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Teil A - Leistungsbeschreibung
zum Vergabeverfahren
Rahmenvereinbarungen (RV)
zur Beschaffung von
juristischen
Beratungsleistungen
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
| Dokumentenhistorie | ||||
|---|---|---|---|---|
| Datum | Version | Kapitel | Bemerkungen | Autor |
| 30.09.2026 | 1.0 | 1. Version | ZIT-BB |
Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)
Steinstraße 104 - 106 14480 Potsdam
E-Mail: zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de https://zit-bb.brandenburg.de Version 1.0 vom 30.09.2026
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Teil A - Leistungsbeschreibung
Inhalt
1 Einleitung 4
1.1 Allgemein 4
2 Ausschreibungsgegenstand 5
3 Hinweise zum Ablauf und den Vergabeverfahrensbedingungen 5
3.1 Begriffsbestimmung 5
3.2 Auftraggeber/Vergabestelle 6
3.3 Vergabeplattform 6
3.4 Vergabeverfahren 6
3.5 Losaufteilung 6
3.6 Mehrere Hauptangebote 6
3.7 Nebenangebote 6
4 Angebot 7
5 Bindefrist 7
6 Unklarheiten und Fragen 8
7 Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Datenschutz 8
8 Angebotsbewertung 9
8.1 Methodik 9
8.2 Eignungskriterien 9
8.3 Leistungskriterien 9
8.4 Angemessenheit der Preise 10
8.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien) 10
9 Vertrag 10
9.1 Allgemeines 10
9.2 Vertragsbestandteile 10
9.3 Vertragslaufzeit und Umfang 11
9.4 Erfüllungsort 11
9.5 Abrufverhalten 11
9.6 Zahlungsmodalitäten/ Preisbindung 11
9.7 Kündigung 12
9.8 Interessenkollision 12
10 Auftragsverarbeitung 12
11 Rechtsbehelfsbelehrung 13
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Dokument und in allen Anlagen ohne Diskrimi- nierungsabsicht Begriffe wie „Mitarbeiter“, „Anwender“ o. ä. verwendet, diese gelten für alle Ge- schlechter gleichermaßen. Auf eine gleichzeitige Nutzung der Sprachformen „männlich“, „weiblich“, „divers“ wird verzichtet.
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
1 Einleitung
1.1 Allgemein
Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) ist der zentrale Dienstleister für die unmittelbare Landesverwaltung Brandenburg zur Bereitstellung von IT-Dienstleistungen. Zu seinem umfang- reichen Aufgabenportfolio gehören u.a. die Planung, die Bereitstellung und der Betrieb der technischen Infrastruktur sowie die Koordination und die Betreuung sowohl von behörden- spezifischen als auch behördenübergreifenden und gemeinsamen IT-Verfahren. In seinen Aufgabenbereich fallen auch das IT-Sicherheitsmanagement für die IT-Infrastruktur der Landes- verwaltung und die Zuständigkeit für das Computer-Emergency-Response-Team (CERT).
Zentraler IT-Service für die Landesverwaltung Brandenburg
Der ZIT-BB betreut von seinem zentralen Standort Potsdam aus derzeit ca. 18.000 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung Brandenburg. Die Anzahl der zu betreuenden Arbeitsplätze wird in den kom- menden Jahren weiter ansteigen. Mit der Zentralisierung der IT der Landesverwaltung ist die Unterstützung der Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg bei der Planung, der Gestaltung und dem Einsatz von Informationstechnik sowie die Beratung in Fragen der IT-Sicherheit zu einem wesentlichen Tätigkeitsfeld des Betriebs geworden.
Ferner erbringt der ZIT-BB Leistungen nach dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz insbe- sondere für Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände des Landes.
Der Hauptstandort des ZIT-BB befindet sich in der Steinstraße 104-106 in 14480 Potsdam. Aufgrund seiner landesweiten Zuständigkeit hat der ZIT-BB u.a. Außenstandorte in Cottbus, Frankfurt (Oder), Wünsdorf, Gransee und Eberswalde. Sein Rechenzentrum betreibt er in Berlin.
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2 Ausschreibungsgegenstand
Mittels dieser EU-weiten Ausschreibung sollen ein oder zwei Bieter für den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die zwei Lose:
• Los 1 – Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützung im Bereich Arbeits- und Tarifrecht • Los 2 – Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützung im Bereich Dienstrecht
ermittelt werden. Diese Rahmenvereinbarungen sind die Grundlage für den Abruf von juristischen Dienstleistungen.
Näheres zum Leistungsgegenstand ergibt sich aus Teil B Leistungsbeschreibung, nachfolgender Be- schreibung und den Anlagen.
3 Hinweise zum Ablauf und den Vergabeverfahrensbedingungen
3.1 Begriffsbestimmung
Bietergemeinschaft ............................. Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Einzelbietern, die im Rahmen einer Ausschreibung ein gemeinsames Angebot abgeben mit dem Ziel, den in einer öffentlichen nationalen oder EU-weiten Ausschreibung beschriebenen Auftrag zu erhalten und nach dem Zuschlag auszuführen.
Bieter ..................................................... Im Zusammenhang mit allen relevanten Fragestellungen ab der Angebotsphase bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung werden die teilnehmenden Unternehmen als Bieter bezeichnet.
Unterauftragnehmer ........................... Reine Zulieferer für den Auftragnehmer (AN) gelten nicht als Unterauftragnehmer. Als Unterauftragnehmer werden solche Unternehmen definiert, die im Auftrag und unter der alleinigen vertraglichen Verantwortung des AN eine direkte Leistungsschnittstelle zu dem AG haben. Unterauftragnehmer für nennenswerte Auftragsteile sind solche, die ca. >20 % der Gesamtauftragssumme leisten sollen.
Eignungsleihe: ...................................... Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Auftragnehmer ..................................... Im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Zuschlagserteilung wird nur noch vom Auftragnehmer (AN) gesprochen.
Auftraggeber Ebenso ist für die Phase der Vertragsdurchführung nach Zuschlagserteilung nur noch vom Auftraggeber (AG) die Rede. Als AG in diesem Projekt fungiert das Land Brandenburg
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB).
3.2 Auftraggeber/Vergabestelle
Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
E-Mail: zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de
3.3 Vergabeplattform
Der AG verwendet für das Vergabeverfahren die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de). Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Das gilt für Fragen zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bewerberfragen, bei Bedarf auch für die Korrektur der Vergabeunterlagen.
3.4 Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren wird als „Offenes Verfahren“ gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Fassung durchgeführt.
3.5 Losaufteilung
Eine Aufteilung des Auftrags in Lose ist vorgesehen. Jeder Bieter kann sich auf ein Los oder auch auf beide Lose bewerben.
3.6 Mehrere Hauptangebote
Mehrere Hauptangebote je Bieter/-gemeinschaft sind nicht zugelassen.
3.7 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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Teil A - Leistungsbeschreibung
4 Angebot
Die Abgabe des Angebotes einschließlich aller Unterlagen und Dokumente erfolgt in deutscher Sprache bis zum siehe Fristen im Vergabeportal.
Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Angebots, der im Zweifelsfall vom Bieter nachzuweisen ist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden. Verspätete Angebote werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotsöffnung nicht teil.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg zugelassen
mittels: • einfacher Signatur (Textform gem. § 126b BGB) oder • qualifizierter elektronische Signatur oder • fortgeschrittener elektronische Signatur
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Das Angebot enthält folgende Teile: ✓ Angebotsschreiben ✓ Ausgefüllter Kriterienkatalog inkl. Anlagen ✓ Ausgefüllte Profile inkl. Anlagen ✓ Preisblatt ✓ Erklärungen und Nachweise gemäß Anlage Teil E
Die Eigenerklärungen gelten mit elektronischer Angebotsabgabe als unterzeichnet und erfordern daher keine separate Unterschrift.
Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und können zum Ausschluss führen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Einreichen Ihres Angebots die aktuellen Vorlagen vom Vergabemarktplatz verwenden.
5 Bindefrist
Die Bieter müssen sich an die von ihnen eingereichten Angebote bis Ablauf der Bindefrist (s. Bekanntmachung) halten.
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6 Unklarheiten und Fragen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können bis spätestens
siehe Fristen im Vergabeportal
über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg gestellt werden. Die Fragen werden gegenüber allen Bietern – soweit bis dahin bekannt – gleichlautend und anonymisiert beantwortet. Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Fragen, die nicht bis zum o.g. Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden nicht beantwortet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so müssen Sie die ausschreibende Stelle unverzüglich und vor Antragsfrist schriftlich darauf hinweisen.
7 Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Datenschutz
Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen im Angebot benannten Sub- oder Sub-Subunternehmer handelt.
Bieter, die den Auftrag nicht erhalten oder die kein Angebot abgeben, müssen sämtliche Unterlagen (einschließlich gezogener Kopien) auf Verlangen zurückgeben. Alle Unterlagen der Bieter werden vertraulich behandelt. Der Bieter wird besonders darauf hingewiesen, dass die Leistungserbringung im sicherheitsrelevanten Bereich stattfindet und auch das Vergabeverfahren sicherheitsrelevante Belange berührt.
Der Bieter hat - auch noch nach der Beendigung der Angebotsphase - über die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Die Nichtachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen der Vergabestelle.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der jeweils gültigen Bestimmungen für den Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und des brandenburgischen Datenschutzgesetzes.
Darüber hinaus gelten auch für nicht personenbezogene Daten folgende Regelungen:
• Der Auftragnehmer darf nur Daten erheben, speichern und auswerten, die zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung unabdingbar sind. Dies gilt insbesondere für jede Art von Protokollierung. • Die Daten dürfen ausschließlich zur vertragsgemäßen Leistung verwendet werden, zu der sie erhoben wurden (Zweckbindung). • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Daten vertraulich behandelt werden und Unbe- rechtigte keinen Zugriff auf die Daten erlangen. • Sobald der Zweck der Erhebung erfüllt ist oder wegfällt, sind die Daten durch den
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Auftragnehmer sofort zu löschen. • Die Protokollierung und Speicherung von Inhalten (Nutzerdaten) bedarf in jedem Einzelfall der Genehmigung des Auftraggebers.
Grundsätzlich als genehmigt anzunehmen sind Protokollierungen und Auswertungen, die der Sicherstellung der Leistungserbringung dienen und bei denen keine inhaltlichen / fachlichen Daten (insbesondere personenbezogene Daten von projektunbeteiligten Dritten) protokolliert oder ausgewertet werden. Hinsichtlich der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) wird auf die beiliegende Information verwiesen. Soweit im Rahmen der Eignungsprüfung vom Auftraggeber die Angabe von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern (z.B. bei Referenzen oder Mitarbeiterprofilen) gefordert wird, hat der Auftragnehmer das Einverständnis seines Mitarbeiters zur Weitergabe personenbezogener Daten vor der Weitergabe an die Vergabestelle einzuholen.
8 Angebotsbewertung
8.1 Methodik
Im Folgenden wird die Methodik der Prüfung und Wertung der Angebote beschrieben. Die Bewertung der Bieter bzw. seines Angebotes erfolgt in mehreren Stufen (Reihenfolge gem. § 42 Nr. 3 VgV nicht zwingend):
formale Prüfung Prüfung der Eignung der Bieter Angemessenheit der Preise fachliche Bewertung/Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV. Basis für Prüfung und Wertung ist das elektronische Angebot.
8.2 Eignungskriterien
Der Auftraggeber stellt an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue des Bieters / Unternehmens hohe Anforderungen. Die Beurteilung der Eignung der Bieter erfolgt anhand der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen und Nachweise. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nachgefordert. Eigenerklärungen gelten mit elektronischer Angebotsabgabe als unterzeichnet und erfordern daher keine separate Unterschrift.
8.3 Leistungskriterien
Der Auftraggeber stellt an die zum Einsatz kommenden Personen hohe Anforderungen. Die Anforderungen sind im Kriterienkatalog (s. Anlage) dargestellt. Alle A-Kriterien im Kriterienkatalog sind Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen). Ist auch nur ein A-Kriterium nicht erfüllt, ist das Angebot auszuschließen.
Alle B-Kriterien werden – je nach Qualität der Erfahrungen sowie dessen nachvollziehbarer Darstellung – mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Jedes einzelne B-Kriterium ist gewichtet, sodass in Summe über alle B-Kriterien maximal 500 Leistungspunkte erreicht werden können. Der detaillierte Bewertungsmaßstab zur Vergabe der Punkte ist dem Kriterienkatalog zu entnehmen.
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8.4 Angemessenheit der Preise
Die Prüfung der Angemessenheit der Preise erfolgt gemäß VgV § 60.
Bei ungewöhnlich niedrigen Preisen verlangt der AG Aufklärung vom Bieter.
8.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien)
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden alle zugelassenen Angebote hinsichtlich ihrer Gesamtleistungspunkte und der angegebenen Preise nach Maßgabe der Einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Informationstechnik der Bundesregierung (http//www.cio.bund.de) gebildet.
Danach wird nach der gesamten Leistungsbewertung und der Feststellung der Preise die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
𝐿 𝑍= 𝑃
Dabei sind die vorstehenden Parameter wie folgt definiert:
Z: Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis L: Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtung) P: wertungsrelevanter Preis
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl (Z) erhält den Zuschlag.
9 Vertrag
9.1 Allgemeines
Die Vertragsgestaltung und -führung liegt generell beim Auftraggeber.
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft, ohne dass eine separate Vertragsurkunde erstellt wird.
9.2 Vertragsbestandteile
Nachfolgende Dokumente werden Vertragsbestandteil:
die Vergabeunterlagen Teil A, Teil B, inklusive der Anlagen in der letzten veröffentlichten Fassung Rahmenhonorarvereinbarung das Angebot des Bieters dem Inhalt gestellter und beantworteter Bieterfragen ergänzende Vertragsbedingungen aus dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) Auftragsverarbeitung (AVV) – sofern gegeben
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9.3 Vertragslaufzeit und Umfang
Die Laufzeit der beiden Rahmenvereinbarungen beginnt jeweils mit der Zuschlagserteilung. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen (Vertragslaufzeit) beträgt je Los 24 Monate und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der AG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung um bis zu 48 Monate zu verlängern. Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Für diesen Fall gelten die Bedingungen des Vertrages unverändert fort.
Anhand der Analyse der Auftragslage in den vergangenen Jahren sowie der Schätzung für den Zeitraum dieser Rahmenvereinbarungen wird der AG Leistungen über ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.1 Mio. Euro (netto) vergeben. Das Gesamtvolumen verteilt sich zu 75 % auf das Los 1 und 25 % auf das Los 2. Somit hat die Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützung im Bereich Arbeits- und Tarifrecht (Los 1) ein Gesamtvolumen in Höhe von 825.000 € (netto) und die Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützung im Bereich Dienstrecht (Los 2) ein Gesamtvolumen in Höhe von 275.000 € (netto).
Der AN stellt auf Anforderung die bereits abgerufene Menge zur Verfügung und meldet dem AG unverzüglich das Erreichen von 75 % der maximalen Abrufmenge. Es besteht keine Abrufverpflichtung aus der Rahmenvereinbarung. Wie sich die Einzelaufträge auf die Jahre verteilen, kann nicht beziffert werden.
9.4 Erfüllungsort
Liefer- und Leistungsorte sind Standorte der Landesverwaltung im gesamten Land Brandenburg, Einrichtungen des Landes Brandenburgs in Berlin sowie gemeinsame Einrichtungen der Länder Brandenburg und Berlin.
9.5 Abrufverhalten
(1) Die Beauftragung der Leistungen erfolgt mit entsprechenden Einzelabrufen.
(2) Die Einzelabrufe durch den Auftraggeber können mündlich oder in Textform erfolgen.
(3) Der Auftragnehmer ist zur Bearbeitung des Einzelabrufs im Einzelfall berechtigt, fachkundige Dritte nach vorhergehender Zustimmung (in Textform) des Auftraggebers heranzuziehen. Durch die Einschaltung von fachkundigen Dritten entstehende Mehrkosten sind dem Auftraggeber in jedem Fall vorab mitzuteilen und werden nur aufgrund vorhergehender, schriftlicher Zustimmung (Textform) des Auftraggebers als Auslage vergütet.
(4) Eine Leistung, die über den konkret erteilten Einzelauftrag hinausgeht, ist vor Ausführung anzuzeigen und vom Auftraggeber gesondert zu beauftragen. Anderenfalls kann diese nicht vergütet werden.
9.6 Zahlungsmodalitäten/ Preisbindung
Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung - innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug oder bei Skonto- Vereinbarungen unter Abzug innerhalb von 14 Tagen - nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.
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9.7 Kündigung
(1) Die Vertragsparteien können die Rahmenvereinbarung, mit Ausnahme der 24-monatigen Basisvertragslaufzeit, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Erstmalig möglich zum Ende des zweiten Vertragsjahres.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn:
Es zu einer erheblichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des AN gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommt, so dass die Gefahr besteht, dass der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen kann; die Leistung wiederholt mangelhaft erbracht wurde, die Leistung wiederholt nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit erbracht wurde, Preisreduktionen nicht unverzüglich an die AG weitergegeben wurden, Verstöße des AN gegen seine Verpflichtungen zur Geheimhaltung und/oder zur Wahrung des Datenschutzes auftreten; wissentlich falsche Angaben des AN im Rahmen des Vergabeverfahrens gemacht werden; der AG von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen des AN im Rahmen des Vergabeverfahrens nachträgliche Kenntnis erlangt.
(3) Der AN ist dem AG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem AG durch die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß der Absatz 1 entsteht. Dies gilt nicht, soweit der AB die Gründe für die außerordentliche Kündigung nicht zu vertreten hat. Für die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung bedarf es keiner Fristsetzung im Sinne des § 281 Abs. 1 BGB.
(4) Der AG ist durch den Schadensersatz so zu stellen, wie er stünde, wenn der AN den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte. Es ist insbesondere auch jeder Mehraufwand des AG zu ersetzen, der diesem durch die Beauftragung eines Dritten mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung entsteht.
(5) Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche des AG bleiben unberührt.
(6) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
9.8 Interessenkollision
Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Fälle von Interessenkollisionen (§ 43a BRAO).
10 Auftragsverarbeitung
Sofern der künftige Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber gemäß Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage des oben genannten Vertrages verarbeitet, ist der Abschluss einer Auftragsverarbeitung (AVV) verpflichtend. Die AVV konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
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11 Rechtsbehelfsbelehrung
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Kenntnis beim ZIT-BB zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gegenüber dem ZIT-BB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 GWB). Teilt der ZIT- BB dem Unternehmen mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, muss ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des ZIT-BB bei der Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an:
Vergabekammer des Landes Brandenburg1 beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam
Kontakt: Vergabekammer – Die Vorsitzende Telefon: 0049 331 8661610
Geschäftsstelle: Telefon: 0049 331 8661719 Telefax: 0049 331 8661652
Hinweis zum Nachprüfungsverfahren:
Der ZIT-BB ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, bitten wir Sie daher auf der entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.
1 https://mweke.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
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