RAHMENHONORARVEREINBARUNG
174 40_11750
Zwischen
Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)
Steinstraße 104 - 106
14480 Potsdam
– im Folgenden „Auftraggeber“ genannt –
und
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– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt –
wird für die juristische Beratungs- und Unterstützungsleistung im Bereich Dienstrecht (Los 2) folgender Vertrag geschlossen:
§ 1
Vertragsgegenstand
- Die einzelnen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien bestimmen sich nach:
- diesem Vertrag
- den Vergabeunterlagen vom …….2026
- dem Angebot des Auftragnehmers vom …
- den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (für Dienstleistungen)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer, Verleiher von Arbeitskräften und (ggf, weiteren Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (für Dienstleistungen)
- den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und andere gesetzliche Regelungen
- eine Anlage mit den namentlich benannten abrufberechtigten Personen.
Bei widersprüchlichen Regelungen gilt die genannte Reihenfolge.
- Vertragsgegenstand ist die juristische Beratungs- und Unterstützungsleistung gemäß Vergabeunterlage mit einem maximalen Auftragswert i.H.v. 0,00 € (netto).
§ 2
Leistungen des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen entsprechend der in Teil B (Leistungsbeschreibung) genannten Anforderungen zu erbringen. Er ist verpflichtet, die Leistungserbringung bis zum Ablauf des Vertrages zu gewährleisten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen nach Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur solches Personal einzusetzen, das über die notwendigen fachlichen Qualifikationen und die entsprechende Zuverlässigkeit verfügt. Die Leistungserbringung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
§ 3
Vergütung und Rechnungsstellung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Leistung des Auftragnehmers die im Angebot vom … (Preisblatt) benannte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
- Mit der im Angebot des Auftragnehmers vom … benannten Vergütung werden alle Leistungen aus diesem Vertrag einschließlich aller Nebenkosten und Reisekosten abgegolten.
- Zusätzliche Leistungen des Auftragnehmers, die über diese Vereinbarung hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
- Die Vergütung ist nach Erbringung der Leistung fällig. Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
- Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung an folgende Anschrift zu übersenden:
Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB) Dezernat 1.5; zit-bb-rechnungen@zit-bb.brandenburg.de
Steinstraße 104 – 106 14480 Potsdam
§ 4
Laufzeit Kündigung / Schadensersatz
- Die Basislaufzeit dieses Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten mit einer optionalen Verlängerung gemäß Abs. 2 von bis zu weiteren 48 Monaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Darüber hinaus endet dieser Vertrag automatisch, sobald der Höchstwert gem. § 2 Abs. 2 dieses Vertrages (auch vor planmäßigem Vertragsende) abgerufen ist.
- Nach Ablauf der Basisvertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, diesen Vertrag jährlich um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 72 Monate zu verlängern. Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Für diesen Fall gelten die Bedingungen des Vertrages unverändert fort.
- Die Kündigung richtet sich nach § 627 BGB.
- Kündigungen müssen schriftlich oder über das Besondere elektronische Anwaltspostfach bzw. dem Besonderen elektronischen Behördenpostfach erfolgen.
§ 5
Auslagen und Reisekosten
- Auslagen werden nach den gesetzlichen Vorschriften (Teil 7 VV RVG) erstattet. Soweit die Leistung nach Stundenhonorar vergütet wird, sind die Auslagen mit dem/den Stundenhonorar/en abgegolten. Kosten können nur erstattet werden, wenn sie durch Nachweise belegt werden können, andernfalls kann keine Erstattung erfolgen.
- Auslagen/Kosten für Geschäftsreisen werden nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Generell werden Fahrt-, Warte- und Reisezeiten nicht als Arbeitszeiten berücksichtigt und werden auch nicht mit o.g. Stundenhonorar/e abgegolten, sondern nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Berechnungsgrundlage ist die jeweils gültige Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum Zeitpunkt der konkreten Beauftragung (Einzelabruf gem. Rahmenvereinbarung).
§ 6
Gewährleistung/Haftung
- Der Auftragnehmer gewährleistet die sorgfältige und gewissenhafte Durchführung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Leistungen entsprechend der Sorgfaltspflicht. Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist auf 2.000.000 €, im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung auf den Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrages begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
- Ist der Auftragnehmer als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen, ist seine Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Schadenersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für den Auftrag auf 10 Mio. EUR beschränkt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 59j Abs. 1 S. 1 BRAO). Die Regelungen dieses Absatzes gehen den sonstigen Regelungen des § 6 vor.
- Der Auftraggeber darf auf Grund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von Schadensersatzansprüchen aller Art, die Dritte im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber geltend machen könnten, freizustellen.
- Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
§ 7
Pflichten nach Vertragende
- Mit Vertragsende hat der Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen, Hilfsmittel, Materialien oder Gegenstände herauszugeben, die ihm zum Zwecke der Vertragsausführung bestimmungsgemäß nicht dauerhaft überlassen wurden. Dies gilt auch für alle Kopien. Des Weiteren sind alle Leistungsergebnisse in jeder Form an den Auftraggeber zu übergeben.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, an Stelle der Herausgabe ganz oder teilweise die sichere Löschung oder Vernichtung zu verlangen. Diese ist dem Auftraggeber auf Verlangen und nach seiner Wahl durch entsprechende Erklärung oder anderweitig nachzuweisen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 8
Abrufe durch den Auftragnehmer
Für die Leistungen per Mail bzw. telefonisch abrufberechtigt:
-
- Geschäftsführerin
- Geschäftsbereichsleiter 1
- Dezernatsleiter 1.2
- Stellv. Dezernatsleiter 1.2
Die Personen sind als Anlage zum Vertrag beigefügt und werden bei Bedarf schriftlich aktualisiert.
Abrufe durch Dritte sind nicht zulässig und werden durch den ZIT-BB nicht als verbindlich anerkannt.
§ 9
Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung des Vertrages, sowie die Änderung dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.
- Gerichtsstand ist Potsdam.
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Ort Datum Ort Datum
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Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer