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Technische Vorbemerkungen Kabelarbeiten (IKT)
2000.00 Allgemeines:
2000.01 Für die Fernmeldekabelmontage und für die Kabelschachtaufnahme darf nur Personal eingesetzt werden, das nachweislich für diese Arbeiten geschult und mit diesen Arbeiten vertraut ist. Nachweise sind auf Verlangen des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik vorzulegen. Des Weiteren werden gute Ortskenntnisse des eingesetzten Personals vorausgesetzt. Die zum Einsatz kommenden Teams sollten immer aus den gleichen Personen bestehen.
2000.02 Zum Öffnen der Kabelschächte und Abzweigkästen dürfen nur dafür vorgesehene Geräte (Deckelheber mit Spindel, Schlüssel usw.) verwendet werden. Vor dem Einstieg in Kabelschächte ist mit einem zugelassen und geeigneten Messgerät das Vorhandensein von Gasen zu überprüfen und die Gasfreiheit sicherzustellen. Die Unfallverhütungsvorschriften und die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“ der Deutschen Telekom AG sind zu beachten. In KAG- und Verteilerräumen von Gebäuden darf keine offene Flamme verwendet werden. Auch Rauchen ist verboten! Arbeiten mit offener Flamme müssen dem AG vorher gemeldet werden, der AG veranlasst dann alles Erforderliche und gibt dem AN den Termin für solche Arbeiten vor.
2000.03 Beschriftungsanforderungen: Kabelbezeichnungsstreifen sind mit Befestigungsband an Kabeln anzubringen einschließlich kontrastreicher Beschriftung nach Vorgabe des AG. Die Beschriftung soll mit einem elektronischen Beschriftungssystem (wisch- und wetterfest) hergestellt werden. Zu beschriften sind folgende Gegenstände: Kabel, Muffen, Spleissboxen, Patchpanel, Endverschlüsse, KV Gehäuse, Verteiler, etc..
2001.00 Technik:
2001.01 Hinweis zu Spleissarbeiten:
2001.01.1 Grundsätzliches: Kunststoffisolierte Adern sind grundsätzlich mit Aderverbindungselementen (AVH, DAV, SAVL 10 DA) zu verbinden. Bei papierisolierten Adern ist das Verbinden durch Verwürgen (Spleißen durch Schleudern) nur noch anzuwenden, wenn an einer vorhandenen Würgeverbindung Veränderungen vorgenommen werden oder die Papierisolierung der Adern brüchig ist. Bei unterbrechungsfreien Umschaltungen sind DAVu oder SAVLu 10 DA zu verwenden. AVL 20 dürfen nicht oder nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den AG verwendet werden.
2001.01.2 Prüfen von Kabeladern: Bei allen Kabelmontagen ist das Vorprüfen eines jeden Kabelabschnittes auf Unterbrechung und Vertauschung sowie das Nachprüfen über die gesamte Kabelstrecke zwingend vorgeschrieben. Zum Prüfen von beschalteten und nicht beschalteten Kabeladern sind Kabeladerprüfgeräte zu verwenden. Bei der Prüfung festgestellte eigene Arbeitsfehler sind am Fehlerort zu beseitigen. Adervertauschungen dürfen nicht durch Rücktausch in einer anderen Verbindungsstelle aufgehoben werden.
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Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, die nicht auf eigene Arbeitsfehler bei der Montage zurückzuführen sind, sind diese zu dokumentieren. Der AG ist zu verständigen; die weitere Vorgehensweise wird dann vom AG festgelegt.
2001.01.3 Betriebskabel: Sind neue Kabel mit bereits vorhandenen, in Betrieb befindlichen Kabeln zu verbinden, oder Umschaltungen an vorhandenen Kabeln auszuführen, ist zusätzlich jede in Betrieb befindliche Kabelader vor dem Verbinden auf die richtige Zählfolge und Durchgang zu prüfen. Unabhängig von ihrer Beschaltung sind beidseitig abgeschlossene Adern als in Betrieb befindlich anzusehen. Bei Umschaltarbeiten am Betriebskabel müssen beide Seiten (z.B. Spleissstelle/Muffe) mit je einem ausgebildeten Monteur besetzt sein, die während der gesamten Umschaltung über eine ständige Sprechverbindung in Kontakt stehen, damit ein zeitgleicher Arbeitsablauf abgestimmt werden kann. Nach der Umschaltung ist jede Kabelader des neuen Betriebskabels über die Umschaltverbindungsstelle hinweg nachzuprüfen.
2001.01.4 Bearbeitungshinweis für Arbeiten an Betriebskabeln:
Betriebskabel lange Unterbrechung: a) Schneiden des kompletten Kabels (Ader für Ader) b) Vorprüfen der zu verbleibenden Kabelabschnitte (Vierer für Vierer) c) Verbinden der Kabeladern d) Nachprüfen der Kabeladern zwischen den Endpunkten (EVs, Leiste usw.)
Betriebskabel kurze Unterbrechung: a) Vorprüfen der zu verbleibenden Kabel ohne diese zu unterbrechen (Vierer für Vierer) b) Schneiden eines Vierers an den Umschaltverbindungsstellen (Ader für Ader) c) Verbinden des Vierers an den Umschaltverbindungsstellen d) Wie unter Punkt b) und c) beschrieben fortfahren bis komplettes Kabel verbunden ist. e) Nachprüfen der Kabeladern zwischen den Endpunkten (EVs, Leiste usw.)
Betriebskabel ohne Unterbrechung: a) Vorprüfen der zu verbleibenden Kabel ohne diese zu unterbrechen (Vierer für Vierer) b) Dreieckverbindungen mit DAVu oder SAVLU herstellen c) Nachprüfen der Kabeladern zwischen den Endpunkten (EVs, Leiste usw.)
Dreieckverbindung auflösen: a) Die Adern des wegfallenden Kabels einzeln am Aderverbindungselement abschneiden b) Freiliegende Adern an der Schnittstelle mit Abdeckstreifen isolieren
2001.02 Es werden überwiegend folgende Kabeltypen verwendet: A- PM, PM2Y, PWE2Y, PLE2Y, 2Y(L)2Y, 2YF(L)2Y, 02YSF(L)2Y, 02YSOF(L)2Y mit 0,8 mm Aderdurchmesser.
2001.03 Belegungsvorgaben für KK-Züge, Kabelverzweigereinrichtungen, Kabelabschlussgarnituren usw. müssen immer eingehalten werden. Ohne Zustimmung des AG's dürfen keine Änderungen vorgenommen werden!
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2001.04 Bei Arbeiten mit bauseits gestelltem Kabel sind die Kabeltrommeln (Trommelgrößen bis 2,85 m möglich!) von und zum Lagerplatz des AG zu transportieren. Dies hat am gleichen bzw. am darauffolgenden Tag zu erfolgen. Die Festlegung, welches Kabel zum Einsatz gebracht wird, entscheidet der AG, der auch dem Firmenbauleiter die Trommelnummer vorgibt. Es dürfen keine anderen Kabeltrommeln ohne vorherige Rücksprache mit dem AG verwendet werden.
2001.05 Beim Kabeleinzug muss der Truppführer immer das vom AG zur Verfügung gestellte Formular "Ermittlung der Kabellängen" ausfüllen und spätestens am nächsten Tag dem AG per Fax oder E-Mail zusenden. Das Original-Formular ist zur weiteren Datenerfassung an den Kabelmontagetrupp zu übergeben, der ebenfalls nach Beendigung der Montagearbeiten diesen nach Ergänzung der Daten per Fax oder E-Mail dem AG übermittelt. Das Original- Formular ist mit dem Aufmaß vorzulegen.
2001.06 Wird eine Kabeltrommel nicht leergezogen, so muss das auf der Trommel verbleibende Kabelende so abgeschnitten werden, dass ca. 20 cm nach der Verkappung die Kabelmetrierung lesbar ist.
2001.07 Neueingezogene und zu montierende Kabel müssen in allen KSch ausgebogen und auf die vorgesehenen Halterungen aufgelegt werden. Ausgebaute Kabelhalter, Leitern usw. sind sofort nach Beendigung der Arbeiten wieder einwandfrei in den ursprünglichen Zustand zu versetzen bzw. zu montieren!
2001.08 Muffen sind auf den vorgesehenen Plätzen zu lagern. Fehlende Kabelhalter sind sofort dem AG zu melden. Bei der Muffenmontage ist darauf zu achten, dass die Kabel ohne Kreuzung mit anderen Kabeln übersichtlich geführt werden.
2001.09 Bei der Montagearbeit festgestellte Gefahrenquellen, z.B. lose Leiterhaltebügel, Kabelhalterschienen, zugeschwemmte Sickerlöcher oder sonstige Schäden sind dem AG umgehend zu melden.
2001.10 Ansonsten sind die Montagearbeiten in Anlehnung an die "Zusätzlichen Technischen Vorschriften der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Fernmeldeleitungsnetz" auszuführen: ZTV-FLN 39, 40, 41, 42, 43, 47, 48, 50 und 60 in der jeweiligen gültigen Fassung.
Stand: 12.11.2021