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FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VVP)
Sofortprogramm Limburg-Altenkirchen
Strecke 3730, Bf. Staffel bis Bf. Westerburg
DB InfraGO AG
Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser
G.016133008
DB Engineering & Consulting GmbH
Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1)
Hahnstraße 52
60528 Frankfurt am Main
04.09.2026
DB Engineering & Consulting
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FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VVP)
Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser
Prüf- und Freigabezeichnung für die aktuell gültige Version
| Erstellt | Fach / Qualitätsgeprüft | Fachlich freigegeben | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ort, Datum | Frankfurt am Main, 12.06.2026 | Würzburg, 06.08.2026 | Würzburg, 06.08.2026 | ||||||||
| Name | Katja Siegemund | Luka C. Repanis | Luka C. Repanis | ||||||||
| Organisation / Funktion | FD.TV-MI-P-MI-U 4 Biologin | FD.TV-MI-P-MI-U1 Projektleiter Umwelt | FD.TV-MI-P-MI-U1 Projektleiter Umwelt |
Versionen
| Version | Datum | Autor | Änderungen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.0 | 12.06.2026 | Katja Siegemung | Erstfassung |
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Inhaltsverzeichnis Seite
1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................8
2 Beschreibung der Schutzgebiete, ihrer Erhaltungsziele und der Schutzzwecke ..... 10
2.1 FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ (Gebiets-Nr.: DE-5413-301) ............................ 10
2.1.1 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebiete ........................................... 10
2.1.2 Prioritäre / nicht prioritäre Lebensräume einschließlich ihrer charakteristischen
Arten ....................................................................................................................................... 10
2.1.3 Prioritäre / nicht prioritäre Arten .......................................................................................... 11
2.1.4 Gebietsmanagementpläne .................................................................................................... 12
2.1.5 Allgemeine Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Gebiets ............................................. 12
2.1.6 Bedeutung des FFH-Gebiets ................................................................................................ 15
2.2 Vogelschutzgebiet „Westerwald“ (Gebiets-Nr.: DE-5312-401) ......................................... 15
2.2.1 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten ......................................... 15
2.2.2 Wertgebende Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie ........................................................... 16
2.2.3 Gebietsmanagementpläne .................................................................................................... 16
2.2.4 Allgemeine Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Gebietes ........................................... 17
2.2.5 Bedeutung des FFH-Gebiets ................................................................................................ 17
3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren ........................... 18
3.1 Baubedingte Wirkfaktoren .................................................................................................... 18
3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ............................................................................................... 18
3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................................................................ 19
4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ................................. 20
4.1 Baubedingte Beeinträchtigungen........................................................................................ 20
4.2 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ................................................................................. 21
4.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ................................................................................. 21
5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte ............................................ 22
6 Fazit ..................................................................................................................................... 22
7 Literaturverzeichnis ........................................................................................................ 24
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FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VVP)
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8 Anhang ............................................................................................................................... 26
8.1 Anhang 1: Standarddatenbogen .......................................................................................... 26
8.2 Anhang 2: Schutzgebietsverordnungen .............................................................................. 26
8.3 Management-/Bewirtschaftungsplan ................................................................................. 26
8.4 Sonstige Festsetzungen........................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
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Abbildungen Seite
Abbildung 1: Lage des Plangebiets in Rheinland-Pfalz entlang der Bahnstrecke 3730 ..................... 8
Abbildung 2 In türkis/rot das FFH-Gebiet Westerwälder Kuppenland ............................................. 10
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Tabellen Seite
Tabelle 1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Westerwälder Kuppenplatte. ....................................................................................................................................... 10
Tabelle 2: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH- Gebiet Westerwälder Kuppenland. ......................................................................................................................................... 11
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| Abkürzungsverzeichnis | |||
|---|---|---|---|
| AEG | Allgemeines Eisenbahngesetz | ||
| FFH | Fauna-Flora-Habiat | ||
| LRT | Lebensraumtyp | ||
| RL | Richtlinie | ||
| VP | Verträglichkeitsprüfung | ||
| VVP | Verträglichkeitsvorprüfung | ||
| VSG | Vogelschutzgebiet | ||
| VRL | Vogelschutzrichtlinie |
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DB Intern / DB Internal
1 Anlass und Aufgabenstellung
Auf der Strecke 3730 (Limburg-Altenkirchen) zwischen dem Bahnhof Staffel und Westerburg wer- den im Rahmen einer Sofortmaßnahme neue Kabelkanäle, -querungen, Schalthäuser, Signalstand- orte und Baueinrichtungsflächen (BE-Flächen) geplant.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz befindet sich das Vorhaben im Westerwaldkreis. Die betroffenen Streckenabschnitte befinden sich zwischen Bahn-km 22,8 bis Bahn-km 28,4 zwischen den Bahnhö- fen Wilsenroth und Westerburg auf der Strecke 3730.
Das Vorhaben befindet sich in Rheinland-Pfalz innerhalb der kontinentalen naturräumlichen Haupteinheit D39 „Westerwald“ und verläuft durch den Naturraum „Oberwesterwälder Kuppen- land“ (323.1). Östlich der Strecke verläuft der Elbbach weitestgehend parallel zur Strecke hinaus über die Landesgrenze Hessen und Rheinland-Pfalz und kreuzt die Strecke schließlich bei Wilmen- rod.
Abbildung 1: Lage des Plangebiets in Rheinland-Pfalz entlang der Bahnstrecke 3730
Im Zuge der Baumaßnahme ergeben sich baubedingte und anlagebedingte Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Bestandteil der Planung ist daher ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) auf Grundlage der §§ 14 und 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie ein Fachbeitrag Arten- schutz.
Das Vorhaben liegt in der Nähe folgender Natura 2000-Gebiete:
FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ (Gebiets-Nr.: DE-5413-301) – 278,91 ha
VSG „Westerwald“ (Gebiets-Nr.: DE-5312-401) - 28.948 ha
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DB Intern / DB Internal
Aufgabe der vorliegenden FFH-Vorprüfung ist es festzustellen, ob die Natura 2000-Gebiete „Wes- terwälder Kuppenland“ (Gebiets-Nr.: DE-5413-301) und „Westerwald“ (Gebiets-Nr.: DE-5312-401) von dem Vorhaben betroffen sein können und hierdurch erhebliche Beeinträchtigungen der Erhal- tungsziele zu erwarten sind.
Verfahren nach § 18 AEG sind im Rahmen einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VVP) zu bewerten, wenn im Einwirkbereich ein FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet (VSG) vorliegt. Natura 2000-Gebiete (oder auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, FFH-Gebiete) sind als Schutzgebietsnetz aus Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) definiert, die durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) vom 21. Mai 1992 (92/43/EWG) und der EU-Vogelschutz- richtlinie (VRL) 30. November 2009 (2009/147/EG) festgeschrieben sind.
Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsvorprüfung befasst sich mit der gemäß § 34 BNatSchG defi- nierten Prüfanforderung, ob Wirkfaktoren des betrachteten Vorhabens, auch in Verbindung mit dem Zusammenwirken Weiterer und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG) und/oder der für den Schutzzweck (inkl. nationaler Schutzziele § 20 Abs. 2 BNatSchG) maßgeblichen Bestandteile eines Natura 2000-Gebietes führen können.
Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsvorprüfung befasst sich mit der gemäß § 34 BNatSchG defi- nierten Prüfanforderung, ob Wirkfaktoren des betrachteten Vorhabens, auch in Verbindung mit dem Zusammenwirken Weiterer und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG) und/oder der für den Schutzzweck (inkl. nationaler Schutzziele § 20 Abs. 2 BNatSchG) maßgeblichen Bestandteile eines Natura 2000-Gebietes führen können.
Die erforderlichen Angaben für die FFH-Vorprüfungen erfolgen auf Grundlage
• vorhandener Daten zum Vorkommen von Lebensräumen und Arten (Standard-Datenbögen, Grunddatenerfassungen, Fachgutachten),
• der Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die FFH-Gebiete,
• der ermittelten Konfliktsituation des zugehörigen LBP,
• Erfahrungswerten zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen.
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DB Intern / DB Internal
2 Beschreibung der Schutzgebiete, ihrer Erhaltungsziele und der Schutz- zwecke
2.1 FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ (Gebiets-Nr.: DE-5413-301)
Das FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ ist insgesamt 3.183 ha groß, von denen ca. 59 ha die Ausprägung eines Lebensraumtyps nach Anhang I FFH-RL (gemäß Standard-Datenbogen) aufwei- sen. Das Gebiet liegt in der naturräumlichen Obereinheit D 39 Westerwald, Untereinheiten 322 Ho- her Westerwald, 323 Oberwesterwald und 324 Niederwesterwald.
Das FFH-Gebiet weist die für den Westerwald typischen Landschaftsausschnitte auf, wie u.a. Mäh- wiesen mit Schmetterlingsvorkommen, Tongruben mit vor allem für Amphibien bedeutsamen Still- gewässerbiotopen und Buchenwälder mit Fledermausvorkommen. Flächenmäßig vorherrschende Lebensraumtypen nach Anhang I im Gebiet sind zum einen Waldmeister-Buchenwald (9130) mit 331,33 ha, Magere Flachland-Mähwiesen (6510) mit 240,89 ha Fläche und Hainsimsen-Buchenwald (9110) mit 184,87 ha.
Abbildung 2 In türkis/rot das FFH-Gebiet Westerwälder Kuppenland
2.1.1 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebiete
Es befindet sich ein weiteres Natura 2000-Gebiete in der unmittelbaren Umgebung. Ein süd-westli- che gelegenes Teilgebiet liegt ca. 500 m von dem FFH-Gebiet „Montabauerer Höhe“ (FFH-5512- 301) entfernt. Das FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ überschneidet sich in Teilen mit dem VSG „Westerwald“ (DE- 5312-401), insbesondere im Bereich Bellingen – Guckheim – Weroth – Oberahr.
2.1.2 Prioritäre / nicht prioritäre Lebensräume einschließlich ihrer charakteristischen Arten
Das FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ weist folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2016):
Tabelle 1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Westerwälder Kuppenplatte.
| Code | Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie | Fläche | Erhaltungszu- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [ha] | stand | ||||||
| 3150 | Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Mag- nopotamions oder Hydrocharitions | 0,55 | B | ||||
| 3260 | Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion | 3,35 | B | ||||
| 4030 | Trockene europäische Heiden | 1,00 | C | ||||
| 6230* | Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden | 4,03 | B | ||||
| 6410 | Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) | 8,78 | C |
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DB Intern / DB Internal
| 6430 | Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe | 5,00 | B |
|---|---|---|---|
| 6510 | Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, San- guisorba officinalis) | 240,89 | C |
| 8150 | Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas | 0,19 | B |
| 8220 | Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation | 0,22 | C |
| 8230 | Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation (Sedo-Scleran- thion, Sedo albi-Veronicion dillenii) | 2,00 | C |
| 9110 | Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) | 184,87 | B |
| 9130 | Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) | 331,33 | C |
| 9160 | Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) | 8,04 | C |
| 9170 | Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) | 10,00 | C |
| 9180* | Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) | 1,40 | C |
| 91E0* | Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno padion, Alnion incanae, Salicion albae) | 1,02 | C |
- Prioritärer Lebensraumtyp
2.1.3 Prioritäre / nicht prioritäre Arten
Die folgenden Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie kommen im FFH-Gebiet Westerwälder Kup- penland vor (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2016):
Tabelle 2: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH- Gebiet Westerwälder Kuppenland.
| Code | Wissenschaftlicher Name | Deutscher Name | Erhaltungszu- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| stand | |||||
| 1193 | Bombina variegata | Gelbbauchunke | A | ||
| 6965 | Cottus gobio | Groppe | C | ||
| 1096 | Lampetra planeri | Bachneunauge | C | ||
| 4038 | Lycaena helle | Blauschillernder Feuerfalter | B | ||
| 1061 | Maculinea nausithous | Dunkler Wiesenknopf-Amei- senbläuling | A |
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| 1059 | Maculinea teleius | Heller Wiesenknopf-Ameisen- bläuling | A |
|---|---|---|---|
| 1323 | Myotis bechsteinii | Bechsteinfledermaus | B |
| 1324 | Myotis myotis | Großes Mausohr | A (Überwinte- rung) |
| 1324 | Myotis myotis | Großes Mausohr | B (Sammlung) |
| 1166 | Triturus cristatus | Kamm-Molch | B |
- Prioritäre Art
2.1.4 Gebietsmanagementpläne
Für das FFH-Gebiet Westerwälder Kuppenplatte liegt ein Bewirtschaftungsplan aus dem Jahr 2017 vor (Schmidt, et al., 2017). Dieser enthält fachliche Grundlagen sowie konkrete Maßnahmen und Hinweise zu deren Umsetzung. Der Managementschwerpunkt im FFH-Gebiet liegt auf den Vorkom- men der Gelbbauchunke und des Kammmolchs in den Tongruben sowie den beiden Wiesenknopf- Ameisenbläulingen in den Grünlandflächen. Die Maßnahmen konzentrieren sich entsprechend auf die Entwicklung von Gewässerlebensräumen und die extensive Pflege artenreicher Grünlandberei- che. Ziel ist die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands dieser Arten und ihrer Lebensräume. Da keine unmittelbaren Eingriffe in das FFH-Gebiet stattfinden und die Umsetzung des Bewirtschaf- tungsplans durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird, wird nicht genauer auf den Bewirtschaf- tungsplan eingegangen, sondern nur auf diesen verwiesen.
2.1.5 Allgemeine Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Gebiets
Allgemeine Erhaltungsziele des FFH-Gebiets sind nach Landesverordnung (SGD Nord, 2017) der Er- halt oder die Wiederherstellung:
• von nicht intensiv genutztem Grünland und artenreichen Mähwiesen, Mager- und Borstgras- rasen,
• von Schmetterlingsvorkommen (insbesondere Maculinea ssp.) sowie von Pfeifengraswiesen,
• von kleinräumigen artenreichen Biotopmosaiken,
• von Buchen- und lichten Eichen-Hainbuchenwäldern,
• eines Systems aktiver Abgrabungsstätten als Lebensräume für Gelbbauchunke und Kamm- molch in ausgewiesenen Abgrabungsflächen,
• der natürlichen Fließgewässerdynamik an den Bächen,
• von Fledermauswochenstuben.
Im Bewirtschaftungsplan (Schmidt et al. 2017) finden sich Erhaltungsziele für vernetzte Biotopsys- teme und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung:
Erhaltungsziele der vernetzten Biotopsysteme
Wälder mittlerer Standorte
Ziel für diese vor allem mit Fichtenforsten bewachsenen Strukturen sind der Erhalt und die Entwick- lung von Altholzinseln, sowie die Entwicklung von Gehölzsäumen bzw. von Bachuferwäldern.
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Natürliche Waldgesellschaften auf Sonderstandorten
Ziele sind die Erhaltung und Entwicklung von Bruch- und Sumpfwäldern, als auch von Ge- steinshaldenwäldern.
Magere Wiesen und Weiden mittlerer Standorte
Angestrebt wird die Sicherung von Goldhaferwiesen sowie Nasswiesengesellschaften. Ergänzend ist die Entwicklung eines Mosaiks aus trocken-mageren sowie feuchten bis nassen Grünlandbiotopen vorgesehen.
Nass- und Feuchtwiesen
Artenreiche Nass- und Feuchtwiesen sollen erhalten und entwickelt werden, wobei die Lebens- raumansprüche charakteristischer Tierarten berücksichtigt und Biotopverbundstrukturen gefördert werden.
Borstgrasrasen und Zwergstrauchheiden
Diese stark rückläufigen und naturschutzfachlich wertvollen Biotoptypen stehen im Fokus von Er- haltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Röhrichte und Großseggenriede
Vorhandene Bestände werden gesichert und in ihrer Entwicklung unterstützt.
Halbtrockenrasen
Die Vorkommen dieses Biotoptyps sollen erhalten und weiterentwickelt werden.
Streuobstwiesen
Als strukturreiche Elemente der Kulturlandschaft werden die Bestände erhalten und gefördert.
Huteweiden
Dieses kulturhistorisch und naturschutzfachlich bedeutende Biotop soll bewahrt und weiterentwi- ckelt werden.
Offenland-Biotopverbund
Durch extensiv genutzte Flächen und Trittsteinbiotope werden barrierearme Vernetzungsstrukturen entwickelt.
Fließgewässer
Naturnahe Gewässerabschnitte bleiben erhalten; zugleich wird der naturnahe Zustand durch die Verbesserung von Gewässerstruktur, Auenbereichen und Wasserqualität wiederhergestellt.
Stillgewässer
Strukturreiche Stillgewässer werden gesichert und ihre natürliche Vegetation sowie Fauna geför- dert.
Abgrabungsflächen
Diese sekundären Lebensräume mit Gewässern und Rohbodenstandorten sollen erhalten und wei- terentwickelt werden.
Stollen
Auch diese speziellen Lebensräume werden in ihrem Bestand gesichert und ökologisch aufgewertet.
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Erhaltungsziele der Arten aus Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Westerwälder Kup- penplatte
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) und Dunkler Wiesenknopf-Ameisen- bläuling (Maculinea nausithous)
Erhaltungsziel ist die Sicherung und Entwicklung magerer Grünlandstandorte mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) als obligater Nahrungspflanze. Die Habitate sollen in ihrer Funktion als Fortpflanzungs- und Entwicklungsraum der Arten erhalten bleiben. Dafür erforderlich ist die Sicherung einer extensiven Grünlandbewirtschaftung ohne zusätz- liche Stickstoffdüngung sowie eine an den Entwicklungszyklus der Wirtspflanze angepasste Nutzung.
Die Struktur- und Habitatvielfalt im Grünland ist zu erhalten, insbesondere durch die Sicherung kleinräumiger Übergangsstrukturen (z. B. Gräben, Böschungen, Geländekanten), die als Vernet- zungselemente fungieren. Die Stabilität der Populationen ist von der Erhaltung der Wirtsameisen (Myrmica scabrinodis, M. rubra) abhängig, deren Lebensräume in geeigneten Grünlandstrukturen zu sichern sind. Die Artvorkommen sind als Teil eines Metapopulationsgefüges zu bewerten, wodurch die funktionale Vernetzung von Teilhabitaten von zentraler Bedeutung ist.
Diese sekundären Lebensräume mit Gewässern und Rohbodenstandorten sollen erhalten und wei- terentwickelt werden.
Gelbbauchunke (Bombina variegata) und Kammmolch (Triturus cristatus)
Ziel ist der Erhalt und die Entwicklung eines Habitatmosaiks aus temporären und permanenten Still- gewässern in Abgrabungs- und Offenlandbereichen.
Die Gelbbauchunke ist auf vegetationsarme, flache Kleingewässer angewiesen, während der Kamm- molch strukturreichere, größere Stillgewässer bevorzugt. Beide Arten benötigen ein räumlich und zeitlich dynamisches Gewässerangebot innerhalb der Landschaft. Für den Kammmolch ist der Erhalt fischfreier Gewässer von besonderer Bedeutung, da Fischbesatz zu erheblichen Populationsverlus- ten führen kann.
Abgrabungsflächen besitzen eine hohe Bedeutung als Sekundärlebensräume, da dort regelmäßig neue Gewässerstrukturen entstehen. Diese dynamischen Habitatentwicklungen sind im Rahmen der Nutzung als potenziell funktional für den Fortbestand der Arten zu bewerten.
Auch angrenzende Offenland- und Waldstrukturen stellen essenzielle Landlebensräume dar und sind in ihrer Habitatfunktion zu erhalten.
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Erhaltungsziel ist die Sicherung großflächiger, zusammenhängender Laubwaldgebiete sowie die Er- haltung bekannter Quartierstrukturen in Gebäuden und unterirdischen Hohlräumen.
Von zentraler Bedeutung ist das Vorhandensein alter Waldbestände mit geeigneten Baumhöhlen als Sommerquartiere. Alt- und Totholzstrukturen sind als Habitatbestandteile für die Art wesentlich.
Die Art nutzt insbesondere strukturarme, hallenartige Waldtypen als Jagdhabitat, deren kontinuier- liche Verfügbarkeit im Landschaftsraum gewährleistet sein muss. Die Habitatfunktion der Wälder ist im Zusammenhang mit ihrer naturnahen Entwicklung zu bewerten.
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Ziel ist die Sicherung strukturreicher, alter Laub- und Mischwälder mit ausreichender Flächengröße und Habitatkontinuität.
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Die Art ist stark an naturnahe, höhlenreiche Waldstrukturen gebunden. Ein hoher Anteil an Alt- und Totholz sowie das Vorkommen geeigneter Quartierbäume sind entscheidend für die Habitatfunk- tion. Die Bechsteinfledermaus ist auf großflächig zusammenhängende Waldlebensräume angewie- sen, die eine stabile Populationsentwicklung ermöglichen. Die Habitatqualität ist eng mit der natür- lichen Waldentwicklung und Strukturdiversität verknüpft.
Groppe (Cottus gobio) und Bachneunauge (Lampetra planeri)
Erhaltungsziel ist die Sicherung naturnaher Fließgewässer mit strukturreicher Sohle, guter Wasser- qualität und natürlicher Dynamik.
Die Groppe reagiert empfindlich auf erhöhte Nährstoff- und Schwebstofffrachten, die die Habitat- qualität und Sauerstoffverfügbarkeit im Benthos beeinträchtigen können.
Für beide Arten ist die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer von zentraler Bedeutung, da sie Wander- und Austauschbewegungen innerhalb des Gewässersystems ermöglicht. Barrieren im Gewässerverlauf können die Populationsvernetzung erheblich beeinträchtigen.
Das Bachneunauge weist vergleichbare Habitatansprüche auf, reagiert jedoch besonders sensibel auf morphologische Eingriffe im Gewässerbett.
2.1.6 Bedeutung des FFH-Gebiets
Laut Standarddatenbogen des FFH-Gebiets Westerwälder Kuppenland sind die allgemeinen Merk- male des Gebiets geprägt durch 2 % anderes Ackerland (N15), % Binnengewässer (stehend und flie- ßend) (N06), 3 % Trockenrasen, Steppen (N09), sowie 53 % feuchtes und mesophiles Grünland (N10).
Das Gebiet ist durch ein typisches, eng verzahntes Mosaik aus Grünland-, Wald- und Gewässerle- bensräumen des Westerwaldes geprägt. Besonders die extensiv genutzten Mähwiesen sind als Le- bensraum für Schmetterlinge, insbesondere Arten der Gattung Maculinea, von hoher Bedeutung. Die großflächigen Laubwälder mit altholzreichen Beständen bieten geeignete Habitatstrukturen für Fledermäuse, die sowohl Quartiere in Baumhöhlen nutzen als auch in den angrenzenden Waldstruk- turen jagen. Von besonderer Relevanz sind zudem die Stillgewässer in den Abgrabungs- und Ton- grubenbereichen, die als dynamische Sekundärlebensräume insbesondere für Amphibien wie Gelb- bauchunke und Kammmolch wichtige Reproduktionshabitate darstellen. Ergänzend tragen streu- und extensiv genutzte Wiesen sowie unterschiedlich alte Tongruben zur Habitatvielfalt und zum Bi- otopverbund im Gebiet bei.
2.2 Vogelschutzgebiet „Westerwald“ (Gebiets-Nr.: DE-5312-401)
Das Vogelschutzgebiet erstreckt sich mit 28.980 ha über die Landkreise Altenkirchen und Wester- waldkreis und befindet sich naturräumlich in den Haupteinheiten D39 Westerwald und D38 Ber- gisch-Sauerländisches Gebirge.
Das Gebiet umfasst strukturreiche Mittlgebirgsregionen mit Nass- und Feuchtwiesen, Wiesen mitt- lerer Standorte sowie Feuchtwiesenbrachen, Säumen, Feldgehölzen, ausgedehnten Wäldern, z. T. Niederwäldern, Steinbrüchen, Tongruben und Bächen.
2.2.1 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten
Das VSG „Westerwald“ überschneidet sich im Süden mit Teilen des FFH-Gebiets „Westerwälder Kuppenland“ (DE-5413-301), im Osten und Norden mit den FFH-Gebieten „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“ (DE-5314-304) und „Wälder am Hohenseelbachkopf“ (DE- 5213-301), mittig mit dem FFH-Gebiet „Neunkhausener Plateau“ (DE-5213-401) sowie dem FFH-
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Gebiet und gleichnamigen VSG „Westerwälder Seenplatte“ (DE-5412-301 & DE-5412-401) und im Westen mit dem FFH-Gebiet „Unterwesterwald bei Herschbach“ (DE-5312-301).
2.2.2 Wertgebende Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie
Das VSG weist gemäß Standarddatenbogen folgende wertgebende, nachgewiesene Vogelarten ge- mäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG auf (LFU Rheinland-Pfalz 2010):
| Code | Wissenschaftlicher Name | Deutscher Name | Erhaltungszu- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| stand | |||||
| A223 | Aegolius funereus | Raufußkauz | - | ||
| A229 | Alcedo atthis | Eisvogel | - | ||
| A257 | Anthus pratensis | Wiesenpieper | B | ||
| A104 | Bonasa bonasia | Haselhuhn | - | ||
| A215 | Bubo bubo | Uhu | - | ||
| A030 | Ciconia nigra | Schwarzstorch | - | ||
| A122 | Crex crex | Wachtelkönig | - | ||
| A236 | Dryocopus martius | Schwarzspecht | - | ||
| A153 | Gallinago gallinago | Bekassine | B | ||
| A338 | Lanius collurio | Neuntöter | - | ||
| A653 | Lanius excubitor | Raubwürger | - | ||
| A073 | Milvus migrans | Schwarzmilan | - | ||
| A074 | Milvus milvus | Rotmilan | - | ||
| A072 | Pernis apivorus | Wespenbussard | - | ||
| A238 | Dendrocopos medius | Mittelspecht | - | ||
| A234 | Picus canus | Grauspecht | - | ||
| A718 | Rallus aquaticus | Wasserralle | - | ||
| A275 | Saxicola rubetra | Braunkehlchen | B |
2.2.3 Gebietsmanagementpläne
Bewirtschaftungspläne zum VSG „Westerwald“ sind bisher keine veröffentlicht.
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2.2.4 Allgemeine Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Gebietes
Die Erhaltungsziele richten sich laut Steckbrief zum Gebiet nach der Erhaltung und Wiederherstel- lung der der natürlichen Gewässer- und Uferzonendynamik, ihrer typischen Lebensräume und -ge- meinschaften sowie der Gewässerqualität. Außerdem ist die Erhaltung und Wiederherstellung von Laub- und Mischwald sowie Grünland unterschiedlicher Nutzungsintensitäten anzustreben (LFU Rheinland-Pfalz 2010). Da bisher keine Bewirtschaftungspläne für das Gebiet veröffentlicht wurden, sind für die ausgewiesenen Vogelarten keine spezifischen Erhaltungsziele formuliert. Allgemein gel- ten als Erhaltungsziele eines EU-Vogelschutz-Gebietes die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für die in Anhang I der Richtlinie genannten Vogelarten von gemein- schaftlicher Bedeutung sowie für die nach Art. 4 Abs. 2 geschützten gefährdeten Zugvogelarten.
2.2.5 Bedeutung des FFH-Gebiets
Das VSG gilt gemäß SDB landesweit als eines der wichtigsten Brutvorkommen von Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu und Raufußkauz und als das wichtigste Brutgebiet für Neuntöter, Haselhuhn, Wie- senpieper und Braunkehlchen (LFU Rheinland-Pfalz 2010).
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3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren
Auf der Strecke 3730 (Limburg-Altenkirchen) zwischen dem Bahnhof Staffel und Westerburg wer- den im Rahmen einer Sofortmaßnahme neue Kabelkanäle, -querungen, Schalthäuser, Signalstand- orte und Baueinrichtungsflächen (BE-Flächen) geplant. Im Folgenden werden die geplanten Maß- nahmen entlang des in Rhenland-Pfalz gelegenen Streckenabschnitts zwischen Bahnhof Wilsenroth und Westerburg beschrieben.
Im Zuge des Bauvorhabens ergeben sich bau- und anlagebedingte Eingriffe in Natur und Landschaft außerhalb von Natura 2000-Gebieten durch folgende Baumaßnahmen:
▪ Neubau von Kabelkanälen und -querungen: Entlang der in Rheinland-Pfalz befindlichen Stre- cke 3730 werden ca. 4,5 km neue Kabelkanäle gebaut. Die Kabelkanäle haben eine Breite von 0,5 m. Der Neubau der Kabelkanäle findet gleisgebunden statt, weshalb keine zusätzli- chen Flächen als Baufeld beansprucht werden. Die Kabelquerungen werden bei einem Rohr im unterirdischen Rohrvertrieb und bei mehr als einem Rohr im Rahmen einer offenen Bau- weise durchgeführt.
▪ Neubau von Signalstandorte: Für Signalstandorte sind Betonfüße von 0,6 x 0,5 m geplant. Für die Signale sind in erster Linie Rammrohrgründungen und bei nicht rammfähigen Böden Flachgründungen mit Betonfertigteilfundamenten vorgesehen.
▪ Die BE-Flächen werden über das bestehende Straßennetz erschlossen, weshalb keine zusätz- lichen Zuwegungen herzustellen sind. Ebenso findet der Neubau der Kabelkanäle gleisgebun- den statt, weshalb keine zusätzlichen Flächen als Baufeld beansprucht werden. Zusätzlich werden vier Flächen im Rahmen des Vorhabens als BE-Flächen genutzt: Drei der BE-Flächen befinden sich in Westerburg im Bereich der Bahnhofstraße. Die Fläche nördlich der Bahn- hofstraße weist eine Fläche von ca. 696 m2 auf, die beiden Flächen südlich der Bahnhofstraße bzw. östlich der Strecke haben eine Fläche von ca. 278 m2 bzw. 320 m2. Eine weitere BE- Fläche befindet sich bei Steinefrenz und weist eine Fläche von ca. 3.576 m2 auf.
Die hier beschrieben Bauarbeiten finden im Rahmen des Sofortprogramms Limburg – Altenkirchen statt, beschränken sich jedoch nur auf die Bereiche des 1. Bauabschnitt zwischen Limburg und Westerburg.
3.1 Baubedingte Wirkfaktoren
Durch den Neubau der Kabelkanäle und -querungen sowie der Signalstandorte ergeben sich fol- gende baubedingte Wirkfaktoren:
▪ Vegetationsrückschnitte und Rodungen in den vom Eingriff betroffenen Bereichen (haupt- sächlich im Bereich der BE-Flächen)
▪ Temporäre Flächeninanspruchnahmen durch BE-Flächen
▪ Emissionen während der Bauphase durch Fahrzeug- und Maschinenaktivität: Erschütterun- gen (insbesondere durch die Rammrohrgründungen), Lärm, Staub und Abgase sowie Schadstoffeinträge in Boden sowie Lichtemissionen während geplanter Nachtarbeiten
▪ optische Störreize aufgrund menschlicher Aktivitäten, Fahrzeugverkehr und Baumaschinen- einsatz
3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren
Durch den Neubau der Kabelkanäle und -querungen sowie der Signalstandorte ergeben sich fol- gende anlagebedingte Wirkfaktoren:
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▪ Neue Flächeninanspruchnahmen an den Signalstandorten und den Kabelkanälen
3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Durch das Vorhaben entstehen keine betriebsbedingten Wirkfaktoren, da es zu keiner Takterhö- hung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder Streckenausbau kommt.
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4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben
4.1 Baubedingte Beeinträchtigungen
Durch das Vorhaben treten hauptsächlich baubedingte Beeinträchtigungen auf, welche sich insbe- sondere in Form von Staub-, Lärm- und Erschütterungsimmissionen äußern. Diese sind vorüberge- hend und hauptsächlich lokal entlang der Strecke 3730 begrenzt. Bei Wilmenrod überschneidet sich der Planungsraum mit dem FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“. Der als LRT 3260 geschützte Elbbach verläuft unterhalb der Gleise entlang des Ortsrandes von Wilmenrod. In unmittelbarer Nähe ist der Neubau von Kabelkanälen und -querungen geplant, welche jedoch auf den Gleisbereich be- grenzt sind und nicht in das Gewässer sowie die Auenbereiche eingreifen. Durch die Bauarbeiten können Staub- und Abgasimissionen anfallen, welche aufgrund des geringen und lokalen Flächen- eingriffs entlang der Gleise und der bereits bestehenden Vorbelastung durch den Straßenverkehr Wilmenrods zu keiner erheblichen Verschlechterung der Wasserqualität des Elbbachs führen. Somit ist auch von keinem Konflikt mit den Erhaltungszielen der Groppe und des Bachneunauges auszuge- hen. Da das Vorhaben entlang der Strecke 3730 über 2 km von den weiteren ausgewiesenen Le- bensraumtypen des FFH-Gebiets „Westerwälder Kuppenland“ entfernt ist und eine Vorbelastung durch den Bahnverkehr besteht, ist mit keiner Beeinträchtigung des restlichen FFH-Gebiets und der darin vorkommenden Arten des Anhang I der FFH-Richtlinie zu rechnen.
Das Vorhaben findet außerhalb des VSGs „Westerwald“ statt, somit kommt es zu keinen Flächen- verlusten des Schutzgebiets oder zu direkten Beeinträchtigungen der Brut-, Rast- und Nahrungsha- bitate der wertgebenden Vogelarten. In der Umgebung von Wilmenrod befinden sich ab einem Ab- stand von ca. 100 m zur Strecke 3730 die nächstgelegenen Flächen des VSGs, welche potenziell von Lärm- und Erschütterungsimmissionen sowie weiteren Störreizen betroffen sein können. Artnach- weise der ausgewiesenen Vogelarten des VSGs finden sich jedoch keine in den relevanten Gebieten (LANIS, Artenanalyse 2026). Bei den besagten Flächen handelt es sich um Mischwaldbestände und Grünlandflächen, die potenziell Brut- und Nahrungshabitate des Rotmilans, Grau-, Schwarz- und Mittelspechts darstellen können. Aufgrund der Vorbelastung durch den Bahnverkehr entlang der Strecke 3730 und der lokal und temporär stattfindenden Bauarbeiten ist jedoch von keinem Konflikt mit Erhaltungsziele dieser Arten auszugehen. Die Flächen bleiben auch nach der Baumaßnahme als Brut- und Nahrungshabitate für die Zielarten bestehen.
Bei dem Bauvorhaben kommt es zu temporären Flächeninanspruchnahmen durch die Einrichtung von BE-Flächen außerhalb von den genannten Natura 2000-Gebieten, sowie zu Gehölzrodungen in deren unmittelbarer Umgebung. Bei den BE-Flächen handelt es sich zum einen um drei Flächen im Bahnhofsbereich in Westerburg, welche sich auf bereits versiegeltem Boden und stark anthropogen geprägter Umgebung befinden. Eine weitere BE-Fläche ist am Bahnhof Steinefrenz geplant, welche ebenfalls auf bereits stark verdichtetem Boden eingerichtet wird und sich in ca. 300 m Entfernung zur nächstgelegenen Fläche des FFH-Gebiets „Westerwälder Kuppenland“ befindet. Im Bereich der BE-Flächen im weiteren Umfeld befinden sich keine Biotoptypen, welche der kennzeichnenden Le- bensraumtypen der Natura 2000-Gebiete zuzuordnen sind. Folglich werden keine Flächen eines Le- bensraumtyps beansprucht. Weiterhin befinden sich im Bereich der BE-Flächen keine geeigneten Brut- und Raststätten der Zielarten des VSGs „Westerwald“. Die im Rahmen der Bauarbeiten not- wendigen Rodungs- und Rückschnittarbeiten werden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Schonfrist durchgeführt, womit auch ein potenzieller Konflikt mit den Erhaltungszielen des Vogel- schutzgebiets und der darin vorkommenden, wertgebenden Arten auszuschließen ist.
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4.2 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen
Entlang der Strecke 3730 sind neue Signalstandorte auf Betonfüßen geplant, welche zu anhaltenden Flächeninanspruchnahmen und -versiegelungen führen. Da die Signale jeweils mit einer Fläche von ca. 0,3 m2 einen geringen Flächenverbrauch aufweisen und die Standorte sich im bereits anthropo- gen überformten Gleisbereich außerhalb der Natura 2000-Gebiete befinden, ist von keiner anlage- bedingten Beeinträchtigung des FFH-Gebiets und des VSGs auszugehen.
4.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Das Bauvorhaben führt nicht zu einer Veränderung der Fahrwegkapazitäten. Durch das Bauvorha- ben ergeben sich daher keine betriebsbedingten Auswirkungen und somit auch keine Beeinträchti- gung für das FFH-Gebiet und das VSG.
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5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Im Untersuchungsraum sind keine weiteren Pläne oder Projekte bekannt, die hinsichtlich ihrer Wirkungen in eine Betrachtung möglicher Summationseffekte einzubeziehen wären. Vor diesem Hintergrund ergeben sich keine Anhaltspunkte für kumulative oder synergetische Wirkungen mit dem vorliegenden Vorhaben. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets durch das Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten können somit ausgeschlossen wer- den.
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6 Fazit
Im Ergebnis der FFH-Vorprüfung sind Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets „Westerwälder Kuppenland“ sowie des Vogelschutzgebiets „Westerwald“ auszuschließen. Die für das Vorhaben festgesetzten Maßnahmen im LBP dienen zum Ausschluss von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 (1) BNatSchG in Bezug auf Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und auf euro- päische Vogelarten. Die für die FFH-Vorprüfung relevanten Anhang I Lebensräume und Anhang II Arten der FFH-Richtlinie sowie die Vogelarten des Anhang I und Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutz- richtlinie werden nicht beeinträchtigt bzw. kommen innerhalb des vorliegenden Verfahrensab- schnitts nicht vor.
Im Hinblick auf die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete ist das Vorhaben als zulässig zu bewer- ten.
Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung von Erhaltungszielen kann ausgeschlossen werden.
Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen ist nicht erforderlich.
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7 Literaturverzeichnis
ArtenAnalyse (2026): Artenanalyse Rheinland Pfalz, https://artenanalyse.net/artenanalyse/ (letzter Aufruf 13.05.2026)
MVBW (2004): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). Bonn : Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Bundesamt für Naturschutz (2022): Fachinformationssystem FFH-VP-Info: Raumbedarf und Aktionsräume von Arten. 2022.
Eisenbahn-Bundesamt (2022): Umwel-Leitfaden für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung und Plangenehmigung. Teil IV. Die FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmegenehmigung. Bonn : Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union (2009): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (RL über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten –2009/147/EG) vom 30. November 2009 (ABl. L 20, S. 7).
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (2010): Steckbrief zum Vogelschutzgebiet. 5312-401 – Westerwald, https://natura2000-bwp-sb.naturschutz.rlp.de/steckbrief_gebiete (letzter Aufruf 12.05.2026)
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (2019): Standard-Datenbogen FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ (DE-5413-301), Datum der Erstellung: April 2000. Aktualisierung: Mai 2019, Mainz
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (2010): Standard- Datenbogen VSG „Westerwald“ (DE-5312-401), Datum der Erstellung: Januar 2008. Aktualisierung: Mai 2010, Oppenheim
LANIS (2026): Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php (letzter Aufruf 13.05.2026)
Lambrecht, H. und Trautner, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen. Hannover, Filderstadt : Bundesamtes für Naturschutz, 2007. FuE- Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004.
Lambrecht, H., et al. (2004): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH- Verträglichkeitsuntersuchung. Hannover, Filderstadt, Stuttgart, Bonn : Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz, FFH-Prüfung. April 2004. FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 801 82 130 [unter Mitarb. von M. RAHDE u. a.]. – Endbericht: 316 S..
Rat der Europäischen Union (2003): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora – Fauna und Habitat (FFH-)- Richtlinie. ABl. EG Nr. L 206, S. 7) zuletzt geändert durch die Beitrittsakte (2003) ABl. 2003. EG Nr. L 236 v. 23.09.2003, S. 676.
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—. 1997. Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. 1997. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe L 305: 42-65.
Petersen, B., et al. (2004): Das Europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bonn : s.n., 2004. Bd. 2. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/2.
Schmidt, E.; Schiefenhövel P. (2017): Bewirtschaftungsplan. Teil B: Maßnahmen. FFH 5413-301 „Westerwälder Kuppenland“, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Hrsg.), Koblenz
Ssymank, A., U. Hauke, U. Rückriem, C. & Schröder, E. (1998): Das europäische Schutzgebiets- system NATURA2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53, Bonn-Bad Godesberg.
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8 Anhang
8.1 Anhang 1: Standarddatenbogen
8.2 Anhang 2: Schutzgebietsverordnungen
8.3 Management-/Bewirtschaftungsplan
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