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Teil B - Leistungsbeschreibung
zum Vergabeverfahren
Rahmenvereinbarungen (RV)
zur Beschaffung von
juristischen
Beratungsleistungen
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
| Dokumentenhistorie | ||||
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| Datum | Version | Kapitel | Bemerkungen | Autor |
| 30.09.2026 | 1.0 | 1. Version | ZIT-BB |
Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)
Steinstraße 104 - 106 14480 Potsdam
E-Mail: zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de https://zit-bb.brandenburg.de Version 1.0 vom 30.09.2026
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Teil B - Leistungsbeschreibung
Inhalt
1 Ausgangssituation 4
2 Allgemeine Beschreibung der Leistung 4
2.1 Unterstützungsleistungen 4
2.1.1 Individualarbeitsrecht 5
2.1.2 Tarifrecht 5
2.1.3 Dienstrecht 5
2.3 Vertretung vor Gerichten 5
3 Personaleinsatz 6
4 Datenaustauschplattform 6
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Dokument und in allen Anlagen ohne Diskrimi- nierungsabsicht Begriffe wie „Mitarbeiter“, „Anwender“ o. ä. verwendet, diese gelten für alle Ge- schlechter gleichermaßen. Auf eine gleichzeitige Nutzung der Sprachformen „männlich“, „weiblich“, „divers“ wird verzichtet.
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
1 Ausgangssituation
Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) soll die Möglichkeit erhalten, aus zwei Rahmenvereinbarungen seinen Bedarf an folgenden juristischen Beratungsleistungen, aufgeteilt in 2 Fachlose:
• Los 1 - Beratung im Bereich des Tarif- und Arbeitsrechts • Los 2 - Beratung im Bereich Dienstrecht des Landes Brandenburg
durch Einzelabrufe zu decken. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren verfolgt der ZIT-BB das Ziel, kompetente Auftragnehmer zu gewinnen, der den ZIT-BB im Los 1 in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, TV-L) und im Los 2 in allen Fragen des Dienstrechts des Landes Brandenburg berät.
Näheres zu den Rahmenbedingungen ist in Teil A Allgemeiner Teil geregelt.
2 Allgemeine Beschreibung der Leistung
Der ZIT-BB hat derzeit (Stand: März 2026) ca. 400 Mitarbeiter, davon etwa 50 Beamte. Ihre Unterstützung besteht grundsätzlich darin, den Bereich Personal juristisch zu unterstützen.
Dabei wird von etwa folgenden Leistungen ausgegangen: • 1 Workshop jährlich zu aktuellen Themen des Tarif-, Arbeits- und Dienstrechts in dem jeweiligen Los • Ca. 15-20 Unterstützungsleistungen pro Jahr im Los 1 - Beratung im Bereich des Tarif- und Arbeitsrechts • Ca. 5-10 Unterstützungsleistungen pro Jahr im Los 2 - Beratung im Bereich Dienstrecht des Landes Brandenburg
Dazu soll in beiden Losen die Vertretung vor den jeweiligen Gerichten geleistet werden.
Die Leistung wird in erster Linie in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers zu erbringen sein. Gerichtstermine müssen bundesweit wahrgenommen werden.
Das Volumen des bestehenden Bedarfs kann nicht exakt beziffert werden. Der Auftraggeber wird nach einzelfallbezogener situativer Abwägung über die bei ihm etwaig bestehenden Bedarfe an anwaltlichen Beratungsleistungen und außergerichtlichen Tätigkeiten im Vertragszeitraum entscheiden. Abnahmeverpflichtungen seitens des Auftraggebers auf vollständige Abnahme der in den Wettbewerb gestellten Leistungen und deren geschätzten Umfangs sowie der Optionen bestehen daher nicht. Die Leistungen werden nur bei Bedarf und nur im benötigten Umfang abgerufen.
2.1 Unterstützungsleistungen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen fallen unregelmäßig an. 80% dieser Leistungen dürften in der Regel per Mail bzw. telefonisch beantwortet werden können, nur für maximal 20% dieser Anfragen dürfte ein Vor-Ort Termin beim Auftraggeber unabdingbar sein.
Die Mindestabrechnung bei Unterstützungen per Mail bzw. telefonisch liegt bei 30 Minuten, danach erfolgt die Abrechnung minutengenau.
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Teil B - Leistungsbeschreibung
Für Antworten per Mail bzw. telefonisch wird mit einer Antwortzeit von 48 Stunden, Montag bis Freitag gerechnet, für Termine vor Ort erwartet der Auftraggeber eine Terminvereinbarung binnen 8 Arbeitstagen.
2.1.1 Individualarbeitsrecht
Der Auftragnehmer im Los 1 berät den Auftraggeber zu allgemeinen Fragen des Individualarbeitsrecht. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Beschäftigten und führt die hieraus resultierenden Prozesse vor den Arbeitsgerichten und ggf. ordentlichen Gerichten.
2.1.2 Tarifrecht
Als Landesbetrieb des Landes Brandenburg ist der ZIT-BB an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gebunden. Neben allgemeinen Kenntnissen im TV-L, die zur arbeitsrechtlichen Beratung bei Streitigkeiten mit TV-L-Beschäftigten erforderlich sind, verfügt der Auftragnehmer im Los 1 über Kenntnisse im Hinblick auf mögliche Eingruppierungsfragen. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Beschäftigten und führt die hieraus resultierenden Prozesse vor den ordentlichen Gerichten.
2.1.3 Dienstrecht
Der Auftragnehmer im Los 2 berät den Auftraggeber zu allgemeinen Fragen des Beamtenrechts des Landes Brandenburg. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Beamten und führt die hieraus resultierenden Prozesse vor den Verwaltungsgerichten und ggf. ordentlichen Gerichten.
2.2 Workshops
Es ist jährlich 1 Workshop pro Los vorgesehen. Die Inhalte der Workshops werden ca. 6 Wochen vorab gemeinsam abgestimmt. Ein Thema sollte grundsätzlich aktuelle Urteile zu den genannten Themen sein. Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Workshops schätzt der Auftraggeber 2 Arbeitstage. Die Workshops finden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder über eine vom Auftraggeber bereitgestellte Kommunikationsplattform statt. Bestandteil jedes Workshops ist eine entsprechende Dokumentation in digitaler Form.
An der Dokumentation erhält der Auftraggeber das nicht ausschließliche, aber dauerhafte, uneingeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht innerhalb der Landesverwaltung an Ergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Unterlagen ein. Alle Dokumente dürfen verändert werden und ohne Benennung des Urhebers verbreitet und erweitert werden.
2.3 Vertretung vor Gerichten
Eine Vertretung vor Gericht ist für unterschiedliche Fälle im Tarif-, Arbeits- und Beamtenrecht vorgesehen.
Für die Vertretung vor Gericht erhält der Auftragnehmer eine Generalvollmacht • Zur Prozessführung nach §§ 81 ff. ZPO bzw. §§ 11 ff ArbGG, §§ 67 VwGO
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
• zur Vertretung in anderen Verfahren als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter oder deren Versicherer) bzw. • zur Begründung bzw. Aufhebung von Vertragsverhältnissen.
3 Personaleinsatz
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf qualifiziertes und motiviertes Personal sowie auf eine verlässliche Personalorganisation, die auch bei kurzfristigen Arbeitsspitzen die kontinuierliche Leistungserbringung sicherstellt.
Auf Grundlage der fachlichen Anforderungen wird vom Bieter im Auftragsfalle erwartet, dass er ausreichend fachlich qualifiziertes Personal zum Einsatz bringt.
Der Auftragnehmer benennt eine verantwortliche Person und einen Vertreter. Die verantwortliche Person muss im Los 1 Fachanwalt für Arbeitsrecht und im Los 2 Fachanwalt für Verwaltungsrecht sein.
Für jede benannte Person ist der Nachweis ihrer Erfahrungen und Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Öffentlichen Dienstrechts (Beamten- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und des Arbeitsrechts) durch die Angabe von geeigneten Referenzen über seit 2020 ausgeführte Aufträge (Referenzprojekte) zu führen. Für jede benannte Person sind mindestens zwei verschiedene Referenzprojekte nachzuweisen, - von denen mindestens ein Referenzprojekt die Erfahrungen im Bereich der gerichtlichen Vertretung belegen. Eine Referenz bzw. ein Referenzprojekt gilt als geeignet, wenn sich die erbrachten Leistungen auf den vorgenannten Themenbereich beziehen und Komplexität und Schwierigkeitsgrad der zu vergebenden Leistung entsprechen bzw. ihr nahe kommen.
Sollten während der Leistungserbringung andere Personen zum Einsatz kommen als mit dem Angebot angegebene Personen, so sind diese dem Auftraggeber zu benennen und erneut Mitarbeiterprofile einzureichen. Es findet zunächst eine Eignungsprüfung durch den Auftraggeber statt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht geeignetes Personal jederzeit – sowohl in der erstmaligen Eignungsprüfung als auch während der Vertragslaufzeit – abzulehnen.
4 Datenaustauschplattform
Für den Austausch von Dateien, sofern dies nicht per Mail erfolgt, stellt der Auftraggeber, auch zur Nutzung durch den Auftragnehmer, eine über das Internet erreichbare Austauschplattform zur Verfügung.
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