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Jungbestands- und Schlagpflege im Forstbezirk Ulmer Alb

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 09:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

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1 2027_916_002_NV Jungbestands- und Schlagpflege im Forstbezirk 916 Ulmer Alb für ForstBW

Los 2: Leistungsbeschreibung und Bestandesdaten

  1. Organisationseinheit
Forstbezirk916 - Ulmer Alb
Revier Nr. - NameRev. 1 – Türkheim Rev. 5 – Berghülen Rev. 10 - Klingenstein
Revierleitung/enRainer Geiger, 0162 5912041 Korbinian Holzapfel, 0173 6087630 Gudrun Bechler, 0173 6219485
GBLRochus Loup, 0731 29879712
Vorgaben/Anforderungen zur vorgesehenen Technik• Motorgerät (z. B. Motorsäge, Freischneider oder Spacer) • Field Maps App
  1. Allgemeine Angaben zum Einsatzgebiet
WaldorteStaatswaldflächen zwischen Bad Überkingen, Wiesensteig, Laichingen, Blaustein und Lonsee
LosartGebietslos
Höhenangabe500 bis 800 Meter ü. NN
Allgemeine BeschreibungStrukturreiche Bestände, häufig mit flächiger Naturverjüngung vor allem aus Buche, Bergahorn und Eiche. Hohe Baumartenvielfalt.
Maßnahmenbeschreibung- Jungbestandspflege und Schlagpflege, teilweise Kombination aus beidem - Standraumregulierung - Mischwuchsregulierung im Lbh. inkl. extensiver Protzenaushieb - zu berücksichtigender Natur-/Wasserschutz, Erholung, Straßen

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Aufteilung in: Jungbestandspflege: ca. 20 ha und Schlagpflege : ca. 125 ha

ZeitraumVerteilung der Planmenge auf die Quartale (KJ) [%]Planmenge [ha]Maximalmenge (130 % Plan) [ha]
Q1Q2Q3Q4
01.07.26 – 31.12.26202026
01.01.27 - 30.06.276020125162,5
vorgesehene Jahresmenge bei Vertragsverlängerung145188,5

Der Auftraggeber behält sich vor, bei witterungsbedingten, betrieblichen oder sonstigen die Leistungserbringung beeinträchtigenden Umständen die Ausführung einzelner Leistungen aus Quartal 4 in das folgende Quartal zu verlagern. Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige Forstbezirk.

  1. Allgemeine Hinweise / Anforderungen

Da die konkreten Einsatzorte zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststehen, handelt es sich bei den angegebenen Werten um Erwartungswerte, die sich auf Erfahrungswerte aus Aufarbeitungen der Vorjahre stützen. Diese können als Anhaltspunkte für die Kalkulation dienen. Ein Anspruch auf die Einhaltung dieser Werte bei konkreten Einsätzen besteht nicht.

Anforderungen/ Mindeststandards für Durchführung:

Allgemein gelten die Vorgaben der Waldentwicklungstypen-Richtlinie sowie die allgemeinen Qualitätsstandards der AGB-F von ForstBW. Diese sind einzuhalten und umzusetzen.

Siehe auch §2(5) der Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass das eingesetzte Personal mit der notwendigen Schutzausrüstung (z.B. Schnittschutzkleidung, Helm, Arbeitshandschuhe, Wetterschutzkleidung) ausgestattet ist und diese trägt. Des Weiteren ist der Auftragnehmer bei mehrtägigen Arbeitseinsätzen dazu verpflichtet, seinen Arbeitern einen trockenen, beheizten Platz (z.B. Schutzwagen, Transporter mit Standheizung) für die Pausen zur Verfügung zu stellen.

Die Pflegeziele werden einzelbestandsweise im Arbeitsauftrag durch die Revierleitenden formuliert und sind die Grundlage für die Arbeitsausführung vor Ort.

Formulierungshilfen/Vorschläge:

• Alle umgeschnittenen Bäume sind zu Fall zu bringen (müssen flach auf dem Boden liegen) • Bäume müssen bodennah abgesägt werden (unterhalb dem untersten Astquirl), um Wiederausschlag zu vermeiden. • Wege, Gräben, Maschinenwege sind von Material freizuhalten.

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