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Kabeltiefbau, Signalgründungen und Kabelzug auf der Strecke Limburg–Altenkirchen

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FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VVP)

Sofortprogramm Limburg-Altenkirchen

Strecke 3730, Bf. Staffel bis Bf. Westerburg

DB InfraGO AG

Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

G.016133008

DB Engineering & Consulting GmbH

Umwelt- & Geo-Services (FD.TV-MI-P-MI-U1)

Hahnstraße 52

60528 Frankfurt am Main

04.09.2026

DB Engineering & Consulting

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FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VVP)

Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

Prüf- und Freigabezeichnung für die aktuell gültige Version

ErstelltFach / QualitätsgeprüftFachlich freigegeben
Ort, DatumFrankfurt am Main, 12.06.2026Würzburg, 06.08.2026Würzburg, 06.08.2026
NameKatja SiegemundLuka C. RepanisLuka C. Repanis
Organisation / FunktionFD.TV-MI-P-MI-U 4 BiologinFD.TV-MI-P-MI-U1 Projektleiter UmweltFD.TV-MI-P-MI-U1 Projektleiter Umwelt

Versionen

VersionDatumAutorÄnderungen
1.012.06.2026Katja SiegemundErstfassung

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FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VVP)

Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 7

2 Beschreibung des Schutzgebietes, seiner Erhaltungsziele und des Schutz-

zwecks ...................................................................................................................................9

2.1 FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ (Gebiets-Nr.: DE-5414-304) ...............9

2.1.1 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebiete .............................................9

2.1.2 Prioritäre / nicht prioritäre Lebensräume einschließlich ihrer charakteristischen Ar-

ten .............................................................................................................................................9

2.1.3 Prioritäre / nicht prioritäre Arten ......................................................................................... 10

2.1.4 Gebietsmanagementpläne ..................................................................................................... 11

2.1.5 Allgemeine Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Gebiets .............................................. 11

2.1.6 Bedeutung des FFH-Gebiets ................................................................................................ 13

3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren ........................... 14

3.1 Baubedingte Wirkfaktoren .................................................................................................... 15

3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ............................................................................................... 15

3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................................................................ 15

4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben .................................. 16

4.1 Baubedingte Beeinträchtigungen......................................................................................... 16

4.2 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen ................................................................................. 16

4.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ................................................................................. 16

5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte ............................................ 17

6 Fazit ..................................................................................................................................... 18

7 Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 19

8 Anhang ................................................................................................................................ 21

8.1 Anhang 1: Standarddatenbogen ........................................................................................... 21

8.2 Anhang 2: Schutzgebietsverordnungen ............................................................................... 21

8.3 Management-/Bewirtschaftungsplan .................................................................................. 21

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FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VVP)

Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

Abbildungen Seite

Abbildung 1: Lage des Plangebiets in Hessen entlang der Bahnstrecke 3730 ................................... 7

Abbildung 2: In türkis das FFH-Gebiet "Abbaugebiet Dornburg-Thalheim“ ...................................... 9

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FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VVP)

Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

Tabellen Seite

Tabelle 1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Abbaugebiet Dornburg-Thalheim.............................................................................................................................. 10

Tabelle 2: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie im FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“. ............................................................................. 10

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FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung (FFH-VVP)

Neubau Kabelkanäle und Schalthäuser

Abkürzungsverzeichnis
AEGAllgemeines Eisenbahngesetz
FFHFauna-Flora-Habiat
LRTLebensraumtyp
RLRichtlinie
VPVerträglichkeitsprüfung
VVPVerträglichkeitsvorprüfung
VSGVogelschutzgebiet
VRLVogelschutzrichtlinie

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DB Intern / DB Internal

1 Anlass und Aufgabenstellung

Auf der Strecke 3730 (Limburg-Altenkirchen) zwischen dem Bahnhof Staffel und Westerburg wer- den im Rahmen einer Sofortmaßnahme neue Kabelkanäle, -querungen, Schalthäuser, Signalstand- orte und Baueinrichtungsflächen (BE-Flächen) geplant.

Innerhalb Hessens befindet sich das Vorhaben im Landkreis Limburg-Weilburg. Die betroffenen Streckenabschnitte befinden sich zwischen Bahn-km 5,0 bis Bahn-km 22,8 zwischen den Bahnhö- fen Staffel und Wilsenroth auf der Strecke 3730.

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der kontinentalen naturräumlichen Haupteinheit D39 „Wes- terwald“ und D40 „Lahntal und Limburger Becken“. Es verläuft entlang der Naturräume „Limbur- ger Lahntal“, „Nördliches Limburger Becken“, „Südoberwesterwälder Hügelland“ und dem „Ober- westerwälder Kuppenland“. Östlich der Strecke verläuft der Elbbach weitestgehend parallel zur Strecke bis zur Landesgrenze Hessen und Rheinland-Pfalz.

Abbildung 1: Lage des Plangebiets in Hessen entlang der Bahnstrecke 3730

Im Zuge der Baumaßnahme ergeben sich bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Bestandteil der Planung ist daher ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) auf

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DB Intern / DB Internal

Grundlage der §§ 14 und 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie ein Fachbeitrag Arten- schutz.

Das Vorhaben liegt in der Nähe folgendes Natura 2000-Gebiets:

 FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ (Gebiets-Nr.: DE-5414-304) – 278,91 ha

Aufgabe der vorliegenden FFH-Vorprüfung ist es festzustellen, ob das FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ (Gebiets-Nr.: DE-5414-304) von dem Vorhaben betroffen sein kann und hier- durch erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten sind.

Verfahren nach § 18 AEG sind im Rahmen einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VVP) zu bewerten, wenn im Einwirkbereich ein FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet (VSG) vor- liegt. Natura 2000-Gebiete (oder auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, FFH-Gebiete) sind als Schutz- gebietsnetz aus Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) definiert, die durch die Fauna-Flora- Habitatrichtlinie (FFH-RL) vom 21. Mai 1992 (92/43/EWG) und der EU-Vogelschutzrichtlinie (VRL) vom 30. November 2009 (2009/147/EG) festgeschrieben sind.

Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsvorprüfung befasst sich mit der gemäß § 34 BNatSchG defi- nierten Prüfanforderung, ob Wirkfaktoren des betrachteten Vorhabens, auch in Verbindung mit dem Zusammenwirken Weiterer und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG) und/oder der für den Schutzzweck (inkl. nationaler Schutzziele § 20 Abs. 2 BNatSchG) maßgeblichen Bestandteile eines Natura 2000-Gebietes führen können.

Die erforderlichen Angaben für die FFH-Vorprüfungen erfolgen auf Grundlage

• vorhandener Daten zum Vorkommen von Lebensräumen und Arten (Standard-Datenbögen, Grunddatenerfassungen, Fachgutachten),

• der Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die FFH-Gebiete,

• der ermittelten Konfliktsituation des zugehörigen LBP,

• Erfahrungswerten zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen.

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DB Intern / DB Internal

2 Beschreibung des Schutzgebietes, seiner Erhaltungsziele und des Schutz- zwecks

2.1 FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ (Gebiets-Nr.: DE-5414- 304)

Das FFH-Gebiet „Abbaugebiet Dornburg-Thalheim“ ist insgesamt 278,91 ha groß, von denen ca. 59 ha die Ausprägung eines Lebensraumtyps nach Anhang I FFH-RL (gemäß Standard-Datenbogen) aufweisen. Das Gebiet liegt in der naturräumlichen Obereinheit D 39 Westerwald, Untereinheit 323 Oberwesterwald.

Das FFH-Gebiet ist geprägt von einem Mosaik an Sekundärlebensräumen und Pionierstandorten, welche durch den Abbauprozess entstanden sind. Es finden sich dort strukturreiche Flächen ver- schiedener Sukzessionsstufen, neu entstandene Rohbödengewässer sowie trockenwarme Steil- hänge. Flächenmäßig vorherrschende Lebensraumtypen nach Anhang I im Gebiet sind zum einen Waldmeister-Buchenwald (9130) mit 32,93 ha und Magere Flachland-Mähwiesen (6510) mit 21,71 ha Fläche.

Abbildung 2: In türkis das FFH-Gebiet "Abbaugebiet Dornburg-Thalheim“

2.1.1 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebiete

Es befinden sich keine weiteren Natura 2000-Gebiete in der unmittelbaren Umgebung. Östlich des FFH-Gebiets verläuft in ca. 1.000 m Entfernung das FFH-Gebiet „Elbbachtal“ (FFH-5414-301)

2.1.2 Prioritäre / nicht prioritäre Lebensräume einschließlich ihrer charakteristischen Arten

Das FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ weist nach SDB folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf (Regierungspräsidium Gießen 2016):

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Tabelle 1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Abbaugebiet Dornburg-Thalheim.

CodeLebensraumtyp nach Anhang I der FFH-RichtlinieFlächeErhaltungs-
[ha]zustand
3150Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magno- potamions oder Hydrocharitions1,23B
3260Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion0,38B
6431Feuchte Hochstaudenfluren0,05C
6510Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, San- guisorba officinalis)21,71B
8150Silikatschutthalden1,21A
9130Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)32,93B
9180*Schlucht- und Hangmischwälder1,10B
91E0*Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno padion, Alnion incanae, Salicion albae)0,84C
  • Prioritärer Lebensraumtyp

2.1.3 Prioritäre / nicht prioritäre Arten

Die folgenden Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie kom- men laut SDB im FFH-Gebiet Abbaugebiet Dornburg-Thalheim vor (Regierungspräsidium Gießen 2015):

Tabelle 2: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie im FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“.

CodeCodeWissenschaftlicher NameDeutscher NameErhaltungszu-
stand
A229Alcedo atthisEisvogel-
1193Bombina variegataGelbbauchunkeB
A030Ciconia nigraSchwarzstorch-
1061Maculinea nausithousDunkler Wiesenknopf-Amei- senbläulingC
1059Maculinea teleiusHeller Wiesenknopf-Ameisen- bläulingC

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DB Intern / DB Internal

1323Myotis bechsteiniiBechsteinfledermausC
1324Myotis myotisGroßes MausohrC
1166Triturus cristatusKammmolchB
  • Prioritäre Art

2.1.4 Gebietsmanagementpläne

Für das FFH-Gebiet „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“ liegt ein Bewirtschaftungsplan aus dem Jahr 2016 (Reinhardt 2016) vor, der die fachlichen Grundlagen sowie Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Lebensraumtypen und Arten definiert. Die Maßnahmen sind im Planungsjour- nal verschiedenen Maßnahmentypen zugeordnet und dienen der Sicherung, Wiederherstellung und Weiterentwicklung eines günstigen Erhaltungszustands. Der Schwerpunkt des Gebietsmanagements liegt auf der Erhaltung und Entwicklung der Offenlandlebensräume, insbesondere der mageren Mäh- wiesen als Habitat für Arten der Gattung Maculinea, sowie auf der Sicherung geeigneter Gewäs- serstrukturen für Amphibienarten wie Gelbbauchunke und Kammmolch. Ergänzend werden Maß- nahmen zur naturnahen Waldnutzung sowie zur Pflege spezieller Lebensraumtypen und Strukturen vorgesehen.

Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen unter anderem die Sicherung einer angepassten Grünland- nutzung, die Entwicklung und Unterhaltung von Gewässern, die Steuerung von Sukzessionsprozes- sen in Abgrabungsbereichen sowie den Erhalt strukturreicher Waldbestände. Darüber hinaus wer- den Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung des Erhaltungszustands bestehender Le- bensraumtypen sowie zur Entwicklung zusätzlicher Habitatflächen beschrieben.

Da das Vorhaben keine unmittelbaren Eingriffe in die maßgeblichen Lebensräume und Arten des FFH-Gebiets verursacht und die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird, wird im Rahmen der vorliegenden Vorprüfung auf eine vertiefte Darstellung verzichtet und auf den Bewirtschaftungsplan verwiesen.

2.1.5 Allgemeine Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Gebiets

Allgemeine Erhaltungsziele des FFH-Gebiets sind nach Regierungspräsidium Gießen (Reinhardt 2016) der Erhalt oder die Wiederherstellung:

• die Sicherung und Entwicklung der Abgrabungsflächen als vielfältige Sekundärlebensräume mit Gewässern, Rohbodenstandorten und unterschiedlichen Sukzessionsstadien,

• die Erhaltung eines ausreichenden Anteils an fischfreien bzw. fischarmen Stillgewässern als zentrale Reproduktionshabitate für Amphibien,

• die Sicherung einer hohen strukturellen Vielfalt und Wasserpflanzenausstattung der Gewäs- ser einschließlich ihrer Ufer- und Verlandungsbereiche,

• die Sicherung seltener Offenlandbiotope wie Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden und Halbtrockenrasen,

• der Erhalt traditioneller Kulturlandschaftselemente wie Streuobstwiesen und Huteweiden,

• die Entwicklung eines funktionalen Biotopverbunds im Offenland durch Trittsteinbiotope und extensiv genutzte Flächen,

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• die Erhaltung und naturnahe Entwicklung von Fließ- und Stillgewässern einschließlich ihrer Uferbereiche und Auenstrukturen,

• die Sicherung strukturreicher Sekundärlebensräume in Abgrabungsbereichen mit Gewäs- sern und Rohbodenstandorten,

• der Erhalt besonderer Lebensräume wie Stollen als spezialisierte Rückzugsräume für stö- rungsempfindliche Arten.

Im Bewirtschaftungsplan (Reinhardt 2016) finden sich Erhaltungsziele für Lebensraumtypen und Arten:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Abbauge- biet Dornburg-Tahlheim

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrochariti- ons

Ziel ist die Sicherung einer guten Gewässerqualität sowie der Erhalt der lebensraumtypischen Was- serpflanzenvegetation einschließlich der Verlandungszonen. Darüber hinaus ist die funktionale Ver- bindung zu angrenzenden Landlebensräumen als Bestandteil des Gesamtlebensraums zu gewähr- leisten.

3260 Fließgewässer mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

Angestrebt wird die Erhaltung einer guten Gewässerqualität und einer naturnahen Gewässerdyna- mik sowie die Sicherung der Durchgängigkeit für aquatische Organismen. Zudem ist der funktionale Zusammenhang mit auentypischen Lebensräumen zu erhalten.

6431 Feuchte Hochstaudenfluren

Ziel ist die Sicherung eines standorttypischen Wasserhaushalts als Grundlage für die Ausprägung dieses Lebensraumtyps.

6510 Magere Flachland-Mähwiesen

Im Vordergrund steht die Erhaltung eines günstigen Nährstoffhaushalts sowie einer angepassten, extensiven Bewirtschaftung zur Sicherung der artenreichen Grünlandbestände.

8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas

Ziel ist die Gewährleistung natürlicher Entwicklungsprozesse sowie der Erhalt offener, besonnter Standortbedingungen.

9130 Waldmeister-Buchenwald

Angestrebt wird die Sicherung naturnaher, strukturreicher Bestände mit einem hohen Anteil an Alt- und Totholz, Höhlenbäumen sowie lebensraumtypischen Baumarten in unterschiedlichen Alters- und Entwicklungsphasen

9180* Schlucht- und Hangmischwälder

Ziel ist der Erhalt naturnaher und strukturreicher Waldbestände mit vielfältigen Entwicklungssta- dien sowie einem Mosaik aus Alt- und Totholzstrukturen und lebensraumtypischen Baumarten.

91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

Ziel ist die Sicherung naturnaher, strukturreicher Bestände mit charakteristischen Baumarten und ausgeprägter Altersstruktur. Darüber hinaus sind eine natürliche Gewässerdynamik sowie der funk- tionale Zusammenhang mit auentypischen Lebensräumen zu erhalten.

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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet Abbaugebiet Dorn- burg-Tahlheim

Kammmolch (Triturus cristatus)

Ziel ist die Erhaltung strukturreicher Lebensraumkomplexe mit besonnten, zumindest teilweise dau- erhaft wasserführenden Stillgewässern sowie geeigneten Landlebensräumen. Zudem sind Wander- korridore zu sichern und fischarme bzw. fischfreie Laichgewässer zu erhalten.

Gelbbauchunke (Bombina variegata)

Ziel ist die Sicherung geeigneter Lebensraumkomplexe mit flachen, besonnten und möglichst fisch- freien Kleingewässern. Ergänzend sind angrenzende Flächen in einer für die Art verträglichen Nut- zung zu erhalten.

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius)

Ziel ist die Erhaltung nährstoffarmer bis mäßig nährstoffreicher Wiesen mit Vorkommen des Gro- ßen Wiesenknopfs sowie geeigneter Wirtsameisen. Voraussetzung ist eine angepasste extensive Bewirtschaftung, ergänzt durch den Erhalt von Säumen und Brachen als Vernetzungsstrukturen.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

Ziel ist die Sicherung geeigneter Grünlandlebensräume mit Beständen des Großen Wiesenknopfs und Vorkommen der spezifischen Wirtsameisen. Eine angepasste Bewirtschaftung sowie die Erhal- tung von Vernetzungsstrukturen wie Säumen und Brachen sind hierfür erforderlich.

2.1.6 Bedeutung des FFH-Gebiets

Laut Standarddatenbogen des FFH-Gebiets „Abbaugebiet Dornburg-Tahlheim“ sind die allgemeinen Merkmale des Gebiets geprägt durch 1% Binnengewässer (stehend und fließend) (N06), 10 % feuch- tes und mesophieles Grünland (N10),17 % Melioriertes Grünland (N14) sowie 21% Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phyrgana (N08).

Das FFH-Gebiet ist durch ein strukturreiches Komplexsystem aus Sekundärlebensräumen geprägt, das aus unterschiedlich alten Abbauflächen hervorgegangen ist. Die verschiedenen Sukzessionssta- dien sowie regelmäßig neu entstehende Rohboden- und Gewässerstrukturen führen zu einer hohen Habitatvielfalt. Besonders hervorzuheben sind die fischarmen Stillgewässer, die als wichtige Repro- duktionsräume für Amphibien dienen. Ergänzt wird dies durch trockenwarme Böschungen und of- fene Rohbodenstandorte, die spezialisierten Arten Lebensräume bieten. Die Kombination aus dyna- mischen Abgrabungsbereichen, extensiv genutztem Grünland und strukturreichen Waldbeständen verleiht dem Gebiet eine überdurchschnittlich hohe Artenausstattung und ein bedeutendes Entwick- lungspotenzial. Insgesamt kommt dem Gebiet eine hohe Bedeutung als Refugialraum sowie für den Biotopverbund mit angrenzenden Lebensräumen zu.

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3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren

Auf der Strecke 3730 (Limburg-Altenkirchen) zwischen dem Bahnhof Staffel und Westerburg wer- den im Rahmen einer Sofortmaßnahme neue Kabelkanäle, -querungen, Schalthäuser, Signalstand- orte und Baueinrichtungsflächen (BE-Flächen) geplant. Im Folgenden werden die geplanten Maß- nahmen entlang des in Hessen gelegenen Streckenabschnitts zwischen Bahnhof Staffel und Wilsen- roth beschrieben.

Im Zuge des Bauvorhabens ergeben sich bau- und anlagebedingte Eingriffe in Natur und Landschaft außerhalb von Natura 2000-Gebieten durch folgende Baumaßnahmen:

▪ Neubau von Kabelkanälen und -querungen: Entlang der Strecke 3730 werden ca. 17 km neue Kabelkanäle gebaut. Die Kabelkanäle haben eine Breite von 0,5 m. Der Neubau der Kabelka- näle findet gleisgebunden statt, weshalb keine zusätzlichen Flächen als Baufeld beansprucht werden. Die Kabelquerungen werden bei einem Rohr im unterirdischen Rohrvertrieb und bei mehr als einem Rohr im Rahmen einer offenen Bauweise durchgeführt.

▪ Neubau von Signalstandorten und Schalthäusern: Für Signalstandorte sind Betonfüße von 0,6 x 0,5 m geplant. Für die Signale sind in erster Linie Rammrohrgründungen und bei nicht rammfähigen Böden Flachgründungen mit Betonfertigteilfundamenten vorgesehen. Es sind mehrere Signale geplant. Die genauen Signalstandorte können dem LBP entnommen werden.

▪ Jedes Schalthaus beansprucht ca. 9 m² Fläche. Für die Schalthäuser sind die Betonschalthäu- ser Hadamar (Bahn-km 10,504), Niederzeuzheim (Bahn-km 13,469) und Wilsenroth (Bahn 22,215) geplant.

▪ Die BE-Flächen werden über das bestehende Straßennetz erschlossen, weshalb keine zusätz- lichen Zuwegungen herzustellen sind. Ebenso findet der Neubau der Kabelkanäle gleisgebun- den statt, weshalb keine zusätzlichen Flächen als Baufeld beansprucht werden. Zusätzlich werden folgende Flächen im Rahmen des Vorhabens als BE-Flächen genutzt:

o BE-Fläche Niederzeuzheim, Flurnummer 88/1, Gemarkung 2918, Fläche 1.347 m²

o BE-Fläche Frickenhofen, Flurnummer 6/1, Gemarkung 2873, Fläche 322 m²

o BE-Fläche Wilsenroth, Flurnummer 116/1, Gemarkung 2951, Fläche 1.664 m²

Die hier beschrieben Bauarbeiten finden im Rahmen des Sofortprogramms Limburg – Altenkirchen statt, beschränken sich jedoch nur auf die Bereiche des 1. Bauabschnitt zwischen Limburg und Westerburg.

Wirkfaktoren

Aufgrund der Planung können die im Folgenden beschriebenen Wirkungen auf die Umwelt resultie- ren. Grundsätzlich wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden. Dabei sind baubedingte Wirkungen solche, die Veränderungen des Naturhaushaltes und der örtli- chen Wirkungszusammenhänge durch die Bautätigkeit selbst und während der Bauphase zur Folge haben. Unter anlagebedingten Wirkungen sind diejenigen Wirkungen auf den Naturhaushalt und seine lokalen Wirkungszusammenhänge zu verstehen, die durch die Anlage bewirkt werden. Die be- triebsbedingen Wirkungen schließlich werden durch den Betrieb und den Unterhalt der Anlage ver- ursacht.

Folgende Auswirkungen können im Rahmen des Projektes wirksam werden:

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3.1 Baubedingte Wirkfaktoren

Durch den Neubau der Kabelkanäle und -querungen sowie Signalstandorten und Schalthäusern er- geben sich folgende baubedingte Wirkfaktoren:

▪ Vegetationsrückschnitte und Rodungen in den vom Eingriff betroffenen Bereichen (haupt- sächlich im Bereich der BE-Flächen und geplanten Schalthäuser)

▪ Temporäre Flächeninanspruchnahmen durch BE-Flächen

▪ Emissionen während der Bauphase durch Fahrzeug- und Maschinenaktivität: Erschütterun- gen (insbesondere durch die Rammrohrgründungen), Lärm, Staub und Abgase sowie Schadstoffeinträge in Boden sowie Lichtemissionen während geplanter Nachtarbeiten

▪ optische Störreize aufgrund menschlicher Aktivitäten, Fahrzeugverkehr und Baumaschinen- einsatz

3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren

Durch den Neubau der Kabelkanäle und -querungen sowie Signalstandorten und Schalthäusern er- geben sich folgende anlagebedingte Wirkfaktoren:

▪ Neue Flächeninanspruchnahmen an den Signal- und Schalthausstandorten

3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren

Durch das Vorhaben entstehen keine betriebsbedingten Wirkfaktoren, da es zu keiner Takterhö- hung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder Streckenausbau kommt.

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4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben

4.1 Baubedingte Beeinträchtigungen

Die geplanten Bauvorhaben betreffen lokal die Bahnstrecke 3730. Sie liegen außerhalb des FFH- Gebiets „Abbaugebiete Dornburg-Thalheim“. Im Abschnitt zwischen Frickhofen und Wilsenroth (Bahn-km 19,9–20,2) grenzt der Planungsraum unmittelbar an eine Teilfläche des FFH-Gebiets. Die an die Strecke angrenzenden Biotope sind teilweise als Lebensraumtyp (LRT) 6510 der Wertstufen B und C kartiert. Ergänzend sind Schlagfluren und Vorwald gemäß hessischer Biotoptypenkartierung (Bioplan 2008) ausgewiesen. In dem genannten Streckenabschnitt ist ausschließlich der Neubau von Kabelkanälen vorgesehen, welcher gleisgebunden stattfindet. Eine Flächeninanspruchnahme des FFH-Gebiets sowie der zugehörigen Lebensraumtypen ist daher nicht zu erwarten.

Weitere wertgebende Flächen des FFH-Gebiets sowie potenzielle Lebensräume der relevanten An- hang-II-Arten befinden sich in einem Mindestabstand von ca. 500 m zum Vorhaben. Hierzu zählen insbesondere ehemalige Abbaugebiete mit Temporärgewässern sowie Flächen der LRT 6510 und 9130. Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele ist aufgrund der Distanz auszuschließen. Die Aus- wirkungen des Vorhabens beschränken sich im Wesentlichen auf baubedingte Beeinträchtigungen. Diese äußern sich in Staub-, Lärm-, Licht- und Erschütterungsimmissionen. Grundsätzlich können diese Einwirkungen die Anhang-II-Arten beeinflussen. Aufgrund des ausreichenden Abstands geeig- neter Lebensräume, der bestehenden Vorbelastung durch den Bahnverkehr sowie der zeitlich be- grenzten und lokalen Bautätigkeiten ist jedoch keine Verletzung der Erhaltungsziele zu erwarten.

Bei dem Bauvorhaben kommt es zu temporären Flächeninanspruchnahmen durch die Einrichtung von BE-Flächen außerhalb von den genannten Natura 2000-Gebieten, sowie zu Gehölzrodungen in deren unmittelbarer Umgebung. Bei den BE-Flächen handelt es sich um Flächen, welche bereits größtenteils versiegelt sind und sich in stark anthropogen geprägter Umgebung befinden. Im Bereich der BE-Flächen im weiteren Umfeld befinden sich keine Biotoptypen, welche der kennzeichnenden Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebiete zuzuordnen sind. Folglich werden keine Flächen eines Lebensraumtyps beansprucht. Weiterhin befinden sich im Bereich der BE-Flächen keine geeigneten Brut- und Raststätten der wertgebenden Vogelarten des FFH-Gebiets, sowie auch keine geeigneten Fortpflanzungsstätten der Gelbbauchunke oder des Kammmolchs. Die im Rahmen der Bauarbeiten notwendigen Rodungs- und Rückschnittarbeiten werden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Schonfrist durchgeführt, womit auch ein potenzieller Konflikt mit den Erhaltungszielen des Vogel- schutzgebiets und der darin vorkommenden, wertgebenden Arten auszuschließen ist.

4.2 Anlagenbedingte Beeinträchtigungen

Entlang der Strecke 3730 sind neue Signalstandorte auf Betonfüßen geplant und drei neue Schalt- häuser, welche zu anhaltenden Flächeninanspruchnahmen und -versiegelungen führen. Da die Sig- nale jeweils mit einer Fläche von ca. 0,3 m2 und die Schalthäuser mit einer Fläche von 9 m2 einen geringen Flächenverbrauch aufweisen und die Standorte sich im bereits anthropogen überformten Gleisbereich außerhalb der Natura 2000-Gebiete befinden, ist von keiner anlagebedingten Beein- trächtigung des FFH-Gebiets auszugehen.

4.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

Das Bauvorhaben führt nicht zu einer Veränderung der Fahrwegkapazitäten. Durch das Bauvorha- ben ergeben sich daher keine betriebsbedingten Auswirkungen und somit auch keine Beeinträchti- gung für das FFH-Gebiet.

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5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte

Die im Umfeld des Vorhabens geplanten Maßnahmen zum Neubau der Leit- und Sicherungstechnik an den Bahnübergängen Wilsenroth und Niederzeuzheim führen aufgrund ihrer geringen räumli- chen Ausdehnung, ihrer überwiegend bahnflächenbezogenen Lage sowie des Fehlens relevanter Wirkbeziehungen zum Natura-2000-Gebiet zu keinen kumulativen Auswirkungen mit dem vorlie- genden Vorhaben. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets durch Sum- mationswirkungen anderer Pläne und Projekte können daher ausgeschlossen werden.

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6 Fazit

Im Ergebnis der FFH-Vorprüfung sind Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets „Ab- baugebiete Dornburg-Thalheim“ auszuschließen. Die für das Vorhaben festgesetzten Maßnahmen im LBP dienen zum Ausschluss von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 (1) BNatSchG in Bezug auf Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und auf europäische Vogelarten. Die für die FFH-Vor- prüfung relevanten Anhang I Lebensräume und Anhang II Arten der FFH-Richtlinie sowie die Vogel- arten des Anhang I und Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie werden nicht beeinträchtigt bzw. kommen innerhalb des vorliegenden Verfahrensabschnitts nicht vor.

Im Hinblick auf die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete ist das Vorhaben als zulässig zu bewer- ten.

Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung von Erhaltungszielen kann ausgeschlossen werden.

Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen ist nicht erforderlich.

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7 Literaturverzeichnis

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Lambrecht, H., et al. (2004): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH- Verträglichkeitsuntersuchung. Hannover, Filderstadt, Stuttgart, Bonn : Bundesministeri- ums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz, FFH-Prüfung. April 2004. FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltfor- schungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 801 82 130 [unter Mitarb. von M. RAHDE u. a.]. – Endbericht: 316 S..

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—. 1997. Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. 1997. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe L 305: 42-65.

Petersen, B., et al. (2004): Das Europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. Ökologie und Ver- breitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bonn : s.n., 2004. Bd. 2. Schrif- tenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/2.

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Reinhardt, B. (2016): Maßnahmenplan für das FFH-Gebiet 5414-304 „Abbaugebiete Dornburg- Thalheim“, Regierungspräsidium Gießen (Hrsg.), Wetzlar

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und der Vogelschutz-Richtlinie. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53, Bonn-Bad Godesberg.

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8 Anhang

8.1 Anhang 1: Standarddatenbogen

8.2 Anhang 2: Schutzgebietsverordnungen

8.3 Management-/Bewirtschaftungsplan

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