabelle 16: Schutzstatus der Reptilien im Untersuchungsgebiet. .................................................... 39

Tabelle 17: Darstellung Biotope und Nutzungstypen nach LKompV Hessen 2018 inkl. möglichem Lebensraumtyp und Schutzstatus nach §30 BNatSchG und §25 HeNatSchG. .............. 40

Tabelle 18: Darstellung Biotope und Nutzungstypen nach rheinland-pfälzischer KV 2024 inkl. möglichem Lebensraumtyp und Schutzstatus nach §30 BNatSchG. ................................................. 48

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1 Beschreibung des Untersuchungsgebiets (UG)

1.1 Zusammenfassung des Projektauftrags

Anlass der Kartierarbeiten an der Strecke 3730 zwischen Limburg und Westerburg ist die Erneu- erung der veralteten Leit- und Sicherungstechnik auf der Strecke Limburg – Altenkirchen (3730) unter Beibehaltung der betrieblichen Rahmenbedingungen durch moderne digitale Stellwerks- technik. Zusätzlich soll ein ETCS (European Train Control System) verbaut sowie mehrere Bahn- übergänge (BÜ) erneuert werden. Im Rahmen des Sofortprogramms Limburg – Altenkirchen wer- den nur die Bereiche des 1. Bauabschnitts zwischen Limburg und Westerburg betrachtet. Die Bau- arbeiten der Sofortmaßnahme sind im vierten Quartal 2026 geplant, geringfügige Gehölzrück- schnitte sind vorgesehen. Die Bahnübergänge werden in einem gesonderten Projekt durch das Institut für Umweltplanung Dr. Kübler GmbH betrachtet.

Im Rahmen der Kartierarbeiten werden somit nur die Standorte der Kabelkanäle, -querungen, Schalthäuser Signalstandorte betrachtet, welche im 1. Bauabschnitt innerhalb der Landkreise Limburg-Weilburg und Westerwald (zwischen Bahnhof (Bf.) Staffel und Bf. Westerburg) liegen. Hierunter fallen folgende Flächen:

Für den Neubau der Kabelkanäle:

•

Hessen

▪ ca. 88 m Kabelkanal bei Elz (Bahn-km 7,3)

▪ ca. 4 km Kabelkanal von Niederhadamar bis Niederzeuzheim (Bahn-km 9,21 bis 13,12)

▪ ca. 31 m Kabelkanal bei Bahn-km 13,3

▪ ca. 80 m Kabelkanal in Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 13,3 und 13,4

▪ ca. 63 m Kabelkanal in Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 13,82 und 13,61

▪ ca. 30 m Kabelkanal in Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 13,61 und 13,7

▪ ca. 484 m Kabelkanal in Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 13,73 und 14,2

▪ ca. 360 m Kabelkanal zwischen Bahn-km 14,5 und 14,9

▪ ca. 2,2 km Kabelkanal zwischen Bahn-km 15,1 und 17,3

▪ ca. 3,6 km Kabelkanal zwischen Bahn-km 17,9 und 21,6

▪ ca. 570 m Kabelkanal zwischen Bahn-km 22,2 und 22,8

▪ 10 Kabelquerungen zwischen Niederhadamar und Niederzeuzheim (Bahn-km 10,0 bis 13,12)

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 13,2

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 13,3

▪ Zwei Kabelquerung bei Bahn-km 13,5

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 14,2

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 14,5

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 14,8

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▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 14,9

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 16,7

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 18,3

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 18,5

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 20,9

▪ Fünf Kabelquerungen im Bahnhof Wilsenroth

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 22,15

•

Rheinland-Pfalz

▪ ca. 2,7 km Kabelkanal zwischen Bahn-km 22,800 und 25,500

▪ ca. 1,6 km Kabelkanal zwischen Bahn-km 25,600 und 27,175

▪ ca. 395 m Kabelkanal zwischen Bahn-km 27,225 und 27,620

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 22,920

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 23,480

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 23,675

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 23,868

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 23,903

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 24,738

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 27,620

▪ Eine Kabelquerung bei Bahn-km 28,338

Für die Signalstandorte und -gründungen:

•

Hessen

▪ Überwachungssignal ÜS1.009,2 bei Bahn-km 8,708

▪ Überwachungssignal ÜSW1.009,2 bei Bahn-km 9,224

▪ Signal 12Va bei Bahn-km 9,503

▪ Überwachungssignale ÜS2.009,2 bei Bahn-km 9,734

▪ Signal 12A bei Bahn-km 10,203

▪ Signal 12N1 bei Bahn-km 10,872

▪ Signal 12N2 bei Bahn-km 10,872

▪ Signal 12P2 bei Bahn-km 10,706

▪ Signal 12P1 bei Bahn-km 10,706

▪ Überwachungssignal ÜS1.011,6 bei Bahn-km 11,273

▪ Signal 12F bei Bahn-km 11,408

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▪ Signal 13Va bei Bahn-km 12,000

▪ Signal 12Vf bei Bahn-km 12,130

▪ Überwachungssignal ÜS2.011,6 bei Bahn-km 12,485

▪ Signal 13A bei Bahn-km 12,700

▪ Signal 13P2 bei Bahn-km 13,115

▪ Signal 13P1 bei Bahn-km 13,115

▪ Signal 13Vwp2 bei Bahn-km 13,245

▪ Signal 13FA2 bei Bahn-km 13,397

▪ Signal 13FA1 bei Bahn-km 13,397

▪ Signal 13N1 bei Bahn-km 13,518

▪ Signal 13N2 bei Bahn-km 13,518

▪ Signal 13L301X bei Bahn-km 13,610

▪ Signal 13L502X bei Bahn-km 13,610

▪ Signal 13Vwn2 bei Bahn-km 13,368

▪ Signal 13F bei Bahn-km 14,063

▪ Signal 13Vf bei Bahn-km 14,763

▪ Überwachungssignal ÜS1.017,8 bei Bahn-km 17,164

▪ Überwachungssignal ÜS2.017,8 bei Bahn-km 18,135

▪ Überwachungssignal ÜS1.020,7 bei Bahn-km 20,100

▪ Signal 14Va bei Bahn-km 20,412

▪ Signal 14A bei Bahn-km 21,147

▪ Signal 14LW2X bei Bahn-km 21,510

▪ Signal 14L301Y bei Bahn-km 21,579

▪ Signal 14LW2Y bei Bahn-km 21,581

▪ Signal 14ZsY bei Bahn-km 21,581

▪ Signal 14ZsX bei Bahn-km 21,582

▪ Signal 14P1 bei Bahn-km 21,626

▪ Signal 14P2 bei Bahn-km 21,652

▪ Signal 14P3 bei Bahn-km 21,700

▪ Signal 14N2 bei Bahn-km 21,774

▪ Signal 14N1 bei Bahn-km 21,774

▪ Signal 14LW20X bei Bahn-km 22,049

▪ Signal 14N3 bei Bahn-km 22,051

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▪ Signal 14LW23X bei Bahn-km 22,141

▪ Signal 14LW23Y bei Bahn-km 22,215

▪ Signal 14F bei Bahn-km 22,708

▪ Signal 14Vf bei Bahn-km 23,408 + Vorsignalbake an Bahn-km 23,508

•

Rheinland-Pfalz

▪ ÜS1.023,8 bei Bahn-km 23,200 am BÜ Berzhahn (bahnrechts)

▪ Signal 14Vf bei Bahn-km 23,408

▪ ÜS2.023,8 bei Bahn-km 24,910 am BÜ Berzhahn (bahnlinks)

▪ ÜS1.025,6 bei Bahn-km 24,790 am BÜ Bornstraße (bahnrechts)

▪ ÜSW1.025,6 bei Bahn-km 25,410 am BÜ Bornstraße (bahnrechts)

▪ ÜS2.025,6 bei Bahn-km 26,240 am BÜ Bornstraße (bahnlinks)

Für die Betonschalthäuser:

•

Hessen

▪ Betonschalthaus Hadamar (Bahn-km 10,504)

▪ Betonschalthaus Niederzeuzheim (Bahn-km 13,469)

▪ Betonschalthaus Wilsenroth (Bahn-km 22,215)

Für die Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen):

•

Hessen

▪ BE-Fläche Niederzeuzheim, Flurnummer 88/1, Gemarkung 2918, Fläche 1.347 m²

▪ BE-Fläche Frickenhofen, Flurnummer 6/1, Gemarkung 2873, Fläche 322 m²

▪ BE-Fläche Wilsenroth, Flurnummer 116/1, Gemarkung 2951, Fläche 1.664 m²

•

Rheinland-Pfalz

▪ BE-Fläche Westerburg 1, Flurstück 31/9, Flur 34, Gemarkung Westerburg (ca. 696 m²)

▪ BE-Fläche Westerburg 2, Flurstück 2/2, Flur 31, Gemarkung Westerburg Flurstück 24/1, Flur 31, Gemarkung Westerburg (ca. 278 m2)

▪ BE-Fläche Westerburg 3, Flurstück 24/1, Flur 31, Gemarkung Westerburg (ca. 320 (m2)

▪ BE-Fläche Steinefrenz, Flurstück 4156/97, Flur 43, Gemarkung Steinefrenz (ca. 3.575 m2)

Kartiert wurden Europäische Brutvogelarten, Horste, Amphibien, Reptilien und Biotoptypen. Die Ergebnisse stellen die Grundlage für weitere Fachplanungen (LBPs, FFH-Vorprüfungen und Arten- schutzfachbeiträge) innerhalb des Projekts dar. Die Lage und Größe bzw. Länge der Transekte, Probeflächen, und Gewässer wurde im Vorfeld der Kartierung mit dem AG und der jeweilig zu- ständigen Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Eine detaillierte Darstellung der

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untersuchten Transekte und Probeflächen, Beobachtungspunkte und Gewässer erfolgt in den je- weiligen Ergebniskarten (vgl. Kapitel 6.1).

1.2 Untersuchungsgebiet

Die Strecke 3730 (Bahn-km 5,0 bis Bahn-km 30,0) verläuft durch die Großlandschaften „Wester- wald“ (D39) und „Lahntal und Limburger Becken“ (D40) innerhalb des Naturraums „Zentraleuro- päisches Mittelgebirgsland“ (BfN 2026). Es verläuft entlang der Naturräume „Limburger Lahntal“, „Nördliches Limburger Becken“, „Südoberwesterwälder Hügelland“ und dem „Oberwesterwälder Kuppenland“. Das Gebiet ist vor allem durch den Wechsel zwischen Siedlungen, kleinen Waldbe- ständen und Offenlandschaften geprägt, von denen das Streckengleis teils durch Gehölzsäume getrennt wird. Als Ausnahme zu dieser Regel gelten ein Solarpark bei Frickhofen, eine zur Bahn- strecke angrenzende Fischteichanlage bei Niederzeuzheim sowie einige Bachquerungen entlang der Strecke. Bei Bf. Staffel beginnt die Strecke mit einer Höhenlage von >100 m NN, die sich gra- duell auf >350 m NN bei Bf. Westerburg steigert. Die Ländergrenze befindet sich bei Bahn-km 22,8.

Abbildung 1: Übersichtskarte des untersuchten Streckenabschnitts inkl. der vom Vorhaben entfernten BE-Fläche in Steinefrenz (rot, eingekreist). Quellen: OpenStreetMap, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (für DOP).

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Die vielfältigen Lebensraumstrukturen werden im Folgenden näher beschrieben:

Gleisanlagen

Die Gleisanlagen werden in den Randbereichen vor allem von artenarmer oder nitrophytischer Ruderalvegetation (Hessen) bzw. einer artenreicher Krautschicht auf Bahndämmen oder -bö- schungen (Rheinland-Pfalz) gesäumt. Abgrenzungen durch Mauern oder bspw. vegetationsarme bis -lose Flächen sind die Ausnahme. Der Schotterkörper selbst ist meist vegetationslos oder - arm; selten finden sich bspw. überwucherte Altgleise (Abbildung 4). Die Bereiche der Bahnüber- gänge sind asphaltiert und somit vegetationslos.

Abbildung 2: Gleisanlagen mit krautiger Vegetation bei Bf. WillmenrodAbbildung 3: Gleisanlagen mit krautiger Vegetation und Mauer
Abbildung 4: Gleisanlagen inkl. überwuchertem Altgleis in Westerburg

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Siedlungen

Im Untersuchungsgebiet finden sich diverse, meist kleinere, Ortschaften, welche die Strecke 3730 durchquert. Hierzu zählen von Süd nach Nord Staffel, Elz, Hadamar, Niederzeuzheim, Frickhofen, Wilsenroth, Berzhahn, Willmenrod, Wengenroth und Westerburg.

Abbildung 5: Blick auf den Bf. Westerburg.

Kleingehölze, Hecken und Säume

Auf die an den Gleiskörper angrenzende Ruderalflur folgt vielerorts ein meist linearer Gehölzsaum verschiedener Art- und Altersstruktur. Ausgeprägt findet sich dies u. a. bei Wilsenroth. In den Abbildungen 2 – 9 sind weitere Beispiele dieser Strukturen zu finden.

Abbildung 6: Beispiel eines Gehölzsaums entlang der Abbildung 7: Beispiel eines Gehölzsaums entlang der Strecke 3730. Strecke 3730.

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Offenlandbereiche (inkl. Landwirtschaft)

Vielerorts sind hinter den obig beschriebenen Gehölzstreifen landwirtschaftliche Flächen oder Of- fenlandbereiche zu finden, so bspw. zwischen Wengenroth und Westerburg oder zwischen Wilsen- roth und Berzhahn. Es gibt allerdings auch Bereiche wie zwischen Niederzeuzheim und Frickh- ofen, in denen diese Fläche direkt an die o. g. Ruderaflur grenzen. Die Offenlandbereiche reichen von extensiv genutzten Wiesen oder Pferdeweiden bis zu intensiv genutzten Äckern.

Abbildung 8: Beispiel für Offenland- und Ackerbereiche Abbildung 9: Beispiel für Offenlandbereiche entlang der entlang der Strecke 3730. Strecke 3730.

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Wald

Der untersuchte Streckenabschnitt quert an diversen Stellen auch kleinere Waldstücke. Hierzu zählen u. a. ein Waldstück nördlich von Niederzeuzheim, eins je südlich und nördlich von Wilsen- roth oder eins westlich von Wengenroth. Es handelt sich hierbei u. a. sowohl um Buchen- und Laubmischwälder als auch um Nadelwälder. Eine genauere Aufschlüsselung kann dem Kapitel 3.5.1 entnommen werden.

Abbildung 10: Querung eines Waldstücks durch die Gleisanlage.

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Fließgewässer

Die Strecke quert die Lahn zu Beginn des Abschnitts bei Bahn-km 5,0 sowie den Elbbach bei Bahn- km 25,7 in Willmenrod. Von Nord nach Süd beginnt der Grundbach in Frickhofen bei Bahn-km 17,64 und verläuft teils verhältnismäßig nah entlang der Strecke bis zur Teichanlage Niederzeuz- heim. Ab dort verläuft der Elbbach vielerorts relativ nah entlang der Gleise. Weitere Fließgewäs- serüberquerungen finden sich bei Bahn-km 13,3 (Salzbach), Bahn-km 17,69 (Lohbach), Bahn-km 8,4 und 7,885 (namenlose Gräben), Bahn-km 6,75 (Erbach) und Bahn-km 6,05 (Wambach).

Abbildung 11: Querung des Elbbachs.

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Stillgewässer

In den umliegenden Bereichen des UG finden sich mehrere Stillgewässer, zumeist Fischteiche. Hierzu zählen ein Teich bei Bahn-km 8,1 (>167 m Entfernung zur Strecke, Brötzemühle) eine Klär- anlage bei Bahn-km 12,9 (>30 m Entfernung), zwei Teiche bei Bahn-km 13,3 (>240 m Entfer- nung), die Teichanlage Niederzeuzheim ab Bahn-km 13,5 – 14,6 (Gebietsgröße von 7,5 ha, auf- geteilt auf mehrere Teiche (Michling 2026), je nach Teich 26 – 200 m Entfernung), drei große Teiche bei Bahn-km 16,8 (>270 m Entfernung, Westerwaldgrube bei Thalheim bei 23), ein altes Baggerloch bei Bahn-km 23 (>132 m Entfernung), sowie zwei Teiche bei Bahn-km 24,8 (>30 m Entfernung).

Abbildung 12: Ein Teil der Teichanlage Niederzeuzheim. Abbildung 13: Einer der nördlichen Teiche der Teichan- lage Niederzeuzheim.

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Felsen und Mauern

Im UG finden sich nur wenig bis kaum Lebensräume dieser Art. Eine verfugte Ziegelsteinmauer findet sich bei einem BÜ in Hadamar (ca. Bahn-km 11,8).

Abbildung 14: Verfugte Mauer bei Hadamar.

Durchlässe, Brückenbauwerke, Tunnel

Der Streckenabschnitt weist vereinzelte Brücken und Durchlässe auf. Die Bahnstrecke quert ver- schiedenste Straßen. Vor allem innerhalb von Siedlungen finden sich hier Straßenüber- und un- terführungen; in Staffel kreuzt zusätzlich eine Bahnüberführung die Strecke. Brücken oder Durch- lässe sind zudem an allen obig genannten Fluss- und Bachkreuzungen vorhanden.

Tunnel kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.

Sonderstandorte

Nördlich von Frickhofen befindet sich angrenzend an die Strecke ein Solarpark bei Bahn-km 19 – 20,22.

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Geplante Technikstandorte

Das Betonschalthaus in Hadamar ist für eine Fläche geplant, die aktuell von Gehölzen und Vege- tation überstanden ist (Abbildung 15, Bahn-km 10,504). Das Gebiet eignet sich somit potenziell für Vögel. Die Fläche in Niederzeuzheim ist dagegen geschottert und zeigt wenig Eignung für Tier- arten (Abbildung 16, Bahn-km 13,469). In Wilsenroth ist für das Vorhaben eine teilbefestigte Fläche geplant, die durch eine offene Ruderalflur geprägt wird (Abbildung 17, Bahn-km 22,215). Die Fläche eignet sich potenziell für Reptilien.

Abbildung 15: Bereich des geplanten Betonschalthau- ses in Hadamar.Abbildung 16: Bereich des geplanten Betonschalthau- ses in Niederzeuzheim.
Abbildung 17: Bereich des geplanten Betonschalthauses in Wilsenroth.

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Geplante BE-Flächen

Alle für das Projekt eingeplanten BE-Flächen sind befestigt und/oder asphaltiert; lediglich die BE- Fläche in Frickhofen weicht hiervon ab. Es handelt sich bei der Fläche um einen Altgleisbereich, aus dem die Gleise entfernt wurden und der Schotter verblieben ist. Im Zuge dessen hat sich hier eine offene Ruderalflur eingestellt, die eine gute Eignung für Reptilien darstellt.

Abbildung 18: BE-Fläche in Niederzeuzheim.Abbildung 19: BE-Fläche in Wilsenroth.
Abbildung 20: BE-Fläche in Frickhofen.

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Schutzgebiete

Das UG grenzt an diverse Schutzgebiete an oder quert diese. Alle Schutzgebiete inklusive ihrer Lage sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Für die FFH-Gebiete „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim (5414-304, Kreis Limburg-Weilburg)“ und das „Westerwälder Kuppenland“ (5413-301, Kreis Westerwald) wird an dieser Stelle auf die jeweiligen FFH-Vorprüfungen verwiesen. Für etwaige Betroffenheiten wird auf den jeweiligen LBP verwiesen.

Tabelle 1: Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet

Art des Schutz-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenKreis
gebietesSchutzgebietes
FFH-GebietAbbaugebiete Dornburg- Thalheim (5414-304)Westlich der Strecke 3730 bei Thal- heim, Frickenhofen und Wilsenroth. Zwischen Frickenhofen und Wilsen- roth direkt angrenzend an die StreckeLimburg-Weil- burg
FFH-GebietBärenloch bei Thalheim (5514-303)ca. 100 m Östlich der Strecke 3730 bei ThalheimLimburg-Weil- burg
FFH-GebietElbbachaue östlich von Elz (5514-304)ca. 100 m Östlich der Strecke 3730 bei ElzLimburg-Weil- burg
FFH-GebietWesterwälder Kuppenland DE-5413-3010 m, Querung des FFH-GebietsWesterwald
LSGAuenverbund Lahn-Dill (2531018)Südlich angrenzend an die Strecke 3730 bei StaffelLimburg-Weil- burg
LSGSecker Weiher-Wiesensee LSG-7143-0170 m, Querung des LSGWesterburg
NSGKalksteinbruch bei Hada- mar (1533016)Östlich angrenzend an die Strecke 3730 bei HadamarLimburg-Weil- burg
Naturdenkmal1 Roßkastanie (3533020)ca. 30 m östlich der Strecke 3730 in- nerhalb der Ortschaft HadamarLimburg-Weil- burg
Trinkwasser- schutzgebietWSG TB I, II, III, Elz (533- 031)Zone III und II liegen im Bereich der Strecke 3730 zwischen Bahn-km 8,0 und 9,0.Limburg-Weil- burg
Trinkwasser- schutzgebietWSG TB III Obertiefen- bach, Beselich (533-002)Zone III liegt min. 30 m östlich Stre- cke 3730 zwischen Bahn-km 10,0 und 11,0Limburg-Weil- burg
Trinkwasser- schutzgebietWSG TB II Niederzeuz- heim (533-040)Zone I, II und III liegen min. 50 m östlich der Strecke 3730 bei Bahn-km 13,0Limburg-Weil- burg

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Art des Schutz-Nummer und Name desLage zum BauvorhabenKreis
gebietesSchutzgebietes
Überschwem- mungsgebietÜG, HQ100 - ElbbachIn Hadamar bei Bahn-km 11,0 liegen Bereiche der KTB-Arbeiten im HQ100 des ElbbachsLimburg-Weil- burg
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz am Elbbach südöstl. von Niederzeuz- heim (5514B1472)bei Bahn-km 12,3 direkt angrenzend an das VorhabenLimburg-Weil- burg
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Feuchtgehölz mit Elbbach nordöstl. Niederhadamar (5514B1390)ca. 10 östlich der Strecke 3730 bei NiederhadamarLimburg-Weil- burg
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Frischgrünland östlich Wilsenroth (5414B1201)ca. 10 m östlich der Strecke 3730 bei WilsenrothLimburg-Weil- burg
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Vorwald an der Grube "Gernbacher Wiese" nörd- lich Frickhofen (5414B0388)westlich angrenzend an die Strecke 3730 bei Bahn-km 20,0Limburg-Weil- burg
Gesetzlich ge- schützte Bio- tope (§ 30)Heckenrain an der Bahn südl. von Niederzeuzheim (5514B1470)ca. 10 m westlich der Strecke 3730 bei NiederzeuzheimLimburg-Weil- burg
ÖkokontoflächeFließgewässer Renaturie- rung (5380)Unterhalb der Strecke 3730 bei ElzLimburg-Weil- burg
Kompensati- onsflächenArtenschutzmaßnahme, Waldrand Neuanlage (31785)Direkt angrenzend an die Strecke 3730 bei Bahn-km 19,0Limburg-Weil- burg
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage, Ge- büsch, Hecke Neuanlage, Sukzession am Gewässer, Sonstiges (31740)Östlich angrenzend an die Strecke 3730 nördlich von FrickhofenLimburg-Weil- burg
Kompensati- onsflächenStreuobst Neuanlage (8099)Westlich der Strecke 3730 bei Bahn- km 10,0 in NiederhadamarLimburg-Weil- burg

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2 Methodik

2.1 Avifauna

Zur Erfassung der Vögel wurden im Planungsraum an insgesamt drei Tageserhebungen zwischen Mai 2026 und Juni 2026 (19.05.26, 01.06.26, 11.06.26) durchgeführt (Tabelle 2).

Tabelle 2: Übersicht über die Termine zur Erfassung der Avifauna

Durch- gangDatumUhrzeitenTempera-Windge-Bewölkungs- gradNiederschlag
turschw. &
[2026][hh.mm bis hh.mm][°C]ggf. -rich- tung[x/8]
119.05.202606:00 - 11:006 bis 1108/8 - 6/8nein
201.06.202605:40-10:4013 bis 1900/8 - 3/8nein
311.06.20266:00 - 11:008 bis 121 NO3/8 - 6/8ja (leichter Regen ab 10:30)

Die Begehungen erfolgten bei günstigen Witterungsbedingungen (niederschlagsfrei, möglichst windstill) in den Morgenstunden nach Sonnenaufgang zum Zeitpunkt der höchsten Gesangsakti- vität der tagaktiven Arten. Es wurde in Anlehnung an die Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (Südbeck et al. 2005) eine flächendeckende Erfassung europäischer Vo- gelarten im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Während der Begehungen des Gebietes wurden alle Vogelarten mit Hilfe von Direktbeobachtung (Fernglas) und akustischem Nachweis erfasst.

Daraufhin erfolgte die Einteilung in die Kategorien Brut- bzw. Reviervogel, Nahrungsgast und Durchzügler. Die Auswertung und Kartierung erfolgte nach den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (Südbeck et al. 2005).

Tabelle 3: Überblick über die Kartiermethode für die Avifauna

KartiermethodeAnzugebende Inhalte
Revierkartierung BrutvögelMethode: Verhören und SichtbeobachtungAngaben zu eingesetztem unterstüt- zendem Equipment: Fernglas und Nutzung von GPS Geräten

Die Untersuchungsgebiete umfassten in Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbe- hörde die Eingriffsbereiche, in denen Gehölzrückschnitte erwartet wurden, d.h. die geplanten BE- Flächen und Technikstandorte. Somit ergaben sich für die Erfassung der Brutvögel insgesamt sechs Untersuchungsgebiete:

▪ Untersuchungsgebiet Hadamar

o geplantes Betonschalthaus bei Bahn-km 10,504

▪ Untersuchungsgebiet Bahnhof Niederzeuzheim

o geplantes Betonschalthaus bei Bahn-km 13,469

o BE-Fläche Flurnummer 88/1, Gemarkung 2918

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▪ Untersuchungsgebiet Frickenhofen

o BE-Fläche bei Bahn-km 18,56, Flurnummer 6/1, Gemarkung 2873

▪ Untersuchungsgebiet Bahnhof Wilsenroth

o geplantes Betonschalthaus bei Bahn-km 22,215

o BE-Fläche bei Bahn-km 21,4, Flurnummer 116/1, Gemarkung 2951

▪ Untersuchungsgebiet Bahnhof Westerburg

o drei BE-Flächen bei Bahn-km 27,7 – 28,37

▪ Fläche 1: Flurstück 31/9, Flur 34;

▪ Fläche 2: Flurstück 2/2, Flur 31; Flurstück 24/1, Flur 31;

▪ Fläche 3: Flurstück 24/1, Flur 31, Gemarkung Westerburg

▪ Untersuchungsgebiet Bahnhof Steinefrenz

o BE-Fläche Flurstück 4156/97, Flur 43, Gemarkung Steinefrenz

Nach aktuellem Planungsstand werden Eingriffe in angrenzende Gehölzbestände an den BE-Flä- chen vermieden.

Die vier Untersuchungsgebiete bei Hadamar, Niederzeuzheim, Frickenhofen und Wilsenroth lie- gen in Hessen im Landkreis Limburg-Weilburg, während die Untersuchungsgebiete Westerburg und Steinefrenz in Rheinland-Pfalz im Westerwaldkreis liegen.

Die Untersuchungsgebiete lassen sich den in Anlage 6.1 aufgeführten Karten entnehmen.

2.2 Horsterfassung

Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurde im Juni 2026 eine Erfassung von Horsten durchge- führt. Hierzu fand eine systematische und flächendeckende Erfassung von Horsten in geeigneten Gehölzbeständen im Untersuchungsgebiet statt.

Das Untersuchungsgebiet der Horste wurde in Abstimmung mit dem AG und der Unteren Natur- schutzbehörde auf die Eingriffsbereiche innerhalb der geplanten BE-Flächen und Technikstand- orte bestimmt. Zusätzlich wurde die Strecke 3730 einmal über zwei Tage hinweg verteilt began- gen und nach Horsten innerhalb zusammenhängender Waldbereiche entlang der Bahnstrecke ab- gesucht. Die Untersuchungsgebiete lassen sich den in Anlage 6.1 aufgeführten Karten entnehmen.

Im Rahmen der Horsterfassung wurden die geeigneten Gehölzbestände innerhalb des Untersu- chungsgebietes systematisch zu Fuß durchstreift und dabei mit bloßem Auge und mit Hilfe eines Fernglases in unbelaubtem Zustand nach Horsten abgesucht. Da die Horsterfassung aufgrund spä- ter Auftragslage zur Vegetationsperiode und Brutzeit stattfand, wurde vermehrt auf auffällige Großvogelaktivitäten geachtet, die auf einen Niststandort hinweisen. Dazu wurde bei schlecht einsehbaren Waldabschnitten entlang der Strecke zusätzlich von erhöhten Positionen aus mit dem Fernglas die Waldbereiche abgesucht.

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Tabelle 4: Übersicht der Kartiermethode für die Horsterfassung

KartiermethodeAnzugebende Inhalte
Horst- bzw. Nestsuche von GroßvögelnMethode: freie Suche und Erfassung mittels GPS-Ge- rätAngaben zu eingesetztem unterstüt- zendem Equipment: Fernglas, Nut- zung von GPS-Geräten

Gefundene Horste wurden fotografiert, GPS-Daten aufgenommen und der Zustand der Horste be- schrieben. Im Bereich der Niederzeuzheimer Fischteiche zwischen Bahn-km 14 und 15 wurde eine vermehrte Rot- und Schwarzmilanaktivität vorgefunden, weswegen hier die Waldbereiche um die Teiche gezielt nach Horsten abgesucht wurden.

Tabelle 5: Übersicht über die Termine zur Erfassung der Horste

DatumUhrzeitenTempera- turWindgeschw. &Bewölkungs- gradNiederschlag
Durchgang
[2026][hh.mm bis hh.mm][°C]ggf. -richtung[x/8]
1 220.05.2026 21.05.202609:00 - 14:30 09:00 - 14:0014 bis 18 16 bis 212 16/8 - 8/8 4/8ja (leichter Regen zwischendrin) nein

2.3 Amphibien

Für die Artengruppe der Amphibien wurde ein Termin im Mai zur Eignungs- und Betroffenheits- feststellung von Stillgewässern und Amphibien im bzw. am Untersuchungsgebiet durchgeführt. Angelehnt an das Methodenblatt A1 (Bundesanstalt für Straßenwesen 2014), erfolgte der Be- gang zur Dämmerungszeit bzw. nächtlich, sodass Rufe verhört werden konnten. Zusätzlich er- folgten Sichtbeobachtungen.

Vorab wurden die in Kapitel 1 genannten Stillgewässer hinsichtlich ihres Potenzials als Laichge- wässer und der Betroffenheit im Hinblick auf die Entfernung zum Vorhaben bewertet. Die Bege- hung fand anschließend für die ausgewählten potenziellen Laichgewässer statt. Karten zu dem Untersuchungsgebiet für die Erfassung der Amphibien ist dem Kapitel 6.1 zu entnehmen.

Tabelle 6: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung von Amphibien

DatumUhrzeitenTempera- turWindgeschw. &Bewölkungs- gradNiederschlag
Durchgang
[2026][hh.mm bis hh.mm][°C]ggf. -richtung[x/8]
113.05.202617:30 - 23:001017/8ja

Tabelle 7: Übersicht der Kartiermethode für die Artengruppe der Amphibien.

KartiermethodeAnzugebende Inhalte
Verhören, SichtbeobachtungEine Kontrolle auf Habitateig- nung inkl. VerhörenKein weiteres Equipment

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2.4 Reptilien

Zur Erfassung von Reptilien wurden im Zeitraum zwischen Mai bis Juli 2026 vier Transektbege- hungen an der Bahntrasse auf einer Strecke von ca. 17 km durchgeführt (ca. Bahn-km 12,25 bis 27,63, inkl. BE-Flächen). Es wurden dabei insgesamt 60 künstliche Verstecke zwischen Bf. Will- menrod und Bf. Frickhofen/Dornburg ausgebracht. Der Streckenabschnitt wurde aufgrund be- kannter Schlingnattervorkommen in Abstimmung mit der Behörde gewählt. Die Transekte lagen je nach Habitateignung links und rechts der Bahn von Bahn-km 11,40 in Hadamar bis Bahn-km 28,45 an der Strecke 3730. Sie bilden jeweils repräsentative Habitatstrukturen innerhalb des Un- tersuchungsgebiets ab.

Die künstlichen Verstecke (KV) bestanden aus herkömmlicher Teichfolie in der Größe von ca. 80 x 100 cm. Sie wurden im Mai 2026 entlang des o. g. Streckenabschnitts ausgelegt und insgesamt vier Mal während der Begehungen kontrolliert. Für die Transekte und die Lage der künstlichen Verstecke wird auf das Kapitel 6.1 verwiesen.

Die Kontrollen der künstlichen Verstecke und Begehungen wurden während der Aktivitätszeiten an niederschlagsfreien Tagen, idealerweise mit wechselhaftem Bewölkungsgrad und möglichst außerhalb extremer Hitzetage, durchgeführt. Untenstehende Tabelle gibt Auskunft über die durchgeführten Kartiertermine und die hierbei herrschenden Witterungsbedingungen.

Tabelle 8: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung von Reptilien (KV = künstliches Versteck)

DurchgangDatumUhr-Tempe-Windgeschw.Bewölkungs-Nieder- schlag
zeitenratur&grad
[2026][hh.mm bis[°C]ggf. -richtung[x/8]
hh.mm]
Ausbringung KV26.05.11:30 - 16:30261 N1/8nein
1.1 Transektbegehung (Bf. Willmenrod – Bf. Frickhofen/Dornburg)27.05.10:00- 17:30262 NNW2/8nein
1.2 Transektbegehung (Bf. Westerburg - Bf. Willmenrod)28.05.9:00- 11:30171 NW1/8nein
1.3 Transektbegehung (Bf. Frickhofen/Dorn- burg – BF. Hadamar)03.06.8:30- 14:30161 NO7/8ja (wieder- kehrend leichter Nieselre- gen)
2.1 Transektbegehung (Bf. Westerburg – Bf. Frickhofen-Dornburg)10.06.11:00- 15:301638/8ja (wieder- kehrend leichter Nieselre- gen)
2.2 Transektbegehung (Bf. Frickhofen/Dorn- burg – Bf. Hadamar)11.06.10:30- 13:451727/8ja (wieder- kehrend leichter

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DurchgangDatumUhr-Tempe-Windgeschw.Bewölkungs-Nieder- schlag
zeitenratur&grad
[2026][hh.mm bis[°C]ggf. -richtung[x/8]
hh.mm]
Nieselre- gen)
3.1 Transektbegehung08.07.10:00 - 14:30201 NW6/8nein
3.2 Transektbegehung10.07.12:00 - 14:302800/8nein
4.1 Transektbegehung (Bf. Westerburg – Bf. Frickhofen-Dornburg)21.0710:00- 13:45181 SO2/6nein
4.2 Transektbegehung (Bf. Frickhofen-Dorn- burg – Hadamar)22.07.10:00- 14:00202 SO8/8nein

Tabelle 9: Übersicht der Kartiermethode für die Artengruppe der Reptilien.

KartiermethodeAnzugebende Inhalte
Sichtbeobachtung inkl. Kon- trolle künstlicher Verstecke- Ausbringung der KVs zwischen Bf. Willmenrod – Bf. Frickhofen/ Dornburg - 4 Transektsichtbegehungen zwischen Bf. Westerburg – Bf. Hadamar inkl. 4 KV-KontrollenUnterstützendes Equipment: Künstliche Verstecke

2.5 Biotoptypen

Die Erfassung der Detailbiotoptypenkartierung zwischen Bahn-km 5 – 30 entlang der Strecke 3730 erfolgte in mehreren Arbeitsschritten. Im ersten Arbeitsschritt wurde der Planungsraum vordigitalisiert. Dafür wurden mithilfe von Luftbildern und Geoviewern die verschiedenen Bio- toptypen gegeneinander abgegrenzt und eine Vorkategorisierung vorgenommen. Die einzelnen Flächen wurden den Biotoptypen der entsprechenden Landeskopensationsverordnungen (LKompV) auf Ebene der Oberkategorien zugewiesen. Im Zuge einer Geländebegehung wurde diese Zuweisung überprüft und bei Bedarf verfeinert / konkretisiert. Hierbei wurden auch kleine Strukturen, die im Luftbild nicht erkennbar sind, nacherfasst und den entsprechenden Biotopty- pen zugewiesen. Im Falle, dass bei der Vor-Ort-Überprüfung Abweichungen gegenüber der Vor- digitalisierung festgestellt werden konnten, wurden diese im dritten Arbeitsschritt in der digitali- sierten Karte abgeändert.

Die Vor-Ort-Kartierungen erfolgten an drei Tagen im Mai und Juni des Jahres 2026; drei weitere Begänge wurden für schwer zugängliche Bereiche im Juni und Juli durchgeführt (Tabelle 10).

Da sich das Untersuchungsgebiet über zwei Landkreise erstreckt, wurde von der Eisenbahn- und Radfahrbrücke Staffel bei Bahn-km 5,0 bis zur hessischen Grenze bei Bahn-km 22,8 nach der

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LKompV Hessen (Hessen 2018) kartiert; im Kreis Westerwald erfolgte die Kartierung bis Bahn- km 30,0 hingegen nach der LKompV Rheinland-Pfalz (LökPlan GbR 2024).

Das Untersuchungsgebiet umfasste einen 25 m-Puffer beidseits der Strecke 3730 von Limburg bis Westerburg bzw. um die Eingriffsgebiete der geplanten Technikstandorte und BE-Flächen. Der Umfang der Biotoptypenkartierung wurde mit dem Auftraggeber und der jeweils zuständigen Un- teren Naturschutzbehörde abgestimmt. Für die Untersuchungsgebiete der Biotoptypenkartierung wird auf das Kapitel 6.1 verwiesen.

Tabelle 10: Übersicht der Kartiertermine zur Erfassung von Biotoptypen

DurchgangDatumTemperaturWindgeschw. &BewölkungsgradNiederschlag
[2026][°C]ggf. -richtung
Westerburg – Bahn-km 22,819.05.2026192 Sbewölktnein
Bahn-km 22,8 - Niederzeuzheim02.06.2026253 SObewölktja
Niederzeuzheim - Staffel03.06.2026202 SWbewölktvereinzelt
Kontrolle kritischer Stelle09.06.2026153 Wbewölktnein
Kontrolle kritischer Stelle11.06.2026143 Wleicht bewölktnein
Kontrolle kritischer Stelle22.07.2026202 SObewölktnein

Bei den „Kontrollen kritischer Stellen“ handelt es sich um Standorte, die aufgrund von Topogra- phie und schlechter Zugänglichkeit separat mit Hilfe einer Sicherung kartiert werden mussten. Es handelt sich um folgende Abschnitte:

  1. Prüfung Signalstandort bei Niederhadamar, Bahn-km 9,5

  2. Prüfung Kabelquerung bei Hadamar, Bahn-km 11,5

  3. Prüfung Kabelquerung bei Bahn-km 12,5

  4. Prüfung Kabelquerung bei Bahn-km 13,1

  5. Prüfung Kabelquerung bei Bahn-km 14,2 und 14,5

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3 Ergebnisse und Bewertung

3.1 Avifauna

3.1.1 Ergebnis

3.1.1.1 Untersuchungsgebiete Hessen

In den Untersuchungsgebieten in Hessen wurden im Jahr 2026 bei den Brutvogelerfassungen ins- gesamt 36 Vogelarten festgestellt. Davon sind 24 Arten als Brutvogel bzw. Revier besetzende Ar- ten anzusprechen.

Von den nachgewiesenen Vogelarten sind acht Arten in der Roten Liste Hessens in einer Gefähr- dungskategorie geführt. Vier dieser Arten wurden als Brutvögel eingestuft. Auf der Vorwarnliste befinden sich Goldammer und Rotmilan. Als Brutvögel mit dem RL-Status 3 (gefährdet) wurde der Stieglitz nachgewiesen. Die Türkentaube wurde mit dem RL-Status 2 (stark gefährdet) erfasst.

Auf der bundesweiten Roten Liste stehen die Rauchschwalbe (Vorwarnliste) sowie Kleinspecht und Star (jeweils gefährdet). Diese Arten wurden in den Untersuchungsgebieten jeweils nur als Nahrungsgäste oder überfliegend beobachtet.

Insgesamt zwölf der nachgewiesenen Arten sind mit einem ungünstig-unzureichendem („gelb“) Erhaltungszustand in Hessen einzuordnen. Mit einem ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand („rot“) wurden drei Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Von den zwölf Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand sind vier Arten als Brutvögel eingestuft worden: Goldammer, Heckenbraunelle, Kernbeißer und Rotmilan. Zwei der drei Arten mit ungünstig- schlechtem Erhaltungszustand sind als Brutvögel eingestuft (Stieglitz, Türkentaube).

Einen strengen gesetzlichen Schutz gem. § 7 bzw. § 44 BNatSchG genießen folgende Brutvogel- arten: Grünspecht, Mäusebussard, Turmfalke Rotmilan und Schwarzmilan. Hierbei wurden nur der Rot- und Schwarzmilan als Brutvögel eingestuft. Beide Arten wurden während der Horstkar- tierung im Gebiet der Niederzeuzheimer Fischteichanlage nachgewiesen, genutzte Horste konn- ten nicht gefunden werden. Der Großteil der dort überfliegenden Tiere wird das Gebiet als Nah- rungshabitat nutzen. Ein Brutvorkommen Arten ist dennoch nicht auszuschließen, da an die Fisch- teiche Baumreihen und Waldrandhabitate mit geeigneten Altbäumen zur Horstanlage angrenzen.

Tabelle 11: Artenliste der nachgewiesenen Vogelarten in Hessen mit Angaben zur Gefährdung und gesetzlichen Schutz.

SpeziesWissenschaftlicher NameBrutstatusRote ListeArtenschutz
RLDRLHSt.§
AmselTurdus merulaBrutverdacht**bV
BlaumeiseParus caeruleusBrutna chweis**bV
BuchfinkFringilla coelebsBrutve rdacht**bV
BuntspechtDendrocopos majorBrutve rdacht**bV
DorngrasmückeSylvia communisBrutve rdacht**bV
EichelhäherGarrulus glandariusBrutve rdacht**bV
ElsterPica picaNahrun gsgast**bV
GartengrasmückeSylvia borinBrutverdacht**bV
GimpelPyrrhula pyrrhulaNahrun gsgast**bV
GoldammerEmberiza citrinellaBrutnachweis*VbV
GraureiherArdea cinereaNahrun gsgast**bV
GrünfinkChloris chlorisNahrungsgast**bV
GrünspechtPicus viridisNahrungsgast**sB

Grünspecht Picus viridis Nahrungsgast * * s B

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HausrotschwanzPhoenicurus ochrurosBrutnachweis**bV
HaussperlingPasser domesticusBrutve rdacht**bV
HeckenbraunellePrunella modularisBrutve rdacht**bV
KernbeißerCoccothraustes coccothraustesBrutn(aAc)h weis**bV
KleiberSitta europaeaBrutve A rd acht**bV
KleinspechtDryobates minorNahrun gsgast3VbV
KohlmeiseParus majorBrutnachweis**bV
MauerseglerApus apusNahrun gsgast**bV
MäusebussardButeo buteoNahrungsgast**sA
MönchsgrasmückeSylvia atricapillaBrutverdacht**bV
RingeltaubeColumba palumbusBrutve rdacht**bV
RotkehlchenErithacus rubeculaBrutve rdacht**bV
RotmilanMilvus milvusBrutve rdacht*VsA
SchwarzmilanMilvus migransBrutve rdacht**sA
SingdrosselTurdus philomelosBrutve rdacht**bV
StarSturnus vulgarisNahrun gsgast3VbV
StieglitzCarduelis carduelisBrutverdacht*3bV
StockenteAnas platyrhynchosNahrun gsgast*3bV
RauchschwalbeHirundo rusticaNNaahhrruunnggssggaassttVVbV
TürkentaubeStreptopelia decaoctoBrutverdacht*2bV
TurmfalkeFalco tinnunculusNahrun gsgast**sA
ZaunkönigTroglodytes troglodytesBrutverdacht**bV
ZilpzalpPhylloscopus collybitaBrutna chweis**bV
Rote Liste RLD: Rote Liste Deutschland (2021) RLH: Rote Liste Hessen (2023): 0: ausgestorben; 1: vom Aussterben be- droht; 2: stark gefährdet; 3: ge- fährdet; V: Vorwarnliste; *: unge- fährdet; nb: nicht bewertetErhaltungszustand (2023): günstiger Erhaltungszustand ungünstig-unzureichender Erhaltungs- zustand ungünstig-schlechter Erhaltungszustand kein Status für ErhaltungszustandArtenschutz St.: Schutzstatus b: besonders ge- schützt; s: streng geschützt §: Rechtsgrundlage: B: Bundesartenschutzverordnung 2005 V: Art. 1 Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) A: Anhang A VO (EU) 338/97
Brutvogel bzw. Brutverdacht, Nahrungsgast oder überfliegend
günstiger Erhaltungszustand
ungünstig-unzureichender Erhaltungs-
zustand
ungünstig-schlechter Erhaltungszustand

3.1.1.2 Untersuchungsgebiete Rheinland-Pfalz

In den Untersuchungsgebieten in Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2026 bei den Brutvogelerfas- sungen insgesamt 30 Vogelarten festgestellt. Davon sind 21 Arten als Brutvogel bzw. Revier be- setzende Arten anzusprechen.

Von den im Gebiet aufgefundenen Arten sind fünf Arten auf der Roten Liste von Rheinland-Pfalz in einer Gefährdungskategorie geführt. Drei dieser Arten wurden als Brutvögel eingestuft. Als Brutvögel mit dem RL-Status 3 (gefährdet) wurden Haussperling und Stieglitz nachgewiesen. Die Wacholderdrossel wurde mit dem RL-Status 2 (stark gefährdet) erfasst.

Auf der bundesweiten Roten Liste sind alle nachgewiesenen Vorgelarten als ungefährdet aufge- führt.

Insgesamt sieben der nachgewiesenen Arten sind mit einem ungünstig-unzureichendem („gelb“) Erhaltungszustand in Rheinland-Pfalz einzuordnen. Von den sieben Arten mit ungünstig-unzu- reichendem Erhaltungszustand sind drei Arten als überfliegend, bzw. Nahrungsgast gesichtet wor- den (Grünfink, Hausrotschwanz, Stockente), während Buchfink, Haussperling, Mittelspecht und Wacholderdrossel als Brutvögel eingestuft wurden.

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Einen strengen gesetzlichen Schutz gem. § 7 bzw. § 44 BNatSchG genießen folgende Brutvogel- arten: Mittelspecht und Rotmilan. Hierbei wurde nur der Mittelspecht als Brutvogel eingestuft.

Tabelle 12: Artenliste der nachgewiesenen Vogelarten in Rheinland-Pfalz mit Angaben zur Gefährdung und gesetzli- chen Schutz.

SpeziesWissenschaftlicher NameBrutstatusRote ListeArtenschutz
RLDRLRPSt.§
AmselTurdus merulaBrutverdacht**bV
BachstelzeMotacilla albaBurtve rdacht**bV
BlaumeiseParus caeruleusBrutna chweis**bV
BuchfinkFringilla coelebsBrutve rdacht**bV
BuntspechtDendrocopos majorBrutve rdacht**bV
DohleColoeus monedulaNahrun gsgast**bV
DorngrasmückeSylvia communisBrutverdacht**bV
EichelhäherGarrulus glandariusBrutna chweis**bV
ElsterPica picaBrutve rdacht**bV
GartenbaumläuferCerthia brachydactylaBrutverdacht**bV
GebirgsstelzeMotacilla cinereaNahrungsgast**bV
GimpelPyrrhula pyrrhulaNahrungsgast**bV
GrünfinkChloris chlorisNahrungsgast**bV
HausrotschwanzPhoenicurus ochrurosNahrungsgast**bV
HaussperlingPasser domesticusBrutverdacht*3bV
KleiberSitta europaeaBrutve rdacht**bV
KohlmeiseParus majorBrutna chweis**bV
MittelspechtDendrocopos mediusBrutve rdacht**sB
MönchsgrasmückeSylvia atricapillaBrutverdacht**bV
NilgansAlopochen aegyptiacaNahrun gsgastnbnb
RabenkräheCorvus coroneBrutverdacht**bV
RingeltaubeColumba palumbusBrutve rdacht**bV
RotkehlchenErithacus rubeculaBrutve rdacht**bV
RotmilanMilvus milvusNahrun gsgast*VsA
SingdrosselTurdus philomelosBrutve rdacht**bV
StieglitzCarduelis carduelisBrutve rdacht*3bV
StockenteAnas platyrhynchosNahrun gsgast*3bV
SumpfmeisePoecile palustrisNBaruhtrvuenrgdsagcahstt**bV
WacholderdrosselTurdus pilarisBurtve rdacht*2bV
ZilpzalpPhylloscopus collybitaBrutverdacht**bV
Rote Liste RLD: Rote Liste Deutschland (2021) RLRP: Rote Liste Rhein- land-Pfalz (2025): 0: ausgestorben; 1: vom Aussterben be- droht; 2: stark gefährdet; 3: ge- fährdet; V: Vorwarnliste; *: unge- fährdet; ◊: nicht bewertetErhaltungszustand (2023): günstiger Erhaltungszustand ungünstig-unzureichender Erhaltungs- zustand ungünstig-schlechter Erhaltungszustand kein Status für ErhaltungszustandArtenschutz St.: Schutzstatus b: besonders ge- schützt; s: streng geschützt §: Rechtsgrundlage: B: Bundesartenschutzverordnung 2005 V: Art. 1 Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) A: Anhang A VO (EU) 338/97
Brutvogel bzw. Brutverdacht, Nahrungsgast oder überfliegend
günstiger Erhaltungszustand
ungünstig-unzureichender Erhaltungs-
zustand
ungünstig-schlechter Erhaltungszustand

3.1.2 Bewertung

Die Untersuchungsgebiete der Brutvogelerfassung umfassen überwiegend die geplanten BE-Flä- chen und Technikstandorte in bereits anthropogen geprägten Bereichen. Sie liegen hauptsächlich auf versiegelten Flächen im Siedlungsbereich, insbesondere an Bahnhöfen, sowie kleinflächig ent- lang der Bahnböschungen. Die Vegetationsstrukturen reichen von einzelnen innerörtlichen Ge- hölzen oder jüngeren Beständen (Untersuchungsgebiete Hadamar, Niederzeuzheim, Frickhofen,

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Westerburg) bis hin zu zusammenhängenden, älteren Gehölzstrukturen (Untersuchungsgebiete Steinefrenz und Wilsenroth).

Das nachgewiesene Artenspektrum entspricht der anthropogenen Prägung und der unterschied- lichen Gehölzausstattung der Untersuchungsgebiete. Der überwiegende Teil der nachgewiesenen Arten ist als ubiquitär und hinsichtlich des Erhaltungszustands als günstig einzustufen. Vereinzelt wurden Brutreviere gehölzgebundener Arten mit höheren Ansprüchen an die Gehölzstruktur, da- runter Buntspecht, Mittelspecht, Kernbeißer und Kleiber, festgestellt. Den überwiegenden Anteil bilden jedoch gehölzbrütende Generalisten wie Amsel, Kohl- und Blaumeise sowie Mönchsgras- mücke und Kulturfolger wie Hausrotschwanz und Haussperling.

Hervorzuheben ist, dass unter den nachgewiesenen Brutvogelarten auch mehrere Arten mit un- günstigem Erhaltungszustand vertreten sind. In Hessen wurden mit Goldammer, Heckenbrau- nelle, Kernbeißer und Rotmilan Brutvogelarten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand sowie mit Stieglitz und Türkentaube Brutvogelarten mit ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand festgestellt. In Rheinland-Pfalz wurden mit Buchfink, Haussperling, Mittelspecht und Wacholder- drossel Brutvogelarten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand nachgewiesen. Vor- kommen von Arten mit ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand wurden in Rheinland-Pfalz nicht festgestellt.

3.2 Horstkartierung

3.2.1 Ergebnis

Im Untersuchungsraum konnten keine Horste gefunden werden. Im Bereich der Niederzeuzhei- mer Fischteiche zwischen Bahn-km 14 und 15 wurde eine vermehrte Rot- und Schwarzmilanakti- vität vorgefunden, weswegen hier die Waldbereiche um die Teiche gezielt nach Horsten abgesucht wurden. Es konnten keine Brutplätze aufgefunden werden. Der Großteil der dort überfliegenden Tiere wird das Gebiet als Nahrungshabitat nutzen. Ein Brutvorkommen ist in diesem Bereich den- noch nicht auszuschließen, da an die Fischteiche Baumreihen und Waldrandhabitate mit geeigne- ten Altbäumen zur Horstanlage angrenzen.

3.2.2 Bewertung

Es ließen sich keine genutzten Horste im Planungsraum auffinden. Der untersuchte Planungsab- schnitt entlang der Strecke 3730 führt hauptsächlich durch Offenland und Siedlungsbereiche, kreuzt jedoch immer wieder kleinere Waldabschnitte und Waldranbereiche. Größere, zusam- menhängende Wälder, welche besonders prädestiniert für Brutplätze störungsempfindlicher Großvogelarten wären, befinden sich nicht im Planungsraum. Hervorzuheben ist die Fischteich- anlage bei Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 14 und 15, welche als Nahrungshabitat für Rot- und Schwarzmilane dient, und ein potenzielles Bruthabitat beider Arten darstellt. Hier besteht das Risiko einer Beeinträchtigung der Arten durch das Planungsvorhaben entlang der Bahnstre- cke. Dieses ist jedoch aufgrund der bereits bestehenden Lärm- und Störbelastung im Waldab- schnitt durch durchfahrende Züge und den Gewöhnungseffekt der dort brütenden Tiere als ge- ring einzuschätzen.

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3.3 Amphibien

3.3.1 Ergebnis

Durch die Auswahl der Voranalyse und aufgrund des Faktes, dass es sich bei einigen der in Kapitel 1 genannten Teiche um Privatanlagen handelt, wurden insgesamt vier Teiche bzw. Teichanlagen kontrolliert. Hierzu zählen:

•

die Teichanlage in Niederzeuzheim bei Bahn-km 13,5 – 14,6 (Gebietsgröße von ca. 7,5 ha, aufgeteilt auf mehrere Teiche (Michling 2026))

•

ein mit Wasser gefülltes, altes Baggerloch bei Bahn-km 23 (>132 m Entfernung)

•

die zwei Teiche bei Bahn-km 24,8 (>30 m Entfernung (ldb und rdb). (durch einen Bach- lauf unter dem Bahndamm miteinander verbunden.

Die Teiche bei Bahn-km 8,1 sowie bei 16,8 wurden aufgrund der weiten Entfernung zum Vorha- ben nicht vor Ort begutachtet. Bei der Kläranlage bei Bahn-km 12,9 konnte keine Erfassung statt- finden, da der Zugang nicht möglich war.

Ein Amphibienbesatz von mindestens zwei Teichen konnte bei der Teichanlage Niederzeuzheim (Hessen) durch die Rotbauchunke festgestellt werden. Es handelt sich um eine der HLNUG (2019) bereits bekannte Population von Rotbauchunken und Hybride von Rot- und Gelbbauchunken. Auf- grund der Größe und Ausdehnung der Teichanlage sowie der sich zeitig überlagernden, räumlich verteilten Rufaktivität war eine belastbare Quantifizierung der rufenden Individuen jedoch nicht möglich (*). Die Anzahl der wahrgenommenen Rufe lässt somit keine verlässliche Ableitung der Populationsgröße zu. Eine ergänzende Erfassung durch Handfänge oder Kescherfänge wurde auf- grund der Größe der Anlage nicht durchgeführt. Der Nachweis basiert daher ausschließlich auf den akustischen Feststellungen sowie den während des Ausleuchtens gewonnenen Sichtbeobach- tungen.

In derselben Teichanlage wurden weitere Amphibien erfasst. Um welche Arten es sich handelt, konnte nicht näher bestimmt werden. Es handelt sich hier möglicherweise um die dem HLNUG bekannten Hybride.

Tabelle 13: Kartierergebnisse für die Gruppe der Amphibien.

Erfassungsme-
AltersklasseBemerkungKartierdatum
Artname
thode
Amphibien_unbestimmtadultVerhörenAnzahl unbekannt*02.06.2026
RotbauchunkeadultVerhörenAnzahl unbekannt*20.05.2026

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Tabelle 14: Schutzstatus der Amphibien im Untersuchungsgebiet.

SpeziesRote ListeArtenschutz
DHEBArtSchVFFH-
RL
RotbauchunkeBombina bombina2♦*sII, IV
RLD: Rote Liste Deutschland (2020) RLHE: Rote Liste Hessen (2010) 0: ausgestorben; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; V: Vorwarn- liste; D: Daten unzureichend, ♦: nicht bewertet *gilt als ausgesetzter NeobiotArtenschutz: BArtSchV, Bundesartenschutzverord- nung (2005): b: besonders geschützt; s: streng geschützt FFH-RL: Anhang Nr. FFH-RichtlinieErhaltungszustand:
Günstig
ungünstig bis unzureichend
unzureichend bis schlecht
keine Daten

3.3.2 Bewertung

Das Untersuchungsgebiet ist als eher artenarmes Amphibienhabitat zu bewerten. Die Rotbauch- unke gilt zwar in Deutschland als stark gefährdet und ist Art der Anhang IV der FFH-RL, wird in Hessen jedoch als ausgesetzter Neobiot eingestuft (Rote Liste Hessen 2010, HLNUG 2019), was die Planungsrelevanz der Art einschränkt.

Die wenigen Nachweise von Amphibien sind vermutlich darauf zurückzuführen, dass es sich bei dem Großteil der untersuchten Gewässer um Fischteiche handelt. Die zwei Teiche bei Bahn-km 24,8 sind durch einen unter der Trasse verlaufenden Bach miteinander verbunden, weshalb Wan- derbewegungen von Amphibien wahrscheinlich nur über diesen Weg erfolgen würden. Das Bag- gerloch beim Bahn-km 23 wies Fischbesatz und geringe Sonneneinstrahlung auf; zudem ist die Entfernung zur Bahntrasse mit über 132 m sehr groß.

Die Teichanlage Niederzeuzheim befindet sich rechts der Bahntrasse. Dahinter bzw. östlich befin- den sich landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie zwei linienhafte Waldstück je entlang des Elb- bachs und entlang landwirtschaftlicher Bereiche. Links der Bahntrasse befindet sich die Stadt Nie- derzeuzheim sowie mit steigenden Bahnkilometern (Bahn-km 14,5 -15,3) ein kleines Waldstück.

Zur Überwinterung der Unken ist eine Nutzung von Waldstrukturen entlang des Elbbachs auf- grund der höheren Feuchtigkeit des Waldbodens wahrscheinlich. Waldstrukturen befinden sich alle, wie die Teichanlage, rechts der Bahntrasse; weshalb Wanderbewegungen über die Bahntrasse als unwahrscheinlich einzustufen sind.

Alle Standorte haben somit ein geringes Potenzial, durch das Bauvorhaben gestört zu werden.

3.4 Reptilien

3.4.1 Ergebnis

Besonders geschützte Arten

Als nach BArtSchV besonders geschützte Reptilienarten wurden 12 Blindschleichen in Hessen und 7 weitere in Rheinland-Pfalz an den Transekten nachgewiesen. Zudem wurde eine Ringelnatter ca. bei Bahn-km 20,94 (Hessen) erfasst.

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Streng geschützte Arten

Als streng geschützte und Anhang IV Arten der FFH-Richtlinie wurden die Mauereidechse und die Schlingnatter nachgewiesen. Die Mauereidechse wurde mit 3 Nachweisen in Hessen und 4 weite- ren in Rheinland-Pfalz erfasst. Dies wird ergänzt durch 3 weitere, nicht bestimmte Ei- dechsenfunde (2 in HE, 1 in RLP), bei denen es sich ebenfalls um Mauereidechsen handeln könnte.

Zuletzt wurden insgesamt 7 Schlingnattern im UG erfasst. Hiervon befinden sich 4 Funde in Hes- sen und 3 in Rheinland-Pfalz.

Als herausstechender Vorkommensschwerpunkt ist vor allem der Streckenabschnitt zwischen Frickhofen/Dornburg und Berzhahn anzusehen, in dem Blindschleichen, mehrere (Mauer-)Ei- dechsen, sowie Schling- und Ringelnatter kartiert werden konnten. Ein weiterer Verbreitungs- schwerpunkt von Schlingnattern befindet sich außerdem nördlich von Hadamar, mindestens zwi- schen Bahn-km 11,7 – 12,42. Weitere Reptilienfunde kommen entlang des restlichen Streckenab- schnitts eher vereinzelt vor. Zusätzlich zu den Gleisbereichen konnte eine Eidechse auf der zwei- ten BE-Fläche Westerburg nachgewiesen werden, jedoch auf keiner weiteren BE-Fläche.

Als häufig genutzte Lebensraumstrukturen gelten Bahnböschungen, Ruderalflächen und das Gleis- bett. Vertiefende Informationen zu den Funden sind in Tabelle 15 angegeben. Die Lage der Fund- punkte können den beigefügten Karten entnommen werden (vgl. Kapitel 6.1). Die Erhaltungszu- stände der einzelnen Arten können der Tabelle 16 entnommen werden.

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Tabelle 15: Kartierergebnisse für die Gruppe der Reptilien.

ArtennameAnzahlAltersklasseErfassungsmethodeBemerkungKartierdatumGeschlechtLand
(RLP/HE)
Blindschleiche1adultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtRLP
Blindschleiche1adultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtRLP
Blindschleiche1adultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtRLP
Blindschleiche1adultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtRLP
Blindschleiche2adultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtRLP
Blindschleiche2adultKünstliches Versteck-08.07.2026unbestimmtRLP
Blindschleiche3adultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtRLP
Blindschleiche2subadultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtRLP
Blindschleiche3adultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtHE
Blindschleiche1adultKünstliches Versteck-11.06.2026unbestimmtHE
Blindschleiche1subadultKünstliches Versteck-08.07.2026unbestimmtHE
Blindschleiche1juvenilKünstliches Versteck-08.07.2026unbestimmtHE
Blindschleiche1subadultKünstliches Versteck-08.07.2026unbestimmtHE
Blindschleiche1subadultKünstliches Versteck-08.07.2026unbestimmtHE
Blindschleiche2adultKünstliches Versteck-08.07.2026unbestimmtHE
Blindschleiche7adultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtHE
Blindschleiche1adultKünstliches Versteck-08.07.2026unbestimmtHE
Blindschleiche1subadultKünstliches Versteck-08.07.2026unbestimmtHE
Blindschleiche1subadultKünstliches Versteck-08.07.2026unbestimmtHE

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ArtennameAnzahlAltersklasseErfassungsmethodeBemerkungKartierdatumGeschlechtLand
(RLP/HE)
Mauereidechse1adultTransektbegehung/Sicht-27.05.2026weiblichRLP
Mauereidechse1adultTransektbegehung/Sicht-27.05.2026weiblichRLP
Mauereidechse1adultTransektbegehung/Sicht-28.05.2026männlichRLP
Mauereidechse1adultTransektbegehung/Sicht-28.05.2026männlichRLP
Mauereidechse1adultTransektbegehung/Sicht-03.06.2026unbestimmtHE
Mauereidechse1adultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtHE
Mauereidechse1adultTransektbegehung/Sicht-28.05.2026männlichHE
Reptil_unbestimmt1adultKünstliches VersteckEidechse (grün)10.06.2026unbestimmtRLP
Reptil_unbestimmt1adultTransektbegehung/SichtEidechse Nebenbeobachtung02.06.2026unbestimmtHE
Reptil_unbestimmt1juvenilTransektbegehung/SichtEidechse10.06.2026unbestimmtHE
Ringelnatter1juvenilKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtHE
Schlingnatter2subadultTransektbegehung/Sicht-11.06.2026unbestimmtRLP
Schlingnatter1adultTransektbegehung/Sicht-08.07.2026unbestimmtRLP
Schlingnatter1adultKünstliches Versteck-21.07.2026unbestimmtRLP
Schlingnatter1subadultKünstliches Versteck-10.06.2026unbestimmtHE
Schlingnatter1adultKünstliches Versteck-21.07.2026unbestimmtHE
Schlingnatter1adultTransektbegehung/Sicht-03.06.2026weiblichHE
Schlingnatter1adultTransektbegehung/Sicht-03.06.2026weiblichHE

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Tabelle 16: Schutzstatus der Reptilien im Untersuchungsgebiet.

SpeziesRote ListeArtenschutz
RLDRLDRLHERLHERL RLPBArt- SchVFFH-RLFFH-RL
BlindschleicheAnguis fragilis**Vb-
MauereidechsePodarcis muralisV33sIV
RingelnatterNatrix natrix3V2*b-
SchlingnatterCoronella austriaca333sIV
RLD: Rote Liste Deutschland (2020) RLHE: Rote Liste Hessen (2010) RLRLP: Rote Liste Rheinland-Pfalz (1996) 0: ausgestorben; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; V: Vorwarn- liste; *: ungefährdet *Die Ringelnatter wurde nur in Hessen nach- gewiesenArtenschutz: BArtSchV, Bundesartenschutzver- ordnung (2005): b: besonders geschützt; s: streng geschützt FFH-RL: Anhang Nr. FFH-RichtlinieErhaltungszustand:
Günstig
ungünstig bis unzureichend
unzureichend bis schlecht
keine Daten

3.4.2 Bewertung

Das Untersuchungsgebiet von Bahnhof Hadamar bis Westerburg (inkl. BE-Flächen) kann aufgrund der Ergebnisse zu großen Teilen als von Reptilien besiedelter Lebensraum eingestuft werden. Auf- fällig bzw. Ausnahmen hiervon sind hier der Streckenabschnitt zwischen Bahn-km 12,42 - 19,1 in Hessen, in dem während der Begänge lediglich eine Mauereidechse erfasst wurde, sowie alle BE- Flächen exklusiv der zweiten BE-Fläche in Westerburg. Ein möglicher Grund für das Fehlen von Reptilien ist vielerorts eine Verschattung der ansonsten potenziell geeigneten Habitate aufgrund von Gehölzen.

Der hauptsächliche Vorkommensschwerpunkt von Reptilien befindet sich zwischen Dorn- burg/Frickhofen und Berzhahn (Bahn-km 19 – 24,3).

Von essenzieller Bedeutung sind die linear entlang der Bestandstrasse verlaufenden Ruderal- und Gehölzstrukturen mit Sonn- und Eiablagemöglichkeiten. Insgesamt stellen die Strukturen an der Bahnböschung der Bestandsstrecke einen wichtigen Faktor zur Vernetzung dar.

3.5 Biotoptypen

3.5.1 Ergebnis

Für die Fotodokumentation der Detailbiotopkartierung wird auf Kapitel 1 verwiesen.

Hessen

Die nachfolgende Tabelle zeigt zusammenfassend die im hessischen Planungsraum vorhandenen Biotoptypen und ihre Bewertung gemäß der hessischen Kompensationsverordnung (Hessen 2018). Die einzelnen Biotoptypen werden im Folgenden genauer beschrieben; für Informationen zu den lagegenauen Fundorte wird jedoch auf das Kapitel 6.1 verwiesen.

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Tabelle 17: Darstellung Biotope und Nutzungstypen nach LKompV Hessen 2018 inkl. möglichem Lebensraumtyp und Schutzstatus nach §30 BNatSchG und §25 HeNatSchG.

CodeBiotoptypBiotopwert (WP/m²)L RTSchutzstatus
01.162Schlagfluren, Sukzession im und am Wald vor Kronenschluss36--
01.299 BSonstige Nadelwälder26--
01.310Mischwälder aus Laubbaum- und Nadel- baumarten-*--
02.120 (B)Sonstige Gebüsche trockenwarmer Standorte44-§30 BNatSchG
02.200 (B)Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen Standorten39--
02.300 (B)Sonstige Gebüsche, Hecken, Säume hei- mischer Arten auf feuchten bis nassen Standorten44--
02.310 (B)Ufer- und Sumpfgebüsche auf feuchten bis nassen Standorten44-§30 BNatSchG
02.320 (B)Ufergehölzsaum, standortgerecht mit Al- nus glutinosa und Fraxinus excelsior5091E0*§30 BNatSchG
02.400Neuanpflanzung von Hecken/Gebüschen (heimisch, standortgerecht, nur Außen- bereich), Neuanlage von Feldgehölzen27--
02.500Standortfremde Hecken-/Gebüsche (standortfremde, nicht heimische oder nicht gebietseigene Gehölze sowie Neu- anlage im Innenbereich)20--
03.111 BStreuobstbestand mäßig intensiv bewirt- schaftet38-§30 BNatSchG
03.130 (B)Streuobstbestand extensiv bewirtschaf- tet506510 o. a. Grünland- LRT§30 BNatSchG
03.241Baumschulen17--

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CodeBiotoptypBiotopwert (WP/m²)L RTSchutzstatus
04.110Einzelbaum einheimisch, standortge- recht, Obstbaum34--
04.120 (B)Einzelbaum nicht heimisch, nicht stand- ortgerecht, Exot23--
04.210Baumgruppe / Baumreihe einheimisch, standortgerecht, Obstbäume34-
04.310Allee heimisch, standortgerecht, Obst- baum36§25 HeNatSchG
04.600 BFeldgehölz (Baumhecke), großflächig50--
05.213Bäche mit flutender Wasservegetation, Gewässerstrukturgüteklasse 3 oder schlechter503260§30 BNatSchG
05.214Bäche ohne flutende Wasservegetation, Gewässerstrukturgüterklasse 3 oder schlechter47--
05.215Begradigte und ausgebaute Bäche, Ge- wässerstrukturgüteklasse 5 oder schlechter19--
05.225Flussabschnitte mit flutender Wasserve- getation, Gewässerstrukturgüteklasse 3 oder schlechter473260-
05.226Sonstige Flussabschnitte, Gewäs- serstrukturgüteklasse 3 oder schlechter44--
05.243Arten- / strukturarme Gräben29--
05.315Sonstige (Flach-)Seen oder Weiher35--
05.354Periodische/ temporäre Becken21--
06.116 BIntensiv genutzte Feuchtwiesen und - weiden29--
06.210 (B)Extensiv genutzte Weiden39--
06.220 BIntensiv genutzte Weiden21--

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CodeBiotoptypBiotopwert (WP/m²)L RTSchutzstatus
06.340 (B)Frischwiesen mäßiger Nutzungsintensi- tät35--
06.350Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen und Mähweiden, inkl. Neuanlage21--
06.370Naturnahe Grünlandanlage25--
06.380 BWiesenbrachen und ruderale Wiesen39--
09.111Waldbegleitende Innensäume39--
09.120Artenreiche Saumvegetation feuchter Standorte53--
09.122Artenreiche Saumvegetation trockener Standorte53--
09.123 BArtenarme oder nitrophytische Ruderal- vegetation25--
09.124 BArten- oder blütenreiche Ruderalvegeta- tion41--
09.150 BArtenarme Feld-, Weg- und Wiesen- säume feuchter Standorte, linear31--
09.151Artenarme Feld-, Weg- und Wiesen- säume frischer Standorte, linear29--
09.160Straßenränder13--
10.510Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt), Müll-Deponie in Be- trieb oder nicht abgedeckt, unbegrünte Keller, Fundamente etc.3--
10.520Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster3--
10.530Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, - plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss gezielt versickert wird6--

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CodeBiotoptypBiotopwert (WP/m²)L RTSchutzstatus
10.540Befestigte und begrünte Flächen7--
10.610 (B)Bewachsene unbefestigte Feldwege25--
10.630Wege mit hydraulisch gebundener Trag- deckschicht5--
10.640Wege mit Schotterbankett (Asphalt-, Be- ton-, Pflasterwege)4--
10.650Spurwege mit Schotterbankett und Mit- telstreifen (Asphalt-, Beton-, Pflaster- spurwege)6--
10.670 (B)Bewachsene Schotterwege17--
10.710Dachfläche nicht begrünt3--
11.191Acker, intensiv genutzt16--
11.193 BAckerbrachen mehr als ein Jahr nicht be- wirtschaftet29--
11.211Grabeland, Gärten in der Landschaft, kleinere Grundstücke, meist nicht ge- werbsmäßig genutzt19--
11.212Gärten/ Kleingartenanlage mit überwie- gendem Nutzgartenanteil20--
11.221Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besie- delten Bereich, arten- und strukturarme Hausgärten14--
11.222 BArten- und strukturreiche Hausgärten25--
11.223Neuanlage strukturreicher Hausgärten20--
11.224Intensivrasen10--
11.225Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich23--

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CodeBiotoptypBiotopwert (WP/m²)L RTSchutzstatus
11.231Park- und Waldfriedhöfe, Waldsiedlun- gen, Parks, Villensiedlungen mit Groß- baumbestand38--
11.232Friedhofsneuanlagen, neu angelegte Grabfelder ohne nennenswerten Baum- bestand16--

*Dem Biotoptyp wurde keine Wertigkeit zugeordnet da er vom Vorhaben nicht betroffen ist.

01.000 Wald

▪ 01.162 Schlagfluren, Sukzession im und am Wald vor Kronenschluss

▪ 01.299 Sonstige Nadelwälder

▪ 01.310 Mischwälder aus Laubbaum- und Nadelbaumarten

Der Waldanteil im UG ist vergleichsweise gering; in den meisten Fällen handelt es sich um Mischwälder (01.310). Diese sind bspw. nördlich von Hadamar, bei Niederzeuzheim und sowie nördlich von Frickhofen zu finden. Nördlich von Frickhofen sind außerdem zwei Schlagfluren (01.162) sowie ein Nadelwald (01.299) erfasst worden. Eine weitere Schlagflur findet sich an der Ländergrenze.

02.000 Gebüsche, Hecken, Gehölzsäume

▪ 02.120 (B) Sonstige Gebüsche trockenwarmer Standorte

▪ 02.200 (B) Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen Standorten

▪ 02.300 (B) Sonstige Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf feuchten bis nas- sen Standorten

▪ 02.310 (B) Ufer- und Sumpfgebüsche auf feuchten bis nassen Standorten

▪ 02.320 (B) Ufergehölzsaum, standortgerecht mit Alnus glutinosa und Fraxinus excel- sior

▪ 02.400 Neuanpflanzung von Hecken/Gebüschen (heimisch, standortgerecht, nur Außenbereich), Neuanlage von Feldgehölzen

▪ 02.500 Standortfremde Hecken-/Gebüsche (standortfremde, nicht heimische oder nicht gebietseigene Gehölze sowie Neuanlage im Innenbereich)

Auch diese Kategorie ist mit einem vergleichsweise geringen Flächenanteil erfasst worden. Bei- spielsweise ist das Biotop 02.200 (B) bei Staffel, nördlich und südlich von Hadamar sowie bei Frickhofen zu finden. Bei Hadamar finden sich zudem auch Sonstige Gebüsche (02.300) sowie Standortfremde Hecken-/Gebüsche (02.500). Bei Frickhofen kann man Gebüsche trockenwarmer Standorte antreffen (02.120). Ein standortgerechter Ufergehölzsaum (02.320) begleitet einen na- menlosen Graben bei Bahn-km 7,885 zu beiden Seiten.

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03.000 Erwerbsgartenbau, Sonderkulturen, Streuobst

▪ 03.111 Streuobstbestand mäßig intensiv bewirtschaftet

▪ 03.130 (B) Streuobstbestand extensiv bewirtschaftet

▪ 03.241 Baumschulen

Entlang der Strecke finden sich insgesamt vier Streuobstbestände: einer bei Hadamar, zwei bei Frickhofen und einen weiteren vor der Ländergrenze links der Bahntrasse. Auf der rechten Bahn- seite findet sich dort zusätzlich eine Baumschule.

04.000 Einzelbäume und Baumgruppen, Feldgehölze

▪ 04.110 Einzelbaum einheimisch, standortgerecht, Obstbaum

▪ 04.120 (B) Einzelbaum nicht heimisch, nicht standortgerecht, Exot

▪ 04.210 Baumgruppe / Baumreihe einheimisch, standortgerecht, Obstbäume

▪ 04.310 Allee heimisch, standortgerecht, Obstbaum

▪ 04.600 Feldgehölz (Baumhecke), großflächig

Diese Kategorie ist eine der am häufigsten erfassten im UG und ist auch in innerstädtischen Be- reichen vorhanden. Entlang des hessischen Streckenabschnitts lassen sich häufig vor allem die Klassen 04.110 und 04.210 finden; nur vier Bereiche wurden als Feldgehölze (04.600) erfasst, welche sich ausschließlich bei Hadamar befinden. Eine Robinie findet sich bei Bahn-km 5,7 in Staffel (04.120 (B)). Nördlich von Elz besteht ca. zwischen Bahn-km 7,77 – 8.41 (ldB) eine durch §25 des HeNatSchG geschützte Allee mit heimischen Baumarten.

05.000 Gewässer, Ufer, Sümpfe

▪ 05.213 Bäche mit flutender Wasservegetation, Gewässerstrukturgüteklasse 3 oder schlechter

▪ 05.214 Bäche ohne flutende Wasservegetation, Gewässerstrukturgüterklasse 3 oder schlechter

▪ 05.215 Begradigte und ausgebaute Bäche, Gewässerstrukturgüteklasse 5 oder schlechter

▪ 05.225 Flussabschnitte mit flutender Wasservegetation, Gewässerstrukturgüte- klasse 3 oder schlechter

▪ 05.226 Sonstige Flussabschnitte, Gewässerstrukturgüteklasse 3 oder schlechter

▪ 05.243 Arten- / strukturarme Gräben

▪ 05.315 Sonstige (Flach-)Seen oder Weiher

▪ 05.354 Periodische/ temporäre Becken

Für Fließ- und Stillgewässervorkommen wird auf Kapitel 1 verwiesen.

06.000 Grünland

▪ 06.116 B Intensiv genutzte Feuchtwiesen und -weiden

▪ 06.210 (B) Extensiv genutzte Weiden

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▪ 06.220 B Intensiv genutzte Weiden

▪ 06.340 (B) Frischwiesen mäßiger Nutzungsintensität

▪ 06.350 Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen und Mähweiden, inkl. Neuanlage

▪ 06.370 Naturnahe Grünlandanlage

▪ 06.380 Wiesenbrachen und ruderale Wiesen

Bei den meisten Wiesen oder Weiden im UG handelt es sich um intensiv oder mindestens mäßig genutzte Flächen (06.116, 06.220, 06.340, 06.350). Eine naturnahe Grünlandanlage (06.370) fin- det sich bei Staffel. Zusätzlich sind insgesamt sieben Wiesenbrachen bzw. ruderale Wiesen (06.380) erfasst worden. Fünf davon befinden sich bei Staffel (zwischen Streckenbeginn bei Bahn- km 5,0 bis Orstende), eine weitere nördlich bei Hadamar sowie eine bei den namenlosen Gräben nördlich von Niederzeuzheim.

09.000 Ruderalfluren und krautige Säume

▪ 09.111 Waldbegleitende Innensäume

▪ 09.120 Artenreiche Saumvegetation feuchter Standorte

▪ 09.122 Artenreiche Saumvegetation trockener Standorte

▪ 09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation

▪ 09.124 Arten- oder blütenreiche Ruderalvegetation

▪ 09.150 Artenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume feuchter Standorte, linear

▪ 09.151 Artenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume frischer Standorte, linear

▪ 09.160 Straßenränder

Das UG wird vor allem durch Ruderalfluren geprägt. Artenarme bzw. nitrophytische Ruderalvege- tation findet sich entlang des gesamten Streckenabschnitts vor allem in den Gleisrandrandberei- chen. Eine artenreiche Ruderalvegetation (09.134) konnte lediglich an einer Stelle beim Solapark nördlich von Frickhofen erfasst werden. Artenreiche Saumvegetationen sind je nur einmalig er- fasst worden (09.120 ca. bei Bahn-km 15,81 – 15,845; 09.122 ca. bei Bahn-km 8,57 – 8,65).

10.000 Vegetationsarme und kahle Flächen

▪ 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt), Müll-Depo- nie in Betrieb oder nicht abgedeckt, unbegrünte Keller, Fundamente etc.

▪ 10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster

▪ 10.530 Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze oder andere wasserdurch- lässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss gezielt versi- ckert wird

▪ 10.540 Befestigte und begrünte Flächen

▪ 10.610 (B) Bewachsene unbefestigte Feldwege

▪ 10.630 Wege mit hydraulisch gebundener Tragdeckschicht

▪ 10.640 Wege mit Schotterbankett (Asphalt-, Beton-, Pflasterwege)

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▪ 10.650 Spurwege mit Schotterbankett und Mittelstreifen (Asphalt-, Beton-, Pflas- terspurwege)

▪ 10.670 (B) Bewachsene Schotterwege

▪ 10.710 Dachfläche nicht begrünt

Völlig sowie nahezu versiegelte Flächen, wie auch unbegrünte Dachflächen (10.510, 10.520, 10.710) finden sich vor allem in Siedlungsbereichen, jedoch auch teilweise durch streckenque- rende oder -begleitende Straßen außerorts. Auch die Kategorie 10.530 prägt das UG, da es sich hierbei um den Gleiskörper handelt, entlang dessen das UG verläuft.

Zudem finden sich insgesamt drei bewachsene Schotterwege im Gebiet: einer knapp nördlich von Staffel, einer südlich von Hadamar sowie einen gleisquerenden Weg bei den Teichanlagen in Nie- derzeuzheim.

11.000 Äcker und Gärten

▪ 11.191 Acker, intensiv genutzt

▪ 11.193 B Ackerbrachen mehr als ein Jahr nicht bewirtschaftet

▪ 11.211 Grabeland, Gärten in der Landschaft, kleinere Grundstücke, meist nicht ge- werbsmäßig genutzt

▪ 11.212 Gärten/ Kleingartenanlage mit überwiegendem Nutzgartenanteil

▪ 11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich, arten- und struktur- arme Hausgärten

▪ 11.222 B Arten- und strukturreiche Hausgärten

▪ 11.223 Neuanlage strukturreicher Hausgärten

▪ 11.224 Intensivrasen

▪ 11.225 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich

▪ 11.231 Park- und Waldfriedhöfe, Waldsiedlungen, Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbestand

▪ 11.232 Friedhofsneuanlagen, neu angelegte Grabfelder ohne nennenswerten Baumbestand

Die Biotoptypen 11.211 bis 11.231 sind innerhalb der Siedlungsbereiche anzutreffen. Im Bereich des Solarparks nördlich von Frickhofen findet sich zusätzlich Intensivrasen (11.224). Äcker (11.191) sind außerorts vor allem zwischen Niederzeuzheim und Frickhofen anzutreffen. Die ein- zig erfasste Ackerbrache befindet sich bei (Nieder-)Hadamar. Die ebenfalls einzig erfasste Fried- hofsneuanlage liegt am südlichen Ortsausgang von Frickhofen.

Rheinland-Pfalz

Die nachfolgende Tabelle zeigt zusammenfassend die im rheinland-pfälzischen Planungsraum vor- handenen Biotoptypen und ihre Bewertung gemäß der LKompV RLP (LökPlan GbR 2024). Die einzelnen Biotoptypen werden im Folgenden genauer beschrieben; für Informationen zu lagege- nauen Fundorten wird jedoch auf das Kapitel 6.1 verwiesen.

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Tabelle 18: Darstellung Biotope und Nutzungstypen nach rheinland-pfälzischer KV 2024 inkl. möglichem Lebens- raumtyp und Schutzstatus nach §30 BNatSchG.

CodeBiotoptypBiotop- wertLRT§30 BNatSchGWertstufe
AA2Buchenmischwald mit einhei- mischen Laubbaumarten – An- teil nicht standortheimischer Baumarten unter 20 %119110 91303.8 nur Hordely. Fag. lathy. 3.1.2 (nur auf Bin- nendüne)Mittel (3)
AGSonstige Laub(misch)wälder einheimischer Laubbaumarten - Anteil nicht standortheimi- scher Baumarten unter 20%11--Mittel (3)
AJFichtenwald – Anteil standort- heimischer Baumarten unter 5%6--Gering (2)
BA1Feldgehölz aus einheimischen Baumarten – mittlere Ausprä- gung14-3.1.2 (nur auf Bin- nendüne)Hoch (4)
BB0Gebüsch, Strauchgruppe – auf stickstoffreichen, ruderalen Standorten12--Mittel (3)
BB0Gebüsch, Strauchgruppe, aus Brombeere/Kratzbeere/Him- beere10--Mittel (3)
BD2Strauchhecke – aus überwie- gend autochthonen Arten – junge Ausprägung (ohne Über- hälter)11--Mittel (3)
BD2Strauchhecke – aus überwie- gend autochthonen Arten – mit Überhältern mittlerer Ausprä- gung15--Hoch (4)
BD3Gehölzstreifen – aus überwie- gend autochthonen Arten – mit Überhältern mittlerer Ausprä- gung15--Hoch (4)
BD4Böschungshecke – aus über- wiegend autochthonen Arten –15--Hoch (4)

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CodeBiotoptypBiotop- wertLRT§30 BNatSchGWertstufe
mit Überhältern mittlerer Aus- prägung
BD5Schnitthecke8--Gering (2)
BF2Baumgruppe- aus überwiegend autochthonen Arten – alte Aus- prägung18--Sehr hoch (5)
BF2Baumgruppe- aus überwiegend autochthonen Arten – mittlere Ausprägung15--Hoch (4)
BF3Einzelbaum – aus überwiegend autochthonen Arten – alte Aus- prägung18--Sehr hoch (5)
BF3Einzelbaum – aus überwiegend autochthonen Arten – mittlere Ausprägung15--Hoch (4)
BF3Einzelbaum – aus überwiegend autochthonen Arten – junge Ausprägung11--Mittel (3)
BF3Einzelbaum – aus überwiegend nicht autochthonen Arten – mittlere Ausprägung11--Mittel (3)
EA1Fettwiese, Flachlandausbildung (Glatthaferwiese) – mäßig ar- tenreich15-6.1Hoch (4)
EA3Fettwiese, Neueinsaat – fri- sches Ansaatgrünland7--Gering (2)
EA3Fettwiese, Neueinsaat – inten- siv genutztes Grünland8--Gering (2)
EB2Frische bis mäßig trockene Mähweide – mäßig artenreich13--Hoch (4)
EC1Nass- und Feuchtwiese – feuchtes intensiv genutztes Grünland oder Ansaatgrünland106510 nur Ar- renath. lynch.2.5 Calthion 6.1Mittel (3)
ED1Magerwiese – mäßig artenreich1765106.1Sehr hoch (5)

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CodeBiotoptypBiotop- wertLRT§30 BNatSchGWertstufe
EE1Brachgefallene Fettwiese - ar- tenarm1165106.1Mittel (3)
EE2Brachgefallene Fettweide - ar- tenarm11--Mittel (3)
FM5Mittelgebirgsbach – anthropo- gen stark beeinträchtigt – typi- sche Ausbildung832601.1Gering (2)
HC3Straßenrand – mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölz- bestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand7--Gering (2)
HC4Verkehrsrasenfläche - mit ar- tenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprä- gung bzw. mit intensiv gepfleg- tem Gehölzbestand7--Gering (2)
HD2Personenbahnhof, Haltebahn- hof0--Sehr gering (1)
HD3Bahnlinie1--Sehr gering (1)
HD9Brachfläche der Gleisanlage, Bahngelände – ohne wesentli- che Anteile struktur-/artenrei- cher Ausprägung7--Gering (2)
HH1Straßenböschung (Einschnitt) – mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mittle- rer bis alter Ausprägung bzw. mit extensiv gepflegtem Ge- hölzbestand11--Mittel (3)
HH1Straßenböschung (Einschnitt) – mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand7--Gering (2)
HH3Bahnböschung (Einschnitt) - mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mittle- rer bis alter Ausprägung bzw.11--Mittel (3)

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CodeBiotoptypBiotop- wertLRT§30 BNatSchGWertstufe
mit extensiv gepflegtem Ge- hölzbestand
HH3Bahnböschung (Einschnitt) - mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand7--Gering (2)
HH4Bahnböschung (Damm) - mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mittlerer bis alter Ausprägung bzw. mit ex- tensiv gepflegtem Gehölzbe- stand11--Mittel (3)
HH4Bahnböschung (Damm) - mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Aus- prägung bzw. mit intensiv ge- pflegtem Gehölzbestand7--Gering (2)
HJ1Ziergarten - strukturreich11--Mittel (3)
HJ1Ziergarten - strukturarm7--Gering (2)
HJ2Nutzgarten - strukturarm7--Gering (2)
HJ3Bauerngarten – strukturreich11--Mittel (3)
HJ4Gartenbrache11--Mittel (3)
HK2Streuobstwiese – mit mittlerem bis altem Baumbestand19-7.1Sehr hoch (5)
HM3Strukturarme Grünanlage, Baumbestand nahezu fehlend8--Gering (2)
HM4Trittrasen, Rasenplatz, Parkra- sen5--Gering (2)
HM5Pflanzbeet6--Gering (2)
HN1Gebäude (z.B. Wohngebäude, Schuppen, Stallungen, Ge- wächshäuser)0--Sehr gering (1)

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CodeBiotoptypBiotop- wertLRT§30 BNatSchGWertstufe
HN3Ruine – ohne kulturhistorische Bedeutung0-7.3Sehr gering (1)
HN4Verfugte Mauer, Betonmauer0--Sehr gering (1)
HT1Hofplatz mit hohem Versiege- lungsgrad0--Sehr gering (1)
HT2Hofplatz mit geringen Versie- gelungsgrad – geschotterter Belag oder wassergebundene Decke (z.B. Ascheplatz)3--Sehr gering (1)
HT3Lagerplatz, unversiegelt – Na- tursteinpflaster, unverfugt5--Gering (2)
HT3Lagerplatz, unversiegelt – ge- schotterter Belag oder wasser- gebundene Decke (z.B. Asche- platz)3--Sehr gering (1)
HT3Lagerplatz, unversiegelt – teil- befestigt (z.B. Rasengitter)2--Sehr gering (1)
HT4Lagerplatz, versiegelt0--Sehr gering (1)
HT5Lagerplatz – geschotterter Be- lag oder wassergebundene De- cke (z.B. Ascheplatz)3--Sehr gering (1)
HV1Großparkplatz mit hohem Ver- siegelungsgrad0--Sehr gering (1)
HV3Parkplatz0--Sehr gering (1)
HV4Öffentlicher Platz0--Sehr gering (1)
HWSiedlungs- Industrie- und Ver- kehrsbrache – ohne wesentli- che Anteile struktur-/artenrei- cher Ausprägung7--Gering (2)
KBTrockener Saum bzw. linienför- mige Hochstaudenflur – natur- nah oder mit wertgebenden16-Hoch (4)

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CodeBiotoptypBiotop- wertLRT§30 BNatSchGWertstufe
Merkmalen z.B. struktur- oder artenreich
KBTrockener Saum bzw. linienför- mige Hochstaudenflur – natur- fern und sonstige hypertrophe Standorte8--Gering (2)
KCRandstreifen, Saum – naturfern und sonstige hypertrophe Standorte8--Gering (2)
LB1Feuchte Hochstaudenflur, flä- chenhaft, sonstige Ausprägung8--Gering (2)
LB2Trockene Hochstaudenflur, flä- chenhaft – sonstige Ausprä- gung8--Gering (2)
VA1Bundes-, Landes-, Kreisstraße0--Sehr gering (1)
VA2Gemeindestraße0--Sehr gering (1)
VB1Feldweg, befestigt – Geschot- terter Weg oder Weg mit was- sergebundener Decke3--Sehr gering (1)
VB2Feldweg, unbefestigt – Sand- Erd- und Graswege9--Mittel (3)
VB3Land-, forstwirtschaftlicher Weg – unbefestigt (sand-, Erd- und Graswege)9--Mittel (3)
VB3Land-, forstwirtschaftlicher Weg – Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke3--Sehr gering (1)
VB3Land-, forstwirtschaftlicher Weg – teilbefestigter Weg (z.B. Rasengitter, Spurplatten)2--Sehr gering (1)
VB3Land-, forstwirtschaftlicher Weg – versiegelter oder sonsti- ger gepflasterter Weg0--Sehr gering (1)

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CodeBiotoptypBiotop- wertLRT§30 BNatSchGWertstufe
VB4Waldweg – Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebunde- ner Decke3--Sehr gering (1)
VB4Waldweg – versiegelter oder sonstiger gepflasterter Weg0--Sehr gering (1)
VB5Rad- und Fußweg - unbefestigt (sand-, Erd- und Graswege)9--Mittel (3)
VB5Rad- und Fußweg - Geschotter- ter Weg oder Weg mit wasser- gebundener Decke3--Sehr gering (1)
VB5Rad- und Fußweg - versiegelter oder sonstiger gepflasterter Weg0--Sehr gering (1)

A Wälder

▪ AA2 Buchenmischwald mit einheimischen Laubbaumarten – Anteil nicht standortheimi- scher Baumarten unter 20 %

▪ AG Sonstige Laub(misch)wälder einheimischer Laubbaumarten - Anteil nicht standorthei- mischer Baumarten unter 20%

▪ AJ Fichtenwald – Anteil standortheimischer Baumarten unter 5%

Im UG finden sich in dieser Kategorie vor allem Buchenmischwälder (AA2), die sich nördlich von Berzhahn bis an das Streckenende bei Bahn-km 30 ausschließlich links der Bahntrasse befinden.

B Kleingehölze

▪ BA1 Feldgehölz aus einheimischen Baumarten – mittlere Ausprägung

▪ BB0 Gebüsch, Strauchgruppe – auf stickstoffreichen, ruderalen Standorten

▪ BB0 Gebüsch, Strauchgruppe, aus Brombeere/Kratzbeere/Himbeere

▪ BD2 Strauchhecke – aus überwiegend autochthonen Arten – junge Ausprägung (ohne Überhälter)

▪ BD2 Strauchhecke – aus überwiegend autochthonen Arten – mit Überhältern mittlerer Ausprägung

▪ BD3 Gehölzstreifen – aus überwiegend autochthonen Arten – mit Überhältern mittlerer Ausprägung

▪ BD4 Böschungshecke – aus überwiegend autochthonen Arten – mit Überhältern mittlerer Ausprägung

▪ BD5 Schnitthecke

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▪ BF2 Baumgruppe- aus überwiegend autochthonen Arten – alte Ausprägung

▪ BF2 Baumgruppe- aus überwiegend autochthonen Arten – mittlere Ausprägung

▪ BF3 Einzelbaum – aus überwiegend autochthonen Arten – alte Ausprägung

▪ BF3 Einzelbaum – aus überwiegend autochthonen Arten – mittlere Ausprägung

▪ BF3 Einzelbaum – aus überwiegend autochthonen Arten – junge Ausprägung

▪ BF3 Einzelbaum – aus überwiegend nicht autochthonen Arten – mittlere Ausprägung

Bei den Kleingehölzen handelt es sich vielfach um Einzelbäume (BF3), die nicht nur vereinzelt vor allem in Siedlungen anzutreffen sind, sondern vor allem entlang des Streckenabschnitts zwischen Berzhahn und Ländergrenze (v. a. rechts der Bahn). Sie sind hier in Grünland eingebunden, dass vor allem aus Fettwiesen (EA1) zusammengesetzt ist. Baumgruppen finden sich entweder inner- halb von Siedlungen oder an Ortsausgängen. Vor allem der Streckenabschnitt zwischen Wengen- roth und Wilmenrod (Ortseingang) rechtsseitig sowie der Abschnitt zwischen Bf. Westerburg bis Streckenende bei Bahn-km 30 wird von Gehölzstreifen geprägt.

E Grünland

▪ EA1 Fettwiese, Flachlandausbildung (Glatthaferwiese) – mäßig artenreich

▪ EA3 Fettwiese, Neueinsaat – frisches Ansaatgrünland

▪ EA3 Fettwiese, Neueinsaat – intensiv genutztes Grünland

▪ EB2 Frische bis mäßig trockene Mähweide – mäßig artenreich

▪ EC1 Nass- und Feuchtwiese – feuchtes intensiv genutztes Grünland oder Ansaatgrünland

▪ ED1 Magerwiese – mäßig artenreich

▪ EE1 Brachgefallene Fettwiese - artenarm

▪ EE2 Brachgefallene Fettweide – artenarm

Als prägender Biotoptyp in dieser Kategorie gilt die Fettwiese (EA1, EA3), die den Streckenab- schnitt zwischen Ländergrenze und Bahn-km 27,6 (südlich von Westerburg) zum Teil prägt. Wei- tere Grünlandtypen, die weniger Fläche einnehmen, finden sich lediglich entlang des Abschnitts zwischen Ländergrenze bis Willmenrod.

F Gewässer

▪ FM5 Mittelgebirgsbach – anthropogen stark beeinträchtigt – typische Ausbildung

Für Fließ- und Stillgewässervorkommen wird auf Kapitel 1 verwiesen.

H Weitere anthropogen bedingte Biotope

▪ HC3 Straßenrand – mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprä- gung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand

▪ HC4 Verkehrsrasenfläche - mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand

▪ HD2 Personenbahnhof, Haltebahnhof

▪ HD3 Bahnlinie

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▪ HD9 Brachfläche der Gleisanlage, Bahngelände – ohne wesentliche Anteile struktur-/ar- tenreicher Ausprägung

▪ HH1 Straßenböschung (Einschnitt) – mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbe- stand mittlerer bis alter Ausprägung bzw. mit extensiv gepflegtem Gehölzbestand

▪ HH1 Straßenböschung (Einschnitt) – mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand

▪ HH3 Bahnböschung (Einschnitt) - mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mittlerer bis alter Ausprägung bzw. mit extensiv gepflegtem Gehölzbestand

▪ HH3 Bahnböschung (Einschnitt) - mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand

▪ HH4 Bahnböschung (Damm) - mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mitt- lerer bis alter Ausprägung bzw. mit extensiv gepflegtem Gehölzbestand

▪ HH4 Bahnböschung (Damm) - mit artenarmer Krautschicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung bzw. mit intensiv gepflegtem Gehölzbestand

▪ HJ1 Ziergarten - strukturreich

▪ HJ1 Ziergarten - strukturarm

▪ HJ2 Nutzgarten - strukturarm

▪ HJ3 Bauerngarten – strukturreich

▪ HJ4 Gartenbrache

▪ HK2 Streuobstwiese – mit mittlerem bis altem Baumbestand

▪ HM3 Strukturarme Grünanlage, Baumbestand nahezu fehlend

▪ HM4 Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen

▪ HM5 Pflanzbeet

▪ HN1 Gebäude (z.B. Wohngebäude, Schuppen, Stallungen, Gewächshäuser)

▪ HN3 Ruine – ohne kulturhistorische Bedeutung

▪ HN4 Verfugte Mauer, Betonmauer

▪ HT1 Hofplatz mit hohem Versiegelungsgrad

▪ HT2 Hofplatz mit geringen Versiegelungsgrad – geschotterter Belag oder wassergebun- dene Decke (z.B. Ascheplatz)

▪ HT3 Lagerplatz, unversiegelt – Natursteinpflaster, unverfugt

▪ HT3 Lagerplatz, unversiegelt – geschotterter Belag oder wassergebundene Decke (z.B. Ascheplatz)

▪ HT3 Lagerplatz, unversiegelt – teilbefestigt (z.B. Rasengitter)

▪ HT4 Lagerplatz, versiegelt

▪ HT5 Lagerplatz – geschotterter Belag oder wassergebundene Decke (z.B. Ascheplatz)

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▪ HV1 Großparkplatz mit hohem Versiegelungsgrad

▪ HV3 Parkplatz

▪ HV4 Öffentlicher Platz

▪ HW Siedlungs- Industrie- und Verkehrsbrache – ohne wesentliche Anteile struktur-/arten- reicher Ausprägung

Biotope dieser Kategorie finden sich vor allem in den Siedlungsbereichen oder an Straßenquerun- gen; prägend sind hier u. a. die Ziergärten. Hauptsächlich wird das UG jedoch durch den Strecken- verlauf selbst (HD3) dominiert, an dem sich das UG orientiert.

K Saum bzw. linienhafte Hochstaudenflur

▪ KB Trockener Saum bzw. linienförmige Hochstaudenflur – naturnah oder mit wertgeben- den Merkmalen z.B. struktur- oder artenreich

▪ KB Trockener Saum bzw. linienförmige Hochstaudenflur – naturfern und sonstige hyper- trophe Standorte

▪ KC Randstreifen, Saum – naturfern und sonstige hypertrophe Standorte

Biotoptypen dieser Art sind nur vereinzelt in Siedlungsbereichen (Berzhahn, Westerburg) anzu- treffen.

L Annuellenfluren, flächenhafte Hochstaudenfluren

▪ LB1 Feuchte Hochstaudenflur, flächenhaft, sonstige Ausprägung

▪ LB2 Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft – sonstige Ausprägung

Anuellenfluren finden sich wiederkehrend vereinzelnd auf dem gesamten Streckenabschnitt wie- der. Es handelt sich vor allem um trockene Hochstaudenfluren (LB2).

V Verkehrs- und Wirtschaftswege

▪ VA1 Bundes-, Landes-, Kreisstraße

▪ VA2 Gemeindestraße

▪ VB1 Feldweg, befestigt – Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke

▪ VB2 Feldweg, unbefestigt – Sand- Erd- und Graswege

▪ VB3 Land-, forstwirtschaftlicher Weg – unbefestigt (sand-, Erd- und Graswege)

▪ VB3 Land-, forstwirtschaftlicher Weg – Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebunde- ner Decke

▪ VB3 Land-, forstwirtschaftlicher Weg – teilbefestigter Weg (z.B. Rasengitter, Spurplatten)

▪ VB3 Land-, forstwirtschaftlicher Weg – versiegelter oder sonstiger gepflasterter Weg

▪ VB4 Waldweg – Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke

▪ VB4 Waldweg – versiegelter oder sonstiger gepflasterter Weg

▪ VB5 Rad- und Fußweg - unbefestigt (sand-, Erd- und Graswege)

▪ VB5 Rad- und Fußweg - Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke

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▪ VB5 Rad- und Fußweg - versiegelter oder sonstiger gepflasterter Weg

Verkehrs- und Wirtschaftswege sind vor allem in Siedlungsbereichen erfasst worden; ab Wengen- roth bis zur Ländergrenze führen jedoch mehrfach Straßenabschnitte entlang. Hierbei handelt es sich vor allem um land- und forstwirtschaftliche Wege (VB3).

3.5.2 Bewertung

Die Biotoptypen entlang der untersuchten Strecke zwischen Bahn-km 5 – 30 in den Kreisen Lim- burg-Weilburg und Westerwald weisen ein linienhaftes Bild auf, das vor allem durch den Schot- terkörper der Bahnstrecke sowie die bahnbegleitende krautige Vegetation in den Randbereichen geprägt wird. Diversität steht zum Großteil erst hinter diesen Randbereichen an, umfasst dann jedoch verschiedenste Kategorien. Hierunter fallen auch einige nach §30 des BNatSchG ge- schützte Biotope, wie bspw. Gebüsche trockenwarmer Standorte oder Bäche mit flutender Was- servegetation (Gewässerstrukturgüteklasse 3 oder schlechter). Geschützte Ufer und Sumpfgebü- sche finden sich Gewässerüberführungen verhältnismäßig nah am Gleisbett, begleiten jedoch meist die im UG mäandrierenden Bäche. Bei einem der Bäche im UG handelt es sich um den Elb- bach, der im Bereich der Gewässerüberführung in Wilmenrod (Bahn-km 25,7) als FFH-Gebiet aus- gewiesen ist. Zusätzlich ist eine Allee in weniger als 10 m Abstand zum Gleisbett nördlich von Elz durch §25 des HeNatSchG geschützt.

Das Untersuchungsgebiet erweist sich als Mosaik von Siedlungs-, Gehölz- und Offenlandberei- chen, dass mehrfach durch Fließgewässer und einige Stillgewässer ergänzt wird. In den Siedlungs- breichen sind vor allem minderwertige, versiegelte Flächen vorzufinden, die jedoch u. a. durch Gärten und Gehölzstreifen ergänzt werden. Bei den Gehölzbereichen handelt es sich um ver- schiedenste Typen, von Einzelbäumen über Gebüsche und Feldgehölze bis hin zu Wäldern. Die Gehölze weisen verschiedenste Alterstufen auf und sind oft, jedoch nicht ausschließlich, heimisch. Offenlandbereiche umfassen u. a. Weiden, Wiesen und Äcker mit verschiedenster Nutzungsinten- sität, Artenreichtum und Feuchtigkeit.

Zwischen den einzelnen Ortschaften finden sich an vielen Stellen vor allem landwirtschaftliche Straßen - zuweilen auch Verbindungsstraßen - die zum linienhaften Bild des UG beitragen.

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4 Fazit

Avifauna

Das nachgewiesene Artenspektrum entspricht der anthropogenen Prägung und der unterschied- lichen Gehölzausstattung der Untersuchungsgebiete. Der überwiegende Teil der nachgewiesenen Arten ist als ubiquitär und hinsichtlich des Erhaltungszustands als günstig einzustufen. Vereinzelt wurden Brutreviere gehölzgebundener Arten mit höheren Ansprüchen an die Gehölzstruktur, da- runter Buntspecht, Mittelspecht, Kernbeißer und Kleiber, festgestellt. Den überwiegenden Anteil bilden jedoch gehölzbrütende Generalisten wie Amsel, Kohl- und Blaumeise sowie Mönchsgras- mücke und Kulturfolger wie Hausrotschwanz und Haussperling.

Hervorzuheben ist, dass unter den nachgewiesenen Brutvogelarten auch mehrere Arten mit un- günstigem Erhaltungszustand vertreten sind. In Hessen wurden mit Goldammer, Heckenbrau- nelle, Kernbeißer und Rotmilan Brutvogelarten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand sowie mit Stieglitz und Türkentaube Brutvogelarten mit ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand festgestellt. In Rheinland-Pfalz wurden mit Buchfink, Haussperling, Mittelspecht und Wacholder- drossel Brutvogelarten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand nachgewiesen. Vor- kommen von Arten mit ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand wurden in Rheinland-Pfalz nicht festgestellt.

Horstkartierung

Im Planungsraum wurden keine genutzten Horste festgestellt. Die Kartierung erfolgte jedoch erst im Juni und damit während der voll entwickelten Vegetationsperiode, sodass die Erfassbarkeit potenziell vorhandener Horste eingeschränkt gewesen sein kann.

Hervorzuheben ist die Fischteichanlage bei Niederzeuzheim zwischen Bahn-km 14 und 15 der Strecke 3730, welche als Nahrungshabitat für Rot- und Schwarzmilane dient, und ein potenzielles Bruthabitat beider Arten darstellt.

Amphibien

Im Untersuchungsgebiet wurden lediglich ein Besatz der Teichanlage Niederzeuzheim durch Rot- bauchunken sowie weiteren unbestimmten Amphibien nachgewiesen. Wanderbewegungen sind vor allem in Richtung der kleinen feuchteren Waldgebiete entlang des Elbbachs zu erwarten; der Gleiskörper wird in diesem Fall nicht gekreuzt.

Weitere Stillgewässer im oder in der Nähe des UG sind aufgrundvon Fischbesatz oder der fehlen- den Sonnexposition als amphibienunfreundliche Habitate einzustufen. Die Entfernung vieler Tei- che zum Vorhaben schließt eventuelle Betroffenheiten zusätzlich aus. Die Kläranlage konnte auf- grund fehlender Zugänglichkeit nicht untersucht werden.

Reptilien

Im Untersuchungsgebiet wurden vorwiegend adulte Individuen der besonders geschützten Arten Blindschleiche und Ringelnatter (nur in Hessen) sowie der streng geschützten Arten Mauerei- dechse und Schlingnatter nachgewiesen. Als Vorkommensschwerpunkt gilt der Streckenabschnitt zwischen Frickhofen/Dornburg und Berzhahn. Ein weiterer Verbreitungsschwerpunkt von Schlingnattern befindet sich außerdem nördlich von Hadamar, mindestens zwischen Bahn-km 11,7 – 12,42. Weitere Reptilienfunde kommen eher vereinzelt entlang der Strecke vor, was auf geringe Populationsdichte in diesen Streckenabschnitten hindeutet. Von essenzieller Bedeutung

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sind die linear entlang der Bestandstrasse verlaufenden Ruderal- und Gehölzstrukturen mit Mög- lichkeiten der Eiablage und Sonnmöglichkeiten. Insgesamt stellen die Strukturen an der Bahnbö- schung der Bestandsstrecke einen wichtigen Faktor zur Vernetzung dar.

Biotoptypen

Die Biotoptypen entlang der untersuchten Strecke zwischen Bahn-km 5 – 30 in den Kreisen Lim- burg-Weilburg und Westerwald weisen ein linienhaftes Bild auf, das vor allem durch den Schot- terkörper der Bahnstrecke sowie die bahnbegleitende krautige Vegetation in den Randbereichen geprägt wird. Diversität steht zum Großteil erst hinter diesen Randbereichen an, umfasst dann jedoch verschiedenste Kategorien. Darunter fallen mehrere nach §30 des BNatSchG oder §25 des HeNatSchG geschützte Biotope sowie der Elbbach als ausgewiesenes FFH-Gebiet bei der Bahn- überführung in Wilmenrod.

Das Untersuchungsgebiet erweist sich zusammenfassend als Mosaik von Siedlungs-, Gehölz- und Offenlandbereichen, dass mehrfach durch Fließgewässer und einige Stillgewässer ergänzt wird. Zwischen den einzelnen Ortschaften finden sich an vielen Stellen vor allem landwirtschaftliche Straßen - zuweilen auch Verbindungsstraßen - die zum linienhaften Bild des UG beitragen.

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5 Literatur

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Bitz, A. & Simon, L. (1996): Die neue „Rote Liste der bestandsgefährdeten Lurche und Kriechtiere in Rheinland-Pfalz“ (Stand: Dezember 1995). – In: BITZ, A.; FISCHER, K.; SIMON, L.; THIELE, R. & VEITH, M.: Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-Pfalz. – Landau (Ge- sellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V.) Bd. 2: 615-618 (zugl. Fauna Flora Rheinland-Pfalz, Beiheft 18/19).

BfN (2026) - https://www.bfn.de/daten-und-fakten/biogeografische-regionen-und-naturraeum- liche-haupteinheiten-deutschlands, zuletzt aufgerufen am 12.08.2026.

Bundesanstalt für Straßenwesen (2014) - Forschungsprogramm Straßenwesen , FE 02.0332/2011/LRB, „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zu- sammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“, Schlussbericht 2014.

Dietzen, C.; Geisen, F.; Grunwald, T.; Isselbächer, T.; Kiefer, A.; neu, A.; Roeder, M. von; Simon, L. (2025): Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz, Ministerium für Klimaschutz, Um- welt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Mainz.

Hessen (2018) - Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen (Kompen- sationsverordnung - KV)

HNLUG (2019) - Gutachten zum Bundes- und Landesstichprobenmonitoring der spätlaichenden Amphibienarten Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Wechselkröte (Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie) in Hessen, Teil II: Gelbbauchunke Bombina variegata.

Kreuziger, J., Korn, M., Stübing, S. & Eichler, L., Georgiev, K., Wichmann, L., Thorn, S. (2023): Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens, 11. Fassung, Stand Dezember 2021. – Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz & Staatliche Vogelschutz- warte Hessen, Echzell, Gießen.

LökPlan GbR (2024) - Biotoptypenkartieranleitung für Rheinland-Pfalz, Stand:05.03.2024

Ryslavy, T., Bauer H.-G., Gerlach, B., Hüppop, O., Stahmer, J., Südbeck, P. & Sudfeldt, C. (2020): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 6. Fassung. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 57, 30. September 2020.

Michling, G. (2026) - https://www.anglermap.de/angeln/steckbrief-gewaesser.php?id=teichan- lage-niederzeuzheim-hadamar-westerwald-niederzeuzheim, zuletzt aufgerufen am 12.08.2026.

Südbeck, P., H. Andretzke, S. Fischer, K. Gedeon, T. Schikore, K. Schröder & C. Sudfeldt (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Mugler-Druck, Hohenstein-Ernstthal 790 S.

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6 Anlage

6.1 Karten zu kartierter Art / Artgruppe

Die Karten zum Kartierergebnisbericht sind der Unterlage „G.016133008_Kartierbericht_Plan- werk“ zu entnehmen.

6.2 Fotodokumentation

6.2.1 Avifauna

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Abbildung 21: Untersuchungsgebiet bei HadamarAbbildung 22: Untersuchungsgebiet am Bahnhof Nieder- zeuzheim
Abbildung 23: Untersuchungsgebiet bei FrickhofenAbbildung 24: Untersuchungsgebiet am Bahnhof Wilsen- roth

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Abbildung 25: Untersuchungsgebiet am Bahnhof wes- Abbildung 26: Untersuchungsgebiet am Bahnhof terburg Steinefrenz

6.2.2 Horsterfassung

Abbildung 27: potenzielles Bruthabitat des Schwarz- und Abbildung 28: potenzielles Bruthabitat des Schwarz- Rotmilan an den Niederzeuzheimer Fischteichen und Rotmilan entlang der Strecke 3730 neben den Nie- derzeuzheimer Fischteichen, Bahn-km 14 bis 15

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6.2.3 Reptilien

Abbildung 29: Blindschleiche Abbildung 30: Schlingnattern

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