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2027_916_002_NV Bewerbungsbedingungen_JP.pdf

Jungbestands- und Schlagpflege im Forstbezirk Ulmer Alb

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 09:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

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Bewerbungsbedingungen

Ausschreibung: 2027_916_002_NV Jungbestandspflege und Schlagpflege im Forstbezirk Ulmer Alb für ForstBW

I. Allgemeine Informationen

  1. Allgemeine Eignungsvoraussetzung Als Bieter oder Subunternehmer ist nicht geeignet, wer in einem Zeitraum von 18 Monaten vor An- gebotsfrist im Rahmen einer Vergabe bei ForstBW eine fristlose Kündigung nach den Ziffern 11.2, 11.3 oder 11.4 der AGB-F erhalten hat oder dessen Vertrag gemäß 11.1 AGB-F einseitig aufgelöst wurde. Als Bieter oder Subunternehmer ist nicht geeignet, wer in einem Zeitraum von 18 Monaten vor An- gebotsfrist schuldhaft gegen Verpflichtungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) verstoßen hat.

  2. Eignungsnachweise Die Bieter haben zur Überprüfung ihrer Eignung nachfolgende Erklärungen abzugeben bzw. nach- folgende Nachweise und Unterlagen (Eignungsnachweise) vorzulegen:

a) persönliche Leistungsfähigkeit • Erklärungen gemäß AGB-F • Bei Waldarbeiten müssen vor Ort stets mindestens eine Person Deutsch und eine weitere Per- son Englisch oder Deutsch in Wort und Schrift verständlich beherrschen.

b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Angabe der Gesamtunternehmensgröße durch Bezifferung der Gesamtzahl der Mitarbeiter. • Erklärung, dass das Bieterunternehmen der Regelbesteuerung unterliegt und deshalb berech- tigt ist, in Abrechnungsdokumenten Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.

c) Technische Leistungsfähigkeit • Angabe der maximal für den oben genannten Forstbezirk noch freien Arbeitskapazität gemäß der Angabe in den Nachweisen und Selbsterklärungen. Die Leistungserbringung durch Subunternehmer ist hierbei zu berücksichtigen. • Nachweis eines Dienstleistungszertifikats für die Betriebsarbeit „Jungbestandspflege“ (bspw. Deutsches Forst-Service-Zertifikat (DFSZ), RAL-Gütezeichen "Wald- und Landschaftspflege", KFPplus-Zertifikat oder gleichwertige Zertifikate), das den Anforderungen von FSC Deutschland e.V. und PEFC Deutschland e.V. entspricht.

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• Auflistung der für eine Ausführung durch Subunternehmer (hierzu zählen auch verbundene Unternehmen und Sub-Subunternehmen) vorgesehenen Leistungsteile. Auf ein mögliches spä- teres Verlangen des Zentralen Einkaufs hat der Bieter zur Feststellung der erforderlichen Eig- nung die Namen der vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und deren Bereitschaft zur Übernahme der jeweiligen Subunternehmerleistung im Auftragsfall nachzuweisen.

Folgende Erklärungen sind abzugeben: • Erklärung und Benennung von Referenzen, dass das Bieterunternehmen in den letzten drei Jahren vor Angebotsfrist eine Menge von insgesamt mindestens 50 ha selbst oder auf seine Rechnung durch Dritte aufgearbeitet. Die Menge ist mit Angabe von Einsatzzeitraum, Menge [ha], Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit Namen und Telefonnummer in einer Aufstellung aufzulisten. Für Jungunternehmen genügen Referenzen von Unternehmensgründung bis heute. Jungunter- nehmer ist derjenige dessen Betriebsgründung weniger als 3 Jahre vor Vertragsbeginn der vor- liegenden Ausschreibung zurückliegt. • Erklärung, dass, sofern notwendig, ausschließlich zertifizierte Subunternehmer eingesetzt wer- den. • Der Unternehmer ist verpflichtet, alle für die Zuschlagserteilung vorgelegten Zertifikate und Nachweise während der gesamten Vertragslaufzeit zu aktualisieren und gültig zu halten. Der Verlust des Zertifikats ist unverzüglich bekannt zu geben. Ungültige Zertifikate und Nachweise können zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Der Auftraggeber ist jeder- zeit berechtigt die Einhaltung dieser Vorgabe zu prüfen. • Erklärung, dass weder der Bieter noch seine Mitarbeitenden und Subunternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis zu ForstBW stehen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht vorab vom Zentralen Einkauf von ForstBW geprüft und als unbedenklich eingestuft wurde. • Erklärung, dass ausschließlich Motorsägenführer eingesetzt werden, die ein European Chainsaw Certificate (ECC) 3 oder eine gleichwertige inländische Prüfung vorweisen können. Als inländische Prüfung werden vor Juni 2018 abgelegte Prüfungen bei inländischen Waldar- beitsschulen nach zweiwöchigem Lehrgang (sog. „Sachkundenachweise“), KWF-zertifizierte Motorsägenkurse (Modul A und B) und die Motorsägenbedienberechtigung. „AS-Baum I“ aner- kannt.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Ein- schränkungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs hat der Bieter etwaige wirtschaftliche/gesell- schaftsrechtliche Verbindungen zu anderen Bietern mit der Abgabe seines Angebots offenzulegen. Es muss der Nachweis der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Angebote sowie deren Kalku- lation durch Maßnahmen, die eine organisatorische, räumliche und IT-infrastrukturelle Trennung der Angebotsprozesse gewährleisten, erbracht werden. Bei unzureichendem Nachweis werden alle betreffenden Angebote ausgeschlossen.

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II. Verfahren

  1. Kommunikation im Vergabeverfahren Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de geführt.

  2. Formale Vorgaben für die Angebotserstellung Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das Bietertool des Verga- bemarktplatzes Baden-Württemberg https://ausschreibungen.landbw.de. Für das Angebot ist das beiliegende Angebotsformular vollständig auszufüllen. Dem Angebot sind außerdem die geforder- ten Eignungsnachweise und Erklärungen beizufügen. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf den technischen Ablauf des Dokumentuploads verifizieren.

Das Angebot muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten. Hyperlinks zu Angebotsdokumenten sind unzulässig. Es sind alle genannten Leistungen anzubieten, sofern im Angebotsformular nichts anderes geregelt ist.

Änderungen am Angebotsformular sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Et- waige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen dokumentenecht und zweifelsfrei sein. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten ist nicht zulässig. Bei nachträglichen Anpassungen am Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist, muss der Bieter das ursprüngliche eingereichte Angebot über das Bietertool zurückziehen.

  1. Kosten der Angebotserstellung Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und der Teilnahme am Ausschrei- bungsverfahren werden nicht vergütet.

  2. Subunternehmer Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern (hierzu zählen auch verbundene Unternehmen oder Sub-Subunternehmer) ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der für die Ausführung durch Subunternehmer geplanten Leistungen sowie die eingesetz- ten Maschinen im Dokument „Nachweise und Selbsterklärungen“ angeben.

Auf ein mögliches späteres Verlangen des Zentralen Einkaufs hat der Bieter zur Feststellung der erforderlichen Eignung die Namen der vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und deren Be- reitschaft zur Übernahme der jeweiligen Subunternehmerleistung im Auftragsfall nachzuweisen. Dasselbe gilt für die Vergabe von Teilleistungen an Sub-Subunternehmer oder verbundene Unter- nehmen. Sofern Leistungen nicht an der im Dokument „Nachweise und Selbsterklärungen“ bezeich- neten Stelle als für die Vergabe durch Subunternehmer vorgesehen bezeichnet werden, sind diese grundsätzlich im eigenen Betrieb des Bieters auszuführen. Der Subunternehmer hat dieselben, im Los beschriebenen Mindestanforderungen zur Auftragser- füllung einsetzen und erfüllen.

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  1. Rückgriff auf Angebote nach Ablauf der Bindefrist Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kün- digung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergeb- nisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.

  2. Rügefristen nach § 160 Abs. 3 GWB Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

  3. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

  4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  5. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  6. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

III. Bieterfragen und Mitteilung von Unklarheiten in den Ausschreibungsun-

terlagen

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er den Auf- traggeber hierauf unverzüglich über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatz Baden- Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de zu informieren. Es werden nur solche Fragen zur Ausschreibung beantwortet, die bis zu dem, in den Ausschrei- bungsinformationen genannten Datum, beim Vergabemarktplatz Baden-Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de eingehen. Antworten auf Bieterfragen sowie gegebenenfalls erforderliche weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren werden auf dem Vergabemarkt- platz Baden-Württemberg öffentlich gemacht und können dort von allen Bietern eingesehen wer- den. Die Bieter werden aufgefordert, sich über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de laufend über mögliche Bieterinformationen zu informieren.

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