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Regierungspräsidium Gießen
Maßnahmenplan
für das FFH-Gebiet
5414-304
„Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“
Gültigkeit: ab 2016
Versionsdatum: Februar 2016, Version 3.1
Dieser Maßnahmenplan ist fachlich bindend für die Arbeit der mit der weiteren Umsetzung beauftrag- ten Ämter und Institutionen und ersetzt die Pflegepläne für die Naturschutzgebiete „Thalheimer Kies- grube“, „Blasiusberg“, „Westerwaldgrube bei Thalheim“ und „Dornburg“
Wetzlar, Februar 2016
Regierungspräsidium Gießen Im Auftrag
FFH- Gebiet: Betreuungsforstamt: Weilburg Kreis: Limburg-Weilburg Stadt/ Gemeinde: Dornburg Gemarkung: Dorndorf, Frickhofen, Thalheim und Wilsenroth Größe: 279 ha NATURA- Nummer: 5414-304 Maßnahmenplanersteller: Björn Reinhardt
NSG: Verordnungen über die Naturschutzgebiete: „Thalheimer Kiesgrube“, „Blasiusberg“, „Westerwaldgrube bei Thalheim“ und „Dornburg“
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Inhalt
- Einführung ................................................................................................................................................................ 3
- Gebietsbeschreibung ............................................................................................................................................. 4 2.1 Allgemeine Gebietsinformation ............................................................................................................. 4 2.2 Übersichtskarte.................................................................................................................................. 5 2.3 Politische und administrative Zuständigkeiten .............................................................................. 5 2.4 Vertragsnaturschutz .......................................................................................................................... 6 2.5 Entstehung früherer und aktueller Landnutzungsformen ............................................................ 6 2.6 Vorkommende Lebensraumtypen und FFH-Anhang-Arten .......................................................... 6
- Leitbild und Erhaltungsziel ................................................................................................................................... 7 3.1 Leitbild ................................................................................................................................................ 7 3.2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen .................................................................................................. 7 3.3 Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie ............................................................ 9 3.4 Zielvorgaben für den Erhaltungszustand der FFH- Lebensraumtypen ..................................... 10 3.5 Zielvorgaben für den Erhaltungszustand der Populationen für ................................................. 11 FFH Anhang II- Arten ................................................................................................................................... 11 3.6 Sonstige bemerkenswerte Arten.................................................................................................... 11 3.7 Arten der Vogelschutzrichtlinie ..................................................................................................... 11 3.8 Bemerkenswerte, nicht FFH relevante Biotoptypen .................................................................... 12 3.9 Kontaktbiotope des FFH-Gebietes................................................................................................. 12
- Beeinträchtigungen und Störungen ................................................................................................................. 13 4.1 Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die Lebensraumtypen ................................. 13 4.2 Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die Arten des ................................................ 14 Anhanges II ................................................................................................................................................... 14
- Maßnahmenstruktur und Karten ....................................................................................................................... 15 Maßnahmentyp 1: .......................................................................................................................................................... 16 Maßnahmentyp 2: .......................................................................................................................................................... 16 Maßnahmentyp 3: .......................................................................................................................................................... 24 Maßnahmentyp 6: .......................................................................................................................................................... 24
- Planungsjournal .................................................................................................................................................... 25
- NSG-Verordnung ................................................................................................................................................... 29
- Literatur und Quellen ........................................................................................................................................... 48
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1. Einführung
Das FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ beinhaltet folgende vier Naturschutz- gebiete:
NSG „Blasiusberg“ 22,03 ha
NSG „Dornburg“ 120,91 ha
NSG „Westerwaldgrube bei Thalheim“ 9,55 ha
NSG „Thalheimer Kiesgrube“ 3,48 ha
Inklusive dieser Naturschutzgebiete umfasst das FFH-Gebiet eine Gesamtfläche von 279 ha. Die folgenden Lebensraumtypen (LRT) und Arten werden in der Grunddatenerhebung (GDE) zum Monitoring und Management des FFH-Gebietes benannt:
EU-Code FFH-Lebensraumtyp
LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions LRT 3260 Flüsse mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion LRT 6431 Feuchte Hochstaudenfluren LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen LRT 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald LRT *9180 Schlucht- und Hangmischwälder LRT *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
EU-Code FFH-Anhang II Art
1166 Kammmolch 1193 Gelbbauchunke 1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling 1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
In den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sollen die Mitglieds- staaten dafür Sorge tragen, dass der günstige Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten gewahrt bleiben und in Maßnahmenplänen gemäß Artikel 6 Absatz 1 der FFH- Richtlinie (92/ 43 /EWG) festgelegt werden. Grundlage des Bewirtschaftungsplanes bildet die Grunddatenerfassung durch das Büro Bioplan Marburg GbR (2001/2008).
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2. Gebietsbeschreibung
2.1 Allgemeine Gebietsinformation
Das FFH-Gebiet liegt in der naturräumlichen Obereinheit D 39 Westerwald, Untereinheit 323 Oberwesterwald. Es ist ein Mischgebiet, welches sich aus Wäldern und Wiesen zu- sammensetzt.
Das Höhenprofil erstreckt sich von 180m bis 420m über NN. Als geologische Ausgangsge- steine sind zu nennen: Basalt und Tuff aus dem Tertiär, alttertiärer Tonschluff sowie Sand, Kies und Mergel. Kleinflächig eingestreut finden sich devonischer Diabas und Schalstein. Solifluktionsschutt und Lößlehm bilden die Überdeckung von dem Ausgangsgestein. Die klimatischen Verhältnisse werden als Übergangszone zwischen dem als „rau“ bezeich- neten Westerwald und dem „mild“ eingestuften Limburger Becken beschrieben. In der Wuchsklimagliederung wird das Gebiet von kühl bis ziemlich kühl eingestuft. Die mittlere Lufttemperatur liegt zwischen 8,0°C und 8,5°C im Jahr. Als mittleren Jahresniederschlag wird eine Niederschlagshöhe von 700mm-900mm angegeben.
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2.2 Übersichtskarte
2.3 Politische und administrative Zuständigkeiten
Das FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ liegt in den Gemarkungen Dorndorf, Frickhofen, Thalheim und Wilsenroth der Gemeinde Dornburg. Es umschließt vier Natur- schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 154 ha.
Zuständig für die Sicherung des Gebietes als Teil des Netzes Natura 2000 und produkt- verantwortlich für diesen Bewirtschaftungsplan ist die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen. Die Bewirtschaftung, die sich aus Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ergibt, setzt das Forstamt Weilburg um. Für Verträge über die Grünlandbewirtschaftung ist der Kreisaus- schuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veteri- närwesen und Verbraucherschutz, Fachbereich Landwirtschaft zuständig.
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2.4 Vertragsnaturschutz
Der Vertragsnaturschutz im Wald basiert in Hessen auf dem am 27.11.2002 abgeschlos- senen Rahmenvertrag des Landes mit dem Hessischen Waldbesitzerverband, dem Hessi- schen Städte- und Gemeindebund und dem Hessischen Städtetag in der jeweils gültigen Version.
Die Gemeinde Dornburg hat bereits 2010 einen Waldnaturschutzvertrag über ihre Flächen im Schutzgebiet abgeschlossen. Die dort vertraglich festgelegten Maßnahmen sind bindend für den Waldeigentümer und ein Bestandteil dieses Maßnahmenplanes.
Es sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, mit weiteren Waldbesitzern einen sol- chen Vertrag abschließen zu können.
2.5 Entstehung früherer und aktueller Landnutzungsformen
Das Gebiet ist durch den ehemaligen Abbau von Sanden, Kiesen und Basalt geprägt. Der Abbaubetrieb wurde ca. 2004 endgültig eingestellt. Dadurch sind Sekundärlebensräume entstanden, die einen hervorragenden Lebensraum für viele Amphibienarten darstellen. Durch wechselnde Nutzungen hat sich ein Flächenmosaik gebildet, das durch Strukturviel- falt besticht. Die extensiv genutzten Wiesen um den Blasiusberg bzw. zwischen diesem und der Dornburg sowie die in Kuppenlage stockenden Wälder sind die wertbestimmenden Lebensräume.
2.6 Vorkommende Lebensraumtypen und FFH-Anhang-Arten
Im FFH-Gebiet kommen acht Lebensraumtypen vor. Die Lebensraumtypen nehmen eine Gesamtfläche von ca. 59,3 ha ein. Das entspricht ca. 21,3% der Gebietsfläche. Es wurden bei den Kartierungsarbeiten zusätzlich noch vier Anhang II-Arten festgestellt. Darüber hinaus sind folgende Anhang IV-Arten kartiert worden:
FFH Anhang IV-Arten:
Laubfrosch Geburtshelferkröte Kreuzkröte Wechselkröte Zauneidechse Schlingnatter Zwergfledermaus Bartfledermaus Fransenfledermaus Wasserfledermaus Braunes Langohr Kleiner Abendsegler
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3. Leitbild und Erhaltungsziel
3.1 Leitbild
Das Gebiet ist charakterisiert durch stillgelegte Abbaugebiete unterschiedlichster Art. Da- neben finden sich weitgehend fischfreie Gewässer, die als Lebensräume zahlreicher Am- phibiengemeinschaften dienen und mit reichem Vorkommen von Wasserpflanzen ausge- stattet sind. Die Grünlandbereiche zwischen Blasiusberg und Dornburg zeichnen sich durch großflächi- ge, artenreiche extensiv genutzte magere Mähwiesen aus. Dort kommen zahlreiche ge- schützte Tier- und Pflanzenarten vor. Hervor zu heben ist vor allem das Vorkommen des Großen Wiesenknopfes, welcher für die Anhang II-Arten Heller und Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling eine entscheidende Lebensgrundlage bildet. Die Buchen-Edellaubholz dominierten Waldbestände zeichnen sich vor allem durch eine hohe Strukturvielfalt aus. Sie sind artenreich und mit Tot- und Altholz gut ausgestattet. Zahlreiche Spechte und Fledermäuse beherbergt dieser Lebensraumtyp, darunter auch die Bechsteinfledermaus.
3.2 Erhaltungsziele Lebensraumtypen
LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
LRT 3260 Flüsse mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewäs- serdynamik Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräu- men
LRT 6431 Feuchte Hochstaudenfluren
Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen
Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
LRT 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik Erhaltung offener, besonnter Standorte
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LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiede- nen Entwicklungsstufen und Altersphasen
LRT *9180 Schlucht- und Hangmischwälder
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzel- baum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Alters- phasen
LRT *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzel- baum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Alters- phasen Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebens- räumen
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3.3 Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
EU-Code 1166 Kammmolch
Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern Erhaltung der Hauptwanderkorridore Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer Erhaltung strukturreicher Laub-und Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
EU-Code 1193 Gelbbauchunke
Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
EU-Code 1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
EU-Code 1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rub- ra Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
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3.4 Zielvorgaben für den Erhaltungszustand der FFH- Lebensraumty-
pen
| EU | LRT | LRT | LRT | LRT | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code | Ist 2008 | Soll 2018 | Soll | |||||||||||
| langfris- | ||||||||||||||
| tig | ||||||||||||||
| 3150 | Natürliche eutrophe Seen (ca. 1,2 ha) | B | B | B | ||||||||||
| 3260 | Flüsse mit Vegeta- tion des Ranunculi- on fluitantis (ca. 0,38 ha) | B | B | B | ||||||||||
| 6431 | Feuchte Hochstau- denfluren (ca. 0,042 ha C) (ca. 0,01 ha B) | B/C | B/C | B/C | ||||||||||
| 6510 | Magere Flachland- Mähwiesen (ca. 7,56 ha A+B) (14,14 ha C) | A+B C | A+B C | A+B B | ||||||||||
| 8150 | Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleu- ropas | A | A | A | ||||||||||
| 9130 | Waldmeister- Buchenwald (31,05 ha A+B) (1,84 ha C) | A+B C | A+B C | A+B C | ||||||||||
| *9180 | Schlucht- und Hangmischwälder | B | B | B | ||||||||||
| *91E0 | Auenwälder | C | C | B |
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3.5 Zielvorgaben für den Erhaltungszustand der Populationen für
FFH Anhang II- Arten
| EU | Art | Population | Population | Population | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code | Ist | Soll 2018 | Soll langfris- | |||||||||||
| 2008 | tig | |||||||||||||
| 1059 | Heller Wiesen- knopf- Ameisenbläuling | C | C | B | ||||||||||
| 1061 | Dunkler Wiesen- knopf- Ameisenbläuling | C | C | B | ||||||||||
| 1166 | Kammmolch | B | B | B | ||||||||||
| 1193 | Gelbbauchunke | B | B | B |
Erläuterung der Tabellen Bewertung des Erhaltungszustandes A = hervorragende Ausprägung B = gute Ausprägung C = mittlere bis schlechte Ausprägung
3.6 Sonstige bemerkenswerte Arten
Laubfrosch Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B Geburtshelferkröte Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B Kreuzkröte Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B Wechselkröte Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B Zauneidechse Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B Schlingnatter Erhaltungszustand im Gebiet: Wertstufe B Zwergfledermaus Bartfledermaus Fransenfledermaus Wasserfledermaus Braunes Langohr Kleiner Abendsegler
3.7 Arten der Vogelschutzrichtlinie
entfällt
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3.8 Bemerkenswerte, nicht FFH relevante Biotoptypen
01.183 Übrige stark forstlich geprägte Laubwälder 01.400 Vorwald 06.210 Grünland feuchter bis nasser Standorte 06.300 Übrige Grünlandbestände 14.800 Steinbruch, Abbaustätten
3.9 Kontaktbiotope des FFH-Gebietes
01.110 Buchenwälder mittlerer und basenreicher Standorte 01.173 Bachauenwälder 01.181 Laubbaumbestände aus (überwiegend) nicht einheimischen Arten 01.183 Übrige stark forstlich geprägte Laubwälder 01.220 sonstige Nadelwälder 01.400 Schlagfluren und Vorwald 02.100 Gehölze trockener bis frischer Standorte 03.000 Streuobst 04.221 kleine bis mittlere Mittelgebirgsbäche 06.110 Grünland frischer Standorte, extensiv genutzt 06.120 Grünland frischer Standorte, intensiv genutzt 06.300 Übrige Grünlandbestände 09.200 Ausdauernde Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte 11.140 Intensiväcker 14.100 Siedlungsfläche 14.510 Straße 14.520 Befestigter Weg 14.530 Unbefestigter Weg 14.900 sonstiger besiedelter Bereich
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4. Beeinträchtigungen und Störungen
4.1 Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die Lebensraum-
typen
| EU- | FFH - LRT | Art der Beeinträchtigungen und Stö- | Störungen von au- | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code | rungen | ßerhalb des FFH- | |||||||||
| Gebietes | |||||||||||
| 3150 | Natürliche eutrophe Seen | Fischbesatz, starkes Vorkommen der Wasserpest, Freizeitnutzung mit Hunden | entfällt | ||||||||
| 3260 | Flüsse mit Vegeta- tion des Ranunculi- on fluitantis | Entfällt | entfällt | ||||||||
| 6431 | Feuchte Hochstau- denfluren | Kleinflächigkeit des LRT | Intensive Nutzung | ||||||||
| 6510 | Magere Flachland- Mähwiesen | Nadelholzbestand angrenzend, Düngung benachbarter Flächen | entfällt | ||||||||
| 8150 | Blockschutthalden | Beschattung und Nadelwurf durch angrenzende Lärchen, Beschat- tung; Verbuschung, nicht heimische Moosart Neophyt | entfällt | ||||||||
| 9130 | Waldmeister- Buchenwald | Freizeit- und Erholungsdruck, Ab- baubetrieb der Steinbrüche | Zerschneidung durch Verkehrswe- ge | ||||||||
| *9180 | Schlucht- und Hangmischwälder | Entfällt | Entfällt | ||||||||
| *91E0 | Auenwälder | Nicht heimische Strauch- und Bau- marten | Schädliche Um- welteinflüsse durch intensive Bewirt- schaftung |
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4.2 Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die Arten des
Anhanges II
| EU- | FFH Anhang II- Art | Art der Beeinträchtigungen und Stö- | Störungen von | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code | rungen | außerhalb des | |||||||||
| FFH-Gebietes | |||||||||||
| 1166 | Kammmolch | Zerschneidung durch Verkehrswege Verlandung, Fischbesatz, frühzeitiges Austrocknen, Beschattung | Entfällt | ||||||||
| 1193 | Gelbbauchunke | Prädatoren, Verlandung, frühzeitiges Austrocknen, | Entfällt | ||||||||
| 1059 | Heller Wiesen- knopf- Ameisenbläuling | Falsche Mahdzeitpunkte, intensive Bewirtschaftung | Entfällt | ||||||||
| 1061 | Dunkler Wiesen- knopf- Ameisenbläuling | Falsche Mahdzeitpunkte, intensive Bewirtschaftung | Entfällt |
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5. Maßnahmenstruktur und Karten
Die Maßnahmen (Code-Nr.) sind im Planungsjournal aufgezeigt und werden wie folgt kurz beschrieben.
- Beibehaltung der Nutzung außerhalb Lebensraumtypen (LRT) – Maßnahmentyp 1
Beibehaltung und Unterstützung der ordnungsgemäßen Land-, Forst- oder Fische- reiwirtschaft außerhalb der Lebensraumtypen (LRT) und Arthabitatflächen
- Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes (EZ) „B“ Lebensraumtypen (LRT) und Arten – Maßnahmentyp 2
Maßnahmen, die zur Gewährleistung eines aktuell günstigen Erhaltungszustandes (EZ) erforderlich sind: (B bleibt B, aber auch A bleibt A)
- Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes EZ „B“ Lebensraumtypen (LRT) und Arten – Maßnahmentyp 3
Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes (EZ) „B“ von Lebensraumtypen (LRT) und Arten bzw. deren Habitaten, wenn der Erhaltungs- zustand aktuell ungünstig ist (von C nach B)
- Entwicklung des günstigen Erhaltungszustandes EZ „ B“>“A“ Lebensraumtypen (LRT und Arten– Maßnahmentyp 4
Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von Lebensraumtypen (LRT) und Arten, bzw. deren Habitaten von einem aktuell guten zu einem hervorragenden Erhal- tungszustand („B“ nach „A“)
- Potential eines Biotoptyps (BT) zur Entwicklung Lebensraumtyp (LRT) – Maßnah- mentyp 5
Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von nicht Lebensraumtyp-Flächen (LRT) zu zusätzlichen Lebensraumtyp-Flächen (LRT) oder zur Entwicklung von zusätzlichen Habitaten, sofern das Potential des Gebietes dies zulässt oder erwarten lässt. (nach „C“)
- Weitere Maßnahmen nach Naturschutzgebiets-Verordnung (NSG VO) außerhalb Lebensraumtyp (LRT) – Maßnahmentyp 6
Die in diesem Plan dargestellten Maßnahmen sind geeignet den günstigen Erhaltungszu- stand der Natura 2000 Schutzgüter zu wahren oder wieder herzustellen. Eine Abweichung vom Maßnahmenplan bei einer geplanten Flächennutzung kann zu einer Verschlechterung des Gebietes führen. Abweichungen sollten grundsätzlich nur nach vorheriger Kontaktauf- nahme mit dem örtlichen Gebietsbetreuer erfolgen.
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Maßnahmentyp 1:
- Nutzungen ohne Maßnahmenfestlegung
Für die Flächen außerhalb der zu schützenden Lebensräume und Arthabitatflächen unter- bleibt eine spezifizierte Maßnahmenplanung sofern keine negativen Auswirkungen auf an- grenzende Flächen zu erwarten ist bzw. keine Möglichkeit zur Entwicklung von LRT in ei- nem überschaubaren Zeitraum besteht.
Maßnahmentyp 2:
Gewährleistung des günstigen EHZ B (LRT u. Arten
04.06.05. Unterhaltung abschnittsweise (Entkrautung/ Entschlammung)
LRT 3150 Natürlich eutrophe Seen
Diese Maßnahme betrifft den LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions)
Die Wasserpest soll periodisch entfernt werden, um das Ansiedeln heimischer Wasser- pflanzen zu fördern, bzw. um deren Bestand zu erhalten.
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(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1841)
Die rot gekennzeichneten Flächen, sind die Flächen des LRT 3150 im Erhaltungszustand „B und C“. Auf diesen Flächen soll die Wasserpest entnommen werden.
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02.02.01.03. Entnahme/ Beseitigung nicht heimischer/ nicht standortgerechter Gehölze (auch vor der Hiebsreife)
LRT 8150 Kieselhaltige Schutthalden
Diese Maßnahme betrifft den LRT 8150 (Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mittel- europas).
Die aus den angrenzenden Waldbeständen eingewehte Nadelstreu und das Falllaub sor- gen für die Bildung einer Rohhumusdecke. Vorwiegend sind die Lärchen dafür verantwort- lich. Um dieses zu verhindern soll eine behutsame Entnahme des Nadelholzes stattfinden. Die Entnahme sollte schwerpunktmäßig am Südrand der großen Blockhalde laufen. Rot sind die Blockhalden dargestellt. An dessen Rändern soll das Nadelholz reduziert werden.
(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1846)
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02.02. Naturnahe Waldnutzung
LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald
Der LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald Asperulo-Fagetum), hier rot dargestellt, befindet sich in einem guten bis sehr guten Zustand. Auf diesen Flächen wird seit jeher naturgemä- ße / ordnungsgemäße Forstwirtschaft betrieben. Dazu gehören unter anderem die Erfas- sung und der Schutz der Höhlenbäume und das Totholzmanagement. Die forstliche Be- wirtschaftung folgt im Gemeindewald den Inhalten des Waldnaturschutzvertrages, im Staatswald den Inhalten der Naturschutzleitlinie von Hessen-Forst, in der die Kriterien der naturschutzfachlichen Bewirtschaftung unter anderem definiert sind.
(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1845)
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01.02.01.02 Zweischürige Mahd
Artenschutzmaßnahme Maculinea nausithous
Diese Maßnahme betrifft die FFH-Anhang II Arten Maculinea teleius und M. nausithous und stellt eine Arterhaltungsmaßnahme dar.
Es muss eine Maculinea gerechte Bewirtschaftung sichergestellt werden, um die Ameisen- bläulinge zu erhalten bzw. den Bestand zu entwickeln. Dies bedeutet: Keine Mahd im Zeit- raum von Mitte Juni bis September. Weiterhin darf auf den Flächen im Sommer keine Standweide betrieben werden. Zum Schutz der Wirtsameisen sollte nur maßvoll gedüngt werden.
Hier muss geprüft werden, ob die Flächenbewirtschafter bereit sind, eine Maculinea ge- rechte Grünlandpflege mit sogenannten HALM-Verträgen umzusetzen.
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- Maßnahmen in/ an Gewässern
Artenschutzmaßnahme für diverse Amphibien
Die rot dargestellten Flächen sind die Flächen, die der Sicherung und Schaffung neuer Laichgewässer dienen sollen. Ein Schutzkonzept gegen den Lebensraumverlust muss entwickelt werden. Der Verlust von Lebensräumen für die Amphibien geht vorwiegend von der natürlichen Sukzession aus. Die Halden und Steilwände müssen dementsprechend turnusmäßig alternierend frei gestellt werden und neue Gewässer geschaffen werden. Die Imitation einer Abbautätigkeit, um den Amphibien neue Brutgewässer anbieten zu kön- nen, rundet diese Maßnahme ab. Keine „chirurgischen Eingriffe“, eher großflächiges Ma- nagement ist hier das Mittel der Wahl. Die Bodennarbe muss mit einer Planierraupe abge- schoben werden, um Vorwald und dichte Vegetation zu beseitigen. Durch unregelmäßige Bodenprofilierung und Verdichtung können neue Kleingewässer entstehen, die wiederum Lebensraum werden und so die Amphibien zum ständigen Wechsel zwischen den Klein- gewässern einladen.
(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1850)
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- Maßnahmen in/ an Gewässern
Artenschutzmaßnahme für diverse Amphibien
Die großen Gewässer der „Westerwaldgrube“ und der „Thalheimer Kiesgrube“ eignen sich aufgrund ihrer Habitatstrukturen teilweise für seltene Amphibienarten (Kammmolch, Laub- frosch, Wechselkröte). Das Abtrennen von kleineren Laichgewässern von den großen Grubengewässern ist eine sinnvolle Maßnahme. Wichtig hierbei ist, ein komplettes Freihalten von Fischen. Der Fischbesatz verhindert die Reproduktion o.g. Amphibien. Durch Dämme könnten Flach- wasserzonen angelegt werden, um sie so vom Hauptgewässer abzugrenzen. Diese Flachwasserzonen sollen periodisch trocken fallen, so können sich auf Dauer keine Fische darin halten.
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04.06.03. Unterhaltung abschnittsweise
Artenschutzmaßnahme für diverse Amphibien
Für den Kammmolch und den Laubfrosch wurde diese Maßnahme geplant. Dabei steht die Sicherung der Laichgewässer im Vordergrund. Die Sicherung der Laichgewässer soll durch die Entwicklung eines Schutzkonzepts gegen den Lebensraumverlust erfolgen. Dieser Lebensraum ist besonders für den Laubfrosch und den Kammmolch interessant. Es handelt sich vermutlich um den letzten Lebensraum des Laubfrosches im Kreisgebiet. Von dieser Warte aus betrachtet, kommt der Sicherung ein besonderer Stellenwert zu. Die Tümpel sollten entschlammt werden und auch von der Beschattung befreit werden. Die Gehölzrücknahme soll sukzessive erfolgen. Eine Verfül- lung der Gruben ist nicht zulässig bzw. sollte rückgängig gemacht werden.
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Maßnahmentyp 3:
Wiederherstellung des günstigen (B) Erhaltungszustandes (LRT u. Arten)
01.02.01.02 Zweischürige Mahd
LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen
Diese Maßnahme sollte auf den Flächen des LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) umgesetzt werden.
Die Wiesenflächen, die rot dargestellt sind, müssen als Mähwiese bewirtschaftet werden. Eine Nutzung als Mähweide ist nicht zulässig. Die Silagenutzung soll grundsätzlich unter- bleiben, weiterhin ist eine Ausbringung von Dünger und Pestiziden untersagt. Der Abtrans- port des Mähgutes muss gewährleistet sein. Angrenzende Flächen sollten nicht gedüngt werden, bzw. ein ca. 20m breiter Korridor sollte geschaffen werden. Auf diesen Flächen befinden sich zum großen Teil auch die Schmetterlingshabitate der Ameisenbläulinge. Von daher dient diese Nutzung nicht nur dem Lebensraumtyp 6510 sondern auch diesen Schmetterlingsarten, die nach der FFH-Verordnung Anhang II Arten sind.
(Quelle: Natureg, Maßnahme-Nr. 1843)
Maßnahmentyp 6:
Weitere Maßnahmen nach NSG VO (außerhalb LRT)
- Beschilderung
Die Beschilderung aller vier Naturschutzgebiete ist regelmäßig zu prüfen und aktuell zu halten. Weiterhin sollte ein Konzept entwickelt werden, welches die Bevölkerung über den Verbund mit dem FFH-Gebiet informiert.
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6. Planungsjournal
| Typ | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Soll- | Kosten | Ist- | Nächste | |||||||||||
| Maßnah- | Planungs- | Maßnahme | der | Grund- | Größe | Größe | ||||||||
| Maßnahme | Erläuterung | Ziel der Maßnahme | Mengeneinheit | gesamt | Kosten | Durchführung | ||||||||
| me Nr. | raum-ID | Code | Maß- | maßnahme | Soll | Ist | ||||||||
| (ME) in | Soll | gesamt | Jahr | |||||||||||
| nahme | ||||||||||||||
| Erhaltung biotopprägender | ||||||||||||||
| Unterhaltung abschnittsweise (Ent- | Periodisches Entfernen der | |||||||||||||
| 4942 | 262 | 04.06.05. | Gewässerqualität.- | 2 | ja | 1,23 | pauschal | 1.000,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |||
| krautung/Entschlammung) | Wasserpest | |||||||||||||
| vegetation | ||||||||||||||
| Erhalt eines günstigen | ||||||||||||||
| Dünge- und Pestizidverbot | Nährstoffhaushaltes, Erhalt | |||||||||||||
| 4944 | 262 | zweischürige Mahd | 01.02.01.02. | 2 | ja | 21,71 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |||
| sowie Jaucheverbot | der bestandesprägenden | |||||||||||||
| Bewirtschaftung | ||||||||||||||
| Erhaltung naturnaher und | ||||||||||||||
| strukturreicher Bestände, | ||||||||||||||
| Naturgemäße Waldbewirt- | Erhalt von Totholz, Habitat- | |||||||||||||
| 4945 | 262 | naturnahe Waldnutzung | 02.02. | 2 | ja | 32,93 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |||
| schaftung | bäume, unterschiedliche | |||||||||||||
| Entwicklungsstufen auf | ||||||||||||||
| einer Fläche | ||||||||||||||
| Entnahme/Beseitigung nicht heimi- | Entfernen von Nadelholz | |||||||||||||
| 4946 | 262 | scher/nicht standortgerechter Ge- | 02.02.01.03. | aus dem Randbereich der | Erhalt des LRT 8150 | 2 | ja | 1,21 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| hölze (auch vor der Hiebreife) | Blockhalde | |||||||||||||
| Entnahme/Beseitigung nicht heimi- | ||||||||||||||
| Entnahme eines Fichten- | Erhalt und Förderung von | |||||||||||||
| 4947 | 262 | scher/nicht standortgerechter Ge- | 02.02.01.03. | 2 | ja | 0,21 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |||
| streifens | saumartigen Strukturen | |||||||||||||
| hölze (auch vor der Hiebreife) | ||||||||||||||
| NSG Dornburg und Thal- | ||||||||||||||
| heimer Kiesgrube und Wes- | ||||||||||||||
| terwaldgrube: Dynamisches | ||||||||||||||
| Pioniergewässerkonzept | ||||||||||||||
| Sicherung des günstigen | ||||||||||||||
| zum Management von | ||||||||||||||
| Erhaltungszustandes des | ||||||||||||||
| 4948 | 262 | Maßnahmen in/an Gewässern | 04. | Amphibien, periodische | 2 | ja | 1,00 | Stk | 2.500,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | ||
| LRT, sowie Förderung der | ||||||||||||||
| Anlage und Pflege von | ||||||||||||||
| Amphibien | ||||||||||||||
| Tümpeln und Teichen. Im | ||||||||||||||
| NSG Dornburg fallen ab | ||||||||||||||
| 2019 2000Euro Pflegekos- | ||||||||||||||
| ten an. | ||||||||||||||
| Erhalt des günstigen Erhal- | ||||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | tungszustandes für den | |||||||||||||
| Unterhaltung in mehrjährigen Ab- | ||||||||||||||
| 4949 | 262 | 04.06.03. | Gehölzrückschnitt; Ent- | Kammmolch und Laub- | 6 | ja | 1,00 | pauschal | 1.500,00 | 0,00 | 0,00 | 2019 | ||
| ständen | ||||||||||||||
| schlammung | frosch. Reduzierung des | |||||||||||||
| Ufergehölzanteils. | ||||||||||||||
| Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal- | Infotafeln für das FFH- | |||||||||||||
| 4950 | 262 | 14. | Beschilderung | 6 | nein | 1,00 | pauschal | 3.000,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |||
| tungen und Tafeln, Schulungen) | Gebiet | |||||||||||||
| Erhalt der Maculinea ge- | Erhalt des Maculinea- | |||||||||||||
| 4961 | 262 | Zweischürige Mahd | 01.02.01.02. | 3 | ja | 37,17 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |||
| rechten Bewirtschaftung | Vorkommens |
25
[Seite 26]
| NSG Blasiusberg Anbringen | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6189 | 262 | Ausbringung von Fledermauskästen | 11.01.02.01. | von 5 Fledermauskästen im | Fledermausschutz | 6 | nein | 1,00 | pauschal | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 |
| Altbuchenbestand Abt. 106 | |||||||||||||
| NSG Dornburg Entnahme | |||||||||||||
| von einzelnem Baumanflug | Freihalten der Blocküberla- | ||||||||||||
| 6190 | 262 | Wald/Forstwirtschaft | 02. | 6 | ja | 0,01 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2019 | ||
| an der Blocküberlagerung | gerung | ||||||||||||
| über dem Eisstollen | |||||||||||||
| NSG Dornburg Verkehrssi- | |||||||||||||
| 6191 | 262 | Hessische Besonderheiten | 17. | Verkehrssicherung | 6 | ja | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2019 | ||
| cherung um den Eisstollen | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal- | Kontrolle und Freischneiden | ||||||||||||
| 6192 | 262 | 14. | Erhalt der Beschilderung | 6 | ja | 5,00 | Stk | 125,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | ||
| tungen und Tafeln, Schulungen) | der Schutzgebietsbeschilde- | ||||||||||||
| rung | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| Beseitigung des Anfluges | |||||||||||||
| und der Stockausschläge | |||||||||||||
| auf der Magerrasenfläche | |||||||||||||
| 6193 | 262 | Mahd mit bestimmten Vorgaben | 01.02.01. | Erhalt des Magerrasen | 6 | ja | 0,05 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| am Nordrand des NSG mit | |||||||||||||
| FSG, Schnittgut verbrennen. | |||||||||||||
| Gemarkung Thalheim, Flur | |||||||||||||
| 42, Flurstücke 13 und 14 | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| Entnahme von Birke und | |||||||||||||
| Weide am Nordrand des | |||||||||||||
| 6194 | 262 | Entbuschung / Entkusselung | 12.01.02. | großen Teiches mit der | Freistellen des Teiches | 6 | ja | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| Motorsäge. Gemarkung | |||||||||||||
| Thalheim Flur 42, Flurstück | |||||||||||||
| 15 | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| Anlage einer Tümpelkette | |||||||||||||
| Anlage von Gewäs- | zur Förderung der Gelb- | ||||||||||||
| 6195 | 262 | 11.04.01.01. | Förderung Gelbbauchunke | 6 | ja | 1,00 | Stk | 400,00 | 0,00 | 0,00 | 2019 | ||
| sern/Kleingewässern/Blänken | bauchunke, Gemarkung | ||||||||||||
| Thalheim, Flur 43, Flurstück | |||||||||||||
| 50 | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| Beseitigung von Ablagerungen | |||||||||||||
| 6196 | 262 | 01.11.02. | Abfuhr Mahdgut Maßnahme | Abfuhr Mahdgut | 6 | nein | 1,00 | pauschal | 150,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| (Mist, Müll, Schutt, Geräte u. a.) | |||||||||||||
| 3498-3500 | |||||||||||||
| NSG Westerwaldgrube | |||||||||||||
| Kontrolle und Freischneiden | |||||||||||||
| Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal- | Erhalt der Schutzgebietsbe- | ||||||||||||
| 6197 | 262 | 14. | der Schutzgebietsbeschilde- | 6 | ja | 1,00 | pauschal | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | ||
| tungen und Tafeln, Schulungen) | schilderung | ||||||||||||
| rung, Streichen der Schran- | |||||||||||||
| ke am Eingang NSG | |||||||||||||
| NSG Westerwaldgrube | |||||||||||||
| Freimähen der Ruderalfluren | |||||||||||||
| Bekämpfung Neophyten | |||||||||||||
| 6198 | 262 | Bekämpfung von Neophyten | 11.09.03. | mit dem FSG bzw. Balken- | 6 | ja | 1,00 | pauschal | 450,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| (Lupine und Goldrute) | |||||||||||||
| mäher. Ablage des Schnitt- | |||||||||||||
| gutes am Rande der Fläche, |
26
[Seite 27]
| Gemarkung Dorndorf Flur | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 28, Flurstück 76, 69-73 | |||||||||||||
| NSG Westerwaldgrube | |||||||||||||
| Beseitigung von Sukzessi- | |||||||||||||
| onsgehölzen im Bereich der | |||||||||||||
| Erhalt- und Förderung der | |||||||||||||
| Laichbiotope der Kreuz- und | |||||||||||||
| Kreuz und Wechselkröte, | |||||||||||||
| 6199 | 262 | Entbuschung / Entkusselung | 12.01.02. | Wechselkröte mit dem FSG. | 6 | ja | 0,05 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| Erhaltungszustände nicht | |||||||||||||
| Abtragen des Schnittgutes | |||||||||||||
| kartiert. | |||||||||||||
| an den Rand der Fläche. | |||||||||||||
| Gemarkung Dorndorf, Flur | |||||||||||||
| 28, Flurstücke 66/1 u. 68 | |||||||||||||
| NSG Westerwaldgrube | |||||||||||||
| Entnahme der Birke und | |||||||||||||
| Weide zur Lenkung der | |||||||||||||
| 6201 | 262 | Entbuschung / Entkusselung | 12.01.02. | Sukzession im Steilhangbe- | Offenhalten des Steilhangs | 6 | nein | 0,10 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 |
| reich zwischen den beiden | |||||||||||||
| Teichen, Gem. Thalheim | |||||||||||||
| Flur 36, Flurstück 14 | |||||||||||||
| NSG Westerwaldgrube: | |||||||||||||
| Entnahme einzelner stärke- | |||||||||||||
| rer Birken und Weiden am | |||||||||||||
| 6202 | 262 | Entbuschung / Entkusselung | 12.01.02. | Ufer des mittleren Teiches. | Biotoppflege | 6 | ja | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| Seitliche Ablagerung des | |||||||||||||
| Schnittgutes, da Abtransport | |||||||||||||
| nicht möglich | |||||||||||||
| NSG Blasiusberg Kontrolle | |||||||||||||
| Kontrolle, Erhalt der Be- | |||||||||||||
| Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal- | und Freischneiden der | ||||||||||||
| 6228 | 262 | 14. | schilderung, Besucherlen- | 6 | ja | 5,00 | Stk | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | ||
| tungen und Tafeln, Schulungen) | Schutzgebietsschilder, | ||||||||||||
| kung | |||||||||||||
| Pfostenerneuerung | |||||||||||||
| NSG Blasiusberg Mahd der | |||||||||||||
| Magerrasenflächen in dem | |||||||||||||
| unteren Bruch mit dem | |||||||||||||
| Erhalt Magerrasen, Stein- | |||||||||||||
| 6229 | 262 | Zweischürige Mahd | 01.02.01.02. | Freischneidegerät, Abräu- | 6 | nein | 1,00 | pauschal | 1.800,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| bruchsohle | |||||||||||||
| men und Abfuhr Abt. 106, | |||||||||||||
| Gemarkung Frickhofen, Flur | |||||||||||||
| 1, Flst. 43/2 | |||||||||||||
| NSG Blasiusberg Entnahme | |||||||||||||
| einzelner Bäume und Sträu- | |||||||||||||
| cher zur Erhaltung der | |||||||||||||
| Erhalt Besonnung Block- | |||||||||||||
| 6230 | 262 | Wald/ Forstwirtschaft | 02. | Blockschutthalde vor der | 6 | ja | 0,10 | ha | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| schutthalde | |||||||||||||
| unteren Magerrasenfläche | |||||||||||||
| bis zur Schranke Flur 1, Flst | |||||||||||||
| 43/2 | |||||||||||||
| NSG Blasiusberg Verkehrs- | |||||||||||||
| sicherung entlang des Pil- | |||||||||||||
| 6231 | 262 | Verkehr und Energie | 10. | Verkehrssicherung | 6 | ja | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2019 | ||
| gerweges zur Blasiuskappel- | |||||||||||||
| le, Abt. 107 A | |||||||||||||
| 6232 | 262 | Öffentlichkeitsarbeit (Infoveranstal- | 14. | NSG Dornburg Kontrolle und | Erhalt und Kontrolle der | 6 | nein | 4,00 | Stk | 200,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 |
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| tungen und Tafeln, Schulungen) | Freischneiden der Schutz- | Schilder, Anstrich der In- | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gebietsschilder | formationstafel am Kelten- | ||||||||||||
| wall | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| 6233 | 262 | Bekämpfung von Neophyten | 11.09.03. | Mahd der Lupine/Goldrute | Bekämpfung Neophyten | 6 | ja | 1,00 | pauschal | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 |
| während der Blütezeit | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| Extensive Mähwiesennut- | |||||||||||||
| 6234 | 262 | Mahd mit bestimmten Vorgaben | 01.02.01. | Erhalt extensives Grünland | 6 | ja | 0,00 | ha | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| zung, Gemarkung Thalheim, | |||||||||||||
| Flur 43, Flurstück 52 | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| Freimähen der ruderalen | |||||||||||||
| Grasfluren mit dem FSG, | |||||||||||||
| seitliche Ablagerung des | |||||||||||||
| 6235 | 262 | Mahd mit bestimmten Vorgaben | 01.02.01. | Freistellen der Tümpelkette | 6 | nein | 1,00 | pauschal | 350,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| Schnittgutes zur Freistellung | |||||||||||||
| der Tümpelkette im Südwes- | |||||||||||||
| ten, Gemarkung Thalheim, | |||||||||||||
| Flur 43, Flurstück 40, 50tlw. | |||||||||||||
| Beibehaltung der bisherigen | |||||||||||||
| Nutzungen ohne Maßnahmenfestle- | Erhalt der bisherigen Be- | ||||||||||||
| 6751 | 262 | 16. | ordnungsgemäßen Land- | 1 | ja | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |||
| gung | wirtschaftung | ||||||||||||
| und Forstwirtschaft | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| Schutz und Erhalt der | |||||||||||||
| 14852 | 262 | spezielle Artenschutzmaßnahmen | 11. | Bewässerung der Unken- | 6 | ja | 1,00 | pauschal | 333,20 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| Amphibien | |||||||||||||
| tümpel | |||||||||||||
| NSG Thalheimer Kiesgrube | |||||||||||||
| Die Tümpel wurden gegen | |||||||||||||
| 14853 | 262 | spezielle Artenschutzmaßnahmen | 11. | Erhalt der Unkenlöcher | 6 | ja | 1,00 | pauschal | 249,90 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| Versickern abgedichtet | |||||||||||||
| durch Einbringen von Ton | |||||||||||||
| Einbringen von Ton in die | |||||||||||||
| NSG Westerwaldgrube | |||||||||||||
| 14854 | 262 | spezielle Artenschutzmaßnahmen | 11. | Unkenlöcher zum Zwecke | 6 | ja | 1,00 | pauschal | 124,95 | 0,00 | 0,00 | 2016 | |
| Erhalt der Unkenlöcher | |||||||||||||
| der Abdichtung | |||||||||||||
| NSG Dornburg Beseitigung | |||||||||||||
| Einstellung/Einschränkung durchge- | Stilllegung der Kletterpfade | ||||||||||||
| 14870 | 262 | 06.01. | illegal angebrachter Kletter- | 6 | nein | 1,00 | pauschal | 3.000,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | ||
| führter Freizeitnutzung | im NSG | ||||||||||||
| haken | |||||||||||||
| NSG Dornburg Motoc- | |||||||||||||
| Einstellung/Einschränkung durchge- | Widerrechtliches Befahren | ||||||||||||
| 14871 | 262 | 06.01. | rosstrails mit Baumkronen | 6 | nein | 500,00 | pauschal | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2016 | ||
| führter Freizeitnutzung | des NSG unterbinden | ||||||||||||
| etc. veröden |
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7. NSG-Verordnung
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[Seite 45]
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[Seite 46]
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8. Literatur und Quellen
RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILDLEBENDEN TIERE UND PFLANZEN
RICHTLINIE 79/409/ EWG DES RATES VOM 02. APRIL 1979 ÜBER DIE ERHALTUNG DER WILDLEBENDEN VOGELARTEN
HLB (HRSG., 1907): GEOLOGISCHE KARTE VON HESSEN 1:25.000. BLATT 5315 HERBORN. HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG, WIESBADEN.
GRUNDDATENERFASSUNG (2008) DURCH BIOPLAN MARBURG GBR
RICHTLINIE FÜR DIE BEWIRTSCHAFTUNG DES STAATSWALDES RIBES (2012)
GESCHÄFTSANWEISUNG NATURSCHUTZ VON HESSEN-FORST
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