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G.016133008_FFH-VVP_HE_BWP_5414-304.pdf

Kabeltiefbau, Signalgründungen und Kabelzug auf der Strecke Limburg–Altenkirchen

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Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Regierungspräsidium Gießen

Maßnahmenplan

für das FFH-Gebiet

5414-304

„Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“

Gültigkeit: ab 2016

Versionsdatum: Februar 2016, Version 3.1

Dieser Maßnahmenplan ist fachlich bindend für die Arbeit der mit der weiteren Umsetzung beauftrag- ten Ämter und Institutionen und ersetzt die Pflegepläne für die Naturschutzgebiete „Thalheimer Kies- grube“, „Blasiusberg“, „Westerwaldgrube bei Thalheim“ und „Dornburg“

Wetzlar, Februar 2016

Regierungspräsidium Gießen Im Auftrag

FFH- Gebiet: Betreuungsforstamt: Weilburg Kreis: Limburg-Weilburg Stadt/ Gemeinde: Dornburg Gemarkung: Dorndorf, Frickhofen, Thalheim und Wilsenroth Größe: 279 ha NATURA- Nummer: 5414-304 Maßnahmenplanersteller: Björn Reinhardt

NSG: Verordnungen über die Naturschutzgebiete: „Thalheimer Kiesgrube“, „Blasiusberg“, „Westerwaldgrube bei Thalheim“ und „Dornburg“

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Inhalt

  1. Einführung ................................................................................................................................................................ 3
  2. Gebietsbeschreibung ............................................................................................................................................. 4 2.1 Allgemeine Gebietsinformation ............................................................................................................. 4 2.2 Übersichtskarte.................................................................................................................................. 5 2.3 Politische und administrative Zuständigkeiten .............................................................................. 5 2.4 Vertragsnaturschutz .......................................................................................................................... 6 2.5 Entstehung früherer und aktueller Landnutzungsformen ............................................................ 6 2.6 Vorkommende Lebensraumtypen und FFH-Anhang-Arten .......................................................... 6
  3. Leitbild und Erhaltungsziel ................................................................................................................................... 7 3.1 Leitbild ................................................................................................................................................ 7 3.2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen .................................................................................................. 7 3.3 Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie ............................................................ 9 3.4 Zielvorgaben für den Erhaltungszustand der FFH- Lebensraumtypen ..................................... 10 3.5 Zielvorgaben für den Erhaltungszustand der Populationen für ................................................. 11 FFH Anhang II- Arten ................................................................................................................................... 11 3.6 Sonstige bemerkenswerte Arten.................................................................................................... 11 3.7 Arten der Vogelschutzrichtlinie ..................................................................................................... 11 3.8 Bemerkenswerte, nicht FFH relevante Biotoptypen .................................................................... 12 3.9 Kontaktbiotope des FFH-Gebietes................................................................................................. 12
  4. Beeinträchtigungen und Störungen ................................................................................................................. 13 4.1 Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die Lebensraumtypen ................................. 13 4.2 Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die Arten des ................................................ 14 Anhanges II ................................................................................................................................................... 14
  5. Maßnahmenstruktur und Karten ....................................................................................................................... 15 Maßnahmentyp 1: .......................................................................................................................................................... 16 Maßnahmentyp 2: .......................................................................................................................................................... 16 Maßnahmentyp 3: .......................................................................................................................................................... 24 Maßnahmentyp 6: .......................................................................................................................................................... 24
  6. Planungsjournal .................................................................................................................................................... 25
  7. NSG-Verordnung ................................................................................................................................................... 29
  8. Literatur und Quellen ........................................................................................................................................... 48

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1. Einführung

Das FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ beinhaltet folgende vier Naturschutz- gebiete:

NSG „Blasiusberg“ 22,03 ha

NSG „Dornburg“ 120,91 ha

NSG „Westerwaldgrube bei Thalheim“ 9,55 ha

NSG „Thalheimer Kiesgrube“ 3,48 ha

Inklusive dieser Naturschutzgebiete umfasst das FFH-Gebiet eine Gesamtfläche von 279 ha. Die folgenden Lebensraumtypen (LRT) und Arten werden in der Grunddatenerhebung (GDE) zum Monitoring und Management des FFH-Gebietes benannt:

EU-Code FFH-Lebensraumtyp

LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions LRT 3260 Flüsse mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion LRT 6431 Feuchte Hochstaudenfluren LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen LRT 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald LRT *9180 Schlucht- und Hangmischwälder LRT *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

EU-Code FFH-Anhang II Art

1166 Kammmolch 1193 Gelbbauchunke 1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling 1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

In den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sollen die Mitglieds- staaten dafür Sorge tragen, dass der günstige Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten gewahrt bleiben und in Maßnahmenplänen gemäß Artikel 6 Absatz 1 der FFH- Richtlinie (92/ 43 /EWG) festgelegt werden. Grundlage des Bewirtschaftungsplanes bildet die Grunddatenerfassung durch das Büro Bioplan Marburg GbR (2001/2008).

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2. Gebietsbeschreibung

2.1 Allgemeine Gebietsinformation

Das FFH-Gebiet liegt in der naturräumlichen Obereinheit D 39 Westerwald, Untereinheit 323 Oberwesterwald. Es ist ein Mischgebiet, welches sich aus Wäldern und Wiesen zu- sammensetzt.

Das Höhenprofil erstreckt sich von 180m bis 420m über NN. Als geologische Ausgangsge- steine sind zu nennen: Basalt und Tuff aus dem Tertiär, alttertiärer Tonschluff sowie Sand, Kies und Mergel. Kleinflächig eingestreut finden sich devonischer Diabas und Schalstein. Solifluktionsschutt und Lößlehm bilden die Überdeckung von dem Ausgangsgestein. Die klimatischen Verhältnisse werden als Übergangszone zwischen dem als „rau“ bezeich- neten Westerwald und dem „mild“ eingestuften Limburger Becken beschrieben. In der Wuchsklimagliederung wird das Gebiet von kühl bis ziemlich kühl eingestuft. Die mittlere Lufttemperatur liegt zwischen 8,0°C und 8,5°C im Jahr. Als mittleren Jahresniederschlag wird eine Niederschlagshöhe von 700mm-900mm angegeben.

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2.2 Übersichtskarte

2.3 Politische und administrative Zuständigkeiten

Das FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ liegt in den Gemarkungen Dorndorf, Frickhofen, Thalheim und Wilsenroth der Gemeinde Dornburg. Es umschließt vier Natur- schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 154 ha.

Zuständig für die Sicherung des Gebietes als Teil des Netzes Natura 2000 und produkt- verantwortlich für diesen Bewirtschaftungsplan ist die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen. Die Bewirtschaftung, die sich aus Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ergibt, setzt das Forstamt Weilburg um. Für Verträge über die Grünlandbewirtschaftung ist der Kreisaus- schuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veteri- närwesen und Verbraucherschutz, Fachbereich Landwirtschaft zuständig.

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2.4 Vertragsnaturschutz

Der Vertragsnaturschutz im Wald basiert in Hessen auf dem am 27.11.2002 abgeschlos- senen Rahmenvertrag des Landes mit dem Hessischen Waldbesitzerverband, dem Hessi- schen Städte- und Gemeindebund und dem Hessischen Städtetag in der jeweils gültigen Version.

Die Gemeinde Dornburg hat bereits 2010 einen Waldnaturschutzvertrag über ihre Flächen im Schutzgebiet abgeschlossen. Die dort vertraglich festgelegten Maßnahmen sind bindend für den Waldeigentümer und ein Bestandteil dieses Maßnahmenplanes.

Es sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, mit weiteren Waldbesitzern einen sol- chen Vertrag abschließen zu können.

2.5 Entstehung früherer und aktueller Landnutzungsformen

Das Gebiet ist durch den ehemaligen Abbau von Sanden, Kiesen und Basalt geprägt. Der Abbaubetrieb wurde ca. 2004 endgültig eingestellt. Dadurch sind Sekundärlebensräume entstanden, die einen hervorragenden Lebensraum für viele Amphibienarten darstellen. Durch wechselnde Nutzungen hat sich ein Flächenmosaik gebildet, das durch Strukturviel- falt besticht. Die extensiv genutzten Wiesen um den Blasiusberg bzw. zwischen diesem und der Dornburg sowie die in Kuppenlage stockenden Wälder sind die wertbestimmenden Lebensräume.

2.6 Vorkommende Lebensraumtypen und FFH-Anhang-Arten

Im FFH-Gebiet kommen acht Lebensraumtypen vor. Die Lebensraumtypen nehmen eine Gesamtfläche von ca. 59,3 ha ein. Das entspricht ca. 21,3% der Gebietsfläche. Es wurden bei den Kartierungsarbeiten zusätzlich noch vier Anhang II-Arten festgestellt. Darüber hinaus sind folgende Anhang IV-Arten kartiert worden:

FFH Anhang IV-Arten:

 Laubfrosch  Geburtshelferkröte  Kreuzkröte  Wechselkröte  Zauneidechse  Schlingnatter  Zwergfledermaus  Bartfledermaus  Fransenfledermaus  Wasserfledermaus  Braunes Langohr  Kleiner Abendsegler

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3. Leitbild und Erhaltungsziel

3.1 Leitbild

Das Gebiet ist charakterisiert durch stillgelegte Abbaugebiete unterschiedlichster Art. Da- neben finden sich weitgehend fischfreie Gewässer, die als Lebensräume zahlreicher Am- phibiengemeinschaften dienen und mit reichem Vorkommen von Wasserpflanzen ausge- stattet sind. Die Grünlandbereiche zwischen Blasiusberg und Dornburg zeichnen sich durch großflächi- ge, artenreiche extensiv genutzte magere Mähwiesen aus. Dort kommen zahlreiche ge- schützte Tier- und Pflanzenarten vor. Hervor zu heben ist vor allem das Vorkommen des Großen Wiesenknopfes, welcher für die Anhang II-Arten Heller und Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling eine entscheidende Lebensgrundlage bildet. Die Buchen-Edellaubholz dominierten Waldbestände zeichnen sich vor allem durch eine hohe Strukturvielfalt aus. Sie sind artenreich und mit Tot- und Altholz gut ausgestattet. Zahlreiche Spechte und Fledermäuse beherbergt dieser Lebensraumtyp, darunter auch die Bechsteinfledermaus.

3.2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen

LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

 Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität  Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen  Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten

LRT 3260 Flüsse mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

 Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewäs- serdynamik  Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen  Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräu- men

LRT 6431 Feuchte Hochstaudenfluren

 Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts

LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen

 Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes  Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung

LRT 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas

 Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik  Erhaltung offener, besonnter Standorte

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LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald

 Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiede- nen Entwicklungsstufen und Altersphasen

LRT *9180 Schlucht- und Hangmischwälder

 Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzel- baum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Alters- phasen

LRT *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

 Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzel- baum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Alters- phasen  Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik  Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebens- räumen

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3.3 Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

EU-Code 1166 Kammmolch

 Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern  Erhaltung der Hauptwanderkorridore  Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer  Erhaltung strukturreicher Laub-und Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen

EU-Code 1193 Gelbbauchunke

 Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist  Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern

EU-Code 1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling

 Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt.  Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen

EU-Code 1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

 Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rub- ra  Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt.  Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen

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3.4 Zielvorgaben für den Erhaltungszustand der FFH- Lebensraumty-

pen

EULRTLRTLRTLRT
CodeIst 2008Soll 2018Soll
langfris-
tig
3150Natürliche eutrophe Seen (ca. 1,2 ha)BBB
3260Flüsse mit Vegeta- tion des Ranunculi- on fluitantis (ca. 0,38 ha)BBB
6431Feuchte Hochstau- denfluren (ca. 0,042 ha C) (ca. 0,01 ha B)B/CB/CB/C
6510Magere Flachland- Mähwiesen (ca. 7,56 ha A+B) (14,14 ha C)A+B CA+B CA+B B
8150Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleu- ropasAAA
9130Waldmeister- Buchenwald (31,05 ha A+B) (1,84 ha C)A+B CA+B CA+B C
*9180Schlucht- und HangmischwälderBBB
*91E0AuenwälderCCB

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3.5 Zielvorgaben für den Erhaltungszustand der Populationen für

FFH Anhang II- Arten

EUArtPopulationPopulationPopulation
CodeIstSoll 2018Soll langfris-
2008tig
1059Heller Wiesen- knopf- AmeisenbläulingCCB
1061Dunkler Wiesen- knopf- AmeisenbläulingCCB
1166KammmolchBBB
1193GelbbauchunkeBBB

Erläuterung der Tabellen Bewertung des Erhaltungszustandes A = hervorragende Ausprägung B = gute Ausprägung C = mittlere bis schlechte Ausprägung

3.6 Sonstige bemerkenswerte Arten

 Laubfrosch Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B  Geburtshelferkröte Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B  Kreuzkröte Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B  Wechselkröte Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B  Zauneidechse Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B  Schlingnatter Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B  Zwergfledermaus  Bartfledermaus  Fransenfledermaus  Wasserfledermaus  Braunes Langohr  Kleiner Abendsegler

3.7 Arten der Vogelschutzrichtlinie

 entfällt

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3.8 Bemerkenswerte, nicht FFH relevante Biotoptypen

 01.183 Übrige stark forstlich geprägte Laubwälder  01.400 Vorwald  06.210 Grünland feuchter bis nasser Standorte  06.300 Übrige Grünlandbestände  14.800 Steinbruch, Abbaustätten

3.9 Kontaktbiotope des FFH-Gebietes

 01.110 Buchenwälder mittlerer und basenreicher Standorte  01.173 Bachauenwälder  01.181 Laubbaumbestände aus (überwiegend) nicht einheimischen Arten  01.183 Übrige stark forstlich geprägte Laubwälder  01.220 sonstige Nadelwälder  01.400 Schlagfluren und Vorwald  02.100 Gehölze trockener bis frischer Standorte  03.000 Streuobst  04.221 kleine bis mittlere Mittelgebirgsbäche  06.110 Grünland frischer Standorte, extensiv genutzt  06.120 Grünland frischer Standorte, intensiv genutzt  06.300 Übrige Grünlandbestände  09.200 Ausdauernde Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte  11.140 Intensiväcker  14.100 Siedlungsfläche  14.510 Straße  14.520 Befestigter Weg  14.530 Unbefestigter Weg  14.900 sonstiger besiedelter Bereich

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4. Beeinträchtigungen und Störungen

4.1 Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die Lebensraum-

typen

EU-FFH - LRTArt der Beeinträchtigungen und Stö-Störungen von au-
Coderungenßerhalb des FFH-
Gebietes
3150Natürliche eutrophe SeenFischbesatz, starkes Vorkommen der Wasserpest, Freizeitnutzung mit Hundenentfällt
3260Flüsse mit Vegeta- tion des Ranunculi- on fluitantisEntfälltentfällt
6431Feuchte Hochstau- denflurenKleinflächigkeit des LRTIntensive Nutzung
6510Magere Flachland- MähwiesenNadelholzbestand angrenzend, Düngung benachbarter Flächenentfällt
8150BlockschutthaldenBeschattung und Nadelwurf durch angrenzende Lärchen, Beschat- tung; Verbuschung, nicht heimische Moosart Neophytentfällt
9130Waldmeister- BuchenwaldFreizeit- und Erholungsdruck, Ab- baubetrieb der SteinbrücheZerschneidung durch Verkehrswe- ge
*9180Schlucht- und HangmischwälderEntfälltEntfällt
*91E0AuenwälderNicht heimische Strauch- und Bau- martenSchädliche Um- welteinflüsse durch intensive Bewirt- schaftung

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4.2 Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die Arten des

Anhanges II

EU-FFH Anhang II- ArtArt der Beeinträchtigungen und Stö-Störungen von
Coderungenaußerhalb des
FFH-Gebietes
1166KammmolchZerschneidung durch Verkehrswege Verlandung, Fischbesatz, frühzeitiges Austrocknen, BeschattungEntfällt
1193GelbbauchunkePrädatoren, Verlandung, frühzeitiges Austrocknen,Entfällt
1059Heller Wiesen- knopf- AmeisenbläulingFalsche Mahdzeitpunkte, intensive BewirtschaftungEntfällt
1061Dunkler Wiesen- knopf- AmeisenbläulingFalsche Mahdzeitpunkte, intensive BewirtschaftungEntfällt

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5. Maßnahmenstruktur und Karten

Die Maßnahmen (Code-Nr.) sind im Planungsjournal aufgezeigt und werden wie folgt kurz beschrieben.

  1. Beibehaltung der Nutzung außerhalb Lebensraumtypen (LRT) – Maßnahmentyp 1

Beibehaltung und Unterstützung der ordnungsgemäßen Land-, Forst- oder Fische- reiwirtschaft außerhalb der Lebensraumtypen (LRT) und Arthabitatflächen

  1. Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes (EZ) „B“ Lebensraumtypen (LRT) und Arten – Maßnahmentyp 2

Maßnahmen, die zur Gewährleistung eines aktuell günstigen Erhaltungszustandes (EZ) erforderlich sind: (B bleibt B, aber auch A bleibt A)

  1. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes EZ „B“ Lebensraumtypen (LRT) und Arten – Maßnahmentyp 3

Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes (EZ) „B“ von Lebensraumtypen (LRT) und Arten bzw. deren Habitaten, wenn der Erhaltungs- zustand aktuell ungünstig ist (von C nach B)

  1. Entwicklung des günstigen Erhaltungszustandes EZ „ B“>“A“ Lebensraumtypen (LRT und Arten– Maßnahmentyp 4

Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von Lebensraumtypen (LRT) und Arten, bzw. deren Habitaten von einem aktuell guten zu einem hervorragenden Erhal- tungszustand („B“ nach „A“)

  1. Potential eines Biotoptyps (BT) zur Entwicklung Lebensraumtyp (LRT) – Maßnah- mentyp 5

Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von nicht Lebensraumtyp-Flächen (LRT) zu zusätzlichen Lebensraumtyp-Flächen (LRT) oder zur Entwicklung von zusätzlichen Habitaten, sofern das Potential des Gebietes dies zulässt oder erwarten lässt. (nach „C“)

  1. Weitere Maßnahmen nach Naturschutzgebiets-Verordnung (NSG VO) außerhalb Lebensraumtyp (LRT) – Maßnahmentyp 6

Die in diesem Plan dargestellten Maßnahmen sind geeignet den günstigen Erhaltungszu- stand der Natura 2000 Schutzgüter zu wahren oder wieder herzustellen. Eine Abweichung vom Maßnahmenplan bei einer geplanten Flächennutzung kann zu einer Verschlechterung des Gebietes führen. Abweichungen sollten grundsätzlich nur nach vorheriger Kontaktauf- nahme mit dem örtlichen Gebietsbetreuer erfolgen.

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Maßnahmentyp 1:

  1. Nutzungen ohne Maßnahmenfestlegung

Für die Flächen außerhalb der zu schützenden Lebensräume und Arthabitatflächen unter- bleibt eine spezifizierte Maßnahmenplanung sofern keine negativen Auswirkungen auf an- grenzende Flächen zu erwarten ist bzw. keine Möglichkeit zur Entwicklung von LRT in ei- nem überschaubaren Zeitraum besteht.

Maßnahmentyp 2:

Gewährleistung des günstigen EHZ B (LRT u. Arten

04.06.05. Unterhaltung abschnittsweise (Entkrautung/ Entschlammung)

LRT 3150 Natürlich eutrophe Seen

Diese Maßnahme betrifft den LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions)

Die Wasserpest soll periodisch entfernt werden, um das Ansiedeln heimischer Wasser- pflanzen zu fördern, bzw. um deren Bestand zu erhalten.

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(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1841)

Die rot gekennzeichneten Flächen, sind die Flächen des LRT 3150 im Erhaltungszustand „B und C“. Auf diesen Flächen soll die Wasserpest entnommen werden.

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02.02.01.03. Entnahme/ Beseitigung nicht heimischer/ nicht standortgerechter Gehölze (auch vor der Hiebsreife)

LRT 8150 Kieselhaltige Schutthalden

Diese Maßnahme betrifft den LRT 8150 (Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mittel- europas).

Die aus den angrenzenden Waldbeständen eingewehte Nadelstreu und das Falllaub sor- gen für die Bildung einer Rohhumusdecke. Vorwiegend sind die Lärchen dafür verantwort- lich. Um dieses zu verhindern soll eine behutsame Entnahme des Nadelholzes stattfinden. Die Entnahme sollte schwerpunktmäßig am Südrand der großen Blockhalde laufen. Rot sind die Blockhalden dargestellt. An dessen Rändern soll das Nadelholz reduziert werden.

(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1846)

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02.02. Naturnahe Waldnutzung

LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald

Der LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald Asperulo-Fagetum), hier rot dargestellt, befindet sich in einem guten bis sehr guten Zustand. Auf diesen Flächen wird seit jeher naturgemä- ße / ordnungsgemäße Forstwirtschaft betrieben. Dazu gehören unter anderem die Erfas- sung und der Schutz der Höhlenbäume und das Totholzmanagement. Die forstliche Be- wirtschaftung folgt im Gemeindewald den Inhalten des Waldnaturschutzvertrages, im Staatswald den Inhalten der Naturschutzleitlinie von Hessen-Forst, in der die Kriterien der naturschutzfachlichen Bewirtschaftung unter anderem definiert sind.

(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1845)

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01.02.01.02 Zweischürige Mahd

Artenschutzmaßnahme Maculinea nausithous

Diese Maßnahme betrifft die FFH-Anhang II Arten Maculinea teleius und M. nausithous und stellt eine Arterhaltungsmaßnahme dar.

Es muss eine Maculinea gerechte Bewirtschaftung sichergestellt werden, um die Ameisen- bläulinge zu erhalten bzw. den Bestand zu entwickeln. Dies bedeutet: Keine Mahd im Zeit- raum von Mitte Juni bis September. Weiterhin darf auf den Flächen im Sommer keine Standweide betrieben werden. Zum Schutz der Wirtsameisen sollte nur maßvoll gedüngt werden.

Hier muss geprüft werden, ob die Flächenbewirtschafter bereit sind, eine Maculinea ge- rechte Grünlandpflege mit sogenannten HALM-Verträgen umzusetzen.

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  1. Maßnahmen in/ an Gewässern

Artenschutzmaßnahme für diverse Amphibien

Die rot dargestellten Flächen sind die Flächen, die der Sicherung und Schaffung neuer Laichgewässer dienen sollen. Ein Schutzkonzept gegen den Lebensraumverlust muss entwickelt werden. Der Verlust von Lebensräumen für die Amphibien geht vorwiegend von der natürlichen Sukzession aus. Die Halden und Steilwände müssen dementsprechend turnusmäßig alternierend frei gestellt werden und neue Gewässer geschaffen werden. Die Imitation einer Abbautätigkeit, um den Amphibien neue Brutgewässer anbieten zu kön- nen, rundet diese Maßnahme ab. Keine „chirurgischen Eingriffe“, eher großflächiges Ma- nagement ist hier das Mittel der Wahl. Die Bodennarbe muss mit einer Planierraupe abge- schoben werden, um Vorwald und dichte Vegetation zu beseitigen. Durch unregelmäßige Bodenprofilierung und Verdichtung können neue Kleingewässer entstehen, die wiederum Lebensraum werden und so die Amphibien zum ständigen Wechsel zwischen den Klein- gewässern einladen.

(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1850)

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  1. Maßnahmen in/ an Gewässern

Artenschutzmaßnahme für diverse Amphibien

Die großen Gewässer der „Westerwaldgrube“ und der „Thalheimer Kiesgrube“ eignen sich aufgrund ihrer Habitatstrukturen teilweise für seltene Amphibienarten (Kammmolch, Laub- frosch, Wechselkröte). Das Abtrennen von kleineren Laichgewässern von den großen Grubengewässern ist eine sinnvolle Maßnahme. Wichtig hierbei ist, ein komplettes Freihalten von Fischen. Der Fischbesatz verhindert die Reproduktion o.g. Amphibien. Durch Dämme könnten Flach- wasserzonen angelegt werden, um sie so vom Hauptgewässer abzugrenzen. Diese Flachwasserzonen sollen periodisch trocken fallen, so können sich auf Dauer keine Fische darin halten.

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04.06.03. Unterhaltung abschnittsweise

Artenschutzmaßnahme für diverse Amphibien

Für den Kammmolch und den Laubfrosch wurde diese Maßnahme geplant. Dabei steht die Sicherung der Laichgewässer im Vordergrund. Die Sicherung der Laichgewässer soll durch die Entwicklung eines Schutzkonzepts gegen den Lebensraumverlust erfolgen. Dieser Lebensraum ist besonders für den Laubfrosch und den Kammmolch interessant. Es handelt sich vermutlich um den letzten Lebensraum des Laubfrosches im Kreisgebiet. Von dieser Warte aus betrachtet, kommt der Sicherung ein besonderer Stellenwert zu. Die Tümpel sollten entschlammt werden und auch von der Beschattung befreit werden. Die Gehölzrücknahme soll sukzessive erfolgen. Eine Verfül- lung der Gruben ist nicht zulässig bzw. sollte rückgängig gemacht werden.

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Maßnahmentyp 3:

Wiederherstellung des günstigen (B) Erhaltungszustandes (LRT u. Arten)

01.02.01.02 Zweischürige Mahd

LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen

Diese Maßnahme sollte auf den Flächen des LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) umgesetzt werden.

Die Wiesenflächen, die rot dargestellt sind, müssen als Mähwiese bewirtschaftet werden. Eine Nutzung als Mähweide ist nicht zulässig. Die Silagenutzung soll grundsätzlich unter- bleiben, weiterhin ist eine Ausbringung von Dünger und Pestiziden untersagt. Der Abtrans- port des Mähgutes muss gewährleistet sein. Angrenzende Flächen sollten nicht gedüngt werden, bzw. ein ca. 20m breiter Korridor sollte geschaffen werden. Auf diesen Flächen befinden sich zum großen Teil auch die Schmetterlingshabitate der Ameisenbläulinge. Von daher dient diese Nutzung nicht nur dem Lebensraumtyp 6510 sondern auch diesen Schmetterlingsarten, die nach der FFH-Verordnung Anhang II Arten sind.

(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1843)

Maßnahmentyp 6:

Weitere Maßnahmen nach NSG VO (außerhalb LRT)

  1. Beschilderung

Die Beschilderung aller vier Naturschutzgebiete ist regelmäßig zu prüfen und aktuell zu halten. Weiterhin sollte ein Konzept entwickelt werden, welches die Bevölkerung über den Verbund mit dem FFH-Gebiet informiert.

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6. Planungsjournal

Typ
Soll-KostenIst-Nächste
Maßnah-Planungs-MaßnahmederGrund-GrößeGröße
MaßnahmeErläuterungZiel der MaßnahmeMengeneinheitgesamtKostenDurchführung
me Nr.raum-IDCodeMaß-maßnahmeSollIst
(ME) inSollgesamtJahr
nahme
Erhaltung biotopprägender
Unterhaltung abschnittsweise (Ent-Periodisches Entfernen der
494226204.06.05.Gewässerqualität.-2ja1,23pauschal1.000,000,000,002016
krautung/Entschlammung)Wasserpest
vegetation
Erhalt eines günstigen
Dünge- und PestizidverbotNährstoffhaushaltes, Erhalt
4944262zweischürige Mahd01.02.01.02.2ja21,71ha0,000,000,002016
sowie Jaucheverbotder bestandesprägenden
Bewirtschaftung
Erhaltung naturnaher und
strukturreicher Bestände,
Naturgemäße Waldbewirt-Erhalt von Totholz, Habitat-
4945262naturnahe Waldnutzung02.02.2ja32,93ha0,000,000,002016
schaftungbäume, unterschiedliche
Entwicklungsstufen auf
einer Fläche
Entnahme/Beseitigung nicht heimi-Entfernen von Nadelholz
4946262scher/nicht standortgerechter Ge-02.02.01.03.aus dem Randbereich derErhalt des LRT 81502ja1,21ha0,000,000,002016
hölze (auch vor der Hiebreife)Blockhalde
Entnahme/Beseitigung nicht heimi-
Entnahme eines Fichten-Erhalt und Förderung von
4947262scher/nicht standortgerechter Ge-02.02.01.03.2ja0,21ha0,000,000,002016
streifenssaumartigen Strukturen
hölze (auch vor der Hiebreife)
NSG Dornburg und Thal-
heimer Kiesgrube und Wes-
terwaldgrube: Dynamisches
Pioniergewässerkonzept
Sicherung des günstigen
zum Management von
Erhaltungszustandes des
4948262Maßnahmen in/an Gewässern04.Amphibien, periodische2ja1,00Stk2.500,000,000,002016
LRT, sowie Förderung der
Anlage und Pflege von
Amphibien
Tümpeln und Teichen. Im
NSG Dornburg fallen ab
2019 2000Euro Pflegekos-
ten an.
Erhalt des günstigen Erhal-
NSG Thalheimer Kiesgrubetungszustandes für den
Unterhaltung in mehrjährigen Ab-
494926204.06.03.Gehölzrückschnitt; Ent-Kammmolch und Laub-6ja1,00pauschal1.500,000,000,002019
ständen
schlammungfrosch. Reduzierung des
Ufergehölzanteils.
Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal-Infotafeln für das FFH-
495026214.Beschilderung6nein1,00pauschal3.000,000,000,002016
tungen und Tafeln, Schulungen)Gebiet
Erhalt der Maculinea ge-Erhalt des Maculinea-
4961262Zweischürige Mahd01.02.01.02.3ja37,17ha0,000,000,002016
rechten BewirtschaftungVorkommens

25

[Seite 26]

NSG Blasiusberg Anbringen
6189262Ausbringung von Fledermauskästen11.01.02.01.von 5 Fledermauskästen imFledermausschutz6nein1,00pauschal100,000,000,002016
Altbuchenbestand Abt. 106
NSG Dornburg Entnahme
von einzelnem BaumanflugFreihalten der Blocküberla-
6190262Wald/Forstwirtschaft02.6ja0,01ha0,000,000,002019
an der Blocküberlagerunggerung
über dem Eisstollen
NSG Dornburg Verkehrssi-
6191262Hessische Besonderheiten17.Verkehrssicherung6ja0,000,000,000,002019
cherung um den Eisstollen
NSG Thalheimer Kiesgrube
Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal-Kontrolle und Freischneiden
619226214.Erhalt der Beschilderung6ja5,00Stk125,000,000,002016
tungen und Tafeln, Schulungen)der Schutzgebietsbeschilde-
rung
NSG Thalheimer Kiesgrube
Beseitigung des Anfluges
und der Stockausschläge
auf der Magerrasenfläche
6193262Mahd mit bestimmten Vorgaben01.02.01.Erhalt des Magerrasen6ja0,05ha0,000,000,002016
am Nordrand des NSG mit
FSG, Schnittgut verbrennen.
Gemarkung Thalheim, Flur
42, Flurstücke 13 und 14
NSG Thalheimer Kiesgrube
Entnahme von Birke und
Weide am Nordrand des
6194262Entbuschung / Entkusselung12.01.02.großen Teiches mit derFreistellen des Teiches6ja0,000,000,000,002016
Motorsäge. Gemarkung
Thalheim Flur 42, Flurstück
15
NSG Thalheimer Kiesgrube
Anlage einer Tümpelkette
Anlage von Gewäs-zur Förderung der Gelb-
619526211.04.01.01.Förderung Gelbbauchunke6ja1,00Stk400,000,000,002019
sern/Kleingewässern/Blänkenbauchunke, Gemarkung
Thalheim, Flur 43, Flurstück
50
NSG Thalheimer Kiesgrube
Beseitigung von Ablagerungen
619626201.11.02.Abfuhr Mahdgut MaßnahmeAbfuhr Mahdgut6nein1,00pauschal150,000,000,002016
(Mist, Müll, Schutt, Geräte u. a.)
3498-3500
NSG Westerwaldgrube
Kontrolle und Freischneiden
Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal-Erhalt der Schutzgebietsbe-
619726214.der Schutzgebietsbeschilde-6ja1,00pauschal100,000,000,002016
tungen und Tafeln, Schulungen)schilderung
rung, Streichen der Schran-
ke am Eingang NSG
NSG Westerwaldgrube
Freimähen der Ruderalfluren
Bekämpfung Neophyten
6198262Bekämpfung von Neophyten11.09.03.mit dem FSG bzw. Balken-6ja1,00pauschal450,000,000,002016
(Lupine und Goldrute)
mäher. Ablage des Schnitt-
gutes am Rande der Fläche,

26

[Seite 27]

Gemarkung Dorndorf Flur
28, Flurstück 76, 69-73
NSG Westerwaldgrube
Beseitigung von Sukzessi-
onsgehölzen im Bereich der
Erhalt- und Förderung der
Laichbiotope der Kreuz- und
Kreuz und Wechselkröte,
6199262Entbuschung / Entkusselung12.01.02.Wechselkröte mit dem FSG.6ja0,05ha0,000,000,002016
Erhaltungszustände nicht
Abtragen des Schnittgutes
kartiert.
an den Rand der Fläche.
Gemarkung Dorndorf, Flur
28, Flurstücke 66/1 u. 68
NSG Westerwaldgrube
Entnahme der Birke und
Weide zur Lenkung der
6201262Entbuschung / Entkusselung12.01.02.Sukzession im Steilhangbe-Offenhalten des Steilhangs6nein0,10ha0,000,000,002016
reich zwischen den beiden
Teichen, Gem. Thalheim
Flur 36, Flurstück 14
NSG Westerwaldgrube:
Entnahme einzelner stärke-
rer Birken und Weiden am
6202262Entbuschung / Entkusselung12.01.02.Ufer des mittleren Teiches.Biotoppflege6ja0,000,000,000,002016
Seitliche Ablagerung des
Schnittgutes, da Abtransport
nicht möglich
NSG Blasiusberg Kontrolle
Kontrolle, Erhalt der Be-
Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal-und Freischneiden der
622826214.schilderung, Besucherlen-6ja5,00Stk100,000,000,002016
tungen und Tafeln, Schulungen)Schutzgebietsschilder,
kung
Pfostenerneuerung
NSG Blasiusberg Mahd der
Magerrasenflächen in dem
unteren Bruch mit dem
Erhalt Magerrasen, Stein-
6229262Zweischürige Mahd01.02.01.02.Freischneidegerät, Abräu-6nein1,00pauschal1.800,000,000,002016
bruchsohle
men und Abfuhr Abt. 106,
Gemarkung Frickhofen, Flur
1, Flst. 43/2
NSG Blasiusberg Entnahme
einzelner Bäume und Sträu-
cher zur Erhaltung der
Erhalt Besonnung Block-
6230262Wald/ Forstwirtschaft02.Blockschutthalde vor der6ja0,10ha100,000,000,002016
schutthalde
unteren Magerrasenfläche
bis zur Schranke Flur 1, Flst
43/2
NSG Blasiusberg Verkehrs-
sicherung entlang des Pil-
6231262Verkehr und Energie10.Verkehrssicherung6ja0,000,000,000,002019
gerweges zur Blasiuskappel-
le, Abt. 107 A
6232262Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal-14.NSG Dornburg Kontrolle undErhalt und Kontrolle der6nein4,00Stk200,000,000,002016

27

[Seite 28]

tungen und Tafeln, Schulungen)Freischneiden der Schutz-Schilder, Anstrich der In-
gebietsschilderformationstafel am Kelten-
wall
NSG Thalheimer Kiesgrube
6233262Bekämpfung von Neophyten11.09.03.Mahd der Lupine/GoldruteBekämpfung Neophyten6ja1,00pauschal100,000,000,002016
während der Blütezeit
NSG Thalheimer Kiesgrube
Extensive Mähwiesennut-
6234262Mahd mit bestimmten Vorgaben01.02.01.Erhalt extensives Grünland6ja0,00ha0,000,000,002016
zung, Gemarkung Thalheim,
Flur 43, Flurstück 52
NSG Thalheimer Kiesgrube
Freimähen der ruderalen
Grasfluren mit dem FSG,
seitliche Ablagerung des
6235262Mahd mit bestimmten Vorgaben01.02.01.Freistellen der Tümpelkette6nein1,00pauschal350,000,000,002016
Schnittgutes zur Freistellung
der Tümpelkette im Südwes-
ten, Gemarkung Thalheim,
Flur 43, Flurstück 40, 50tlw.
Beibehaltung der bisherigen
Nutzungen ohne Maßnahmenfestle-Erhalt der bisherigen Be-
675126216.ordnungsgemäßen Land-1ja0,000,000,000,002016
gungwirtschaftung
und Forstwirtschaft
NSG Thalheimer Kiesgrube
Schutz und Erhalt der
14852262spezielle Artenschutzmaßnahmen11.Bewässerung der Unken-6ja1,00pauschal333,200,000,002016
Amphibien
tümpel
NSG Thalheimer Kiesgrube
Die Tümpel wurden gegen
14853262spezielle Artenschutzmaßnahmen11.Erhalt der Unkenlöcher6ja1,00pauschal249,900,000,002016
Versickern abgedichtet
durch Einbringen von Ton
Einbringen von Ton in die
NSG Westerwaldgrube
14854262spezielle Artenschutzmaßnahmen11.Unkenlöcher zum Zwecke6ja1,00pauschal124,950,000,002016
Erhalt der Unkenlöcher
der Abdichtung
NSG Dornburg Beseitigung
Einstellung/Einschränkung durchge-Stilllegung der Kletterpfade
1487026206.01.illegal angebrachter Kletter-6nein1,00pauschal3.000,000,000,002016
führter Freizeitnutzungim NSG
haken
NSG Dornburg Motoc-
Einstellung/Einschränkung durchge-Widerrechtliches Befahren
1487126206.01.rosstrails mit Baumkronen6nein500,00pauschal0,000,000,002016
führter Freizeitnutzungdes NSG unterbinden
etc. veröden

28

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7. NSG-Verordnung

29

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30

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[Seite 34]

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[Seite 37]

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[Seite 40]

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[Seite 41]

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[Seite 42]

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[Seite 43]

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[Seite 44]

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[Seite 45]

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[Seite 46]

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[Seite 47]

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8. Literatur und Quellen

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILDLEBENDEN TIERE UND PFLANZEN

RICHTLINIE 79/409/ EWG DES RATES VOM 02. APRIL 1979 ÜBER DIE ERHALTUNG DER WILDLEBENDEN VOGELARTEN

HLB (HRSG., 1907): GEOLOGISCHE KARTE VON HESSEN 1:25.000. BLATT 5315 HERBORN. HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG, WIESBADEN.

GRUNDDATENERFASSUNG (2008) DURCH BIOPLAN MARBURG GBR

RICHTLINIE FÜR DIE BEWIRTSCHAFTUNG DES STAATSWALDES RIBES (2012)

GESCHÄFTSANWEISUNG NATURSCHUTZ VON HESSEN-FORST

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung